Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. (i) Die Laufzeit des Vertrags für das Servicepaket beträgt drei Jahre ab Lieferung der Hardware und Software an den Kunden. Dieser Zeitpunkt ist als Datumsangabe in der Rechnung enthalten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um drei Jahre, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf von sechs Monaten vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit vom Kunden oder von Fabasoft rechtzeitig gekündigt wird. Jeweils nach Ablauf einer Vertragsdauer von drei Jahren wird die dem Kunden im Rahmen des Servicepakets zur Verfügung gestellte Hardware erneuert, da dies die Fort- und Weiterentwicklung der Software und die Verfügbarkeit von Hardwaresupport absehbar bedingen. Kündigt der Kunde den Vertrag, wird die neue Hardware nicht ausgeliefert, es kommt zur Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Ablauf der festen, zu diesem Zeitpunkt gerade laufenden Vertragslaufzeit.
(ii) Die Vertragsparteien sind darüber hinaus berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und Kündigungsterminen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund, der Fabasoft berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die nach diesem Vertrag übernommenen wesentlichen Pflichten verletzt, insbesondere die übernommenen Zahlungsverpflichtungen. Allgemein liegt ein wichtiger Grund auch dann vor, wenn durch das Verhalten einer Vertragspartei das in ein Dauerschuldverhältnis gesetzte Vertrauen in diese Vertragspartei bei der anderen Vertragspartei entfällt.
(iii) Die Kündigungserklärung sowie die Vertragsauflösungserklärung aus wichtigem Grund haben schriftlich und zusätzlich schriftlich per E-Mail an xxxxxx@xxxxxxxx.xxx rechtzeitig zu erfolgen. Im Fall der Kündigungserklärung ist für die Fristeinhaltung maßgeblich, dass vor Beginn der Kündigungsfrist die Kündigungserklärung der anderen Vertragspartei (zumindest mit unterschriebenem E-Mail als pdf-Dokument) zugegangen ist.
(iv) Spätestens 14 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist informiert Xxxxxxxx durch eine Mitteilung den Kunden über die bevorstehende Beendigung des Vertrags und die Verpflichtung des Kunden, die auf der zur Nutzung überlassenen Hardware und Software gespeicherten Daten rückstandsfrei (das heißt: nicht wiederherstellbar) zu löschen. Diese Löschung erfolgt durch den Kunden bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
(v) Mit Ablauf der Vertragslaufzeit verständigt Fabasoft den Kunden über den beabsichtigten Abholtermin der zur Nutzung überlassenen Hardware und d...
Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. Es ist eine Vertragsdauer vereinbart/gewünscht bis zum siehe Antrag! Der Vertrag verlängert sich nach diesem Termin immer stillschweigend jeweils um 1 Jahr, solange durch keine der beiden Vertragsparteien eine Kündigung erfolgt. Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden. Folgende Kündigungen sind zusammen mit entsprechenden Fristen nach den Vertragsbedingungen möglich: ▪ zum »regulären« Ablauftermin: 3 Monate § 8 ARB T16 ▪ aufgrund eines Schadenfalls: 1 Monat § 13 ARB T16 ▪ aufgrund einer Prämienanpassung mit Erhöhung: 1 Monat § 10 (B) ARB T16 ▪ wegen Ausschluss einer Gefahr nach Gefahrerhöhung: 1 Monat § 11 ARB T16
Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. 15.1 Der Vertrag läuft über die vereinbarte Grundlaufzeit.
15.2 Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht wirksam mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des laufenden Abrechnungsjahres gekündigt wird. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf der jeweiligen Grundlaufzeit möglich.
15.3 Die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. 7.1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
7.2. Der Kunde kann diesen Vertrag jederzeit beenden, indem er eine E-Mail an xxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx übermittelt und die Löschung seines Benutzerkontos (Punkt 4) verlangt. Die Löschung des Benutzerkontos wird vom PROVIDER binnen angemessener Frist durchgeführt.
7.3. Der PROVIDER ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen und das Benutzerkonto des Kunden ohne Vorankündigung zu sperren.
7.4. Im Fall einer Kündigung wird es jedoch eine angemessene Frist geben, Daten vor der Löschung zu sichern. Dies gilt nicht für eine Kündigung aus wichtigem Grund. Nach der Löschung ist eine Wiederherstellung der Daten nicht möglich.
7.5. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der PROVIDER zur Löschung oder Weiternutzung der gespeicherten und bereitgehaltenen bzw. eingestellten Daten berechtigt ist. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seine Daten rechtzeitig vor Beendigung des Vertragsverhältnisses zu sichern.
Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. Informationen zu Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 8 und 9 des Produktinformationsblatts. Weitere Einzelheiten zur Vertragsdauer bzw. zur Vertragsbeendigung entnehmen Sie bitte ggf. den Tarifbestimmungen bzw. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter dem Thema „Ende der Versicherung“.
Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. 10.1 S.I.E ist berechtigt, den Vertrag einseitig und mit sofortiger Wirkung zu beenden, • wenn über das Vermögen des AN das Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wurde, oder • wenn Umstände vorliegen, die eine zeitgerechte Erfüllung des Auftrages offensichtlich unmöglich machen, oder • wenn der AN selbst oder sein Subunternehmer Geheimhaltungspflichten oder sonstige wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt.
Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. 15.1 Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Danach verlängert er sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei drei Monate vor Jahresablauf gekündigt wird. Mit der Kündigung des Vertrages endet automatisch auch die Lizenzgewährung hinsichtlich des Signets, ohne dass es hierfür einer besonderen Erklärung der einen oder anderen Vertragspartei bedarf.
15.2 Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund der Deutsche Börse AG liegt vor, wenn der Deutsche Börse AG auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Deutsche Börse Capital Market Partner die Fortsetzung dieses Vertrages unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Deutsche Börse Capital Market Partner von dem ihm eingeräumten Recht zur Nutzung des Deutsche Börse Capital Market Partner Signets (Ziffer 7) vertragswidrig Gebrauch macht;
b) die Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Deutsche Börse Capital Market Partner beantragt wird - was der Deutsche Börse Capital Market Partner der Deutsche Börse AG unverzüglich mitzuteilen hat -, ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder ein solcher Antrag mangels Masse abgewiesen wird;
c) bei dem Deutsche Börse Capital Market Partner Überschuldung eintritt - was der betroffene Deutsche Börse Capital Market Partner der Deutsche Börse AG ebenfalls unverzüglich mitzuteilen hat; oder
d) der Deutsche Börse Capital Market Partner nach fruchtloser Abmahnung gegen wesentliche vertragliche Pflichten aus den AGB Freiverkehr verstößt.
15.3 Der Deutsche Börse Capital Market Partner verpflichtet sich unwiderruflich, im Falle der Kündigung des Vertrages durch eine Vertragspartei, jede weitere Nutzung des Deutsche Börse Capital Market Partner Signets (Ziffer 7) zu unterlassen und dagegen keine Ansprüche aus Namens-, Firmen-, Marken- und Wettbewerbsrecht herzuleiten bzw. geltend zu machen. Ferner verpflichtet sich der Deutsche Börse Capital Market Partner überlassenes Informationsmaterial unverzüglich an die Deutsche Börse AG zurückzusenden.
15.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. Der Mitarbeiter wird dem Entleiher nur vorübergehend überlassen. Der zeitliche Umfang der Überlassung richtet sich nach dem AÜV. Wird der Mitarbeiter über einen vereinbarten Tätigkeitszeitraum hinaus für den Entleiher tätig, gilt der AÜV als zu den darin aufgeführten Bedingungen einvernehmlich verlängert. Der Auftrag kann von beiden Vertragsparteien mit der im AÜV vereinbarten Frist gekündigt werden. Ist eine Kündigungsfrist in dem AÜV nicht vereinbart, ist die Kündigung von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Wochenende zulässig. Beendet der Entleiher den Einsatz des Mitarbeiters vorher, hat er die vereinbarte Vergütung für jede bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht abgenommene Arbeitsstunde an 4U zu zahlen. Dem Entleiher obliegt die Pflicht, den Mitarbeiter mindestens zwei Tage vor Einsatzende hierüber zu informieren. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Entleihers und/oder bei Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Entleihers sowie für die Fälle, in denen der Entleiher seine Pflichten zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit des Mitarbeiters nicht erfüllt oder für den Mitarbeiter unzumutbare Arbeitsbedingungen gegeben sind, ist 4U berechtigt, den AÜV ohne vorherige Mahnung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Kündigung hat gegenüber dem Vertragspartner in Textform zu erfolgen.
Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. (1) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Bestätigung zur Veranstaltungsbuchung und endet am letzten Konferenztag.
(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Vertragspartners ist insbesondere gegeben, wenn der Nutzer den Lehrgang nachhaltig stört oder sich nicht angemessen verhält oder auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt. Ein Anspruch des Nutzers auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.
Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. 11.3.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach der im Vertag festgelegten Zeit. Nach Ablauf dieser Zeit kann er von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, wenn nicht anders vereinbart, auf Ende eines Kalender- jahres gekündigt werden, bei Ausbildungslizenzen auf Ende der Ausbil- dungszeit.
11.3.2 Jede Partei ist zur sofortigen Auflösung berechtigt, wenn die andere Vertragspartei die Verpflichtungen und Bestimmungen der allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbestimmungen in schwerwiegender Weise verletzt.