Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet. 2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig. 3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich. 4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren. 5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts. 6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen. 7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren. 8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht. 9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem länger als ein Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebührenBankgebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist Eine Verzinsung der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinstSicherheit erfolgt nicht. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit Fälligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten, Differenzbetankung) und anderen Geschäftsbezie- hungen Geschäftsbeziehungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Mieters aus demselben Mietvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Ist Dem Mieter stehen die Zahlungsmöglichkeiten Kreditkarte, SEPA- Lastschriftverfahren und Rechnung zur Verfügung. SEPA-Lastschriften werden durch die Daimler AG im Auftrag des Vermieters eingezogen. Der Vermieter wird den Einzug von SEPA-Lastschriften mindestens zwei Tage vor diesem Datum dem Mieter ankündigen (Pre-Notification).
10. Bei der Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs und bei Vorlage einer verbindlich erklärten Mietwagenkosten-Übernahmeerklärung eines Haftpflichtversicherers in vollem Umfang zu Beginn der Anmietung, gewährt der Vermieter dem Mieter eine Stundung des Mietpreises für die Anmietzeit, maximal jedoch für den Zeitraum von einer Monatsmiete. Im Falle nur anteiliger bzw. nicht vollständiger Kostenübernahme durch den Haftpflichtversicherer, wird der Vermieter dem Mieter den vom Haftpflichtversicherer nicht übernommenen Differenzbetrag direkt in Rechnung stellen.
11. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen des Vermieters grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden können. Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse erhält. Entscheidet sich der Vermieter für die elektronische Rechnungsstellung, kann der Mieter der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird der Vermieter die Rechnungen in Papierform an den Mieter stellen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen hat der Mieter zu vertreten. Die Rechnung ist zugegangen, wenn sie vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen. Sofern eine juristische Person Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter den Vermieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Vermieter übersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut und bezeichnet diese als Kopie. Sofern die Störung in der Möglichkeit der Übersendung nicht zeitnah beseitigt wird, ist der Vermieter berechtigt, bis zur Behebung der Störung Rechnungen in Papierform zu versenden. Sofern dem Mieter von dem Vermieter Zugangsdaten, Nutzernamen oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden, sind diese vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen und streng vertraulich zu behandeln. Sofern der Mieter davon Kenntnis erlangt, dass Nutzernamen oder Passwörter von Unbefugten erlangt wurden, hat er den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren.
12. Tritt der Zahlungsverzug ein, wird die erste Mahnung sechs Tage ab Fälligkeit der Zahlung an den Mieter geschickt. Für jede weitere Mahnung wird eine Gebühr in Höhe von 5,- Euro erhoben. Die Kosten für die Mahnung sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermieter höhere Kosten nachweist oder der Mieter nachweist, dass die Kosten geringer sind oder keine Kosten entstanden sind. Nach 35 Tagen ab Fälligkeit der Zahlung wird die Forderung an das Inkassobüro übergeben. Der Vermieter behält sich insoweit vor, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis abzutreten.
13. Wird bei Verzug des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltMieters die Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, so gilt für jeden Tag hat der Miete der vereinbarte MietpreisMieter die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben hat.
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Samples: Reservierung, Mietvertrag, Mietvertrag
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDer Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntDie Zahlungsfrist findet der Kunde auf seiner Rechnung vermerkt. TalkTalk ist bei geringfügigen Rech- nungsbeträgen berechtigt, wird dieser voll berechnetdie Rechnungsstellung zu verschie- ben. Abgerechnet werden die über TalkTalk abgewickelten Gespräche gemäss den jeweiligen gültigen Tarifen von TalkTalk.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, Beanstandungen hinsichtlich des Rechnungsbetrages hat der Kunde spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälliginnerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich mitzuteilen. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligDanach gilt die Rechnung als genehmigt.
3. Bei Mietverträgen Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, so gerät er mit einer Laufzeit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 1-5 Tagen7% zu bezahlen. TalkTalk ist be- rechtigt, gilt dem Kunden pro Mahnung, Mahngebühren bis zu CHF 40.– in Rechnung zu stellen und für die Aktivierung wie auch Sperrung CHF 40.– zu verlangen. Ferner ist TalkTalk berechtigt, die vertraglichen Leistungen so lange einzustellen, bis der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen MonatspreisKunde seiner Zahlung nachgekommen ist. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel entstandenen Kosten durch die Einstellung der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe vertraglichen Leistungen gehen zu Lasten des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichKunden.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebührenDie Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlus- ses durch Dritte entstanden sind.
5. Sofern in Geld zahlbare TalkTalk behält sich zudem das Recht vor, beim Abschluss oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurdenwährend der Laufzeit des gesamten Dienstleistungsan- gebot, sind dieseKreditlimi-ten, vorbehaltlich einer anderweitigen VereinbarungVorauszahlungen oder Sicherheitsleistun- gen festzulegen. Falls der Kunde seine Kreditlimite erreicht hat oder seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen kann TalkTalk den entsprechenden Anschluss mit sofortiger Wirkung sperren oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsden Abonnementsvertrag auflösen.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehenVerrechnung mit Forderungen des Kunden ist aus- geschlossen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligDie Postgebühren für Bareinzahlungen am Postschalter werden dem Kunden nachträglich belastet. Der Vermieter Für bestimmte Zahlungsarten behält sich TalkTalk das Recht vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege einen ver- ursachergerechten Aufschlag zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenerheben.
8. Gegen Sie werden in Kenntnis gesetzt, dass Ihre angegebenen Antrags-/Auftragsdaten an die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtCRIF AG in Zürich zur Prüfung Ihrer Identität bzw. Bonität übermittelt werden. Nähere Infor- mationen finden Sie unter: xxx.xxxxxxxxxx.xx.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Kauf Und Ratenzahlungsvereinbarung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet, wird dieser voll berechnetfür die Leistungen der Stadtwerke Barmstedt die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils zuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlen.
24.2 Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise Maßgeblich für Tages- und Wochenvermietungen die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Barmstedt. Zahlungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur erst dann aufrechnenrechtzeitig erbracht, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann betreffenden Beträge innerhalb der Mieter nur geltend machen, soweit es genannten Fristen auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtangegebenen Konto der Stadtwerke Barmstedt gutgeschrieben worden sind. Der Transportkunde erteilt der Stadtwerke Barmstedt eine Lastschrifteneinzugsermächtigung für die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu können die Zahlungen an die Stadtwerke Barmstedt per Überweisung auf die von der Stadtwerke Barmstedt in der Rechnung bezeichnete Bankverbindung erfolgen.
94.3 Die für die Ermittlung der spezifischen Entgelte bzw. Ist Preise erforderlichen Berechnungen werden ohne Auf- und Abrundungen durchgeführt. Die errechneten Entgelte werden dann kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der Mieter eine juristische Person von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte MietpreisRechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas
Zahlungsbedingungen. 110.1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter Der Energierechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig. Die weiteren Mietraten sindKosten für die Überweisung gehen zu Lasten des Kunden. Bankspesen, soweit zwischen den Vertragspartnern mit denen der Lieferant belastet wird, werden nicht weitergegeben. Davon ausgenommen sind Spesen für Rückbuchungen und sonstige vom Kunden verschuldete Spesen und Bankgebühren. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet. Der Kunde hat monatlich, jeweils bis spätestens 7. des Monats, Teilzahlungsbeträge zu leisten.
10.2. Soweit im Vertrag nicht anders vereinbart istgeregelt, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit ist go green energy berechtigt, für alle sich auf Grund dieses Vertrages seitens des Kunden gegenüber go green energy ergebenden Zahlungsverpflichtungen bei einer Laufzeit allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1-5 Tagen4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a., gilt wie er von der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen VereinbarungÖsterreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, zu Beginn verrechnen. Wird der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist Basiszinssatz von der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), Österreichischen Nationalbank nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltveröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Unternehmern kommen die gesetzlichen Bestimmungen des § 456 UGB zur Anwendung. Stand: 15.03.2022
10.3. go green energy ist berechtigt, bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden diesem für jeden Tag jede Mahnung einen Kostenersatz gemäß dem für den Kunden geltenden und mit ihm vereinbarten Preisblatt zu verrechnen, soweit dieser Betrag in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Weiters hat der Miete Kunde, bei vom Kunden verschuldetem Zahlungsverzug, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten, in der vereinbarte Mietpreissich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe, zu bezahlen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für Xxxxxx, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt zudem § 458 UGB, wonach go green energy bei der Verzögerung von Geldforderungen berechtigt ist, vom Schuldner den in § 458 UGB jeweils geregelten Pauschalbetrag (mit Ausgabedatum der AGB in Höhe von Euro 40,–) zu fordern.
10.4. go green energy ist berechtigt, Kosten der Verbuchung von durch den Kunden unvollständig übermittelten Telebankingformularen sowie nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen in Form eines Pauschalbetrages von maximal Euro 5,– für Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Zudem ist go green energy berechtigt, Kosten für Rechnungsduplikate und zusätzliche zur Jahresabrechnung angeforderte Rechnungen gemäß dem für den Kunden geltenden und mit ihm vereinbarten Preisblatt zu verrechnen.
10.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen an go green energy aufzurechnen, außer im Fall der Zahlungsunfähigkeit der go green energy und außer in jenen Fällen, in denen die Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden stehen und die entweder gerichtlich festgestellt oder anerkannt worden sind.
10.6. Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmern wird gem. § 82 Abs. 2a ElWOG für den Fall einer aus einer Jahresabrechnung resultierenden Nachzahlung die Möglichkeit einer Ratenzahlung für die Dauer von bis zu 18 Monaten eingeräumt. Die Regulierungsbehörde kann nähere Modalitäten der Ratenzahlung durch Verordnung festlegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas
Zahlungsbedingungen. 18.1 Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ein Miettag beträgt 24 StundenBei Vorauszahlung bzw. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnetBarzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.
28.2 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jewei- ligen Basiszinssatz zu berechnen.
8.3 Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise Diskont- spesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an be- rechnet. Eine Gewähr für Tages- richtige Vorlage des Wechsels und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Vorausfür Erhe- bung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.
8.4 Erhält der Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Kenntnis von Xxxxx- xxxx über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, spätestens jedoch die nach pflichtmäßigem kaufmännischem Ermessen geeignet sind, seinen Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so kann er bis zum Zeitpunkt seiner Leistung die Gestellung einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder Leistung Zug-um-Zug gegen die Gegenleistung verlangen. Kommt der Auftraggeber dem berechtig- tem Verlangen des Auftragnehmers nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
8.5 Kommt der Auftraggeber mit einer Teilleistung in Rückstand, so kann der Auftragnehmer die gesamte Restforderung sofort fällig stellen und bei Übergabe des Mietgegenstands an den MieterLeistungsverzug, der durch eine wesentliche Verschlechterung der Ver- mögenslage bedingt ist, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligNachfristsetzung vom Vertrag zurücktre- ten und/oder Schadensersatz verlangen. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligBei nichtvermögensbedingtem Leistungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer nach frucht- losem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz verlangen.
38.6 Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Auf- tragnehmer anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreisnur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag)Mit Män- gelansprüchen des Auftraggebers ist eine Aufrechnung bzw. Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter ein Zurück- behaltungsrecht dagegen stets möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Nationale Allgemeine Verkaufs Und Leistungsbedingungen, Nationale Allgemeine Verkaufs Und Leistungsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die weiteren Mietraten sindZahlt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht, soweit zwischen den Vertragspartnern ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ratenzahlung ist nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3möglich. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 120 % des Brutto-5 TagenRechnungsbetrages, gilt der Tagespreismax. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Miet- verträgen Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten automatisierten Einzugsverfahren (z.B. KautionKreditkarte, Paypal o.ä.) vereinbart wurdengilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung Buchungsbestätigung fällig. Der Vermieter - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierensind bei Buchungsabschluss Vertragsbestandteil.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 18.1. Der Kunde ist zur Zahlung des monatlichen Entgelts verpflichtet, welches sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der Gesellschaft oder der Leistungsbeschreibung der Providerdienste ergibt. Aktuelle Preislisten der Dienste erhält der Kunde über die Serviceline 0211 - 77008 450 oder im In- ternet unter xxx.xxx.xx. Preisänderungen werden einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Bei Preiserhöhungen kann der Kunde bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündi- gen. Die Gesellschaft weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Tarifwechsel erfolgen aus- schließ-lich zum Monatsende. Verbindungen, die über den Zeitpunkt eines Tarifwechsels andauern, werden zu dem Tarif abgerechnet, der zum Zeitpunkt des Beginns der Verbindung maßgeblich war.
8.2. Die Zahlung des monatlichen Entgelts erfolgt allein durch Einzug per Lastschriftverfahren. Der Kunde wird der Gesellschaft hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und während der ge- samten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Xxxxxx sorgen. Etwaige Änderungen der Bankverbin-dung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat.
8.2.1. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Ende eines Monats. Sämtliche Rechnungen der Gesellschaft sind mit Zugang der Rechnung fällig. Ein Miettag beträgt 24 StundenEinzug des Rechnungsbetrages erfolgt frü- he-stens 5 Werktage nach Zugang der Rechnung. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, Das monatliche Entgelt wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich erstmalig im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung Folge- monat nach der Verschaffung der Zugangsmöglichkeit zu einem der Providerdienste fällig.
38.2.2. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 TagenSponsorleistungen Dritter, gilt der Tagespreisdie monatsbezogen gewährt werden (monatliches Sponsoring des Rechnungsbetrages) gelten nur für den jeweiligen Monat. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnetWerden Sie im Monat, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag)für den sie gewährt worden sind, nicht verbraucht, verfallen sie. Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes Ein Übertrag in Folgemonate ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter nicht möglich.
48.3. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzwGegenforderungen der Gesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet Sämtliche von der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattetGesellschaft genannten Preise verste- hen sich, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschädendies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehenzuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mietvertrag
Zahlungsbedingungen. 12.1 Der Verkäufer stellt die Rechnung aus, die als der Rechnungsbeleg gem. Ein Miettag beträgt 24 Stundendem Gesetz Nr. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt563/1991 GBl. über das Rechnungswesen i.d.g.F. dient und die alle Formalitäten des Steuerbelegs gem. dem Gesetz Nr. 235/2004 GBl. über die Mehrwertsteuer i.d.g.F. (im Weiteren nur "MWSTG") bzw. gem. anderen Rechtsvorschriften enthält.
2.2 Sollte die Rechnung die Formalitäten des Rechnungsbelegs gem. dem Gesetz Nr. 563/1991 GBl. über das Rechnungswesen i.d.g.F. und/oder des Steuerbelegs gem. dem Gesetz Nr. 235/2004 GBl. über die Mehrwertsteuer i.d.g.F. (im Weiteren nur "MWSTG") bzw. gem. anderen Rechtsvorschriften, die Obliegenheiten entsprechend dem Kaufvertrag nicht enthalten oder wir sie objektive oder inhaltliche Unrichtigkeiten enthalten, ist der Käufer berechtigt, solche Rechnung unter schriftlicher Angabe der Fehler oder Mängel der Rechnung dem Verkäufer zurück zu senden. Der Verkäufer wird für eine berechtigt zurückgesandte Rechnung innerhalb von 5 Tagen eine neue Rechnung ohne Fehler oder Mängel mit einer neuen Fälligkeitsfrist ausstellen, wobei die Fälligkeit dieser neuen Rechnung der Frist gem. Art. 2.3 dieser AEB entsprechen muss. Im Fall der berechtigt zurückgesandten Rechnung stehen dem Verkäufer keine Verzugszinsen zu. Sendet der Käufer eine Rechnung unberechtigt zurück, wird dieser voll berechnetihm der Verkäufer diese Rechnung innerhalb von 3 Tagen mit entsprechender Erklärung und der ursprünglichen Fälligkeitsfrist wieder senden.
22.3 Die Fälligkeit der nach den Bedingungen des Kaufvertrags ausgestellten Rechnung in tschechischen Kronen beträgt 30 Tage nach dem Empfang bei dem Käufer. Wird die Rechnung entsprechend den Bedingungen des Kaufvertrags in einer fremden Währen ausgestellt, beträgt die Fälligkeitsfrist 60 Tage Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn die ganze Rechnungssumme dem Konto des Käufers abgebucht ist.
2.4 Der Verkäufer ist berechtigt bei Zahlungsverzug die Zinsen jährlich aus dem Schuldbetrag in der Höhe des von der Tschechischen Nationalbank für den ersten Tag des Kalenderhalbjahres in dem der Zahlungsverzug eingetreten ist festgelegten, um acht Prozentpunkte erhöhten Repo- Satzes zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet diese Verzugszinsen zu bezahlen.
2.5 Sollten die Leistungen des Verkäufers auf die Sicherheit, Zinsen und die mit der Inanspruchnahme der Forderungen des Käufers angerechnet werden, werden sie zuerst mit den schon bestimmten Kosten, danach den Verzugszinsen, Zinsen und erst dann mit der Sicherheit verrechnet. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe Vertragsparteien stimmen dem Ausschluss der Bestimmungen des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligPar. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig1932 Abs. 2 des neuen BGB zu.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende 2.6 Der Verkäufer und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichertKäufer vereinbaren einvernehmlich, dass der Verzicht Verkäufer die Originalrechnungen per E-Mail im PDF-Format auf die Adresse xxxxxxxxx@xxxxx.xx senden wird, wobei die Rechnung und ihre Anhänge in eine PDF-Datei eingeschlossen werden.
2.7 Der Verkäufer erklärt, dass er sich seiner Pflicht des Mehrwertzahlers bewusst ist und dass er die Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis dem Steuerverwalter ordnungsgemäß, rechtzeitig und in der gesetzlichen Höhe abführt. Er erklärt des Weiteren, dass er sich in guter wirtschaftlicher Lage befindet, dass gegen ihn weder Zwangsvollstreckungs- noch Insolvenzverfahren geführt sind und dass er keinen Streit führt, dessen Verlust solche Verpflichtung für Folge hätte, derer Erfüllung unmöglich würde und die den Verkäufer wirtschaftlich destabilisiert würde. Es ist nicht zu erwarten, dass auf das Vermögen des Verkäufers das Konkursverfahren eröffnet werden sollte und er erfüllt ordnungsgemäß und rechtzeitig alle seinen fälligen Verpflichtungen.
2.8 Der Verkäufer erklärt, dass mit ihm kein Verfahren über die Eintragung seiner Person in die Liste der unzuverlässigen Steuerzahler geführt ist, dass er für den unzuverlässigen Steuerzahler nicht erklärt wurde und er verpflichtet sich hiermit den Käufer zu informieren, wenn eine solche Situation auftreten sollte.
2.9 Sieht der Käufer den Verkäufer für einen papiermäßigen Belegversand unsicheren Mehrwertzahler an ist er berechtigt, entsprechend den lokalen gesetzlichen Anforderungen entsprichteinschlägigen Bestimmungen des MWSTG zu verfahren und die vorbeugenden Maßnahmen vorzunehmen, d.h. die Zahlung für die Waren in den Preisteil und den Steuerteil zu teilen und den MwSt.-Betrag direkt dem Steuerverwalter abzuführen. Der Empfänger (Mieter) Käufer verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit sich den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, Verkäufer über diese vorbeugende Maßnahme zu dokumentiereninformieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase
Zahlungsbedingungen. 18 Abrechnung der Entwässerungsleistungen
(1) Für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage ist vom Kunden ein Benutzungsentgelt zu zahlen. Ein Miettag beträgt 24 StundenDieses Entgelt setzt sich aus Grundpreis und Arbeitspreis zusammen. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntDie Höhe der Entgelte ergibt sich aus den „Allgemeinen Tarifen des VKWA für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung“ in ihrer jeweils gel- tenden Fassung. Die Entgelte für Schmutzwasser werden im Regelfall jährlich mit der Wasserrechnung abgerechnet, sie können nach Xxxx des VKWA jedoch auch monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch 12 Monate nicht wesentlich überschreiten dür- fen, abgerechnet werden. Für Sondervertragskunden gilt die monatliche Abrechnung. Die Abrechnung des Niederschlagswasserentgelts erfolgt im Regelfall jährlich.
(2) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Preise, so wird die für die neuen Preise maßgebliche Abwassermenge zeitanteilig berechnet. Entsprechendes gilt bei der Änderung des Umsatzsteuersatzes.
(3) Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergren- zen oder werden andere Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist das zuviel oder zuwenig berechnete Benutzungsentgelt zu erstatten oder nach- zuentrichten. Der Berichtigungsanspruch ist auf längstens 2 Abrechnungsjahre beschränkt.
(1) Die zu entrichtenden Beträge sind entsprechend den auf der Rechnung ausgewiesenen Daten fällig. Als Zahlungstag gilt bei Überweisungen der Tag der Gutschrift.
(2) Einwendungen gegen Rechnungen sind binnen eines Monats zulässig; nach Ablauf dieser voll Frist gilt die Rechnung als anerkannt.
(3) Für die Erhebung des Baukostenzuschusses und der Hausanschlusskosten können die Forderungen durch monatliche Raten innerhalb eines Abrechnungsjahres auf Antrag ge- stundet werden. Für gestundete Forderungen werden Stundungszinsen berechnet.
2(4) Bei der Berechnung einer Nachveranlagung, die aufgrund einer fehlenden Mitteilung des Kunden erforderlich wird, stellt der VKWA dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz in Rechnung. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug Es werden die vollen Monate seit Beginn der Maßnahmen zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligbaulichen oder gewerblichen Nutzung in Ansatz gebracht.
3(5) Mahnungen sind kostenpflichtig. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt Zahlungsverzug erhebt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt VKWA - für erste Mahnung 2,56 € - für zweite Mahnung 5,11 € - für Einzug durch Beauftragte 10,23 € Zusätzlich hat der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Kunde für den geschuldeten Betrag Verzugszinsen in Höhe der anfallenden Bank- gebührenvon 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu entrichten.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Abwassereinleitungsvertrag
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntEs gelten die Preise im Zeitpunkt der Bestellung, wird dieser voll berechnetwie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise Preise gelten ab Firmensitz Karlsruhe inklusive Mehrwertsteuer zzgl. Kosten für Tages- Verpackung und Wochenvermietungen Versand.
3. Für Verpackung und Versand (Versandkosten) berechnet M-MobileMedia die folgenden Kosten:
a) Soweit der Kunde bei M-MobileMedia ein Mobilfunktelefon mit dazugehörigem Netzvertrag bestellt, erfolgt die Versendung gegen Nachnahme (Nachnahmegebühr 9,00 €) , Vorkasse. Versand- und Verpackungskosten fallen für den Kunden in diesem Fall nicht an.
b) Soweit der Kunde bei M-MobileMedia ein Mobilfunktelefon ohne Netzbetreibervertrag bestellt, erfolgt die Versendung gegen Vorkasse, oder Barzahlung bei Abholung. Außerdem fallen 12,00 € Versandkosten an.
4. M-MobileMedia liefert grundsätzlich nur gegen Vorkasse und Nachnahme. Auf Rechnung M-MobileMedia nur an Behörden und darüber hinaus nach besonderer Vereinbarung. M-MobileMedia behält sich jedoch vor, jederzeit eine ursprüngliche Zusage der Lieferung gegen Rechnung noch vor der Auslieferung der bestellten Ware zurückzunehmen und nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern. Vorauszahlungen werden bei der Abrechnung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind grundsätzlich im Voraus, alle Rechnungsbeträge spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus mit Auslieferung der Ware und Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
35. Bei Mietverträgen Befindet sich der Kunde bei Zahlungen gegen Rechnung nach Ablauf von 10 Tagen nach Fälligkeitszeitpunkt mit einer Laufzeit von 1-5 Tagender Zahlung im Verzug, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zahlen, wenn M- MobileMedia nicht einen höheren Schaden nachweist. Einer Mahnung bedarf es zum Anfallen der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsVerzugszinsen nicht.
6. Die Kaution dient Bei Zahlung gegen Rechnung stehen M-MobileMedia die nachfolgenden Sicherungsrechte zu: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von M-MobileMedia Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit vollständiger Bezahlung der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem MietvertragWare. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattetDer Kunde ist nicht berechtigt, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst über die Ware zu verfügen. Erlischt das Vorbehaltseigentum von M-MobileMedia durch Verarbeitung der von M-MobileMedia gelieferten Ware (z.B. Gewaltschädendurch Verbindung mit anderen Sachen), Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (so überträgt der Kunde bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache auf M-MobileMedia. Die zur Eigentumsübertragung erforderliche Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch die Verbindung entstandene neue Sache für M-MobileMedia im Rahmen eines sog. Besitzmittlungsverhältnis unentgeltlich aufbewahrt. Sofern Dritte Rechte an der Ware, auf die sich der Eigentumsvorbehalt erstreckt, anmelden, z.B. Mietschulden) bestehenim Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf das Eigentum von M-MobileMedia hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten von gegebenenfalls erforderlich werdender Rechtsverfolgung durch M-MobileMedia hat der Kunde zu erstatten. Stehen dem Kunden bezüglich der Ware, an der M-MobileMedia einen erweiterten Eigentumsvorbehalt hat, Ansprüche gegen Dritte zu, so tritt der Kunde diese sicherungshalber an M-MobileMedia ab.
7. Alle Forderungen Es steht M-MobileMedia frei, Zahlungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligKunden zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Der Vermieter behält sich vorSind bereits Kosten der Rechtsverfolgung - insbesondere Mahnkosten - entstanden, Rechnungenso kann M-MobileMedia Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, Rechnungsstornierungen dann auf die Zinsen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern zuletzt auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenHauptforderung anrechnen.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann Sollte der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann Kunde eine von ihm bestellte Ware nicht innerhalb der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltdafür von Seiten von M-MobileMedia zu setzenden Frist abnehmen, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreiskann M-MobileMedia eine Entschädigung verlangen, die pauschal pro Bestellung mit mindestens 25,00 Euro vereinbart wird. Dem Kunden bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass M-MobileMedia ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
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Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. a. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, nach dem auf der Rechnung angeführten Zahlungsziel ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sindund spesenfrei zahlbar.
b. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart istwerden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, jeweils am Monatsersten laufende Vergütungen monatlich im Voraus zur Zahlung fälligverrechnet.
3c. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Bei Mietverträgen Wegzeiten werden anhand des Kilometergeldsatzes des BMFs berechnet. Und zwar das Kilometergeld des PKWs mit einer Laufzeit einem Aufschlag von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich100%.
4. d. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. KautionProgramme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) vereinbart wurdenumfassen, sind dieseist der Auftragnehmer berechtigt, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu Beginn legen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
e. Bei Aufträgen über einem Gesamtvolumen von 2000,- € ist eine Anzahlung von 20% des Auftragswertes erforderlich.
f. Die Einhaltung der Mietzeit fällig vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinstVertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an Nichteinhaltung der Fäl- ligkeit nichtsvereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
6g. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann. Die Kaution dient Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Absicherung sämtlicher Ansprüche Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
h. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.
i. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Auftraggeber in angemessener Höhe abhängig zu machen.
j. Alle sich aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattetVertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (wie z.B. GewaltschädenRechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, Aufbereitungskosten) trägt der Auftraggeber. Sollte der Auftragnehmer für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehenklaglos halten.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vork. Bankverbindung: IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.BIC: XXXXXXXXXXX Raiffeisenbank Region Waldviertel Mitte
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Zahlungsbedingungen. 1Die Rechnungslegung an den AG durch den Contractor hat den Bestimmungen des UStG zu entsprechen und erfolgt monatlich im Nachhinein, tunlichst bis zum jeweiligen Monatszehnten des Folgemonats. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntIm Zuge der monatlichen Rechnungslegung ist der Contractor berechtigt, wird dieser voll berechnet.
2jeweils 1/12 Jahrespauschale der pauschal abzugeltenden Leistungen zu verrechnen. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Abrechnung erfolgt mit dem 1. Monat nach Beginn der Hauptleistungspflicht (siehe Pkt. 4.2). Bei Überschreitung bzw. Unterschreitung der garantierten Einsparung greifen die Bestimmungen hinsichtlich der Abrechnung in Punkt 9.5.5.2 bzw. Punkt 9.5.5.3. Der Grundvergütungsanspruch des Contractors besteht ab Beginn der Hauptleistungspflicht nach Pkt. 4.2. und Wochenvermietungen sind grundsätzlich setzt voraus, dass die vom Contractor versprochene Einsparprognose im Vorausbetreffenden Abrechnungszeitraum (Def. s. Pkt. 9.5.3.4) unter Zugrundelegung des Berechnungsmodus gemäß Punkt 9.5. Leistungsfeststellung auch realisiert wird. Kann der Contractor die Einspargarantie nicht einhalten, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an steht dem AG ein Minderungsanspruch in entsprechender Höhe für den Mieterbetreffenden Abrechnungszeitraum zu. Sonstige Rechnungen für Leistungen, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligdie nicht lt. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen Leistungsverzeichnis mit einer Laufzeit von 1der monatlichen Contracting-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten Rate abgedeckt sind (z.B. KautionErsatzteile, Reparaturen, Sonderleistungen etc.) vereinbart wurdensowie sonstige beauftragte Leistungen sind gesondert monatlich abzurechnen und unter Beilage aller für die Rechnungsprüfung notwendigen Unterlagen (Arbeitsscheine, sind dieseStundennachweise, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsFreigabescheine etc.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen Rechnungsadresse und Zustelladresse für die Originalrechnungen ist die des AG. Aufbau, Inhalt und Form der Rechnungen sind entsprechend den elektroni- schen Rechnungsversand Anforderungen des Vermieters hat AG zu gestalten und je nach geändertem Erfordernis des AG jederzeit anzupassen und auf Papier und Datenträger zu übermitteln. Entspricht die Rechnung nicht allen im Unternehmensrecht, Umsatzsteuergesetz und vertraglich vereinbarten Erfordernissen oder fehlen auch nur einzelne Rechnungsunterlagen ist der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sichAG berechtigt, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständigRechnung zurückzuschicken, richtigohne dass Fälligkeit eintritt. Werden Rechnungen aufgrund Mangelhaftigkeit rückgestellt, nachprüfbarbeginnt der Fristenlauf für die Fälligkeit erst mit der Vorlage einer ordnungsgemäß gelegten Rechnung. In den übrigen Fällen wird die Zahlungsfrist um so viele Tage verlängert, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahrenwie aus Gründen, die beim Contractor liegen, mit der Prüfung der Rechnung ausgesetzt werden musste. Der Empfänger (Mieter) versichertWerden Rechnungen nicht innerhalb eines Monats vom AG unter Angabe einer detaillierten Begründung beeinsprucht, gilt die Rechnung als akzeptiert. Im Falle, dass der AG die Rechnung beeinsprucht, werden beide Vertragspartner versuchen, eine korrekte Rechnung zu erstellen. Findet diese gütliche Einigung bzw. die Erstellung einer korrekten Rechnung nicht statt, wird eine Lösung gemäß Punkt 18.3 angestrebt. Zahlungen an den Contractor werden ausschließlich nur nach Vorlage einer Rechnung geleistet. Sämtliche Zahlungen erfolgen mittels Überweisung. Die Zahlungsfrist von 30 Tagen netto beginnt mit Eingang der ordnungsgemäß gelegten Rechnung beim AG. Als Tag der Zahlung gilt der Tag des Einlangens der wertmäßigen Gutschrift auf dem vom Contractor bekannt gegebenen Konto seines Geldinstitutes. Zahlungen an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter von Arbeitsgemeinschaften haben für den AG schuldbefreiende Wirkung. Leistungen dürfen wegen verspäteter Zahlungen nicht eingestellt oder eingeschränkt werden. Aus der Anerkennung einer Rechnung bzw. Leistung einer Zahlung kann keine Anerkennung der Mängelfreiheit der erbrachten Dienstleistungen und kein Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entsprichtzustehende Ansprüche aus Verzug, Gewährleistung und Schadenersatz sowie kein Verzicht auf die Vertragsauflösung aus wichtigem Grund abgeleitet werden. Vorbehalte auf Rechnungen hinsichtlich nachträglicher Forderungen für erbrachte Leistungen sind unbeachtlich. Eine Unterschreitung der Einspargarantie des Vorjahres wird durch Einbehaltung bzw. Verminderung der Folgeraten des nächsten Jahres ausgeglichen (siehe auch Punkt 9.5.5.3). Regieleistungen / Regiepreis Beabsichtigte Regieleistungen (erforderlich durch Auftreten unvorhergesehener Umstände, sonstige Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis dieses Vertrags gemäß Anlage µ Leistungsverzeichnis abgedeckt sind) sind vom AG vor Durchführung schriftlich genehmigen zu lassen. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht AG hat diese Regieleistungen gegebenenfalls in angemessener Frist mit entsprechender Begründung abzulehnen. Durchgeführte Regieleistungen sind umgehend zur Bestätigung in elektronischer sowie in Papierform an den AG zu übermitteln und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungenentsprechenden Leistungsnachweisen gesondert nach ordnungsgemäßem Abschluss aller Arbeiten mit dem AG monatlich abzurechnen. Bei Nichteinhaltung vorgenannter Bedingungen ergibt sich ein Anspruchsverlust. Verrechnet wird nur die am Erfüllungsort tatsächlich geleistete Arbeitszeit oder Arbeiten gemäß den vorher vereinbarten Einheitspreisen. Die Kosten für die gesamte Abwicklung, Dokumentation und Kontrolle der Pauschal- oder Regieleistungen von Subauftragnehmern sind in die entsprechenden Einheitspreispositionen einzurechnen. Falls keine pauschalen Preise für durchzuführende Leistungen vereinbart wurden und diese gemäß Vereinbarung mit dem AG als Regieleistungen nach Zeitaufwand abgerechnet werden sollen, sind die endverhandelten pauschalen Regiestundenpreise gemäß Anlage µ Regieleistungen und -preise zu dokumentierenverrechnen. In diesen Regiestundenpreisen sind anteilige Nebenkosten, Weggelder, Fahrtspesen, Aufwandsentschädigungen (Auslösen) und Ersatzruhezeiten etc. enthalten. Regieleistungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen außerhalb der definierten Regelarbeitszeit durchzuführen. Allfällig anfallende Überstundenzuschläge werden gegen Nachweis gesondert vergütet. Auf Verlangen des AG können für häufig auftretende Regieleistungen Pauschalen vereinbart werden. Werden große Instandsetzungsarbeiten in Regie beauftragt und entsprechend den zuvor beschriebenen Regelungen durch den Contractor selbst abgewickelt, dann ist die am Erfüllungsort tatsächlich geleistete Arbeitszeit mit den endverhandelten pauschalen Regiestundenpreisen gemäß Anlage µ Regieleistungen und -preise zu verrechnen. Die Verrechnung der tatsächlich eingebauten Materialien erfolgt zu vom Contractor zweifelsfrei nachgewiesenen Nettoeinkaufspreisen (unter Berücksichtigung aller gewährten Rabatte, Nachlässe, Skonti etc.
8) unter Ansatz eines einheitlichen Aufschlages in der Höhe von µ % für die Materialbearbeitung, Disposition, Vorhaltung etc. Gegen die Ansprüche gemäß Anlage µ Regieleistungen und -preise. Sämtliche damit verbundenen Kosten (gesamte Abwicklung, Dokumentation, Nebenkosten etc.) des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtContractors sind in den entsprechenden Preispositionen einzurechnen.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Inspar Contracting Agreement
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 StundenRechnungen der Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug und weitere Abzüge zahlbar. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntDiese sind so anzuweisen, wird dieser voll berechnetdass am Fälligkeitstag über den Betrag verfügt werden kann. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber. Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsbefugnisse bestehen nur, soweit Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Das Abladen geht, soweit nicht anders vereinbart, zu Lasten des Auftraggebers.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich Zahlungen des Schuldners werden abweichend von § 366 Abs. 1 BGB von uns jeweils auf die Forderung verrechnet, die uns die geringste Sicherheit bietet, im VorausÜbrigen jeweils auf die älteste Forderung. Haben wir für die Zahlung eine Frist nach einem bestimmten Tag bestimmt, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieterso gerät der Schuldner mit Ablauf dieses Tages in Zahlungsverzug, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die dass es für uns einer weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligFristsetzung bedarf.
3. Bei Mietverträgen Zahlungsverzug oder nicht ausreichender Zurverfügungstellung von Sicherheiten, ist die Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung fällig zu stellen. Wird erkennbar nach Abschluss des Vertrages der Zahlungsanspruch aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet oder gerät der Auftraggeber mit einer Laufzeit von 1-5 Tageneinen erheblichen Betrag in Zahlungsverzug bzw. treten Umstände ein, gilt die eine wesentliche Verschlechterung der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnetZahlungsfähigkeit des Auftraggebers nach Vertragsabschluss befürchten lassen, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt werden die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichRechte aus § 321 BGB vereinbart.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzwFür den Fall der Nichterfüllung unserer Zahlungsbedingungen ist die Firma Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG von jeder Lieferungspflicht entbunden. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet Wechsel und Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Die Firma Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG ist ohne besondere Vereinbarungen nicht verpflichtet, Wechsel entgegenzunehmen. Entgegennahme von Wechseln bedeutet keine Stundung. Während der Vermieter dem Mieter einen Betrag Laufzeit der Wechsel behält sich die Firma Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG vorzeitige Geltendmachung des Wechselbetrages bei besonderen Umständen, wie schlechte Vermögenslage oder Nichterfüllung unserer Zahlungsbedingungen, vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort in Höhe der anfallenden Bank- gebührenbar zu zahlen.
5. Sofern Die Firma Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG kann jederzeit für die bereits gelieferten oder noch zu liefernden Waren Sicherheit in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurdeneiner dieser genügend erscheinenden Art und Höhe verlangen. Bei laufender Lieferung der Firma Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG die weiteren Lieferungen dann einstellen, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn wenn der Mietzeit fällig Wert der unbezahlten Lieferungen eine für die Firma Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG tragbar erscheinende Höhe des Obligos überschritten hat. Bei Lieferungen für Baustellen der öffentlichen Gebietskörperschaften kann die Firma Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG die Lieferung bzw. zu erbringenWeiterbelieferung auch von der Anzeige unseres Eigentumsvorbehaltes gem. Ist IX oder der Mieter Teilabtretung im Wert unserer Lieferung durch den Auftraggeber an die Firma Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG abhängig machen. Es kann von der Firma Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG auch telefonisch eine juristische Person des öffentlichen RechtsAbschlagszahlung verlangt werden, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der insbesondere auch bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsVorlagen für Inhaltsstoffe und Bindemittel zur Asphaltmischgutherstellung sowie für Frachten.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen Wochenvermie- tungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern Ver- tragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus Vo- raus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem länger als ein Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen MiettagMiet- tag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch Wider- spruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebührenan- fallenden Bankgebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist Eine Verzinsung der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinstSicherheit erfolgt nicht. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Mietwagenkosten- Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit Fälligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem MietvertragMiet- vertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen fälli- gen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, AufbereitungskostenAufberei- tungskosten, Differenzbetankung) und anderen Geschäftsbezie- hungen Geschäftsbeziehungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnenaufrech- nen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforde- rungen des Mieters aus demselben Mietvertrag. Ein Zurückbehaltungs- recht kann der Mieter er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag dem- selben Vertragsverhältnis beruht.
9. Ist Dem Mieter stehen die Zahlungsmöglichkeiten Kreditkarte, SEPA- Last- schriftverfahren und Rechnung zur Verfügung. SEPA-Lastschriften wer- den durch die Daimler AG im Auftrag des Vermieters eingezogen. Der Vermieter wird den Einzug von SEPA-Lastschriften mindestens zwei Tage vor diesem Datum dem Mieter ankündigen (Pre-Notification).
10. Bei der Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs und bei Vorlage einer verbindlich erklärten Mietwagenkosten-Übernahmeerklärung eines Haft- pflichtversicherers in vollem Umfang zu Beginn der Anmietung, gewährt der Vermieter dem Mieter eine Stundung des Mietpreises für die Anmiet- zeit, maximal jedoch für den Zeitraum von einer Monatsmiete. Im Falle nur anteiliger bzw. nicht vollständiger Kostenübernahme durch den Haft- pflichtversicherer, wird der Vermieter dem Mieter, den vom Haftpflicht- versicherer nicht übernommenen Differenzbetrag direkt in Rechnung stellen.
11. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen des Vermieters grundsätz- lich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden können. Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und eine den gesetzlichen Vorga- ben entsprechende elektronische Rechnung an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse erhält. Entscheidet sich der Vermieter für die elektroni- sche Rechnungsstellung, kann der Mieter der Übersendung von Rech- nungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird der Vermieter die Rechnungen in Papierform an den Mieter stellen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rech- nungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elekt- ronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen hat der Mieter zu vertreten. Die Rechnung ist zugegangen, wenn sie vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen. Sofern eine juristische Person Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter den Vermieter hierüber unver- züglich in Kenntnis setzen. Der Vermieter übersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut und bezeichnet diese als Kopie. Sofern die Störung in der Möglichkeit der Übersendung nicht zeitnah beseitigt wird, ist der Vermieter berechtigt, bis zur Behebung der Störung Rechnungen in Papierform zu versenden. Sofern dem Mieter von dem Vermieter Zu- gangsdaten, Nutzernamen oder Passwörter zur Verfügung gestellt wer- den, sind diese vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen und streng vertraulich zu behandeln. Sofern der Mieter davon Kenntnis erlangt, dass Nutzernamen oder Passwörter von Unbefugten erlangt wurden, hat er den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren.
12. Tritt der Zahlungsverzug ein, wird die erste Mahnung sechs Tage ab Fälligkeit der Zahlung an den Mieter geschickt. Für jede weitere Mah- nung wird eine Gebühr in Höhe von 5,- Euro erhoben. Die Kosten für die Mahnung sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermieter hö- here Kosten nachweist oder der Mieter nachweist, dass die Kosten ge- ringer sind oder keine Kosten entstanden sind. Nach 35 Tagen ab Fälligkeit der Zahlung wird die Forderung an das Inkassobüro übergeben. Der Vermieter behält sich insoweit vor, seine Forderungen aus dem Ver- tragsverhältnis abzutreten.
13. Wird bei Verzug des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltMieters die Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, so gilt für jeden Tag hat der Miete der vereinbarte MietpreisMieter die dadurch entstandenen Kosten zu tra- gen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig war und auch sonst kei- ne Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben hat.
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Samples: Mietvertrag
Zahlungsbedingungen. 110.1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDer Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
10.2. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntDie jeweils gültigen Preise und Tarife für die Dienste und sonstigen Leistungen ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Preisliste unter Beachtung der in diesen AGB sowie den ergänzenden AGB vereinbarten Änderungsrechte.
10.3. SWP stellt dem Kunden die im Multimediavertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Multimediavertrag und der/den Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Preisen und Konditionen inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grundpreis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (vari- ablen) Entgelte, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sämtliche Preise beinhalten den gesetzlichen Umsatzsteuersatz. Sollte sich der Mehrwertsteuer-/Umsatz- steuer- oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, er- folgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich die Steuer oder der Gebührensatz ändert.
10.4. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich, sofern im Multimediavertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieser voll dieses für jeden Tag anteilig berechnet.
210.5. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- vereinbarten Entgelte sind monatlich zu zahlen und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen werden mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt Zugang der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag Rech- nung in voller Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vorSofern der Kunde SWP eine Einzugsermächtigung erteilt hat, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung werden die Entgelte von SWP im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 TagenKunden abgebucht. Der Vermieter verpflichtet sichLastschrifteinzug erfolgt grundsätzlich nicht vor Ablauf von fünf Kalendertagen nach Rechnungsdatum. Soweit der Kunde SWP keine Einzugsermächtigung erteilt hat, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständigmuss der Rechnungsbetrag spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsstellung im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angegebenen Konto von SWP gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rech- nung angegeben Zahlungsfrist, richtigspätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. SWP wird den Kunden auf der Rechnung auf diesen Umstand hinweisen.
10.6. Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt, nachprüfbarist er verpflichtet, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichertdafür Sorge zu tra- gen, dass das Konto, von dem der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausrei- chende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt SWP dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung. SWP ist berechtigt, den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sichBankeinzug einzustellen, sofern die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenLastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Multimediadienste
Zahlungsbedingungen. 1LTK stellt dem Kunden seine verbrauchsabhängigen Entgelte am Ende der Rechnungsperiode in Rechnung. Ein Miettag beträgt 24 StundenFixe monatliche Entgelte (wie zB das Grundentgelt) werden jeweils im Voraus verrechnet. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntAußer den monatlichen Entgelten kann LTK auch andere Leistungen über die Mobilfunkrechnung abrechnen, wird dieser voll berechnet.
2wie beispielsweise in fremdem Namen erbrachte Leistungen (zB Mehrwertdienstleistungen) oder Kosten für die LTK SIM-Karte und Versandentgelte. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen Entgeltforderungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter mit Zugang der Rechnung fällig. Die weiteren Mietraten sindzur Verfügung gestellte Rechnung kann einen späteren Fälligkeitstermin vorsehen. Die Bezahlung der Rechnung durch den Kunden erfolgt ausschließlich durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Dem Xxxxxx wird die Einziehung der Lastschrift spätestens zwei Werktage vor Fälligkeit per Rechnungsaufdruck angekündigt. Kann der fällige Betrag aus Gründen die nicht von LTK zu vertreten sind nicht abgebucht werden, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart istist LTK berechtigt, jeweils am Monatsersten die Zahlungsart des Kunden auf Zahlschein umzustellen. Für diese Änderung ist LTK berechtigt, dem Kunden ein Bearbeitungsentgelt gemäß Punkt 2.2 der EB zu berechnen. Vom Kunden verursachte Rücklastspesen (zB wegen Nichtdeckung des Bankkontos oder aufgrund der Verwendung falscher Kontodaten) sowie ein angemessenes Bearbeitungsentgelt werden dem Kunden verrechnet (siehe Punkt 2.2 der EB). LTK hat die LIWEST Kabelmedien GmbH ("LIWEST") mit der Zahlungsabwicklung (inklusive Mahnwesen und Einforderung von Rücklastspesen) beauftragt. Steht ein Kunde der LTK gleichzeitig mit LIWEST in einem Vertragsverhältnis, wird LIWEST im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen Auftrag der LTK dem Kunden die Rechnung der LTK gemeinsam mit einer Laufzeit den Abrechnungen über die von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten LIWEST bezogenen Dienste (z.B. KautionFernsehen, Festnetz, Internet) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn übermitteln. LIWEST ist zum Einzug der Mietzeit fällig bzwvon LTK dem Kunden in Rechnung gestellten Beträge berechtigt. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Leistet ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerKunde, der bei Abschluss des Mietvertrages mit LTK und LIWEST in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelteinem Vertrasgverhältnis steht, lediglich eine Teilzahlung auf von LIWEST und LTK in Rechnung gestellte Beträge, so wird - mangels expliziter Widmung durch den Kunden - die Kaution nicht verzinstTeilzahlung dem ältesten, offenen Rechnungsposten zugeordnet. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an Bei gleichem Rechnungsdatum werden offene Beträge der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient LTK nachrangig behandelt und der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst Zahlbetrag zuerst auf offene Beträge für die von LIWEST bezogenen Dienste (z.B. GewaltschädenFernsehen, AufbereitungskostenFestnetz, Internet) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehenangerechnet.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Postpaid Verträge
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet10.1 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten 10.2 Monatliche Preise sind, soweit zwischen beginnend mit dem Tag der betriebsbereiten Übergabe bzw. der Übernahme der Service/Betriebspflicht der Inhouse-Einrichtungen, für den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten Rest des laufenden Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringenzahlen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege Preis für Teile eines Kalendermonats zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltberechnen, so gilt wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet. Ein voller monatlicher Preis wird berechnet, wenn der Miete Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Monats kündigt; dies gilt nicht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund.
10.3 Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
10.4 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen, und zwar muss er spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht die ip&more den Rechnungs- betrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (PreNotification) vom vereinbarten Konto ab.
10.5 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
10.6 Einwände gegen die Rechnungsstellung von ip&more sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.
10.7 Die ip&more kann die Dienste vorübergehend sperren, bzw. verweigern, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung fälliger Vergütungen nicht nur unerheblich oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe zweier durchschnittlichen monatlichen Ver- gütungen der letzten 12 Monate in Verzug gerät. Der Kunde hat die vereinbarte MietpreisGrundvergütung während einer berechtigten Sperre weiter zu zahlen. Eine berechtigte Sperre bleibt bei der Leistungsbemessung unberücksichtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienste Und Geräte
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. 10.1 Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen Rechnungsbeträge sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rech- nungsdatum ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Andere Zahlungsfris- ten sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Skonto wird nur bei aus- drücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
10.2 Portokosten sind generell vor dem Versand zu bezahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Auftragnehmer über den Betrag ver- fügen kann (gilt auch für PostCardverfahren). Vorher ist der Auftragneh- mer nicht zur Zahlung an den Vermieter fälligPostauslieferung verpflichtet. Zugesagte Auslieferungstermi- ne verlieren ihre Gültigkeit, wenn das Porto nicht vorab bezahlt wurde. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus Portokosten werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt. Auftretende Differenzen des tatsächlichen Portos zur Zahlung fälligPortovorauszahlung werden mit der Porto-Abschlussrechnung berücksichtigt.
310.3 Bei größeren, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Aufträ- gen ist der Auftragnehmer berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen bzw. Teilzahlungen zu fordern.
10.4 Eine Verzinsung von Voraus- bzw. Akontozahlungen findet nicht statt.
10.5 Bei Mietverträgen notwendiger Bereitstellung von außergewöhnlich großen Mengen oder von besonderem Material kann der Auftragnehmer eine angemes- sene Vorauszahlung verlangen. Diese Vorauszahlung ist vertraglich schriftlich zu vereinbaren.
10.6 Zahlungen sind durch den Auftraggeber grundsätzlich auf dessen Gefahr und Kosten auf das bekannt gegebene Konto des Auftragneh- mers zu übersenden. Erfüllungsort für den Auftraggeber ist Köln.
10.7 Die Annahme von Wechseln an Zahlung statt setzt die vorherige schriftli- che Einwilligung des Auftragnehmers voraus.
10.8 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von zumindest 9%-Punkten über dem jeweiligen aktuellen Basiszinssatz zu berechnen. Für Verträge, die noch vor dem 29.07.2014 geschlossen wurden, beträgt der Verzugszinssatz 8%- Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Sofern dem Auftragnehmer auf Grund gesetzlicher Bestimmungen höhere Zinsen zustehen ist er berechtigt, diese Zinsen zu berechnen.
10.9 Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber alle mit einer Laufzeit der Eintreibung offe- ner Forderungen in Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhe- bungs-, Auskunfts-, und Anwaltskosten zu tragen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, zusätz- lich zu seiner Entgeltforderung eine Verzugspauschale von 1-5 Tagen40,00 EUR von dem Auftraggeber zu verlangen.
10.10 Der Auftragnehmer ist berechtigt, gilt Zahlungen des Auftraggebers zunächst mit älteren Forderungen zu verrechnen und wird den Auftrag- geber über die Art der Tagespreiserfolgten Verrechnung informieren. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
10.11 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreisuns anerkannt sind. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurdendann ebenfalls vom Aufrechnungsverbot ausgenommen, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichertwas bedeu- tet, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenbei gegenseitig voneinander abhängigen Ansprüchen eine Aufrechnung zulässig bleibt.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1Rechnungen sind zahlbar innerhalb 7 Tage ohne Abzug. Ein Miettag beträgt 24 StundenSämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Sind bereits Kosten der Betreibung und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeltZinsen entstanden, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligzuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Vermieter behält sich vorKäufer ist zur Aufrechnung, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter Zurückbehaltung oder Minderung nur dann aufrechnenberechtigt, wenn die Gegenforderung Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an die ci solution GmbH zu leisten. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die ci solution GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt, in diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der ci solution GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der ci solution GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Mieters unbestritten Kunden in Frage stellen. Hält die ci solution GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann Sicherheitsleistung zu verlangen. Der ci solution GmbH steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der Mieter nur geltend machenweiteren Belieferung auszuschließen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtauch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die ci solution GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die ci solution GmbH ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 110.1 Die vom Kunden regelmäßig zu zahlenden Entgelte (nachfolgend auch: monatliche Festpreise) richten sich nach den jeweils vertraglich vereinbarten Entgelten und – soweit nichts anderes vereinbart ist – nach der/den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste(n) der Telekabel Riesa. Ein Miettag beträgt 24 StundenDie verbrauchs- abhängigen Entgelte sowie sonstige einmalige Leistungen richten sich nach der/den jeweils im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung gültigen Preisliste(n). Xxxxxx ein neuer Miettag beginntDie jeweils geltenden Preislisten können auf der Website von Telekabel Riesa (xxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx) abgerufen, wird dieser voll berechnetbei Telekabel Riesa angefordert oder in den Geschäftsstellen der Telekabel Riesa eingesehen werden.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart 10.2 Der monatliche Festpreis ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung beginnend mit dem Vermieter möglich.
4Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzwDanach sind diese Entgelte jeweils nachschüssig zum 16. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung Folgemonats zur Zahlung fällig. Sollte der 16. eines Monats auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, erfolgt die Abbu- chung zum nächsten Werktag. Die im Rahmen eines Flatrate-Tarifs aufgebauten Internet-Verbindungen werden grundsätzlich weder auf der Rechnung noch auf dem Einzelverbindungsnachweis ausgewiesen.
10.3 Sonstige Entgelte, insbesondere verbrauchsabhängige Entgelte, entstehen mit der Inanspruchnahme der Leistung und werden in der Regel am 16. des Folgemonats nach deren Anfall abgerechnet.
10.4 Telekabel Riesa stellt Kunden, die Internet- und Telefondienste gebucht haben, die Rechnung sowie den Einzelverbindungsnachweis (EVN) monatlich kostenlos in elektronischer Form zur Verfügung. Der Vermieter behält sich Kunde erhält eine an seine durch Telekabel Riesa bereitgestellte E-Mail-Adresse gerichtete elektronische Nachricht, sobald die Rechnung sowie der EVN in seinem persönlichen Portalbereich im Internet einsehbar sind. Die hier von Telekabel Riesa abgelegten Dokumente werden frühestens nach sechs Monaten gelöscht. Mit Erhalt dieser E-Mail gelten die Rechnung sowie der EVN als zugegangen. Auf Wunsch des Kunden übersen- det Telekabel Riesa Rechnungen auch per Brief und berechnet dafür eine Pauschale gemäß Preisliste.
10.5 Gesonderte Rechnungen über das monatliche Entgelt für den Empfang bestellter Programmpakete (Kabelanschluss ohne Internet- und Telefonpaket) werden nicht erstellt.
10.6 Der Rechnungsbetrag ist spätestens fünf Werktage nach Rechnungsstellung zu zahlen.
10.7 Liegt eine Einzugsermächtigung / ein Abbuchungsauftrag vor, Rechnungenzieht Telekabel Riesa die Entgelte zum 16. des Folgemonats ein. Sollte der 16. eines Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich erfolgt die Abbuchung zum nächsten Werktag. Die Abbuchung erfolgt nicht vor Ablauf von zwei Werktagen nach Erhalt der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenRechnung.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann 10.8 Zahlt der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist Kunde per Einzahlung oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltÜberweisung, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreisberechnet Telekabel Riesa eine Bearbeitungsgebühr gemäß Preisliste.
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Samples: Kabelanschlussvertrag
Zahlungsbedingungen. 17.1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnetDie KEVAG Telekom GmbH stellt dem Kunden das jeweilige Entgelt für erbrachte Leistungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen in Rechnung.
27.2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung fristgerecht zu bezahlen. Er kommt mit der Zahlung in Verzug, so weit er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im VorausZugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforde- rung der KEVAG Telekom leistet. Er kommt vor Ablauf der in Satz 2 genannten Frist in Verzug, spätestens so weit er auf eine vorher, jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieternach Eintritt Fälligkeit, ohne erfolgte Mahnung von KEVAG Telekom nicht leistet. Für jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällignicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. Die weiteren Mietraten sindzurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der KEVAG Telekom GmbH die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligwie er das Kostenauslö- sende Ereignis zu vertreten hat.
37.3. Bei Mietverträgen So weit der Kunde der KEVAG Telekom GmbH keine Einzugsermächtigung erteilt hat, ist der Rechnungsbetrag mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt Zugang der TagespreisRechnung fällig und zahlbar. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt Hat der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird Kunde der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter KEVAG Telekom GmbH eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeltEinzugsermächtigung erteilt, wird die Kaution nicht verzinstKEVAG Telekom GmbH den Rechnungsbetrag nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden abbuchen.
7.4. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsKEVAG Telekom GmbH darf für die Installation von Telekommunikationseinrichtungen Abschlagszahlungen in angemessener Höhe beanspruchen.
67.5. Die Kaution dient Rechnungen der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem MietvertragKEVAG Telekom GmbH gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen sechs Wochen nach Zugang widersprochen wird. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Für Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriftendie Ver- kehrsdaten enthalten gilt folgendes: KEVAG Telekom ist nach Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand gesetzlich verpflichtet, vorbehaltlich die der Zustimmung des Empfängers (Mieter)Rechnung zu Grunde liegenden Verkehrs- daten zu löschen, weshalb anschließende Einwendungen gegen die Entgeltabrechnung gem. § 16 Abs. 2 TKV nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermittelnberücksichtigt werden können. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat Dies gilt entsprechend auch, wenn der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 TagenKunde die vorzeitige Löschung der Verkehrs- daten gegenüber KEVAG Telekom oder sonstigen rechnungs- stellenden Netzbetreibern verlangt. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass Eine vollständige Überprü- fung der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter Rechnung ist deshalb nur dann aufrechnenmöglich, wenn die Gegenforderung Ver- kehrsdaten des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtKunden vollständig gespeichert werden.
97.6. Ist Werden Fehler in der Mieter eine juristische Person Ermittlung des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltRechnungsbetrages festgestellt, so gilt ist der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag zu erstatten oder nach zu entrichten. Der Erstattungs- oder Nachberechnungsanspruch unterliegt der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren, wobei es für jeden Tag den Beginn der Miete der vereinbarte MietpreisVerjährung jedoch nicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von den den betreffenden Anspruch begründeten Umständen ankommt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. (1) Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge gemäß den jeweils gültigen Tarifen und Preislisten ver- pflichtet. Ein Miettag beträgt 24 StundenRechnungen werden in der Regel monatlich gestellt. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntBei geringen Rechnungsbeträgen unter 5,00 EUR bleibt es GÜNSTIGMOBILE vorbehalten, Rechnun- gen in größeren Abständen, höchstens drei Monaten, zu stellen.
(2) Soweit der Kunde Leistungen anderer Netzbetreiber in Anspruch nimmt, finden deren zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Tarife zzgl. einer Bearbei- tungsgebühr Anwendung.
(3) Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonates zu berechnen, so wird dieser voll für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
2(4) Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- werden, sofern möglich, dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligmit der nächstfälligen Forderung verrechnet. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern Sofern dieses z. B. wegen zwis- chenzeitlicher Vertragsbeendigung nicht anders vereinbart möglich ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligso wird der entsprechende Betrag dem Kunden erstattet.
3(5) Vertragsbestandteil des Vertrages ist die Vereinba- rung einer Einzugsermächtigung für Forderungen der GÜNSTIGMOBILE bzw. die vollständige Angabe der Kreditkartendaten zur Abrechnung der Entgelte. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die allgemeinen Verwal- tungskosten zugunsten aller Kunden möglichst niedrig zu halten. Der Einzug erfolgt frühestens mit Ablauf des siebten Werktages nach Zugang der Rechnung. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1Online-5 TagenRechnungen ist der Kunde verpflichtet, gilt der Tagespreisseinen angegebenen E-Mail-Account regelmäßig einzusehen und die Rechnungen abzurufen. Bei Miet- verträgen mit Widerruf der Ein- zugsermächtigung ersetzt der Kunde GÜNSTIGMOBILE die höheren Aufwände des Inkassos für individuelle Rechnungszahlung pro Rechnungsstellung. Im Falle einer Laufzeit vom Kunden verschuldeten Rückbuchung kann GÜNSTIGMOBILE eine Gebühr in Höhe von 6-21 Tagen gilt 16,00 EUR inklusive der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag)gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnen. Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichDem Kunden bleibt es vorbehalten GÜNSTIGMOBILE geringere Kosten nachzuweisen.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet (6) Sämtliche Forderungen werden mit Zugang der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung Rechnung fällig. Der Vermieter behält sich vorRechnungsbetrag muss ohne Teil- nahme am Lastschriftverfahren bei dem in der Rech- nung angegebenem Kreditinstitut spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein.
(7) Etwaige Einwendungen gegen die Höhe der Verbind- ungspreise oder sonstige nutzungsabhängige Preise sind unverzüglich nach Zugang der Rechnung, Rechnungenspätes- tens jedoch innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich schriftlich gegenüber GÜNSTIG- MOBILE zu beanstanden. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung GÜNSTIGMOBILE wird auf die Folgen einer Unterlassung in der Zustimmung Rechnung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Empfängers Kun- den nach Fristablauf bleiben unberührt.
(Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand 8) Leistungen außerhalb des Vermieters hat vertraglich vereinbarten Umfanges werden nach der Empfänger jeweils gültigen Preisliste von GÜNSTIGMOBILE berechnet.
(Mieter9) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sichKunde wird vor Abgabe einer Störungsmeldung versuchen, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht Ursache der Störung zu ermitteln.
(10) Abrechnungen erfolgen nach Übermittlung der Daten durch den Netzbetreiber. Sämtliche Preise und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahrenVerrechnungssätze verstehen sich inklusive der geset- zlichen MwSt. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass in der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sichjeweils gültigen Höhe, die elektronisch übertragenen Daten vollständigMwSt. wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geset- zlich festgelegten Höhe, richtigunter Nennung des Endpreises, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenzusätzlich gesondert ausgewiesen.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann (11) Die Berechnung und der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann Einzug der Mieter nur geltend machen, soweit es angefallenen Verbindungsentgelte erfolgt im Namen und auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtRech- nung von GÜNSTIGMOBILE .
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 1a) Alle Preise verstehen sich netto ab Lager. Ein Miettag beträgt 24 StundenDie Rechnungen für Barsortimentsware sind innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto bzw. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Bei Bestellungen für den Onlinehandel verkürzt sich diese Frist auf 5 Tage mit 2 % Skonto oder 15 Tage netto. Diese Zahlungsbedingungen finden uneingeschränkt auch bei Gutschriften sowie Korrekturrechnungen Anwendung. Versand-, wird dieser voll berechnetDienstleistungs- und Nachberechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem Umbreit über den angewiesenen Betrag verfügen kann. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben.
2b) Bei Zahlungsverzug behält Umbreit sich vor, das Zahlungsziel für künftige Rechnungen zu verkürzen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
c) Ab der zweiten Mahnung stellt Umbreit eine Gebühr in Höhe von € 5,-- pro Mahnung in Rechnung.
d) Bei Zielüberschreitungen werden – vorbehaltlich eines weiteren Schadens – Verzugszinsen bis zur Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes fällig (aktuell bei Umbreit 8 %). Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe Verzinsung beginnt am ersten Tag nach dem Datum des Mietgegenstands an den MieterZahlungsziels, ohne jeden Abzug zur dass es einer Mahnung bedarf.
e) Vor Zahlung an den Vermieter fällig. Die fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist Umbreit zu keinen weiteren Mietraten sindLieferungen verpflichtet.
f) Bei Bankrücklastschriften wird – unabhängig von Bankkosten – eine Schadenersatzpauschale von bis zu € 6,-- belastet.
g) Mit Zahlungseinstellung des Kunden, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung der Beantragung eines Mahnbescheids durch Umbreit oder sonstiger gerichtlicher Maß- nahmen werden alle Rechnungen sofort fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagenh) Allgemeine Differenzen und zu erwartende Gutschriften berechtigen nicht, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichfällige Rechnungsbeträge zurückzuhalten.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet i) Sollte sich herausstellen, dass bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die USt-ID des Abnehmers zum Zeitpunkt der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurdenLiefe- rung nicht mehr gültig war, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält Umbreit sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenMehrwertsteuer nachzuberechnen.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechneta. Die Caterfy berechnet 3 Monate vor dem Leistungsdatum eine Anzahlungssumme in Höhe von 50 % der Vertragssumme.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten b. Rechnungsbeträge sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders nichts anderes vereinbart istwird, jeweils am Monatsersten im Voraus zehn Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
3c. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit Voraus- oder Anzahlungen werden nicht verzinst.
d. Anfallende Spesen – insbesondere bei Zahlungen oder Überweisungen aus dem Ausland – gleich welcher Art gehen zu Lasten des Auftraggebers. Caterfy ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe von 1Gründen eine Leistung Zug-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6um-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen MonatspreisZug zu verlangen. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat Zahlung erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichdurch Überweisung.
4. e. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag Zahlungsverzug ist die Caterfy berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadenersatz in Höhe der anfallenden Bank- gebührenüblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB, bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte). Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5x. Xxxxxxx ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Xxxxxxxxxxxxx wegen Pflichtverletzung zu verlangen. Sofern Zusätzlich sind auch in Geld zahlbare diesem Fall Stornokosten zu entrichten.
g. Bei Stornierung fallen, soweit nicht anders vereinbart, folgende Stornogebühren an: - Ab Vertragsunterzeichnung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30% des vereinbarten Gesamthonorars. - Ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamthonorars. - Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamthonorars. - Ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 100% des vereinbarten Gesamthonorars.
a. Maßstab für den Vergütungsanspruch von Xxxxxxx ist die vertraglich beauftragte Personenzahl. Eine erhöhte oder andere Sicherheiten (verminderte Personenzahl ist spätetens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn von Seiten des Auftraggebers schriftlich bei Caterfy anzuzeigen. Weicht die derart angezeigte aktualisierte Personenzahl um nicht mehr als 10 % nach oben oder nach unten von der beauftragten Personenzahl ab, so ist eine anteilig auf die Personenzahl berechnete Vergütung geschuldet.
b. Weicht die derart pünktlich angezeigte erhöhte oder verminderte Personenzahl um mehr als 10 % nach oben oder nach unten von der vertraglich vereinbarten Personenzahl ab, so steht es Caterfy frei, eine Anpassung des Vertrages über eine Abweichung von 10 % hinaus abzulehnen oder ein Vertragsänderndes Angebot über die geänderte Personenzahl zu unterbreiten. Nimmt der Auftraggeber dieses Angebot nicht an, ist Xxxxxxx nicht verpflichtet, über die Abweichung von 10 % hinausgehende Leistungen zu erbringen.
c. Soweit sich bei der Veranstaltung gegenüber der beauftragten Personenzahl eine erhöhte Personenzahl ergibt und dieser entweder nicht rechtzeitig oder gar nicht gegenüber Caterfy angemeldet worden ist, schuldet der Auftraggeber für diese erhöhte Personenzahl eine Mehrvergütung, die personenanteilig zu berechnen ist. Eine Anpassung der Leistungen von Xxxxxxx kann der Auftraggeber nicht verlangen, Caterfy wird aber aus Kulanz bemüht sein, im Rahmen des Zumutbaren und Machbaren die Leistungen entsprechend anzupassen. Soweit sich aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige oder im Zuge der Veranstaltung eine verminderte Personenzahl ergibt, besteht kein Anspruch des Auftraggebers, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu mindern. Er ist zur Zahlung der vollen vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet.
x. Xxxxxxx durch erhöhten Bedarf seitens des Auftraggebers Mehrkosten bei Caterfy entstehen, die den ursprünglich kalkulierten Preis übersteigen, z.B. Kaution) vereinbart wurdenaufgrund von Lieferengpässen beim vorgesehenen Lieferanten von Caterfy, sind dieseso ist Caterfy berechtigt, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarungdiese Mehrkosten an den Auftraggeber weiterzureichen. Er wird den Auftraggeber umgehend informieren, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechtssobald derartige Zusatzkosten feststehen, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsohne dass diese Informationspflicht Auswirkungen auf den Anspruch auf Mehrkosten hat.
e. Bei einer erheblichen Reduzierung der Personenzahl (>20%) behält sich Caterfy vor, andere als die auf Basis der ursprünglich angegebenen Personenzahl ausgewählten Räumlichkeiten zu wählen und die Platzierung der Gäste zu ändern, Caterfy wird sich bemühen, den Platzierungswünschen des Auftraggebers so weit wie möglich entgegen zu kommen.
f. Unbeschadet der Regelungen dieser Ziffer 6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter ist Xxxxxxx berechtigt, bei Änderungen nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattetVertragsschluss eine angemessene Vergütung für den Änderungsaufwand festzusetzen, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehenCaterfy nicht durch sein Verhalten Anlass für die Änderung gegeben hat.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sichg. Bei Veranstaltungen, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständigüber die vereinbarte Zeit hinausgehen, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahrenberechnet Caterfy einen Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter auf der Basis des Stundenlohns der jeweiligen beanspruchten Mitarbeiter. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass - Im Falle der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann Stornierung schuldet der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.Auftraggeber
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. (1) Honorare und sonstige in Rechnung zu stellende Beträge werden im jeweiligen Beratungsvertrag vereinbart.
(2) Die Vergütung ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu bezahlen. Ein Miettag beträgt 24 StundenFalls nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer monatliche Zwischenrechnungen stellen.
(3) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung von Forderungen des Auftragnehmers in Verzug, so sind diese Forderungen mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntDer Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
(4) Eine nicht fristgerechte Erfüllung von Zahlungspflichten berechtigt den Auftragnehmer, wird dieser voll die weitere Leistungserbringung von der Befriedigung der Ansprüche abhängig zu machen. Das Recht des Auftraggebers Nacherfüllung für Einzelleistungen mit werkvertraglichem Charakter zu verlangen bleibt hiervon unberührt.
(5) Xxxxxxx Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
(6) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütungs- und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(7) Die im Angebot genannten Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Abzüge. Die Vergütung deckt nur den im Angebot dokumentierten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Preise berechnet.
2. (8) Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise Vergütung für Tages- Dienstleistung und Wochenvermietungen sind grundsätzlich Wartungsvertrag werden am letzten Tag des Monats in Rechnung gestellt, soweit nicht im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern Angebot abweichend festgelegt.
(9) Soweit nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligAngebot abweichend vereinbart, rechnet die Beratung Aufwände pro begonnener halben Stunde ab. Bemisst sich laut Angebot die Vergütung nach geleisteten „Tagen“, „Manntagen“, „Personentagen“, o.ä.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > entspricht ein solcher „Tag“ acht Zeitstunden eines Mitarbeiters an einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichKalendertag.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Beratungsvertrag
Zahlungsbedingungen. 112.1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntEMBEDDED DATA ist berechtigt, wird dieser voll berechnetVorauszahlungen von dem KUNDEN einzufordern.
212.2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von EMBEDDED DATA innerhalb von 10 Werktagen nach Rech- nungsdatum ohne Abzug zahlbar. Unberechtigte Skontoabzüge werden nicht anerkannt. EMBEDDED DATA ist zur Erteilung von Abschlagrechnungen nach billigem Ermessen berechtigt.
12.3. EMBEDDED DATA ist berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu berechnen.
12.4. EMBEDDED DATA ist nach Eintritt des Zahlungsverzuges berechtigt, sämtliche noch offenen Forderungen gegen den KUNDEN fällig zu stellen und ausstehende geschuldete Leistungen nur noch gegen Vorkasse oder gleichwerti- ge Sicherheiten auszuführen. Entsprechendes gilt im Falle einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des KUNDEN, die nach Vertragsabschluss eintritt oder die EMBEDDED DATA nach Vertragsabschluss bekannt wird und die die Erfüllung gegenüber EMBEDDED DATA bestehender Zahlungspflichten gefährdet.
12.5. Reichen die vom KUNDEN geleisteten Zahlungen nicht zur Tilgung sämtlicher fälligen offenen Forderungen aus, so wird – auch im Fall einer anderslautenden Bestimmung durch den KUNDEN – die jeweils älteste Schuld getilgt. Sind Zinsen und/oder Kosten entstanden, so wird eine zur Tilgung der gesamten Schuld nicht ausreichende Leistung ab- weichend von Satz 1 zunächst auf die ältesten Kosten, dann auf die ältesten Zinsen und zuletzt nach Maßgabe von Satz 1 auf die Hauptleistung angerechnet.
12.6. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen wird EMBEDDED DATA dem KUNDEN in Rechnung stellen.
12.7. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund von EMBEDDED DATA bestrittener und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällignicht rechtskräftig festgestell- ter Gegenansprüche bzw. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern die Aufrechnung mit von EMBEDDED DATA bestrittenen oder nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligrechtskräftig festge- stellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft.
312.8. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit Kommt eine vom KUNDEN beauftragte und von 1-5 TagenEMBEDDED DATA ausgearbeitete Leistung aus Gründen, gilt die we- der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit EMBEDDED DATA noch die Erfüllungsgehilfen von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, EMBEDDED DATA zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter)vertreten haben, nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist zur Durchfüh- rung oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltzum Einsatz, so gilt für jeden Tag bleibt der Miete der vereinbarte MietpreisHonoraranspruch von EMBEDDED DATA davon unberührt.
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Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen 8.1 Alle Rechnungsbeträge sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung Rech- nungseingang zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt.
8.2 Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer auf das Bankkonto des TÜV, das auf der Rechnung angegeben ist, zu leisten.
8.3 Im Falle des Verzugs ist der TÜV berechtigt, einen Zinssatz in Höhe von 8 % über den Basiszinssatz der Deutschen Bun- desbank zu verlangen. Gleichzeitig wird die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
8.4 Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann TÜV vom Vertrag zurücktreten, Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichter- füllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern.
8.5 Die Regelung in Ziffer 8.4 gilt ebenso bei Nichteinlösung von Schecks, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzver- fahrens gegen den Auftraggeber oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.
8.6 Beanstandungen zu Rechnungen des TÜV sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
8.7 Der Vermieter behält sich vorTÜV ist dazu berechtigt, Rechnungeneinen angemessenen Kosten- vorschuss zu verlangen.
8.8 Der TÜV ist berechtigt, Rechnungsstornierungen und Gut- schriftenbei gestiegenen Gemein- und/oder Bezugskosten die Preise zu Beginn eines Monats zu erhöhen. Dies erfolgt durch schriftliche Anzeige, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers die 1 Monat (Mieter)Ände- rungsfrist) vor dem beabsichtigten Inkrafttreten abgesandt sein muss. Sollte die Preiserhöhung pro Vertragsjahr 5 % nicht übersteigen, nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht Auftraggeber aus Anlass dieser Preiser- höhung kein besonderes Kündigungsrecht. Im Falle einer Preiserhöhung von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass mehr als 5 % pro Vertragsjahr ist der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung Auf-
8.9 Gegen Forderungen des TÜV kann nur mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenrechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDie Miete i st zu zahlen vom Zeitpunkt der Abfahrt der Arbeitsbühne vom Betriebshof des Vermieters und bis zur Rückkehr dorthin. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, Jeder angefangene Tag wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Bei dem Miettarif handelt es sich um reine Gerätekosten ohne Bedienungspersonal und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligTreibstoff. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligAuf al l e genannten Preise wird die j eweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt Abrechungsgrundlagen sind die Abrechnung zum vollen Monatspreisj eweils gültigen Preislisten.
4. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettagvom Vermieter angegebenen M ietpreise beziehen sich ausschließlich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer von neun Stunden. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist Ein Zwei- oder Drei-Schichtbetrieb i st nur nach vorheriger Abstimmung mit dem und schriftlicher Zusage durch den Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebührenzulässig.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurdenDer Vermieter i st grundsätzlich berechtigt, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn vor der Zurverfügungstellung des Fahrzeugs eine angemessene Vorschusszahlung bzw. während der Mietzeit fällig bzw. angemessene Abschlagszahlungen zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsverlangen.
6. Die Kaution dient Sollte der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Xxxxxx seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattetnicht nachkommen, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschädenhat der Vermieter das Recht, Aufbereitungskosten) sich Zugang zu der Baustelle, auf der sich das angemietete Gerät befindet, zu verschaffen und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehendas Gerät i n Besitz zu nehmen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung Der Vermieter i st berechtigt, evtl. noch ausstehende Leistungen bis zur Bewirkung rückständiger Zahlungen zurückzuhalten. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Außerdem entfällt jede Verpflichtung zur Zahlung fälligeiner Vertragsstrafe. Der Vermieter behält sich vorkann nach seiner Xxxx entweder die weitere Zurverfügungstellung von Fahrzeugen von der vollständigen Bezahlung des entsprechenden Auftragswertes abhängig machen oder nach seiner Xxxx ohne jedweden Ersatzanspruch des Mieters von der Erfüllung ganz oder teilweise zurücktreten und als Ersatz eine Pauschale von 25 Prozent des Auftragwertes berechnen, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich soweit der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat Vermieter keinen höheren Schaden nachweist oder der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichertMieter nachweist, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenkein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden sei.
8. Gegen Zahlungsbedingungen: Zahlbar i nnerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung rein netto ohne j eden Abzug (Dienstleistung). Bei Überschreitung des Zahlungstermins über 30 Tage werden zwei Prozent Verzugszinsen über dem amtlichen Diskontsatz verrechnet. Eine Aufrechnung von Forderungen gegen die Ansprüche Leistung des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhti st i n jedem Fall ausgeschlossen.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Mietvertrag
Zahlungsbedingungen. a) Die Rechnungslegung für die Gesamtkosten (netto) zuzüglich der zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Netzanschlusses geltenden Umsatzsteuer erfolgt nach Abschluss der Arbeiten am Netzanschluss.
b) Zur Zahlung (Anzahlung sowie Restbetrag, sofern vereinbart) wird der Anschlussnehmer vom Netzbe- treiber gesondert durch Rechnungslegung aufgefordert. Die Rechnung wird zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
c) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Netzbetreiber maßgeblich. Zahlungs- eingang ist die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Netzbetreibers.
d) Der Anschlussnehmer leistet nach Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung (Vorauszahlung) auf die in Ziff. 1 ausgewiesenen Gesamtkosten (brutto) von in Höhe von XXXXX,XX EUR. Muster
e) Der Restbetrag wird bei Fertigstellung des Netzanschlusses fällig.
1) Der Netzbetreiber ist berechtigt, im Rahmen des § 8 Abs. 2 MsbG technische Mindestanforde- rungen an die in seinem Netzgebiet verwendeten Mess- und Steuereinrichtungen vorzugeben.
2) Für die Anlage jedes Anschlussnutzers (d.h. Letztverbraucher im Sinne EnWG, Betreiber von Stromerzeugungsanlagen) sind durch den Anschlussnehmer die Voraussetzungen für den Ein- bau der jeweils erforderlichen Mess-, Steuer- und Kommunikationseinrichtungen bzw. Messsys- teme nach den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers und den anerkannten Regeln der Technik zu schaffen und zu unterhalten.
3) Das Messkonzept, d. h. Aufbau und Lage der Messlokation(en) (Messstelle(n)) innerhalb der angeschlossenen elektrischen Anlage, sowie das Abrechnungskonzept werden auf Basis der erfolgten Anmeldung (Anlage 1) vom Netzbetreiber vorgegeben. Bei Änderung der Anschluss- nutzerstruktur ist das Messkonzept vom Anschlussnehmer mit dem Netzbetreiber neu abzu- stimmen und die elektrische Anlage anzupassen.
4) Soweit der Netzbetreiber auch der Messstellenbetreiber ist, bestimmt er zudem Art, Zahl und Größe der installierten Mess- und Steuereinrichtungen. Muster
5) Soweit der Netzbetreiber auch der Messstellenbetreiber ist, stellt der Netzbetreiber die Mess- einrichtungen einschließlich Wandler, ggf. auch Messsysteme und deren Informations- und Kommunikationstechnik-Komponenten bereit. Mit dem Einbau der Wandler beauftragt der An- schlussnehmer ein Elektroinstallationsunternehmen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.
6) Für die Anbindung von Kommunikationseinrichtungen des Netz-/grundzuständigen Messstel- lenbetreibers ist nach VDE-AR-N 4100 im Zählerschrank ein Raum für den Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) vorzusehen. Bei bestehenden Zählerschränken ohne Raum für APZ ist dieser Raum in unmittelbarer Nähe in Form eines plombierfähigen Verteilers bereitzustellen.
7) Befinden sich in der angeschlossenen elektrischen Anlage mehrere Zählerschränke, sind diese mit beiderseitig mit RJ45-Buchsen abgeschlossenen Netzwerkleitungen (mind. Cat5; im Instal- lationsrohr/-kanal) im Zählerschrank nach den Vorgaben des Netzbetreibers zu verbinden.
9) Sofern der Netzbetreiber zusätzlich auch den Messstellenbetrieb für Gas-, Hauptwasser- und Hauptwärmezähler erbringt/erbringen soll, sind diese Zähler separat mit Netzwerkleitungen (mind. Cat5) mit dem APZ zu verbinden. Netzwerkleitungen sind im APZ und in einem plombier- fähigen Gehäuse neben Zähler mit RJ45-Buchsen abzuschließen. Weitere Details sind Gegen- stand der medienspezifischen Vereinbarungen. Anhang: Messkonzept <.. image(Ein Bild, das Text, ClipArt enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Diese Zustimmungserklärung ist erforderlich, um bei einem Auseinanderfallen der Person des An- schlussnehmers und des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten dem Netzbetreiber die Aus- übung seiner Rechte und Pflichten, insbesondere bei der Herstellung, Änderung und Aufrechterhal- tung des weiteren Betriebes des Netzanschlusses und der Grundstücksbenutzung auch gegenüber dem Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten zu ermöglichen. Mit der Zustimmungserklärung wird der Grundstückseigentümer bzw. der Erbbauberechtigte nicht Schuldner der aus dem Netzanschluss- verhältnis resultierenden Kosten.
1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDies vorausgeschickt, stimmt der 🞎 Grundstückseigentümer 🞎 Erbbauberechtigte (bitte ankreuzen) Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Muster für folgenden Netzanschluss Gemarkung, Flurstück, Flurnummer dem Abschluss des Netzanschlussvertrages zwischen Anschlussnehmer Name, Vorname bzw. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntFirma des Anschlussnehmers Straße Hausnummer PLZ Ort und dem Netzbetreiber und der Inanspruchnahme seines Grundstücks nach Maßgabe des Netzan- schlussvertrages einschließlich der AGB Netzanschluss und Anschlussnutzung Strom des Netzbetrei- bers, wird dieser voll berechnetdort insbesondere Ziffer 14 Grundstücksmitbenutzung zu.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Bei Veräußerung seines Grundstücks ganz oder in Teilen oder Veräußerung seines Erbbaurechts unterrichtet der Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigte den Netzbetreiber hiervon unverzüglich in Textform und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an verpflichtet den Mieter, ohne jeden Abzug Erwerber zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligAbgabe einer gleich lautenden Zustimmungserklä- rung.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichertGrundstückseigentümer/Erbbauberechtigte erkennt an, dass der Verzicht die für den Anschluss des vorbe- zeichneten Grundstücks an das Verteilernetz des Netzbetreibers auf einen papiermäßigen Belegversand dem Grundstück vorhande- nen oder zu errichtenden Leitungen und Anlagen zu den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sichBetriebsanlagen des Netzbetreibers ge- hören und keine wesentlichen Bestandteile des Grundstücks werden, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht sondern stets nur Scheinbe- standteile des Grundstücks im Sinne des § 95 BGB sind und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenbleiben.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Netzanschlussvertrag
Zahlungsbedingungen. 13.1 Der Kunde zahlt für die vertraglichen Leistungen die im Bestellformular gem. Anlage 1 aufgeführten Preise. Die Preise verstehen sich Xxxxx, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
13.2 Monatliche Entgelte werden für den jeweiligen Monat im Voraus am ersten Kalender- tag des 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntMonats fällig.
13.3 Nutzungsabhängige Entgelte und sonstige Entgelte, wird dieser voll deren Höhe vor der Leistungs- erbringung nicht feststeht, werden bei einer einmaligen Leistungserbringung nach der Leistungserbringung und bei einer fortlaufenden Leistungserbringung monatlich im Nachhinein berechnet.
213.4 Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug. Der Kunde erteilt Optica zu diesem Zweck ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Kunde hat für ausreichende Deckung seines Xxxxxx zu sorgen. Gebühren, die Optica durch eine nicht gerechtfertigte Rückbuchung entste- hen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Optica ist in einem solchen Fall außerdem berechtigt, dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligGeltendmachung eines höheren Schadens bleibt Optica vorbehalten. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter Optica verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständigan- vertrauten Kontodaten vertraulich zu behandeln und nach vollständiger Beendigung der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden in den Stammdaten zu löschen.
13.5 Ist ein Lastschrifteinzug nicht möglich, richtigist Optica gem. § 320 BGB berechtigt, nachprüfbarden Zugang des Kunden zu der Software zu sperren, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahrenin dem Umfang zu sperren, indem der Kunde seine Zahlungspflicht nicht erfüllt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach 14.3 bleibt hiervon unberührt.
13.6 Optica kann die Vergütung nach Ziff. 13.1 nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Optica wird dem Kunden etwaige Erhöhungen der Vergütung rechtzeitig, spätestens drei Monate vor deren Inkrafttreten, in Textform mitteilen. Eine Preiserhöhung kommt
13.7 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, bestrittenen aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sichKunde darf Zurückbehal- tungsrechte nur wegen Gegenansprüchen, die elektronisch übertragenen Daten vollständigunbestritten, richtigbestritten aber entschei- dungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen. Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Rechnung haben innerhalb von 30 Werktagen nach Zugang der jeweiligen Rechnung zu erfolgen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtandernfalls sind diese ausgeschlossen.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Eine Anbindung an Die Ti
Zahlungsbedingungen. 1Die beiden ersten Lieferungen erfolgen per Barnachnahme, nach den ersten beiden Lieferungen liefert hilfe onLine domsky & domsky GbR nach Absprache auch auf Rechnung. Ein Miettag beträgt 24 StundenDer Kunde ist bei Barnachnahmen verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2Auf Anforderung ist die Quittung hilfe onLine domsky & domsky GbR vorzulegen bzw. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich eine leserliche Abschrift zu erteilen; im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligFalle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern hilfe onLine xxxxxx & domsky GbR haftet nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3für rechtzeitige Vorlegung der Schecks. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit Zahlungsverzug des Kunden ist hilfe onLine domsky & domsky GbR berechtigt, Zinsen in Höhe von 1-5 Tagenbis zu 5% bei Privatkunden und 8% bei Kaufläuten über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden können durch hilfe onLine xxxxxx & domsky GbR geltend gemacht werden. hilfe onLine xxxxxx & domsky GbR behält sich bei Webhostingangeboten das Recht vor, gilt der Tagespreisdie Leistung bei Zahlungsverzug Kostenpflichtig abzuschalten. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit Zahlungsverzug ist hilfe onLine domsky & domsky GbR berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen bis zu 10 EURO zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch hilfe onLine domsky & domsky GbR anerkannt wurden. Xxxxx nach Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt hilfe onLine xxxxxx & xxxxxx GbR von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich hilfe onLine xxxxxx & xxxxxx GbR vor eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag)behält sich hilfe onLine xxxxxx & xxxxxx GbR den Rücktritt vom Vertrag vor. Ab dem 22. Tag Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel Erbringen der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichSicherheitsleistung verzögert werden.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntDer Mieter ist verpflichtet, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch die bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung Vertragsschluss vereinbarte Miete an den Vermieter fälligzu zahlen. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders Soweit eine Kilometerbegrenzung vereinbart ist, jeweils am Monatsersten hat der Mieter die mehr gefahrenen Kilometer gemäß der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des Vermieters zu bezahlen. Alle Kosten, die im Voraus zur Zahlung fälligZusammenhang mit der Nutzung des Wohnmobils während der Nutzungszeit des Mieters entstehen, sind vom Mieter zu tragen. Dies gilt auch für während der Nutzungszeit entstandene Bußgelder. Das Wohnmobil wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt vom Mieter zurückzugeben; anderenfalls sind die entstehenden Betankungskosten gemäß Liste des Vermieters vom Mieter an den Vermieter zu zahlen und zwar zzgl. der Servicepauschale i.H.v. 40,-- €. Abgegolten durch den Mietpreis sind die Kosten des Versicherungsschutzes gem. Ziff. 4.
3, ebenso die Kosten für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagender Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Der Mieter ist verpflichtet, gilt der Tagespreisan den Vermieter für die Anmietung zusätzlich eine einmalige Übergabepauschale gem. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnetPreisliste des Vermieters, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen MonatspreisVertragsinhalt, zu zahlen. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel Übergabepauschale beinhaltet neben der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettagbetriebsbereiten Übergabe des Wohnmobils auch die ausführliche Fahrzeugeinweisung. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen Werden die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9mieterseits durch Kreditkarten beglichen, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag des betreffenden Xxxxxx bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Ist Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge der durch den Mieter schuldhaft verursachten Schadensfälle sowie Bußgeldverfahren, die aus der Zeit des Nutzungsverhältnisses des Mieters stammen, einschließlich hieraus entstehender Folgekosten, wie beispielsweise Abschleppkosten. Gerät der Mieter eine juristische Person mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz. Weist das Konto des öffentlichen RechtsMieters keine Deckung auf oder widerspricht der Mieter dem Lastschrifteinzug gegenüber seinem kontoführenden Institut, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmerist der Vermieter berechtigt, der bei Abschluss des Miet- vertrages die ihm dadurch entstandenen Kosten dem Kunden in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltRechnung zu stellen; dies gilt nicht, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreiswenn dem Vermieter hierdurch kein Aufwand/Schaden entstanden ist.
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Samples: Mietvertrag
Zahlungsbedingungen. 14.1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDie Bezahlung der Ware erfolgt nach Rechnungsstellung und ist per Nachnahme, per Kreditkarte oder Vorkasse (insbes. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnetbei Abonnement-Bestellungen) zu leisten. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
4.2. Der Kunde trägt die Kosten der Nachnahme. Im Falle der Zahlung gegen Rechnung hat die Zahlung -bei Rechnungsendbeträgen (Warenpreis zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer und Versandkosten) bis Euro 50,- binnen acht Tagen nach Rechnungsstellung (Versandtag), -im Übrigen binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung (Versandtag) netto zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung (Versandtag) so werden dem Kunden 2% Skonto vom Warenwert gewährt. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise Skonto-Regelungen gelten nicht für Tages- Zeitschriften und Wochenvermietungen Ware, die der gesetzl. Preisbindung unterliegt.
4.3. Bei Exporten hat die Zahlung • durch Akkreditiv, wobei die Kosten der Akkreditiveröffnung zu Lasten des Kunden gehen, oder • durch Barzahlung bei Abholung (inkl. gesetzlicher MwSt.) zu erfolgen.
4.4. Eigene Akzepte und Kundenwechsel werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verlags angenom- men und gelten nicht als Barzahlung. Diskont und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
4.5. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und für den Verlag kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.
4.6. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige beim Verlag eingeht, als Zahlungseingang.
4.7. Zahlungen sind grundsätzlich direkt an den Verlag zu richten. Bei Barverkäufen sind auch die vom Verlag hierzu bevollmächtigten Personen, v.a. Handelsvertreter, zum Inkasso berechtigt.
4.8. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, bei Stundung Stundungszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Diese sind höher oder niedriger anzu- setzen, wenn der Verlag eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Zudem ist der Verlag im VorausVerzugsfall berechtigt, spätestens jedoch bei Übergabe die Auslieferung weiterer Bestellungen zurückzuhalten oder zu verweigern, bis der Kunde sämtliche Forderungen des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligVerlags beglichen hat. Die Geltendmachung eines weiteren Mietraten sindVerzugsschadens behält sich der Verlag vor.
4.9. Wird für den Verlag nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, soweit zwischen den Vertragspartnern so ist der Verlag berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Wurden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht anders vereinbart isterbracht, so ist der Verlag berechtigt von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils am Monatsersten ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt dem Verlag unbenommen. Der Verlag behält sich im Voraus zur Zahlung fälligÜbrigen den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat.
34.10. Bei Mietverträgen Der Verlag ist berechtigt, mit einer Laufzeit von 1-5 Tagenseinen unstreitigen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnetrechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forde- rungen auch solche Gegenforderungen aufzurechnen, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab die dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung Kunden gegenüber den mit dem Vermieter möglichVerlag gem. §§ 15 ff. AktG konzernmäßig verbundenen Unternehmen zustehen. Weiterhin ist der Verlag aufgrund ihm erteilter Ermächtigungen berechtigt, gegen die Forderungen des Kunden mit sämtlichen unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen der übrigen Konzerngesellschaft aufzurechnen. Das gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von der anderen Seite Zahlung in Wechseln oder anderen Leistungen erfüllungshalber vereinbart sind und die Fälligkeiten verschieden sind.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
84.11. Gegen die Ansprüche des Vermieters Verlags kann der Mieter Kunde nur dann mit solchen Ansprüchen aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verlag schriftlich anerkannt sind. Gleiches gilt für die Ausübung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es Zurückbehaltungsrechts. Unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtGrund mangelhafter Leistung.
94.12. Ratenzahlungen sind nur nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung möglich. Für Kaufverträge mit Ratenzah- lungsvereinbarungen gilt zusätzlich Folgendes: Wenn der Käufer mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise derart im Rückstand bleibt, dass der Rückstand mindestens ein Zehntel des Gesamtpreises beträgt, ist die ganze Restforderung des Verkäufers auf einmal fällig. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltKäufer als Kaufmann im Handelsregister eingetragen, so gilt genügt der Rückstand von zwei aufeinander folgenden Raten für jeden Tag die Gesamtfälligkeit der Miete Restforderung. Alle Zahlungen dienen zur Tilgung der vereinbarte Mietpreisjeweils ältesten fälligen Rate.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Waren & Abonnement
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt6.1 Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, wird dieser voll berechnetgelten unsere Preise „ab Niederlassung Schwäbisch Gmünd“.
26.2 Alle Preise bzw. Vergütungen sind Nettopreise. Bei der Fakturierung gelten die Bedingungen des Deutschen Umsatzsteuerrechts als vereinbart. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Vorausjeweils geltende, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälliggesetzliche Mehr- wertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit 6.3 Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung (ohne Abzug) bei allen Vertragsgestaltungen innerhalb von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 zehn Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Verzug tritt somit elf Tage nach Rechnungsdatum ein. Der Vermieter behält sich vorAbzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Verauslagte Gebühren und Bei- träge für Auflagen von Genehmigungen, RechnungenSondernutzungen und verkehrslenkenden Maß- nahmen werden zzgl. einer Vorlageprovision von 5 %, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers mind. jedoch 30,00 € (Mieternetto), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermittelnweiter- berechnet. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat Sofern sich bei der Empfänger Auftragsdurchführung eine Abweichung der ursprünglichen Angaben herausstellt, sind wir berechtigt, die Vergütung entsprechend anzupassen.
6.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden (Besteller, Mieter) ein Wider- spruchsrecht bei allen Vertragsgestaltungen nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von 14 Tagenuns an- erkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit be- fugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6.5 Im Falle einer Vermietung ist die Miete zu zahlen vom Zeitpunkt der Abfahrt der Mietsache von unserem Betriebshof bis zur Rückkehr dorthin. Der An- und Abtransport der Mietsache vom Betriebshof zum Einsatzort und zurück wird – sofern er vom Vermieter verpflichtet sichdurchgeführt wird – nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zum vereinbarten Miettarif bzw. zu vereinbarten Pauschalsätzen abgerechnet. Abrechnungsgrundlage ist unsere Auftragsbestätigung und die darin angegebenen Miettarife bzw. Stundensätze. Jeder angefangene Xxxxxxx wird in voller Höhe berechnet. Erfolgt die Vermietung wochen- oder monatsweise, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahrenwird jede angefangene Woche bzw. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass je- der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenangefangene Monat berechnet.
86.6 Die vereinbarte Gerätemiete ist zahlbar nach Rechnungserhalt rein netto ohne jeden Abzug. Gegen Bei Überschreitung des Zahlungstermins – vereinbart sind zehn Tage ab Rechnungsdatum – werden die Ansprüche gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
6.7 Wir sind berechtigt, vor der Zurverfügungstellung des Vermieters kann Mietgeräts eine angemessene Vor- schusszahlung bzw. während der Mieter nur dann aufrechnenMietzeit angemessene Abschlagszahlungen i. H. der bis dato angefallenen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann anteiligen Mieten zu verlangen.
6.8 Sollte der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen Kunde/Xxxxxx seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag beruhtnicht nach- kommen oder eine Beschädigung der Mietsache zu befürchten sein, haben wir das Recht, uns Zugang zu dem Einsatzort, an dem sich das angemietete Gerät befindet, zu verschaffen und das Mietgerät im Wege der Selbsthilfe in Besitz zu nehmen.
96.9 Wir sind außerdem im Rahmen von Miet- und Nutzungsüberlassungsverträgen berech- tigt, evtl. Ist noch ausstehende Leistungen bis zur Bewirkung rückständiger Zahlungen zurück- zuhalten. Wir können nach unserer Xxxx entweder die weitere Zurverfügungstellung von Mietgeräten von der vollständigen Bezahlung des entsprechenden Auftragswerts abhängig machen oder nach unserer Xxxx ohne jedweden Ersatzanspruch des Kunden/Mieters – von der Erfüllung ganz oder teilweise zurücktreten und als Ersatz eine Pauschale von 20 % des Auftragswerts berechnen, soweit wir keinen höheren Schaden nachweisen oder der Kun- de/Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechtsnachweist, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen dass kein oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreiswesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
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Zahlungsbedingungen. 1Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung ohne Abzug. Ein Miettag beträgt 24 StundenFracht- und Montagerechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntRechnungen werden auf den vereinbarten Fertigstellungstag im Werk datiert. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die REV Ritter GmbH vorbehaltlich weiterer Ansprüche berechtigt, wird dieser voll berechnet.
2Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins gemäß § 288 BGB geltend zu machen. Ferner ist die REV Ritter GmbH bei Überschreitung des Zahlungsziels durch den Käufer zur Zurückhaltung aller Lieferungen berechtigt, ohne dadurch in Lieferverzug zu geraten. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich Entgegennahme von Wechseln erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligAusnahmefall und stets nur erfüllungshalber sowie unter Ablehnung der Haftung für rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorlage der Protestierung. Wechsel werden außer- LEADER INNOVATION REV Xxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxxxx 0 - 0 X-00000 Xxxxxxx E-Mail: xxxxxx@xxx.xxx dem nur unter Ablehnung von Xxxxxx angenommen. Die weiteren Mietraten Diskontfähigkeit der angenommenen Wechsel wird vorausgesetzt. Einziehungs- und Diskontspesen, einschließlich Wechselsteuer, gehen zu Lasten des Käufers. Auch Schecks, die im Übrigen nicht als Barzahlung gelten, werden nur unter Vorbehalt angenommen. Insoweit gilt das für den Wechsel Ausgeführte entsprechend. Der Käufer ist zu einer Aufrechnung den Ansprüchen der REV Ritter GmbH gegenüber nicht berechtigt, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung von irgendwelchen Ansprüchen gegen die REV Ritter GmbH ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung zulässig. Der Käufer verpflichtet sich darüber hinaus, soweit zwischen den Vertragspartnern die REV Ritter GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Voraussetzung für die Lieferpflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Käufers, die dieser mit seiner Bestellung versi- chert. Gerät der Käufer länger als eine Woche mit einem nicht anders vereinbart istunerheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten Umstände ein, jeweils am Monatsersten welche begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit rechtfertigen, so werden alle Forderungen der REV Ritter GmbH ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel sofort fällig und sind in bar zahlbar. In diesen Fällen ist die REV Ritter GmbH vorbehaltlich ihrer sonstigen Rechte außerdem berechtigt, nur noch gegen Barzahlung – im Voraus zur Zahlung fällig– oder sonstige Sicher- stellung weiterzuliefern oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDie Zahlungen (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) sind nach Rechnungseingang sofort ohne Abzug zu leisten. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntDie Rechnung kann unter dem Tag der Lieferung, wird dieser voll berechnetTeillie- ferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt werden. Wechsel werden nur nach gesonderter Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Diese sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Bei Bereitstellung wesentlicher Fremderzeugnisse, z. B. sehr große Papier- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich Karton- mengen, besondere Materialien, oder sonstiger Vorleistungen kann hierfür Vorauszah- lung verlangt werden. Dies gilt auch und im VorausBesonderen für Projekte, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligderen Planungs- und Vorbereitungszeitraum 30 Kalendertage überschreiten. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligBei Neukunden behält sich der Auftragnehmer eine 100-prozentige Vorauszahlung vor.
3. Bei Mietverträgen Der Auftraggeber kann nur mit einer Laufzeit von 1-5 Tagenunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten For- derung aufrechnen. Einem Auftraggeber, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnetVollkaufmann im Sinne des HGB ist, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreisste- hen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur Rechte nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich§ 320 BGB nach Abschnitt VII.3 nicht nachgekommen ist.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzwIst die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetrete- nen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftrag- gebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer ebenfalls zu, wenn der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebührenAuftraggeber trotz einer ver- zugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
5. Sofern Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, Höhe von 2 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinstzahlen. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsGeltendmachung weiteren Ver- zugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau taggenau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Mietvertrag
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten 4.1 Unsere Rechnungen sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart istvereinbart, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligsofort fä llig und rein netto, porto- und spesenfrei zu bezahlen.
34.2 Zahlungen gelten an dem Tage als geleistet, an dem wir ü ber den Betrag verfü gen kö nnen; sie wer- den jeweils auf die ä lteste Schuld angerechnet. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der TagespreisVoraus- oder Akontozahlungen werden nicht verzinst.
4.3 Schecks werden nur zahlungshalber und unter dem ü blichen Vorbehalt angenommen. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist Wechsel werden nur nach vorheriger Abstimmung mit Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und unter dem Vermieter möglichü b- lichen Vorbehalt angenommen. Diskont- und Einzugsspesen trä gt der Besteller. Fü r rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Pro- test wird keine Gewä hr ü bernommen.
44.4 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Besteller verpflichtet, ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in Hö - he von jä hrlich 3% ü ber dem jeweiligen Diskontsatz der Europä ischen Zentralbank, mindestens je- doch in Hö he von 8% zu zahlen. Bei Rücklastschrift mangels Deckung Wir sind außerdem berechtigt, Lieferungen auch aus anderen Auf- trä gen – in angemessenem Maß und Umfang – zurü ckzuhalten und ohne Vorankü ndigung nur noch gegen Vorkasse oder per Nachname auszufü hren.
4.5 Der Besteller kann gegen unsere Ansprü che nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskrä ftig festgestellt sind.
4.6 Im Falle der spü rbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhä ltnisse des Bestellers, seiner Zahlungseinstellung, seiner Überschuldung, der Beantragung eines Vergleichs- oder Konkursver- fahrens ü ber sein Vermö gen oder der Nichteinlö sung von Schecks durch den Besteller, werden al- le unsere Forderungen sofort zur Zahlung fä llig. In diesen Fä llen sind wir nach unserer Xxxx be- rechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder, wenn der Besteller nach Aufforderung die Vertragserfü llung bzw. die Sicherheitsleistung endgü ltig verweigert, vom Vertrag zurü ckzutreten oder Schadensersatz wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebührenNichterfü llung zu verlangen.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 18.1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDie Kursgebühren sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen und verstehen sich pro Person inkl. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnetMwSt. und GEMA.
28.2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im VorausDer KUNDE hat die Kursgebühr gemäß den von der TANZFABRIK angebotenen Zahlungsarten zu entrichten. Fol- gende Zahlungsarten werden angeboten: * Banklastschrift
8.3. Als zahlweise wird nur die Zahlung monatlich per Banklastschrift akzeptiert. Kommt der KUNDE bei monatlicher zahlweise mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, spätestens jedoch bei Übergabe so ist der gesamte Restbetrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung gebuchten Tanzkurses sofort fällig.
38.4. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt Der KUNDE hat der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen MonatspreisTANZFABRIK seine IBAN und den Kontoinhaber mitzuteilen. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel TANZFABRIK bucht nach Rechnungsstellung den Rechnungsbetrag von dem Konto des KUNDEN ab. Im Falle einer Rücklastschrift hat der vereinbarten monatlichen Mietrate KUNDE die Kosten dieser Rücklastschrift in Höhe von 10,00 Euro zuzüglich der entsprechenden Bankgebühren pro angefangenen MiettagRücklastschrift an die TANZFABRIK zu erstatten. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit Der Nachweis, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden durch die Rücklastschrift entstanden ist, bleibt dem Vermieter möglichKUNDEN vorbehalten.
48.5. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sichAufrechnungsrechte stehen KUNDEN, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständigUNTERNEHMER i.S.d. § 14 BGB sind, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnenzu, wenn die Gegenforderung des Mieters Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten ist bzw. von der TANZFABRIK anerkannt sind oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es die sich gegenüberstehenden Forderungen auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9demselben Rechtsverhältnis beruhen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so Dieses Aufrechnungsverbot gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte MietpreisKUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.
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Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt3.1 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt ist der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung ab Rech- nungsdatum zur Zahlung fällig. Sämtliche Preise sind ausschließlich in der Währung Euro angege- ben.
3.2 Der Vermieter Rechnungsbetrag kann vom Kunden mit- tels Kreditkarte (VISA, Mastercard & Diners Club), mit Paypal oder per Sofortüberweisung beglichen werden. INTERSPORT akzeptiert auch Zahlungen durch Verwendung einer Gutscheinkarte gem. 1.9. dieser AGB. Ausschließlich für Kunden in Österreich bietet INTERSPORT auch die Zahlungsop- tion „Kauf auf Rechnung“ an. Sofern der Kunde diese Zahlungsoption wählt, zieht INTERSPORT den Kooperationspartner Klarna bei. Klarna Austria GmbH Xxxxxxxxxxxxx 0/00 0000 Xxxx In diesem Fall wird eine Anfrage für den Kunden an Klarnas Transaktionssystem gesandt. Klarna veranlasst daraufhin eine Prüfung der Bonität des Kunden. Erfüllt der Kunde die (Bonitäts-)kri- terien, ermöglicht Klarna ihm die Zahlung sei- nes Einkaufs unter Nutzung der Dienstleistung von Klarna. Klarna erwirbt die im Rahmen die- ses Einkaufs entstehende Forderung von INTER- SPORT gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Versendung der Ware oder dem jeweils zwischen INTERSPORT und Klarna vereinbarten Zeitpunkt. Das Verhältnis zwischen Klarna und dem Kunden wird zwischen Klarna und dem Kunden im Zuge der Auswahl der Zahlungsoption „Kauf auf Rechnung“ näher geregelt. Es kommt in weiterer Folge ein di- rektes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Klarna zustande.
3.3 INTERSPORT behält sich auch selbst vor, Rechnungenan Kunden, Rechnungsstornierungen die als Zahlungsmodalität offene Rech- nung (Zahlung per Erlagschein) gewählt haben, bei negativer Bonitätsauskunft (siehe Punkt 8.4.) nur per Nachnahme zu liefern oder die Vertragsan- nahme abzulehnen.
3.4 Der Kunde hat Spesen und Gut- schriftenKosten, vorbehaltlich der Zustimmung die INTERSPORT durch Mahnung und zweckentspre- chende Rechtsverfolgung entstehen, im gesetzli- xxxx Xxxxxx zu ersetzen.
3.5 Im Fall des Empfängers (Mieter)Verzugs ist INTERSPORT ohne vorhergehende Mahnung berechtigt, nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege gesetzli- che Verzugszinsen geltend zu übermittelnmachen. Gegen Zudem ist INTERSPORT für den elektroni- schen Rechnungsversand Fall des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht Zahlungsverzugs berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht Tagen vom Vertrag zurück zu tre- ten und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, bereits gelieferte Waren vom Kunden zu- rück zu dokumentierenverlangen.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 14.1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDie Bezahlung der Ware erfolgt nach Rechnungsstellung und ist per Nachnahme, per Kreditkarte oder Vorkasse (insbes. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnetbei Abonnement-Bestellungen) zu leisten. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
4.2. Der Kunde trägt die Kosten der Nachnahme. Im Falle der Zahlung gegen Rechnung hat die Zahlung -bei Rechnungsendbeträgen (Warenpreis zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer und Versandkosten) bis Euro 50,- binnen acht Tagen nach Rechnungsstellung (Versandtag), -im Übrigen binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung (Versandtag) netto zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung (Versandtag) so werden dem Kunden 2% Skonto vom Warenwert gewährt. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise Skonto-Regelungen gelten nicht für Tages- Zeitschriften und Wochenvermietungen Ware, die der gesetzl. Preisbindung unterliegt.
4.3. Bei Exporten hat die Zahlung • durch Akkreditiv, wobei die Kosten der Akkreditiveröffnung zu Lasten des Kunden gehen, oder • durch Barzahlung bei Abholung (inkl. gesetzlicher MwSt.) zu erfolgen.
4.4. Eigene Akzepte und Kundenwechsel werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verlags angenommen und gelten nicht als Barzahlung. Diskont und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
4.5. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und für den Verlag kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.
4.6. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige beim Verlag eingeht, als Zahlungseingang.
4.7. Zahlungen sind grundsätzlich direkt an den Verlag zu richten. Bei Barverkäufen sind auch die vom Verlag hierzu bevollmächtigten Personen, v.a. Handelsvertreter, zum Inkasso berechtigt.
4.8. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, bei Stundung Stundungszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Diese sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verlag eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Zudem ist der Verlag im VorausVerzugsfall berechtigt, spätestens jedoch bei Übergabe die Auslieferung weiterer Bestellungen zurückzuhalten oder zu verweigern, bis der Kunde sämtliche Forderungen des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligVerlags beglichen hat. Die Geltendmachung eines weiteren Mietraten sindVerzugsschadens behält sich der Verlag vor.
4.9. Wird für den Verlag nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, soweit zwischen den Vertragspartnern so ist der Verlag berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Wurden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht anders vereinbart isterbracht, so ist der Verlag berechtigt von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils am Monatsersten ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt dem Verlag unbenommen. Der Verlag behält sich im Voraus zur Zahlung fälligÜbrigen den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat.
34.10. Bei Mietverträgen Der Verlag ist berechtigt, mit einer Laufzeit von 1-5 Tagenseinen unstreitigen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnetrechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen auch solche Gegenforderungen aufzurechnen, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab die dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung Kunden gegenüber den mit dem Vermieter möglichVerlag gem. §§ 15 ff. AktG konzernmäßig verbundenen Unternehmen zustehen. Weiterhin ist der Verlag aufgrund ihm erteilter Ermächtigungen berechtigt, gegen die Forderungen des Kunden mit sämtlichen unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen der übrigen Konzerngesellschaft aufzurechnen. Das gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von der anderen Seite Zahlung in Wechseln oder anderen Leistungen erfüllungshalber vereinbart sind und die Fälligkeiten verschieden sind.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
84.11. Gegen die Ansprüche des Vermieters Verlags kann der Mieter Kunde nur dann mit solchen Ansprüchen aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verlag schriftlich anerkannt sind. Gleiches gilt für die Ausübung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es Zurückbehaltungsrechts. Unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtGrund mangelhafter Leistung.
94.12. Ratenzahlungen sind nur nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung möglich. Für Kaufverträge mit Ratenzahlungsvereinbarungen gilt zusätzlich Folgendes: Wenn der Käufer mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise derart im Rückstand bleibt, dass der Rückstand mindestens ein Zehntel des Gesamtpreises beträgt, ist die ganze Restforderung des Verkäufers auf einmal fällig. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltKäufer als Kaufmann im Handelsregister eingetragen, so gilt genügt der Rückstand von zwei aufeinander folgenden Raten für jeden Tag die Gesamtfälligkeit der Miete Restforderung. Alle Zahlungen dienen zur Tilgung der vereinbarte Mietpreisjeweils ältesten fälligen Rate.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Waren & Abonnement
Zahlungsbedingungen. 13.1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Mit dem Zuschlag ist der Kaufpreis nebst Kommission und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung Nebenkosten fällig.
33.2. Der vom Käufer zu zahlende Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Zuschlagpreis + Kommissionsgebühr = Nettobetrag + gesetzliche Mehrwertsteuer = Bruttopreis + anteilige Versicherung + Versicherungssteuer = Rechnungsbetrag
3.3. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach dem Zuschlag in bar oder bestätigtem Xxxxxxxxxx bzw. durch einen von der Bank des Käufers bestätigten Bar- oder Verrechnungsscheck oder durch eine von der Bank des Käufers bestätigte Lastschriftbevollmächtigung an die von RSH Beauftragten im Auktionsbüro zu bezahlen. Der Käufer kommt in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht am 7. Tag nach der Auktion bei RSH eingegangen ist.
3.4. RSH hat das Recht, nach Schluss der Auktion Verkäufe im Stall zuzulassen. Die genehmigten Stallverkäufe unterliegen der gleichen Abrechnungspflicht wie Auktionsverkäufe.
3.5. Eine direkte Verrechnung zwischen Käufer und Xxxxxxxxxx ist nicht gestattet und gegenüber dem Veranstalter unwirksam.
3.6. Bei Mietverträgen mit Käufen im Namen Dritter durch RSH kann RSH den Kaufpreis per Bar- Nachnahme erheben, ohne dass es hierzu einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreisbesonderen Vereinbarung bedarf.
3.7. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag)Nichtzahlung werden Verzugszinsen gem. Ab dem 22§ 288 Abs. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag 2 BGB in Höhe von 8% über den Basiszinssatz vom Tage der anfallenden Bank- gebührenFälligkeit an berechnet. Unberührt bleibt das Recht von RSH, einen höheren Schaden geltend zu machen.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Auktionsbestimmungen
Zahlungsbedingungen. 19.1 Rechnungen sind fällig ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware. Ein Miettag beträgt 24 StundenFür die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zah- lungseingang beim Lieferanten maßgeblich. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnetVerzug tritt nach Ablauf von 30 Tagen seit Fälligkeit ein. Mitarbeiter des Lieferanten sind nicht zum Inkasso berechtigt.
29.2 Wird Skonto gewährt, ist Skontoabzug von neuen Rechnun- gen unzulässig, solange sich der Kunde mit der Bezahlung älterer Rechnungen in Verzug befindet. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligSkontogewähr be- gründet kein Zahlungsziel; die Skontofrist wird berechnet ab Rechnungsdatum.
39.3 Von Ziff. 9.1 abweichende Zahlungsziele sind nur verbind- lich, wenn diese individualvertraglich ausdrücklich vereinbart werden. In diesem Fall tritt Verzug automatisch mit Ablauf der Zahlungsfrist ein.
9.4 Bei Verzug des Kunden ist der Lieferant berechtigt, Verzugs- zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Ba- siszinssatz zu berechnen. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 TagenZahlungsverzug ist der Liefe- rant berechtigt, gilt sämtliche – auch valutierten – Ansprüche aus der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und die weitere Belieferung vom Ausgleich der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichfälligen Forderungen abhängig zu machen.
49.5 Wurde Zahlung per Bankeinzug vereinbart, sichert der Kunde zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzwKosten, die aufgrund von Nichteinlösung/Rückbuchung der Last- schrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch den Lieferan- ten verursacht wurde. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet Hat der Vermieter Kunde dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Lieferanten ein öffentlichSEPA Basislastschrift-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeltMandat/SEPA Firmenlastschrift-Man- dat erteilt, wird die Kaution nicht verzinstFrist für die Vorankündigung (Pre-Notifi- cation) auf zwei (2) Tage verkürzt. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsVorankündigung er- folgt durch die jeweilige Rechnung.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle 9.6 Der Kunde kann nur mit Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sichaufrechnen, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständigunbe- stritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehal- tungsrecht besteht nur insoweit, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass als der Verzicht Gegenanspruch auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 110.1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDer Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
10.2. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntDie jeweils gültigen Preise und Tarife für die Dienste und sonstigen Leistungen ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Preisliste unter Beachtung der in diesen AGB sowie den ergänzenden AGB vereinbarten Änderungsrechte.
10.3. SWOM stellt dem Kunden die im Multimediavertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Multimediavertrag und der/den Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Preisen und Konditionen inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grundpreis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Entgelte, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sämtliche Preise beinhalten den gesetzlichen Umsatzsteuersatz. Sollte sich der Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuer- oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich die Steuer oder der Gebührensatz ändert.
10.4. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich, sofern im Multimediavertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieser voll dieses für jeden Tag anteilig berechnet.
210.5. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- vereinbarten Entgelte sind monatlich zu zahlen und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen werden mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt Zugang der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag Rechnung in voller Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vorSofern der Kunde SWOM eine Einzugsermächtigung erteilt hat, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung werden die Entgelte von SWOM im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 TagenKunden abgebucht. Der Vermieter verpflichtet sichLastschrifteinzug erfolgt grundsätzlich nicht vor Ablauf von fünf Kalendertagen nach Rechnungsdatum. Soweit der Kunde SWOM keine Einzugsermächtigung erteilt hat, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständigmuss der Rechnungsbetrag spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsstellung im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angegebenen Konto von SWOM gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegeben Zahlungsfrist, richtigspätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. SWOM wird den Kunden auf der Rechnung auf diesen Umstand hinweisen.
10.6. Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt, nachprüfbarist er verpflichtet, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichertdafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt SWOM dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung. SWOM ist berechtigt, den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sichBankeinzug einzustellen, sofern die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenLastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 19.1 Die Rechnungen der GEMÜ Ver- triebs AG sind vom Käufer innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, d.h. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntohne Skonto oder anderweitige Abzüge, wird dieser voll berechnetzu bezah- len.
29.2 Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der fällige Betrag auf dem Konto der GEMÜ Vertriebs AG gutge- schrieben ist und der GEMÜ Ver- triebs AG zur freien Verfügung steht. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Zahlung hat durch Bank-, Giro- oder Postcheck- überweisung zu erfolgen.
9.3 Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Trans- port, Ablieferung oder Abnahme der gelieferten Produkte aus Gründen, welche die GEMÜ Ver- triebs AG nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich geringe Nachbesserungen als notwendig erweisen, die den Gebrauch der gelieferten Produkte nicht verun- möglichen.
9.4 Hält der Käufer den vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, so kommt er ohne weiteres ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug und Wochenvermietungen sind grundsätzlich hat ab diesem Tag ei- nen Verzugszins von 7% zu ent- richten.
9.5 Die Nichteinhaltung der Zah- lungsbedingungen entbindet die GEMÜ Vertriebs AG von ihrer Lieferverpflichtung, indes den Käufer nicht von seiner Annah- mepflicht. Die GEMÜ Vertriebs AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, wegen Verzuges des Käufers vom Vertrag zurückzu- treten und die gelieferten Produk- te zurückzufordern.
9.6 Alle Mahn- und Xxxxxxx-Xxxxxx im VorausFalle von Xxxxxxx- oder Zah- lungsverzug gehen zu Lasten des Käufers. Während des Verzuges ist der Verkäufer auch jederzeit berechtigt, spätestens jedoch bei Übergabe vom Vertrag zurück- zutreten, bereits gelieferte Xxxx zurückzuverlangen und Schaden- ersatz wegen Dahinfallen des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligVertrages zu fordern.
39.7 Entstehen nach Bestätigung des Auftrages begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, so etwa wegen negativer Aus- künfte, Wechselproteste, Zah- lungseinstellung, Zwangsvollstre- ckungen, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfah- rens usw. Bei Mietverträgen oder gerät der Käufer gegenüber dem Verkäufer mit der Zahlung einer Laufzeit von 1-5 Tagenfälligen Verbind- lichkeit in Verzug, gilt so ist der TagespreisVer- käufer berechtigt, Vorauszahlung des Kaufpreises oder Sicherheiten nach Xxxx des Verkäufers zu ver- langen. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt Kommt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird Käufer die- sem Verlangen innerhalb ange- messener Frist nicht nach, ist der volle Wochenpreis berechnetVerkäuferberechtigt, anschließend Tag genau mit 1/7tel vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist ausserdem zum Rücktritt dann be- rechtigt, wenn der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag Käufer den Liefergegenstand in der bestellten Menge bis zum 30Ablauf der Be- zugsfrist nicht abgerufen hat. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel Weitergehende Ansprüche des Verkäufers, insbesondere der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe An- spruch auf Schadenersatz aus dem Dahinfallen des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichVertrages, wer- den hierdurch nicht berührt.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, 9.8 Die Aussendienstmitarbeiter des Verkäufers sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht zum Empfang von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter Zahlungen nur dann aufrechnenberechtigt, wenn die Gegenforderung sie eine ausdrückliche schriftliche Geldvollmacht des Mieters unbestritten Verkäufers vorweisen können. Den Aussendienstmitarbeitern ist es nicht gestattet, Rechnungen auszustellen, Ware umzutauschen oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtohne Anweisung des Ver- käufers Rückware in Empfang zu nehmen.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1a) Die Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Die Preise gelten ab Lager Frasdorf und schließen Verpackung, Verladung, Transport und ähnliche Leistungen nicht ein, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften betreffend Fernabsatzgeschäfte und Geschäften mit Verbrauchern entgegenstehen.
c) Der Kaufpreis ist nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Ein Miettag beträgt 24 StundenUnberechtigte Abzüge werden zurückverlangt. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntZahlt der Vertragspartner 2 Wochen nach Ablauf des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels nicht, ist die Unger Weine KG berechtigt, ohne Mahnung oder Nachfristsetzung vom Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für vom Kunden verursachte Rücklastschriften berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 11,90 inkl. MwSt zuzüglich den entstandenen Bankgebühren. Bei Bestellungen von Vertragspartnern mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland sowie bei der ersten Bestellung von Neukunden ist Vorkasse zu leisten. Darüber hinaus behält sich die Unger Weine KG vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls die Unger Weine KG von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch macht, wird dieser voll berechnetunser Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt. In diesem Falle beginnt die Lieferung bei Bezahlung des Kaufpreises sowie der Lieferkosten.
2d) Für die Bearbeitung einer MwSt.– Rückerstattung o. einer vom Partner veranlassten Rechnungsänderung wird eine Gebühr von Euro 11,90 inkl. MwSt pro Rechnung erhoben.
e) Ist der Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu einem erheblichen Teil, d.h. mehr als 10%, aus einem von ihm zu vertretenden Grund mit mehr als 2 Wochen im Verzug, so wird die gesamte Forderung fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen wurden, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Während des Verzugs ist die ausstehende Forderung den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu verzinsen. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Unger Weine KG kann einen höheren und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligder Vertragspartner einen niedrigeren Schaden nachweisen.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit f) Beanstandungen der Rechnungen müssen in Textform und spätestens innerhalb von 1-5 Tagen8 Tagen nach Zugang der Rechnung erfolgen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichsofern nicht für Verbraucher andere gesetzliche Regelungen gelten.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. g) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet etwaiger von der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter)Unger Weine KG bestrittener, nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand rechtskräftiger Gegenansprüche des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenVertragspartners ist nicht statthaft.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern 8.1 Sofern vertraglich nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurdenvereinbart, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter Rechnungen von mITronic Service GmbH 14 Tage nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vorAb dem 15ten Tag nach Rechnungsdatum tritt Verzug ein, Rechnungenohne dass es einer Mahnung durch mITronic Service GmbH bedürfte. Bei Zahlungsverzug werden von mITronic Service GmbH sämtliche daraus entstehende Spesen, Rechnungsstornierungen Kosten und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 TagenVerzugszinsen verrechnet. Der Vermieter verpflichtet sichVerzugszinssatz beträgt 9,2% über dem jeweiligen Basiszinssatz (gesetzliche Zinsen gemäß § 456 UGB). Die Verrechnung von Zinseszinsen ist zulässig; die Höhe der Zinseszinsen beträgt 9,2% über dem jeweiligen Basiszinssatz.
8.2 Die Entgelte für Serviceleistungen werden gemäß dem im Servicevertrag vereinbarten Zeitintervallen im Voraus in Rechnung gestellt. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die in Punkt 8.1 angeführten Zinssätze.
8.3 Eine Zurückhaltung von Leistungen durch den Kunden ist ausschließlich dann zulässig, wenn mITronic Service GmbH schriftlich zugestanden hat, dass dem Kunden Erfüllungs- Garantie- oder Gewährleistungsansprüche zustehen.
8.4 Schecks und Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag unwiderruflich auf ein Konto der mITronic Service GmbH gutgeschrieben worden ist. Bei mehreren Forderungen gegen Kunden, kann mITronic Service GmbH ungeachtet einer allfälligen abweichenden Widmung des Kunden – frei bestimmen, auf welche Forderung eingehende Zahlungen verrechnet werden.
8.5 Gerät der Kunde bezüglich fälliger Zahlungen in Verzug, ist mITronic Service GmbH berechtigt, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständigLieferung aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten. Soweit die Zahlung der rückständigen Beträge erfolgt, richtigist mITronic Service GmbH berechtigt, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, eine neue Lieferfrist unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Lieferverpflichtungen nach billigem Ermessen zu dokumentierenbestimmen.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 12.1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx Im Aufstellungsmonat wird ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnetaliquotes Entgelt verrechnet.
22.2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Besteht keine abweichende Vereinbarung, ist die vereinbarte monatliche nutzungsunabhängige Vergütung (Miet- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, Serviceentgelt) jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligzum ersten Werktag fällig und zu bezahlen. Beginnt der Vertrag während eines Monates, ist die zeitanteilige Vergütung für diesen Monat sofort mit Vertragsabschluss fällig und innerhalb von 10 Kalendertagen ab Vertragsschluss zu bezahlen.
2.3. Vereinbarte vierteljährliche Pauschalbeträge für Serviceleistungen sind für jedes Vierteljahr im Voraus zum ersten Werktag fällig und zu bezahlen. Der anteilige erste Pauschalbetrag ist sofort mit Vertragsschluss fällig und innerhalb von 10 Kalendertagen ab Vertragsschluss zu bezahlen. Bei Vertragsbeendigung verfällt ein schon bezahltes Entgelt für nicht verbrauchte Abrechnungseinheiten.
2.4. Bei vereinbarter nutzungsabhängiger Vergütung (User-Charge oder Folgekopien/-drucke/Lfm/m²) ist der Kunde verpflichtet, Océ den jeweiligen Zählerstand zum 28. eines jeden Monats umgehend, jedoch spätestens bis zum 3. Bei Mietverträgen Kalendertag des Folgemonats schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Die Vergütung ist zum Ende eines jeden Abrechnungszeitraums jeweils sofort fällig und bis zum 10. Kalendertag des darauffolgenden Monats ohne Abzug zu bezahlen. Unterlässt der Kunde die Mitteilung, ist Océ berechtigt, eine geschätzte Anzahl von Abrechnungseinheiten zu verrechnen. Nach Erhalt des exakten Zählerstands erfolgt eine Korrektur mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreisnächsten Abrechnung.
2.5. Bei Miet- verträgen Vertragsschluss gewährtes inkludiertes Kopier-/Druckvolumen kann vom Kunden jeweils nur für das betreffende Gerät genutzt werden. Am Ende eines Abrechnungszeitraums nicht genutztes inkludiertes Kopier-/ Druckvolumen kann nur innerhalb eins Vertragsjahres, gerechnet ab dem im Vertrag ausgewiesenen Vertragsbeginn, auf künftige Abrechnungszeiträume übertragen werden; mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen Ablauf des Vertragsjahres verfallen sie ersatzlos. Geldersatz für nicht genutztes inkludiertes Kopier-/Druckvolumen ist ausgeschlossen.
2.6. Der Kunde ist berechtigt, bei entsprechender Vereinbarung („Poolvertrag“) das inkludierte Kopier-/Druckvolumen der hiervon erfassten Geräte untereinander zu verrechnen. Die Verfallsregelung gemäß Teil C Punkt 3.2. gilt mit der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird Maßgabe entsprechend, dass für alle vom Poolvertrag erfassten Geräte der volle Wochenpreis berechnetVertragsbeginn des ältesten einbezogenen Vertrags für den Verfall maßgeblich ist. Diese Verfallsfrist bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrags maßgeblich. Endet ein Vertrag vor dem nächsten Verfallsdatum, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag kann nicht verbrauchtes inkludiertes Kopie-/Druckvolumen dieses Vertrags bis zum 30nächsten Verfallsdatum auf die im Poolvertrag verbleibenden Geräte verrechnet werden. Tag erfolgt Mit Beendigung des Poolvertrags endet die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten Verrechnungsmöglichkeit und das nicht genutzte inkludierte Kopier-/Druckvolumen unter den jeweiligen (z.B. Kaution) vereinbart wurdenEinzel-)Verträgen verfällt, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution sofern es nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnetjeweils vor Ende jenes Vertragsjahres, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungenwelchem der Poolvertrag aufgelöst wurde, zu dokumentierenauf künftige Abrechnungszeiträume übertragen wird. Geldersatz für nicht genutzte inkludierte Kopier-/Druckvolumen ist ausgeschlossen.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 146.1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnetDie nutzungsabhängigen Entgelte für die abgerufenen Video-on-demand-Sendungen oder für sonstige Leistungen werden von SWOM gemeinsam mit dem Grundpreis für die Multimediadienste in Rechnung gestellt.
246.2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise Der Kunde haftet in voller Höhe für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Vorausdie Entgelte der Video-on-demand-Sendungen beziehungsweise der sonstigen Dienste, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur die für seinen Kabelreceiver (Set-Top-Box) bestellt oder empfangen wurden.
46.3. Solange der Kunde mit der Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart von Nutzungsentgelten in Höhe von mindestens einem monatlichen Grundpreis in Verzug ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt kann SWOM die Übertragung der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt Rundfunksignale sperren und/oder die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten Erbringung weiterer Leistungen (z.B. KautionVideo-on-demand- Dienste) vereinbart wurdenverweigern.
46.4. Gesetzlich ist SWOM verpflichtet, sind diesedem Kunden für die Nutzung der Video-on-demand-Sendungen eine summarische Abrechnung, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarungdie die Einzelnutzung nicht erkennen lässt, zu Beginn erstellen. Wünscht der Mietzeit fällig bzwKunde den Nachweis über Einzelbuchungen, so hat er dies SWOM schriftlich mitzuteilen. Änderungen vorbehalten. Stand: 01.12.2021 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu erbringenwiderrufen. Ist der Mieter eine juristische Person Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des öffentlichen RechtsVertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmermüssen Sie uns, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeltStadtwerke Oldenburg i.H. Media GmbH, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx i.H., HRB 16450 HL, Tel.: 04361 – 000 00 00, Fax: 04361 – 000 00 00, xxxxxxxxx@xxx-xxxxxxxx.xx mittels einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst eindeutigen Erklärung (z.B. Gewaltschädenein mit der Post versandter Brief, AufbereitungskostenTelefax oder E-Mail) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligSie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich Zur Wahrung der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichertWiderrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenWiderrufsfrist absenden.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 13.1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Alle Zahlungen sind aufs äusserste zu beschleunigen und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mietervom Auftraggeber, ohne jeden Abzug zur Zahlung Abzug, an die Probst Tiefbau GmbH zu leisten.
3.2. Leistungen jeder Art der Probst Tiefbau GmbH sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Der Auftraggeber gerät ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungsstellung in Zahlungsverzug. Beanstandungen an geleisteten Arbeiten befreien den Vermieter fälligAuftraggeber nicht von der Pflicht der termingerechten Zahlung. Nicht berechtigte Skontoabzüge werden in jedem Falle von der Probst Tiefbau GmbH nachbelastet. Nach Ablauf der Zahlungsfrist besteht für die Probst Tiefbau GmbH Anspruch auf 5% Verzugszins und Begleichung der Mahngebühren. Allfällige Rabatte und Skonti werden bei Zahlungsverzug um mehr als 30 Tage, bei Betreibungen und im Konkursfalle wieder aufgerechnet.
3.3. Ist ein Skonto vereinbart und sind die Anspruchsvoraussetzungen zum Skontoabzug gegeben, so ist der Auftraggeber berechtigt, das Skonto vom Gesamtbetrag laut Schlussrechnung bei der Schlusszahlung abzuziehen. Die weiteren Mietraten sindAnspruchsvoraussetzungen gelten als erfüllt, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart istwenn alle Zahlungen fristgerecht innerhalb der Skontofrist geleistet wurden. Ein Skontoabzug auf Teilrechnungen ist vorweg unzulässig. Eine Zahlung gilt dann als fristgerecht geleistet, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligwenn der Zahlungsbetrag innerhalb der Skontofrist in der Verfügungsgewalt der Probst Tiefbau GmbH steht.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig3.4. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sichKunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahrenunbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; Unternehmer können gegenüber unseren Ansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtwenn der ihnen zustehende Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt auch für das unternehmerische Zurückbehaltungsrecht gemäss OR.
93.5. Ist Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, ist die Probst Tiefbau GmbH, nachdem die eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und zugleich erklärt hat, dass sie nach fruchtlosem Ablauf der Mieter eine juristische Person des öffentlichen RechtsFrist den Vertrag kündigen werde, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmernach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreisdie Arbeiten einzustellen und den Vertrag schriftlich zu kündigen.
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Zahlungsbedingungen. 110.1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDer Kunde ist zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, welches sich aus dem Auftragsformular sowie dem jeweils aktuellen Preisblatt der Gesellschaft ergibt. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnetPreisänderungen werden einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Bei Preiserhöhungen kann der Kunde bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Die Gesellschaft weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin.
210.2. Im Falle von Bonuszahlungen durch Dritte verrechnet die Gesell- schaft entsprechende Gutschriften mit fälligen Einmalentgelten bzw. periodischen Nutzungsentgelten. Der entstehende Saldo wird per Lastschrift vom Kunden eingezogen bzw. dem Kundenkonto gutgeschrieben. Bonuszahlungen werden im Auftrag des Dritten dem Kundenkonto gutgeschrieben, sie mindern jedoch bis zur end- gültigen Zahlung durch den Dritten die Forderung der Gesellschaft gegenüber dem Kunden nicht. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im VorausGesellschaft behält sich das Recht vor, spätestens vom Dritten nicht gezahlte, jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an bereits mit dem Kun- den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligverrechnete Bonuszahlungen nachträglich dem Kundenkonto wieder zu belasten.
310.3. Bei Mietverträgen Sämtliche Rechnungen der Gesellschaft sind mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt Bereitstellung der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung Rechnung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vorDie Bereitstellung erfolgt - sofern nicht mit dem Kunden abweichend vereinbart - mittels einer die Rech- nung als Anlage (PDF) enthaltenen E-Mail an das vom Kunden an- gegebene E-Mail-Konto. Ein Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt frühestens 3 Werktage nach Bereitstellung der Rechnung. Die Gesellschaft stellt dem Kunden darüber hinaus die Rechnung online (z. B. im geschlossenen kundenspezifischen Bereich von xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx) zum Abruf und Download zur Verfü- gung. Zahlungen erfolgen ausschließlich durch Einzug per Lastschriftver- fahren, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), soweit die Gesellschaft dem Kunden nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermittelnim Einzelfall ein anderes Zahlungsmittel anbietet.
10.4. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat Forderungen der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht Gesellschaft kann der Kunde nur mit unbe- strittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrech- nen. Sämtliche von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet der Gesellschaft genannten Preise verstehen sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständigsoweit dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass inklusive der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenHöhe.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 15.1 Unsere Forderungen aus Lieferungen sind sofort fällig, in Form von Nachnahme/ Verrechnungsscheck oder in bar, bei Absprache mit Rechnung. Zahlungen werden zunächst auf ungesicherte, ansonsten auf die ältesten Forderungen, Zinsen und Kosten zuerst angerechnet.
5.2 Wir sind nicht verpflichtet, Xxxxxxx und Wechsel in Zahlung zu nehmen. Nehmen wir solche den- noch an, so geschieht dies nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs sowie unter Berechnung der lnkasso- und Diskontspesen. Auch die Weitergabe und Prolongation gelten nicht als Kaufpreiserfüllung. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlage der in Zahlung gegebenen Urkunden.
5.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur dann aufrechnenausgeübt werden, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag demselben Liefervertrag beruht.
95.4 Überschreitet der Kunde die vereinbarte Zahlungspflicht (Ziff. Ist 5.1), gerät er mit der Mieter ersten Mahnung in Verzug. In diesem Falle können wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen, wobei wir uns vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
5.5 Der Haitwin-Delphin GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Haitwin-Delphin GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen! Bei Nicht- einlösung eines Schecks - gleich aus welchem Grund, trägt der Kunde sämtliche hiermit verbunde- nen Bankgebühren, eine juristische Person des öffentlichen RechtsBearbeitungspauschale der Haitwin-Delphin GmbH in Höhe von 12,- EURO, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmersowie die gesamten Beitreibungs-, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreisetwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Haitwin- Delphin Tech. GmbH ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen 7.1 Mangels abweichender Vereinbarung sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, die Zahlungen ohne jeden Abzug wie folgt vorzunehmen: 40% bei Bestelung 30% bei Anzeige der Versandbereitschaft 30% bei technischer Fertigstelung der Aufzuganlage, d.h. nach vorliegender Endabnahmebescheinigung/ Konformitätsbescheinigung.
7.2 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Ablieferung, Transport, Montage (infolge mangelnder Fertigstelung der Vorarbeiten), Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die Meisteraufzüge Xxxxxxx Xxxxxxx e.u. nicht zu vertreten hat, verzögert oder unmöglich gemacht werden, ebenfals sind die Zahlungen zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber deswegen der Gebrauch der Lieferung nicht unmöglich gemacht wird, oder, wenn noch Nacharbeiten auszuführen sind.
7.3 Hält der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, so ist Meisteraufzüge Xxxxxxx Xxxxxxx e.U. 4 Wochen nach schriftlicher Mahnung berechtigt:
a) Die Erfülung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Zahlung an den Vermieter fälligBewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufzuschieben,
b) Eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen,
c) Den ganzen noch offenen Kaufpreis (Kaufpreisrest) fälig zustelen. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern Inka so Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
d) Sofern vertraglich nicht anders vereinbart istvereinbart, jeweils am Monatsersten im Voraus zur sind ab Fäligkeit Verzugszinsen in Höhe von 7,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank zu verrechnen, dies gilt auch, wenn dem Auftraggeber ausnahmsweise verlängerte Zahlungstermine gewährt wurden. Durch die Leistungen von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zu vertragsgemäßer Zahlung fällignicht aufgehoben.
3. Bei Mietverträgen mit e) Die Nichteinhaltung einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe angeme senen Nachfrist unter voller Schadenersatzleistung des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichAuftraggebers vom Vertrag zurückzutreten.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet 7.4 Aus Gründen höherer Gewalt, Streik, bauseitigen Verzögerungen sowie aus der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebührenMeisteraufzüge Xxxxxxx Xxxxxxx e.U. nicht zu vertretenden Gründen ist eine Zurückhaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber nicht sta thaft.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 114.1 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, jedoch frühestens sechs Wochen vor einem vereinbarten Kampagnenstart. Ein Miettag beträgt 24 StundenDer Anbieter ist berechtigt, bei zeitlich länger laufenden Schaltungen monatliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen zu stellen. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntWerbeschaltungen erfolgen gegen offene Rechnung, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, die sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung an fällig wird, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Alternativ dazu kann der Auftraggeber der Rheingau Echo Verlag GmbH ein SEPA- Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Mandat für den Vermieter fälligLastschrifteinzug erteilen. Die weiteren Mietraten sindFrist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird bei Ersteinzug auf 5 Tage, soweit zwischen bei Folgeeinzug auf 2 Tage verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Rheingau Echo Verlag GmbH verursacht wurde.
14.2 Dem Verlag steht es frei, seine Leistungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen. Eine Rechnungsstellung für private Kleinanzeigen oder Abonnements mit Lastschriftverfahren erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Sollte der Auftraggeber eine Rechnung benötigen, teilt er dem Verlag eine E-Mail-Adresse mit, an die die Rechnung geschickt werden soll.
14.3 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.
14.4 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung fälligzurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert 14.5 Objektiv begründete Zweifel an der Fäl- ligkeit nichtsZahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Veröffentlichen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 1Sofern im Einzelfall keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Zahlung grundsätzlich vor Ort bei Anreise. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntWird die Rechnungslegung mit dem Hotel schriftlich vereinbart, wird dieser voll berechnet.
2so hat die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Vorauserstellten Rechnungen werden in lokaler Währung, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligd.h. ausschließlich in EURO bezahlt. Die weiteren Mietraten sindAkzeptanz von Kreditkarten ist dem Hotels in jedem einzelnen Fall freigestellt, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnenzwar auch dann, wenn die Gegenforderung grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Der Hotelgast kommt mit der Begleichung der Rechnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung die Zahlung leistet. Befindet sich der Xxxx mit der Zahlung in Verzug, ist das Hotel berechtigt, gegenüber dem Xxxx Verzugszinsen i.H.v. 5% Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basissatz. Das Hotels bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Das Hotels ist berechtigt bei jeder Mahnung des Mieters unbestritten Gastes nach Verzugseintritt eine pauschale Mahngebühr i.H.v. 5,00 € geltend zu machen. Das Hotels ist bei Vertragsabschluss oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann danach berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung der Mieter Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. ACHAT Hotels ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Erfolgt eine Zahlung des Gastes hierauf nicht, ist das Hotel zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Sofern eine Vorauszahlung angefordert ist, ist der Eingang dieser Zahlung weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung. Der in der Vorausrechnung genannte Betrag muss spätestens zum vertraglich vereinbarten bzw. in der Rechnung genannten Zeitpunkt eingegangen sein, damit die Reservierung endgültig wirksam wird. Eine Aufrechnung des Gastes ist nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtmit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der Forderung des Hotels zulässig.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Gastaufnahmevertrag
Zahlungsbedingungen. 14.1 Der Kaufpreis ist fällig und ohne Abzug zu zahlen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung der Ware. Ein Miettag beträgt 24 StundenDanach kommt der Käufer gemäß § 286 Abs. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet2 Nr. 2 BGB in Verzug. Die Rechtsfolgen bestimmen sich nach § 288 BGB.
24.2 Sollte der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen, ist Harz Guss berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise bis zur Zahlung der fälligen Beträge oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Bei Neukunden oder falls Zahlungsverzug des Käufers mit anderen Forderungen von Harz Guss vorliegt, behält Harz Guss sich vor, ausschließlich gegen Vorkasse zu liefern.
4.3 Ist Harz Guss zur Vorleistung verpflichtet und Wochenvermietungen sind grundsätzlich wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass eine wesentliche Verschlechterung im VorausVermögen des Käufers eintritt, spätestens jedoch bei Übergabe die die Kaufpreiszahlung gefährdet, insbesondere wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mietgegenstands Käufers gestellt wird, darf Harz Guss bis zur Bewirkung der Kaufpreiszahlung oder einer Sicherheitsleistung, unbeschadet sonstiger Rechte, die Lieferung verweigern. Harz Guss ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer nicht binnen angemessener Frist den Kaufpreis gezahlt oder Sicherheit geleistet hat.
4.4 Soweit der Vertrag die Absicherung der Zahlung durch Akkreditiv, Bürgschaft, Garantie oder andere Sicherungsmittel vorsieht, ist der Käufer verpflichtet, diese Sicherheiten innerhalb der vereinbarten Frist in der vereinbarten Form zu stellen. Harz Guss ist vor Erhalt der vereinbarten Zahlungssicherung unter keinen Umständen zur Vertragserfüllung verpflichtet.
4.5 Harz Guss ist berechtigt, gegen sämtliche Forderungen, die dem Käufer gegen Harz Xxxx zustehen, mit allen Harz Guss gegen den Käufer zustehenden Forderungen aufzurechnen. Harz Guss ist des Weiteren berechtigt, mit sämtlichen Forderungen, die Harz Guss gegenüber dem Käufer zustehen, aufzurechnen gegen sämtliche Forderungen, die dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen Unternehmen zustehen, an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligdenen die Georgsmarienhütte Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist („GMH Gruppe“). Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten Der aktuelle Kreis der Unternehmen der GMH Gruppe ist im Voraus Internet unter der Adresse xxx.xxx-xxxxxx.xx einsehbar. Auf Wunsch erhält der Käufer über den Kreis der Unternehmen der GMH Gruppe jederzeit Auskunft.
4.6 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand Xxxx 2019 Seite 1 von 6 festgestellt, durch Harz Guss nicht bestritten oder anerkannt wurden.
4.7 Bei mehreren fälligen Forderungen behält Harz Guss sich das Recht vor, eine Zahlung, Ratenzahlung oder Anzahlung des Käufers zunächst zur Tilgung der Schuld zu verwenden, welche die geringste Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren zur Tilgung der älteren Schuld und unter gleich alten zur verhältnismäßigen Tilgung.
4.8 Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und sonstiger Nebenkosten (Verpackung, Versicherung, etc.). Der Abzug setzt voraus, dass alle fälligen Forderungen von Harz Guss zum Zeitpunkt der Skontierung ausgeglichen sind. Skontofristen beginnen mit dem Rechnungsdatum.
4.9 Der Käufer ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung durch Harz Guss an Dritte abzutreten.
4.10 Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen4.11 Für Lieferungen und Leistungen an Käufer im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, gilt dass im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers alle Kosten der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnetRechtsverfolgung durch Harz Guss, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarungsowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person Lasten des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsKäufers gehen.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, 7.1 Die Leistung von Vodafone Kabel Deutschland wird dieser voll berechnetentsprechend der Gesamtzahl der vorhandenen Wohnungen je Haus erbracht und abgerechnet.
27.2 Die Zahlungen der einmaligen und der monatlichen Entgelte erfolgen für alle von Vodafone Kabel Deutschland bezogenen Leistungen, sofern nichts anderes bestimmt wurde, grundsätzlich durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung/eines SEPA-Mandats. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im VorausVodafone Kabel Deutschland bucht automatisch den fälligen Betrag vom angegebenen Konto ab.
7.3 Vodafone Kabel Deutschland bucht den zu zahlenden Betrag vom in der Einzugs- ermächtigung/im SEPA-Mandat genannten Konto ab. Abbuchungen, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten die durch eine auf ein SEPA-Mandat migrierte Einzugsermächtigung autorisiert sind, soweit zwischen erfolgen bei regelmäßig wiederkehrenden Beträgen frühestens einen Werktag nach Ankündigung mit der Rechnung, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Ankündigung mit der Rechnung.
7.4 Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Vertragspartners oder des Ver- schuldens des Kreditinstituts zurückgereichte Lastschrift erhebt Vodafone Kabel Deutschland eine Pauschale für die Rücklastschrift gemäß Preisliste, es sei denn, der Kunde kann nachwei- sen, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
7.5 Liegt ausnahmsweise keine Einzugsermächtigung/kein SEPA-Mandat vor (z. B. bei Zahlung per Überweisung oder Scheck) oder wird diese/-s später entzogen, so kann Vodafone Kabel Deutschland für den Vertragspartnern nicht anders vereinbart isthöheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs eine Pauschale gemäß Preisliste für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu verbuchenden Zahlungsvorgang erheben.
7.6 Monatliche Preise sind, jeweils am Monatsersten beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringenzahlen. Ist der Mieter eine juristische Person Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird er taggenau berechnet. Nach besonderer Vereinbarung kann der Vertragspartner den Preis auch jährlich im Voraus zahlen. Das Recht zur Änderung der Preise gemäß Punkt 10 bleibt unberührt.
7.7 Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. Der Rechnungsbetrag muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein und ist auf das angegebene Konto zu überweisen.
7.8 Der Vertragspartner kann Einwendungen gegen die Berechnung des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, Leistungsentgelts sowie sonstige Einwendungen gegen die Rechnungen von Vodafone Kabel Deutschland spätestens innerhalb von 8 Wochen ab Zugang der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinstRechnung schriftlich gegenüber Vodafone Kabel Deutschland erheben. Die Vereinbarung Rechnung gilt als genehmigt und die Leistung von Vodafone Kabel Deutschland gilt als ordnungsgemäß erbracht, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb der genannten Frist Einwendungen erhoben hat. Vodafone Kabel Deutschland wird in den Rechnungen auf die Folgen einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Gesetzliche Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtKunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Kabelanschlussvertrag
Zahlungsbedingungen. 16.1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2Zur Durchführung der Leistungen ist vom Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe des vollen vertraglichen Entgelts zu erbringen. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich Zahlung erfolgt per Abbuchung eines im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligVorhinein aufgeladenen Guthabenkontos. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten Aufladung des Guthabenkontos kann mittels der im Voraus zur Zahlung fällig.
3Onlineportal angebotenen Zahlungsmittel erfolgen. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten Mehrkosten für externe Zahlungsmittel (z.B. KautionPayPal oder Kreditkarten- Gebühren) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzwwerden im Zahlungs-Prozess ermittelt und weitergegeben. zu erbringenDer aktuelle Guthabenstand ist für den Auftraggeber elektronisch einsehbar. Ist der Mieter eine juristische Person Ein Anspruch auf Rückzahlung des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution eingezahlten und nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsverbrauchten Guthabens besteht nicht.
66.2. Die Kaution dient Als Höhe des vertraglichen Entgelts für die Leistungserbringung gilt ausschließlich der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem MietvertragAuftraggeber unmittelbar vor Absenden des Verarbeitungsauftrags im elektronischen Bestellformular angezeigte Betrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende Preisinformationen auf der Webseite haben lediglich informativen Charakter und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattetsind nicht als verbindlich anzusehen. Für Leistungen, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschädenderen Entgelte nicht vor Absenden des Verarbeitungsauftrages angezeigt werden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehenwie etwa laufende Lagerkosten, gelten die gesondert vereinbarten Entgelte.
76.3. Alle Forderungen des Vermieters Rechnungen von Livepost sind nach Rechnungsstellung Erhalt sofort und ohne Abzug zzgl. der jeweils aktuell gültigen Umsatzsteuer, derzeit 20%, zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vorDie Rechnungslegung erfolgt in der Regel am Ende des Kalendermonats in elektronischer Form mit digitaler Signatur im PDF-Format. Die Übermittlung einer Rechnung in Papierform auf dem Postweg ist nicht vorgesehen.
6.4. Bei Stornierung von Zahlungen des Auftraggebers, Rechnungenbeispielsweise wegen mangelnder Kontodeckung bei Kreditkartenzahlung, Rechnungsstornierungen und Gut- schriftensind vom Auftraggeber sämtliche an Livepost von Dritten in Rechnung gestellten Gebühren zu übernehmen. Zusätzlich zu den Forderungen Dritter ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 12,00 zu erstatten.
6.5. Bei verschuldeter Nichtzahlung binnen 10 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung, kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug. Im Falle eines Verzugs ist Livepost vorbehaltlich der Zustimmung Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, vom Auftraggeber die Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen, abrufbar auf der Webseite der Österreichischen Nationalbank xxx.xxxx.xx. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist Livepost nach zweimaliger schriftlicher Mahnung berechtigt, sämtliche Verarbeitungsleistungen ersatzlos einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung des Empfängers (Mieter)Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt wurde.
6.6. Die Aufrechnung gegen Ansprüche von Livepost ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Auftraggebers zulässig, ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Konsumenten gemäß KSchG §6 Abs. 1 Z. 6, 7.
6.7. Einwendungen des Auftraggebers auf Richtigkeit der in Rechnung gestellten Entgelte sind sofort, spätestens jedoch binnen 30 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Einwendung innerhalb dieser Frist, gilt die Forderung als vom Auftraggeber genehmigt. Für Konsumenten im Sinne des KSchG gilt, dass innerhalb von sechs Monaten ab Erhalt der Rechnung Einwendungen gegen die Rechnung jedenfalls gerichtlich geltend zu machen sind, da andernfalls die entsprechende Forderung als anerkannt gilt und Einwendungen nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermittelnmöglich sind.
6.8. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat Bei dem Produkt „Corporate“ bietet Livepost ein Verrechnungskonto an, bei dem der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, Auftraggeber die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass durchgeführten Leistungen im Nachhinein mit Ende der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnetAbrechnungsperiode, in Übereinstimmung der Regel am Monatsletzten, bezahlt. Dieses Produkt wird ausschließlich gewerblichen Kunden mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen AnforderungenSitz in Österreich angeboten. Zur Nutzung des Produktes „Corporate“ und zur Nutzung des Verrechnungskontos wird eine entsprechende Bonität des Auftraggebers vorausgesetzt. Die Bonitätsprüfung wird bei einem von Livepost ausgewählten Dienstleister in Auftrag gegeben. Livepost bewertet die Bonität des Auftraggebers nach eigenem Ermessen und auf Grundlage des vorliegenden Bonitätsreports und ist nicht verpflichtet, nähere Angaben über die Ergebnisse der Bonitätsbewertung bekannt zu dokumentierengeben. Bei Minderung der vorausgesetzten Bonität des Auftraggebers kann Livepost die Annahme von weiteren Aufträgen auch ohne weitere Begründung ablehnen.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 StundenUnsere Rechnungen sind wie folgt zahlbar:
a) 14 Tage netto ab Rechnungsdatum
b) alt. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntzu Lit.a) gem. Vereinbarung, wird dieser voll berechnetbzw. wie auf Rechnung angeführt
2. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber, ev. Kosten der Einziehung trägt der Besteller.
3. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde alle dem Vertragspartner entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren und die diesem durch die Verfolgung seiner berechtigten Ansprüche aus diesem Verhältnis entstehen, insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassobüros oder Anwalts zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug leistet der Besteller 10% Verzugszinsen.
1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben, sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligaber unverbindlich. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligSie sind bedingt durch die Liefermöglichkeiten aller Lieferanten.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit Wird vom Besteller keine bestimme Versandvorschrift angegeben, so geschieht der Versand nach dem von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichuns festgestellten billigsten Transportweg.
4. Rücksendung von Waren kann nur nach vorherigen Vereinbarung erfolgen. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet Warenrücksendung werden 5% vom Wert der Vermieter dem Mieter einen Betrag Ware als Bearbeitungsgebühr in Höhe der anfallenden Bank- gebührenAbzug gebracht.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, Wir sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsTeillieferungen berechtigt.
6. Die Kaution dient Kommen wir mit der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, Leistung in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters Verzug so kann der Mieter nur dann aufrechnenBesteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine für die Gegenforderung des Mieters unbestritten Lieferung angemessene Nachfrist – von zumindest 4 Wochen - setzt und wir diese Frist verstreichen lassen. Die Haftung für Xxxxxxx aufgrund der Verletzung von vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten oder aufgrund Verzuges ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf grob fahrlässigem oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann vorsätzlichem Verhalten der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtFMG.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 18 Abrechnung der Entwässerungsleistungen
(1) Für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage ist vom Kunden ein Benutzungsentgelt zu zahlen. Ein Miettag beträgt 24 StundenDieses Entgelt setzt sich aus Grundpreis und Arbeitspreis zusammen. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntDie Höhe der Entgelte ergibt sich aus den „Allgemeinen Tarifen des VKWA für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung“ in ihrer jeweils gel- tenden Fassung. Die Entgelte für Schmutzwasser werden im Regelfall jährlich mit der Wasserrechnung abgerechnet, sie können nach Xxxx des VKWA jedoch auch monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch 12 Monate nicht wesentlich überschreiten dür- fen, abgerechnet werden. Für Sondervertragskunden gilt die monatliche Abrechnung. Die Abrechnung des Niederschlagswasserentgelts erfolgt im Regelfall jährlich.
(2) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Preise, so wird die für die neuen Preise maßgebliche Abwassermenge zeitanteilig berechnet. Entsprechendes gilt bei der Änderung des Umsatzsteuersatzes.
(3) Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergren- zen oder werden andere Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist das zuviel oder zuwenig berechnete Benutzungsentgelt zu erstatten oder nachzu- entrichten. Der Berichtigungsanspruch ist auf längstens 2 Abrechnungsjahre beschränkt.
(1) Die zu entrichtenden Beträge sind entsprechend den auf der Rechnung ausgewiesenen Daten fällig. Als Zahlungstag gilt bei Überweisungen der Tag der Gutschrift.
(2) Einwendungen gegen Rechnungen sind binnen eines Monats zulässig; nach Ablauf dieser voll Frist gilt die Rechnung als anerkannt.
(3) Für die Erhebung des Baukostenzuschusses und der Hausanschlusskosten können die Forderungen durch monatliche Raten innerhalb eines Abrechnungsjahres auf Antrag ge- stundet werden. Für gestundete Forderungen werden Stundungszinsen berechnet.
2(4) Bei der Berechnung einer Nachveranlagung, die aufgrund einer fehlenden Mitteilung des Kunden erforderlich wird, stellt der VKWA dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Rechnung. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an Es wer- den Mieter, ohne jeden Abzug die vollen Monate seit Beginn der Maßnahmen zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligbaulichen oder gewerblichen Nut- zung in Ansatz gebracht.
3(5) Mahnungen sind kostenpflichtig. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt Zahlungsverzug erhebt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt VKWA - für die erste Mahnung 2,50 € - für die zweite Mahnung 5,00 € - für Einzug durch Beauftragte 10,00 € Zusätzlich hat der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Kunde für den geschuldeten Betrag Verzugszinsen in Höhe der anfallenden Bank- gebührenvon 2 % über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu entrichten.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Abwassereinleitungsvertrag
Zahlungsbedingungen. 14.1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDie Bezahlung der Ware erfolgt nach Rechnungsstellung und ist per Nachnahme, per Kreditkarte oder Vorkasse (insbes. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnetbei Abonnement-Bestellungen) zu leisten. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
4.2. Der Kunde trägt die Kosten der Nachnahme. Im Falle der Zahlung gegen Rechnung hat die Zahlung -bei Rechnungsendbeträgen (Warenpreis zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer und Versandkosten) bis Euro 50,- binnen acht Tagen nach Rechnungsstellung (Versandtag), -im Übrigen binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung (Versandtag) netto zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung (Versandtag) so werden dem Kunden 2% Skonto vom Warenwert gewährt. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise Skonto-Regelungen gelten nicht für Tages- Zeitschriften und Wochenvermietungen Ware, die der gesetzl. Preisbindung unterliegt.
4.3. Bei Exporten hat die Zahlung durch Akkreditiv, wobei die Kosten der Akkreditiveröffnung zu Lasten des Kunden gehen, oder durch Barzahlung bei Abholung (inkl. gesetzlicher MwSt.) zu erfolgen.
4.4. Eigene Akzepte und Kundenwechsel werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verlags angenom- men und gelten nicht als Barzahlung. Diskont und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
4.5. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und für den Verlag kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.
4.6. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige beim Verlag eingeht, als Zahlungseingang.
4.7. Zahlungen sind grundsätzlich direkt an den Verlag zu richten. Bei Barverkäufen sind auch die vom Verlag hierzu bevollmächtigten Personen, v.a. Handelsvertreter, zum Inkasso berechtigt.
4.8. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, bei Stundung Stundungszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Diese sind höher oder niedriger anzu- setzen, wenn der Verlag eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Zudem ist der Verlag im VorausVerzugsfall berechtigt, spätestens jedoch bei Übergabe die Auslieferung weiterer Bestellungen zurückzuhalten oder zu verweigern, bis der Kunde sämtliche Forderungen des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligVerlags beglichen hat. Die Geltendmachung eines weiteren Mietraten sindVerzugsschadens behält sich der Verlag vor.
4.9. Wird für den Verlag nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, soweit zwischen den Vertragspartnern so ist der Verlag berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Wurden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht anders vereinbart isterbracht, so ist der Verlag berechtigt von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils am Monatsersten ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt dem Verlag unbenommen. Der Verlag behält sich im Voraus zur Zahlung fälligÜbrigen den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat.
34.10. Bei Mietverträgen Der Verlag ist berechtigt, mit einer Laufzeit von 1-5 Tagenseinen unstreitigen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnetrechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forde- rungen auch solche Gegenforderungen aufzurechnen, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab die dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung Kunden gegenüber den mit dem Vermieter möglichVerlag gem. §§ 15 ff. AktG konzernmäßig verbundenen Unternehmen zustehen. Weiterhin ist der Verlag aufgrund ihm erteilter Ermächtigungen berechtigt, gegen die Forderungen des Kunden mit sämtlichen unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen der übrigen Konzerngesellschaft aufzurechnen. Das gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von der anderen Seite Zahlung in Wechseln oder anderen Leistungen erfüllungshalber vereinbart sind und die Fälligkeiten verschieden sind.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
84.11. Gegen die Ansprüche des Vermieters Verlags kann der Mieter Kunde nur dann mit solchen Ansprüchen aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verlag schriftlich anerkannt sind. Gleiches gilt für die Ausübung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es Zurückbehaltungsrechts. Unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtGrund mangelhafter Leistung.
94.12. Ratenzahlungen sind nur nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung möglich. Für Kaufverträge mit Ratenzah- lungsvereinbarungen gilt zusätzlich Folgendes: Wenn der Käufer mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise derart im Rückstand bleibt, dass der Rückstand mindestens ein Zehntel des Gesamtpreises beträgt, ist die ganze Restforderung des Verkäufers auf einmal fällig. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltKäufer als Kaufmann im Handelsregister eingetragen, so gilt genügt der Rückstand von zwei aufeinander folgenden Raten für jeden Tag die Gesamtfälligkeit der Miete Restforderung. Alle Zahlungen dienen zur Tilgung der vereinbarte Mietpreisjeweils ältesten fälligen Rate.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Waren & Abonnement
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
53.1. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) nichts Abweichendes vereinbart wurdenwird, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn ist der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Sämtliche Preise sind ausschließlich in der Währung Euro angegeben.
3.2. Der Vermieter Rechnungsbetrag kann vom Kunden mittels Kreditkarte (VISA, Mastercard & Diners Club), mit Paypal oder per Sofortüberweisung beglichen werden. INTERSPORT akzeptiert auch Zahlungen durch Verwendung einer Gutscheinkarte gem. 1.9. dieser AGB.
3.3. Ausschließlich für Kunden in Österreich bietet INTERSPORT auch die Zahlungsoption „Kauf auf Rechnung“ an. Sofern der Kunde diese Zah- lungsoption wählt, zieht INTERSPORT den Koope- rationspartner Klarna bei. Klarna Austria GmbH Xxxxxxxxxxxxx 0/00 0000 Xxxx In diesem Fall wird eine Anfrage für den Kunden an Klarnas Transaktionssystem gesandt. Klarna veranlasst daraufhin eine Prüfung der Bonität des Kunden. Erfüllt der Kunde die (Bonitäts-)kriterien, ermöglicht Klarna ihm die Zahlung seines Einkaufs unter Nutzung der Dienstleistung von Klarna. Klarna erwirbt die im Rahmen dieses Einkaufs entstehende Forderung von INTERSPORT gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Versendung der Ware oder dem jeweils zwischen INTERSPORT und Klarna vereinbarten Zeitpunkt. Das Verhältnis zwischen Klarna und dem Kunden wird zwischen Klarna und dem Kunden im Zuge der Auswahl der Zahlungsoption „Kauf auf Rechnung“ näher geregelt. Es kommt in weiterer Folge ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Klarna zustande.
3.4. INTERSPORT behält sich auch selbst vor, Rechnungenan Kunden, Rechnungsstornierungen die als Zahlungsmodalität offene Rech- nung (Zahlung per Erlagschein) gewählt haben, bei negativer Bonitätsauskunft (siehe Punkt 8.4.) nur per Nachnahme zu liefern oder die Vertragsan- nahme abzulehnen.
3.5. Der Kunde hat Spesen und Gut- schriftenKosten, vorbehaltlich der Zustimmung die IN- TERSPORT durch Mahnung und zweckentspre- chende Rechtsverfolgung entstehen, im gesetzli- chen Umfang zu ersetzen.
3.6. Im Fall des Empfängers (Mieter)Verzugs ist INTERSPORT ohne vorhergehende Mahnung berechtigt, nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege gesetzliche Verzugszinsen geltend zu übermittelnmachen. Gegen Zudem ist INTERSPORT für den elektroni- schen Rechnungsversand Fall des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht Zahlungsverzugs berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht Tagen vom Vertrag zurück zu treten und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, bereits gelieferte Waren vom Kunden zurück zu dokumentierenverlangen.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelte für die Nutzung des Dienstes und die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen, wie z. B. SIS-Power, verpflichtet. Rechnungsperiode ist grundsätzlich der Kalendermonat, in dem die Leistung erbracht wird. Die Zahlung des fälligenEntgelts erfolgt über die zwischen Kunde und der PsyPrax GmbH vereinbarte Zahlungsart, i.d.R. durch Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren wird der Kunde dem auf dem Bestellformular genannten Gläubiger hierzu ein SEPA- Basislastschriftmandat erteilen und während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Xxxxxx sorgen. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der PsyPrax GmbH umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Basislastschriftmandat. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, ist die PsyPrax GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst sofort zu sperren und/oder die Vereinbarung fristlos zu kündigen; ausgenommen hiervon ist der Fall eines begründeten Widerspruches gegen die Lastschrift. Kosten für nicht einziehbare Forderungen gehen zu Lasten des Kunden. Zwischen dem Kunden und der PsyPrax GmbH wird vereinbart, dass eine unbegründete Sperre des Dienstes durch die PsyPrax GmbH keine Schadenersatzansprüche des Kunden begründen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, lediglich dann berechtigt, wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von der PsyPrax GmbH anerkannt wurde oder unstrittig ist. Ein Miettag beträgt 24 StundenZurückbehaltungsrecht darf durch den Kunden nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben, die Zahlungspflicht des Kunden begründenden Vertragsverhältnis beruht. Xxxxxx Auf Wunsch ist gegen ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2Entgelt die Zahlung per Rechnung möglich. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise PsyPrax GmbH kann das dafür vom Kunden monatlich zu zahlenden Entgelt erhöhen. Preiserhöhungen für Tages- alle Leistungen sind jederzeit möglich und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Vorauswerden einen Monat, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieternachdem sie dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden, ohne jeden Abzug wirksam. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden bis zum Wirksamwerden der Änderung das Recht zur Zahlung an den Vermieter fälligaußerordentlichen Kündigung zu. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen PsyPrax GmbH weist den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligKunden auf dieses Sonderkündigungsrecht hin.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Telematik – Infrastruktur (Agb Ti)
Zahlungsbedingungen. 1(a) Alle Preise verstehen sich netto zuzu¨glich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer ab Lager Fu¨rth. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnetZahlungen werden mit Lieferung und Rechnungsstellung f¨allig.
2(b) Die Preise schließen nicht die Kosten fu¨r allgemein u¨bliches Verpackungsmaterial und Transport ein. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Sollte der Kunde besondere Verpackung und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Vorausandere Trans- portmodalit¨aten verlangen, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieterso gehen alle hieraus ent- stehenden Mehrkosten zu seinen Lasten. Anfallende Steuern, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sindZo¨lle, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart istGebu¨hren, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligEinfuhr- und Ausfuhrabgaben beim Versand außerhalb der EU tr¨agt der Besteller.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen(c) Die Bezahlung der gelieferten Waren erfolgt wie folgt: Alle Zahlungen erfolgen ohne Skontoabzug, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichunberech- tigte Skontoabzu¨ge werden nicht anerkannt.
4(d) Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist der Rechnungsbetrag nach den gesetzlichen Be- stimmungen zu verzinsen. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter Daru¨ber hinausgehende An- spru¨che aus dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebührenGesichtspunkt des Verzuges bleiben unberu¨hrt.
5(e) Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermo¨gensverh¨altnisse des Kunden kann PetaMem vom Vertrag zuru¨cktreten. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsWeitergehende Anspru¨che blei- ben unberu¨hrt.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche (f) Gegenu¨ber den Zahlungsanspru¨chen aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters Lieferungen kann der Mieter Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist mit unbestrittenen oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur rechts- kr¨aftig festgestellten Gegenanspru¨chen aufrechnen oder Zuru¨ckbehaltungsrechte geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 110.1 Die Entgelte und etwaige besondere Zahlungsbedin- gungen für die Leistungserbringung durch CL Fusion werden im Einzelvertrag schriftlich festgelegt. Ein Miettag beträgt 24 StundenSofern im Einzelvertrag nicht abweichend festgelegt, werden die Leistungen von CL Fusion grundsätzlich nach tat- sächlichem Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand verrechnet. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntIst im Einzelvertrag keine Ein- mal- oder Pauschalzahlung vereinbart, ist CL Fusion bei Dauerschuldverhältnissen berechtigt, das Entgelt für die Zukunft jederzeit einseitig durch Bekanntgabe per E-Mail zu ändern. Die Änderung des Entgelts wird dieser voll berechnetmit dem der Verständigung folgenden Monatsersten wirksam, sofern der Kunde nicht binnen 14 Kalender- tagen ab Verständigung der Änderung schriftlich wi- derspricht. In diesem Fall kann CL Fusion den Ver- trag aus wichtigem Grund zum Ende des laufenden Monats kündigen. Andernfalls gelten die alten Entgel- te weiter.
210.2 CL Fusion ist berechtigt, die Entgelte entsprechend der Preissteigerung des jeweiligen Verbraucherpreis- index (VPI) oder eines an seine Stelle tretenden In- dex einmal jährlich innerhalb der ersten drei Monate des jeweils folgenden Kalenderjahres, ohne dass ein Widerspruchsrecht ausgelöst wird, anzupassen.
10.3 Sämtliche Entgelte verstehen sich in Euro und exklu- sive Steuern, Gebühren und öffentlicher Abgaben.
10.4 Zu jeder Zahlung kommt die gesetzliche Umsatzsteu- er hinzu. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands Zahlung ist binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum an den Mieter, Kunden netto Kassa ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung spesenfrei zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht Etwaige Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 14 TagenKalendertagen ab Rechnungsdatum zu erheben (vgl Punkt 8.1). Der Vermieter verpflichtet sichAndernfalls gilt die Rech- nung als anerkannt. Die Fälligkeit des Rechnungsbe- trages wird durch die Erhebung von Einwänden nicht berührt.
10.5 Bei Verzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,2%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem Tag der Fälligkeit verrechnet. Darüber hinaus ist CL Fusion diesfalls nach Mahnung unter Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen zur Beendigung der Rechteeinräumung bzw zum Rücktritt von sämtlichen mit dem Kunden abgeschlossen aber noch nicht vollständig bezahlten bzw erfüllten Einzelvereinbarungen berechtigt. Dies- falls wird das bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Kunden auflaufende Entgelt mit der Vertragsauf- lösung ohne einen Abzug automatisch fällig. Davon unabhängig ist CL Fusion im Falle des Zahlungsver- zuges jedenfalls berechtigt, ihre Leistungen, insbe- sondere die Rechteeinräumung, bis zur vollständigen Begleichung der Rückstände einzustellen bzw diese zu entziehen. Auch ist es CL Fusion in einem solchen Fall gestattet, durch entsprechende technische Ein- richtungen bzw Einstellungen die Software für die Dauer des Verzuges unbenutzbar zu machen.
10.6 Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden gegenüber CL Fusion nur wegen unbe- strittener oder gerichtlich rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen ausgeübt werden.
10.7 Sämtliche Gebühren, Abgaben und Steuern, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständigsich aus dem Abschluss des Vertrages und der Inan- spruchnahme der Dienste ergeben, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass trägt der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenKunde.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen10.8 Wenn ausnahmsweise schriftlich vor Ort Leistungen beim Kunden vereinbart wurden, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegtträgt dieser sämtli- che Reise- und Unterbringungskosten (Flug: Busi- ness Class; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtBahn: 1.Klasse; Unterkunft: 4 Sterne Ho- tel).
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 110.1 Sämtliche Preise sind Festpreise. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Sie schließen alle Leistungen und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe Nebenleistun- gen des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten Lieferanten (z.B. KautionAuf-/Einbau, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Ein- richtung/Einstellung) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst sowie alle Nebenkosten (z.B. Gewaltschädenordnungsgemäße Verpackung, AufbereitungskostenTransport, Versicherung der Ware) Steuern, Zölle und anderen Geschäftsbezie- hungen (sonstige Abgaben ein.
10.2 Für jeden Auftrag oder jede Einzelbestellung ist nach der Leistungserbringung eine gesonderte Rechnung, welche inhaltlich mit dem Lieferschein übereinstimmen muss, einzusenden. Sofern ein Sammelrechnungsverfahren, z.B. Mietschulden) bestehenQuartalsabrech- nungen, vereinbart wird, gelten vorgenannte Regelungen entsprechend.
710.3 Der Lieferant muss in seiner Rechnung die von DEKRA in der Bestellung angege- bene DEKRA-Referenz- bzw. Alle Forderungen DEKRA-Bestell-Nr., Firmierung der bestellenden DEKRA Gesellschaft, den Namen des Vermieters sind Bestellers sowie dessen Abteilung auswei- sen. Diese Angaben übermittelt DEKRA bei Bestellung an den Lieferant. Versäumt der Lieferant diese Angaben vollständig oder teilweise auszuweisen, ist DEKRA berechtigt, die Rechnung abzulehnen. Die unter 9.4. beschriebene Skonto-Frist erneuert sich nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligErhalt der korrigierten Rechnung.
10.4 Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen abzüglich 3 % Skonto, andernfalls innerhalb von 60 Tagen netto. Der Vermieter behält sich vorLieferant hat vereinbarte Skonti, Rechnungenin der Rech- nung gesondert auszuweisen. Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang einer der ver- einbarten Anforderung genügenden, Rechnungsstornierungen prüffähigen Rechnung, jedoch nicht vor Über- gabe der Lieferung und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers Abnahme bei Werkleistungen.
10.5 DEKRA schuldet keine Fälligkeitszinsen (Mieter§ 353 HGB), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sichVerzugszins beträgt jährlich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für den Eintritt des Zahlungs- verzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend wobei in jedem Fall eine schriftliche Mahnung durch den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenLieferant erforderlich ist.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 12.1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx Im Aufstellungsmonat wird ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnetaliquotes Entgelt verrechnet.
22.2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Besteht keine abweichende Vereinbarung, ist die vereinbarte monatliche nutzungsunabhängige Vergütung (Miet- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, Serviceentgelt) jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligzum ersten Werktag fällig und zu bezahlen. Beginnt der Vertrag während eines Monates, ist die zeitanteilige Vergütung für diesen Monat sofort mit Vertragsabschluss fällig und innerhalb von 10 Kalendertagen ab Vertragsschluss zu bezahlen.
2.3. Vereinbarte vierteljährliche Pauschalbeträge für Serviceleistungen sind für jedes Vierteljahr im Voraus zum ersten Werktag fällig und zu bezahlen. Der anteilige erste Pauschalbetrag ist sofort mit Vertragsschluss fällig und innerhalb von 10 Kalendertagen ab Vertragsschluss zu bezahlen. Bei Vertragsbeendigung verfällt ein schon bezahltes Entgelt für nicht verbrauchte Abrechnungseinheiten.
2.4. Bei vereinbarter nutzungsabhängiger Vergütung (User-Charge oder Folgekopien/-drucke/Lfm/m²) ist der Kunde verpflichtet, Canon den jeweiligen Zählerstand zum 28. eines jeden Monats umgehend, jedoch spätestens bis zum 3. Bei Mietverträgen Kalendertag des Folgemonats schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Die Vergütung ist zum Ende eines jeden Abrechnungszeitraums jeweils sofort fällig und bis zum 10. Kalendertag des darauffolgenden Monats ohne Abzug zu bezahlen. Unterlässt der Kunde die Mitteilung, ist Canon berechtigt, eine geschätzte Anzahl von Abrechnungseinheiten zu verrechnen. Nach Erhalt des exakten Zählerstands erfolgt eine Korrektur mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreisnächsten Abrechnung.
2.5. Bei Miet- verträgen Vertragsschluss gewährtes inkludiertes Kopier-/Druckvolumen kann vom Kunden jeweils nur für das betreffende Gerät genutzt werden. Am Ende eines Abrechnungszeitraums nicht genutztes inkludiertes Kopier-/ Druckvolumen kann nur innerhalb eins Vertragsjahres, gerechnet ab dem im Vertrag ausgewiesenen Vertragsbeginn, auf künftige Abrechnungszeiträume übertragen werden; mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen Ablauf des Vertragsjahres verfallen sie ersatzlos. Geldersatz für nicht genutztes inkludiertes Kopier-/Druckvolumen ist ausgeschlossen.
2.6. Der Kunde ist berechtigt, bei entsprechender Vereinbarung („Poolvertrag“) das inkludierte Kopier-/Druckvolumen der hiervon erfassten Geräte untereinander zu verrechnen. Die Verfallsregelung gemäß Teil C Punkt 3.2. gilt mit der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird Maßgabe entsprechend, dass für alle vom Poolvertrag erfassten Geräte der volle Wochenpreis berechnetVertragsbeginn des ältesten einbezogenen Vertrags für den Verfall maßgeblich ist. Diese Verfallsfrist bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrags maßgeblich. Endet ein Vertrag vor dem nächsten Verfallsdatum, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag kann nicht verbrauchtes inkludiertes Kopie-/Druckvolumen dieses Vertrags bis zum 30nächsten Verfallsdatum auf die im Poolvertrag verbleibenden Geräte verrechnet werden. Tag erfolgt Mit Beendigung des Poolvertrags endet die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten Verrechnungsmöglichkeit und das nicht genutzte inkludierte Kopier- /Druckvolumen unter den jeweiligen (z.B. Kaution) vereinbart wurdenEinzel-)Verträgen verfällt, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution sofern es nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnetjeweils vor Ende jenes Vertragsjahres, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungenwelchem der Poolvertrag aufgelöst wurde, zu dokumentierenauf künftige Abrechnungszeiträume übertragen wird. Geldersatz für nicht genutzte inkludierte Kopier-/Druckvolumen ist ausgeschlossen.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDie Verrechnung des monatlichen Abonnementpreises erfolgt im Vorhinein, wobei simpli services berechtigt ist, jeweils zwei Monatsbeträge im Vorhinein zu verrechnen (Monatszahlung). Xxxxxx ein neuer Miettag beginntAlternativ dazu kann der Kunde auch eine Jahreszahlung im Vorhinein wählen. Die Verrechnung des Freischaltentgelts erfolgt jeweils gemeinsam mit der nächsten Verrechnung des Abonnementpreises. Allfällige durch die Zahlungsart – Monatszahlung oder Jahreszahlung – bedingte Unter- schiede im simpli Internet-Abonnementpreis können dem jeweils geltendem Tarifblatt für Internetleistungen, wird dieser voll berechnetabrufbar unter xxxxxxXX.xx, entnommen werden.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise Verrechnung für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Vorausdie Entgelte laut III. F. 3. erfolgt jeweils nach Wechsel der SIM-Kar- te/des Internet-Empfangsgeräts, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieternach neuerlicher Freischaltung, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligVertragsänderung oder Wechsel der Zahlungsart.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 TagenDem Kunden steht es frei, gilt zwischen der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen MonatspreisRechnungslegung in elektronischer oder in Papierform zu wählen. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel Rechnungen werden per E-Mail versendet, so der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichKunde keine Papierrechnung wünscht und eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzwDie Rechnungsbeträge werden jeweils mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet Die Zahlung kann durch Überweisung oder mittels Bankeinzug erfolgen und – soweit im Ein- zelfall von simpli services angeboten – auch mittels Kreditkarte oder eps Online-Überwei- sung. Die Zahlung per Bankeinzug oder – soweit im Einzelfall von simpli services angeboten – per eps Online-Überweisung ist nur möglich, wenn der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebührenKunde über eine Bankverbindung im SEPA-Raum verfügt.
5. Sofern Rechnungseinwendungen hat der Kunde spätestens binnen drei Monaten ab Erhalt schriftlich oder per E-Mail zu erheben, widrigenfalls die jeweilige Forderung der simpli services als durch den Kunden anerkannt gilt; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Der Kunde wird hierauf auch gesondert in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsRechnung hingewiesen.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende Bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist simpli services berechtigt, die da- raus entstehenden notwendigen und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattetzweckentsprechenden Spesen und Kosten, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschädeninsbe- sondere für Mahnung, Aufbereitungskosten) Inkasso und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehenaußergerichtliche Anwaltskosten sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu verrechnen.
7. Alle Forderungen Im Fall des Vermieters sind Zahlungsverzuges des Kunden ist simpli services weiters berechtigt, die vom simpli Internet-Abonnement erfasste SIM-Karte des Kunden nach Rechnungsstellung vorangegangener Zahlungserinnerung und Mahnung unter Androhung der Sperre und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen hinsichtlich des Empfangs von simpli Internet zu deaktivieren (= Widerruf der Freischaltung). Dadurch wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Sperre auflaufenden Beträge. Bei neuerlicher Freischaltung nach Beseiti- gung des Zahlungsverzugs ist der Kunde zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentiereneines Entgelts laut jeweils gelten- dem Tarifblatt verpflichtet.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtZinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet.
9. Ist Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten aus und im Zusammenhang mit dem simpli Internet-Abonnementvertrag durch Aufrechnung gegen simpli services aufzuheben. Wenn der Mieter eine juristische Person Kunde Verbraucher iSd KSchG ist, gilt dies nicht (i) für den Fall einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit der simpli services oder hinsichtlich solcher Gegenforde- rungen des öffentlichen RechtsKunden, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen welche (ii) im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, (iii) gerichtlich festgestellt, oder ein Unternehmer(iv) von simpli services anerkannt worden sind.
10. simpli services ist berechtigt, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt gegebenenfalls bestehende Forderungen für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreisnicht vom simpli Internet-Abonnementvertrag umfasste Dienstleistungen von simpli services ge- meinsam mit den Abonnementpreisen zu verrechnen.
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Samples: Registrierungsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet8.1 Rechnungen der NIC-Solutions IT GmbH sind bei Erhalt fällig und innerhalb von vierzehn (14) Tagen spesen- und abzugsfrei netto Kassa zahlbar.
28.2 Im Fall einer Skontovereinbarung mit dem Kunden ist ein Skontoabzug auf verrechnete Gutschriftsbeträge nicht zulässig.
8.3 Überweisungen gelten mit dem Tag ihrer Gutschrift auf einem Konto der NIC-Solutions IT GmbH als eingegangen und werden auf die älteste offene Forderung und zwar zuerst auf Kosten und andere Nebengebühren, dann auf Zinsen und dann auf das Kapital angerechnet. Zahlungs- widmungen sind unwirksam.
8.4 Vereinbarte Zahlungsbedingungen gelten immer nur für ein Auftragsgeschäft des Kunden.
8.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist NIC-Solutions IT GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem 12-Monats-EURIBOR zu berechnen. Der Kunde ver- pflichtet sich, in diesem Fall die Betreibungskosten des Kreditschutzverbands von 1870 oder eines anderen Inkas- soinstitutes sowie alle weiteren Rechtsverfolgungskosten (einschließlich Rechtsanwaltskosten) zu vergüten. Bei mehr als vierwöchigem Zahlungsverzug einer Rechnung ist NIC- Solutions IT GmbH berechtigt, alle bei Vertragsabschluss gewährten Begünstigungen nachzuverrechnen. Überdies werden, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf, alle sonstigen offenen Rechnungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit zur sofortigen Zahlung fällig und/oder tritt bei allfällig vereinbarten Ratenzahlungen Terminverlust ein.
8.6 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes gegen Forderungen der NIC-Solutions IT GmbH ist ausge- schlossen. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen Aufrechnung mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes Gegenforderungen ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnenzulässig, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegtrechtskräftig festgestellt ist.
8.7 Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen; ein Zurückbehaltungsrecht kann einschränkende Widmungen sind unwirksam. Durch Entgegennahme eines Wech- sels/Schecks tritt keine Stundung der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen Forderung aus dem Mietvertrag beruhtGrundgeschäft ein. Diskont- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Gutschriften über einen Wech- sel/Scheck erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem NIC- Solutions IT GmbH über den Gegenwert verfügen kann. NIC-Solutions IT GmbH übernimmt keine Haftung für eine/n rechtzeitige/n Vorlage, Protest, Benachrichtigung und Zu- rückleitung eines Wechsels/Schecks im Fall seiner Nicht- einlösung.
98.8 Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtern, sodass die Zahlung des für NIC-Solutions IT GmbH vereinbarten Entgelts gefährdet erscheint oder wird gegen den Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insol- venzverfahrens eingebracht, ist NIC-Solutions IT GmbH berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen sowie weitere Aufträge des Kunden nur gegen Vorauszah- lung auszuführen und bei Zahlungsverzug unter Setzung einer Nachfrist von fünf Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
8.9 Sollte der Kunde mit einer von ihm zu erfüllenden Ver- tragspflicht, die Voraussetzung für die Erfüllung einer Leis- tung der NIC-Solutions IT GmbH ist, in Verzug kommen und diesen Verzug auch nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist heilen, wird NIC Solutions GmbH, unbeschadet ihrer Ansprüche auf Ersatz eventueller Schäden und Mehr- kosten, hinsichtlich dieser (vorübergehend) nicht erfüllbaren Leistung so gestellt, als ob NIC-Solutions IT GmbH diese
8.10 NIC-Solutions IT GmbH ist berechtigt, falls der Kunde auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist seinen Zah- lungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt, die Ver- tragsleistung einzustellen, Liefergegenstände zurückzu- nehmen und gegebenenfalls den Betrieb des Kunden zu diesem Zweck zu betreten, um diese Waren wegzunehmen. Ist Ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung der Mieter eine juristische Person des öffentlichen RechtsNIC-Solutions IT GmbH gilt die Leistungseinstellung und/oder Rücknahme ihrer Waren nicht als Rücktritt vom Vertrag. NIC-Solutions IT GmbH wird ihre Leistungspflichten wieder erfüllen, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen so- bald die Gründe für die Einstellung und/oder ein Unternehmer, Rücknahme entfallen sind. Eine Einstellung von Leistungen entbindet den Kunden nicht von der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag Pflicht zur Zahlung der Miete der vereinbarte Mietpreisvertraglich vereinbarten Entgelte.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. (1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. ) Zahlungsfristen/Anrechnung auf Zinsen und Kosten Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten in Rechnung gestellten Beträge sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders so- weit nichts anderes vereinbart ist, jeweils am Monatsersten innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Alle Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf die je- weils älteste Forderung angerechnet. Das Leistungsbestimmungsrecht des Bestellers gemäß § 367 Abs. 2 BGB wird abbedungen
(2) Verzugszinsen, Leistungsverweigerungsrecht Im Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers hat dieser vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsscha- dens Zinsen in Höhe von 9%- Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB auf die offene Forderung zu entrichten. Darüber hin- aus sind wir berechtigt, die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf Grund von nachfolgenden Bestellungen bis zum voll- ständigen Ausgleich der offenen Rechnungen zu verweigern.
(3) Wechsel- und Scheckzahlung Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und – ebenso wie Schecks – nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt der Annahme im Voraus zur Zahlung fälligEinzelfall entgegengenom- men. Diskont- und sonstige Spesen sind vom Besteller zu tragen.
3(4) Sonstige Gegenleistungsstörungen Die Erbringung der vertraglichen Leistungen erfolgt unter der Voraussetzung der Kredit- würdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Bestel- lers. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstel- lung, bei Einleitung eines der Schuldenregu- lierung dienenden Verfahrens, bei Nichtein- haltung der Zahlungsbedingungen, bei VII. Terms of payment
(1-5 Tagen) Payment deadlines/offsetting interest and costs Unless otherwise agreed, gilt der Tagespreisthe invoiced amounts are payable without deduction within 30 days of receipt of the invoice. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis All payments shall first be offset against interest and costs and then against the oldest claim. The purchasing party's right to determine the amount of the fee is waived in accordance with § 367 (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich2) of the BGB [German Civil Code].
4(2) Default interest, right to refuse performance In the event of a delay in payment on the part of the purchasing party, the purchasing party shall pay interest on the outstanding debt at a rate of 9 percentage points above the base interest rate in accordance with § 247 of the BGB [German Civil Code], subject to the claim for further dam- ages caused by the delay. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag Furthermore, we shall be entitled to refuse to provide deliveries and services on the basis of subsequent orders until the outstanding invoices have been settled in Höhe der anfallenden Bank- gebührenfull.
5(3) Payment of bills of exchange and cheques Bills of exchange are only accepted upon ex- press agreement and, in the same way as cheques, only as a means of payment and sub- ject to acceptance in individual cases. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsDiscounts and other expenses shall be borne by the pur- chasing party.
6(4) Other disturbances affecting service The provision of contractual services is subject to the creditworthiness and solvency of the pur- chasing party. Die Kaution dient If a payment defaults, bills of ex- change or cheques are dishonoured, payments are suspended, procedures to settle debts are in- itiated, there is non-compliance of the terms of payment, a credit reference agency lowers the credit rating or circumstances exist where the schlechterer Bonitätseinstufung durch eine Wirtschaftsauskunftei und bei Vorliegen von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Be- stellers zu mindern geeignet sind, steht uns jederzeit das Recht zu, die Vertragsbedingun- gen angemessen zu ändern und nach fortge- setzter Nichteinhaltung der Absicherung sämtlicher Zahlungsbedin- gungen trotz Fristsetzung vom Vertrag zu- rückzutreten. creditworthiness of the purchasing party should be lowered, we shall be entitled at any time to make appropriate changes to the terms of the contract and, if after continued non-compliance with the terms of payment, to withdraw from the contract irrespective of any period that is agreed.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Dem Besteller steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegen unsere fälligen Ansprüche wegen eigener Gegenforderungen nur im Umfang von synallagmatischen Forde- rungen, die aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattetgleichen Rechtsverhält- nis, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschädenwie die zur Aufrechnung gestellte Forde- rung stammen, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehenoder rechtskräftig festgestell- ten oder schriftlich anerkannten Forderungen zu.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Zahlungsbedingungen. 13.1. Ein Miettag beträgt 24 StundenNachdem die Käufer*innen eine verbindliche Bestellung übermittelt haben (Unterstützungszusage auf der Plattform/online = Vertragsabschluss; bzw. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntoffline Vertragsabschluss mit Mitarbeitern der Bergbahnen Dreiländereck GesmbH & CoKG, der gesammelt auf 0000x0000.xx eingestellt wird), verpflichtet sich der/die jeweilige Käufer*in die von ihm/ihr gewählte Unterstützungssumme (Zahlungsbetrag) innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss, mittels Überweisung, auf das eigens hierfür eingerichtete Treuhandkonto des Treuhänders Business Revolution Society Verein, ZVR-Zahl 731497353, Xxxxxxxxxxxx 000, 0000 Xxxx einzuzahlen. Die Bankverbindung lautet wie folgt: Kontoinhaber: Business Revolution Society Verein Bankverbindung: Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 BIC: XXXXXXXXXXX
3.2. Wird die Fundingschwelle von € 50.000 (siehe unter Vertragspunkt 1.2) während der Funding Phase bzw. während der Verlängerung der Funding Phase erreicht, so wird der Betrag vom Treuhandkonto durch den Business Revolution Society Verein an die Bergbahnen Dreiländereck GesmbH & CoKG überwiesen bzw. sollte die Fundingschwelle in dieser Zeit nicht erreicht werden, wird dieser voll berechnetdem/der Käufer*in der einbezahlte Betrag vom Treuhandkonto verlustfrei rücküberwiesen. Es besteht für die Dauer der Einzahlung kein Anspruch auf Zinsverlust, etc.. Käufer:innen die mit den Dreiländereck Bergbahnen vorab in gegenseitigem Einverständnis Gutscheine eingelöst haben, bekommen ihren einbezahlten Betrag nicht zurückerstattet. Für sie gelten die Gutscheinbedingungen.
23.3. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise Der Treuhänder Business Revolution Society (BRS) Verein zur Förderung revolutionärer Geschäftsideen übernimmt als Abwicklungsstelle, lediglich die Verpflichtung zur Weiterleitung des zur Vorfinanzierung dienenden Geldbetrages des/der Käufers/Käuferin. Eine weitere Haftung für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligdas zu fördernde Projekt seitens BRS oder 1000x1000 besteht nicht.
33.4. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen1000x1000 wird zudem Name, gilt Adresse und sonstige Kontaktdaten unter Wahrung der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (siehe Vertragspunkt 5.2.) des/der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt Käufers/Käuferin an die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichVerkäuferin übermitteln.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem länger als ein Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebührenBankgebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist Eine Verzinsung der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinstSicherheit erfolgt nicht. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit Fälligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten, Differenzbetankung) und anderen Geschäftsbezie- hungen Geschäftsbeziehungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Mieters aus demselben Mietvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Ist Dem Mieter stehen die Zahlungsmöglichkeiten Kreditkarte, SEPA- Lastschriftverfahren und Rechnung zur Verfügung. SEPA-Lastschriften werden durch die Mercedes-Benz Group AG im Auftrag des Vermieters eingezogen. Der Vermieter wird den Einzug von SEPA-Lastschriften mindestens zwei Tage vor diesem Datum dem Mieter ankündigen (Pre- Notification).
10. Bei der Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs und bei Vorlage einer verbindlich erklärten Mietwagenkosten-Übernahmeerklärung eines Haftpflichtversicherers in vollem Umfang zu Beginn der Anmietung, gewährt der Vermieter dem Mieter eine Stundung des Mietpreises für die Anmietzeit, maximal jedoch für den Zeitraum von einer Monatsmiete. Im Falle nur anteiliger bzw. nicht vollständiger Kostenübernahme durch den Haftpflichtversicherer, wird der Vermieter dem Mieter den vom Haftpflichtversicherer nicht übernommenen Differenzbetrag direkt in Rechnung stellen.
11. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen des Vermieters grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden können. Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse erhält. Entscheidet sich der Vermieter für die elektronische Rechnungsstellung, kann der Mieter der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird der Vermieter die Rechnungen in Papierform an den Mieter stellen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen hat der Mieter zu vertreten. Die Rechnung ist zugegangen, wenn sie vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen. Sofern eine juristische Person Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter den Vermieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Vermieter übersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut und bezeichnet diese als Kopie. Sofern die Störung in der Möglichkeit der Übersendung nicht zeitnah beseitigt wird, ist der Vermieter berechtigt, bis zur Behebung der Störung Rechnungen in Papierform zu versenden. Sofern dem Mieter von dem Vermieter Zugangsdaten, Nutzernamen oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden, sind diese vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen und streng vertraulich zu behandeln. Sofern der Mieter davon Kenntnis erlangt, dass Nutzernamen oder Passwörter von Unbefugten erlangt wurden, hat er den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren.
12. Tritt der Zahlungsverzug ein, wird die erste Mahnung sechs Tage ab Fälligkeit der Zahlung an den Mieter geschickt. Für jede weitere Mahnung wird eine Gebühr in Höhe von 5,- Euro erhoben. Die Kosten für die Mahnung sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermieter höhere Kosten nachweist oder der Mieter nachweist, dass die Kosten geringer sind oder keine Kosten entstanden sind. Nach 35 Tagen ab Fälligkeit der Zahlung wird die Forderung an das Inkassobüro übergeben. Der Vermieter behält sich insoweit vor, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis abzutreten.
13. Wird bei Verzug des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltMieters die Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, so gilt für jeden Tag hat der Miete der vereinbarte MietpreisMieter die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben hat.
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Samples: Mietvertrag
Zahlungsbedingungen. 1A Auf alle durch die Bundesagentur für Arbeit und auf Honorarbasis zu zahlenden Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben und alle Rechnungen sind nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Ein Miettag beträgt 24 StundenB Der gültige Vermittlungsgutschein eines Arbeitslosen ist direkt nach Abschluss eines – durch die Private Arbeitsvermittlung Xxxx vermittelten – Arbeitsvertrages an die Private Arbeitsvermittlung Geis zu übergeben. Xxxxxx Sollte der Vermittlungsgutschein seine Gültigkeit überschritten haben oder wird nicht vom Vermittelten an die Private ArbeitsvermittlungGeis ausgehändigt, ist der Vermittelte für die Zahlung der Vergütung – eventuell in xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxx.xx Teilbeträgen – verpflichtet. C Wird ein neuer Miettag beginntArbeitsplatz/ eine Stelle auf Anfrage eines Arbeitgebers besetzt, so wird dieser voll berechnet.
2die Vermittlungsvergütung entsprechend des geschlossenen Vermittlungsvertrages fällig. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Arbeitnehmerüberlassungen nehmen die von der Privaten Arbeitsvermittlung Xxxx übermittelten Bewerber nicht automatisch in den Bewerberpool auf. Alle Bewerbungen, die von einer Arbeitnehmerüberlassung mit den Arbeitssuchenden vorgenommen werden sind nur in Absprache / Kenntnissetzung mit der Privaten Arbeits- vermittlung Xxxx gestattet. Eine Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma wird automatisch beendet , sofern die Arbeitnehmerüberlassung den Bewerber einstellt bzw. weiter reicht und Wochenvermietungen sind grundsätzlich die Private Arbeitsvermittlung Geis hieran nicht im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe Gültigkeitszeitraum des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligAVGS partizipieren läst. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten D Kommt es im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit Zeitraum von 6 Monaten „hinterrücks“ zu einer Laufzeit von 1-5 TagenEinstellung einer/em vorgeschlagenen/em Bewerberin/er, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnetund die Private Arbeitsvermittlung Xxxx nimmt Kenntnis davon, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sichArbeitgeber, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht Arbeit- nehmerüberlassung 1.000 Euro und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger der Arbeitsuchende 1.000 Euro (Mieterbeides brutto) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.zahlen
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntDas Entgelt für die Leistung von Xxxxxxx Xxxxxxx, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich Coaching & Training KG ist soweit nichts anderes vereinbart wurde, im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter einen Tag vor dem ersten Termin fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit Solange keine Kostenzusage von 1-5 Tagenanderer Stelle vorliegt, gilt der TagespreisAuftraggeber/Klient als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungs-Honorars. Eigenanteile für geförderte Coaching-Pakete sind vor der ersten Stunde zu bezahlen. Wurde Ratenzahlung vereinbart, ersetzen die Zahlungsbedingen in der Rechnung diese Zahlungsfrist. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten oder im Beratungsvertrag vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Soweit nicht anders erwähnt, verstehen sich alle Preise exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Teilnahmegebühren für manche Workshops bzw. Online-Kurse werden durch externe Zahlungsabwickler, wie z.B. Digistore24 oder Xing eingezogen. Wurden die Teilnahmegebühren nicht rechtzeitig vor dem jeweiligen Workshop oder Online-Kurs bezahlt, kann Xxxxxxx Xxxxxxx, Coaching & Training KG dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung untersagen. Findet das Coaching bzw. die Beratung außerhalb Wiens statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten berechnet. In der Gebühr nicht inbegriffen sind Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung und Übernachtung. Bei Miet- verträgen Fahrten mit einer Laufzeit dem PKW berechnet Xxxxxxx Xxxxxxx, Coaching & Training KG das jeweils gültige KM-Geld. Flug- oder Bahnkosten sowie Mietwagen- und Taxikosten werden nach Beleg abgerechnet. Übernachtungen und Spesen werden ebenfalls nach Beleg abgerechnet. Kommt ein Auftraggeber / Klient seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann Xxxxxxx Xxxxxxx, Coaching & Training KG die weitere Zusammenarbeit ablehnen oder bis zur vollständigen Zahlung ruhend stellen. Dies geschieht unbeeinflusst von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag)ggf. Ab dem 22bestehenden Forderungen. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen MonatspreisDiese bleiben davon unberührt. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel Zahlung der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe Leistungen ist nicht an den Erfolg der Zusammenarbeit gebunden, da dieser maßgeblich von der Mitarbeit und der persönlichen Umsetzung des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichKlienten abhängt.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet8.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
28.2 Bei TK-Dauermietverträgen (vgl. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich Ziff. 13.2) erfolgt die Abrechnung, soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, vierwöchentlich im Voraus. Dabei zählt jede begonnene Woche als volle Woche. Ungeachtet des Vereinbarten ist TOI TOI & DIXI jederzeit auch zu einer späteren Rechnungsstellung, spätestens jedoch bei Übergabe etwa monatlich rückwirkend, berechtigt.
8.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sindKunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen MiettagGegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes Zurückbehaltung von Entgelten ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattetausgeschlossen, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), das Zurückbehaltungsrecht nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag demselben Vertragsverhältnis beruht.
98.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen TOI TOI & DIXI ab Zugang der ersten Mahnung oder spätestens dreißig (30) Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu.
8.5 Im Falle des Zahlungsverzugs steht TOI TOI & DIXI zudem im Hinblick auf eigene Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht zu. Ist TOI TOI & DIXI ist für die Dauer des Zahlungsverzuges insbesondere berechtigt, etwaig geschuldete Reinigungs- und Entsorgungsleistungen einzustellen. Der Kunde hat in diesem Fall selbst für eine fachgerechte Entsorgung und Reinigung Sorge zu tragen. Für Schäden, die während des Zahlungsverzugs des Kunden durch nicht oder nicht fachgemäße Entsorgung oder Reinigung entstehen, haftet ausschließlich der Mieter eine juristische Person Kunde, es sei denn die nicht fachgerechte Entsorgung oder Reinigung erfolgt trotz Zahlungsverzug des öffentlichen RechtsKunden durch TOI TOI & DIXI. Der Kunde hat TOI TOI & DIXI von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen es sei denn, er hat die Nicht- oder ein Unternehmernicht fachgerechte -Entsorgung/-Reinigung nicht zu vertreten. Die Freistellung betrifft auch etwaig behördliche Bußgelder oder sonstige aufgrund der vorstehend geschilderten Umstände gegen TOI TOI & DIXI verhängte Strafen. Etwaige weitergehende Ansprüche von TOI TOI & DIXI für den Fall des Zahlungsverzugs des Kunden, der bei Abschluss z.B. die außerordentliche Kündigung des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltVertrages, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreisbleiben hiervon unberührt.
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Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt) Soweit nachstehend oder sonst nichts anderes vereinbart, wird dieser voll berechnetsind sämtliche Forderungen der Saxs Tank GmbH sofort fällig.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen ) Rechnungen der Saxs Tank GmbH sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, nach Zugang der Rechnung binnen zehn Tagen ab dem Datum der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligin Euro zahlbar. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligDiskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen zu Lasten des Kunden.
3. ) Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit Überschreiten des vereinbarten Zahlungstermins ist die Saxs Tank GmbH berechtigt, gegenüber Unternehmern vom Fälligkeitstag ab Fälligkeitszinsen in Höhe von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab 5,00 % über dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichjeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch ) Ab Eintritt des Schuldnerverzuges berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag die Saxs Tank GmbH Verzugszinsen gegenüber Unternehmern und gleichgestellten Schuldnern in Höhe von 9,00 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5,00 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines im Einzelfall entstandenen höheren Schadens sowie die Verzugsregeln der anfallenden Bank- gebührenVOB/B werden hierdurch nicht berührt.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurdenDie Saxs Tank GmbH ist berechtigt, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, Zahlungen zunächst auf entstandene Kosten und Zinsen und erst im Übrigen auf die Hauptforderung zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsverrechnen.
6) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden der Saxs Tank GmbH andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die Saxs Tank GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks und Wechsel angenommen hat. Die Kaution dient Saxs Tank GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen binnen zwei Wochen zu verlangen, Erfüllung bis zu der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattetHöhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu beanspruchen oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehenauch wenn sie Schecks oder Wechsel angenommen hat.
7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung von der Saxs Tank GmbH anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Zahlung fälligAusübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und, sofern er Kaufmann ist, als ein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. Der Vermieter behält sich vorvon der Saxs Tank GmbH anerkannt ist. Sofern ein Zurückbehaltungsrecht auf einem Gewährleistungsrecht wegen mangelhafter Leistung beruht, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter Kunde die von ihm geschuldeten Zahlung nur dann aufrechnenin Höhe eines Betrages zurückbehalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu der durch die aufgetretenen Mängel bewirkten Wertminderung steht. Auch dieses Recht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht Saxs Tank GmbH eine Gewährleistungsverpflichtung anerkennt und in angemessener Höhe Sicherheit leistet. Eine solche Sicherheit der Saxs Tank GmbH kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtauch durch eine Bankbürgschaft erbracht werden.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis8) Die Abtretung von Forderungen gegen die Saxs Tank GmbH an Dritte ist ausgeschlossen; § 354a HGB bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 111.1 Die von dem Auftragnehmer im Angebot oder an anderer Stelle genannten Preise verstehen sich zzgl. Ein Miettag beträgt 24 Stundender jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntVerpackungs- und Frachtkosten sowie Reisezeiten, wird dieser voll berechnetReise- und Übernachtungskosten gemäß den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern 11.2 Sofern eine Vergütung nicht anders vereinbart ist, wird die von Auftragnehmer aufgewandte Arbeitszeit mit den Stunden- oder Tagessätzen entsprechend der jeweils am Monatsersten im Voraus gültigen Preisliste vergütet.
11.3 Dienstleistungen, die beauftragt, vom Auftraggeber aber nicht abgerufen werden, sind nach angemessener Fristsetzung durch den Auftragnehmer vom Auftraggeber gleichwohl zu vergüten.
11.4 Forderungen aus Projektleistungen und Lieferungen (Software, Hardware, Nebenleistungen, Reisekosten und Spesen) sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungs-datum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
311.5 Forderungen aus Gebühren werden monatlich oder im Voraus berechnet (für Service Level Agreements (SLAs) werden transaktionsbasierte Gebühren berechnet).
11.6 Der Auftragnehmer behält sich bei geringfügigen Transaktionsvolumen (Umsätze unter 150,- € / Monat) vor, die Gebührenabrechnung vierteljährlich durchzuführen.
11.7 Forderungen aus Portogebühren werden per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit Abhängig von der Vertragsart und den monatlichen Portokosten wird nach Variante 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis2 oder 3 abgerechnet.
1. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat Portoverrechnung erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettagüber ein Verrechnungskonto des Auftragnehmers. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag Zum Auftragsstart erfolgt eine einmalige Vorauszahlung in Höhe der anfallenden Bank- gebührenzu erwartenden durchschnittlichen 2-fachen Monats-Porto kosten eines Jahres. Die Vorauszahlung wird jeweils zum Jahresende oder bei Auftragsänderung nachberechnet. Der Differenzbetrag ist ggf. vom Auftraggeber zu erstatten bzw. Auftragnehmer einzuzahlen. Der Vorschuss wird bei Vertragsende mit der letzten Monatsrechnung verrechnet.
52. Sofern in Geld zahlbare Liegen die zu erwartenden monatlichen Portokosten unter 1.000, - € oder andere Sicherheiten ist ein Inlinepostservice beauftragt, kann der Auftragnehmer festlegen, dass die gesamte Abrechnung (Porto und Gebühren) über das Guthabenverfahren erfolgt.
3. Die Portoverrechnung erfolgt durch den Versanddienst (DPAG oder andere) direkt mit dem Auftraggeber. Diese Verrechnung ist bei einigen Sondertarifen (z.B. KautionKilotarif der DPAG) vereinbart wurdenoder sofern die Portokosten über 5.000, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, - € pro Monat liegen zwingend. Der Auftragnehmer kann diese Verrechnungsart ohne Angabe von Gründen jederzeit verlangen.
11.8 Auftraggebern mit Sitz außerhalb von Deutschland können die Gebühren bis zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen2 Monate im Voraus berechnet werden. Ist nichts anderes vereinbart, ist für Auftraggeber mit Sitz außerhalb von Deutschland das Guthabenverfahren vorgeschrieben.
11.9 Die aus Gebühren fälligen Forderungen werden per SEPA-Lastschriftverfahren bis zum 5. des nächsten Monats ohne Abzug eingezogen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer bei Vertragsunter- zeichnung ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat für die Erhebung der Mieter fälligen Gebühren zu erteilen. Scheitert ein Lastschrifteneinzug aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, berechnet Auftragnehmer für die Bearbeitung des gescheiterten Lastschrifteneinzugs eine juristische Person des öffentlichen RechtsBearbeitungspauschale von 15,- €. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
11.10 Bei Abrechnung nach Aufwand hält der Auftragnehmer die täglichen, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmerauf die Leistungserbringung verwandten Arbeitszeiten in einem Tätigkeitsbericht fest. Es wird monatlich jeweils zum Monatsende abgerechnet. In der Schlussrechnung führt der Auftragnehmer sämtliche Teil- und Abschlagszahlungen auf.
11.11 Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Auftraggeber unverzüglich, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinstspätestens jedoch innerhalb von 21 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Die Vereinbarung Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung. Der Auftragnehmer wird in den Rechnungen auf die Folgen einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsunterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.
611.12 Wechsel akzeptiert der Auftragnehmer nur nach besonderer Vereinbarung. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende In jedem Fall erfolgt die Annahme von Wechseln oder Schecks nur zahlungshalber und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) für den Auftragnehmer kosten- und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehenspesenfrei.
711.13 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer ab Verzugsbeginn Zinsen in der Höhe verlangen, die dem Auftragnehmer von den Banken für entsprechende Kredite berechnet werden, mindestens aber 8 Prozentpunkte p.a. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligüber dem Basiszinssatz gem. Der Vermieter §247 I BGB. Außerdem behält der Auftragnehmer sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege den darüberhinausgehenden Verzugsschaden geltend zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagenmachen. Der Vermieter verpflichtet sichAuftraggeber ist berechtigt, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahrenfür jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,- € zu berechnen. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass Dem Auftraggeber bleibt der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenNachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8. Gegen 11.14 Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen mehr als vier Wochen im Verzug, so wird der Auftragnehmer von seinen weiteren Leistungspflichten frei und kann die Ansprüche Leistung einstellen.
11.15 Gegenüber der Rechnungsforderung des Vermieters Auftragnehmers kann der Mieter nur dann aufrechnenaufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
11.16 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Mieters unbestritten Auftraggebers, beispielsweise aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen oder Ähnlichem, werden dem Rechnungskonto des Auftraggebers gutgeschrieben und, soweit möglich, mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
11.17 Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch durch entweder Zugänglichmachung der Rechnung zu Einsicht und Download auf einem vom Auftragnehmer bereit gestellten Kundenportal oder Zusendung an die vom Auftraggeber hierzu angegebene E-Mail-Adresse. Versendet der Auftragnehmer eine Rechnung auf Verlangen des Auftraggebers auf dem Postweg, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierfür ein Bearbeitungsentgelt in angemessener Höhe zu erheben.
11.18 Wird eine Rechnung auf Wunsch des Auftraggebers auf Papier ausgestellt, wird eine Bearbeitungs- und Versandgebühr in Höhe von 2,20,- € berechnet.
11.19 Wird dem Auftragnehmer nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt (etwa weil der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät), so ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus Auftragnehmer von dem Mietvertrag beruhtVertrag ganz oder teilweise zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz verlangen.
911.20 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Höhe laufender Vergütungen jährlich angemessen anzupassen. Ist Bei einer Anpassung berücksichtigt der Mieter eine juristische Person Auftragnehmer zwischenzeitlich eingetretene Kostenänderungen im Bereich Löhne, Gehälter und Kosten des öffentlichen RechtsErwerbs von IT-Dienstleistungen. Bei viertel-, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen halb- oder ein Unternehmerjährlichen Zahlungsperioden erfolgt die Anpassung anteilig. Eine Anpassung kommt erstmals mit Wirkung zu Beginn des zweiten Vertragsjahres (gerechnet ab Beginn der Vertragslaufzeit) in Betracht und wird zu dem von dem Auftragnehmer angegebenen Termin, frühestens jedoch einen Monat nach Zugang der bei Abschluss Mitteilung über die Anpassung gegenüber dem Auftraggeber wirksam. Im Falle einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 5 % kann der Auftragnehmer den betreffenden Einzelvertrag außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist unver- züglich nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag Wirksamwerdens der Miete der vereinbarte MietpreisErhöhung schriftlich zu erklären.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. (1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet) Die Zahlungen sind prompt ohne Abzüge mit Rechnungslegung bei Übergabe zu leisten.
(2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. ) Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages Vertrages vom Käufer geleistete Anzahlung ist als Angeld im Sinne des § 908 ABGB zu verstehen. Wird der Vertrag von WienCont Container Terminal GmbH schuldhaft nicht erfüllt, kann der Käufer höchstens den einfachen Betrag der geleisteten Anzahlung fordern. Ihr professioneller Anbieter für flexible Containerlösungen Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 00 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand April 2016
(3) Bei Zahlungsverzug hat der Käufer Verzugszinsen in Ausübung seiner gewerblichen der Höhe von 1,5% pro Monat zu bezahlen. Steht die Zahlung einer Rechnung am Fälligkeitsdatum aus, werden weiters die gesamten Rechnungen des Käufers unverzüglich einforderbar.
(4) Jede am Fälligkeitsdatum unbezahlte Rechnung wird außerdem ohne Inverzugsetzung als Schadenersatz um eine Pauschalentschädigung erhöht, die 10 % des noch ausstehenden Betrages ausmacht und mindestens EUR 40 beträgt.
(5) Kommt der Käufer einer Zahlungsaufforderung trotz Setzung einer Nachfrist von 8 Werktagen nicht nach, ist WienCont Container Terminal GmbH berechtigt, unbeschadet der Ansprüche gem. § 918 ABGB, den Kaufgegenstand zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
(6) Wird WienCont Container Terminal GmbH nach Vertragsabschluss bekannt, dass sich die Vermögenslage des Käufers ungünstig entwickelt hat oder selbständigen Tätigkeit handeltein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, sodass die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht sichergestellt ist, kann WienCont Container Terminal GmbH Vorauskassa oder Sicherung im Wert der Ware verlangen. Erfüllt der Käufer diese Forderung nicht, ist WienCont Container Terminal GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(7) Bei berechtigtem Rücktritt von WienCont Container Terminal GmbH ist der Käufer verpflichtet, an WienCont Container Terminal GmbH eine Abstandszahlung in der Höhe von 30% des Preises jener Waren zu zahlen, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist.
(8) Ferner hat der säumige Käufer alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.
(9) Jegliche Beschwerde bezüglich der in Rechnung gestellten Beträge muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Rechnungsdatum bei der WienCont Container Terminal GmbH eingehen. Ist dies nicht der Fall, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsRechnung als unwiderruflich und vollständig angenommen betrachtet.
6(10) Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung durch den Käufer aufgrund von Gegenansprüchen, welcher Art immer, ist ausgeschlossen. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem MietvertragIhr professioneller Anbieter für Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet00 flexible Containerlösungen 0000 Xxxx, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.Xxxxxxxxxx Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand April 2016
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 18 Abrechnung der Entwässerungsleistungen
(1) Für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage ist vom Kunden ein Benutzungsentgelt zu zahlen. Ein Miettag beträgt 24 StundenDieses Entgelt setzt sich aus Grundpreis und Arbeitspreis zusammen. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntDie Höhe der Entgelte ergibt sich aus den „Allgemeinen Tarifen des VKWA für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung“ in ihrer jeweils gel- tenden Fassung. Die Entgelte für Schmutzwasser werden im Regelfall jährlich mit der Wasserrechnung abgerechnet, sie können nach Xxxx des VKWA jedoch auch monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch 12 Monate nicht wesentlich überschreiten dür- fen, abgerechnet werden. Für Sondervertragskunden gilt die monatliche Abrechnung. Die Abrechnung des Niederschlagswasserentgelts erfolgt im Regelfall jährlich.
(2) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Preise, so wird die für die neuen Preise maßgebliche Abwassermenge zeitanteilig berechnet. Entsprechendes gilt bei der Änderung des Umsatzsteuersatzes.
(3) Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergren- zen oder werden andere Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist das zuviel oder zuwenig berechnete Benutzungsentgelt zu erstatten oder nach- zuentrichten. Der Berichtigungsanspruch ist auf längstens 2 Abrechnungsjahre beschränkt.
(1) Die zu entrichtenden Beträge sind entsprechend den auf der Rechnung ausgewiesenen Daten fällig. Als Zahlungstag gilt bei Überweisungen der Tag der Gutschrift.
(2) Einwendungen gegen Rechnungen sind binnen eines Monats zulässig; nach Ablauf dieser voll Frist gilt die Rechnung als anerkannt.
(3) Für die Erhebung des Baukostenzuschusses und der Hausanschlusskosten können die Forderungen durch monatliche Raten innerhalb eines Abrechnungsjahres auf Antrag ge- stundet werden. Für gestundete Forderungen werden Stundungszinsen berechnet.
2(4) Bei der Berechnung einer Nachveranlagung, die aufgrund einer fehlenden Mitteilung des Kunden erforderlich wird, stellt der VKWA dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug Es werden die vollen Monate seit Beginn der Maßnahmen zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligbaulichen oder gewerblichen Nutzung in Ansatz gebracht.
3(5) Mahnungen sind kostenpflichtig. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt Zahlungsverzug erhebt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt VKWA - für erste Mahnung 2,56 € - für zweite Mahnung 5,11 € - für Einzug durch Beauftragte 10,23 € Zusätzlich hat der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Kunde für den geschuldeten Betrag Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der anfallenden Bank- gebührenDeutschen Bundesbank zu ent- richten.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Abwassereinleitungsvertrag
Zahlungsbedingungen. Die geleisteten Dienstleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen. Einwendungen gegen Rechnungen sind umgehend nach deren Zugang schriftlich bei der meta | five gmbh geltend zu machen. Die Einwendungen müssen innerhalb von 28 Kalendertagen ab Rechnungsdatum eingegangen sein. Stand: 01.03.2022 Seite 1 von 5 6 Reisekosten und Spesen
6.1. Reisekosten und Spesen sind nicht im Angebotsbetrag enthalten, werden gesondert in Rechnung gestellt und gemäß nachfolgender Aufstellung abgerechnet: ⎜ bei Fahrten mit dem PKW: 0,32 EUR je gefahrenem Kilometer ⎜ bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln: nach den aktuellen Preisangaben, 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
Klasse mit BahnCard 50 oder 2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch Klasse ⎜ bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen Fahrten mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten sonstigen Verkehrsmitteln (z.B. KautionTaxi, Mietwagen, etc.): nach Beleg ⎜ bei Flugreisen: nach Beleg, Economy Class ⎜ Verpflegungsmehraufwände: gemäß der jeweils gültigen gesetzlichen Regelung ⎜ Übernachtungen: nach Beleg, innerhalb Deutschlands bis max. 150 EUR je Nacht
6.2. Abweichende Regelungen für Reisen innerhalb Europas (exkl. Russland), außerhalb der DACH- Region ⎜ Reisezeiten werden pauschal mit 0,5 Beratertagen in Rechnung gestellt
6.3. Abweichende Regelungen für Reisen außerhalb Europas (inkl. Russland) vereinbart wurden⎜ Reisezeiten werden pauschal mit 1,5 Beratertagen in Rechnung gestellt ⎜ bei Flugreisen: nach Beleg, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinstBusiness Class
6.4. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung meta | five gmbh vermeidet nach Möglichkeit verkehrsbedingte CO2-Emissionen oder Mietwagenkostenreduziert diese bestmöglich. Reisen mit dem Zug wird der Vorrang gewährt, Flugreisen werden möglichst vermieden. Nicht vermeidbarer CO2-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsAusstoß wird kompensiert.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntDie Preise verstehen sich bei physikalischen Lieferungen CPT (Incoterms 2020) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, wird dieser voll berechnetsoweit der Umsatz der Umsatzsteuer unter- liegt.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise Mangels anderer Vereinbarung werden Dienstleistungen nach Zeitaufwand (Personen- tage bzw. Stunden) und den aktuellen Stun- densätzen zzgl. der entstandenen Auslagen ab- gerechnet. Soweit dem Kunden eine Preisliste übergeben wird, gelten vorrangig die dort ver- einbarten Preise als vereinbarte Vergütung. Er- folgt eine Vergütung nach Zeitaufwand, sind die Angaben in einem Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung von PROCITEC nur eine Kalkulation bzw. ein Kostenvoranschlag, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschalvergütung ver- einbart wird. Der angefallene Aufwand wird in der Rechnung oder in einer gesonderten An- lage zur Rechnung aufgeführt. Angefallene Zeiten werden jeweils in einer Taktung nach angefangenen 15 Minuten berechnet. Sollte der Kunde gegen die Aufstellung nicht inner- halb von 3 Wochen schriftlich Widerspruch er- heben, trägt der Kunde die Beweislast für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Vorausde- ren Unrichtigkeit. Hat sich PROCITEC zur Inbe- triebnahme, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands Installation bzw. sonstigen Vor- Ort-Leistung beim Kunden verpflichtet, so darf PROCITEC an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern Kunden -soweit nicht anders vereinbart ist- auch alle erforderlichen Nebenkos- ten wie Reise- und Übernachtungskosten wei- terberechnen. Reisezeiten und -kosten werden nach Aufwand und in Abhängigkeit vom Sitz von PROCITEC in der steuerlich bzw. gesetzlich anerkannten Höhe errechnet. II. Term s of Payment
1. All prices shall be considered, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligfor physical deliveries, CPT (Incoterms 2020) plus the ac- cording statutory VAT, as far as applicable by law.
2. If not agreed otherwise, all services shall be remunerated based on time and material (man-day or hours) according to the currently applicable hourly rates plus the incurred ex- penditures. As far as a price list has been handed over to Customer, the prices therein shall prevail as the agreed remuneration. If the remuneration is based on time and mate- rial, all time specifications in an offer/quota- tion and/or order confirmation issued by PROCITEC shall only be considered a prelimi- nary cost estimate, unless explicitly agreed as a fixed price. PROCITEC will specify the time expenditures within the invoice or as an addi- tional appendix to the invoice. Time expendi- tures will be billed in started 15-minute-steps. Unless the Customer objects the specified time expenditures in writing within 3 weeks upon receipt, the Customer shall bear the burden of proof if Customer claims the time expendi- tures to be incorrect. If PROCITEC has agreed to installation services and/or other services on premise at the Customer's location, PROCITEC may - unless agreed otherwise - in- voice to Customer all necessary expenditures such as travel and hotel costs. Travel times as well as travel costs shall be calculated accord- ing to expenditures as recognized by law or tax legislation and starting from PROCITEC's premises.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis Rechnungsbeträge sind (bei 6 Tagen wird Vorliegen der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel Fälligkeit der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung zugrundeliegenden Forderun- gen) - soweit mit dem Vermieter möglichKunden kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist oder von PROCITEC in der Rechnung kein anderes Zahlungsziel an- gegeben wird - innerhalb von 30 Kalenderta- gen nach Rechnungsdatum frei Zahlstelle ohne Abzüge an PROCITEC zu leisten.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzwDer Kunde kann nur mit solchen Forderun- gen aufrechnen, die unbestritten oder rechts- kräftig festgestellt sind. Ansprüche wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter Sach- und Rechtsmängeln bleiben unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags steht dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebührenKunden nur innerhalb des jeweiligen Vertragsverhält- nisses zu.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten Kunden innerhalb der EU sind verpflichtet, auf Verlangen von PROCITEC den Erhalt einer Warenlieferung bis zum 10. Tag des Folgemo- nats (z.B. KautionEingang bei PROCITEC) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich schriftlich durch Ausstellen einer anderweitigen Vereinbarung, Gelangensbestätigung als Be- legnachweis für die Innergemeinschaftliche Lieferung zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinstbestätigen. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder MietwagenkostenGelangensbestäti- gung muss konkrete Angaben zur Identifika- tion der Person enthalten, die die Ware entge- gengenommen hat. Die Übermittlung der Ge- langensbestätigung kann per E-Übernahmebestätigung ändert an Mail erfolgen. Sofern der Fäl- ligkeit nichtsKunde PROCITEC die angeforderte Gelangensbestätigung nicht zukommen lässt, darf PROCITEC dem Kunden die Umsatzsteuer berechnen.
6. Die Kaution dient Der Kunde darf eine gebuchte Schulung bis 30 Tage vor dem jeweiligen Schulungstermin kostenfrei stornieren. Storniert der Absicherung sämtlicher Ansprüche Kunde zu einem späteren Zeitpunkt einen gebuchten Schulungstermin aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sichGründen, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständigPROCITEC 3. All invoiced amounts shall be (provided they are legally due) paid to PROCITEC with- out any reductions and free of charges within 30 calendar days starting with the invoice date, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, unless PROCITEC and Customer have agreed to another payment target or PROCITEC has specified a different payment target in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenthe invoice.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet3.1 Die vom Vertragspartner zu zahlenden Preise oder Ver- gütungen verstehen sich in EURO und zuzüglich der gesetz- lichen Umsatzsteuer.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- 3.2 PAWAQ wird die Vergütungen bei Lieferung und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im VorausAb- nahme der jeweiligen Vertragsleistungen in Rechnung stel- len, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieterwobei sich der Vertragspartner verpflichtet, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3diese nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 TagenAufträgen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten mehrere Einheiten (z.B. KautionProgramme, Services und/oder Schulungen, Realisierung in Teilschritten) vereinbart wurdenumfassen, sind dieseist PA- WAQ berechtigt, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, nach der Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Teilleistung Rechnung zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinstlegen. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtskleinste Verrech- nungseinheit sind 15 Minuten.
6. 3.3 Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende von PAWAQ gelegten Rechnungen zuzüglich Um- satzsteuer sind prompt ab Rechnungsdatum ohne Abzug und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung spesenfrei zur Zahlung fällig. Bereits geleistete Ab- schlagszahlungen werden in Abzug gebracht.
3.4 Der Vermieter behält sich vorVertragspartner ist einverstanden, Rechnungendass Rechnungen von PAWAQ an ihn auch elektronisch übermittelt werden.
3.5 Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, Rechnungsstornierungen an dem PAWAQ über sie verfügen kann.
3.6 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bil- det eine wesentliche Bedingung für die weitere Durchfüh- rung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch PAWAQ. Im Falle eines Zahlungsverzuges auch von Teilrechnungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht Akontozahlungen von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sichzwei Wochen ist PAWAQ nach einmaliger Mahnung und Setzung einer Nachfrist von einer Woche berechtigt, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht laufenden Arbeiten einzustellen und geordnet entsprechend vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle von Teilzahlungen ist
3.7 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelangen weiters Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basis- zinssatz zur Verrechnung. Darüber hinaus ist der Vertrags- partner für den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sichFall des Zahlungsverzugs verpflichtet, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht entstehenden Mahn- und geordnet, in Übereinstimmung Inkassospesen sowie sämtliche sonstigen mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, dem Zahlungsverzug zusammenhängende Nebenkosten zu dokumentierenersetzen.
83.8 Sonstige für die Erbringung der Vertragsleistung erfor- derlichen Lieferungen/Leistungen (z.B. Equipment, Soft- ware-Lizenzen, Datenleitungen, Rufbereitschaft) sowie all- fällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.Die Kosten von Programmträgern (z.B. Magnetbän- der, Magnetplatten, Streamer, Tapes, Magnetbandkassetten, etc.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden ebenfalls ge- sondert in Rechnung gestellt.
3.9 Bei Standardprogrammen gelten die am Tag der Liefe- rung gültigen Listenpreise, sofern diese nicht in einer all- fälligen Auftragsbestätigung festgelegt wurden. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann Auftrags- erweiterungen werden bei allen anderen Leistungen laut Arbeitsaufwand zu den am Tag der Mieter nur dann aufrechnenLeistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, werden von den Vertragspartnern entsprechend berücksichtigt.
3.10 Die Kosten für Fahrt, Tag- und Nächtigungsgelder wer- den dem Vertragspartner nach den jeweils gültigen Sät- zen gesondert in Rechnung gestellt. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen Preisgleitklausel in Punkt 7. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
3.11 Alle sich aus dem Mietvertrag beruht.
9Vertragsverhältnis ergebenden Abga- benschuldigkeiten, wie x.X. Xxxxx, Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der Vertragspartner. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages Sollte PA- WAQ für solche Abgaben in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltAnspruch genommen werden, so gilt für jeden Tag wird der Miete der vereinbarte MietpreisVertragspartner PAWAQ schad- und klaglos hal- ten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt15.1 NETFED ist berechtigt, wird dieser voll berechnetVorauszahlungen von dem AUFTRAGGEBER einzufordern.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur 15.2 Wenn eine Leistungserbringung erst nach Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag mittels Vorkasse durch Überweisung erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurdenbei Vorauszahlungen), sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, hat der AUFTRAGGEBER die Zahlung der (Vor- schuss-)Rechnung an NETFED zu überweisen. Die Leistungserbringung bzw. der Beginn der Mietzeit Leistungszeit erfolgt erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Konto von NETFED.
15.3 Wenn eine Lieferung gegen Rechnung erfolgt, ist der auf der Rechnung ersichtliche Be- trag netto (ohne Abzug) sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges. Unberechtigte Skontoabzüge werden nicht anerkannt. NETFED ist zur Erteilung von Abschlagrechnun- gen berechtigt. Abschlagszahlungen können insbesondere nach dem Erreichen vertrag- lich vereinbarter Meilensteine oder nach monatlich geleisteten Stunden fällig werden.
15.4 NETFED ist berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe des einschlägigen Zinssat- zes für Unternehmer gem. § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
15.5 NETFED ist nach Eintritt des Zahlungsverzuges berechtigt sämtliche noch offenen Forderungen gegen den AUFTRAGGEBER fällig zu stellen und ausstehende geschuldete Leistungen nur noch gegen Vorkasse oder gleichwertige Sicherheiten auszuführen. Ent- sprechendes gilt im Falle einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des AUFTRAG- GEBERS, die nach Vertragsabschluss eintritt oder die NETFED nach Vertragsabschluss bekannt wird und die die Erfüllung gegenüber NETFED bestehender Zahlungspflichten gefährdet.
15.6 Reichen die vom AUFTRAGGEBER geleisteten Zahlungen nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird – auch im Fall einer anderslautenden Bestimmung durch den AUFTRAGGEBER – die jeweils älteste Schuld getilgt. Sind Zinsen und/oder Kosten ent- standen, so wird eine zur Tilgung der gesamten Schuld nicht ausreichende Leistung abweichend von Satz 1 zunächst auf die ältesten Kosten, dann auf die ältesten Zinsen und zuletzt nach Maßgabe von Satz 1 auf die Hauptleistung angerechnet.
15.7 Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Inkassoge- bühren und dergleichen wird NETFED dem AUFTRAGGEBER in Rechnung stellen.
15.8 Die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund von NETFED bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen die Aufrechnung mit von NETFED be- strittenen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsrechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche 15.9 Kommt eine vom AUFTRAGGEBER beauftragte und von NETFED ausgearbeitete Leis- tung aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattetGründen, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter)die weder NETFED noch die Erfüllungsgehilfen von NETFED zu ver- treten haben, nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist zur Durchführung oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltzum Einsatz, so gilt für jeden Tag bleibt der Miete der vereinbarte MietpreisHonoraranspruch von NETFED davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 14.1 Die Honorarhöhe für die Beratungsleistung richtet sich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll Zusatzleistungen werden nach den im aktuellen Leistungsverzeichnis aufgeführten Konditionen berechnet.
24.2 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Für den Einsatz von Medien, technischen Anlagen, Workshop- Material u.a. wird eine prozentuale Nebenkostenpauschale vom Honorarumsatz berechnet. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Rechnungsstellung erfolgt bei laufendem Projekt nach Abschluss eines Projektabschnitts bzw. nach Leistungserstellung. Sämtliche Entgelte und Wochenvermietungen Honorare sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, jeweils 10 Tage nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sindBezahlung erfolgt per Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten.
4.4 Im Falle der Nichtzahlung ist der AN von seiner Verpflichtung befreit, soweit zwischen weitere Leistungen zu erbringen. Fällige Forderungen sind mit 4 % Zinsen p.a. über dem gültigen Diskontsatz der Dt. Bundesbank zu verzinsen.
4.5 Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Vertragspartnern AG verhindert (z.B. wegen Kündigung), so hat der AN gleichwohl Anspruch auf das vereinbarte Honorar für das laufende Modul.
4.6 Der AN kann die Fertigstellung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten des AN berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht anders vereinbart istzur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.
4.7 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den AN wegen höherer Gewalt, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung Krankheit, Unfall o.a. nicht zu vertretende Umstände nicht eingehalten werden, so ist er berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
4.8 Kann ein Termin vom AG nicht wahrgenommen werden, sind bei Absagen von Beratungs-, Moderations- bzw. Workshop- Aufträgen innerhalb von zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin 50%, bis zu 3 Werktagen vorher 75% und bis zu einem Werktag vorher 100% des Honorars fällig.
34.9 Bei längerer Projektdauer bzw. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichVerzögerungen erlauben wir uns Zwischenrechnungen zu stellen.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter 4.10 Zusatzaufträge werden gesondert zu dem Mieter einen Betrag vereinbarten Stundensatz in Höhe der anfallenden Bank- gebührenRechnung gestellt.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 16.1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDie Zahlungsfrist ist der letzte Tag bzw. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntdie Frist wann der komplette Betrag laut Rechnung im Bezug auf abgeschlossene Vertragsvereinbarungen auf das Konto des Unternehmens KM KONSTRUKCIJE, wird dieser voll berechnetüberwiesen sein muss. Als beglichen gilt der Betrag erst, wenn er auf dem Konto des Unternehmens KM KONSTRUKCIJE d.o.o. zu sehen ist.
26.2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern Insofern es schriftlich nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligist müssen alle Beträge ohne Abzug innerhalb 14 Tage nach Lieferung auf dem Konto des Unternehmens verbucht sein.
36.3. Bei Mietverträgen Für die Bezahlung mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der TagespreisPreisnachlass (Skonto) ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Bedingung für ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichertSkonto ist, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entsprichtKunde bzw. Käufer keine offenen Rechnungen bei dem Unternehmen KM KONSTRUKCIJE d.o.o. hat.
6.4. Sollte der Kunde bzw. Käufer verspätet zahlen, muss er gesetzlich vorgeschriebene Verzugszinsen bezahlen, es sei denn es ist schriftlich anders vereinbart.
6.5. Ist dem Kunden bzw. dem Käufer seitens KM KONSTRUKCIJE d.o.o. eine Zahlfristverlängerung genehmigt worden aber selbst dann nicht bezahlt wurde gilt die jeweils erste Zahlfrist. Ab dieser Zahlfrist werden in diesem Fall auch die Zinsen verrechnet. Die versäumte Zahlfristverlängerung hat keine Gültigkeit mehr. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, Kunde bzw. Käufer stimmt dieser Vereinbarung mit Kauf von Xxxx zu. Ist selbst die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenZahlfristverlängerung versäumt gilt jeweils die erstvereinbarte Zahlfrist als ob eine Verlängerung niemals bestanden hätte.
86.6. Gegen Sollte der Kunde bzw. Käufer zwei oder drei Rechnungen im Verzug sein oder eine verminderte Zahlmöglichkeit bzw. generell schlechte finanzielle Lage bekannt geworden sein so kann das Unternehmen eine Zahlungsgarantie verlangen. Ist keine entsprechende Garantie möglich so sind komplett alle Beträge sofort fällig. In dem Fall hat KM KONSTRUKCIJE das Recht für alle noch ausstehenden Rechnungen eine Vorauszahlung zu verlangen oder zu einem entsprechenden Termin aufzukündigen. In jedem Fall kann KM KONSTRUKCIJE d.o.o. eine Entschädigung verlangen insofern ein gesetzlich gerechtfertigter Schaden entstanden ist. Außerdem hat KM KONSTRUKCIJE d.o.o. das Recht einen Weiterverkauf oder die Ansprüche des Vermieters kann Ver- bzw. Bearbeitung der Mieter nur dann aufrechnen, wenn Ware zu verbieten. Der Kund bzw. Käufer bestätigt schon jetzt die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann Rücknahme der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtWare in solchen Fällen.
96.7. Ist Im Falle von gerechtfertigten Mängeln für das gelieferte Material wird die Zahlungsfrist nicht automatisch verlängert. Die Zahlungsfrist kann erst verlängert werden insofern Mängel in der Mieter Tat bestätigt werden können und/oder KM KONSTRUKCIJE d.o.o. eine juristische Person des öffentlichen RechtsVerlängerung genehmigt hat.
6.8. Insofern ein Kunde bzw. Käufer eine oder mehrere Rechnungen (15 oder mehr Tage offen) im Verzug hat, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen hat KM KONSTRUKCIJE d.o.o. dass Recht die Änderung der Zahlungsfrist zu bestätigen oder ein Unternehmer, von der bei Abschluss des Miet- vertrages kompletten Bestellung bzw. Vereinbarung abzuweichen. Der Kunde bzw. Käufer hat in Ausübung seiner gewerblichen dem Fall gegenüber KM KONSTRUKCIJE d.o.o. absolut keine Ansprüche oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte MietpreisRechte im Bazug auf die Verlängerung von einer Lieferfrist oder dem Abtreten vom Vertrag.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Zahlungsbedingungen. 3.1. In den Rechnungen werden die vertraglichen Nettopreise sowie gegebenenfalls weitere aufgrund von Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt zu erhebende Steuern bzw. Abgaben aufgeführt.
3.2. Rechnungen und Abschlagszahlungen bzw. Abschlagspläne werden 10 Werktage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Zahlt der Vertragspartner die Entgelte, deren Fälligkeit kalendarisch bestimmt ist, ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, ist der Netzbetreiber ohne weitere Inverzugsetzung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltungmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.3. Leistungsort für Zahlungen ist der Sitz des Netzbetreibers. Zahlungen gelten als rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der maßgeblichen Fristen auf dem angegebenen Konto des Netzbetreibers gutgeschrieben worden sind. Anlage 5: Standardlastprofilverfahren Der Netzbetreiber wendet ein synthetisches Standardlastprofilverfahren an. Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). Zur Anwendung kommt das Synthetische Lastprofilverfahren gemäß dem aktuell gültigen BDEW/VKU/GEODE Leitfaden „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“. Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: 15 G13 Bayern Haushalt, Einfamilienhaus 03 25 G23 Bayern Haushalt, Mehrfamilienhaus 03 mit Anwendung der Koeffizienten Klasse 11. Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: SLP TU München Bezeichnung Ausprägung HK3 Deutschland Kochgas 03 mit Anwendung der Koeffizienten Klasse 11. Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: 35 HA3 Deutschland Einzel- und Xxxxxxxxxx 00 000 XX0 Xxxxxxxxxxx Gebietskörperschaften, Kreditinstitute, Versicherungen, Organisationen 03 155 GA3 Deutschland Xxxxxxxxxxx 00 000 XX0 Xxxxxxxxxxx Beherbergung 03 mit Anwendung der Wochentagsfaktoren (F) und der Anwendung der deutschlandweit einheitlichen Feiertage. Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx entnommen werden. verfahrensspezifische Parameter: Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren des Netzbetreibers, sowie die verfahrensspezifischen Parameter sind unter folgendem Link veröffentlicht: xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Anlage 6: § 18 NDAV § 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
(1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleidet, aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung haftet und dabei Verschulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird, wird
1. Ein Miettag beträgt 24 Stundenhinsichtlich eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
2. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnthinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Vermögensschäden nach Satz 1 Nr. 1 ist die Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschäden ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt. Die Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf
1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;
2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;
3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;
4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;
5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das eigene Netz angeschlossene Anschlussnutzern. In diese Höchstgrenzen werden auch Schäden von Anschlussnutzern in Mittel- und Hochdruck einbezogen, wenn die Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz 1 begrenzt ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschlussnutzern anzuwenden, die diese gegen einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung dritter Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf das Dreifache des Höchstbetrages, für den sie nach Absatz 2 Satz 2 eigenen Anschluss Nutzern gegenüber haften. Hat der dritte Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes keine eigenen an das Netz angeschlossenen Anschlussnutzer im Sinne dieser Verordnung, so ist die Haftung insgesamt auf 200 Millionen Euro begrenzt. In den Höchstbetrag nach den Sätzen 2 und 3 können auch Schadensersatzansprüche von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden einbezogen werden, die diese gegen das dritte Unternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen, wenn deren Ansprüche im Einzelfall entsprechend Absatz 2 Satz 1 begrenzt sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen Anschlussnutzern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich ist.
(4) Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden ist die Haftung des Netzbetreibers, an dessen Netz der Anschlussnutzer angeschlossen ist, oder eines dritten Netzbetreibers, gegen den der Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro sowie je Schadensereignis insgesamt auf 20 vom Hundert der in Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3 genannten Höchstbeträge begrenzt. Absatz 2 Satz 3 sowie Absatz 3 Satz 1, 4 und 5 gelten entsprechend.
(5) Übersteigt die Summe der Einzelschäden die jeweilige Höchstgrenze, so wird dieser voll berechnetder Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Sind nach Absatz 2 Satz 3 oder nach Absatz 3 Satz 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 4, Schäden von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden in die Höchstgrenze einbezogen worden, so sind sie auch bei der Kürzung nach Satz 1 entsprechend einzubeziehen. Bei Ansprüchen nach Absatz 3 darf die Schadensersatzquote nicht höher sein als die Quote der Kunden des dritten Netzbetreibers.
(6) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 30 Euro, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden sind.
(7) Der geschädigte Anschlussnutzer hat den Schaden unverzüglich dem Netzbetreiber oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen. Anlage 7: Begriffsbestimmungen
1. Anschlussnutzer nach § 1 Abs. 3 NDAV, gilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im VorausAusspeisenetzbetreiber Netzbetreiber, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichder Transportkunde nach § 3 Abs. 1 Satz 1 GasNZV einen Ausspeisevertrag, auch in Form eines Lieferantenrahmenvertrages, abschließt.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Zahlungsbedingungen. 1Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vollen Kurshonorare. Ein Miettag beträgt 24 StundenNichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Kurshonorare. Xxxxxx Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Die Tanzkurshonorare werden monatlich per Lastschrift eingezogen oder nach Übersendung einer Rechnung überwiesen. Daueraufträge sind nicht möglich. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können oder aus sonstigen Gründen von dem Kreditinstitut nicht eingelöst werden, so werden die von den Bankinstituten erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 pro erfolgter Rücklastschrift berechnet, sofern die Clubtanzschule die Rücklastschrift nicht selbst zu vertreten hat. Bei schriftlichen Mahnungen (auch per E-mail) wird je Mahnstufe eine Gebühr von 5,-€ erhoben. Gerät der Kunde länger als 2 Monate schuldhaft in Zahlungsverzug, so ist die Tanzschule berechtigt ihre Leistungen einzustellen und die Mitgliedschaft zu kündigen. Versäumte Stunden können nach Absprache, Möglichkeiten und Angebotslage in Parallelkursen nachgeholt werden. Sollte ein neuer Miettag beginntKurs aus zwingenden Gründen abgebrochen werden müssen, so können die versäumten Stunden für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben werden. Eine Rückzahlung der Kurshonorare erfolgt nicht. Sollte durch ein ärztliches Attest belegt, über einen längeren Zeitraum der Kunde nicht teilnehmen können, wird dieser voll berechnet.
2nach der 4. Krankheitswoche bis zum Wiedereinstieg kein Beitrag gezahlt und eine Ruhezeit eingelegt. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an Vertragsdauer verlängert sich anschliessend um den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligZeitraum in dem die Beitragszahlung ausgesetzt wurde. Die weiteren Mietraten Clubtanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Beiträge fortzuzahlen sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel Schließung der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe Tanzschule durch behördliche Anordnung zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie entbindet nicht von der Zahlung des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichKurshonorars / Monatsbeitrages.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen 8.1 Alle Rechnungsbeträge sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vorSkonti werden nicht gewährt.
8.2 Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer auf das Bankkonto der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Rechnungendas auf der Rechnung an- gegeben ist, Rechnungsstornierungen zu leisten.
8.3 Im Falle des Verzugs ist die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH berechtigt, einen Zinssatz in Höhe von 8 % über den Basis- zinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Gleichzeitig wird die Geltend- machung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
8.4 Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfrist- setzung in Verzug, so kann die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH vom Vertrag zurücktreten, das Zertifikat ent- ziehen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und Gut- schriftendie weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern.
8.5 Die Regelung in Ziffer 8.4 gilt ebenso bei Nichteinlösung von Schecks, vorbehaltlich Zahlungsein- stellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber oder Ablehnung der Zustimmung Eröffnung des Empfängers Insolvenzverfahrens mangels Masse.
8.6 Beanstandungen der Rechnungen der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
8.7 Die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH ist dazu berechtigt, einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen.
8.8 Die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH ist berechtigt, bei gestiegenen Gemein- und/oder Bezugskosten die Preise zu Beginn eines Monats zu erhöhen. Dies er- folgt durch schriftliche Anzeige, die 1 Monat (Mieter)Änderungsfrist) vor dem beabsichtigten Inkrafttreten abgesandt sein muss. Sollte die Preiserhöhung pro Vertragsjahr 5 % nicht übersteigen, nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht Auftraggeber aus An- lass dieser Preiserhöhung kein besonderes Kündigungsrecht. Im Falle einer Preiser- höhung von 14 Tagenmehr als 5 % pro Vertragsjahr ist der Auftraggeber berechtigt, das Ver- tragsverhältnis zum Ende der Änderungsfrist zu kündigen. Der Vermieter verpflichtet sich, Anderenfalls gelten die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass änderten Preise nach Ablauf der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenÄnde- rungsfrist als vereinbart.
8. 8.9 Gegen die Ansprüche des Vermieters Forderungen der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist mit rechtskräftig festgestellten oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtunbe- strittenen Forderungen aufgerechnet werden.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. (1) Alle Preise der NOSGROUP GmbH verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, Versandkosten und sonstige in diesem Zusammenhang entstehende Leistungen der NOSGROUP GmbH wird dieser voll berechnetdem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
(2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen ) Monatliche Entgelte, die zum ersten Kalendertag des Monats bereitgestellt werden, sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligzum ersten des Monates zu zahlen.
(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach der Erbringung der Leistung zu zahlen. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 TagenSofern der Kunde nicht am Dauerauftragsverfahren teilnimmt, gilt muss der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel nach Zugang der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit Rechnung auf dem Vermieter möglichin der Rechnung angegebenem Konto gut- geschrieben sein.
(4) Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen der NOSGROUP GmbH 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Bei Rücklastschrift mangels Deckung Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet Mängeln geltend zu machen, wenn der Vermieter Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Mieter einen Betrag in Höhe Wert der anfallenden Bank- gebühren– mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.
(5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurdenBei Zahlungsverzug ist die NOSGROUP GmbH berechtigt, sind dieseden Vertrag fristlos zu kündigen, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, die Dienste zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtssperren und Leistungen einzustellen.
(6) Die NOSGROUP GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende Sind bereits Kosten und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattetZinsen entstanden, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschädenso ist die NOSGROUP GmbH berechtigt, Aufbereitungskosten) die Zahlungen zunächst auf die Kosten dann auf die Zinsen und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehenzuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. ) Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenderzeitige Stundensatz beträgt 120,00 €.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- 6.1 Nach Auftragsdurchführung und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Vorausnach Vorlage der Rechnung ist das Auftragsent- gelt sofort, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig.
6.2 Berechnungsgrundlage für das Entgelt ist die jeweils gültige Gebührenordnung. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders Davon abweichen können andere Preise vereinbart ist, jeweils am Monatsersten werden. Etwaige Erhöhungen der Gebühren sind drei Monate im Voraus zur Zahlung fälliganzukündigen. Gebührenerhöhungen berechtigen den Auftraggeber zu einer Kündigung mit einer Frist von einem Monat auf den Termin der Preiserhöhung.
36.3 Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber ange- nommen. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der TagespreisSie gelten als Zahlung wenn sie eingelöst sind. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe Bankübliche Spesen ge- hen zu Lasten des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichAuftraggebers.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden6.4 Eine Aufrechnung mit Gegenforderung ist ausgeschlossen, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet siches sei denn, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht Gegen- forderung ist unbestritten und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahrenrechtskräftig festgestellt. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters Ein Zurückbehaltungs- recht kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen sich um Ansprüche aus dem Mietvertrag beruhtabgeschlossenen Auftrag handelt.
96.5 Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung der Rechnung im Verzug, so kann sicZert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens stehen sicZert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH im Falle des Zahlungsverzuges Ver- zugszinsen in Höhe von 2% über dem Basiszins der europäischen Zentralbank zu.
6.6 Sollten sicZert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist sicZert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH berechtigt Vor Auftragerledigung Barzahlung zu ver- langen.
6.7 Auch kann sicZert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH in derartigen Fällen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies gilt auch bei Nichterfül- lung verlangen. Dies gilt auch bei Nicht-Einhaltung der Zahlungsbedingungen, bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag des Auftraggebers.
6.8 Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können von sicZert Zertifizierungen GmbH Zer- tifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH erstellt werden. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, Auftraggeber mit der bei Abschluss des Miet- vertrages Begleichung von Teilrechnungen trotz Nachfristsetzung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltVerzug, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreishat sicZert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH das Recht, die weitere Ausführung des Auftrages zu verweigern, vom Auftrag zurück- zutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. Die Monatsabrechnung kann am letzten Schultag eines Monats kostenlos online im Kundenkonto eingesehen und heruntergeladen werden. Auch der Versand an die im Kundenkonto angegebene E-Mail ist ohne Zusatzkosten möglich. Für Xxxxxx, die kein Kundenkonto haben und manuell bearbeitet werden müssen oder für Kunden, die die Rechnung per Post zugestellt be- kommen möchten, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € (fünf Euro) pro Monat. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ausschließlich bargeldlos. Hierzu kann der Vertragspartner aus zwei verschiedenen Zahlungsoptionen wählen: manuelle Überweisung oder automatisierte SEPA-Lastschrift. Bei der manuellen Überweisung hat der Vertragspartner nach online Stellung der Rechnung 10 (zehn) Kalendertage Zeit den gesamten Rechnungsbetrag auf unser Konto der Berliner Volksbank XX00 0000 0000 0000 0000 00 unter Angabe seiner Kundennummer zu überweisen. Wird der auf der Rech- nung genannte Zahlungstermin nicht eingehalten, erfolgt am nächsten Tag eine 1. Ein Miettag beträgt 24 StundenMahnung - Mahngebühr 5,00 € - mit einer Nachfrist von 5 Tagen und der Ankündigung der Sperrung nach diesem Zeitpunkt. Xxxxxx Gleichzeitig behal- ten wir uns vor auch die Schule zu informieren. Sollte auch diese Frist ohne Zahlung verstreichen, erfolgt die für den Vertragspartner kostenpflichtige Beauftragung eines Inkassobüros. Alternativ zur manuellen Überweisung kann der Vertragspartner bei der Anmeldung im System auch online ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2Mandat zur automatisierten SEPA- Lastschrift erteilen. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich Abbuchung erfolgt immer zum auf den letzten Schultag eines Monats folgenden Werktag, mit dem im VorausKundenkonto be- nannten Betrag. Hat der Vertragspartner der Drei Köche GmbH eine Ein- zugsermächtigung erteilt, spätestens jedoch bei Übergabe mit der er die Drei Köche GmbH ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zu- gleich damit die Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezo- genen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Lastschriften des Mietgegenstands an Zah- lungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschrift- mandat. Bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats werden die Gebühren für evtl. Rücklastschriften, die nicht durch die Drei Köche GmbH zu vertreten sind, durch den MieterKontoinhaber getragen. Rückerstattungen oder Nachforde- rungen nach den zuvor genannten Zahlungsterminen werden in den Folgemo- naten nach erfolgter Rechnungslegung verrechnet. Für Mahnungen nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 € erhoben, ohne jeden Abzug wobei der Vertragspartner den Nachweis führen kann, es seien keine oder geringere Kosten entstanden. Eine Umstellung der Zahlungsmethode ist jederzeit möglich und greift zum auf den letzten Schultag folgenden Arbeitstag. Bei nicht fristgerechter bzw. ausbleibender Zahlung können wir von unse- rem Recht auf Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen und die Belieferung bis zur endgültigen Bezahlung der offenen Beträge aussetzen. Darüber hin- aus behalten wir uns vor, für zukünftige Zeiträume Vorkasse zu verlangen. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung zur Zahlung an den Vermieter fälligder bereits erfüllten Leistung. Die weiteren Mietraten sindBankgebühren für nicht eingelöste Lastschriften, soweit zwischen den Vertragspartnern z.B. nicht anders vereinbart istgedecktes Konto oder falsche Kontoangaben, jeweils am Monatsersten werden im Voraus zur Zahlung fällig.
3Folgemonat in Rechnung gestellt. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1Ausgegebene Kundenkarten/ID-5 Tagen, gilt Chips bleiben Eigentum der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen Drei Köche GmbH. Für eine Ersatzkarte/für einen Ersatzchip wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag ein Entgelt in Höhe der anfallenden Bank- gebührenvon 5,00 € in Rechnung gestellt.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1Bei Anmietung zahlen Sie den voraussichtlichen Mietpreis zzgl. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- der in Anspruch genommenen Zusatzleistungen und Wochenvermietungen sind grundsätzlich Serviceelemente im Voraus. Ein eventuell anfallender Restbetrag (z.B. Kosten für Minderbetankung, spätestens jedoch Verlängerung des Mietzeitraums, etc.) ist bei Übergabe des Mietgegenstands Fahrzeugrückgabe zu zahlen. Wir akzeptieren folgende Kreditkarten: American Express, Visa, MasterCard. Bei Zahlung per Kreditkarte reservieren wir zzgl. zu dem Mietwagentarif eine Miet-Kaution in Höhe von € 200,- und behalten uns das Recht vor, Ihre Kreditkarte nachträglich mit einem eventuell anfallenden Restbetrag zu belasten, sofern Sie diesen Betrag nicht bei Abgabe vor Ort bezahlen. Bei Anmietungen von „Special-Cars“ (Performance-Fahrzeugen) reservieren wir zzgl. zu dem Mietwagentarif eine Mietkaution in Höhe von € 1.000,- auf Ihrer Kreditkarte. Bei weiteren Fragen, speziellen Anliegen wenden Sie sich gerne direkt an den Mieterunsere Mitarbeiter oder mailen Sie uns unter xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx. Im Falle der Langzeitmiete (mehr als 28 Tage Mietdauer) akzeptieren wir ausschließlich Kreditkartenzahlungen sowie das SEPA-Lastschriftmandat bei gewerblichen Kunden. Alle Mietzahlungen sind stets im Voraus für einen Monat fällig. Bargeld- oder EC-Kartenzahlungen werden bei Langzeitmieten grundsätzlich nicht akzeptiert. Ausgewählte Fahrzeugklassen können Sie in der Kurzzeitmiete (bis 28 Tage) auch mit einer deutschen EC-Karte oder Bargeld zahlen. Wir erheben bei jeder Anmietung eine Kaution i.H.v. € 200,-, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter welche wir bei Fahrzeugabholung zzgl. der geplanten Mietgebühr kassieren. „Performance“-Fahrzeuge können grundsätzlich nur per Kreditkarte angemietet werden. Kaution und Mietgebühr sind komplett vor Anmietung fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern Kaution wird nach Mietende bei Vollbetankung und Schadenfreiheit sowie nach Endabrechnung vollständig oder ggf. anteilig zurückerstattet. Im Falle eines Schadens am Mietfahrzeug behalten wir die gezahlte Kaution bis zur endgültigen Klärung der Schadensumme ein. Wir akzeptieren keine Prepaid-Karten oder Debit-Karten! Sollten Sie nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit Besitz einer Laufzeit von 1-5 TagenKreditkarte sein, gilt ermöglichen wir Ihnen in der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt Kurzzeitmiete die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten Anmietung eines Fahrzeugs höherer Gruppen (z.B. KautionMehrsitzer) vereinbart wurdennach voriger, sind diese, vorbehaltlich durch Sie genehmigter und durch uns durchgeführter Schufa-Auskunft des Mieters sowie einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn Einzugsermächtigung im Rahmen des Lastschriftverfahrens für alle mit der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinstMiete verbunden Kosten. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder MietwagenkostenSchufa-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsAuskunft hat unseren Anforderungen zu genügen. Andererseits werden wir die Mietanfrage ablehnen.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Anmietinformationen
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDie Rechnungsstellung erfolgt nach Lieferung der Ware. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntBei Aufträgen mit einem Volumen von 00.000 € ist die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH berechtigt, wird dieser voll berechnetTeilzahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen. Kommt der Kunde/Besteller mit der Bezahlung einer Abschlagszahlung in Verzug, ist die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH berechtigt, die weitere Ausführung von der Bezahlung der Abschlagsrechnung abhängig zu machen. Dauert der Verzug länger als 4 Wochen, ist die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH berechtigt, den gesamten Auftrag zu kündigen. In diesem Fall ist der Kunde/Besteller nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche gegenüber der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH wegen der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes bzw. der Kündigung des Vertrages geltend zu machen.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen Sämtliche Rechnungen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter mit Zugang der Rechnung fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligDieses gilt auch für die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Mehrwertsteuer. Diese wird mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Satz berechnet.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit Der Kunde/Besteller hat dafür zu sorgen, dass jederzeit ausreichende Deckung auf dem von 1-5 Tagenihm angegebenen Konto vorhanden ist. Weist das Konto des Kunden keine ausreichende Deckung auf, gilt ist die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH berechtigt, dem Kunden etwaige Rückbelastungsgebühren der TagespreisBank sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zusätzlich in Rechnung zu stellen. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab Es bleibt dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichKunden/Besteller nachgelassen einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzwDer Kunde/Besteller ist zur Aufrechnung mit Gegenforderung nur dann berechtigt, wenn diese unbestritten sind, rechtskräftig festgestellt wurden oder aber von der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH schriftlich anerkannt sind. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter Die Aufrechnung kann nur gegenüber Forderungen aus dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebührenjeweiligen Vertragsverhältnis erklärt werden. ALUCHROM Tel.: +00 (0) 00000 0000 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: USt-Id-Nr.: DE315967140 Oberflächentechnik GmbH Fax: +00 (0) 00000 0000 00 Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxx Steuernr.: 228/105/01468
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, Etwaige Einwendungen des Kunden/Bestellers gegen den Rechnungsinhalt sind diese, vorbehaltlich mit einer anderweitigen Vereinbarung, Frist von 2 Monaten nach Rechnungszugang schriftlich bei der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH geltend zu Beginn machen. Nach Ablauf der Mietzeit fällig bzwFrist ist der Kunde/Besteller mit seiner Einwendung ausgeschlossen. zu erbringenDieses gilt nicht für Einwendungen aufgrund angeblicher Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird Hier gelten die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichtsgesetzlichen Gewährleistungsfristen.
6. Die Kaution dient Bestehen keine abweichenden Vereinbarungen, liefert die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ab Werk ohne Verpackung. Für die Berechnung gelten stets die am Tag der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem MietvertragLieferung gültigen Preise. Sie wird dem Mieter Sind diese höher als bei Vertragsabschluß vereinbart, ist der Kunde/Besteller berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehenhinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.
7. Alle Forderungen Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH genannten Preise die zurzeit des Vermieters sind nach Rechnungsstellung Angebotes gültigen Frachten und Nebengebühren zur Zahlung fälligGrundlage. Der Vermieter behält sich vorSie werden daher zu Gunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für die entsprechende Lieferung angepasst, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ohne dass dem Kunden/Besteller insoweit ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenRücktrittsrecht zusteht.
8. Gegen Die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH behält sich die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnenAbwicklung einzelner Rechnungen über ein Factoring vor. Sollte es zum Factoring kommen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruhtsehen Sie hierzu bitte Punkt VI.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. a) Die Rechnungslegung für die Gesamtkosten (netto) zuzüglich der zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Netzanschlusses geltenden Umsatzsteuer erfolgt nach Abschluss der Arbeiten am Netzan- schluss. Muster
b) Zur Zahlung (Anzahlung sowie Restbetrag, sofern vereinbart) wird der Anschlussnehmer vom Netz- betreiber gesondert durch Rechnungslegung aufgefordert. Die Rechnung wird zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
c) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Netzbetreiber maßgeblich. Zah- lungseingang ist die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Netzbetreibers.
d) Der Anschlussnehmer leistet nach Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung (Vorauszahlung) auf die in Ziff. 1 ausgewiesenen Gesamtkosten (brutto) von in Höhe von XXXXX,XX EUR.
e) Der Restbetrag wird bei Fertigstellung des Netzanschlusses fällig.
1) Der Netzbetreiber ist berechtigt, im Rahmen des § 8 Abs. 2 MsbG technische Mindestanforde- rungen an die in seinem Netzgebiet verwendeten Mess- und Steuereinrichtungen vorzugeben.
2) Für die Anlage jedes Anschlussnutzers (d.h. Letztverbraucher im Sinne EnWG, Betreiber von Stromerzeugungsanlagen) sind durch den Anschlussnehmer die Voraussetzungen für den Ein- bau der jeweils erforderlichen Mess-, Steuer- und Kommunikationseinrichtungen bzw. Messsys- teme nach den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers und den anerkannten Regeln der Technik zu schaffen und zu unterhalten.
3) Das Messkonzept, d. h. Aufbau und Lage der Messlokation(en) (Messstelle(n)) innerhalb der angeschlossenen elektrischen Anlage, sowie das Abrechnungskonzept werden auf Basis der erfolgten Anmeldung (Anlage 1) vom Netzbetreiber vorgegeben. Bei Änderung der Anschluss- nutzerstruktur ist das Messkonzept vom Anschlussnehmer mit dem Netzbetreiber neu abzu- stimmen und die elektrische Anlage anzupassen.
4) Soweit der Netzbetreiber auch der Messstellenbetreiber ist, bestimmt er zudem Art, Zahl und Größe der installierten Mess- und Steuereinrichtungen. Muster
5) Soweit der Netzbetreiber auch der Messstellenbetreiber ist, stellt der Netzbetreiber die Mess- einrichtungen einschließlich Wandler, ggf. auch Messsysteme und deren Informations- und Kommunikationstechnik-Komponenten bereit. Mit dem Einbau der Wandler beauftragt der An- schlussnehmer ein Elektroinstallationsunternehmen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.
6) Befinden sich in der angeschlossenen elektrischen Anlage mehrere Zählerschränke, sind diese mit beiderseitig mit RJ45-Buchsen abgeschlossenen Netzwerkleitungen (mind. Cat5; im Instal- lationsrohr/-kanal) im Zählerschrank nach den Vorgaben des Netzbetreibers zu verbinden.
7) Sofern der Netzbetreiber zusätzlich auch den Messstellenbetrieb für Gas-, Hauptwasser- und Hauptwärmezähler erbringt/erbringen soll, sind diese Zähler separat mit Netzwerkleitungen (mind. Cat5) mit dem APZ zu verbinden. Netzwerkleitungen sind im APZ und in einem plombier- fähigen Gehäuse neben Zähler mit RJ45-Buchsen abzuschließen. Weitere Details sind Gegen- stand der medienspezifischen Vereinbarungen. Anhang: Messkonzept Muster Messkonzept [Beispiel]: <.. image(Ein Bild, das Text, ClipArt enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Gemäß § 2 Niederspannungsanschlussverordnung, einsehbar unter xxx.Xxxxxxx-Xxxxx.xx, haben Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, die schriftliche Zu- stimmung des Grundstückseigentümers bzw. Erbauberechtigten zur Herstellung und Änderung sowie Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den An- schlussnehmer und den Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten damit verbundenen Ver- pflichtungen beizubringen. Diese Zustimmungserklärung ist erforderlich, um bei einem Auseinander- fallen in der Person des Anschlussnehmers und des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten dem Netzbetreiber die Ausübung seiner Rechte und Pflichten, insbesondere bei der Herstellung, Än- derung und Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes des Netzanschlusses und der Grundstücksbe- nutzung auch gegenüber dem Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten zu ermöglichen. Mit der Zustimmungserklärung wird der Grundstückseigentümer bzw. der Erbbauberechtigte nicht Schuldner der aus dem Netzanschlussverhältnis resultierenden Kosten.
1. Ein Miettag beträgt 24 StundenDies vorausgeschickt, stimmt der 🞎 Grundstückseigentümer 🞎 Erbbauberechtigte (bitte ankreuzen) Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Muster für folgenden Netzanschluss Gemarkung, Flurstück, Flurnummer dem Abschluss des Netzanschlussvertrages zwischen Anschlussnehmer Name, Vorname bzw. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnetFirma des Anschlussnehmers Straße Hausnummer PLZ Ort und dem Netzbetreiber und der Inanspruchnahme seines Grundstücks unter Anerkennung der NAV und der Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers zur NAV zu.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- Bei Veräußerung seines Grundstücks ganz oder in Teilen oder Veräußerung seines Erbbaurechts unterrichtet der Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigte den Netzbetreiber hiervon unverzüglich in Textform und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an verpflichtet den Mieter, ohne jeden Abzug Erwerber zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fälligAbgabe einer gleich lautenden Zustimmungserklä- rung.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichertGrundstückseigentümer/Erbbauberechtigte erkennt an, dass der Verzicht die für den Anschluss des vorbe- zeichneten Grundstücks an das Versorgungsnetz des Netzbetreibers auf einen papiermäßigen Belegversand dem Grundstück vorhan- denen oder zu errichtenden Leitungen und Anlagen zu den lokalen gesetzlichen Anforderungen entsprichtBetriebsanlagen des Netzbetreibers gehören und keine wesentlichen Bestandteile des Grundstücks werden, sondern stets nur Schein- bestandteile des Grundstücks im Sinne des § 95 BGB sind und bleiben. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sichOrt, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.Datum: ,
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Samples: Netzanschlussvertrag Strom
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginntDie Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse-Bar, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Vorausper Nachnahme-Bar, spätestens jedoch Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sindSelbstabholung zahlbar, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders nichts anderes vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit Überschreitung des Zahlungsziels von 1-5 Tagenmehr als 7 Tagen werden Verzugszinsen zum derzeit üblichen Zinssatz für Kontokorrent berechnet. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, gilt unabhängig von xxxxxx xxxxxxxxx Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeltBeitreibung und Zinsen entstanden, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligzuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Vermieter behält sich vorKäufer ist zur Aufrechnung, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter Zurückhaltung oder Minderung nur dann aufrechnenberechtigt, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann unstreitig sind. Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Mieter nur geltend machen, soweit es Forderungsbetrag auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9Bankkonto der RHOTEC GmbH gutgeschrieben ist. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so Gleiches gilt für jeden Tag die Einlösung von Schecks. Wenn der Miete Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist die RHOTEC GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der vereinbarte MietpreisRHOTEC GmbH sofort und in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der RHOTEC GmbH andere Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die RHOTEC GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der RHOTEC GmbH steht das Recht zu, den im Vertrag befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die RHOTEC GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für die offenen Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- u. Vollstreckungskosten. Die RHOTEC GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet3.1 Die Höhe der monatlichen Entgelte und des einmaligen Anschlusspreises ergeben sich aus der
3.2 Die Zahlung der Anschluss- und Tarifpreise er- folgt entweder über den Zahlungsdienstleister PayPal oder per SEPA-Lastschrift.
23.3 Eine Änderung der Zahlungsart oder einer Kon- toverbindung kann eine interne Prüfung des Zah- lungsmittels bewirken und ist nur möglich, wenn das neue Zahlungsmittel akzeptiert wird.
3.4 Der Kunde erhält einmal monatlich eine Rech- nung über die im aktuellen Monat anfallenden Ent- gelte sowie ggfs. angefallene Einmalentgelte aus dem Vormonat. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich Rechnung wird im Vorauskundenspezi- fischen, spätestens jedoch kennwortgeschützten Kundenbereich inner- halb der App zum Abruf bereitgestellt.
3.5 Einwendungen gegen die Rechnung sind in- nerhalb von 8 Wochen nach deren Zugang geltend zu machen. Damit wir die Beanstandung besser nachvollziehen und bearbeiten können, bitten wir diese in Textform (Chat per App oder Webseite) un- ter Nennung des Vertragsnamens bei Übergabe uns geltend zu machen. Gesetzliche Ansprüche des Mietgegenstands an den MieterKunden bei be- gründeten Einwendungen bleiben unberührt.
3.6 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel gezahlter Beträge, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fälligDoppel- zahlungen etc. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälli- gen Forderung verrechnet.
3.7 Fehlende oder unzutreffende Angaben im Voraus zur Ver- wendungszweck einer Überweisung hindern die Verbuchung. Der Kunde veranlasst so aufwendige Recherchearbeiten. Erst mit der Verbuchung tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung fälligein.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen 3.8 Ein im stationären Handel erworbenes Gutha- ben wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichAktivierungspreis verrechnet. Dazu muss der im Shop erhaltende Code im Bestell- prozess angegeben werden.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 3.1. In den Rechnungen werden die vertraglichen Nettopreise sowie gegebenenfalls weitere aufgrund von Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt zu erhebende Steuern bzw. Abgaben aufgeführt.
3.2. Rechnungen und Abschlagszahlungen bzw. Abschlagspläne werden 10 Werktage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Zahlt der Vertragspartner die Entgelte, deren Fälligkeit kalendarisch bestimmt ist, ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, ist der Netzbetreiber ohne weitere Inverzugsetzung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltungmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.3. Leistungsort für Zahlungen ist der Sitz des Netzbetreibers. Zahlungen gelten als rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der maßgeblichen Fristen auf dem angegebenen Konto des Netzbetreibers gutgeschrieben worden sind. Der Netzbetreiber wendet ein synthetisches Standardlastprofilverfahren an. Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). Zur Anwendung kommt das Synthetische Lastprofilverfahren gemäß dem aktuell gültigen BDEW/VKU/GEODE Leitfaden „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“. Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: 15 G13 Bayern Haushalt, Einfamilienhaus 03 25 G23 Bayern Haushalt, Mehrfamilienhaus 03 mit Anwendung der Koeffizienten Klasse 11. Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: SLP TU München Bezeichnung Ausprägung HK3 Deutschland Kochgas 03 mit Anwendung der Koeffizienten Klasse 11. Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: 35 HA3 Deutschland Einzel- und Xxxxxxxxxx 00 000 XX0 Xxxxxxxxxxx Gebietskörperschaften, Kreditinstitute, Versicherungen, Organisationen 03 155 GA3 Deutschland Xxxxxxxxxxx 00 000 XX0 Xxxxxxxxxxx Beherbergung 03 mit Anwendung der Wochentagsfaktoren (F) und der Anwendung der deutschlandweit einheitlichen Feiertage. Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx entnommen werden. verfahrensspezifische Parameter: Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren des Netzbetreibers, sowie die verfahrensspezifischen Parameter sind unter folgendem Link veröffentlicht: xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx § 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
(1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleidet, aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung haftet und dabei Verschulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird, wird
1. Ein Miettag beträgt 24 Stundenhinsichtlich eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
2. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnthinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Vermögensschäden nach Satz 1 Nr. 1 ist die Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschäden ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt. Die Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf
1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;
2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;
3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;
4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;
5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das eigene Netz angeschlossene Anschlussnutzern. In diese Höchstgrenzen werden auch Schäden von Anschlussnutzern in Mittel- und Hochdruck einbezogen, wenn die Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz 1 begrenzt ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschlussnutzern anzuwenden, die diese gegen einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung dritter Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf das Dreifache des Höchstbetrages, für den sie nach Absatz 2 Satz 2 eigenen Anschluss Nutzern gegenüber haften. Hat der dritte Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes keine eigenen an das Netz angeschlossenen Anschlussnutzer im Sinne dieser Verordnung, so ist die Haftung insgesamt auf 200 Millionen Euro begrenzt. In den Höchstbetrag nach den Sätzen 2 und 3 können auch Schadensersatzansprüche von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden einbezogen werden, die diese gegen das dritte Unternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen, wenn deren Ansprüche im Einzelfall entsprechend Absatz 2 Satz 1 begrenzt sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen Anschlussnutzern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich ist.
(4) Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden ist die Haftung des Netzbetreibers, an dessen Netz der Anschlussnutzer angeschlossen ist, oder eines dritten Netzbetreibers, gegen den der Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro sowie je Schadensereignis insgesamt auf 20 vom Hundert der in Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3 genannten Höchstbeträge begrenzt. Absatz 2 Satz 3 sowie Absatz 3 Satz 1, 4 und 5 gelten entsprechend.
(5) Übersteigt die Summe der Einzelschäden die jeweilige Höchstgrenze, so wird dieser voll berechnetder Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Sind nach Absatz 2 Satz 3 oder nach Absatz 3 Satz 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 4, Schäden von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden in die Höchstgrenze einbezogen worden, so sind sie auch bei der Kürzung nach Satz 1 entsprechend einzubeziehen. Bei Ansprüchen nach Absatz 3 darf die Schadensersatzquote nicht höher sein als die Quote der Kunden des dritten Netzbetreibers.
(6) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 30 Euro, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden sind.
(7) Der geschädigte Anschlussnutzer hat den Schaden unverzüglich dem Netzbetreiber oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen.
1. Anschlussnutzer nach § 1 Abs. 3 NDAV, gilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im VorausAusspeisenetzbetreiber Netzbetreiber, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglichder Transportkunde nach § 3 Abs. 1 Satz 1 GasNZV einen Ausspeisevertrag, auch in Form eines Lieferantenrahmenvertrages, abschließt.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentieren.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Zahlungsbedingungen. 1. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen 8.1 Rechnungen von prisma csp GmbH sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurden, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vorSoweit der Auftraggeber bis dahin nicht bezahlt hat, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich kommt er ohne weitere Erklärung von prisma csp GmbH in Verzug. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeinganges bei prisma csp GmbH bzw. der Gutschrift auf einem Konto der prisma csp GmbH. Skontoabzug ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sichprisma csp GmbH zulässig.
8.2 Bei Aufträgen, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständigmehrere Einheiten umfassen, richtigist prisma csp GmbH berechtigt, nachprüfbarnach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu stellen.
8.3 prisma csp GmbH nimmt Schecks und rediskontfähige Wechsel zahlungshalber an, zeitgerecht jedoch nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gutschriften über Wechsel und geordnet Schecks erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem prisma csp GmbH über den Gegenwert verfügen kann. Übliche Diskontspesen und sonstige Gebühren und Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8.4 Unbeschadet anderer Ansprüche kann prisma csp GmbH ab Fälligkeit eine Verzinsung ihrer Forderungen in Höhe von 5%, im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz verlangen. Kann prisma csp GmbH eine höhere Zinsforderung nachweisen, insbesondere wegen Aufwendung eigener Kreditzinsen, ist sie berechtigt, diese geltend zu machen.
8.5 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder wird eine von ihm zu vertretende wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen bekannt, werden sämtliche von prisma csp GmbH gegen die Auftraggeber bestehenden Forderungen sofort zur Bezahlung fällig, unbeachtet angenommener Wechsel. In diesem Fall kann prisma csp GmbH sofortige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Xxxxx der Auftraggeber während der Vertragsdauer falsche Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, ist prisma csp GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Im Falle des Rücktritts schuldet der Auftraggeber eine Nutzungsgebühr entsprechend Ziffer 6.2.
8.6 Mit befreiender Wirkung können Zahlungen nur an prisma csp GmbH direkt geleistet werden. Stehen Xxxxxxx Forderungen gegen den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahrenAuftraggeber offen, so werden Zahlungen des Auftraggebers auf die jeweils älteste Forderung angerechnet, selbst wenn der Auftraggeber ausdrücklich auf eine bestimmte Forderung gezahlt hat. Der Empfänger (Mieter) versichertDie Anrechnung erfolgt stets zunächst auf die Kosten, dass der Verzicht dann auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entsprichtdie Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung.
8.7 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur in Ansehung unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sichEin Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur in Ansehung solcher unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung aus demselben Vertragsverhältnis mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenprisma csp GmbH stammen.
8. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Mieter nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.
9. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handelt, so gilt für jeden Tag der Miete der vereinbarte Mietpreis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 111.1 Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Xxxxxx ein neuer Miettag beginnt, wird dieser voll berechnet.
2Umsatzsteuer. Die erste Monatsmiete sowie Mietpreise für Tages- und Wochenvermietungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. Die weiteren Mietraten sind, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 1-5 Tagen, gilt der Tagespreis. Bei Miet- verträgen mit einer Laufzeit von 6-21 Tagen gilt der Wochenpreis (bei 6 Tagen Umsatzsteuer wird der volle Wochenpreis berechnet, anschließend Tag genau mit 1/7tel der verein- barten wöchentlichen Mietrate pro angefangenen Miettag). Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag erfolgt die Abrechnung zum vollen Monatspreis. Die Abrechnung bei Mietverträgen > einem Monat erfolgt Tag genau mit 1/30tel der vereinbarten monatlichen Mietrate pro angefangenen Miettag. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
4zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Bei Rücklastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigtem Widerspruch berechnet Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe der anfallenden Bank- gebühren.
5. Sofern in Geld zahlbare oder andere Sicherheiten (z.B. Kaution) vereinbart wurdenUmsatzsteuersatz geändert, sind diese, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zu Beginn der Mietzeit fällig bzw. zu erbringen. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, wird gelten die Kaution nicht verzinst. Die Vereinbarung einer Sicher- heitsabtretung oder Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung ändert an der Fäl- ligkeit nichts.
6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag. Sie wird dem Mieter nach Vertragsende und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückerstattet, soweit keine fälligen Ansprüche aus dem Vertrag selbst (z.B. Gewaltschäden, Aufbereitungskosten) und anderen Geschäftsbezie- hungen (z.B. Mietschulden) bestehen.
7. Alle Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, Rechnungen, Rechnungsstornierungen und Gut- schriften, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers (Mieter), nicht mehr pa- piermäßig sondern auf elektronischem Wege zu übermitteln. Gegen den elektroni- schen Rechnungsversand des Vermieters hat der Empfänger (Mieter) ein Wider- spruchsrecht von 14 Tagen. Der Vermieter verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Buchungsbelege vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet entsprechend den ge- setzlichen deutschen Vorschriften aufzubewahren. Der Empfänger (Mieter) versichert, dass der Verzicht auf einen papiermäßigen Belegversand den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Empfänger (Mieter) verpflichtet sich, die elektronisch übertragenen Daten vollständig, richtig, nachprüfbar, zeitgerecht und geordnet, in Übereinstimmung Zeiträume mit den jeweiligen lo- kalen gesetzlichen Anforderungen, zu dokumentierenUmsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
811.2 Die vom Kunden zu zahlenden Beträge sind grundsätzlich netto zzgl. Gegen die der jeweils gesetzlichen MwSt. ohne Abzug von Xxxxxx sofort nach Rechnungszugang beim Kunden fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen - Eingang des Betrags auf dem Konto von NeoMonitor -, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder in der Rechnung vermerkt ist.
11.3 Die Berechnung von Installationsleistungen erfolgt nach Fortschritt der Installation der Hardware und wird monatlich dem Kunden in Rechnung gestellt. Im Falle von Verzögerungen bei der Inbetriebnahme oder Abnahme spätestens zum Ende eines jeden Quartals.
11.4 Ist der Kunde mit der Zahlung im Verzug, kann NeoMonitor Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Das Recht der NeoMonitor zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. NeoMonitor hat bei Zahlungsverzug ferner das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages, bzw. das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
11.5 Handelsvertreter, Handlungsgehilfen und Handlungsbevollmächtigte sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.
11.6 Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von NeoMonitor anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 12 Haftung
12.1 Ansprüche des Vermieters kann Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Mieter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NeoMonitor, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet NeoMonitor nur dann aufrechnenfür den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleibt unberührt.
12.3 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Gegenforderung Ersatzpflicht von NeoMonitor für Schäden jeder Art innerhalb eines jeden Vertragsjahres zudem insgesamt auf 50% der im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden an NeoMonitor nach diesem Vertrag insgesamt zu zahlenden Vergütung beschränkt.
12.4 Die in den vorangegangenen Ziffern genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NeoMonitor, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
12.5 Die in den vorstehenden Ziffern enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vor- liegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann Kunden entsprechend.
12.6 Kommt NeoMonitor mit der Mieter nur geltend machenLeistung in Verzug, muss der Kunde NeoMonitor zunächst eine angemessene Nachfrist von, soweit es auf Ansprüchen nicht unangemessen, mindestens 10 Werktagen setzen. Verstreicht diese fruchtlos, bestehen Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung - gleich aus dem Mietvertrag beruhtwelchem Grund - nur nach Maßgabe der vorangegangenen Ziffern.
9. Ist 12.7 Sollte der Mieter eine juristische Person des öffentlichen RechtsKunde von einem Dritten aufgrund von Umständen in Anspruch genommen werden, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmerdie NeoMonitor zu vertreten haben könnte, wird der bei Abschluss des Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeltKunde dies NeoMonitor umgehend mitteilen und NeoMonitor mit allen Informationen versorgen, so gilt für jeden Tag die NeoMonitor zur Prüfung der Miete der vereinbarte MietpreisRechts- und Sachlage benötigt.
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