Common use of Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: General Terms of Sale

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle 1. Die Verrechnung des monatlichen Abonnementpreises erfolgt im Vorhinein, wobei simpli services berechtigt ist, jeweils zwei Monatsbeträge im Vorhinein zu verrechnen (Monatszahlung). Alternativ dazu kann der Kunde auch eine Jahreszahlung im Vorhinein wählen. Die Verrechnung des Freischaltentgelts erfolgt jeweils gemeinsam mit der nächsten Verrechnung des Abonnementpreises. Allfällige durch die Zahlungsart – Monatszahlung oder Jahreszahlung – bedingte Unter- schiede im simpli Internet-Abonnementpreis können dem jeweils geltendem Tarifblatt für Internetleistungen, abrufbar unter xxxxxxXX.xx, entnommen werden. 2. Die Verrechnung für die Entgelte laut III. F. 3. erfolgt jeweils nach Wechsel der SIM-Karte/des Internet-Empfangsgeräts, nach neuerlicher Freischaltung, Vertragsände- rung oder Wechsel der Zahlungsart. 3. Dem Kunden steht es frei, zwischen der Rechnungslegung in elektronischer oder in Papierform zu wählen. Die Rechnungen werden per E-Mail versendet, so der Kunde kei- ne Papierrechnung wünscht und eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat. 4. Die Rechnungsbeträge sind Nettobeträge werden jeweils mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann durch Überweisung oder mittels Bankeinzug erfolgen und – soweit im Einzelfall von simpli services angeboten – auch mittels Kreditkarte oder eps On- line-Überweisung. Die Zahlung per Bankeinzug oder – soweit im Einzelfall von simpli services angeboten – per eps Online-Überweisung ist nur möglich, wenn der Kunde über eine Bankverbin- dung im SEPA-Raum verfügt. 5. Rechnungseinwendungen hat der Kunde spätestens binnen drei Monaten ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarErhalt schriftlich oder per E-Mail zu erheben, widrigenfalls die jeweilige Forderung der simpli services als durch den Kunden anerkannt gilt; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Der Kunde kommt wird hierauf auch gesondert in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als ZahlungRechnung hingewiesen. 6. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist nur zulässigsimpli services berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten daraus entstehenden notwendigen und zweckentsprechenden Spesen und Kosten, ins- besondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie Verzugs- zinsen in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu verrechnen. 7. Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist simpli services weiters berechtigt, die vom simpli Internet-Abonnement erfasste SIM-Karte des Kunden nach vorangegange- ner Zahlungserinnerung und Mahnung unter Androhung der Sperre und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen hinsichtlich des Empfangs von simpli In- ternet zu deaktivieren (= Widerruf der Freischaltung). Dadurch wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstän- de, noch für die im Zeitraum der Sperre auflaufenden Beträge. Bei neuerlicher Freischal- tung nach Beseitigung des Zahlungsverzugs ist der Kunde zur Zahlung eines Entgelts laut jeweils geltendem Tarifblatt verpflichtet. 8. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. 9. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten aus und im Zusammenhang mit dem simpli Internet-Abonnementvertrag durch Aufrechnung gegen simpli services aufzuheben. Wenn der Kunde Verbraucher iSd KSchG ist, gilt dies nicht (i) für den Fall einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit der simpli services oder rechtskräftig festgestellt hinsichtlich solcher Ge- genforderungen des Kunden, welche (ii) im rechtlichen Zusammenhang mit der Ver- bindlichkeit des Kunden stehen, (iii) gerichtlich festgestellt, oder (iv) von simpli services anerkannt worden sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw10. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, simpli services ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführengegebenenfalls bestehende Forderungen für nicht vom simpli Internet-Abonnementvertrag umfasste Dienstleistungen von simpli services gemeinsam mit den Abonnementpreisen zu verrechnen.

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Samples: Registrierungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 1. Mangels abweichender ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenmit Vertragsabschluss netto zu begleichen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten2. Die Zahlung hat so zu erfolgen, hat er die jeweilige Forderung mit dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag frei verfügen können. Etwaige Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. 3. Im Verzugsfall berechnen wir ab Fälligkeit zumindest Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB der Österreichischen Nationalbank. Hiervon unberührt bleibt das Recht, einen darüber hinausgehenden Schaden, den wir infolge des Verzuges erleiden, geltend zu verzinsenmachen. 4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und daneben Xxxxxxxxxxxxx zu verlangen. Ferner kann er dem Käufer im Falle des Zahlungsverzugs – auch ohne gesonderten Rücktritt – untersagen, den Liefergegenstand weiterzuveräußern oder einzubauen. Der Verkäufer ist im Falle des Zahlungsverzuges weiters berechtigt, die Rückgabe des Liefergegenstandes auf Kosten des Käufers zu verlangen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer zu diesem Zweck bereits jetzt, den Betrieb des Käufers betreten und den Liefergegenstand wegnehmen zu dürfen. Die Wegnahme bzw Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtder Rückgabe des Liefergegenstandes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte 5. In den Fällen der Abs. 3 und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw4 kann der Verkäufer für noch ausständige Lieferungen Vorauszahlungen in einer vom Verkäufer nach dessen Xxxx festzusetzender Höhe verlangen. aus Für den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen Fall der Erteilung einer unwiderruflichen Einziehungsermächtigung darf diese auch widerrufen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung 6. Die in den Abs. 3 bis 5 genannten Rechtsfolgen kann der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenKäufer durch Sicherheitsleistungen in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind a. Sämtliche Preise verstehen sich innerhalb von 30 Tagen nach ab Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde ohne jegliche Abzüge. b. Zahlungen gelten als geleistet, wenn die Gutschriftanzeige des Geldinstitutes beim Verkäufer vorliegt. c. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt in jedem Fall der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf der Verkäufer Verzugszinsen in der Höhe von 6 % über den jeweils geltenden Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, wenn er spätestens 30 Tage jedenfalls aber zumindest 12 % p.a. in Rechnung stellen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Käufer, alle dem Verkäufer daraus entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren, zu ersetzen. d. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Eine Bezahlung durch Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Xxxxxx und Kosten für die Diskontierung oder die Einziehung von Wechseln und Schecks gehen zu Lasten des Käufers. e. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch Umstände, welche auf verminderte Kreditfähigkeit des Käufers hindeuten und dem Verkäufer erst nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatAbschluss des Vertrages bekannt werden, hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen auch im Falle einer Stundung zur Folge. Einer gesonderten Mahnung bedarf es Sollten in diesem Falle nichtWechsel noch nicht eingelöst sein, so hat der Verkäufer dennoch sofortigen Anspruch auf Bezahlung. f. Änderungen in der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Käufers, z. B. Überschreitung eines bestimmten Zahlungszieles, schleppende Zahlungsweise, Eingang ungünstiger Auskünfte usw. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarberechtigen den Verkäufer, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum Sicherstellung oder Vorausleistung der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecksvor Leistungserstellung zu verlangen, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank auch wenn dies zunächst nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenvereinbart war. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agbs)

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle 8.1. Soweit Rechnungsbeträge nicht per Lastschrift eingezogen werden, sind Nettobeträge Rechnungen ab Werk zzgl. Umsatzsteuer Zugang sofort und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarohne Abzug zur Zahlung fällig. 8.2. Der Kunde kommt erhält in jedem Fall vor einer Lastschrift eine Online-Rechnung, wahlweise wird diese kostenlos per Post zugestellt. 8.3. Hat der KUNDE eine Einzugsermächtigung erteilt, ist er verpflichtet, zu den Fälligkeitszeitpunkten für eine ausreichende Kontendeckung zu sorgen. Kann eine aufgrund der Einzugsermächtigung eingereichte Lastschrift nicht eingelöst werden (Rücklastschrift), ist der KUNDE verpflichtet, PROVIDER eine Kostenpauschale in Höhe von € 5,00 zu ersetzen. Dem KUNDEN bleibt vorbehalten, einen geringeren und PROVIDER bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. Wird eine Lastschrift zurückgegeben, ist PROVIDER nicht mehr verpflichtet, von der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen und der KUNDE kommt entsprechend den gesetzlichen Regelungen mit der Zahlung in Verzug. PROVIDER ist berechtigt, die DIENSTE ab Eingang der Rücklastschrift oder anderweitig ausbleibender Zahlungen des KUNDEN bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen, inklusive der Aufwandsentschädigung, ohne Weiteres einzustellen. PROVIDER steht in soweit ein Zurückbehaltungsrecht zu. PROVIDER bleibt alternativ vorbehalten, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. 8.4. PROVIDER ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatder KUNDE mit einem Betrag in Verzug geraten ist, der dem vereinbarten Nutzungsentgelt für einen Monat entspricht. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarPROVIDER ist ebenfalls zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für wenn der KUNDE die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenInsolvenzverfahren über das Vermögen des KUNDEN eröffnet wird. 7.2 Werden 8.5. Sämtliche Bankgebühren, bis auf die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehaltenGebühren, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB PROVIDER bei ordnungsgemäßer eingelöster Lastschrift entstehen, gehen zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtLasten des KUNDEN. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl6.1. Umsatzsteuer Die Leistungen werden nach den jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Anboten, Preislisten und dgl. verrechnet. Erstreckt sich die Leistungserbringung auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr oder werden Leistungen wiederholt erbracht, so werden diese zu den jeweils im Zeitpunkt der einzelnen Leistungserbringung gültigen Preisen in Rechnung gestellt. 6.2. Erstreckt sich der Leistungszeitraum der TPA KKS GmbH auf mehr als 4 Wochen, hat die TPA KKS GmbH das Recht, monatlich Teilrechnungen zu legen. Die Zahlung der Teil- und Gesamtrechnungen hat prompt und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu erfolgen. 6.3. Rechnungsbeanstandungen sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen zwei Wochen nach Rechnungsdatum zahlbarErhalt der Rechnung der TPA KKS GmbH schriftlich und substantiiert mitzuteilen, widrigenfalls die Rechnung als anerkannt gilt. 6.4. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugAG ist nicht berechtigt, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarmit Forderungen – welcher Art auch immer – aufzurechnen, sofern diese nicht zuvor etwas anderes rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der TPA KKS GmbH schriftlich vereinbart anerkannt worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlungsind. 6.5. Bei Zahlungen per Wechsel Zahlungsverzug, auch mit nur einer fälligen Forderung, werden dem Kunden alle offenen Forderungen – auch solche aus anderen Aufträgen und unabhängig von einer abweichenden Zahlungsvereinbarung – sofort fällig und die anfallenden Diskont- TPA KKS GmbH kann wahlweise sofort Zahlung der noch offenen Forderungen verlangen und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastetbis zur Zahlung mit der Auftragserfüllung zuwarten, oder aber fristlos vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Werden angenommene Wechsel Bei Zahlungsverzug ist TPA KKS GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% 9,2 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen und eigene Mahnkosten in Höhe von EUR 4,00/Mahnung in Rechnung zu stellen. 6.6. Der AG verpflichtet sich weiters, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen der TPA KKS GmbH zu ersetzen. Dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht insbesondere die außergerichtlichen Kosten, die Mahnkosten, die Kosten eines Inkassounternehmens (nach Maßgabe der in der Verordnung des BM f. wirtschaftliche Angelegenheiten vom BGBl 141/96 dargestellten, nach § 247 BGB zu verzinsen4 Abs. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt2 dieser Verordnung valorisierten Vergütungen für Inkassodienstleistungen), sowie die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten soweit sie zweckdienlich und notwendig waren. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder 6.7. Preisangaben verstehen sich im Zweifel exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindvom AG in ihrer jeweiligen Höhe ebenfalls zu bezahlen ist. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw6.8. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werdenMehrere Vertragspartner haften zur ungeteilten Hand. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, 6.9. TPA KKS GmbH ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführendem AG Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der AG erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die TPA KKS GmbH ausdrücklich einverstanden.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind 4.1 Es werden nur Zahlungen anerkannt, die an die jeweils in der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung angeführte Zahlstelle geleistet werden. 4.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der geschuldete Rechnungsbetrag sofort nach Fakturenerhalt mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarFakturenerhalt netto zur Zahlung fällig. 4.3 Ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer ist der Käufer nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seiner Zahlungsverpflichtungen – aus welchem Grund auch immer – berechtigt. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugKäufer kann jedoch mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder vom Verkäufer ausdrücklich anerkannter Forderungen gegen den Verkäufer aufrechnen, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes den Verkäufer hiervon schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenvorab informiert. 7.2 Werden 4.4 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann der Verkäufer unter Setzung einer Nachfrist auf Erfüllung des Vertrages bestehen und a) die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehaltenErfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen, d) weitere Bestellungen des Käufers nur gegen Vorauszahlung annehmen, hat er die jeweilige Forderung mit 8und e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtder Europäischen Zentralbank verrechnen. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig4.5 DER KÄUFER VERPFLICHTET SICH FÜR DEN FALL DES ZAHLUNGSVERZUGES, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindALLE MIT DER EINTREIBUNG DER FORDERUNG VERBUNDENEN KOSTEN UND AUFWÄNDE, WIE INSBESONDERE MAHN- UND INKASSOSPESEN ODER SONSTIGE FÜR EINE ZWECKENTSPRECHENDE RECHTSVERFOLGUNG NOTWENDIGEN KOSTEN EINSCHLIEßLICH ANWALTSKOSTEN ZU ERSETZTEN. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw4.6 HAT BEI ABLAUF DER NACHFRIST GEMÄß ART. aus den von ihnen erfassten Verträgen können4.4 DER KÄUFER DIE GESCHULDETE ZAHLUNG ODER SONSTIGE LEISTUNG NICHT ERBRACHT, mit Ausnahme von GeldforderungenSO KANN DER VERKÄUFER DURCH SCHRIFTLICHE MITTEILUNG VOM VERTRAG ZURÜCKTRETEN. DER KÄUFER HAT ÜBER AUFFORDERUNG DES VERKÄUFERS BEREITS GELIEFERTE WAREN DEM VERKÄUFER ZURÜCKZUSTELLEN UND IHM ERSATZ FÜR DIE EINGETRETENE WERTMINDERUNG DER WARE ZU LEISTEN SOWIE ALLE VOM VERKÄUFER GETÄTIGTEN AUFWENDUNGEN ZU ERSTATTEN, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werdenDIE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGES NOTWENDIG WAREN. HINSICHTLICH NOCH NICHT GELIEFERTER WAREN IST DER VERKÄUFER BERECHTIGT, DIE FERTIGEN ODER ANGEARBEITETEN TEILE DEM KÄUFER ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN UND HIERFÜR DEN ENTSPRECHENDEN ANTEIL DES VERKAUFSPREISES ZU VERLANGEN. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 6.1. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, wie Skonti und Rabat- ti, werden nur unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zah- lung und Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Vertragspartners, auch aus früheren Rechtsgeschäften, gewährt. 6.2. Zahlungen sind Nettobeträge ab Werk zzglausschließlich an Telia zu leisten und haben nur im Falle des Zahlungseinganges bei Telia schuldbefreiende Wirkung. Umsatzsteuer Zahlungen ohne Zu- stimmung von Telia an Vertreter oder Dritte haben für den Vertragspartner kei- ne schuldbefreiende Wirkung. 6.3. Bei Zahlungsverszug werden Verzugszinsen in der Höhe von ………. % p.a. vereinbart. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwen- dige Kosten, beispielsweise für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, sind innerhalb von 30 Tagen vom Vertragspartner vollständig zu ersetzen. Sollte Telia darüber hinausgehende Zinsen infolge einer erforderlichen Kreditaufnahme in Anspruch nehmen, so ist sie berechtigt, auch diese vom Vertragspartner zu verlangen. 6.4. Sollte Telia mit dem Vertragspartner Ratenzahlungen vereinbart haben, so wird Terminverlust aller noch ausstehenden Raten im Falle der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung auch nur einer fälligen Rate vereinbart. 6.5. Das Entgelt/Kaufpreis ist sofort nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung und nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der sowie spesen- und abzugsfrei zur Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenan Telia fällig. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen6.6. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Zurückbehaltungsrechtes und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Vertragspartner bei behaupteten Mängeln ist aus- geschlossen. Die Zurückbehaltung Aufrechnung des Vertragspartners von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung dessen Forderungen und behaupteten Preisminderungsansprüchen mit Gegenansprüchen des Kunden den Forderungen von Telia ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten Forderung des Vertragspartners rechtskräftig festge- stellt oder rechtskräftig festgestellt sindvon Telia schriftlich anerkannt wurde. 7.4 Alle 6.7. Ist der Vertragspartner mit einer sich aus dem Vertragsverhältnis angeforderten oder mit einer sonstigen Zahlungspflicht, auch aus früheren Rechtsgeschäften, gegenüber Telia in Verzug, ist Telia unbeschadet sonstiger Rechte und Pflichten berechtigt, ihre Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Vertragspartner einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu neh- men, sämtliche offenen Forderungen aus diesen Verkaufsbedingungen oder anderen Rechtsgeschäf- ten fällig zu stellen oder allenfalls gelieferte Gegenstände/Waren wieder abzu- holen, ohne dass dies den Vertragspartner von seiner Leistungsflicht entbindet. 6.8. Ein Rücktritt vom Vertrag durch Xxxxx liegt durch diese angeführten Handlungen nur dann vor, wenn der Rücktritt von Xxxxx ausdrücklich dem Vertragspartner gegenüber erklärt wird. 6.9. Sollten sich die Vermögensverhältnisse bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse die Bonität des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältVertragspartners verschlechtern, ist ROTAERNUM Telia Kitchen Rentals GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zur Ausführung des Auftrages Vorauszahlungen zu verlangen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführendas Entgelt/Kaufvertrag sofort fällig zu stellen.

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Samples: Agb Geräteverkauf

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl3.1 Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Umsatzsteuer und sind Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist vorbehaltlich nachfolgender Regelungen innerhalb von 30 Tagen Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbarohne Abzug zu leisten. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugEin Skontoabzug wird nur nach vorheriger Vereinbarung gewährt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen über die Folgen des Zahlungsverzuges. Die Zahlung von Versand- (Fracht, wenn er Zoll, Porto) und Verpackungskosten ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Erfolgt der Ausgleich unserer Forderungen durch den Kunden aufgrund einer Einzugsermächtigung, verwenden wir diese im Lastschriftverfahren – zukünftig, spätestens 30 Tage ab dem 01.02.2014, im SEPA-Lastschriftverfahren. AVO wird den Kunden über die bevorstehende Belastung vorher informieren (Pre-Notification). Diese Mitteilung muss mindestens 5 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag versandt werden. 3.2 Wechsel werden nur nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatbesonderer Vereinbarung und erfüllungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen Diskontspesen und sonstige Kosten trägt der Auftraggeber. 3.3 Bei größeren Aufträgen können gemäß der geleisteten Arbeit entsprechende Zwischenrechnungen aufgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. 3.4 Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung Verzugs- bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel Stundungszinsen in der uns von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB den Banken für Kreditzinsen in Rechnung gestellten Höhe zu verzinsenzahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtVerzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder 3.5 Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässigGutschriftanzeige bei uns eingeht, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindals Zahlungseingang. 7.4 Alle Rechte und Pflichten 3.6 Gerät der Auftraggeber mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen könnendem Vertrag in Zahlungsverzug, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführendie bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 9.1 Rechnungen von AllgäuKlima sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen sofort nach Rechnungsdatum zahlbarErhalt fällig. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 befindet sich 14 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatErhalt der Rechnung im Zahlungsverzug. 9.2 Bis zur Zahlung behält sich AllgäuKlima das Eigentum an gelieferten Waren vor. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nichtZeichnungen und andere Unterlagen bleiben Eigentum von AllgäuKlima. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarDas Eigentum geht nach der Tilgung sämtlicher gegenüber AllgäuKlima bestehender Verbindlichkeiten auf den Kunden über. Wird die von AllgäuKlima gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, sofern nicht zuvor etwas anderes so tritt der Kunde an AllgäuKlima das (Mit- )Eigentum an der dadurch entstandenen Sache ab. 9.3 Jede Beeinträchtigung des Eigentumsrechtes von AllgäuKlima durch Dritte, z.B. Pfändung, ist AllgäuKlima unverzüglich schriftlich vereinbart worden istmitzuteilen. Entscheidend für das Datum Das Eigentumsrecht von AllgäuKlima ist sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber AllgäuKlima zu bestätigen. 9.4 Zur Sicherung aller auch künftig entstehender Ansprüche tritt der Zahlung ist Kunde bereits jetzt alle Forderungen an AllgäuKlima ab, die ihm aus der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als ZahlungWeiterveräußerung der von AllgäuKlima gelieferten Ware entstehen. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden Verbindung oder Vermischung mit anderen Gegenständen beschränkt sich die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel Vorabtretung der Forderungen auf den Fakturawert der Rechnungen von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenAllgäuKlima. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, 9.5 Auf Verlangen hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältan AllgäuKlima die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, ist ROTAERNUM berechtigtalle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführendie dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen und sie zur Zahlung an AllgäuKlima aufzufordern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge a.) Nach Zustandekommen des Reisevertrages erhält der Reisende die Rechnung sowie den Reise-Sicherungs- schein gemäß § 651r Abs. 4 BGB. Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt des Sicherungsscheines grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fäl- lig. Wegen eigener Vorleistungsverpflichtungen gegen- über Schul- und Austauschorganisationen und weiteren Leistungsträgern, die je nach Buchung der Reise unter- schiedlich zeitlich festgelegt sind Nettobeträge ab Werk zzglund vom Veranstalter vor dem ReiseantriG gezahlt werden müssen, enthält jede Reiseausschreibung des Veranstalters einen indivi- duellen Zahlungsplan des Reisepreises. Umsatzsteuer Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht für den Reisenden kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunter- lagen, es sei denn für den Reisenden besteht ein gesetz- liches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht. b.) Zahlt der Reisende nicht entsprechend dem vereinbar- ten Zahlungsplan vollständig, so ist der Veranstalter be- rechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und sind innerhalb von 30 Tagen den Reisenden mit RücktriGskosten nach Rechnungsdatum zahlbarNr. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug5 dieser Reisebedingungen zu belasten, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung Veranstalter die gesetzlichen Informationspflichten er- füllt hat als auch zur Leistungserbringung bereit und fähig ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenkein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal- tungsrecht des Reisenden besteht. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Reisebedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer 5.1 Sämtliche Vergütungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind innerhalb ohne Abzug zahlbar. 5.2 Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung ist beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Freischaltung der vertraglich geschuldeten Leistung für den Rest des Monats anteilig gerechnet und danach monatlich nach Ablauf des Abrech- nungszeitraumes zu zahlen. 5.3 Die sonstigen Vergütungen sind nach Erbringung der Leistung zu entrichten und werden monatlich in Rechnung gestellt. 5.4 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu bezahlen, wenn Leistungen entstehen, die durch einen Dritten über die dem Kunden bereitgestellte Kennung in Anspruch genommen werden, sofern er nicht nachweist, dass eine solche Nutzung durch Dritte ihm nicht zuzurechnen ist. 5.5 Rhönnet ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von 30 Tagen demselben Konto angegeben hat. 5.6 Die Rechnung und der Einzelverbindungsnachweis werden kostenlos online zur Verfügung gestellt. Mit Erhalt einer E-Mail über die Benachrichtigung der Einsehbar- keit der sog. Online-Rechnung gilt diese als zugestellt. Die Versendung einer Rech- nung in Papierform ist kostenpflichtig gemäß der im relevanten Leistungszeitraum gültigen Preisliste. 5.7 Die bei den Produkten im Rahmen enthaltener Flatrates aufgebauten Verbindungen werden auf der Rechnung und dem Einzelverbindungsnachweis grundsätzlich nicht ausgewiesen. 5.8 Das Entgelt wird nach Rechnungsdatum zahlbarAblauf einer Frist von fünf Werktagen per Lastschrift- verfahren, gemäß der Ermächtigung durch den Kunden, von seinem Konto einge- zogen. Der Kunde kommt verpflichtet sich, eine für die Begleichung des Rechnungsbetrages ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs bereitzuhalten. 5.9 Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgehende Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde und/oder seine Erfüllungsgehilfe bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Rhönnet ist berechtigt, dem Kunden hierfür ein Entgelt in jedem Fall Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten in VerzugRechnung zu stellen, wenn soweit er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet das kostenauslösende Ereignis verschuldet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarDas Recht des Kunden, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder ein geringerer Schaden bei Rhönnet eingetre- ten ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind 6.1 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarohne Abzug fällig. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugBei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum w e r d e n 2 % S ko n t o a u s d e m Bruttorechnungsbetrag gewährt, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d sofern nicht anderslautende Bedingungen vereinbart sind. 6.2 Die Regulierung mittels Wechsel kann nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Bei B a n k ü b e r w e i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbare n u n d Scheckzahlungen gilt der Tag, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum mit dem die Wertstellung der Zahlung ist der Eingang Bank auf unserem Konto erfolgt, als Zahlungseingang; bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Wechseln gilt als Zahlungseingang die Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlungam Verfalltag. 6.3 Die Entgegennahme von Wechseln oder Schecks erfolgt stets nur er f ü l lungshalber. Bei Zahlungen per Scheck- /Wechselzahlungen (Umkehrwechsel) tritt der Forderungsausgleich nur dann ein, wenn der Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- vom Bezogenen eingelöst ist und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastetwir somit aus der Wechselhaftung befreit sind. 6.4 Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte bleiben unbeschadet weitergehender Vereinbarungen und der Regelungen in Ziff. Werden angenommene 10 bis zur Einlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen. Sollten erhaltene Wechsel von der Bank unserer Bankverbindung nicht diskontiertzum Diskont angenommen werden, kann ROTAERNUM können wir sofortige Barbezahlung Barzahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom 6.5 S o w e i t v o r s t e h e n d e Zahlungsbedingungen einvernehmlich zugunsten des Kunden nicht eingehaltenabgeändert werden, hat er dieser die jeweilige Forderung mit gesamten damit verbundenen Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen. 6.6 B e i Ve r z u g s e i n t r i t t s i n d Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach des § 247 BGB ab zu verzinsenbezahlen. Die Geltendmachung §§ 352, 353 HGB und § 288 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bleiben unberührt. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, daß der Schaden nicht höher ist als 5% über dem Basiszinssatz des § 247 BGB ist. Uns ist der Nachweis eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührthöheren Schadens gestattet. 7.3 6.7 Mit Verzugseintritt werden alle weiteren, bis dahin noch nicht fälligen Rechnungen, auch aus anderen Aufträgen, ohne Skonto sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, der Kunde ist unverschuldet in Verzug geraten. 6.8 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des durch den Kunden ist nur zulässigm i t G e g e n f o r d e r u n g e n i s t a u s g e s c h l o s s e n , wenn die Gegenansprüche s o f e r n d i e Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindist. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen 6.9 Bei größeren Aufträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungendem Leistungsaufwand entsprechend, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten Zwischenrechnungen ausgestellt oder übertragen Teilzahlungen gefordert werden. Das gilt auch bei Bereitstellungen größerer Materialmengen. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine 6.10 Entstehen nach Vertragsabschluß begründete Zweifel an der vollen Zahlungsfähigkeit des Kunden, dann sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder Vorkasse zu verlangen oder die Lieferung nur gegen Nachnahme vorzunehmen. Solange der Kunde keine Vorkasse geleistet hat, kommen wir nicht in Lieferverzug. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Ware geht ab Mitteilung der Zweifel an den Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenauf diesen über.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl15.1. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarDie Zahlungen sind, entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. 15.2. Der Kunde kommt Auftraggeber ist in jedem keinem Fall in berechtigt mit eigenen Forderungen welcher Art auch immer gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen. 15.3. Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom AN nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten oder gegenzurechnen. 15.4. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn auch an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind. 15.5. Ist der AG mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatso kann der AN entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen, d) sofern aufseiten des AG kein Entlastungsgrund im Sinne des Art. Einer gesonderten Mahnung bedarf es 21 vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel Höhe von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 88 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtder Europäischen Zentralbank verrechnen, oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder 15.6. Der AG hat jedenfalls dem AN als weiteren Verzugsschaden die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindentstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen. 7.4 Alle Rechte 15.7. Hat bei Ablauf der Nachfrist gemäß 15.5 der AG die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so kann der Auftragnehmer durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Der AG hat über Aufforderung des AN bereits gelieferte Xxxx dem AN zurückzustellen und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen (Demontage, Rückholkosten, Transport, Manipulationskosten etc.) zu erstatten, die der AN für die Durchführung des Vertrages machen musste. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Waren ist der AN berechtigt, die fertigen bzw. aus angearbeiteten Teile dem AG zur Verfügung zu stellen und hierfür den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werdenentsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über 15.8. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen. 15.9. Wenn eine Verschlechterung Gewährleistungsbürgschaft / Gewährleistungsbankgarantie als Haftrücklass für die Behebung von Mängeln aus dem Titel der Vermögensverhältnisse Gewährleistung vom Auftragnehmer ausgestellt wird ist diese maximal begrenzt in Summe der Höhe nach mit 5% der Nettoauftragssumme. Diese Bürgschaft/Garantie beginnt frühestens mit dem Tage der vollständigen Gutschrift des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich verbürgten Betrages und der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenvollständigen Bezahlung der Schlussrechnung auf ein Konto einer Hausbank des Auftragnehmers und erlischt automatisch spätestens mit Ende der Verjährungsfrist aus der Gewährleistung.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er a) Die vereinbarte Vergütung ist spätestens 30 10 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind Rech- nungsstellung und ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden istfällig. Entscheidend für Maßgeblich ist das Datum der Zahlung ist Rechnung. b) Mit der Eingang bei ROTAERNUMVergütung werden sowohl die kreativen Leistungen als auch die technischen Arbeitsleistungen und die Einräumung der Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang abgegolten. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel Nicht von der Bank nicht diskontiertvereinbarten Vergütung umfasst ist die Herausgabe von Rohmaterial und -daten, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenNegativen, Abzügen, Filmen, Bilder, Reinzeichnungsda- ten, finaler Produktionsdaten und offener Dateien. 7.2 Werden c) GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltun- gen, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. d) Die oncue GmbH ist berechtigt vom Auftrageber eine angemes- sene Vorschusszahlung zu fordern. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird die unter Ziffer 7.1 oncue GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann die oncue GmbH den Wert der bis zur Vertragsbeendigung er- brachten Leistungen sowie 30 % des Wertes der noch nicht erbrach- ten Leistungen verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehaltenHöhe entstanden ist, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsenunbenommen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens höheren nachgewiesenen Schadens bleibt unberührtder Agentur vorbehalten. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder e) Bei Stromausfall und vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung, der nicht auf schuldhaftes Verhalten der oncue GmbH zurückzuführen ist, hat die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindoncue GmbH Anspruch auf ddie gesamte Vergütung. 7.4 Alle Rechte f) Ist kein Fixpreis vereinbart und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzwhat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. aus den von ihnen erfassten Verträgen könnenLiegt dieser bei 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, mit Ausnahme von Geldforderungen, hat der Kunde das Recht vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung g) Kosten und Spesen, die im Rahmen eines Auftrages entstehen, sind der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUMoncue GmbH vom Auftraggeber zu ersetzen. Hierzu gehören insbesondere Organisationskosten, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhälttechnische Kosten, ist ROTAERNUM berechtigtFotokosten, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenMaterialkosten, Versandkosten, Autorenkorrekturen sowie Art Buying, Bildrecherche, Bildbearbeitung, insbesondere Lektorat, Korrektorat, Übersetzungen und Rechtsprüfungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge Soweit nicht anders vereinbart, sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen die Rechnungen der kundenzentriert GmbH 14 Tage nach Rechnungsdatum Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt Die kundenzentriert GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Vertragspartner über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die kundenzentriert GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die kundenzentriert GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bei Trainings- oder Beratungsprojekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, rechnet die kundenzentriert GmbH in jedem Fall einem 14-tägigen oder monatlichen Rhythmus ab. Dieser Abrechnungsrhythmus wird im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die kundenzentriert GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die kundenzentriert GmbH ist zulässig. Wenn der kundenzentriert GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst, er mit fälligen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der kundenzentriert GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist die kundenzentriert GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet Schecks angenommen hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es Die kundenzentriert GmbH ist in diesem Falle nichtaußerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarDer Vertragspartner ist zur Aufrechnung, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. SchecksZurückbehaltung oder Minderung, Wechselauch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässigberechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Vertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge Die Leistungen werden nach den jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Anboten, Preislisten und dgl. ver- rechnet. Erstreckt sich die Leistungserbringung auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr oder werden Leistungen wiederholt erbracht, so werden diese zu den jeweils im Zeitpunkt der einzelnen Leistungserbrin- gung gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Erstreckt sich der Leistungszeitraum der ISKA GmbH auf mehr als 4 Wochen, hat die ISKA GmbH das Recht, monatliche Teilrechnungen zu legen. Die Zahlung der Teil- und Gesamtrechnungen hat nach 30 Ta- gen ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu erfolgen. Zwischenabrechnungen von erbrachten Leistungen sind Nettobeträge ab Werk zzglbei Bedarf vor allem bei hohen Nebenkosten – so- fern diese nicht direkt vom Auftraggeber abgegolten werden (z.B. Flugtickets o.ä.) – zu vereinbaren. Umsatzsteuer Wird eine Pauschalhonorierung vereinbart, können 50% des Pauschalbetrages zu Beginn und der Rest mit Ab- schluss des Auftrags in Rechnung gestellt werden. Diese Entscheidung obliegt der ISKA GmbH in Abstim- mung und Zustimmung des Auftraggebers. Rechnungsbeanstandungen sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen zwei Wochen nach Rechnungsdatum zahlbarErhalt der Rechnung der ISKA GmbH schriftlich und substantiiert mitzuteilen, widrigenfalls die Rechnung als anerkannt gilt. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugAuftraggeber ist nicht berechtigt, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarmit Forderungen – welcher Art auch immer – aufzurechnen, sofern diese nicht zuvor etwas anderes rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder der ISKA GmbH schriftlich vereinbart anerkannt worden istsind. Entscheidend für das Datum der Zahlung Der Auftraggeber ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecksnicht berechtigt, WechselZahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprü- chen, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlungwelcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. Bei Zahlungen per Wechsel Zahlungsverzug, auch mit nur einer fälligen Forderung, werden dem Kunden alle offenen Forderungen – auch solche aus anderen Aufträgen und unabhängig von einer abweichenden Zahlungsvereinbarung – sofort fällig und die anfallenden Diskont- ISKA GmbH kann wahlweise sofort Zahlung der noch offenen Forderungen verlangen und Wechselspesen sowie bis zur Zah- lung mit der Auftragserfüllung zuwarten oder aber fristlos vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz we- gen Nichterfüllung verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel ISKA GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% p.a. über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen und eigene Mahnkosten in Höhe von 10€ pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen der ISKA GmbH zu ersetzen. Dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht insbesondere, die außer- gerichtlichen Kosten, die Mahnkosten, die Kosten eines Inkassounternehmens (nach Maßgabe der in der Verordnung des BM f. wirtschaftliche Angelegenheiten vom BGBl 141/96, dargestellten, nach § 247 BGB 4 Abs. 2 dieser Verordnung valorisierten Vergütungen für Inkassodienstleistungen), sowie die Kosten von einschrei- tenden Rechtsanwälten soweit sie zweckdienlich und notwendig waren. Preisangaben verstehen sich im Zweifel exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, die vom Auftraggeber in ihrer jeweiligen Höhe ebenfalls zu verzinsenbezahlen ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtMehrere Vertragspartner haften zur ungeteilten Hand. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind 17.1 Der Kunde hat Leistungen von Sage nach Zugang der Rechnung innerhalb von 30 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarzu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto von Sage an. Nach Xxxx von Xxxx kann die Rechnungsstellung auch in elektronischer Form an die vom Kunden gemäß Ziffer 9. angegebene E-Mail-Adresse oder durch Hochladen in einen für den Kunden vorgesehenen Kundenbereich auf einem Computersystem von Sage erfolgen, wobei Sage an die vom Kunden gemäß Ziffer 9. angegebene E-Mail-Adresse einen Hinweis über die Verfügbarkeit der Rechnung per E-Mail sendet. Der Kunde kommt ist berechtigt, eine Übermittlung einer Rechnung in jedem Fall Papierform zu verlangen. Xxxx kann vom Kunden verlangen, dass der Kunde die hierfür in Verzugder allgemeinen Preisliste vorgesehenen Entgelte entrichtet. Der Kunde ist damit einverstanden, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum dass die Ermittlung der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- jeweiligen gemäß Vertrag geschuldeten Vergütung automatisiert durch entsprechende elektronische/technologische Protokollierung und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenAuthentifizierung erfolgen kann. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten17.2 Der Kunde gestattet Sage, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsensämtliche Entgelte gemäß diesem Vertrag per Lastschrift einzuziehen. Die Geltendmachung Hierzu erteilt der Anwender Sage eine entsprechende Lastschriftgenehmigung mittels eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung SEPA-Mandates. Widerruft der Anwender diese Lastschriftgenehmigung, ist Xxxx zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt. Im Falle von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden Rücklastschriften ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von GeldforderungenSage berechtigt, vom Kunden die Entgelte gemäß der allgemeinen Preisliste für Rücklastschriften zu verlangen. Sage kann dem Kunden neue Zahlungsmethode während der Laufzeit dieses Vertrages anbieten, deren Bedingungen in dem jeweiligen Angebot mitgeteilt werden. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung innerhalb der in Punkt. 17.1 bestimmten Frist nach ('Zahlungsverspätung'), kann Sage Verzugszinsen und/oder die Zahlung einer Pauschale gemäß den gesetzlichen Regelungen des § 288 BGB verlangen. 17.3 Verlangt Xxxx zunächst bei Zahlungserinnerungen nur den ursprünglich geschuldeten Hauptbetrag, bedeutet dies nicht, dass Sage auf die Geltendmachung von ROTAERNUM abgetreten Verzugszinsen oder übertragen eines Verzugsschadens verzichtet. 17.4 Weiterhin können im Verzugsfalle Leistungen gemäß des nachfolgenden Punktes 18 eingeschränkt werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle 9.1 Sämtliche Rechnungen sind soweit nicht an- ders vereinbart, zahlbar nach Erhalt der Rech- nung ohne jeden Abzug zahlbarAbzug. Bei Überschreitung des verein- barten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe von z.Zt. 9,5 % Verzugszinssatz über dem jeweili- gen Basiszinssatz berechnet, sofern IB nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden isthö- here Sollzinsen nachweist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUMDie Ablehnung von Schecks oder Wechsel bleibt vorbehalten. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Schecks und Rediskont fähige Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- nur erfüllungshalber angenommen, sämtliche da- mit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Be- stellers. Lohn/Montagearbeiten und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank Dienstleis- tungen sind nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenskontier fähig. 7.2 Werden 9.2 Wird IB vor oder nach Auslieferung der Ware eine ungünstige Finanzlage des Bestellers be- kannt, so ist die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele IB berechtigt, eine ausreichende Sicherheit zu verlangen. Darüber hinaus ist IB be- rechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vo- rauszahlungen zu verlangen sowie nach ange- messener Nachfrist vom Kunden Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche wegen Nichterfül- lung zu verlangen, ferner dem Besteller die Wei- terveräußerung der Ware zu untersagen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtbezahlte Xxxx auf Kosten des Bestellers zurückzuholen. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder 9.3 Ein Zurückbehaltungsrecht und die Aufrechnung Aufrech- nung des Bestellers mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindsind ausgeschlossen. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 7.1 1. Bei Gästen ohne schriftliche Reservierungsbestätigung des Hotels ist das Hotel berechtigt, bei Anreise oder vorher durch Nennung der Kreditkartennummer, eine Vorauszahlung bis zur Höhe des zu erwarteten Gesamtumsatzes zu verlangen. 2. Alle Rechnungsbeträge Rechnungen des Hotels sind Nettobeträge ab Werk zzglbei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarIn jedem Falle kann das Hotel vom Xxxx eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Der Kunde Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt in jedem Fall der Xxxx in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatohne, dass es einer Mahnung bedarf. Einer gesonderten Mahnung bedarf es Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang Höhe von: 5% bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung Privatpersonen und Einzelreisenden 8% bei juristischen Personen (Firmen) über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von entsprechenden Nachfolgezinssatz der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB Europäischen Zentralbank zu verzinsenberechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung . Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte € 5,00 (Inlandskunden) und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen € 10,00 (Auslandskunden) verlangt werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, 3. Das Hotel ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen jederzeit Zwischenrechnungen zu erstellen, die nach Vorlage fällig werden. Kommt der Xxxx nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug, hat das Hotel das Recht der fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages. 4. Für vereinbarte Rechnungslegung aufgrund des Reservierungsvertrages gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Einzahlung hat ohne Abzug spesenfrei zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten die gleichen Bedingungen, wie in Punkt V. Nr. 2 aufgeführt. 5. Bei Veranstaltungen jeglicher Form behält sich das Hotel das Recht vor, 50% des zu erwartenden Umsatzes als Deposit - Zahlung zu verlangen. 6. Für Gruppenbuchungen ab 10 Personen gilt die Reservierung erst dann als bestätigt, wenn mit der endgültigen Bestellung durch den Auftraggeber oder nach der Bestätigung durch den Betrieb innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% und spätestens bis 30 Tage vor Anreise insgesamt 50% der gebuchten Leistung erbracht oder die vereinbarte Vorauszahlung zum festgesetzten Termin geleistet wurde. 7. Alle Zahlungen bereits erfolgter Leistungen oder Vorauszahlungen sind in der Landeswährung des Erfüllungsortes oder in Euro fällig.Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 5% erhoben. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. 8. Der Kunde / Xxxx kann nur gegen Vorauszahlung mit einer unstreitigen oder Sicherheitsleistung auszuführenrechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge 1. Sofern vertraglich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes verein- bart ist, haben Zahlungen binnen dreißig (30) Tage ab Werk zzglRechnungsda- tum zu geschehen. 2. Umsatzsteuer und sind innerhalb Die Holonite B.V. hat das Recht, gelieferte Waren unverzüglich zu fakturieren, auch wenn diese gelieferten Waren lediglich ein Teil dessen darstellen, was gemäß Vertrag verkauft ist. 3. Die Holonite B.V. hat das Recht, vom Auftraggeber die Bezahlung der von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarihr verkauften, jedoch unter Verstoß gegen die Obliegenheit des Auftraggebers zu An- bzw. Der Kunde kommt Abnahme, nicht an- bzw. abgenom- menen Waren zu verlangen. 4. Die Holonite B.V. kann über den der Rechnungsbetrag exklusive MwSt. Skonto in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatHöhe von 2% berechnen. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Bei fristgerechter Zahlung ist der Eingang Auftraggeber berechtigt, dieses Skonto vom Gesamtrechnungsbetrag abzuziehen. 5. Als Datum der tatsächlichen Zahlung gilt im Falle von Zahlun- gen per Banküberweisung das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto der Holonite B.V. 6. Der Auftraggeber gilt durch den alleinigen Ablauf von Zah- lungsfristen als säumig, ohne dass eine Inverzugsetzung erforder- lich wäre, wobei bei ROTAERNUMnicht fristgerechter Zahlung der Auftraggeber von Rechts wegen nach Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzliche Handelszinsen in Form von Verzugszinsen schuldet. 7. SchecksUnkosten für nicht eingelöste Wechsel oder protestierte Wech- sel oder Quittungen, Wechselgerichtliche wie auch außergerichtliche Inkassokosten oder andere, Überweisungen gelten für die nicht-fristgerechte Zahlung entstandenen Kosten, gehen zulasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens fünfzehn Prozent (15%) des ausstehenden Rechnungsbetrag und eventuelle geschuldete Zinsen, unbeschadet der Möglichkeit, diese Kosten gerichtlich gemäß dem niederländischen Besluit normering incas- sokosten (Beschluss über die Festlegung von an die Einbringung offener Geldforderungen verbundenen Kosten) feststellen lassen. 8. Es ist dem Auftraggeber nicht erlaubt, mittels Aufrechnung aus anderen Gründen als aufgrund dieses Vertrags bestehende Zah- lungsverbindlichkeiten des Auftraggebers gegen dasjenige, was infolge dieses Vertrags gegenüber der Holonite B.V. geschuldet wird, aufzurechnen. Jede Aufrechnung seitens des Auftraggebers gilt mit Nachdruck als ausgeschlossen. 9. Der Auftraggeber ist nicht zur Aussetzung von Zahlungen behauptetermaßen mangelhafter Lieferungen berechtigt. 10. Holonite B.V. hat das Recht, sofern der Auftraggeber mit irgendwelchen ihr gegenüber bestehenden Zahlungsverbindlichkei- ten in Verzug ist, die Ausführung oder weitere Ausführung der mit ihr geschlossenen Verträge einzustellen oder auszusetzen, unbe- schadet ihrer Rechte vollumfängliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 11. Alle Bankkosten, welche durch die Zahlung per Bank entste- hen, gehen auf Rechnung des Auftraggebers. 12. Sollte sich erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von Begleichung der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUMHauptforderung heraus- stellen, dass sich zusätzliche Kosten entstanden sind, werden diese doch noch in Rechnung gestellt und ist der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältAuftraggeber verpflich- tet, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführendiese Kosten zu begleichen.

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Samples: General Sales, Delivery, and Payment Terms

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge 6.1 Soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, hat die Zahlung des Bruttopreises zuzüglich möglicher Nebenkosten innerhalb einer Zahlungs- frist von 14 Tagen ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarzu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf der Vereinbarung in Textform. 6.2 Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden istwenn Freytag & Xxxxxxxx über den Betrag am Ort des Geschäftssitzes verfügen kann. Entscheidend für das Datum Im Falle der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten Annahme unbarer Zahlungsmittel durch Xxxxxxx & Xxxxxxxx gilt gleichfalls erst nach Einlösung die unbedingte Kontogutschrift bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto die Verfügungsmöglichkeit über den ge- schuldeten Betrag als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenErfüllung. 7.2 Werden die unter 6.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist nach Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten6.1 kommt der Besteller ohne Weiteres, hat er die jeweilige Forderung mit 8% insbesondere ohne Mahnung, in Verzug und Freytag & Xxxxxxxx ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jewei- ligen Basiszinssatz nach § 247 BGB der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu verzinsenverlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens Schadens sowie der Nachweis eines gerin- geren Schadens bleibt unberührtsowohl Xxxxxxx & Xxxxxxxx als auch dem Besteller vorbehalten. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen 6.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist Xxxxxxx & Xxxxxxxx berech- tigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsver- bindung sofortige Barzahlung zu verlangen. 6.5 Gegenansprüche des Kunden ist Bestellers berechtigen ihn nur zulässigdann zur Aufrech- nung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, 6.6 Xxxxxxx & Xxxxxxxx ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen Serviceleistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenauszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von Xxxxxxx & Xxxxxxxx durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhält- nis gefährdet. Dies gilt entsprechend, wenn der Besteller die Bezahlung offener Forderungen von Xxxxxxx & Xxxxxxxx verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen von Xxxxxxx & Xxxxxxxx bestehen. Im Weigerungsfalle ist Xxxxxxx & Xxxxxxxx berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurück- zutreten, wobei im Falle des Teilrücktritts Forderungen für bereits erfolgte Teilleistungen von Xxxxxxx & Xxxxxxxx sofort fällig werden.

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Samples: Service Agreement

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUMDENSO- Holding. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUMDENSO- Holding-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM DENSO-Holding sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM DENSO-Holding abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM DENSO-Holding Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUMDENSO-Holding, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM DENSO-Holding berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: General Terms of Sale

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge Mangels abweichender Vereinbarung sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind die Zahlungen ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden istwie folgt vorzunehmen: 40% bei Auftragserteilung 30% bei Anzeige der Versandbereitschaft 30% bei Fertigstellung des Parksystems d.h. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenvorliegender Endabnahmebescheinigung/Konformitätsbescheinigung. 7.2 Werden Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Ablieferung, Transport, Montage (infolge mangelnder Fertigstellung der Vorarbeiten), Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden die P2 Parksysteme GmbH nicht eingehaltenzu vertreten hat, hat er verzögert oder unmöglich gemacht werden. Ebenfalls sind die jeweilige Forderung mit 8Zahlungen zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen aber deswegen der Gebrauch der Lieferung nicht unmöglich gemacht wird oder wenn noch Nacharbeiten auszuführen sind. 7.3 Hält der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, so ist die P2 Parksysteme GmbH 4 Wochen nach schriftlicher Mahnung berechtigt: a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufzuschieben, b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, c) den ganzen noch offenen Kaufpreis (Kaufpreisrest) fällig zustellen. die Inkassospesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. d) sofern vertraglich nicht anders vereinbart, sind ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 7,5% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank zu verzinsenverrechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtDies gilt auch, wenn dem Auftraggeber ausnahmsweise verlängerte Zahlungstermine gewährt wurden. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zu vertragsgemäßer Zahlung nicht aufgehoben. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen e) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist unter voller Schadenersatzleistung des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindAuftraggebers vom Vertrag zurückzutreten. 7.4 Alle Rechte und Pflichten Aus Gründen höherer Gewalt, Streik, bauseitigen Verzögerungen sowie aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus von der P2 Parksysteme GmbH nicht zu vertretenden Gründen ist eine Zurückhaltung von Zahlungen durch den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden Auftraggeber nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werdenstatthaft. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Lieferbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl(1) Während der Bearbeitung des Materials ist der Auftraggeber auf die Anforderung von PK-Media hin zu Teilzahlungen verpflichtet, die dem jewei- ligen Stand der erbrachten Leistungen entsprechen. Umsatzsteuer und sind innerhalb Hierbei ist der Zahlungseingang bei PK-Media maßgeblich. Erfolgt die Teilzahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, kann PK-Media ohne Ankündigung von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbardem Vertrag zurücktreten. Der Kunde kommt hat in jedem diesem Fall 30 % des Brut- toauftragswertes zu bezahlen. (2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort mit Stellung der Teil- oder Schlussrechnung fällig. (3) Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn PK-Media endgültig über sie verfügen kann. Diskont-, Wechselgebühren o.ä. gehen zu Lasten des Auftraggebers. (4) Gegen die Ansprüche von PK-Media kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, oder ein rechts- kräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus demselben rechtlichen Verhältnis beruht. Für den Fall, dass der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist, werden sämtliche Zurückbehaltungsrech- te, insbesondere die der §§ 273, 320 BGB ausdrücklich ausgeschlossen. (5) Gebühren, insbesondere GEMA Gebühren und Lizenzgebühren, sowie Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden vom Auf- traggeber getragen, soweit nichts anderes Vereinbart ist. (6) Anreise mit Pkw und Übernachtungskosten mit Frühstück in einer drei Sterne Unterkunft trägt der Auftraggeber. Nimmt PK-Media diese Leistung nicht in Anspruch, stellt PK-Media ersatzweise eine Pauschale, gemäß der aktuellen Reisekostenliste in Rechnung. PK-Media Consulting GmbH Wiesengrund 1a Geschäftsführerin: Xxxxxxx Xxxxxx Tel.: 02962 - 00 000 00 Sparkasse Hochsauerland Fax: 02962 - 00 000 00 BLZ: 000 000 00 Kto: 58354 (7) Mit der Übergabe der Daten gilt die Leistung als abgeschlossen und ist nach Rechnungseingang beim Auftraggeber fällig. Dies ist unabhängig davon, ob der Auftraggeber die durch PK-Media erbrachte Leistung nutzt oder nutzen kann. (8) Kommt der Auftraggeber mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es ist PK-Media ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens berechtigt, Verzugszinsen in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel Höhe von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 85 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jeweiligen EZB-Leitzins zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtberechnen. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen (9) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so steht PK-Media 30 % der vereinbarten Bruttovertragssumme zu. (10) Der Auftraggeber ist auch dann zur Zahlung des Kunden ist nur zulässigPreises verpflichtet, wenn die Gegenansprüche unbestritten Veranstaltung und/oder rechtskräftig festgestellt sindProduktion aus Gründen, die PK-Media nicht zu vertreten hat, abgesagt oder abgebrochen oder zeitlich verkürzt wird. Dies gilt auch, wenn dies aufgrund des Fehlens einer Genehmi- gung, schlechten Wetters, Absage des Künstlers, mangelnden Besucherinteresse oder ähnlichem erfolgt. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar1. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugKäufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen bei STAHL eingegangen ist. 2. Zahlungen des Käufers können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Kassabereich der Geschäftsräumlichkeiten von STAHL ge- leistet und durch Vorlage des von STAHL hierbei ausgefolgten Kassabeleges nach- gewiesen werden. Zahlungen sind unabhängig von allenfalls angegebenen Zweck- bestimmungen der Reihe nach zunächst auf Umsatzsteuer, Zinsen, Zinseszinsen, diverse Spesen und zuletzt auf den noch aushaftenden vertragsgegenständlichen Preis zu leisten. Zessionen, Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Das vereinbar- te Entgelt ist unbeschadet einer Anzahlung auf den Kaufpreis vom Käufer Zug um Zug gegen Übergabe des Kaufgegenstandes auszufolgen. 3. Im Falle eines Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% (zwölf) p.a. als vereinbart, wobei die Bezahlung allfälliger Mahn-, Inkasso-und An- waltskosten, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, als vereinbart gelten. Pro erfolgte Mahnung ist STAHL berechtigt, ein Bearbeitungs- entgelt in der Höhe von Euro 30 (dreißig) in Rechnung zu stellen. Für den Fall einer vereinbarten Ratenzahlung tritt Terminverlust ein, sobald der Käufer mit nur einer Zahlung auch nur einer Rate mehr als acht Tage in Verzug gerät. 4. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, ist er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es be- rechtigt, seine Verbindlichkeiten dann durch Aufrechnung zu tilgen, wenn STAHL zahlungsunfähig ist, wenn die Gegenforderung in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbareinem rechtlichen Zusammen- hang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers steht, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart diese gerichtlich festgestellt oder von STAHL anerkannt worden ist. Entscheidend Darüber hinaus und bei Vorliegen eines beiderseitigen Unternehmergeschäfts ist eine Aufrechnung des Käufers ausge- schlossen. 5. Im Falle einer Fremdfinanzierung behält STAHL einen Fahrzeugschlüssel ein, bis der Kaufpreis zur Gänze vom Drittfinanzierer bezahlt ist. Es wird vereinbart, dass für das Datum den Fall, dass der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel Kaufpreis weder von der Bank nicht diskontiertdrittfinanzierenden Stelle (Kreditin- stitut, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenBank, Leasing u.ä. 7.2 Werden die ) noch vom Käufer binnen der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen wird, STAHL berechtigt ist, unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über Setzung einer 5-tägigen Nachfrist den Kaufpreis entweder dem Basiszinssatz nach § 247 BGB Käufer oder dem Drittfinanzierer gegenüber sofort fällig zu verzinsenstellen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung Kommen weder der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich Drittfinanzierer noch der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältKäufer binnen dieser Frist der Zah- lungsaufforderung nach, ist ROTAERNUM STAHL berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführensich den Besitz an dem im Eigen- tumsvorbehalt von STAHL stehenden Kaufgegenstand und dem Typenschein sofort selbst zu verschaffen. Der Einzug erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. Für den Fall der berechtigten Einziehung des Kaufgegenstandes durch STAHL ver- zichtet der Käufer auf Einbringung einer Besitzstörungsklage und ist diesfalls auch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche aus dem Einzug der Sa- che abzuleiten. Darüber hinaus schuldet der Käufer STAHL Verzugszinsen aus dem nicht beglichenen Kaufpreis in vereinbarter Höhe.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Gebrauchtfahrzeug

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 3.1 Unsere Rechnungen sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind spesenfrei innerhalb von 30 Tagen nach ab Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, netto zahlbar oder – wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der keine Zahlungsrückstände bestehen – mit 4 % Skonto bei Vorauskasse oder 2 % Skonto bei Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf innerhalb von 14 Tagen. 3.2 Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber und unter dem ROTAERNUM-Konto als ZahlungVorbehalt unserer Annahme im Einzelfall entgegengenommen. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Wechselzahlung be- steht keine Skontoberechtigung. Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchensonstige Spesen sind vom Kunden zu tragen und sofort zur Zahlung fällig. 7.2 Werden 3.3 Gegen unsere Forderungen kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu, die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Einrede des nicht erfüll- ten Vertrages (§ 320 BGB) steht dem Besteller bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen uneingeschränkt zu. Er kann unter diesen Voraussetzungen die Zahlung der Vergütung bei Mängeln der Lieferung nur in der Höhe zurückhalten, die dem Wert der mangelhaften Lieferung entspricht. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw3.4 Befindet sich der Besteller mit Zahlungen gleich welcher Art im Verzug oder tritt in seinen Vermögens- verhältnissen eine nicht nur unbedeutende Verschlechterung ein, so werden sämtliche Forderungen gegen ihn zur sofortigen Zahlung fällig. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten Das gilt auch für ursprünglich gestundete Rechnungen sowie später fällige Wechsel oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Schecks. Eine solche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ist u.a. anzunehmen, wenn Wechsel oder erfährt ROTAERNUMSchecks protestiert werden oder eine Kreditversicherung die Deckung ablehnt bzw. die Deckung erheblich reduziert, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, das von dem Kreditversicherer gesetzte Limit überschritten ist ROTAERNUM bzw. durch die be- absichtigte Lieferung überschritten würde. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur für alle weiteren Liefe- rungen Vorkasse zu verlangen. 3.5 Wir sind berechtigt, gegenüber Forderungen des Bestellers aufzurechnen mit den Forderungen, die andere Gruppenunternehmen der MeierGuss Gruppe (MeierGuss Sales & Logistics GmbH & Co. KG, Xxxxxxxx Xxxxx Eisengießerei GmbH & Co. KG, der MeierGuss Limburg GmbH & Co. KG) gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenden jeweiligen Besteller haben.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzglSofern die Honorierung des Auftragnehmers nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese auf der Basis der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage des Auftragnehmers. Umsatzsteuer Dem Kunden wird nach Wunsch vor jeder kostenverursachenden Arbeit ein Kostenvoranschlag in schriftlicher Form unterbreitet. Separat berechnet werden: Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen (Marktforschung etc.), je nach entsprechendem Aufwand. Zahlung ist abzugsfrei bei Abholung zu leisten und wird fällig am vereinbarten Lieferdatum in der Währung der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Ein Abzug von Xxxxxx, gleich in welcher Höhe, wird in keinem Falle anerkannt. Sind Monatskonten vereinbart, muss die Zahlung bis zum 15. des folgenden Monats geleistet werden. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen, Wechsel nur aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung und auch nur zahlungshalber. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum sofort fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem normalen Bankkreditzinssatz ab Fälligkeit der Forderung zu erheben. Bei Bereitstellung besonderer Materialien oder Vorleistungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierfür Vorauszahlung zu verlangen. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugAuftraggeber ist nicht berechtigt, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g gegen fällige Ansprüche des Auftragnehmers mit bestrittenen Forderungen die Aufrechnung zu erklären. Einem Auftraggeber, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht geleistet hatzu. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nichtKosten für Reisen zum Firmensitz des Kunden im Rahmen der normalen Betreuung werden nicht berechnet. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel sonstigen Reisen im besonderen Auftrag des Kunden werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastetberechnet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz Tritt nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über Vertragsschluss eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse in den Vermögensverhältnissen des Kunden Auftraggebers ein oder erfährt ROTAERNUMwird dem Auftragnehmer eine solche bekannt, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältso kann dieser Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sein sollten; er ist ROTAERNUM zudem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführennicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotzverzugsbegründender Mahnung keine Zahlung leistet. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber gelieferten Klischees, Filmen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Bezahlung zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 1. Der Kunde ist zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, welches sich aus dem Auftrag sowie dem jeweils gültigen Preisblatt der Gesellschaft ergibt. Sämtliche von der Gesellschaft genannten Preise verstehen sich, soweit dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, inklusive der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Preisänderungen werden einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Bei Preiserhöhungen kann der Kunde bis zum Wirksamwerden der Änderung sofern diese Ihn betreffen außerordentlich kündigen. Die Gesellschaft weist den Kunden auf diese Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich hin. Preisänderungen von bereits erfolgten Leistungen sind Nettobeträge ab Werk zzglausgeschlossen. 2. Umsatzsteuer Der Kunde wählt bei der Auftragserteilung zwischen den angebotenen Zahlungsintervalle. Die Gesellschaft wird den Bankeinzug entsprechend der gewählten Intervalle jeweils am Ende der Abrechnungsperiode vornehmen. Der Kunde kann die Zahlungsintervalle jederzeit im persönlichen Bereich im SHC- Care Portal mit Wirkung für die Zukunft verändern- Die Gesellschaft kann im Falle eines begründeten Verdachts, Beendigung des Vertragsverhältnisses egal aus welchem Grund oder Kündigung durch den Kunden die gesamte Forderung fällig stellen. 3. Sämtliche Rechnungen der Gesellschaft sind mit Bereitstellung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Bereitstellung der Rechnung erfolgt elektronisch via E-Mail an der vom Kunden angegebenen Adresse. Darüber hinaus wird die Rechnung zur Einsicht und Download elektronisch im persönlichen Bereich innerhalb des SHC-Care Portals unter xxx.xxx-xxxx.xx zur Verfügung gestellt. Sofern auf Wunsch des Kunden eine postalische Zusendung der Rechnung erfolgen soll, ist SHC berechtigt, hierfür je Zusendung ein angemessenes gesondertes Entgelt in Rechnung zu stellen. Einwendungen gegen Rechnungen der Gesellschaft sind innerhalb von 30 Tagen sechs (6) Wochen nach Rechnungsdatum zahlbarderen Zugang schriftlich geltend zu machen. 4. Zahlungen erfolgen ausschließlich durch Einzug per Lastschriftverfahren. Der Kunde erteilt hierzu SHC ein Mandat zum SEPA- Basislastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. SHC kündigt dem Kunden den Ersten Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre- Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen. 5. Der Kunde kommt in jedem Fall auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarZugang einer Rechnung oder der Mitteilung, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart dass die Rechnung im Kundenportal eingestellt worden ist, bezahlt. Entscheidend für das Datum der Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. SchecksSHC berechtigt, WechselVerzugszinsen nach §§ 288, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsenverlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtDem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung 6. Gegen Forderungen der Gesellschaft kann der Kunde nur mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sindfestgestellten Forderungen aufrechnen. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk 13.1 Der Kunde zahlt für die vertraglichen Leistungen gem. Anlage 1 die im Bestellformular aufgeführten Preise. Die Preise verstehen sich Xxxxx, zzgl. Umsatzsteuer der gesetzlichen Umsatz- steuer. 13.2 Monatliche Entgelte werden für den jeweiligen Monat im Voraus am ersten Kalender- tag des 1. Monats fällig. 13.3 Nutzungsabhängige Entgelte und sind innerhalb von 30 Tagen sonstige Entgelte, deren Höhe vor der Leistungs- erbringung nicht feststeht, werden bei einer einmaligen Leistungserbringung nach Rechnungsdatum zahlbarder Leistungserbringung und bei einer fortlaufenden Leistungserbringung monatlich im Nachhinein berechnet. 13.4 Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzugerteilt Optica zu diesem Zweck ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Kunde hat für ausreichende Deckung seines Xxxxxx zu sorgen. Gebühren, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g die Optica durch eine nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbargerechtfertigte Rückbuchung entste- hen, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastetin Rechnung gestellt. Werden angenommene Wechsel Optica ist in einem solchen Fall außerdem berechtigt, dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zzgl. der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung zu verzinsenstellen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens höheren Schadens bleibt unberührtOptica vorbehalten. Optica verpflichtet sich, die an- vertrauten Kontodaten vertraulich zu behandeln und nach vollständiger Beendigung der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden in den Stammdaten zu löschen. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen 13.5 Ist ein Lastschrifteinzug nicht möglich, ist Optica gem. § 320 BGB berechtigt, den 13.6 Optica kann die Vergütung nach Ziff. 13.1 nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Optica wird dem Kunden etwaige Erhöhungen der Vergütung rechtzeitig, spätestens drei Monate vor deren Inkrafttreten, in Textform mitteilen. Eine Preiserhöhung kommt 13.7 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, bestrittenen aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Der Kunde darf Zurückbehal- tungsrechte nur wegen oder Gegenansprüchen, die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässigunbestritten, wenn die Gegenansprüche unbestritten bestritten aber entschei- dungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind, geltend machen. Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Rechnung haben innerhalb von 30 Werktagen nach Zugang der jeweiligen Rechnung zu erfolgen, andernfalls sind diese ausgeschlossen. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Eine Anbindung an Die Ti

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge Rechnungen sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind zahlbar innerhalb von 30 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung ohne Abzug. Fracht- und Montagerechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift werden auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlungden vereinbarten Fertigstellungstag im Werk datiert. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden Überschreitung des Zahlungsziels ist die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel REV Ritter GmbH vorbehaltlich weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach Basiszins gemäß § 247 288 BGB geltend zu verzinsenmachen. Ferner ist die REV Ritter GmbH bei Überschreitung des Zahlungsziels durch den Käufer zur Zurückhaltung aller Lieferungen berechtigt, ohne dadurch in Lieferverzug zu geraten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Entgegennahme von Wechseln erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung im Ausnahmefall und stets nur erfüllungshalber sowie unter Ablehnung der Haftung für rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorlage der Protestierung. Wechsel werden außerdem nur unter Ablehnung von Xxxxxx angenommen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder Diskontfähigkeit der angenommenen Wechsel wird vorausgesetzt. Einziehungs- und Diskontspesen, einschließlich Wechselsteuer, gehen zu Lasten des Käufers. Auch Schecks, die im Übrigen nicht als Barzahlung gelten, werden nur unter Vorbehalt angenommen. Insoweit gilt das für den Wechsel Ausgeführte entsprechend. Der Käufer ist zu einer Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässigden Ansprüchen der REV Ritter GmbH gegenüber nicht berechtigt, wenn es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle . Die Abtretung von irgendwelchen Ansprüchen gegen die REV Ritter GmbH ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung zulässig. Der Käufer verpflichtet sich darüber hinaus, die REV Ritter GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Voraussetzung für die Lieferpflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Käufers, die dieser mit seiner Bestellung versichert. Gerät der Käufer länger als eine Woche mit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten Umstände ein, welche begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit rechtfertigen, so werden alle Forderungen der REV Ritter GmbH ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel sofort fällig und sind in bar zahlbar. In diesen Fällen ist die REV Ritter GmbH vorbehaltlich ihrer sonstigen Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM außerdem berechtigt, nur noch ausstehende Lieferungen gegen Barzahlung – im Voraus – oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung sonstige Sicherstellung weiterzuliefern oder Sicherheitsleistung auszuführenvom Vertrag zurückzutreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl4.1. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind spätestens an dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum ohne jeden Abzug zahlbarund spesenfrei zu begleichen. Skontoabzug ist nicht zulässig, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden istes sei denn, er wurde ausdrücklich vereinbart. Entscheidend für das Datum Ist ein Skontoabzug mit dem jeweiligen Angebot/Vertrag oder in der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecksjeweiligen Rechnung niedergelegt, Wechselso wird dieser nur insoweit gewährt, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlungim Zeitpunkt des Zahlungseingangs kein fälliger Saldo zu Gunsten von Olympus bestehen bleibt. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- Reparaturen und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenErsatzteillieferungen ist ein Skontoabzug ausgeschlossen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten4.2. Zahlungen gelten an dem Tage als geleistet, hat er die jeweilige Forderung mit 8% an dem Olympus über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtden Betrag verfügenkann. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist 4.3. Dem Besteller stehen Verrechnungsansprüche nur zulässigdann zu, wenn die seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt von Olympus anerkannt sind. 7.4 Alle Rechte 4.4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Besteller verpflichtet, ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über der jeweiligen SARON 3- Monate Compound Rate (publiziert von SIX), mindestens jedoch in Höhe von 5% zu zahlen. Olympus behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Anzahlungen oder Vorauszahlungen des Bestellers werden nicht verzinst. Olympus ist ausserdem berechtigt, Lieferungen auch aus anderen Aufträgen – in angemessenem Mass und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht Umfang - zurückzuhalten und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten Vorankündigung nur noch gegen Vorkasse oder übertragen werdenper Nachnahme auszuführen. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über 4.5. Ungeachtet der in diesen AVB aufgeführten Rechte bleiben Olympus die gesetzlichen Rechte aufgrund des Zahlungsverzuges und der Zahlungsfälligkeit erhalten. Gegen Olympuslaufende Lieferfristen werden um die Dauer des Zahlungsverzuges verlängert. 4.6. Werden nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse Vermögenssituation des Kunden oder erfährt ROTAERNUMBestellers offenkundig zu Tage, dass sich wodurch die Bezahlung der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältoffenen Forderungen von Olympus durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, so ist ROTAERNUM Olympus berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen nach Xxxx - ggf. unter Bestimmung einer angemessenen Frist - Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenzu verlangen und, wenn der Besteller die Vertragserfüllung bzw. die Sicherheitsleistung endgültig verweigert oder nach Fristsetzung nicht die Gegenleistung bewirkt bzw. Sicherheit geleistet hat, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann Olympus den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Nettobeträge ab Werk zzglRechnungen sofort nach Zugang und Lieferung rein netto fällig. 2. Umsatzsteuer und Etwaig gewährte Skonti oder Rabatte gel- ten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nur für die jeweilige Be- stellung, für die sie schriftlich vereinbart worden sind. 3. Zahlungen sind innerhalb grundsätzlich durch Über- weisung zu leisten. Etwaige Überwei- sungskosten sind durch den Käufer zu tra- gen. Eine Zahlung per Wechsel kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt Pfinder erfolgen; die Entgegennahme des Wechsels erfolgt in jedem Fall nur erfül- lungshalber. 4. Der Käufer kommt automatisch 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, es sei denn, dass er die Nichtleistung nicht zu vertreten hat. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Pfinder be- rechtigt Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu ver- langen. Darüber hinausgehende Ansprü- che bleiben vorbehalten. Ist eine Raten- zahlung vereinbart und kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf so werden die Restschulden aus dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenVer- tragsverhältnis sofort fällig. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten5. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zu- rückbehaltung, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist auch bei erfolgter Mängel- rüge, nur zulässigberechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder Gegenan- sprüche rechtskräftig festgestellt oder un- bestritten sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw6. aus den Verschlechtern sich die Vermögensver- hältnisse des Käufers nach Vertrags- schluss oder wird eine Vermögensver- schlechterung erst nach Vertragsschluss für Pfinder erkennbar, so dass der Zah- lungsanspruch von ihnen erfassten Verträgen könnenPfinder hierdurch ge- fährdet wird, mit Ausnahme so kann Pfinder, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, eingeräumte Zahlungsziele widerrufen sowie weitere Lieferungen von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten Vorauszahlungen oder übertragen werdender Einräumung sonstiger Sicherheiten abhängig machen. Dies gilt im Falle des Zahlungsverzugs entsprechend. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge 6.1 Soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, hat die Zahlung des Brut- topreises zuzüglich möglicher Nebenkosten innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarzu erfolgen. Der Ab- zug von Skonto bedarf der Vereinbarung in Textform. 6.2 Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden istwenn HANSA über den Betrag am Ort des Geschäftssitzes verfügen kann. Entscheidend für das Datum Im Falle der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten Annahme unbarer Zahlungs- mittel durch HANSA gilt gleichfalls erst nach Einlösung die unbedingte Kontogutschrift bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto die Verfügungsmöglichkeit über den geschuldeten Betrag als ZahlungErfül- lung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von stets zur Begleichung der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenältesten fälligen Schuldposten zuzüglich darauf angefallener Schuldzinsen verwandt. 7.2 Werden die unter 6.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist nach Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten6.1 kommt der Besteller ohne Weiteres, hat er die jeweilige Forderung mit 8% insbesondere ohne Mahnung, in Verzug und HANSA ist be- rechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu verzinsenverlangen. Die Gel- tendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringe- ren Schadens bleibt sowohl HANSA als auch dem Besteller vorbehalten. 6.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist HANSA berechtigt, auf alle fälli- gen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. 6.5 Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtZurückbehaltungsrechts, wenn sie rechts- kräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demsel- ben Vertragsverhältnis beruht. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden 6.6 HANSA ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen Serviceleistungen nur gegen Vorauszahlung Vo- rauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenauszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kre- ditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von HANSA durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet. Dies gilt ent- sprechend, wenn der Besteller die Bezahlung offener Forderungen von XXXXX verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechts- kräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen von HANSA beste- hen. Im Weigerungsfalle ist XXXXX berechtigt vom Vertrag ganz oder teil- weise zurückzutreten, wobei im Falle des Teilrücktritts Forderungen für be- reits erfolgte Teilleistungen von HANSA sofort fällig werden.

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Samples: Allgemeine Servicebedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzglFalls nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis bei Bekanntgabe der Lieferbereitschaft am Erfüllungsort, spätestens bei Lieferung zu be- zahlen. Umsatzsteuer Xxxx ist berechtigt die Übergabe bis zum Erhalt des Kaufpreises (bar oder Gutschrift auf Bankkonto) zu verweigern. Wechsel und sind innerhalb Schecks werden nur auf- grund ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung und diesfalls nur zahlungshalber nicht an Erfüllung statt angenommen. Sollte der Kunde mit der Bezahlung des Kauf- preises oder mit der Annahme des Kaufgegenstandes - aus welchen Gründen immer - in Verzug geraten, verpflichtet er sich, Verzugszinsen in Höhe von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar1,25% pro Monat zu bezahlen. Xxxx ist im Verzugsfall berechtigt, bis zur gänzlichen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt aller Zinsen und Spesen jede Leistung (als auch z.B. Verbesserungsarbeiten zur Erfüllung der Gewährleistung u.ä.) zu verweigern und in seiner Gewahrsame befindliche Waren zurückzubehalten. Zahlungen werden zuerst auf Kosten, sonstige Nebenforderungen und Zinsen und erst dann auf das Kapital angerechnet. Falls ein Teil der Forderungen von Xxxx be- reits gerichtlich geltend gemacht ist und ein anderer Teil noch nicht, so werden Teil- zahlung - in der angegebenen Reihenfolge - jedenfalls zuerst auf die noch nicht ge- richtsanhängigen Forderungen angerechnet. Der Kunde kommt verpflichtet sich, im Fall des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung des Kaufpreises samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen(u.a. in tarif- mäßiger Höhe), Barauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu ersetzen und Xxxx in jedem Fall für die aus der Eintreibung der Forderungen entstandenen Kosten schad- und klaglos zu halten. Sollte aufgrund des Annahme- und/oder Leistungsverzuges des Kunden dieser Ver- trag aufgelöst werden, ist Xxxx berechtigt, unabhängig vom Verschulden des Kunden eine Stornogebühr in Verzugder Höhe des entgangenen Gewinnes, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g mindestens jedoch in der Höhe von 20% des Kaufpreises zu fordern. Darüber hinausgehende Ansprüche (ins- besondere der volle Ersatz für nicht geleistet hatmarktgängige Waren oder Sonderanfertigungen in voller Höhe) bleiben hievon unberührt. Einer gesonderten Mahnung bedarf es Insbesondere ist Xxxx berechtigt, für jeden Zeitraum in diesem Falle nichtdem der Kaufgegenstand dem Kunden zur Verfügung stand (also vom Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an Xxxx), ein Benützungsentgelt von 5 % des Kaufpreises pro Monat in Rechnung zu stellen. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarFür diesen Fall gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Mietverträge (AVB-M) als zusätzlich vereinbart. Der Kunde ist nicht berechtigt, sofern fällige Zahlungen wegen Gegenforderungen (z.B. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche) zurückzuhalten. Gegen Ansprüche von Xxxx können nur fällige Gegenforderungen des Kunden aufgerechnet werden, die unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind. Wird dem Kunden das Recht eingeräumt, seine Schuld in Teilzahlungen zu leisten, so tritt Terminsverlust bei nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden istrechtzeitiger oder nicht vollständiger Bezahlung von nur einer Rate ein. Entscheidend für das Datum der Zahlung Diesfalls ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift Kunde verpflichtet den Kaufgegenstand sofort an Xxxx zur einstweiligen Sicherstellung und späteren Befriedigung auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenseine Kosten zurückzustellen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Kaufvertrag

Zahlungsbedingungen. 7.1 4.1 Die Höhe der Provision richtet sich nach den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden und im Angebot bekannt gegebenen Preisen. 4.2 Alle Rechnungsbeträge vom Kunden vertraglich zu erbringenden Zahlungen sind Nettobeträge ab Werk zzglbinnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. 4.3 Der Kunde hat dem Makler Änderungen seines Namens, seiner Zahlstelle, einen Wechsel von vertretungsbefugten Organen sowie Änderungen von Rechtsform, Gesellschaftsbezeichnung, Firma oder der Firmenbuchnummer unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Ist keine diesbezügliche Änderungsmeldung erfolgt, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Adresse oder – sofern er nicht Verbraucher ist – Zahlstelle abgesandt wurden. 4.4 Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Umsatzsteuer und allfällige zusätzliche Gebühren und Abgaben werden getrennt ausgewiesen. 4.5 Im Zweifel werden Zahlungen des Kunden selbst ungeachtet anders lautender Widmungserklärungen des Kunden (sofern dieser nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist) auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Die Anrechnung erfolgt zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital. 4.6 Zahlungen gelten erst als getätigt, wenn sie auf dem Konto des Maklers eingelangt sind. Das Risiko fehlerhafter oder verzögerter Überweisungen trägt der Kunde. 4.7 Die Zurückbehaltung von Zahlungen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die nicht rechtskräftig festgestellt sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbaroder vom Makler nicht anerkannt wurden, ist unzulässig. Der Dieses Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG. 4.8 Gerät der Kunde kommt in jedem Fall mit einer Zahlung in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung so ist der Eingang bei ROTAERNUM. SchecksMakler berechtigt, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 12 % per anno, die anfallenden Diskont- tatsächlich angefallenen notwendigen und Wechselspesen zweckentsprechenden Mahn- und Inkassoaufwendungen, wobei sich der Makler auch Dritter bedienen kann, sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von angefallenen zweckdienlichen Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz in der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB gültigen Fassung zu verzinsenverrechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührtdem Makler ausdrücklich vorbehalten. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen 4.9 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Makler berechtigt ist, die Verfolgung seiner Forderung nach der ersten Mahnstufe an ein Inkassoinstitut oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindan einen Rechtsanwalt zu übergeben. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich 4.10 Kommt der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältmit der Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages der Rechnung in Verzug und wurde er unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist erfolglos gemahnt, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenso sind allenfalls nach bereits erfolgter Rechnungslegung gewährte Nachlässe obsolet und die ursprünglich (vor Rechnungslegung) vereinbarte Provisionshöhe fällig.

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Samples: Provision Agreement

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl10.1. Umsatzsteuer und sind Der Energierechnungsbetrag ist innerhalb von 30 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarab Zugang der Rechnung fällig. Die Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten des Kunden. Bankspesen, mit denen der Lieferant belastet wird, werden nicht weitergegeben. Davon ausgenommen sind Spesen für Rückbuchungen und sonstige vom Kunden verschuldete Spesen und Bankgebühren. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzughat monatlich, wenn er jeweils bis spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat7. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbardes Monats, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenTeilzahlungsbeträge zu leisten. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom 10.2. Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist Lidl Energie berechtigt, für alle sich auf Grund dieses Vertrages seitens des Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8gegenüber Lidl Energie ergebenden Zahlungsverpflichtungen bei einer allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach p. a., wie er von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Wird der Basiszinssatz von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr veröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Unternehmern kommen die gesetzlichen Bestimmungen des § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt456 UGB zur Anwendung. 7.3 Die Zurückbehaltung 10.3. Lidl Energie ist berechtigt, bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden diesem für jede Mahnung einen Kostenersatz gemäß dem für den Kunden geltenden Preisblatt zu verrechnen, soweit dieser Betrag in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Weiters hat der Kunde, bei vom Kunden verschuldetem Zahlungsverzug, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten, in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe, zu bezahlen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für Xxxxxx, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt zudem § 458 UGB, wonach Lidl Energie bei der Verzögerung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung Geldforderungen berechtigt ist, vom Schuldner den in § 458 UGB jeweils geregelten Pauschalbetrag (mit Ausgabedatum der AGB in Höhe von € 40,-) zu fordern. 10.4. Lidl Energie ist berechtigt, Kosten der Verbuchung von durch den Kunden unvollständig übermittelten Telebankingformularen sowie nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen in Form eines Pauschalbetrages von maximal € 5,- für Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Zudem ist Lidl Energie berechtigt, Kosten für Rechnungsduplikate und zusätzliche zur Jahresabrechnung angeforderte Rechnungen gemäß dem für den Kunden geltenden Preisblatt zu verrechnen. 10.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen an Lidl Energie aufzurechnen, außer im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Lidl Energie und außer in jenen Fällen, in denen die Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden ist nur zulässig, wenn stehen und die Gegenansprüche unbestritten entweder gerichtlich festgestellt oder rechtskräftig festgestellt anerkannt worden sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl10.1. Umsatzsteuer und sind Der Energierechnungsbetrag ist innerhalb von 30 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarab Zugang der Rechnung fällig. Die Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten des Kunden. Bankspesen, mit denen der Lieferant belastet wird, werden nicht weitergegeben. Davon ausgenommen sind Spesen für Rückbuchungen und sonstige vom Kunden verschuldete Spesen und Bankgebühren. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzughat monatlich, wenn er jeweils bis spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat7. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbardes Monats, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenTeilzahlungsbeträge zu leisten. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom 10.2. Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist Lidl Energie berechtigt, für alle sich auf Grund dieses Vertrages seitens des Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8gegenüber Lidl Energie ergebenden Zahlungsverpflichtungen bei einer allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach p. a., wie er von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Wird der Basiszinssatz von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr veröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Unternehmern kommen die gesetzlichen Bestimmungen des § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt456 UGB zur Anwendung. 7.3 Die Zurückbehaltung 10.3. Lidl Energie ist berechtigt, bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden diesem für jede Mahnung einen Kostenersatz gemäß dem für den Kunden geltenden Preisblatt zu verrechnen, soweit dieser Betrag in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Weiters hat der Kunde, bei vom Kunden verschuldetem Zahlungsverzug, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten, in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe, zu bezahlen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für Xxxxxx, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt zudem § 458 UGB, wonach Lidl Energie bei der Verzögerung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung Geldforderungen berechtigt ist, vom Schuldner den in § 458 UGB jeweils geregelten Pauschalbetrag (mit Ausgabedatum der AGB in Höhe von € 40,-) zu fordern. 10.4. Lidl Energie ist berechtigt, Kosten der Verbuchung von durch den Kunden unvollständig übermittelten Telebankingformularen sowie nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen in Form eines Pauschalbetrages von maximal € 5,- für Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Zudem ist Lidl Energie berechtigt, Kosten für Rechnungsduplikate und zusätzliche zur Jahresabrechnung angeforderte Rechnungen gemäß dem für den Kunden geltenden Preisblatt zu verrechnen. Stand: 01.01.2023 10.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen an Lidl Energie aufzurechnen, außer im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Lidl Energie und außer in jenen Fällen, in denen die Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden ist nur zulässig, wenn stehen und die Gegenansprüche unbestritten entweder gerichtlich festgestellt oder rechtskräftig festgestellt anerkannt worden sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge a. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind Nettobeträge alle Zahlungen spesenfrei und ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Werk zzglRechnungslegung zu leisten. Wechsel werden nicht angenommen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen, aus welchen Gründen auch immer, von Seiten des Kunden sind mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig. Zahlungen an die Sisando GmbH haben mit Schuld befreiender Wirkung ausschließlich auf das unten angeführten Konten oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfolgen. Oberbank Wels, KtNr.:281-4850/78, BLZ 15130 b. Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, auch wenn für die Bezahlung des Kaufpreises andere Zahlungs- konditionen vereinbart wurden. Grundsätzlich sind die Umsatzsteuergesetze von Seiten des Kunden zu berücksichtigen. Die Legung von Umsatzsteuerabschlags- rechnungen im Falle längerer Prüf- und sind innerhalb von 30 Tagen Zahlungsziele gilt als vereinbart. c. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Annahmeverzug und bei Terminsverlust ist die Sisando GmbH berechtigt, Verzugszinsen nach Rechnungsdatum zahlbarMaßgabe des § 1333 Abs. Der Kunde kommt in jedem 1 ABGB zu berechnen. Im Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung Säumnis ist der Eingang bei ROTAERNUMKunde weiters verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch andere von ihm verschuldete, der Sisando GmbH erwachsende Schäden wie insbesondere die notwendigen Kosten der zweckentsprechenden außergerichtlichen und gerichtlichen Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen nach Maßgabe des §1333 Abs. Schecks2 ABGB zu ersetzen. Vom Kunden geltend gemachte Gewährleistungs- oder Garantieansprüche berechtigen diesen nicht, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei vereinbarte Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenzurückzuhalten. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. d. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung Mitarbeiter der Sisando GmbH sind zur Entgegennahme von Zahlungen wegen oder nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen, Kosten und dann auf die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des jeweils älteste Forderung der Sisando GmbH gegen den Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindangerechnet. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge 2.1 Der Verkäufer stellt eine Rechnung aus, die die Funktion eines Buchhaltungsbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 563/1991 Slg., über die Buchhaltung, in der Fassung späterer Vorschriften, und zugleich die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer, in der Fassung späterer Vorschriften, ggf. gemäß anderen Rechtsvorschriften erfüllt. 2.2 Die Fälligkeit der gemäß den Bedingungen des Kaufvertrags in CZK ausgestellten Rechnung beträgt 21 Tage ab Werk zzgldem Datum der Ausstellung. Umsatzsteuer Wenn die Rechnung gemäß den Bedingungen des Kaufvertrags in einer anderen Währung als in CZK ausgestellt wird, beträgt die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage ab dem Tage der Ausstellung der Rechnung. 2.3 Wenn die Rechnung in einer anderen Währung als in CZK ausgestellt wird und sind innerhalb wenn es sich beim Käufer um eine natürliche Person mit Wohnsitz im Gebiet der Tschechischen Republik oder eine juristische Person mit Sitz im Gebiet der Tschechischen Republik handelt, ist die Rechnung in der vereinbarten Währung inklusive Bezifferung der MwSt. auszustellen. Die MwSt. ist gleichzeitig in CZK zu beziffern, wobei für die Umrechnung der Kurs des Devisenmarkts heranzuziehen ist, der von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarder Tschechischen Nationalbank an dem Tage verkündet wird, an dem die Pflicht entsteht, die Steuer auszuweisen. Der Kunde kommt Käufer hat die MwSt. in jedem Fall tschechischer Währung auf das in VerzugCZK geführte und in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Dies bezieht sich nicht auf Vorauszahlungsrechnungen, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g bei denen auch die MwSt. in der Fremdwährung zu entrichten ist. 2.4 Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers. Die Rechnung ist zu dem Zeitpunkt als beglichen anzusehen, in dem der gesamte in Rechnung gestellte Betrag dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Im Falle, dass durch Verschulden des Käufers der gegenständliche Betrag nicht geleistet hatauf das in der Rechnung angegebene Konto, sondern auf ein anderes Konto überwiesen wird und dass dem Verkäufer aus diesem Grunde zusätzliche Kosten entstehen, werden diese Kosten vorzugsweise aus dem gutgeschriebenen Betrag beglichen. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Der Restbetrag wird als der nicht gezahlte Teil der ursprünglichen Forderung angesehen. 2.5 Im Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung des Zahlungsverzugs ist der Eingang bei ROTAERNUMVerkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, und der Käufer ist verpflichtet, Verzugszinsen zu zahlen; die Höhe der Verzugszinsen ist gemäß der Regierungsverordnung Nr. Schecks351/2013 Slg., Wechselmit der die Höhe der Verzugszinsen sowie der Verzugsgebühren gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Überweisungen gelten erst in der Fassung späterer Vorschriften, festgelegt wurde, oder gemäß der einschlägigen rechtlichen Regelung zu beziffern, die in Zukunft die vorgenannte Verordnung im betreffenden Umfang ersetzen wird. 2.6 Wenn der Käufer mit der Begleichung fälliger Rechnungen in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche weiteren Warenlieferungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Nichtrealisierung von Lieferungen gemäß dem vorangehenden Satz ist nicht als Verletzung des Kaufvertrags anzusehen und der Verkäufer haftet für keine dadurch eventuell verursachten Schäden. 2.7 Wenn die Höhe sämtlicher beim Verkäufer erfassten Schulden des Käufers nach Einlösung bzwerfolgter Lieferung der bestellten Waren das aktuelle vom Verkäufer festgelegte Kreditlimit, das heißt die genehmigte vom Verkäufer auf der Grundlage der Auswertung der Kreditwürdigkeit des Käufers festgelegte maximale Höhe der offenen Forderungen übersteigen würde, ist der Käufer nicht berechtigt zu fordern, dass die Waren geliefert werden, und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Waren zu liefern. Gutschrift Beim Vertragsabschluss wird der Käufer über das aktuelle Kreditlimit informiert, jede Änderung des Kreditlimits ist dem Käufer unverzüglich in Form einer E-Mail an die E-Mail-Anschrift des Käufers mitzuteilen. 2.8 Der Verkäufer kann Steuerbelege in Urkunden-/Papierform oder in elektronischer Form ausstellen, zustellen und verwenden, wobei die elektronische Form eines Steuerbelegs als Priorität gilt. Als Zustellung eines elektronischen Steuerbelegs ist die Ausstellung des elektronischen Belegs im pdf-Formal auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenKundenportal anzusehen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl16.1) Zahlungsweise ist grundsätzlich das Einzugsverfahren bzw. Umsatzsteuer SEPA-Lastschriftverfahren, wofür der Kunde eine widerrufliche Einzugsermächtigung bzw. einen Lastschriftauftrag erteilt. Eine andere Zahlungsweise kann vereinbart werden und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarein zusätzliches Entgelt gem. Preisliste auslösen. 16.2) Der Kunde kommt in jedem Fall automatisch auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von spätestens 30 Tage 5 Werktagen ab Rechnungszugang so leistet, dass dieser bis dahin bei der MTEL Deutschland auf dem in der Rechnung jeweils angegebenen Konto eingeht. 16.3) Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung Verzugseintritt ist der Eingang bei ROTAERNUMKunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz zu zahlen (Mahngebühr). SchecksDie Mahngebühr ist der Preisliste zu entnehmen. Der MTEL Deutschland steht der Nachweis eines höheren Schadens, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsenNachweis eines geringeren Schadens offen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens Zinsschadens (Verzugsschadens) bleibt vorbehalten. Dieser beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und abweichend hiervon neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn der Kunde nicht ein Verbraucher ist. 16.4) Spätestens fünf Tage nach Zugang einer Rechnung muss der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird MTEL Deutschland das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Tage nach Zugang der Rechnung. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung rechtzeitig für eine ausreichende Deckung zu sorgen. MTEL Deutschland ist berechtigt, den Bankeinzug für die jeweilige Rechnung einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte. 16.5) MTEL Deutschland ist berechtigt, nach Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Kunden pauschalierten Schadensersatz gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste zu verlangen. Soweit es im Rahmen eines berechtigten Einzugs aufgrund erteilter Einzugsermächtigung bzw. erteiltem SEPA-Lastschriftauftrag zu einer Rückbelastung kommt, kann MTEL Deutschland einen pauschalierten Schaden gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste pro Rückbelastung verlangen, sofern der Kunde den Nicht-Einzug zu vertreten hat. Hinsichtlich vorstehender Schadenspauschalen gilt, dass beiden Seiten das Recht zusteht, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden niedriger oder höher ist. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder 16.6) Erteilt MTEL Deutschland im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzungen dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden und, soweit die Aufrechnung Kulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht, mit Gegenansprüchen des Kunden zukünftigen Forderungen verrechnet. Eine Auszahlung ist nur zulässigausgeschlossen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindes sei denn, der Kunde hat einen Anspruch auf Erteilung der Gutschrift. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über 16.7) Wird MTEL Deutschland nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUMbekannt (etwa, dass sich weil der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältin Zahlungsverzug gerät), so ist ROTAERNUM MTEL Deutschland berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenzu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann MTEL Deutschland ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt MTEL Deutschland ausdrücklich vorbehalten. 16.8) Der Kunde kann Einwendungen gem. § 67 TKG erheben.

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Samples: Telecommunications

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 8.1 Unsere Rechnungen sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind zahlbar innerhalb von 30 14 Tagen netto. Dienstleistungen (Montage, Inbetriebnahme, Kundendienst) sind netto ohne Abzug sofort nach Rechnungsdatum Rechnungstellung zahlbar. 8.2 Bei Leistungen mit einer Lieferzeit von mehr als sechs Monaten ab Vertragsschluss behalten wir uns die Vereinbarung eines besonderen Zahlungsplanes vor. 8.3 Wechsel nehmen wir nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber und auf Kosten des Kunden an. Eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung besteht nicht. 8.4 Zur Regelung des Verzuges finden die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 286 BGB) Anwendung. Während des Verzuges sind Geldschulden mit 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, ab der zweiten Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 und ab der dritten Mahnung EUR 15,00 zu berechnen. 8.5 Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung unbestritten ist oder rechtskräftig feststeht. 8.6 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Unternehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht zu, es sei denn, dass die Forderung unbestritten ist oder rechtskräftig feststeht. 8.7 Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzugverpflichtet sich, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbardie technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat dass er die jeweilige Forderung mit 8% Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsendie Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtelektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind die Rechnungen von SCHULTE innerhalb von 30 Tagen 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzugdem Rechnungsaus- stellungsdatum, wenn er spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g Lieferung, fällig und zu zahlen. SCHULTE ist jedoch – auch im Rahmen einer laufenden Ge- schäftsbeziehung – jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teil- weise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Ein entsprechender Vorbe- halt ist von SCHULTE spätestens mit Auftragsbestätigung zu erklären. 8.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn SCHULTE über den gezahlten Betrag frei verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zah- lung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. 8.3 Mit Ablauf der unter Ziff. 8.1 benannte Fristen gerät der Käufer in Verzug. Während des Verzugs ist SCHULTE berechtigt, Verzugszin- sen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszins- satz) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens durch SCHULTE ist zulässig. 8.4 Wenn SCHULTE nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbe- sondere über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensver- hältnisse (z.B. Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Nichteinlösung von Schecks, Einstellung von Zahlungen oder wenn der Käufer mehrmals fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht geleistet bezahlt), so ist SCHULTE be- rechtigt, sofern die Umstände geeignet sind, den Anspruch auf Gegen- leistung zu gefährden, die Leistung zu verweigern und die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es SCHULTE ist in diesem Falle nichtFall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarDas Leistungsverweigerungs- recht besteht nur, sofern wenn der Käufer trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden bereit ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung 8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist Zu- rückbehaltungsrechts nur zulässigberechtigt, wenn die seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden oder von SCHULTE unbestritten sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 7.1 8.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber in Verzug. Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn sie dem Auftragnehmer gutgeschrieben wird. Bei Vorauszahlung bzw. Barzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall werden 2 % Skonto gewährt. 8.2 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarHöhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden soweit der Auftraggeber kein Verbraucher ist. Entscheidend für das Datum Ist der Zahlung Auftraggeber Verbraucher, ist der Eingang bei ROTAERNUM. SchecksAuftragnehmer berechtigt, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel Verzugszinsen in Höhe von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsenverlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. 7.3 8.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Zahlung mittels Schecks oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindWechsel wird grundsätzlich ausgeschlossen. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den 8.4 Erhält der Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Kenntnis von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden Auftraggebers, die nach pflichtmäßigem kaufmännischem Ermessen geeignet sind, seinen Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so kann er bis zum Zeitpunkt seiner Leistung die Leistung einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder erfährt ROTAERNUMLeistung Zug-um-Zug gegen die Gegenleistung verlangen. Kommt der Auftraggeber dem berechtigten Verlangen des Auftragnehmers nicht oder nicht rechtzeitig nach, dass sich so kann der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältAuftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. 8.5 Kommt der Auftraggeber mit einer Teilleistung in Rückstand, so kann der Auftragnehmer die gesamte Restforderung sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, der durch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage bedingt ist, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Bei nichtvermögensbedingtem Leistungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. 8.6 Der Auftraggeber kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Mit Mängelansprüchen des Auftraggebers ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführeneine Aufrechnung bzw. ein Zurückbehaltungsrecht dagegen stets möglich.

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Samples: Nationale Allgemeine Verkaufs Und Leistungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 8.1 Zahlungen sind Nettobeträge ab Werk zzglsofort netto nach Rechnungslegung fällig. Umsatzsteuer Neukunden und Kunden mit Firmensitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind innerhalb von 30 Tagen zur Leistung der Vorkasse netto verpflichtet. Verzug tritt auch ohne Mahnung bei Rechnungsstellung spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zahlbarFälligkeit ein. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung Kaufpreis ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Wir behalten uns die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von 8.2 Sieht der Vertrag Barzahlung bei Lieferung vor, so gilt auch eine Lieferung und Zahlung per Nachnahme ausdrücklich als vereinbart. Alle Zahlungen wegen sind nur an uns auf unsere Bank- oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden Postgirokonten zu leisten. 8.3 Ein Abzug vereinbarter Skonti ist nur nicht zulässig, wenn der Käufer mit der Zahlung einer anderen Rechnung im Rückstand ist. 8.4 Befindet sich der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung im Verzug oder wird nach Vertragsabschluss bekannt, dass aufgrund der schlechten Vermögensverhältnisse des Käufers mit einer Befriedigung unserer Forderung nicht zu rechnen ist – wie Zahlungseinstellung, Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers, Geschäftsauflösung, Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer – sind wir berechtigt, die Gegenansprüche unbestritten sofortige Bezahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, einschließlich der laufenden Wechsel und der gestundeten Beträge, zu verlangen und die Erfüllung abgeschlossener Lieferverträge nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Etwaige weitergehende Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Vorschriften bei Verzug bleiben hiervon unberührt. 8.5 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt sindoder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge Die Rechnungen sind Nettobeträge ab Werk zzgl10 Tage nach Erhalt der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig. Umsatzsteuer und sind innerhalb Bei einer Weiterveräußerung (aus Sicherheitsgründen nur nach Maßgabe von 30 Ziffer 19 zulässig) in das Ausland ist der Gesamtrechnungswert vor der Grenzüberschreitung der Ware, also gegebenenfalls schon früher als nach 10 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug ist die GPG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu berechnen, es sei denn, der Kunde erbringt dem ihm gestatteten Nachweis, dass GPG ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als nach Rechnungsdatum zahlbardem o.g. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugZinssatz entstanden ist. Die GPG ist berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen. Eine Aufrechnung des Kunden gegen Ansprüche der GPG mit irgendwelchen Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatdie Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nichtDas Gleiche gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden gegen Ansprüche der GPG. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUMder GPG maßgeblich. SchecksGerät der Kunde in Zahlungsrückstand, Wechselist die GPG berechtigt, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzwweitere Lieferungen/Leistungen einzustellen, bis der Kunde sämtliche Rückstände einschließlich Zinsen und Kosten beglichen hat. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von Besteht berechtigter Anlass an der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen Kreditwürdigkeit des Kunden ist nur zulässigzu zweifeln, wenn und geht damit eine ernsthafte Gefährdung des Gegenleistungsanspruchs der GPG einher (z.B. Vermögensverschlechterung, Vermögensgefährdung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zahlungsverzug des Kunden) kann die Gegenansprüche unbestritten GPG u.a. sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig stellen, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder rechtskräftig festgestellt sindvon Sicherheiten (in Ziffer 8. nicht abschließend geregelt) abhängig machen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz geltend machen. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzglDie Zahlung ist vor Auslieferung des Luftfahrzeuges oder der Komponente fällig , vorbehaltlich etwaiger anderer schriftlicher und unterschriebener Vereinbarungen. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen M.C.M. behält sich das Recht vor, für jeden Kunden ein individuelles Kreditlimit zu setzen oder Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung zu verlangen. Bei Aufträgen die das vereinbarte Kreditlimit des Kunden überschreiten, behält M.C.M sich das Recht vor Zwischenrechnungen nach Rechnungsdatum zahlbarEingang der Workorder oder bei entsprechendem Baufortschritt zu stellen. Der Kunde kommt ist nicht berechtigt, Zahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten. Alle Zubehör- und Ersatzteile aber auch Austauschteile- und Aggregate bleiben das Eigentum von M.C.M. bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Verzugszinsen werden ohne Nachfrage oder juristischen Antrag auf Verzinsung des überfälligen Betrages fällig. Verzugszinsen belaufen sich auf 8 (acht) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB und werden monatlich erhoben. Zur Sicherung von Ansprüchen gegen den Kunden, einschließlich Ansprüchen in Bezug auf bereits gelieferte Waren und Dienstleistungen sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, behält sich M.C.M. ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht vor, dies gilt auch in Bezug auf Waren die zur Reparatur an M.C.M. übergeben wurden, sowie sonstiges Vermögen des Kunden in M.C.M. Besitz gemäß den Absätzen 647 273 BGB. M.C.M. behält sich in jedem Fall wird ein Zurückbehaltungsrecht vor, unabhängig von etwaig gewährten Zahlungszielen. In Ermangelung von schriftlichen und unterschriebenen anderslautender Vereinbarungen ist M.C.M. nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel zu akzeptieren, Barzahlung in VerzugEuro oder US-Dollar oder Banküberweisungen in diesen beiden Währungen werden, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es wie in diesem Falle nichtder Rechnung vermerkt akzeptiert. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbaranfallenden Kosten und Gebühren für Buchung, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen Wechselkursverluste sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenetwaige notwendige Inkassomaßnahmen gehen zu Lasten des Kunden. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Zahlungsbedingungen. 7.1 7.1. Wir ersuchen, uns sogleich bei Veranstaltungsbuchung die genaue Rechnungsadresse bekannt zu geben. Sollten Vertragspartner und Rechnungsempfänger nicht identisch sein, so ist die Bestätigung der Veranstaltungsbuchung sowohl vom Vertragspartner als auch vom Rechnungsempfänger zu zeichnen. In jedem Falle aber haften Vertragspartner und Rechnungsempfänger für alle ausstehenden Forderungen oder Teilforderungen aus dem gegenständlichen Auftrag zur ungeteilten Hand. 7.2. Alle Rechnungsbeträge Preise in unseren Angeboten verstehen sich, falls nicht anderes angeführt, als EURO- Nettopreise, d.h. exklusive der jeweils zur Anwendung kommenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Lieferungen und Leistungen sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind ohne Abzüge zahlbar innerhalb eines Zeitraumes von 30 8 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarRechnungserhalt. XXXXXXX PRISON behält sich das Recht vor, eine entsprechende Anzahlung zu verlangen. 7.3. CHATEAU PRISON ist berechtigt, dem Vertragspartner etwaige Überschreitungen der Mietdauer in Rechnung zu stellen. Es gelten dabei die jeweils gültigen Preislisten des CHATEAU PRISON. 7.4. Über das vereinbarte Ausmaß hinausgehende Zusatzleistungen gehen zu Lasten des Vertragspartners, es gelten die jeweils gültigen Preislisten des CHATEAU PRISON. 7.5. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugVertragspartner ist nicht berechtigt, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g Zahlungen wegen nicht geleistet hatvollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nichtDer Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. 7.6. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend Für Teilrechnungen gelten die für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastetden Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. 7.7. Werden angenommene Wechsel von vereinbarte Zahlungstermine überschritten, sind CHATEAU PRISON vom Vertragspartner sämtliche Mahn- und Inkassospesen sowie sonstige durch die Betreibung der Bank nicht diskontiertForderung entstehende Kosten wie Gerichtsgebühren, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenRechtsanwaltkosten u.ä. zu ersetzen. Für die Zeit des Zahlungsverzuges ist XXXXXXX PRISON berechtigt, 8 % Zinsen p.a. oder den tatsächlichen Finanzierungsaufwand zu verrechnen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige 7.8. Geleistete Zahlungen werden stets zum Ausgleich der jeweils ältesten Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtherangezogen. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzglDer Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Rechnung bei Lieferung, Lastschrifteinzug, Barzahlung bei Abholung. Umsatzsteuer Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und sind innerhalb werden zurückgewiesen. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit der Lieferung verschickt wird, auf das dort angegebene Konto vorab zu überweisen. Der Rechnungsbetrag wird vom Anbieter mittels Lastschriftverfahren auf Grundlage der Einzugsermächtigung durch den Kunden von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbardessen angegebenem Konto eingezogen. Der Rechnungsbetrag kann auch in den Geschäftsräumen des Anbieters zu den üblichen Bürozeiten in bar gezahlt werden. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das, auf der Rechnung angegebene Konto, einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt in jedem Fall der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g welches nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarauf demselben Vertragsverhältnis beruht, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsenwirda usgeschlossen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen Forderungen des Kunden ist nur zulässigausgeschlossen, wenn es sei denn diese sind unbestritteno der rechtskräftig festgestellt. Das Mitglied erteilt der Argo Athletics GmbH bis auf Widerruf die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindErlaubnis den Beitrag sowie weitere fällige Beträge zwischen dem 5ten und 10ten des betreffenden Monats per Lastschrift einzuziehen. Xxxx ein Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht eingezogen werden, durch Gründe die die Argo Athletics GmbH nicht zu verantworten hat, kann der Teilnehmer ohne Nachricht Hausverbot erhalten. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind der Argo Athletics GmbH unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten (z.B. Rücklastgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds. Bei Rücklastschriften eines Kunden ist das Mitglied verpflichtet die Rücklastschriftgebühren an die Argo Athletics GmbH zu zahlen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr erhoben. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl11.1. Umsatzsteuer Sofern nichts anders vereinbart ist, zahlen wir vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 11.3 bis 14 Tage nach Lieferung und sind Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung mit drei Prozent Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Maßgeblich für den Beginn der Zahlungsfrist ist der jeweils spätere Zeitpunkt. 11.2. Bei Annahme vorzeitiger Lieferung richtet sich die Fälligkeit nach Rechnungsdatum zahlbardem vereinbarten Lie- fertermin. 11.3. Bei fehlerhafter Lieferung oder bei Lieferverzug sind wir berechtigt, die Zahlung wertan- teilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 11.4. Der Kunde kommt Partner ist ohne unsere schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert wer- den darf, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. 11.5. Tritt der Partner seine Forderung an uns entgegen Satz 1 ohne unsere Zustimmung an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Wir können jedoch nach un- serer Xxxx mit befreiender Wirkung an den Partner oder den Dritten leisten. 11.6. Der Partner darf nur mit rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Auch ein Zurück- behaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht des Partners besteht nur in jedem Fall diesen Gren- zen. 11.7. Sind wir im Rahmen eines Einzelvertrags vorleistungspflichtig, so können wir unsere Zahlung verweigern und dem Partner eine angemessene Frist bestimmen, in Verzugwelcher er Zug-um-Zug gegen Zahlung zu liefern oder Sicherheit zu leisten hat, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarVer- tragsschluss erkennbar wird, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsendass unser Lieferanspruch durch mangelnde Leistungsfä- higkeit des Partners gefährdet wird. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden ist nur zulässigPartners wird vermutet, wenn die Gegenansprüche unbestritten Kreditwürdigkeit des Partners von Euler Xxxxxx mit „Hohes Risiko“ (Bewertungsstufe 7) oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzwschlechter bewertet wird oder wenn ein Kreditversicherer eine nicht bloß geringfügige Limitanpassung für den Partner vornimmt. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von GeldforderungenBei Verweigerung des Partners oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werdenEinzelertrag zurückzutre- ten und Schadensersatz zu verlangen. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzglKeine Verein- barung Wenn der Kaufvertrag keine Vereinbarung enthält, erfolgt der Leis- tungsaustausch Zug um Zug (Ware gegen Geld). Umsatzsteuer und sind innerhalb Einfache Bedingung Vorkasse Zahlungsziel Dokumentäre Bedingung Dokumenteninkasso Dokumentenakkreditiv Abhängigkeit der Zahlungs- bedingung Eventuell vorhandene Vorschriften des Absen- de-/Empfangslandes Verhandlungsposition der Vertragsparteien Wird von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt den Vertragsparteien eine doku- mentäre Zahlungsbedingung vereinbart, dann muss in jedem Fall in Verzugein Kreditinstitut eingeschaltet werden, wenn er spätestens 30 Tage das mit der Ab- wicklung der Kaufpreiszahlung, die nur bei Vorlage und nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarPrüfung von Wa- rendokumenten erfolgen darf, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden befasst ist. Entscheidend für das Datum Wird nur ein Kreditinstitut eingeschaltet, ist dies in der Regel die Bank des Impor- teurs, die gegen Vorlage der im Kaufver- trag vereinbarten Exportdokumente zu- lasten des Xxxxxx des Importeurs die Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf ausführt (Inkasso) oder – falls ein Dokumentenakkreditiv vereinbart wurde – dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- Exporteur gegenüber ein abstraktes Zahlungsversprechen abgibt und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässigdieses einlöst, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte vereinbarten Januar 2022 xxx.xx-xxxx.xx 41 Aus- und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzwWeiterbildung Exportdokumente inhaltlich fehlerfrei („akkreditivgerecht“) präsentiert werden. aus den In der Außenhandelspraxis werden über- wiegend zwei Banken tätig, da zur Ver- einfachung der Abwicklung auch die Bank des Exporteurs in die Dienstleis- tung der Weiterleitung von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUMDokumenten und Zahlungen eingeschaltet wird. Die Praxis unterscheidet zwei Möglich- keiten im sogenannten „Dokumenten- geschäft“: zum einen die Vereinbarung, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältImporteur durch seine Bank ein Dokumentenakkreditiv eröffnen lässt, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenzum anderen die Abwicklung in Form eines Dokumenteninkassos.

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Samples: Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Von der Schlossverwaltung Hellbrunn ausgestellte Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarsind, sofern nichts Abweichendes schriftlich verein- bart wurde oder diese AGB nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden istabwei- chende Regelung vorsehen, binnen 20 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Entscheidend für das Datum Sämtliche Zahlungsverpflichtungen an die Schlossverwaltung Hellbrunn wer- den zuerst auf noch offene Zinsen und Spesen und erst dann auf sonst offene Forderungen verrechnet. Die Berufung auf allfällige Mängel, Schlecht- oder Nichterfüllung entbindet nicht von der Zahlung Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbe- dingungen. Vertragspartnern ist es untersagt, mit etwaigen Gegenforderungen aufzurech- nen oder von einem Zurückbehaltungs- recht Gebrauch zu machen, es sei denn, eine Gegenforderung ist von der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als ZahlungSchlossverwaltung Hellbrunn anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden den ausgewiesenen Preisen betref- fend Eintritt, Parkgebühren und Shop handelt es sich um Brutto-Preise. So- fern nicht abweichendes ausgewiesen ist, handelt es sich bei den übrigen Preisen um Netto-Preise. Preisangaben ohne Währungsbezeichnung stellen Euro-Preise dar. Im Falle der Säumnis ist die anfallenden Diskont- Schloss- verwaltung Hellbrunn berechtigt die notwendigen Kosten zweckentspre- chender Betreibungs- und Wechselspesen sowie Einbrin- gungsmaßnahmen in Rechnung zu stellen. Hinsichtlich dieser Kosten gelten die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsenAnsätze und Tarife des Rechtsan- waltstarifgesetzes als angemessen und vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen könnenBezahlung der Eintrittskarten erfolgt grundsätzlich in bar, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten Bankomat- oder übertragen werdenKreditkarte. Für den Ausfall elekt- ronischer Zahlungsmittel übernimmt die Schlossverwaltung Hellbrunn keine Haftung. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge Soweit nicht anders vereinbart, sind Nettobeträge ab Werk alle Rechnungen von MSTUDiO sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben. Ein vom Auftraggeber verschuldeter Mehraufwand, muss von selbigem getragen werden. Nach Fertigstellung einer Webseite stellt MSTUDiO die Rechnung für die bereits erbrachte Leistung. Nach Eingang von Zahlung und Freigabebestätigung wird die Webseite online geschaltet. Mit der Freigabebestätigung bestätigt der Auftraggeber die Korrektheit der gesamten Inhalte der Webseite und bevollmächtigt MSTUDiO dazu, die Webseite online zu veröffentlichen. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung der Inhalte und trägt im Falle einer Abmahnung die rechtlichen Konsequenzen in vollem Umfang. Zu diesem Zeitpunkt ist es möglich, eine Einführung in die CMS-Administration zu wählen (abgerechnet wird je Stunde, zum aktuellen, durch MSTUDiO festgesetzten Preis): ● per Fernzugriff (Screen-Sharing). ● als Präsenzschulung (zzgl. Umsatzsteuer anfallender Fahrtkosten) Xxxxx der Auftraggeber aus eigenen Gründen vom seinem erteilten und unterzeichneten Auftrag zurück, so besteht für ihn in Höhe der bis zum schriftlichen Kündigungseingang erteilten, geleisteten Dienstleistungen Zahlungspflicht. Dies Umfasst auch eventuell bereits geleistete Grafik- und Textarbeiten. Eine Kündigung des unterzeichneten Angebotes ist nur in Schriftform zulässig. Der Auftraggeber ist im Falle einer Kündigung verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, min. 30% des Nettoauftragswertes. Sollten die Kosten, die MSTUDiO bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, höher ausfallen, sind innerhalb von 30 Tagen auch diese vom Kunden zu tragen. Ein entsprechender Nachweis wird dem Kunden für die höheren Kosten schriftlich erbracht. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Insbesondere hat MSTUDiO ein außerordentliches Kündigungsrecht, soweit der Kunde mit fälligen Zahlungen nach Rechnungsdatum zahlbarMahnung länger als 14 Tage in Verzug ist. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beansprucheneiner außerordentlichen Kündigung durch MSTUDiO zum Schadenersatz verpflichtet. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 2.1. Angeboten des Lieferanten liegen die folgenden Zahlungsbedingungen zugrunde, sofern im Angebot nicht anders angegeben: 1/3 des Preises zum Zeitpunkt der Bestellung 1/3 des Preises bei Anzeige der Lieferbereitschaft 1/3 des Preises 30 Tage nach Inbetriebnahme, spätestens jedoch 60 Tage nach Anzeige der Lieferbereitschaft. 2.2. Alle Rechnungsbeträge Preise verstehen sich ohne Verpackungsmaterial, soweit nicht anders angegeben. Einfuhrzölle und sonstige Zollabgaben, alle sonstigen Steuern und Abgaben sowie die Kosten im Zusammenhang mit den Zollformalitäten gehen zu Lasten des Käufers. 2.3. Für Waren, die nach den Wünschen des Käufers be- oder verarbeitet oder außerhalb der normalen Arbeitszeit geliefert werden sollen, werden die dann gültigen oder vereinbarten Zuschläge berechnet. 2.4. Alle Zahlungen sind Nettobeträge ab Werk zzglin voller Höhe und ohne Abzug oder Aufrechnung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. 2.5. Umsatzsteuer und sind innerhalb Die Kosten für die Überweisung der fälligen Beträge trägt der Käufer. Alle Kosten, die mit der Stellung von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarZahlungssicherheiten verbunden sind, trägt der Käufer. 2.6. Wenn vereinbart wurde, dass Zahlungen gegen Vorlage von Transportpapieren zu leisten sind, so können solche Zahlungen auch gegen Vorlage eines Lagerungsnachweises geleistet werden, wenn der Transport aus Gründen, die sich der Kontrolle des Lieferanten entziehen, nicht stattfinden kann. Der Kunde kommt Käufer hat hierzu mit seiner Bank eine entsprechende Regelung zu treffen. Die Kosten der Lagerung trägt in jedem diesem Fall der Käufer. 2.7. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen erhöhen sich die fälligen Beträge um den zum Zeitraum der Überschreitung geltenden Wechseldiskont der Zentralbank der Niederlande („De Nederlandsche Bank“) zuzüglich drei Prozent, wobei sich die Erhöhung aus dem Zeitraum errechnet, für den der Käufer in Zahlungsverzug ist. 2.8. Befindet sich der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, wenn er spätestens 30 so kann der Lieferant die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur vollständigen Bezahlung aussetzen. Befindet sich der Käufer mehr als dreißig (30) Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarZahlungsverzug, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung so ist der Eingang bei ROTAERNUM. SchecksLieferant berechtigt, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Käufer ohne Mitwirkung eines Gerichts zu kündigen und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenSchadenersatz vom Käufer zu verlangen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten2.9. Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtwenn der Lieferant den gesamten fälligen Betrag erhalten hat. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen 2.10. Auf Verlangen hat der Käufer als Voraussetzung für die Lieferung für alle Beträge, die er dem Lieferanten schuldet oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässigschulden wird, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindentsprechende Sicherheiten bereitzustellen. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 4.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Nettobeträge die Rech- nungen im Zeitpunkt der Lieferung, spätestens aber im Zeitpunkt der Rech- nungslegung ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarzur Zahlung ohne Abzug fällig. Der Verkäu- fer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder eine Sicherstellung der Zahlung zu verlangen, wenn Zweifel an der Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen. Zahlungen in Wechsel oder Scheck werden vom Verkäufer nicht akzeptiert. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, im Einzelfall vom Käufer eine Anzahlung für die Lieferung zu verlangen. 4.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schrift- lichen Vereinbarung. 4.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 4.4. Kommt der unternehmerische Kunde kommt im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in jedem Fall Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. 4.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. 4.6. Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Käufers jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Wurden fällige Forderungen zu Betreibung extern (Inkassobüro, Rechtsanwalt) übergeben, verpflichtet sich der Käufer, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. Die daraufhin einlangenden Zahlungen des Käufers werden in erster Linie zur Abdeckung allfälliger – mit der Betreibung der Forderung verbun- dene - Nebenkosten (Verzugszinsen, Mahn-, Inkasso- und sonstiger Spesen) herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den ältesten Forderungen für Lieferungen und Leistungen angerechnet. 4.7. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzu- halten. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es so kann der Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages bestehen und – die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aussetzen, – eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarAnspruch nehmen, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum – den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen, – ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel Höhe von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 89,2 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsenBasis- zinssatz der österreichischen Banken verrechnen und den Ersatz sämtlicher Kosten, die zur Einbringung der Leistung (Zahlung) des Käufers anfallen, wie insbesondere Kosten eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltskosten, verlangen, – oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist, den Rücktritt vom Vertrag erklären. 4.8. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens Verzugsschadens bleibt unberührtvorbehalten, gegen- über Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelfall ausgehandelt wird. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte 4.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenbei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 10,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 6.1 Die durch Firstcom Europe angebotenen und vereinbarten Preise sind entspre- chend der Preisliste oder dem Preisangebot fristgerecht zu bezahlen. Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19 %. 6.2 Die Verbindungen, die der Kunde von Firstcom Europe bezieht, werden ihm von der Firstcom Europe in Rechnung gestellt, sofern dies nicht explizit vertraglich an- derweitig geregelt ist. 6.3 Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereit- stellung der vertraglichen Leistung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Da- nach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dies für jeden Tag mit 1/30 des monat- lichen Entgeltes berechnet. Sonstige Entgelte, insbesondere das Entgelt für die erst- malige Bereitstellung der Leistung, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 6.4 Der Kunde erhält über die zu zahlenden Entgelte monatlich eine Rechnung. First- com Europe behält sich vor, Abschlagszahlungen vom Kunden zu verlangen. First- com Europe behält sich ebenfalls vor, in unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen zu fakturieren. 6.5 Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Kalendermo- nat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berechnung des durchschnittli- chen Entgelts in den Fällen, in denen das tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist. 6.6 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen und sind mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Als Zugang gilt auch der Versand per E- Mail. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA Basismandat bucht Firstcom Europe den Rechnungsbetrag vom vereinbarten Konto ab. Die gesetzliche Frist für die Vor- abankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. 6.7 Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der Telekommunikationsdienste durch Dritte oder Nichtbeach- tung der Mitwirkungspflichten entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nut- zung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er den Nutzen nicht zu vertreten hat. 6.8 Der Kunde hat die Rechnung nach Zugang zu überprüfen. Beanstandet der Kunde eine Abrechnung, so hat dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen acht (8) Wochen nach Rechnungsdatum zahlbarZugang der Rechnung schriftlich gegenüber Firstcom Europe zu erfolgen. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Firstcom Europe weist den Kunden in der Rechnung auf die Folgen einer unterlas- senen rechtzeitigen Beanstandung gesondert hin. Gesetzliche Ansprüche nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit Firstcom Europe die Überprüfung der Bean- standung datenschutzrechtlich möglich ist. 6.9 Der Kunde kann im Falle einer Beanstandung innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung verlangen, dass ihm ein Entgeltnachweis und das Er- gebnis einer technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt diese Vorlage nicht bin- nen acht (8) Wochen nach der Beanstandung, so wird die mit der Abrechnung gel- tend gemachte Forderung erst mit der verlangten Vorlage des Entgeltnachweises und des Ergebnisses der technischen Prüfung fällig. Wird die technische Prüfung später als zwei Monate nach der Beanstandung des Kunden abgeschlossen, so wird widerleglich vermutet, dass das von Firstcom Europe in Rechnung gestellte Verbin- dungsaufkommen unrichtig ermittelt wurde. In diesem Fall hat Firstcom Europe ge- gen den Kunden Anspruch auf den Betrag, den der Kunde in den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen durchschnittlich als Entgelt für einen entsprechenden Zeitraum zu entrichten hatte. Eine technische Prüfung ist entbehrlich, sofern die Be- anstandung nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist. 6.10 Firstcom Europe behält sich das Recht vor, die Frist und den Umfang der ge- speicherten Daten ohne gesondertes Einverständnis des Kunden bei entsprechen- den Gesetzesänderungen an die gültige Gesetzeslage anzupassen. 6.11 Rückerstattungsansprüche des Kunden (z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc.) werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und nach Ermessen der Firstcom Europe innerhalb der folgenden drei (3) Monate verrechnet oder zurückerstattet. 6.12 Nimmt der Kunde am Einzugsermächtigungsverfahren als SEPA-Lastschrift- mandat teil, ist er verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Bankkontos zu den Einzugsterminen zu sorgen. Bei mangels Deckung verursachter Rückbelastung aufgrund des Verschuldens des Kunden oder seiner Bank, trägt der Kunde eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 €. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzugist berechtigt nachzuweisen, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden dass Firstcom Europe kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. SchecksFür Bankgebühren, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch Verschulden des Kunden ist nur zulässigangefallen sind, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindwird die- sem zusätzlich zu den entstandenen Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € berechnet. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikations Und Mehrwertdienste

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen Das vereinbarte Entgelt wird nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum Erhalt der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als ZahlungBestätigungsemail gemäß Ziffer 3.3 fällig. Bei Zahlungen per Wechsel werden der 10er Karte wird der Gesamtpreis einmalig eingezogen. Bei den unter Ziffer 4 be- schriebenen Laufzeitabos erfolgt die Zahlung wöchentlich oder monatlich. Mit Erhalt der Bestätigungsemail wird der erste Monatsbeitrag fällig. Sofern das Abo nicht am 01. ei- nes Kalendermonats abgeschlossen wird, wird der Monatsbeitrag für den laufenden Monat anteilig erhoben und einmalig gemeinsam mit dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenBeitrag für den nächsten Mo- nat eingezogen. 7.2 Werden Der vereinbarte Abo-Beitrag beinhaltet die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehaltengesetzliche Mehrwertsteuer. Sofern monatli- che Beiträge vereinbart sind, hat er ist die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz FT BOX GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht. Die Erhöhung des Bei- trags ist dabei auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die FT BOX GmbH wird die Preiserhöhung durch Erklärung in Textform nach § 247 126b BGB zu verzinsenausüben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtPreiser- höhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monat wirksam. Der mo- natliche Beitrag ermäßigt sich entsprechend, soweit sich der gesetzliche Umsatzsteuer- satz ermäßigt. 7.3 Die Zurückbehaltung Zahlung des Gesamtpreises oder des Monatsbeitrags erfolgt per SEPA-Lastschrift- verfahren. Das Mitglied erteilt der FT BOX GmbH hiermit bis auf Widerruf ein SEPA- Lastschriftmandat zur Einziehung der fällig gewordenen Abo-Beiträge von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sinddem durch das Mitglied angegebene Bankkonto. Die Mandatsreferenz wird gesondert mitgeteilt. 7.4 Alle Rechte Mit Angabe des Bankkontos bestätigt das Mitglied, dass es zum Bankeinzug über das entsprechende Bankkonto berechtigt ist und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzwfür die erforderliche Deckung sorgen wird. aus den von ihnen erfassten Verträgen könnenWeist das Bankkonto die erforderliche Deckung nicht auf, mit Ausnahme von Geldforderungenbesteht seitens des kontofüh- renden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforder- licher Deckung des Bankkontos, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten wegen Erlöschen des Girokontos oder übertragen werdenunberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ist das Mitglied verpflichtet, die dadurch entstande- nen Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen bleiben vorbehalten. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über In Einzelfällen kann dem Mitglied nach Vereinbarung mit der FT BOX GmbH ein Rabatt für den Abo-Beitrag gewährt werden. Dies ist an die Bedingung der Ausübung einer der folgenden Berufe geknüpft: Polizei, Feuerwehr, Militär, Rettungskräfte. Das Mitglied ist verpflichtet, die für die Gewährung des Rabatts erforderliche Bedingung zu Beginn je- des Quartals unaufgefordert nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis nicht oder erfüllt das Mitglied die Bedingungen zur Rabattierung nicht mehr, wandelt sich das Abo mit allen Modalitäten in ein reguläres Abo mit gleichwertigem Leistungsumfang um. Die Laufzeit des Abos bleibt hiervon unberührt. 7.6 Xxxxxx das Mitglied mit den zu erbringenden Leistungen in Verzug, ist die FT BOX GmbH berechtigt, eine Verschlechterung Kostenpauschale in Höhe von 10,00 € zu erheben. Dabei ist dem Mit- glied der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUMNachweis darüber, dass sich ein Schaden nicht entstanden sei oder dieser wesent- lich geringer ist, ausdrücklich gestattet. Umfasst der Kunde sonst Zahlungsverzug des Mitglieds zwei oder mehr Monatsbeiträge, wird der gesamte Beitrag bis zum nächst möglichen Beendigungstermin des Abos sofort fällig. Weitergehende Forderungen, wie vertragswidrig verhältdie Erhe- bung von Verzugskosten und Mahnkosten, ist ROTAERNUM berechtigtbleiben hiervon unberührt. 7.7 Änderungen der Bankverbindung oder der Adresse sind der FT BOX GmbH unverzüg- lich mitzuteilen. Kommt das Mitglied dieser Verpflichtung nicht nach, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführensind gegebenen- falls anfallende Kosten aufgrund von Nachforschungsanträgen vom Mitglied zu tragen. 7.8 Die FT BOX GmbH hat das Recht einmal jährlich die Abo-Beiträge mit einer Ankündi- gungsfrist von zwei Monaten einseitig anzupassen. Die Änderung gilt erst nach Ablauf der Erstlaufzeit des Vertrags für das jeweilige Mitglied. Im Falle einer Beitragserhöhung steht dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Kün- digungsfrist von einem Monat zum Monatsende zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb 6.1 Die Miete ist zu zahlen vom Zeitpunkt der Abfahrt der Mietsache von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarunse- rem Betriebshof bis zur Rückkehr dorthin. Der Kunde kommt An- und Abtransport der Mietsa- che vom Betriebshof zum Einsatzort und zurück wird – sofern er vom Vermieter durchgeführt wird - nach dem tats‰chlichen Zeitaufwand zum vereinbarten Miettarif bzw. zu vereinbarten Pauschals‰tzen abgerechnet. Abrechnungsgrund- lage ist die Auftragsbest‰tigung und die darin angegebenen Miettarife bzw. Stundens‰tze. Jeder angefangene Xxxxxxx wird in jedem Fall voller Hˆhe berechnet. 6.2 Die vereinbarte Ger‰temiete ist zahlbar nach Rechnungserhalt rein netto ohne jeden Abzug. Bei ‹berschreitung des Zahlungstermins werden die gesetzli- chen Verzugszinsen berechnet. 6.3 Der Vermieter ist berechtigt vor der Zurverfügungstellung des Mietger‰ts eine angemessene Vorschusszahlung bzw. w‰hrend der Mietzeit angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. 6.4 Sollte der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommen oder eine Besch‰digung der Mietsache zu befürchten sein, hat der Vermieter das Recht, sich Zugang zu dem Einsatzort, an dem sich das angemie- tete Ger‰t befindet, zu verschaffen und das Mietger‰t im Wege der Selbsthilfe in VerzugBesitz zu nehmen. 6.5 Der Vermieter ist auflerdem berechtigt, eventuell noch ausstehende Leistun- gen bis zur Bewirkung rückst‰ndiger Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nach seiner Xxxx entweder die weitere Zurverfügungstellung von Mietger‰ten von der vollst‰ndigen Bezahlung des entsprechenden Auftragswerts abh‰ngig machen oder nach seiner Xxxx - ohne jedweden Ersatzanspruch des Mietern - von der Erfüllung ganz oder teilweise zurücktreten und als Ersatz eine Pauschale von 25% des Auftragswerts berechnen, soweit der Vermieter hˆheren Schaden nachweist oder der Mieter nachweist, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 6.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatseine Gegenansprüche rechtskr‰ftig festgestellt oder unbestritten sind. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung Der Mieter ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung zur Ausübung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist Zurückbehaltungsrechts nur zulässigbefugt, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindsein Gegenanspruch auf dem- selben Vertragsverh‰ltnis beruht. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Mietbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung allgemein gültigen Listenpreise, zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart (Auftragsbestätigung). Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen pp. übernehmen wir nicht. Zollerhöhungen pp. nach Vertragsschluss gehen zu Lasten des Käufers. 2. Unsere Lieferungen sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind Rechnungsdatum zur Zahlung fällig ohne jeden Abzug zahlbarAbzug, sofern nicht zuvor etwas anderes es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUMworden. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel sonstige Zahlungspapiere werden dem Kunden die anfallenden Diskont- nur erfüllungshalber entgegengenommen und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiertandern nichts an deren Fälligkeit, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenwobei Kosten zu Lasten des Käufers gehen. 7.2 Werden 3. Wird die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehaltenZahlungsfrist gem. Ziff. 2. überschritten, hat er die jeweilige Forderung mit 8stehen rtg folgende Rechte zu: a. Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB nebst Kosten für ungedeckte Kredite, gegenüber dem Verbraucher, der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die , rtg behalt sich ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, b. Verweigerung weiterer Lieferung oder Lieferung gegen Barzahlung, unabhängig aller bisher erfolgten Zahlungen, c. Ausübung aller Rechte aus dem erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt, d. sonstige Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtaller Forderungen, unabhängig früherer Vereinbarungen und Fälligkeiten. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die 4. Dem Zahlungsverzug steht ein Antrag auf Insolvenzverfahren, Zahlungseinstellung sowie wesentlicher Veränderungen der vorher angenommenen Vermögens- und Ertragslage gleich. 5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässignur, wenn die seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindoder durch rtg anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückweisungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw6. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, rtg ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenKonzernverrechnungen durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl1. Umsatzsteuer Wenn die Gesellschaft Škoda Auto über prüffähige und sind formal korrekte Steuerbelege verfügt, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugErfüllung der Lieferbedingung oder der Erbringung der Leistung, oder, wenn er der Gesellschaft Škoda Auto die Rechnung erst nach der Lieferung zugestellt wird, spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g dem nachweisbaren Erhalt der Rechnung. Sofern nicht geleistet hatanders vereinbart, ist die Zahlung der Rechnung von der Übernahme des Materials in den Werken der Gesellschaft Škoda Auto abhängig, falls nicht etwas anderen vereinbart wurde. 2. Einer gesonderten Mahnung bedarf es Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Die elektronische Rechnungsstellung mittels EDI-Datenübertragung ist obligatorisch, entweder in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarStandardform oder mit Nutzung der Selfbilling-Methode, sofern nicht zuvor schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (weitere Informationen unter xxxx://xxx.xxxxx-xxxx.xx/). Die Gesellschaft Škoda Auto ist berechtigt, Differenzen, die sich aus Preis- oder Mengenabweichungen ergeben, mit dem Lieferanten sofort zu verrechnen. Rückwirkende Preisänderungen erfolgen nach demselben Verfahren. Die Gültigkeit der Preiskondition richtet sich nach dem Datum des Lieferscheins. 3. Im Schriftverkehr, auf Lieferscheinen, Rechnungen usw. sind stets die vollständige Bestellnummer und die Lieferantennummer anzugeben, da sonst eine zügige Bearbeitung der einzelnen Dokumente nicht möglich ist, worauf die Gesellschaft Škoda Auto im Interesse beider Parteien besonders hinweist. 4. Bei mangelhafter Erfüllung ist die Gesellschaft Škoda Auto berechtigt, die Zahlung, auch wenn der Zahlungsanspruch auf einem anderen Rechtsgrund beruht, bis zu dessen ordnungsgemäßer Erfüllung zurückzuhalten. 5. Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Škoda Auto abzutreten oder zu verpfänden, es sei denn, es wurde schriftlich vereinbart worden etwas anderes vereinbart. Ist auf die Beziehungen zwischen dem Lieferanten und der Gesellschaft Škoda Auto das Entscheidungsrecht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Tritt der Lieferant seine Forderungen gegen die Gesellschaft Škoda Auto im Widerspruch zum Satz 1 ohne Zustimmung von Škoda Auto ab, ist die Abtretung gleichwohl wirksam. In diesem Fall ist die Gesellschaft Škoda Auto berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten mit denselben Wirkungen sowohl gegenüber dem Lieferanten als auch gegenüber dem Dritten, an den die Abtretung erfolgt ist, zu erfüllen. 6. Entscheidend für Die Gesellschaft Škoda Auto ist berechtigt, ihre fälligen sowie nicht fälligen Forderungen einseitig mit fälligen und nicht fälligen Forderungen des Lieferanten gegenüber der Gesellschaft Škoda Auto zu verrechnen. 7. Die Gesellschaft Škoda Auto ist berechtigt, einen Teil der Verbindlichkeit, der dem Betrag der tschechischen Umsatzsteuer entspricht, den der Lieferant geltend macht, auf das Datum Konto seines Steuerverwalters zu vergüten. Die Gesellschaft Škoda Auto ist verpflichtet, den Lieferanten über diesen Vorgang zu informieren. 8. Auf Antrag der Zahlung Gesellschaft Škoda Auto ist der Eingang bei ROTAERNUMLieferant verpflichtet, nachzuweisen, dass er Inhaber des Xxxxxx ist, auf das die Zahlungen aus dem mit Škoda Auto geschlossenen Vertrag zu leisten sind, oder eines anderen Xxxxxx, das er im Geschäftsverkehr mit Škoda Auto verwendet. SchecksDie Gesellschaft Škoda Auto ist berechtigt, WechselZahlungen zurückzuhalten, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenbis dieser Sachverhalt ordnungsgemäß nachgewiesen ist. 7.2 Werden 9. Der Lieferant ist verpflichtet, auf Antrag der Gesellschaft Škoda Auto den aktuellen Stand der offenen Posten aus dem gegenseitigen Geschäftsverkehr, die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehaltenzum Stichtag in der Buchhaltung des Lieferanten enthalten sind, hat er offenzulegen und erforderlichenfalls Unstimmigkeiten mit dem in der Buchhaltung der Gesellschaft ŠKODA AUTO enthaltenen Stand zu klären und abzustimmen. In der Regel schickt die jeweilige Forderung mit 8% Gesellschaft Škoda Auto dem Lieferanten eine Bestätigung über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die den Stand der in der Buchhaltung der Gesellschaft Škoda Auto enthaltenen offenen Posten, die sich ausschließlich auf die Buchhaltung stützt und keine Bedeutung für die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtetwaiger Ansprüche hat, aus der keine Rechtsfolgen abgeleitet werden können und die insbesondere in keinem Fall als Schuldanerkennung verwendet werden kann. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für Produktionsmaterial

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 1. Unsere Verkaufspreise sowie alle Angebote und sonstigen Berechnungen verstehen sich in Euro zuzüglich MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe. 2. Unsere Rechnungen sind Nettobeträge ab Werk zzglporto- und spesenfrei je nach Vereinbarung zu zahlen. 3. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarEin eventueller Kasse-Skonto wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind. Der Kunde Bei bargeldloser Zahlung – z. B. bei Scheckhergabe – kommt es in jedem Fall Falle auf den Zeitpunkt der Gutschrift an. Bei Zahlung oder Gutschrift unter Vorbehalt, unter einer Bedingung oder unter sonstigen Einschränkungen kann Skonto nicht gewährt werden. 4. Nach dem obigen Fälligkeitsdatum setzt die Berechnung von Verzugszinsen ein, und zwar in VerzugHöhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes. Das Datum der Eingabe der Zahlung gilt der Tag, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatan welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben wird. Einer gesonderten Mahnung bedarf es Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Bestellers. 5. Schecks gelten als Barzahlung in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarobigem Sinne, sofern sie rechtzeitig zugesandt werden. Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgebracht. Für richtiges Vorzeigen und Beibringung von Protesten übernehmen wir keine Gewähr. 6. Die Hereinnahme von fremden oder eigenen Akzepten behalten wir uns in jedem Falle vor. Die Hergabe von fremden oder eigenen Akzeptanzen wird nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden istals Barzahlung angesehen. Entscheidend für Die entstandenen Kosten und Diskontspesen belasten wir. Für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUMrichtige Vorzeigen und Beibringung von Protesten übernehmen wir ebenfalls keine Gewähr. 7. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung Eine Verzinsung von Voraus- bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank Abschlagszahlungen findet nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenstatt. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder ist nicht statthaft. Desgleichen ist die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden gegnerischen Ansprüchen nicht statthaft, es sei denn, dass die Aufrechnung mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen erfolgt. Die Abtretung von Forderungen ohne unsere vorherige Zustimmung ist ausgeschlossen. Zahlungen sind nur zulässigrechtsgültig, wenn die Gegenansprüche unbestritten sie an uns gerichtet werden. Zahlungen an Angestellte oder rechtskräftig festgestellt sindVertreter unserer Firma sind nur rechtsgültig, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer 6.1 Soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, hat die Zahlung des Bruttopreises zuzüglich möglicher Kosten für Verpackung, Fracht und sind Versicherung innerhalb von 30 Tagen nach 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarzu erfolgen (nachfolgend: „Zahlungsfrist“). Der Abzug von Skonto bedarf der Vereinbarung in Textform. 6.2 Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden istwenn Igepa Großhandel über den Betrag am Ort des Geschäftssitzes verfügen kann. Entscheidend für das Datum Im Falle der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten Annahme unbarer Zahlungsmittel durch Igepa Großhandel gilt gleichfalls erst nach Einlösung die unbedingte Kontogutschrift bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto die Ver- fügungsmöglichkeit über den geschuldeten Betrag als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenErfüllung. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten6.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Igepa Großhandel – ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf - berechtigt, hat er die jeweilige Forderung mit 8% Ver- zugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu verzinsenverlan- gen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtSchadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben sowohl Igepa Großhandel als auch dem Besteller vorbehalten. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die 6.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist Igepa Großhandel berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. 6.5 Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässigund zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- rechts, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis be- ruht. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, 6.6 Igepa Großhandel ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenSicherheitsleis- tung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von Igepa Großhan- del durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Besteller die Bezahlung offener Forderungen von Igepa Großhandel verwei- gert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen von Igepa Großhandel bestehen. 6.7 Von dem nicht im Inland ansässigen Besteller kann Igepa Groß- handel Zahlung durch ein bestätigtes, unwiderrufliches Doku- mentenakkreditiv verlangen, welches nach der Xxxx von Igepa Großhandel von einer deutschen Bank/Sparkasse zu Gunsten und ohne dass Igepa Großhandel hierdurch Kosten entstehen eröffnet wird, welches Igepa Großhandel eine Teilversendung der Liefergegenstände erlaubt und welches zu einem Drittel (1/3) sofort nach Akkreditiveröffnung auf erstes Anfordern gegen Empfangsbestätigung und zu den verbleibenden zwei Dritteln (2/3) gegen Vorlage der Dokumente fällig wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 7.1. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gelten für die von dem Anbieter angebotenen Leistungen die auf der Internetseite angegebenen Preise bzw. der diesbezüglichen aktuellen Preisliste. Nutzungsunabhängige Entgelte sind Nettobeträge ab Werk zzglfür die Vertragslaufzeit je nach Leistungsbeschreibung monatlich, viertel-, halb- oder jährlich im Voraus zahlbar und sofort fällig. Umsatzsteuer Nutzungsabhängige Dienste werden je nach Leistungsbeschreibung monatlich, viertel-, halb- oder jährlich nach Nutzung in Rechnung gestellt. 7.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann der Anbieter dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarkönnen auch als reine Arbeitsgrundlage verfügbar sein. 7.3. Der Kunde kommt trägt - soweit vereinbart - gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. 7.4. Zahlungen können je nach Vereinbarung per Überweisung, Lastschrift oder, Bonität vorausgesetzt, per Rechnung erfolgen. 7.5. Erfolgt eine vom Kunden zu vertretene Rücklastschrift, so ist der Kunde verpflichtet die dadurch dem Anbieter entstehenden Kosten (Bankgebühren u. Bearbeitungsgebühr) zu ersetzen. Dem Kunden bleibt hierbei vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen. 7.6. Der Anbieter stellt monatlich bzw. zu jedem Zahlungsvorgang eine Online-Rechnung aus, welche der Kunde im Kundenportal als herunterladbare und ausdruckbare Datei abrufen kann. Zusätzlich wird der Kunde über die Rechnungslegung per E-Mail informiert. Im Falle der Online-Rechnung gilt diese dem Kunden als zugegangen, wenn sie für ihn im Kundenmenü abrufbar und damit in jedem Fall seinen Verfügungsbereich gelangt ist. Sofern der Kunde einen Rechnungsversand per Post wünscht, kann der Anbieter hierfür ein Entgelt in VerzugHöhe von 2,50 € in Rechnung stellen. 7.7. Der Anbieter kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der Anbieter weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatwiderspricht. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nichtWiderspricht der Kunde, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. 7.8. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierenden zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der Zahlung ist gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenjeweils geltenden Höhe. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen7.9. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellt sindfestgestellten Forderungen gegen den Anbieter möglich und anzuzeigen. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind a) Der Käufer verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarden Kaufpreis zu zahlen. Der Kunde Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in jedem Fall Zahlungsverzug. b) Die eSDe Vertriebs-GmbH ist berechtigt, trotz anders laufender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und wird dem Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die eSDe Vertriebs-GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. c) Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn der Gegenanspruch wurde rechtskräftig festgestellt oder von der eSDe Vertriebs-GmbH anerkannt. d) Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in VerzugRechnung gestellt werden. e) Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der eSDe Vertriebs-GmbH unwiderruflich gutgeschrieben worden ist. Entscheidend Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. f) Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die eSDe Vertriebs-GmbH nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt. g) Hält die eSDe Vertriebs-GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlan- gen. h) Der eSDe Vertriebs-GmbH steht das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. SchecksRecht zu, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel den im Verzug befindlichen Käufer von der Bank nicht diskontiertweiteren Belieferung auszuschließen, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenauch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. 7.2 Werden i) Vom Verzugszeitpunkt an ist die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalteneSDe Vertriebs-GmbH berechtigt, hat er die jeweilige Forderung mit Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtberechnen. 7.3 j) Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden eSDe Vertriebs-GmbH ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenihre Forderung abzutreten.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge (1) Zur Sicherstellung der Übergabe der vollständigen Enddokumentation sowie zur Absicherung etwai- ger Gewährleistungsansprüche der Käuferin vereinbaren die Parteien eine gestaffelte Fälligkeit der Kaufpreiszahlung wie folgt: • 90 % des auf die entsprechenden Kaufgegenstände entfallenden Teils der Nettogesamtauftrags- summe, der der Lieferung der Kaufgegenstände an den jeweiligen Bestimmungsort entspricht, werden fällig 30 Kalendertage nach ordnungsgemäßer Anlieferung und Entladung der Kaufge- genstände am Bestimmungsort sowie Übergabe der zugehörigen Dokumentation. • 5 % der Nettogesamtauftragssumme werden fällig 30 Kalendertage nach Übergabe der vollstän- digen Enddokumentation durch die Verkäuferin. • 5 % der Nettogesamtauftragssumme nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, sofern dies nicht ge- mäß Ziffer 14 Abs.(2) abgelöst wird. Soweit keine Steuerfreiheit vorliegt, erfolgen die Zahlungen zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Voraussetzung für die jeweilige Fälligkeit ist der Zugang der Rechnung in vertragsgemäßer und prüf- fähiger Form nebst den entsprechenden vollständigen Angaben und Nachweisen bei der Käuferin. Haben die Parteien Vorauszahlungen vereinbart, ist zusätzliche Voraussetzung für die Fälligkeit der Vorauszahlung, dass die Verkäuferin eine Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Ziffer 14 Abs. (8) über- gibt. (2) Die Verkäuferin kann Abschlagszahlungen nach erfolgter vertragsgemäßer Leistung und nach Ein- tritt der Zahlungsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer in Rechnung stellen. (3) Die Rechnungen sind Nettobeträge ab Werk zzglin Euro auszustellen. Sie müssen den Anforderungen des Art. 226 MwStSystRL bzw. §§ 14, 14a UStG entsprechen. Soweit erforderlich, ist die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert auszuweisen beziehungsweise ein Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung bzw. den Übergang der Steuerschuldnerschaft in die Rechnung mit aufzunehmen. Bei Bezug der Kaufgegenstände aus anderen EU Mitgliedstaaten ist die deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 252005685 der Käuferin zu verwenden. (4) Die Rechnungen sind inklusive aller Nachweise, ausschließlich, im PDF-Format an die E-Mail-Ad- resse xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx zu senden. Das PDF-Format muss sich mit allen Anhän- gen als ein PDF-Dokument darstellen lassen. Es ist eine Rechnung inklusive aller Anhänge pro E-Mail zu senden. Rechnungen sind als Abschlagsrechnungen oder Schlussrechnung zu bezeichnen, mit der Bestellnummer, dem Bestelldatum und der Projektnummer zu versehen sowie durchlaufend zu nummerieren. (5) Die Rechnungen sind innerhalb entsprechend den Positionen der Bestellung auszustellen. Die Rechnungen müssen je nach Art der Bestellung genaue Angaben über Stückzahl, Abmessungen, Ausführung und Gewicht enthalten. (6) Ab der 2. Abschlagsrechnung sind in den Rechnungen je Bestellposition alle bis zu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellten Beträge kumuliert aufzuführen. Zudem ist die bis zu diesem Zeitpunkt abge- rechnete Menge je Bestellposition, unterteilt in bereits abgerechnete Menge aus allen früheren Ab- schlagsrechnungen und der in der jetzigen Abschlagsrechnung in Rechnung gestellten Menge, anzu- geben. (7) Die Verkäuferin erstellt über die von 30 Tagen ihr vertragsgemäß und vollständig erbrachten Leistungen eine Schlussrechnung. Voraussetzung hierfür ist die Beifügung der geprüften und von der Projektleitung sowie dem Ingenieur vorab anerkannten Lieferscheine für bereits erbrachte Leistungen. (8) Leistungsort für Zahlungen ist München. (9) Die Verkäuferin teilt der Käuferin spätestens mit der ersten Rechnung die Bankverbindung mit, über die sämtliche Kaufpreiszahlungen zu entrichten sind. Dabei sind Bankinstitut, IBAN und BIC/Swift-Code anzugeben. (10) Die Käuferin kommt erst nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall schriftlicher Mahnung durch die Verkäuferin, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden (11) Die Schlussrechnung ist abschließend. Entsprechend wird die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er Verkäuferin nach Stellung der Schluss- rechnung keine weiteren Nachforderungen an die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtKäuferin stellen. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Kauf Und Liefervertrag

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind 17.1 Der Kunde hat Leistungen von Sage nach Zugang der Rechnung innerhalb von 30 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarzu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto von Sage an. Nach Xxxx von Xxxx kann die Rechnungsstellung auch in elektronischer Form an die vom Kunden gemäß Ziffer 9. angegebene E-Mail-Adresse oder durch Hochladen in einen für den Kunden vorgesehenen Kundenbereich auf einem Computersystem von Sage erfolgen, wobei Sage an die vom Kunden gemäß Ziffer 9. angegebene E-Mail-Adresse einen Hinweis über die Verfügbarkeit der Rechnung per E-Mail sendet. Der Kunde kommt ist berechtigt, eine Übermittlung einer Rechnung in jedem Fall Papierform zu verlangen. Xxxx kann vom Kunden verlangen, dass der Kunde die hierfür in Verzugder allgemeinen Preisliste vorgesehenen Entgelte entrichtet. Der Kunde ist damit einverstanden, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum dass die Ermittlung der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- jeweiligen gemäß Vertrag geschuldeten Vergütung automatisiert durch entsprechende elektronische/technologische Protokollierung und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenAuthentifizierung erfolgen kann. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten17.2 Der Kunde gestattet Sage, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsensämtliche Entgelte gemäß diesem Vertrag per Lastschrift einzuziehen. Die Geltendmachung Hierzu erteilt der Anwender Sage eine entsprechende Lastschriftgenehmigung mittels eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung SEPA-Mandates. Widerruft der Anwender diese Lastschriftgenehmigung, ist Xxxx zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt. Im Falle von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden Rücklastschriften ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von GeldforderungenSage berechtigt, vom Kunden die Entgelte gemäß der allgemeinen Preisliste für Rücklastschriften zu verlangen. Sage kann dem Kunden neue Zahlungsmethode während der Laufzeit dieses Vertrages anbieten, deren Bedingungen in dem jeweiligen Angebot mitgeteilt werden. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung innerhalb der in Punkt. 17.1 bestimmten Frist nach ('Zahlungsverspätung'), kann Sage Verzugszinsen und/oder die Zahlung einer Pauschale gemäß den gesetzlichen Regelungen des § 288 BGB verlangen 17.3 Verlangt Xxxx zunächst bei Zahlungserinnerungen nur den ursprünglich geschuldeten Hauptbetrag, bedeutet dies nicht, dass Sage auf die Geltendmachung von ROTAERNUM abgetreten Verzugszinsen oder übertragen eines Verzugsschadens verzichtet. 17.4 Weiterhin können im Verzugsfalle Leistungen gemäß des nachfolgenden Punktes 18 eingeschränkt werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge Die in den Anmeldeformularen und sonstigen Unterlagen von Pro Medico enthaltenen Preise sind Nettobeträge ab Werk grundsätzlich in EUR angegeben, verstehen sich grundsätzlich als Netto- Preise und werden zzgl. Umsatzsteuer der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen MwSt. und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarggf. gemäß den MwSt.-Vorgaben des Veranstaltungslandes in Rechnung gestellt. Mit Abschluss des Vertrages, gemäß Xxxxxx 2 wird der Gesamtbetrag für die gebuchten Leistungen sofort fällig und ist durch den Vertragspartner verbindlich ab diesem Zeitpunkt geschuldet. Der Kunde kommt Vertragspartner gilt daher als vorleistungspflichtig im Sinne des § 320 BGB. Pro Medico ist berechtigt und hat den Anspruch, ab dem Zeitpunkt der Vertragsbestätigung die vereinbarten Gebühren mit Rechnung zu fordern und die Gebühren sind durch den Vertragspartner geschuldet. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung 90 Tage (12 Wochen) vor dem Veranstaltungstermin. Pro Medico bleibt die Xxxx des Zeitpunktes der Rechnungsstellung jedoch vorbehalten. Mit der Anmeldung akzeptiert der Vertragspartner den in jedem Fall in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin für die Zahlung der Gebühren. Bei Verstreichen des angegebenen Zahlungsziels entsteht Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatauch ohne Mahnung. Einer gesonderten Sollte das Zahlungsziel überschritten werden, fallen zusätzliche Verzugskosten von € 25,00 an. Sollte die Zahlung bei Verzug angemahnt werden müssen, fallen zusätzliche Mahnkosten von € 50,00 an. Pro Medico ist im Fall des fortwährenden Zahlungsverzugs berechtigt, die Leistungen eines Rechtsanwaltes und/oder einer Inkassoinstitution in Anspruch zu nehmen, wodurch zusätzliche Kosten für den Vertragspartner anfallen. Offene Gebühren und Kosten bleiben bis zum vollständigen Ausgleich an Pro Medico durch den Vertragspartner geschuldet. Teilzahlungen sind keine möglich. Für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Für die Bearbeitung von Verzug und Mahnung bedarf es in diesem Falle nichtwird, zusätzlich zu den anfallenden Gebühren, eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 mit Rechnung erhoben und fällig. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarFür die Bearbeitung einer Stornierung/Umbuchung/Änderung wird, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden zusätzlich zu den anfallenden Gebühren, eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 mit Rechnung erhoben und fällig, die vor der Bearbeitung zu begleichen ist. Entscheidend Dem Vertragspartner bleibt nachgelassen, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Teilzahlungen sind verbindlich ausgeschlossen und führen zum Verzug, auch ohne Mahnung. Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland und ggf. Wechselkursdifferenzen gehen vollumfänglich zu Lasten des Vertragspartners. Schecks werden nicht akzeptiert und zurückgewiesen, die Zahlungspflicht wird mit der Übermittlung eines Scheck nicht erfüllt. Im Rahmen der Buchung kann eine abweichende Rechnungsadresse angegeben werden. Sofern nachträglich, nach Bestätigung der Buchung eine Änderung der Rechnungsadresse gewünscht und beantragt wird, fällt hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 an. Diese wird vor der Änderung mit Rechnung erhoben. Die vollständige und fristgerechte Bezahlung der Rechnungssumme zum Zahlungsziel ist Voraussetzung und Bedingung für das Datum die Vertragserfüllungsverpflichtung von Pro Medico und für die Teilnahme des Vertragspartners am Kongress bzw. an der Veranstaltung. Sollte der Vertragspartner gegen die Haupt- oder Nebenpflichten des Vertrags verstoßen, insbesondere durch Nichtbeachtung der Allgemeinen Hausregeln des Kongressveranstalters oder durch Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist Pro Medico nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Bei Ausbleiben der Zahlung der fälligen und vereinbarten Vergütung durch den Vertragspartner, wird vor dem Ausspruch einer Kündigung, eine Frist von 14 Tagen zur Zahlung gesetzt, es sei denn, eine solche Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich. Eine ausdrückliche Kündigungsandrohung ist nicht erforderlich. Im Falle einer solchen Kündigung verliert der Eingang bei ROTAERNUMVertragspartner sämtliche Ansprüche aus der Anmeldung, Pro Medico ist im Gegenzug berechtigt, die vereinbarte Vergütung vollumfänglich durchzusetzen, da die Kündigung im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegt. SchecksSollte es Pro Medico gelingen, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung die durch diese Kündigung freigewordene Fläche oder Leistung anderweitig zu vermieten bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto zu verwerten, dann ist als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel Folge der Kündigung eine Vertragsstrafe von 50% der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenvereinbarten Vergütung vom Vertragspartner geschuldet. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 8.1 Unsere Rechnungen sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind zahlbar innerhalb von 30 14 Tagen netto. Dienstleistungen (Montage, Inbetriebnahme, Kundendienst) sind netto ohne Abzug sofort nach Rechnungsdatum Rechnungstellung zahlbar. 8.2 Bei Leistungen mit einer Lieferzeit von mehr als sechs Monaten ab Vertragsschluss behalten wir uns die Vereinbarung eines besonderen Zahlungsplanes vor. 8.3 Wechsel nehmen wir nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber und auf Kosten des Kunden an. Eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung besteht nicht. 8.4 Zur Regelung des Verzuges finden die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 286 BGB) Anwendung. Während des Verzuges sind Geldschulden mit 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, ab der zweiten Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 und ab der dritten Mahnung EUR 15,00 zu berechnen. 8.5 Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung unbestritten ist oder rechtskräftig feststeht. 8.6 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Unternehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht zu, es sei denn, dass die Forderung unbestritten ist oder rechtskräftig feststeht. 8.7 Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde kommt verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen. 8.8 Bei Lieferungen in jedem Fall in VerzugLänder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g die der Verkäufer nicht geleistet hatzu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarHierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Gutschrift Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässigGeldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen könnenLieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführendie Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl6.1. Umsatzsteuer Die Leistungen werden nach den jeweils bei Vertragsab- schluss gültigen Angeboten, Preislisten und dgl. verrech- net. Erstreckt sich die Leistungserbringung auf einen Zeit- raum von mehr als einem Jahr oder werden Leistungen wiederholt erbracht, so werden diese zu den jeweils im Zeitpunkt der einzelnen Leistungserbringung gültigen Prei- sen in Rechnung gestellt. 6.2. Erstreckt sich der Leistungszeitraum der TPA KKS Deutschland GmbH auf mehr als 4 Wo- chen, hat TPA KKS Deutschland GmbH das Recht, monatlich Teilrechnungen zu stellen. Die Zahlung der Teil- und Gesamtrechnungen hat unver- züglich und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu erfolgen. 6.3. Rechnungsbeanstandungen sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen zwei Wochen nach Rechnungsdatum zahlbarErhalt der Rechnung der TPA KKS Deutschland GmbH schriftlich und substantiiert mit- zuteilen, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. 6.4. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugAG ist nicht berechtigt, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarmit Forderungen - welcher Art auch immer - aufzurechnen, sofern diese nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten un- bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte 6.5. Bei Zahlungsverzug, auch mit nur einer fälligen Forde- rung, werden alle offenen Forderungen – auch solche aus anderen Aufträgen und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzwunabhängig von einer ab- weichenden Zahlungsvereinbarung – sofort fällig und TPA KKS Deutschland GmbH kann wahlweise sofort Zahlung der noch offenen Forderungen verlangen und bis zur Zahlung die Auftragserfüllung zurückhalten oder aber fristlos vom Vertrag zurücktreten und Schadenser- satz wegen Nichterfüllung verlangen. aus den Bei Zahlungsverzug ist TPA KKS Deutschland GmbH be- rechtigt, Verzugszinsen in Höhe von ihnen erfassten Verträgen können9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz entsprechend § 288 Abs. 2 BGB zu ver- rechnen, mit Ausnahme wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Wenn der AG ein Verbraucher ist, betragen die Verzugszinsen der Entgeltforderungen 5 Prozentpunkte über dem Basiszins- satz, § 288 Abs. 1 BGB. Der Gläubiger einer Entgeltforde- rung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Ver- braucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung 6.6. Der AG verpflichtet sich zudem, die durch seinen Zahlungs- verzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentspre- chenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Auf- wendungen der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUMTPA KKS Deutschland GmbH zu ersetzen. Dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kos- tenersatzpflicht insbesondere die außergerichtlichen Kos- ten, dass die Mahnkosten, die Kosten eines Inkassounterneh- mens sowie die Kosten von einschreitenden Rechtsanwäl- ten soweit sie zweckdienlich und notwendig waren. 6.7. Preisangaben verstehen sich im Zweifel exklusive der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältge- setzlichen Umsatzsteuer, die vom AG in ihrer jeweiligen Höhe ebenfalls zu bezahlen ist. 6.8. Mehrere Vertragspartner haften gesamtschuldnerisch. 6.9. TPA KKS Deutschland GmbH ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführendem AG Rech- nungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der AG erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektro- nischer Form durch TPA KKS Deutschland GmbH aus- drücklich einverstanden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl11.1. Umsatzsteuer und Die von Proximus in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Gesamtbetrags erfolgt per Überweisung auf die von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarProximus angegebene Kontonummer unter Angabe der auf der Rechnung vermerkten Referenzdaten. Im Falle einer teilweisen oder referenzlosen Zahlung behält sich Proximus das Recht vor, die Zahlung einer anderen offenen Rechnung zuzuordnen. 11.2. Die Benennung eines Dritten zur Zahlung befreit den Kunden im Falle der Nichtzahlung dieses Dritten nicht von seiner Zahlungspflicht. Der zahlende Dritte erwirbt kein Recht auf die Dienstleistung. 11.3. Bei Nichtzahlung einer Rechnung sendet Proximus in geeigneter Weise (per Post, E-Mail, SMS, usw.) eine Mahnung an den säumigen Kunden oder den von ihm angegebenen zahlenden Dritten. Mahnungen führen zur Berechnung der in der Preisliste angegeben Verwaltungskostenpauschalen. Falls der Verbraucherkunde einen Zahlungsanspruch gegenüber Xxxxxxxx hat, hat der Kunde kommt das Recht auf den gleichen Betrag, falls Proximus 15 Tage in jedem Fall Verzug gerät, um den Auftrag für die Rückzahlung aufgrund des Rückerstattungsantrags des Kunden zu erteilen. 11.4. Verzugszinsen in Verzugder Höhe des gesetzlichen Zinssatzes werden bei Nichtbezahlung automatisch zum Zeitpunkt der Fälligkeit fällig, wenn er spätestens 30 Tage ohne dass hierzu eine vorausgehende Mahnung notwendig wäre. Wenn Proximus das Eintreiben der Forderung einem Dritten anvertraut, wird eine Pauschalentschädigung, deren Höhe in der Preisliste angegeben ist, für die angefallenen Kosten von Rechts wegen und ohne Mahnung fällig. 11.5. Proximus informiert den Kunden über den zu zahlenden Betrag, falls der Kunde erklärt, seine Rechnung nicht empfangen zu haben. Auf Antrag des Kunden erhält dieser eine Rechnungskopie. Pauschale Verwaltungskosten per beantragte Kopie können bei wiederholten Anfragen nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung Kopien bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto nach Kopien von Rechnungen, die älter als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiertdrei letzten Rechnungen sind, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen in Rechnung gestellt werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung 11.6. Wenn Proximus einen „Inkasso“-Dienst anbietet (d.h. wenn es dem Kunden ermöglicht wird, durch seine Proximus-Rechnung für von Dritten vertriebene Dienstleistungen, insbesondere für Mehrwertdienstnummern wie 0900 etc. zu bezahlen), wird der Vermögensverhältnisse Kauf- oder Dienstleistungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten abgeschlossen. Die Rolle von Proximus beschränkt sich dabei auf das Inkasso der Zahlung im Namen und im Auftrag dieses Dritten. Proximus haftet nicht für die ordnungsgemäße Ausführung des Kunden Kauf- oder erfährt ROTAERNUMDienstleistungsvertrags an sich. Der Betrag, der sich auf diesen Kauf oder diese Dienstleistung, inkl. MwSt., bezieht, wird auf der Rechnung von Proximus in Form einer Erklärung, dass die Rechnung nicht als Rechnung im steuerlichen Sinn gilt, separat ausgewiesen. Der Kunde, der eine Rechnung für diesen Kauf bzw. diese Dienstleistung wünscht, muss sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenim Voraus an den Dritten wenden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 1. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mwst. in der jeweils gültigen Höhe. 2. Die Zahlungskonditionen lauten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 30 Tage netto ab Rechnungsstellung. 3. Zur Annahme von Wechseln sind Nettobeträge ab Werk zzglwir nicht verpflichtet. Umsatzsteuer Nehmen wir dennoch Wechsel an, so gehen die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen bei Fälligkeit der Forderung zu Lasten des Käufers und sind sofort in bar zu zahlen. Akzepte, Wechsel und Schecks werden immer nur zahlungshalber entgegengenommen. Bei Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit eines Wechselverpflichteten behalten wir uns vor, gegen Rückgabe der Akzepte oder Wechsel Barzahlung zu verlangen. 4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder gehen bei ihm Wechsel zu Protest oder erfolgen bei ihm Pfändungen oder tritt in seinem Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist, und für weitere Lieferungen Barzahlungen zu verlangen. 5. Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 5 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt seit der Anmahnung bei uns ein, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel Höhe von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 81% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsenverlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens Verzugsschadens bleibt unberührtuns vorbehalten. 7.3 6. Die Zurückbehaltung Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder irgendwelcher von uns nicht anerkannter Ansprüche des Käufers ist ebenso wie die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindirgendwelchen von uns nicht anerkannten Forderungen ausgeschlossen. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 1. Rechnungen von BK sind im Zeitpunkt der Lieferung, spätestens aber im Zeitpunkt der Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei datumsmäßig festgestellter Fälligkeit muss der Betrag bereits auf dem seitens BK bekanntgegebenen Konto eingelangt sein. Bei Verbrauchergeschäften reicht der Überweisungsauftrag am Fälligkeitstag. 2. Bei Auftragserteilung sind 50% der Auftragssumme als Anzahlung fällig. Für den Fall, dass der Kunde vor Fertigung der bestellten Xxxx vom Vertrag zurücktreten möchte oder es aus sonstigen Gründen, die nicht BK zuzurechnen sind, zur Nichterfüllung kommt, gilt der angezahlte Betrag als zu Gunsten von BK verfallen. 3. Im Falle des verschuldeten Zahlungsverzuges ist BK berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum gesetzliche Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österr. Nationalbank, mindestens jedoch 12% p.a., zu verrechnen. 4. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die ältesten Forderungen, dabei zuerst auf bereits entstandene Kosten (Mahnungen, Evidenzhaltung, Inkasso etc.), sodann auf bereits aufgelaufene Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital angerechnet. 5. BK ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. Falls BK jedoch derartige Papiere annimmt, so geschieht dies nur zahlungshalber und nur gegen Vergütung der anfallenden Diskont- und Inkassospesen durch den Kunden. Dies wird von BK auch nicht als Barzahlung angesehen, weshalb Kassaskonto nicht gewährt werden kann. Eine Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten erfolgt mit der Übernahme der Papiere durch BK nicht. BK ist jederzeit berechtigt, gegen Rückgabe dieser Papiere den noch ausstehenden Betrag zu verlangen. 6. Vor vollständiger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, sonstiger Spesen und Kosten ist BK zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann BK für noch ausständige Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. 7. Werden BK Umstände bekannt, wonach sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtert haben bzw. gefährdet sind, ist BK berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nach eigener Xxxx zu verlangen. 8. Bei Verzug mit einer fälligen Zahlung werden sämtliche anderen noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig, z.B. auch eventuell laufende Wechsel. 9. Kommt der Kunde einer Zahlungsaufforderung nicht nach, ist BK berechtigt, die im Eigentum von BK stehenden Waren zurückzubehalten, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung der Rechte bzw. Ansprüche von BK, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten. 10. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von BK nicht anerkannten Gegenforderungen, zurückzubehalten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nicht zulässig und wird hiermit jeglichen Aufrechnungen widersprochen. 11. Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbarschriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt. Der Wünscht der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiertAuftragsbestätigung abweichende Änderungen des Rechnungstextes, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenbleibt die ursprüngliche Fälligkeit bestehen. 7.2 Werden 12. In „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ der Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen werden von BK nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtanerkannt und sind für BK nicht verbindlich. 7.3 Die Zurückbehaltung 13. BK behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit dem Auftrag und/oder Lieferung entstandenen Forderungen unabhängig von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässigder Fälligkeit an Dritte abzutreten (z.B. Factoring). Gegenstand der Abtretung können alle im Vertrag genannten Forderungen aus Warenlieferung und Leistungen aus dem Geschäftsbetrieb von BK samt allen Nebenrechten und dem vorbehaltenen Eigentum sein. Ebenso behält sich BK das Recht vor, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindfällige Kaufpreisforderungen an Dritte zu verpfänden. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzglSofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Umsatzsteuer und sind innerhalb In der Regel besteht eine Anzahlungspflicht von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarmind. 50% bei Auftragsvergabe. Ist ein Skontoabzug vereinbart, so kann ein Skonto in Höhe von 2 % gewährt werden. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugAnspruch auf Skonto besteht nur, wenn er spätestens 30 ein Skontoabzug ausdrücklich mit LIKE-ICE Science GmbH vereinbart ist und der Rechnungsbetrag fristgerecht in voller Höhe eingeht, sowie der Kunde nicht mit der Begleichung von anderen Forderungen in Verzug ist. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden sollen oder wenn die Ware bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden können. Eine Verrechnung ist nicht zulässig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LIKE-ICE Science GmbH. Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den unsere Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz Verbraucherverträgen bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basissatz bei sonstigen Verträgen. LIKE-ICE Science GmbH ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist auf der Rechnung zu vermerken. Zahlungsbedingungen für Käufer aus der Schweiz, Deutschland und Österreich bei Waren mit Montage, die durch die LIKE-ICE Science GmbH oder deren Subunternehmer ausgeführt wird: 50 % bei Auftragsvergabe durch den Käufer und Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH 40% mindestens 2 Tage vor Auslieferung der Ware. 10 % nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatMontage und Abnahme durch den Käufer. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar(Trifft nur zu, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart wenn die Montage durch ein Montageteam der LIKE-ICE Science GmbH durchgeführt worden ist. Entscheidend Ansonsten sind 4 Tage vor Auslieferung 50 % zu bezahlen. Zahlungsbedingungen für das Datum Käufer, die nicht aus der Zahlung ist Schweiz, Deutschland oder Österreich sind, bei Waren mit Montage, die durch die LIKE-ICE Science GmbH oder deren Subunternehmer ausgeführt wird: 50 % bei Auftragsvergabe durch den Käufer und Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH 40% mindestens 4 Tage vor Auslieferung der Eingang Ware. 10 % nach Lieferung und Abnahme durch den Käufer. Wird bei ROTAERNUM. SchecksWaren, Wechseldie eine Montage erfordern, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem die Montage durch den Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele oder durch vom Kunden nicht eingehaltenbeauftragte Unternehmen durchgeführt, hat er so wird die jeweilige Forderung mit 8Zahlung fällig wie bei Produkten ohne Montage durch die LIKE-ICE Science GmbH Zahlungsbedingungen für Käufer bei Produkten ohne Montage: 50% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtbei Auftragsvergabe durch den Käufer und Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH 50 % mindestens 4 Tage vor Auslieferung der Ware. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer und sind der Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Tagen 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbarohne Abzug zu leisten. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugDie Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, wenn er spätestens 30 Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschulden, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nicht angenommen. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Einziehung trägt der Auftraggeber. Soweit keine entgegenstehenden Zahlungsziele vereinbart wurden, tritt Verzug 14 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatRechnungsstellung ein. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel Verzugszinsen werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsenp.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen besonderer Materialien oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zulässigzu, wenn die seine Gegenansprüche rechtkräftig festgestellt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt von dem Auftragnehmer anerkannt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen . Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts darüber hinaus nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Abs. 2 BGB steht dem Auftraggeber nicht zu. Werden dem Auftragnehmer nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, so ist er berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Neben bereits eingetretenem Zahlungsverzug gilt als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung insbesondere eine der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder eines mit dem Auftraggeber in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort zur Zahlung fällig. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werdender Geschäftsverbindung zu. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 10.1 Rechnungen sind Nettobeträge ab Werk zzglbei Lieferung ohne Abzug zahlbar. Umsatzsteuer und Gleiches gilt für Barverkäufe bei Empfang der Ware. 10.2 Die Gewährung von Zahlungszielen bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Bei Zielgewährung sind innerhalb von 30 Tagen unsere Rechnungen spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zahlbarfällig. 10.3 Hat der Kunde uns ein SEPA-Basis-Mandat/SEPA-Firmen-Mandat erteilt, gewähren wir 2% Skonto. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht, Verpackung, Ablade- und Montagekosten, Brennstoffe und Dienstleistungen. Ein Anspruch auf Gewährung von Skonto gem. vorstehendem Satz besteht jedoch nur, soweit keine weiteren fälligen Forderungen von uns gegenüber dem Kunden bestehen. 10.4 Im Rahmen eines uns erteilten SEPA-Basis-Mandats oder SEPA-Firmen-Mandats wird die Frist für die Vorab-Ankündigung (Pre-Notification) auf 3 Tage verkürzt. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzugsichert zu, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die auf Grund der Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht geleistet hatdurch uns verursacht wurde. 10.5 Bestehen mehrere Forderungen gegenüber einem Kunden, so werden Zahlungen gem. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht§ 366 Abs. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar2 BGB verrechnet. Eine abweichende Tilgungsbestimmung des Schuldners ist ausgeschlossen. 10.6 Ist ausnahmsweise die Annahme von Schecks vereinbart worden, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden isterfolgt diese nur erfüllungshalber. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- grundsätzlich nicht akzeptiert. Die Kosten einer Diskontierung und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastetder Einziehung trägt der Kunde. Werden angenommene Wechsel von der Bank Wir haften nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenfür rechtzeitige Vorlegung. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM 10.7 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung insgesamt oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenzu einem bestimmten Teil an Dritte abzutreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge a. YEP-Solutions übermittelt dem Kunden Rechnungen im PDF Format per E-Mail. b. Die zu entrichtenden Entgelte sind Nettobeträge ab Werk zzglim voraus zu zahlen und werden überwiesen. c. Bei Zahlungsverzug kann YEP-Solutions - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens - Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen natinalbank bis zum Kündigungstermin berechnen. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarDem Kunden bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Kommt der Kunde kommt in jedem Fall für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung in Verzug, wenn kann YEP-Solutions das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und den Zugang sofort sperren. YEP-Solutions und Prohost kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mails ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren. d. Soweit von YEP-Solutions und Prohost entgeltfreie Dienste und Leistungen erbracht werden, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. e. Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, daß er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g dies nicht geleistet zu vertreten hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Paßwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- vor Mißbrauch und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenVerlust zu schützen. 7.2 Werden f. Dem Kunden steht die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten unbestrittener oder rechtskräftig festgestellt sindfestgestellter Gegenansprüche zu. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Webhosting Agreement

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgla) Der Käufer hat den Kaufpreis spätestens bis zum 15. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbardes der Lieferung folgenden Monats ohne Abzug zu zahlen, danach kommt er gemäß § 286 Abs. Der Kunde kommt in jedem Fall 2 Nr. 2 BGB in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden b) Sollte der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältnachkommen, ist ROTAERNUM MVO berechtigt, noch ausstehende Lieferungen offene Leistungen ganz oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung teilweise bis zur Zahlung der fälligen Beträge oder Sicherheitsleistung auszuführenzurückzuhalten. Bei erstmaligem Angebot eines Kunden oder falls Zahlungsverzug des Käufers mit anderen Forderungen von MVO vorliegt oder MVO von einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit des Käufers Kenntnis erlangt, hat MVO das Recht, ausschließlich gegen Vorkasse zu liefern. c) Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung im Vermögen des Käufers ein, die die Kaufpreiszahlungen gefährdet, insbesondere wenn der Käufer die Zahlungen einstellt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wird, darf MVO bis zur Bewirkung der Kaufpreiszahlung oder einer Sicherheitsleistung die Lieferung verweigern. MVO ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer nicht binnen angemessener Frist den Kaufpreis gezahlt oder Sicherheit geleistet hat. d) Soweit der Vertrag die Absicherung der Zahlung durch Akkreditiv, Bürgschaft, Garantie oder andere Sicherungsmittel vorsieht, ist der Käufer verpflichtet, diese Sicherheiten innerhalb der vereinbarten Frist in der vereinbarten Form zu beschaffen und an MVO auszuhändigen. MVO ist vor Erhalt der vereinbarten Zahlungssicherung unter keinen Umständen zur Vertragserfüllung verpflichtet. e) Der Käufer hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, durch MVO nicht bestritten oder anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. f) Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und sonstiger Nebenkosten (Verpackung, Versicherung, etc.). Der Abzug setzt voraus, dass alle fälligen Forderungen von MVO zum Zeitpunkt der Skontierung ausgeglichen sind. Skontofristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. g) Der Käufer ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung durch MVO an Dritte abzutreten. h) MVO ist berechtigt, alle Zahlungsansprüche gegen den Käufer an Dritte abzutreten, sowohl als Sicherheit für Verbindlichkeiten von MVO als auch zu Zwecken der Refinanzierung oder zu jedweden anderen Zwecken.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 7.1 1. Drillisch Online GmbH stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm mit der Bestellbestätigung, spätestens bei Lieferung der Ware, ausgehändigt wird. 2. Grundsätzlich werden sämtliche Beträge mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Wird davon abweichend eine Zahlung des Kaufpreises in Raten verein- bart und gerät der Kunde mit zwei (2) aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, wird die gesamte Rest- forderung sofort fällig. Alle Rechnungsbeträge Zahlungen dienen zur Tilgung der jeweils ältesten fälligen Rate. Drillisch Online GmbH behält es sich vor, mit der Eintreibung der Gesamtforderung ein In- kassounternehmen zu beauftragen. Die hierfür entstehenden Kosten sind Nettobeträge ab Werk zzglvom Kunden zu tragen. 3. Umsatzsteuer Der Rechnungsbetrag kann – nach Xxxx der Drillisch Online – mit Kreditkarte, per PayPal oder SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. 4. Bei Zahlung mit Kreditkarte müssen die erforderlichen Anga- ben bei Abgabe der Bestellung an Drillisch Online übermittelt werden. Die Zahlung wird mit Annahme der Bestellung von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Sofern eine Abbuchung nicht möglich ist, wird der Kunde auf einen anderen Zahlungs- dienst verwiesen. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdiensteanbieters. Es werden die Anbieter VISA, Mas- terCard und sind Diners Club akzeptiert. 5. Bei Zahlung mit PayPal wird der Kunde nach Absenden der Bestellung automatisch auf das Zahlungsformular von Pay- Pal weitergeleitet. Das paypal Konto wird mit Annahme der Bestellung belastet. Sofern eine Belastung nicht möglich ist, wird der Kunde auf einen anderen Zahlungsdienst verwiesen. Es gelten die Bedingungen des Zahlungsdiensteanbieters. 6. Vertragsbestandteil des Kaufvertrages ist im Regelfall die Vereinbarung einer Einzugsermächtigung für die Forderun- gen von Drillisch Online GmbH. Der Rechnungsbetrag wird gemäß dieser Vereinbarung per Lastschrift – gegebenenfalls gemeinsam mit Entgelten aus dem Drillisch Online GmbH- Dienstleistungsvertrag – vom Konto des Kunden eingezogen. 7. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des an- gegebenen Xxxxxx zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs, der frühestens fünf (5) Werktage nach Zugang der Rechnung erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet die sonstigen Aufwendun- gen zu erstatten, die vom Kunden zu vertreten sind, insbe- sondere Kosten für Bankbearbeitungsentgelte z.B. für Rück- lastschriften, sonstige durch mangelnde Deckung des Xxxxxx entstandenen Kosten. 8. Der Kunde gerät automatisch und auch ohne vorherige Mah- nung mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, wenn diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarFälligkeit und Zugang beglichen ist. Der Befindet sich der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens – Zinsen in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel Höhe von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 85% über dem jewei- ligen Basiszinssatz nach der Europäischen Zentralbank berechnet. Sofern der Kunde ein Unternehmer i.S.d. § 247 14 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtist, gilt ein Zinssatz von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden 9. Sofern der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang er- mächtigt, ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte Drillisch Online GmbH während und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen könnenauch nach Ablauf der Laufzeit der Ratenzahlungsvereinbarung berech- tigt, mit Ausnahme unmittelbarer Wirkung für und gegen den Kunden Willenserklärungen bezüglich der Rechnung gegenüber dem Dritten abzugeben und vom Dritten entgegenzunehmen. Der Dritte ist zum Empfang von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werdenKontoauszügen des jeweiligen Rechnungskontos ermächtigt. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 1. Die Rechnungen von Wotan sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarAusstellung ohne Abzug. Der Kunde kommt Skontogewährung erfolgt nur dann und nur insoweit, wie sie Inhalt des Angebotes von Wotan ist. 2. Wotan ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in jedem Fall in VerzugZahlung zu nehmen. Werden Schecks oder Wechsel dennoch angenommen, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatso erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- Einziehungs- und Wechselspesen Diskontkosten sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastetWechselsteuer trägt der Käufer. Werden angenommene Wechsel von Diese Kosten sind Wotan zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenNichteinlösung übernimmt Wotan keine Gewähr. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten3. Überschreitet der Käufer eine gesetzte Zahlungsfrist, hat er die jeweilige Forderung mit 8% so ist Wotan berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsenverlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens Schadensersatzes bleibt unberührtvorbehalten. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Käufer, sowie bei jedwedem Bekanntwerden einer Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers ist Wotan berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 7.3 4. Die Zurückbehaltung Geltendmachung von Zahlungen wegen oder Zurückbehaltungsrechten aus anderen Geschäften, auch der laufenden Geschäftsverbindung durch den Käufer ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung seitens des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden Geltendmachung ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindfestgestellt. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale and Delivery

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und 13.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach ab Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung zu zahlen. 13.2 Werkzeugkosten bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenWerkzeugänderungskosten sind sofort ohne jeden Abzug bei Vorlage des Ausfallmusters zur Zahlung fällig. 7.2 Werden 13.3 Verschlechtert sich die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele Kreditwürdigkeit des Bestellers, z. B. wenn unser Warenkreditver- sicherer kein ausreichendes Limit gewährt, zahlt er auf unsere Zahlungserinne- rung/Mahnung nicht, stellt er seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, sind wir ohne Rücksicht auf frühere Vereinbarungen berechtigt, Vorauszahlung, Sicherheit oder Barzah- lung zu verlangen und Erfüllung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern oder vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. V.g. Rechte gelten für unsere sämtlichen Forderungen. Forderungen sind nach Fälligkeit vom Besteller mit 89% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. 7.3 Die Zurückbehaltung 13.4 Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Zahlungen wegen Beanstandungen zurückzuhalten oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässigaufzurechnen, wenn es sei denn, die Gegenansprüche unbestritten sind von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sindworden. 7.4 Alle Rechte 13.5 Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzwnur vorbehaltlich der Diskon- tierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber angenommen. aus den Wechsel zur Refinanzierung im sog. Scheck-/Wechselverfahren werden nicht angenommen. Diskontspesen und alle mit der Einlösung von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werdenWechseln und Schecks entstehenden Kosten trägt der Besteller. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind Nettobeträge ab Werk zzglwe- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugEine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw6. aus den Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von ihnen erfassten Verträgen könnenUmständen Kenntnis, mit Ausnahme die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von Geldforderungenihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder übertragen werdendie für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden Kreditwürdigkeit oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältAntrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist ROTAERNUM Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl(1) Während der Bearbeitung des Materials ist der Auftraggeber auf die Anforderung von PK-Media hin zu Teilzahlungen verpflichtet, die dem jewei- ligen Stand der erbrachten Leistungen entsprechen. Umsatzsteuer und sind innerhalb Hierbei ist der Zahlungseingang bei PK-Media maßgeblich. Erfolgt die Teilzahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, kann PK-Media ohne Ankündigung von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbardem Vertrag zurücktreten. Der Kunde kommt hat in jedem diesem Fall 30 % des Brut- toauftragswertes zu bezahlen. (2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort mit Stellung der Teil- oder Schlussrechnung fällig. (3) Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn PK-Media endgültig über sie verfügen kann. Diskont-, Wechselgebühren o.ä. gehen zu Lasten des Auftraggebers. (4) Gegen die Ansprüche von PK-Media kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, oder ein rechts- kräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus demselben rechtlichen Verhältnis beruht. Für den Fall, dass der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist, werden sämtliche Zurückbehaltungsrech- te, insbesondere die der §§ 273, 320 BGB ausdrücklich ausgeschlossen. (5) Gebühren, insbesondere GEMA Gebühren und Lizenzgebühren, sowie Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden vom Auf- traggeber getragen, soweit nichts anderes Vereinbart ist. (6) Anreise mit Pkw und Übernachtungskosten mit Frühstück in einer drei Sterne Unterkunft trägt der Auftraggeber. Nimmt PK-Media diese Leistung nicht in Anspruch, stellt PK-Media ersatzweise eine Pauschale, gemäß der aktuellen Reisekostenliste in Rechnung. PK-Media Consulting GmbH Geschäftsführer: Tel.: 02962 - 00 000 00 Sparkasse Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 0x Xxxxxxxxx Xxxxxx Fax: 02962 - 00 000 00 BLZ: 000 000 00 Kto: 58354 (7) Mit der Übergabe der Daten gilt die Leistung als abgeschlossen und ist nach Rechnungseingang beim Auftraggeber fällig. Dies ist unabhängig davon, ob der Auftraggeber die durch PK-Media erbrachte Leistung nutzt oder nutzen kann. (8) Kommt der Auftraggeber mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es ist PK-Media ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens berechtigt, Verzugszinsen in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel Höhe von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 85 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jeweiligen EZB-Leitzins zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtberechnen. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen (9) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so steht PK-Media 30 % der vereinbarten Bruttovertragssumme zu. (10) Der Auftraggeber ist auch dann zur Zahlung des Kunden ist nur zulässigPreises verpflichtet, wenn die Gegenansprüche unbestritten Veranstaltung und/oder rechtskräftig festgestellt sindProduktion aus Gründen, die PK-Media nicht zu vertreten hat, abgesagt oder abgebrochen oder zeitlich verkürzt wird. Dies gilt auch, wenn dies aufgrund des Fehlens einer Genehmi- gung, schlechten Wetters, Absage des Künstlers, mangelnden Besucherinteresse oder ähnlichem erfolgt. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge (1) Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind Nettobeträge ab Werk zzgldie Forderungen von T-Mobile Zug um Zug gegen Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Umsatzsteuer Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Käufers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf das T-Mobile Geschäftskonto als geleistet. (2) T-Mobile ist berechtigt, dem Käufer für jede Mahnung Mahnspesen in Höhe von Euro 20,00 in Rechnung zu stellen. Kommt der Käufer trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so hat dieser Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. sowie die tatsächlich angefallenen und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarzur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassoaufwendungen zu bezahlen. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugKäufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich T-Mobile vorbehält, die Forderungsverfolgung nach der ersten erfolglosen Mahnung an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt zu übergeben. (4) Gegen Ansprüche von T-Mobile kann der Käufer nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dieses Aufrechnungsverbot erstreckt sich nicht auf Gegenforderungen von Verbrauchern, wenn er spätestens 30 Tage diese in rechtlichem Zusammenhang mit Forderungen von T- Mobile stehen oder von T-Mobile anerkannt wurden, sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit von T-Mobile. (5) Die Zahlung des Käufers gilt an dem Tag als geleistet, an dem T-Mobile über sie verfügen kann. In Ermangelung einer ausdrücklichen Widmung durch den Käufer werden Zahlungen gegen die älteste Schuld angerechnet bzw. erfolgt die Widmung bei Vorliegen mehrerer Vertragsverhältnisse nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatXxxx von T-Mobile. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum Eine richtige Zuordnung der Zahlung ist kann nur bei der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als ZahlungVerwendung der Originalzahlungsanweisung gewährleistet werden. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden Telebanking muss der Käufer die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastetjeweils an der Zahlungsanweisung angegebene Referenznummer im Feld „Kundendaten“ eintragen. Werden angenommene Wechsel von Die schuldbefreiende Wirkung der Bank nicht diskontiertZahlung tritt erst mit der tatsächlichen Zuordnung zum Käufer ein. Im Fall einer notwendigen manuellen Zuordnung durch T-Mobile ist T-Mobile berechtigt, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenvom Käufer ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu verlangen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. (6) Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtZurückbehaltungsrechtes steht dem Käufer nicht zu. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist (7) Soweit der Käufer seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 4.1 Alle Rechnungsbeträge Preise sind Nettobeträge ab Werk in EUR und gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und sind etwaiger Zölle. 4.2 Die Vergütung ist jeweils zum Abschluss der jeweiligen Leistung fällig, sofern die Parteien nicht etwas anderes (z.B. im Angebot von MMK3 vereinbart haben). 4.3 Ist zwischen den Parteien eine monatliche Abrechnung vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zum Beginn des Folgemonats. 4.4 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von MMK3 erbrachten Leistungen innerhalb von 30 2 Wochen nach Zugang der Rechnung zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. MMK3 wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 4.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Vergütungen sofort, spätestens aber nach 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarRechnungsstellung fällig. MMK3 ist berechtigt Teilleistungen abzurechnen. 4.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist MMK3 berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde kommt bleibt in jedem diesem Fall verpflichtet, die Vergütungen zu zahlen. Kommt der Kunde mit der Bezahlung für mehr als 60 Tage in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind kann MMK3 das Vertragsverhältnis ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsenEinhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung 4.7 Der Kunde darf nur mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sindfestgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus 4.8 Der Reseller ist berechtigt, die Preise mit einer Vorabankündigungsfrist von 25 Tagen zum Monatsanfang anzupassen, für den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUMFall, dass sich seine Einkaufspreise ändern. Bewirkt die Anpassung eine Preissteigerung von mehr als 10% pro Jahr hat der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältdas Recht, ist ROTAERNUM berechtigtden Vertrag außerordentlich schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zu kündigen. Sind die Preiserhöhungen nachweislich nicht von dem Reseller zu vertreten, noch ausstehende Lieferungen besteht für den Kunden kein Kündigungsrecht. Dies gilt insbesondere bei Kostenanpassungen, die direkt oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung mittelbar durch die Gesetzgebung erfolgen. 4.9 Es besteht Einigkeit, dass Rechnungen in Papierform oder Sicherheitsleistung auszuführenper E-Mail übersandt werden können. 4.10 Angegebene Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweiligen USt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl10.1. Umsatzsteuer und sind Der Energierechnungsbetrag ist innerhalb von 30 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarab Zugang der Rechnung fällig. Die Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten des Kunden. Bankspesen, mit denen der Lieferant belas- tet wird, werden nicht weitergegeben. Davon ausgenommen sind Spesen für Rückbuchungen und sonstige vom Kunden verschul- dete Spesen und Bankgebühren. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbind- lichkeiten angerechnet. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzughat monatlich, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatjeweils bis spä- testens 7. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbardes Monats, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenTeilzahlungsbeträge zu leisten. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom 10.2. Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist Energie Steiermark be- rechtigt, für alle sich aufgrund dieses Vertrags seitens des Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8gegenüber Energie Steiermark ergebenden Zahlungsverpflichtungen bei einer allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszins- satz p. a., wie er von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Wird der Basiszinssatz nach von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr veröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Unternehmern kommen die gesetzlichen Bestimmungen des § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt456 UGB zur Anwendung. 7.3 Die Zurückbehaltung 10.3. Energie Steiermark ist berechtigt, bei verschuldetem Zahlungs- verzug des Kunden diesem für jede Mahnung einen Kostener- satz gemäß dem Preisblatt, welches dem Energieliefervertrag mit dem Kunden angeschlossen ist, zu verrechnen, soweit dieser Betrag in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Weiters hat der Kunde bei dem vom Kunden verschulde- ten Zahlungsverzug die zur zweckentsprechenden Rechtsverfol- gung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifge- setz ergebenden Höhe zu bezahlen, soweit diese in einem an- gemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für Xxxxxx, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutz- gesetzes sind, gilt zudem § 458 UGB, wonach Energie Steiermark bei der Verzögerung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung Geldforderungen berechtigt ist, vom Schuldner den in § 458 UGB jeweils geregelten Pauschalbetrag (mit Ausgabedatum der AGB in Höhe von Euro 40,–) zu fordern. 10.4. Energie Steiermark ist berechtigt, Kosten der Verbuchung von durch den Kunden unvollständig übermittelten Telebankingformularen sowie nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen in Form eines Pauschal- betrags gemäß dem Preisblatt, welches dem Energieliefervertrag mit dem Kunden angeschlossen ist, für Mehrkosten (von maximal Euro 5,–) in Rechnung zu stellen. Zudem ist Energie Steiermark be- rechtigt, Kosten für Rechnungsduplikate und zusätzliche zur Jah- resabrechnung angeforderte Rechnungen gemäß dem Preisblatt, welches dem Energieliefervertrag mit dem Kunden angeschlossen ist, zu verrechnen. 10.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen gegenüber Energie Steiermark aufzurechnen, außer im Fall der Zahlungsun- fähigkeit der Energie Steiermark und in jenen Fällen, in denen die Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbind- lichkeiten des Kunden ist nur zulässig, wenn stehen und die Gegenansprüche unbestritten entweder gerichtlich festgestellt oder rechtskräftig festgestellt anerkannt worden sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl10.1. Umsatzsteuer und sind Der Energierechnungsbetrag ist innerhalb von 30 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarab Zugang der Rechnung fällig. Die Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten des Kunden. Bankspesen, mit denen der Lieferant belastet wird, werden nicht weitergegeben. Davon ausgenommen sind Spesen für Rückbuchungen und sonstige vom Kunden verschuldete Spesen und Bankgebühren. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzughat monatlich, wenn er jeweils bis spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat7. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbardes Monats, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenTeilzahlungsbeträge zu leisten. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom 10.2. Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist go green energy berechtigt, für alle sich auf Grund dieses Vertrages seitens des Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8gegenüber go green energy ergebenden Zahlungsverpflichtungen bei einer allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach p. a., wie er von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Wird der Basiszinssatz von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr veröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Unternehmern kommen die gesetzlichen Bestimmungen des § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt456 UGB zur Anwendung. 7.3 Die Zurückbehaltung 10.3. go green energy ist berechtigt, bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden diesem für jede Mahnung einen Kostenersatz gemäß dem für den Kunden geltenden und mit ihm vereinbarten Preisblatt zu verrechnen, soweit dieser Betrag in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Weiters hat der Kunde, bei vom Kunden verschuldetem Zahlungsverzug, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwalts- kosten, in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe, zu bezahlen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für Xxxxxx, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt zudem § 458 UGB, wonach go green energy bei der Verzögerung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung Geldforderungen berechtigt ist, vom Schuldner den in § 458 UGB jeweils geregelten Pauschalbetrag (mit Ausgabedatum der AGB in Höhe von Euro 40,–) zu fordern. 10.4. go green energy ist berechtigt, Kosten der Verbuchung von durch den Kunden unvollständig übermittelten Telebankingformularen sowie nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen in Form eines Pauschalbetrages von maximal Euro 5,– für Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Zudem ist go green energy berechtigt, Kosten für Rechnungsduplikate und zusätzliche zur Jahresabrechnung angeforderte Rechnungen gemäß dem für den Kunden geltenden und mit ihm vereinbarten Preisblatt zu verrechnen. 10.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen an go green energy aufzurechnen, außer im Fall der Zahlungsunfähigkeit der go green energy und außer in jenen Fällen, in denen die Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden ist nur zulässig, wenn stehen und die Gegenansprüche unbestritten entweder gerichtlich festgestellt oder rechtskräftig festgestellt anerkannt worden sind. 7.4 Alle Rechte 10.6. Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Pflichten Kleinunternehmern wird gem. § 82 Abs. 2a ElWOG für den Fall einer aus diesen Verkaufsbedingungen bzweiner Jahresabrechnung resultierenden Nachzahlung die Möglichkeit einer Ratenzahlung für die Dauer von bis zu 18 Monaten eingeräumt. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung Die Regulierungsbehörde kann nähere Modalitäten der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.Ratenzahlung durch Verordnung festlegen. Stand: 01.11.2024

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Energie

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl9.1 Die Anschlussdienste werden über die Tele2 Rechnung abgerechnet. 9.2 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungs- beträge verpflichtet, die sich aus den von Tele2 unter xxx.xxxx0.xx veröffentlichten bzw. Umsatzsteuer dem Kunden mitgeteilten Preislisten in der jeweils gültigen Fassung ergeben. Die Mehrwertsteuer wird durch Tele2 in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Höhe in Ansatz gebracht. Mehrwertsteuerbefreiungen aufgrund von Sondertatbeständen (z. B. auf Helgoland) können durch Tele2 nicht berück- sichtigt werden. 9.3 Die von Tele2 in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind innerhalb zahlbar. Tele2 ist berechtigt, die Erbringung seiner Dienstleistungen von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarder Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) durch den Kunden abhängig zu machen. Wenn der Kunde kein SEPA­Mandat erteilt oder die Ermächtigung im Laufe des Vertragsverhältnis- ses entzieht, ohne dass dies auf ein Verschul- den von Tele2 zurückgeht, und Tele2 das Ver- tragsverhältnis gleichwohl erfüllt, ist Tele2 berechtigt, für den durch die Kundenüberwei- sung entstehenden Bearbeitungsaufwand ein Entgelt zu berechnen. Der Kunde kommt kann den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder niedriger als das Entgelt ist. Sofern der Kunde Tele2 einen Rechnungsbetrag überweist, trägt der Kunde durch Angabe seiner Rechnungsnummer auf dem Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forderungen von Tele2 eindeutig zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde für hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen. Sofern die von Tele2 in jedem Fall Rechnung gestellten Beträge nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungs- datum dem Konto von Tele2 gutgeschrieben sind, gerät der Kunde mit dem 11. Tag in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf es bedarf. Tele2 wird in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift Rechnung auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenden Eintritt des Verzuges noch einmal gesondert hinweisen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten9.4 Im Falle des Verzuges ist Tele2 berechtigt, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB gesetzliche Verzugszinsen zu verzinsenverlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens darüber hinausgehen- den Schadens bleibt unberührtTele2 vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen 9.5 Etwaige Einwendungen des Kunden ist nur zulässiggegen die Rechnungen von Tele2 sind innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung in Text- form gegenüber Tele2 zu erheben. Sofern der 9.6 Tele2 wird die Verkehrsdaten für Abrech- nungszwecke innerhalb der Speicherfrist von 3 Monaten ab Rechnungsversand speichern und mit Ablauf der Speicherfrist löschen, wenn es sei denn, durch den Kunden werden Einwendungen erhoben oder der Kunde verlangt ausdrücklich die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.Löschung vor Erreichen der vorgenannten Frist. Der Kunde wird sämtliche Nutzer seines 7.4 Alle Rechte 9.7 Etwaige Rückerstattungsansprüche des 9.8 Der Kunde ermächtigt Tele2, fällige Rech- nungsbeträge von seinem gegenüber Tele2 angegebenen Bankkonto einzuziehen. Eben- falls wird der Kunde seine Bank, die das bei Tele2 angegebene Konto führt, anweisen, diese Lastschriften von Tele2 einzulösen. Tele2 wird dem Kunden den Abbuchungszeitpunkt auf der Rechnung mitteilen. Die 14-tägige Frist zwi- schen Mitteilung des Abbuchungszeitpunktes und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzwEinzug der Forderung wird abbedungen. aus den von ihnen erfassten Verträgen könnenSofern der Kunde seine Ermächtigung zu einem 9.9 Bei Vertragsschluss vereinbarte Gebühren- befreiungen verfallen bei einem Tarifwechsel und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, sofern mit Ausnahme von Geldforderungen, vom dem Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werdenausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Nach einem Tarifwechsel haben die zu diesem Zeitpunkt für den Tarif aktuellen Preislisten Geltung. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 3.1 Die von der ZGO mit dem Vertragsformular in Rechnung gestellten monatlichen Beträge werden vom Konto des Kunden per Lastschrift eingezogen bzw. per gewünschter Zahlart belastet. Akzeptierte Zahlarten sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarZahlung per Rech- nung, per Lastschrift, Paypal oder Kreditkarte. Der Kunde kommt monatliche Betrag wird jeweils am Monatsanfang fällig und von der ZGO abgebucht. Sofern die Zahlart „Rechnung“ gewählt wird, erfolgt die Zustellung der Rechung per E-Mail. Tritt der Vertrag nicht zum 1. eines Monats in jedem Fall in VerzugKraft, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g kann es zu einer anteiligen Inrechnungstellung kommen. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so gilt der neue Preis. Der vorausbezahlte Betrag ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nur dann nicht geleistet haterhöht werden. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit im Produkt angekündigt. Einzelbenachrichtigungen erfolgen nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung Um Missbrauch mit elektronischen Daten zu vermeiden und eine ordnungsge- mäße elektronische Rechnung (bzw. Gutschrift auf Gutschrift) gemäß den aktuellen gesetzli- chen Anforderungen bereitzustellen, erfolgt der Versand qualifizierter signierter Daten. Die qualifizierte Signatur ermöglicht dem ROTAERNUM-Konto als ZahlungGeschäftspartner den Vorsteu- erabzug bei elektronischen Rechnungen (bzw. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden Gutschriften) gemäß den aktuellen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes. Auf die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von besonderen Anforderungen der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenArchivierung wird hiermit verwiesen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen 3.2 Für den Fall des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältzum Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen, die der ZGO durch Verfolgung seiner Ansprüche entstehen. Hierzu gehören, unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostener- satzpflicht, auch alle außergerichtlichen Kosten eines beauftragten Inkassoinsti- tutes oder Rechtsanwaltes. 3.3 Ist der Kunde bereits Abonnent eines Print-Vollabonnements (Montag bis Sonn- abend) erhält er eine Vergünstigung für den Erwerb des E-Paper-Abonnements des gleichen Titels. Die Vergünstigung gilt nur für die Laufzeit des Print-Abon- nements. Pro Print-Vollabonnement ist der Abschluss eines vergünstigten E-Paper-Abonnements des gleichen Titels möglich. Die Bankverbindung für das Lastschrift-Verfahren des Print-Vollabonnements muss mit der hier genutzten Bankverbindung übereinstimmen. Soweit der Kunde bei der Bestellung unrich- tige Angaben zu einem bestehenden Abonnement zu einer gedruckten Ausgabe gemacht hat, ist ROTAERNUM die ZGO berechtigt, den Preis zu berechnen, der zum Zeitpunkt der Bestellung für das E-Paper-Abonnement ohne das jeweilige Abonnement, das zur Vergünstigung führt, gilt. Der Preis für das E-Paper-Abon- nement ist neben dem Preis für die gedruckte Ausgabe zu zahlen. Lieferunter- brechungen der digitalen Produkte sind ausgeschlossen. Bei gleichzeitigem Bezug von Printausgabe und E-Paper-Abonnement erfolgt grundsätzlich mit Unterbrechung des Abonnementsvertrages über das Druckexemplar keine Unterbrechung des digitalen Bezuges. In diesem Fall der Unterbrechung des Bezugs der Druckausgabe wird das E-Paper-Abonnement für den Zeitraum der Bezugsunterbrechung zum vollen Preis abgerechnet. 3.4 Ein Neukunde, der in den letzten sechs Monaten weder selbst noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführeneine in der gleichen Wohnung, Haus/Firma lebende Person nicht Abonnent eines unserer Titel war, hat die Möglichkeit einer kostenlosen Probelieferung für 14 Tage. Ein rechtlicher Anspruch auf die kostenlose Probelieferung besteht nicht. Dies gilt unabhängig voneinander für die Produkte Print und E-Paper.

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Samples: Abonnementvertrag

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge 4.1 Die Preise der HT Tooling gelten in Euro ab dem Werk Bergisch Gladbach ausschließlich Ver- packung und Versicherung sowie zzgl. der Umsatzsteuer in ihrer am Tage der Rechnungsstel- lung geltenden Höhe. 4.2 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und sind vereinbartem Lieferter- min mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung der zu liefernden Gegenstände bzw. zu erbringenden Leis- tungen die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist HT Tooling berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Der Ver- tragspartner ist in einem solchen Fall nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhö- hung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Liefe- rung/Leistung nicht nur unerheblich übersteigt. 4.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis/die Vergütung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarohne Abzug zur Zahlung fällig. 4.4 HT Tooling behält sich vor, abweichend von der vorstehenden Regelungen Akontozahlungen zu verlangen. 4.5 Scheckzahlungen werden nur zahlungshalber hereingenommen; Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert. 4.6 Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärung von HT Tooling, insbesondere ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, am 31. Der Kunde kommt in jedem Fall Tag nach Rechnungsdatum in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel ver- späteter Zahlung werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren/höheren Scha- dens, Zinsen in Höhe von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 88 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtberechnet. 7.3 Die 4.7 Dem Vertragspartner ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen und die Aufrechnung gegen Zah- lungsansprüche nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen er- laubt, gleiches gilt für die Aufrechnung. 4.8 Bestehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kredit- würdigkeit des Vertragspartners, so kann HT Tooling nach eigener Xxxx entweder Barzahlun- gen aller offenen Forderungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden Stellung von Sicherheiten vor weiteren Lieferun- gen/Leistungen verlangen. Bevor dieses Verlangen nicht erfüllt ist, ist nur zulässigHT Tooling zur weiteren Lieferung nicht verpflichtet; HT Tooling ist in einem solchen Fall auch ohne dass dies Scha- denersatzpflichten, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindgleich auf welcher Grundlage auslösen würde, berechtigt, vom Vertrag zu- rückzutreten. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den 4.9 Bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Vertragspartners sind alle offenstehenden Kauf- preisforderungen/Vergütungsansprüche von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werdenHT Tooling in voller Höhe sofort fällig. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Liefer , Leistungs Und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 11.1. Die Zahlungen sind Nettobeträge ab Werk zzglvom Besteller am Domi- zil des Lieferanten netto, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. 11.2. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarLänger dauernde Montageleistungen wer- den werden monatlich in Rechnung gestellt. Sofern besonders vereinbart, ist der Lieferant berechtigt, eine Anzahlung oder sonstige Sicherheiten (z.B. Bankgarantie) in vereinbarter Höhe zu verlangen. 11.3. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit dem Lieferanten an seinem Domizil Schweizer Franken oder die vereinbarte Fremdwährung zur freien Ver- fügung gestellt worden sind. 11.4. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugBesteller darf Zahlungen wegen Bean- standungen, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g Ansprüchen oder vom Lieferanten nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsenanerkannten Gegenforderungen weder zurückbehalten noch kürzen noch verrech- nen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässigsind auch dann termingerecht zu leisten, wenn die Gegenansprüche unbestritten Erbringung der Leistungen aus Gründen, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert oder rechtskräftig festgestellt sindverunmöglicht wird. 7.4 Alle Rechte 11.5. Werden die Anzahlung oder die zu leisten- den Sicherheiten nicht vertragsgemäss geleistet, ist der Lieferant berechtigt, am Vertrag festzuhal- ten oder vom Vertrag zurückzutreten und Pflichten in jedem dieser Fälle Schadenersatz, einschliesslich Ersatz für entgangenen Gewinn, zu verlangen. 11.6. Ist der Besteller mit einer Zahlung aus diesen Verkaufsbedingungen bzwir- gendeinem Grund im Rückstand oder muss der Lieferant aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zu erhalten, ist derLieferant unbe- schadet seiner übrigen Ansprüche berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis neue Zahlungs- und Leistungsbedingungen verein- bart sind und der Lieferant genügende Sicherhei- ten erhalten hat. aus den von ihnen erfassten Verträgen könnenKann eine solche Vereinbarung nicht innert einer angemessenen Frist getroffen werden oder erhält der Lieferant keine genügenden Sicherheiten, mit Ausnahme von Geldforderungenist der Lieferant berechtigt, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werdenVer- trag zurückzutreten und Schadenersatz, ein- schliesslich Ersatz für entgangenen Gewinn, zu verlangen. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung 11.7. Bei Überschreitung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUMvereinbarten Zah- lungsfristen sind unter dem Vorbehalt der Geltend- machung weiterer Ansprüche ohne besondere Mahnung Verzugszinsen geschuldet, dass wobei sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältZinssatz nach den am Domizil des Lieferanten üblichen Zinsverhältnissen richtet, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenmindestens je- doch 5% pro Jahr beträgt. Die Verpflichtung zur vertragsgemässen Zahlung bleibt bestehen.

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Samples: Allgemeine Montagebedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar1. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugRechnungsbetrag ist unverzüglich nach Lieferung netto Kasse ohne Abzug fällig. Sofern Zahlungsfristen eingeräumt werden, wird der Fällig- keitstermin auf der Basis des Liefertages errechnet; bei Sammelrechnung gilt die Errechnung ab mittlerem Verfalltag. 2. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Grünwald bei München. Rechtzeitige Bezahlung ist nur dann erfolgt, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für wir über das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem ROTAERNUM-von uns angegebenen Konto als Zahlungverfügen können. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- Verzug oder Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns vor – unbeschadet unserer sonstigen Rechte –, noch nicht fällige oder gestundete Forderungen fällig zu stellen und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenweitere Liefe- rungen auf Kredit sofort einzustellen. 7.2 Werden 3. Zur Entgegennahme von Bargeld und anderen Zahlungsmitteln sind unsere Beauftragten nur unter Vorlage einer Inkassovollmacht berechtigt. 4. Der Käufer kann mit etwaigen Gegenforderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn wir die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz Gegenansprüche des Käufers anerkannt haben oder sie rechtskräftig festgestellt wurden. 5. Der Einzug von Lastschriften erfolgt unmittelbar nach § 247 BGB zu verzinsenRechnungsdatum. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Zahlungen wegen Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. Bei wiederkehrender Lastschrift wird die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindFrist für die Vorankündigung auf zwei Tage verkürzt. Insoweit gelten die Regelungen wie für die erstmalige Lastschrift. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge 1. Die Rechnungen sind Nettobeträge ab Werk zzglje nach Vereinbarung zur auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeit per Vorauskasse oder per Überweisung zahlbar. Umsatzsteuer Teillieferungen und sind innerhalb Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zahlungen werden unabhängig von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbareiner Tilgungsbestimmung des Kunden, sofern nicht schwerwiegende Interessen des Kunden entgegenstehen, auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. 2. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässigberechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde ausschließlich dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw3. Die SYSTEMTECHNIK GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus den von ihnen erfassten Verträgen könnenGeschäftsverbindungen abzutreten. 4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht nachkommt, mit Ausnahme von Geldforderungenseine Zahlungen unberechtigterweise einstellt oder eine Bank einen Scheck oder einen Einzug mangels Deckung nicht einlöst, ist die SYSTEMTECHNIK GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Kunden nicht Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen Ankündigung berechtigt. Gleichzeitig ist die SYSTEMTECHNIK GmbH in solchen Fällen berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn der SYSTEMTECHNIK GmbH sonstige Umstände bekannt werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse , die die Kreditwürdigkeit des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, in Frage stellen. Die SYSTEMTECHNIK GmbH ist ROTAERNUM in diesen Fällen ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistung auszuführenzu verlangen. Der SYSTEMTECHNIK GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von der weiteren Belieferung auszuschließen. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die SYSTEMTECHNIK GmbH vom betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite berechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge 7.1. Die übliche Zahlungsfrist beträgt 50 % Vorauszahlung als Auftragsbestätigung und 50 % Zahlung vor Versand ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarLager des Verkäufers, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Entscheidend für Bei Zahlung nach der Lieferung hat der Käufer eine geeignete Zahlungssicherung (Vorauszahlung, Bankgarantie oder Kreditbrief) zu leisten. Dieser Kreditrahmen unterliegt der Kreditversicherung durch eine dritte Versicherungsgesellschaft des Verkäufers und kann im Ermessen der Versicherungsgesellschaft geändert oder zurückgezogen werden. Die offenen Forderungen (fällige und überfällige Rechnungen) auf dem Konto des Käufers beim Verkäufer dürfen diesen Betrag nicht überschreiten. Wenn die Reihenfolge und Häufigkeit der Lieferungen darauf hindeuten, dass die vereinbarte Höhe des Kreditlimits überschritten wird, muss der Käufer die Zahlungen schneller abwickeln, wenn ihm daran gelegen ist, dass das Datum Konto den vereinbarten Bedingungen entspricht. 7.2. Bei sonstigen in der Auftragsbestätigung oder in den zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande gekommenen Verträgen vereinbarten Zahlungsbedingungen gelten die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag genannten Bedingungen. 7.3. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn das Geld auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist. Als Erfüllungsort der Zahlungsverpflichtung versteht sich der Ort, an dem sich der Sitz des Verkäufers Trimo MSS d.o.o. (Trebnje, Slowenien) befindet. 7.4. Bei Zahlungsverzug ist der Eingang bei ROTAERNUMVerkäufer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle im Zusammenhang mit der Beitreibung anfallenden Kosten zu berechnen. 7.5. SchecksBei Zahlungsverzug des Käufers oder Nichterfüllung sonstiger Zahlungsbedingungen und Finanzsicherheiten hat der Verkäufer das Recht, Wechselalle weiteren Lieferungen und alle Lieferungen im Rahmen der laufenden oder sonstigen Geschäftsbeziehung mit dem Käufer sofort einzustellen und eine zusätzliche Versicherung für den restlichen Teil der Lieferung sowie Schadenersatz für Schäden zu verlangen, Überweisungen gelten erst nach Einlösung die dem Verkäufer durch die Liefereinstellung und Arbeitsunterbrechung entstanden sind. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, weitere Aufträge des Käufers oder der Unternehmensgruppe des Käufers abzulehnen bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsenweitere Lieferungen an den Käufer bis zur angeforderten Zahlung auszusetzen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtAussetzung von Lieferungen bedarf der Schriftform. Der Verkäufer hat das Recht, einseitig neue Lieferbedingungen, Preise und andere Bedingungen festzulegen. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl9.1 Zur Bezahlung kann der Anbieter dem Nutzer gegebenenfalls unterschiedliche Zahlungswege anbieten (z. B. Vorkasse, PayPal, Zahlung per Kreditkarte), wobei jedoch kein Anspruch darauf besteht, dass stets sämtliche Zahlungswege oder ein spezifischer Zahlungsweg angeboten werden. Umsatzsteuer Erfolgt die Zahlungsabwicklung über einen Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal) gelten für die Zahlungsabwicklung ausschließlich die Nutzungs- und sind innerhalb Geschäftsbedingungen des betreffenden Zahlungsdienstleisters, auf die dann gesondert hingewiesen wird. 9.2 Der Anbieter kann die sofortige Zurverfügungstellung des Buy-2-Play Spiels, der Virtuellen Währung und der Premium-Features vom Verzicht des Nutzers auf etwaig bestehende Widerrufsrechte abhängig machen. Verzichtet der Nutzer nicht auf die bestehenden Widerrufsrechte, kann gamigo mit der Zurverfügungstellung der Virtuellen Währung oder Premium-Features bis Ablauf der Widerrufsfrist zuwarten. 9.3 Bei einem Erwerb eines Buy-2-Play Spieles, von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarVirtueller Währung oder Premium-Features über einen App-Store, ein soziales Netzwerk oder Drittleistungen gelten deren jeweilige Bedingungen. 9.4 Eine Aufrechnung des Nutzers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen dem Anbieter möglich. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugNutzer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatsein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 9.5 Sämtliche angegebenen Entgelte verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls anfallend. 9.6 Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzungsentgelte für die vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß den nachfolgenden Maßgaben anzupassen: Eine Preisänderung wird dem Nutzer in Laufzeitverträgen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten durch schriftliche Erklärung oder per E-Mail angekündigt. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Der Nutzer hat ab Datum der Zahlung ist Ankündigungserklärung ein vierwöchiges außerordentliches Recht zur Kündigung des Vertrages ab dem Zeitpunkt der Eingang bei ROTAERNUMPreisänderung. SchecksAuf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigungserklärung hin. Übt der Nutzer dieses Recht nicht aus, Wechsel, Überweisungen gilt die Preisänderung ab der nächsten Verlängerung seines Abonnements als von ihm genehmigt. Preissenkungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf grundsätzlich ab dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden angekündigten Termin für die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenjeweils nächste Abrechnungsperiode. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart wird MIKRON den Kaufpreis vor Versand der Ersatzteile in Rechnung stellen. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind MIKRON’s Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zehn (10) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbarErhalt durch den Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt in jedem Fall in VerzugSofern nicht anderweitig vereinbart, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbarist MIKRON berechtigt, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beansprucheneine Vorschusszahlung über den gesamten Betrag oder einen Teilbetrag des Kaufpreises zu verlangen. 7.2 Werden Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kaufpreis in Raten zu zahlen ist und sofern der Kunde seiner Zahlungspflicht hinsichtlich der Raten am jeweiligen Fälligkeitstag nicht nachkommt, werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtübrigen Raten sofort fällig. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist sollen nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sinddurch Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzwZahlungen des Kunden sollen ausschließlich in EURO-Währung erfolgen. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werdenWechselkursrisiken trägt der Kunde. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Sofern Anzeichen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse wirtschaftlichen Situation des Kunden oder erfährt ROTAERNUMauftreten, kann MIKRON verlangen, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältüber seine Bank (oder eine für MIKRON akzeptable andere Bank) ein Akkreditiv zu eröffnen hat, oder vom Vertrag zurücktreten. 7.6 Sofern der Kunde seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, ist ROTAERNUM MIKRON – unbeschadet etwaiger weiterer MIKRON zustehender Rechte und Ansprüche – nach seinem Ermessen berechtigt, i. den Vertrag gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen zu kündigen; oder ii. weitere Arbeiten oder Lieferungen an den Kunden bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen oder zu verzögern; und/oder iii. den Kunden mit Xxxxxx auf den nicht bezahlten Xxxxxx zu belasten, noch ausstehende Lieferungen die sich auf 8% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz belaufen, bis vollständig gezahlt worden ist. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung ein geringerer Schaden entstanden ist. 7.7 Der Kunde darf Zahlungen nur zurückhalten oder Sicherheitsleistung auszuführenMIKRON zustehende Forderungen mit Gegenansprüchen aufrechnen, sofern diese Gegenansprüche unbestritten oder bindend und rechtskräftig festgestellt oder von MIKRON schriftlich anerkannt sind.

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Samples: Lieferbedingungen Für Ersatzteile

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl10.1. Umsatzsteuer und sind Der Energierechnungsbetrag ist innerhalb von 30 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarab Zugang der Rechnung fällig. Die Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten des Kunden. Bankspesen, mit denen der Lieferant belastet wird, werden nicht weitergegeben. Davon ausgenommen sind Spesen für Rückbuchungen und sonstige vom Kunden verschuldete Spesen und Bankgebühren. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzughat monatlich, wenn er jeweils bis spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat7. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbardes Monats, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenTeilzahlungsbeträge zu leisten. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom 10.2. Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist Unsere Wasserkraft berechtigt, für alle sich auf Grund dieses Vertrages seitens des Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8gegenüber Unsere Wasserkraft ergebenden Zahlungsverpflichtungen bei einer allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach p. a., wie er von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Wird der Basiszinssatz von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr veröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Unternehmern kommen die gesetzlichen Bestimmungen des § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt456 UGB zur Anwendung. 7.3 Die Zurückbehaltung 10.3. Unsere Wasserkraft ist berechtigt, bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden diesem für jede Mahnung einen Kostenersatz gemäß dem für den Kunden geltenden und mit ihm vereinbarten Preisblatt zu verrechnen, soweit dieser Betrag in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Weiters hat der Kunde, bei vom Kunden verschuldetem Zahlungsverzug, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten, in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe, zu bezahlen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für Xxxxxx, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt zudem § 458 UGB, wonach Unsere Wasserkraft bei der Verzögerung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung Geldforderungen berechtigt ist, vom Schuldner den in § 458 UGB jeweils geregelten Pauschalbetrag (mit Ausgabedatum der AGB in Höhe von Euro 40,–) zu fordern. 10.4. Unsere Wasserkraft ist berechtigt, Kosten der Verbuchung von durch den Kunden unvollständig übermittelten Telebankingformularen sowie nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen in Form eines Pauschalbetrages von maximal Euro 5,– für Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Zudem ist Unsere Wasserkraft berechtigt, Kosten für Rechnungsduplikate und zusätzliche zur Jahresabrechnung angeforderte Rechnungen gemäß dem für den Kunden geltenden und mit ihm vereinbarten Preisblatt zu verrechnen. 10.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen an Unsere Wasserkraft aufzurechnen, außer im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Unsere Wasserkraft und außer in jenen Fällen, in denen die Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden ist nur zulässig, wenn stehen und die Gegenansprüche unbestritten entweder gerichtlich festgestellt oder rechtskräftig festgestellt anerkannt worden sind. 7.4 Alle Rechte 10.6. Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Pflichten Kleinunternehmern wird gem. § 82 Abs. 2a ElWOG für den Fall einer aus diesen Verkaufsbedingungen bzweiner Jahresabrechnung resultierenden Nachzahlung die Möglichkeit einer Ratenzahlung für die Dauer von bis zu 18 Monaten eingeräumt. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werdenDie Regulierungsbehörde kann nähere Modalitäten der Ratenzahlung durch Verordnung festlegen. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer 6.1 Soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, hat die Zahlung des Brut- topreises zuzüglich möglicher Kosten für Verpackung, Fracht und sind Versiche- rung innerhalb von 30 Tagen nach 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbarohne jeden Ab- zug zu erfolgen (nachfolgend: „Zahlungsfrist“). Der Kunde kommt Abzug von Skonto be- darf der Vereinbarung in jedem Fall in VerzugTextform. 6.2 Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hatHANSA über den Betrag am Ort des Geschäftssitzes verfügen kann. Einer gesonderten Im Falle der Annahme unbarer Zahlungs- mittel durch HANSA gilt gleichfalls erst die unbedingte Kontogutschrift bzw. die Verfügungsmöglichkeit über den geschuldeten Betrag als Erfül- lung. 6.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist HANSA – ohne dass es einer weite- ren Mahnung bedarf es - berechtigt, Verzugszinsen in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel Höhe von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% 9 Prozent- punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu verzinsenverlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtSchadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben sowohl HANSA als auch dem Besteller vorbehalten. 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die 6.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist HANSA berechtigt, auf alle fälli- gen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. 6.5 Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässigund zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn die Gegenansprüche unbestritten sie rechts- kräftig festgestellt oder rechtskräftig festgestellt unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demsel- ben Vertragsverhältnis beruht. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, 6.6 HANSA ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenauszuführen oder zu erbrin- gen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von HANSA durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Besteller die Bezahlung offener Forderungen von HANSA verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen von HANSA bestehen. Im Weigerungsfalle ist XXXXX berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wobei im Falle des Teilrücktritts Forderungen für bereits erfolgte Teillieferungen von XXXXX sofort fällig werden. 6.7 Von dem nicht im Inland ansässigen Besteller kann XXXXX Xxxxxxx durch ein bestätigtes, unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv verlangen, wel- ches nach der Xxxx von HANSA von einer deutschen Bank/Sparkasse zu Gunsten und ohne dass HANSA hierdurch Kosten entstehen eröffnet wird, welches HANSA eine Teilversendung der Liefergegenstände erlaubt und welches zu einem Drittel (1/3) sofort nach Akkreditiveröffnung auf erstes Anfordern gegen Empfangsbestätigung und zu den verbleibenden zwei Dritteln (2/3) gegen Vorlage der Dokumente fällig wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 8.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und Rechnungen sind innerhalb von 30 14 Tagen nach ab Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung . 8.2 Bei Zielüberschreitung ist der Eingang bei ROTAERNUM. SchecksLieferer berechtigt, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel Mahnung Verzugszinsen in Höhe von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 83% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtberechnen. 7.3 Die Zurückbehaltung 8.3 Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen.Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für richtige Vorlage des Wechsels und für Erhebung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzwWechselprotest wird ausgeschlossen. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werden. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden Bestellers, die nach pflichtmäßigen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, seinen Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so kann er bis zum Zeitpunkt seiner Leistung das Stellen einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder erfährt ROTAERNUMLeistung bei Gegenleistung verlangen. Kommt der Besteller dem berechtigten Verlangen des Lieferes nicht oder nicht rechtzeitig nach, dass sich so kann der Kunde sonst wie vertragswidrig verhältLieferer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Kommt der Besteller mit einer Teilleistung in Rückstand, ist ROTAERNUM berechtigtso kann der Lieferer die gesamte Restforderung sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, noch ausstehende Lieferungen der durch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage bedingt ist, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw. Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung verlangen. Bei nichtvermögensbedingtem Leistungsverzug kann der Lieferer den Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer angemessener Frist verlangen. 8.5 Der Besteller kann nur mit vom Lieferer anerkannten oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführenrechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 8.6 Mängel der Ware berechtigen den Käufer nicht zur Einbehaltung von Zahlungen, es sei denn, daß diese vom Lieferer anerkannt wurden, jedoch nicht behoben werden können.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 7.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl10.1. Umsatzsteuer und sind Der Energierechnungsbetrag ist innerhalb von 30 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbarab Zugang der Rechnung fällig. Die Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten des Kunden. Bankspesen, mit denen der Lieferant belastet wird, werden nicht weitergegeben. Davon ausgenommen sind Spesen für Rückbuchungen und sonstige vom Kunden verschuldete Spesen und Bankgebühren. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzughat monatlich, wenn er jeweils bis spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat7. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbardes Monats, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Einlösung bzw. Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchenTeilzahlungsbeträge zu leisten. 7.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom 10.2. Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist Drei Energie berechtigt, für alle sich auf Grund dieses Vertrages seitens des Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8gegenüber Drei Energie ergebenden Zahlungsverpflichtungen bei einer allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach p. a., wie er von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Wird der Basiszinssatz von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr veröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Unternehmern kommen die gesetzlichen Bestimmungen des § 247 BGB 456 UGB zur Anwendung. Stand: 15.03.2022 10.3. Drei Energie ist berechtigt, bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden diesem für jede Mahnung einen Kostenersatz gemäß dem für den Kunden geltenden und mit ihm vereinbarten Preisblatt zu verzinsenverrechnen, soweit dieser Betrag in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührtWeiters hat der Kunde, bei vom Kunden verschuldetem Zahlungsverzug, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten, in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe, zu bezahlen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für Xxxxxx, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt zudem § 458 UGB, wonach Drei Energie bei der Verzögerung von Geldforderungen berechtigt ist, vom Schuldner den in § 458 UGB jeweils geregelten Pauschalbetrag (mit Ausgabedatum der AGB in Höhe von Euro 40,–) zu fordern. 7.3 Die Zurückbehaltung 10.4. Drei Energie ist berechtigt, Kosten der Verbuchung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung durch den Kunden unvollständig übermittelten Telebankingformularen sowie nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen in Form eines Pauschalbetrages von maximal Euro 5,– für Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Zudem ist Drei Energie berechtigt, Kosten für Rechnungsduplikate und zusätzliche zur Jahresabrechnung angeforderte Rechnungen gemäß dem für den Kunden geltenden und mit ihm vereinbarten Preisblatt zu verrechnen. 10.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen an Drei Energie aufzurechnen, außer im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Drei Energie und außer in jenen Fällen, in denen die Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden ist nur zulässig, wenn stehen und die Gegenansprüche unbestritten entweder gerichtlich festgestellt oder rechtskräftig festgestellt anerkannt worden sind. 7.4 Alle Rechte 10.6. Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Pflichten Kleinunternehmern wird gem. § 82 Abs. 2a ElWOG für den Fall einer aus diesen Verkaufsbedingungen bzweiner Jahresabrechnung resultierenden Nachzahlung die Möglichkeit einer Ratenzahlung für die Dauer von bis zu 18 Monaten eingeräumt. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROTAERNUM abgetreten oder übertragen werdenDie Regulierungsbehörde kann nähere Modalitäten der Ratenzahlung durch Verordnung festlegen. 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas