Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässig.
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Samples: www.blrsolarcontrol.com, www.sonnenschutz-glemser.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche Das dem Sachverständigen zustehende Honorar wird mit Beendigung des Auftrags fällig und ist umgehend nach Vorlage der Rechnung, spätestens bis zu dem darin angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Sachverständige ist berechtigt einen Vorschuss von bis zu 50 % der vereinbarten bzw. absehbaren Kosten zu verlangen, sobald die Besichtigung des Objektes stattgefunden hat. Der Sachverständige ist gegen Unternehmen berechtigt, Erhöhungen der Umsatzsteuer, die zwischen Vertragsschluss und Rechnungsstellung eintreten und vom Auftragnehmer steuerlich zu beachten sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart an den Auftraggeber weiterzugeben. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät wenn zwischen Vertragsabschluss und Erhöhung der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtetUmsatzsteuer mehr als vier Monate verstrichen sind. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir Zahlungsanweisungen werden nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit anerfüllungshalber angenommen. Schecks und Wechsel werden Sie gelten erst nach Einlösungdann als Zahlung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschriebenwenn sie endgültig gutgeschrieben worden sind. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten Eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmachtausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung oder das Gegenrecht ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung des Kostenvorschusses nach dem ersten Absatz dieser Bestimmung in jedem Fall zu prüfen Verzug, so kann der Sachverständige nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens hat der Auftraggeber, wenn er Verbraucher ist, zur Entgegennahme Verzugszinsen in Höhe von Zahlungen 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, ansonsten in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Sollten dem Sachverständigen Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist der Sachverständige berechtigt, vor Auftragserledigung Barzahlung zu verlangen. Der Inkassovollmacht steht gleichAuch kann der Sachverständige in derartigen Fällen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt 15 % der Vergütung, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegtvorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug bei Nichteinlösen von Schecks oder UmständeWechseln, welche Zahlungseinstellung, Eröffnung des lnsolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung Ablehnung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigEröffnung mangels Masse beim Auftraggeber.
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Samples: wert4you.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche Reparatur- und Montagerechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Sofern in der Auftragsbestätigung oder Rechnung keine anderen Zahlungsbedingungen genannt sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens sind sonstige Rechnungen innerhalb von 30 Tage Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen(=Fälligkeitszeitpunkt) durch Bankscheck oder Überweisung rein netto zu bezahlen. Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt. Eine Skontoabrede wird hinfällig, so gerät wenn sich der Besteller ohne besondere Mahnung Kunde mit früheren Rechnungen in VerzugZahlungsverzug befindet. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenWechsel werden nur ausnahmsweise und bei besonderer vorheriger Vereinbarung sowie nur zahlungshalber angenommen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bei der Diskontierung anfallenden Kosten und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehaltenSpesen trägt der Kunde; diese sind von ihm umgehend in bar zu ersetzen. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Zahlungen gelten erst nach Einlösungan dem Tag als geleistet, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschriebenan dem wir über den Betrag verfügen können. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührtZahlungen an Vertreter ohne schriftliche Inkassovollmacht sind nicht wirksam. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher InkassovollmachtDer Kunde kommt durch eine Mahnung von uns, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigtZahlungsverzug. Der Inkassovollmacht steht gleichAuch ohne Mahnung tritt Zahlungsverzug ein, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden Kunde nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz für das Jahr zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solcheZahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Fälligkeits- bzw. Verzugszinsen verwendet. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung, die sich auf einen nicht unwesentlichen Betrag erreicht, im Rückstand, hat er seine Zahlungen eingestellt oder ist eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetreten, so werden unsere Gewährleistungen beziehenForderungen aus sämtlichen bestehenden Verträgen mit dem Kunden sofort zur Zahlung fällig; Stundungen oder sonstige Zahlungsaufschübe - auch durch Annahme von Akzepten - enden dann sofort. Für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen können wir Sicherheitsleistung verlangen. Vorgenanntes gilt auch, wenn Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben werden. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, insbesondere des Recht zur Einbehaltung von fälligen Zahlungen, ist ausgeschlossen; dasselbe . Dies gilt für die Aufrechnung mit nicht bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässig.
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Samples: oertli-induflame.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindDie Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen. Die im Angebot ausgewiesenen Endbeträge sind nach bestem Wissen ermittelt und sind - falls nicht anders ausdrücklich angeboten ist - als Circa-Werte zu verstehen. Sie gelten nur bei ungeteilter Bestellung zu angebotenen Leistungen oder Lieferungen und - im Fall von Bauleistungen - bei ununterbrochener Leistungsmöglichkeit seitens des Auftragnehmers, sofern schriftlich es sei denn, dass die Unterbrechung der Leistungsmöglichkeit vom Auftragnehmer verschuldet ist. Weichen die in der Bestellung vereinbarten Preise von denjenigen der Schlussrechnung um nicht anderes vereinbart mehr als 10% ab, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenweil es sich etwa bei der Ermittlung der Preise in der Bestellung um offensichtliche Rechenfehler handelt oder weil sich erst bei Ausführung der Bauleistungen herausgestellt hat, dass unvorhergesehene Leistungen zu erbringen waren (z.B. Vorleistungen, komplizierte Putzarbeiten, Materialkosten im Zusammenhang mit Verleistungsarbeiten), so gerät hat der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz Auftraggeber die Preise der Schlussrechnung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Ist ein Festpreis vereinbart worden, kann der Auftragnehmer dennoch bei unvorhergesehenen Unwägbarkeiten, welche zu einer Erhöhung des Preises führen, diese dem Auftraggeber in Rechnung stellen, wenn sie nicht mehr als 10% von dem vereinbarten Festpreis abweichen. Bei Vereinbarungen, die Liefer- und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme Leistungsfristen von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechselmehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich ist der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach EinlösungAuftragnehmer berechtigt, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührteingetretene Preiserhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmachtdas Ausmaß gilt die DIN- Vorschrift, die in jedem Fall zu prüfen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) enthalten ist. Die Bedingungen können auf Wunsch eingesehen werden. Unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot auf der Grundlage von Xxxxx und Zahlen, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleichdie der Auftraggeber selbst ermittelt hat, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir oder teilt der Auftraggeber ein Maß mit, nach dem gefertigt werden soll, und stellt sich später heraus, dass die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet vom Auftraggeber ermittelten Werte falsch sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren so kann der Besteller erst Auftragnehmer nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung Vornahme eines erneuten Aufmasses auf der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass Grundlage dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, neuen Aufmasses abrechnen; bereits erbrachte Leistungen können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu vom Auftragnehmer uneingeschränkt in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus sind wir berechtigtWird außerhalb der üblichen Arbeitszeit Leistung verlangt, Ersatz unserer Aufwendungen so kann dies zur Berechnung zusätzlicher Lohnzuschläge führen. Sollten der Auftragnehmer oder die von ihm beauftragten Personen die vereinbarten Leistungen zunächst nur in einem Umfang von ca. 95% der Gesamtarbeiten fertig stellen, so ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, den in Rechnung gestellten Gesamtpreis zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht zahlen, wobei hinsichtlich des Bestellers wegen irgendwelchernoch nicht ausgeführten Arbeitsteiles die Zahlung durch den Auftraggeber unter dem Vorbehalt erfolgen kann, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, dass die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigRestarbeiten binnen vierzehn Tagen durchgeführt werden.
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Samples: www.christ-edelstahl.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindDie Rechnung ist fällig nach Erhalt ohne Skonto oder sonstigen Abzüge. „HMI-Master“ ist be- rechtigt, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligWaren nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme auszuliefern. • Ist die Zahlung Für den Fall des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenVerzu- ges von Nichtverbrauchern werden Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat vereinbart. Der Vertragspartner hat sämtliche dadurch entstandene Kosten, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung etwa außergerichtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Zessionsverbote sowie sinngemäß gleichlautende AGB des Vertragspartners sind unwirksam. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine Verschlechterung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund den Vermögensverhältnissen des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel Vertragspartners ein oder werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder UmständeUmstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit dieses zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer werden sämtliche Forderungen sofort zur FolgeZahlung fällig. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall nur gegen Vorauszahlung auszuführenVorauszahlung. Wir sind auch berechtigt, bereits geleistete Zahlungen auf ange- fallene Zins-, Mahn-, Inkasso-, und Rechtsanwaltskosten anzurechnen. Jedenfalls werden ge- leistete Zahlungen grundsätzlich auf unsere ältesten Forderungen angerechnet, auch wenn der Zahlungsgrund ausdrücklich anders lautet. Diesbezügliche anders lautende Vermerke auf Zahlungsbelegen oder anderen Schriftstücken des Vertragspartners sind unwirksam. Mitarbei- ter von „HMI-Master“ sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht befugt, es sei denn es wird ausdrücklich und schriftlich Anderslautendes vereinbart. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit Forderungen – welcher Art auch immer- aufzurechnen, sofern diese nicht von „HMI-Master“ ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Bei Exportgeschäften ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen im Original an „HMI-Master“ zurückzusenden, ansonsten ist der Vertrags- partner verpflichtet, allfällig vorgeschriebene Abgaben zu bezahlen. Mehrere Vertragspartner haften zur ungeteilten Hand. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Die Einhaltung der ver- einbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lie- ferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbar- ten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmentragen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden Der Auftraggeber ist nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen Zahlungen wegen nicht voll- ständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu verlangenhalten. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcherDer Vertragspartner hat bei Bezahlung dafür Sorge zu tragen, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, dass der Rech- nungsbetrag in voller Höhe ohne Abzüge bei „HMI-Master“ einlangt. Insbesondere die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigSpesen einer Auslandsüberweisung sind in voller Höhe vom Vertragspartner zu übernehmen.
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Samples: hmi-master.at
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindFür den Fall, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart dass die Beschränkungen in erheblichen Maße überschritten werden, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. • Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz nach dem DÜG, mindestens jedoch 10 % p.a. zu berechnen. Die Zahlung des Kunden erfolgt per Bankeinzug. So sind wir berechtigt, ab dem 11.Tag ab Rechnungsdatum Zinsen in der vorgenannten Höhe zu berechnen, wenn der Bankeinzug nicht durchgeführt werden kann oder die per Lastschrift eingezogene Rechnungssumme unserem Konto rückbelastet wird. Für Zahlungen auf dem Überweisungsweg wird aufgrund des erhöhten Aufwandes eine Bearbeitungsgebühr von 7,70 Euro pro Überweisung erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr wird auch erhoben, wenn bei ursprünglich vereinbartem Bankeinzug aufgrund von Rücklastschriften Rechnungen an den Kunden zur Überweisung fakturiert werden. Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift werden die entstehenden Bankspesen erhoben. Die Annahme von Schecks ist ausgeschlossen. Die Zahlung der Raten für einen obligatorischen Wartungsvertrag sind im Vertrag, welcher mit dem Kunden geschlossen wurde, geregelt. Da dieser Vertrag Bestandteil der Beauftragung ist, muss er spätestens bei Projektübergabe vom Kunden unterzeichnet vorliegen. Ist dies nicht der Fall, gilt der Vertrag vom Kunden als angenommen, wenn dieser von der NETZING AG unterzeichnet ist und kein Widerspruch vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht Widerspruch hätte jedoch immer die Nichtübergabe des Bestellers wegen irgendwelcherProjektes durch die NETZING AG zur Folge. Ist das Projekt übergeben, gilt der Folgemonat als Zahlungsbeginn für den obligatorischen Wartungsvertrag. Hat die NETZING AG zum Beispiel bei Eigeninstallation durch den Kunden einen oder mehrere Monate in dem Vertrag für den Zahlungsbeginn vorgesehen, so ist dies nur ein Entgegenkommen von uns seiten der NETZING AG. Kommt der Kunde aus welchem Grund auch immer in Zahlungsverzug, werden diese Zugeständnisse unwiderruflich ungültig. Der Vertragsbeginn ist dann unwiderruflich der Folgemonat nach Übergabe des Projektes mit all seinen Konsequenzen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Recht der Kündigung und Fälligstellung von Forderungen durch die NETZING AG ( sh. Punkt f) Löschung und Sperrung von lokal betriebener Software ) hin. Ist eine Rechnung innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum nicht anerkannter Gegenansprüchebeglichen, auch solcheso ist NETZING AG nach Androhung einer Sperrung der Dateien unter Setzen einer Zahlungsfrist von weiteren zwei Wochen zur Sperrung der Dateien berechtigt, wenn die Rechnung nicht ausgeglichen ist. Während der Zeit der Sperrung der Dateien bleibt der Kunde verpflichtet, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehenlaufenden monatlichen Gebühren, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt insbesondere die der Speicherplatzgebühren, weiter zu entrichten, weil NETZING AG nach wie vor für die Aufrechnung mit GegenansprüchenDateien des Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt. • Die Abtretung Nach einer Sperrung der Dateien über einen Zeitraum von Gegenansprüchen gegen uns vier Wochen ist nur NETZING AG ohne weitere Ankündigung berechtigt, die Dateien zu löschen, wenn bis dahin nicht sämtliche Rechnungen beglichen sind. Bei dieser Variante wurde ein obligatorischer Wartungsvertrag für die Dauer von 48 Monaten abgeschlossen. Der Gesamtbetrag errechnet sich aus der Gesamtleistung der Softwareentwicklung in Mannmonaten und der Supportleistung für die Dauer von 48 Monaten. Wurde ein Standardvertrag abgeschlossen, gelten für Supportleistungen 2,5 Mannmonate ( in 48 Monaten entspricht dies 2 Std. pro Woche). Der Gesamtbetrag der Softwareentwicklung muß durch eine Anzahlung vor Vertragsabschluß geleistet werden, danach kann die Restzahlung in 48 Monaten bei entsprechender Sicherheitsleistung z.B. Bankbürgschaft ( Standardvertrag ) erfolgen. Ist eine Ratenzahlung innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit nicht beglichen, so ist NETZING AG nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigAndrohung einer Nutzungsunterlassung unter Setzen einer Zahlungsfrist von weiteren zwei Wochen zur Sperrung und zur Forderung der Nutzungsunterlassung berechtigt, wenn die fälligen Raten nicht ausgeglichen sind. Während der Zeit der Nutzungsunterlassung bleibt der Kunde verpflichtet, die laufenden monatlichen Gebühren weiter zu entrichten, trotz dass der Support eingestellt wird. Nach einer Nutzungsunterlassung über einen Zeitraum von vier Wochen ist NETZING AG ohne weitere Ankündigung berechtigt, die Dateien auch vor Ort zu löschen, wenn bis dahin nicht sämtliche Forderungen beglichen sind.
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Samples: www.netzing.net
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung Zahlungen sind in Euro bar und ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. • Ist die Zahlung Die Folgen des Bestellers nicht spätestens 30 Tage Verzugs richten sich nach Rechnungsdatum eingegangenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Der Käufer ist nur berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich der Gewährleistungsansprüche aufzurechnen, soweit unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Zahlungsansprüche vorliegen. Haben wir aus der ständigen Geschäftsbeziehung mit dem Käufer einen fälligen Zahlungsanspruch gegen diesen, so gerät können wir die Erfüllung unserer Pflichten bis zur Bewirkung der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzugrückständigen Zahlung aufschieben, es sei denn, dass der Zahlungsrückstand auf einer Handlung oder Unterlassung unsererseits beruht. Er ist verpflichtetZahlt der Käufer die geschuldete Summe nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so können wir uns durch einfache schriftliche Mitteilung vom Vertrag lösen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies gilt auch während der Überschreitung eines dem Käufer von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz uns eingeräumten Xxxxxxxxxxxx. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung fällig zu zahlenstellen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Unsicherheitseinrede steht uns dann auch für angefallene Kosten, für Leistungen und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehaltenfür in Arbeit befindliche, sowie fertiggestellte, aber noch nicht gelieferte Ware zu. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleichGleiches gilt, wenn unser Beauftragter eine von uns die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Lieferfristen beginnen mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und alle vom Käufer zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen, insbesondere nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung bzw. Stellung eines vereinbarten Akkreditivs. Entsprechendes gilt für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegtLiefertermine. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender ZahlungenLieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sowie Teillieferungen sind zulässig. • Nichteinhaltung Liefertag ist der ZahlungsbedingungenTag der Meldung der Versandbereitschaft, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folgeanderenfalls der Tag der Absendung. Sie Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung die Lieferung um die Dauer der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen Behinderung und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmeneiner angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vorDies gilt auch, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wirdsolche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Die Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und nicht verschuldete Betriebsstörungen (z. X. Xxxxx, Rohstoff- oder Energiemangel), Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei Einfuhr- /Zollabfertigung sowie alle sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zuUmstände gleich, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangendie, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Fristverschuldet zu sein, können wir die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem Vorlieferanten eintreten. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausführung des Vertrages bzwfür eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann diese Partei die Aufhebung des Vertrages verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Weiterbelieferung verweigernAusführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als sechs Monate verzögert. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus so sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen dem Käufer die Kosten für die Lagerung der Ware zu verlangenberechnen. • Ein Zurückbehaltungsrecht Gleiches gilt für den Fall des Bestellers wegen irgendwelcherAnnahmeverzuges. Zahlungsverpflichtungen des Käufers aus dem Vertrag bleiben unberührt. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abnahme der Ware sind wir berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern oder vom Vertrage zurückzutreten. Wird bei Lieferverträgen auf Abruf nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder von uns dem noch rückständigen Teil des Liefervertrages zurückzutreten. Wird Abnahme gewünscht, sind Umfang und Bedingungen bis zum Vertragsschluss festzulegen. Die Abnahme hat auf Kosten des Käufers unverzüglich nach gemeldeter Abnahmebereitschaft im Lieferwerk zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme nicht, nicht anerkannter Gegenansprücherechtzeitig oder nicht vollständig, auch solchesind wir berechtigt, die sich Ware zu versenden oder auf unsere Gewährleistungen beziehenKosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Damit gilt die Ware als abgenommen. Geraten wir in Verzug, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt kann der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Ablauf insoweit vom Vertrag zurücktreten, als eine Erfüllung für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigihn kein Interesse hat.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Forderungen werden mit Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist Unsere Rechnung ist Fälligkeitsmitteilung im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsanweisungen werden nur nach besonderer Vereinbarung und lediglich zahlungshalber angenommen. Ebenso gilt die Zahlung des Bestellers Weiterbegebung von Schecks oder Wechseln sowie die Prolongation von Wechseln nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät als Erfüllung. Für rechtzeitige Vorzeigung und Protestierung; Benachrichtigung und Zurückleitung solcher Zahlungsmittel wird keine Haftung übernommen. Löst der Besteller ohne besondere Mahnung einen Wechsel bei Verfall nicht ein oder gerät er mit der Bezahlung einer vereinbarten Rate oder sonstigen Fälligkeiten in VerzugRückstand, werden sofort alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung in jeweils noch bestehender Höhe zahlungsfällig. Er ist verpflichtetDas gleiche gilt, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen wenn der Besteller in sonstiger Weise den Vertrag verletzt. Teilzahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen, dann auf Forderungen aus sonstigen Leistungen und zuletzt auf die Hauptsacheforderungen aus Kauf- und Werksverträgen angerechnet. Ab Fälligkeit unserer Forderungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 3 8 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu zahlenverlangen. Die Geltendmachung eines weiteren höheren Verzugsschadens und sonstiger bleibt uns unbenommen. Ändern sich beim Besteller nach Vertragsabschluss die wirtschaftlichen Verhältnisse derart, dass unsere Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehaltennicht mehr ausreichend gesichert erscheinen, können wir Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx Lehnt der Besteller dies ab, sind wir nicht verpflichtet. Wechselnach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sämtliche Voraussetzungen für eine Aufrechnung sind nach dem Zeitpunkt der Entstehung, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung nicht der Fälligkeit der Forderungen zu beurteilen. Für die Verrechnung ist es gleichgültig, ob Barzahlung, Zahlung in Wechseln oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wirdSchecks oder durch andere Leistungen vereinbart wurde. Die uns durch Aufrechnungsvereinbarung erstreckt sich bei Bestehen von Kontokorrentverhältnissen auf den Saldo. Sind Forderungen oder Verbindlichkeiten verschieden fällig, wird mit Wertstellung zum Fälligkeitstermin abgerechnet. Der Besteller ist damit einverstanden, dass Sicherheiten, die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung er uns, der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen SAXAS GmbH, eingeräumt hat oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zueinräumt, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der jeweils für sämtliche Forderungen von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässighaften.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindDer Besteller kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erklären, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Besteller ist ausgeschlossen, sofern schriftlich die Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis resultieren. Beruht der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen nur zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt. Wechsel werden nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungs- möglichkeiten angenommen. Erfolgt die Zahlung in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, so trägt der Besteller die Kosten der Diskontierung und Einziehung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Im Falle des Verzuges mit einer Forderung ist der Lieferer berechtigt, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligdie Lieferungen bzw. • Ist die Zahlung des Bestellers sonstigen Leistungen aus sämtlichen Verträgen bis zur vollständigen Erfüllung der dem Lieferer gegenüber dem Besteller zustehenden Forderungen zurückzuhalten. Der Besteller kann dieses Zurückbehaltungsrecht durch Gestellung einer selbstschuldnerischen und unbefristeten Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes in Höhe sämtlicher ausstehender Forderungen abwenden. Nach fruchtlosem Ablauf dieser dem Besteller gesetzten Frist ist der Lieferer überdies berechtigt, von sämtlichen noch nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugs- schadens bleibt vorbehalten. Der Besteller gerät in Verzug, wenn er Forderungen nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenFälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderungen begleicht. Es bleibt dem Lieferer vorzubehalten, so den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den vorgenannten Regelungen gerät der Besteller ohne besondere Mahnung auch dann in Verzug. Er ist verpflichtet, von wenn vereinbart wird, dass der vereinbarte Preis zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll und der Besteller nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigleistet.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindDie vereinbarten Vergütungssätze für zu erbringende Dienstleistungen werden mit Vertragsabschluss – grundsätzlich ohne Skonto oder sonstigen Nachlässen, sofern schriftlich nicht soweit im Einzelfall kein anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug ist – zur Zahlung an Manthey-Racing fällig. • Ist Manthey-Racing wird im Einzelfall bestimmen, in wie vielen Tranchen und zu welchen Zeitpunkten Zahlungsziele zu erfüllen sind. In jedem Fall kann Manthey-Racing die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenErbringung von Dienstleistungen davon abhängig machen, so dass offene Beträge vorab im Wege der Vorkasse beglichen werden. Grundsätzlich sind Zahlungen in bar zu leisten. Es obliegt dem Ermessen von Manthey-Racing, andere Zahlungsmittel wie Überweisungen, Kreditkarten, etc. zu akzeptieren. Gebühren und Kosten, die durch den Einsatz von Fremdwährungen oder ausländischen Kreditkarten o. ä. entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Mit Ablauf der im Einzelfall benannten Zahlungsfristen gerät der Besteller ohne besondere Mahnung Kunde in Verzug, ohne dass es dafür einer Mahnung durch Manthey-Racing bedarf. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über Sämtliche Vergütungsforderungen werden für die Dauer des Schuldnerverzuges des Kunden mit dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht Darüber hinaus steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit Manthey-Racing das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu verlangenmachen. Der Kunde kann Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit gegenüber Manthey-Racing geltend machen, ohne als dass dieses Verlangen begründet diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sein müssen. Dies be- schränkt den Kunden nicht in seiner Möglichkeit Gegenrechte, die aus einer von Manthey-Racing zu werden brauchtvertretenen Leistungsstörung resultieren, geltend zu machen. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens Wird nach Vertragsschluss offenbart, dass Ansprüche von Manthey- Racing durch mangelnde Solvenz des Kunden nicht innerhalb gefährdet werden, ist Manthey-Racing entsprechend der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir Maßgaben der gesetzlichen Vor- schriften dazu berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen die Leistung zu verlangenverweigern und (ggf. • Ein Zurückbehaltungsrecht nach Fristsetzung) vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigKunden gestellt wird.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung 11.1.Die Zahlungen sind entsprechend der verein- barten Zahlungsbedingungen am Domizil der Axpo ohne Abzug fälligvon Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. • Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit der geschuldete Betrag am Domizil von Axpo zu ih- rer freien Verfügung steht. Akkreditivkosten, Bankspesen und -kommissionen, Inkassospe- sen und, falls Zahlung mit Wechseln vereinbart worden ist. Wechseldiskont und -steuern, sind vom Besteller zu tragen. 11.2.Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbe- triebsetzung oder Abnahme der Lieferungen o- der Leistungen aus Gründen, die Axpo nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen o- der sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferungen nicht verun- möglichen. 11.3.Wenn die Anzahlung oder die bei Vertragsab- schluss zu stellenden Sicherheiten nicht ver- tragsgemäss geleistet werden, ist Axpo berech- tigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen Schadener- satz zu verlangen. Ist der Besteller mit einer weiteren Zahlung aus irgendeinem Grunde im Rückstand oder muss Axpo aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlung Zahlungen des Bestel- lers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhal- ten, ist Axpo ohne Einschränkung ihrer gesetz- lichen Rechte befugt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen und versandbereite Lieferungen zurückzubehalten, bis neue Zah- lungsbedingungen vereinbart sind und Axpo ge- nügende Sicherheiten erhalten hat. Kann eine solche Vereinbarung nicht innerhalb einer ange- messenen Frist getroffen werden oder erhält Axpo keine genügenden Sicherheiten, ist Axpo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. 11.4.Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungster- mine nicht ein, so hat er ohne Mahnung und un- abhängig von einem allfälligen Verschulden vom vereinbarten Fälligkeitstermin an einen Zins zu entrichten. Dieser richtet sich nach den am Domizil des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenüblichen Zinsverhält- nissen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von liegt jedoch mindestens 3 4% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich Diskontsatz der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigtSchweizerischen Na- tionalbank. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigweiteren Schadens bleibt vorbehalten.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindDie hier genannten Zahlungsbedingungen sind verbindlich. Die Zahlungsverpflichtung gilt erst dann als erfüllt, wenn der gesamte Lieferpreis effektiv an uns ausbezahlt ist. Bei Verzögerung von Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme des Liefergegenstandes infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, bleiben die ursprünglich vereinbarten Zahlungstermine bestehen. Das Fehlen unwesentlicher Teile, die den Gebrauch nicht verhindern, wie auch Nacharbeiten und/oder Nachlieferungen von Einzelteilen, die unter unsere Garantieverpflichtung fallen, berechtigt den Käufer nicht zum Aufschub der vereinbarten Zahlungstermine oder zu einem Zahlungsrückbehalt, sofern schriftlich dies nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug berechnen wir, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangendass es einer Inverzugsetzung bedarf, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 3 4% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz Bankkreditzins. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, so haben wir das Recht, alle noch ausstehenden Guthaben ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit als verfallen zu zahlenerklären und sie sofort einzufordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen Hierbei gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten alle Inkasso-Spesen zulasten des Käufers. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen als verbindlich : - 30 % der Auftragssumme binnen 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung - 60 % der Auftragssumme unmittelbar nach Meldung der Versandbereitschaft, Zahlungeingang bzw. Zahlungsbestätigung müssen vor Anlieferung bzw. vor Abladen am Montageort vorliegen - 10 % der Auftragssumme nach erfolgter Montage und Übergabe, Inbetriebnahme erfolgt nach Zahlungseingang, Vorlage einer Zahlungsbestätigung oder bei Zahlung in bar nach Übergabe Rechnungsstellung erfolgt nach Vereinbarung in Form von Abschlagsrechnungen und Schlußrechnung oder als eine Gesamtrechnung . Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der Aufrechnung wegen etwaiger von uns festgesetzten Fristbestrittener Gegenansprüche des Bestellers, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehenausgenommen rechtskräftig festgestellter und titulierter Forderungen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für nicht statthaft. Unseren Preisen liegen die Aufrechnung mit Gegenansprüchenzum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Kostenfaktoren zugrunde. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen Falls bis zur Lieferung - nicht jedoch innerhalb 4 Monaten nach Vertragsschluss - einschneidende Material-, Lohn- oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigeine entsprechende Preisberichtigung vor.
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Samples: rokalift.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindRechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto Kassa zu bezahlen, sofern schriftlich nicht sollte auf der Rechnung nichts anderes vereinbart vermerkt sein. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Fälligkeitsda - tum Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 3 3% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz Diskontsatz der Österr. Nationalbank, mindestens jedoch 12% p.a., zu zahlenverrechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf bereits entstandene Kosten (Mahnungen, Evidenzhaltung, Inkasso etc.), sodann auf bereits abgelaufene Zinsen und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehaltenzuletzt auf das offene Kapital, und zwar auf die jeweils älteste Fälligkeit, angerechnet. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx Wir sind wir nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. WechselFalls wir jedoch derarti - ge Papiere annehmen, Schecks so geschieht dies nur zahlungshalber und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich gegen Vergütung der Diskontierungsmöglichkeit anan - fallenden Diskont- und Inkassospesen durch unseren Kunden. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine Dies wird von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegtauch nicht als Barzahlung angesehen, weshalb Kassaskonto nicht gewährt werden kann. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender ZahlungenEine Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten erfolgt mit der Übernahme der Papiere durch uns nicht. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns Wir sind jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen gegen Rückgabe dieser Papiere den noch ausstehenden Betrag zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, sons - xxxxx Xxxxxx und Kosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausständige Lieferungen aus irgend - einem laufenden Vertrag unter Fortfall des Bestellers wegen irgendwelcherZahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Bei Verzug mit einer fälligen Zahlung werden sämtliche anderen noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig, z.B. auch eventuell laufende Wechsel. Der Kunde darf weder Zahlungen zurückhalten noch mit eigenen Gegenansprüchen kompensieren. In „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen die Zession von uns Forderungen betreffende Vertragsbedingungen gelten als nicht anerkannter Gegenansprüchegeschrieben. Die Rabattgewährung erfolgt nur für den Fall, auch solchedass wir den vereinbarten Kaufpreis nicht gerichtlich (Klage, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehenExekution, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigusw.) einfordern müssen.
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Samples: www.rmi-licht.at
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindRechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto Kassa zu bezahlen, sofern schriftlich nicht sollte auf der Rechnung nichts anderes vereinbart vermerkt sein. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 3 3% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz Diskontsatz der Österr. Nationalbank, mindestens jedoch 12% p.a., zu zahlenverrechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf bereits entstandene Kosten (Mahnungen, Evidenzhaltung, Inkasso etc.), sodann auf bereits abgelaufene Zinsen und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehaltenzuletzt auf das offene Kapital, und zwar auf die jeweils älteste Fälligkeit, angerechnet. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx Wir sind wir nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. WechselFalls wir jedoch derartige Papiere annehmen, Schecks so geschieht dies nur zahlungshalber und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich gegen Vergütung der Diskontierungsmöglichkeit ananfallenden Diskont- und Inkassospesen durch unseren Kunden. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine Dies wird von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegtauch nicht als Barzahlung angesehen, weshalb Kassaskonto nicht gewährt werden kann. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender ZahlungenEine Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten erfolgt mit der Übernahme der Papiere durch uns nicht. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns Wir sind jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen gegen Rückgabe dieser Papiere den noch ausstehenden Betrag zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, sonstiger Spesen und Kosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausständige Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Bestellers wegen irgendwelcherZahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Bei Verzug mit einer fälligen Zahlung werden sämtliche anderen noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig, z.B. auch eventuell laufende Wechsel. Der Kunde darf weder Zahlungen zurückhalten noch mit eigenen Gegenansprüchen kompensieren. In „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen die Zession von uns Forderungen betreffende Vertragsbedingungen gelten als nicht anerkannter Gegenansprüchegeschrieben. Die Rabattgewährung erfolgt nur für den Fall, auch solchedass wir den vereinbarten Kaufpreis nicht gerichtlich (Klage, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehenExekution, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigusw.) einfordern müssen.
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Samples: www.hoam.at
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindSofern nicht anders vereinbart, sofern schriftlich verlangen wir im Geschäftsverkehr mit unseren Kunden Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum unter Ausschluss von Abzügen, Zurückbehaltungen und Aufrechnungen. Zahlungsverpflichtet ist jeweils die beauftragende Partei. Ist der Kunde insol- vent oder zahlungsunwillig oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder - bereitschaft, können wir die Rechnungen sofort fällig stellen. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Leistung oder Ware Zug um Zug gegen Zahlung herauszugeben oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen über Lohnarbeiten sind zahlbar bei Rechnungserhalt netto Kasse. Sofern nicht anderes vereinbart anders vereinbart, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligsind wir berechtigt, eine Anzahlung des tatsächlichen oder von uns geschätzten Rechnungsbetrags in bar zu verlangen. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenGeleistete Zahlungen sind unwiderruflich. Werden Teilzahlungen vereinbart, so gerät wird der Besteller ohne besondere Mahnung gesamte Restbetrag fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in VerzugVerzug ist. Er ist verpflichtetBestimmungen des Kunden über die Anrechnung von Zahlungen sind für uns nicht verbindlich. Wir behalten uns vor, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenZahlungen nach unserem Ermessen auf fällige For- derungen und Zinsen anzurechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund Im Falle des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx Zahlungsverzugs sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung Nichter- füllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus Ferner sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen nach vorheriger Ankündigung, das Zurückbehal- tungsrecht für sämtliche noch anstehende Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu ver- langen. Der in Verzug geratene Kunde ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren, auf Verlangen an uns herauszugeben. Ferner sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich der gestunde- ten Beträge zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solcheBei Zahlungsverzug oder bei Stundung sind wir berechtigt, die bankübli- xxxx Xxxxxxxxxxxx vom Verzugstage an zu berechnen. Bei Überschreitung des erstmals in der Rechnung bestimmten Zahlungsziels erklärt sich auf der Kunde im kaufmännischen Verkehr bereit, die hierfür uns entstandenen banküblichen Kreditzinsen zu übernehmen. Für Aufträge, die direkt über unsere Gewährleistungen beziehenWebsite erteilt werden, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt oder auch für andere Aufträge verlan- gen wir Vorauskasse per Kreditkarte in Form einer Anzahlung in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrags. Zu diesem Zweck gibt der Kunde bei Auftragserteilung seinen Namen und Adresse, seine Kreditkartengesellschaft, seine Kreditkartennummer und die Aufrechnung mit GegenansprüchenGültigkeitsdauer der Kreditkarte (Anfang und Ende) an. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigMit der Auftragserteilung ermächtigt der Kunde uns, die Anzah- lung bzw. die Rechnungssumme per Kreditkarte einzuziehen.
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Samples: www.proverb.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindRechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto Kassa zu bezahlen, sofern schriftlich nicht sollte auf der Rechnung nichts anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligvermerkt sein. • Ist die Zahlung Im Falle des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen ab Fälligkeitsda- tum Verzugszinsen in der Höhe von 3 über dem jeweiligen Diskontsatz der Österr. Nationalbank, mindestens jedoch 12 p.a., zu verrechnen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf bereits entstandene Kosten (Mahnungen, Evidenzhaltung, Inkasso etc.), sodann auf bereits abgelaufene Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital, und zwar auf die jeweils älteste Fälligkeit, angerechnet. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. Falls wir jedoch derarti- ge Papiere annehmen, so geschieht dies nur zahlungshalber und nur gegen Vergütung der an- fallenden Diskont- und Inkassospesen durch unseren Kunden. Dies wird von uns auch nicht als Barzahlung angesehen, weshalb Kassaskonto nicht gewährt werden kann. Eine Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten erfolgt mit der Übernahme der Papiere durch uns nicht. Wir sind jederzeit berechtigt, gegen Rückgabe dieser Papiere den noch ausstehenden Betrag zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, sons- xxxxx Xxxxxx und Kosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausständige Lieferungen aus irgend- einem laufenden Vertrag unter Fortfall des Bestellers wegen irgendwelcherZahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Bei Verzug mit einer fälligen Zahlung werden sämtliche anderen noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig, z.B. auch eventuell laufende Wechsel. Der Kunde darf weder Zahlungen zurückhalten noch mit eigenen Gegenansprüchen kompensieren. In „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen die Zession von uns Forderungen betreffende Vertragsbedingungen gelten als nicht anerkannter Gegenansprüchegeschrieben. Die Rabattgewährung erfolgt nur für den Fall, auch solchedass wir den vereinbarten Kaufpreis nicht gerichtlich (Klage, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehenExekution, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigusw.) einfordern müssen.
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Samples: www.moltoluce.com
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sind, sofern schriftlich Sofern nicht anderes anders vereinbart , sofort sind sämtliche Rechnungen 7 Tage nach Rechnungserteilung Rechnungserhalt netto ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. • Ist Zahlungen gelten erst mit Einlangen auf unserem Konto als geleistet. Erfüllungsort jeglicher Zahlungsverpflichtung ist unser Unternehmenssitz. Für Teilzahlungen gelten die Zahlung für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Teillieferungen sind wir berechtigt nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Irrtümlich unrichtige Angaben in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen berühren weder die volle Zahlungsverpflichtung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in VerzugKunden noch die Zahlungsziele. Er ist verpflichtet, Auf Irrtum beruhende Überzahlungen des Kunden werden von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe uns im Wege von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenGutschriften korrigiert. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx Wechsel oder Scheck sind wir nicht verpflichtet. Falls wir einen Wechsel/Scheck annehmen, Schecks erfolgt dies immer nur zahlungshalber. Der Kunde hat uns alle Kosten der Einlösung zu ersetzen. Verzugszinsen bei Zahlungsverzug betragen 1 % pro Monat. Liegen die gesetzlichen Verzugszinsen höher, sind wir zur Geltendmachung der gesetzlichen Verzugszinsen berechtigt. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde alle Kosten für Mahnschreiben, Inkassobüros sowie außergerichtliche und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich gerichtliche Forderungsbetreibung durch Rechtsanwälte in der Diskontierungsmöglichkeit antariflichen Höhe zu ersetzen. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind Ist der Kunde auch nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmachteinem Teil einer Zahlung in Verzug, gelten die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber gesetzlichen Verzugsfolgen; darüber hinaus sind wir berechtigtnach unserem freien Ermessen berechtigt - von allen noch unerfüllten Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, wobei uns der Kunde unabhängig von einem Verschulden und unabhängig vom Vorliegen oder Nachweis eines Schadens eine Vertragsstrafe in der Höhe von 30 % des Bruttopreises der vom Rücktritt betroffenen Ware/n und/oder Leistungen zu bezahlen und zusätzlich alle Schäden und Nachteile zu ersetzen hat, die uns durch seinen Verzug und/oder unseren Vertragsrücktritt entstehen; und/oder - vom Kunden den Ersatz unserer Aufwendungen aller Nachteile im Zusammenhang mit dem Verzug und einem allfälligen Rücktritt zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher; und/oder - die eigenen Verpflichtungen bis zum Erhalt der rückständigen Zahlung aufzuschieben/zurückzubehalten; und/oder - unsere Lieferfrist angemessen zu verlängern; und/oder - alle unsere noch offenen Forderungen gegen den Kunden, aus welchen Verträgen auch immer, sofort zur Zahlung fällig zu stellen (Terminsverlust); und/oder - alle von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich gewährten/vereinbarten Rabatte/Reduktionen auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur sämtliche noch unbezahlten Bestellungen des Kunden sofort nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigzu verrechnen.
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Samples: www.techtime.at
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , Alle Lieferungen sind sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz Rechnungserhalt netto Kasse frei unserer Zahlstelle zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Zahlungen gelten als an dem Tag geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehaltenwerden, wenn nicht zuordnungsbar, jeweils auf die älteste fällige Schuld verrechnet. • Zur Annahme von Wechseln Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. Wechsel und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber angenommen und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden gelten erst nach Einlösungihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen trägt der Käufer. Teillieferungen, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschriebensowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührtAufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten Im Falle des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Ersatz unbeschadet unserer Aufwendungen sonstigen gesetzlichen Rechte, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der uns berechneten Bankzinsen plus Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so können wir unbeschadet anderer Rechte, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer mit Ausnahme etwaiger Mängelbeseitigung zur Heilung des Verzuges aufschieben oder vom Vertrag unter Berechnung unserer Kosten zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von In einem solchen Fall werden alle uns nicht anerkannter Gegenansprüchegegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, auch solchesolche aus anderen Verträgen, sofort fällig. Bei Zahlungsverzug des Käufers können wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte, weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern, oder von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Verschlechtert sich die sich Vermögenslage des Käufers oder eines Akzeptanten bis zur Fälligkeit einer Zahlung oder erhalten wir über den Käufer oder Akzeptanten eine ungünstige Auskunft, können wir sofortige Zahlung verlangen. Wird der erteilte Auftrag per Factoringverfahren abgerechnet, kann Schulden befreiende Zahlung nur auf den auf der Rechnung angegebenen Konten erfolgen. Ist mit dem Käufer Abrechnung nach dem Factoringverfahren vereinbart, kann dieses nur durch unsere Gewährleistungen beziehenschriftliche Zustimmung aufgehoben werden. Ab diesem Zeitpunkt treten automatisch die normalen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigzu Grunde gelegten Zahlungsbedingungen und Abrechnungsverfahren in Kraft.
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Samples: www.webseiten.mediatronics.com
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindDie vereinbarten Vergütungssätze für erbrachte Werkstattleistungen werden spätestens mit Aushändigung des Fahrzeugs an den Kunden – grundsätzlich ohne Skonto oder sonstigen Nachlässe, sofern schriftlich nicht soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug ist – zur Zahlung an die MSZ fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenDies gilt unabhängig davon, so gerät ob Werkstattleistungen in der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenNiederlassung der MSZ oder vor Ort an einer Rennstrecke oder extern erbracht werden. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die MSZ kann in jedem Fall die Übergabe des Fahrzeugs davon abhängig machen, dass offene Beträge beglichen werden. Grundsätzlich sind Zahlungen in bar zu prüfen istleisten. Es obliegt dem Ermessen der MSZ, andere Zahlungsmittel wie z. B. Kreditkarten zu akzeptieren. Gebühren und Kosten, die durch den Einsatz von Fremdwährungen oder ausländischen Kreditkarten o. ä. entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Die MSZ ist berechtigt, bei Erteilung eines Auftrags zur Entgegennahme Erbringung von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter Werkstattleistungen eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen angemessene Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies bedarf im Einzelfall einer Vereinbarung mit dem Kunden. Ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 00.000 € brutto beträgt diese jedoch grundsätzlich 20 % des voraussichtlichen Auftragswertes. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfristen gerät der Kunde in Verzug, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns ohne dass es dafür einer Mahnung durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten MSZ bedarf. Sämtliche Vergütungsforderungen werden für die Dauer des KäufersSchuldnerverzuges des Kunden mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst. Die Auslieferung Darüber hinaus steht der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit MSZ das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu verlangenmachen. Der Kunde kann Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit gegenüber der MSZ geltend machen, ohne als dass dieses Verlangen begründet zu werden brauchtdiese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Erfolgt Davon ausgenommen sind die Sicherheitsleistung seitens Aufrechnung des Kunden nicht innerhalb mit Gegenforderungen aus demselben Werkvertrag sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Wird nach Vertragsschluss offenbart, dass Ansprüche der von uns festgesetzten FristMSZ durch mangelnde Solvenz des Kunden gefährdet werden, können wir ist die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir MSZ entsprechend der Maßgaben der gesetzlichen Vorschriften dazu berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen die Leistung zu verlangenverweigern und (ggf. • Ein Zurückbehaltungsrecht nach Fristsetzung) vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigKunden gestellt wird.
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Samples: www.porsche-service-meuspath.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindRechnungen werden, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart bis auf Widerruf, elektronisch gestellt und versendet. Alle Rechnungen unseres Hauses sind zu den entsprechenden Zahlungsbedingungen zu begleichen. Beträge bis 50,- EUR sind sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät Nicht vereinbarte Abzüge oder Skontierungsab- xxxx außerhalb der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, Zahlungsfristen werden von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von nachgefordert und sind mit zu- sätzlichen Verwaltungskosten verbunden! Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleichmittels Scheck oder Wechsel gelten als Erfüllung erst, wenn unser Beauftragter wir über den Gegenwert verfügen können. Sonderpreise bedingen eine exakte Einhaltung unserer Zahlungsbedingungen. Bezüglich der Abän- derbarkeit der Sonderpreise wird auf die Nr. 03 der AGB an obiger Stelle verwiesen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR pro Mahnung / Zah- lungserinnerung. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegtvorbehalten. • Bei mehreren Forderungen bestimmen Ist die Erfüllung unse- res Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen unsberechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten Vorauskasse auszuführen und wegen aller Ansprüche Bürgschaften oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder andere Sicherheitsleistun- gen in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen ausreichender Höhe zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcherWird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, von uns so werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig. Außerdem haben wir bezüglich sämtlicher noch nicht anerkannter Gegenansprücheerfüllter Lieferverpflichtungen ein Zurückbehaltungsrecht, auch solche, bis die sich auf Sicherheit geleistet ist. Gegen unsere Gewährleistungen beziehen, Forderungen ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit GegenansprüchenForderungen unserer Geschäftspartner ausgeschlos- sen, sofern nicht die Forderungen unserer Geschäftspartner unbestritten oder rechtskräftig festge- stellt sind. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach Bei Nichterfüllung unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässig„Letzten Mahnung“ erwirken wir automatisch, also in jedem Fall, einen gerichtlichen Mahnbescheid inkl. aller nachfolgender Schritte.
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Samples: www.werbeweber.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindDie Preise gelten ab Werk mit Verpackung in Euro und - soweit nichts anderes vereinbart wurde – exklusive Umsatzsteuer. Die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer tritt hinzu, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart die Wärmepumpe innerhalb des österreichischen Bundesgebietes geliefert wurde und der Rechnungsempfänger in Österreich seinen Sitz oder Niederlassung hat. Für Lieferungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union verstehen sich die Preise exkl. der Mehrwertsteuer, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligsofern uns rechtzeitig - mit Auftragsbestätigung - eine gültige Umsatzidentifikationsnummer bekannt gegeben wurde. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenDie Preise basieren auf der Kostenlage und den Devisenkursen zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung; sollten bis zum Liefertag Kostensteigerungen und/oder Devisenkursänderungen eintreten, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung berechtigt dies uns zu einer angemessenen Preisangleichung. Schreib– Rechen– oder Kalkulationsfehler in Verzug. Er ist verpflichtetunseren Angeboten, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel Auftragsbestätigungen oder Rechnungen können bei Bekannt werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührtjederzeit berichtigt werden. Für rechtzeitige Einlösung Irrtümer in Broschüren, Preislisten, Auftragsbestätigungen, usw behalten wir uns das Recht vor, Richtigstellungen vorzunehmen. Für den Fall eines Geschäftsabschlusses in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung – nach unserer Xxxx – unter Zugrundelegung des von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Devisenkurses entweder zum Datum der Auftragsbestätigung oder zum Datum der Lieferung, wobei der Käufer das Kursrisiko zu tragen hat. Sofern wir dem Käufer weder auf unserer Auftragsbestätigung noch auf unserer Rechnung etwas anderes schriftlich bestätigt haben, sind unsere Rechnungen binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewährspesenfrei zu bezahlen. Diskont-Alle unsere Forderungen werden unabhängig von einer bestimmten Zahlungs – oder Stundungsfrist sofort fällig, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmachtwenn Umstände bekannt werden, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern nach unserer Auffassung geeignet sind, haben die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir können in diesem Fall auf sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheitsleistungen für etwa noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung oder Leistungen verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmenzurücktreten. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten Bei Überschreitung des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, Zahlungstermins treten – ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden brauchtes einer weiteren Mahnung bedarf – die Verzugsfolgen ein. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden Zahlungsverzug berechtigt uns zum Rücktritt von nicht innerhalb ausgeführten Lieferverpflichtungen. Stellt der Käufer seine Zahlungen ein, gerät er in Konkurs oder strebt er ein Ausgleichsverfahren an, so gelten alle von uns festgesetzten Fristauf die noch offen stehenden Forderungen eingeräumten Rabatte, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns Bonifikationen oder sonstige Vergünstigungen als nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässiggewährt.
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Samples: www.weider.co.at
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung Die Rechnungsstellung erfolgt frühestens mit dem Abgang der Ware bzw. mit dem Zeitpunkt in dem sich der Auftraggeber in Abnahmeverzug befindet. Mangels anderer Vereinbarung sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. • Ist Hat der Auftragnehmer unstreitig, teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn nicht von Interesse ist. Im Übrigen kann der Auftragnehmer nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen. Bei Überschreitung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenZahlungsziels ist der Auftragnehmer berechtigt, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank dem Auftragnehmer für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von mindestens 3 8 % Punkten über dem den jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenBasiszinssatzes der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Wechsel und sonstiger Ansprüche aufgrund Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehaltenRechnungsbetrages an berechnet. • Zur Annahme von Wechseln Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlage des Wechsels und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug kann der Diskontierungsmöglichkeit anAuftragnehmer nach schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber die Erfüllung seiner Verpflichtung bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Schecks Wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann die Leistung durch den Auftragnehmer verweigert werden und Wechsel werden erst nach Einlösungdem Auftraggeber eine angemessene Frist bestimmt werden, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschriebenin welcher er Zug-um-Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-Bei Verweigerung des Auftraggebers oder erfolglosem Fristablauf ist der Auftragnehmer berechtigt, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Xxxxxxxxxxxxx zu verlangen. Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit der Zahlung oder Abnahme in Verzug, ferner so steht dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit Auftragnehmer das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen sofortige Bezahlung auch der noch nicht gelieferten Waren, der noch nicht fälligen Rechnungen und der noch nicht fälligen Wechsel und Schecks zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt soweit die Sicherheitsleistung seitens Beträge durch auftragsgemäße Aufwendungen des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigAuftragnehmers gedeckt sind.
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Samples: fensterzubehoer.exte.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindDie Rechnung wird bei jeder Sendung unter dem Datum des Versandtages erstellt. Dies gilt auch für Teillieferungen. Soweit sich nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart ist der Kaufpreis auch bei Teillieferungen sofort fällig und binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die Gewährung von Skonto bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Ein vereinbarter Skontoabzug wird nur dann anerkannt, sofort wenn die vereinbarte Skontofrist (8 Tage) eingehalten wird. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht, Lohnarbeit und Verpackung. Scheck- oder Wechselbezahlung ist nur nach Rechnungserteilung besonderer Vereinbarung zulässig. Die Annahme erfolgt nur zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontfähigkeit bei unserer Bank; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Käufer. Die Wertstellung erfolgt auf den Tag an dem der Gegenwert zur Verfügung steht. Nach § 284 Abs. 3 BGB treten die Rechtsfolgen des Verzuges auch ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens Mahnung 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzugautomatisch ein. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 werden mit 8 % p. a. über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenBasiszinssatz nach § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Eine nachträglich von uns eingeräumte Stundung berührt, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, die Verzinsungspflicht nicht. Werden uns Umstände bekannt, nach welchen sich begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme Bestellers ergeben, wird insbesondere ein von Wechseln und Xxxxxxx ihm gegebener Wechsel oder Scheck nicht eingelöst oder rückbelastet oder werden die Zahlungsfristen wiederholt nicht eingehalten, sind wir nicht verpflichtetberechtigt, unsere gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten Wir sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem diesem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen außerdem berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen und bis dahin auch die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wirdFortführung von laufenden Aufträgen zurückzustellen. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zuAufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, sofern diese Gegenansprüche von uns nicht anerkannter Gegenansprücheanerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Besteller nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der dem Recht zugrundeliegende Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch solchedann einzuhalten, die wenn sich auf unsere Gewährleistungen bezieheneine Mängelrüge in einem gemäß § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB als unerheblich zu bezeichnenden Umfange als berechtigt erweist. Im Übrigen darf der Käufer im Falle einer fristgerecht erhobenen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchenberechtigten Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von § 459 Abs. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist 1 BGB nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigden Teil der Kaufsumme vorläufig einbehalten der dem Rechnungsbetrag des ordnungsgemäß gerügten Teils der Lieferung entspricht.
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Samples: www.holzwolle-haegele.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindSoweit der Kunde Verbraucher ist, sofern schriftlich erhält er vor Abschluss des Kaufvertrags ein Angebot über den Endpreis zuzüglich etwaiger Lieferkosten. Im Übrigen sind alle angegebenen Preise Nettopreise ab unserem Lager oder bei Versendung ab Hersteller zuzüglich Versand und Verpackung und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligist. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum eingegangenohne Abzüge an uns zu leisten. Skonti oder andere Preisnachlässe gelten nur, so gerät soweit diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Skonti- Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Besteller ohne besondere Mahnung Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet. Wir sind an den vereinbarten Preis nur für die vereinbarte Lieferzeit, jedoch mindestens 4 Monate gebunden. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen der Hersteller, Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, die Neufestsetzung des Preises zu verlangen. Überschreitet der neue Preis den vereinbarten Preis um mehr als 5%, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Bei Reparaturaufträgen ist der Rechnungsbetrag sofort bei Abnahme und Übergabe der Rechnung fällig, spätestens jedoch 1 Woche nach Übersendung der Rechnung und Fertigstellungs-mitteilung. Soweit für den Reparaturauftrag Ersatzteile in Verzugnicht bloß unerheblichem Umfang erforderlich werden, sind wir berechtigt entsprechenden Vorschuss zu verlangen und die Bearbeitung des Auftrags vom Eingang der Vorschusszahlung abhängig zu machen. Er ist Wir sind nicht verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen Wechsel oder Schecks zur Zahlung anzunehmen. Eine Aufrechnung des Kunden mit eigenen Ansprüchen ist nur mit vom uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertrag zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis darf der Kunde nur in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz Umfang geltend machen, der in einem angemessenen Verhältnis zu zahlenden aufgetretenen Mängeln steht. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Direktzahlungen und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten Barzahlungen an unsere Angestellten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vorzulässig, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wirdeine gültige Inkassovollmacht vorweisen. Die uns durch Wir dürfen die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens Geldleistung des Kunden nach unserer Xxxx auf fällige Forderungen gegen den Kunden verrechnen, wenn er bei der Zahlung keine ausdrückliche Bestimmung trifft. Der Kunde gerät mit der vertraglichen Leistung, insbesondere der Zahlung in Verzug, soweit er nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir o.g. Fristen die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigihn verpflichtende Leistung erbringt.
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Samples: www.sagel-agrartechnik.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindDer Auftraggeber ist verpflichtet, sofern schriftlich nicht die jeweiligen Zahlungen entspre- chend den Vorgaben der Auftragsbestätigung zu leisten. Sofern nichts anderes vereinbart vereinbart, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenfällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftrag- geber in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betref- fend die Folgen des Zahlungsverzuges. Wir behalten uns vor, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzugeinen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Er ist verpflichtetAufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftragge- ber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe uns anerkannt oder unbestritten sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Gegenansprüche des Auftraggebers aufgrund von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche Mängeln oder aufgrund der (teilweisen) Nichterfüllung des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher InkassovollmachtVertrages, die in jedem Fall zu prüfen istsich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben wie unsere Forderung. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber generell nur insoweit befugt, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigtals sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht wie unsere Forderung. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist für die Leis- tungszeit unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb Beginn der von uns festgesetzten Fristangegebenen Leistungszeit setzt die Abklä- rung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Leitungsverpflichtung setzt weiter die recht- zeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers (insbesondere nach Ziffer 5) voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) und die Unsicherheitseinrede (§ 321 BGB) bleiben vorbehalten. Alle Ereignisse höherer Gewalt, können die wir nicht gemäß § 276 BGB zu vertreten haben und die Ausführung des Vertrages bzwuns an der Leistungserbringung hindern, wie z.B. unvorhergesehene Betriebsstörungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, nicht rechtzeitige Belieferung mit den erforderlichen Verpackungsmaterialien trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Bestellung, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen ver- traglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. die Weiterbelieferung verweigernWir sind verpflichtet, ohne schadenersatzpflichtig den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu werden. Darüber hinaus setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir berechtigtge- halten, Ersatz unserer Aufwendungen dem Auftraggeber Mitteilung darüber zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelchermachen, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässig.wie lange
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Samples: www.kipa.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist beginnend mit dem Tage der Lieferung der Ware den Preis einschließlich Umsatzsteuer zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Zahlungsziele müssen schriftlich vereinbart werden. Soweit Zahlungsziele vereinbart sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart gelten diese ab dem Tag der Warenlieferung. Je Mahnung, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung innerhalb des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenZahlungsverzuges erfolgt, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 3 % EUR 3,00 zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu zahlenverlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig. Zahlungen sollen durch Banküberweisung erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns aus- drücklich vor. Deren Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen Wechselspesen gehen zu Lasten des AuftraggebersKunden und sind sofort fällig. • Unsere Beauftragten Wir sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmachtberechtigt, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden nicht innerhalb Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der von uns festgesetzten Fristerfolgten Verrechnung infor- mieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus so sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit eines Kunden infrage stellen, dieser insbesondere seine Zahlungen einstellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Lieferungen per Nachnahme vorzunehmen oder Voraus- zahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers Das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigZahlungsverzug bleibt unberührt.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindZahlungen haben zu den vereinbarten Bedingungen in bar ohne Skonto-Abzug zu erfolgen. Kann der Versand ab Versandstelle oder die Verschiffung wegen fehlender Instruktionen oder fehlender Dokumente nicht erfolgen, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug so wird der volle Rechnungsbetrag am 20. des der Meldung der Versandbereitschaft folgenden Monats fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Der Besteller ohne besondere Mahnung ist in Verzug. Er ist diesen Fällen verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % auf unser Verlangen die Akkreditivbedingungen entsprechend zu ändern. Wir nehmen rediskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel sowie Schecks zahlungshalber an, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenwir über den Gegenwert verfügen können. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx Bei Zahlungsverzug mit Forderungen aus einem mit dem Besteller geschlossenen Vertrag sind wir nicht verpflichtetberechtigt, sämtliche Forderungen aus diesem Vertrag sofort fällig zu stellen oder angemessene Sicherheiten zu verlangen. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten Wir sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen dann auch berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung einer angemessenen Sicherheit auszuführen. Stellt der Besteller seine Zahlungen ein, nach angemessener Nachfristsetzung wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder tritt eine sonstige wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers ein, durch die unser Anspruch gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus Ziffer III.4 ebenfalls zu. In diesen Fällen sind wir darüber hinaus – und unbeschadet sonstiger Rücktrittsrechte – dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung zurückzutreten. Für die Rechtzeitigkeit der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmenZahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei uns an. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten Bei Zahlungsverzug des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus Bestellers sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite, wenigstens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. • Ein Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelchernur zu, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigsoweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindDer Kaufpreis ist grundsätzlich mit Lieferung oder, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wenn die Rechnungsstellung vor der Lieferung erfolgt, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug mit Zugang der Rechnung fällig. • Ist Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Sonstige Ansprüche werden mit ihrem Entstehen fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Frist, innerhalb der vereinbarungsgemäß Skonto gewährt wird, hindert nicht die Zahlung Fälligkeit des Bestellers Anspruchs, wohl aber den Eintritt des Verzugs (vgl. Folgeabsatz). Ein Anspruch auf Skonto steht unter der Bedingung, dass die fälligen Rechnungsbeträge aus anderen Lieferungen oder Leistungen erfüllt sind. Die Gewährung von Skonto, Rabatten oder anderen Nachlässen bezieht sich nur auf den netto zu zahlenden Warenwert, insbesondere ohne Umsatzsteuer, Fracht und Verpackung. Der Kunde gerät spätestens in Verzug, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gezahlt wird. Der Verzug tritt frühestens nach Ablauf einer vereinbarten Skontofrist ein (s. auch vorheriger Absatz). Steht ein Verzugseintritt nach dem ersten Satz in Zweifel, so gerät der Unternehmer spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät Fälligkeit und Empfang der Besteller ohne besondere Mahnung Gegenleistung in Verzug. Er ist verpflichtetVerzug tritt auch durch Mahnung, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenAblauf eines vertraglich vereinbarten Zahlungstermins oder einer vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist ein. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht Darüber hinaus können wir weiteren Schaden geltend machen. Bei Zahlungsverzug, Vermögensverfall, Zahlungseinstellung, drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, Eröffnung des Bestellers wegen irgendwelcherInsolvenzverfahrens, von uns nicht anerkannter GegenansprücheAblehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder, auch solchewenn wir in anderer Weise aus gutem Grund berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden haben dürfen, dürfen wir sämtliche Forderungen sofort fällig stellen. Wir sind dann berechtigt für weitere geschuldete Leistungen Vorkasse zu verlangen und/oder bei Verträgen mit Unternehmern ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw. bei Verträgen mit Verbrauchern nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Sofern Vereinbarungen getroffen werden, aus denen ein anderer als der Kunde begünstigt wird, dürfen wir fällige Beträge bis zur Bezahlung aller Forderungen, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehendie Grundlage für diese Leistungen an den Dritten bilden, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung zurückbehalten oder sie bis zur Erfüllung einer solchen im Verzug befindlichen Forderung zurückverlangen und/oder sie gegen eine solche im Verzug befindliche Forderung aufrechnen. Der Kunde darf mit GegenansprüchenGegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigaus dem einzelnen Vertragsverhältnis zu.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindDie vereinbarten Vergütungssätze für erbrachte Werkstattleistungen werden spätestens mit Aushändigung des Fahrzeugs an den Kunden – grundsätzlich ohne Skonto oder sonstigen Nachlässe, sofern schriftlich nicht soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug ist – zur Zahlung an Manthey-Racing fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenDies gilt unabhängig davon, so gerät ob Werkstattleistungen in der Besteller ohne besondere Mahnung in VerzugNiederlassung von Manthey-Racing oder vor Ort an einer Rennstrecke oder extern erbracht werden. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die Manthey-Racing kann in jedem Fall die Übergabe des Fahrzeugs davon abhängig machen, dass offene Beträge beglichen werden. Grundsätzlich sind Zahlungen in bar zu prüfen istleisten. Es obliegt dem Ermessen von Manthey-Racing, andere Zahlungsmittel wie z. B. Kreditkarten zu akzeptieren. Gebühren und Kosten, die durch den Einsatz von Fremd- währungen oder ausländischen Kreditkarten o. ä. entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Manthey-Racing ist berechtigt, bei Erteilung eines Auftrags zur Entgegennahme Erbringung von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter Werkstattleistungen eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen angemessene Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies bedarf im Einzelfall einer Vereinbarung mit dem Kunden. Ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 00.000 € brutto beträgt diese jedoch grundsätzlich 20 % des voraussichtlichen Auftragswertes. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfristen gerät der Kunde in Verzug, ferner ohne dass es dafür einer Mahnung durch Manthey-Racing bedarf. Sämtliche Vergütungsforderungen werden für die Dauer des Schuldner- verzuges des Kunden mit dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmenjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten Darüber hinaus steht uns jederzeit Manthey-Racing das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu verlangenmachen. Der Kunde kann Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit gegenüber Manthey-Racing geltend machen, ohne als dass dieses Verlangen begründet zu werden brauchtdiese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Erfolgt Davon ausgenommen sind die Sicherheitsleistung seitens Aufrechnung des Kunden nicht innerhalb mit Gegenforderungen aus demselben Werkvertrag sowie die Geltendmachung eines Zurück- behaltungsrechts, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Wird nach Vertragsschluss offenbart, dass Ansprüche von Manthey- Racing durch mangelnde Solvenz des Kunden gefährdet werden, ist Manthey-Racing entsprechend der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir Maßgaben der gesetzlichen Vor- schriften dazu berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen die Leistung zu verlangenverweigern und (ggf. • Ein Zurückbehaltungsrecht nach Fristsetzung) vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigKunden gestellt wird.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug fälligzahlbar – die Zahlungsfristen laufen ab dem Tage des Fakturendatums. • Ist die Eine Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden gilt erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleichdann als geleistet, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegtdie vollständige Gutschriftanzeige des Geldinstituts vorliegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus Trotz anderer Verfügung sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen Zahlungen zur Tilgung älterer Verbindlichkeiten zu verlangenvereinnahmen. • Ein Zurückbehaltungsrecht Die Entgegennahme von Wechseln(Akzepten) bedarf besonderer Vereinbarung. Diskontspesen und – Xxxxxx sind uns sofort nach Bekanntgabe zu ersetzen. Die Entgegennahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Bei Überschreitung der 14 –tägigen Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug und verliert gleichzeitig sämtliche Ansprüche aus etwaigen Gewährleistungs- Vereinbarungen, die über das gesetzliche Maß hinaus vereinbart wurden. Bei Eintritt des Bestellers Verzugs hat der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten. Im Falle eingetretenen Zahlungsverzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, auch unsere Mahnkosten (inkl. Verwaltungsmehraufwand) sowie alle mit der Einbringung der Forderung im zusammenhang stehenden Kosten (Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten usw.) zu ersetzen. Im Verzugsfall werden Zahlungen zunächst auf Kosten, sodann auf Zinsen und schließlich auf die Rechnungsforderung verrechnet. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht voll bezahlt, so werden auch alle übrigen noch offen stehenden Beträge sofort zur Zahlung fällig, dies ohne Rücksicht auf die Laufzeit entgegengenommener noch nicht fälliger Wechsel. Ebenso werden alle unsere Forderungen sofort fällig, wenn sich die Finanzlage des Auftraggebers ungünstig gestaltet. Eine schlechte Beurteilung der Liquidität des Kunden oder Änderungen in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen uns, künftige Leistungen von der Vorausbezahlung abhängig zu machen. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Kunde auch etwaige Beitreibungskosten (z.B. Inkassounternehmen) zu vergüten. Es ist dem Auftraggeber verboten, Zahlungen wegen irgendwelcher, behaupteter Gewährleistungsansprüche oder wegen sonstiger von uns nicht anerkannter GegenansprücheGegenansprüche zurückzuhalten. Die Aufrechnung behaupteter, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, unsererseits nicht anerkannter Gegenforderungen ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässig.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindMit diesem Vertrag erteilen Sie uns die Einwilligung, sofern schriftlich nicht dass wir Ihnen Rechnun- gen elektronisch zustellen dürfen. Die Rechnungen werden Ihnen im Pro- Saldo.net-Account zugestellt und sind dort für Sie jederzeit abrufbar. Außer- dem werden Sie beim Versand einer Rechnung per E-Mail informiert. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungserteilung Er- halt ohne Abzug zur Zahlung fällig. • Ist Bei vereinbarter Lieferung gegen Nach- nahme wird die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über Ware dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangenRechnungsbetrages ausgehändigt. • Zahlungen sind auf das in unseren Rech- nungen angegebene Konto zu leisten. Zahlungen gelten erst mit deren Einlan- gen auf unserem Konto als bewirkt. Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen Überschreiten des Zahlungszieles wer- den 9 % + Basiszinssatz Verzugszinsen verrechnet. Eine Aufrechnung einer von Ihnen behaupteten Gegenforderung gegen un- sere Ansprüche ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist ge- richtlich festgestellt oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Fristschriftlich anerkannt worden. Falls eine Ratenzahlung vereinbart wurde, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen unter Androhung eines Terminver- lustes den gesamten offenen Rechnungsbetrag fällig zu stellen, wenn Sie auch mit nur einem Teilbetrag mehr als 6 Wochen im Rückstand sind. Bei Zahlung mit SEPA-Lastschrift verpflichten Sie sich dazu, uns ein Konto mit ausreichender Deckung für den einzuziehenden Betrag anzugeben. Gleichfalls verpflichten Sie sich, uns laufend über eine Veränderung Ihrer Kontoverbin- dung zu informieren, falls Sie einen Vertrag mit Zahlung per SEPA-Lastschrift gewählt haben. Sollten Kosten durch die Rückleitung von SEPA-Lastschrift auf- grund mangelnder Deckung oder von Ihnen falsch angegebener Kontoverbin- dung anfallen, so übernehmen Sie sämtliche von Kreditinstituten uns in Rech- nung gestellten Rückleitungsspesen. Gleiches gilt, wenn die Rückleitung von Ihrem Kreditinstitut auf Ihren Auftrag hin ohne berechtigten Grund erfolgt. Für SEPA-Lastschriften erfolgt die Pre-Notifikation mit einer Frist von 10 Tagen mittels der Rechnung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt bezüglich der Kosten für unseren Mahnaufwand eine Pauschale von max Euro 40 sowie die zur zweckentspre- chenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassospesen für die von uns eingeschalteten Inkassoinstitute und Rechtsanwälte zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcherDiese richten sich bei Inkassoinstituten nach den gesetzlichen Berechnungs- sätzen der Inkassoinstitute, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur bei Rechtsanwälten nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigdem Rechtsanwaltstarif.
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Samples: www.prosaldo.net
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindSoweit nicht anders vereinbart, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart sind unsere Rechnungsbeträge innerhalb 7 Tagen nach Rech- nungserhalt ohne jeglichen Abzug zahlbar. Bei Bereitstellung größerer Materialmengen oder Sondermaterialien sind wir berechtigt, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligVorauszah- lungen zu verlangen. • Ist Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung des Bestellers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Diskontspesen sowie bankübliche Nebenkosten sind vom Besteller zu tragen. Die Zahlung mit Wechseln wird nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenakzeptiert. Gerät der Besteller in Verzug, so gerät sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen, mindestens jedoch 1 % für jeden angefan- genen Kalendermonat. Zinsen sind niedriger anzusetzen, wenn der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzugeine geringere Belastung nachweist. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben Wenn uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder UmständeUmstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sinddes Bestellers in Frage stellen, haben insbesondere er einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, welche die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen unsKreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus so sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcherDer Besteller ist zur Aufrechnung, von uns nicht anerkannter GegenansprücheZurückbehaltung oder Minderung, auch solchewenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von der Besteller jedoch auch wegen Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigaus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
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Samples: www.surfaceandmore.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindDiskontfähige Wechsel nehmen wir nur aufgrund aus- drücklicher Vereinbarung zahlungshalber herein. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht nicht. Auch etwaige länger fortgesetzte Annahme von Wechseln nimmt uns nicht das Recht, sofern schriftlich Barzahlung zu verlangen. Gutschriften über Wechsel und Schecks gelten stets vorbehaltlich des Eingangs und unbeschadet früherer Fälligkeit des Kauf- preises bei Verzug des Bestellers; sie erfolgen mit Wert- stellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert ver- fügen können. Die Diskontspesen trägt in jedem Fall der Käufer. Wechsel mit Laufzeiten über 3 Monate werden von uns nicht anderes vereinbart hereingenommen. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, sofort nach Rechnungserteilung können wir auch ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere nochmalige Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenBasiszinssatz berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens darüber hinaus- gehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen. Außerdem können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Unsere Rechnungen sind zu zahlen entweder innerhalb 30 Tagen nach Lieferung und sonstiger Ansprüche aufgrund Zugang der Rechnung netto Kasse oder innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto. Wir behalten uns vor, durch schriftliche Erklärung Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich Rechnungs- wertes der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung Lieferung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung wenn nachträglich Umstände eintreten oder Verarbeitung uns bekannt werden, durch die unsere Forderung gefährdet ist. Leistet der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt Kunde nicht innerhalb angemessener Frist nach schriftlicher Auffor- derung Vorauszahlung oder Sicherheit, sind wir berech- tigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag vorzurück- zutreten. Alle sonstigen Rechte und Ansprüche bleiben unberührt. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechts- kräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprü- chen zulässig. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigdemselben Vertrags- verhältnis beruhen.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindSofern nicht anders vereinbart, sofern schriftlich verlangen wir im Geschäftsverkehr mit unseren Kunden Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum unter Ausschluss von Abzügen, Zurückbehal- tungen und Aufrechnungen. Zahlungsverpflich- tet ist jeweils die beauftragende Partei. Ist der Kunde insolvent, zahlungsunwillig oder beste- hen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfä- higkeit oder -bereitschaft, können wir die Rech- nungen sofort fällig stellen. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Leistung oder Ware Zug um Zug gegen Zahlung herauszugeben oder xxxx- weise vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen über Lohnarbeiten sind zahlbar bei Rechnungs- erhalt netto Kasse. Sofern nicht anderes vereinbart anders verein- bart, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligsind wir berechtigt, eine Anzahlung des tatsächlichen oder von uns geschätzten Rech- nungsbetrags in bar zu verlangen. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenGeleistete Zahlungen sind unwiderruflich. Wer- den Teilzahlungen vereinbart, so gerät wird der Besteller ohne besondere Mahnung ge- samte Restbetrag fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzah- lungen ganz oder teilweise in VerzugVerzug ist. Er ist verpflichtetBestim- mungen des Kunden über die Anrechnung von Zahlungen sind für uns nicht verbindlich. Wir behalten uns vor, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenZahlungen nach unserem Er- messen auf fällige Forderungen und Zinsen an- zurechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund Im Falle des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx Zahlungsverzugs sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung Ablauf einer angemesse- nen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlan- gen. Ferner sind wir nach vorheriger Ankündi- gung berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehenden Lieferungen aus- zuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der in Verzug geratene Kunde ist verpflichtet, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der gelie- ferte, noch unter Eigentumsvorbehalt gelieferten stehende Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmenauf Verlangen an uns herauszugeben. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus Ferner sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich der gestundeten Be- träge zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solcheBei Zahlungsverzug oder bei Stundung sind wir berechtigt, die banküblichen Kreditzinsen vom Verzugstage an zu berechnen. Bei Überschreitung des erstmals in der Rech- nung bestimmten Zahlungsziels erklärt sich auf der Kunde im kaufmännischen Verkehr bereit, die uns hierfür entstandenen banküblichen Kredit- zinsen zu übernehmen. Für Aufträge, die direkt über unsere Gewährleistungen beziehenWebsite er- teilt werden, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt oder auch für andere Aufträge ver- langen wir Vorauskasse per Kreditkarte in Form einer Anzahlung in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrags. Zu diesem Zweck gibt der Kunde bei Auftragserteilung seinen Namen und Adresse, seine Kreditkartengesellschaft, seine Kreditkartennummer und die Aufrechnung mit GegenansprüchenGültigkeitsdauer der Kreditkarte (Anfang und Ende) an. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen Mit Auf- tragserteilung ermächtigt uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigder Kunde, die Anzahlung bzw. die Rechnungssumme per Kre- ditkarte einzuziehen.
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Zahlungsbedingungen. Die Rechnung wird unter dem Tag des Auslaufs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Wird eine bestellte Ware nach Fertigstellung und vor der Auslieferung an den Vertragspartner bei uns oder bei unserem Lieferanten eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgestellt. Unsere Forderungsansprüche sind, Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum sofern schriftlich nicht nichts anderes vereinbart wurde. Artikel aus Katalog „Kö-Premiums“ verstehen sich generell rein netto, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligAbzug! Bei uns unbekannten Vertragspartnern behalten wir uns das Recht vor, gegen Nachnahme zu liefern oder Vorauskasse zu fordern. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenBei Zielüberschreitungen tritt sofortiger Zahlungsverzug ein und damit sind wir berechtigt, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtetvom Verfalltag an, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 8 % -Punkten, wenn der Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB) ist, bei Verbrauchern (§ 13 BGB) im übrigen 5 % -Punkten, über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz jeweils gültigen Basiszinssatz p. a. zu zahlenberechnen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher InkassovollmachtVertragspartners ein, die in jedem Fall zu prüfen istZweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren werden alle unsere Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner gegenüber dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werdenVertragspartner sofort fällig. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Vertragspartner eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchenetwaigen Gegenansprüchen des Vertragspartners ist diesem nur gestattet, wenn es sich dabei um unbestrittene oder rechts- kräftig festgestellte Forderungen handelt. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigbefugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindSoferne nicht schriftlich und ausdrücklich anderweitiges vereinbart ist, sofern schriftlich ist ein Drittel der ge- samten Auftragssumme seitens unseres Kunden binnen 8 Tagen ab wirksamen Zustandekommen des Vertrages zu leisten während der Rest nach Erhalt der Rechnung bar und abzugsfrei zur Zahlung fällig ist. Wir sind nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz Schecks oder Wechsel als Zahlungs- mittel zu zahlenakzeptieren. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Allfällige Skonti und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel Rabatte werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vorgewährt, wenn diese ausdrücklich aus- drücklich und schriftlich erklärt wirdvereinbart worden sind. Die Wir sind im übrigen nicht verpflichtet, Teilzahlun- gen entgegen zu nehmen oder aber Widmungen auf allfällige Teilzahlungen zu akzeptieren. Unsere Geschäftspartner erklären sich vielmehr damit einverstanden, dass an uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- geleistete Zahlungen zunächst zur Abdeckung von Zinsen, Kosten und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall Spesen herangezogen und erst zuletzt auf das offene Kapital gewidmet werden. Im Falle des Zahlungsverzuges werden 12 % Verzugszinsen per anno vereinbart. Im übrigen sind unsere Kunden ausdrücklich verpflich- tet, unter Heranziehung der Bestimmungen des § 1333 Abs 3 ABGB uns allenfalls auflaufende Mahn- und Inkassospesen außergerichtlicher und gerichtlicher Betreibungs- und Einbringungs- maßnahmen zu Lasten ersetzen. Im Falle des KäufersZahlungsverzuges oder sonstiger Geltendmachung der offenen Rechnungen sowie im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens bzw. Die Auslieferung im Falle der Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen unseres Kunden verlieren vereinbarte Rabatte oder sonstige Nachlässe und Vergütungen ihre Wirksamkeit, sodass wir diesfalls berechtigt sind, den gesamten Betrag gelten zu machen. Im Falle des Zah- lungsverzuges sind wir auch berechtigt ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises Verständigung und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zuohne Nachfristen- setzungen weitere Lieferungen zurückbelasten: Dies selbst dann, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt wenn die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Fristgeforderten Beträge seitens unseres Geschäftspartners, können wir die Ausführung des Vertrages bzwaus welchen Gründen auch immer, bestritten werden sollten. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus Allfällige Barzahlungen sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, ausschließlich an den von uns Vertretungsbefugten, Xxxxxx Xxxxxxxx, zu bezahlen, Zahlungen an andere Mitarbeiter, seien es Verkäufer, Monteure oder sonstige Dienstnehmer kommen keine schuldbefreiende Wirkung zu. Lieferungen nur Zug um Zug mit Bezahlungen des Rechnungsbetrages durchzuführen, soferne sich herausstellen sollte, dass sich die wirtschaftliche Situation unseres Geschäftspartner verschlechtert hat oder aber das gegen diesen Exekutionen oder sonstige Verfolgungsmaßnahmen eingeleitet worden sind oder sonst Grund zur Besorgnis besteht, dass der Geschäftspartner die durchzuführende Lieferung nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigbezahlt.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche Alle Beträge, die gemäß den Vertragsbedingungen anfallen, werden Ihnen gemäß der von Ihnen bei der Bestellung angegebenen Zahlungsmethode in Rechnung gestellt (es sei denn, Sie stellen uns eine andere Zahlungsmethode zur Verfügung; in diesem Fall werden Wir letztere für die Abwicklung aller gemäß dem Vertrag fälligen Beträge verwenden). Alle in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der elektronischen Rechnung fällig, die an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurde. Der Kunde gilt als rechtmäßiger Inhaber des Zahlungsmittels, das er zur Zahlung aller im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge verwendet, wobei die Eutelsat S.A. nicht verpflichtet ist, eine zusätzliche Überprüfung durchzuführen. Um das Risiko von Schwierigkeiten zu begrenzen, empfehlen Wir Ihnen, wenn Sie in Österreich wohnen und dort ein Bankkonto haben, die im Rahmen des Angebots fälligen Beträge per Lastschrift zu bezahlen. Wir weisen darauf hin, dass die Bestätigung Ihrer Bestellung und die Aktivierung Ihrer Dienste vom Erhalt eines gültigen Zahlungsmittels bei Eutelsat S.A. abhängig sind. Bitte beachten Sie auch, dass die Eutelsat S.A. keine Zahlungsmittel von Bankkonten in Ländern außerhalb der Europäischen Union (mit Ausnahme der Schweiz und des Vereinigten Königreichs post brexit) akzeptiert. Wenn Sie sich für die Zahlung per Lastschrift entscheiden und die angegebenen Bankdaten aus irgendeinem Grund die Zahlung der fälligen Beträge nicht zulassen (z. B. bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben), behält sich die Eutelsat S.A. das Recht vor, die Dienste zu unterbrechen oder den Vertrag zu kündigen (gemäß den Bedingungen in Abschnitt 10.04). Es liegt in Ihrer Verantwortung, uns rechtzeitig aktualisierte Kreditkarten-, Debitkarten- und Lastschriftinformationen (SEPA) zur Verfügung zu stellen, damit Wir alle laufenden Beträge einziehen können. Wenn Wir nicht in der Lage sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenauf diese Weise zu erhalten, so gerät erklären Sie sich damit einverstanden, dass Wir die Zahlung auf andere Weise einziehen, einschließlich der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher InkassovollmachtVerwendung anderer direkter Zahlungsmethoden oder anderer Informationen, die in jedem Fall zu prüfen ist, Sie uns bereits zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigVerfügung gestellt haben.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche Vorweg ist darzulegen, dass sämtliche Zahlungen durch den Mieter, für die keine gesonderte Frist und für die keine separaten Regelungen in diesen AGB vorgesehen sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart mit der Vorschreibung fällig und ohne unnötigen Aufschub zu begleichen sind. Der Mieter verpflichtet sich, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligdas Mietentgelt bis spätestens Ersten eines jeden Monats spesenfrei auf das vom Vermieter namhaft gemachte Konto zur Anweisung zu bringen und zwar in der Form, dass der Betrag bereits am Ersten am Konto des Vermieters gutgebucht ist. • Ist Handelt es sich beim Mieter um einen Verbraucher, dann ist es für die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenRechtzeitigkeit der Erfüllung der Geldschuld entsprechend dem Konsumentenschutzgesetz ausreichend, so gerät wenn der Besteller ohne besondere Mahnung in VerzugMieter am Tag der Fälligkeit den Überweisungsauftrag erteilt. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Bei schuldhaftem Zahlungsverzug werden beim Unternehmergeschäft Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 9,2 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz den Ba- siszinssatz p.a. vereinbart. Auf alle Fälle hat der Mieter, wenn es sich um ein Unternehmergeschäft handelt, im Falle des Zahlungsverzuges - unabhängig davon, ob ein verschuldeter oder unverschuldeter Zahlungsverzug vorliegt - einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 für etwaige Betreibungskosten zu zahlenbegleichen. Handelt es sich beim Mieter um einen Konsumenten dann werden 4 % Zinsen p.a. verrechnet. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug sind - entsprechend § 1333 (2) ABGB - vom Mieter alle gerichtlichen und außergericht- lichen Kosten der Eintreibung sowie Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Höhe der außergerichtlichen Mahnkosten ergibt sich entsprechend dem tatsächlichen Verwaltungs- und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns Zeitaufwand für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der ZahlungsbedingungenVermieter, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung welcher vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt Vermieter doku- mentiert wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen vom Mieter zu ersetzenden Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen Betreibung oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages Einbringung bzw. die Weiterbelieferung verweigernMahnspesen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur betreibenden Forderung stehen. Bei nicht fristgerechter Überweisung des Mietentgeltes in voller Höhe hat der Mieter die Pflicht, ohne schadenersatzpflichtig das aushaftende Mie- tentgelt längstens innerhalb der vom Vermieter zu werdensetzenden Frist samt Zinsen zu bezahlen, ansonsten ist - neben der aufrechten Zahlungspflicht - der Mietgegenstand längstens mit Ablauf dieser gesetzten Frist an die oben angeführte Adresse des Vermieters zurückzustellen und dort alle notwendigen Dokumente (Zulassungsschein etc.) gemeinsam mit allen zum Mietgegenstand gehörenden Schlüsseln zu hinterlegen - dies innerhalb der Bürozeiten laut Aushang. Darüber hinaus sind wir Der Vermieter ist berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen eingehende Zahlungen - wenn diese nicht vom Mieter ausdrücklich und zweifelsfrei ge- widmet wurden - zur Abdeckung von rückständigen Kosten, Zinsen oder der ältesten ausständigen Miete oder der zuletzt fälligen Miete zu verlangenverwenden. • Ein Zurückbehaltungsrecht Des Weiteren verpflichtet sich der Mieter, sämtliche mit dem Mietgegenstand im rechtlichen und tatsächlichen Zusam- menhang stehende Zahlungen - insbesondere die KFZ-Haftpflichtversicherung sowie die Kaskoversicherung - fristge- recht zu begleichen. Bei vereinbarungswidriger Nichtbezahlung auch nur einer einzigen Versicherungsprämie - unabhängig ob Erstprämie oder Folgeprämie - ist es dem Mieter ausdrücklich und mit sofortiger Wirkung untersagt (Entzug des Bestellers wegen irgendwelcherBenützungsrech- tes), den Mietgegenstand weiterhin in Betrieb zu nehmen und hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich bekannt zu geben, wo und wann (innerhalb von uns 3 Tagen) der Mietgegenstand mit all den dazugehörigen Schlüsseln und Dokumenten von einem vom Vermieter beauftragten Dritten - auf alleinige Kosten des Mieters - abzuholen ist; Hintergrund für diese Maßnahme ist die mit der Nichtzahlung der Versicherungsprämie drohende Leistungsfreiheit des Versicherers. Bei einem vereinbarungswidrigen Verhalten durch den Mieter, insbesondere bei der schuldhaften nicht anerkannter Gegenansprüchefristgerechten Bezahlung auch nur einer Versicherungsprämie oder des Mietentgeltes oder einer mit der Miete zusammenhängenden Zahlung haftet der Mieter für sämtliche dem Vermieter dadurch verursachten Kosten. Der Vermieter ist bei schuldhafter nicht fristgerechter Zahlung auch nur einer Versicherungsprämie oder bei schuldhaf- ter nicht fristgerechter Zahlung des Mietentgeltes oder einer mit der Miete zusammenhängenden Zahlung (Mietentgelt, Versicherungsprämien, Selbstbehalte, etc.) - wenn auch solchedie Nachfrist fruchtlos verstrichen ist - berechtigt, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehenMietübereinkunft einseitig mit sofortiger Wirkung zu kündigen und knüpfen daran die oben erwähnten Rechtswirkungen (vorzeitige Auflösung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund). Der Vermieter ist berechtigt, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für Forderungen, die Aufrechnung der Mieter gegenüber dem Vermieter hat, mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigForderungen des Vermie- ters gegenüber dem Mieter aufzurechnen.
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Samples: www.secura.at
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sind, sofern schriftlich Zulassung und Rechnungsstellung erfolgen gemeinsam. Der Rechnungsbetrag ist zum in der Rechnung genannten Zahlungsziel jedoch nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug vor dem 31. Juli 2021 zur Zah- lung fällig. • Ist Zahlungen sind ohne jeden Abzug terminge- recht nur auf die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenauf der Rechnung angegebenen Konten vorzunehmen. In Rechnung gestellt von: Spielwarenmesse eG, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in VerzugXxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Die Bezahlung per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express) ist möglich. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz Basiszinssatz zu zahlenleisten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens oder höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Der Messeveranstalter ist berechtigt, den Beteiligungsver- trag fristlos zu kündigen, wenn der Aussteller fällige Zah- lungen, die er aufgrund dieses Vertrages zu leisten hat, trotz Mahnung nicht geleistet hat. Der Messeveranstalter ist sodann berechtigt, ohne weitere Ankündigung über die Standfläche zu verfügen. Der Aussteller bleibt in diesem Falle zur Bezahlung des vollen vertraglich vereinbarten Beteiligungspreises verpflichtet, wobei sich der Messe- veranstalter etwa ersparte Aufwendungen und sonstiger Ansprüche aufgrund etwa aus einer anderweitigen Überlassung der Standfläche erzielte Einnahmen anrechnen lassen muss. Im Fall der vollständigen oder teilweisen Weitervermie- tung der zugeteilten Fläche – hierzu zählt nicht ein teil- weiser oder vollständiger Flächentausch anderer Ausstel- ler unter Aufgabe der bisher zugeteilten Fläche – ist eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25 % des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehaltenin Rech- nung gestellten Beteiligungspreises zuzüglich etwaig gebuchter weiterer Serviceleistungen zu zahlen. • Das Recht des Ausstellers, nachzuweisen, dass ein sol- cher Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als der vereinbarten Schadenspauschale entstanden ist, bleibt unberührt. Zur Annahme von Wechseln Sicherung seiner aus dem Vertragsverhältnis resul- tierenden Forderungen behält sich der Messeveranstalter die Geltendmachung des gesetzlichen Vermieterpfand- rechts vor. Produkte, Standbauten und Xxxxxxx sind wir -einrichtungen dürfen erst aus dem Messegelände entfernt werden, wenn der Aussteller alle Forderungen aus diesem Vertrag erfüllt hat; ihrer Entfernung wird für diesen Fall bereits jetzt widersprochen. Der Aussteller/Mitaussteller hat den Messeveranstalter über die Eigentumsverhältnisse an diesen Gegenstän- den jederzeit Auskunft zu geben. Kommt ein Aussteller/ Mitaussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht verpflichtet. Wechselnach, Schecks kann der Messeveranstalter diese Gegenstände nach sei- ner Xxxx insgesamt oder teilweise zurückbehalten und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschriebensie auf Kosten des Ausstellers öffentlich versteigern lassen oder freihändig verkaufen. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührtgesetzlichen Vorschriften über die Pfandverwertung sind – soweit gesetzlich zuläs- sig – abbedungen. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-Eine Haftung für Schäden an solcher- maßen zurückbehaltenen Gegenständen wird vom Mes- severanstalter nicht übernommen, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmachtes sei denn, die in jedem Fall zu prüfen ist, dass dem Messeveranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigLast fällt.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindSoweit im Einzelfall keine Vereinbarung getroffen wird, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist wird die Zahlung des Bestellers im Regelfall innerhalb von 7 Tagen nach vollständiger Lieferung (inkl. Dokumente und Prüfzeugnisse) und Erhalt der Rechnung mit 5 % Skonto und innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Erhalt der Rechnung mit 3 % Skonto beziehungsweise innerhalb von 60 Tagen rein netto erfolgen. Das Zahlungsziel beginnt jedoch nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenvor dem in der Bestellung vereinbarten Liefertermin betreffend die jeweilige Bestellposition, so gerät auch wenn die Ware/Dienstleistung und Faktura früher bei RKR eintrifft. Soweit vorstehend von Rechnungen die Rede ist, sind diese grundsätzlich zweifach unter Angabe der Besteller ohne besondere Mahnung in VerzugRKR- Bestellnummer zu übersenden; dies ist Fälligkeitsvoraussetzung. Er Die Lieferung hat am im Kaufvertrag oder der Bestellung niedergelegten Liefertag verbindlich (fix) zu erfolgen. Der Verkäufer ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz den Käufer unverzüglich schriftlich zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleichbenachrichtigen, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegtein Lieferverzug eintritt oder einzutreten droht. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung Gerät der ZahlungsbedingungenVerkäufer in Lieferverzug, Verzug oder Umständeist der Käufer berechtigt, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung Verkäufer schriftlich zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren eine Verzugsentschädigung für zusätzlich entstandene Kosten (z. B. für (Luft-)Transport, Versicherung, Lagerung usw.) zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung RKR ist berechtigt, pauschal für jede angefangene Woche des Lieferverzuges 1 % der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen Auftragssumme als Schadensersatz zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden brauchtes eines weiteren Nachweises bedarf, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir Ungeachtet dessen ist RKR berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen auf Nachweis auch einen höheren Schadensersatz zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcherAlle Flansche, von Stutzen oder Öffnungen der zu liefernden Güter/Artikel müssen durch geeignete Abdichtungen staubdicht und sauber verschlossen sein, damit gewährleistet ist, dass keine Fremdkörper eindringen können. Bei früherer Anlieferung als vereinbart behalten wir uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solchevor, die sich Ware auf unsere Gewährleistungen beziehenKosten und Gefahr des Verkäufers einzulagern oder Rücksendung auf Kosten des Verkäufers vorzunehmen. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien RKR ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Lieferung/Leistung. Insoweit ist RKR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für wenn die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigLieferung/Leistung dadurch bei RKR unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte nicht mehr verwertbar ist.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche Das dem Sachverständigen zustehende Honorar wird mit Beendigung des Auftrags fällig und ist umgehend nach Vorlage der Rechnung, spätestens bis zu dem darin angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Sachverständige ist berechtigt einen Vorschuss von 50 % der vereinbarten bzw. absehbaren Kosten zu verlangen, sobald die Besichtigung des Objektes stattgefunden hat. Der Sachverständige ist gegen Unternehmen berechtigt, Erhöhungen der Umsatzsteuer, die zwischen Vertragsschluss und Rechnungsstellung eintreten und vom Auftragnehmer steuerlich zu beachten sind, sofern an den Auftraggeber weiterzugeben. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Erhöhung der Umsatzsteuer mehr als vier Monate verstrichen sind. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich nicht anderes ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage, z. B. zu den Sätzen der AIHonO - vereinbart worden ist, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist gilt die Zahlung bei Auftragserteilung gültige Preisliste des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtetSachverständigen. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir Zahlungsanweisungen werden nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit anerfüllungshalber angenommen. Schecks und Wechsel werden Sie gelten erst nach Einlösungdann als Zahlung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschriebenwenn sie endgültig gutgeschrieben worden sind. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten Eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmachtausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung oder das Gegenrecht ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung des Kostenvorschusses nach dem ersten Absatz dieser Bestimmung in jedem Fall zu prüfen Verzug, so kann der Sachverständige nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens hat der Auftraggeber, wenn er Verbraucher ist, zur Entgegennahme Verzugszinsen in Höhe von Zahlungen 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, ansonsten in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Sollten dem Sachverständigen Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist der Sachverständige berechtigt, vor Auftragserledigung Barzahlung zu verlangen. Der Inkassovollmacht steht gleichAuch kann der Sachverständige in derartigen Fällen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt 15 % der Vergütung, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegtvorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug bei Nichteinlösen von Schecks oder UmständeWechseln, welche Zahlungseinstellung, Eröffnung des lnsolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung Ablehnung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigEröffnung mangels Masse beim Auftraggeber.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche Alle Rechnungen sind, sofern schriftlich nicht anderes wenn nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens innerhalb 30 Tage Tagen nach Rechnungsdatum eingegangenoder Meldung der Versandbereitschaft netto Kasse zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb einer Woche werden zwei Prozent Skonto gewährt. Soweit die Rechnung Daten für den Eingang der Zahlung ausweist, so gerät sind diese für den Skontoabzug und die Netto-Fälligkeit maßgeblich. Skontoabzüge sind in Höhe der Besteller ohne besondere Mahnung Beträge unzulässig, in Verzugder im Zeitpunkt der Zahlung Forderungen bestehen, deren Zahlungsziele überschritten sind. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von mindestens 3 8 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz Basiszins- satz zu zahlenverzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Wir behalten uns gegenüber dem Kunden indes vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angeltend zu machen. Schecks und Wechsel Wechsel, letztere nur nach vorheriger Vereinbarung, werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschriebennur zahlungshalber gegen Vergütung der Diskont- und Bankspesen angenommen. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührtEine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest wird nicht übernommen. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher InkassovollmachtUmstände, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sinddes Käufers beeinträchtigen oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse darstellen (z. B. Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln sowie Nichtbezahlung fälliger Forderungen für schon gelieferte Waren), haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, sämtliche Rechnungen über schon ausgelieferte Waren fälligzustellen und noch ausstehende Lieferungen nur Zug um Zug gegen Vorauszahlung auszuführenBezahlung vorzu- nehmen. Außerdem sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung das Recht zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und zum Forderungseinzug zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmenwiderrufen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, Käufers ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die , soweit es nicht auf demselben Rechtsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns durch den Käufer ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung Rechnungen sind mangels anderer Vereinbarungen bei Lieferung in bar und ohne Abzug fälligzu zahlen, unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückbehaltung, soweit wie gesetzlich zulässig. • Ist Angebotene Wechsel nehmen wir nur auf Grund besonderer Vereinbarungen zahlungshalber herein, wenn uns die Zahlung Diskontierung bei der Landeszentralbank möglich ist. Wir behalten uns vor, Wechsel jederzeit an den Käufer zurückzugeben, falls sich während der Laufzeit die Vermögenslage des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenKäufers oder des Wechselakzeptanten ungünstig gestaltet, so gerät oder uns eine ungünstige Auskunft über den Käufer oder Wechselakzeptanten zugeht. Alsdann ist der Besteller Gegenwert des Wechsels sofort in bar zu zahlen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Ausla- gen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Ab dem Zeit- punkt der Fälligkeit der Kaufpreisforderungen kann der Verkäufer ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen jeglichen Nachweis Zinsen in Höhe von mindestens 3 % 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenBasiszinssatz berechnen, selbst wenn Verzug des Käufers nicht vorliegt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug Zahlungsverzug oder Umstände, welche die uns nach dem Ab- schluss des Verkaufs bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen unsuns außer- dem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag Vorkasse auszuführen sowie von allen weiteren Abschlüssen zurückzutreten oder Schadensersatz Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist der Zeit- punkt der Fälligkeit vom Tage der Lieferung abhängig, ferner so gilt der Tag als Lieferungstag, an dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vorWare versandbereit gestellt wird, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden weil wir für eine etwa aufgetretene Versandbehinderung nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigaufkommen können.
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Samples: www.westmetall.com
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindUm Gebühren zu erhalten, müssen Sie uns eine gültige Bankverbindung angeben. Wenn Bankinformationen nicht bereitgestellt werden oder wenn diese Informationen nicht aktualisiert werden, kann dies zu einer Verzögerung oder zum Verfall von Prämien führen. Hierfür ist WeWork nicht verantwortlich. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, zahlt WeWork, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart WeWork Ihre genauen und vollständigen Bankkontoinformationen erhalten hat, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 fälligen Gebühren an einem der beiden Tage, je nachdem, welcher Tag später eintritt: (a) sechzig (60) Tage nach Rechnungsdatum eingegangenErhalt der Bankverbindung des Vermittlers oder (b) sechzig (60) Tage nach Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung Verlängerungs- oder Erneuerungsvereinbarung oder einer anderen anwendbaren Vereinbarung in VerzugBezug auf das geworbenene Unternehmen. Er ist verpflichtetWenn der Vermittler mit einer Vermittlerfirma verbunden ist, werden alle Zahlungen von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe fälligen Gebühren von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenWeWork an diese Vermittlerfirma gezahlt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes von einer autorisierten Person der Vermittlerfirma per E-Mail an Xxxxxxx@xxxxxx.xxx mitgeteilt wird. WeWork haftet nicht für Zahlungen, die der Vermittler oder andere Dritte nicht von dieser Vermittlerfirma erhalten haben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Gebühren werden in der gleichen Währung gezahlt, die von der geworbenen Unternehmen gemäß dem geltenden Mitgliedschaftsvertrag bezahlt wird. Gebührenbeträge können für Rabatte, Abzüge, Raumersparnisse, Werbeaktionen, Gutschriften, Rückerstattungen, Rückbuchungen und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehaltenSteuern (zusammen „Abzüge“) reduziert werden. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. WechselWeWork behält sich das Recht vor, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschriebendie Zahlungsweise zu wählen. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung Anforderungen bezüglich der Mehrwertsteuer/Waren- und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten Dienstleistungssteuer können sowohl vom Standort des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung Vermittlers als auch vom Standort der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wirdgeworbenen Unternehmen abhängen. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- Umsatzsteuerermittlung erfolgt zum Zeitpunkt der Verarbeitung und sonstigen Kosten gehen wird Ihnen vor der Zahlung auf der Selbstfakturierung oder wie in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigdiesem Abschnitt IV vorgesehen mitgeteilt.
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Samples: s3.amazonaws.com
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen rein netto nach Rech- nungsdatum zahlbar. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich verein- bart ist. Zwingende Voraussetzung für die Skontogewährung ist, dass alle früheren Rech- nungen – ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen – beglichen sind. Für Skontorechnungen sind die ausgewiesenen Netto- Rechnungsbeträge nach Abzug z. B. von Rabatten, sofern schriftlich Fracht, Rückwarengutschriften u. Ä. maßgeblich. Auf Paletten und Dienstleistungen wird Skonto – außer im Falle ausdrückli- cher schriftlicher Vereinbarung – nicht anderes vereinbart , sofort gewährt. Wechsel werden nur ausnahmsweise und nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit anentsprechender schriftlicher Vereinbarung als Zahlungsmittel akzeptiert. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschriebengut- geschrieben. Die Forderung sowie Forderungen und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen Die Entge- gennahme von Zahlungen kann nur gegen ordnungsgemäß quittierte Rechnungen erfol- gen. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infol- ge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir keine Gewährden Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaf- fenheit der Sache übernommen haben. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigtunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässiggeltend gemacht werden.
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Samples: www.raabkarcher.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen in bar werden 2 % Skonto gewährt. Andere Konditionen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Annahme von Wechsel bedarf in jedem Falle vorheriger Vereinbarung. Wir nehmen nur diskontfähige Wechsel an. Ein Skontoabzug wird bei der Zahlung durch Wechsel nicht gewährt. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Werden Lieferungen in Teilsendungen vorgenommen, wird der Kaufpreis jeder Teilsendung ohne Rücksicht auf restliche Lieferungen fällig. • Ist die Zahlung Bei Überschreitung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenZahlungsziels sind wir berechtigt, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen Kosten zu berechnen mindestens in Höhe von mindestens 3 5 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenDiskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Schadens ist nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es unsererseits nicht. Bei Zahlungsverzug, bei Wechsel- und sonstiger Ansprüche aufgrund Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehaltenKäufers zweifelhaft erscheinen lassen, werden unsere sämtlichen Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt sind, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Kreditgewährung ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx Bei Zahlungsverzug durch den Abnehmer sind wir nicht verpflichtetfernerhin berechtigt, von allen diesem gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich Werden uns nach der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher InkassovollmachtAuftragserteilung Umstände bekannt, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sindeines Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen unsso sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder Vorauszahlungen in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen bar zu verlangen. • Als Umstand der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen läßt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter GegenansprücheKaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch solcheTeillieferungen, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns Minderung des Kaufpreises ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung Maßgabe der Ziff. 8 dieser Bedingung zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.
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Samples: www.mpmgmbh.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindRechnungen über Maschinen sind innerhalb der vereinbarten Frist in bar und ohne jeden Abzug zahlbar, sofern schriftlich gleichviel, ob der Kaufgegenstand am Bestimmungsort angekommen ist oder nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligoder ob irgendwelche Reklamationen laufen. • Ist die Zahlung des Bestellers Sind bei Gebrauchtmaschinen besondere Vereinbarungen nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangengetroffen, so gerät sind die Rechnungsbeträge immer vor Verladung der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtetWare zur Zahlung fällig, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Versandbereitstellung, falls aus irgendwelchen, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz uns, nicht zu zahlenvertretenden Gründen Abholung und damit Zahlung der Ware während dieses Zeitraumes nicht erfolgt sein sollten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. WechselZahlungsanweisungen, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nur nach Einlösungbesonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschriebennicht aber an Erfüllungsstatt angenommen unter Berechnung sämtlicher Einziehungsspesen; auch die Weiterbegebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Bei Zahlung in ausländischer Währung gilt die Zahlungspflicht erst dann als erfüllt, wenn der Lieferer den vollen EURO-Betrag seiner Rechnung zur freien Verfügung erhalten hat. Dies gilt auch für Teillieferungen. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Auslieferung Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens oder höheren Zinsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Verzugs mit einer Zahlungsverpflichtung oder der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann Nichteinlösung eines Wechsels oder Schecks so wie bei Bekannt werden von Umständen, die die Zahlungs- und Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, werden unsere sämtlichen Forderungen sofort in voller Höhe zur Bezahlung fällig, unabhängig von früheren Stundungszusagen oder von der Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel oder vordatierter Schecks. Ist der Besteller erst nach restloser Zahlung in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen des Kaufpreises und aller Bestellers abhängig zu machen. Weiterhin sind wir in diesem Fall berechtigt, die gelieferte Xxxx beim Besteller auf dessen Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangenabzuholen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden brauchtein Rücktritt vom Vertrag oder eine Fristsetzung gem. Erfolgt §326 BGB erforderlich ist. Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt von dem Vertrag. Der Besteller erklärt schon jetzt sein Einverständnis mit der Rücknahme der Ware und ermächtigt uns schon jetzt, die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten FristWare in seinem Betrieb wegzuholen. Der Besteller ist gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen zur Aufrechnung, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigernZurückbehaltung oder Minderung, ohne schadenersatzpflichtig zu auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind wir , nur berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, wenn die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigGegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
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Samples: r-b-w.eu
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindWarenanlieferungen sind zahlbar spätestens zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fällig- keitstag, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart in Ermangelung eines solchen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und frei unserer Bankverbindung. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rech- nungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Zahlungsrückstände und Wechselzahlungen schließen einen Skontoabzug aus. Zurückhaltung der Zahlung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers und die Aufrechnung mit ihnen sind ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligwenn der Käufer verspätete oder mangelhafte Lieferungen geltend macht. • Ist Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestim- mungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zuerst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle der Zahlung durch Papiere gilt die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenerst als erfolgt, wenn das Papier eingelöst wird. Gerät der Besteller in Verzug, so gerät sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Wenn der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtetseinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben insbeson- dere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umständeandere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sinddes Käufers in Frage stellen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus so sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcherDer Käufer ist zur Aufrechnung, von uns nicht anerkannter GegenansprücheZurückhaltung oder Minderung, auch solchewenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigGegenansprüche rechts- kräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
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Samples: www.tth-magdeburg.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindZahlungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto Xxxxx nach dem Abrechnungsdatum zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der Besteller nachweist, dass ihm die Rechnung länger als drei Werktage nach Rechnungsdatum zugegangen ist. Sollte das Rechnungsdatum vor der Lieferung liegen, so beginnt die Zahlungsfrist mit der Lieferung zu laufen, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligsich aus dem Folgenden nichts Abweichendes er- gibt. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Besteller ohne besondere Mahnung weitere Er- klärung unsererseits in Verzug, soweit der Rechnungsbetrag nicht auf unseren Konten gutgeschrieben ist. Er ist verpflichtet, Im Falle von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx Teillieferungen sind wir nicht verpflichtet. Wechselberechtigt, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit anentsprechende Teil- rechnungen zu stellen. Schecks und Wechsel werden erst nur unter dem üblichen Vorbehalt, Wechsel nur nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschriebenbesonderer Vereinbarung angenommen. Sie gel- ten als Leistung erfüllungshalber. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührtErfüllungswirkung tritt erst bei Gutschrift auf unseren Konten ein. Für rechtzeitige Einlösung Diskont- und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen Wechselspesen gehen zu Lasten des AuftraggebersBestellers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher InkassovollmachtFür eine rechtzeitige Vorlage, die in jedem Fall zu prüfen istProt- estierung, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigtBenachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haften wir nicht. Der Inkassovollmacht steht gleichAlle unsere finanziellen Forderungen aus allen noch nicht vollstän- dig abgewickelten Vertragsverhältnissen werden binnen einer Wo- che nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung beim Besteller fällig, wenn unser Beauftragter eine von dieser die Zahlungsbedingungen in einem der Vertrags- verhältnisse mit uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegtnicht einhält. • Bei mehreren Forderungen bestimmen In diesem Fall sind wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen unsdazu be- rechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung auszuführen. Des Weiteren sind wir dazu berechtigt, für Aufträge, die noch nicht auslieferungs- bereit sind, Abschlagszahlungen je nach Stand der Herstellung gem. der folgenden Aufstellung zu verlangen: - 20 % des Auftragswertes für das jeweilige Produkt bei Abschluss der Entwicklung und Konstruktion - weitere 40 % nach Lieferung des Rohmaterials - weitere 30 % nach Fertigung der Einzelteile Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung in einem zwischen uns und dem Besteller bestehenden Vertragsverhältnis sind wir auch dazu berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag von anderen bestehenden Vertragsverhältnissen zurückzutreten und bzw. oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vorDie vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt der Besteller zwar seinen Verpflichtungen uns gegenüber noch nachkommt, uns jedoch Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwür- digkeit des Bestellers zu mindern, z.B. wenn dieser in Zahlungs- schwierigkeiten gerät und insbesondere, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird. Die uns durch Zahlungen werden grundsätzlich auf die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall älteste fällige Rechnung verrechnet. Der Besteller ist, solange eine ältere Rechnung noch nicht vollständig bezahlt ist, nicht berechtigt, evtl. vereinbarte Skonti zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden brauchtbeanspruchen. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht Lieferung auf Wunsch des Bestellers wegen irgendwelcherspäter als vereinbart, so wird eine Abschlags-/Teilzahlung in Höhe von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, 80 % der auf die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigjeweilige Leistung entfallende Vergütung fällig.
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Samples: www.gmeinder.com
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindFür die Bezahlung unsere Rechnungen gelten folgende Konditionen: Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum: - 2 % Skonto Zahlung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum: - ohne Abzug. Wechsel und Schecks werden, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wenn überhaupt, sofort nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit entgegengenommen. Alle anfallenden Spesen sind von dem Käufer zu tragen. Die Annahme eines Wechsels nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligFälligkeit oder Prolongation stellt keine Stundung dar. • Ist die Wir behalten uns vor, Wechsel oder Schecks jederzeit zurückzugeben. Gerät der Käufer mit einer Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 9 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz Basiszinsatz (§ 247 BGB) zu zahlenbeanspruchen und für die 2. und jede weitere Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR zu berechnen. Soweit der Zahlungsverzug 2 Monate übersteigt, entfallen rückwirkend alle gewährten Rabatte. Es gelten dann die Bruttopreise laut unserer Preisliste. Die Geltendmachung eines weiteren höheren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich im Einzelfall bleibt vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und erfüllt oder einen Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen oder Scheck zu Protest gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmachtlässt oder falls sonstige Umstände bekannt werden, die in jedem Fall die Erfüllung der Verbindlichkeit des Käufers uns gegenüber gefährdet erscheinen lassen, werden ohne Rücksicht auf vorher getroffene Zahlungsvereinbarungen alle unsere Forderungen aufgrund erfolgter Lieferungen sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen unsererseits an den Käufer können dann von uns per Nachname vorgenommen oder von der Gestellung geeigneter Sicherheiten abhängig gemacht werden, bis zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigtderen Leistung unsere Lieferverpflichtung ruht. Der Inkassovollmacht steht gleichKäufer ist berechtigt, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegtanstelle einer geeigneten Sicherheitsleistung auch vorauszuzahlen. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir Wird die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die geforderte Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Fristvor Ablauf einer Woche geleistet, können wir die Ausführung des Vertrages bzwvom Vertrag zurücktreten. die Weiterbelieferung verweigernSind Teilzahlungen vereinbart, ohne schadenersatzpflichtig zu werdenist der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn sich der Eingang einer Ratenzahlung abredewidrig um mehr als 10 Tage verzögert. Darüber hinaus Zahlungen an Dritte, insbesondere an Handelsvertreter oder -reisende, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Personen sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigausdrücklich inkassobevollmächtigt.
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Samples: www.merz-elektro.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindSämtliche Preise verstehen sich ab Lager oder ab Werk zuzüglich Fracht und Mehrwert- steuer, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenanders vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Zahlung ist prompt bei Lieferung zu leisten. Wechsel und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur erfüllungshalber – vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach EinlösungDiskontierungsmöglichkeiten – angenommen, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleichsie gelten als Zahlung, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegtsie eingelöst sind. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten Alle Spesen gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind die Messungen, Gewichte, Mengen und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb Qualitäten in der von uns festgesetzten Fristoder unserem Lieferanten gestellten Dokumentation für Rech- nungs- und Abrechnungszwecke maßgeblich. Werden nach Vertragsschluss Frachten, Abgaben oder Gebühren eingeführt oder erhöht, sind wir – auch bei frachtfreier und/oder verzollter Lieferung – berechtigt, den Preis entspre- chend zu ändern. Kanal- und Ladestraßengebühren, Liege- und Standgelder, Zuschläge für Niedrig- und Hochwasser, Eisliegegelder u.ä. gehen zu Lasten des Käufers. Zahlt der Käufer trotz Mahnung nicht oder wird über das Vermögen des Käufers die Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder werden uns nach Vertragsschluss Um- stände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit oder die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind oder durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird oder die zu ernsthaften Zweifeln an der Vertragserfüllung durch den Käufer Anlass geben, so können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern– unbeschadet sonstiger Rechte oder Ansprüche – von sämtlichen bestehenden Verträ- gen mit dem Käufer, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind gleich welcher Art, ganz oder teilweise zurücktreten; statt dessen kön- nen wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigXxxx auch die Erfüllung solcher Verträge aufschieben, unsere Leis- tungsbereitschaft von einer Vorauszahlung oder der Stellung von geeigneten Sicherheiten durch den Käufer abhängig machen oder alle bestehenden Forderungen aus der bestehen- den Geschäftsbeziehung für sofort fällig erklären. Der Käufer gerät vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen in Verzug, wenn er nicht in- nerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt. Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 (2) BGB zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen; die Geltendma- chung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
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Samples: www.sachtleben-bergbau.de
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindZahlungen haben grundsätzlich "netto Kasse" innerhalb 30 Tagen zu erfolgen, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart spätestens jedoch am Tage des in der Rechnung angegebenen äußersten Zahlungsziels. Zahlungen innerhalb von 8 Tagen können mit 2 % Skonto erfolgen. Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist ist unser Auftraggeber dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im Übrigen kann der Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen. Bei Überschreitung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenZahlungsziels sind wir ohne vorherige Mahnung unbeschadet eines weitergehenden Anspruchs auf Schadenersatz berechtigt, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank für uns Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von mindestens 3 % 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlenBasiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund Bei Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx Auftraggebers nach Vertragsschluss sind wir berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen wegen fälliger und noch nicht verpflichtetfälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu verlangen und die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verweigern. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich Kommt der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst Auftraggeber dem Verlangen nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine Vorauszahlungen nicht binnen angemessener von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen gesetzter Nachfrist nach, sind wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführenberechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vorDas Gleiche gilt, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wirdbereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, uns nach Vertragsabschluss bekannt werden. Die Nicht fristgemäße Zahlung berechtigt uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung bei Teillieferung zur Verweigerung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung Weiterbelieferung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht dem Auftrag noch zu liefernden Menge ohne Schadensersatzpflicht. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangenwenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der unbestritten oder von uns festgesetzten Fristanerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur für unbestrittene, können entscheidungsreife oder rechtskräftig festgestellte Forderungen ausgeübt werden und nur dann, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Eine Berufung auf den Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten ist außerdem dann versagt, wenn wir die Ausführung des Vertrages bzwuns unsererseits grober Vertragsverletzungen schuldig gemacht haben sollten. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigBei Verkäufen in fremder Währung trägt der Auftraggeber beim Vertragsabschluss das Kursrisiko.
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Samples: www.huefner-duebel.eu
Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche Monatliche Preise sind, sofern schriftlich beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Monatlich anteilig zu zahlende Preise werden Tag genau berechnet. Sonstige Preise, insbesondere die verbrauchsabhängigen Preise, sind nach Inanspruchnahme der Leistung zu zahlen. Für Produkte, die einen entsprechenden Hinweis in der jeweiligen Produktleistungsbeschreibung oder dem jeweiligen Auftragsformular enthalten, ist die Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren zwingend erforderlich und Vertragsvoraussetzung. Sofern das SEPA Lastschriftverfahren zum Produkt nicht anderes vereinbart zwingend erforderlich ist, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fälligkann der/die Kunde/-in zwischen SEPA Lastschriftverfahren und Zahlung per Überweisung wählen. • Ist Voraussetzung für den SEPA-Lastschrifteinzug ist das Einverständnis zur Abbuchung von einem Konto bei einer Bank/Sparkasse mit Sitz im SEPA- Raum und die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Anweisung der Bank/Sparkasse, die SEPA-Lastschrift einzulösen (SEPA-Mandat). Bei Mandatserteilung zum SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt der Einzug 7 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät Rechnungsdatum. Vorabankündigungen im SEPA Lastschriftverfahren werden ebenfalls mit der Besteller Rechnung spätestens 7 Tage vor Abbuchung versandt. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Der/Die Kunde/-in kommt auch ohne besondere Mahnung in Verzug, wenn die geschuldete Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt bei der GFH eingegangen ist. Er Der/Die Kunde/-in ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen für jede nicht eingelöste beziehungsweise zurückgereichte (SEPA-)Lastschrift der GFH die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat. Einwendungen gegen die Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz der nutzungsabhängigen Preise (Verbindungspreise, Preise für Datentransfer) sind vom Kunden und Kundin unverzüglich nach Rechnungserhalt schriftlich zu zahlenerheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme Einwendungen müssen innerhalb von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich 8 Wochen ab Rechnungserhalt bei der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschriebenGFH eingegangen sein. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührtUnterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind Der/Die Kunde/-in kann gegen Zahlungsansprüche der GFH nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmachtunbestrittenen, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigteinem Gerichtsverfahren entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers steht dem Kunden und der Kundin nur wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigAnsprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sindZulassung und Rechnungsstellung erfolgen gemeinsam. Der Rechnungsbetrag ist zum in der Rechnung genannten Zahlungsziel, sofern schriftlich jedoch nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug vor dem 15. Oktober 2023 zur Zah- lung fällig. • Ist Zahlungen sind ohne jeden Abzug termingerecht nur auf die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangenauf der Rechnung angegebenen Konten vorzuneh- men. In Rechnung gestellt von: Spielwarenmesse eG, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in VerzugXxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Die Bezahlung per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express) ist möglich. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz Basiszinssatz zu zahlenleisten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir oder höheren Schadens ist nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschriebenausgeschlossen. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-Spielwarenmesse eG ist berechtigt, Protest- und Einzugsspesen gehen den Beteiligungsvertrag fristlos zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmachtkündigen, wenn der Aussteller fällige Zahlungen, die in jedem Fall er aufgrund dieses Vertrages zu prüfen istleisten hat, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigttrotz Mahnung nicht geleistet hat. Die Spielwarenmesse eG ist sodann berech- tigt, ohne weitere Ankündigung über die Standfläche zu ver- fügen. Der Inkassovollmacht steht gleichAussteller bleibt in diesem Falle zur Bezahlung des vollen vertraglich vereinbarten Beteiligungspreises verpflichtet, wobei sich die Spielwarenmesse eG etwa ersparte Aufwendun- gen und etwa aus einer anderweitigen Überlassung der Stand- fläche erzielte Einnahmen anrechnen lassen muss. Im Fall der vollständigen oder teilweisen Weitervermietung der zugeteilten Fläche – hierzu zählt nicht ein teilweiser oder voll- ständiger Flächentausch mit anderen Ausstellern unter Aufgabe der bisher zugeteilten Fläche – ist eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25 % des in Rechnung gestellten Beteiligungs- preises zuzüglich etwaig gebuchter weiterer Serviceleistungen zu zahlen. Zur Sicherung ihrer, aus dem Vertragsverhältnis resultieren- den Forderungen behält sich die Spielwarenmesse eG die Geltendmachung des gesetzlichen Vermieterpfandrechts vor. Produkte, Standbauten und -einrichtungen dürfen erst aus dem Messegelände entfernt werden, wenn unser Beauftragter eine von uns der Aussteller alle Forderungen aus diesem Vertrag erfüllt hat; ihrer Entfernung wird für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegtdiesen Fall bereits jetzt widersprochen. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir Der Aussteller/ Mitaussteller hat der Spielwarenmesse eG über die Anrechnung eingehender ZahlungenEigentums- verhältnisse an diesen Gegenständen jederzeit Auskunft zu geben. • Nichteinhaltung der ZahlungsbedingungenKommt ein Aussteller/Mitaussteller seinen Zahlungs- verpflichtungen nicht nach, Verzug kann die Spielwarenmesse eG diese Gegenstände nach ihrer Xxxx insgesamt oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten teilweise zurückbehalten und sie auf Kosten des Ausstellers öffentlich versteigern lassen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wirdfreihändig verkaufen. Die uns durch gesetzlichen Vorschriften über die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des KäufersPfandverwertung sind – soweit gesetz- lich zulässig – abbedungen. Die Auslieferung Eine Haftung für Schäden an solchermaßen zurückbehaltenen Gegenständen wird von der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann Spielwarenmesse eG nicht übernommen, es sei denn, dass der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie Spielwarenmesse eG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigLast fällt.
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Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung Die Zahlung der Beträge (Nettopreis + gestezliche Umsatzsteuer) ab Zugang der Rechnung hat innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungs- datum ohne Abzug zu erfolgen, wenn nicht gesonderte Vereinbarungen betreffend des Zahlungszieles vereinbart wurden. Der Auftraggeber räumt der Auftragnehmerin hiermit ausdrücklich das Recht der elektronischen Rechnungsübermittlung ein. Obige Fristen gelten entsprechend. Von der Zustellung durch die Auftragnehmerin ist auszugehen, wenn die übertragende E-Mail nicht an die Systeme als unzustellbar zurück- kommt. Rechnungen werden mit Lieferungsdatum, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, wenn er nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zu- gang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung die Zahlung leistet. Bei einem eventuellen Zahlungsverzug werden mindestens die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 berechnet. Bei allen Aufträgen werden folgende Zahlungsziele vereinbart: Es wird bei Auftragsbestätigung unsererseits die Vorauszahlung aller Materialen gegen Rechnung fällig. • Ist Der Auftragnehmer kann sich die Zahlung Materialien auf Wunsch an einen Ort seiner Xxxx liefern lassen, in der Regel trans- portieren wir die Materialien und Werkstücke aber ohne weitere Absprache am vereinbarten Montagetermin mit zum Ort der Montage oder Herstellung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät Gesamtwerks. Beim Zugang des Materials beim Auftraggeber oder Eintreffen der Besteller ohne besondere Mahnung Materialien in Verzugunserer Werkhalle werden 50% des vereinbarten Montagepreises fällig. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen Bei Beginn der Montagearbeiten werden im Vorwege 25% der Montagekosten fällig. Nach Abnahme der Arbeiten wird die Schlusszahlung in Höhe von mindestens 3 25% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlender Montagekosten fällig. Die Geltendmachung Abnahme des Werks wird spätestens nach Fertigstellung durch den Auftraggeber erfolgen. Ist die Abnahme nicht erfolgt und kommt der Auftraggeber der Abnahme nicht nach, so gilt die Abnahme als durchgeführt wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von 30 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer widerspricht. Bei der Abnahme hat der Auftraggeber mitzuwirken und diese ist entsprechend zu protokollieren. Insbesondere werden diese Ausführungen und Dokumentationen zum Nachweis an den Hersteller der Ma- terialien benötigt. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht zur Abnahme und Dokumentation nicht nach, entfällt die Haftung der Auftragnehmerin auch aufgrund eventuell möglicher Verarbeitungsfehler nach den Verarbeitungsrichtlinien der Folienhersteller. Ist uns die wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt geworden und ist die Erfüllung des Zah- lungsanspruchs wegen dieser nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Arbeiten und Lieferungen von der kompletten Vorkasse oder durch Zurverfügungstellung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten und unbeschränkten Bürgschaft eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich Finanzinstituts in Höhe der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen geschulde- ten Kosten laut Vertrag abhängig zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmachtmachen, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleichWaren zurückbehalten und die Weiterarbeit einzustellen.Diese Vorgehensweise stehen der Auftragnehmerin auch zu, wenn unser Beauftragter eine sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug befindet. Das Recht zur Aufrechnung von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir Ansprüchen gegen die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen Auftragnehmerin besteht nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich Ansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind, oder die Auftragnehmerin dieen Ansprüchen schriftlich erklärt wirdzugestimmt hat. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- Neukunden leisten bei Abholung und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung Übergabe der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann Ware, gegen sofortige Barzahlung den vollständigen Bruttopreis der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherungsleistungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Vertrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. • Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. • Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässigRechnung.
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