Vertragsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung. 4.a) Dem Versicherungsverhältnis liegen die vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheits- kosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung (MB/KK, Tarifbedingungen und Tarifbeschreibung) in der bei Ver- tragsabschluss geltenden Fassung zugrunde.
4.b) Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ergeben sich aus § 1 (Teil I und II) der Allge- meinen Versicherungsbedingungen. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung ergeben sich • hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen aus §§ 4 und 5 (Teil I und II) sowie der Tarifbeschreibung (Teil III) • hinsichtlich Fälligkeit und Erfüllung der Leistungen aus § 6 (Teil I und II) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.
Vertragsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung. Dem Versicherungsverhältnis liegen die jeweils vereinbarten Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung in der bei Antragstellung geltenden Fassung zugrunde. Der Text dieser Bedingungen ist beigefügt. Die ARAG SE erbringt nach Eintritt eines Versicherungsfalls die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). Der Ver- sicherungsfall gilt als eingetreten
1. im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
a) im Schadenersatz-Rechtsschutz von dem Schadenereignis an, das dem Anspruch zugrunde liegt;
b) im (erweiterten) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, LebenspartnerschaLs- und Erbrecht sowie im Rechts- schutz in Ehesachen vor Gerichten nach Änderung der persönlichen Rechtslage;
c) im Betreuungs-Rechtsschutz mit Einleitung des Betreuungsverfahrens;
d) im Rahmen von ARAG JuraTel®, ARAG JuraCheck® und ARAG JuraCheck® Plus bei Vorliegen eines Beratungsbe- dürfnisses in eigenen Rechtsangelegenheiten;
e) in allen anderen Fällen von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder RechtsvorschriLen begangen hat oder begangen haben soll.
2. im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Spezial-Straf-, Vermögensschaden- und Anstellungsvertrags-Rechts- schutzversicherung (SVA)
a) im Vermögensschaden-Rechtsschutz, wenn zum Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung des HaLpflichtan- spruchs auf Ersatz des Vermögensschadens der Versicherungsvertrag für den Versicherten noch besteht und ein Versicherungsfall innerhalb des versicherten Zeitraums eingetreten ist. Dieser Anspruch gilt dann als geltend ge- macht, wenn er gegen eine versicherte Person schriLlich erhoben wird. Der Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherte begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen RechtsvorschriLen zu ver- stoßen, wodurch ein Vermögensschaden verursacht sein könnte;
b) im Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, wenn innerhalb des versicherten Zeitraums, nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn, der Versicherte oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflich- ten oder RechtsvorschriLen begangen hat oder begangen haben soll, wodurch eine Streitigkeit aus dem Anstel- lungsvertrag ausgelöst wurde;
c) im Spezial-Straf-Rechtsschutz
Vertragsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung. ARAG Haushalt-Schutz Dem Versicherungsverhältnis liegen die Allgemeinen Bedingungen für den ARAG Haushalt-Schutz (HSB 1.2011) und alle weiteren im Antrag genannten Klauseln und Vereinbarungen sowie die Leistungsübersicht zum ARAG Haushalt-Schutz in der bei Antragstellung geltenden Fassung zugrunde. Der Text der jeweils vereinbarten Bedingungen ist beigefügt. Die nachfolgend beschriebenen Versicherungen können über den ARAG Haushalt-Schutz abgeschlossen werden:
1) Hausrat-Schutz Wir versichern Ihren Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm (soweit dieser eine Windstärke von 8 nach Beaufort bzw. ei- ne Windgeschwindigkeit von mind. 63 km/Stunde erreicht) und Hagel. Wir erstatten Ihnen die Repara- turkosten von beschädigten Haushaltsgegenständen. Werden Ihre Sachen zerstört oder werden diese bei einem Einbruch gestohlen, erhalten Sie von uns den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Darüber hinaus versichern wir auch Bargeld und andere Wertsachen (z.B. Schmuck) sowie Sammlungen (es gel- ten gesonderte Entschädigungsgrenzen). Bestimmte Naturgefahren (sog. Elementarereignisse) können Sie zusätzlich absichern. Die Entschädigung ist in den Leistungsvarianten Basis und Komfort auf 200.000 Euro begrenzt, in der Leistungsvariante Premium ohne Begrenzung (unbegrenzt), sofern keine andere Versicherungssumme vereinbart wurde. Der genaue Umfang des Versicherungs-Schutzes sowie spezielle Entschädigungsgrenzen richten sich nach der individuell ausgewählten Leistungsvariante und dem Selbstbehalt. Sofern die im Antrag angegebene Wohnfläche mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmt und keine Versicherungssumme unter 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vereinbart wurde, verzichten wir auf einen möglichen Abzug wegen Unterversicherung bei der Entschädigung (Unterversicherungs- verzicht). (Diese Regelung gilt nicht, sofern ein zusätzlicher Vertrag bei einer anderen Gesellschaft be- steht (Nebenversicherung).
Vertragsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung. Dem Versicherungsverhältnis liegen die Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB 88) und die • Besondere Bedingungen und • Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung in der bei Antragstellung geltenden Fassung zugrunde. Der Text der jeweils vereinbarten Bedingungen ist beigefügt. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden. Die Unfallversicherung versichert Sie und die im Vertrag mitversicherten Personen gegen die finanziellen Folgen einer unfallbedingten Invalidität oder Todesfall. Sofern Sie es wünschen, können Sie (unter anderem) die unfallbedingten Mehraufwendungen bei einem Krankenhausaufenthalt durch ein Krankenhaustage- mit Genesungsgeld versichern. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den individuell ausgewählten Leistungsarten (zum Beispiel Invaliditäts- und Todesfallleistung. Krankenhaustage- und Genesungsgeld etc.) und Versicherungssummen.
Vertragsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung. Dem Versicherungsverhältnis liegen die Versicherungsbedingungen für den Interlloyd EUROMASTER Mobilitätsgarantie in der bei Antragstellung geltenden Fassung zugrunde. Der Text dieser Versicherungsbedingungen ist beigefügt. Der Ge- genstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes richtet sich nach den Regelungen des EUROMASTER Mobilitätsgarantie Gruppenversicherungsvertrages. Genauere Angaben über Art, Geltungsbereich und Umfang des Versi- cherungsschutzes sind der Leistungsbeschreibung und den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Vertragsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung. Dem Versicherungsverhältnis liegen die Vertraglichen Bestimmungen zur Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz für Vereine oder Verbände, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die HaLpflichtversicherung (AHB), die All- gemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000/2) und sofern vereinbart die Allgemeinen Unfall- bedingungen (AUB 99) sowie alle weiteren im Antrag/Versicherungsschein genannten Klauseln und Vereinbarungen in der bei Antragstellung geltenden Fassung zugrunde. Der Text der jeweils vereinbarten Bedingungen ist beigefügt. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
Vertragsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung. Versichert ist auf Grundlage der „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die HaLpflichtversicherung (AHB)“ und weiterer Besonderer Bedingungen (BBR) die gesetzliche HaLpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsneh- mers sowie der mitversicherten Personen aus dem angegebenen Betrieb mit seinen EigenschaLen, Rechtsverhältnis- sen oder Tätigkeiten bzw. aus der Ausübung der beschriebenen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeiten. In diesem Zusammenhang reguliert die ARAG nicht nur den Schaden, sondern prüL auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab und bietet damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten HaLungsansprüchen.
Vertragsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung. Dem Versicherungsverhältnis liegen die Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB 99) und die • Besonderen Bedingungen für Kündigung bei • Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung • Besonderen Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit Direktanspruch der versicherten Person (BB Di- rektanspruch) in der bei Antragstellung geltenden Fassung zugrunde. Der Text der jeweils vereinbarten Bedingungen ist beigefügt. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden. Die Unfallversicherung versichert Sie und die im Vertrag mitversicherten Personen gegen die finanziellen Folgen einer unfallbedingten Invalidität oder Todesfall. Sofern Sie es wünschen, können Sie (unter anderem) die unfallbedingten Mehraufwendungen bei einem Krankenhausaufenthalt durch ein Krankenhaustage- mit Genesungsgeld versichern. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den individuell ausgewählten Leistungsarten (zum Beispiel Invaliditäts- und Todesfallleistung, Krankenhaustage- und Genesungsgeld etc.) und Versicherungssummen.
Vertragsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung. Dem Versicherungsverhältnis liegen die Allgemeinen Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung – ABV – in der bei Antragstellung geltenden Fassung zugrunde. Der Text der jeweils vereinbarten Bedingungen ist beigefügt. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden. Die Vertrauensschadenversicherung versichert Schäden an Ihrem Vermögen, die von Vertrauenspersonen während ih- res Einschlusses in die Versicherung verursacht werden. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den individuell ausgewählten Leistungsarten (zum Beispiel vorsätzliches Handeln, fahrlässiges Handeln oder Ereignisse, die ohne Verschulden eintreten) und den Versicherungs- summen.
Vertragsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung. Dem Versicherungsverhältnis liegen die Allgemeinen Bedingungen für die KraLfahrt-Versicherung (AKB) und die Be- sonderen Bedingungen für Beistandsleistungen der ARAG Versicherungs-AG für die KraLfahrtversicherung (BBB) zu- grunde. Der Text der jeweils vereinbarten Bedingungen ist beigefügt. Die KraLfahrt-HaLpflichtversicherung versichert Sie und die mitversicherten Personen gegen Schäden, die mit Ihrem Fahrzeug anderen zugefügt werden. In diesem Zusammenhang regulieren wir nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, wehren unbegründete Schadenersatz- ansprüche ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten HaLungsansprüchen. Die KraLfahrt-Kaskoversicherung versichert Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust eines Ereignis- ses nach A.2.2 AKB (Teilkasko) oder A.2.3 AKB (Vollkasko). Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch dessen unter A.2.1.2 AKB und A.2.1.3 AKB als mitversichert aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeug- zubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). Die KraLfahrt-Unfallversicherung versichert Sie oder andere in der KraLfahrt-Unfallversicherung versicherte Personen gegen finanzielle Folgen einer unfallbedingten Invalidität oder Todesfall. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den individuell ausgewählten Produkten, Leistungsarten, Versicherungssummen und Selbstbehalten.