Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft Musterklauseln

Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft verfügt über eine Vergütungsrichtlinie, durch die sichergestellt werden soll, dass die Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der Anteilinhaber übereinstimmen. Diese Vergütungsrichtlinie enthält Entgeltvorschriften für diejenigen Mitarbeiter – darunter auch die Unternehmensleitung, Risikoträger, Mitarbeiter in Kontrollfunktionen und Mitarbeiter mit einer Gesamtvergütung entsprechend der Einkommensklasse von Unternehmensleitung und Risikoträgern –, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Vermögensverwaltungsgebühr und/oder des OGAW auswirkt. Die Verwaltungsgesellschaft hat darauf zu achten, dass diese Vergütungsrichtlinien und -praktiken im Einklang mit einem stabilen und effektiven Risikomanagement stehen und die Risikobereitschaft nicht in einer Weise fördern, die im Widerspruch zum Risikoprofil und den Gründungsdokumenten des OGAW steht, und sicherzustellen dass seine Maßnahmen im Einklang mit dem UCITSG und den Leitlinien der ESMA für solide Vergütungspolitiken und der OGAW-Richtlinie (ESMA/2016/575). Gemäß den Bestimmungen des UCITSG wendet der Manager seine Vergütungspolitik und -praxis in einer Art an, die ihrer Größe, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäfte angemessen sind. Die Verwaltungsgesellschaft hat alle Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Vergütungsrichtlinie jederzeit mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, den Werten und den Interessen der Verwaltungsgesellschaft, des OGAW wie auch der Anteilinhaber in Einklang steht und dass die Vergütungsrichtlinie Maßnahmen enthält, durch die sichergestellt wird, dass alle maßgeblichen Interessenkonflikte jederzeit angemessen gesteuert werden können. Die Verwaltungsrichtlinien und -praktiken der Verwaltungsgesellschaft sind in Anhang C angegeben.
Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft hat für Mitarbeiter, die gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 KAGB als Risikoträger fungieren bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement entspricht, um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalte­ ter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht in Ein­ klang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interes­ sen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Gesellschaften sowie der Anleger dieser Gesellschaften. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Verwaltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesent­ lich auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Gesellschaften auswirkt, von der Vergütungspolitik betroffen. Dies umfasst die Geschäfts­ führer und Führungskräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kon­ trollfunktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger. Für diese Mitarbeiter gelten insbesondere folgende Vergütungs­ leitlinien, die in der Vergütungsrichtlinie festgelegt sind: – Die Vergütung der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft setzt sich aus einem Fixgehalt sowie einem variablen Bestandteil zusammen. – Die variable Vergütung ist derart ausgestaltet, dass sie teil­ weise, in einigen Fällen auch vollständig reduziert werden kann. Zum Zwecke der Einschränkung einer übermäßigen Risikoübernahme erfolgt die Berechnung der variablen Ver­ gütung risikogewichtet und erfolgsabhängig. Für die Berück­ sichtigung von Risiken und Ergebnissen in der variablen Ver­ gütung werden sowohl quantitative als auch qualitative Indi­ katoren im Einklang mit der Geschäfts­ und Risikostrategie der Verwaltungsgesellschaft sowie der jeweiligen Gesell­ schaft verwendet. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis von zu Beginn des Geschäftsjahres dokumentierten Zielvereinbarungen. Diese bestehen zum einen aus von der Geschäftsführung festgelegten allgemein­ gültigen Unternehmenszielen und zum anderen aus von den Führungskräften festgelegten individuellen Zielen für alle Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen berücksichtigen die indi­ viduellen Anforderungen an den jeweiligen Unternehmens­ berei...
Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. Grundsätze für die Regelung leistungsbezogener Vergütungsteile
Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft hat die globale Vergütungspolitik von AXA Investment Managers (»AXA IM«) gebilligt und übernommen; diese Politik steht im Einklang mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement und fördert dieses; sie fördert keine Risikobereitschaft, die nicht mit den Risikoprofilen der Teilfonds oder mit dem Trusterrichtungsvertrag übereinstimmt; und sie beeinträchtigt die Verwaltungsgesellschaft nicht, pflichtgemäß im besten Interesse eines jeden Teilfonds zu handeln. Führung – AXA IMs globale Vergütungspolitik, die vom AXA IM-Vergütungsausschuss genehmigt worden ist, legt die Prinzipien für die Vergütung innerhalb aller Geschäftseinheiten von AXA IM (einschließlich der Verwaltungsgesellschaft) dar und berücksichtigt dabei Geschäftsstrategie, Ziele und Risikotoleranz von AXA IM sowie die langfristigen Interessen der Aktionäre, Mitarbeiter und Kunden (einschließlich jener des Fonds) von AXA IM. Der AXA IM-Vergütungsausschuss trägt die Verantwortung für die Festlegung und Überprüfung der AXA IM-Vergütungsrichtlinien, einschließlich der globalen Vergütungspolitik von AXA IM, sowie für die Überprüfung der Jahresbezüge leitender Angestellter des AXA IM- Konzerns und der Funktionsträger in Kontrollfunktionen. Vergütungsstruktur und Verknüpfung zwischen Bezügen und erbrachter Leistung – AXA IM bietet sowohl eine fixe als auch variable Vergütung. Das Fixum eines Mitarbeiters soll organisatorische Verantwortung, Berufserfahrung und die Fähigkeit des Einzelnen honorieren, die Pflichten seiner Rolle zu erfüllen. Die variable Vergütung bezieht sich auf die erbrachte Leistung und kann jährlich sowohl nicht zeitverzögert als auch bei bestimmten Mitarbeiten zeitverzögert erfolgen. Eine nicht zeitverzögerte variable Vergütung kann als Barbetrag erfolgen oder, gegebenenfalls und vorbehaltlich der lokalen Gesetze und Vorschriften, in Instrumenten, die mit der Performance der AXA IM-Fonds in Zusammenhang stehen. Die zeitverzögerte Vergütung erfolgt über verschiedene Instrumente, wodurch die mittel- bis langfristige Wertschöpfung für Kunden und AXA IM sowie die langfristige Wertschöpfung für den AXA-Konzern honoriert werden soll. AXA IM gewährleistet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen fixer und variabler sowie einer zeitverzögerten und nicht zeitverzögerten Vergütung. Nähere Angaben – Angaben zur aktuellen globalen Vergütungspolitik von AXA IM werden online unter www.axa- xx.xxx/xx/xxxxxxxxxxxx veröffentlicht. Dazu gehören auch eine Beschreibung, wie sich V...
Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. Eine Zusammenfassung der Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft ist im Verkaufsprospekt ergänzt worden. Diese steht im Einklang mit den geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorschriften und ist mit dem Ziel erstellt worden, die Anlegerinteressen sowie die Interessen der Verwaltungsgesellschaft und des Konzerns langfristig und nachhaltig zu schützen. Sie ist darauf angelegt, ein wirksames und solides Risikomanagement zu fördern und eine übermässige Übernahme von Risiken zu verhindern (vgl. geänderter Verkaufsprospekt Ziff. 6).
Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. 37 1. Anteilklassen 39 2. Vorzugsbehandlung und faire Behandlung 39

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