Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben. 2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen. 3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten. 4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die a) Der Kunde leistet Zahlungen haben an Xxxxxxx:
(i) in voller Höhe und ohne Verrechnungen, Gegenforderungen oder Abzüge (mit Ausnahme gesetzlich vorgeschriebener Abzüge);
(ii) in der im Angebot von Xxxxxxx angegebenen Währung; und
(iii) innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug Tagen nach Rechnungsdatum.
b) Xxxxxxx wird Rechnungen wie folgt stellen:
(i) für Waren (einschliesslich Teillieferungen), Dokumentation und Softwarelizenzgebühren: bei Lieferung.
(ii) für Dienstleistungen und Lagerkosten gemäss Ziffer 3.4: monatlich im Nachhinein.
c) Der Kunde wird Zahlungen an Xxxxxxx per Scheck oder Banküberweisung auf das im Vertrag oder in der Rechnung angegebene Bankkonto von Xxxxxxx leisten, wobei die Zahlung stets von einem Konto des Kunden bei einer Bank innerhalb des Landes des Kunden zu erfolgenerfolgen hat. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlungkann Zahlungen, die mittels einer anderen Methode vorgenommen werden, zurückweisen.
d) Der Kunde akzeptiert in Rechnung gestellter Beträge, falls er nicht Xxxxxxx gegenüber innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum eine Rechnung unter Angabe von detaillierten Gründen bestreitet. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht Alle unstrittigen Beträge sind im Kaufpreis inbegriffenEinklang mit Ziffer 6.2(c) zahlbar.
e) Xxxxxxx kann vom Vertrag zurücktreten oder die Vertragserfüllung aussetzen (einschliesslich der Zurückbehaltung von Lieferungen und der Aussetzung der Erbringung von Dienstleistungen), erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert falls der Kunde Zahlungen, die Installation gemäss dem vorliegenden Vertrag oder einem anderen Vertrag fällig sind, nicht leistet oder, nach angemessener Beurteilung durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach LieferungXxxxxxx, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferungwahrscheinlich nicht leisten wird. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt Dieses beschränkt in Höhe keiner Weise sonstige Rechte von € 25,00 zu erhebenXxxxxxx noch finden irgendwelche Vertragsstrafen Anwendung.
2f) Xxxxxxx kann jederzeit ihm als angemessen erachtete Zahlungssicherheiten verlangen, und der Kunde hat die betreffenden Sicherheiten innerhalb von 10 Werktagen nach entsprechender Aufforderung bereitzustellen. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und Dieses beschränkt in keiner Weise die sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenRechte von Xxxxxxx.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle g) Soweit zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer Kunde zur Übernahme sämtlicher Kosten (einschliesslich von Anwaltskosten) verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtendie Xxxxxxx im Zusammenhang mit dem Inkasso ausstehender Forderungen entstehen.
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Samples: Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 13.1 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.
3.2 Die Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag, Nachbestellungen gelten jeweils als neue Aufträge.
3.3 Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich besonderer Vereinbarung „ab Werk“, ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Verpackung und Versicherung. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.4 Die Zahlungen haben sind innerhalb von 30 Werktagen ab dreißig Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug rein netto frei unserer Zahlstelle zu erfolgenleisten. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als ZahlungBei Zahlung per Vorkasse, Nachnahme und Bankeinzug wird 5 % Skonto, bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto gewährt. Sie Rechnungsstellung erfolgt sobald die Lieferung unser Unternehmen verlässt. Die Zahlung ist nur bewirkt, sobald und insoweit wir über den Betrag endgültig verfügen können. Wechsel und Schecks werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen, Wechsel nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und die mit der Einziehung des Wechsel‐ und Scheckbetrags in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen. Eine Erfüllungswirkung tritt erst mit Einlösung der Schecks bzw. Wechsel und unserer Befreiung aus jeglicher Wechselhaftung ein.
3.5 Ist eine Zahlung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum geleistet, kommt der Vertragspartner ohne weitere Erklärung unsererseits in Verzug. Im Übrigen gelten für den Zahlungsverzug die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffengesetzlichen Regelungen.
3.6 Bei Stundung sind wir berechtigt, erfolgt die Abnahme Zinsen entsprechend den gesetzlichen Verzugszinsen (8 %‐Punkte über dem Basiszinssatz pro Jahr) für den Stundungszeitraum geltend zu machen.
3.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Produkte Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.8 Entsprechend der mit uns getroffenen Vereinbarung über durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte Vertragspartner beizustellende Fertigungsmaterialien und –mittel sind durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- Vertragspartner auf eigene Rechnung und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31Gefahr an uns zu liefern.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 19.1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert Beauftragt der Kunde die Installation Lieferung/Montage einer Küche, so erhält er unmittelbar nach Vertragsschluss die erste Anzahlungsrechnung. Dieser Rechnungsbetrag ist sofort fällig und zahlbar. Weitere Fälligkeitstermine für mit dem Kunden vereinbarte Anzahlungen und Restzahlungen werden im Vertrag festgelegt.
9.2. Verändert sich der Gesamtauftragspreis nach Vertragsschluss durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme einvernehmliche oder durch uns vorgenommene berechtigte oder notwendige Anpassungen einer an den Kunden zu liefernden Ware und/oder zu erbringenden Leistung wird eine solche Anpassung bei der Schlussrechnung entsprechend berücksichtigt.
9.3. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der LieferungVerzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf behalten uns die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossenweitergehenden Verzugsschadens vor. Einer Mahnung bedarf es nichtGegenüber Xxxxxx, die Unternehmer sind, bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins unberührt.
9.4. Pro Mahnung Haben wir uns im Vertrag mit dem Kunden zur Lieferung von Küchen oder kundenspezifischen Einzelfertigung verpflichtet, sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenauch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung berechtigt, diese Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
29.5. Bei ZahlungsverzugZahlungen sind in Euro (EUR) zu leisten. Wechsel oder Schecks können wir als Zahlungsmittel ablehnen, bei Scheckprotesten sie gelten erst nach Einlösung der Zahlung. Sämtliche aus der Hereinnahme und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit Durchsetzung von Wechseln entstehende Kosten einschließlich Wechselspesen und Diskont gehen zu Lasten des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenKunden.
39.6. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin Ist der Kunde Unternehmer, ist er nur dann berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekanntmit Gegenforderungen aufzurechnen, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, wenn diese Forderungen sind anerkannt Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wordensind.
9.7. Minderung Sollten nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit eines Kunden erkennbar werden, sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer noch nicht erbrachten Leistungsverpflichtungen so lange zu verweigern, wie vom Kunden der Preis für die von uns zu liefernden Waren und Leistungen nicht bezahlt oder für diesen Preis nicht eine Sicherheit geleistet wird. Wir können in solchen Fällen eine angemessene Frist bestimmen, innerhalb welcher der Kunde Zug-um-Zug gegen Erfüllung unserer Leistungsverpflichtung(en) hierfür nach seiner Xxxx entweder die Zahlung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässigzu bewirken und/oder Sicherheit zu leisten hat. Solange Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist können wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis vom Vertrag über die von uns zu entrichtenliefernde/n Ware/n und/oder von uns zu erbringende/n Leistung/en zurücktreten.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 114.1 Zahlungsweise ist grundsätzlich das Einzugsverfahren bzw. SEPA- Lastschriftverfahren, wofür der Kunde eine widerrufliche Einzugsermächtigung bzw. einen Lastschriftauftrag erteilt. Eine andere Zahlungsweise kann vereinbart werden und ein zusätzliches Entgelt gem. Preisliste auslösen.
14.2 Der Kunde kommt automatisch auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von spätestens 5 Werktagen ab Rechnungszugang so leistet, dass dieser bis dahin bei der MAINGAU auf dem in der Rechnung jeweils angegebenen Konto eingeht.
14.3 Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz zu zahlen (Mahngebühr). Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug Mahngebühr ist der Preisliste zu erfolgenentnehmen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenDer MAINGAU steht der Nachweis eines höheren Schadens, erfolgt die Abnahme dem Kunden der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnenNachweis eines geringeren Schadens offen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenZinsschadens bleibt vorbehalten.
214.4 Spätestens fünf Tage nach Zugang einer Rechnung muss der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei ZahlungsverzugSoweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenwird MAINGAU das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Tage nach Zugang der Rechnung. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung rechtzeitig für eine ausreichende Deckung zu sorgen. MAINGAU ist berechtigt, den Bankeinzug für die jeweilige Rechnung einzustellen, sofern die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenLastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin 14.5 MAINGAU ist berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar Kunden pauschalierten Schadensersatz gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste zu verlangen. Als UmstandSoweit es im Rahmen eines berechtigten Einzugs aufgrund erteilter Einzugsermächtigung bzw. erteiltem SEPA-Lastschriftauftrag zu einer Rückbelastung kommt, kann MAINGAU einen pauschalierten Schaden gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste pro Rückbelastung verlangen, sofern der Kunde den Nicht-Einzug zu vertreten hat. Hinsichtlich vorstehender Schadenspauschalen gilt, dass beiden Seiten das Recht zusteht, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden niedriger oder höher ist. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.
14.6 Erteilt MAINGAU im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzungen dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden und, soweit die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtKulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunfteimit zukünftigen Forderungen verrechnet. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers Eine Auszahlung ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt der Kunde hat einen Anspruch auf Erteilung der Gutschrift.
14.7 Wird MAINGAU nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa, weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist MAINGAU berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder rechtskräftig festgestellt wordenSicherheitsleistung zu erbringen. Minderung des Kaufpreises ist nur Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Maßgabe der in diesen Bedingungen Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann MAINGAU ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt MAINGAU ausdrücklich genannten Fälle zulässigvorbehalten.
14.8 Der Kunde kann Einwendungen gem. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten§ 67 TKG erheben.
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Samples: Agb (Allgemeine Geschäftsbedingungen), DSL Dienstleistungsvertrag
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgensind gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bzw. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht wenn sich im Kaufpreis inbegriffenZuge der Leistungserfüllung Abweichungen ergeben, erfolgt die Abnahme gemäß der Produkte durch den Kunden bei LieferungRechnung zu leisten. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den KundenDie Zahlungspflicht gilt als erfüllt, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hatder gesamte geforderte Betrag an Oerlikon ausbezahlt worden ist. Plant oder verzögert Für Vorauszahlungen werden keine Zinsen vergütet. Die vereinbarten Zahlungstermine bleiben auch dann bestehen, wenn ohne Verschulden Oerlikons Verzögerungen in der Ablieferung entstehen. Wenn der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferungvereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält, erfolgt die Abnahme des Produkts/ werden ohne gesonderte Mahnung Verzugszinsen in der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben10% berechnet, sowie, wenn Mahnungen übermittelt werden, Kosten für die Mahnung einschließlich Vertretungskosten und gegebenenfalls Prozesskosten.
2. Bei ZahlungsverzugIm Falle verzögerter Zahlungen kann Oerlikon, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständennach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden, die Erfüllung des Vertrages einstellen und Material und Erzeugnisse, Formen, Werkzeuge/Bauteile und Ausrüstungsgegenstände etc., die Kreditwürdigkeit sich in ihrem Besitz befinden, bis zum Erhalt der Zahlungen zurückbehalten. Der Kunde trägt die Gefahr von Beschädigung oder Verlust der Retentionswaren, sowie die zusätzlich entstandenen Kosten und ist ausdrücklich einverstanden, dass Xxxxxxxx frühestens nach 4 Wochen ab Zahlungsverzug und Mitteilung an den Kunden- aber auch ohne dessen Zustimmung- die Retentionswaren, unabhängig ob das Material bereits ver- oder bearbeitet wurde oder nicht, selbständig verwerten kann. Der Verkaufserlös wird mit sämtlichen offenen Forderungen von Oerlikon, auch wenn sie sich auf einen anderen Geschäftsfall beziehen, einschließlich zu vergütendem Aufwand für die Verwertung gegenverrechnet und dem Kunden die Hyperocha überwiesen. Ist ein unangemessen hoher Aufwand für die Verwertung gegenüber dem Verkehrswert des Käufers zweifelhaft erscheinen lassenMaterials zu erwarten, insbesondere bei Beantragung ist Oerlikon berechtigt, wahlweise das Material entschädigungslos ins Eigentum zu übernehmen, zu entsorgen oder an der Adresse des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenKunden abzuliefern.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin Der Kunde ist zur Kompensation mit Gegenforderungen nicht berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekanntDie Bezahlung mittels Wechsel oder Schecks ist erfüllungshalber. Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde.
5. Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur zu, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassenwenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, so unbestritten oder von Oerlikon anerkannt sind. Der Kunde ist XXXXXXX zur Zurückbehaltung von Zahlungen nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft auch nicht nach Abgabe einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenMängelrüge.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 113.1 Zahlungsweise ist grundsätzlich das Einzugsverfah- ren bzw. SEPALastschriftverfahren, wofür der Kunde eine widerrufliche Einzugsermächtigung bzw. einen Last- schriftauftrag erteilt. Eine andere Zahlungsweise kann vereinbart werden und ein zusätzliches Entgelt gem. Preisliste auslösen.
13.2 Der Kunde kommt automatisch auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von spätestens 5 Werktagen ab Rechnungszugang so leistet, dass dieser bis dahin bei der EnBW auf dem in der Rechnung jeweils angegebenen Konto eingeht.
13.3 Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz zu zahlen (Mahngebühr). Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug Mahngebühr ist der Preisliste zu erfolgenentnehmen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als ZahlungDer EnBW steht der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Die Geltend- machung eines Zinsschadens bleibt vorbehalten.
13.4 Spätestens 5 Tage nach LieferungZugang einer Rechnung muss der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird EnBW das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Tage nach Zugang der Rechnung. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung rechtzeitig für eine ausreichende Deckung zu sorgen. EnBW ist berechtigt, den Bankeinzug für die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf jeweilige Rechnung einzustellen, sofern die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenerfolgen konnte.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin 13.5 EnBW ist berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar Kunden pauschalierten Schadens- ersatz gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste zu verlangen. Als UmstandSoweit es im Rahmen eines berechtigten Einzugs aufgrund erteilter Einzugser- mächtigung bzw. erteiltem SEPA-Lastschriftauftrag zu einer Rückbelastung kommt, kann EnBW einen pauscha- lierten Schaden gemäß der zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses geltenden Preisliste pro Rückbelastung ver- langen, sofern der Kunde den Nicht-Einzug zu vertreten hat. Hinsichtlich vorstehender Schadenspauschalen gilt, dass beiden Seiten das Recht zusteht, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden niedriger oder höher ist. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.
13.6 Erteilt EnBW im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtver- letzungen dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden und, soweit die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtKulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunfteimit zukünftigen Forderungen verrechnet. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers Eine Auszahlung ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossenausge- schlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt der Kunde hat einen Anspruch auf Erteilung der Gutschrift.
13.7 Wird EnBW nach Vertragsabschluss eine wesentli- che Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa, weil der Kunde in Zahlungsver- zug gerät), so ist EnBW berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder rechtskräftig festgestellt wordenSicherheits- leistung zu erbringen. Minderung des Kaufpreises ist nur Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässigAblauf einer ange- messenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann EnBW ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenDie Geltendmachung weiterer Rechte bleibt EnBW aus- drücklich vorbehalten.
13.8 Der Kunde kann Einwendungen gem. § 67 TKG erheben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtensiehe Ziffer 36.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1Das Honorar wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst Aufrechnung mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kundendann gestattet, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren seine Forderung von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wordenist. Minderung des Kaufpreises Die XXXX.XX ist nur nach Maßgabe in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässigFremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Solange wir Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenKostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist der Käufer die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vollen Kaufpreis vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu entrichtenerstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Preis auf der Grundlage einer Mehrwertsteuer-Rechnung des Verkäufers innerhalb einer dort genannten Frist zu bezahlen. Die Zahlungen haben innerhalb Zahlungsfrist wird jeweils in Tagen angegeben. Als Beginn der Zahlungsfrist gilt das Eingangsdatum der Rechnung beim Käufer. Wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird die Zahlungsfrist nach der Abnahme der bestellten Ware durch den Käufer vereinbart.
1.1. Die Parteien können einvernehmlich vereinbaren, dass der Käufer eine Anzahlung/Sicherheitsleistung in der von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug den Parteien vereinbarten Höhe zu erfolgenzahlen hat. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenWenn dies der Fall ist, erfolgt die Abnahme Zahlung des vereinbarten Preises vor der Produkte durch Entgegennahme der bestellten Ware innerhalb einer von den Kunden bei LieferungParteien vereinbarten Frist, und zwar auf der Grundlage einer Proforma-Rechnung des Verkäufers. Ist Wenn nichts Eindeutiges vereinbart wurde, ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt Zahlungsfrist der Anzahlung auf der Proforma-Rechnung bindend für die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenParteien.
2. Bei ZahlungsverzugAls Datum der Zahlung gilt das Buchungsdatum der Forderungen auf dem auf der Rechnung angegebenen Bankkonto der Firma ADAMIETZ oder auf einem anderen Bankkonto, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe das von der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenFirma ADAMIETZ genannt wurde.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Wenn der Käufer sind wir fernerhin berechtigtmit der Zahlung in Verzug ist, kann ADAMIETZ von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretendem Käufer Xxxxxx in der maximalen Höhe nach Art. 359 § 21 des polnischen BGB fordern, ohne eine vorhergehende Mahnung.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch Wenn der Käufer mit den Zahlungen an die Firma ADAMIETZ in Verzug ist, hat die Firma Adamietz das Recht die vom Käufer Umstände bekanntgeleistete Zahlung in erster Linie auf die Eintreibungskosten, von denen die Rede im Art. 10 Absatz 1 und Absatz 2 des Gesetzes vom 8. Xxxx 2013 über Zahlungsfristen in Handelstransaktionen ist, danach auf Verzugszinsen und anschließend auf die am längsten fälligen Verbindlichkeiten anzurechnen, unabhängig davon, ob der Käufer die Forderung benannt hat, die dessen Kreditwürdigkeit er begleicht, auch wenn die Kosten, Zinsen und Forderungen aus mehr als zweifelhaft erscheinen lasseneiner Rechnung erfolgen. Diese Bestimmung hebt die Rechte des Schuldners nach Art. 451 § 1 des polnischen BGB auf.
5. Gleichzeitig behält sich die Firma ADAMIETZ das Recht vor, so andere Beträge auf Schulden und Verbindlichkeiten anzurechnen, und zwar im Sinne der Vorschriften des polnischen BGB. Der Käufer ist XXXXXXX nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar Beträge von Forderungen gegenüber der Firma ADAMIETZ ohne deren schriftliche Zustimmung abzuziehen.
6. Der Käufer ist verpflichtet die Zahlung für die Waren innerhalb der vereinbarten Frist zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungenleisten, auch Teillieferungendann, ausgeschlossenwenn er die Ware reklamiert oder wenn es zu einer verspäteten Übergabe der Ware aus Gründen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist die der Käufer verpflichtetzu vertreten hat, den vollen Kaufpreis zu entrichtengekommen ist. Wenn die Reklamation anerkannt wird, werden eventuelle daraus resultierende Forderungen von der Firma ADAMIETZ auf spätere Aufträge angerechnet oder die Firma ADAMIETZ wird dem Käufer die Differenz des Preises der Ware erstatten.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 16.1. Die Sofern nicht anders vereinbart haben Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum per Vor- kasse unmittelbar nach Bestellung bei uns, ohne Abzug Abzug, ein- gehend zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin Skonto muss besonders vereinbart wer- den und wird nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kundendann gewährt, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hatsich der Käufer mit an- deren Rechnungen nicht in Verzug befindet. Plant oder verzögert Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
6.2. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der LieferungVerzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf behalten uns die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossenweitergehenden Verzugs- schadens vor. Einer Mahnung bedarf es nichtGegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
6.3. Pro Mahnung Gegenansprüche des Käufers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehal- tungsrechts, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer außerdem nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demsel- ben Vertragsverhältnis beruht.
6.4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 berechtigt, auf sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung soforti- ge Zahlung zu erhebenverlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sind. Darüber hinaus sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zurückzubehalten.
26.5. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfä- higkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Er- öffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den ge- setzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ge- gebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenFristsetzungen bleiben unberührt.
36.6. Bei Zahlungsverzug durch den Trifft der Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassenbei Vornahme der Zahlung keine Bestim- mung, so ist XXXXXXX berechtigtwird zunächst die fällige Schuld, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstandunter mehreren fälligen Schulden diejenige, der welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtdem Käufer lästi- gere, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist unter mehreren gleich lästigen die ältere Schuld und bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtengleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 15.1 Der Kunde ist zur Zahlung der fälligen Entgelte gemäß den gültigen Tarif- und Preislisten verpflich- tet. Forderungsbeträge werden in der Regel monat- lich abgerechnet und mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Bei Beauftragung von Online-Rechnungen ist der Kunde verpflichtet, seinen angegebenen E-Mail-Account regelmäßig einzusehen und die Rechnungen abzurufen. Der Rechnungsbetrag wird einen Tag nach Zugang der E-Mail fällig, mit der der Kunde auf die Möglichkeit des Abrufs der elektro- nischen Rechnung hingewiesen wird.
5.2 Monatliche Grundgebühren, Paket- und Grund- preise oder Nutzungsgebühren werden mit der jewei- ligen Abrechnung des Vormonats im Voraus fällig. Es wird darauf hingewiesen, dass in der jeweiligen Rech- nung nur Gespräche, SMS und Datendienste berück- sichtigt sind, deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung stehen. Von den Netzbetreibern nach- träglich gelieferte Daten, insbesondere bei Roaming- dienstleistungen, werden auf einer der nächsten Rech- nungen berücksichtigt. Bei geringen Rechnungsbeträ- gen kann mobilcom-debitel die Rechnungen in größeren Abständen stellen.
5.3 Soweit der Kunde Leistungen anderer Anbieter in Anspruch nimmt, kann die Abrechnung durch mobil- com-debitel übernommen werden.
5.4 Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrages ist die Vereinbarung einer Einzugsermächtigung zur Abrechnung der fälligen Entgelte. Der Einzug erfolgt frühestens mit Ablauf des fünften Werktages nach Zugang der Rechnung. Die Zahlungen haben innerhalb Einzugsermächtigung bezieht sich auch auf die gemäß Ziffer 5.3 abgerechne- ten Leistungen anderer Anbieter.
5.5 Sollte der Kunde seine Einzugsermächtigung widerrufen, ersetzt er mobilcom-debitel den höheren Aufwand. Sonstige Aufwendungen, die vom Kunden zu vertreten sind, insbesondere die Bearbeitungskosten AGB_mobilcom_ 04710IB_04.11 z. B. für Rücklastschriften, sonstige durch mangelnde Deckung des Xxxxxx entstandenen Kosten, oder Kosten, die für die vom Kunden zu vertretende Überprüfung der Einrichtungen aufgrund von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug Störungsmeldungen oder Rechnungsbeanstandungen entstanden sind, sind vom Kunden zu erfolgenerstatten. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenErfolgt eine Sperre des Anschlus- ses aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert hat der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ aus der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB Sperre resultierenden Kosten zu berechnentra- gen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossenin Rechnung gestellten Aufwände ergeben sich aus der gültigen Tarif- und Preisliste. Einer Mahnung bedarf Dem Kunden bleibt es nichtjeweils vorbehalten, geringere Kosten nachzuweisen. Pro Mahnung 5.6 Einwendungen gegen die Rechnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe inner- halb von € 25,00 8 Wochen nach deren Zugang schriftlich gel- tend zu erhebenmachen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Kundenauftrag – Wechsel Von Prepaid Auf Vertrag, Mobilfunk Kundenauftrag
Zahlungsbedingungen. 1Der Teilnehmer ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelte für die Nutzung des Dienstes und die Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen verpflichtet. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen Rechnungsperiode ist der jeweilige Kalendermonat. Monatliche Grundgebühren ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt einem Betrag in Höhe von 3,00 € 25,00 werden jeweils im Voraus fällig. Gebühren unter 3,00 € werden bis zu erheben.
2einer Rechnungshöhe von mindestens 3,00 € addiert und sodann gesammelt abgerechnet. Bei ZahlungsverzugSpätestens nach 6 Monaten erfolgt eine automatische Abbuchung aller offenen Forderungen. Die Zahlung der Entgelte erfolgt allein durch Einzug per Lastschriftverfahren. Hierzu erteilt der Teilnehmer TELEMED eine Bankeinzugsermächtigung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständeneinen Wechsel der Bankverbindung spätestens zwei Wochen vor Fälligkeit des nächsten Lastschrifteinzugs TELEMED mitzuteilen. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin ist TELEMED berechtigt, ohne vorherige Information des Teilnehmers dessen Zugang zum Dienst zu sperren und/oder die Vereinbarung fristlos zu kündigen; ausgenommen hiervon ist der Fall eines begründeten Widerspruches gegen die Lastschrift. Kosten für nicht einziehbare Forderungen gehen zu Lasten des Anwenders. Zwischen dem Teilnehmer und TELEMED wird vereinbart, dass für den Fall einer insofern unbegründeten Sperre des Dienstes durch TELEMED der Teilnehmer dadurch keine Schadenersatzansprüche begründen kann. Sofern dem Teilnehmer Gegenansprüche zustehen, ist er zur Aufrechnung gegen Forderungen von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX TELEMED nur dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, wenn diese Forderungen sind von TELEMED schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wordenwurden. Minderung des Kaufpreises TELEMED kann die vom Anwender monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung der TELEMED-Dienste erhöhen. Eine Erhöhung muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Der Anwender ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtetberechtigt, den vollen Kaufpreis Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu entrichtenkündigen, wenn die Erhöhung 5% oder mehr des ursprünglichen Preises ausmacht. Die Kündigung muss TELEMED spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. TELEMED wird den Anwender auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist mit der Ankündigung der Preiserhöhung hinweisen.
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Samples: Vertragserweiterung, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 19.1 Die vom Kunden an die MDCC zu zahlenden Preise bestimmen sich nach der jeweiligen Preisliste.
9.2 Die zu zahlenden nutzungsunabhängigen Entgelte sind monatlich im Voraus, die Verbindungsentgelte sowie alle übrigen Entgelte sind nach Leistungserbringung monatlich jeweils rückwirkend für den ver- gangenen Monat zu zahlen. Ein Monat gilt als eine Abrechnungspe- riode.
9.3 Die Zahlungen haben Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der Freischal- tung des ersten Anschlusses bzw. Zugangs. Sind monatlich zu zah- lende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Abrechnungsperiodenübergrei- fende Gespräche werden pro Abrechnungsperiode als jeweils ein Gespräch betrachtet und abgerechnet.
9.4 Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahl- bar.
9.5 Soweit der Kunde der MDCC keine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss der Rechnungsbetrag zehn Tage nach Rechnungsdatum auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der MDCC gutgeschrie- ben sein. Hat der Kunde der MDCC eine Einzugsermächtigung er- teilt, bucht die MDCC den Rechnungsbetrag vierzehn Tage nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden ab.
9.6 Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von 30 Werktagen acht Wo- chen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgenZugang der Rechnung gegenüber MDCC schriftlich anzu- zeigen; werden keine Einwendungen innerhalb der Frist erhoben, gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert Innerhalb dieser Frist kann der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferungverlangen, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt dass ihm ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten Entgeltnachweis und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft Ergeb- nisse einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossentechnischen Prüfung vorgelegt werden, es sei denn, diese Forderungen die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Erfolgt die Vorlage nicht binnen acht Wochen nach der Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche von MDCC aus Verzug.
9.7 Die zur Vergütungsermittlung und Abrechnung benötigten Verbin- dungsdaten werden von MDCC, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung der Daten nach dem Rechnungsversand wünscht, sechs Monate nach Rechnungsstellung gelöscht. Soweit die Verbindungs- daten nach Ablauf dieser Frist oder auf Wunsch des Kunden unmit- telbar nach dem Rechnungsversand gelöscht worden sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers aus technischen Gründen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habengespeichert werden können, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtentrifft MDCC weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistun- gen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen.
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Samples: Telecommunications, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Zahlungsbedingungen. 1Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager oder ab Werk zuzüglich Fracht und Mehrwertsteuer, so- fern nicht anders vereinbart. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug Zahlung ist prompt bei Lieferung zu erfolgenleisten. Xxxxxxx Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und erfüllungshalber – vorbehaltlich der Diskontierungs- möglichkeiten – angenommen, sie gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- sie eingelöst sind. Alle Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind die Messungen, Gewichte, Mengen und Testverfahren Qua- litäten in der von GERSTEL durchlaufen hatuns oder unserem Lieferanten gestellten Dokumentation für Rechnungs- und Ab- rechnungszwecke maßgeblich. Plant Werden nach Vertragsschluß Frachten, Abgaben oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach LieferungGebühren eingeführt oder erhöht, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 – auch bei frachtfreier und/oder verzollter Lieferung – berechtigt, den Preis entsprechend zu erheben.
2ändern. Bei ZahlungsverzugKanal- und Ladestraßengebühren, bei Scheckprotesten Liege- und sonstigen UmständenStandgelder, die die Kreditwürdigkeit Zuschläge für Niedrig- und Hochwasser, Eisliegegelder u.ä. gehen zu Lasten des Käufers. Zahlt der Käufer trotz Mahnung nicht oder wird über das Vermögen des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen zu ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassendes Käufers oder der Vertragserfüllung durch den Käu- fer Anlaß geben, so ist XXXXXXX berechtigtkönnen wir – unbeschadet sonstiger Rechte oder Ansprüche – von sämtlichen bestehenden Verträgen mit dem Käufer, vom Vertrag zurückzutreten gleich welcher Art, ganz oder teilweise zurücktreten; statt dessen können wir nach unserer Xxxx auch die Erfüllung solcher Verträge aufschieben, unsere Leistungsbereitschaft von einer Vorauszahlung oder der Stellung von geeigneten Sicherheiten durch den Käufer abhängig machen oder alle bestehenden Forderungen aus der bestehenden Geschäfts- beziehung für sofort fällig erklären. Der Käufer gerät vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen in bar zu verlangenVerzug, wenn er nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis vom Fäl- ligkeitstage an Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäߧ 288 (2) BGB zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichtenzahlen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
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Samples: General Sales and Delivery Terms, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen 19.1 Rechnungen des Auftragnehmers ohne Fälligkeitsdatum sind ab Rechnungsdatum Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig und zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auflaufende Forderungen jeder- zeit fällig zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- stellen und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB unverzügliche Zahlung zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3verlangen. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin ist Auftragnehmer berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretendie jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahnkosten zu verlangen. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, An- zahlungen werden nicht verzinst. • Es wird zwischen den Parteien – sofern individualvertraglich keine anderweitigen Abreden getroffen wurden – der nach- folgende Zahlungsplan nach Projektfortschritt vereinbart und wie folgt fällig: • 40 % der vereinbarten Gesamtvergütung als Akontozahlung für Konzeption, Planung, Arbeiten, Leistungen im Vorfeld sowie Akontozahlungen an Dienstleister oder Hotels direkt nach Ver- tragsunterzeichnung und gemäß Rechnungsstellung, • 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung spätestens acht Ka- lenderwochen (Zahlungseingang) vor der Messe/Veranstaltung und gemäß Rechnungsstellung, • 20 % der vereinbarten Gesamtvergütung spätestens sechs Ka- lenderwochen (Zahlungseingang) vor der Messe/Veranstaltung und gemäß Rechnungsstellung, • 10 % der vereinbarten Gesamtvergütung spätestens mit Über- gabe der Leistungen bzw. Lieferung und gemäß Rechnungs- stellung.
4. Werden uns 19.2 Die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Mehr- oder Minder- kosten erfolgt schnellstmöglich nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekanntdem Veranstaltungszeit- raum, unmittelbar nach Feststellung und Abrechnung mit Dienst- leistern und Zulieferern, gegebenfalls in mehreren Teilrechnungen, von denen die dessen Kreditwürdigkeit letzte als zweifelhaft erscheinen lassenSchlussrechnung bezeichnet wird.
19.3 Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Art und Weise nach, so ist XXXXXXX er zur Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, Im Falle der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunfteileihweisen Übergabe der Leistungen bzw. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen Messestandes verpflichtet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf des- sen Anforderung unverzüglich den Besitz an den übergebenen Leistungen und Materialien bzw. des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenMessestandes insgesamt wieder einzuräumen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die a) Der Kunde leistet Zahlungen haben an Xxxxxxx:
(i) in der im Angebot von Xxxxxxx angegebenen Währung und
(ii) innerhalb von 30 Werktagen Tagen nach Erhalt der Rechnung.
b) Der Kunde kann Gegenforderungen nur dann verrechnen, wenn diese anerkannt wurden oder unanfechtbar sind. Dem Kunden steht nur dann ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn sich dieses auf dasselbe Vertragsverhältnis bezieht. Der Kunde nimmt ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Abzüge vor.
c) Xxxxxxx wird Rechnungen wie folgt stellen:
(i) für Waren (einschließlich Teillieferungen), Dokumentationen und Softwarelizenzgebühren: bei Lieferung.
(ii) für Dienstleistungen und Lagerkosten gemäß Ziffer 3.4: monatlich im Nachhinein.
d) Der Kunde wird Zahlungen an Xxxxxxx per Scheck oder direkter Banküberweisung auf das im Vertrag oder in der Rechnung angegebene Bankkonto von Xxxxxxx leisten, wobei die Zahlung stets ab Rechnungsdatum ohne Abzug einem Konto des Kunden bei einer Bank innerhalb des Landes des Kunden zu erfolgenerfolgen hat. Xxxxxxx gelten erst kann Zahlungen, die mittels einer anderen Methode vorgenommen werden, zurückweisen.
e) Der Kunde verzichtet auf das Recht zur Anfechtung in Rechnung gestellter Beträge, falls er Xxxxxxx nicht (mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlungdetaillierter Begründung) innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum über die betreffende Anfechtung in Kenntnis setzt. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht Alle unstrittigen Beträge sind im Kaufpreis inbegriffenEinklang mit Ziffer 6.2(c) zahlbar.
f) Xxxxxxx kann vom Vertrag zurücktreten oder die Vertragserfüllung aussetzen (einschließlich der Zurückhaltung von Lieferungen und der Aussetzung der Erbringung von Dienstleistungen), erfolgt falls der Kunde Zahlungen, die Abnahme gemäß dem vorliegenden Vertrag oder einem anderen Vertrag fällig sind, nicht leistet oder nach angemessenem Dafürhalten von Xxxxxxx wahrscheinlich nicht leisten wird. Dieses Vorgehen zieht für Xxxxxxx weder Strafen noch die Beeinträchtigung sonstiger Rechte von Xxxxxxx nach sich.
g) Xxxxxxx kann unter denselben Bedingungen wie unter Buchstabe e) dargelegt angemessene Zahlungssicherheiten verlangen, und der Produkte durch Kunde wird die Sicherheiten innerhalb von 10 Tagen nach entsprechender Aufforderung bereitstellen. Dieses Vorgehen bewirkt keine Beeinträchtigung sonstiger Rechte von Xxxxxxx.
h) Der Kunde ist zur Übernahme sämtlicher Kosten (einschließlich Anwaltskosten) bis zu den Kunden bei Lieferung. Ist gesetzlich zulässigen Höchstbeträgen verpflichtet, die Installation Xxxxxxx im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31Zusammenhang mit dem Inkasso ausstehender Forderungen entstehen.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1Sofern im Einzelfall keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Zahlung grundsätzlich vor Ort bei Abreise. Die Zahlungen haben erstellten Rechnungen können sowohl in Euro wie auch in lokaler Währung zum tagesaktuellen Kurswert bezahlt werden. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist ACHAT in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Der Xxxx kommt mit der Begleichung der Rechnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist Tagen nach Zugang einer Rechnung die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenZahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffenVerbraucher ist, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kundennur, wenn er auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Befindet sich der Xxxx mit der Zahlung in Verzug, ist das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hatHotel berechtigt, gegenüber dem Xxxx Verzugszinsen i.H.v. Plant oder verzögert 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Kunde Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. ACHAT bleibt die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren weitergehenden Schadens vorbe- halten. ACHAT ist hierdurch nicht ausgeschlossenberechtigt bei jeder Mahnung des Gastes nach Verzugseintritt eine pauschale Mahngebühr der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, ACHAT ist bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- Vertragsabschluss oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin danach berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten eine angemessene Vorauszahlung oder Vorauszahlung in bar Sicherheitsleistung zu verlangen. Als UmstandDie Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. ACHAT ist ferner berechtigt, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtwährend des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und soforti- ge Zahlung zu verlangen. Erfolgt eine Zahlung des Gas- tes hierauf nicht, gilt insbesondere ist ACHAT zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Sofern eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenVorauszahlung angefordert ist, ist der Käufer verpflichtetEingang dieser Zahlung weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung. Der in der Vorausrechnung genannte Betrag muss spätestens zum vertraglich vereinbarten bzw. in der Rechnung genannten Zeitpunkt eingegangen sein, den vollen Kaufpreis zu entrichtendamit die Reservierung endgültig wirk- sam wird. Eine Aufrechnung des Gastes ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der Forderung von ACHAT zulässig.
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Samples: Hotel and Conference Services Agreement, Hotel and Conference Services Agreement
Zahlungsbedingungen. (1) Die Rechnung wird auf den Tag der Lieferung bzw. Die Zahlungen haben der Bereitstellung der Ware ausgestellt.
(2) Rechnungen sind zahlbar - innerhalb von 30 Werktagen Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(3) Ab dem 31. Tag tritt Verzug gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im Sinne von § 247 Absatz 1 BGB berechnet. Im Übrigen findet § 288 BGB Anwendung.
(4) Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
(5) Als Zahltag für die Einhaltung der Zahlungsfrist gilt der Tag, an dem der Käufer oder dessen Zahlstelle nachweislich die Zahlung an den Verkäufer abgefertigt hat.
(6) Die Zahlung hat in barem Gelde oder durch Banküberweisung zu erfolgen. Xxxxxxx Schecks auf Bankplätze werden nach Eingang, bankfähige Wechsel unter Zinsabzug zum jeweiligen Basiszinssatz – wenn die Diskontierung bei der Bundesbank möglich ist -, sonst zum jeweils üblichen Bankdiskont unter Vorbehalt des Einganges gutgeschrieben. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Wechsel auf Nebenplätze werden nicht in Zahlung genommen. Eigenakzepte gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenAllgemeinen nicht als Barzahlung. Der Verkäufer behält sich die Entscheidung darüber vor, erfolgt ob er Eigenakzepte annimmt und ob er auf hereingenommene Eigenakzepte einen Skonto gewährt.
(7) Die Aufrechnung mit und die Abnahme Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(8) Bei Wechselprotest, Nichteinlösung von Schecks oder Zahlungseinstellung des Käufers werden sofort alle Rechnungsbeträge fällig.
(9) Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich berechneter und angemahnter Verzugszinsen ist der Produkte Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Die Versandbereitschaft wird vom Verkäufer durch den Kunden bei LieferungÜbersendung der Rechnung erklärt. Ist Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger nachträglicher wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist für noch ausstehende Lieferungen, die Installation im Kaufpreis inbegriffenauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kundenihm obliegende Leistung verweigern, oder vom Vertrag zurücktreten, oder Schadensersatz geltend machen. Dies gilt auch, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hatder Käufer geltend gemachte sachlich begründete Zweifel an seiner Zahlungsunfähigkeit oder Kreditwürdigkeit nicht unverzüglich ausräumt. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gemIm Übrigen gilt § 321 BGB. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben119 InsO bleibt unberührt.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 113.1 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug kostenfrei an die LM IT Services AG fällig. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgenSchecks werden lediglich erfüllungshalber an- genommen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage Forderung des Verwenders während des Verzugs mit 8% über dem jeweils gültigen Basiszin- satz nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 247 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnenverzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenhöheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt erhalten.
213.2 Kommt der Kunde bei zwei Rechnungen mit der Zahlung eines nicht unerheb- lichen Teils der Rechnung in Verzug, so kann die LM IT Services AG alle Ver- tragsverhältnisse ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
13.3 Die LM IT Services AG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind be- reits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die LM IT Services AG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zu- letzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
13.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts we- gen von der LM IT Services AG nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig fest- gestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
13.5 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die LM IT Services AG jederzeit wahlweise Liefe- rung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung ver- langen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzah- lung vereinbart ist, werden sofort fällig.
13.6 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von LM IT Services AG für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei ZahlungsverzugÜberschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich LM IT Services AG vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist LM IT Services AG berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen anzufragen und bei Scheckprotesten und sonstigen UmständenNichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
13.7 Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenKunden wesentlich einschränken, ist der Käufer verpflichtetVerwender berechtigt, den vollen Kaufpreis noch aus- stehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicher- heitsleistung auszuführen oder zu entrichtenerbringen.
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Samples: Agb Für Veranstaltungen, Event Venue Rental
Zahlungsbedingungen. 1. Die a) Der Kunde leistet Zahlungen haben an Xxxxxxx:
(i) in voller Höhe und ohne Aufrechnung, Zurückbehalt oder Abzüge (mit Ausnahme gesetzlich vorgeschriebener Abzüge);
(ii) in der im Angebot von Xxxxxxx angegebenen Währung und
(iii) innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
b) Xxxxxxx wird Rechnungen wie folgt stellen:
(i) für Waren (einschließlich Teillieferungen), Dokumentation und Softwarelizenzgebühren: bei Lieferung.
(ii) für Dienstleistungen und Lagerkosten gemäß Ziffer 3.4: monatlich im Nachhinein.
c) Der Kunde wird Zahlungen an Xxxxxxx per Scheck oder Banküberweisung auf das im Vertrag oder in der Rechnung angegebene Bankkonto von Xxxxxxx leisten, wobei die Zahlung stets von einem Konto des Kunden bei einer Bank innerhalb des Landes des Kunden zu erfolgen hat. Xxxxxxx kann Zahlungen, die mittels einer anderen Methode vorgenommen werden, zurückweisen.
d) Der Kunde akzeptiert in Rechnung gestellte Beträge, falls er nicht Xxxxxxx gegenüber innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgeneine Rechnung unter Angabe von detaillierten Gründen bestreitet. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht Alle unstrittigen Beträge sind im Kaufpreis inbegriffenEinklang mit Ziffer 6.2(c) zahlbar.
e) Xxxxxxx kann vom Vertrag zurücktreten oder die Vertragserfüllung aussetzen (einschließlich der Zurückbehaltung von Lieferungen und der Aussetzung der Erbringung von Dienstleistungen), erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert falls der Kunde Zahlungen, die Installation gemäß dem vorliegenden Vertrag oder einem anderen Vertrag fällig sind, nicht leistet oder, nach angemessener Beurteilung durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der LieferungXxxxxxx wahrscheinlich nicht leisten wird. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt Dieses beschränkt in Höhe keiner Weise sonstige Rechte von € 25,00 zu erhebenXxxxxxx noch finden irgendwelche Vertragsstrafen Anwendung.
2f) Xxxxxxx kann jederzeit durch Xxxxxxx als angemessen erachtete Zahlungssicherheiten verlangen, und der Kunde hat die betreffenden Sicherheiten innerhalb von 10 Werktagen nach entsprechender Aufforderung bereitzustellen. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und Dies beschränkt in keiner Weise die sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenRechte von Xxxxxxx.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle g) Soweit zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer Kunde ist zur Übernahme sämtlicher Kosten (einschließlich von Anwaltskosten) verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtendie Xxxxxxx im Zusammenhang mit dem Inkasso ausstehender Forderungen entstehen.
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Samples: Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 115.1 Zahlungsweise ist grundsätzlich das Einzugsverfahren bzw. Die Zahlungen haben SEPA-
15.2 Der Kunde kommt automatisch auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von 30 spätestens 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden Rechnungs- zugang so leistet, dass dieser bis dahin nur zahlungshalber angenommenbei der DGN auf dem in der Rechnung jeweils angegebenen Konto eingeht. Ist Der Verzugszinssatz bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung (§ 288 BGB) und beträgt hiernach 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
15.3 Für die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferungverpflichtet, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB einen pauschalen Schadensersatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt zahlen in Höhe von € 25,00 zu erheben5 Euro (Mahngebühr). Der DGN steht der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Die Geltendma- chung eines Zinsschadens bleibt vorbehalten.
215.4 Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird die DGN das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Bei ZahlungsverzugDer Einzug erfolgt frühestens 5 Tage nach Zugang der Rechnung. Entsprechend muss 5 Tage nach Rechnungs- datum der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gut- geschrieben sein. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung rechtzeitig für eine ausreichende Deckung zu sorgen. Die DGN ist berechtigt, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenden Bankeinzug für die jeweilige Rechnung einzustellen, sofern die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenLastschrift aufgrund einer Kontoun- terdeckung nicht erfolgen konnte.
315.5 Soweit es im Rahmen eines berechtigten Einzugs aufgrund erteilter Einzugsermächtigung bzw. Bei Zahlungsverzug durch erteiltem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rückbelas- tung kommt, kann die DGN einen pauschalierten Schaden gemäß der zum Zeit- punkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste pro Rückbelastung verlangen, sofern der Kunde den Käufer sind wir fernerhin berechtigtNicht-Einzug zu vertreten hat. Ist in der Preisliste nichts gesondertes bestimmt, gilt eine Schadenspauschale von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten5 Euro. Hinsichtlich vor- stehender Schadenspauschalen gilt, dass beiden Seiten das Recht zusteht, nach- zuweisen, dass der tatsächliche Schaden niedriger oder höher ist. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.
415.6 Erteilt die DGN im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzungen dem Kunden eine Kulanzgut- schrift, wird diese mit bestehenden und – soweit die Kulanzgutschrift über be- stehende Forderungen hinausgeht – mit zukünftigen Forderungen verrechnet. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so Eine Auszahlung ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt der Kunde hat einen Anspruch auf Erteilung der Gutschrift.
15.7 Wird der DGN nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechte- rung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa, weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist die DGN berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder rechtskräftig festgestellt wordenSicherheitsleistung zu erbringen. Minderung des Kaufpreises ist nur Werden die Vo- rauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Maßgabe Ablauf einer angemes- senen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann die DGN ganz oder teil- weise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der in diesen Bedingungen DGN ausdrücklich genannten Fälle zulässigvorbehalten.
15.8 Der Kunde kann Einwendungen gem. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben§ 67 TKG erheben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtensiehe Ziffer 36.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 113.1 Zahlungsweise ist grundsätzlich das Einzugsverfah- ren bzw. SEPALastschriftverfahren, wofür der Kunde eine widerrufliche Einzugsermächtigung bzw. einen Last- schriftauftrag erteilt. Eine andere Zahlungsweise kann vereinbart werden und ein zusätzliches Entgelt gem. Preisliste auslösen.
13.2 Der Kunde kommt automatisch auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von spätestens 5 Werktagen ab Rechnungszugang so leistet, dass dieser bis dahin bei der EnBW auf dem in der Rechnung jeweils angegebenen Konto eingeht.
13.3 Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz zu zahlen (Mahngebühr). Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug Mahngebühr ist der Preisliste zu erfolgenentnehmen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenDer EnBW steht der Nachweis eines höheren Schadens, erfolgt die Abnahme dem Kunden der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnenNachweis eines geringeren Schadens offen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenZinsschadens bleibt vorbehalten.
213.4 Spätestens 5 Tage nach Zugang einer Rechnung muss der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei ZahlungsverzugSoweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenwird EnBW das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Tage nach Zugang der Rechnung. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung rechtzeitig für eine ausreichende Deckung zu sorgen. EnBW ist berechtigt, den Bankeinzug für die jeweilige Rechnung einzustellen, sofern die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenLastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin 13.5 EnBW ist berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar Kunden pauschalierten Schadens- ersatz gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste zu verlangen. Als UmstandSoweit es im Rahmen eines berechtigten Einzugs aufgrund erteilter Einzugser- mächtigung bzw. erteiltem SEPA-Lastschriftauftrag zu einer Rückbelastung kommt, kann EnBW einen pauscha- lierten Schaden gemäß der zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses geltenden Preisliste pro Rückbelastung ver- langen, sofern der Kunde den Nicht-Einzug zu vertreten hat. Hinsichtlich vorstehender Schadenspauschalen gilt, dass beiden Seiten das Recht zusteht, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden niedriger oder höher ist. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.
13.6 Erteilt EnBW im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtver- letzungen dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden und, soweit die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtKulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunfteimit zukünftigen Forderungen verrechnet. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers Eine Auszahlung ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossenausge- schlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt der Kunde hat einen Anspruch auf Erteilung der Gutschrift.
13.7 Wird EnBW nach Vertragsabschluss eine wesentli- che Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa, weil der Kunde in Zahlungsver- zug gerät), so ist EnBW berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder rechtskräftig festgestellt wordenSicherheits- leistung zu erbringen. Minderung des Kaufpreises ist nur Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässigAblauf einer ange- messenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann EnBW ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenDie Geltendmachung weiterer Rechte bleibt EnBW aus- drücklich vorbehalten.
13.8 Der Kunde kann Einwendungen gem. § 67 TKG erheben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtensiehe Ziffer 36.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen
Zahlungsbedingungen. 113.1 Zahlungsweise ist grundsätzlich das Einzugsverfah- ren bzw. SEPALastschriftverfahren, wofür der Kunde eine widerrufliche Einzugsermächtigung bzw. einen Last- schriftauftrag erteilt. Eine andere Zahlungsweise kann vereinbart werden und ein zusätzliches Entgelt gem. Preisliste auslösen.
13.2 Der Kunde kommt automatisch auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von spätestens 5 Werktagen ab Rechnungszugang so leistet, dass dieser bis dahin bei der EnBW auf dem in der Rechnung jeweils angegebenen Konto eingeht.
13.3 Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz zu zahlen (Mahngebühr). Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug Mahngebühr ist der Preisliste zu erfolgenentnehmen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenDer EnBW steht der Nachweis eines höheren Schadens, erfolgt die Abnahme dem Kunden der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnenNachweis eines geringeren Schadens offen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenZinsschadens bleibt vorbehalten.
213.4 Spätestens 5 Tage nach Zugang einer Rechnung muss der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei ZahlungsverzugSoweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenwird EnBW das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Tage nach Zugang der Rechnung. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung rechtzeitig für eine ausreichende Deckung zu sorgen. EnBW ist berechtigt, den Bankeinzug für die jeweilige Rechnung einzustellen, sofern die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenLastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin 13.5 EnBW ist berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar Kunden pauschalierten Schadens- ersatz gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste zu verlangen. Als UmstandSoweit es im Rahmen eines berechtigten Einzugs aufgrund erteilter Einzugser- mächtigung bzw. erteiltem SEPA-Lastschriftauftrag zu einer Rückbelastung kommt, kann XxXX einen pauscha- lierten Schaden gemäß der zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses geltenden Preisliste pro Rückbelastung ver- langen, sofern der Kunde den Nicht-Einzug zu vertreten hat. Hinsichtlich vorstehender Schadenspauschalen gilt, dass beiden Seiten das Recht zusteht, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden niedriger oder höher ist. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.
13.6 Erteilt EnBW im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtver- letzungen dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden und, soweit die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtKulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunfteimit zukünftigen Forderungen verrechnet. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers Eine Auszahlung ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossenausge- schlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt der Kunde hat einen Anspruch auf Erteilung der Gutschrift.
13.7 Wird EnBW nach Vertragsabschluss eine wesentli- che Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa, weil der Kunde in Zahlungsver- zug gerät), so ist EnBW berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder rechtskräftig festgestellt wordenSicherheits- leistung zu erbringen. Minderung des Kaufpreises ist nur Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässigAblauf einer ange- messenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann EnBW ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenDie Geltendmachung weiterer Rechte bleibt EnBW aus- drücklich vorbehalten.
13.8 Der Kunde kann Einwendungen gem. § 67 TKG erheben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtensiehe Ziffer 36.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen
Zahlungsbedingungen. 1Art 11 PAYMENT CONDITIONS
11.1. Die Zahlungen haben Sofern nicht schriftlich oder auf Grund früherer Geschäftspraxis zwischen den Parteien schlüssig anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung des Preises und sämtlicher anderer Beträge durch den Käufer an den Verkäufer auf offene Rechnung und innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 Werktagen 60 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht Die fälligen Beträge sollen, sofern nichts anderes vereinbart ist, durch Fernüberweisung zur Bank des Verkäufers im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn Land des Verkäufers auf das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme Konto des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnenVerkäufers überwiesen werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenZahlungsverpflichtungen des Käufers gelten als erfüllt, sobald die jeweiligen fälligen Summen auf das vom Verkäufer angegebene Konto angewiesen worden sind.
211.2. Bei ZahlungsverzugWenn sich die Parteien auf Vorausbezahlung geeinigt haben, bei Scheckprotesten wird angenommen, dass eine solche Vorauszahlung den vollen Preis umfasst, und sonstigen Umständen, dass die die Kreditwürdigkeit Vorauszahlung von der Bank des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung Verkäufers mindestens 30 Tage vor dem vereinbarten Datum der Übergabe oder dem frühesten Datum innerhalb der vereinbarten Lieferperiode empfangen werden muss. Wenn Vorauszahlung nur für einen Teil des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt Vertragspreises vereinbart worden ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen sind für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnendie Zahlungsbedingungen des Restbetrags die Regeln dieses Artikels anwendbar.
311.3. Bei Zahlungsverzug Wenn die Parteien Zahlung durch Dokumentenakkreditiv vereinbart haben, muss der Käufer, sofern nichts anderes vereinbart ist, Vorkehrungen für ein Dokumentenakkreditiv zu Gunsten des Verkäufers treffen, das von einer renommierten Bank gemäß den Käufer „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive“ der Internationalen Handelskammer auszustellen ist, und das mindestens 30 Tage vor dem vereinbarten Datum der Übergabe oder mindestens 30 Tage vor dem frühesten Datum innerhalb der vereinbarten Lieferperiode bekannt gegeben wird. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Dokumentenakkreditiv auf Sicht fällig und sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenTeillieferungen und Umladungen nicht erlaubt.
411.4. Werden uns nach Auftragserteilung Wenn die Parteien Zahlung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangenDokumenteninkasso. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt vereinbart haben, werden Dokumente, sofern nichts anderes vereinbart ist, gegen Zahlung (D/P) angeboten und unterliegt das Angebot in jedem Fall den „Einheitlichen Richtlinien für Inkassi“.
11.1. Unless otherwise agreed in writing, or implied from a prior course of dealing between the parties, payment of the price and of any other sums due by the Buyer to the Seller shall be on open account and time of payment shall be 60 days from the date of invoice. The amounts due shall be transferred, unless otherwise agreed, by tele transmission to the Seller's bank in the Seller's country for the account of the Seller and the Buyer shall be deemed to have performed his payment obligations when the respective sums due have been transferred to the bank account indicated by the Seller.
11.2. If the parties have agreed on payment in advance it will be assumed that such advance payment refers to the full price, and that the advance payment must be received by the Seller's bank at least 30 days before the agreed date of delivery or the earliest date within the agreed delivery period. If advance payment has been agreed only for a part of the contract price, the payment conditions of the remaining amount will be determined according to the rules set forth in this article.
11.3. If the parties have agreed on payment by documentary credit, then, unless otherwise agreed, the Buyer must arrange for a documentary credit in favor of the Seller to be issued by a reputable bank, subject to the Uniform Customs and Practice for Documentary Credits published by the International Chamber of Commerce, and to be notified at least 30 days before the agreed date of delivery or at least 30 days before the earliest date within the agreed delivery period. Unless otherwise agreed, the documentary credit shall be payable at sight and not allow partial shipments and transshipments.
11.4. If the parties have agreed on payment by documentary collection, then, unless otherwise agreed, documents will be tendered against payment (D/P) and the tender will in any case be subject to the Uniform Rules for Collections published by the International Chamber of Commerce.
11.5. Falls die Parteien übereingekommen sind, dass die Zahlung durch eine Bankgarantie besichert werden soll, hat der Käufer, mindestens 30 Tage vor dem vereinbarten Datum der Übergabe oder mindestens 30 Tage vor dem frühsten Datum innerhalb der vereinbarten Lieferperiode, entweder eine Bankgarantie auf erstes Anfordern gemäß den „Einheitlichen Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien“ veröffentlicht von der Internationalen Handelskammer oder einen „standby Letter of Credit“ gemäß den oben genannten Richtlinien oder den „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive“ veröffentlicht von der Internationalen Handelskammer zur Verfügung zu stellen. Die Bankgarantie ist der Käufer verpflichtetin jedem Fall von einer renommierten Bank auszustellen.
11.5. To the extent that the parties have agreed that payment is to be backed by a bank guarantee, den vollen Kaufpreis zu entrichtenthe Buyer is to provide, at least 30 days before the agreed date of delivery or at least 30 days before the earliest date within the agreed delivery period, a first demand bank guarantee subject to the Uniform Rules for Demand Guarantees published by the International Chamber of Commerce, or a standby letter of credit subject either to such Rules or to the Uniform Customs and Practice for Documentary Credits published by the International Chamber of Commerce, in either case issued by a reputable bank.
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Samples: General Conditions of Purchase, General Conditions of Purchase
Zahlungsbedingungen. (1) Die Höhe der Entgelte von A1 Telekom Austria richtet sich nach den zur Zeit der Erbringung der Leistung gültigen Entgeltbestimmungen.
(2) Periodische Entgelte sind jeweils im Nachhinein fällig. Leistungsabhängige Einzelentgelte können sofort nach Leistungserbringung durch Rechnungslegung fällig gestellt werden. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgenA1 Telekom Austria wird die Rechnungslegung in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle drei Monate, vornehmen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Ein Rechtsanspruch des Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es Einreihung in einen bestimmten Rechnungszyklus besteht nicht. Pro Mahnung Fällige Entgelte sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 binnen acht Tagen nach Zugang der Rechnung zu erheben.
2bezahlen. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, Wird das Vertragsverhältnis oder die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassenVereinbarung über eine zusätzliche Leistung beendet, so ist XXXXXXX das monatliche Entgelt bis zum Tag der Beendigung anteilig zu bezahlen, falls die Beendigung vor Ablauf von 30 Kalendertagen nach Beginn der Zahlungspflicht erfolgt. Für den Fall eines vereinbarten Mindestumsatzes gilt diese Bestimmung analog. Sind Entgelte für Teile eines Monats zu ermitteln, so wird jeder Tag, für den eine Pflicht des Kunden zur Bezahlung des monatlichen Entgelts besteht, mit einem Dreißigstel des monatlichen Entgelts berechnet.
(3) Andere Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung zu bezahlen. Entgelte für die Bereitstellung einer Leistung sind auf Verlangen an A1 Telekom Austria im Voraus zu bezahlen.
(4) Entgelte werden grundsätzlich in monatlichen Intervallen (Rechnungsperioden) abgerechnet, wobei aus systemtechnischen Gründen auch längere Rechnungsperioden – maximal jedoch drei Monate – möglich sind.
(5) Entgeltforderungen sind grundsätzlich mit Zugang der Rechnung fällig. Die zur Verfügung gestellte Rechnung kann einen späteren Fälligkeitstermin vorsehen. Der Kunde kann wählen, ob er die Rechnungen in elektronischer Form (Online-Rechnung im Internet) oder in Papierform erhalten möchte. Hinweis: Falls sich der Kunde für eine Rechnung in Papierform entscheidet ist es möglich, dass nicht alle Vorteile der Onlinerechnung zur Verfügung stehen. Der Einzug vom angegebenen Konto erfolgt frühestens zum Fälligkeitstermin. Allfällige Überweisungskosten gehen dabei zu Lasten des Kunden, insofern dieser die Fälle verschuldet hat. Sofern durch die mangelnde Abbuchbarkeit vom Konto des Kunden Spesen und Mehraufwendungen, insbesondere Spesen für einen gescheiterten Einziehungsversuch entstehen, sind diese, sofern vom Kunden verschuldet, vom Kunden zu tragen, und ist A1 Telekom Austria berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar für jede Rechnung ein gesondertes Bearbeitungsentgelt gemäß der maßgeblichen Entgeltbestimmungen zu verlangen.
(6) Erfolgt eine Zahlung ohne Angabe der richtigen Verrechnungsnummer oder Rufnummer, ist vom Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt gemäß den Entgeltbestimmungen zu bezahlen.
(7) Die Höhe der Verzugszinsen beträgt 12% per anno und gilt für jene Partei, die im Zahlungsverzug ist. Als UmstandDie im Fall des Verzuges für das Einschreiten von Inkassobüros gemäß Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen (BGBl 141/1996) in der geltenden Fassung anfallenden Kosten und die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten sind, soweit sie zweckdienlich, notwendig und angemessen waren, vom säumigen Kunden zu tragen. Ist A1 Telekom Austria mit der Bezahlung allfälliger Entgeltforderungen des Kunden im Verzug kann dieser ebenfalls Verzugszinsen mit dem gleichen Zinssatz verlangen.
(8) A1 Telekom Austria ist berechtigt, für den Kunden eine einheitliche Verrechnungsnummer für alle Leistungen von A1 Telekom Austria festzulegen und Rechnungsendbeträge auf einen vollen Cent aufzurunden. Im Zweifel werden Zahlungen auf die älteste Schuld angerechnet.
(9) A1 Telekom Austria ist berechtigt, bestehende Guthaben des Kunden auch bei anderen zwischen A1 Telekom Austria oder einem in Punkt 3. genannten Unternehmen und diesem Kunden bestehenden Vertragsverhältnissen zu verrechnen. Ist das nicht möglich, dann überweist A1 Telekom Austria das Guthaben auf ein Konto nach Xxxx des Kunden.
(10) Ist eine Indexanpassung in den Entgeltbestimmungen oder einer Individualvereinbarung ohne nähere Festlegung vereinbart, so gilt folgendes: Die Höhe der Grundentgelte, der monatlichen Entgelte und der verbindungsorientierten Entgelte von A1 Telekom Austria gilt nur für das vereinbarte Kalenderjahr, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Sollte sechs Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres keine Änderung oder Anpassung dieser Entgelte erfolgt sein, erhöhen sich die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtEntgelte für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung der Verbraucherpreisindexzahl 2015 (VPI 2015), sofern nicht in den für die Leistung maßgeblichen EB eine abweichende Indexzahl vereinbart wurde. Die neue Indexzahl bildet dann jeweils die Ausgangslage für die neue Berechnung weiterer Anpassungen. Sinkt die Verbraucherpreisindexzahl so werden die Entgelte entsprechend gesenkt. A1 Telekom Austria ist nicht verpflichtet von seinem Recht auf Erhöhung der Entgelte bei Indexsteigerung Gebrauch zu machen, eine Senkung gemäß dieser Bestimmungen ist jedoch verbindlich durchzuführen. Sollte der Verbraucherpreisindex nicht mehr veröffentlicht werden, so gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft sein amtlicher Nachfolger bzw. der ihm am nächsten kommende Index. Eine nach dieser Bestimmung durchgeführte Indexierung der Entgelte berechtigt keine der Parteien zur Kündigung.
(11) A1 Telekom Austria ist berechtigt, bei einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich Änderung des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ihre Entgelte mit Wirksamkeit der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenÄnderung entsprechend anzupassen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1Entgeltforderungen sind grundsätzlich nach Zugang der Rechnung zum darin angegebenen Fälligkeitszeitpunkt, andernfalls binnen vierzehn Kalendertagen fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauf- trag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Für den Fall der Ausstellung von Identitätsnachweisen (HoloCards, etc.) wird eine Vorauszahlung in voller Höhe vereinbart. Die Zahlungen haben innerhalb Verwendung von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung Schecks als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation Zahlungsmittel ist nicht gestattet, wid- rigenfalls wird eine Bearbeitungsgebühr im Kaufpreis inbegriffenAusmaß von EUR 120,00 netto je Scheck fällig. Bei Zahlungsverzug berechnet ISHAP jährliche Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, erfolgt die Abnahme zu- mindest aber 12% p.a. Weiters sind ISHAP alle im Zusammenhang mit der Produkte Eintreibung der Forderungen entstandenen Mahn- und Inkassospe- sen, zumindest im Ausmaß von EUR 20,00 je Mahnvorgang, zu ersetzen. Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung oder mit der Erbringung sons- tiger vereinbarter Leistungen ist ISHAP unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleis- tung zurückzuhalten bzw. einzustellen. Dies gilt auch bei Verzug des Kunden bei Teilzahlungen oder Teilleistungen. Zusätzlich kann ISHAP nach erfolgter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Auftrag zur Gänze oder auch nur zum Teil zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Ge- winnentgang sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Be- mängelungen zurückzuhalten. Der Kunde kann gegenüber ISHAP nur mit schriftlich ausdrücklich an- erkannten Gegenforderungen oder gerichtlich festgestellten Forderun- gen aufrechnen. Im Falle einer Doppelüberweisung durch den Kunden bei Lieferungwird der entsprechende Betrag umgehend mit Kenntnisnahme refun- diert. Ist Wahlweise ist ISHAP berechtigt die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt Aufrechnung mit anderen For- derungen an den Kunden zu erklären. Bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Entgelts inklusive aller Nebengebühren bleiben die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn gelieferten Waren und erbrachten Leis- tungen – inklusive aller Entwürfe – das Produkt das Installations- alleinige und Testverfahren unbeschränkte Eigentum von GERSTEL durchlaufen hatISHAP (Eigentumsvorbehalt). Plant oder verzögert Davor ist der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, über diese Waren bzw. Leistungen ohne vorherige schriftli- che Einwilligung von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenISHAP zu verfügen. Der Kunde trägt die Gefahr ab Übergabe.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1Soweit die Zahlungsbedingungen nicht schon bei Vertragsabschluß vereinbart werden, gelten die in den Rechnungen des Verkäufers angegebenen Zahlungsmo- dalitäten und Zahlungstermine als verbindlich. Fehlt es an konkreten Festlegungen, so ist der Kaufpreis 30 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Bei Barzahlung oder Zahlung mit Scheck innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto auf den reinen Warenwert gewährt. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem der Verkäufer über das Geld verfügen kann. Ein Skontoabzug ist un- zulässig, soweit Kaufpreisforderungen aufgrund früherer, fälliger Rechnungen noch nicht beglichen sind. Die Zahlungen haben innerhalb Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder gerichtlich festgelegt sind. Zur Hereinnahme von Xxxxxxxx ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Nimmt er trotzdem Wechsel an, so gehen die bankmäßigen Diskont und Einziehungsspesen bei Fälligkeit der For- derung zu Lasten des Käufers und sind sofort in bar zu zahlen. Die Hingabe von Wechseln gilt nicht als Barzahlung. Die Nichtzahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Der Käufer gerät in Verzug, wenn er spätestens 30 Werktagen ab Rechnungsdatum Tage nach Zugang einer Rechnung und Fälligkeit des Kaufpreises, auch wenn der Verkäufer nicht gemahnt hat. Ist für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, kommt der Käufer ohne Abzug Mahnung in Verzug, wenn er nicht termingerecht zahlt. In den vorgenannten Fällen ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen von 12 % p.a. zu erfolgenverlangen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Dieser Zinssatz gilt auch bei gewährter Stundung der Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenGerät der Verkäufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsver- pflichtungen in Rückstand oder gehen bei ihm Wechsel zu Protest oder erfolgen bei ihm Pfändungen oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, erfolgt die Abnahme so ist der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin Verkäufer berechtigt, von allen diesen gegenüber dem Liefervertrag, soweit er noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nicht erfüllt ist, nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag angemessener Nachfrist zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Als Umstand, Noch ausstehende Liefe- rungen hat der Verkäufer nur noch gegen Vorauskasse auszuführen. Der Verkäufer kann jederzeit die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer AuskunfteiForderung an einen Dritten abtreten oder einem Factoring Unternehmen verkaufen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wordenAuch in diesem Fall gelten die AGB unverändert. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe Bei falscher Angabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist Umsatzsteuer Identifikationsnummer haftet der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenKunde für Umsatzsteuer-Regressansprüche.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Liefervertrag
Zahlungsbedingungen. 14.1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum Rechnungen sind spätestens an dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zu erfolgenbegleichen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation Skontoabzug ist nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossenzulässig, es sei denn, diese Forderungen er wurde ausdrücklich vereinbart. Ist ein Skontoabzug mit dem jeweiligen Angebot/Vertrag oder in der jeweiligen Rechnung niedergelegt, so wird dieser nur insoweit gewährt, als im Zeitpunkt des Zahlungseingangs kein fälliger Saldo zu Gunsten von Evident bestehen bleibt. Bei Reparaturen und Ersatzteillieferungen ist ein Skontoabzug ausgeschlossen.
4.2. Zahlungen gelten an dem Tage als geleistet, an dem Evident über den Betrag verfügen kann. Die Zahlung kann durch Hingabe eines Schecks oder eines Wechsels erfüllungshalber erfolgen. In der Hereinnahme des Schecks oder des Wechsels liegt eine Stundung. Sämtliche mit den Schecks und Wechseln zusammenhängende Kosten trägt der Besteller.
4.3. Dem Besteller stehen Aufrechnungsrechte nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Evident anerkannt sind. Eventuelle Zurückbelastungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind anerkannt ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben zwingend gesetzlich vorgeschriebene Gegenrechte des Bestellers jedoch unberührt.
4.4. Anzahlungen oder rechtskräftig festgestellt wordenVorauszahlungen des Bestellers werden nicht verzinst. Minderung des Kaufpreises Evident ist außerdem berechtigt, Lieferungen auch aus anderen Aufträgen – in angemessenem Maß und Umfang - zurückzuhalten und ohne Vorankündigung nur nach Maßgabe noch gegen Vorkasse oder per Nachnahme auszuführen.
4.5. Ungeachtet der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässigALB aufgeführten Rechte bleiben Evident die gesetzlichen Rechte aufgrund des Zahlungsverzuges und der Zahlungsfälligkeit erhalten. Solange wir ein Minderungsrecht Gegen Evident laufende Lieferfristen werden um die Dauer des Käufers Zahlungsverzuges verlängert.
4.6. Werden nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenssituation des Bestellers offenkundig zu Tage, wodurch die Bezahlung der offenen Forderungen von Evident durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, so ist Evident berechtigt, nach Xxxx - ggf. unter Bestimmung einer angemessenen Frist - Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und, wenn der Besteller die Vertragserfüllung bzw. die Sicherheitsleistung endgültig verweigert oder nach Fristsetzung nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habendie Gegenleistung bewirkt bzw. Sicherheit geleistet hat, ist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), kann Evident den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenFristsetzung bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. UB erhält vom Partner eine garantierte Gebühr pro Weiterverkaufsgeschäft (“Standortgebühr”). Die Zahlungen haben innerhalb Standortgebühr wird netto pro Standort pro Monat für einen Zeitraum von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zwölf (12) Monaten (“Veröffentlichungszeitraum”) errechnet. Die Standortgebühr hängt von dem vom Partner verkauften Produktpaket und wird entweder entsprechend der individuellen Vereinbarung oder zum Zeitpunkt der Übermittlung der Daten gemäß Abschnitt D. ("Bestellung") fällig, je nachdem, was zuerst eintritt. UB und der Partner können ein Mindestvolumen von Standorten oder eine zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht erhebende Mindestgebühr im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte Partner Angebot oder anderweitig individuell vereinbaren.
2. Jedes Produkt kann im Rahmen des Weiterverkaufsgeschäfts des Partners durch den Kunden bei Lieferungfür einen festen Veröffentlichungszeitraum von jeweils zwölf (12) Monaten erworben werden. Ist Wenn die Installation Standortdaten früher seitens des Partners deaktiviert werden, berechnet UB unabhängig davon die vereinbarten Standortgebühren für den Zeitraum von insgesamt zwölf (12) Monaten. Sobald eine Bestellung aufgegeben wurde, können gekaufte Produktabonnements während dieses Veröffentlichungszeitraums nicht storniert und nicht erstattet werden. Dies gilt auch im Kaufpreis inbegriffenFall der Kündigung und/oder der Beendigung der Vertragsbeziehungen zwischen UB und dem Partner.
3. Wenn der Partner während des Veröffentlichungszeitraums an UB weder eine Löschungs- noch eine Deaktivierungsanfrage sendet, erfolgt wird die Abnahme der Produkte durch Standortgebühr grundsätzlich auch für den Kundenzweiten Veröffentlichungszeitraum und alle weiteren Veröffentlichungszeiträume fällig.
4. Bis zum 15. jeden Monats stellt UB dem Partner den Rechnungsbetrag für die Weiterverkaufsgeschäfte des Vormonats in Rechnung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren muss die Zahlung innerhalb von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage Tagen nach LieferungRechnungserhalt erfolgen.
5. Zahlungen an UB müssen per Überweisung auf ein von UB zu benennendem Bankkonto erfolgen. Gegebenenfalls dafür anfallende Gebühren sind vom Partner zu tragen.
6. Alle Zahlungen müssen ohne Abzüge erfolgen. Steuern, erfolgt Abgaben, Gebühren, Beiträge und ähnliche Beträge, die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31im direkten Zusammenhang mit dem Wiederverkaufsgeschäft stehen, werden ausschließlich vom Rechnungssteller entrichtet.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen
7. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch Parteien unterstützen sich, insofern notwendig, möglich und angemessen, gegenseitig bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Steuerverpflichtungen, einschließlich, aber nicht ausgeschlossenausschließlich der möglichen Überprüfung der Mehrwertsteuerbehandlung seitens der jeweils zuständigen Steuerbehörde. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten Jede Partei trägt die Zinsen und sonstigen UmständenStrafgebühren, die ihr eventuell auferlegt werden, sofern die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- jeweilige Partei die Schuld für die auferlegten Zinsen und/oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnendie Strafgebühr trifft.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb 11.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hat die Bezahlung der Rechnungen von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug Vissers Aardbeiplanten bei Lieferung zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist Hat bei der Lieferung keine Bezahlung stattgefunden und wurde schriftlich keine abweichende Zahlungsfris vereinbart, hat die Installation Bezahlung auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
11.2 Vissers Aardbeiplanten ist jederzeit berechtigt, eine vollständige oder teilweise Anzahlung zu verlangen und/oder in andere Weise Sicherheiten für die Bezahlung zu erhalten.
11.3 Vissers Aardbeiplanten ist berechtigt, Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.
11.4 Geht die Zahlung nicht im Kaufpreis inbegriffenrechtzeitig ein, erfolgt die Abnahme hat der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung Vertragspartner ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt weitere Inverzugsetzung vom Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von € 25,00 1,5% pro Monat, gerechnet ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der Bezahlung, zu erhebenentrichten.
211.5 Alle mit der Einforderung verbundenen Kosten sind für Rechnung des Vertragspartners. Bei ZahlungsverzugDie außergerichtlichen Inkassokosten werden auf der Grundlage des niederländischen Erlasses zu außergerichtlichen Inkassokosten (Beslui vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten) berechnet und betragen mindestens EUR 40,–.
11.6 Der Vertragspartner verzichtet auf eine Aufrechnung wechselseitig geschuldeter Beträge. Vissers Aardbeiplanten ist jederzei berechtigt, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenihre sämtlichen an den Vertragspartner zu zahlenden Beträge mit den (fälligen oder noch nicht fälligen) Beträgen aufzurechnen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- vom Vertragspartner und/oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum von den mit dem Vertragspartner verbundenen Unternehmen an Visser Aardbeiplanten zu berechnenzahlen sind.
3. Bei Zahlungsverzug durch 11.7 Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei einer nicht rechtzeitigen Bezahlung einer vereinbarten Rate am Fälligkeitstag unmittelbar und in voller Höhe einforderbar, gleiches gilt, wenn über den Käufer sind wir fernerhin berechtigtVertragspartner das Insolvenzverfahren eröffne wurde, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstander einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, der niederländische gesetzliche Schuldenbereinigungsplan (WSNP) für anwendbar erklärt wird, für ihn die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere Betreuung angeordnet wurde/wird und/oder wenn die Waren und/ode Forderungen des Vertragspartners gepfändet werden. Tritt eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich zuvor genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenSituationen ein, ist der Käufer Vertragspartne verpflichtet, den vollen Kaufpreis Vissers Aardbeiplanten davon unverzüglich in Kenntnis zu entrichtensetzen.
11.8 Vom Vertragspartner getätigte Bezahlungen werden immer zunächst zur Begleichung der zu zahlenden Kosten, anschließend zur Tilgung der fälligen Zinsen und danach zur Begleichung der ältesten einforderbaren Rechnungen verwendet, selbst wenn der Vertragspartner mitteilt, dass sich die Zahlung auf eine neuere Rechnung bezieht.
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Zahlungsbedingungen. 1Die Bezahlung der Jahreskarte erfolgt per girocard (EC-Karte), per Kreditkarte (sofern akzeptiert) oder bar oder im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren aufgrund eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Mit dem Mandat wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit einmal jährlich oder monatlich von einem mit Sitz im SEPA-Raum geführten Konto einer Bank/Sparkasse in Euro abzubuchen. Abweichend von der 14-Tage-Vorankündigungsfrist (Pre- Notification), basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens 7 Tagen vereinbart. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Kaufpreis inbegriffenRahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Kunde informiert und er ist verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten. Der Kunde verpflichtet sich, Sorge zu tragen, dass der jeweilige Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto bereitgehalten wird. Kosten, die dem ausgebenden Unternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,30 Euro erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus.
8.2.1. Zahlungsbedingungen für Jahreskarten-Abonnements mit jährlicher oder monatlicher Abbuchung
a) Bei jährlicher Abbuchung des Gesamtjahresbetrages erfolgt die Abnahme Lastschrift zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode. Preiserhöhungen, die während der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation zeitlichen Gültigkeit des im Kaufpreis inbegriffenVoraus bezahlten Abonnements eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden. Bei Preissenkungen hat der Kunde des Abonnements Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das ausgebende Unternehmen ist nur dem Kunden zur Zahlung verpflichtet.
b) Bei monatlicher Abbuchung erfolgt die Abnahme Lastschrift der Produkte durch den KundenBeträge (1/12 des je Monat aktuell gültigen Jahreskartenpreises) innerhalb der 12-Monats-Periode jeweils zu Beginn eines jeden Monats. Bei Tarifänderungen (hierzu zählen insbesondere der Preis, wenn das Produkt das Installations- die Preisstufe und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert räumliche Gültigkeitsänderungen) werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Kunde Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenpersonenbeförderungsrechtlich genehmigt sind.
28.2.2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, Zahlungsbedingungen für die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.Jahreskarte ohne Abonnement
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Samples: Jahreskartenbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlunga. Sämtliche publizierten Preise sind verbindliche Listenpreise. Sie verstehen sich in SchweizerFranken, exklusive Mehrwertsteuer, unverpackt, unfranko ab Lager Zug. Transport und Verpackungskosten werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist gesondert berechnet.
b. Lieferungen und Leistungen, für die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenvoraus nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, erfolgt die Abnahme der Produkte durch werden zu den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffenZeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen oder nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen verrechnet.
c. xxxxx-xxxxxxxxxx.xxx Ltd. ist ohne ausdrücklich xxxxxx xxxxxxxx, erfolgt schriftliche Vereinbarung nicht an die Abnahme der Produkte durch den KundenPreise gebunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren eine Lieferfrist von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmenvier Monaten ab schrift- licher Auftrags -bestätigung vorgesehen ist. In diesem Fall wird werden die im Zeitpunkt der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenLeistungserbringung gültigen Listenpreise verrechnet.
2x. Xxxxxx nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 10 Tage nach Rechnungs- stellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenVerzug.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer e. Verrechnungen und Rückbehalte sind wir fernerhin berechtigtnur dann zulässig, wenn Gegenansprüche des Kunden von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind xxxxx-xxxxxxxxxx.xxx Ltd. anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wordensind. Minderung des Kaufpreises ist Stehen beim Kunden mehrere Rechnungen zur Zahlung an, wird ohne anders lautende Order zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt.
f. xxxxx-xxxxxxxxxx.xxx Ltd. behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässigVoraus- zahlung durch den Kunden zu erbringen. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx Ltd. behält sich ferner vor, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis Kunden ohne vorherige Ankündigung nur mittels Kreditkartenzahlung oder per Nach- nahme zu entrichtenbeliefern oder eine Liefersperre zu verhängen.
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Zahlungsbedingungen. 19.1 Privatkunden und Industriekunden zahlen generell per Vorkasse. Die Zahlungen haben Mangels anderer Vereinbarungen hat die Zahlung bei Industriekunden, die bereits drei Bestellungen per Vorkasse beglichen haben, innerhalb von 30 Werktagen ab 14 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zu erfolgen.
9.2 Die Zahlung gilt als geleistet, wenn sie während dieser Frist frei Erfüllungsort eingegangen ist. Xxxxxxx gelten Bei Schecks und Wechseln gilt erst mit ihrer juristischen endgültigen deren Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin In der Entgegennahme, die nur zahlungshalber angenommenmit unserer Zustimmung erfolgen kann, liegt keine Stundung. Ist Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln erfolgt unter Berechnung der Inkasso- und Diskontspesen sowie unter Vorbehalt des ordnungsgemäßen Eingangs. Auch die Installation Weiterübertragung und Prolongation gelten nicht im Kaufpreis inbegriffenals Erfüllung.
9.3 Barzahlungen, erfolgt Banküberweisungen oder Scheckzahlungen, die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffengegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kundengelten erst dann als Zahlung, wenn das Produkt das Installations- der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hatwir somit aus der Wechselhaftung befreit sind. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt (30unbeschadet weitergehender Vereinbarungen sowie sonstigen Vorbehaltsrechte) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme bleibt somit zumindest bis zur Einlösung des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB Wechsels zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenunseren Gunsten bestehen.
29.4 Ein evtl. Bei Zahlungsverzugvereinbarter Skontoabzug kann nur gewährt werden, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, wenn alle übrigen Rechnungen ausgeglichen sind. Anderenfalls wird die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe Zahlung als Teilzahlung à Konto der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenältesten Fälligkeit zugeordnet.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt9.5 Der Besteller kommt mit Anlauf des Tages der Rechnungsfälligkeit in Verzug, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.
4. Werden 9.6 Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden bankübliche Zinsen oder Provisionen berechnet.
9.7 Tritt der Zahlungsverzug ein, oder werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit anders als zweifelhaft erscheinen lassenzum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu würdigen, so ist XXXXXXX sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar sofortige Zahlung aller Forderungen unabhängig von deren Fälligkeit zu verlangen. Ferner behalten wir uns vor, für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Barzahlung vor Fertigung/Ablieferung der Ware zu beanspruchen oder nach Ablauf einer gewissen Nachfrist unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz vom Vertrage zurückzutreten. Der Besteller erklärt sich für den Fall unseres Rücktritts schon jetzt damit einverstanden, dass wir uns selbst wieder in den Besitz der gelieferten Waren bringen. Die Kosten des Rücktransportes und alle weiteren damit in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Besteller. Unbeschadet der Zahlungspflicht des Bestellers sind wir berechtigt, die wieder in Besitz genommenen Liefergegenstände durch freihändigen Verkauf auf Rechnung des Bestellers bestmöglich zu verwerten. Der Erlös wird ihm nach Abzug der Kosten auf seine Restschuld angerechnet. Als UmstandRestschuld gilt jede offene Forderung unsererseits.
9.8 Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Besteller ist unzulässig, der soweit die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenAnsprüche auf anderen Vertragsverhältnissen beruhen.
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Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben Rechnungen sind innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum 10 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die Zahlung der Rechnung hat ohne Abzug Skontoabzug bis spätestens zum Fälligkeitstag durch Wertstellung auf das Konto des Unternehmens zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten Überschreitung des Zahlungsziels und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung Verzug werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe Zinsen von mindestens 5 % p. a. über dem Basiszinssatz der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenEuropäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer Aufrechnungen mit Gegenforderungen und Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sind wir fernerhin berechtigtnur zulässig, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretensoweit diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
4. Werden uns Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug, oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach Auftragserteilung Vertragsabschluss schließen lassen und wir unseren Zahlungsanspruch gefährdet sehen, berechtigt dies, alle gesamten Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, sofort fällig zu stellen sowie wegen noch ausstehender Lieferung und Leistung aus der Geschäftsverbindung Sicherheit oder Vorkasse zu verlangen, es sei denn, der Kunde leistet ausreichend Sicherheit für die Restleistung (z. B. Bankbürgschaft). Ist Xxxxx Xxxxxxxx, steht das Leistungsbestimmungsrecht bei einer Zahlung dem Unternehmer zu. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Die Annahme von Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung, sie erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlung in fremder Währung trägt vom Vertragsschluss ab der Kunde das Kursrisiko.
1. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd und gelten ab unserer Auftragsbestätigung und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, wie z. B. Beibringung aller behördlichen Bescheinigungen, Gestellung Akkreditiven und Garantien oder Leistung von Anzahlungen. Festtermine und Fixgeschäfte benötigen eine ausdrückliche gesonderte schriftliche Auftragsbestätigung durch den Käufer Umstände bekanntGeschäftsführer des Unternehmens.
2. Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch Zulieferer.
3. Die Lieferzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, auch wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
4. Bei Abholung von nicht für das Gebiet des gemeinsamen Marktes der Europäischen Union bestimmter Ware durch den Kunden oder seinen Beauftragten hat uns der Kunde den steuerlich er- forderlichen Ausfuhrnachweis vorzulegen. Anderenfalls hat der Kunde uns den Betrag in Höhe des jeweils für Inlandslieferungen geltenden Umsatzsteuerbetrages vom Rechnungsbetrag zu zahlen.
5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassenLieferung um die Dauer der Behinderung und einer ausreichenden zeitlich angemessenen Anlaufphase zu verlängern. Dies gilt auch, so wenn diese Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen (z. X. Xxxxx, Wasser, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel), Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/ Zollabfertigung, sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist XXXXXXX berechtigtes unerheblich, vom Vertrag zurückzutreten ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder Vorauszahlung in bar zu verlangeneinem Vorlieferanten eintreten.
6. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer AuskunfteiSchadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung bzw. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, Erfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenVorsatz liegt vor.
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Zahlungsbedingungen. 1Der Kaufpreis für die gelieferte Xxxx kann nach Xxxx des Käufers bar oder per Kreditkarte bei Übernahme der Ware im Verkaufszentrum des Verkäufers, per Nachnahme oder per Kreditkarte (kann je nach Land variieren) bei Versand der Ware per Spedition oder bargeldlos durch Vorabüberweisung auf der Grundlage einer Vorschussrechnung (Proforma-Rechnung) bezahlt werden, die der Verkäufer dem Käufer auf dessen Verlangen ausstellt. Andere Zahlungsbedingungen können individuell und nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Die aktuellen Zahlungsmodalitäten und die anfallenden Gebühren sind in der Rubrik Kauf/Zahlungen haben innerhalb auf der Website des Verkäufers aufgeführt. Bei bargeldloser Zahlung wird der Kaufpreis erst durch Gutschrift des gesamten Kaufpreises (oder eines Teils des Preises für einen gesonderten Teil der Lieferung) auf das Konto des Verkäufers bezahlt. Der Verkäufer hat gegenüber dem Käufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum der Tschechischen Nationalbank festgesetzten Basiszinssatzes, erhöht um 8 Prozentpunkte. Wenn Teilforderungen nicht rechtzeitig bezahlt werden oder über das Vermögen des Käufers ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, ist der Verkäufer berechtigt, alle bisher unbezahlten Forderungen mit sofortiger Wirkung für fällig zu erklären. Soweit der Käufer die Bezahlung mehrerer Rechnungen oder Teilforderungen schuldet, kann der Verkäufer bestimmen, dass die Zahlung zunächst auf die ältere Schuld angerechnet wird. Für jede Mahnung kann eine Verwaltungsgebühr von 6,40 € ohne Abzug zu erfolgenMwSt. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung(7,70 € inkl. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31MwSt.) Tag erhoben werden. Soweit rechtliche Schritte eingeleitet werden, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 385 € ohne MwSt. erhoben. Wenn der Käufer Xxxx bestellt, die nach seinen Wünschen angefertigt wird, nicht standardisierte Mengen (je nach Art des Produkts unterschiedlich), Waren, die der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmenVerkäufer nicht auf Lager hat, kann der Verkäufer vom Käufer einen Vorschuss in der vorher vereinbarten Höhe verlangen, auch wenn der Online- Shop des Verkäufers dem Käufer die Zahlung per Nachnahme ermöglicht hat. In diesem Fall hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Käufer einen Vorschuss auf den Kaufpreis der auf Sonderauftrag gelieferten Waren geleistet hat, wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht Vorschuss nicht zurückerstattet. Der Käufer hat nur bei Vorliegen eines Grundes auf die restliche Lieferung fälligSeiten des Verkäufers das Recht auf Rückerstattung des Vorschusses. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gemIm Falle des Verzugs hat der Verkäufer Anspruch auf Erstattung der zweckmäßig aufgewandten Kosten auf Betreibung des Schuldbetrags gegenüber dem Käufer. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens Im Falle der Rückgabe der Ware ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständender Verkäufer berechtigt, die Rückerstattung des Kaufpreises an die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe Genehmigung der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug Steuergutschrift durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenzu knüpfen.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Kaufvertrag
Zahlungsbedingungen. 1. Die Werden keine anderen Vereinbarungen getroffen, so sind unsere Rechnungen nach Erhalt in bar ohne jeden Abzug zahlbar. Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin können schuldbefreiend nur zahlungshalber angenommen. Ist an die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt Firma c c p GmbH in Höhe von € 25,00 zu erhebenRenningen geleistet werden.
2. Bei ZahlungsverzugZahlungsanweisungen, bei Scheckprotesten Schecks und sonstigen UmständenWechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen nicht aber an Erfüllungsstatt angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenDiskontspesen sowie evtl. Finanzierungskosten und gesetzlich vorgeschriebener Steuern.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, Die Zurückhaltung von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenZahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
4. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Käufers Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand entstehen, nämlich Forderungen aus Reparaturen, Ersatzteil-, Zubehör- und Betriebsstoff- Lieferungen, Einstell- und Versicherungskosten und Berufsgenossenschaftsbeiträgen.
5. Bei Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat der Käufer dem Verkäufer sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen, zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können.
6. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehalt den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen sofort - abgesehen von Notfällen - in den Reparaturwerkstätten des Verkäufers oder in einer vom Lieferwerk anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen.
7. Werden uns der c c p GmbH nach Auftragserteilung durch den Käufer Abschluß des Vertrages ungünstige Umstände in bezug auf die Kreditwürdigkeit des Bestellers bekannt, so kann die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassenc c p GmbH Vorleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8. Kommt der Käufer seinen Zahlungs- und Versicherungspflichten und den sich aus dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Käufers an dem Kaufgegenstand, und der Verkäufer ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar sofort seine Herausgabe unter Ausschluß jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen. Als UmstandEr kann diesen Anspruch selbst und ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geltend machen. Der Käufer ermächtigt hiermit den Verkäufer insbesondere zur Wegnahme kein Rücktritt vom Vertrag, sondern lediglich eine Sicherstellung des Kaufgegenstandes liegt, sofern der Verkäufer nichts anderes erklärt. Die Wegnahme begründet für den Käufer keinerlei Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer. Alle durch die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtWiederinbesitznahme des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten trägt der Käufer. Der Verkäufer ist berechtigt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunfteiunbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers, den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten.
9. Ein Zurückbehaltungs- Werden Zahlungen gestundet oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungenspäter als vereinbart geleistet, auch Teillieferungenso werden für die Zwischenzeit die Zinsen in banküblicher Höhe für Geschäftskredite berechnet, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist ohne daß der Käufer verpflichtetin Verzug gesetzt zu werden braucht.
10. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn wir endgültig über den vollen Kaufpreis zu entrichtenBetrag verfügen können.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgenSämtliche Preise verstehen sich – falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde – netto zuzüglich der zur Verrechnung gelangenden Umsatzsteuer.
2. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als ZahlungDas Entgelt umfasst grundsätzlich nur die Bereitstellung der Geräte. Sie Transportkosten, etwaiges Bedienungspersonal oder Treibstoff- bzw. Energiekosten werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht ebenso gesondert verrechnet, wie allfällige Kosten des Aufstellens oder der Einbringung eines Gerätes; soweit diesbezüglich im Kaufpreis inbegriffenEinzelfall keine Preise vereinbart wurden, erfolgt kommen die Abnahme im Betrieb der Produkte durch UN üblicherweise verlangten Entgelte zur Verrechnung.
3. Vom Entgelt abgegolten ist eine tägliche Einsatzdauer der Geräte im Ausmaß von maximal zehn Stunden; für Tage mit einer Betriebszeit von mehr als 10 Stunden gelangen höhere Tagessätze zur Verrechnung. Bei Vereinbarung von Wochenpreisen wird davon ausgegangen, dass überlassene Geräte an 5 Tagen (und zwar Montag bis Xxxxxxx) in der Woche zum Einsatz gelangen. Gesetzliche Feiertage, die auf einen Wochentag fallen, werden nur tagespreisbezogener Abrechnung entgeltfrei berücksichtigt, sofern die Geräte an diesem Tag nicht betrieben werden. Zur Verrechnung gelangt der Zeitraum ab Übergabe des Gerätes an den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte bis zur Abmeldung des Gerätes durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert wobei der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei ZahlungsverzugAbmeldung folgende Tag zusätzlich zur Verrechnung gelangt, falls die Abmeldung nach 16.30 Uhr bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenUN einlangt.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch Xxxxx zwischen den Käufer Umstände bekanntVertragsparteien gesondert vereinbart wird, dass die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassenUN auch Bedienungspersonal zur Verfügung stellt, so wird dieses dem Kunden nach Stunden zum vereinbarten Stundensatz verrechnet; falls ausnahmsweise – aus welchen Gründen auch immer – ein Stundensatz nicht vereinbart worden sein sollte, so wird dem Kunden ein angemessenes Entgelt verrechnet, wobei die von der UN hiefür üblicherweise zur Verrechnung gelangenden Stundensätze als angemessen gelten.
5. Falls der Hin- und/oder Rücktransport der Geräte zum bzw. vom Einsatzort von der UN durchgeführt wird, wird dies dem Kunden – falls hiefür nicht eine Pauschale vereinbart wurde – zum vereinbarten Stundensatz verrechnet; Punkt VII.4 gilt sinngemäß.
6. Sämtliche Zahlungen sind vom Kunden binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung in brutto ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird an die in der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung angeführte Firma gerichtet und adressiert; für etwaige auf Wunsch des Kunden nach Rechnungserstellung diesbezüglich erforderlich werdende Änderungen der Fakturierung wird dem Kunden ein entsprechender Aufwandersatz verrechnet.
7. Der Kunde ist XXXXXXX nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, mit eigenen Forderungen gegen die Zahlungsforderungen der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossenUN aufzurechnen, es sei denn, diese Forderungen sind die Gegenforderungen des Kunden wurden von der UN anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtengerichtlich festgestellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 110.1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum Der Kunde hat die fälligen Rechnungsbeträge, die sich gemäß den geltenden Preisen und Tarifen ergeben, fristgerecht zu zahlen. In der Regel werden Rechnungen in monatlichen Abständen gestellt. Diese können unberechnete Beträge aus den Vormonaten enthalten. Im Falle geringer Rechnungsbeträge behält sich Tegro vor, Rechnungen in größeren Abständen zu stellen. Für den Kunden gibt es die Möglichkeit, die Rechnung in elektronischer oder Papierform zu erhalten. Für Rechnungen in Papierform wird Tegro ein Entgelt erheben, das der Preisliste zu entnehmen ist. Das Grundentgelt sowie die nutzungsabhängigen Entgelte werden fünf Werktage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgenfällig.
10.2. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als ZahlungXxxxx kann auch andere Ihrer Leistungen in einer Rechnung zusammenfassen.
10.3. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommenWenn eine Einzugsermächtigung erteilt ist, bucht Tegro den Rechnungsbetrag nicht vor Ablauf von 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung ab. Ist zu diesem Zeitpunkt aus Gründen, die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde zu vertreten hat, keine ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto vorhanden, so ist Tegro berechtigt, die Installation Kosten für eine vom Geldinstitut zurückgegebene Lastschriftbuchung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Bei anderen Zahlungsweisen behält sich Tegro vor, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand laut Preisliste pro Zahlungsvorgang zu berechnen.
10.4. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferungeine von ihm zugelassene oder zu vertretende Nutzung des Kundenanschlusses von Tegro durch Dritte entstanden sind.
10.5. Bei Bar- oder Kartenzahlungen sowie Überweisung der monatlichen Rechnung ist Tegro berechtigt, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag jeweils ein Zusatzentgelt für administrative Abwicklung nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 jeweils gültigen Preisliste zu erheben.
210.6. Bei Zahlungsverzug, Einwendungen sind dem Kunden freigestellt. Er kann gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei Scheckprotesten der auf der Rechnung bezeichneten Kundenbetreuung Einwendungen geltend machen. Das Unterlassen einer solchen gilt als Genehmigung. Tegro wird mit der Entgeltforderung auf die Einwendungsfrist und sonstigen Umständen, auf die die Kreditwürdigkeit Rechtsfolgen unterlassener rechtzeitiger Einwendungen hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere Kunden bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenEinwendungen nach Fristablauf bleiben hiervon unberührt.
310.7. Bei Zahlungsverzug durch Im Falle einer Einwendung gemäß Ziffer 9.6 hat Tegro das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossentechnische Prüfung durchzuführen, es sei denn, diese Forderungen die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen zu dürfen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach Satz 2 verlangte Vorlage nicht binnen 4 Wochen nach Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug; die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung wird mit der nach Satz 2 verlangten Vorlage fällig. Ist aufgrund einer Einwendung des Kunden gegen die Höhe der dem Kunden in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte einer technische Prüfung durchzuführen, sind anerkannt der Tegro die entstandenen Aufwendungen vom Kunden zu ersetzen, sofern sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Abrechnung vom Kunden keine Fehler enthielt und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
10.8. Die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten werden von Tegro 6 Monate nach Versendung der Rechnung vollständig gespeichert, sofern der Kunde nicht die um die 3 letzten Ziffern der Zielrufnummer gekürzte Speicherung oder rechtskräftig festgestellt wordendie sofortige Löschung nach Rechnungsversand verlangt hat. Minderung des Kaufpreises ist nur Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder, für den Fall, dass keine Einwendungen erhoben wurden, gespeicherter Daten nach Maßgabe Verstreichen der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässigZiffer 10.6 Satz 2 vereinbarten Frist oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft Xxxxx weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach Ziffer 10.7 für die Einzelverbindungen. Solange wir ein Minderungsrecht Dies gilt entsprechend, soweit der Kunde nach einem deutlich erkennbaren Hinweis auf die Folgen nach Satz 2 verlangt hat, dass Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden.
10.9. Ergeben sich durch eine technische Prüfung nach Ziffer 10.7 Mängel, die sich auf die Berechnung des Käufers beanstandeten Entgelts zu Lasten des Kunden ausgewirkt haben können oder wird die technische Prüfung später als 4 Wochen nach der Beanstandung durch den Kunden abgeschlossen, wird widerleglich vermutet, dass das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unrichtig ermittelt ist.
10.10. Kann im Fall der Ziffer 10.9 (Fall des § 45i Absatz 3 Satz 2 TKG) das tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenfestgestellt werden, ist der Käufer verpflichtethat Xxxxx gegen den Kunden Anspruch auf den Betrag, den vollen Kaufpreis der Kunden in den vorangegangenen 6 Abrechnungszeiträumen durchschnittlich als Entgelt für einen entsprechenden Zeitraum zu entrichtenentrichten hatte. Außer, der Kunde weist nach, dass er in dem Abrechnungszeitraum den Netzzugang nicht oder in geringerem Umfang als nach der Durchschnittsberechnung genutzt hat. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn erhebliche Zweifel bleiben, ob dem Kunden die Inanspruchnahme von Leistungen der Tegro zugerechnet werden kann. Soweit in der Geschäftsbeziehung zwischen Tegro und Kunden weniger als sechs Abrechnungszeiträume unbeanstandet geblieben sind, wird die Durchschnittsberechnung nach Satz 1-3 auf die verbleibenden Abrechnungszeiträume gestützt. Bestand in den entsprechenden Abrechnungszeiträumen eines Vorjahres bei vergleichbaren Umständen durchschnittlich eine niedrigere Entgeltforderung, tritt diese Betrag an die Stelle des nach Satz 1 berechneten Durchschnittbetrages. Fordert Xxxxx ein Entgelt auf Grundlage einer Durchschnittsberechnung, so gilt das von dem Kunden auf die beanstandete Forderung zu viel gezahlte Entgelt spätestens einen Monat nach der Beanstandung als fällig.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Zahlungsbedingungen. 111.1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgenkostenfrei an die LMIS AG fällig. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie Schecks werden bis dahin nur zahlungshalber lediglich erfüllungshalber angenommen. Ist Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so hat er die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage Forderung des Verwenders während des Verzugs mit 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 247 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnenverzinsen. Bei Rechtsgeschäften, an denen der Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Die Geltendmachung oder Nachweis eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenhöheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt erhalten.
211.2. Die LMIS AG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist LMIS AG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
11.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von der LMIS AG nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
11.4. Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigen- den Grund abgewichen wird, kann die LMIS AG jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheits- leistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
11.5. Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von der LMIS AG für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei ZahlungsverzugÜberschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich LMIS AG vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist die LMIS AG berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen anzufragen und bei Scheckprotesten und sonstigen UmständenNichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
11.6. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenAuftraggebers wesentlich einschränken, ist der Käufer verpflichtetVerwender berechtigt, den vollen Kaufpreis noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu entrichtenerbringen.
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Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer) hat innerhalb von 30 Werktagen ab Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als ZahlungSkonto wird nur gewährt unter der Voraussetzung, dass alle früheren Rechnungen beglichen sind. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommenFür die Errech- nung des Skontos ist der Nettorechnungswert nach Abzug von Rabatten, Fracht, Umsatzsteuer usw. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenmaßgeblich.
2. Bei ZahlungsverzugSofortige Barzahlung (auch während einer laufenden Geschäftsbeziehung) kann vom Verkäufer verlangt werden, wenn in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder wenn der Verkäufer nach Vertragsab- schluss davon Kenntnis erhält, dass sich der Auftraggeber bei Scheckprotesten und sonstigen UmständenVertragsabschluss in Zahlungsschwierigkeiten befunden hat. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), die die Kreditwürdigkeit dass der Anspruch des Verkäu- fers auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassengefährdet wird, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann der Verkäufer den Rücktritt sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.Fristsetzung bleiben unberührt
3. Bei Zahlungsverzug durch Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden ge- setzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenkaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekanntAufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, die dessen Kreditwürdigkeit wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festge- stellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtensein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Zahlungsbedingungen. 1. 3.1 Die Zahlungen haben ersten LIZENZZAHLUNGEN werden zu den nachstehenden Zeitpunkten fällig und zahlbar:
a) Die erste LIZENZZAHLUNG für ein BASISMODUL ist innerhalb von 30 Werktagen 14 Tagen nach Bestätigung der BESTELLUNG fällig und zahlbar;
b) Die erste LIZENZZAHLUNG für ein jeweiliges PROJEKTMODUL ist innerhalb von 14 Tagen frühestens ab Rechnungsdatum jenem Tag fällig und zahlbar, an dem ein vom LIZENZNEHMER zu benennender Nutzungsberechtigter (unabhängig davon ob es sich hierbei um einen Arbeitnehmer des LIZENZNEHMERS, Dritten oder Mitarbeiter des LIZENZGEBERS handelt) Zugang zum jeweiligen Immobilienprojekt erhält und daran Änderungen und Anpassungen vornehmen kann, spätestens 3 Monaten nach Projektauftrag (Bestätigung der Projektlizenzen)
3.2 Jede weitere LIZENZZAHLUNG ist jeweils monatlich nach Rechnungslegung ohne Abzug zu erfolgenfällig und zahlbar. Xxxxxxx Sonstige Rechnungen des LIZENZGEBERS sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar. Der LIZENZNEHMER ist nicht berechtigt, Zahlungen aus irgendeinem Grund zurückzuhalten oder aufzurechnen.
3.3 Sofern zwischen den VERTRAGSPARTEIEN nichts anderes vereinbart wird, gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht alle Preise im Kaufpreis inbegriffenRahmen des Vertrags "ab Werk", erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation in Euro, zuzüglich anwendbarer Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle sowie angemessener Spesen.
3.4 Der LIZENZNEHMER hat im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme Fall eines Zahlungsverzugs gesetzliche Verzugszinsen zu leisten. Sofern Ratenzahlungen vereinbart wurden und der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch LIZENZNEHMER eine Rate bei Fälligkeit nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenzahlt, ist der Käufer verpflichtetLIZENZGEBER zur vorzeitigen Fälligstellung aller ausstehenden Raten berechtigt.
3.5 Den VERTRAGSPARTEIEN bleibt es vorbehalten, den vollen Kaufpreis andere, von diesem Abschnitt 3 abweichende, Zahlungsbedingungen (etwa eine quartalsweise oder jährliche Fälligkeit der LIZENZZAHLUNGEN) in der BESTELLUNG zu entrichtenvereinbaren.
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Samples: Nutzerlizenzvertrag
Zahlungsbedingungen. 111.1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum sind vom Besteller am Domizil des Un- ternehmers netto, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu erfolgenleisten. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als ZahlungDer Preis und die Kosten werden monatlich in Rech- nung gestellt. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommenSofern besonders vereinbart, ist der Un- ternehmer berechtigt, eine Anzahlung oder sonstige Sicherheiten (z.B. Bankgarantie) in vereinbarten Höhe zu verlangen. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit der Unternehmer an seinem Domizil Schweizer Franken oder die verein- barte Fremdwährung zur freien Verfügung gestellt sind.
11.2. Der Besteller darf Zahlungen wegen Beanstandun- gen, Ansprüchen oder vom Unternehmer nicht schrift- lich anerkannter Gegenforderungen weder zurückbe- halten noch kürzen noch verrechnen. Die Zahlungen sind auch dann termingerecht zu leisten, wenn die Erbringung der Leistungen aus Gründen, welche der Unternehmer nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht wird.
11.3. Werden die Anzahlung oder die zu leistenden Sicher- heiten nicht vertragsgemäss geleistet, ist der Unter- nehmer berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in jedem dieser Fälle Schadenersatz, einschliesslich Ersatz für entgange- nen Gewinn, zu verlangen. Ist die Installation nicht der Besteller mit einer Zahlung aus irgendeinem Grund im Kaufpreis inbegriffenRückstand oder muss der Unternehmer auf- grund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, erfolgt die Abnahme Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zu erhalten, ist der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist Unternehmer unbeschadet seiner üb- rigen Ansprüche berechtigt, die Installation im Kaufpreis inbegriffenweitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen, erfolgt die Abnahme bis neue Zahlungs- und Leis- tungsbedingungen vereinbart sind und der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen Unterneh- mer genügende Sicherheiten erhalten hat. Plant Kann eine solche Vereinbarung nicht innert einer angemessenen Frist getroffen werden oder verzögert erhält der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach LieferungUnternehmer keine genügenden Sicherheiten, erfolgt die Abnahme des Produkts/ ist der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar und Schaden- ersatz, einschliesslich Ersatz für entgangenen Ge- winn, zu verlangen.
11.4. Als UmstandBei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen sind unter dem Vorbehalt der Geltendmachung wei- terer Ansprüche ohne besondere Mahnung Verzugs- zinsen geschuldet, wobei sich der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtZinssatz nach den am Domizil des Unternehmers üblichen Zinsverhält- nissen richtet, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunfteimindestens jedoch 5% pro Jahr be- trägt. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenDie Verpflichtung zur vertragsgemässen Zah- lung bleibt bestehen.
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Samples: Allgemeine Montagebedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum Sofern nicht anders vereinbart sind sämtliche Rechnungen 7 Tage nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug zu erfolgenund spesenfrei zur Zahlung fällig. Xxxxxxx Zahlungen gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlangen auf unserem Konto als geleistet. Erfüllungsort jeglicher Zahlungsverpflichtung ist unser Unternehmenssitz. Für Teilzahlungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Teillieferungen sind wir berechtigt nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Irrtümlich unrichtige Angaben in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen berühren weder die volle Zahlungsverpflichtung des Kunden noch die Zahlungsziele. Auf Irrtum beruhende Überzahlungen des Kunden werden von uns im Wege von Gutschriften korrigiert. Zur Annahme von Wechsel oder Scheck sind wir nicht verpflichtet. Falls wir einen Wechsel/Scheck annehmen, erfolgt dies immer nur zahlungshalber. Der Kunde hat uns alle Kosten der Einlösung als Zahlungzu ersetzen. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommenVerzugszinsen bei Zahlungsverzug betragen 1 % pro Monat. Liegen die gesetzlichen Verzugszinsen höher, sind wir zur Geltendmachung der gesetzlichen Verzugszinsen berechtigt. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde alle Kosten für Mahnschreiben, Inkassobüros sowie außergerichtliche und gerichtliche Forderungsbetreibung durch Rechtsanwälte in der tariflichen Höhe zu ersetzen. Ist der Kunde auch nur mit einem Teil einer Zahlung in Verzug, gelten die Installation nicht gesetzlichen Verzugsfolgen; darüber hinaus sind wir nach unserem freien Ermessen berechtigt - von allen noch unerfüllten Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, wobei uns der Kunde unabhängig von einem Verschulden und unabhängig vom Vorliegen oder Nachweis eines Schadens eine Vertragsstrafe in der Höhe von 30 % des Bruttopreises der vom Rücktritt betroffenen Ware/n und/oder Leistungen zu bezahlen und zusätzlich alle Schäden und Nachteile zu ersetzen hat, die uns durch seinen Verzug und/oder unseren Vertragsrücktritt entstehen; und/oder - vom Kunden den Ersatz aller Nachteile im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt Zusammenhang mit dem Verzug und einem allfälligen Rücktritt zu verlangen; und/oder - die Abnahme eigenen Verpflichtungen bis zum Erhalt der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch rückständigen Zahlung aufzuschieben/zurückzubehalten; und/oder - unsere Lieferfrist angemessen zu verlängern; und/oder - alle unsere noch offenen Forderungen gegen den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungszieleaus welchen Verträgen auch immer, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig zu berechnenstellen (Terminsverlust); und/oder - alle von uns gewährten/vereinbarten Rabatte/Reduktionen auf sämtliche noch unbezahlten Bestellungen des Kunden sofort nach zu verrechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben 5.1 Der vereinbarte Preis und die Entgelte für Nebenleistungen sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum 15 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt gewähren wir 2% Skonto. Nach Ablauf von 15 Tagen nach Rechnungserhalt tritt Verzug ein. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen zu erfolgenberechnen. Xxxxxxx Gutschriften sind - vor Abzug von Skonto - mit dem Warenwert zu verrechnen. Skonto wird vom Netto-Warenwert gewährt. Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass auf dem Konto des Kunden sonst keine offenen Posten bestehen.
5.2 Scheck- und Wechselhergaben gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die banküblichen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht sind sofort in bar zu zahlen.
5.3 don’t panic ist berechtigt, vom Kunden, der Kaufmann im Kaufpreis inbegriffenSinne des Handelsgesetzbuches ist, erfolgt die Abnahme vom Fälligkeitstage an und vom Kunden, der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation kein Kaufmann im Kaufpreis inbegriffenSinne des Handelsgesetzbuches ist, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren ab Verzug Zinsen in Höhe von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenbleibt vorbehalten.
2. Bei Zahlungsverzug5.4 don’t panic behält sich vor, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3Aufträge nur gegen Vorkasse auszuführen. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin des Kunden sowie bei Scheck- oder Wechselprotest, ist don’t panic berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und gegen Rückgabe hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Vorauszahlung in bar Sicherheitsleistungen zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit Bei Einleitung eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungengerichtlichen Mahnverfahrens werden sämtliche noch offenen Forderungen, auch Teillieferungenwenn für diese ein verlängertes Zahlungsziel vereinbart war, ausgeschlossenzur sofortigen Zahlung fällig; eventuell gewährte Skonti gelten dann nicht mehr.
5.5 Das Recht, es sei dennZahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, diese Forderungen sind anerkannt steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wordensind. Minderung Der Ausschluss des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässigAufrechnungs- bzw. Solange wir ein Minderungsrecht Zurückbehaltungsrechts bezieht sich nicht auf Ansprüche des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenKunden aus dem Vertragsverhältnis, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtendie auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten gerichtet sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist Der Kunde zahlt die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme ihm in Rechnung gestellten Beträge effektiv in der Produkte durch fakturierten Währung und gemäß den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme in der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnenAuftragsbestätigung genannten Bedingungen an Holmatro. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens vereinbarte Zahlungsfrist ist hierdurch nicht ausgeschlossenverbindlich. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt Die Zahlung erfolgt auf ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenHolmatro angegebenes Bank- oder Girokonto.
2. Bei ZahlungsverzugBeanstandungen in Bezug auf Rechnungen, Spezifikationen, Beschreibungen und Preise sind binnen 10 Tagen schriftlich bei Scheckprotesten Holmatro einzureichen, andernfalls gelten die Rechnungen, Spezifikationen, Beschreibungen und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenPreise als zwischen den Parteien vereinbart.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer Alle dem Kunden in Rechnung gestellten Beträge sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenohne Preisnachlass oder Einbehalt zu zahlen.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekanntDer Kunde ist weder berechtigt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassenForderungen von Holmatro gegen einen an Holmatro zu zahlenden Betrag aufzurechnen, so noch ist XXXXXXX er berechtigt, seine Verpflichtungen aufgrund des Vertrages auszusetzen.
5. Sollte Holmatro zu irgendeinem Zeitpunkt begründete Zweifel an der Bonität des Kunden haben und/oder sollte der Kunde wiederholt nicht korrekt oder nicht rechtzeitig zahlen und der Kunde mindestens ein Mal von Holmatro gemahnt worden sein, ist Holmatro berechtigt, seine Verpflichtungen, einschließlich der Verpflichtungen aus anderen Verträgen, (weiter) auszusetzen. Holmatro ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten Kunden die Begleichung des Kaufpreises der Produkte per Vorkasse oder Vorauszahlung in bar die Leistung einer Sicherheit zu verlangen, deren Höhe im Hinblick auf die von Holmatro an den Kunden vertraglich gestellte Forderung angemessen ist.
6. Als UmstandDer Kunde sorgt dafür, dass alle Zahlungen und Sicherheiten, die durch Akkreditiv- und/oder Bankgarantien geleistet werden, stets über eine bekannte und angesehene, niederländische Bank abgewickelt werden.
7. Ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf, schuldet der Kunde Zinszahlungen in Höhe des zu diesem Zeitpunkt in den Niederlanden geltenden, gesetzlichen (Handels-)Zinssatzes auf jeden Betrag, der nicht spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist gezahlt wurde. Nach Ablauf eines jeden Monats wird der Betrag, auf den Zinsen fällig werden, um die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtfür diesen Monat fälligen Zinsen erhöht.
8. Für den Fall, dass der Auftraggeber den fälligen Betrag und die Zinsen auch nach Ablauf einer weiteren per Einschreiben festgesetzten Zahlungsfrist nicht bezahlt hat, erstattet der Auftraggeber Holmatro alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, einschließlich der Anwaltskosten. Dies gilt insbesondere unabhängig davon, ob ein Gerichtsverfahren geführt wird.
9. Wenn Holmatro dem Kunden eine entsprechende Kreditauskunft Unterbrechung bei der Erfüllung einer AuskunfteiLeistung gewährt hat, sei es aus Kulanzgründen oder aus anderen Gründen, ist jede neue Frist immer eine endgültige Frist.
10. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen LieferungenVom Kunden geleistete Zahlungen gelten zunächst immer erst für die Begleichung von Zinsen und Kosten und dann für die Begleichung der ältesten, fälligen Rechnungen, auch Teillieferungenwenn der Kunde angibt, ausgeschlossen, dass es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtensich um eine Zahlung für eine spätere Rechnung handelt.
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Zahlungsbedingungen. 16.1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum Zahlungsfrist ist der letzte Tag bzw. die Frist wann der komplette Betrag laut Rechnung im Bezug auf abgeschlossene Vertragsvereinbarungen auf das Konto des Unternehmens Mala plus, überwiesen sein muss. Als beglichen gilt der Betrag erst, wenn er auf dem Konto des Unternehmens Mala plus d.o.o. zu sehen ist.
6.2. Insofern es schriftlich nicht anders vereinbart ist müssen alle Beträge ohne Abzug zu erfolgeninnerhalb 14 Tage nach Lieferung auf dem Konto des Unternehmens verbucht sein.
6.3. Xxxxxxx gelten erst Für die Bezahlung mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als ZahlungPreisnachlass (Skonto) ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenBedingung für ein Skonto ist, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert dass der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferungbzw. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmenKäufer keine offenen Rechnungen bei dem Unternehmen Mala plus d.o.o. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenhat.
26.4. Bei ZahlungsverzugSollte der Kunde bzw. Käufer verspätet zahlen, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossenmuss er gesetzlich vorgeschriebene Verzugszinsen bezahlen, es sei denndenn es ist schriftlich anders vereinbart.
6.5. Ist dem Kunden bzw. dem Käufer seitens Mala plus d.o.o. eine Zahlfristverlängerung genehmigt worden aber selbst dann nicht bezahlt wurde gilt die jeweils erste Zahlfrist. Ab dieser Zahlfrist werden in diesem Fall auch die Zinsen verrechnet. Die versäumte Zahlfristverlängerung hat keine Gültigkeit mehr. Der Kunde bzw. Käufer stimmt dieser Vereinbarung mit Kauf von Xxxx zu. Ist selbst die Zahlfristverlängerung versäumt gilt jeweils die erstvereinbarte Zahlfrist als ob eine Verlängerung niemals bestanden hätte.
6.6. Sollte der Kunde bzw. Käufer zwei oder drei Rechnungen im Verzug sein oder eine verminderte Zahlmöglichkeit bzw. generell schlechte finanzielle Lage bekannt geworden sein so kann das Unternehmen eine Zahlungsgarantie verlangen. Ist keine entsprechende Garantie möglich so sind komplett alle Beträge sofort fällig. In dem Fall hat Mala plus das Recht für alle noch ausstehenden Rechnungen eine Vorauszahlung zu verlangen oder zu einem entsprechenden Termin aufzukündigen. In jedem Fall kann Mala plus d.o.o. eine Entschädigung verlangen insofern ein gesetzlich gerechtfertigter Schaden entstanden ist. Außerdem hat Mala plus d.o.o. das Recht einen Weiterverkauf oder die Ver- bzw. Bearbeitung der Ware zu verbieten. Der Kund bzw. Käufer bestätigt schon jetzt die Rücknahme der Ware in solchen Fällen.
6.7. Im Falle von gerechtfertigten Mängeln für das gelieferte Material wird die Zahlungsfrist nicht automatisch verlängert. Die Zahlungsfrist kann erst verlängert werden insofern Mängel in der Tat bestätigt werden können und/oder Mala plus d.o.o. eine Verlängerung genehmigt hat.
6.8. Insofern ein Kunde bzw. Käufer eine oder mehrere Rechnungen (15 oder mehr Tage offen) im Verzug hat, diese Forderungen sind anerkannt hat Mala plus d.o.o. dass Recht die Änderung der Zahlungsfrist zu bestätigen oder rechtskräftig festgestellt wordenvon der kompletten Bestellung bzw. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der Vereinbarung abzuweichen. Der Kunde bzw. Käufer hat in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässigdem Fall gegenüber Mala plus d.o.o. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenabsolut keine Ansprüche oder Rechte im Bazug auf die Verlängerung von einer Lieferfrist oder dem Abtreten vom Vertrag.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx Grundsätzlich gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmenAngebot fixierten Zahlungsbedingungen. In diesem Fall wird Ermangelung anderer Vereinbarungen beginnt der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fälligEntgeltanspruch für jede einzelne Leistung sobald sie erbracht wurde. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gemIn Ermangelung anderer Vereinbarungen werden Leistungen zu den jeweils gültigen Stundensätzen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens Ce2 ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe berechtigt, nach Erbringung von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen UmständenTeilleistungen/Teilprojekten, die die Kreditwürdigkeit als solche unter Angabe des Käufers zweifelhaft erscheinen lassendarauf entfallenden Preisanteils angeboten wurden, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum Teilrechnungen zu berechnen.
3legen. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin Ce2 ist ferner berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar Vorschüsse zur Deckung ihres Aufwandes zu verlangen. Als UmstandWiederkehrende pauschale Entgelte werden dem AG zu Beginn der im Angebot/Bestellung/Vertrag festgelegten Rechnungsperiode monatlich oder kalenderquartalsweise in Rechnung gestellt. Für Monatsteile werden wiederkehrende Entgelte auf der Basis eines 30-Kalendertage-Monats anteilig nach Kalendertagen berechnet. Bei Abrechnung von Leistungen ohne abnahmefähiges Ergebnis nach Aufwand erfolgt die Rechnungslegung monatlich im Nachhinein auf Basis des Nachweises des Aufwandes (z.B. in Form von Zeitaufzeichnungen) durch Ce2. Sämtliche Rechnungen sind prompt bei Rechnungseingang zahlbar. Eingehende Zahlungen werden ungeachtet entgegenstehender Zahlungswidmungen auf die jeweils älteste offene Forderung angerechnet, der und zwar zuerst auf die Kreditwürdigkeit Kosten und andere Nebengebühren, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtZurückbehaltungsrechtes wegen von Ce2 nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann Ce2 jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ce2 Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Das gleiche gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenEintritt wichtiger Gründe.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben 4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der vereinbarte Preis zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer Zug-um-Zug mit der Übergabe des Liefergegenstandes fällig und innerhalb von 30 Werktagen ab Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgenzahlbar. Xxxxxxx Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde und sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonstigen fälligen Forderungen gegenüber dem Besteller bestehen. Bei Lieferung von Ersatzteilen oder Einzelteilen ist der vereinbarte Preis allerdings netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, zahlbar – ohne Abzug – binnen 14 Tagen nach Lieferung.
4.2 Bei Sondermaschinen und Anlagen der Zuführ- und Handhabungstechnik gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung folgende Zahlungsbedingungen als Zahlung. Sie vereinbart: 1/3 des Auftragswertes bei Auftragserteilung 1/3 des Auftragswertes bei Fertigmeldung, jedoch vor Auslieferung 1/3 des Auftragswertes 30 Tage nach Rechnungsdatum jeweils netto zuzüglich – anteiliger – gültiger Mehrwertsteuer.
4.3 Schecks werden bis dahin nur zahlungshalber angenommenhereingenommen. Ist die Installation Wechselzahlungen werden nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferungakzeptiert.
4.4 Der Besteller kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits am 31. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ Fälligkeit in Verzug. Bei verspäteter Zahlung werden – ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf – unter Vorbehalt der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt Zinsen in Höhe von € 25,00 zu erheben5%-Punkte über den jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Ist der Besteller Unternehmer, so werden Zinsen in Höhe von 8%- Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
2. Bei Zahlungsverzug4.5 Ist der Besteller Unternehmer, ist die Zurückhaltung von Zahlungen nur bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenunbestrittenen oder rechtlich festgestellten Forderungen statthaft, ebenso die die Aufrechnung mit solchen.
4.6 Bestehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassenBestellers, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt soweit dieser Unternehmer ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3so können wir nach unserer Xxxx entweder Barzahlung aller offenen Forderungen oder Sicherheiten vor Lieferung verlangen. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer Bevor dieses Verlangen nicht erfüllt ist, sind wir fernerhin zur weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag nicht verpflichtet oder auch berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos ohne Verpflichtung zu Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch 4.7 Bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Bestellers, soweit dieser Unternehmer ist, sind alle offenen Forderungen gegenüber den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung Besteller in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenvoller Höhe sofort fällig.
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Zahlungsbedingungen. 1Die Preise gelten, so nicht besonders vereinbart, ab Werk Schwarzenberg einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Porto und Versicherung. Zu den Preisen kommt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Mangels besonderer Vereinbarungen ist die Zahlung in bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers wie folgt zu leisten: 1/3 Anzahlung 2 Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung, 1/3 sofort bei Versandbereitschaft der Hauptteile und der Restbetrag innerhalb eines weiteren Monats. Die Zurückhaltung von Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen oder die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenansprüchen sind nicht statthaft. Mängelrügen, Transportschäden bzw. Lieferverzögerungen durch unverschuldete lange Transportlaufzeiten berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub. Ohne vorhergehende Mahnung werden ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgenFälligkeit Verzugszinsen berechnet. Xxxxxxx Die Höhe bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beträgt mindestens 8 Prozentpunkte über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank. Verzugszinsen werden vom Bruttorechnungsbetrag berechnet, die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wenn der Besteller die Zahlung einstellt, wird in jedem Fall unsere gesamte Forderung fällig. Im Falle der Anzahlung der Ware durch den Besteller gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung die folgenden Regelungen: Die Anzahlung ist nicht zurückforderbar, insoweit der Wert der Ware den Betrag der Anzahlung übersteigt. Hat der Lieferer zur Sicherung der Anzahlung eine Sicherheit bestellt z. B. durch Anzahlungsbürgschaft oder Garantie gilt der Anspruch aus dieser als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist erloschen, sobald der Wert der Ware den gezahlten Betrag übersteigt auch wenn die Installation nicht Sicherungsinstrumente im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme Außenverhältnis der Produkte durch Bank zum Besteller unbefristet ausgestellt sein sollten. Zur Sicherung aller Ansprüche des Bestellers aus dem Vertrag überträgt WESOBA Zug um Zug das Eigentum an den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten hergestellten Gegenständen in Höhe der üblichen Bankzinsen Zahlung an den Besteller ab dem Zeitpunkt des Verfalls der Anzahlungsbürgschaft. Auf Wunsch des Bestellers verpflichtet sich WESOBA diese formularmäßige Eigentumsübertragung durch eine Individualvereinbarung mit Spezifizierung nach den Regeln der deutsche Automobilindustrie dem Besteller unterschriftsreif zur Verfügung zu stellen und Spesen zu ersetzen. Die Übergabe bei der Sicherungsübereignung wird dadurch ersetzt, dass WESOBA die vorgenannten Gegenstände für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum den Auftraggeber verwahrt. WESOBA übernimmt ohne gesonderte Berechnung die fachgerechte Verwahrung – insbesondere auch gegen Witterungseinflüsse – und haftet für jeglichen verschuldeten Schaden oder Verlust. Xxxxxx bestätigt WESOBA ausdrücklich, dass
a) die zur Sicherung übereigneten Gegenstände ihr freies Eigentum sind, also insbesondere keine Dritten zur Sicherung übereignet oder Vorbehaltseigentum eines Lieferan- ten sind;
b) die zur Sicherung übereigneten Gegenstände durch äußerliche Unterscheidung von anderen Waren, getrennte Lagerung oder besondere Kennzeichnung eindeutig als Sicherungsgut zu berechnen.
3erkennen sind. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer Sollte an einem zur Sicherungsübereignung vorgesehenen Gegenstand nur Miteigentum oder nur ein Eigentumsanwartschaftsrecht der WESOBA bestehen, sind wir fernerhin berechtigtsich Besteller und WESOBA darüber einig, von allen dass für diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4Fall das Miteigentum bzw. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur das Eigentumsanwartschaftsrecht nach Maßgabe dieses Vertrages an den Besteller mit sofortiger Wirkung übertragen wird. Auf Wunsch des Bestellers versichert WESOBA für die Dauer der Verwahrung die sicherungsübereigneten Gegenstände in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässigihrem Namen ausreichend gegen Feuer zugunsten des AG und weist den Versicherer an, Leistungen im Schadensfall direkt an den Besteller auszuzahlen. Solange wir Im Übrigen haftet die WESOBA, sofern sie nicht nachweist, dass ihre Mitarbeiter und ihre Beauftragten kein Verschulden trifft. An den Besteller direkt ausgezahlte Leistungen der Versicherer werden angerechnet. Der Besteller wird die ihm übertragenen Rechte zurückgeben, sobald alle Ansprüche aus dem obigen Vertrag erfüllt sind und ein Minderungsrecht des Käufers Rechtsgrund für den Behalt dieser Rechte nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenmehr besteht. Vorstehende Sicherungsübereignung gilt nur für den Fall der Anzahlung oder Bezahlung der Ware, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtensolange diese sich im Hause oder Verfügungsbereich von WESOBA befindet. Der Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 9 sowie eventuelle Zurückbehaltungsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
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Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum Zahlung hat ohne jeden Abzug durch Banküberweisung auf ein auf EURO lautendes Bank- konto der ENGMATEC zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie Wechsel und Schecks werden bis dahin nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei ZahlungsverzugDie Zahlung gilt als erfolgt, bei Scheckprotesten wenn der gesamte fällige Betrag einem Bankkonto der ENGMA- TEC spesenfrei gutgeschrieben ist und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenENGMATEC zur freien Verfügung steht.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer Projekten werden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein anderes Zahlungsziel ver- einbart ist, 40 Prozent des vereinbarten Preises bei Vertragsschluss fällig und zu zahlen und 50 Prozent, nachdem ENGMATEC dem Kunden die Lieferbereitschaft des Vertragsgegen- standes oder wesentlicher Teile des Vertragsgegenstandes erklärt hat. Die verbleibenden 10 Prozent des vereinbarten Preises sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenbei Abnahme und Übermittlung der Schlussrechnung zahlbar.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch Liegt ein Produkt vor oder es ist keine Abnahme im Angebot vereinbart sowie bei Services wird die vereinbarte Vergütung mit Vertragsschluss und Übermittlung der Rechnung fällig.
5. Soweit die Parteien ein anderes Zahlungsziel vereinbart haben kommt der Kunde in Verzug, wenn die Zahlung nicht zu den Käufer Umstände bekanntin V.3. beziehungsweise V.4. bezeichneten Zeitpunkten auf einem Konto von ENGMATEC eingegangen ist
6. Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, In- betriebsetzung oder Abnahme der Lieferungen oder Leistungen aus Gründen, die dessen Kreditwürdigkeit ENGMA- TEC nicht zu vertreten hat, verzögert oder unmöglich werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als zweifelhaft erscheinen lassennotwendig erweisen, so die den Gebrauch der Lieferung oder Leistung nicht unmöglich machen.
7. Ist der Kunde mit einer Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand, oder muss ENGMA- TEC aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Kunden nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist XXXXXXX ENGMATEC ohne Verzicht auf ihre weiteren Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bis zum Erhalt von Sicherheiten oder Vorauszahlung in bar zu verlangenVorauszah- lungen die Lieferung oder Leistung zurückzubehalten bzw. Als Umstandeinzustellen.
8. Eine Ratenzahlung ist nur möglich, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9. Gegen Zahlungsansprüche von ENGMATEC kann der Kunde nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wordensind.
10. Minderung Gegen Zahlungsansprüche von ENGMATEC darf der Kunde nur dann ein Zurückbehaltungs- recht geltend machen, wenn der dem Zurückbehaltungsrecht zugrundeliegende Anspruch un- bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
11. Im Falle des Kaufpreises Zahlungsverzuges ist nur ENGMATEC berechtigt, dem Kunden Zinsen und Provisio- nen nach Maßgabe der den jeweils gültigen Banksätzen für kurzfristige Kredite, mindestens jedoch einen Schaden in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gemäß § 288 BGB) zu entrichtenberechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgensind gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bzw. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht wenn sich im Kaufpreis inbegriffenZuge der Leistungserfüllung Abweichungen ergeben, erfolgt die Abnahme gemäß der Produkte durch den Kunden bei LieferungRechnung zu leis- ten. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den KundenDie Zahlungspflicht gilt als erfüllt, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hatder gesamte geforderte Betrag an Oerli- kon ausbezahlt worden ist. Plant oder verzögert Für Vorauszahlungen werden keine Zinsen vergütet. Die vereinbarten Zahlungstermine bleiben auch dann bestehen, wenn ohne Verschulden Oerlikons Verzögerungen in der Ablieferung entstehen. Wenn der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferungverein- barten Zahlungsbedingungen nicht einhält, erfolgt die Abnahme des Produkts/ werden ohne gesonderte Mahnung Ver- zugszinsen in der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben10% berechnet, sowie, wenn Mahnungen übermittelt werden, Kosten für die Mahnung einschließlich Vertretungskosten und gegebenen- falls Prozesskosten.
2. Bei ZahlungsverzugIm Falle verzögerter Zahlungen kann Oerlikon, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständennach vorheriger schriftlicher Mittei- lung an den Kunden, die Erfüllung des Vertrages einstellen und Material und Erzeug- nisse, Formen, Werkzeuge/Bauteile und Ausrüstungsgegenstände etc., die Kreditwürdigkeit sich in ihrem Besitz befinden, bis zum Erhalt der Zahlungen zurückbehalten. Der Kunde trägt die Gefahr von Beschädigung oder Verlust der Retentionswaren, sowie die zusätzlich entstandenen Kosten und ist ausdrücklich einverstanden, dass Xxxxxxxx frühestens nach 4 Wochen ab Zahlungsverzug und Mitteilung an den Kunden- aber auch ohne dessen Zustimmung- die Retentionswaren, unabhängig ob das Material bereits ver- oder bearbeitet wurde oder nicht, selbständig verwerten kann. Der Verkaufserlös wird mit sämtlichen offenen Forderungen von Oerlikon, auch wenn sie sich auf einen an- deren Geschäftsfall beziehen, einschließlich zu vergütendem Aufwand für die Ver- wertung gegenverrechnet und dem Kunden die Hyperocha überwiesen. Ist ein unan- gemessen hoher Aufwand für die Verwertung gegenüber dem Verkehrswert des Käufers zweifelhaft erscheinen lassenMa- terials zu erwarten, insbesondere bei Beantragung ist Oerlikon berechtigt, wahlweise das Material entschädigungslos ins Eigentum zu übernehmen, zu entsorgen oder an der Adresse des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenKunden abzu- liefern.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin Der Kunde ist zur Kompensation mit Gegenforderungen nicht berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekanntDie Bezahlung mittels Wechsel oder Schecks ist erfüllungshalber. Kosten der Dis- kontierung und Einziehung trägt der Kunde.
5. Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur zu, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassenwenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten unbestritten oder Vorauszahlung in bar zu verlangenvon Oerlikon anerkannt sind. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.Der Kunde
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 14.1 Alle Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug auf das Ihnen genannte Konto am Ort unserer Niederlassung zu leisten. Die Verwendung von einem Wechsel bedarf in jedem Fall einer vorherigen schrift- lichen Vereinbarung über Art und Umfang der Regulierung. Kosten für den Wechsel gehen in jedem Fall zu Lasten des Vertragspartners, der diesen vorgeschlagen hat.
4.2 Für den Fall, dass der Kunde nach mehrmaliger Mahnung mit der Zahlung in Verzug gerät, ist ITronic bere- chtigt, die Internetpräsenz des Kunden sofort zu deaktivieren und diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Zur Wiederaufnahme der Internetpräsenz akzeptiert der Kunde eine Reaktivierungspauschale von EUR 20,--. Diese Pauschale entspricht dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kostenaufwand. Durch eine solche der Sphäre des Kunden zuzuordnende Deaktivierung der Internetpräsenz, wird der Kunde nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die Rückstände noch für die künftig fällig werdenden Gebühren. Der Anspruch von ITronic auf Bezahlung der Gebühren für die vereinbarte Laufzeit bis zum näch- stmöglichen Kündigungstermin und der Anspruch von ITronic auf die Geltendmachung von Schadenersat- zansprüchen bleiben so hin unberührt.
4.3 Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grunde: ITronic ist bei Zahlungsverzug des Kunden nach erfolgloser schriftlicher oder elektronischer Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Eine der Sphäre des Kunden zuzurechnende vorzeitige Vertragsauflösung lässt den Anspruch von ITronic auf Bezahlung der Gebühr für die vereinbarte Laufzeit des Vertrages bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sowie den Anspruch von ITronic auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt. Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses - aus welchem Grunde auch immer - ist ITronic nicht mehr zur Bereitstellung der verein- barten Dienstleistungen verpflichtet. ITronic ist daher zum Löschen der gespeicherten bzw. verwalteten Daten berechtigt. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden. Damit verbundene regelmäßige Backups obliegen ebenso der Sorgfaltspflicht des Kunden. Dem Kunden stehen bei einer berechtigten Löschung keinerlei Ansprüche gegen ITronic zu.
4.4 Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. berechnet. Die Geltendma- chung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
4.5 Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist aufgrund von Gegenansprüchen aus anderen Vertrags- verhältnissen ist ausgeschlossen.
4.6 Zahlungen werden immer auf die Installation älteste offene Forderung angerechnet.
4.7 Werden gestellte Rechnungen nicht innerhalb von 14 Tagen Frist per FAX oder Briefpost beeinsprucht, gelten diese als akzeptiert.
4.8 Rückerstattungen werden im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme Ermessen des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31Managements gewährt.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Domain Hosting Und Internetdienstleistungen
Zahlungsbedingungen. 1Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelte für die Nutzung des Dienstes und die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen, wie z. B. SIS-Power, verpflichtet. Rechnungsperiode ist grundsätzlich der Kalendermonat, in dem die Leistung erbracht wird. Die Zahlungen haben innerhalb Zahlung des fälligen Entgelts erfolgt über die zwischen Kunde und PSYPRAX vereinbarte Zahlungsart, i. d. R. durch Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Einzug per SEPA- Lastschriftverfahren wird der Kunde dem auf dem Bestellformular genannten Gläubiger hierzu ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen und während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Xxxxxx sorgen. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde PSYPRAX umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Basislastschriftmandat. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, ist PSYPRAX berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst sofort zu sperren und/oder die Vereinbarung fristlos zu kündigen; ausgenommen hiervon ist der Fall eines begründeten Widerspruches gegen die Lastschrift. Kosten für nicht einziehbare Forderungen gehen zu Lasten des Kunden. Zwischen dem Kunden und PSYPRAX wird vereinbart, dass eine unbegründete Sperre des Dienstes durch PSYPRAX keine Schadenersatzansprüche des Kunden begründen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, lediglich dann berechtigt, wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgenPSYPRAX anerkannt wurde oder unstrittig ist. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte Ein Zurückbehaltungsrecht darf durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kundennur ausgeübt werden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hatder Gegenanspruch auf demselben, die Zahlungspflicht des Kunden begründenden Vertragsverhältnis beruht. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens Auf Wunsch ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt gegen ein Entgelt in Höhe von € 25,00 die Zahlung per Rechnung möglich. PSYPRAX kann das dafür vom Kunden monatlich zu erheben.
2zahlenden Entgelt erhöhen. Preiserhöhungen für alle Leistungen sind jederzeit möglich und werden einen Monat, nachdem sie dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden, wirksam. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe Preiserhöhungen steht dem Kunden bis zum Wirksamwerden der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenÄnderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. PSYPRAX weist den Kunden auf dieses Sonderkündigungsrecht hin.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Telecommunications
Zahlungsbedingungen. 17.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. Die Zahlungen haben der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit.
7.2 Mangels anderer Vereinbarung werden Leistungen nach Zeitaufwand (Personentage bzw. Stunden) zzgl. der entstandenen Auslagen abgerechnet. Soweit dem Kunden eine Preisliste übergeben wird, gelten vorran- gig die dort vereinbarten Preise als vereinbarte Vergü- tung.
7.3 APOLLON darf Teilleistungen vor Abschluss des Ge- samtprojekts abrechnen.
7.4 Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungs- stellung netto zahlbar.
7.5 Eventuell vereinbartes Skonto erstreckt sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Fremdkos- ten.
7.6 APOLLON kann volle Vorauszahlungen beanspru- chen, wenn die Lieferung ins Ausland erfolgen soll o- der der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
7.7 Erfolgt eine Vergütung nach Zeitaufwand, sind die An- gaben in einem Angebot bzw. in der Auftragsbestäti- gung von APOLLON nur eine Kalkulation bzw. ein Vor- anschlag, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschalver- gütung vereinbart wird. Sofern die Parteien eine Ab- rechnung nach Aufwand vereinbaren, kann XXXXXXX vom Kunden die Abzeichnung eines von APOLLON bzw. ihrem Mitarbeiter vorgelegten Arbeitsnachweises verlangen. Der angefallene Aufwand wird in der Rech- nung oder in einer gesonderten Anlage zur Rechnung aufgeführt. Sollte der Kunde gegen die Aufstellung nicht innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen2 Wochen schriftlich Widerspruch erheben, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert trägt der Kunde die Installation Beweislast für deren Un- richtigkeit.
7.8 Reisezeiten und -kosten werden nach Aufwand und in Abhängigkeit vom Sitz von XXXXXXX in der steuerlich bzw. gesetzlich anerkannten Höhe errechnet, soweit nicht mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wird, dass die Aufwendungen pauschal im Stunden- bzw. Tagessatz enthalten sind.
7.9 Indexierung: XXXXXXX kann die Pauschalen für Hosting, SaaS, Wartung und Support jeweils mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten mit Wirkung zum auf diese Frist folgenden Monatsbeginn durch GERSTEL schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden nach Ermessen von XXXXXXX unter Einhaltung der folgenden Rege- lungen ändern: APOLLON darf die Vergütung höchs- tens in dem Umfang ändern, in dem sich der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der voll- zeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (derzeit in Quartalszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachse- rie 16, Reihe 2.4, Gruppe J 62) geändert hat. Handelt es sich um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferungdie erste Vergütungsanpassung, erfolgt ist die Abnahme des Produkts/ In- dexentwicklung zwischen dem zum Vertragsschluss veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Index- stand maßgeblich. Hat bereits früher eine Vergütungs- anpassung stattgefunden, kann eine Änderung an- hand der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird weiteren Indexentwicklung seit der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnenletzten Anpassung erfolgen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens erste Anpassung kann frü- hestens zum Ablauf von 24 Monaten erfolgen. Sollte der vorgenannte Index nicht mehr veröffentlicht wer- den, ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, für die die Kreditwürdigkeit Ermittlung des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, Änderungsrahmens der- jenige vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als UmstandStatistischen Bundesamt veröffentlichte In- dex maßgeblich, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtEntwicklung der durchschnitt- lichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirt- schaftszweig am ehesten abbildet. Sollte der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der An- passungserklärung den Vertrag, bezüglich dessen APOLLON die Vergütung anpassen will, mit einer Frist von 6 Monaten kündigen (Sonderkündigungsrecht) gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungendie neue Vergütung als vereinbart, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe soweit XXXXXXX in der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenAnpassungserklärung auf das Sonderkündi- gungsrecht hinweist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1Der Besteller kann die Artikel per Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte, Online-Zahlungsverfahren oder Vorauskasse bezahlen. Die Zahlungen haben Ansmann AG behält sich das Recht vor im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Die Bezahlung durch Sen- dung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. Im Falle der Zahlung durch Online-Zahlungsverfahren (z.B. Pay-Pal, Sofortüberweisung) ermächtigt der Besteller die Ansmann AG ausdrücklich, die fälligen Beträge zum Zeitpunkt der Bestellung einzuziehen. Bei Bezahlung per Vorauskasse hat der Besteller den vollen Rechnungsbetrag unter Angabe des Verwendungszwecks inner- halb von fünf Kalendertagen nach Bestelleingang auf das Konto der Ansmann AG zu überweisen. Die Verkäuferin reserviert den Kaufgegenstand für einen Zeitraum von fünf Kalendertagen. Bei Zahlung per Kreditkarte ermächtigt der Besteller die Ansmann AG ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge nach Versand der (gegebenenfalls ersten Teil-) Warenlieferung einzuziehen. Bei Zahlung per Sepa-Lastschrift erteilt der Besteller der Ansmann AG ein Sepa-Basismandat. Die Vorabankündigung des genauen Zeitpunkts der Kontobelastung (Pre-Notification) erfolgt fünf Tage vor Einzug. Die Ankündigung wird nach Versand der Warenlieferung mit der Rechnung an den Besteller übermittelt. Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Besteller, den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum 14 Tagen nach Versand der Ware, ohne jeglichen Abzug von Skonto, zu erfolgenbegleichen. Xxxxxxx gelten erst Mit Versand der Ware wird die Rechnung per E-Mail, falls keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, per Post, an die vom Besteller angegebene Rechnungsadresse versandt. Gelangt der Besteller mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung einer Zahlung länger als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist eine Woche in Rückstand oder kommt es zu einer Rücklastschrift, so be- hält sich die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenAnsmann AG vor Verzugsschaden (lnkassogebühren, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffenMahngebühren, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den KundenVerzugszinsen, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30Rückbuchungsgebühren) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB geltend zu berechnenmachen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises Ansmann AG ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 13.1 Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk oder Lager. Die Hinzu kommen die Kosten für Verpackung und ggf. Montage, die zu den zum Zeitpunkt der Arbeiten jeweils gültigen Preisen ausgeführt wird. Sofern zwischen Auftragsbestätigung und Ausliefe- rung mehr als zwei Monate vergangen sein sollten, sind wir berechtigt, den gültigen Tagespreis zu berech- nen.
3.2 Unsere Preise sind sofort fällig und zwei Wochen nach Rechnung und Lieferung zu bezahlen: maßgeb- lich ist hierbei der Zahlungseingang bei uns. Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders gestattet, ohne Abzug unmittelbar an uns zu erfolgenleisten. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin Zahlungen an Dritte kommt eine schuldbefreiende Wirkung nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kundendann zu, wenn das Produkt das Installations- diese von uns schriftlich zum Inkasso ermächtigt sind.
3.3 Für Sonderanfertigungen, x.x. Xxxxxxxxxxxxx, die von katalogmäßigen Anfertigungen abweichen, und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert für Aufträge über Standardartikel, deren Wert EUR 15.000,- übersteigt, gilt folgende Zahlungsbedingung als vereinbart: 1/3 des Auftragswertes nach Eingang der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Auftragsbestätigung 1/3 des Auftragswertes bei Fertigmeldung jedoch vor Auslieferung 1/3 des Auftragswertes 30 Tage nach LieferungRechnungsausstellung
3.4 Bei Sondermaschinen wird eine abweichende Zahlungsweise schriftlich festgelegt.
3.5 Der Besteller kommt in Zahlungsverzug, erfolgt wenn er nach Fälligkeit eine Mahnung erhält oder nicht zu einer kalendermäßig bestimmten oder bestimmbaren Zeit leistet. Dies berührt nicht die Abnahme gesetzliche Be- stimmung, wonach der Besteller spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug kommt.
3.6 Im Falle des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir berechtigt ein Entgelt unbeschadet unserer sonstigen oder weiterge- henden Rechte berechtigt, Zinsen in Höhe von € 25,00 3% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu erhebenverlangen.
2. Bei Zahlungsverzug3.7 Soweit schriftlich Ratenzahlung bewilligt worden ist, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, wird die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort Restforderung zur sofortigen Rückzah- lung fällig, wobei wir berechtigt sobald der Besteller mit einer Rate ganz oder teilweise länger als einen Monat oder zum drit- ten Mal mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug geraten ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
33.8 Die Aufrechnung oder Ausübung des Zurückbehaltungsrechts wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, insoweit ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung als die Gegenansprüche des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers Bestellers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenauf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
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Zahlungsbedingungen. 17.1. Sofern nicht anders vereinbart wurde, sind die Rechnungen von H2D electronic ag sofort zur Zahlung fällig und bis spätestens am 30. Tag nach Rechnungsdatum zu bezahlen ohne Abzug von Xxxxxx und ohne jeden anderen Abzug.
7.2. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, wenn der fällige Betrag dem in der Rechnung aufgeführten Konto gutgeschrieben ist und H2D electronic ag zur freien Verfügung steht.
7.3. Es ist unzulässig, Zahlungen haben innerhalb wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug H2D electronic ag nicht anerkannten Gegenforderungen zurückzuhalten, zu erfolgenverrechnen oder zu kürzen.
7.4. Xxxxxxx gelten erst Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferungen oder Leistungen aus Gründen, die H2D electronic ag nicht zu verantworten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferungen nicht verunmöglichen.
7.5. Gerät der Auftraggeber mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlungeiner Zahlung in Verzug oder muss H2D electronic ag ernstlich befürchten, Zahlungen des Auftraggebers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist H2D electronic ag berechtigt: • die eigene Leistung zurückzuhalten und Waren nur noch gegen Zahlung Zug um Zug an den Auftraggeber abzuliefern sowie Waren auf Kosten des Auftraggebers zu hinterlegen; mit der Hinterlegung wird der vertraglich vereinbarten Preis für die hinterlegten Waren sofort zur Zahlung fällig. Sie • für alle mit Blick auf die Vertragserfüllung an Lager gelegten Rohmaterialen und Halbfabrikate Anzahlungen zu verlangen, welche dem Wert der betreffenden Rohmaterialen (zu Einkaufspreisen) und Halbfabrikate (zu Herstellkosten) entsprechen. Solche Anzahlungen werden bis dahin nur zahlungshalber angenommensofort zur Zahlung fällig. Ist • mit Bezug auf die Installation von ihr noch nicht erfüllten Verträge bzw. Vertragsteile eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen für die Leistung einer Sicherheit (bedingungslose Bankgarantie eines anerkannten Bankinstitutes) im Kaufpreis inbegriffenWert der noch nicht erfüllten Verträge bzw. Vertragsteile. Wird die Sicherheit innert der gesetzten Frist nicht geleistet, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht ist H2D electronic ag mit Bezug auf die restliche Lieferung fälligvon ihr noch nicht erfüllten Verträge bzw. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB Vertragsteile berechtigt: (i) am Vertrag festzuhalten und zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 entscheiden, ob sie selber noch erfüllen oder auf eine Realerfüllung verzichten will, sowie Schadenersatz (positives Vertragsinteresse) zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzugverlangen, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, (ii) vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar und Schadenersatz (nega- tives Vertragsinteresse) zu verlangen.
7.6. Als UmstandHält der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum einen Verzugszins zu entrichten, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt2% über dem gesetzlichen Verzugszinssatz liegt; zudem ist H2D electronic ag berechtigt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer AuskunfteiMahngebühr von CHF 30.00 (zuzüglich MWST) je Mahnschreibung einzufordern. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich Der Ersatz des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
7.7. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware steht diese im Eigentum von H2D electronic ag, und diese ist bei allen Lieferungenberechtigt, auch Teillieferungeneinen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.
7.8. Ist der Auftraggeber zugleich Lieferant von Waren, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen welche von H2D electronic ag zu verarbeiten sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben(Beistellteile), ist eine Fakturierung der Käufer beigestellten Waren durch den Auftraggeber ausgeschlossen; H2D electronic ag ist lediglich verpflichtet, den vollen Kaufpreis Erhalt der beigestellten Waren zu entrichtenquittieren. Bei Nicht gebrauch der Xxxx ist diese an den Auftraggeber zurückzugeben, weitergehende Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit beigestellten Waren sind ausgeschlossen.
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Zahlungsbedingungen. (1) Die Abrechnung erfolgt, soweit nicht ein Pauschalpreis vereinbart ist, nach ge- genseitig anerkanntem Aufmaß. Einzureichen sind prüffähige Rechnungen in doppelter Ausfertigung, aus denen die ausgeführten Leistungen sowie alle er- haltenen Zahlungen ersichtlich sein müssen.
(2) Rechnungen sind rechtzeitig bei der in der Auftragserteilung angegebenen Rechnungsanschrift einzureichen. Die Rechnungsstellung darf nur durch den NU erfolgen. Der HU ist nur dann verpflichtet, Rechnungen zu bearbeiten, wenn sie die Auftrags- bzw. Bestellnummer und die Positionsnummer, wie in der Auftragserteilung angegeben, enthalten, ihnen ein geeigneter Leistungs- nachweis beigefügt ist, die Empfangsstelle aufgeführt sowie die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern gesetzlich vorgeschrieben, ausgewiesen ist. Darüber hinaus muss die Rechnung den Anforderungen des § 14 UStG entsprechen. Rechnungen sind in der vereinbarten Währung zu stellen. Entspricht die Rech- nung nicht den genannten Anforderungen, hat der HU eine Zahlungsverzöge- rung nicht zu vertreten.
(3) Zahlungen haben erfolgen per Überweisung nach Leistungs- oder Teilleistungserbrin- gung und Zugang der Rechnung oder Teilrechnung innerhalb von 21 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum Tagen unter Abzug von 2 % Skonto, innerhalb von 60 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossenAbzug, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wordenes wird eine abwei- chende Vereinbarung getroffen. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe Der Skontoabzug bezieht sich auf den jewei- ligen Bruttorechnungsbetrag.
(4) Die Zahlungs-/Skontofristen beginnen mit Zugang der prüffähigen, den ge- nannten Voraussetzungen entsprechenden Rechnung bei der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässigder Auftrags- erteilung angegebenen Rechnungsanschrift. Solange wir ein Minderungsrecht Vorauszahlungen werden nicht geleistet. § 187 ff. BGB finden Anwendung.
(5) Die Zahlung auf Forderungen des Käufers NU erfolgt in der Regel an zwei Buchungs- tagen pro Woche (Mo-Fr), wobei der NU keinen Anspruch auf vorfällige Zah- lungen hat.
(6) Die Zahlungen erfolgen nach Stellung der vereinbarten Sicherheiten oder un- ter Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes. Sollte der als Sicherheit vereinbarte Betrag durch die Höhe der Restforderung nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenoder nicht voll ge- deckt sein, so verpflichtet sich der NU zu einer entsprechenden Rückzahlung.
(7) Die Anerkennung sowie die Zahlung von Rechnungen stellt kein Anerkenntnis der Leistung dar und schließt Rückforderungen des HU, z.B. wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Einen Wegfall der Berei- cherung kann der NU nicht geltend machen. Bei Überzahlung verpflichtet sich der NU zur Erstattung des zu viel gezahlten Betrages zzgl. 5 % Zinsen seit Zahlung, es sei denn, der HU weist höhere oder geringere gezogene Nutzun- gen nach.
(8) Der HU hat das Recht, einen Teil oder den gesamten Rechnungsbetrag zu- rückzubehalten, bis die Leistung den Qualitätsanforderungen entspricht. Sons- tige Rechte, insbesondere auf Nachbesserung, Minderung, Ersatzvornahme, Rücktritt oder Schadenersatz bleiben davon unberührt.
(9) Sollte der NU seinen Verpflichtungen zur Lohnzahlung gegenüber seinen Mit- arbeitern nicht nachkommen, so ist der Käufer verpflichtetHU berechtigt, im Falle von offenen Lohnforderungen diese den vollen Kaufpreis zu entrichtenMitarbeitern auszuzahlen und von offenen Rech- nungen des NU einzubehalten. Diese Ersatzvornahme gilt nur für ausstehende Nettolöhne. Alle anderen Arbeitgeberverpflichtungen obliegen weiter dem NU.
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Samples: Gebäudedienstleistungen Kleinauftrag
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, grundsätzlich mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Wir Abzüge irgendwelcher Art sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenAnzahlungen werden nicht verzinst.
2. Der Auftragnehmer ist, sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen sind, berechtigt, Zwischenrechnungen auszustellen oder Teilzahlungen zu verlangen. Bei ZahlungsverzugMessebauten und Mietgegenständen werden von der Auftragssumme 30% bei Auftragsbestätigung, 30% 8 Wochen vor Messebeginn, 30% 4 Wochen vor Messebeginn und 10% bei Scheckprotesten Standübergabe fällig.
3. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Art und sonstigen UmständenWeise nach, so ist er zur Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers nicht berechtigt. Sind 4 Wochen vor Messebeginn 90 % der Auftragssumme nicht überwiesen, wird durch den Auftragnehmer kein Material bzw. keine Mietgegenstände ausgeliefert. Im Falle der leihweisen Übergabe der Leistungen, des Equipments für ein Event bzw. einen Messestand verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer auf dessen Anforderung hin unverzüglich den Besitz an den übergebenen Leistungen und Materialien bzw. des Messestandes insgesamt wieder einzuräumen.
3.1 Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so wird die Restforderung sofort fällig.
4. Bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, ohne Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz für erbrachte Planungs- und Vorbereitungsleistungen zu fordern. Bei Zahlungsverzug nach erbrachter Leistung, wird je Mahnbrief oder e-Mail eine Bearbeitungsgebühr von 25.-Euro erhoben. Kosten, die nach der zweiten Mahnung entstehen, werden von einem Inkassodienst gesondert berechnet. Sollte eine Rate nicht pünktlich gezahlt werden, so wird die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche ForderungenRestforderung sofort fällig gestellt. Unabhängig wieviel Wochen vor Messe-/Veranstaltungsbeginn.
5. Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist der Auftragnehmer berechtigt, unbeschadet vereinbarter Zahlungszieleweitergehender Ansprüche, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Bankzinsen Mindestsollzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum Provision der Großbanken zu berechnen.
3verlangen (mindestens aber 8% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz). Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns Der Auftragnehmer ist nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Als UmstandBei Stornierung und nicht besuchen des Messeauftrittes, erlauben wir uns mindestens 50% des Auftragsvolumen einzufordern.
7. Bei Aufbau- und Abbauverlängerung, erlauben wir uns die Kosten in der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis Abschlussrechnung zu entrichtenberechnen.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 120111916 AGB V-02-2020
8.1. Die Zahlungen haben Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen für Warenlieferungen porto- und spesenfrei innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgenTagen netto Kasse nach Versendung der Rechnung (Rechnungsdatum) zahlbar. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als ZahlungRechnungen über anteilige Werkszeugkosten sind netto Kasse nach Musterfreigabe, spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungs- und Musterfreigabe zahlbar. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert Zahlt der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferungnicht bis dahin, erfolgt die Abnahme des Produkts/ tritt Zahlungsverzug ein.
8.2. Gerät der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach Kunde mit Ablauf der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung vorstehend genannten Zahlungsfrist in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt ein Entgelt berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen für das Jahr in Höhe von € 25,00 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie etwaige weitere Schäden geltend zu erhebenmachen. Zahlt der Kunde nicht bei Fälligkeit den Kaufpreis und liegt kein Zahlungsverzug vor, sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 2 Prozent- punkten über dem Basiszinssatz, mindestens aber in Höhe von 5 % für das Jahr zu verlangen (§ 353 HGB).
28.3. Wechsel nehmen wir nur nach besonderer Verein- barung und nur dann an, wenn sie ordnungsgemäß versteuert und rediskontfähig sind. Wechsel- und Diskontspesen trägt der Kunde. Die Annahme von Schecks und Wechsel erfolgt zahlungshalber.
8.4. Wird nach Abschluss eines Vertrages erkennbar (z.B. durch einen Antrag auf Erötfnung eines Insolvenzver- fahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen UmständenVerträgen über die Herstellung unver- tretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Außerdem sind wir berechtigt, die Weiterver- äußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren zu untersagen und deren Rückgabe an uns oder die Kreditwürdigkeit Einräumung des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung Mitbesitzes auf Kosten des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum Bestellers zu berechnenverlangen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei8.5. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen LieferungenKunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegen- ansprüche, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt wordensind. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe Wir behalten uns die Befugnis zur Aufrechnung auch für den Fall vor, dass die wechsel- seitigen Forderungen auf unterschiedliche Währungen laufen. Als Umrechnungskurs gilt der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist amtlich festge- legte Mittelkurs an der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenFrankfurter Devisenbörse am Tag der Aufrechnungserklärung.
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Zahlungsbedingungen. 112.1 Zahlungsweise ist grundsätzlich das Einzugsverfahren bzw. SEPA-Lastschrift- verfahren, wofür die Kund:innen eine widerrufliche Einzugsermächtigung bzw. einen Lastschriftauftrag erteilen. Eine andere Zahlungsweise kann vereinbart werden und ein zusätzliches Entgelt gemäß Preisliste auslösen.
12.2 Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt sind die Kund:innen verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz zu zahlen (Mahngebühr). Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug Mahngebühr ist der Preisliste zu erfolgenentnehmen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenDer SWL Digital steht der Nachweis eines höheren Schadens, erfolgt die Abnahme den Kund:innen der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnenNachweis eines geringeren Schadens offen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenZinsschadens bleibt vorbehalten.
212.3 Spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung muss der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei ZahlungsverzugSoweit eine Einzugs- ermächtigung vorliegt, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenwird die SWL Digital das von den Kund:innen geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Tage nach Zugang der Rechnung. Die Kund:innen haben nach Zugang der Rechnung rechtzeitig für eine ausreichende Deckung zu sorgen. Die SWL Digital ist berechtigt, den Bankeinzug für die jeweilige Rechnung einzustellen, sofern die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenLastschrift aufgrund einer Kontounter- deckung nicht erfolgen konnte.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin 12.4 Die SWL Digital ist berechtigt, nach Verzug der Kund:innen für jede Mahnung von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar Kund:innen pauschalierten Schadensersatz gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste zu verlangen. Als UmstandSoweit es im Rahmen eines berechtigten Einzugs aufgrund erteilter Einzugsermächtigung bzw. erteilten SEPA- Lastschriftauftrags zu einer Rückbelastung kommt, kann die SWL Digital einen pauschalierten Schaden gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste pro Rückbelastung verlangen, sofern die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtKund:innen den Nichteinzug zu vertreten haben. Hinsichtlich vorstehender Schadenspauschalen gilt, gilt insbesondere dass beiden Seiten das Recht zusteht, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden niedriger oder höher ist. Weiter gehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.
12.5 Erteilt die SWL Digital im Rahmen einer Verständigung mit den Kund:innen über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzungen den Kund:innen eine entsprechende Kreditauskunft einer AuskunfteiKulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden und, soweit die Kulanzgutschrift über bestehende Forde- rungen hinausgeht, mit zukünftigen Forderungen verrechnet. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers Eine Auszahlung ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossenaus- geschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt die Kund:innen haben einen Anspruch auf Erteilung der Gutschrift.
12.6 Wird der SWL Digital nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Kund:innen bekannt (etwa weil die Kund:innen in Zahlungsverzug geraten), so ist die SWL Digital berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder rechtskräftig festgestellt wordenSicherheitsleistung zu erbringen. Minderung des Kaufpreises ist nur Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Maßgabe Ablauf einer ange- messenen Nachfrist von 2 Wochen nicht erbracht, so kann die SWL Digital den Vertrag ganz oder teilweise kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der in diesen Bedingungen SWL Digital ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenvorbehalten.
12.7 Die Kund:innen können Einwendungen gemäß § 67 TKG erheben (siehe Ziffer 32).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1.) Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Zahlungsbedingungen. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin Abweichungen hiervon sind nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffendann verbindlich, erfolgt die Abnahme der Produkte wenn sie durch den Kunden Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Der Auftraggeber hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: eklektronische Zahlungen per EC-Karte oder Kreditkarte, Vorabüberweisung, Rechnung bei Lieferung, Lastschrifteinzug, Barzahlung bei Abholung. Ist Weitere Zahlungsarten, insbesondere Scheck oder Wechsel, werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen. Es gelten die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) folgenden Zahlungsbedingungen: • Überweisung innerhalb 10 Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag Rechnungsdatum – 2% Skonto • Überweisung innerhalb 30 Tage nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung Rechnungsdatum – rein netto • Bankeinzug innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum – 4% Skonto Die Vergütung ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenDies gilt auch für den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises bei Teillieferungen.
2. .) Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- umfangreichem Materialaufwand oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten langfristigen Arbeiten kann der Auftragnehmer eine Vorauszahlung in angemessener Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenverlangen.
3.) Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Auftragnehmers zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, Im Falle des Vorhandenseins von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossenMängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, diese die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere Mängelbeseitigung) steht.
4.) Hat bei Ablauf einer Nachfrist der Auftraggeber die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so kann der Auftragnehmer durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber hat auf Verlagen des Auftragnehmers bereits gelieferte Xxxx auf seine Kosten und Gefahr zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Lieferung zu leisten, sowie alle Aufwendungen zu erstatten, die dem Auftragnehmer für die Durchführung des Vertrages entstanden sind.
5.) Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wordenoder unbestritten sind. Minderung Zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, Auftragnehmers ist der Käufer verpflichtetAuftraggeber auch berechtigt, den vollen wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6.) Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber automatisch auch ohne Mahnung in Verzug. Ab Beginn des Verzugs schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer zusätzlich zum Kaufpreis zu entrichtenVerzugszinsen. Ist an dem Vertrag ein Verbraucher beteiligt beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz auf 9 % über dem Basiszinssatz erhöht.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer , Reparatur Und Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Bei feststehendem Auftragsvolumen (Pauschale):
2. Steht die Höhe des Entgelts bei Vertragsabschluss noch nicht genau fest, da es nach Stunden berechnet wird, so ist re*creation berechtigt, in angemessenen Abständen, zumindest aber monatlich, Zwischenabrechnungen vorzunehmen. Der sich aus einer derartigen Zwischenabrechnung ergebende Betrag ist mit Rechnungslegung fällig und binnen 14 Tagen zu bezahlen.
3. Der AG ist verpflichtet das vereinbarte Entgelt vollständig und ohne Abzüge zu bezahlen. Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx des AG gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kundenrechtzeitig, wenn sie innerhalb der Zahlungsfrist auf dem in der Rechnung angeführten Girokonto gut gebucht werden.
4. Bezahlt der AG das Produkt vereinbarte Entgelt an re*creation nicht termingerecht, so ist unter Setzung einer 14tägigen Nachfrist zu mahnen. Verstreicht diese Frist, ohne dass das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach LieferungEntgelt vollständig bezahlt wurde, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmenist re*creation berechtigt, das Vertragsverhältnis schriftlich zu kündigen. In diesem Fall wird ist re*creation sofort ab erstmaligem Zahlungsverzug von jeder weiteren Leistungsverpflichtung – bis zum Eingang des Entgelts - frei. Zu diesem Zeitpunkt von re*creation bereits erstellte Unterlagen, Konzepte usw. hat re*creation dem AG zu übergeben, wobei re*creation erst nach vollständiger Bezahlung zur Aushändigung verpflichtet ist.
5. Gerät der Kaufpreis jeder Teillieferung AG in Zahlungsverzug, ist re*creation berechtigt, für jede Mahnung Euro 10,- an Mahnspesen zu verrechnen. Weiters werden auch ohne Rücksicht Mahnung Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet. Sämtliche mit der Eintreibung der Forderung von re*creation verbundene Kosten trägt der AG. Sämtliche Zahlungen des AG werden auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenälteste offene Forderung angerechnet.
26. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, Soweit es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenvereinbart wird, ist der Käufer verpflichtetdem AG verwehrt, den vollen Kaufpreis zu entrichtenmit eigenen Forderungen gegen Forderungen von re*creation aufzurechnen. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des AG sind ausgeschlossen.
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Zahlungsbedingungen. 19.1 Dem Besteller steht es frei, per Banküberweisung oder mittels eines anderen Zahlungsmittels zu bezahlen. Die Zahlungen haben Der Lieferant ist auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, an einem Gutschriftsverfahren teilzunehmen.
9.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Zahlung wahlweise innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Werktagen Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgenEingang der Ware beim Besteller und Zugang einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung.
9.3 Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin.
9.4 Der Besteller ist berechtigt, fällige, nicht fällige und künftige Ansprüche, die ihm oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen zustehen, gleich aus welchem Rechtsgrund und Rechtsverhältnis, gegen fällige, nicht fällige und zukünftige Ansprüche des Lieferanten sowie mit diesem verbundene Unternehmen aufzurechnen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin Der Besteller ist berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange der Besteller noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Lieferungen oder Leistungen gegen den Lieferanten geltend macht.
9.5 Dem Lieferanten stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenFalle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.
9.6 Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers berechtigt, erfolgt die Abnahme der Produkte seine Forderungen gegen den Besteller an Dritte abzutreten oder deren Einziehung durch den Kunden bei LieferungDritte zu veranlassen. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren Eine Abtretung von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme Ansprüchen an Dritte ist gleichwohl auch ohne Zustimmung des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmenBestellers wirksam. In diesem Fall wird diesen Fällen ist der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf Besteller zur Erfüllung seiner Pflichten berechtigt, Zahlungen sowohl gegenüber dem Lieferanten als auch gegenüber dem Dritten vorzunehmen, an den die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenForderung(en) vom Lieferanten abgetreten wurden.
29.7 Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung an den Sitz des Bestellers zu übersenden. Bei ZahlungsverzugAuf den Rechnungen sind Lieferantenummer, bei Scheckprotesten Nummer und sonstigen UmständenDatum der Bestellung (bzw. Datum des Lieferabrufs), ggf. individuell geforderte Zusatzdaten des Bestellers, Abladestelle, Nummer und Datum des Lieferscheins sowie die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe Menge der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenberechneten Ware anzugeben. Für jeden Lieferschein muss eine gesonderte Rechnung ausgestellt werden.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1) Preise, Vergütungen und Nebenkosten verstehen sich grundsätzlich rein netto und gelten zuzüglich den jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben.
2) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch gestellt. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin Papierrechnungen auf dem Postweg wer- den nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kundendann gestellt, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant sie vom Auftraggeber besonders verlangt werden oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmenerforderlich sind. In diesem Fall solchen Fällen wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt pro Rechnung ein zusätzliches Entgelt in Höhe von € 25,00 2,50 Euro abgerechnet.
3) Einwendungen gegen die Rechnung sind spätestens vor Ablauf von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben.
24) Zahlungen sind grundsätzlich sofort nach Rechnungseingang ohne Abzüge fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
5) Gutschriften oder andere Erstattungen werden grundsätzlich mit der nächstfälligen Rechnung ver- rechnet.
6) Die der B&IT durch nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschriften oder nicht gedeckte Kredit- karten entstandenen Kosten hat der Auftraggeber in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Für den zusätzlichen Aufwand, der der B&IT in solchen Fällen entsteht, ist vom Auftraggeber an die B&IT eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro pro Fall zu entrichten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
7) Der B&IT bleibt es vorbehalten, bei Veränderungen im Zahlungsablauf, z.B. bei Widerruf der Ein- zugsermächtigung oder bei Rücklastschriften, die Zahlungsmodalität auf Überweisung umzustellen.
8) Der Auftraggeber gerät auch ohne Mahnung bei Nichtzahlung fälliger Rechnungsbeträge spätes- tens 21 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten Überschreiten der Zahlungs- frist kann die B&IT ohne weitere Ankündigung Mahnentgelte und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Verzugszinsen in gesetzlich fest- gelegter Höhe zuzüglich sonstiger Spesen und Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigtkann die B&IT außerdem Leistungen zurückhalten, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4ohne dass dadurch dem Auftraggeber Regressansprü- che entstehen. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, Nach Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Nachfrist ist die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX B&IT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und etwaige Schadensersatzansprüche zu stellen.
9) Sind Teilzahlungen oder Vorauszahlungen vereinbart, ist die B&IT berechtigt, das Vertragsverhält- nis fristlos zu kündigen, sofern der Auftraggeber mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Teil- oder Vorauszahlung mehr als zwei Monate in bar zu verlangenVerzug ist. Als Umstand, der Gleiches gilt für die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenSchluss- rechnung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben Der Rechnungsendbetrag ist innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug Tagen nach Rechnungsstellung auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu entrichten. you:turn-erlebnispädagogik behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter und Natur- verhältnisse, behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken) dies erfordern. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatz- forderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivität umbuchen, werden die geleiste- ten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmenden durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht er- reicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig absagen. Angebote beziehen sich auf die Anzahl der Teilnehmenden sowie eine programmspezifische Mindestteilnehmerzahl. Bei Reduktion bzw. Vervielfältigung der Anzahl der Teilnehmenden be- hält sich you:turn-erlebnispädagogik vor, die Rechnung gemäß der Preisstaffelung anzupassen. you:turn-erlebnispädagogik ist bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies muss mittels eingeschriebenen Briefs unter Beilage bereits erhaltener Dokumente erfolgen. Xxxxxxx gelten Erst bei Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig. Bei jeder Stornierung wird dem Kunden folgender Anteil der Auftragssumme in Rechnung ge- stellt: Rücktritt von 20 bis 12 Tage vor Beginn: 30% des Preises, Rücktritt von 11 bis 6 Tage vor Beginn: 50% des Preises, Rücktritt von 5 Tage bis Beginn: 70% des Preises. Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, sind 100% der Auftragssumme fällig. Mehrkosten, welche durch Verschie- bungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlungnach deren Beginn an, bzw. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommenverlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein An- spruch auf Rückerstattung. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme Bei Änderung des Datums der Produkte Aktivität durch den Kunden bei Lieferungbis 30 Tage vor deren Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € zzgl. Ist der entstehenden Kos- ten erhoben. Bricht ein Kunde die Installation Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Anfallende Zusatzkosten trägt der Kunde. Beanstandungen oder erlittene Schäden sind dem Aktionsleitenden unverzüglich bekannt zu geben. Der Aktionsleitende ist jedoch nicht befugt, im Kaufpreis inbegriffenNamen des Veranstaltendem Forderun- gen anzuerkennen. Sie wird aber bemüht sein, erfolgt die Abnahme im Rahmen des Programms und seiner Möglich- keiten Abhilfe zu schaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wo- chen nach Beendigung der Produkte durch den KundenAktivität schriftlich, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnenmittels eingeschriebenen Briefs beim Veranstal- tenden eingehen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung Bestätigung der Aktivitätsleitung sowie vorhandene Beweismittel sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2diesem Brief beizulegen. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei Zahlungseinstellung werden unterlassener o- der zu spät erfolgter Beanstandung verfallen sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenAnsprüche.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 16.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte, PostFinance (PostCard), Handyzahlung oder per Rechnung. Für den Einkauf per Rechnung werden zusätzlich 3.50 CHF für den Aufwand berechnet. Alle Zahlungen per Kreditkarte oder PostCard werden über die SIX Payment Services abgewickelt. Die Zahlungen haben innerhalb Daten werden verschlüsselt und der SIX Payment Services zur Verarbeitung übermittelt.
6.2 Die Zahlung per Rechnung ist an eine Bonitätsprüfung geknüpft. Bonitätsauskünfte bedingen das Abfragen von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgenKundendaten in Datenbanken von anderen Unternehmen (z.B. Inkassobüros). Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als ZahlungWird die Zahlung per Rechnung gewählt, ist der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass XXXX.XX Informationen über ihn einholt. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist Falls die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenBonitätsprüfung negativ ausfällt, erfolgt die Abnahme der Produkte durch ist XXXX.XX berechtigt, den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme nur mit Kreditkarte oder per Handyzahlung einkaufen zu lassen.
6.3 Die Rechnung der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert Bestellung erhält der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach mit der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmenDie Zahlungsfrist beträgt zehn Tage ab Rechnungsdatum. In diesem Fall wird Bei Zahlungsverzögerungen behält sich XXXX.XX vor, weitere Bestellungen vom betroffenen Kunden nicht auszuführen und ihm die Unkosten für Mahnungen zu belasten. Ausserdem behält sich XXXX.XX vor, bereits zugestellte Ware zurückzufordern oder bereits versendete Gutscheine zu annullieren und dem Kunden einen Unkostenbeitrag für den Aufwand zu verrechnen. Ab der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht dritten Mahnung ist der Kunde von weiteren Bestellungen auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht Rechnung ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt Muss XXXX.XX ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenInkassoverfahren gegen den betroffenen Kunden eröffnen, wird ihm die Rechnungsoption unwiderruflich entzogen.
2. Bei Zahlungsverzug6.4 XXXX.XX behält sich vor, bei Scheckprotesten und sonstigen UmständenKunden, die offene Rechnungen trotz mehrfacher Mahnung nicht begleichen, die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere Mitgliedschaft bei Beantragung des Vergleichs- XXXX.XX zu entziehen sowie das Benutzerkonto zu sperren. Eine erneute Registrierung unter Verwendung von neuen bzw. geänderten Personalien oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechneneiner falschen Identität wird als Betrug im Sinne von Art. 146 StGB bzw. Art. 147 StGB zur Anzeige gebracht.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt6.5 XXXX.XX kann eine Bestellung annullieren oder suspendieren, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenfalls
(a) ein Kunde nicht kreditwürdig ist oder scheint
(b) mehr als eine ausstehende Mahnung hat oder
(c) begründeter Verdacht auf unlautere Absichten besteht.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1a) Sämtliche Forderungen der Multiconnect werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar.
b) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto von Multiconnect maßgeblich.
c) In Rechnung gestellte Forderungen werden von Multiconnect per Lastschrifteinzug vom Konto des Kunden eingezogen. Die Der Kunde erteilt hierfür Multiconnect ein SEPA-Lastschrift-Mandat. Der Lastschrifteinzug erfolgt ab Fälligkeit der Rechnung.
d) Falls es auf der Rechnung der Multiconnect ausdrücklich so angegeben ist, sind sämtliche Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Xxxxxx- Xxxxxx-Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxx, zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmenleisten. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf hat Multiconnect an die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB VR FACTOREM GmbH ihre gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegenüber dem Kunden abgetreten und ihr Vorbehaltseigentum übertragen.
e) Kommt es zur Rückbelastung einer Lastschrift, die Multiconnect nicht zu berechnenvertreten hat, kann Multiconnect die ihr berechneten Rücklastschriftkosten des Kreditinstituts dem Kunden in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines weiteren weitergehenden Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossenbleibt hiervon unberührt. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt Darüber hinaus kann Multiconnect auch die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 zu erheben8 Euro hierfür verlangen.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenf) Der Kunde hat die Kosten zu ersetzen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassendurch Nichteinlösung eines Schecks entstehen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum sofern Multiconnect diese nicht zu berechnenvertreten hat.
3g) Rechnungsbeanstandungen sind schriftlich geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug durch Der Kunde soll dies aus Wirtschaftlichkeitsgründen binnen vier Wochen tun. Die maximale Beanstandungsfrist beträgt acht Wochen nach Rechnungszugang. Die Fälligkeit der Rechnung wird hiervon nicht berührt. Wird die Rechnung nicht beanstandet, gilt sie nach Ablauf der Beanstandungsfrist als genehmigt. Auf diese Folge weist Multiconnect den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenKunden auf der Rechnung besonders hin.
4h) Nach Ablauf der Beanstandungsfrist bleiben gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Rechnungsbeanstandungen unberührt, sofern Multiconnect eine Überprüfung aus datenschutzrechtlichen Gründen noch möglich ist. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekanntEine Überprüfung ist nicht möglich, wenn die Verkehrsdaten, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassender Rechnung zugrunde liegen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangenaufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht wurden. Als Umstand, der Sind die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenDaten gelöscht, ist Multiconnect von der Käufer verpflichtetPflicht befreit, den vollen Kaufpreis die Richtigkeit des in Rechnung gestellten Entgelts zu entrichtenbeweisen.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgenDer Anspruch auf Bezahlung des Preises entsteht für den Verkäufer zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware an den Käufer bzw. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Käufer, sofern sich aus dem Vertrag die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme Verpflichtung des Verkäufers zur Durchführung der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenMontage ergibt.
2. Bei ZahlungsverzugWird der Vertrag mit einem neuen Käufer abgeschlossen, bei Scheckprotesten dann ist der Verkäufer berechtigt, eine Anzahlung des Ausgabedatum: 1. 7. 2022 1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Vertragspreises i.H.v. bis zu 100% des Vertragspreises zu verlangen, und sonstigen Umständender Käufer ist verpflichtet, diese Anzahlung zu zahlen. Für die die Kreditwürdigkeit Zeit des Verzugs des Käufers zweifelhaft erscheinen lassenmit der Zahlung der Anzahlung ist der Verkäufer nicht in Verzug mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen und um diese Zeit verlängert sich die Frist zur Lieferung der Ware. Ist der Käufer mit der Zahlung der Anzahlung länger als 30 Tage in Verzug, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungendann ist der Verkäufer berechtigt, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenvom Vertrag zurückzutreten.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin Der Verkäufer ist berechtigt, in begründeten Fällen eine Absicherung seiner Forderungen gegenüber dem Käufer in der für den Geschäftsverkehr üblichen Form zu verlangen, insbesondere eine Bankbürgschaft bzw. die Durchführung der Zahlung in Form des Dokumentenakkreditivs, wobei eine solche Anforderung jeweils in einem schriftlich abgeschlossenen Vertrag oder in der Auftragsbestätigung angeführt wird. Im Falle einer Nichtakzeptierung dieser Anforderung von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenSeiten des Käufers kommt es nicht zum Abschluss des Kaufvertrags.
4. Werden uns Sofern nicht anders vereinbart wird, beträgt die Fälligkeit von Rechnungen 7 Tage ab dem Datum der Ausstellung der Rechnung.
5. Die Rechnungen erfüllen die Erfordernisse der Steuerbelege. Nur in dem Fall, dass die Rechnung nicht die durch die Rechtsvorschriften festgelegten Erfordernisse erfüllt, ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer die Rechnung zurückzugeben, und zwar innerhalb von 3 Arbeitstagen ab ihrer Zustellung an den Käufer. In einem solchen Fall läuft die Fälligkeitsfrist ab dem Tag der Zustellung der neuen korrigierten Rechnung. Sofern es zur Rückgabe der Rechnung nach Auftragserteilung durch den Ablauf der oben genannten Frist kommt, dann kommt es nicht zur Änderung der ursprünglichen Fälligkeitsfrist der Rechnung.
6. Die Zahlung versteht sich mit der Gutschrift des jeweiligen Betrags auf das Konto des Verkäufers oder mit der Barzahlung als erfolgt. Der Käufer Umstände bekanntträgt somit sämtliche Kosten für die Durchführung der Zahlung und ist verpflichtet, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassenZahlung mit einem solchen Zeitvorsprung durchzuführen, so dass die Fälligkeit der Rechnung eingehalten wird.
7. Im Falle des Verzugs des Käufers mit der Zahlung eines beliebigen fälligen Teils oder mit seiner anderen finanziellen Verpflichtung:
(i) ist XXXXXXX der Verkäufer berechtigt, vom Käufer einen vertraglichen Verzugszins in Höhe von 0,1 % vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag zu verlangen und der Käufer ist verpflichtet, diesen Verzugszins zu zahlen und
(ii) der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrags bis zur Bezahlung der jeweiligen ausstehenden Zahlung zu unterbrechen, wobei in einem solchen Fall der Käufer verpflichtet ist, dem Verkäufer sämtliche dem Verkäufer entstandenen Schäden, Kosten und Spesen zu ersetzen; der Verkäufer ist berechtigt, seine sämtlichen Leistungen aus allen gegenseitigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer einzustellen und
(iii) wenn der Käufer den Vertragspreis oder einen beliebigen fälligen Teil auch nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Fälligkeitsfrist zahlt, dann ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangenzurückzutreten. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, In einem solchen Fall ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis dem Verkäufer sämtliche dem Verkäufer entstandenen Schäden, Kosten und Spesen zu entrichtenersetzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx Soweit die Zahlungsbedingungen nicht schon bei Vertragsabschluss vereinbart werden, gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung die in unseren Rechnungen angege- benen Zahlungsmodalitäten und Zahlungstermine als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenverbindlich.
2. Bei ZahlungsverzugErfolgt die Zahlung des Kaufpreises in bar hat diese ausschließlich an uns zu erfolgen. Die Zahlungsverpflichtung entsteht unabhän- gig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge. Erfolgt die Zahlung des Kaufpreises durch Banküberwei- sung, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenhat der Käufer den Überweisungsauftrag so rechtzeitig zu erteilen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt dass der geschuldete Betrag bis zur Fälligkeit auf dem von uns bekannt gegebenen Konto wertgestellt ist, Kosten . Die Rechnungsbeträge sind mangels anderer Vereinbarung in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenAuftragsbestäti- gung fällig innerhalb von 14 Tagen netto.
3. Bei Zahlungsverzug Wir sind nicht verpflichtet, sonstige Zahlungsmittel – insbesondere Wechsel oder Schecks – anzunehmen; eine ausnahmsweise ausdrückliche Annahme erfolgt nur zahlungshalber, wobei Diskont- und Einziehungsspesen zu Lasten des Käufers gehen. Zahlungs- widmungen durch den Käufer die Zahlung Leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Sofern eine Einigung über eine andere Widmung nicht erfolgt, werden eingehende Beträge vorerst auf die gerichtlichen sowie die allenfalls angefallenen Kosten einer zwe- ckentsprechend notwendigen außergerichtlichen Einbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Allfällige Gutschriften über von uns ausdrücklich angenommene Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenüber den Gegenwert verfügen können.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind denn dass die Forderung von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wordenist.
5. Minderung des Kaufpreises ist nur Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruches wegen einer nach Maßgabe Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Ver- schlechterung der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet, so sind wir unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel berechtigt, Vorauszahlung und sofortige Bezahlung aller offenen, auch der noch nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenfälligen Rech- nungen zu verlangen, ist noch nicht gelieferte Ware zurück zu halten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Käufer verpflichtettrotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Wird über das Vermögen unseres Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet, so sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Ver- trag zurück zu treten. Wir können zudem die Weiterveräußerung von uns gelieferter Waren untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzers an der gelieferten Ware auf Kosten des Käufers verlangen und die Einziehungsermächtigung gem. V Ziff.4 widerrufen. Der Käufer stimmt in den vollen Kaufpreis zu entrichtengenannten Fällen der Zurücknahme der gelieferten Ware durch uns schon jetzt zu.
6. Ab Fälligkeit werden bei Schuldnerverzug des Käufers Zinsen in Höhe von 9,2% Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnet. Der Ersatz sämtlicher für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen durch den Käufer gilt als vereinbart.
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Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben sind, falls nicht anderweitig z.B. durch eine Auftragsbestätigung ver- einbart, innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne jeden Abzug zu erfolgenleisten. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist PEAK berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Wei- tere Rechte von PEAK bleiben unberührt. Zahlungen werden vorab zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld zuzüglich der daraus entstandenen Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten und zu- letzt als ZahlungZahlung auf den Kaufpreis verwendet. Sie Wechsel und vordatierte Schecks werden bis dahin nur nach besonderer zeitlich vorangegan- gener schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Ist Wechsel- steuer sowie Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen und/oder sonstigen Ver- pflichtungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen von PEAK nicht nach, stellt er seine Zahlung ein, oder wird über sein Vermögen oder das seiner gesetz- lichen Vertreter Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt, so wird die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmengesamte Rechtsschuld zur sofortigen Zahlung fällig. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens Falle ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei ZahlungsverzugPEAK be- rechtigt, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, Rücktritt von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenVerträgen zu erklären und bereits gelieferte Waren aus Eigentumsvorbehalt zurückzuholen, sowie Erstattung aller mit dem Rücktritt in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten (z. B. Rücktransport, Wert- minderung etc.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar ) zu verlangen. Als UmstandEin Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Zahlungsanspruch wegen Ansprü- chen, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers sich nicht auf den Liefergegenstand selbst beziehen ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt ; gegen die Kaufpreisforderung kann nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wordenfest- gestellten Forderungen aufgerechnet werden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe Ist der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässigKunde bzgl. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habeneiner Rechnung im Zahlungsverzug, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenso kann PEAK die Leistun- gen bis zum vollständigen Ausgleich einstellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. (1) Ein Skontoabzug ist nur aufgrund einer besonderen zu Beweiszwecken schriftlichen Vereinbarung zwischen HMS und dem Kunden zulässig.
(2) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der vertraglich vereinbarte Preis netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten Eine Zahlung gilt erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung dann als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kundenerfolgt, wenn HMS über den Betrag verfügen kann.
(3) Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich oder erlangt HMS Kenntnis davon, dass seine Zahlungsansprüche bereits bei Vertragsabschluss gefährdet waren, ist HMS berechtigt unter Widerruf vereinbarter Zahlungsziele sofortige Zahlung des Rechnungsgesamt-betrages zu verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn beim Kunden die Zahlung einer Einzelrechnung dreimalig erfolglos angemahnt wurde.
(4) Wird das Produkt das Installations- und Testverfahren Nettozahlungsziel überschritten, ist HMS unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Ansprüche berechtigt, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung8 % über den jeweiligen Basiszinssatz, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB mindestens aber 12 % zu berechnen. Die Geltendmachung Der Nachweis eines weiteren Schadens geringeren oder höheren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenzulässig.
2. Bei Zahlungsverzug(5) Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, bei Scheckprotesten und sonstigen wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, oder wenn ein anhängiger Rechtsstreit nicht durch die Aufrechnung verzögert wird.
(6) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(7) Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug oder erlangt HMS Kenntnis von Umständen, die die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen Kunden aufkommen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin ist HMS berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4nach seiner Xxxx entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassenWird dieser Forderung nicht entsprochen, so ist XXXXXXX berechtigthat HMS weiter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar nach Ablauf einer angemessenen Frist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz statt der Gegenleistung zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.Xxxxxxxxxx 000 X-00000 Xxxxxxxxx Fon +00 (0) 0000 00000-0 Fax +00 (0) 0000 00000-00 xxxx@xxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xxx xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xxx
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Zahlungsbedingungen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Grover Group. Zahlungen an Grover Group gelten als Zahlungen an Grover. Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal), Kreditkarte und bei ausdrücklicher Vereinbarung Überweisung. Bei Verwendung eines Zahlungsdienstleisters ermöglicht es dieser dem Anbieter und Kunden, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Zahlungsdienstleister die Zahlung des Kunden an den Anbieter weiter. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Bei Zahlung über Kreditkarte muss der Kunde der rechtmäßige Karteninhaber sein. Die endgültige Belastung der Kreditkarte erfolgt mit Versand der Ware. Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden im Voraus und unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer des Gegenstands. zu entrichten und werden nicht erstattet, wenn der Kunde den Gegenstand bereits vor Ende der Vertragslaufzeit an den Anbieter zurückschickt. Es besteht kein Anspruch auf teilweise Erstattung oder Anrechnung. Bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit wird das Nutzungsentgelt mit Abschluss des Mietvertrags, aber vor Versand der Ware (siehe dazu Ziffer 3. Abs. 5) (vgl. Ziffer 1.) und nachfolgend zum 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgendes ersten Monats der jeweiligen Vertragsverlängerung fällig. Xxxxxxx gelten erst Bei einem Vertrag mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlungunbestimmter Laufzeit wird die erste Monatsrate mit Abschluss des Mietvertrages, aber vor Versand der Ware (siehe dazu Ziffer 3. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommenAbs. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung5) zum 1. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hatdes jeweils neuen Nutzungsmonats fällig. Plant oder verzögert Kommt der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferungin Zahlungsverzug, erfolgt die Abnahme des Produkts/ ist der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %- Punkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen, es sei denn der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmenKunde ist Verbraucher. In diesem Fall wird betragen die Verzugszinsen 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Der Anbieter behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Gegenüber der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf Zahlungsforderung des Anbieters dürfen Kunden nur mit von dem Anbieter unbestrittenen oder gegen den Anbieter rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht, wenn die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit Forderung des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt Kunden aus einer zur Leistungsverweigerung berechtigenden Sachleistungsforderung hervorgegangen ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen LieferungenZurückbehaltungsrecht dürfen die Kunden nur ausüben, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenwenn ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben Rechnungen sind innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum 20 Tagen oder nach jeweiliger auftragsbezogener Einzelvereinbarung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnenbezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenKosten der Zahlung (Gebühren) trägt der Rechnungsempfänger.
2. Bei ZahlungsverzugWir sind auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- eine Lieferung ganz oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenteilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.
3. Bei Zahlungsverzug durch Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenkaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4. Werden Dem Vertragspartner stehen Aufrechnungs- oder Zurück- behaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Vertragspartners unberührt.
5. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf Zahlung des Preises durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
6. Alle unsere Forderungen sind sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns nach Auftragserteilung durch den Käufer dem jeweiligen Abschluss Umstände bekanntbekannt werden, die dessen nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX des Vertragspartners zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Falle berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und falls Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung nicht erfolgen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag Vertrage zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: General Terms and Conditions for Delivery of Machines
Zahlungsbedingungen. 1. Die Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an den Lieferanten zu leisten.
2. Reisende, Vertreter oder sonstige im Außendienst tätige Personen sind zur Entgegennahme von Zahlungen, Schecks, Wechseln o.ä. ohne schriftliche Vollmacht des Lieferanten nicht ermächtigt.
3. Falls nicht anders vereinbart, haben sämtliche Zahlungen innerhalb von 30 Werktagen ab 10 Tagen netto Kasse nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung und bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Für eventuelle Zahlungen mit Wechsel wird kein Skonto gewa¨hrt.
4. Es gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlungdie gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen und Rechte wegen Zahlungsverzuges.
5. Sie Zahlungsanweisungen, Schecks und rediskontfähige Wechsel werden bis dahin nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenSämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Der Lieferant ist berechtigt, erfolgt die Abnahme auch entgegen der Produkte durch den Kunden bei LieferungBestimmung des Bestellers dessen Zahlung für andere Forderungen zu verwenden.
6. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den KundenDer Besteller kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant seine Forderungen unbestritten oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenrechtskräftig festgestellt sind.
27. Bei ZahlungsverzugWenn der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenseine Zahlungen einstellt oder einen Wechsel bzw. Scheck nicht einlöst oder wenn sonstige Umstände dem Lieferanten bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassenBestellers in Frage stellen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort wird die gesamte Restschuld fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder sonstige Stundungsvereinbarungen getroffen worden sind. Dies wird dem Besteller in Höhe einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. Zu weiteren Lieferungen ist der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung Lieferant in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossendiesem Falle nicht verpflichtet, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt dass der Besteller Barzahlungen Zug um Zug gegen Lieferung oder rechtskräftig festgestellt wordeneine Vorauszahlung anbietet. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe Dies gilt nicht, soweit der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässigBesteller den Umstand nicht zu vertreten hat. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtetLieferant berechtigt, den vollen Kaufpreis wegen noch offen stehender Lieferungen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu entrichtenverlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Xxxx auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.
8. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Lieferant zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 15.1. Die Zahlungen haben innerhalb sind vom Besteller entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum FA. KIRCHGEORG ohne Abzug von Xxxxxx, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu erfolgenleisten.
5.2. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung Mangels anderweitiger Vereinbarung ist der Preis in folgenden Raten zu bezahlen: - ein Drittel als ZahlungAnzahlung innerhalb 10 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Besteller, - ein Drittel bei Ablauf von zwei Dritteln der vereinbarten Lieferfrist, - der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Versandbereitschaft durch FA. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommenKIRCHGEORG.
5.3. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit am Domizil von FA. KIRCHGEORG Euro zur freien Verfügung von FA. KIRCHGEORG gestellt worden sind. Ist Zahlung mit Wechseln vereinbart, trägt der Besteller Wechseldiskont, Wechselsteuer und Inkassospesen.
5.4. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferungen oder Leistungen aus Gründen, welche FA. KIRCHGEORG nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die Installation den Gebrauch der Lieferungen nicht verunmöglichen.
5.5. Wenn die Anzahlung oder die bei Vertragsabschluss zu stellenden Sicherheiten nicht vertragsgemäss geleistet werden, ist FA. KIRCHGEORG berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen ist FA. KIRCHGEORG berechtigt, Xxxxxxxxxxxxx zu verlangen. Ist der Besteller mit einer weiteren Zahlung im Kaufpreis inbegriffenRückstand, erfolgt oder muss FA. XXXXXXXXXX aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes davon ausgehen, die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei LieferungZahlungen des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist sie ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte und ohne Schadenersatzverpflichtung befugt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen und versandbereite Lieferungen zurückzubehalten; dies, bis neue Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart sind und FA. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen KIRCHGEORG genügende Sicherheiten erhalten hat. Plant Kann eine solche Vereinbarung nicht innerhalb einer angemessenen Frist getroffen werden oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferungerhält FA. KIRCHGEORG keine genügenden Sicherheiten, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin sie berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar und ihrerseits Schadenersatz zu verlangen.
5.6. Als UmstandHält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunfteimindestens 4% über dem jeweiligen 3-Monats LIBOR liegt. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wordenDer Verzugszins beträgt in jedem Fall mindestens 5%. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen Der Ersatz weiteren Schadens bleibt ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenvorbehalten.
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Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten Der Käufer hat den Vertrag erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kundendann erfüllt, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebensamt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen bei STAHL eingegangen ist.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit Zahlungen des Käufers zweifelhaft erscheinen lassenkönnen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Kassabereich der Geschäftsräumlichkeiten von STAHL geleistet und durch Vorlage des von STAHL hierbei ausgefolgten Kassabeleges nach- gewiesen werden. Zahlungen sind unabhängig von allenfalls angegebenen Zweck- bestimmungen der Reihe nach zunächst auf Umsatzsteuer, insbesondere bei Beantragung Zinsen, Zinseszinsen, diverse Spesen und zuletzt auf den noch aushaftenden vertragsgegenständlichen Preis zu leisten. Zessionen, Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Das vereinbarte Entgelt ist unbeschadet einer Anzahlung oder der Leistung eines Reservierungsent- gelts auf den Kaufpreis vom Käufer Zug um Zug gegen Übergabe des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenKaufgegen- standes auszufolgen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin Im Falle eines Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% (zwölf) p.a. als vereinbart, wobei die Bezahlung allfälliger Mahn-, Inkasso-und Anwalts- kosten, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, als verein- bart gelten. Pro erfolgte Mahnung ist STAHL berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt in der Höhe von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenEuro 30 (dreißig) in Rechnung zu stellen. Für den Fall einer vereinbar- ten Ratenzahlung tritt Terminverlust ein, sobald der Käufer mit nur einer Zahlung auch nur einer Rate mehr als acht Tage in Verzug gerät.
4. Werden uns Für die Dauer von 2 Monaten ab Annahme des Kaufanbots gilt der im Kaufan- bot angeführte Kaufpreis für beide Vertragsteile als Fixpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann es nach Auftragserteilung Maßgabe der folgenden Regelung zu einer Anpassung des Kaufpreises kommen, sodass dieser gesenkt oder erhöht werden kann. Sollten nach Annahme des Kaufanbotes Umstände eintreten, die sich auf den Kaufpreises iS einer Senkung oder Erhöhung auswirken und der vorstehend angeführte Zeitraum von 2 Monaten abgelaufen sein, ist STAHL einerseits ver- pflichtet, eine sich insoweit ergebende Kaufpreissenkung an den Käufer wei- terzugeben, andererseits aber auch berechtigt, eine sich insoweit ergebende Kaufpreiserhöhung auf den Käufer zu überwälzen. Zu Preisanpassung verpflichten bzw. berechtigen ausschließlich solche Um- stände, welche nicht aus der Sphäre von STAHL resultieren und nicht von STAHL zu vertreten sind. Hiebei handelt es sich insbesondere um Um- stände, die aus einer Änderung von Zöllen, einer Abänderung oder Ein- führung von Xxxxxxx, Gebühren, Abgaben, etc., einer Änderung des Einstands- bzw. Anschaffungspreises,einer Änderung der Bezugsprei- se durch den Hersteller/ Importeur, oder Ähnlichem resultieren. XXXXX hat den Käufer Umstände bekanntvon derartigen Änderungen umgehend schriftlich (E-Mail ausreichend) zu unterrichten und die effektive Kaufpreiserhöhung sowie den daraus resultierenden, neuen Kaufpreis anzuführen. Ist der Käufer Verbrau- cher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, ist er berechtigt, ab einer Kaufpreiserhöhung von mehr als 7,5 % des ursprünglichen Kaufpreises, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Käufer hat den Rücktritt innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang der Mitteilung von STAHL betreffend die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassenKaufpreis- erhöhung schriftlich gegenüber STAHL zu erklären wobei eine E-Mail an: xxxxx@xxxxxxxxx.xxx ausreichend ist.
5. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, es sei denn der Käufer ist Verbraucher im Sinne des Konsumen- tenschutzgesetzes, so ist XXXXXXX er in jenen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung seine Verbindlichkeiten dann durch Aufrechnung zu tilgen, wenn STAHL zahlungsunfähig ist, wenn die Gegenforderung in bar zu verlangen. Als Umstand, einem rechtlichen Zusammenhangmit der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen Verbind- lichkeit des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei dennsteht, diese Forderungen sind anerkannt gerichtlich festgestellt oder rechtskräftig festgestellt wordenvon STAHL an- erkannt worden ist. Minderung des Kaufpreises Darüber hinaus und bei Vorliegen eines beiderseitigen Unternehmergeschäfts ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht eine Aufrechnung des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenausgeschlossen.
6. Im Falle einer Fremdfinanzierung behält STAHL einen Fahrzeugschlüssel ein, bis der Kaufpreis zur Gänze vom Drittfinanzierer bezahlt ist. Es wird vereinbart, dass für den Fall, dass der Kaufpreis weder von der drittfinanzierenden Stelle (Kreditinstitut, Bank, Leasing u.ä.) noch vom Käuferbinnen der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen wird, STAHL berechtigt ist, unter Setzung einer 5-tägi- gen Nachfrist den Kaufpreis entweder dem Käufer oder dem Drittfinanzierer gegenüber sofort fällig zu stellen. Kommen weder der Drittfinanzierer noch der Käufer binnen dieser Frist der Zahlungsaufforderung nach, ist STAHL berechtigt, sich den Besitz an dem im Eigentumsvorbehalt von STAHL stehenden Kaufge- genstand und dem Typenschein sofort selbst zu verschaffen. Der Einzug erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. Für den Fall der berechtigten Einzie- hung des Kaufgegenstandes durch STAHL verzichtet der Käufer verpflichtetauf Einbringung einer Besitzstörungsklage und ist dies falls auch nicht berechtigt, den vollen irgendwelche- Schadenersatzansprüche aus dem Einzug der Sache abzuleiten. Darüber hinaus schuldet der Käufer STAHL Verzugszinsen aus dem nicht beglichenen Kaufpreis zu entrichtenin vereinbarter Höhe.
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Zahlungsbedingungen. 14.1. Die Zahlungen haben FLÖTER berechnet die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten zwischen Vertrags- abschluss und vereinbarten Lieferzeit sich diese Kostenfaktoren (insbesondere Material, Löhne, Energie, Fracht, Abgaben usw.) ändern, so ist FLÖTER berech- tigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Ist der Besteller nicht Kaufmann bzw. gehört der Vertrag nicht zum Betrieb seines Gewerbes, gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferzeit mehr als 4 Monate liegen.
4.2. Übersteigt die vereinbarte Liefer-oder Herstellungszeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung oder Herstellung über vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Besteller zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist
4.3. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise (Tagespreis) berechnet, zzgl. Verpackungs-und Versandkosten, wie insbesondere Transportversicherung, Zollkosten sowie Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
4.4. Ist mit dem Besteller nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist die Vergütung, der Kaufpreis bzw. Werklohn (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Besteller zur Zahlung fällig.
4.5. Der Besteller kommt auch ohne Mahnung von FLÖTER in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgenTagen nach Fälligkeit und Zugang der Rech- nung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Xxxxxxx gelten erst Gerät der Besteller mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffeneiner Zahlung in Verzug, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffenist FLÖTER berechtigt, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kundenvon dem betreffenden Zeit- punkt an, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt Zinsen in Höhe von € 25,00 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erhebenver- langen, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständi- gen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), andernfalls 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Nachweis eines höheren Schadens durch FLÖTER bleibt vorbehalten.
24.6. Bei ZahlungsverzugDer Besteller ist zur Aufrechnung, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenauch wenn Mängelrügen oder Ge-ge- nansprüche geltend gemacht werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4FLÖTER anerkannt wurden oder unstreitig sind. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit Zur Ausübung eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer verpflichtetBesteller nur befugt, den vollen Kaufpreis zu entrichten.wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kauf-, Werk-bzw. Dienstleistungsvertrag beruht
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 14.1. Die Alle Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen.
4.2. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als ZahlungAn uns unbekannte Käufer liefern wir nur gegen Vorkassa des Rechnungs- betrages.
4.3. Sie Schecks und Wechsel werden bis dahin von uns nur auf Grund besonderer Verein- barungen und nur zahlungshalber angenommen. Ist Sämtliche Wechselkosten, Ge- bühren, Diskontspesen usw. gehen stets zu Lasten des Käufers. Skonto wird bei Wechselzahlung nicht gewährt. Wir übernehmen keine Haftung für die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenrechtzeiti- ge Vorlage oder Protesterhebung bei hereingenommenen Wechseln.
4.4. Als Zahltag gilt der Tag, erfolgt die Abnahme der Produkte an dem wir über das Geld verfügen können.
4.5. Grundsätzlich haben alle Zahlungen an uns durch den Kunden bei LieferungÜberweisung auf unsere Bank- oder Postsparkassenkonten zu erfolgen. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den KundenDie Bezahlung unserer Forderun- gen an einzelne Angestellte kann mit schuldbefreiender Wirkung nur dann erfol- gen, wenn Barzahlung geleistet wird, und wenn sich unser Angestellter durch eine von uns ausgestellte schriftliche Inkassovollmacht legitimiert.
4.6. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist kommt der Käufer auch ohne Mah- nung in Verzug, und etwaige weitere zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige For- derungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Ab diesem Zeitpunkt werden wir berechtigt sein, nur mehr per Vorkassa zu liefern. Unsere Forderungen gegen den Käufer werden weiters sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, wenn die Einleitung eines Konkurs- oder Ausgleichsver- fahrens über das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant Vermögen des Käufers beantragt oder verzögert ein derartiges Verfahren eröffnet wird oder wenn der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmenKäufer seine Zahlung faktisch einstellt. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung diesen Fäl- len sind wir berechtigt ein Entgelt auch berechtigt, von den laufenden Lieferverträgen zurückzutreten oder sofortige Zahlung des Kaufpreises in Höhe von € 25,00 bar bzw. Vorkasse zu erhebenverlangen. Unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt uns vorbehalten.
24.7. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche ForderungenÜberschreitung der Fälligkeitstermine hat uns der Käufer, unbeschadet vereinbarter Zahlungszielealler übrigen uns wegen des Verzuges zustehenden Rechte, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten Verzugszinsen in der jeweiligen Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenvergüten.
34.8. Bei Zahlungsverzug durch den Dem Käufer steht kein Zurückhaltungsrecht zu, und er ist auch nicht zur Auf- rechnung berechtigt. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen nicht verweigern oder verzögern.
4.9. Wir sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretendie Auslieferung jeder bei uns bestellten Ware solange zu unterlassen, bis der Käufer sämtliche im Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung uns gegenüberstehenden Verpflichtung erfüllt hat.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei4.10. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers Skontoabzug von neuen Rechnungen ist bei allen Lieferungenunzulässig, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtensoweit ältere Rech- nungen noch unbeglichen sind.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb 10.1 Für Equipment, welches der Kunde von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht Leaseweb erworben hat, ist der im Bestellformular/der Auftragsbestätigung angegebene Kaufpreis inbegriffen, erfolgt zu zahlen. Für die Abnahme Nutzung der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert Dienstleistungen zahlt der Kunde die Installation durch GERSTEL entsprechenden Nutzungsentgelte an Leaseweb. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Entgelte in Euro und ohne Mehrwertsteuer.
10.2 Leaseweb ist berechtigt, die Nutzungsentgelte ein (1) Mal pro Kalenderjahr zu erhöhen: (a) um mehr als dreißig fünf Prozent (305 %), oder – falls höher – (b) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme um den HVPI des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten Vorjahres. Die Erhöhung wird mit Wirkung ab dem ersten (311.) Tag Januar wirksam, sofern Leaseweb mit dem Kunden keine abweichende Vereinbarung getroffen hat. Für den Fall, dass die Erhöhung der Nutzungsentgelte innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem Datum der Bestellung wirksam wird, wird die Erhöhung auf der Grundlage der Anzahl der Monate, die seit dem Datum der Bestellung vergangen sind, zeitanteilig berechnet.
10.3 Zusätzlich zu Ziffer 10.2 ist Leaseweb berechtigt, Preisänderungen im Hinblick auf (Lizenz-) Gebühren bzw. Preise oder Gebühren für (Software-) Produkte weiterzugeben: (a) wenn diese Produkte zur Erbringung der Dienstleistung an den Kunden verwendet werden; oder (b) wenn diese Produkte von Leaseweb an den Kunden lizenziert oder weiterverkauft wurden.
10.4 Sofern im Bestellformular/der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, werden Entgelte wie folgt fällig:
a) der Kaufpreis von Equipment, das von Leaseweb verkauft wurde, wird mit dem Datum der Bestellung fällig;
b) nutzungsunabhängige Entgelte, wie Einrichtungsgebühren oder Aktivierungsgebühren, werden zum Lieferdatum oder mit dem Datum der Bestellung fällig (es gilt das jeweils frühere Datum) und
c) die regelmäßigen Nutzungsentgelte, z. B. im Hinblick auf die Nutzung von Bandbreite und/oder Datenvolumen, werden mit dem Lieferdatum oder dem Datum der Bestellung (es gilt jeweils das frühere Datum) fällig, und sind danach monatlich im Voraus zu zahlen, mit Ausnahme der Nutzung von Dienstleistungen, die über ein vereinbartes Service- Level hinausgehen und/oder zusätzliche Leistungen, die monatlich nach deren Erbringung in Rechnung gestellt werden.
10.5 In Abweichung von Ziffer 10.4a) kann Leaseweb vom Kunden verlangen, eine Vorauszahlung beim Erwerb von Equipment von Leaseweb zu leisten.
10.6 Leaseweb wird Rechnungen an den Kunden per E-Mail im Portable Document Format (PDF) versenden. Auf Wunsch des Kunden wird Leaseweb – als zusätzliche Dienstleistung – eine Ausfertigung der LieferungRechnung per Post versenden. Wir Für solche zusätzlichen Leistungen zahlt der Kunde eine entsprechende Gebühr an Leaseweb, die durch zusätzlichen (Verwaltungs-) Aufwand und für die Kosten der postalischen Versendung entsteht.
10.7 Sofern im Bestellformular/der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmenalle Rechnungen von Leaseweb innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
10.8 Die Zahlungsweise ist im Bestellformular/der Auftragsbestätigung angegeben. In Im Falle der Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte, ermächtigt der Kunde Leaseweb widerruflich zur Durchführung des Bankeinzugs/zur Belastung der Kreditkarte. Leaseweb kann den Kunden dazu auffordern, die Zahlung per Lastschrift zu tätigen.
10.9 Falls der Kunde einer Rechnung widerspricht, sendet der Kunde seinen Widerspruch innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich an Leaseweb. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Rechnung als genehmigt. Der Widerspruch gegen eine Rechnung wird nur dann berücksichtigt, wenn der Widerspruch die entsprechende/n Rechnung/en auflistet und stichhaltige Gründe für den Widerspruch aufweist. Die Parteien werden in diesem Fall wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Auseinandersetzung in gütlicher Art und Weise binnen zwanzig (20) Werktagen, nachdem der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnenWiderspruch bei Leaseweb eingegangen ist, beizulegen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens Güteverhandlungen werden hierbei zunächst auf der oberen Führungsebene der beteiligten Parteien geführt; sollte nach fünfzehn (15) Werktagen keine Einigung erzielt werden, so werden die Verhandlungen auf Geschäftsführungsebene fortgeführt. Wenn nach Ablauf von zwanzig (20) Werktagen nach Eingang des Widerspruchs bei Leaseweb keine Einigung erzielt wurde, ist hierdurch jede Partei berechtigt, gemäß Ziffer 28.2 ein Streitschlichtungsverfahren durchzuführen.
10.10 Der Kunde ist nicht ausgeschlossenzur Aufrechnung mit dem oder zur Kürzung des Rechnungsbetrages berechtigt. Einer Mahnung bedarf es nichtIm Einklang mit Ziffer 10.9 ist der Kunde dazu berechtigt, Rechnungen (teilweise) nicht zu zahlen. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt Dies bezieht sich allerdings nur auf denjenigen Betrag, dem der Kunde widersprochen hatte. Erweist sich der Widerspruch des Kunden als unbegründet, ist der ausstehende Betrag zuzüglich Zinsen gemäß Ziffer 10.11 unverzüglich zu zahlen.
10.11 Zahlt der Kunde eine Rechnung bzw. einen unwidersprochenen Teil der Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, und ist auch kein Widerspruch gemäß Ziffer 10.9 eingelegt worden, so befindet sich der Kunde in Verzug kraft Gesetzes und Leaseweb ist berechtigt, ohne Vorankündigung oder Verzugsbenachrichtigung die Forderung gegen den Kunden vom Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungsdatum täglich in Höhe von € 25,00 zwei Prozent (2 %) über den gesetzlichen Handelszinsen zu erhebenverzinsen, unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsmittel von Leaseweb.
210.12 Zahlt der Kunde eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist und wurde kein Widerspruch gemäß Ziffer 10.9 gegen diese Rechnung eingelegt, kann Leaseweb diese Rechnung an ein externes Inkassounternehmen übergeben. Bei ZahlungsverzugSämtliche Leaseweb entstandene Inkassokosten trägt der Kunde.
10.13 Zusätzlich zu Ziffer 10.11, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenfür den Fall, dass der Kunde die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassenZahlung durch Lastschrift tätigt, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungenist Leaseweb berechtigt, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten dem Kunden eine Verwaltungsgebühr in Höhe von fünfhundert Euro (500,-- €) in Rechnung zu stellen, wenn:
a) der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenKunde die Einzugsermächtigung widerrufen hat, oder b) die Zahlung an Leaseweb mehr als einmal rückgängig gemacht oder verweigert wurde.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation Der Kaufpreis ist der vom VERKÄUFER genannte Preis, oder, wo dies nicht im Kaufpreis inbegriffeneinzelnen geschehen ist, erfolgt die Abnahme der Produkte durch in den Kunden bei Lieferungaktuellen Preislisten des VERKÄUFERs aufgestellte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist.
2. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffenDer VERKÄUFER behält sich das Recht vor, erfolgt die Abnahme nach rechtzeitiger Benachrichtigung des KÄU- FERs und vor Ausführung der Produkte durch Auslieferung der Ware, den KundenWarenpreis in der Weise anzuheben, wenn das Produkt das Installations- wie es auf grund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforder- lich ist (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- und Testverfahren Herstellungskosten).
3. Die Rechnungsbeträge sind mit Rechnungs- datum fällig und binnen einer maximalen Frist von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach LieferungTagen porto- und spesenfrei ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlung inner- halb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum gewährt der VERKÄUFER 2 % Skonto, erfolgt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass keine älteren Rechnungen zur Zahlung offen sind. Mitarbeiter, insbesondere Außendienstmitarbeiter des
4. Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung auf das vom VERKÄUFER bekannt gegebene Konto erfolgen. Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Es kann zwischen den Vertragspart- nern vereinbart werden, dass der KÄUFER über eine für den VERKÄUFER akzeptable Bank ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen hat. Alle Zahlungen erfolgen auf alleinige Gefahr und auf Kosten des KÄUFERs. Der KÄUFER ist seiner Zahlungspflicht nur nachgekommen, wenn der VERKÄUFER die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der LieferungZahlung erhalten hat. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnenErfül- lungsort für den KÄUFER ist X-00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxx
5. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens Zurückhaltung oder die Aufrechnung durch den KÄUFER, aufgrund von Gegenan- sprüchen welcher Art immer, ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
36. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin des KÄUFERs ist der VERKÄUFER unbeschadet anderer, weiterer Rechte des VERKÄUFERs in seinem Ermessen liegend berechtigt, den Vertrag zu beenden und/oder weitere Lieferungen an den KÄUFER zurückzuhalten und/oder Verzugszinsen in der Höhe von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten12 % p.a. zu verrechnen, sofern ihm nicht höhere Kreditbeschaffungskosten entste- hen. Ferner hat der säumige KÄUFER alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.
47. Werden uns nach Auftragserteilung durch Für den Käufer Umstände bekanntFall der Beendigung des Vertrages, welcher zwischen dem VERKÄUFER und dem KÄUFER abgeschlossen wurde, erklärt sich der VERKÄUFER bereit, dem KÄUFER weiterhin während der freiwillig gewährten oder der im Vertrag vorgesehenen Kündigungsfrist Produkte zu denselben Bedingungen wie bei aufrechtem Vertragsverhältnis zu liefern, jedoch nur bei Vorauszahlung und nur dann, wenn alle Zah- lungsrückstände und/oder sonstigen Ansprüche des VERKÄUFERs befriedigt sind. Der KÄUFER stimmt einer Nichtbelieferung zu, wenn der KÄUFER diese Bedingungen nicht anerkennt und erfüllt. Der KÄUFER verzichtet auf die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassenGeltendmachung etwaiger Schadenersatzan- sprüche, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, sollte der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers VERKÄUFER aufgrund dieser Bestimmung den KÄUFER nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenbeliefern.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 18.1 Alle Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug mit Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt.
8.2 Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer auf das Bankkonto der TPA , das auf der Rechnung angegeben ist, zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist leisten.
8.3 Im Falle des Verzugs ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenTPA berechtigt, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt einen Zinssatz in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe 8 % über den Basiszinssatz der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar Deutschen Bundesbank zu verlangen. Als UmstandGleichzeitig wird die Geltend- machung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
8.4 Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfrist- setzung in Verzug, so kann die TPA vom Vertrag zurücktreten, das Zertifikat entzie- hen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern.
8.5 Die Regelung in Ziffer 8.4 gilt ebenso bei Nichteinlösung von Schecks, Zahlungsein- stellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.
8.6 Beanstandungen der Rechnungen der TPA sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
8.7 Die TPA ist dazu berechtigt, einen ange- messenen Kostenvorschuss zu verlangen.
8.8 Die TPA ist berechtigt, bei gestiegenen Gemein- und/oder Bezugskosten die Kreditwürdigkeit Preise zu Beginn eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtMonats zu erhöhen. Dies erfolgt durch schriftliche Anzeige, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft die 1 Monat (Änderungsfrist) vor dem beab- sichtigten Inkrafttreten abgesandt sein muss. Sollte die Preiserhöhung pro Ver- tragsjahr 5 % nicht übersteigen, hat der Auftraggeber aus Anlass dieser Preiser- höhung kein besonderes Kündigungsrecht. Im Falle einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, Preiserhöhung von mehr als 5 % pro Vertragsjahr ist der Käufer verpflichtetAuftraggeber be- rechtigt, den vollen Kaufpreis das Vertragsverhältnis zum Ende der Änderungsfrist zu entrichtenkündigen. Anderen- falls gelten die geänderten Preise nach Ab- lauf der Änderungsfrist als vereinbart.
8.9 Gegen Forderungen der TPA kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbe- strittenen Forderungen aufgerechnet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. (1. ) Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum sind prompt ohne Abzug Abzüge mit Rechnungslegung bei Übergabe zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung leisten.
(2) Eine bei Abschluss des Vertrages vom Käufer geleistete Anzahlung ist als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht Angeld im Kaufpreis inbegriffenSinne des § 908 ABGB zu verstehen. Wird der Vertrag von WienCont Container Terminal schuldhaft nicht erfüllt, erfolgt kann der Käufer höchstens den einfachen Betrag der geleisteten Anzahlung fordern.
(3) Bei Zahlungsverzug hat der Käufer Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% pro Monat zu bezahlen. Steht die Abnahme Zahlung einer Rechnung am Fälligkeitsdatum aus, werden weiters die gesamten Rechnungen des Käufers unverzüglich einforderbar.
(4) Jede am Fälligkeitsdatum unbezahlte Rechnung wird außerdem ohne Inverzugsetzung als Schadenersatz um eine Pauschalentschädigung erhöht, die 10 % des noch ausstehenden Betrages ausmacht und mindestens EUR 40 beträgt.
(5) Kommt der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffenKäufer einer Zahlungsaufforderung trotz Setzung einer Nachfrist von 8 Werktagen nicht nach, erfolgt die Abnahme ist WienCont Container Terminal berechtigt, unbeschadet der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen Ansprüche gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben918 ABGB, den Kaufgegenstand zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
2. Bei Zahlungsverzug(6) Wird WienCont Container Terminal nach Vertragsabschluss bekannt, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, dass sich die die Kreditwürdigkeit Vermögenslage des Käufers zweifelhaft erscheinen lassenungünstig entwickelt hat oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, insbesondere bei Beantragung sodass die ordnungsgemäße Erfüllung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt Vertrages nicht sichergestellt ist, Kosten in Höhe kann WienCont Container Terminal Vorauskassa oder Sicherung im Wert der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenWare verlangen. Erfüllt der Käufer diese Forderung nicht, ist WienCont Container Terminal zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. (7) Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, berechtigtem Rücktritt von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, WienCont Container Terminal ist der Käufer verpflichtet, an WienCont Container Terminal eine Abstandszahlung in der Höhe von 30% des Preises jener Waren zu zahlen, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist.
(8) Ferner hat der säumige Käufer alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.
(9) Jegliche Beschwerde bezüglich der in Rechnung gestellten Beträge muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Rechnungsdatum bei WienCont Container Terminal eingehen. Ist dies nicht der Fall, wird die Rechnung als unwiderruflich und vollständig angenommen betrachtet.
(10) Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung durch den vollen Kaufpreis zu entrichtenKäufer aufgrund von Gegenansprüchen, welcher Art immer, ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgenMangels anderweitiger Vereinbarungen ist das Entgelt für den ver- traglichen Mindest- bzw. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht jeden (im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation Zweifel stets gleich langen) Verlän- gerungszeitraum jeweils im Kaufpreis inbegriffenVorhinein zu entrichten. Wiederverkäufer oder Einzelhändler dürfen dabei nicht als Zahler auftreten.
2. Mit einem unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandat wird der Verlag bis auf Widerruf ermächtigt, erfolgt die Abnahme vereinbarten Zahlungsbeträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto (IBAN) einzuziehen. Der Konto- inhaber weist damit zugleich seine Bank an, vom Verlag auf dieses Konto gezogene Lastschriften einzulösen, kann jedoch unter den mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen binnen 8 Wochen ab Belastungsdatum die Rückerstattung abgebuchter Beträge verlangen.
3. Höhe und Intervalle der Produkte durch den KundenAbbuchungen sind im Abo-Vertrag jedenfalls vorweg festgelegt, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert sodass der Kunde bis auf anderweitige Mitteilung auf gesonderte Benachrichtigung vor Durchführung der einzelnen Lastschriften verzichtet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig kon- krete Betragshöhe insbesondere im Falle von Lieferunterbrechungen variieren kann.
4. Xxxxxx und solange sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag – nach schriftlicher Mahnung unter Setzung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist – zur Einstellung der Zeitschriftenlieferungen bzw. Sperre des elektronischen Zugriffs berechtigt (30) Tage nach Lieferung, erfolgt Zurückbehal- tungsrecht); alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben davon unberührt.
5. Es gelten die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 288 Abs1000 ABGB. 1 S.2 BGB zu berechnenZudem kann der Verlag maximal € 15,- pro erforderlicher Mahnung verrechnen und/oder die Angelegenheit einem Inkassobüro/Rechtsanwalt über- geben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung zweckentsprechenden Kosten dieser externen Betreibung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 ebenso vom Kunden zu erhebenersetzen.
26. Bei ZahlungsverzugHat der Verlag Raten- oder Teilzahlungsmöglichkeiten gewährt, bei Scheckprotesten so gilt ein Terminverlust als vereinbart und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit er ist im Falle des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin Zahlungsverzuges berechtigt, von allen diesen alle aushaftenden Beträge gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretendem Kunden fällig zu stellen.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Abonnements
Zahlungsbedingungen. 18.1 Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlung können Sie per PayPal oder Kreditkarte vornehmen. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
8.2 Im Rahmen der bargeldlosen Zahlung Ihres Einkaufs werden je nach dem von Ihnen gewählten Zahlungsmittel oder Zahlungsdienst (Kontoinformationsdienst oder Zahlungsauslösedienst) ihre personenbezogenen Daten weitergeleitet. Die Zahlungsdienste können jedoch nur mit Ihrer Zustimmung die Zahlungen auslösen bzw. Kontodaten abrufen. Die verschiedenen Zahlungsdienste werden Ihnen auf der Payment-Plattform VW Xxxxxxxx X.X, 00-00 Xxxxx X` Xxxxx, 0000 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx der VW Financial Services AG (Impressum: xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxxxxx.xxxx) zur Verfügung gestellt. Je nach der von Ihnen gewünschten Zahlungsart übermitteln wir Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Email-Adresse, Telefonnummer, Zeitpunkt der Registrierung, getätigte Einkäufe und Informationen über die Forderungshöhe sowie Fälligkeit der Forderung an die VW Payments, unsere Zahlungsplattform, die diese Daten an den von Ihnen gewünschten Zahlungsdienstleister weitergibt. Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO) und aufgrund unseres berechtigten Interesses an einer Missbrauchsprävention und dem Schutz von Zahlungsausfällen, weil wir mit der Lieferung der Ware in Vorleistung gehen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO). Die Weiterleitung der Zahlungsdaten an den Zahlungsdienstleister ist notwendig, um den Zahlvorgang und den Einkauf abzuschließen. Sofern Sie die Bereitstellung Ihrer Daten hierfür nicht wünschen, haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug Sie die Möglichkeit bar zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlungbezahlen oder auf den Einkauf zu verzichten. Sie werden bis dahin im Rahmen des Zahlungsvorgangs, je nach gewählter Zahlungsart, vor der Übertragung der personenbezogenen Daten gesondert darauf hingewiesen, dass Daten übertragen werden, an wen und welche Daten übertragen werden und können ggf. den Vorgang abbrechen. Zusätzlich gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise unseres Zahlungsdienstleisters xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxx-xxxxxxx-xxxxxx.xxxx.
8.3 Bringen Sie im Rahmen Ihrer Bestellung einen Gutscheincode zum Einsatz, so muss dieser im Warenkorb eingegeben und durch Bestätigen des Buttons „Gutschein einlösen“ aktiviert werden. Eine nachträgliche Aktivierung oder Verrechnung eines Gutscheincodes mit getätigten Aufträgen ist nicht möglich. Je Bestellung kann nur zahlungshalber angenommenein Gutscheincode aktiviert werden. Eine Barauszahlung oder eine andere Vergütung des Gutscheincodes ist nicht möglich. Versandkosten können über einen Gutscheincode nicht verrechnet werden.
8.4 Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenFälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, erfolgt die Abnahme der Produkte so kommen Sie bereits durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffenVersäumung des Termins in Verzug.
8.5 Wenn Sie Verbraucher sind, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird ist der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt mit Eintritt des Zahlungsverzugs während des Verzuges in Höhe von € 25,00 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erhebenverzinsen. Wenn Sie nicht Verbraucher sind, beträgt der Zinssatz während des Zahlungsverzuges 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Zahlungsbedingungen. 1Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote, die sich auf das Restaurant beziehen verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung an, der Restaurantbetreiber ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Der Restaurantbetreiber ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung. Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen des Restaurantbetreibers aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann der Restaurantbetreiber vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch den Restaurantbetreiber hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Veranstalter früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Restaurantbetreiber berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Restaurantbetreiber berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes, bzw. vereinbarten Überlassungskosten (z.B. Raummiete) in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes bzw. der Überlassungskosten. Die Zahlungen haben innerhalb Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Der Veranstalter ist verpflichtet dem Restaurantbetreiber die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 3 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass der Restaurantbetreiber die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu erfolgenLasten des Restaurants. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme Bei Abweichungen der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL Teilnehmerzahl um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ 10 % ist der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen UmständenRestaurantbetreiber berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe tatsächliche Teilnehmerzahl von der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben40 % abweichen, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis Restaurantbetreiber berechtigt die Leistung zu entrichtenverweigern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Gastronomie
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von Soweit kein abweichendes Zahlungsziel oder keine andere Skontovereinbarung getroffen werden, sind unsere Lieferungen und Leistungen binnen 30 Werktagen Tagen netto je ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung zur Zahlung fällig. Wir Erfolgt die Zahlung des Kaufpreises durch Banküberweisung, hat der Besteller den Überweisungsauftrag so rechtzeitig zu erteilen, dass der geschuldete Betrag bis zur Fälligkeit auf dem von uns bekannt gegebenen Konto wertgestellt ist. • Zahlungen an uns sind berechtigt Verzugszinsen gemstets in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. § 288 Abs• Der Besteller stimmt der elektronischen Übermittlung (zB per E-Mail) von Rechnungen und Teilrechnungen zu. 1 S.2 BGB Über unsere Nachfrage hat der Käufer uns dafür eine E-Mail Adresse, an der eine solche elektronische Zustellung vorgenommen werden kann, schriftlich bekannt zu berechnengeben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung • Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt ein Entgelt berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB, mindestens jedoch in Höhe von 10% p.a. zu begehren. Beim Verzug sind überdies alle zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendigen, auch außergerichtlichen Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten zu ersetzen. Für den Verzugsfall anerkennt der Besteller seine diesbezügliche Zahlungspflicht dem Grunde und der Höhe nach und zwar in jenem Umfang, als sich diese Kosten unter Heranziehung des § 458 UGB (Pauschalbetrag von € 25,00 zu erheben40,00), der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen bzw. der allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK) i.d.j.g.
2F. berechnen. Bei Zahlungsverzug• Kommt der Besteller mit der Bezahlung unserer ordnungsgemäß erbrachten Lieferungen und Leistungen in Verzug und übersteigen diese Rückstände im Einzelnen oder aus mehreren Bestellungen zusammen den Betrag von € 10.000,- exclusive USt (in Worten: Euro zehntausend), bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenist Aspöck zusätzlich berechtigt, die sofortige Begleichung aller sonstigen bestehenden fälligen Forderungen zu verlangen. Darüber hinaus kann Aspöck die Kreditwürdigkeit Erfüllung aller noch nicht ausgeführten Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge bis zur vollständigen Tilgung des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3Zahlungsrückstandes verweigern. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin Daneben ist Xxxxxx auch berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos nicht erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt• Der Besteller ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Ansprüche Aspöcks auf Zahlung offener Forderungen aus einzelnen Kauf-, Werk- und Lieferverträgen aufzurechnen oder geschuldete Leistungen, aus welchem Grunde auch immer, zurückzuhalten oder zu mindern. Dieser Aufrechnungsverzicht gilt nicht hinsichtlich solcher Gegenforderungen, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind von Aspöck schriftlich anerkannt oder rechtskräftig Aspöck gegenüber gerichtlich festgestellt wordenwurden. Minderung des Kaufpreises ist • Wechsel werden nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht dann angenommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich anerkannt habenvereinbart wurde. Diskont- und Wechselspesen gehen immer zu Lasten des Bestellers. Eine Hereinnahme der Wechsel erfolgt nur zahlungshalber und überdies nur, ist wenn die Wechsel von unseren Banken diskontiert werden. Derartige Zahlungen gelten erst mit Einlösung der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenWechsel als erfolgt.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 17.1 Die Zahlung für die Produkte und/oder Dienst- leistungen ist 30 Tage nach Rechnungsdatum des Verkäufers fällig. Der Verkäufer kann eine separate Rechnung für jeden Vertrag und - bei mehreren Lieferungen - jede Lieferung im Rahmen eines Vertrags ausstellen. Der Käufer hat den auf der Rechnung des Verkäufers an- gegebenen Betrag in der auf der Rechnung vorgegebenen Währung mit sofort verfügbaren Mitteln und ohne Abzug durch Aufrechnung, Einbehaltung, Verrechnung mit Gegenforde- rungen, Ermässigung oder anderes zu zahlen. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgenZahlung muss an den Verkäufer und an die auf der Rechnung angegebene Adresse bezie- hungsweise auf das dort genannte Konto erfol- gen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist Der Zahlungszeitpunkt ist wesentlich für die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenVertragserfüllung.
2. Bei Zahlungsverzug7.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Scheckprotesten Zah- lungsbedingungen jederzeit zu ändern, und sonstigen UmständenGa- rantien, Sicherheiten, Teilzahlungen oder Vo- rauszahlungen für die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- Produkte und/oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar Dienstleistungen zu verlangen. Als UmstandDer Verkäufer kann nach seinem eigenen Ermessen dem Käufer Zahlungsaufschub verweigern oder ei- nen solchen einschränken.
7.3 Der Verkäufer kann Zahlung für die Produkte und/oder Dienstleistungen per Kreditkarte ak- zeptieren, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtvorausgesetzt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist dass der Käufer verpflichtetzu- sätzlich zum Preis der Produkte oder Dienst- leistungen, die von der Kreditkartengesellschaft für diese Transaktion erhobene Gebühren zahlt.
7.4 Ungeachtet anderer Bestimmungen werden sämtliche im Rahmen diese Vertrags an den vollen Kaufpreis Verkäufer zu entrichtenleistende Zahlungen bei Beendi- gung des Vertrags umgehend zur Zahlung fäl- lig.
7.5 Wenn ein vom Käufer dem Verkäufer im Rah- men dieses oder eines anderen Vertrags ge- schuldeter Betrag nicht am oder vor dem Fäl- ligkeitstermin gezahlt wird, dann werden alle vom Käufer dem Verkäufer oder einem ange- schlossenen Unternehmen des Verkäufers ge- schuldeten Beträge umgehend zur Zahlung fäl- lig. Weiterhin sollen der Verkäufer und ange- schlossene Unternehmen des Verkäufers - un- beschadet anderer, dem Verkäufer zustehen- der Rechte oder Rechtsmittel – das Recht ha- ben,
a) die Erfüllung dieses Vertrags, anderer Verträ- ge oder an den Käufer oder ein angeschlos- senes Unternehmen des Verkäufers erteilte Aufträge zu stornieren oder auszusetzen. Da- runter fallen auch das Aussetzen von Liefe- rungen des Produkts und anderer Waren, so- wie der Erfüllung von Dienstleistungen, bis für den Verkäufer zufriedenstellende Regelungen der Zahlung oder eines Kredits getroffen wor- den sind; und/oder
b) den Käufer aufzufordern, die Waren oder Dienstleistungen, vor Versand derselben, am Unternehmenssitz des Verkäufers zu zahlen; und/oder
c) dem Käufer täglich berechnete Zinsen auf alle überfälligen Beträge (sowohl vor als auch nach einem Urteil) zu berechnen, bis zu einer tatsächlichen Zahlung von einem Satz von vier Prozent (4%) pro Jahr über dem aktuell gülti- gen London Interbank Offered Rate (LIBOR) (oder einen anderen, rechtlich zulässigen Satz), bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. (1) Das Herstellungsentgelt, das anteilige monatliche Grundentgelt sowie andere Einmalentgelte können sofort nach Leistungsbereitstellung in Rechnung gestellt wer- den. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie Danach werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht Grundentgelte und andere feste monatliche Entgelte im Kaufpreis inbegriffenVoraus verrechnet. Alle anderen Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung und nach Rechnungslegung, erfolgt deren Intervall maximal 3 Monate beträgt, prompt nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Wird das Vertragsverhältnis oder eine Vereinbarung über eine zusätzliche Leistung aus einem nicht zufolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes von UPC zu vertretenden Grund während eines Kalendermonats beendet, so ist UPC berechtigt, die Abnahme vereinbarten monatlichen Grund- und sonstigen festen monatlichen Entgelte jedenfalls für den betreffenden Monat zur Gänze zu verrechnen.
(2) Der Kunde kann zwischen der Produkte durch den Kunden bei LieferungBereitstellung der Rechnung in elektronischer Form oder in Papierform wählen. Ist Stellt UPC die Installation im Kaufpreis inbegriffenRechnung elektronisch zur Verfügung, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert erhält der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr ein E-Mail mit der Rechnung als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmenAttachment in Form eines signierten pdf-Dokuments. In diesem Fall wird ist die Rechnung mit dem Tag zur Zahlung fällig, an dem das E-Mail unter gewöhnlichen Umständen abrufbar ist.
(3) Die Entgelte sind mittels Einzugsermächtigung oder Zahlschein bzw. Zahlungsanweisung zu entrichten. Sollte der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf Einzug aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich sein oder vom Kunden rückgängig gemacht werden, ist UPC berechtigt, dem Kunden den Bearbeitungsaufwand in der Höhe zu verrechnen, den die restliche Lieferung jeweilige Bank UPC vorschreibt. Entgelte sind mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Wir Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem UPC über sie verfügen kann.
(4) UPC ist berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung bis zur Übergabe der Forderungsbetreibung an ein Inkassoinstitut oder an einen Rechtsanwalt Xxxxxxxxxx in Höhe von Euro 20,00 in Rechnung zu stellen. Ist der eingemahnte Betrag geringer als dieser Betrag, so sind berechtigt die Mahnspesen mit dem Betrag des eingemahnten Außenstandes begrenzt. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so hat dieser Verzugszinsen gemin der Höhe von 12% p.a., sowie die, ab Übergabe der Forderungsbetreibung an ein Inkassoinstitut oder an einen Rechtsanwalt, tatsächlich angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not- wendigen Mahn- und Inkassoaufwendungen zu bezahlen. § 288 AbsDer Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich UPC vorbehält, die Forderungsverfolgung nach der ersten erfolglosen Mahnung an ein Inkassoinstitut bzw. 1 S.2 BGB an einen Rechtsanwalt zu berechnenübergeben. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt: Wenn UPC Ihnen gegenüber Zahlungen zu leisten hat und damit in Verzug gerät, wird UPC dem Kunden nach Erhalt einer Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 12 % jährlich ab Fälligkeit bezahlen, sofern der Zahlungsverzug von UPC verschuldet wurde.
(5) Gegen Ansprüche von UPC kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dieses Aufrechnungsverbot erstreckt sich nicht auf Gegenforderungen von Verbrauchern, wenn diese in rechtlichem Zusammenhang mit Forderungen von UPC stehen oder von UPC anerkannt wurden sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit von UPC. UPC ist berech- tigt, eine vom Kunden erlegte Kaution oder bestehen- de Guthaben gegen allfällige offene Forderungen, aus welchem Titel immer, aufzurechnen. Ist im Fall einer Vertragsbeendigung ein Guthaben des Kunden vorhan- den, so werden Guthaben bis Euro 30,00 ausschließlich auf ein vom Kunden bekannt gegebenes Konto über- wiesen. Verfügt der Kunde über kein Konto erfolgt die Auszahlung mittels Anweisung auf Kosten des Kunden.
(6) Die Zahlung des Kunden gilt an dem Tag als geleistet, an dem UPC über sie verfügen kann. In Ermangelung einer ausdrücklichen Widmung durch den Kunden wer- den Zahlungen gegen die älteste Schuld angerech- net bzw. erfolgt die Widmung bei Vorliegen mehre- rer Vertragsverhältnisse nach Xxxx von UPC. Eine richtige Zuordnung der Zahlung kann nur bei einer Einzugsermächtigung bzw. der Verwendung des Originalzahlscheins oder originalen Zahlungsanweisung gewährleistet werden. Bei Telebanking muss der Kunde die jeweils am Zahlschein angegebene Referenznummer im Feld „Kundendaten“ bzw. die jeweils auf der Zahlungsanweisung angegebene Referenznummer im Feld „Zahlungsreferenz“ eintragen. Die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung tritt erst mit der tatsächlichen Zuordnung zum Kunden ein. Im Fall einer notwendi- gen manuellen Zuordnung durch UPC ist UPC berech- tigt, vom Kunden ein Bearbeitungsentgelt gemäß den jeweils gültigen Entgeltbestimmungen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens Zurückbehaltungsrechtes steht dem Kunden nicht zu, außer wenn er Verbraucher ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenund Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit UPC hat.
2(7) Allfällige Einwendungen des Kunden gegen die Richtigkeit der verrechneten Entgelte müssen bei UPC schriftlich binnen drei Monaten nach Rechnungszugang geltend gemacht werden. Bei ZahlungsverzugEinwendungen, die später erhoben wer- den, sind unbeachtlich. Sollten sich nach einer Prüfung durch UPC die Einwendungen des Kunden als unberech- tigt erweisen, so kann der Kunde, unbeschadet seines Rechtes den Rechtsweg zu beschreiten, binnen einem Monat ab Zugang der Stellungnahme von UPC die RTR- GmbH zur Streitschlichtung gemäß § 122 TKG anzu- rufen. Verbraucher werden über diese Fristen und die Rechtsfolgen einer unterlassenen Einwendung gesondert hingewiesen. Streit– oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder behauptete Verletzungen des TKG) können vom Kunden ebenfalls binnen eines Monats nach Erhalt der Stellungnahme von UPC zur Kundeneinwendung der Regulierungsbehörde vorgelegt werden. UPC wird an einem solchen Verfahren mitwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erfor- derlichen und verfügbaren Auskünfte erteilen sowie erforderlichen und verfügbaren Unterlagen vorzule- gen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehm- liche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen. Wird der Regulierungsbehörde ein Einspruch gegen die Rechnung von UPC zur Kenntnis gebracht, so wird ab diesem Zeitpunkt die Fälligkeit des bestrittenen Betrages bis zur Streitbeilegung aufgeschoben. Unabhängig davon kann UPC den Betrag, der dem Durchschnitt der letz- ten 3 Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig stellen. Zuviel eingehobene Beträge sind samt den gesetzlichen Zinsen ab Inkassotag zu erstatten. Die gesetzlichen Verzugszinsen belaufen sich bei Verbrauchern im Sinne des KSchG auf 4 % p.a., bei Scheckprotesten Unternehmern nach den für unternehmensbezogene Geschäfte anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Wenn sich herausstellt, dass die Erhebung von Einwendungen unberechtigt war, wird der Verzug ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Fälligkeit der Forderung berechnet.
(8) Wird ein Abrechnungsfehler festgestellt, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und sonstigen Umständenlässt sich das richtige Entgelt nicht mehr ermitteln, so wird eine Pauschalabgeltung vorgeschrieben, die die Kreditwürdigkeit sich nach dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme des Käufers zweifelhaft erscheinen lassenTelekommunikationsdienstes durch den Kunden während der letzten drei Abrechnungszeiträume bemisst, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten soweit UPC einen Verbrauch zumindest in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnendiesem Ausmaß glaubhaft machen kann.
3(9) Die Verrechnung von Diensten erfolgt zeitanteilig ab dem Tag der Herstellung des Anschlusses bzw. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4der Erbringung des jeweiligen Dienstes. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, Liegen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangenVoraussetzungen für die Installation der Hard- und Software bzw. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich son- stigen Herstellung des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers Dienstes nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenvor, ist der Käufer verpflichtetUPC berech- tigt, dem Kunden den vollen Kaufpreis zusätzlichen Aufwand für weitere Montagetermine gesondert in Rechnung zu entrichtenstellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb Unsere Zahlungsansprüche sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungs- aufstellung (Rechnungsstellung) fällig. Bei Verträgen mit einem Lieferwert von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage 5.000,00 EUR sind wir berechtigt, eine Anzahlung des Kauf- preises zu verlangen. Die Anzahlung ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung Rechnungsstellung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenzur Verrech- nung der Anzahlung berechtigt.
2. Bei ZahlungsverzugDer Kunde kommt, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenohne dass es einer Mahnung bedarf, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassenspätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- aller spätestens aber 30 Tage nach Empfang der Gegenleistung oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten Abnahme in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenVerzug.
3. Bei Zahlungsverzug durch Jede ausstehende Forderung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendma- chung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenkaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4. Werden Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, anerkannt wurden. Bei Mängeln der Lieferung oder Leistung desselben Vertragsver- hältnisses bleiben die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung Gegenrechte des Kunden jedoch unberührt.
5. Die Zahlung hat ohne Abzug in bar zu verlangenerfolgen, soweit nichts anderes schrift- lich vereinbart wurde. Als UmstandLeistungsort (§ 269 BGB) für die Zahlung ist Dautphe- tal. Zur Annahme von Wechseln, der Schecks oder anderen Ersatzleistungen sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks, Forderungsabtretungen oder andere Ersatzleistungen nehmen wir nur erfüllungshalber, Wechsel und Schecks zudem nur vorbehaltlich einer Diskontierungsmöglichkeit, an. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont‐, Protest‐, Einzugsspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovoll- macht, die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtin jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.
7. Wir sind jederzeit zur Abtretung unserer Forderungen gegen den Kunden berechtigt. Dies gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunfteiauch für künftige Forderungen.
8. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises Die Abtretung von Gegenansprüchen an uns ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle unserer vorange- gangenen schriftlichen Zustimmung zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben 5.1 Vorbehaltlich besonderer schriftlich vereinbarter Bedingungen zwischen den Vertragsparteien zahlt der Käufer den Preis der Waren (mit eventuellen Abzügen, die dem Käufer zustehen, jedoch ohne sonstige Abzüge) innerhalb von 30 Werktagen Tagen nach dem Rechnungsdatum des Verkäufers, und der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlung des Preises zu verlangen, unbeschadet der Tatsache, dass die Lieferung eventuell nicht stattgefunden hat und das Eigentumsrecht an den Waren möglicherweise nicht an den Käufer übergegangen ist. Zahlungsbelege werden nur auf entsprechenden Antrag hin erstellt.
5.2 Erfolgen die Zahlungen nicht innerhalb der vereinbarten Zeiträume, sind ab dem Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 15% des Rechnungsbetrags zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständenzahlen, die automatisch und ohne weitere Anmahnung unmittelbar fällig sind. Erfolgt zudem eine Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum, wird eine Zahlungsaufforderung unter Hinweis auf diese Klausel per Einschreiben verschickt. Erfolgt auf diese Zahlungsaufforderung innerhalb von acht Tagen keine Reaktion, so erhöht sich die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fälligHauptforderung um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20%, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe sich der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen LieferungenVerkäufer das Recht vorbehält, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wordendie gesetzlichen Zinsen sowie die Erstattung etwaiger sonstiger (außer-) gerichtlicher Kosten zu fordern. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe Wenn der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenKäufer bis zum Fälligkeitsdatum keine Zahlung leistet, ist der Verkäufer - unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel - berechtigt:
5.2.1 den Vertrag aufzulösen beziehungsweise weitere Lieferungen an den Käufer verpflichtetauszusetzen.
5.2.2 Zahlungen des Käufers für die Waren (oder für Waren, den vollen Kaufpreis die gemäß einem anderen Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geliefert wurden) nach eigenem Ermessen aufzurechnen (ungeachtet angeblicher vom Käufer gewünschter Anwendungen); und Trelleborg Pipe Seals X.X. Xxx 00, XX-0000 XX Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Besuchsadresse : Xxxxxxxxxx 00, XX-0000 XX Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 000 000000 Fax: +00 000 000000
5.2.3 alle gesetzlichen Mittel zu entrichtennutzen, die für angemessen gehalten werden, um die vom Käufer geschuldeten Beträge zurückzuerlangen und dann die damit verbundenen Kosten vom Käufer einzufordern.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben Zahlung hat innerhalb von 30 Werktagen Tagen ab Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als ZahlungBei Zahlung innerhalb von 10 Tagen in bar werden 2 % Skonto gewährt. Sie Andere Konditionen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren Die Annahme von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der LieferungWechsel bedarf in jedem Falle vorheriger Vereinbarung. Wir sind berechtigt nehmen nur diskontfähige Wechsel an. Ein Skontoabzug wird bei der Zahlung durch Wechsel nicht gewährt. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Werden Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall in Teilsendungen vorgenommen, wird der Kaufpreis jeder Teillieferung Teilsendung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung Lieferungen fällig. Wir Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB wir berechtigt, Kosten zu berechnenberechnen mindestens in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es unsererseits nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Wechsel- und Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche unsere sämtlichen Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt istsind, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite Kreditgewährung ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer Abnehmer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen diesem gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach der Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen die Kreditwürdigkeit als eines Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung Vorauszahlungen in bar zu verlangen. Als Umstand, Umstand der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässtläßt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle Ziff. 8 dieser Bedingung zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 18.1 Sofern nicht anders vereinbart wurde, sind die Rechnungen von IFTEST sofort zur Zahlung fällig und bis spätestens am 30. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Tag nach Rechnungsdatum zu bezahlen ohne Abzug von Skonto und ohne jeden anderen Abzug.
8.2 Die Zahlungspflicht ist erfüllt, wenn der fällige Betrag dem in der Rechnung aufgeführten Konto gutgeschrieben ist und IFTEST zur freien Verfügung steht.
8.3 Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprü- chen oder von IFTEST nicht anerkannten Gegenforderungen zurückzuhalten, zu erfolgenverrechnen oder zu kürzen.
8.4 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lie- ferungen oder Leistungen aus Gründen, die IFTEST nicht zu verantworten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferungen nicht verunmöglichen.
8.5 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder muss IFTEST ernstlich befürchten, Zahlungen des Auftraggebers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist IFTEST be- rechtigt:
(1) die eigene Leistung zurückzuhalten und Waren nur noch gegen Zahlung Zug um Zug an den Auftraggeber abzuliefern sowie Waren auf Kosten des Auftraggebers zu hinterlegen; mit der Hinterlegung wird der vertraglich vereinbarte Preis für die hinterlegten Waren sofort zur Zahlung fällig.
(2) für alle mit Blick auf die Vertragserfüllung an Lager ge- legten Rohmaterialen und Halbfabrikate Anzahlungen zu verlangen, welche dem Wert der betreffenden Rohmaterialen (zu Einkaufspreisen) und Halbfabrikate (zu Herstellkosten) entsprechen. Xxxxxxx gelten erst Solche Anzahlungen werden sofort zur Zahlung fällig.
(3) mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als ZahlungBezug auf die von ihr noch nicht erfüllten Verträge bzw. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist Vertragsteile eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen für die Installation nicht Leistung einer Sicherheit (bedingungslose Bankgarantie eines anerkannten Bankinstitutes) im Kaufpreis inbegriffenWert der noch nicht erfüllten Verträge bzw. Vertragsteile. Wird die Sicherheit innert der gesetzten Frist nicht geleistet, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht ist IFTEST mit Bezug auf die restliche Lieferung fälligvon ihr noch nicht erfüllten Verträge bzw. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB Vertragsteile berechtigt:
(i) am Vertrag festzuhalten und zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 entscheiden, ob sie diese selber noch erfüllen oder auf eine Realerfüllung verzichten will, sowie Schadenersatz (positives Vertragsinteresse) zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzugverlangen, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, (ii) vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar und Schaden- ersatz (negatives Vertragsinteresse) zu verlangen.
8.6 Hält der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung ab dem 30. Als UmstandTag nach Rechnungs- datum einen Verzugszins zu entrichten, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt2% über dem gesetzlichen Verzugszinssatz liegt; zudem ist IFTEST berech- tigt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer AuskunfteiMahngebühr von CHF 30.00 (zuzüglich MWST) je Mahnschreibung einzufordern. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich Der Ersatz des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
8.7 Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware steht diese im Eigentum von IFTEST und diese ist bei allen Lieferungenberechtigt, auch Teillieferungeneinen Eigentums- vorbehalt eintragen zu lassen.
8.8 Ist der Auftraggeber zugleich Lieferant von Waren, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen welche von IFTEST zu verarbeiten sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben(Beistellteile), ist eine Fakturierung der Käufer beigestellten Waren durch den Auftraggeber ausgeschlos- sen; IFTEST ist lediglich verpflichtet, den vollen Kaufpreis Erhalt der beigestell- ten Waren zu entrichtenquittieren. Bei Nichtgebrauch der Xxxx ist diese an den Auftraggeber zurückzugeben, weitergehende Ansprü- che des Auftraggebers im Zusammenhang mit beigestellten Waren sind ausgeschlossen.
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Zahlungsbedingungen. (1) Preise (Entgelte) für Verkäufe von Waren von Atlas gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk (Lager) in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, einschließlich Verpackung jedoch ohne Fracht, Versicherung, Zölle, Gebühren oder sonstige Nebenkosten. Die Zahlungen haben innerhalb Preiserhöhungen wegen der Steigerung der Gestehungskosten (insbesondere Materialpreise, Löhne, Generalkosten etc.) zwischen dem Vertragsabschluss und der Erfüllung werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind von 30 Werktagen diesem zu tragen. Aufträge ohne Preisbestimmung werden zu den am Tag der Rechnungslegung geltenden üblichen Preisen von Atlas berechnet. Technische Änderungen oder Abweichungen von Vorgaben aller Art sind vom Kunden zum allgemein üblichen Preis zu akzeptieren, sofern sie dem vom Kunden angestrebten Verwendungszweck nicht zuwiderlaufen.
(2) Das Entgelt einschließlich aller Nebengebühren (Umsatzsteuer etc.) ist, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und Skonto fällig.
(3) Die Rechnungslegung erfolgt generell und ausschließlich auf elektronischem Weg.
(4) Xxxxx ist nicht verpflichtet, Xxxxxxx anzunehmen. Zahlungen mittels Scheck erfolgen nur zahlungshalber. Sämtliche Spesen und Bankprovisionen in Verbindung mit Überweisungen, gleich welcher Art, gehen zu erfolgenLasten des Kunden. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Bei Banküberweisung und Xxxxxx gilt der Tag der Kontogutschrift oder unwiderruflichen Einlösung als ZahlungTag des Zahlungseinganges. Sie Im Falle des Zahlungsverzuges werden bis dahin die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Mahnspesen vereinbart. Zudem erlöschen bei gerichtlicher Einforderung des geschuldeten Betrages die Rabattierungen sowie sonstige Preisnachlässe und es gelten dann die Entgelte gemäß Bruttolistenpreise als geschuldet.
(5) Bei Verzug mit auch nur zahlungshalber angenommeneiner einzigen (Teil-)Zahlung tritt Terminverlust ein und sind alle Rechnungen und Forderungen sofort fällig, ohne dass es einer ausdrücklichen Fälligstellung durch Atlas bedarf. Ist Gleiches gilt für den Fall einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden. Xxxxx ist auch in diesem Fall berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Installation nicht an den Kunden gelieferten Waren zurückzunehmen, Ausfolgung zu verlangen oder ausstehende Lieferung/Leistung, auch anderweitige Aufträge betreffend, zurückzuhalten.
(6) Nach Wirksamwerden eines Rücktritts vom Vertrag hat der Kunde die bereits ausgelieferte Xxxx sofort ohne weitere Aufforderung auf seine Kosten Atlas zurückzustellen, Ersatz für allfällige Wertminderung zu leisten und alle Aufwendungen zu ersetzen, die Atlas im Kaufpreis inbegriffenZuge der Durchführung des Vertrages und seiner Rückabwicklung erwachsen.
(7) Sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, erfolgt die Abnahme darf der Produkte durch den Kunden bei LieferungKunde mit seinen Forderungen nicht gegen Forderungen von Xxxxx aufrechnen. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffenEingehende Zahlungen können von Atlas, erfolgt die Abnahme unabhängig von der Produkte Widmung durch den Kunden, jeweils auf die älteste Lieferung/Leistung angerechnet werden.
(8) Sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, steht dem Kunden ein Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht an den Waren von Atlas nicht zu.
(9) Für den Fall, dass Xxxx in ein Drittland zu liefern ist, so behält sich Xxxxx ausdrücklich die nachträgliche Verrechnung der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer vor, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ausfuhrdokumentation nicht nachkommt.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. (1. Die ) Sämtliche Zahlungen haben sind in Euro ausschließlich an BITH zu leisten.
(2) Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen zahlbar mit 2 % Skonto innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum 10 Tagen sowie ohne Abzug zu erfolgeninnerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung.
(3) Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt Zinsen in Höhe von € 25,00 zu erheben8 % über dem jeweiligen Basis- zinssatz der EZB p.a. berechnet, sofern BITH nicht höhere Sollzinsen nachweist.
2(4) Die Ablehnung von Xxxxxxx oder Wechseln bleibt vorbehalten. Bei ZahlungsverzugSchecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständensämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
(5) Der Besteller kann nur mit eigenen Forderungen aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten, rechtskräftig oder bestritten, aber entscheidungsreif sind.
(6) Wenn BITH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassenBestellers in Frage stellen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- wenn ein Scheck nicht eingelöst werden kann oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungender Besteller seine Zahlungen ohne hierzu berechtigt zu sein, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lasseneinstellt, so ist XXXXXXX BITH berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks ange - nommen hat. Darüber hinaus ist BITH berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlan- gen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Xxxx auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.
(7) BITH ist berechtigt, bei bereits entstandenen Kosten und Zinsen die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(8) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn BITH über den Betrag verfügen kann. Als UmstandIm Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenScheck eingelöst wird.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 1. Die Für die Bezahlung gelten die in unserer Auftragsbestätigung ge- nannten Konditionen. Zahlungen für Auslandslieferungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug grund- sätzlich durch unwiderrufliches, be- stätigtes Akkreditiv zu erfolgen.
2. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie Schecks werden bis dahin nur zahlungshalber unter üblichem Vorbehalt angenommen. Ist Bei Zah- lungen aller Art gilt als Erfüllungstag der Tag, an dem wir über den Be- trag verfügen können. Der Besteller trägt die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffenKosten seiner Zahlung, erfolgt insbesondere alle Arten von Bank- spesen und –kosten.
3. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei LieferungZwischenzeit Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffenin Anrechnung gebracht, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnendass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines Gel- tendmachung weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossenVerzugs- schadens behalten wir uns vor. Einer Mahnung bedarf es nichtDem Besteller bleibt vorbehalten, einen niedrigeren Verzugsschaden nach- zuweisen. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt Ferner steht uns eine Mahnpauschale in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch 40,-- gegen den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenBesteller zu.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so Zur Aufrechnung mit Gegenansprü- chen ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossenBesteller nicht berech- tigt, es sei denn, diese seine Forderungen sind anerkannt von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wordenfestgestellt. Minderung We- gen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zu- rückbehaltungsrecht zu.
5. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbe- dingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kaufpreises ist Bestellers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausste- hende Lieferungen nur gegen Vo- rauszahlung oder Sicherheitsleis- tung auszuführen oder nach Maßgabe ange- messener Nachfrist vom Vertrag zu- rückzutreten und/oder statt der Leis- tung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiter- veräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Über- tragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen und die Einzie- hungsermächtigung gemäß Ab- schnitt IX. 7. widerrufen. Der Bestel- ler ermächtigt uns schon jetzt, in diesen Bedingungen ausdrücklich den genannten Fälle zulässigFällen sein Be- triebsgelände und seine Betriebs- räume zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen.
6. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste fällige Rechnung ver- rechnet. Der Besteller ist, solange eine ältere Rechnung offensteht, nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenberechtigt, ist bei der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis Bezahlung späterer Rechnungen Skonto zu entrichtenbeanspruchen.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen Unsere Preise gelten ab Rechnungsdatum Werk ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als ZahlungVerpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. Sie werden bis dahin gelten nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kundendann als Festpreise, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr sie ausdrücklich als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmensolche vereinbart wurden. In diesem Fall wird unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in Höhe von € 25,00 zu erhebender Rechnung gesondert ausweisen.
2. Bei ZahlungsverzugMontagekosten sind im Objektpreis nicht enthalten, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, sondern werden gesondert berechnet. Montagetermine haben für die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenBezahlung keine aufschiebende Wirkung.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigtRechnungen gelten als anerkannt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutretenwenn ihnen nicht binnen 10 Tagen schriftlich widersprochen wurde.
4. Werden uns nach Grundlage der vereinbarten Preise sind die laufenden Betriebskosten, Steuern, Löhne und sonstige betriebsbedingten Ausgaben. Treten hinsichtlich dieser Kosten zwischen Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekanntund Lieferung oder Ausführung Erhöhungen ein, so sind wir berechtigt, die dessen Preise angemessen und mit Nachweis zu erhöhen. Dem Besteller steht aus diesem Grunde kein Rücktritts- oder Leistungsverweigerungsrecht zu.
5. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller zulässig. Der Preis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Besteller zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn auf den eingelösten Scheck tatsächlich eine Gutschrift erfolgt.
6. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Verzug oder sonstigen bekannt gewordenen Umständen, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassendes Bestellers herabzusetzen, so werden sämtliche unsererseits erhobenen Forderungen gegen den Besteller ohne Rücksicht auf besondere Zahlungsvereinbarungen sofort fällig. Darüber hinaus haben wir das Recht, von noch nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten, ausstehende Lieferungen auszusetzen oder nur gegen Vorauszahlung zu erfüllen.
7. Im Falle der Zahlungsstockung, der Zahlungsunfähigkeit, Vergleich, Insolvenz, Fusion, Koope- ration etc. sind vorher gesondert vereinbarte Sonderkonditionen (Rabatte und Zahlungsbedin- gungen) von vorneherein ungültig und durch uns neu festzusetzen. Dies gilt auch für Xxxx, die zurückgegeben wird und gutgeschrieben ist. Der Wert solcher gutzuschreibender Xxxx wird deshalb von uns allein bestimmt.
8. Der Besteller ist XXXXXXX zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder Vorauszahlung in bar zu verlangenunstreitig sind. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit Zur Ausübung eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer verpflichtetBesteller nur befugt, den vollen Kaufpreis wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Wir sind berechtigt, Zahlungen des Bestellers zunächst für ältere Forderungen einschließlich der Zinsforderungen und Kostenerstattungsansprüche zu entrichtenverrechnen.
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Zahlungsbedingungen. 18.1 Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil von DLC netto, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Mangels abweichender Vereinbarung wird der Kaufpreis zu 100% per Vorauszahlung beglichen. Anschliessend an die Zahlung wird die Ware durch DLC bestellt. Alle an DLC geschuldeten Beträge sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innert 30 Tagen nach Fakturadatum zur Zahlung fällig. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommenZahlungspflicht ist erfüllt, soweit DLC an ihrem Domizil Schweizer Franken oder die vereinbarte Fremdwährung zur freien Verfügung gestellt sind. Ist Zahlung mittels Akkreditiv vereinbart, so trägt der Besteller die Installation Kosten für die Eröffnung, Avisierung und Bestätigung.
8.2 Der Besteller darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von DLC nicht im Kaufpreis inbegriffenschriftlich anerkannter Gegenforderungen weder zurückbehalten noch kürzen.
8.3 Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, erfolgt wenn der Versand, der Transport, die eventuelle Montage oder Inbetriebsetzung oder die Abnahme der Produkte durch Lieferungen aus welchen Gründen auch immer verzögert oder verunmöglicht wird oder wenn noch unwesentliche Teile der Lieferungen fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferungen nicht verunmöglichen.
8.4 Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Wechsel- und Scheckkosten sind vom Kunden bei Lieferungzu tragen. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den KundenUnser Eigentumsvorbehalt entfällt erst, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erhebenalle Wechselforderungen erfüllt sind.
2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, 8.5 Werden die Anzahlung oder die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassenleistenden Sicherheiten nicht vertragsgemäss geleistet, so ist XXXXXXX DLC berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in jedem dieser Fälle Xxxxxxxxxxxxx, einschliesslich Ersatz für entgangenen Gewinn, zu verlangen. Ist der Besteller mit einer weiteren Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand oder muss DLC aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zu erhalten, so ist DLC unbeschadet ihrer übrigen Ansprüche berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen und versandbereite Lieferungen zurückzubehalten, bis neue Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart sind und DLC genügende Sicherheiten erhalten hat. Kann eine solche Vereinbarung nicht innert einer angemessenen Frist getroffen werden oder erhält DLC keine genügenden Sicherheiten, so ist DLC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar und Schadenersatz, einschliesslich Ersatz für entgangenen Gewinn, zu verlangen.
8.6 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen sind unter dem Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche ohne besondere Mahnung Verzugszinsen geschuldet, wobei sich der Zinssatz nach den am Domizil von DLC üblichen Zinsverhältnissen richtet, mindestens jedoch 5% pro Jahr beträgt. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichtenDie Verpflichtung zur vertragsgemässen Zahlung bleibt bestehen.
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Samples: Lieferbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Die Für die Bezahlung gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Konditionen. Zahlungen für Auslandslieferungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug grundsätzlich durch unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben.
2. Schecks werden nur unter üblichem Vorbehalt, Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Sie sind bei Begebung des Wechsels an uns zu entrichten. Bei ZahlungsverzugZahlungen aller Art gilt als Erfüllungstag der Tag, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei an dem wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnenüber den Betrag verfügen können.
3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz in Anrechnung gebracht, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behalten wir fernerhin berechtigtuns vor. Dem Besteller bleibt vorbehalten, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreteneinen niedrigeren Verzugsschaden nachzuweisen.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist XXXXXXX der Besteller nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese seine Forderungen sind anerkannt von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wordenfestgestellt. Minderung Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
5. Wir sind dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder statt der Leistung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen und die Einziehungsermächtigung gemäß Abschnitt IX. 7. widerrufen. Der Besteller ermächtigt uns schon jetzt, in diesen Bedingungen ausdrücklich den genannten Fälle zulässigFällen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen.
6. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. Der Besteller ist, solange eine ältere Rechnung offensteht, nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt habenberechtigt, ist bei der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis Bezahlung späterer Rechnungen Skonto zu entrichtenbeanspruchen.
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Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlungen haben a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum 14 Tagen nach Zugang unserer Rechnung und ohne Abzug fällig. Ein anderes Zahlungsziel, Skonto und/oder Nachlässe bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung. Erfolgt die Lieferung in Teilleistungen, sind entsprechend der Rechnungslegung Teilzahlungen zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert erbringen.
b) Kommt der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferungin Verzug, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt können wir Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, Mahnkosten in Höhe von 15,00 € 25,00 zu erhebenje Mahnung sowie einen etwa weitergehenden Verzugsschaden geltend machen.
2c) Die Annahme von Schecks können wir ablehnen. Bei ZahlungsverzugDie Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, bei Scheckprotesten Einziehungsspesen und alle sonstigen UmständenKosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in bar zu zahlen. Eine Verpflichtung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest usw. besteht für uns nicht.
d) Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen jeweils auf die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung älteste noch offene Forderung anzurechnen.
e) Unsere sämtlichen Forderungen werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, in jedem Fall dann sofort fällig, wobei wir berechtigt wenn der Kunde mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, Kosten in Höhe über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen.
3Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer Außerdem sind wir fernerhin bei Zahlungsverzug des Kunden – nach unserer Xxxx – berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten.
4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekanntVorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar die uns obliegende Leistung zu verlangenverweigern. Als UmstandAußerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Barzahlung fordern.
f) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wordenist. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, Außerdem ist der Käufer verpflichtetKunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, den vollen Kaufpreis zu entrichtenals sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen