VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG Musterklauseln

VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 13.1. Der Leasingnehmer hat - sofern im Rahmen eines sogenannten Full-Service- Vertrages nichts Anderslautendes vereinbart wurde - das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 13. zu versichern. Xxxxxx benennt auf Wunsch einen Versicherer und kann einen Kontakt herstellen, soweit gewünscht. Auf Kosten des Leasingnehmers sind folgende Versicherungen abzuschließen und für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages aufrecht zu erhalten: Deckungssummen und Selbstbeteiligungen: - Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 100 Mio. für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, und einer Mindestdeckungssumme von EUR 8 Mio. je geschädigte Person - Teilkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 150,-- je Schadensereignis - Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 500,-- je Schadensereignis - GAP-Versicherung zur Abdeckung etwaiger Differenzen zwischen Wiederbeschaffungswert und vertraglich vereinbarter Restforderung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls Kommt der Leasingnehmer der Versicherungspflicht nach Mahnung durch Xxxxxx nicht unverzüglich nach, ist Xxxxxx berechtigt, aber nicht verpflichtet, die entsprechenden Versicherungen als Vertreter des Leasingnehmers auf dessen Kosten abzuschließen. Inhalt und Umfang der Versicherung eines vertragsgegenständlichen Fahrzeugs haben der jüngsten Fassung der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bekannt gemachten unverbindlichen Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zu entsprechen. Bei Abweichungen hat der Leasingnehmer Xxxxxx zu informieren und bei für Xxxxxx nachteiligen Abweichungen die Zustimmung von Xxxxxx einzuholen.
VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 1. Der Mieter ist verpflichtet, die Batterie adäquat und ausreichend zu versichern. Hierzu zählen insbes. die Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung, Feuer, Wasser, Einbruch und Vandalismus.
VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 4.1. Der LG haftet nach erstmaliger Verschaffung des ordnungsgemäßen Gebrauchs nicht für Schäden aus dem Betrieb und Gebrauch des LO, auch nicht für Schäden aufgrund eines fehlerhaften Produkts, sofern diese nicht vom LG oder einer Person, für die der LG einzustehen hat, grob schuldhaft verursacht wurden, dies gilt jedoch nicht für Personenschäden, die vom LG oder einer Person, für die der LG einzustehen hat, verschuldet wurden. Sollten derartige Ansprüche an den LG herangetragen werden, hat der LN diesen schad- und klaglos zu halten.
VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 1. Für die Leasingzeit haben die LN eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und eine Fahrzeugvollversicherung abzuschließen und zu unterhalten. Von der Abtretung unberührt bleibt die Zahlungsverpflichtung der LN aus dem Leasingvertrag. Die LN ermächtigen LG, einen Sicherungsschein über die Fahrzeugversiche- rung zu beantragen und Auskunft über die vorgenannten Versicherungsver- hältnisse einzuholen.
VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. Bei der Zahlung des Mietbetrags auf der Website oder der App schließen die Nutzer eine Versicherung ab, die sie während der Anmietung gemäß den im Land der Anmietung gültigen Versicherungsgesetzen schützt. Wenn ein Nutzer durch sein Verhalten einen Verlust des Versicherungsschutzes verursacht, stimmt er hiermit zu, dass er für alle entstandenen Kosten und alle Folgen seiner Handlungen oder Unterlassungen haftet. Der Mieter kann eine zusätzliche Versicherung abschließen, mit der die Höhe der in Artikel [5.f] vorgesehenen Selbstbeteiligung reduziert wird. Die Bedingungen für den Abschluss dieser Zusatzversicherung namens „Reduzierung der Selbstbeteiligung“ sind auf der Website und in der App einsehbar. Es werden nur Kurzzeitanmietungen versichert. Die vertraglichen Mietzeiträume dürfen somit niemals 30 Tage überschreiten. Wenn sich der Mieter und der Vermieter einigen, eine bereits begonnene Anmietung zu verlängern, so dass sie mehr als 30 Tage dauert, müssen sie gemeinsam einen neuen Mietvertrag unterzeichnen. Die Gesamtdauer dieser aufeinander folgenden Anmietungen darf niemals drei Monate überschreiten, ohne dass der Vermieter wieder die komplette Nutzung seines Fahrzeugs übernimmt. Eine Missachtung dieser Mietdauer-Bedingungen führt automatisch zu einem Verlust des vorgesehenen Versicherungsschutzes. Die Versicherung wird vom Mieter automatisch mit der Zahlung des Mietbetrags abgeschlossen, ohne dass weitere Formalitäten erforderlich wären, sofern die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: ● Der Mieter muss den gesamten Mietbetrag mit einem Zahlungsmittel lautend auf seinen Namen online auf der Website entrichten. ● Der von Drivy vorausgefüllte Mietvertrag mit den spezifischen Informationen dieser Anmietung muss vom Mieter und vom Vermieter ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet und im Schadensfall oder bei einem Diebstahl an Drivy weitergeleitet werden. Für jede bestätigte Anmietung kann ein spezifischer Mietvertrag unter „Meine Vermietungen“ im Mitgliederbereich heruntergeladen werden, indem man die Registerkarte „Mietvertrag“ der betreffenden Vermietung anklickt. Es kann auch der Online-Mietvertrag über die App verwendet werden. ● Für Anmietungen eines Fahrzeugs, das in Frankreich oder Spanien zugelassen ist, muss der Mieter dem Vermieter vor der Übernahme des Fahrzeugs seine Kreditkarte vorzeigen. Der Vermieter muss überprüfen, dass diese Kreditkarte tatsächlich auf den Namen und Vornamen des Xxxxxxx lautet und dass die Nummern dieser Kred...
VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 13.1 Der Leasingnehmer hat - sofern im Rahmen eines sogenannten Full-Service-Vertrages nichts Anderslautendes vereinbart wurde - das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 13. zu versichern. Sixt benennt auf Wunsch einen Versicherer und kann einen Kontakt herstellen, soweit gewünscht. Auf Kosten des Leasingnehmers sind folgende Versicherungen abzuschließen und für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages aufrecht zu erhalten: Deckungssummen und Selbstbeteiligungen: - Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 100 Mio. für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, und einer Mindestdeckungssumme von EUR 8 Mio. je geschädigte Person Sixt Leasing SE Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxx Telefon: +49 89 / 74444 - 0 xxx.xxxx-xxxxxxx.xx xxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xxx Bankverbindung: IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 20 BIC: XXXXXXXXXXX Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxx Vorsitzender des Vorstands: Xxxxxxx Xxxx Vorstand: Xxxxx Xxxxxx

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.