Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung: a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris, b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen, c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus, d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand. 8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart. 8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend. 8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird. 8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins. 8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a4.4.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b4.4.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 8.1 9.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a4.2.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b4.2.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 9.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 9.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin AEK massgebend.
8.4 9.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin AEK nicht zu ver- treten vertreten hat, verzögert verzö- gert oder unmöglich wird.
8.5 9.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin AEK den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin AEK zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, 5.1 Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus den gültigen Preislisten.
5.2 Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Bei Rechnungsbeträgen unterhalb von 10,- € kann klarmobil die Rechnungsstel- lung:Rechnungen in größeren Abständen von bis zu 3 Monaten stellen.
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich 5.3 Die Grundgebühren werden monatlich im Voraus im Januarabgerechnet. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt der Abrechnung berück- sichtigt werden außerdem nur Leistungen, für die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vglAbrechnungsdaten vorliegen. Ziff. 4.3.b.): Nachträglich geliefer- te Daten, wie z.B. bei Ver- tragsabschluss in Roaming, werden auf der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandnächsten Rechnung berücksichtigt.
8.2 5.4 Nimmt der Kunde Leistungen Dritter in An- spruch, kann die Abrechnung durch klarmobil übernommen werden.
5.5 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- Beauftragung von Online-Rechnungen ist der Kunde verpflichtet, seinen angegebenen E- Mail-Account regelmäßig einzusehen und die Rechnungen abzurufen.
5.6 Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrages ist die Erteilung eines SEPA-Mandates. Das SEPA- Mandat bezieht sich auf die fälligen Entgelte der klarmobil sowie Dritter. Betrag und Belastungster- min werden dem Kunden mit einem Vorlauf von mindestens 5 Werktagen vor Abbuchung mitgeteilt. Sollten Kunde und Kontoinhaber nicht identisch sein, ist der Kunde verpflichtet, diese Information an den Aufträgen können TeilzahlungenKontoinhaber weiterzuleiten.
5.7 Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von 8 Wochen nach deren Zugang in Textform (SMS ausgeschlossen) geltend zu ma- chen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.
5.8 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zuviel gezahlter Beträge, Zahlungspläne Doppel- zahlungen etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und die Zahlungsraten sind in mit der Vertragsurkunde vereinbartnächsten fälligen Forderung verrechnet.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbartDer Verkäufer darf dem Käufer zeitgleich mit oder zu jeder Zeit nach der Mitteilung, erfolgt dass die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglProdukte zur Abholung bereit stehen, die Produkte in Rechnung stellen. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in Dienstleistungen darf der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: Verkäufer dem Käufer monatlich nach Auf- wandDienstleistungserbringung in Rechnung stellen.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- Der Kaufpreis ist durch den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werdenKäufer innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung durch den Verkäufer (der „Fälligkeitstermin") vollständig auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto zu überweisen. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in Einhaltung der Vertragsurkunde vereinbartZahlungsfrist ist wesentlicher Vertragsbestandteil.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit Falls der Zahlung Käufer seiner Zahlungspflicht bis zum Fälligkeitstermin nicht nachkommt, ist der Zahlungseingang Käufer verpflichtet, (sowohl vor als auch nach einem etwaigen Urteil) Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die ausstehenden Beträge, zuzüglich weiterer Kosten, die dem Verkäufer bei der Leistungserbringerin massgebendEintreibung der überfälligen Beträge entstanden sind, zu zahlen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz und Zinsen wegen Verzugs bleiben unberührt.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann Käufer hat sämtliche im Rahmen dieses Vertrages fälligen Beträge ohne Aufrechung, Abzüge oder Zurückbehaltungsrechte zu leistenzahlen, wenn eine Leis- tung aus Gründenes sei denn, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert Gegenforderungen sind unbestritten oder unmöglich wirdvon einem Gericht rechtskräftig festgestellt.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Standard Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern 8.1. Von der vom Aussteller an den Veranstalter zu zahlenden Vergütung sind 50 % innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, der Rest bis 6 Wochen vor Eröffnung zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbartin Textform vereinbart ist bzw. sich aus den „Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen“ ergibt.
8.2. Rechnungen, erfolgt die Rechnungsstel- lung:später als 6 Wochen vor Eröffnung ausgestellt werden, sind sofort in voller Höhe zahlbar.
a. für Serviceverträge (vgl8.3. ZiffNach Fälligkeit ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. 4.3.aDiese richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 288 BGB. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten.): jeweils jährlich
8.4. Der Veranstalter kann nach vergeblicher Mahnung mit entsprechender Ankündigung über nicht oder nicht vollständig bezahlte Stände im Voraus Sinne der Ziffer 6.9. anderweitig verfügen. Er kann in diesem Falle die Überlassung des Standes und die Ausgabe der Aussteller-Ausweise verweigern.
8.5. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht dem Veranstalter an den eingebrachten Messe-/Ausstellungsgegenständen ein Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.bunbeschränkten Eigentum des Ausstellers stehen.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Messe Und Ausstellungsbedingungen, Allgemeine Messe Und Ausstellungsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 9.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a4.2.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b4.2.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 9.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 9.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin AEKBT massgebend.
8.4 9.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin AEKBT nicht zu ver- treten vertreten hat, verzögert ver- zögert oder unmöglich wird.
8.5 9.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin AEKBT den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin AEKBT zu verrechnen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 8.1 9.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a4.2.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b4.2.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 9.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 9.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 9.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 9.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart6.1 Die vom Kunden an NetCologne zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste für die vertraglich vereinbarte Leistung. NetCologne veröffentlicht, erfolgt unabhängig von der gegenüber dem Kunden gültigen Preisliste, ihre aktuell gültigen Preislisten zu von NetCologne allgemein angebotenen Leistungen auf ihrer Internetseite xxx.xxxxxxxxxx.xx. Bei einer Änderung des gesetz- lich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist NetCologne berechtigt, die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglPreise entsprechend anzupassen. Wegen einer sonstigen Änderung der jeweiligen Preisliste gilt Ziff. 4.3.a11 entsprechend.):
6.2 Alle übrigen Entgelte sind von dem Kunden jeweils jährlich nach Leistungser- bringung zu zahlen.
6.3 Spätestens zehn Tage nach Zugang einer Rechnung muss der Rech- nungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrie- ben sein. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird NetCologne das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung für eine ausreichende Deckung zu sorgen.
6.4 NetCologne ist berechtigt, bei Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Kunden den Ersatz für den entsprechenden Aufwand zu verlangen. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.
6.5 Erteilt NetCologne im Voraus im JanuarRahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzungen dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden und, soweit die Kulanz- gutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht, mit zukünftigen Forderungen verrechnet. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.bEine Auszahlung ist ausgeschlossen.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Serviceleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Serviceleistungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern 8.1. ITOB erbringt die Leistungen gemäss den in den Ver- tragsdokumenten verabredeten Preisen.
8.2. Erbringt ITOB die Leistungen nach Aufwand, so liefert sie zusammen mit den Rechnungen einen Rapport. Der Rap- port weist die Leistungen und den Aufwand jeder einge- setzten Person auf.
8.3. Soweit nichts anderes vereinbartvereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstel- lungRech- nungsstellung:
a. für Serviceverträge (vgl8.3.1. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich Dienstleistungen monatlich 30 Tage im Voraus,;
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich 8.3.2. bei einmaligen Dienstleistungen direkt nach Auf- wandLie- ferung / Erbringung;
8.3.3. bei Dienstleistungen nach Aufwand am Ende je- des Kalendermonates.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- 8.4. Jeglicher Einwand hinsichtlich der Rechnungen muss per Einschreiben innerhalb von maximal 8 Tagen nach Rech- nungsdatum bei ITOB eingehen. Ein Einwand entbindet den Aufträgen können TeilzahlungenKunden nicht von der Pflicht, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in den Rechnungsbetrag innerhalb der Vertragsurkunde vereinbartvorgesehenen Frist zu begleichen.
8.3 8.5. Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen nach Rech- nungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus GründenBei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden behält sich ITOB das Recht vor, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hatunter Eigentumsvorbehalt stehenden Wa- ren oder Dienstleistungen einzuziehen resp. zurückzube- halten, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zah- lungsverzug erfolgt erst ein Kontoauszug. Ab der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug ersten und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde zweiten Mahnung ist nicht ITOB berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen jeweils eine Mahngebühr von CHF 20.- zu fordern. Ab der Leistungserbringerin dritten Mahnung ist ITOB berechtigt, zusätzlich Verzugszinsen von 5% geltend zu verrechnenmachen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt 10.1. Die Höhe der Vergütung für die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus Rahmen des Auftrags mit Ingentis vereinbarten SaaS-Dienste und Services ergibt sich aus der dem Nutzer zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung und Preisübersicht. Der Nutzer erhält die Möglichkeit über einen integrierten Preisrechner die ihm entstehenden Kosten vorab zu kalkulieren. Weiterhin kann sich der Nutzer im JanuarRahmen seiner Berechtigungen jederzeit über die von ihm beauftragten und verbrauchten Leistungen informieren und aktuelle Abrechnungsdaten einsehen.
10.2. Ingentis ist berechtigt, Rechnungen per E-Mail zu versenden bzw. diese dem Kunden online zur Verfügung zu stellen. Verlangt der Nutzer eine Versendung der Rechnungen auf dem Postweg, ist Ingentis berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten pro Rechnung zu verlangen.
10.3. Die vereinbarte Vergütung wird unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig und kann per Kreditkarte oder PayPal beglichen werden.
10.4. Eventuell anfallende Kosten für Rücklastschriften hat der Nutzer zu tragen, sofern der Nutzer die Rücklastschriften zu vertreten hat.
10.5. Gerät der Nutzer mit der Zahlung in Verzug, ist Ingentis berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB zu verlangen.
10.6. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige ProjektZahlungsverzug des Nutzers ist Ingentis zudem berechtigt, den Zugang zu den SaaS-Leistungen: monatlich nach Auf- wandDiensten und Serices zu sperren bis sämtliche fällige Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund vom Kunden beglichen worden sind.
8.2 Bei grösseren 10.7. Eine Aufrechnung des Nutzers ist nur mit von Ingentis anerkannten oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartrechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Software as a Service Agreement
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart16.1 Die Inzence GmbH ist berechtigt, erfolgt jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
16.2 Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart wird, zehn Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig ohne Skontoabzug.
16.3 Die Inzence GmbH stellt dem Auftraggeber eine à conto-Rechnung in Höhe von 50 % der vereinbarten Leistungen zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer, die Rechnungsstel- lung:bei Buchung der Veranstaltung fällig ist. Weitere 25% Anzahlung werden vor der Veranstaltung und die abschließenden 25%, in Verbindung mit der Abschlussrechnung, nach der Veranstaltung fällig.
a. für Serviceverträge 16.4 Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
16.5 Bei Zahlungsverzug ist die Inzence GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugsschadenersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (vglmindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz der EZB). Ziff. 4.3.aDem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.): jeweils jährlich
16.6 Die Inzence GmbH ist im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich Falle des Zahlungsverzuges nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht Fristsetzung weiter berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu verrechnenverlangen.
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Samples: Venue Rental Agreement
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 4.1 Der Kunde ist nicht berechtigtzur Zahlung der fälligen Entgelte verpflich- tet, allfällige Gegenforderungen wie sie sich aus den von 01024 veröffentlichten Tarifen in der jeweils gültigen Fassung im Einzelnen ergeben. Die jeweils aktuelle Preisliste ist auf xxx.00000-xxxxxxxxxxxxxx.xx für den Kunden abrufbar.
4.2 Die Dauer einer Verbindung wird auf ganze Sekunden aufgerundet. Der Preis einer Leistung wird netto grundsätzlich mit 6 Nachkommastellen im Abrechnungssystem gehalten. Die Abrechnung erfolgt mit der im Tarif festgelegten Taktung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Minutentaktung.
4.3 Es wird darauf hingewiesen, dass in der jeweiligen Rech- nung nur Gespräche berücksichtigt sind, deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung stehen. Von den Netzbe- treibern nachträglich gelieferte Daten werden auf einer der nächsten Rechnungen berücksichtigt. Ziffer 5.8 bleibt unbe- rührt.
4.4 Abrechnungen erfolgen nach Übermittlung der Daten durch den Netzbetreiber.
4.5 Der Kunde erklärt sich mit einer Abtretung der gegen ihn bestehenden Forderungen der Leistungserbringerin 01024 aus den Call-by-Call Ver- trägen zum Zwecke der Inkassierung auf die 01024 Telefon- dienste GmbH einverstanden.
4.6 Der Kunde erklärt mit der Nutzung des Dienstes aus- drücklich die Ausweitung des der Telekom Deutschland GmbH erteilten SEPA-Mandates auf Forderungen aus dem vorliegend beschriebenen Vertragsverhältnis.
4.7 Die Berechnung und/oder der Einzug der angefallenen Verbindungsentgelte erfolgt im Namen und auf Rechnung der 01024, der 01019 Telefondienste GmbH oder der Telekom Deutschland GmbH.
4.8 Werden die Verbindungsentgelte im Namen und auf Rechnung der 01024 oder der 01019 Telefondienste GmbH eingezogen, behalten sich diese vor, Kleinstbeträge nicht zu verrechnenIhrem turnusgemäß nächsten Abrechnungszeitpunkt zu be- rechnen, sondern diese Rechnungsposten innerhalb der beiden folgenden Abrechnungszeiträume in Rechnung zu stellen.
4.9 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden we- gen zu viel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. werden grundsätzlich auf dem Kundenkonto des Kunden gutgeschrie- ben und mit der nächstfälligen Rechnung verrechnet. Nach Anforderung des Kunden, kann ihm der Betrag aber auch ausgezahlt werden.
4.10 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen sind innerhalb von 8 Wochen nach Zugang schriftlich geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung. Der Kunde wird auf die Folgen einer Unterlas- sung in der Rechnung besonders hinwiesen. Gesetzliche An- sprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.
4.11 Leistungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Um- fanges werden nach der jeweils gültigen Preisliste oder Verein- barung berechnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 4.1. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:Lieferung bzw. Leistungserbringung gegen Vorkasse.
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar4.2. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vglZahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in „Diese betragen 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz oder, sofern der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandKäufer kein Verbraucher ist, 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz“.
8.2 4.3. Der Käufer ist nicht berechtigt wegen nicht anerkannter Gegenforderungen gegenüber dem Kaufpreis anzurechnen. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer.
4.4. Bei grösseren Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, Lastschriftrückgabe oder über einen längeren Zeitraum andauern- Nichteinlösung eines Schecks, ist der Verkäufer berechtigt, alle offenen, auch gestundeten, Rechnungen fällig zu stellen. Dies berechtigt den Aufträgen können TeilzahlungenKäufer nicht zur Annahmeverweigerung, Zahlungspläne etcauch der Kaufvertrag bleibt bestehen.
4.5. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten Zahlungen sind in der Vertragsurkunde vereinbartfür den Verkäufer spesenfreier Weise zu bezahlen. Anfallende Kosten bei Lastschrift- oder Scheckrückgaben werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H. von 10,- EUR dem Kunden belastet.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart11.1. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Erhalt einer ordnungsgemässen, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandMwSt.-konformen Rechnung.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- 11.2. Eine ordnungsgemässe Rechnung hat den Aufträgen können Teilzahlungenge- setzlichen Vorgaben sowie den Vorgaben der Bestel- lung zu entsprechen. Nicht ordnungsgemässe Rech- nungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als beim Auftraggeber eingegangen.
11.3. Rechnungen müssen, Zahlungspläne etc. verabredet sofern nicht anders ver- einbart, in CHF ausgestellt werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten Online-Rechnun- gen sind in der Vertragsurkunde vereinbartnur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen11.4. Die Zahlungen sind erfolgen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, 30 Tage nach ordnungsgemäs- sen Rechnungserhalt unter Abzug von 3 % Skonto o- der 60 Tage netto. Der Skontoabzug ist auch dann zu leistenzu- lässig, wenn eine Leis- tung aus Gründender Auftraggeber verrechnet oder Zahlun- gen wegen Mängeln zurückhält; die Skontofrist be- ginnt nach vollständiger Beseitigung der Mängel.
11.5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftrag- nehmer berechtigt, die die Leistungserbringerin nicht Forderung mit 2.5 % p.a. zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdverzinsen.
8.5 Kommt 11.6. Zahlungen des Auftraggebers bedeuten keine Anerkennung der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen VerzugszinsLeistungen als vertragsgemäss. Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt nachträglicher An- sprüche.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, 5.1 Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus den gültigen Preislisten.
5.2 Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Bei Rechnungsbeträgen unterhalb von 10,- € kann klar- mobil die Rechnungsstel- lung:Rechnungen in größeren Abständen von bis zu 3 Monaten stellen.
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich 5.3 Die Grundgebühren werden monatlich im Voraus im Januarabgerechnet. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt der Abrechnung berücksichtigt werden außerdem nur Leistungen, für die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vglAbrech- nungsdaten vorliegen. Ziff. 4.3.b.): Nachträglich gelieferte Daten, wie z.B. bei Ver- tragsabschluss in Roaming, werden auf der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandnächsten Rech- nung berücksichtigt.
8.2 5.4 Nimmt der Kunde Leistungen Dritter in Anspruch, kann die Abrechnung durch klarmobil übernommen werden.
5.5 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- Beauftragung von Online-Rechnungen ist der Kunde verpflichtet, seinen angegebenen E-Mail- Account regelmäßig einzusehen und die Rechnungen abzurufen.
5.6 Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrages ist die Erteilung eines SEPA-Mandates. Das SEPA-Mandat bezieht sich auf die fälligen Entgelte der klarmobil sowie Dritter. Betrag und Belastungstermin werden dem Kunden mit einem Vorlauf von mindestens 5 Werktagen vor Abbuchung mitgeteilt. Sollten Kunde und Kontoinhaber nicht identisch sein, ist der Kunde verpflichtet, diese Information an den Aufträgen können TeilzahlungenKontoinhaber weiterzuleiten.
5.7 Einwendungen gegen die Rechnung sind inner- halb von 8 Wochen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.
5.8 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zuviel gezahlter Beträge, Zahlungspläne Doppelzahlungen etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine werden dem Rechnungskonto des Kunden gutge- schrieben und die Zahlungsraten sind in mit der Vertragsurkunde vereinbartnächsten fälligen Forderung verrechnet.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt Es gelten die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der aktuell vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandPreise.
8.2 Je nach vertraglicher Vereinbarung erfolgt eine monatliche oder jährliche Abrechnung. Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werdenmonatlicher Fälligkeit erfolgt die Zahlung ausschließlich durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sonstige Abrechnung erfolgt durch Rechnungsstellung. Sämtliche Entgelte sind in dann sofort nach Erhalt der Vertragsurkunde vereinbartRechnung zur Zahlung fällig.
8.3 Rechnungen Bei der Überschreitung von eventuell in der Rechnung eingeräumten Zahlungsfristen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fälligwir auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Für Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, beträgt die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang Höhe des Verzugszinses 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Handelt es sich bei der Leistungserbringerin massgebenddem Kunden um einen Unternehmer, beträgt die Höhe des Verzugszinses 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen Wir sind auch dann darüber hinaus berechtigt, im Verzugsfall die Internetpräsenz des Kunden zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdsperren und alle sonstigen Leistungen zurückzubehalten.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen VerzugszinsDie Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
8.6 Der Kunde Rechnungen werden per E-Mail als Anhang zugestellt, auf Wunsch mit qualifizierter Signatur. Bei Zustellungswunsch per Brief ist nicht Team-Tejat, xxx-xxxx.XX berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verrechnenerheben. Bei rückwirkender Rechnungsänderung, welche nicht durch Verschulden von Team-Tejat, xxx-xxxx.XX zustande kommt, sind wir berechtigt eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbartDer Verkäufer darf dem Käufer zeitgleich mit oder zu jeder Zeit nach der Mitteilung, erfolgt dass die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglProdukte zur Abholung bereit stehen, die Produkte in Rechnung stellen. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in Dienstleistungen darf der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: Verkäufer dem Käufer monatlich nach Auf- wandDienstleis- tungserbringung in Rechnung stellen.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- Der Kaufpreis ist durch den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werdenKäufer innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung durch den Verkäufer (der „Fälligkeitstermin") vollständig auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto zu überweisen. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in Einhaltung der Vertragsurkunde vereinbartZahlungsfrist ist wesentlicher Vertragsbestandteil.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit Falls der Zahlung Käufer seiner Zahlungspflicht bis zum Fälligkeitstermin nicht nachkommt, ist der Zahlungseingang Käufer verpflichtet, (sowohl vor als auch nach einem etwaigen Urteil) Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die ausstehenden Beträge, zuzüglich weiterer Kosten, die dem Verkäufer bei der Leistungserbringerin massgebendEintreibung der überfälligen Beträge entstanden sind, zu zahlen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz und Zinsen wegen Verzugs bleiben unberührt.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann Käufer hat sämtliche im Rahmen dieses Vertrages fälligen Beträge ohne Aufrechung, Abzüge oder Zurückbe- haltungsrechte zu leistenzahlen, wenn eine Leis- tung aus Gründenes sei denn, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert Gegenforderungen sind unbestritten oder unmöglich wirdvon einem Gericht rechtskräftig festge- stellt.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Standard Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lungEs gelten folgende Bestimmungen betreffend der Zahlung der Nutzungsgebühr:
a. 9.1 Die Leistungen des Anbieters werden über eine einmalige Einrichtungsgebühr, ein monatliches Entgelt sowie die Entgelte für Serviceverträge (vglergänzende Serviceleistungen abgegolten, deren Höhe sich aus der dem Kunden mit dem An- gebot übermittelten Preisliste ergibt. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich Die Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsschluss im Voraus fällig.
9.2 Das monatliche Entgelt wird bei den Nutzungsvarianten „Business“ quartalsmäßig im JanuarVoraus in Rechnung gestellt. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss den Nutzungsvarianten „Enterprise“ erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in Abrechnung der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich monatlichen Entgelte im Voraus,
d. Folgemonat. Bei der Nutzungsvariante „Versandabwicklung“ erfolgt die Abrechnung für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich jedes Mailing nach Auf- wanddem Versand.
8.2 9.3 Überschreitet der Kunde das im jeweiligen Leistungspaket vereinbarte Aussendungsvolumen, werden diese Aussendungen in den Nutzungsvarianten „Business“ nach jeweils einjähriger Nutzung von MAILINGWORK, wie im jeweiligen Angebot des Anbieters vereinbart, berechnet. In den Nutzungsvarianten „Enterprise“ erfolgt die Abrechnung jeweils im Folgemonat. Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und der Nutzungsvariante „Versandabwicklung“ erfolgt die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartAbrechnung für jedes Mailing nach dem Versand.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig9.4 Übersteigt die Größe einer im Rahmen des E-Mail-Versandes zu versendenden einzelnen E-Mail im Jahresmittel eine Datei-Größe von 100 KB (Kilobyte), wird dieser Traffic entsprechend dem im jeweiligen Angebot angegebe- nen Betragnachberechnet. Für In den Nutzungsvarianten „Business“ erfolgt die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendAbrechnung nach jeweils einjähriger Nutzung von MAILINGWORK.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart4.1. Rechnungen von Helbok sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. netto jeweils ab Rechnungsdatum. Maßgeblich für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung des Vertragspartners ist jeweils der Eingang der Gutschrift auf dem in der Rechnung für die Zahlung angegebenen Konto.
4.2. Mangels ausdrücklicher Bestimmung des Vertragspartners ist Helbok berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.
4.3. Die Wertbeständigkeit der Forderung von Helbok gegenüber dem Vertragspartner wird ausdrücklich vereinbart. Als Maßstab der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes oder ein an seine Stelle tretender Index oder ein sonstiger vergleichbarer Index. Berechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehrforderung durch Helbok, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren.
4.4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kann Helbok vorbehaltlich sonstiger Rechte Verzugszinsen mindestens in Höhe von 9,2%-Punkten über dem Basiszins in Rechnung stellen, gegenüber Verbrauchern in Höhe von 4%-Punkten über dem Basiszins.
4.5. Für die Folgen des Zahlungsverzuges gelten im Übrigen die gesetzlichen Regeln.
4.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind oder auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen.
4.7. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendVertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen4.8. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdHelbok ist zur Abtretung ihrer Forderungen gegen den Vertragspartner berechtigt.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart3.1 Die vom Vertragspartner zu zahlenden Preise oder Vergütungen verstehen sich in EURO und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Xxx’x IT wird die Vergütungen bei Lieferung und Abnahme der jeweiligen Vertragsleistungen in Rechnung stellen, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januarwobei sich der Vertragspartner verpflichtet, diese nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt Aufträgen, die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in mehrere Einheiten umfassen, ist Xxx’x IT berechtigt, nach der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandLieferung jeder einzelnen Einheit oder Teilleistung Rechnung zu legen.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. 3.3 Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten von Xxx’x IT gelegten Rechnungen zuzüglich Umsatzsteuer sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage prompt ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendBereits geleistete Abschlagszahlungen werden in Abzug gebracht.
8.4 3.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leistenVertragspartner ist einverstanden, dass Rechnungen von Xxx’x IT an ihn elektronisch übermittelt werden.
3.5 Noch nicht fällige Rechnungen sowie gewährte Zahlungserleichterungen, wie Wechsel oder Schecks, die zahlungshalber angenommen wurden, werden unbeschadet der jeweiligen Laufzeit sofort fällig, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners bekannt wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach3.6 Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinsan dem Tom’s IT über sie verfügen kann.
8.6 Der Kunde 3.7 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die weitere Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch Tom’s IT. Im Falle eines Zahlungsverzuges auch von Teilrechnungen ist nicht Xxx’x IT nach einmaliger Mahnung und Setzung einer Nachfrist berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle von Teilzahlungen ist Xxx’x IT weiters berechtigt, Terminverlust geltend zu verrechnenmachen und den gesamten noch offenen Rechnungsbetrag fällig zu stellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern 4.1. Die in den Preislisten und Törnbe- schreibungen angegebenen Preise verstehen sich als Verbraucherendpreise, d.h. es handelt sich um Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Darin nicht enthalten sind die Kosten, die durch geänderte Termine, Transfers und Versetzboote entstehen, soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt bzw. in der Buchungsbestätigung ausgewiesen ist. Zusatzkosten/Preisänderungen: Die TZR&W berechnet dem Xxxx zusätzlich eine Ticketgebühr in Höhe von 0,50 Euro, Firmenkunden eine Servicegebühr in Höhe von 4,00 Euro. Die Zusatzkosten sind auf der Rechnung ausgewiesen.
4.2. Soweit zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, behält sich die Rechnungsstel- lung:TZR&W vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise in dem Umfang bis zum 21. Tag vor Reisebeginn zu ändern, wie sachlich berechtigte erhebliche Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen. Im Falle einer für den Xxxx nachteiligen Preisänderung setzt der Veranstalter den Xxxx unverzüglich davon in Kenntnis. Falls die Preiserhöhung mehr als 8 % des Reisepreises übersteigen, ist der Xxxx berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten.
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar4.3. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung Arrangements ist der Zahlungseingang bei Gesamtbetrag sofort nach Zugang der Leistungserbringerin massgebendBuchungsbestätigung/Rechnung zu zahlen.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Reisevertrag
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, 5.1 Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus den gültigen Preislisten.
5.2 Die Abrechnung erfolgt in der Regel monat- lich. Bei Rechnungsbeträgen unterhalb von 10,- € kann klarmobil die Rechnungsstel- lung:Rechnungen in größeren Abständen von bis zu 3 Monaten stellen.
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich 5.3 Die Grundgebühren werden monatlich im Voraus im Januarabgerechnet. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt der Abrechnung berück- sichtigt werden außerdem nur Leistungen, für die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vglAbrechnungsdaten vorliegen. Ziff. 4.3.b.): Nachträglich gelie- ferte Daten, wie z.B. bei Ver- tragsabschluss in Roaming, werden auf der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandnächsten Rechnung berücksichtigt.
8.2 5.4 Nimmt der Kunde Leistungen Dritter in An- spruch, kann die Abrechnung durch klarmobil übernommen werden.
5.5 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- Beauftragung von Online-Rechnungen ist der Kunde verpflichtet, seinen angegebenen E- Mail-Account regelmäßig einzusehen und die Rechnungen abzurufen.
5.6 Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrages ist die Erteilung eines SEPA-Mandates. Das SEPA- Mandat bezieht sich auf die fälligen Entgelte der klarmobil sowie Dritter. Betrag und Belastungs- termin werden dem Kunden mit einem Vorlauf von mindestens 5 Werktagen vor Abbuchung mitge- teilt. Sollten Kunde und Kontoinhaber nicht iden- tisch sein, ist der Kunde verpflichtet, diese Infor- mation an den Aufträgen können TeilzahlungenKontoinhaber weiterzuleiten.
5.7 Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von 8 Wochen nach deren Zugang in Textform (SMS ausgeschlossen) geltend zu machen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.
5.8 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zuviel gezahlter Beträge, Zahlungspläne Doppel- zahlungen etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und die Zahlungsraten sind in mit der Vertragsurkunde vereinbartnächsten fälligen Forderung verrechnet.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 8.1 6.1. Die vom Vertragspartner zu zahlenden Preise oder Vergütungen verstehen sich in EURO und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2. TECHXPERT wird die Vergütungen bei Lieferung und Abnahme der jeweiligen Vertragsleistungen in Rechnung stellen, wobei sich der Vertragspartner verpflichtet, diese nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme, Services und/oder Schulungen, Realisierung in Teilschritten) umfassen, ist TECHXPERT berechtigt, nach der Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Teilleistung Rechnung zu legen. Die kleinste Verrechnungseinheit sind 15 Minuten.
6.3. Für sonstige Zusatzleistungen gilt: Sofern nichts anderes vereinbartsich die sonstige Leistungserbringung über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen erstreckt, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglist TECHXPERT berechtigt, Abschlagsrechnungen nach Leistungsfortschritt zu stellen. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich Diese erfolgen in der Regel monatlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandNachhinein.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden6.4. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten von TECHXPERT gelegten Rechnungen zuzüglich Umsatzsteuer sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage prompt ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendBereits geleistete Abschlagszahlungen werden in Abzug gebracht.
8.4 6.5. Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzenVertragspartner ist einverstanden, dass Rechnungen von TECHXPERT an ihn auch elektronisch übermittelt werden.
6.6. Die Zahlungen sind auch dann zu leistenNoch nicht fällige Rechnungen sowie gewährte Zahlungserleichterungen, wie Wechsel oder Schecks, die zahlungshalber angenommen wurden, werden unbeschadet der jeweiligen Laufzeit sofort fällig, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wesentliche Verschlechterung der Vermögens- verhältnisse des Vertragspartners bekannt wird.
8.5 Kommt 6.7. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem TECHXPERT über sie verfügen kann.
6.8. Die Einhaltung der Kunde seinen Zahlungspflichten vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die weitere Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch TECHXPERT. Im Falle eines Zahlungsverzuges auch von Teilrechnungen und Akontozahlungen von zwei Wochen ist TECHXPERT nach einmaliger Mahnung und Setzung einer Nachfrist von einer Woche berechtigt, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle von Teilzahlungen ist TECHXPERT weiters berechtigt, Terminverlust geltend zu machen und den gesamten noch offenen Rechnungsbetrag fällig zu stellen.
6.9. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelangen weiters Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zur Verrechnung. Darüber hinaus ist der Vertragspartner für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen sowie sämtliche sonstigen mit dem Zahlungsverzug zusammenhängende Nebenkosten zu ersetzen.
6.10. TECHXPERT ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Vertragspartner in angemessener Höhe abhängig zu machen.
6.11. Sonstige für die Erbringung der Vertragsleistung erforderlichen Lieferungen/Leistungen (z.B. Equipment, Software-Lizenzen, Datenleitungen, Rufbereitschaft) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Magnetbänder, Magnetplatten, Streamer, Tapes, Magnetbandkassetten, etc.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
6.12. Bei Standardprogrammen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise, sofern diese nicht fristgerecht nachin einer allfälligen Auftragsbestätigung festgelegt wurden. Auftragserweiterungen werden bei allen anderen Leistungen laut Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem, dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, werden von den Vertragspartnern entsprechend berücksichtigt.
6.13. Die Kosten für Fahrt, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Vertragspartner nach den jeweils gültigen Sätzen gesondert in Rechnung gestellt. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 7.
6.14. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Zölle, Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der Vertragspartner. Sollte TECHXPERT für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so gerät er ohne weiteres in Verzug wird der Vertragspartner TECHXPERT schad- und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinsklaglos halten.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart10.1. Der AN ist ausdrücklich berechtigt, erfolgt auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Rechnungsstel- lung:Leistungen in Teilen erbrachten werden.
a. für Serviceverträge (vgl10.2. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im JanuarAlle Rechnungen sind innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe des üblichen Darlehenszinsfußes seiner Hausbank zuzüglich 2% zu berechnen, mindestens 1,25% per Monat, welche quartalsweise kapitalisiert werden. Darüber hinaus ist der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich AN berechtigt, Mahnspesen bei einem Rechnungsbetrag bis zu EUR 1.500,-- in Höhe von 3%, ab einem Rechnungsbetrag über EUR 1.500,-- in Höhe von 2%, mindestens jedoch EUR 40,-- zu verrechnen. Einlangende Zahlungen werden, gleichgültig welche Widmung durch den Zahlenden erfolgt, zunächst auf Mahnspesen, sodann auf Verzugszinsen und letztlich auf Kapital der jeweils ältesten Schuld angerechnet. Der AG verpflichtet sich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandFalle seiner Säumigkeit die Mahn- und Inkassospesen des außergerichtlichen Inkassoverfahrens zu ersetzen.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden10.3. Die einzelnen Zahlungstermine und Zurückbehaltung von Zahlungen an den AN wegen etwaiger vom AN bestrittener Gegenansprüche des AG ist unzulässig. Eine Aufrechnung gegen die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartAnsprüche des AN mit Gegenforderungen des AG, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
8.3 10.4. Es ist zwischen Lieferverträgen und Liefer- und Montageverträgen zu unterscheiden. Bei Lieferverträgen gelangen die Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum abzugsfrei, insbesondere ohne Abzug von Haftrücklässen oder Deckungsrücklässen, zur Zahlung fälligAuszahlung. Für die Rechtzeitigkeit Bei Liefer- und Montageverträgen ist ein Deckungsrücklass von 5 % und ein Haftrücklass von 2 % jeweils ablösbar gegen eine Bankgarantie einer inländischen Bank oder Versicherung vereinbart. Punkt 8.7.1. (Kaution) der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendÖNORM B 2110 gilt nicht.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen10.5. Die Zahlungen Rechnungskürzungen sind auch dann seitens des AG schriftlich zu leistenbegründen und dem AN ohne unnötigen Aufschub, wenn eine Leis- tung aus Gründenjedenfalls aber binnen vierzehn Kalendertagen bekannt zu geben, andernfalls gilt die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdRechnung als genehmigt.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale, Delivery, and Assembly
Zahlungsbedingungen. 8.1 7.1. Die Rechnung ist unter Xxxxxx aller Vertragsdetails nach Lieferung bzw. vollständig erbrachter Leistung unter Beilage der schriftlichen Leistungsbestätigung an den AUFTRAGGEBER zu übermitteln.
7.2. Die Zahlungsfrist beginnt nach vollständiger Lieferung oder Leistung und mit Eingang einer nachprüfbaren Rechnung.
7.3. Bei Lieferungen vor dem vereinbarten Liefertermin beginnt die Zahlungsfrist frühestens mit dem vereinbarten Liefertermin.
7.4. Sofern nichts anderes nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:Bezahlung binnen 30 Tagen abzüglich 3 % Skonto oder binnen 60 Tagen netto.
a. für Serviceverträge 7.5. Verzug tritt erst nach schriftlicher Mahnung ein.
7.6. Der AUFTRAGGEBER ist berechtigt, gegebenenfalls anfallende Quellensteuern/Abzugssteuern vom zu zahlenden Betrag einzubehalten und an den Fiskus abzuführen, sofern keine gültige Freistellungsbescheinigung des Lieferanten vorliegt.
7.7. Der AUFTRAGGEBER ist berechtigt, angefallene Pönalen ohne weitere Erklärungen gegen Entgelte und sonstige Forderungen des Lieferanten aufzurechnen.
7.8. Der Lieferant ist gegenüber dem AUFTRAGGEBER nicht zur Aufrechnung berechtigt.
7.9. Die Abtretung und Verpfändung von Forderungen (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich oder Forderungsteilen) des Lieferanten gegen den AUFTRAGGEBER an Dritte bedürfen der vorherigen Bekanntmachung an den AUFTRAGGEBER und sind im Voraus Einzelfall zu verhandeln. Der AUFTRAGGEBER kann für den administrativen Aufwand im JanuarZusammenhang mit der Forderungsabtretung oder einer Verpfändung der Forderung 2% des anerkannten Rechnungsbetrages einbehalten bzw. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.bzur Verrechnung bringen.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart4.1. Die Bezahlung der Ware erfolgt nach Rechnungsstellung und ist per Nachnahme, erfolgt per Kreditkarte oder Vorkasse (insbes. bei Abonnement-Bestellungen) zu leisten. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
4.2. Der Kunde trägt die Rechnungsstel- lung:Kosten der Nachnahme. Im Falle der Zahlung gegen Rechnung hat die Zahlung -bei Rechnungsendbeträgen (Warenpreis zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer und Versandkosten) bis Euro 50,- binnen acht Tagen nach Rechnungsstellung (Versandtag), -im Übrigen binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung (Versandtag) netto zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung (Versandtag) so werden dem Kunden 2% Skonto vom Warenwert gewährt. Die Skonto-Regelungen gelten nicht für Zeitschriften und Ware, die der gesetzl. Preisbindung unterliegt.
a. 4.3. Bei Exporten hat die Zahlung durch Akkreditiv, wobei die Kosten der Akkreditiveröffnung zu Lasten des Kunden gehen, oder durch Barzahlung bei Abholung (inkl. gesetzlicher MwSt.) zu erfolgen.
4.4. Eigene Akzepte und Kundenwechsel werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verlags angenommen und gelten nicht als Barzahlung. Diskont und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
4.5. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und für Serviceverträge (vglden Verlag kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.
4.6. ZiffBei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige beim Verlag eingeht, als Zahlungseingang.
4.7. 4.3.aZahlungen sind direkt an den Verlag zu richten. Bei Barverkäufen sind auch die vom Verlag hierzu bevollmächtigten Personen, v.a. Handelsvertreter, zum Inkasso berechtigt.):
4.8. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, bei Stundung Stundungszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils jährlich gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Diese sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verlag eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Zudem ist der Verlag im Voraus Verzugsfall berechtigt, die Auslieferung weiterer Bestellungen zurückzuhalten oder zu verweigern, bis der Kunde sämtliche Forderungen des Verlags beglichen hat. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich der Verlag vor.
4.9. Wird für den Verlag nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, so ist der Verlag berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Wurden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so ist der Verlag berechtigt von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt dem Verlag unbenommen. Der Verlag behält sich im JanuarÜbrigen den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat.
4.10. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt Der Verlag ist berechtigt, mit seinen unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen auch solche Gegenforderungen aufzurechnen, die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,dem Kunden gegenüber den mit dem Verlag gem. §§ 15 ff. AktG konzernmäßig verbundenen Unternehmen zustehen. Weiterhin ist der Verlag aufgrund ihm erteilter Ermächtigungen berechtigt, gegen die Forderungen des Kunden mit sämtlichen unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen der übrigen Konzerngesellschaft aufzurechnen. Das gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von der anderen Seite Zahlung in Wechseln oder anderen Leistungen erfüllungshalber vereinbart sind und die Fälligkeiten verschieden sind.
b. 4.11. Gegen die Ansprüche des Verlags kann der Kunde nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verlag schriftlich anerkannt sind. Gleiches gilt für Serviceabonnemente (vgldie Ausübung des Zurückbehaltungsrechts. ZiffUnberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen auf Grund mangelhafter Leistung.
4.12. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in Ratenzahlungen sind nur nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung möglich. Für Kaufverträge mit Ratenzahlungsvereinbarungen gilt zusätzlich Folgendes: Wenn der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich Käufer mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise derart im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können TeilzahlungenRückstand bleibt, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und dass der Rückstand mindestens ein Zehntel des Gesamtpreises beträgt, ist die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung ganze Restforderung des Verkäufers auf einmal fällig. Für die Rechtzeitigkeit Ist der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachKäufer als Kaufmann im Handelsregister eingetragen, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet genügt der Leistungserbringerin den gesetzlichen VerzugszinsRückstand von zwei aufeinander folgenden Raten für die Gesamtfälligkeit der Restforderung. Alle Zahlungen dienen zur Tilgung der jeweils ältesten fälligen Rate.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Waren & Abonnement
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern (1) Die von REMBE® Kersting angegebenen Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in Euro, FCA Brilon (Incoterms 2010) ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung und Handling zuzüglich der am Tage der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Ist mit dem Kunden nichts anderes vereinbartin Textform vereinbart worden, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge sind Zahlungen (vglohne Abzug) innerhalb von 30 Kalendertagen netto oder innerhalb von 8 Kalendertagen mit 2 % Skonto zu leisten. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandSchecks, Zahlungsanweisungen und Wechsel werden nicht akzeptiert.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. (3) Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leistengelten als anerkannt, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Textform widersprochen wird.
8.5 Kommt (4) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung von REMBE® Kersting in Verzug, wenn er die geschuldete Vergütung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachmit einer Zahlung in Verzug, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinsist REMBE® Kersting berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGG zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch REMBE® Kersting bleibt vorbehalten.
8.6 (5) Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von REMBE® Kersting anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurück- behaltungsrechts ist der Leistungserbringerin zu verrechnenKunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl7.1. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigtzur Zahlung des Entgelts verpflichtet, allfällige Gegenforderungen das sich aus dem Bestellformular sowie dem jeweils aktuellen Preisblatt der Gesellschaft, welches jederzeit über die Internetseite xxx.xxx.xx eingesehen werden kann, ergibt. Preisänderungen werden einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Bei Preiserhöhungen kann der Kunde bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Die Gesellschaft weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin.
7.2. Sämtliche Rechnungen der Gesellschaft sind mit Zugang der Rechnung fällig. Ein Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt frühestens 5 Werktage nach Zugang der Rechnung.
7.2.1. Die Zahlung des fälligen Entgelts erfolgt über die zwischen Kunde und der Gesellschaft vereinbarte Zahlungsart. Bei Einzug per Lastschriftverfahren wird der Kunde der Gesellschaft hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Xxxxxx sorgen. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat.
7.3. Gegen Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnenGesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Sämtliche von der Gesellschaft genannten Preise verste- hen sich, soweit dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.
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Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart4.1 Der Transportkunde ist verpflichtet, erfolgt für die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): Leistungen der EVA die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite unter xxx.xxx-xxxxxxx.xx veröffentlichten Preisblätter jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandzuzüglich etwaiger Konzessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern zu zahlen.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. 4.2 Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fälliggebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Für Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung Zahlungs- erfüllung ist der Zahlungseingang bei EVA. Zahlungen sind erst dann rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der Leistungserbringerin massgebendgenannten Fristen auf dem angegebenen Konto der EVA gutgeschrieben worden sind. Zahlungen an EVA erfolgen kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die von EVA in der Rechnung bezeichnete Bankverbindung. XXX ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem Transportkunden monatlich zusammengefasst über alle oder einem Teil der Ausspeisepunkte in Summe anzufor- dern (Sammelzahlungsverfahren). Der Transportkunde wird in diesem Fall ausschließlich Zah- lungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen4.3 Die für die Ermittlung der spezifischen Entgelte bzw. Preise erforderlichen Berechnungen wer- den ohne Auf- oder Abrundungen durchgeführt. Die Zahlungen sind auch errechneten Entgelte werden dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdkauf- männisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten 4.4 Wird ein Zahlungstermin nicht fristgerecht nacheingehalten, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht die betroffene Partei berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) in der Leistungserbringerin zu verrechnenvon der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag
Zahlungsbedingungen. 8.1 13.1. Die Mehrwertsteuer MWST wird offen abgerechnet und ist in den Einheitspreisen und Stundensätzen nicht enthalten.
13.2. Abzüge irgendwelcher Art sind nur erlaubt, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
13.3. Sofern nichts anderes vereinbartvereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstel- lung:gelten folgende Zahlungsbedingungen: • 30% bei Auftragserteilung • 30% bei Montagebereitschaft • 30% nach Montageende • 10% Schlussrechnung
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar13.4. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,Aufträgen unter 30‘000.—Fr. • 50% bei Auftragserteilung • 50% Schlussrechnung
b. 13.5. Die Kosten für Serviceabonnemente eine allfällige Sicherstellung der Anzahlung (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandBankgarantie) werden dem Besteller verrechnet.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden13.6. Die einzelnen Zahlungstermine Rechnungen sind innerhalb von 10 bzw. 30 Tagen ab Fakturadatum zu bezahlen. Die Rechnungsprüfung und die Zahlungsraten sind in Administrierung der Vertragsurkunde vereinbartBauleitung bzw. der Bauherrschaft verlängern diese Frist nicht.
8.3 Rechnungen 13.7. Nach Ablauf der Zahlungsfrist entfällt ein allfälliger Skontoabzug. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
13.8. Vereinbarte Pauschalpreise sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.
13.9. Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen wird ein Verzugszins von 9% auf die zur Zahlung fälligfälligen Summe verrechnet. Für die Rechtzeitigkeit Verzugszinsen sind ab Fakturadatum geschuldet. Bei Zahlungsverzug wird der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind Schuldner automatisch auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres entsprechende Mahnung in Verzug gesetzt und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinsdie entsprechenden Zinsen werden fällig.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart1. Die Netigo GmbH kann Rechnungen an den Auftraggeber zu einem kalendermäßig bestimmbaren Zeitpunkt fällig stellen, erfolgt die Rechnungsstel- lung:der mindestens 14 Tage nach dem jeweiligen Rechnungsdatum liegt. Einer weiteren Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht, um den Auftraggeber in Verzug zu setzen.
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar2. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereit- stellung, für Serviceabonnemente (vglden Rest des Monats anteilig zu zahlen. ZiffDanach sind diese Entgelte monatlich jeweils zum 01. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der eines jeden Monats vorauszuzahlen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandEntgelts berechnet.
8.2 Bei grösseren 3. Sonstige Entgelte sind - unbeschadet einer Vorschusszahlungsverpflichtung - nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
4. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der Netigo GmbH sind unverzüglich nach Rechnungs- erhalt, spätestens jedoch 6 Wochen nach Abrechnungs- oder über einen längeren Zeitraum andauern- Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Nicht fristgerecht vorgebrachte Einwendungen gelten als Ge- nehmigung.
5. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Netigo GmbH; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werdenAuftraggeber ist unzulässig. Die einzelnen Zahlungstermine und Gefahr geht mit Meldung der Lieferbereitschaft, oder sobald die Zahlungsraten sind in Ware zwecks Versendung die Geschäftsräume der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzenNetigo GmbH verlassen hat, auf diesen über. Die Zahlungen sind auch dann Netigo GmbH ist zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdTeillieferungen und Teil- leistungen berechtigt.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich 4.1 Sämtliche Entgelte verstehen sich im Voraus unternehmerischen Verkehr (Verträge mit Unternehmen gem. § 14 BGB) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlich Umsatzsteuer. Bei Verträgen mit Verbraucher verstehen sich die Entgelte inklusive Mehrwertsteuer. In Angeboten von A.H.A. ist die Umsatzsteuer jeweils gesondert ausgewiesen.
4.2 Die Entgelte sind mit Zugang der Rechnung umgehend zu zahlen, es sei denn die Rechnung weist ein anderes Zahlungsziel aus. Entgelte gem. Dauerrechnungen sind jeweils spätestens bis zum 15. eines jeden Monats zahlbar und fällig. Von diesen Regeln ausgenommen sind evtl. individuell vereinbarte, abweichende Zahlungsziele.
4.3 Der Anspruch von A.H.A. gegenüber dem Auftraggeber auf Entgelt ist bei Reinigungs- und Winterdienstleistungen vom Ausmaß der Arbeiten unabhängig. Er besteht auch dann in vollem Umfang, wenn die Arbeiten aus Umständen unterblieben, auf welche A.H.A. keinen Einfluss hat (z.B. Wetterbedingt, Fälle höherer Gewalt, Straßenbauarbeiten). Bei Objektbezogenen Arbeiten haftet im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. Falle einer Veräußerung der Liegenschaft, Umzug oder Wechsel der Hausverwaltung, der ursprüngliche Auftraggeber für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für sämtliche Außenstände und alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandzukünftig entstehenden Forderungen aus dem Winterdienst- oder Reinigungsvertrag bis zu einer Schuldübernahme durch den Rechtsnachfolger oder einer ordnungsgemäßen Kündigung des Vertrages.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart4.4 Schecks werden nicht angenommen.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für 4.5 Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendForderungen von A.H.A. aufrechnen.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten4.6 Falls es während des Vertragsverhältnisses zum Zahlungsverzug des Auftraggebers kommt, wenn und er auf eine Leis- tung aus GründenMahnung mit Fristsetzung nicht rechtszeitig zahlt, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdkann A.H.A. ihre weiteren Leistungen von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl9.1. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Entgelt für die von ihm bzw. unter seinem Namen bestellten Leistungen zu bezahlen. Gültig sind die bei Bestellung auf der Website/im Shop/der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vom Kunden zu zahlenden Beträge sind grundsätzlich netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Mwst. ohne Abzug von Xxxxxx sofort nach Rechnungszugang beim Kunden fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen - Eingang des Betrags auf dem Konto von InovoLabs -, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder in der Rechnung vermerkt ist.
9.2. Ist der Kunde mit der Zahlung im Verzug, kann InovoLabs Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Das Recht der InovoLabs zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. InovoLabs hat bei Zahlungsverzug ferner das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages, bzw. das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
9.3. Handelsvertreter, Handlungsgehilfen und Handlungsbevollmächtigte sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.
9.4. Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnenwenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von InovoLabs anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9.5. Der Kunde kann per Überweisung bezahlen. Weitere Zahlungsmöglichkeiten (z.B. über Kreditkarte) können vereinbart werden, soweit sie von InovoLabs ermöglicht werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in Die Rechnungen der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich AIS alfaplan GmbH sind sofort nach Auf- wandErhalt zahlbar ohne Abzug.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können TeilzahlungenAIS alfaplan GmbH ist berechtigt, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine Teillieferungen und die Zahlungsraten sind Teilleistungen gesondert vorab in der Vertragsurkunde vereinbartRechnung zu stellen.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fälligAIS alfaplan GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Für Über die Rechtzeitigkeit Art der Zahlung Verrechnung wird die AIS alfaplan GmbH den Kunden informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebenddie AIS alfaplan GmbH berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch Eine Zahlung gilt erst dann zu leistenals erfolgt, wenn eine Leis- tung aus Gründendie AIS alfaplan GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung dann als erfolgt, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wenn der Scheck von einer Bank eingelöst wird.
8.5 Kommt Gerät der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachin Verzug, so gerät er ohne weiteres ist die AIS alfaplan GmbH dazu berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Verzug und schuldet Höhe von 8 % über den jeweils geltenden Basis- zinssatz zu verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Leistungserbringerin den gesetzlichen VerzugszinsAIS alfaplan GmbH, einen darüber hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
8.6 Der Werden der AIS alfaplan GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdig- keit des Kunden in Frage stellen, wird insbesondere ein Scheck nicht ein- gelöst oder stellt der Kunde Zahlungen an die AIS alfaplan GmbH ein, so ist nicht die AIS alfaplan GmbH berechtigt, allfällige Gegenforderungen die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen.
8.7 Eine Aufrechnung gegenüber der AIS alfaplan GmbH kann nur mit Forderungen rechts- kräftig festgestellten, unbestrittenen oder von der Leistungserbringerin zu verrechnenAIS GmbH anerkannten Forderung erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart4.1. Ohne spezielle Vereinbarung gilt eine Zahlungskondition von netto ab Rechnungsdatum.
4.2. Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten, erfolgt insbesondere Einziehungs- und Diskontspesen, gehen zu Last des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Der Auftragnehmer behält sich die Rechnungsstel- lung:Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor.
a. 4.3. Zur Aufrechnung und zur Rückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das gilt auch für Serviceverträge (vgldie Zurückbehaltung aufgrund von Mängeln, und nur in dem Umfang, in dem der Wert der Ware durch den Mangel nachweislich gemindert ist.
4.4. ZiffAb Fälligkeitstermin werden Zinsen in Höhe der jeweiligen Sekundärmarktrendite zzgl. 4.3.a6% verrechnet.): jeweils jährlich
4.5. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, alle Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen.
4.6. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandRückstand, so werden sämtliche bestehenden Forderungen des Auftragnehmers – auch soweit dafür Wechsel oder Schecks gegeben sind – sofort fällig.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc4.7. verabredet werdenEine Zahlung wird immer auf die älteste offene Forderung angerechnet. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartEin Skontoabzug ist dadurch nur nach Bezahlung aller bestehenden offenen Forderungen möglich.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt Ausgenommen gesonderter Vereinbarung sind die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge Zahlun- gen des Kunden an Rattay GmbH nach Rechnungserhalt ohne Abzug vorzunehmen (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im JanuarKasse bereits gegen Faktura). Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können TeilzahlungenWechselzahlungen gehen Diskontspesen, Zahlungspläne Zinsen, Steuern etc. verabredet werdenzu Lasten des Kunden. Die einzelnen Zahlungstermine Sind mehrere Forde- rung offen, so ist Rattay GmbH berechtigt, die Reihenfolge der Tilgung zu bestimmen. Werden Rechnungen der Rattay GmbH nicht innerhalb deren angegebenen Zahlungsfrist zu den angegebenen Konditionen geleistet, so tritt nach diesem Termin Verzug des Kunden ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt sind die offenen Forderungen der Rattay GmbH mit mindestens 8 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen, soweit Rattay GmbH nicht einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann. In diesem Falle ist Rattay GmbH zur Geltendmachung des höheren Schadens berechtigt. Mahnspesen und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind Kosten (auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründenaußergerichtlicher) Intervention, die die Leistungserbringerin nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfol- gung notwendig sind, inklusive Anwaltskosten, sind vom Kunden zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdtragen.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbarta. Entgelte sind unmittelbar nach Erbringung der Leistung rein netto zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt 14 Tage vor Fertigstellung der Leistung. Abweichende Zahlungsbedingungen können ausschließlich schriftlich vereinbart werden.
b. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januargerät der Auftraggeber automatisch in Verzug. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vglZahlungsverzug behält sich Werk86 vor, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. Ziffüber dem geltenden Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, dass Werk86 eine höhere Zinslast nachweist. 4.3.bAb der zweiten Zahlungserinnerung werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen Bearbeitungsgebühren von 2,50 EUR erhoben.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt Werk86 vorbehalten.
d. Für den Bereich Internethosting gilt folgende Vereinbarung: Die Kündigung, einer bei Werk86 gehosteten Domain seitens des Auftraggebers kann mit Wirkung innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Die Domaingebühren werden bis zum Ende des Vertragsjahres weiter berechnet. Wird die Domain nicht komplett abgemeldet, berechnet Werk86 für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich das weitere ausschließliche Domainhousing eine jährliche Gebühr von 30,00 EUR. Die Kündigung, eines virtuellen Plattenplatzes [Webhosting], bei Werk86 seitens des Auftraggebers erfolgt nach Auf- wand3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt e. Gegen Ansprüche von Werk86 kann der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinsnur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertrag zu.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes 7.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Entgelts, in Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vergütung für erbrachte Leistungen nach den bei Vertragsschluss geltenden allgemeinen Preislisten der SINTRONICS.
7.2. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
7.3. Alle Preise gelten für Leistung am Sitz der SINTRONICS, sofern nicht anders vereinbart. Insbesondere für Lieferung von Hardware gelten mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung die Preise für Lieferung EXW („ex works“ gem. Incoterms 2010) ab Sitz des (Vor-) Lieferanten.
7.4. Materialkosten, erfolgt die Rechnungsstel- lung:z. B. vorsorglicher Austausch von Verschleißteilen, sind – auch bei Vereinbarung von Pauschalpreisen für Arbeitsaufwand – gesondert zu vergüten, sofern keine abweichende Regelung ausdrücklich auch in Bezug auf Materialkosten getroffen wird.
a. für Serviceverträge (vgl7.5. ZiffZahlungen des Kunden sind sofort fällig und bis zum vereinbarten Zahlungsdatum, sonst innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungserhalt zu leisten. 4.3.a.): Monatlich, quartalsweise oder jährlich wiederkehrende Zahlungspflichten sind zum jeweils jährlich 1. fällig und im Voraus im Januarbis zum 10. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandKalendertag des Monats, Quartals oder Jahres zu erfüllen.
8.2 Bei grösseren 7.6. Zu Skonti oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind anderen Abzügen ist der Kunde nur aufgrund ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung mindestens in der Vertragsurkunde vereinbartTextform berechtigt.
8.3 Rechnungen 7.7. Reisekosten und Spesen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fälligwie vereinbart zu vergüten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendIn Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung sind KFZ gefahrene Strecken mit 0,30 EURO je Kilometer, Kosten für Reisen mit anderen Verkehrsmitteln und sonstige Spesen in tatsächlich angefallener Höhe zu erstatten.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 8.1 9.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lungRechnungs- stellung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich wiederkehrende Leistungen: monatlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- risVo- raus,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandAufwand.
8.2 9.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den andau- ernden Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartver- einbart.
8.3 9.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum Rechnungsda- tum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung Zah- lung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin AEKBT massgebend.
8.4 9.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzenkür- zen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung Leistung aus Gründen, die die Leistungserbringerin AEKBT nicht zu ver- treten vertreten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 9.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht fristge- recht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin AEKBT den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen Gegenforderun- gen mit Forderungen der Leistungserbringerin AEKBT zu verrechnen.
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Zahlungsbedingungen. 8.1 1. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt sind die Rechnungsstel- lung:Rechnungen der GEBICO GmbH 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig
a. für Serviceverträge (vgl2. ZiffZahlungen dürfen nur an die GEBICO GmbH erfolgen, nicht an Vertreter.
3. 4.3.aSoweit nichts anderes vereinbart, werden bei Werk- und Montageleistungen als Vorauszahlungen fällig: 33 % bei Auftragserteilung, 33 % bei Montagebeginn und 34 % bei Anlagenübergabe.): jeweils jährlich im Voraus im Januar
4. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in Teilleistungen steht der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandGEBICO GmbH das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
8.2 Bei grösseren 5. Alle Forderungen der GEBICO GmbH werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungender GEBICO GmbH Umstände bekannt werden, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartgeeignet sind, die Kreditwürdigkeit seines Kunden zu mindern.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig6. Für Tritt der Kunde vom Vertrag zurück bzw. kündigt diesen (Abbestellung), ohne dass eine Pflichtverletzung der GEBICO GmbH vorliegt, oder erklärt die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung GEBICO GmbH den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht vom Kunden zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachvertreten sind, so gerät er ohne weiteres verpflichtet sich der Kunde, die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen sowie den entgangenen Gewinn nebst anteiligen allgemeinen Geschäftskosten in Verzug Bezug auf die noch nicht erbrachten Leistungen mit einer Pauschale von 30 % der für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Vergütung zu zahlen, soweit die GEBICO GmbH nicht einen höheren wirtschaftlichen Nachteil nachweist. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Vergütung, Gewinn und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen VerzugszinsGeschäftskosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Werk Und Kaufvertrag
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts (1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Die Fakturierung der Veranstaltungspakete erfolgt über die Zei- tungsgruppe Hamburg GmbH, Hamburger Abendblatt. Eventu- elle Zusatzbestellungen zum Veranstaltungsbedarf werden über die acm medien Gmbh fakturiert.
(3) Bei Anmeldung bzw. mit der Zusendung der Zulassung sind 50% der Beteiligungskosten fällig. Die restlichen 50% spätes- tens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
(4) Die Zahlungstermine sind unbedingt einzuhalten. Die recht- zeitige und vollständige Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche und für die Aushändigung der Ausstellerausweise. In einer eventuellen Abweichung von dieser Regelung ist keine Stundung zu sehen.
(5) Nachträgliche Änderung der Rechnungsanschrift oder der Flächenbuchung oder Buchung der Ausstattung ist nur nach schriftlicher Benachrichtigung der Veranstaltungsleitung und bis zur Rechnungsstellung möglich.
(6) Die Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Wurde zur Begleichung der Rechnung das Lastschriftverfahren vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich so ist der Aussteller dazu verpflichtet, dem Auf- traggeber Betrag und Belastungsdatum im Voraus im JanuarVorfeld mitzuteilen. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss Die Vorinformation (Pre-Notification) erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandspätestens einen Werktag vor Kontobelastung.
8.2 (7) Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- Zahlungsverzug werden zusätzlich zu den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werdengesetzlichen Verzugszinsen angemessene Mahngebühren erhoben. Die einzelnen Zahlungstermine Ver- anstaltungsleitung kann darüber hinaus die weitere Ausführung der laufenden Leistungen bis zur Bezahlung zurückstellen und für die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartrestlichen Leistungen Vorauszahlung verlangen.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, 9.1. Die Vergütung der Leistungen der xxxx-x.xxx wird in den jeweiligen Verträgen und/oder Vereinbarungen festgesetzt und danach berechnet. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen Satzes sofern nicht anders angegeben.
9.2. Bei dauerhafter Erbringung von Dienstleistungen durch die xxxx-x.xxx erfolgt die Rechnungsstel- lung:Abrech- nung monatlich zum vorher vereinbarten und vom Kunden mitgeteilten Abrechnungster- min. Bleibt die Mitteilung des Kunden über einen festen Abrechnungstermin aus, gilt das Rechnungsdatum der xxxx-x.xxx als vereinbarter Abrechnungstermin.
a. für Serviceverträge (vgl9.3. ZiffRechnungen werden im Einverständnis mit dem Kunden ausschließlich in digitaler Form versendet. 4.3.aDuplikate in Papierform können gegen eine Gebühr von 2,-- EURO angefordert werden.): jeweils jährlich
9.4. Einwendungen gegen die erfolgte Abrechnung kann der Kunde nur innerhalb einer Woche, ab Rechnungserhalt, schriftlich erheben. Werden diese innerhalb der Frist nicht erhoben, so gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als anerkannt.
9.5. Pauschale Nutzungsentgelte sind im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zum ersten Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen9.6. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche der xxxx-x.xxx ist nur mit unbestrittenen oder unmöglich wirdrechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins9.7. Bei Förderprojekten können auch Zahlungsbedingungen des Kunden geregelt sein.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Consulting / Dienstleistung / Bildung
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 4.1 Der Kunde ist nicht berechtigtzur Zahlung der fälligen Entgelte ver- pflichtet, allfällige Gegenforderungen wie sie sich aus den von 01050 veröffentlichten Tarifen in der jeweils gültigen Fassung im Einzelnen erge- ben. Die jeweils aktuelle Preisliste ist auf www.01050. com für den Kunden abrufbar.
4.2 Die Dauer einer Verbindung wird auf ganze Sekun- den aufgerundet. Der Preis einer Leistung wird netto grundsätzlich mit 6 Nachkommastellen im Abrechnungs- system gehalten. Die Abrechnung erfolgt mit der im Tarif festgelegten Taktung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Minutentaktung.
4.3 Es wird darauf hingewiesen, dass in der jewei- ligen Rechnung nur Gespräche berücksichtigt sind, deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung stehen. Von den Netzbetreibern nachträglich gelieferte Daten werden auf einer der nächsten Rechnungen berücksichti- gt. Ziffer 4.8 bleibt unberührt.
4.4 Abrechnungen erfolgen nach Übermittlung der Daten durch den Netzbetreiber.
4.5 Der Kunde erklärt sich mit einer Abtretung der gegen ihn bestehenden Forderungen der Leistungserbringerin 01050 aus den Call-by-Call Verträgen zum Zwecke der Inkassierung auf die 01050 Telefondienste GmbH einverstanden.
4.6 Der Kunde erklärt mit der Nutzung des Dienstes ausdrücklich die Ausweitung des der Telekom Deutsch- land GmbH erteilten SEPA-Mandates auf Forderungen aus dem vorliegend beschriebenen Vertragsverhältnis.
4.7 Die Berechnung und/oder der Einzug der angefal- lenen Verbindungsentgelte erfolgt im Namen und auf Rechnung der 01050, der 01050 Telefondienste GmbH oder der Telekom Deutschland GmbH.
4.8 Werden die Verbindungsentgelte im Namen und auf Rechnung der 01050 oder der 01050 Telefondienste GmbH eingezogen, behalten sich diese vor, Kleinstbeträ- ge nicht zu verrechnenIhrem turnusgemäß nächsten Abrechnungs- zeitpunkt zu berechnen, sondern diese Rechnungsposten innerhalb der beiden folgenden Abrechnungszeiträume in Rechnung zu stellen.
4.9 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. werden grundsätzlich auf dem Kundenkonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Rechnung verrechnet. Nach Anforderung des Kunden, kann ihm der Betrag aber auch ausgezahlt werden.
4.10 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen sind innerhalb von 8 Wochen nach Zugang schriftlich geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung. Der Kunde wird auf die Folgen einer Unterlassung in der Rechnung besonders hinwie- sen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.
4.11 Leistungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfanges werden nach der jeweils gültigen Preisliste oder Vereinbarung berechnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern 3.1 Die von REMBE® angegebenen Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in Euro ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung und Handling zuzüglich der am Tage der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.
3.2 Ist mit dem Kunden nichts anderes vereinbartin Textform vereinbart worden, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglsind Zahlungen innerhalb von 30 Kalendertagen netto zu leisten. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandSchecks, Zahlungsanweisungen und Wechsel werden nicht akzeptiert.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. 3.3 Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leistengelten als anerkannt, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Textform widersprochen wird.
8.5 Kommt 3.4 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung von REMBE® in Verzug, wenn er die geschuldete Vergütung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachmit einer Zahlung in Verzug, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinsist REMBE® berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGG zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch REMBE® bleibt vorbehalten.
8.6 3.5 Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aufgrund von Gegenansprüchen nur berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von REMBE® anerkannt wurden oder unstreitig sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln oder der Leistungserbringerin zu verrechnenteilweisen Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen wie die Forderung von REMBE®.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbartAlle angegebenen Preise gelten bei Jahresvorauszahlung oder bei quartalsmäßigem Bankeinzug bzw. Kreditkartenabrechnung im Voraus. Bei transferabhängigen Produkten (z.B.: Standleitungen, ADSL) erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglVerrechnung von Teilleistungen monatlich im Nachhinein, die Verrechnung der fixen Sockelbeträge erfolgt monatlich im Voraus. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich Quartalszahlung der Gebühren im Voraus im Januarmittels Zahlschein/Banküberweisung ist möglich, hier verrechnet Koemau-tv pro Verrechnungsperiode zusätzlich 2,17 € plus 20% Mwst. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der vollständige Rechnungsbetrag auf das Konto von Koemau-tv bezahlt wird. Etwaige Spesen (inländische und ausländische Bankspesen, Scheckgebühren etc.) sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 7% p.a. in Rechnung gestellt, sowie Mahnspesen in Höhe von 3,90 € pro Mahnschreiben. Wenn in Produktbeschreibungen, Angeboten oder Auftragsbestätigungen andere Zahlungsbedingungen angegeben werden, sind diese vor den AGB anzuwenden. Bei Projekten, wie etwa WWW-Präsentationen, Online-Applikationen oder Security-Lösungen, wird 1/3 des Auftragsvolumens bei Bestellung fällig, 1/3 bei Lieferung und 1/3 bei Abnahme oder spätestens bei Freischaltung der Lösung. Wird eine Lieferung von Koemau-tv nicht innerhalb von 14 Tagen durch eine Mängelrüge schriftlich beanstandet, gilt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vglLeistung automatisch als abgenommen. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige ProjektGegen Ansprüche von Koemau-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt tv kann der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 nur mit gerichtlich festgestellten oder von Koemau-tv anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnenZahlungen wegen Garantie oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.
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Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, Die Berechnung der Leistungen erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): auf der Grundlage der jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandgültigen Preislisten.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können TeilzahlungenDie Rechnungen sind, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartwenn nicht anders angegeben, sofort zur Zahlung fällig.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für Zahlweise: SEPA Lastschriftverfahren – die Rechtzeitigkeit Daten der Zahlung ist der Zahlungseingang Bankverbindung und die Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) werden bei der Leistungserbringerin massgebendAuf- tragserteilung erhoben.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzenträgt die Gebühren für die von ihm zu vertretenden Rücklastschriften. Die Zahlungen sind auch dann zu leistenIn jedem Fall werden Bearbeitungsgebühren in der Höhe von 10,00 € inkl. gesetzl. MwSt. fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin ob ein Schaden überhaupt nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdnur in wesent- liche geringerer Höhe entstanden sei.
8.5 Kommt der Der Kunde seinen Zahlungspflichten zahlt alle durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten soweit er nicht fristgerecht nachden Nachweis führt, so gerät dass er ohne weiteres in Verzug für be- stimmte Kosten nicht verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich Zugangsdaten und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen VerzugszinsPasswörter zu seinem Internetzugang, zum An- schlussgerät und zum Kundenportal vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen.
8.6 Der Einwendungen gegen die Rechnungen kann der Kunde ist nicht berechtigtinnerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsdatum per Brief (ARCHE NetVision GmbH, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnenXxxxxxxxxxx. 000, 00000 Xxxxxxxxxxxxx), Fax (00000 0000 000) oder Email (xxxxxxxxxxx@xxxxx.xxx) anzeigen. Die Unterlassung rechtzei- tiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart13.1 Die DLH stellt dem Kunden gesondert folgende Entgelte nach dem jeweils gültigen Preisblatt in Rechnung : - der einmalige Baukostenzuschuss und die Hausanschlusskosten einschließlich der Inbe- triebnahme bis zur Übergabestelle - das laufende Entgelt und - den sonstigen Aufwand für
a) die Feststellung und das Beseitigen von Störungen oder Schäden, erfolgt die Rechnungsstel- lung:durch unsachgemäße Be- handlung oder durch sonstige, von der DLH nicht zu vertretende Umstände entstanden sind, es sei denn, dass der Kunde den Schaden nicht zu vertreten hat.
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich b) vom Kunden gewünschte Änderungen, z.B. Änderung der Leitungsführung auf dem Grundstück oder im Voraus Gebäude.
13.2 Die Rechnungen werden zu dem von der DLH angegebenen Zeitpunkt fällig. Art und Zeitpunkt der Rechnungsstellung bestimmt die DLH. Es werden monatliche Abschlagszahlungen im Januarvor- aus erhoben. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss Die Endabrechnung erfolgt jährlich. Abweichend davon kann die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,DLH in besonde- ren Fällen auch einen kürzeren Abrechnungszeitraum wählen bzw. den laufenden Abrech- nungszeitraum verkürzen.
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss 13.3 Werden Fehler in der Höhe Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandzuviel oder zu- wenig berechnete Betrag zu erstatten oder nachzuentrichten. Der Anspruch auf Richtigstellung der Rechnung ist auf längstens zwei Jahre beschränkt.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und 13.4 Zu allen Entgelten wird die Zahlungsraten sind Umsatzsteuer in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fälligjeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert Even- tuell anfallende Vergütungen nach dem Urheberrechtsgesetz oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug sonstige Gebühren und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.Ab- gaben werden zusätzlich berechnet
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Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt Es gelten die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglumseitig vereinbarten Zahlungsbedingungen. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandMangels anderer Vereinbarung sind Kaufpreis und Nebenkosten binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
8.2 Bei grösseren Sämtliche Zahlungen sind spesen- und abzugsfrei entweder bar an der Kassa des Verkäufers oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartan eine mit einer schriftlichen Inkassovollmacht des Verkäufers ausgestattete Person oder durch Überweisung auf ein vom Verkäufer bekannt gegebenes (Bank-)Konto zu leisten.
8.3 Rechnungen Zahlungen im Überweisungswege erfolgen auf Gefahr des Käufers und sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang von diesem so rechtzeitig zu veranlassen, dass sie bei der Leistungserbringerin massgebendFälligkeit auf dem vom Verkäufer bekannt gegebenen Konto einlangen.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leistenSchecks oder Wechsel nimmt der Verkäufer nur entgegen, wenn eine Leis- tung aus Gründendies ausdrücklich vereinbart ist, andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, die die Leistungserbringerin nicht Entgegennahme abzulehnen. Jedenfalls nimmt der Verkäufer Schecks und Wechsel nur zahlungshalber entgegen, wobei sämtliche Bank-, Wechsel-, Einziehungs- und Diskontspesen zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdLasten des Käufers gehen.
8.5 Kommt Hat der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachKäufer Kaufpreis und/oder Nebenkosten in Teilzahlungen oder in Raten zu entrichten, so gerät er ohne weiteres in tritt bei Verzug und schuldet mit auch nur einem Teil einer Zahlung Terminsverlust ein, ganz gleich, ob der Leistungserbringerin den gesetzlichen VerzugszinsVerzug auf einem Verschulden des Käufers beruht oder nicht.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigtKäufer erklärt sich damit einverstanden, allfällige Gegenforderungen mit dass Zahlungen, die er leistet, zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Forderungen aus Ersatzteil-Lieferungen des Verkäufers, danach auf Zinsen, Einbringungskosten, sonstige Nebengebühren und erst zum Schluss auf die Forderungen aus den unter Eigentumsvorbehalt erbrachten Leistungen, insbesondere aus Lieferung von verkauften Geräten und Sachen welcher Art immer angerechnet werden. Somit verzichtet der Leistungserbringerin zu verrechnenKäufer auf jede wie immer geartete Xxxxxxx seiner Zahlungen.
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Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart5.1. Alle Zahlungen sind vom Besteller spätestens nach zwanzig (20) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (netto) in Euro zu leisten.
5.2. Ist die Zahlung zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Kaufpreises nicht auf dem Bankkonto der TFC Simulatoren und Technik GmbH eingegangen, erfolgt so ist der Kunde auch ohne weitere Mahnung seitens der TFC Simulatoren und Technik GmbH in Zahlungsverzug.
5.3. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist die Rechnungsstel- lungTFC Simulatoren und Technik GmbH berechtigt:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt a) Lieferungen an den Kunden einzustellen bis die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandfälligen Zahlungen eingegangen sind.
8.2 Bei grösseren oder b) Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werdendem jeweils gültigen Basiszinssatz (LIBOR) zu fordern. Die einzelnen Zahlungstermine TFC Simulatoren und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartTechnik GmbH ist darüber hinaus berechtigt, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen und/oder einen weiteren Schaden geltend zu machen.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig5.4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.5. Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder der Leistungserbringerin TFC Simulatoren und Technik GmbH Umstände bekannt werden, durch die der Anspruch auf Vergütung gefährdet wird, ist die TFC Simulatoren und Technik GmbH berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu verrechnenverweigern, bis der Besteller seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt oder für sie Sicherheit geleistet hat.
5.6. Die TFC Simulatoren und Technik GmbH kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Besteller Zug um Zug gegen Leistung von der TFC Simulatoren und Technik GmbH nach seiner Xxxx seine Leistungsverpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann die TFC Simulatoren und Technik GmbH vom Vertrag zurücktreten.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart4.1 Der Kunde hat alle Rechnungen der Regent innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Abzüge von den Rechnungsbeträgen, erfolgt insbeson- dere Skonti, dürfen nicht vorgenommen werden.
4.2 Der Kunde muss allfällige Mängel an Rechnungen spätestens nach 15 Kalenderta- gen ab Rechnungsdatum schriftlich und begründet gegenüber Regent beanstan- den; ansonsten gilt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss Rechnung als genehmigt und der Kunde schuldet Regent den in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandRechnung aufgeführten Rechnungsbetrag.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt 4.3 Hat der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachbis zum Fälligkeitsdatum eine Rechnung weder bezahlt noch schriftlich und begründet beanstandet, so gerät er ohne weiteres in Verzug und Zahlungsver- zug, ohne dass es hierzu einer Mahnung oder einer Nachfrist bedarf.
4.4 Im Zahlungsverzug schuldet der Leistungserbringerin den Kunde Regent einen Verzugszins von 5 % p. a. Regent ist berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen. Solange der Zahlungsverzug andauert, ist Regent weiter be- rechtigt, sämtliche Lieferungen aus dem Vertrag und aus anderen Geschäften mit dem Kunden einzustellen. Die weiteren gesetzlichen VerzugszinsVerzugsrechte der Re- gent bleiben vorbehalten.
8.6 4.5 Der Kunde willigt ein, dass zum Zwecke der Bonitätsabklärung Auskünfte über den Kunden bei Dritten eingeholt und Daten betreffend das Zahlungsverhalten des Kunden an Dritte weitergegeben werden können. Regent kann für den Kunden Kreditlimiten festlegen und bei Überschreitung der Kreditlimite Lieferungen aus dem Vertrag und aus anderen Geschäften mit dem Kunden einstellen oder nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheit ausführen.
4.6 Das Eigentum an den Produkten geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Regent ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnenden Eigentumsvorbehalt im Register am Sitz oder Wohnsitz des Kunden einzutragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart15.1. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Erhalt einer ordnungsgemäßen, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandMwSt.-konformen Rechnung.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- 15.2. Eine ordnungsgemäße Rechnung hat den Aufträgen können Teilzahlungenge- setzlichen Vorgaben sowie den Vorgaben der Bestel- lung zu entsprechen. Nicht ordnungsgemäße Rech- nungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als beim AG eingegangen.
15.3. Rechnungen müssen, Zahlungspläne etc. verabredet sofern nicht anders verein- bart, in EURO ausgestellt und dem AG auf elektroni- schem Weg übermittelt werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten Online-Rechnungen sind in der Vertragsurkunde vereinbartnur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen15.4. Die Zahlungen sind erfolgen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, 30 Tage nach ordnungsgemäßen Rechnungserhalt unter Abzug von 3 % Skonto oder 60 Tage netto. Der Skontoabzug ist auch dann zu leistenzulässig, wenn eine Leis- tung aus Gründender AG verrechnet oder Zahlungen wegen Män- geln zurückhält; die Skontofrist beginnt nach vollstän- diger Beseitigung der Mängel.
15.5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der AN be- rechtigt, die die Leistungserbringerin nicht Forderung mit 2.5 % p.a. zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdverzinsen.
8.5 Kommt 15.6. Zahlungen des AG bedeuten keine Anerkennung der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen VerzugszinsLeistungen als vertragsgemäß. Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt nachträglicher Ansprüche.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart1. Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. zur gehörigen Auftrags-/Vertragserfüllung notwendig sind. Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dienstleistungsaufwände, die Kosten für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt eine erste Instruktion, die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandSpesen, allfällige Lizenzgebühren, die Verpackungs-, Transport- und Abladekosten.
8.2 Bei grösseren oder über 2. Normale Supportkosten, die nicht durch einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können TeilzahlungenAuftrag/Vertrag abgedeckt sind, Zahlungspläne etc. verabredet werdenwerden monatlich in Rechnung gestellt.
3. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartISE AG ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.3 4. Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt.
5. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung bzw. sofern vertraglich vorgesehen, nach der Abnahme der abgerechneten Leistungen. Rechnungen sind rein netto innert 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendTagen nach Erhalt zu bezahlen.
8.4 Der 6. Wenn die Abrechnung fehlerhaft ist, sollte der betreffende Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzendies der ISE AG sofort mitteilen.
7. Die Zahlungen sind auch dann zu leistenBefindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, wenn eine Leis- tung aus Gründenstellt ihm die ISE AG zunächst per E-Mail die Rechnung erneut zu. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen, behält sich die ISE AG vor, die Dienstleistungen einzustellen bis die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdZahlung eintrifft.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 8. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen Forderung der Leistungserbringerin ISE AG zu verrechnen.
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Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl7.1. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigtzur Zahlung des Entgelts verpflichtet, allfällige Gegenforderungen welches sich aus dem Antragsformular so- wie dem jeweils aktuellen Preisblatt der Gesellschaft ergibt. Preisänderungen werden einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Bei Preiserhöhungen kann der Kunde bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Die Gesellschaft weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin.
7.2. Sämtliche Rechnungen der Gesellschaft sind mit Zugang der Rechnung fällig. Ein Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt frühestens 5 Werktage nach Zugang der Rechnung.
7.2.1. Die Zahlung des monatlichen Entgelts erfolgt allein durch Einzug per Lastschriftverfahren. Der Kunde wird der Gesellschaft hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und während der ge- samten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Xxxxxx sorgen. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SE- PA-Lastschriftmandat.
7.3. Gegen Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnenGesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Sämtliche von der Gesellschaft genannten Preise verste- hen sich, soweit dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
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Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart7.1. Der Gesamtbetrag ist nach Erhalt der Rechnung, erfolgt die Rechnungsstel- lung:jedoch spätes- tens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, fällig. Beanstandun- gen der Rechnung werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung erfolgen.
a. 7.2. Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Vo- raussetzung für Serviceverträge (vglden Bezug der Ausstellungsfläche und für die
7.3. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss Alle Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug spesenfrei und in Euro auf ein in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandRechnung angegebenes Konto zu überweisen.
8.2 Bei grösseren oder 7.4. Sollte der Aussteller seine Verpflichtungen nicht fristgemäß erfül- len, behält sich PMA das Recht vor, den Stand zu schließen, ge- gebenenfalls über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine die gemietete Ausstellungsfläche zu verfügen und die Zahlungsraten sind in Ziff.7 genannten Rechtsfolgen geltend zu machen.
7.5. An sämtlichen eingebrachten Gegenständen hat der Veranstalter ein Pfandrecht. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zahlungsver- zug des Ausstellers die Pfandgegenstände in Besitz zu nehmen und nach Ablauf von zwei Wochen nach entsprechender Andro- hung freihändig zu veräußern, um damit die ihm zustehenden For- derungen abzudecken.
7.6. Xxxxxx mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet je- der von ihnen als Gesamtschuldner. Sie haben bereits in der Vertragsurkunde vereinbartAn- meldung einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten zu benen- nen. Nur dieser gilt als Verhandlungspartner gegenüber der PMA.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig7.7. Für die Rechtzeitigkeit Alle Preise verstehen sich zzgl. der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendgesetzlichen MwSt.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Exhibition Agreement
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart6.1 Zahlung und Lieferung sollen in der Weise und zu der Zeit erfolgen, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich wie es von den Parteien im Voraus Einzelfall vereinbart wird. Soweit im JanuarEinzelfall keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, soll die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Erhalt der Rechnung mit 2 % Skonto beziehungsweise innerhalb von 30 Tagen rein netto erfolgen.
6.2 Es wird grundsätzlich Zahlung gegen Rechnung vereinbart.
6.3 Rechnungen sind für jede Bestellung gesondert zu erteilen. Zahlung erfolgt erst nach vollständigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollständiger mangelfreier Leistung und nach Eingang einer den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des UStG, entsprechenden Rechnung. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Teillieferungen gilt dies entsprechend. Teillieferungen sind zusätzlich separate Teilrechnungen beizufügen. Zeitverzögerungen durch unrichtige oder unvollständige Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandgehen bezüglich Skontofristen nicht zu Lasten von Pharmachemicals.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- 6.4 Die Rechnung, welche die Ware begleitet, muss den Aufträgen identischen Wert haben wie die Originalrechnung. Andere Rechnungen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet nicht bezahlt werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartRechnung ist an Pharmachemicals, Xxxxxxxx. 00 - X-00000 Xxxxxxxxxxxx, zu senden, um eine pünktliche Bezahlung zu gewährleisten.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig6.5 Die Rechnungslegung erfolgt 14-tägig mit Sammelrechnungen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendSonstige Abgaben sowie Barauslagen werden gesondert verrechnet.
8.4 Der Kunde darf 6.6 Forderungen des Lieferanten an Pharmachemicals dürfen nur mit der Zustimmung von Pharmachemicals an Dritte abgetreten werden. Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirderfolgen nur an den Lieferanten.
8.5 Kommt 6.7 Das Schweigen zu einer Lieferantenrechnung gilt nicht als Anerkenntnis der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachjeweiligen Rechnung, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet auch wenn der Leistungserbringerin den gesetzlichen VerzugszinsLieferant Pharmachemicals zu einer solchen Erklärung ausdrücklich aufgefordert hat.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.6.8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Pharmachemicals im vollen gesetzlichen Umfang
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart3.2.1. Der Mietzins ist fällig sofort nach Rechnungstellung, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglin der Regel mit Bereitstellung des Mietgegenstandes erfolgt. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich Wir sind jedoch, auch im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandRahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig3.2.2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang deren Eingang bei der Leistungserbringerin massgebenduns maßgeblich.
8.4 3.2.3. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sowie zur Ausübung seiner Rechte nach § 556b Abs. 2 BGB bleibt der Kunde uneingeschränkt berechtigt. Zur Aufrechnung gemäß §§ 543, 569 zur Abwendung einer Kündigung bleibt der Kunde ebenfalls berechtigt.
3.2.4. Ist der Kunde Unternehmer (i.S.v. 1.1), so schuldet er bei nicht fristgerechter Zahlung Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz. Ist der Kunde Verbraucher (i.S.v. 1.1), hat er die Vergütung und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis während des Verzuges mit 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.2.5. Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzenverpflichtet sich, die Mietsache in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung nicht rechtzeitige Rückgabe der Mietsache verpflichtet den Kunden zum Ersatz des uns daraus entstandenen Schadens.
3.2.6. Endet der Mietvertrag vorzeitig aus Gründen, die die Leistungserbringerin wir nicht zu ver- treten hatvertreten haben, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt so bleibt der Kunde seinen Zahlungspflichten verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Gegenleistung zu zahlen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres oder in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinsgeringerem Umfang entstanden ist. Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung oder ersparte Aufwendungen lassen wir uns anrechnen.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern 1. Der vereinbarte Preis versteht sich netto in Schweizer Franken zuzüglich MwSt. (wo nichts anderes vereinbart, erfolgt vermerkt ist) und ist innert 20 Ta- gen ohne jeglichen Abzug zu bezahlen (Ausnahme: vertragli- cher Skonto-Abzug).
2. Rechnungen mit vertraglich vereinbartem Skonto-Abzug sind innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Unge- rechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.
3. Der Auftraggeber darf die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglZahlung wegen nicht erfolgter Über- nahme bzw. ZiffMängeln nicht zurückbehalten. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im JanuarDem Auftraggeber steht keinerlei Verrechnungsrecht zu. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vglzu später Bezahlung tritt der Verzug an dem Verfalltag folgenden Tag ohne weitere Mahnung ein. ZiffHBS Immobilien AG verrechnet ab der 2. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss Mah- nung CHF 50.00 Mahngebühren. Die Verzugsfolgen richten sich in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich diesem Fall nach Auf- wandden Art. 102 ff. OR.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden4. Die einzelnen Zahlungstermine Preise verstehen sich vorbehältlich eventueller Material- preisaufschläge, MwSt.-Anpassungen oder gesamtarbeitsver- traglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung ein- treten können und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartderen Preiskonsequenzen dem Auftragge- ber mitgeteilt werden müssen.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig5. Für die Rechtzeitigkeit Im Falle des Vertragsrücktritts seitens des Auftraggebers hat dieser der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann HBS Immobilien AG eine dem zusätzlichen Aufwand respektive zugeführtem Schaden entsprechende Entschädi- gung zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart5.1. Für Abrechnung und Zahlung gilt VOB Teil B, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglbzw. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich Vertragspartnern nach Auf- wandBGB das Werkvertragsrecht.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen5.2. Werden nach der Schlussrechnung Xxxxxx festgestellt, Zahlungspläne etcist diese zu berichtigen. verabredet werdenAuftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die daraus resultierenden Beträge zu erstatten. Das Verlangen nach Berichtigung derartiger Xxxxxx gilt nicht als Nachforderung.
5.3. Rechnungen aus Werkverträgen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Skontoabzug fällig. Die einzelnen Zahlungstermine 1. Abrechnung erfolgt zu 100% nach beendetem Aufbau der Gerüste und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum ist dann vollständig zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen5.4. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres Auftraggeber mit der Bezahlung der Rechnung länger als zwei Wochen in Verzug und schuldet ist eine Nachfrist zur Zahlung fruchtlos verstrichen, ist GTM zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei Eintritt der Leistungserbringerin Verzugslage GTM die Arbeiten für den gesetzlichen VerzugszinsAuftraggeber einstellt und die Gerüste für den Auftraggeber und Dritte sperrt.
8.6 Der Kunde 5.5. Werden uns nach Abschluß des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern, werden alle Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund sofort fällig. Außerdem ist nicht GTM berechtigt, allfällige Gegenforderungen noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen sowie von etwaigen sonstigen Verträgen zurückzutreten.
5.6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnenGegenansprüchen, die von uns bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt worden sind, sind ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart4.1 Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, erfolgt Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist vorbehaltlich nachfolgender Regelungen innerhalb von 21 Kalender- tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug wird nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gewährt. Die Zahlung von Versand- (Fracht, Zoll, Porto) und Verpackungskosten ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. | 4.2 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und erfüllungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskontspesen und sonstige Kosten trägt der Auftraggeber und sind sofort fäl- lig. | 4.3 Bei größeren Aufträgen können gemäß der geleisteten Arbeit entsprechende Zwischenrechnungen aufgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. | 4.4 Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen sowie besonderer Materialien sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen. | 4.5 Leistet der Auftraggeber bei Fäl- ligkeit nicht, so sind die Rechnungsstel- lung:
ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Voraus im JanuarFalle des Verzugs bleibt unberührt. | 4.6 Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vglGutschrift bei uns erfolgt, als Zahlungseingang. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss | 4.7 Gerät der Auftraggeber mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können TeilzahlungenZahlungsverzug, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten so sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründenwir berechtigt, die die Leistungserbringerin nicht bei normalem Verlauf erst später zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirderfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. | 4.8 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemes- sene Vorauszahlung verlangt werden.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern 10.1. Die Preise sind grundsätzlich netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Mwst. ohne Abzug von Xxxxxx sofort nach Rechnungseingang fällig, sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:Abweichendes vereinbart oder in der Rechnung vermerkt ist.
a. für Serviceverträge (vgl10.2. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich Ist der Kunde mit der Zahlung im Voraus im JanuarVerzug, kann VSG Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vglDas Recht der VSG zur Geltendma- chung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. ZiffVSG hat bei Zahlungsverzug ferner das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages, bzw. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandvom Vertrag zurückzutreten.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen10.3. Handelsvertreter, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine Handlungsgehilfen und die Zahlungsraten Handlungsbevollmächtigte sind in der Vertragsurkunde vereinbartzur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig10.4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von VSG aner- kannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebender nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.4 10.5. Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert kann nur per SEPA-Lastschriftverfahren oder unmöglich wirdÜberweisung bezahlen.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes 13.1 Zahlungen werden, wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren innerhalb von 20 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein binnen 30 Tagen netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. 13.2 Die Zahlungen sind auch dann zu leistenZahlungsfrist beginnt mangels anderer Vereinbarung erst, wenn eine und soweit die Lieferung bzw. die Leistung voll- ständig und ordnungsgemäß erbracht, der Liefertermin ein- getreten und die ordnungsgemäße Rechnung eingegangen ist. Soweit der AN Materialtests, Prüfprotokolle, Qualitätsdo- kumente oder andere Unterlagen dormakaba vorlegen muss, setzt die Vollständigkeit der Lieferung bzw. der Leis- tung aus Gründenauch den vollständigen Eingang dieser Unterlagen in der vereinbarten Sprache, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hatmangels solcher in deutscher Sprache, verzögert oder unmöglich wirdvoraus.
8.5 Kommt 13.3 Skontoabzug ist auch zulässig, wenn dormakaba aufrechnet oder Zahlungen in angemessener Höhe aufgrund von Män- geln zurückbehält; die Zahlungsfrist beginnt nach vollständi- ger Beseitigung der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachMängel.
13.4 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß.
13.5 Sind Vorauszahlungen vertraglich vereinbart, so gerät er ohne weiteres sind diese Vorauszahlungen erst fällig, wenn dormakaba eine diese Vo- rauszahlungen absichernde, selbstschuldnerische und auf erstes Anfordern fällige Bürgschaft des AN einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Spar- kasse in Verzug und schuldet Höhe der Leistungserbringerin Vorauszahlung unter Verzicht auf die Ein- rede der Vorausklage über den gesetzlichen VerzugszinsAnzahlungsbetrag, vorliegt.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern 11.1 Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang fällig und richten sich nach dem jeweiligen Au rag und soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): Abweichendes vereinbart ist nach den jeweils jährlich im Voraus im Januarzum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preisliste(n) von hugo internet. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss Nutzung von Verbindungsleistungen und sonstigen einmaligen Diensten gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt der einmaligen Nutzung/des Abrufes.
11.2 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail-Rechnung ab Bereitstellung des Dienstes monatlich, jeweils zu Beginn des Folge- monats. Sämtliche Vergütungen werden nach Erbringung der Leistung mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zu zahlen. Ist das Entgelt für einen Teil des Kalendermonats zu entrichten, wird die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. Rechnung für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandjeden Tag anteilig mit 1/30 des Monatsent- geltes berechnet.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. 11.3 Die einzelnen Zahlungstermine und etwaige Änderung der E-Mail-Adresse für die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartRechnungszustel- lung ist hugo internet unverzüglich anzuzeigen.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend11.4 Kunden erhalten auf Wunsch eine kostenlose Rechnung in Papierform.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 11.5 Der Kunde ist verpflichtet auch die Entgelte zu bezahlen, welche im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffsmöglichkeiten durch Nutzung der hugo internet-Dienste durch Dritte entstanden sind, es sei denn, er hat die Nutzung nicht zu vertreten.
11.6 Wenn für unterschiedliche Dienstleistungen die gleiche Rechnungsad- resse sowie die gleiche Bankverbindung für den Einzug des Rech- nungsbetrages angegeben wurde, ist hugo internet berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen eine Gesamtrechnung zu erstellen.
11.7 Verbindungen, die im Rahmen von Flatrates entstanden sind, werden auf der Leistungserbringerin zu verrechnenRechnung und dem Einzelverbindungsnachweis nicht ausge- wiesen.
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Samples: Telecommunications
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes 5.1 Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anders vereinbart. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gilt dies nicht, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Voraus Rückstand befindet.
5.2 Bei Gewährung von Skonto darf dieser nur in Abzug gebracht werden, sofern sich der Kunde nicht mit früheren Rechnungen in Zahlungsverzug befindet.
5.3 Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung beim Kunden ein. avado behält sich die Geltendmachung von Verzugsschäden vor.
5.4 Leistungen, die nicht im JanuarVorfeld vereinbart worden sind, werden gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste von avado bzw. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandanhand des gültigen Preises des Lieferanten abgerechnet.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden5.5 Schecks werden nur bei vorheriger entsprechender Vereinbarung und unter dem Vorbehalt ihrer Disponierbarkeit angenommen. Die einzelnen Zahlungstermine Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden und die Zahlungsraten sind in avado sofort zu vergüten. Die Gutschrift der Vertragsurkunde vereinbartScheckbeträge erfolgt, nachdem avado der gesamte Gegenwert einschließlich der Nebenkosten zur Verfügung steht.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum 5.6 avado ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen bis zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit vollständigen Bezahlung der Zahlung Forderung zu verweigern.
5.7 Bei vereinbarten Ratenzahlungen ist der Zahlungseingang bei gesamte Restbetrag fällig, sofern sich der Leistungserbringerin massgebendKunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Zahlungsverzug befindet.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen5.8 avado ist bei Verweigerung der Annahme der Leistung/Lieferung durch den Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Zahlungen sind auch dann Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist avado berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdverlangen. Hierbei kann avado zwischen der Geltendmachung ohne Nachweis in Höhe von 20 % des Warenwertes bzw. mit Nachweis in dieser Höhe wählen.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde 5.9 avado ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin Leistungen und/oder Lieferungen nur gegen Vorkasse bzw. Anzahlungen zu verrechnenerbringen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten 10.1 Zahlungen sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage stets innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann netto zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründensofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Skonti werden nur nach vorheriger Vereinbarung anerkannt.
10.2 Einwände hinsichtlich Rechnungen und Preisen sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich oder durch Zusendung der geprüften Rechnungs- drittschrift vorzubringen. Nach dieser Zeit können wir Rechnungsänderungen nicht mehr akzeptieren. Zahlungsverzögerungen mit dem Hinweis auf ungeklärte Einzelheiten oder nichtprüffähigen Rechnungsunterlagen werden nach diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht hingenommen.
10.3 Bei Verbraucherverträgen liegt der Verzugszinssatz 5% über dem Basis- zinssatz, ansonsten liegt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz (xxx.xxxxxxxxxx.xx).
10.4 Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Leistungserbringerin nicht Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, sind wir berechtigt, Sicherheiten zu ver- treten hatverlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen. Nach fruchtlosem Ablauf der von uns gesetzten Frist für die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung sind wir berechtigt, verzögert oder unmöglich wirdvom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Frachten, Versandkosten und sonstige Spesen sowie eine Wertminderung der Ware sind uns dann vom Vertragspartner zu ersetzen.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach10.5 Ansprüche gegen uns sind nur mit unserer ausdrücklichen, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinsschriftlichen vor- herigen Zustimmung abtretbar.
8.6 Der Kunde 10.6 Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte an Gegenständen, die uns gehören oder uns zustehen, kann der Vertragspartner nicht geltend machen, es sei denn, sie beruhen auf dem gleichen Rechtsverhältnis.
10.7 Mietzins wird mindestens einmal pro Monat abgerechnet und ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnennach Rech- nungserhalt innerhalb 8 Tagen fällig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand9.1 Die ersten beiden Lieferungen erfolgen per Vorauskasse.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen 9.2 Mangels anderweitiger Vereinbarung erfolgt der Einzug unserer Rechnungen mit 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum als Firmenlastschrift. Die Formulare für die Firmenlastschrift können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet bei uns angefordert werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in Pre-Notification erfolgt mit der Vertragsurkunde vereinbartRechnung.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für 9.3 Liegt die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendletzte Bestellung länger als 12 Monate zurück, entfallen bisherige Zahlungsvereinbarungen und es gilt erneut die Vorauskassenregelung.
8.4 Der 9.4 Ist der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzenin Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Zahlungen Geltendmachung eines darüber hinausgehenden oder weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
9.5 Bei Verzug des Kunden sind auch dann zu leistenwir berechtigt, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin gewährte Preisnachlässe auf unser allgemeines Angebot und gewährte Nettorechnungswertrabatte nachzuberechnen sowie zukünftige Lieferungen per Vorauskasse abzuwickeln.
9.6 Bei von uns nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdvertretenen Retouren von Xxxxxxx und Lastschriften werden dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten mit 25,00 € Bank- und Bearbeitungsgebühren belastet.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach9.7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können vom Kunden nur ausgeübt werden, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinssofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen9.8 Zahlungen des Kunden werden immer auf die älteste offene Rechnung angerechnet.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern 11.1 Falls nicht anders v ereinbart, ist f ollow red berechtigt, jede einzel- ne Dienstleistung sof ort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
11.2 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbartv ereinbart wird, erfolgt die Rechnungsstel- lung:mit Rechnungszugang sof ort zur Zahlung f ällig.
a. für Serviceverträge (vgl11.3 Darüber hinaus ist f ollow red berechtigt, zur Deckung ihres Auf- wandes Vorschüsse wie f olgt zu v erlangen: 30% der v ereinbarten Vergütung bei Auf tragserteilung, 30% der v ereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn, 30% der v ereinbarten Vergütung bis 14 Tage v or dem ersten Veranstaltungstag, 10 % des Preises bei Erhalt der Endabrechnung. ZiffAbzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. 4.3.aAnzahlungen werden nicht v erzinst.): jeweils jährlich
11.4 Während des Verzugs des Kunden ist f ollow red berechtigt, un- beschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe v on 9% über dem Basiszinssatz zu v erlangen, soweit der Auf traggeber Kauf mann ist, im Voraus übrigen 5% über dem Basiszins- satz. Dem Auf traggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens v orbehalten.
11.5 f ollow red ist im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich Falle des Zahlungsv erzuges des Kunden nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können TeilzahlungenFristsetzung weiter berechtigt, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine v om Vertrag zurückzutreten und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fälligSchadensersatz zu v erlangen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendHöhe des Schadensersat- zes gilt die Regelung unter Zif f er 7.3 dieser Bedingungen.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 8.1 4.1. Sofern nichts anderes nicht für bestimmte Leistungen abweichend vereinbart, erfolgt ist die Rechnungsstel- lung:gesamte Vergü-tung ohne Abzüge / Skonti (spätestens) zum vereinbarten Mietbeginn bzw. bei Lieferung spesenfrei fällig (Nachnahme, Vorkasse). PHK Eventtechnik ist zur Gebrauchsüberlassung der Mietgegenstände nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet.
a. für Serviceverträge 4.2. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich insbesondere auch im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandAbsendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc4.3. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachin Zahlungsverzug, so gerät er ohne weiteres ist PHK Eventtechnik berechtigt, den Kunden kostenpflichtig zu mahnen (5,00 Euro je Mahnung) und – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden - Verzugszinsen in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinsbanküblicher Höhe zu fordern. Falls PHK Eventtechnik ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist PHK Eventtechnik berechtigt, diesen geltend zu machen.
8.6 Der Kunde ist 4.4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Kunden nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnenrechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
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Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart5.1. Die Standmiete/Messearrangement ist mit 25% innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die restlichen 75% sind bis spätestens 4 Wochen vor Messebeginn zu zahlen. Bitte beachten Sie, erfolgt dass das Kernwasser Wunderland Freizeitpark GmbH berechtigt ist, die Rechnungsstel- lung:Messeteilnahme zu stornieren, falls die Beträge nicht bis zu den genannten Daten in der Bestätigung gezahlt sind. Im Übrigen wird der Zahlungsbetrag bei Rechnungslegung jeweils 8 Tage nach dem Rechnungsdatum fällig.
a. für Serviceverträge 5.2. Erfolgt die Rechnunglegung auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten, bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner der Forderung. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer werden auf das in der Rechnung angegeben Bankkonto erbeten.
5.3. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen (vgl§288 Abs. Ziff2 BGB) berechnet. 4.3.a.): jeweils jährlich Die Messeveranstalterin behält sich weiter vor, ab der 2. schriftlichen Mahnung pro Mahnschreiben eine Bearbeitungsgebühr von 5,-- € zu verlangen. Ferner kann sie im Voraus im JanuarFalle des Verzugs die Durchführung des Vertrages ablehnen und dem Aussteller die zugeteilte Fläche entziehen. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,In diesem Fall wird ein Annullierungsentgelt in Höhe von 25% der Standmiete erhoben.
b. für Serviceabonnemente (vgl5.4. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. Zur Absicherung für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nicht erfüllten Verpflichtungen des Ausstellers kann die Messeaustellerin ein Vermieterpfandrecht an den vom Aussteller eingebrachten Ausrüstungs- und Messegütern geltend machen. Leistete der Aussteller fällige Beträge trotz Mahnung nicht, können zurückbehaltene Gegenstände nach Auf- wandschriftlicher Ankündigung und einer Frist von einer Woche freihändig verkauften werden.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Messen/Ausstellungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 15.1 Rechnungen sind rein netto 30 Tage innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum Faktura Datum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung Geschuldet ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendNettobetrag des Faktura Totals; ungerechtfertigte bzw. nicht abgesprochene Abzüge sowie Skonti, Spesen, Gebühren usw. werden nachbelastet.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen15.2 Nach Ablauf des Fälligkeitsdatums wird ein Verzugszins von 8% p.a sowie CHF 50,- pro Mahnung berechnet. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, Entrichtung von Verzugszinsen entbindet nicht von der Zahlungs- pflicht für die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdHauptforderung.
8.5 Kommt 15.3 Das Recht der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachAuftraggeberin auf Rückbehalt des Härtelohns, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet Minderung oder Verrech- nung ist ausgeschlossen, es sei denn, Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräf- tig festgestellt oder von der Leistungserbringerin den gesetzlichen VerzugszinsBeauftragten ausdrücklich anerkannt.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt15.4 Bei Aufträgen mit längerer Laufzeit kann die Beauftragte im Rahmen des ihr erwachsenden Aufwandes angemessene Akontozahlungen in Rechnung stellen.
15.5 Bedingt ein Auftrag ausserordentliche Vorausinvestitionen durch die Beauftragte, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin kann die Auftraggeberin zur Leistung angemessener Vorauszahlungen angehalten werden. Über Art und Umfang derselben haben sich die Parteien vorgängig zu verrechnenverständigen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart4.1. Nach Vertragsabschluss erhalten der Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertreter eine Rechnung über den Gesamtpreis (Zahlungsziele und Ratenhöhen). Der Gesamtbetrag des Programmpreises ist in vier Raten zahlbar.
4.2. Die Anzahlung von 500,00 € wird binnen 10 Tagen nach Vertragsabschluss fällig, erfolgt sofern der Insolvenz-Sicherungs-schein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBGB an den Reisenden in Textform übermittelt wurde.
4.3. Weitere à-Konto Zahlungen in Höhe von je 30 % des Gesamtprogrammpreises werden fällig • für Abflug im Xxxxxx: am 01. November und am 01. Februar • für Abflug im Winter: am 01. Juli und am 01. September • für Abflug im Xxxxxx: am 01. Xxxx und 01. Mai • für Abflug im Frühling: am 01. September und 01. November
4.4. Der Restbetrag ist spätestens 90 Tage vor Reiseantritt fällig.
4.5. Die Vorauszahlung des Gesamtprogrammpreises ist erforderlich, da TASTE seinerseits die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich Programmgebühr des Leistungsträgers im Gastland im Voraus an diesen entrichten muss, um nötige Unterlagen zu erhalten (Gastfamilienadresse, Visaantragsformular, etc).
4.6. Leistet der Teilnehmer fällige Zahlungen nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsterminen und ist TASTE zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage, seine gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers, so ist TASTE berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung, vom Reisevertrag zurückzutreten und die fälligen Rücktrittsgebühren zu berechnen.
4.7. Ohne vollständige Bezahlung des vertraglich vereinbarten Programmpreises besteht kein Anspruch auf den Antritt des Gastschulbesuchs bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
4.8. Geschwister eines ehemaligen Teilnehmers erhalten einen Rabatt von 150,00 €. Nehmen zwei oder mehr Geschwister im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.bgleichen Schuljahr am Programm teil, erhält jeder Teilnehmer einen Rabatt von je 150,00 €.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Teilnahmebedingungen High School Programm 2023/2024
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a4.5.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b4.5.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin AEK massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin AEK nicht zu ver- treten vertreten hat, verzögert verzö- gert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin AEK den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin AEK zu verrechnen.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbarta. Die Zahlung des ungekürzten Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen, gerechnet vom Erhalt der Rechnung durch den Auftraggeber, ohne jeglichen Abzug in Euro € zu erfolgen. Ausnahmsweise zulässige Skontoauszüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Absprache mit dem Auftraggeber.
b. Kleinbeträge bis zu 50,- € sind bei Lieferung ohne Abzug zu zahlen. Bei Kleinbeträgen gilt Nachnahmesendung als branchenüblich.
c. Bei neuen Geschäftsbeziehungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
d. Der Zahlungsausgleich durch die Hingabe eines Wechsels bedarf der ausdrücklichen Zustimmung seitens des Auftragnehmers. Die gesonderten Kosten sind in den Fällen des Satzes 1 vollständig vom Auftraggeber zu tragen. Wird die Hingabe eines Wechsels ausnahmsweise vom Auftragnehmer akzeptiert, so erfolgt dieses ohne Präjudiz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
e. Bei Aufträgen, die mindestens einen Betrag von 10.000 € netto betragen, sind angemessene Vorauszahlung oder Teilzahlungen nach Produktionsfortschritt zu zahlen.
f. Bei Bereitstellung oder dauernder Vorhaltung größerer Materialmengen kann der Auftragnehmer die Zahlung eines angemessenen Wareneinlagerungspreises verlangen.
g. Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht und kein Recht zur Aufrechnung für eigene Ansprüche, gleichgültig aus welchem Grund die Ansprüche erworben wurden.
h. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung stellen.
i. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag der Gutschriftanzeige als Zahlungseingang.
j. Wird eine wesentlich Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer die sofortige Zahlung aller offenen Rechnung verlangen.
k. Soweit uns eine gültige eMail-Adresse des Auftraggebers vorliegt, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.ader Versand der Rechnung, Zahlungserinnerung und Mahnung als PDF per eMail.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 6.1. Die vom Vertragspartner zu zahlenden Preise oder Vergü- tungen verstehen sich in EURO und zuzüglich der gesetzli- chen Umsatzsteuer.
6.2. ACP wird die Vergütungen bei Lieferung und Abnahme der jeweiligen Vertragsleistungen in Rechnung stellen, wobei sich der Vertragspartner verpflichtet, diese nach Fertigstel- lung unverzüglich abzunehmen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme, Services und/oder Schulun- gen, Realisierung in Teilschritten) umfassen, ist ACP be- rechtigt, nach der Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Teilleistung Rechnung zu legen. Die kleinste Verrech- nungseinheit sind 30 Minuten.
6.3. Für sonstige Zusatzleistungen gilt: Sofern nichts anderes vereinbartsich diesonstige Leistungserbringung über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen erstreckt, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglist ACP berechtigt, Abschlagsrechnun- gen nach Leistungsfortschritt zu stellen. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich Diese erfolgen in der Regel monatlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandNachhinein.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden6.4. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten von ACP gelegten Rechnungen zuzüglich Umsatz- steuer sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage prompt ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendBereits geleistete Abschlags- zahlungen werden in Abzug gebracht.
8.4 6.5. Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzenVertragspartner ist einverstanden, dass Rechnungen von ACP an ihn auch elektronisch übermittelt werden.
6.6. Die Zahlungen sind auch dann zu leistenNoch nicht fällige Rechnungen sowie gewährte Zahlungs- erleichterungen, wie Wechsel oder Schecks, die zahlungs- halber angenommen wurden, werden unbeschadet der je- weiligen Laufzeit sofort fällig, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertrags- partners bekannt wird.
8.5 Kommt 6.7. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem ACP über sie verfügen kann.
6.8. Die Einhaltung der Kunde seinen Zahlungspflichten vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die weitere Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch ACP. Im Falle eines Zahlungsverzuges auch von Teilrechnungen und Akontozahlungen von zwei Wochen ist ACP nach einmali- ger Mahnung und Setzung einer Nachfrist von einer Woche berechtigt, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle von Teilzahlungen ist ACP weiters berechtigt, Terminverlust geltend zu machen und den gesamten noch offenen Rechnungsbetrag fällig zu stel- len.
6.9. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelangen weiters Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszins- satz zur Verrechnung. Darüber hinaus ist der Vertrags- partner für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen sowie sämtliche sonstigen mit dem Zahlungsverzug zusammenhängende Nebenkosten zu ersetzen.
6.10. ACP ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Vertragspartner in ange- messener Höhe abhängig zu machen.
6.11. Sonstige für die Erbringung der Vertragsleistung erforderli- xxxx Xxxxxxxxxxx/Leistungen (z.B. Equipment, Software-Li- zenzen, Datenleitungen, Rufbereitschaft) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Magnetbänder, Magnetplatten, Streamer, Tapes, Magnetbandkassetten, etc.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
6.12. Bei Standardprogrammen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise, sofern diese nicht fristgerecht nachin einer allfälligen Auftragsbestätigung festgelegt wurden. Auftragserweite- rungen werden bei allen anderen Leistungen laut Arbeits- aufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem, dem Ver- tragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, werden von den Vertragspartnern entsprechend berücksichtigt.
6.13. Die Kosten für Fahrt, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Vertragspartner nach den jeweils gültigen Sätzen ge- sondert in Rechnung gestellt. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 7. Wegzei- ten gelten als Arbeitszeit.
6.14. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgaben- schuldigkeiten, wie z.B. Zölle, Rechtsgeschäftsgebühren o- der Quellensteuern, trägt der Vertragspartner. Sollte ACP für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so gerät er ohne weiteres in Verzug wird der Vertragspartner ACP schad- und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinsklaglos halten.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl6.1. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine Honorare sind sofort mit Rechnungserhalt und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Digital Advisory gelieferte Ware bzw. Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Digital Advisory.
6.2. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem Digital Advisory über sie verfügen kann. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
6.3. Regelmäßig zu zahlende Entgelte erhöhen sich im Ausmaß der Veränderung zwischen der für den Jänner des Vergleichsjahres verlautbarten Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2016 (VPI 2016) und der für den Jänner des Vorjahres verlautbarten Indexzahl des VPI 2016, und zwar jeweils mit Wirkung zum Ersten eines jeweiligen Kalenderjahres. Ausgangsbasis ist die für September 2016 verlautbarte Indexzahl. Digital Advisory kann auf eine Erhöhung der Entgelte aufgrund der Indexänderung in einem Kalenderjahr verzichten, dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Zulässigkeit künftiger Anpassungen.
6.4. Wünscht der Vertragspartner Dienstleistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit (Montag bis Xxxxxxx 9-18 Uhr CET), werden für diese Dienstleistungen, auf Grundlage der im Vertrag vereinbarten Stundensätze Zuschläge in Höhe von 100% verrechnet:
6.5. Die Aufrechnung von Forderungen des Vertragspartners gegenüber Digital Advisory, die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Digital Advisory nicht anerkannter Forderungen des Vertragspartners sowie jede Zurückbehaltung von vertraglichen Leistungen des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
6.6. Für die Rechtzeitigkeit Stornierung von Workshops, Beratungstagen oder Seminaren bis 4 Wochen vor Beginn werden 30% der Zahlung ist Kosten in Rechnung gestellt. Bis 1 Woche vor Beginn werden 50% der Zahlungseingang bei Kosten in Rechnung gestellt. Bei späteren Stornierung/Abmeldungen werden 80% der Leistungserbringerin massgebendKosten fällig.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbartDer Verkäufer darf dem Käufer zeitgleich mit oder zu jeder Zeit nach der Mitteilung, erfolgt dass die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglProdukte zur Abholung bereit stehen, die Produkte in Rechnung stellen. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in Dienstleistungen darf der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: Verkäufer dem Käufer monatlich nach Auf- wandDienstleistungserbringung in Rechnung stellen.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- Der Kaufpreis ist durch den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werdenKäufer innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung durch den Verkäu- fer (der „Fälligkeitstermin“) vollständig auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto zu überweisen. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in Einhaltung der Vertragsurkunde vereinbartZahlungsfrist ist wesentlicher Vertragsbestandteil.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit Falls der Zahlung Käufer seiner Zahlungspflicht bis zum Fälligkeitstermin nicht nachkommt, ist der Zahlungseingang Käufer verpflichtet, (sowohl vor als auch nach einem etwaigen Urteil) Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die ausstehenden Beträge, zuzüglich weiterer Kosten, die dem Verkäufer bei der Leistungserbringerin massgebendEintreibung der überfälligen Beträge entstanden sind, zu zahlen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz und Zinsen wegen Verzugs bleiben un- berührt.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann Käufer hat sämtliche im Rahmen dieses Vertrages fälligen Beträge ohne Aufrechung, Abzüge oder Zurückbe- haltungsrechte zu leistenzahlen, wenn eine Leis- tung aus Gründenes sei denn, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert Gegenforderungen sind unbestritten oder unmöglich wirdvon einem Gericht rechtskräftig festgestellt.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Standard Verkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt Es gelten die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgljeweils aktuellen Preise laut Auftragsbestätigung. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandÄnderungen vorbehalten.
8.2 Je nach vertraglicher Vereinbarung erfolgt eine monatliche, vierteljährliche oder jährliche Abrechnung. Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werdenmonatlicher Fälligkeit erfolgt die Zahlung ausschließlich durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sonstige Abrechnung erfolgt durch Rechnungsstellung. Sämtliche Ent- gelte sind in dann sofort nach Erhalt der Vertragsurkunde vereinbartRechnung zur Zahlung fällig.
8.3 Rechnungen Bei der Überschreitung von eventuell in der Rechnung eingeräumten Zahlungsfristen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fälligwir auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Für Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, beträgt die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang Höhe des Verzugszinses 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Handelt es sich bei der Leistungserbringerin massgebenddem Kunden um einen Unternehmer, beträgt die Höhe des Verzugszinses 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen Wir sind auch dann darüber hinaus berechtigt, im Verzugsfall die Internetpräsenz des Kunden zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdsperren und alle sonstigen Leistungen zurückzubehalten.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen VerzugszinsDie Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
8.6 Der Kunde ist nicht Rechnungen werden per E-Mail als Anhang zugestellt. Bei Zustellungswunsch per Brief sind wir berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verrechnenerheben. Bei rückwirkender Rech- nungsänderung, welche nicht durch Verschulden von uns zustande kommt, sind wir berechtigt eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
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Samples: Webhosting Agreement
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart4.1.Die Vergütung für die Leistungen des AN richtet sich nach den mit dem AG vereinbarten Preisen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Versicherungen (z.B. Transportversicherung), erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglZölle und Abgaben werden gesondert berechnet. Ziff4.2.Der Abzug von Skonto ist ausschließlich aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein 4.3.Die Rechnung ist mit Rechnungszugang sofort netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für Die Ausfertigung oder die Rechtzeitigkeit Unterfertigung des Lieferscheines oder des Verwertungsnachweises stellen keine Fälligkeitsvoraussetzungen dar. 4.4.Der AG erteilt die widerrufbare Zustimmung zur Zusendung der Rech- nung in den elektronischen Formaten .doc, .rtf, .pdf oder .xml per E- Mail, als E-Mail-Anhang oder als Web-Download, an die vom AG bekannt gegebenen Kommunikationsdaten (E-Mail-Adresse). 4.5.Der AG hat als Rechnungsempfänger dafür zu sorgen, dass elektronische Rechnungen ordnungsgemäß zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme und Firewalls entsprechend adaptiert sind. Der AG hat die Änderung seiner Kommunikationsdaten unverzüglich in seiner Profileinstellung im Portal oder auf anderem Wege schriftlich zu aktualisieren. Zusendungen von Rechnungen an die von dem AG zum Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Kommunikationsadressen gelten diesem als zugegangen. 4.6.Soweit nicht anders vereinbart, kann die Zahlung per Überweisung oder per Bankabbuchung erfolgen. Werden Rechnungen über das SEPA-Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der AG eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug (Pre-Notification) spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin. Diese Vorabinformation kann zugleich mit Übermittlung der einzuziehenden Rechnung als Bestandteil der Rechnung erfolgen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Rechnung per E-Mail verschickt wird. 4.7.Aufrechnungsrechte stehen dem AG nur zu, wenn seine Gegen- ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, vom AN anerkannt oder mit der Hauptforderung des AN synallagmatisch verknüpft sind d.h. wenn es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertrags- verhältnis handelt. 4.8.Der AG ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 4.9.Bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten, ist der Zahlungseingang bei AN berechtigt, jederzeit und zwar auch abweichend von den an sich vereinbarten Zahlungsbedingungen, Vorauszahlung, Barzahlung, Nachnahme oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und ausstehende Zahlungen unverzüglich fällig zu stellen. Weigert sich der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzenVorauszahlung, etc. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründenist der AN berechtigt, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres und ohne, dass dem AG daraus irgendwelche Ersatzansprüche gegen den AN erwachsen, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der AG ist in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinsdiesem Falle verpflichtet, dem AN die tatsächlich entstandenen Aufwendungen in vollem Umfang zu ersetzen.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern 5.1. Soweit nichts anderes vereinbartvereinbart ist, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in ist der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich Rech- nungsbetrag innerhalb von 10 Kalendertagen nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum Rech- nungserhalt ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.
5.2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen des Kunden sind auf dessen Kosten und Gefahr an den Sitz von Z.I.S. zu übermitteln. Zur Zahlung durch Schecks oder Wechsel ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendKunde nur berechtigt, wenn dies mit Z.I.S. besonders vereinbart ist. Der Kunde ist dann verpflichtet, Z.I.S. entstandene Wechsel- und Diskont- spesen zu erstatten.
8.4 5.3. Soweit der Kunde den Kaufpreis durch Scheck, Wechsel oder sonstige Zahlungsmittel bezahlt, erlischt die Kaufpreisschuld erst mit endgültiger und vorbehaltsloser Gutschrift des Gegenwerts auf dem Konto von Z.I.S. Erst in diesem Zeitpunkt erlischt auch der Eigentumsvorbehalt von Z.I.S nach Ziffer 9.
5.4. Abweichend von § 286 Abs.3 BGB kommt der Kunde auch dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb der in Ziffer 5.1 bestimmten Zahlungsfrist die geschuldete Leistung er- bringt (§ 286 Abs.2 Nr.2 BGB).
5.5. Sind Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restkaufpreis sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug ist. Z.I.S. ist zur Fälligstellung des gesamten Kaufpreises darüber hinaus auch dann berechtigt, wenn nach Vertrags- schluss Vermögensverschlechterungen eintreten bzw. erstmalig erkennbar werden, hierdurch die Gegenleistung von Z.I.S. gefährdet erscheint und Z.I.S. den Kunden zuvor unter Fristsetzung vergeblich aufgefordert hat, wegen der eingetretenen Vermögensverschlechterung angemessene Sicherheit zu leisten.
5.6. Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leistennur mit unbestrittenen, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert anerkannten oder unmöglich wirdrechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrech- nen.
8.5 Kommt 5.7. Gegenüber Ansprüchen von Z.I.S. kann sich der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachKun- de auf Zurückbehaltungsrechte nur insoweit berufen, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinsals die Gegenansprüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich 12.1 Die vereinbarte Vergütung ist 14 Tage nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit Befindet sich der Kunde mit der Zahlung ist in Verzug, so kann der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendAuftragnehmer ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Zahlung einer Schadenspauschale in Höhe von EUR 40,00 verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen12.2 Die Auftragnehmerin ist jederzeit berechtigt, Vorauszahlungen in angemessener Höhe, in der Regel 40 % der vereinbarten Vergütung, zu verlangen. Dies gilt insbesondere im Fall von Mediaschaltungen und der 5 Beauftragung von Subunternehmern und Fremdleistungen. Über die Vorschusszahlung wird dem Kunden eine gesonderte Rechnung ausgestellt. Die Zahlungen sind auch dann Vorschusszahlung ist binnen zwei Wochen nach Rechnungsdatum zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, zahlen und wird auf die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdSchlussrechnung angerechnet.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach12.3 Materialkosten, so gerät er ohne weiteres in Verzug Reisekosten und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen VerzugszinsSpesen werden gesondert und nach Aufwand abgerechnet.
8.6 12.4 Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, werden vom Kunden getragen und beantragt.
12.5 Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
12.6 Der Kunde ist darüber informiert, dass er bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberatenden Bereich an eine nichtjuristische Person gesetzlich verpflichtet ist, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von der Leistungserbringerin zu verrechnenRechnung der Auftragnehmerin in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde selbst zuständig und verantwortlich.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart1. Rechnungen der Firma Wassertechnologie Richter GmbH sind nach Rechnungsstellung, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum Lieferung zur Zahlung fällig. Für Mangels anderweitiger Vereinbarungen oder anderslautender Angaben auf Rechnung der Firma Wassertechnologie Richter GmbH ist die Rechtzeitigkeit der Zahlung ohne Skonto innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit zu leisten.
2. Maßgeblich für den Zahlungszeitpunkt ist der Zahlungseingang bei Eingang der Leistungserbringerin massgebend.Gutschrift auf dem Konto der Firma Wassertechnologie Richter GmbH.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen3. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, Wenn die Firma Wassertechnologie Richter GmbH gegen einen Kunden ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet oder wenn eine Leis- tung aus Gründenihr Umstände bekannt werden, die die Leistungserbringerin nicht Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen, insbesondere die Zahlungseinstellung durch den Kunden oder die Nichteinlösung von diesem hingegebener Schecks, oder werden einzelne Forderungen überfällig, werden sämtliche offene Rechnungen aus der Geschäftsbe- ziehung, ungeachtet deren Zahlungsziele sofort zur Zahlung fällig. Die Firma Wassertechnogie Richter GmbH ist ebenfalls berechtigt, sämtliche offenen Forderungen ungeachtet vereinbarter Zahlungsziele fällig zu stellen, auch wenn die Firma Wassertechnologie Richter GmbH Schecks angenommen habt. Die Firma Wassertechnologie Richter GmbH ist in einem solchen Fall außerdem berechtigt, entgegen bestehender Vereinbarungen zu Zahlungsbedingungen Vorauszahlungen zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdlangen.
8.5 Kommt 4. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller/Käufer nur zu, wenn die Firma Wassertechnologie Richter GmbH diese Gegenansprüche anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Außerdem ist der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachBesteller/Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinsals sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt5. Die Firma Wassertechnologie Richter GmbH hat das Recht, allfällige Gegenforderungen mit die ihr gegen den Besteller/Käufer zustehenden Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnenzum Zwecke des Factorings abzutreten, ohne dass es hierfür einer Einwilligung des Käufers bedarf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, 5.1 Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus den gültigen Preislisten.
5.2 Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Bei Rechnungsbeträgen unterhalb von 10,– € kann mobilcom-debitel die Rechnungsstel- lung:Rechnungen in größeren Abstän- den von bis zu 3 Monaten stellen.
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich 5.3 Die Grundgebühren werden monatlich im Voraus im Januarabgerechnet. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt der Abrechnung berücksichtigt werden außerdem nur Leistungen, für die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vglAbrechnungsdaten vorliegen. Ziff. 4.3.b.): Nachträglich gelieferte Daten, wie z. B. bei Ver- tragsabschluss in Roaming, werden auf der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandnächsten Rechnung berück- sichtigt.
8.2 5.4 Nimmt der Kunde Leistungen Dritter in Anspruch, kann die Abrechnung durch mobilcom-debitel übernom- men werden.
5.5 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können TeilzahlungenBeauftragung von Online-Rechnungen ist der Kunde verpflichtet, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine seinen angegebenen E-Mail-Account regelmäßig einzusehen und die Zahlungsraten sind in Rechnungen abzurufen. 5.6 Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrages ist die Erteilung eines SEPA-Mandates. Das SEPA-Mandat bezieht sich auf die fälligen Entgelte der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fälligmobilcom- debitel sowie Dritter. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung Betrag und Belastungstermin werden dem Kunden mit einem Vorlauf von mindestens 5 Werktagen vor Abbuchung mitgeteilt. Sollten Kunde und Kontoinhaber nicht identisch sein, ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendKunde ver- pflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiter- zuleiten. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist ein gesondertes monatliches Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Kunden Deckblatt
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern 6.1. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt sind die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglRechnungen der Firma SL TecH2 GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. ZiffDie Firma SL TecH2 GmbH ist dabei berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und sie wird den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandFirma SL TecH2 GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc6.2. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Eine Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch gilt erst dann zu leistenals erfolgt, wenn eine Leis- tung aus Gründendie Firma SL TecH2 GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wenn der Scheck von dem jeweiligen Kreditinstitut gutgeschrieben wird.
8.5 Kommt 6.3. Gerät der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachBesteller in Verzug, so gerät er ohne weiteres ist die Firma SL TecH2 GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Verzug und schuldet Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Leistungserbringerin den gesetzlichen VerzugszinsBesteller eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die Firma SL TecH2 GmbH ist zulässig.
8.6 6.4. Der Kunde Besteller ist nicht zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel, Rügen oder sonstige Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Leistungserbringerin zu verrechnenBesteller jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart11.1. Einmalige Entgelte (z.B.: Aktivierungsentgelt) sowie das anteilige fixe Entgelt für den ersten Abrechnungszeitraum werden verrechnet, erfolgt sobald Drei die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglLeistung bereitgestellt hat. Ziff. 4.3.a.): Danach werden fixe monatliche Entgelte jeweils jährlich im Voraus (zu Beginn des Abrechnungszeitraumes), alle anderen Entgelte nach Erbringung der Leistung (zum Ende des Abrechnungszeitraumes) verrechnet.
11.2. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich (zur Ausnahme vgl. aber Punkt 11.3.) jeweils in monatlichen Intervallen. Aus abrechnungstechnischen Gründen werden Sie in einen bestimmten monatlichen Rechnungszyklus eingereiht, der nicht dem Kalendermonat entsprechen muss (z.B.: vom 15. eines Monats bis zum 14. des Folgemonats). Mit erfolgter Freischaltung können Sie Ihren monatlichen Abrechnungszeitraum jedenfalls im JanuarBereich der Mobilfunkservices über die Kundenzone (auf xxx.xxxx.xx) einsehen.
11.3. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung Drei ist berechtigt, bei Inanspruchnahme verschiedener Leistungen eine Gesamtrechnung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. Abrechnungszeitraum für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich erbrachten Leistungen zu legen. Sollte das Entgelt, wie es nach Punkt 11.2. für ein monatliches Intervall abzurechnen wäre, einen Betrag von 30,00 € (exkl. USt.) nicht überschreiten, behält sich Drei vor, für diesen Zeitraum keine Rechnung zu legen und dieses Entgelt erst im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandRahmen derjenigen Rechnung mitabzurechnen, bei welcher der Betrag von 30 € (exkl. USt.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen) insgesamt überschritten wird, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wobei aber ein Abrechnungszeitraum von 3 Monaten keinesfalls überschritten wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart4.1 Die Höhe und die Fälligkeit der Vergütung für die Leistungen der nubedian ergeben sich aus der bei Abschluss des Vertrags gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug oder per Rechnung zu Beginn des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats. Sollen die Zahlungen per Lastschrifteinzug erfolgen, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich so ermächtigt der Kunde nubedian, alle im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werdenRahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fälligErmächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
4.3 Verursacht der Kunde im Lastschriftverfahren eine Rücklastschrift, z.B. durch ein nicht berechtigtgedecktes Konto, allfällige Gegenforderungen so berechnet nubedian für den erhöhten Administrationsaufwand ein Entgelt von 10,00 €.
4.4 nubedian stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung bereit. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann nubedian hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.
4.5 nubedian kann die Vergütung mit Forderungen einer schriftlichen Ankündigung von mindestens zwei (2) Monaten zum Ende eines Kalendermonats angemessen erhöhen. Kündigt der Leistungserbringerin Kunde den Vertrag nicht ordentlich spätestens bis zu verrechnendem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung der Vergütung wirksam werden soll, so gilt ab diesem Zeitpunkt die erhöhte Vergütung.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart14.1. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, erfolgt die Rechnungsstel- lung:Teillieferung oder Liefer- bereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Die Zahlung des Rech- nungsbetrages ist vorbehaltlich nachfolgender Regelungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
a. für Serviceverträge (vgl14.2. ZiffWechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen. 4.3.aDiskontspesen und sonstige Kosten trägt der Auftraggeber.): jeweils jährlich im Voraus im Januar
14.3. Soweit wir unsere Leistung in Teilen erbringen, sind wir berechtigt, vom Auftraggeber auch Teilzahlung zu verlangen.
14.4. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vglZahlungsverzug oder Stundung sind Verzugs- und Stundungszinsen in Höhe von 10% über dem Basisdiskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, sofern nicht nachweislich ein wesentlich niedrigerer Schaden entstan- den ist. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandDie Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
8.2 14.5. Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können TeilzahlungenBanküberweisungen und Schecks gilt der Tag, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und an dem die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbartGutschrift- anzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang.
8.3 Rechnungen 14.6. Gerät der Auftraggeber mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fälligwir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. Für Weiterhin sind wir berechtigt, die Rechtzeitigkeit uns obliegenden Leistung zu verweigern, bis der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendAuf- traggeber die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat.
8.4 14.7. Der Kunde Auftraggeber darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzennur mit einer unbestritten oder rechtskräftig festge- stellten Forderung aufrechnen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, Ihm steht die die Leistungserbringerin Ausübung von Leistungsverweige- rungs- und Zurückbehaltungsrechten nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdzu.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes 1. Sämtliche Zahlungen an Primed sind ausschließlich in Euro zu leisten.
2. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lungist der Kaufpreis:
a. a) für Serviceverträge Formen und Vorrichtungen mit 50 % bei Auftragsbestätigung zu vergüten, die anderen 50 % des Auftragswertes sind innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage der vertragsgemäßen Ausfallmuster zu zahlen. Mit Bestätigung von Änderungsaufträgen des Bestellers vor Formenfertigstellung sind alle bis dahin angefallenen Kosten zu erstatten, soweit sie die Anzahlung übersteigen.
b) innerhalb von 30 Tagen netto (vgl. Ziff. 4.3.aohne Abzug) ab Rechnungsdatum zu zahlen.): jeweils jährlich im Voraus im Januar
3. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss Überschreitung der Zahlungstermine werden Zinsen in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projektvon 4 % über dem jeweiligen Bundesbank-Leistungen: monatlich nach Auf- wandDiskontsatz berechnet, sofern Primed nicht höhere Sollzinsen nachweist.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen4. SchecksundrediskontfähigeWechselwerdennurerfüllungshalberangenommen, Zahlungspläne etcsämtlichedamit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine Aufrechnung und die Zahlungsraten Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes wegen etwaiger von Primed bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind in der Vertragsurkunde vereinbartnicht zulässig.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum 5. Nichteinhaltungvon Zahlungsbedingungenoder Umständen, welcheernste Zweifelander Kredit- würdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit der Primed-Forderungen zur Zahlung fälligFolge. Für Darüberhinausist Primedberechtigt, fürnochoffenstehende LieferungenVorauszahlungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadens- ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Rechtzeitigkeit Weiterveräußerung der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendWare zu untersagen und noch nicht bezahlte Xxxx auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 1. Sofern nichts anderes vertraglich nicht anders vereinbart, gelten für die von cepharum angebotenen Leistungen die auf der Internetseite angegebene Preise. Diese ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisübersicht.
2. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Sofern nicht abweichend vereinbart, bestimmt sich die Abrechnung nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Preisübersicht). Die Abrechnung für Domains erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden3. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, netto, zuzüglich der Vertragsurkunde vereinbartjeweils geltenden Umsatzsteuer.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage 4. Die Vergütung ist jeweils innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebendRechnungsstellung zu zahlen.
8.4 Der 5. cepharum ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
6. Kommt ein Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzenmit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist cepharum berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Zahlungen sind auch dann zu leistenGeltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt cepharum vorbehalten. Insbesondere ist cepharum nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr seit mindestens vier Wochen in Verzug befindet.
7. cepharum stellt den Nutzern stets eine Leis- tung aus GründenRechnung aus, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wirdihnen in Textform (per E-Mail) mit Bestätigung des jeweiligen Auftrags zugeht.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Hosting Dienstleistungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart4.1. Nach Vertragsabschluss erhalten der Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertreter eine Rechnung über den Gesamtpreis (Zahlungsziele und Ra- tenhöhen). Der Gesamtbetrag des Programmpreises ist in vier Raten zahlbar.
4.2. Die Anzahlung von 500,00 € wird binnen 10 Tagen nach Vertragsabschluss fällig, erfolgt sofern der Insolvenz-Sicherungs-schein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBGB an den Reisenden in Textform übermittelt wurde.
4.3. Weitere à-Konto Zahlungen in Höhe von je 30 % des Gesamtprogrammpreises werden fällig • für Abflug im Xxxxxx: am 01. November und am 01. Februar • für Abflug im Winter: am 01. Juli und am 01. September • für Abflug im Xxxxxx: am 01. Xxxx und 01. Mai • für Abflug im Frühling: am 01. September und 01. November
4.4. Der Restbetrag ist spätestens 90 Tage vor Reiseantritt fällig.
4.5. Die Vorauszahlung des Gesamtprogrammpreises ist erforderlich, da TASTE seinerseits die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich Programmgebühr des Leistungsträgers im Gastland im Voraus an diesen entrichten muss, um nötige Unterlagen zu erhalten (Gastfamilienadresse, Visaantragsformular, etc).
4.6. Leistet der Teilnehmer fällige Zahlungen nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsterminen und ist TASTE zur ordnungsgemäßen Erbrin- gung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage, seine gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers, so ist TASTE berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung, vom Reisevertrag zurückzu- treten und die fälligen Rücktrittsgebühren zu berechnen.
4.7. Ohne vollständige Bezahlung des vertraglich vereinbarten Programmpreises besteht kein Anspruch auf den Antritt des Gastschulbesuchs bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
4.8. Geschwister eines ehemaligen Teilnehmers erhalten einen Rabatt von 150,00 €. Nehmen zwei oder mehr Geschwister im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.bgleichen Schuljahr am Programm teil, erhält jeder Teilnehmer einen Rabatt von je 150,00 €.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechnen.
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Samples: Teilnahmebedingungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern nichts InterCard stellt dem VU die erbrachten Leistungen auf Grundlage der verein- barten Preise – sofern nicht etwas anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vglvereinbart ist – monatlich in Rech- nung. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Sämtliche Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum mit Zugang zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit - Die fälligen Rechnungsbeträge zieht InterCard – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist – innerhalb von sieben Geschäftstagen nach Zugang der Zahlung Rech- nung beim VU im Lastschriftverfahren von dem vom VU angegebenen Konto ein. Das VU ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzenverpflichtet, für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx Sorge zu tragen. Die Zahlungen sind auch dann Werden Lastschriften aus von ihm zu leistenvertretenden Gründen nicht eingelöst, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt hat der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachan InterCard die hierdurch verursachten Gebühren und Kosten zu erstatten. Sofern abweichend von Satz 1 eine Bezahlung der Rechnungsbeträge mittels Banküberweisung vereinbart ist, so gerät er hat das VU die Rechnungsbeträge auf dem angegebenen Bankkonto von InterCard in voller Höhe zur Verfügung zu stellen, ohne weiteres dass InterCard hierdurch weitere Kosten (z.B. Entgelte des überweisungsausführenden Kreditinstitutes) in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde Rechnung gestellt werden. - InterCard ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von dem VU von dem Tag der Leistungserbringerin Fälligkeit an Fälligkeits- zinsen in Höhe von 5% p.a. zu verrechnenverlangen. Darüber hinausgehende Verzugs- zinsansprüche bleiben unberührt.
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Samples: Epayment Servicevertrag
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern 1. Die Tannenwälder - Die Wurstbraterei. Inh:Xxxxxx.Xxxxxx ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
2. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbartvereinbart wird, erfolgt die Rechnungsstel- lung:
a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die 10 Tage nach Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wand.
8.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können Teilzahlungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zahlungsraten sind in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 3. Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzenAuftraggeber teilt der Tannenwälder - Die Wurstbraterei. Inh:Xxxxxx.Xxxxxx 14 Tage vor Veranstaltung die definitive Personenanzahl mit.
4. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Tannenwälder - Die Wurstbraterei. Inh:Xxxxxx.Xxxxxx stellt dem Auftraggeber eine Leis- tung aus Gründenà conto-Rechnung in Höhe von 75 % der vereinbarten Leistungen zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer aus, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird10 Tage vor der Veranstaltung fällig ist.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten 5. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszinsverzinst.
8.6 Der Kunde 6. Bei Zahlungsverzug ist nicht die Tannenwälder - Die Wurstbraterei. Inh:Xxxxxx.Xxxxxx berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugsschadenersatz in Höhe der Leistungserbringerin üblichen Mindestsollzinsen und Provision der Großbanken zu verrechnenverlangen (mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz der EZB). Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungs Und Bewirtungsleistungen
Zahlungsbedingungen. 8.1 Sofern (1) Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, erfolgt gelten alle Preise der Firma BAYER GmbH jeweils „ab Werk”, zzgl. der Verpackung und der Versendungskosten, die Rechnungsstel- lung:gesondert berechnet werden.
a. für Serviceverträge (vgl2) Die Preise verstehen sich, unbeschadet der Regelung des § 2, jeweils aufgrund der aktuellen Preisliste, die vom Kunden jederzeit angefordert werden kann, zzgl. Ziff. 4.3.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem unterjährigen Vertrags- schluss erfolgt die Rechnungsstellung pro rata tempo- ris,
b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.3.b.): bei Ver- tragsabschluss der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der Höhe der vereinbarten Anzahl an Stundenpaketen,
c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistungen: monat- lich im Voraus,
d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Auf- wandjeweils gültigen Höhe.
8.2 Bei grösseren (3) Der Abzug von Skonti oder über Rabatten bedarf der gesonderten schriftlichen Bestätigung. Ein Schweigen der Firma BAYER GmbH auf einen längeren Zeitraum andauern- den Aufträgen können TeilzahlungenKunden ohne Vereinbarung vorgenommenen eigenmächtigen Skontoabzug bedeutet ausdrücklich keine Zustimmung.
(4) Vorbehaltlich einer anderen Abmachung ist der vereinbarte Preis, Zahlungspläne etczzgl. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der Verpackungs- und die Zahlungsraten sind Versendungskosten zu dem in der Vertragsurkunde vereinbart.
8.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Leistungserbringerin massgebend.
8.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leis- tung aus Gründen, die die Leistungserbringerin nicht zu ver- treten hat, verzögert oder unmöglich wird.
8.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachin Zahlungsverzug, so gerät er ohne weiteres werden Verzugszinsen in Verzug und schuldet der Leistungserbringerin den gesetzlichen Verzugszins.
8.6 Der Kunde Höhe von 8 % über dem Basiszins berechnet. Die Firma BAYER GmbH ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Leistungserbringerin zu verrechneneinen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
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Samples: General Terms and Conditions