Voraussetzungen für die Leistung. Die versicherte Person - ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder - unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens 3 Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten. Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
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Samples: Insurance Policy, Insurance Policy, Insurance Policy
Voraussetzungen für die Leistung. Die versicherte Person - • ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder - • unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens 3 Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten. Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
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Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T18, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Voraussetzungen für die Leistung. Die versicherte Person - • ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer voll- stationärer Heilbehandlung oder - • unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen chir- urgischen Operation und ist deswegen für mindestens 3 mindes- tens 2 Tage ununterbrochen und vollständig vollstän- dig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigtbeeinträch- tigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten. Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen Erholungshei- men gelten nicht als medizinisch notwendige HeilbehandlungHeil- behandlung.
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Voraussetzungen für die Leistung. Die versicherte Person - • ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer vollstationä- rer Heilbehandlung oder - • unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen chirurgi- schen Operation und ist deswegen für mindestens 3 drei Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten. Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Voraussetzungen für die Leistung. Die versicherte Person - ist • befindet sich unfallbedingt in medizinisch notwendiger notwendiger, vollstationärer Heilbehandlung oder - Heilbehandlung. • unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens 3 Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten. Kuren • befindet sich infolge eines Unfalls in einem Sanatorium oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige HeilbehandlungErholungsheim. • unterzieht sich unfallbedingt einer Kur oder vollstationären Rehabilitationsmaßnahme.
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Samples: Versicherungsvertrag, Insurance Contract
Voraussetzungen für die Leistung. Die versicherte Person - ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder - unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens 3 Tage einen Tag ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten. Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
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Samples: Unfallversicherung, Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub)
Voraussetzungen für die Leistung. Die versicherte Person - ist • befindet sich unfallbedingt in medizinisch notwendiger notwendiger, vollstationärer Heilbehandlung oder - Heilbehandlung. • unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens 3 Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten. Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
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Samples: Insurance Contract
Voraussetzungen für die Leistung. Die versicherte Person - • ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder - • unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen des- wegen für mindestens 3 Tage 1 Tag ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätigbe- rufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten. Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch medizi- nisch notwendige Heilbehandlung.
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Samples: Unfallversicherung
Voraussetzungen für die Leistung. Die versicherte Person - • ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder - • unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens 3 Tage ununterbrochen einen Tag ununter- brochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten. Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
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Samples: Unfallversicherung
Voraussetzungen für die Leistung. Die versicherte Person - • ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder - • unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens 3 Tage einen Tag ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten. Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch me- dizinisch notwendige Heilbehandlung.
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Samples: Unfallversicherung
Voraussetzungen für die Leistung. Die versicherte Person - – ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder - – unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen chirurgi- schen Operation und ist deswegen für mindestens 3 Tage einen Tag ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten. Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
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Samples: Unfallversicherung Invest
Voraussetzungen für die Leistung. Die versicherte Person - ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder - unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens 3 X Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigtbe- einträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten. Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige notwen- dige Heilbehandlung.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Unfallversicherung Mit Garantierter Beitragsrückzahlung