Common use of Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlen. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde a) Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH rechnet sämtliche Entgelte (z.B. Netzentgelte, Messentgelte etc.) nach dem jeweils einschlägigen, aktuellen Preisblatt ab. Dieses ist verpflichtet, für die Leistungen auf der Homepage der Stadtwerke Lübz Villingen-Schwenningen GmbH unter xxx.xxx-xxxxxxx.xx veröffentlicht b) In den Rechnungen werden die vertraglichen Nettopreise sowie ggf. weitere aufgrund von Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt zu erhebende Steuern bzw. Abgaben aufgeführt. c) Rechnungen und Abschlagsberechnungen werden 10 Werktage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Zahlt der Transportkunde die Entgelte nach Maßgabe ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, ist Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH berechtigt, bei Vorliegen der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern gesetzlichen Voraussetzungen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu zahlenerheben. 4.2 Die Rechnungen d) Einwände gegen die Richtigkeit einer Rechnung sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich unverzüglich, in jedem Fall jedoch spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungserhalt vorzubringen. e) Leistungsort für Zahlungen an die Zahlungserfüllung Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH ist der Zahlungseingang bei der Sitz des Netzbetreibers. Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann Villingen-Schwenningen GmbH gelten als rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten maßgeblichen Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz Villingen-Schwenningen GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet8.1 Alle Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug mit Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht ge- währt. 8.2 Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer auf das Bankkonto der TÜV Rheinland Leben und Gesundheit GmbH, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der das auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern Rechnung angegeben ist, zu zahlenleis- ten. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei 8.3 Im Falle des Verzugs ist die TÜV Rheinland Leben und ohne Abzug Gesundheit GmbH berechtigt, einen Zinssatz in Höhe von 8 % über den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlenverlan- gen. Maßgeblich für Gleichzeitig wird die Zahlungserfüllung ist Geltendma- chung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. 8.4 Ist der Zahlungseingang bei Auftraggeber mit der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in Beglei- chung der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. trotz angemesse- ner Nachfristsetzung in Verzug, so kann die TÜV Rheinland Leben und Gesundheit GmbH vom Vertrag zurück- treten, das Zertifikat entziehen, Scha- denersatz wegen Nichterfüllung verlan- gen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern. 8.5 Die Stadtwerke Lübz Regelung in Ziffer 8.4 gilt eben- so bei Nichteinlösung von Schecks, Zahlungseinstellung, Eröffnung des In- solvenzverfahrens gegen den Auftrag- geber oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Mas- se. 8.6 Beanstandungen der Rechnungen der TÜV Rheinland Leben und Ge- sundheit GmbH sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. 8.7 Die TÜV Rheinland Leben und Ge- sundheit GmbH ist dazu berechtigt, ei- nen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen. 8.8 Die TÜV Rheinland Leben und Ge- sundheit GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber bei ge- stiegenen Gemein- und/oder Bezugs- kosten die Preise zu Beginn eines Mo- nats zu erhöhen. Dies erfolgt durch schriftliche Anzeige, die 1 Monat (Ände- rungsfrist) vor dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil beabsichtigten In- krafttreten abgesandt sein muss. Sollte die Preiserhöhung pro Vertragsjahr 5 % nicht übersteigen, hat der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren)Auftraggeber aus Anlass dieser Preiserhöhung kein besonderes Kündigungsrecht. Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistenIm Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 % pro Vertragsjahr ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ende der Änderungsfrist zu kündigen. Anderenfalls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet8.9 Gegen Forderungen der TÜV Rheinland Leben und Gesundheit GmbH kann nur mit rechtskräftig fest- gestellten oder unbestrittenen Forde- rungen aufgerechnet werden. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet5.1. Rechnungen der Baer création AG sind innert 10 Tagen mit 2 % Skonto, für die Leistungen bzw. 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Die in der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenAuftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsvereinbarungen sind vorrangig. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und 5.2. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sindvorangehende Mahnung in Verzug. Der Transportkunde erteilt Verzugszins beträgt 5%. 5.3. Nach Ablauf der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für Zahlungsfrist ist die geschuldeten EntgelteBaer création AG berechtigt, sämtliche auf Grund des vorliegenden Vertrages gelieferten Waren zurückzunehmen. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die Bei der Rücknahme der Vertragsprodukte hat der Kunde der Baer création AG jederzeit Zugang zu verschaffen. Mit der Zurücknahme der betreffenden Vertragsprodukte ist kein Rücktritt vom vorliegenden Vertrag verbunden, es sei denn, dies würde von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgenBaer création AG ausdrücklich schriftlich erklärt. 5.4. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber Baer création AG bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferung bis sie die Zahlung gemäss dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren)konkreten Vertrag vollständig erhalten hat. Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen Kunde ermächtigt die Baer création AG mit Bezug Abschluss des Vertrages und auf diese Summenforderung leistenKosten des Kunden die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet, für die Leistungen 3.1. Die Höhe der Stadtwerke Lübz GmbH die Vergütungen und Entgelte nach Maßgabe ergibt sich aus den Auftragsunterlagen und verstehen sich in Euro zuzüglich der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlengesetzlichen Umsatzsteuer. 4.2 3.2. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, sind Zahlungen des Kunden ohne Abzüge nach 14 Tagen fällig. 3.3. invokable GmbH stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Die Rechnungen sind gebührenfrei Rechnung erfogt zeitgleich mit der Lieferung; Lie- ferdatum ist gleich Rechnungsdatum. Die Rechnungseitens invokable gilt gleichzeitig immer auch als Mitteilung über die Fertigstel- lung und ohne Abzug zu bezahlenals Aufforderung zur Abnahme. Maßgeblich für Als Lieferung gilt auch die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbrachtÜbergabe von Zugangsdaten, bzw. die vollständige oder teilweise Zurverfügungstellung von Programmen, Dienstleistungen, Diensten oder Waren; dies gilt auch dann, wenn der Auftrag noch nicht vollständig fertiggestellt ist. In jedem Falle gilt die betreffenden Beträge innerhalb Lieferung als erfolgt, wenn der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto Kunde die Programme, Dienstleistungen, Dienste oder Waren nutzt, z.B. zum Zwecke der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle Dateneingabe oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten-pflege. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet3.4. invokable GmbH kann laufzeitabhängige Preise zum Beginn der nächsten Auftrags- laufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats, gilt die Änderung als ge- nehmigt. 4.4 Wird ein Zahlungstermin 3.5. Gegen Forderungen der invokable GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 3.6. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann invokable nach Abstimmung eine Handling Fee in Höhe von 15% des Nettovolumens erheben. 3.7. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. 3.8. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann invokable GmbH ihre Leistungen oder Dienste sperren oder den Auftrag ruhen lassen. 3.9. Kommt der Kunde für zwei Monate trotz Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist mit der Bezahlung eines nicht eingehaltenunerheblichen Teils der in Rechnung gestellten Vergütung, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.in

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben 7.1. Die Kursgebühren/Clubmitgliedschaft sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen und sonstiger Abgaben verstehen sich pro Person inkl. gesetzlicher MwSt. und Steuern zu zahlenGEMA-Gebühr. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen7.2. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle vollständige Kursgebühr wird zum 1. des Folgemonats per Lastschrift eingezogen. Sollte der Kursbeitrag bei Kursbeginn nicht oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehaltenvollständig bezahlt sein, ist die betroffene Partei TANZSCHULE berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungenden KUNDEN von der Teilnahme an dem Tanzkurs auszuschließen. 7.3. Bei der Anmeldung der Clubmitgliedschaft wird der Mitgliedsbeitrag per Lastschrift eingezogen. 7.4. Erfolgt die Clubanmeldung bis zum 15. eines Monats, Xxxxxx dann wird der Beitrag für den ganzen Monat der Anmeldung fällig und wird per Lastschrift eingezogen. Erfolgt die Anmeldung ab dem 16. eines Monats, wird der Beitrag erst Folgemonat per Lastschrift eingezogen. 7.5. Bei Nichteinlösung der Lastschrift ist der Kunde in Zahlungsverzug und dazu verpflichtet, den offenen Betrag zzgl. der Lastschriftgebühr umgehend auf das Konto der Tanzschule zu verlangenüberweisen. 7.6. Der offene Betrag inkl. Lastschriftgebühr wird im Folgemonat erneut eingezogen. Bei wiederholter Rücklastschrift wird der Fall an ein Inkassobüro weitergegeben. Mit jedem Vertragsabschluss in der TANZSCHULE stimmen Sie möglichen Film-& Fotoaufnahmen zu Werbezwecken zu. Diese Vereinbarung gilt gleichermaßen bei Buchungen von Events und bei Kurs-& Clubanmeldungen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz Werbeaufnahmen sind zweckgebunden und dienen ausschließlich der Eigenwerbung der TANZSCHULE in diversen Medien (gemäß § 247 BGBsocial Media wie Facebook & Instagram, Website, Google, Youtube) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höheund Printversionen (Flyer, Poster). Dies gilt auch für Personen, die Sie z.B. als Erziehungsberechtige anmelden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der a) Die Energieversorgung Trossingen GmbH rechnet sämtliche Entgelte (z.B. Netzentgelte, Messentgelte etc.) nach dem jeweils einschlägigen, aktuellen Preisblatt ab. Dieses ist auf der Homepage der Energieversorgung Trossingen GmbH unter xxx.xxxxx.xx veröffentlicht b) In den Rechnungen werden die vertraglichen Nettopreise sowie ggf. weitere aufgrund von Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt zu erhebende Steuern bzw. Abgaben aufgeführt. c) Rechnungen und Abschlagsberechnungen werden 10 Werktage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Zahlt der Transportkunde ist verpflichtet, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, ist Energieversorgung Trossingen GmbH berechtigt, bei Vorliegen der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern gesetzlichen Voraussetzungen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu zahlenerheben. 4.2 Die Rechnungen d) Einwände gegen die Richtigkeit einer Rechnung sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich unverzüglich, in jedem Fall jedoch spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungserhalt vorzubringen. e) Leistungsort für Zahlungen an die Zahlungserfüllung Energieversorgung Trossingen GmbH ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Sitz des Netzbetreibers. Zahlungen sind erst dann an die Energieversorgung Trossingen GmbH gelten als rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten maßgeblichen Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz Energieversorgung Trossingen GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet9.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rech- nungsstellung: a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.2.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unter- jährigen Vertragsschluss erfolgt die Leistungen Rech- nungsstellung pro rata temporis, b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.2.b.): bei Vertragsabschluss in der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen, c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monatlich im Voraus, d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenAufwand. 4.2 9.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauernden Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzel- nen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart. 9.3 Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlenrein netto 30 Tage ab Rech- nungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich für Für die Zahlungserfüllung Rechtzeitig- keit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. AEK massgebend. 9.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind erst auch dann rechtzeitig erbrachtzu leisten, wenn eine Leistung aus Gründen, die betreffenden Beträge innerhalb die AEK nicht zu vertreten hat, verzögert oder unmög- lich wird. 9.5 Kommt der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Ver- zug und schuldet der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. AEK den gesetzlichen Ver- zugszins. 9.6 Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH Kunde ist nicht berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil allfällige Gegenfor- derungen mit Forderungen der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistenAEK zu verrechnen. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde 12.1. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Das Rechnungsdatum gilt als Versanddatum. 12.2. Eine Zahlung erfolgt nur dann termingerecht, wenn uns das Zahlungsmittel innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Einlösung vorliegt. Scheck oder Wechsel werden unter dem Vorbehalt der endgültigen Gutschrift angenommen. BÜTEMA Computer Systeme kann ohne Angabe von Gründen die Annahme eines Wechsels verweigern. 12.3. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so ist verpflichtetdie BÜTEMA Daten Elektronik GmbH berechtigt, für die Leistungen Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlen. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in Der Zinssatz ist gegen Nachweis höher anzusetzen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Zinssatzes vorbehalten. 12.4. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag BÜTEMA Daten Elektronik GmbH anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Rechnungsmonats bekannt gemachten HöheKäufers zulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde 6.1 Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 30 Tage ab Rechnungsdatum. Mangels anderslautender Vereinbarung ist verpflichtetein Drittel des Preises bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Meldung der Versandbereitschaft, und die Schlusszah- lung bei erfolgter Lieferung fällig. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit dem Lieferanten an seinem Domizil Schweizer Franken oder die vereinbarte Fremdwährung zur freien Verfügung gestellt sind. Ist Zahlung mittels Akkreditiv vereinbart, so trägt der Besteller die Kosten für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben Eröffnung, Avisierung und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenBestätigung. 4.2 6.2 Die Rechnungen Zahlungen sind gebührenfrei und am Domizil des Lieferanten zu dessen freien Verfügung ohne Abzug von Skonto, Spesen/ Bank- spesen, Steuern oder Gebühren irgendwelcher Art zu bezahlenleisten. Maßgeblich für Die Zahlungen sind in CHF oder der vereinbarten Währung zu begleichen, Checks werden nicht akzeptiert. 6.3 Der Besteller darf Zahlungen wegen Beanstandungen, An- sprüchen oder vom Lieferanten nicht schriftlich anerkann- ter Gegenforderungen weder zurückbehalten noch kürzen. 6.4 Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn der Versand, der Transport, die Zahlungserfüllung eventuelle Montage oder Inbetriebsetzung oder die Abnahme der Lieferungen aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht wird oder wenn noch unwesentliche Teile der Lieferungen fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferungen nicht verunmöglichen. 6.5 Werden die erste Rate oder die zu leistenden Sicherheiten nicht vertragsgemäss geleistet, so ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist Lieferant berechtigt, offene Abschlags- am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren)jedem dieser Fälle Schadenersatz, 4.1 L'acheteur s'engage à informer le fournisseur par écrit, au plus tard au moment de la commande, des prescriptions et normes en vigueur dans le pays destinataire de la livraison, dans la mesure où elles ont un impact sur les livraisons et les prestations ainsi que la sécurité de fonctionnement et/ou la prévention des risques sanitaires et des accidents. Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistenÀ défaut, les livraisons et prestations sont conformes aux directives en vigueur au siège du fournisseur. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde a) Die Stadtwerke Ansbach GmbH rechnet sämtliche Entgelte (z.B. Netzentgelte, Messentgelte etc.) nach dem jeweils einschlägigen, aktuellen Preisblatt ab. Dieses ist verpflichtet, für die Leistungen auf der Homepage der Stadtwerke Lübz Ansbach GmbH unter xxx.xxxxx.xx veröffentlicht. b) In den Rechnungen werden die vertraglichen Nettopreise sowie ggf. weitere aufgrund von Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt zu erhebende Steuern bzw. Abgaben aufgeführt. c) Rechnungen und Abschlagsberechnungen werden 10 Werktage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Zahlt der Transportkunde die Entgelte nach Maßgabe ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, ist Stadtwerke Ansbach GmbH berechtigt, bei Vorliegen der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern gesetzlichen Voraussetzungen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu zahlenerheben. 4.2 Die Rechnungen d) Einwände gegen die Richtigkeit einer Rechnung sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich unverzüglich, in jedem Fall jedoch spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungserhalt vorzubringen. e) Leistungsort für die Zahlungserfüllung Zahlungen an Stadtwerke Ansbach GmbH ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Sitz des Netzbetreibers. Zahlungen sind erst dann an die Netzbetreiber GmbH gelten als rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten maßgeblichen Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz Ansbach GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Supplementary Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet, für 3.1. Nachdem die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der Käufer*innen eine verbindliche Bestellung übermittelt haben (Unterstützungszusage auf der Internetseite Plattform/online = Vertragsabschluss; bzw. offline Vertragsabschluss mit Mitarbeitern der Wieser Verlag GmbH, der gesammelt auf 0000x0000.xx eingestellt wird), verpflichtet sich der/die jeweilige Käufer*in die von ihm/ihr gewählte Unterstützungssumme (Zahlungsbetrag) innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss, mittels Überweisung, auf das eigens hierfür eingerichtete Treuhandkonto des Treuhänders Business Revolution Society Verein, ZVR-Zahl 731497353, Xxxxxxxxxxxx 000, 0000 Xxxx einzuzahlen. Die Bankverbindung lautet wie folgt: Kontoinhaber: Business Revolution Society Verein Bankverbindung: Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 BIC: XXXXXXXXXXX 3.2. Wird die Fundingschwelle von € 50.000 (siehe unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenVertragspunkt 1.2) während der Funding Phase bzw. während der Verlängerung der Funding Phase erreicht, so wird der Betrag vom Treuhandkonto durch den Business Revolution Society Verein an die Wieser Verlag GmbH überwiesen bzw. sollte die Fundingschwelle in dieser Zeit nicht erreicht werden, wird dem/der Käufer*in der eingezahlte Betrag vom Treuhandkonto verlustfrei rücküberwiesen. 4.2 Die 3.3. Nach Abschluss der Kampagne werden individuell pro Firmenkunden-Käufer Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sindinklusive gesetzlich vorgeschriebener Mehrwertsteuer erstellt. 3.4. Der Transportkunde erteilt Treuhänder Business Revolution Society (BRS) Verein zur Förderung revolutionärer Geschäftsideen übernimmt als Abwicklungsstelle, lediglich die Verpflichtung zur Weiterleitung des zur Vorfinanzierung dienenden Geldbetrages des/der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung Käufers/Käuferin. Eine weitere Haftung für die geschuldeten Entgeltedas zu fördernde Projekt seitens BRS oder 1000x1000 besteht nicht. 3.5. Alternativ hierzu können die Zahlungen 1000x1000 wird zudem Name, Adresse und sonstige Kontaktdaten unter Wahrung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (siehe Vertragspunkt 5.2.) des/der Käufers/Käuferin an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistenVerkäuferin übermitteln. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde a) Die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH rechnet sämtliche Entgelte (z.B. Netzentgelte, Messentgelte etc.) nach dem jeweils einschlägigen, aktuellen Preisblatt ab. Dieses ist verpflichtet, für die Leistungen auf der Homepage der Stadtwerke Lübz Neuss Energie und Wasser GmbH unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx/xxxx/xxx veröffentlicht. b) In den Rechnungen werden die vertraglichen Nettopreise sowie ggf. weitere aufgrund von Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt zu erhebenden Steuern bzw. Abgaben aufgeführt. c) Rechnungen und Abschlagsberechnungen werden 10 Werktage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Zahlt der Transportkunde die Entgelte nach Maßgabe ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, ist die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH berechtigt, bei Vorliegen der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern gesetzlichen Voraussetzungen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu zahlenerheben. 4.2 Die Rechnungen d) Einwände gegen die Richtigkeit einer Rechnung sind gebührenfrei unverzüglich, in jedem Fall jedoch spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungserhalt vorzubringen. e) Leistungsort für Zahlungen an die Stadtwerke Neuss Energie und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung Wasser GmbH ist der Zahlungseingang bei der Sitz des Netzbetreibers. Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann Neuss Energie und Wasser GmbH gelten als rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten maßgeblichen Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz Neuss Energie und Wasser GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet11.1. Einmalige Entgelte (z.B.: Aktivierungsentgelt) sowie das anteilige fixe Entgelt für den ersten Abrechnungszeitraum werden verrechnet, für sobald Drei die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Leistung bereitgestellt hat. Danach werden fixe monatliche Entgelte jeweils im Voraus (zu Beginn des Abrechnungszeitraumes), alle anderen Entgelte nach Maßgabe Erbringung der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenLeistung (zum Ende des Abrechnungszeitraumes) verrechnet. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen11.2. Die Stadtwerke Lübz GmbH Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich (zur Ausnahme vgl. aber Punkt 11.3.) jeweils in monatlichen Intervallen. Aus abrechnungstechnischen Gründen wird jeder Kunde in einen bestimmten monatlichen Rechnungszyklus eingereiht, der nicht dem Kalendermonat entsprechen muss (z.B.: vom 15. eines Monats bis zum 14. des Folgemonats). Mit erfolgter Freischaltung kann der Kunde seinen monatlichen Abrechnungszeitraum jedenfalls im Bereich der Mobilfunkservices über die Kundenzone (auf xxx.xxxx.xx) einsehen. 11.3. Drei ist berechtigt, offene Abschlags- bei Inanspruchnahme verschiedener Leistungen durch den Kunden eine Gesamtrechnung pro Abrechnungszeitraum für alle erbrachten Leistungen zu legen. Sollte das Entgelt, wie es nach Punkt 11.2. für ein monatliches Intervall abzurechnen wäre, einen Betrag von 30,00 € (exkl. USt.) nicht überschreiten, behält sich Drei vor, für diesen Zeitraum keine Rechnung zu legen und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil dieses Entgelt erst im Rahmen derjenigen Rechnung mitabzurechnen, bei welcher der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern Betrag von 30 € (Sammelzahlungsverfahren)exkl. Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistenUSt. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet) insgesamt überschritten wird, wobei aber ein Abrechnungszeitraum von 3 Monaten keinesfalls überschritten wird. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtetEs gilt sofern keine andere Abmachung getroffen wird, was folgt: Anzahlung 50% bei Bestellung und Restzahlung des Kaufpreises bei Abholung oder bevor Ablieferung der Möbel. Anzahlungen sind nicht erstattbar. Ausnahmen müssen durch den Verkäufer bestätigt werden Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Kaufgegenstände im Eigentum der Fusion Interiors GmbH, die berechtigt ist, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister zu erwirken. Bei Zahlungsverzug behält sich dir Fusion Interiors GmbH das Recht vor, die Lieferung bzw. Restlieferung des Kaufgegenstands erst nach Bezahlung des gesamten Restkaufpreises vorzunehmen. Mehrere Käuferinnen oder Käufer haften der Verkäuferin gegenüber solidarisch. Alle Preise sind rein netto. Abzüge werden nachbelastet. Mündliche Abreden sind ungültig. Die Möbel werden einen Monat gratis eingelagert. Das gilt auch für die Leistungen der Stadtwerke Lübz auf Abruf bestellten Möbel. Danach ist Fusion Interiors GmbH berechtigt, Lagergebühren zu erheben. Für Xxxxx, die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlen. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbrachtzweimaliger Abholavisierung nicht abgeholt werden, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz kann Fusion Interiors GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgenden Restkaufpreis sofort einfordern. Die Stadtwerke Lübz Firma behält sich vor die Preise jederzeit zu ändern. Allfällige Gegenforderungen des Käufers können nur mit Zustimmung von Fusion Interiors GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistenverrechnet werden. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Lieferbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet8.1. Die Leipziger Messe GmbH erteilt mit oder nach der Zulassung Rechnungen über Standmieten sowie über sonstige Leistungen oder Lieferungen, für die Leistungen 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig sind. Unabhängig davon kann die Leipziger Messe GmbH während der Stadtwerke Lübz GmbH Messe Rech- nungen übergeben, die Entgelte nach Maßgabe sofort zu beglei- chen sind. Das Inkasso erfolgt durch bevoll- mächtigte Vertreter der Leipziger Messe GmbH. 8.2. Alle Rechnungsbeträge sind ohne Abzug unter Angabe der Kundennummer und Rechnungsnummer auf eines der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Werden Rechnungen auf Wei- sung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. 8.3. Die Leipziger Messe GmbH ist be- rechtigt, eine Vorauszahlung für die Stand- miete und sonstiger Abgaben und Steuern für Messedienstleistungen zu verlangen. 8.4. Mit Eintritt des Verzuges sind Ver- zugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Leipziger Messe GmbH kann bei Ver- zug des Ausstellers vom Vertrag zurücktre- ten und neben dem Verzugsschaden Scha- denersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen8.5. Maßgeblich Sofern sich der Aussteller mit seiner Zahlung in Verzug befindet, wird für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH jedes Mahnschreiben eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die Bearbeitungsgebühr von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen5,00 EUR erhoben. Die Stadtwerke Lübz Geltendma- chung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. So ist die Leipziger Messe GmbH ist insbe- sondere berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren)eine Verzugspau- schale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten5 BGB geltend zu machen. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten8.6. Ist der Aussteller Kaufmann, so ist die betroffene Partei berechtigtAusübung eines Leistungsverweige- rungs-, unbeschadet weiterer ForderungenZurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung mit Forderungen der Leipzi- ger Messe GmbH durch ihn ausgeschlos- sen, Xxxxxx zu verlangenes sei denn, die Forderung des Aus- stellers ist rechtskräftig festgestellt oder un- streitig. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz In jedem Fall ist die Aufrechnung mit nicht gleichartigen oder künftigen Forderungen der Leipziger Messe GmbH sowie die Aus- übung von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten HöheZurückbehaltungsrechten durch den Aussteller, die nicht auf diesem Ver- tragsverhältnis beruhen, unzulässig.

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Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet8.1 Unsere Forderungen sind sof ort netto ohne Abzug zahlbar. Skonti werden nicht gewährt. 8.2 Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Bankkonto des DVGW-EBI, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der das auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern Rechnung angegeben ist, zu zahlenleisten. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug 8.3 Ab dem 31. Tag nach Rechnungsstellung ist das DVGW-EBI berechtigt Verzugszinsen in Höhe v on 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu bezahlenberechnen. Maßgeblich für Gleichzeitig wird die Zahlungserfüllung ist Geltendmachung eines weitergehenden Schadens v orbehalten. 8.4 Ist der Zahlungseingang Auf traggeber mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Fristsetzung in Verzug, so kann das DVGW-EBI nach den gesetzlichen Vorschrif ten v om Vertrag zurücktreten, die Zurückziehung des Zertif ikats bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen Benannten Stelle beantragen, Schadenersatz wegen Nichterf üllung v erlangen und die weitere Ausf ührung der v ertraglichen Leistungen v erweigern. 8.5 Die Regelung in Zif f er 8.4 gilt ebenso nach angemessener Fristsetzung bei Nichteinlösung v on Schecks, Zahlungseinstellung, Eröf f nung des Insolv enzv erf ahrens gegen den Auf traggeber oder Ablehnung der Eröf f nung des Insolv enzv erf ahrens mangels Masse. 8.6 Beanstandungen der Rechnungen des DVGW-EBI sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in v on 2 Wochen nach Empf ang der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH schrif tlich geltend zu machen. 8.7 Wir behalten uns v or, v om Auf traggeber Vorauszahlungen zu v erlangen. 8.8 Das DVGW-EBI ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber bei gestiegenen Gemein- und/oder Bezugskosten die Preise zu Beginn eines Monats zu erhöhen. Dies erf olgt durch eine schrif tliche Anzeige, die 1 Monat (Änderungsf rist) v or dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil beabsichtigten Inkraf ttreten abgesandt sein muss. Sollte die Preiserhöhung pro Vertragsjahr 5% nicht übersteigen, hat der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren)Auf traggeber aus Anlass dieser Preiserhöhung kein besonderes Kündigungsrecht. Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistenIm Falle einer Preiserhöhung v on mehr als 5% pro Vertragsjahr ist der Auf traggeber berechtigt, das Vertragsv erhältnis zum Ende der Änderungsf rist zu kündigen. Anderenf alls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsf rist als v ereinbart. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch 8.9 Ein Auf rechnungsrecht besteht gegen Forderungen des DVGW-EBI nur bei rechtskräf tig f estgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen. Bei Verträgen mit Unternehmern gilt dies auch f ür Zurückbehaltungsrechte. Im Übrigen darf der Auf traggeber ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf zwei Nachkommastellen gerundetdiesem Vertrag beruht. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte 6.1 Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenRechnungsdatum in bar ohne Abzug zahlbar. 4.2 6.2 Die Rechnungen Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde. Die Börner GmbH haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung. Wechsel werden nicht angenommen. Zahlungen erfolgen ausschließlich an die Börner GmbH. Vertreter haben keine Inkassovollmacht. Zahlungen an sie oder andere Mitarbeiter der Börner GmbH befreien den Kunden nicht. Sie sind gebührenfrei gleichfalls nicht berechtigt, Stundungs- und ohne Abzug Verzichtserklärungen abzugeben. 6.3 Bei Verzug des Kunden sowie bei Stundung von Zahlungen ist die Börner GmbH berechtigt, ab dem Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen in Höhe der von ihrer Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschäftskredite zu bezahlenverlangen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Maßgeblich für Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch die Zahlungserfüllung Börner GmbH bleibt unbenommen. Bei Zahlungsverzug ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbrachtdie Börner GmbH berechtigt, eine Mahngebühr von 5,00 Euro pro Mahnung zu berechnen. 6.4 Der Kunde ist zu Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die betreffenden Beträge innerhalb Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz Börner GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistenanerkannt wurden. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird 6.5 Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein Zahlungstermin nicht eingehaltenoder wird eine solche Verschlechterung nach Vertragsschluss erkennbar, ist kann die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu Börner GmbH einen angemessenen Vorschuss oder eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in Kommt der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten HöheKunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, kann die Börner GmbH vom Vertrag zurücktreten.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Fa. Nirotech Personalvermittlungsgesellschaft m.b.H. monatlich aufgrund der von der überlassenen Arbeitskraft aufgezeichneten Stundennachweise. Die überlassene Arbeitskraft ist verpflichtetnicht berechtigt, für die Leistungen Zahlungen im Namen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenFa. Nirotech Personalvermittlungsgesellschaft m.b. 4.2 H. entgegenzunehmen. Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlenzahlbar ab Rechnungsdatum lt. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung Vereinbarung. Nach Fälligkeitsdatum werden Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank verrechnet. Zur Vornahme von Abzügen bzw. Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sindBeschäftiger nicht berechtigt. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die Wechselzahlungen werden von der Stadtwerke Lübz GmbH in Firma Nirotech Personalvermittlungsgesellschaft m.b.H. nicht akzeptiert. Für den Fall, dass der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle Beschäftiger Zahlungen nicht oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehaltenverspätet leistet, ist die betroffene Partei Fa. Nirotech Personalvermittlungsgesellschaft m.b.H. berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungenunter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten ohne weitere Leistungen an den Beschäftiger erbringen zu müssen, Xxxxxx zu verlangenohne Nachfristsetzung auch bei Ablehnung der Deckung durch die eigene Kreditschutzversicherung, Schadenersatzansprüche gegen die Fa. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten HöheNirotech Personalvermittlungsgesellschaft m.b.H. hieraus sind ausgeschlossen.

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Samples: Überlassungsvertrag

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenEine Buchung verpflichtet zur Zahlung. Nur vor Ort gebuchte Spiele können auch bar bezahlt werden. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlenGutscheine dienen ausschließlich zur Bezahlung eines Leistungsanspruchs, es er- folgt keine Barauszahlung. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen Ein Gutschein verliert in Anlehnung an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistengesetzliche Frist seine Gültigkeit nach drei Jahren. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch Gruppenprogramme für die Kletterparks sind per Vorkasse auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx das Konto der Firma OWL-Games by Sieger-Event GmbH zu verlangenbezahlen (Fälligkeit mit Hinweis auf der Rechnung bzw. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von Bestätigungsmail). Wird der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten HöheTermin nach der Überweisung storniert, erhält der Kunde einen Gutschein über den Differenzbetrag gem. § 2 (also nach Abzug der Storno- und Fremdkosten) für eine Teilnahme zu einem Alterna- tivtermin innerhalb der gebuchten Saison/lfd. Jahres. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der zurzeit geltenden Umsatzsteuer. Reisekosten der Trainer bei mobilen Programmen werden gesondert in Rechnung gestellt. Besonderer Hinweis: bitte beachten Sie, dass Erstattungen jeglicher Art und aus jeglichem Grund ausschließ- lich über die Ausstellung eines Gutscheins stattfinden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 4.1. Der Transportkunde ist verpflichtet, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz Pasewalk GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx www.stadtwerke- xxxxxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlen. 4.2 4.2. Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der beider Stadtwerke Lübz Pasewalk GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz Pasewalk GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz Pasewalk GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz Pasewalk GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz Pasewalk GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen Bankverbindung erfolgen. Die Stadtwerke Lübz Pasewalk GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde Alle Preise gelten ab dem Geschäftssitz der Labor Dr. Böse GmbH. Xxxxx angegebenen Preisen wird die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Sollten laufende Leistungen geschuldet sein, ist verpflichtetder im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend. Fälligkeit tritt zu dem jeweils vereinbarten Fälligkeitsdatum, für i. d. R. innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ein. Die Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug auf ein Konto der Labor Dr. Böse GmbH zu leisten. Auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden kann die Leistungen der Stadtwerke Lübz Labor Dr. Xxxx GmbH dessen Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anrechnen. Wenn bereits Kosten oder Zinsen entstanden sind, kann die Labor Dr. Böse GmbH die Entgelte nach Maßgabe der Zahlungen zunächst auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben die Kosten, dann auf die Zinsen und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenzuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden oder ein Zurückbehaltungsrecht ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbrachtnur zulässig, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die Gegenforderung von der Stadtwerke Lübz Labor Dr. Böse GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde; dies berührt nicht ein eventuell bestehendes gesetzliches Minderungsrecht. Aus anderen Vertragsverhältnissen mit der Labor Dr. Böse GmbH kann der Kunde in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgendiesem Vertragsverhältnis keine Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Die Stadtwerke Lübz Labor Dr. Xxxx GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- Wechsel oder Schecks abzulehnen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- oder Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle sofort fällig. Leistungen aufgrund unvollständiger oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren)unrichtiger Kundenangaben und daraus entstehende Kosten für Sonderleistungen sind vom Kunden zu tragen. Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte Bei Eil- oder Sonderaufträgen werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehaltennach Absprache Zuschläge für den erforderlichen Mehraufwand erhoben. Soweit das Preis- und Leistungsverzeichnis monatliche Abrechnung vorsieht, ist die betroffene Partei hierfür der Kalendermonat als Zeitmaßstab maßgeblich. Die Labor Dr. Xxxx GmbH ist berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten HöheFinanzierungszwecken abzutreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlen. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen1. Die Stadtwerke Lübz GmbH Genuss Manufaktur e.K. Events & Catering ist berechtigt, offene Abschlags- und jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. 2. Bei Buchung einer Veranstaltung in der Genuss Manufaktur Xxxxxx wird sofort eine Abschlagszahlung von pauschal 1500 € fällig. 3. Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren)sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 4. Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistenAuftraggeber teilt der Genuss Manufaktur e.K. Events & Catering 14 Werktage vor Veranstaltung die definitive Personenzahlmit. 4.3 5. Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundetGenuss Manufaktur e.K. Events & Catering erhält vom Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Leistungen laut Auftragsbestätigung zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer die 14 Tage vor der Veranstaltung fällig ist, soweit nichts anderes vereinbartwird. Eine Akontorechnung wird nicht ausgestellt. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, 6. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nichtverzinst. 7. Bei Zahlungsverzug ist die betroffene Partei Genuss Manufaktur e.K. Events & Catering berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungenweitergehender Ansprüche Verzugsschadenersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz der EZB). Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. 8. Die Genuss Manufaktur e.K. Events & Catering ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung weiter berechtigt, Xxxxxx vom Vertrag zurückzutreten und Xxxxxxxxxxxxx wegen Pflichtverletzung zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag Für die Höhe des Rechnungsmonats bekannt gemachten HöheSchadenersatzes gilt die Regelung unter Ziffer 7.3. dieser Bedingungen.

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Samples: Catering Agreement

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde a) Die Stadtwerke Bad Harzburg GmbH rechnet sämtliche Entgelte (z.B. Netzentgelte, Messentgelte etc.) nach dem jeweils einschlägigen, aktuellen Preisblatt ab. Dieses ist verpflichtet, für die Leistungen auf der Homepage der Stadtwerke Lübz Bad Harzburg GmbH unter xxx.xxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxxx.xx veröffentlicht. b) In den Rechnungen werden die vertraglichen Nettopreise sowie ggf. weitere aufgrund von Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt zu erhebende Steuern bzw. Abgaben aufgeführt. c) Rechnungen und Abschlagsberechnungen werden 10 Werktage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Zahlt der Transportkunde die Entgelte nach Maßgabe ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, ist die Stadtwerke Bad Harzburg GmbH berechtigt, bei Vorliegen der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern gesetzlichen Voraussetzungen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu zahlenerheben. 4.2 Die Rechnungen d) Einwände gegen die Richtigkeit einer Rechnung sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich unverzüglich, in jedem Fall jedoch spätestens binnen 14 Tage nach Rechnungserhalt vorzubringen. e) Leistungsort für Zahlungen an die Zahlungserfüllung Stadtwerke Bad Harzburg GmbH ist der Zahlungseingang bei der Sitz des Netzbetreibers. Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann Bad Harzburg GmbH gelten als rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten maßgeblichen Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz Bad Harzburg GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet7.1. Die vereinbar e Vergü ung is mi Abnahme des Werkes oder mi deren Fik ion, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenZeiaufwand abzurechnende Leis ungen xxxx xxxx fällig. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen7.2. Maßgeblich VHUG is berech ig, Abschlagszahlungen für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx gesonder ausgewiesene Posi ionen zu verlangen. Gleiches gil hinsich lich zu beauf ragender Fremdleis ungen in Höhe des jeweiligen Auf ragswer es. Die Zinsberechnung erfolgt Abschlags- und Vorauszahlungen werden mi Zugang der Rechnung beim Auf raggeber fällig. 7.3. Für alle Zahlungen gil eine Fris von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung. Mi Ablauf die- ser Fris komm der Auf raggeber auoma isch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Verzugsfolgen rich en sich nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in den gese zlichen Vorschrif en. 7.4. VHUG is berech ig, Rechnungen auf elek ronischem Wege zu übermi eln, sofern diese den gese zlichen Anforderungen genügen. 7.5. Der Auf raggeber is zur Ausübung eines Zurückbehal ungsrech s befug, wenn und sowei sein Gegenanspruch auf demselben Ver ragsverhäl nis beruh . 7.6. Bis zur volls ändigen Zahlung fälliger Vergü ungs eile behäl sich VHUG das Eigen- um an säm lichen körperlichen Arbeisergebnissen vor. 7.7. Solle der von Auf raggeber einen Werk- oder Werklieferungsver rag vor volls ändi- ger Erfüllung durch VHUG kündigen, wird die vereinbar e Vergü ung sofor fällig. VHUG zieh hiervon jedoch diejenigen Aufwendungen ab, die ihr aufgrund der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten HöheKündigung erspar bleiben. Diese Aufwendungen werden mi pauschal 50% veran- schlag. Beide Ver ragspar ner haben jedoch die Möglichkei, höhere bzw. gerin- gere Aufwendungen nachzuweisen mi der Folge, dass der asächlich erspar e Aufwand maßgeblich is .

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet1. Sämtliche Zahlungen haben in bar ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Lieferung zu erfolgen, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlensoweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen2. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung Der AG ist nur zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Kaufpreises oder der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbrachtVergütung be- rechtigt, wenn die betreffenden Beträge innerhalb Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Viebahn GmbH ausdrücklich aner- kannt wurden. Dies gilt auch dann, wenn Mängelrügen oder andere Gegenansprüche geltend gemacht werden. 3. Ist die Zahlung verspätet, hat der genannten Fristen auf AG alle Zahlungen mit 8 % über dem angegebenen Konto jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens der Stadtwerke Lübz Viebahn GmbH gutgeschrieben worden sindbleibt vorbehalten. 4. Der Transportkunde erteilt Die Viebahn GmbH ist auch ohne besonderen Hinweis nicht verpflichtet Aufträge des AG auszuführen, wenn dieser mit der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Begleichung fälliger Zahlungen an die Stadtwerke Lübz Viebahn GmbH kosten- in Verzug ist. 5. Die Hereinnahmen von Wechseln und gebührenfrei per Überweisung Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Soweit Schecks angenommen werden, erfolgt die Gutschrift nur vorbehaltlich des Einzuges des Scheckbetrages und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem die Viebahn GmbH auf die ihrem Konto über den Gegenwert frei verfügen kann. Werden Wechsel von der Stadtwerke Lübz Viebahn GmbH in angenommen, gehen Spesen, Kosten und die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung und Protest- erhebung zu Lasten der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistenAG. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Auftrags Und Lieferbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz Waren GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten veröffentlichen Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und Konzessionsabgaben, sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlen. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz Waren GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz Waren GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt teilt der Stadtwerke Lübz Waren GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu dazu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz Waren GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz Waren GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen bezeichnete Bankverbindung erfolgen. Die Stadtwerke Lübz Waren GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die für die Ermittlung der spezifischen Entgelte bzw. Preise erforderlichen Berechnungen werden ohne auf und Abrundungen durchgeführt. Die errechneten Entgelte werden dann kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet3.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich – sofern nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird – exklusive Porto/Versand, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben Verpackung, Zoll und sonstiger Abgaben Versicherung und Steuern zu zahleninklusive allfälliger Umsatzsteuer. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei 3.2. Als Zahlung ist nur der Eingang des vollen Betrages (inklusive allfälliger Umsatzsteuer) bei SANDOZ zu verstehen. 3.3. Bei (gänzlichem oder teilweisem) Zahlungsverzug des KUNDEN oder einer seiner verbundenen Unternehmen oder sonstiger Konzernunternehmungen ist SANDOZ berechtigt, auch bereits bestätigte Lieferungen an den KUNDEN einzustellen und die weitere Erfüllung des Vertrages zu verweigern oder vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist zurückzutreten. 3.4. SANDOZ ist berechtigt, etwaige Guthaben oder Gegenforderungen des KUNDEN gegen SANDOZ mit Forderungen, die SANDOZ oder eines ihrer verbundenen Unternehmen oder sonstiger Konzernunternehmungen gegen den KUNDEN hat, ohne weitere Vereinbarung gegenzuverrechnen bzw. mit ihnen einseitig aufzurechnen. 3.5. Der Kaufpreis ist vom KUNDEN binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum vollständig und ohne Abzug zu bezahlen, dies auch im Falle von Gegenforderungen (z.B. für behauptete Mängel). Maßgeblich für die Zahlungserfüllung Diesbezüglich verzichtet der KUNDE ausdrücklich auf ein Recht, seinen Kaufpreis auch nur teilweise einzubehalten oder aufzurechnen, sowie auf ein allfälliges Wandlungsrecht. 3.6. Bei Zahlungsverzug ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbrachtSANDOZ berechtigt, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH Verzugszinsen in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx Basiszinssatz zu verlangen. Außerdem ist der KUNDE bei Zahlungsverzug verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Mahn- und Inkassokosten sowie die Kosten der Rechtsvertretung, jedenfalls 3. CONDITIONS OF PAYMENT 3.1. Unless otherwise agreed, the agreed prices are exclusive dispatch/shipping, packing, customs and insurance and including VAT, if applicable. 3.2. Payment” shall mean the receipt of the full invoiced amount (including VAT, if applicable) by SANDOZ. 3.3. If the CUSTOMER or any of its affiliates or other group companies is in (total or partial) delay with its payments, SANDOZ has the right to cancel any deliveries to such CUSTOMER even if based on confirmed orders and refuse the further fulfilment of the contract or to withdraw from the contract while setting a grace period. 3.4. SANDOZ is entitled to compensate or unilaterally set off any amounts due to CUSTOMER against amounts due to SANDOZ or any of its affiliates or other group companies without any further agreement. 3.5. The CUSTOMER shall pay the invoiced price in full and without deduction within 30 days after the invoice date, even in case of counterclaims (e.g. for allegedly defective goods, etc.). The CUSTOMER hereby waives its right to retain the purchase price or parts thereof, compensate claims and any rights to rescind. 3.6. If the CUSTOMER is in delay with its payments, SANDOZ has the right to claim interest in the amount of 9.2 percentage points above the base interest rate. In addition, the CUSTOMER shall pay the actually occurred collection costs as well as the expenses for the legal 3.7. Die Zinsberechnung erfolgt Annahme von Schecks, Wechsel, Zahlungsversprechen sowie der Übergang von Forderungen an Dritten erfolgen grundsätzlich nur zahlungshalber und nicht an Zahlungs statt. Der KUNDE haftet nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (wie vor für den vollen Eingang des Kaufpreises gemäß § 247 BGB) in Rechnung bei SANDOZ. Eventuelle Spesen, Kursverluste, Disagios gehen zu Lasten des KUNDEN. 3.8. Durch die Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandats ist SANDOZ berechtigt, fällige Zahlungen im Wege eines SEPA-Lastschriftverfahrens einzuziehen. Für die Vorankündigung des Lastschriftverfahrens gilt eine Frist vor Fälligkeit der Rechnung, welche abhängig ist von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhemit dem KUNDEN individuell vereinbarten Zahlungsbedingung. Die Vorankündigung erfolgt jeweils mit Übermittlung der Saldenliste. 3.9. Skonti bzw Zahlungsziele werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. representation and in any case a lump sum of EUR 40,- per non- settled invoice. 3.7. SANDOZ accepts checks, bills of exchange, promissory notes, transfer of claims against third persons, etc. as credit for payment only and not in lien of payment. The CUSTOMER remains liable for the full invoiced value in the specified currency. All expenses, disagios, etc. especially for conversion of foreign currencies shall be borne by the CUSTOMER. 3.8. By granting a SEPA Debit Mandate, SANDOZ shall be authorized to collect due payments by using the SEPA Direct Debit Scheme. For the pre- notification of the Direct Debit Scheme a deadline shall apply which depends on the individually agreed payment terms with CUSTOMER. Pre- notification shall be given by delivery of the balance list. 3.9. Cash discounts or other payment conditions will only be granted upon explicit written agreement.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet9.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rech- nungsstellung: a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.2.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unter- jährigen Vertragsschluss erfolgt die Leistungen Rech- nungsstellung pro rata temporis, b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.2.b.): bei Vertragsabschluss in der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen, c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monatlich im Voraus, d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenAufwand. 4.2 9.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauernden Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzel- nen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart. 9.3 Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlenrein netto 30 Tage ab Rech- nungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich für Für die Zahlungserfüllung Rechtzeitig- keit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. ISP massgebend. 9.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind erst auch dann rechtzeitig erbrachtzu leisten, wenn eine Leistung aus Gründen, die betreffenden Beträge innerhalb die ISP nicht zu vertreten hat, verzögert oder unmög- lich wird. 9.5 Kommt der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Ver- zug und schuldet der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. ISP den gesetzlichen Ver- zugszins. 9.6 Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH Kunde ist nicht berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil allfällige Gegenfor- derungen mit Forderungen der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistenISP zu verrechnen. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet11.1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen (netto). 11.2. Die Leistungen bei Wartungs- sowie Beratungs- und Kontrollverträgen werden nach erfolgter Arbeit in Rechnung gestellt. 11.3. Die vertraglich vereinbarten Leistungen aller anderen Aufträge werden wie folgt in Rechnung gestellt:  mindestens 10% des Auftragsvolumens bei Auftragserteilung  monatliche Teilrechnungen  Schlussrechnung nach Auftragsabschluss 11.4. Aufwendungen für erteilte und nachträglich stornierte Aufträge werden mit einer Pauschale von CHF 250.00 verrechnet. 11.5. Rechnungen für Schulungen, für Kurse und Material werden nach Bestellung innerhalb 10 Tagen zur Zahlung fällig. 11.6. Kursanmeldungen sind verbindlich. Bei Abmeldungen bis 30 Tage vor Kursbeginn bleiben 50 % der Kurskosten geschuldet. Bei kurzfristigeren Stornierungen bleiben die vollständigen Kursgebühren zur Zahlung fällig. 11.7. Zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen erbrachte Arbeiten etc. werden nach Aufwand und im Anschluss an deren Erledigung in Rechnung gestellt. 11.8. Nichtbezogene Leistungen eines Kalenderjahres werden weder zurückvergütet, noch als Gutschrift an die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlendes Folgejahres angerechnet. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 4.1 1 Der Transportkunde ist verpflichtet, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz LSW Netz GmbH & Co. KG die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx xxx.xxx-xxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlen. 4.2 2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. LSW Netz GmbH & Co. KG. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz LSW Netz GmbH & Co. KG gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz LSW Netz GmbH & Co. KG eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz LSW Netz GmbH & Co. KG kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz LSW Netz GmbH & Co. KG in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen bezeichnete Bankverbindung erfolgen. Die Stadtwerke Lübz LSW Netz GmbH & Co. KG ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Die Forderungen werden zählpunktscharf benannt. Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 3 Die für die Ermittlung der spezifischen Entgelte bzw. Preise erforderlichen Berechnungen werden ohne Auf- oder Abrundungen durchgeführt. Die errechneten Entgelte werden dann kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten 4 Prozentpunkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde Eine Rechnung in Papierform ist verpflichtetnicht geschuldet, für d.h. Golfschmiede Gastronomie GmbH versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Sofern nicht anderes vereinbart, ist die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlen. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und vereinbarte Vergütung ohne Abzug zu bezahlennach Rech- nungseingang fällig. Maßgeblich für Bei Auftragsbestätigung stellt Golfschmiede Gastronomie GmbH eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50% des vorläufigen Gesamtbetrages in Rechnung. Erst mit Eingang des unterschriebenen Vertrages und dem Eingang der Anzahlung wird die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind Reservierung / Bestellung verbindlich. Eine Zahlung gilt erst dann rechtzeitig erbrachtals geleistet, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf Betrag dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz von Golfschmiede Gastronomie GmbH gutgeschrieben worden sindoder in der Kasse eingegangen ist. Der Transportkunde erteilt Im Falle von Rücklastschriften hat der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf Kunde die von der Stadtwerke Lübz ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten Golfschmiede Gastronomie GmbH in zu erstatten, es sei denn, der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgenKunde hat dies nicht zu vertreten. Die Stadtwerke Lübz Bei Zahlungsverzug wird je berechtigter Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 5,00 Euro fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens möglich. Finden Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten statt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co. Alle Leistungen von Golfschmiede Gastronomie GmbH ist berechtigt(z.B. Ideen, offene Abschlags- Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Golfschmiede Gastronomie GmbH. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zumvereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Golfschmiede Gastronomie GmbH darf der Kunde die Leistungen von Golfschmiede Gastronomie GmbH nur selbst, ausschließlich im Bestimmungsland und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistennur für die Dauer des Vertrages nutzen. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz von SWSZ Netz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx xxx.xxxx-xxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern per Überweisung zu zahlen. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz SWSZ Netz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz SWSZ Netz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz SWSZ Netz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. Rechnungen und Abschlagsrechnungen bzw. Abschlagspläne werden 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. 4.3 Die für die Ermittlung der spezifischen Entgelte bzw. Preise erforderlichen Berechnungen werden ohne Auf- oder Abrundungen durchgeführt. Die errechneten Entgelte werden dann kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zahlungsbedingungen. 4.1 a. Sofern in Rechnungen nicht anderes angegeben oder ausdrücklich anderes vereinbart wird, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Zustellung zur Zahlung fällig. Der Transportkunde ist verpflichtetKunde stimmt einer Übermittlung von Rechnungen per Post, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenFax oder E-Mail zu. 4.2 b. Vereinbarte Preise verstehen sich als Bruttopreise. Es können zudem etwaige, Überführungskosten und sonstige Spesen zum vorab vereinbarten Preis hinzukommen, wobei die Yachtservice Gebetsroither Ges.m.b.H. & Co KG diese gegenüber dem Kunden vorab nach Möglichkeit konkretisieren wird. c. Die Rechnungen sind gebührenfrei Zahlungen haben spesen- und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen abzugsfrei auf dem angegebenen das bekannt gegebene Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sindYachtservice Gebetsroither Ges.m.b.H. & Co KG oder in bar zu erfolgen. d. Für den Fall der Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz vereinbart. Der Transportkunde erteilt Für Mahnschreiben stehen der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge Yachtservice Gebetsroither Ges.m.b.H. & Co KG gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil Kunden pauschalierte Kosten von € 50,00 pro Schreiben zu. Zudem verpflichtet sich der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug Kunde etwaige anwaltliche Mahnkosten zu ersetzen und sonstige auf diese Summenforderung leistenGrund seines Zahlungsverzuges verursachte Aufwendungen zu ersetzen. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundete. Falls sich der Einsteller eines Bootes mit der Bezahlung des Entgeltes trotz Mahnung unter Setzung einer vierwöchigen Nachfrist im Zahlungsverzug befindet, kann die Yachtservice Gebetsroither Ges.m.b.H. & Co KG unter Aufrechterhaltung der Vereinbarung die Liegeplatzberechtigung einziehen bzw. für ungültig erklären, bis das ausständige Entgelt bezahlt ist. 4.4 Wird f. In jedem Fall behält sich die Yachtservice Gebetsroither Ges.m.b.H. & Co KG die Geltendmachung eines allfälligen darüber hinausgehenden Schadenersatzes vor. g. Für Angebotslegungen wird ein Zahlungstermin Unkostenbeitrag von € 120,00 verrechnet, sollte dieses nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höheangenommen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlen. 4.2 Die (1) Rechnungen sind gebührenfrei und vom Kunden am Sitz der Xxxxx.Xxx Production GmbH binnen 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu bezahlenauszugleichen. Maßgeblich für Bezahlt der Kunde die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge Rechnung nicht innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehaltendieses Zeitraumes, ist die betroffene Partei Xxxxx.Xxx Production GmbH berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungenvom Kunden für den Aufwand erforderlicher Mahnungen eine zusätzliche Mahnkostenpauschale in Höhe von Euro 5,00 für jedes Mahnschreiben zu verlangen. (2) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist die Xxxxx.Xxx Production GmbH berechtigt, Xxxxxx Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Weitergehende Verzugs- oder sonstige Schäden bleiben hiervon unberührt. (3) Die Zinsberechnung erfolgt Aufrechnung gegenüber der Xxxxx.Xxx Production GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (4) Außerdem ist der Kunde zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Xxxxx.Xxx Production GmbH anerkannt ist. (5) Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß erfüllt, ist die Xxxxx.Xxx Production GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte befugt, sowohl nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz diesem Vertrag geschuldete Leistungen als auch solche, die einen anderen Vertrag mit dem Kunden betreffen, bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung(en) zu verweigern. (gemäß § 247 BGB6) Es gilt die Stornierungsrichtlinie der Xxxxx.Xxx Production GmbH, die wesentlicher Bestandteil des zwischen dem Kunden und der Xxxxx.Xxx Production GmbH geschlossenen Vertrages sind und diesem Vertrag in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten HöheAnlage beigefügt sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet6.1 Soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, hat die Zahlung des Bruttopreises zuzüglich möglicher Kosten für die Leistungen Verpackung, Fracht und Versi- cherung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen (nachfolgend: „Zahlungsfrist“). Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenVereinbarung in Textform. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst 6.2 Eine Zahlung gilt dann rechtzeitig erbrachtals erfolgt, wenn Geiger GmbH & Co. KG über den Betrag am Ort des Geschäftssitzes verfügen kann. Im Falle der An- nahme unbarer Zahlungsmittel durch Geiger GmbH & Co. KG gilt gleich- falls erst die betreffenden Beträge innerhalb unbedingte Kontogutschrift bzw. die Verfügungsmöglichkeit über den geschuldeten Betrag als Erfüllung. 6.3 Bei Überschreitung der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto Zahlungsfrist kommt der Stadtwerke Lübz Besteller ohne Weiteres, insbesondere ohne Mahnung, in Verzug und Geiger GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH & Co. KG ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus jeweiligen Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag pro Jahr zu verlan- gen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben sowohl Geiger GmbH & Co. KG als auch dem Besteller vorbehalten. 6.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist Geiger GmbH & Co. KG be- rechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Ge- schäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. 6.5 Gegenansprüche des Rechnungsmonats Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrech- nung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungs- recht kann der Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenan- spruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6.6 Geiger GmbH & Co. KG ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt gemachten Höhewerden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von Geiger GmbH & Co KG durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsver- hältnis gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Besteller die Be- zahlung offener Forderungen von Geiger GmbH & Co. KG verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ein- wände gegen die Forderungen von Geiger GmbH & Co. KG bestehen. Im Weigerungsfalle ist Geiger GmbH & Co. KG berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wobei im Falle des Teilrücktritts Forderun- gen für bereits erfolgte Teillieferungen von Geiger GmbH & Co. KG sofort fäl- lig werden. 6.7 Von dem nicht im Inland ansässigen Besteller kann Geiger GmbH & Co. KG Zahlung durch ein bestätigtes, unwiderrufliches Dokumen- tenakkreditiv verlangen, welches nach der Xxxx von Geiger GmbH & Co. KG von einer deutschen Bank/Sparkasse zu Gunsten und ohne dass Gei- ger GmbH & Co. KG hierdurch Kosten entstehen eröffnet wird, welches Geiger GmbH & Co. KG eine Teilversendung der Liefergegenstände er- laubt und welches zu einem Drittel (1/3) sofort nach Akkreditiveröffnung auf erstes Anfordern gegen Empfangsbestätigung und zu den verbleiben- den zwei Dritteln (2/3) gegen Vorlage der Dokumente fällig wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet8.1 Alle Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug mit Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht ge- währt. 8.2 Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer auf das Bankkonto der AMD TÜV Ar- beitsmedizinische Dienste GmbH, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der das auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern Rechnung angegeben ist, zu zahlenleisten. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug 8.3 Im Falle des Verzugs ist die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH berechtigt, einen Zinssatz in Höhe von 8 % über den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlenverlan- gen. Maßgeblich für Gleichzeitig wird die Zahlungserfüllung ist Geltendma- chung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. 8.4 Ist der Zahlungseingang bei Auftraggeber mit der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in Beglei- chung der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. trotz angemesse- ner Nachfristsetzung in Verzug, so kann die AMD TÜV Arbeitsmedizini- sche Dienste GmbH vom Vertrag zu- rücktreten, das Zertifikat entziehen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verwei- gern. 8.5 Die Stadtwerke Lübz Regelung in Ziffer 8.4 gilt eben- so bei Nichteinlösung von Schecks, Zahlungseinstellung, Eröffnung des In- solvenzverfahrens gegen den Auftrag- geber oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Mas- se. 8.6 Beanstandungen der Rechnungen der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. 8.7 Die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH ist dazu berechtigt, ei- nen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen. 8.8 Die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber bei ge- stiegenen Gemein- und/oder Bezugs- kosten die Preise zu Beginn eines Mo- nats zu erhöhen. Dies erfolgt durch schriftliche Anzeige, die 1 Monat (Ände- rungsfrist) vor dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil beabsichtigten In- krafttreten abgesandt sein muss. Sollte die Preiserhöhung pro Vertragsjahr 5 % nicht übersteigen, hat der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren)Auftraggeber aus Anlass dieser Preiserhöhung kein besonderes Kündigungsrecht. Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistenIm Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 % pro Vertragsjahr ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ende der Änderungsfrist zu kündigen. Anderenfalls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet8.9 Gegen Forderungen der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen auf- gerechnet werden. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet, für die Leistungen 8.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlengesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.2 Die 8.2 Alle Rechnungen sind gebührenfrei und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug Abzüge zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz Agentur. 8.3 HAUS DER WERTARBEIT GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- nach Leistungsabschnitten abzurechnen bzw. bei längerfristigen Projekten Teilrechnungen zu stellen. Auslagen, z.B. für Fremdkosten oder Lizenzgebühren, können innerhalb von 14 Tagen nach Beauflragung in Rechnung gestellt werden. 8.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Auflragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und Rechnungsbeträge gegenüber werbeberater- ischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und verantwortlich. 8.5 Bei Zahlungsverzug kann HAUS DER WERTARBEIT GmbH Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil jeweiligen Basiszinssatz der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren)Europäischen Zentralbank verlangen. Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zah- lungszieles auch ohne Mahnung an. Bei Verzug ist die Agentur berechtigt, pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro zu erheben. Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistenNachweis eines höheren Schadens durch die Agentur bleibt vorbehalten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet8.6 Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche (auch im Rahmen anderer mit diesem Kunden abgeschlossenen Verträge) erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort in Rechnung stellen. Der Kunde trägt alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände (z.B. Inkassokosten). 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde 7.1 Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 7.2 Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist unser Besteller dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Leistungen Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im Übrigen kann der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenBesteller nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen. 4.2 Die Rechnungen 7.3 Bei Zielüberschreitung sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist wir berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil jeweiligen Basiszinssatz der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leistenEuropäischen Zentralbank. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet7.4 Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. 4.4 Wird ein Zahlungstermin 7.5 Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel werden nicht eingehaltenangenommen. 7.6 Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, ist dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so können wir die betroffene Partei Leistung verweigern und dem Besteller eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Bestellers oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) 7. Payment terms 7.1 All invoices are due for payment without deduction within 30 days of the invoice date. 7.2 If it is undisputed that we have delivered partially defective goods, our Purchaser is nevertheless obliged to pay for the faultless part, unless the partial delivery is of no interest to him. In all other cases, the Purchaser may set off counter-claims only with legally established or undisputed claims. 7.3 If the due date is exceeded, we shall be entitled to charge interest on arrears in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhethe amount of the rate charged by the Bank to us for overdrafts, but at least 9 percentage points above the applicable base interest rate of the European Central Bank. 7.4 In the event of a delay in payment, we may, after notifying the Purchaser in writing, suspend performance of our obligations until payment has been received. 7.5 Cheques shall be accepted only by arrangement and only on account of performance. Bills of exchange will not be accepted. 7.6 If it becomes apparent after conclusion of the contract that our claim for payment is endangered by the Purchaser's inability to pay, we may refuse performance and set a reasonable period of time within which the Purchaser must settle with delivery versus payment or provide security. In the event of refusal by the Purchaser or fruitless expiry of the deadline, we are entitled to withdraw from the contract and demand compensation for damages.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 4.1 5.1 Die nutzungsabhängigen Entgelte für die abgerufenen Video-on-Demand- Sendungen oder für sonstige Leistungen werden von den Osterholzer Stadtwerken gemeinsam mit dem Grundpreis für die Multimediadienste in Rechnung gestellt. 5.2 Der Transportkunde Kunde haftet in voller Höhe für die Entgelte der Video-on-Demand-Sendungen bzw. der sonstigen Dienste, die für seinen Receiver (Set-Top-Box) bestellt oder empfangen wurden. 5.3 Ist der Kunde mit der Zahlung von Nutzungsentgelten in Höhe von mindestens 75,00 Euro in Verzug und ist eine evtl. geleistete Sicherheit aufgebraucht, so können die Osterholzer Stadtwerke die Nutzung nach den gesetzlichen Regelungen sperren und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (z.B. Video-on-Demand-Dienste) verweigern. 5.4 Gesetzlich sind die Osterholzer Stadtwerke verpflichtet, dem Kunden für die Leistungen Nutzung der Stadtwerke Lübz GmbH Video-on-Demand-Sendungen eine summarische Abrechnung, die Entgelte nach Maßgabe die Einzelnutzung nicht erkennen lässt, zu erstellen. Wünscht der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenKunde den Nachweis über Einzelbuchungen, so hat er dies den Osterholzer Stadtwerken in Textform mitzuteilen. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 4.1 a) Der Transportkunde Rechnungsbetrag ist verpflichtetgemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu entrichten. Sofern nichts vereinbart wurde, für die Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlensind Rechnungen sofort & abzugsfrei zur Zahlung fällig. 4.2 b) Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. c) Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung Zahlung ist in der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per vereinbarten Währung durch Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung unser Bankkonto zu leisten. 4.3 d) Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch Inanspruchnahme von vereinbarten Skonti setzt voraus, dass keine fälligen Zahlungsverpflichtungen bestehen; dies gilt auch in Bezug auf zwei Nachkommastellen gerundetandere Rechnungen. 4.4 Wird ein Zahlungstermin e) Die Aufrechnung durch den Käufer mit einer Gegenforderung ist ausdrücklich ausgeschlossen. f) Xxxxxx & Wechsel bedürfen einer besond. Vereinbarung & werden nur zahlungshalber angenommen, Zinsen & Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Wechselzahlung berechtigt nicht eingehalten, zum Skontoabzug. g) Der Käufer ist die betroffene Partei nicht berechtigt, unbeschadet weiterer ForderungenZahlungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz aus welchen Gründen auch immer, zurückzuhalten. h) Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten plus Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (gemäß § 247 BGBder Österreichischen Nationalbank, zumindest aber in Höhe von 12 % p.a., zu berechnen. i) in der Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- & Inkassospesen vom Käufer zu ersetzen. j) Zahlungen werden stets auf die älteste offene Rechnung bzw. Forderung angerechnet. Spesen, die iZm Überweisungen od. auf Basis von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag Dokumenteninkassi & Dokumentenakkreditiven für unsere Lieferungen im Käufer- od. Bestimmungsland entstehen, gehen zu Lasten des Rechnungsmonats bekannt gemachten HöheKäufers.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 4.1 5.1 Die nutzungsabhängigen Entgelte für die abgerufenen Video-on-De- mand-Sendungen oder für sonstige Leistungen werden von den Stadt- werken gemeinsam mit dem Grundpreis für die Mediadienste in Rech- nung gestellt. 5.2 Der Transportkunde ist Kunde haftet in voller Höhe für die Entgelte der Video-on-De- mand-Sendungen bzw. der sonstigen Dienste, die für seinen Kabelrecei- ver (Set-Top-Box) bestellt oder empfangen wurden. 5.3 Ist der Kunde mit der Zahlung von Nutzungsentgelten in Höhe von min- destens einem monatlichen Grundpreis in Verzug, so können die Stadt- werke die Nutzung entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (z.B. Video-on-Demand-Dienste) verweigern. 5.4 Gesetzlich sind die Stadtwerke verpflichtet, dem Kunden für die Leistungen Nut- zung der Stadtwerke Lübz GmbH Video-on-Demand-Sendungen eine summarische Abrech- nung, die Entgelte nach Maßgabe die Einzelnutzung nicht erkennen lässt, zu erstellen. Wünscht der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlenKunde den Nachweis über Einzelbuchungen, so hat er dies den Stadtwerken schriftlich mitzuteilen. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto der Stadtwerke Lübz GmbH gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.

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Samples: Telecommunications

Zahlungsbedingungen. 4.1 Der Transportkunde ist verpflichtetSoweit nicht anders vereinbart, für sind die Leistungen Rechnungen der Stadtwerke Lübz curawerk GmbH die Entgelte & Cie. KG 14 Tage nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlen. 4.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlenzahlbar. Maßgeblich für Die curawerk GmbH & Cie. KG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Vertragspartner über die Zahlungserfüllung Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Lübz GmbH. Zahlungen sind die Curawerk GmbH & Cie. KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann rechtzeitig erbrachtals erfolgt, wenn die betreffenden Beträge innerhalb curawerk GmbH & Cie. KG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der genannten Fristen auf dem angegebenen Konto Scheck eingelöst wird. Bei Trainings- oder Beratungsprojekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, rechnet die curawerk GmbH & Cie. KG in einem 14-tägigen oder monatlichen Rhythmus ab. Dieser Abrechnungsrhythmus wird im Rahmen der Stadtwerke Lübz Auftragsbestätigung vereinbart. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die curawerk GmbH gutgeschrieben worden sind& Cie. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Lübz GmbH eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Lübz GmbH kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von der Stadtwerke Lübz GmbH in der Rechnung bezeichneten Bankverbindungen erfolgen. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist KG berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber von dem Transportkunden monatlich zusammengefasst betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten. 4.3 Die errechneten Entgelte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die Curawerk GmbH & Cie. KG ist zulässig. Wenn der curawerk GmbH & Cie. KG Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst, er mit fälligen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Curawerk GmbH & Cie. KG andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist die Curawerk GmbH & Cie. KG berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) Curawerk GmbH & Cie. KG ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten HöheVertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

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Samples: General Terms and Conditions