Common use of Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern 8.1 Soweit nichts Anderes anderes vereinbart ist, sofort sind die Rechnungen von SCHULTE innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug zahl- bardem Rechnungsaus- stellungsdatum, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung, fällig und zu zahlen. Überweisungen können SCHULTE ist jedoch – auch im Rahmen einer laufenden Ge- schäftsbeziehung – jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teil- weise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Ein entsprechender Vorbe- halt ist von SCHULTE spätestens mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenAuftragsbestätigung zu erklären. 28.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn SCHULTE über den gezahlten Betrag frei verfügen kann. Im Falle von Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGgilt die Zah- lung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. 38.3 Mit Ablauf der unter Ziff. Bei Zahlungsverzug 8.1 benannte Fristen gerät der Käufer in Verzug. Während des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenVerzugs ist SCHULTE berechtigt, Verzugszin- sen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszins- satz) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens durch SCHULTE ist zulässig. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, 8.4 Wenn SCHULTE nach Vertragsschluss von Umständen KenntnisVertragsabschluss Umstände bekannt werden, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigenKäufers in Frage stellen, insbe- sondere über eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit Vermögensver- hältnisse (z.B. Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Nichteinlösung von Schecks, Einstellung von Zahlungen oder wenn der Antrag Käufer mehrmals fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt), so ist SCHULTE be- rechtigt, sofern die Umstände geeignet sind, den Anspruch auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrensGegen- leistung zu gefährden, die Leistung zu verweigern und die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. SCHULTE ist Minol nur in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Das Leistungsverweigerungs- recht besteht nur, wenn der Käufer trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug um Zug oder gegen eine angemessene zur Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung nicht bereit ist. 8.5 Der Käufer ist zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zu- rückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtSCHULTE unbestritten sind.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 1Die Zahlung ist vor Auslieferung des Luftfahrzeuges oder der Komponente fällig , vorbehaltlich etwaiger anderer schriftlicher und unterschriebener Vereinbarungen. Rechnungen M.C.M. behält sich das Recht vor, für jeden Kunden ein individuelles Kreditlimit zu setzen oder Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung zu verlangen. Bei Aufträgen die das vereinbarte Kreditlimit des Kunden überschreiten, behält M.C.M sich das Recht vor Zwischenrechnungen nach Eingang der Workorder oder bei entsprechendem Baufortschritt zu stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten. Alle Zubehör- und Ersatzteile aber auch Austauschteile- und Aggregate bleiben das Eigentum von Minol sindM.C.M. bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Verzugszinsen werden ohne Nachfrage oder juristischen Antrag auf Verzinsung des überfälligen Betrages fällig. Verzugszinsen belaufen sich auf 8 (acht) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB und werden monatlich erhoben. Zur Sicherung von Ansprüchen gegen den Kunden, sofern nichts Anderes vereinbart isteinschließlich Ansprüchen in Bezug auf bereits gelieferte Waren und Dienstleistungen sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barbehält sich M.C.M. ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht vor, dies gilt auch in Bezug auf Waren die zur Reparatur an M.C.M. übergeben wurden, sowie sonstiges Vermögen des Kunden in M.C.M. Besitz gemäß den Absätzen 647 273 BGB. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf M.C.M. behält sich in jedem Fall wird ein Zurückbehaltungsrecht vor, unabhängig von etwaig gewährten Zahlungszielen. In Ermangelung von schriftlichen und unterschriebenen anderslautender Vereinbarungen ist M.C.M. nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel zu akzeptieren, Barzahlung in Euro oder US-Dollar oder Banküberweisungen in diesen beiden Währungen werden, wie in der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2vermerkt akzeptiert. Schecks Alle anfallenden Kosten und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen Gebühren für Buchung, Wechselkursverluste sowie etwaige notwendige Inkassomaßnahmen gehen zu Lasten des AGKunden. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 19.1 Zur Bezahlung kann der Anbieter dem Nutzer gegebenenfalls unterschiedliche Zahlungswege anbieten (z. B. Vorkasse, PayPal, Zahlung per Kreditkarte), wobei jedoch kein Anspruch darauf besteht, dass stets sämtliche Zahlungswege oder ein spezifischer Zahlungsweg angeboten werden. Rechnungen von Minol sindErfolgt die Zahlungsabwicklung über einen Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal) gelten für die Zahlungsabwicklung ausschließlich die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des betreffenden Zahlungsdienstleisters, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdendann gesondert hingewiesen wird. 29.2 Der Anbieter kann die sofortige Zurverfügungstellung des Buy-2-Play Spiels, der Virtuellen Währung und der Premium-Features vom Verzicht des Nutzers auf etwaig bestehende Widerrufsrechte abhängig machen. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGVerzichtet der Nutzer nicht auf die bestehenden Widerrufsrechte, kann gamigo mit der Zurverfügungstellung der Virtuellen Währung oder Premium-Features bis Ablauf der Widerrufsfrist zuwarten. 3. 9.3 Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte einem Erwerb eines Buy-2-Play Spieles, von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenVirtueller Währung oder Premium-Features über einen App-Store, ein soziales Netzwerk oder Drittleistungen gelten deren jeweilige Bedingungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. 9.4 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Nutzers ist nur möglich, wenn diese unbestritten mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossenfestgestellten Gegenansprüchen gegen dem Anbieter möglich. Ein Der Nutzer kann ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machenausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG9.5 Sämtliche angegebenen Entgelte verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, falls anfallend. 9.6 Der Anbieter ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die Nutzungsentgelte für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindvertraglich vereinbarten Leistungen gemäß den nachfolgenden Maßgaben anzupassen: Eine Preisänderung wird dem Nutzer in Laufzeitverträgen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten durch schriftliche Erklärung oder per E-Mail angekündigt. Der Nutzer hat ab Datum der Ankündigungserklärung ein vierwöchiges außerordentliches Recht zur Kündigung des Vertrages ab dem Zeitpunkt der Preisänderung. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigungserklärung hin. Übt der Nutzer dieses Recht nicht aus, gilt die Preisänderung ab der nächsten Verlängerung seines Abonnements als von ihm genehmigt. Preissenkungen gelten grundsätzlich ab dem angekündigten Termin für die jeweils nächste Abrechnungsperiode. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 17.1 Mangels abweichender Vereinbarung sind die Zahlungen ohne jeden Abzug wie folgt vorzunehmen: 40% bei Auftragserteilung 30% bei Anzeige der Versandbereitschaft 30% bei Fertigstellung des Parksystems d.h. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenbei vorliegender Endabnahmebescheinigung/Konformitätsbescheinigung. 27.2 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Ablieferung, Transport, Montage (infolge mangelnder Fertigstellung der Vorarbeiten), Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die die P2 Parksysteme GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert oder unmöglich gemacht werden. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenEbenfalls sind die Zahlungen zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen aber deswegen der Gebrauch der Lieferung nicht unmöglich gemacht wird oder wenn noch Nacharbeiten auszuführen sind. 7.3 Hält der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, so ist die P2 Parksysteme GmbH 4 Wochen nach schriftlicher Mahnung berechtigt: a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufzuschieben, b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, c) den ganzen noch offenen Kaufpreis (Kaufpreisrest) fällig zustellen. Diskont- und Wechsel- spesen die Inkassospesen gehen zu Lasten des AGAuftraggebers. 3d) sofern vertraglich nicht anders vereinbart, sind ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 7,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich Dies gilt auch, wenn dem Auftraggeber ausnahmsweise verlängerte Zahlungstermine gewährt wurden. Durch die Rechte Leistung von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenVerzugszinsen wird die Verpflichtung zu vertragsgemäßer Zahlung nicht aufgehoben. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigte) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist unter voller Schadenersatzleistung des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen 7.4 Aus Gründen höherer Gewalt, Streik, bauseitigen Verzögerungen sowie aus von der P2 Parksysteme GmbH nicht zu vertretenden Gründen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhteine Zurückhaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber nicht statthaft. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Lieferbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart Sofern vertraglich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes verein- bart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenhaben Zahlungen binnen dreißig (30) Tage ab Rechnungsda- tum zu geschehen. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen Die Holonite B.V. hat das Recht, gelieferte Waren unverzüglich zu Lasten des AGfakturieren, auch wenn diese gelieferten Waren lediglich ein Teil dessen darstellen, was gemäß Vertrag verkauft ist. 3. Bei Zahlungsverzug Die Holonite B.V. hat das Recht, vom Auftraggeber die Bezahlung der von ihr verkauften, jedoch unter Verstoß gegen die Obliegenheit des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenAuftraggebers zu An- bzw. Abnahme, nicht an- bzw. abgenom- menen Waren zu verlangen. 4. Die AußendienstmitarbeiterHolonite B.V. kann über den der Rechnungsbetrag exklusive MwSt. Skonto in Höhe von 2% berechnen. Bei fristgerechter Zahlung ist der Auftraggeber berechtigt, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtdieses Skonto vom Gesamtrechnungsbetrag abzuziehen. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, Als Datum der tatsächlichen Zahlung gilt im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Falle von Zahlun- gen per Banküberweisung das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.Holonite B.V. 6. Erlangt Minol Der Auftraggeber gilt durch den alleinigen Ablauf von Zah- lungsfristen als säumig, ohne dass eine Inverzugsetzung erforder- lich wäre, wobei bei einem AG, nicht fristgerechter Zahlung der Unternehmer ist, Auftraggeber von Rechts wegen nach Vertragsschluss Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzliche Handelszinsen in Form von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindVerzugszinsen schuldet. 7. Werden Minol Tatsachen bekanntUnkosten für nicht eingelöste Wechsel oder protestierte Wech- sel oder Quittungen, gerichtliche wie auch außergerichtliche Inkassokosten oder andere, für die nicht-fristgerechte Zahlung entstandenen Kosten, gehen zulasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens fünfzehn Prozent (15%) des ausstehenden Rechnungsbetrag und eventuelle geschuldete Zinsen, unbeschadet der Möglichkeit, diese Kosten gerichtlich gemäß dem niederländischen Besluit normering incas- sokosten (Beschluss über die Festlegung von an die Einbringung offener Geldforderungen verbundenen Kosten) feststellen lassen. 8. Es ist dem Auftraggeber nicht erlaubt, mittels Aufrechnung aus anderen Gründen als aufgrund dieses Vertrags bestehende Zah- lungsverbindlichkeiten des Auftraggebers gegen dasjenige, was infolge dieses Vertrags gegenüber der Holonite B.V. geschuldet wird, aufzurechnen. Jede Aufrechnung seitens des Auftraggebers gilt mit Nachdruck als ausgeschlossen. 9. Der Auftraggeber ist nicht zur Aussetzung von Zahlungen behauptetermaßen mangelhafter Lieferungen berechtigt. 10. Holonite B.V. hat das Recht, sofern der Auftraggeber mit irgendwelchen ihr gegenüber bestehenden Zahlungsverbindlichkei- ten in Verzug ist, die Zweifel an Ausführung oder weitere Ausführung der Kreditwürdigkeit mit ihr geschlossenen Verträge einzustellen oder auszusetzen, unbe- schadet ihrer Rechte vollumfängliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 11. Alle Bankkosten, welche durch die Zahlung per Bank entste- hen, gehen auf Rechnung des AG rechtfertigenAuftraggebers. 12. Sollte sich erst nach Begleichung der Hauptforderung heraus- stellen, insbe- sondere eine Verschlechterung dass zusätzliche Kosten entstanden sind, werden diese doch noch in Rechnung gestellt und ist der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrensAuftraggeber verpflich- tet, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtdiese Kosten zu begleichen.

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Samples: General Sales, Delivery, and Payment Terms

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern 6.1 Soweit nichts Anderes anderes in Textform vereinbart ist, sofort nach Erhalt hat die Zahlung des Bruttopreises zuzüglich möglicher Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahl- barzu erfolgen (nachfolgend: „Zahlungsfrist“). Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf Der Abzug von Skonto bedarf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenVereinbarung in Textform. 26.2 Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn Igepa Großhandel über den Betrag am Ort des Geschäftssitzes verfügen kann. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenIm Falle der Annahme unbarer Zahlungsmittel durch Igepa Großhandel gilt gleichfalls erst die unbedingte Kontogutschrift bzw. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGdie Ver- fügungsmöglichkeit über den geschuldeten Betrag als Erfüllung. 36.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Igepa Großhandel – ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf - berechtigt, Ver- zugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu verlan- gen. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenDie Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben sowohl Igepa Großhandel als auch dem Besteller vorbehalten. 4. Die Außendienstmitarbeiter6.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, Ableserist Igepa Großhandel berechtigt, Monteure o- auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtGeschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. 5. Eine 6.5 Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichund zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- rechts, wenn diese unbestritten oder sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtbe- ruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, 6.6 Igepa Großhandel ist Minol berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleis- tung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Durchführung Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von Igepa Großhan- del durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Besteller die Bezahlung offener Forderungen von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit Igepa Großhandel verwei- gert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindForderungen von Igepa Großhandel bestehen. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt6.7 Von dem nicht im Inland ansässigen Besteller kann Igepa Groß- handel Zahlung durch ein bestätigtes, die Zweifel an unwiderrufliches Doku- mentenakkreditiv verlangen, welches nach der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigenXxxx von Igepa Großhandel von einer deutschen Bank/Sparkasse zu Gunsten und ohne dass Igepa Großhandel hierdurch Kosten entstehen eröffnet wird, insbe- sondere welches Igepa Großhandel eine Verschlechterung Teilversendung der Kreditwürdigkeit oder Liefergegenstände erlaubt und welches zu einem Drittel (1/3) sofort nach Akkreditiveröffnung auf erstes Anfordern gegen Empfangsbestätigung und zu den verbleibenden zwei Dritteln (2/3) gegen Vorlage der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtDokumente fällig wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sindDer Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, sofern nichts Anderes vereinbart wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen bei STAHL eingegangen ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. 2. Überweisungen Zahlungen des Käufers können mit schuldbefreiender Wirkung nur ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Kassabereich der Geschäftsräumlichkeiten von STAHL ge- leistet und durch Vorlage des von STAHL hierbei ausgefolgten Kassabeleges nach- gewiesen werden. Zahlungen sind unabhängig von allenfalls angegebenen Zweck- bestimmungen der Reihe nach zunächst auf die Umsatzsteuer, Zinsen, Zinseszinsen, diverse Spesen und zuletzt auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2den noch aushaftenden vertragsgegenständlichen Preis zu leisten. Zessionen, Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenaufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten Das vereinbar- te Entgelt ist unbeschadet einer Anzahlung auf den Kaufpreis vom Käufer Zug um Zug gegen Übergabe des AGKaufgegenstandes auszufolgen. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich Im Falle eines Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% (zwölf) p.a. als vereinbart, wobei die Rechte Bezahlung allfälliger Mahn-, Inkasso-und An- waltskosten, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, als vereinbart gelten. Pro erfolgte Mahnung ist STAHL berechtigt, ein Bearbeitungs- entgelt in der Höhe von Minol nach Euro 30 (dreißig) in Rechnung zu stellen. Für den gesetzlichen BestimmungenFall einer vereinbarten Ratenzahlung tritt Terminverlust ein, sobald der Käufer mit nur einer Zahlung auch nur einer Rate mehr als acht Tage in Verzug gerät. 4. Die AußendienstmitarbeiterIst der Käufer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, Ableserist er be- rechtigt, Monteure o- seine Verbindlichkeiten dann durch Aufrechnung zu tilgen, wenn STAHL zahlungsunfähig ist, wenn die Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammen- hang mit der sonstigen Erfüllungsgehilfen Verbindlichkeit des Verbrauchers steht, diese gerichtlich festgestellt oder von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtSTAHL anerkannt worden ist. Darüber hinaus und bei Vorliegen eines beiderseitigen Unternehmergeschäfts ist eine Aufrechnung des Käufers ausge- schlossen. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, iIm Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigernFalle einer Fremdfinanzierung behält STAHL einen Fahrzeugschlüssel ein, bis der AG Kaufpreis zur Gänze vom Drittfinanzierer bezahlt ist. Es wird vereinbart, dass für den Fall, dass der Kaufpreis weder von der drittfinanzierenden Stelle (Kreditin- stitut, Bank, Leasing u.ä.) noch vom Käufer binnen der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen wird, STAHL berechtigt ist, unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist den Kaufpreis entweder eine angemessene Sicherheit leistet dem Käufer oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7dem Drittfinanzierer gegenüber sofort fällig zu stellen. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an Kommen weder der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung Drittfinanzierer noch der Kreditwürdigkeit oder Käufer binnen dieser Frist der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht Zah- lungsaufforderung nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag STAHL berechtigt, sich den Besitz an dem im Eigen- tumsvorbehalt von STAHL stehenden Kaufgegenstand und dem Typenschein sofort selbst zu verschaffen. Der Einzug erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. Für den Fall der berechtigten Einziehung des Kaufgegenstandes durch STAHL ver- zichtet der Käufer auf Einbringung einer Besitzstörungsklage und ist diesfalls auch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche aus dem Einzug der Sa- che abzuleiten. Darüber hinaus schuldet der Käufer STAHL Verzugszinsen aus dem nicht beglichenen Kaufpreis in vereinbarter Höhe.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Gebrauchtfahrzeug

Zahlungsbedingungen. 1a.) Nach Zustandekommen des Reisevertrages erhält der Reisende die Rechnung sowie den Reise-Sicherungs- schein gemäß § 651r Abs. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort 4 BGB. Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt ohne Abzug zahl- bardes Sicherungsscheines grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fäl- lig. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur Wegen eigener Vorleistungsverpflichtungen gegen- über Schul- und Austauschorganisationen und weiteren Leistungsträgern, die je nach Buchung der Reise unter- schiedlich zeitlich festgelegt sind und vom Veranstalter vor dem ReiseantriG gezahlt werden müssen, enthält jede Reiseausschreibung des Veranstalters einen indivi- duellen Zahlungsplan des Reisepreises. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht für den Reisenden kein Anspruch auf die auf Inanspruchnahme der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenReiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunter- lagen, es sei denn für den Reisenden besteht ein gesetz- liches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht. 2b.) Zahlt der Reisende nicht entsprechend dem vereinbar- ten Zahlungsplan vollständig, so ist der Veranstalter be- rechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit RücktriGskosten nach Nr. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen 5 dieser Reisebedingungen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichbelasten, wenn diese unbestritten der Veranstalter die gesetzlichen Informationspflichten er- füllt hat als auch zur Leistungserbringung bereit und fähig ist und kein gesetzliches oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtvertragliches Zurückbehal- tungsrecht des Reisenden besteht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Reisebedingungen

Zahlungsbedingungen. 1a) Die vereinbarte Vergütung ist spätestens 10 Tage nach Rech- nungsstellung und ohne jeden Abzug fällig. Rechnungen Maßgeblich ist das Datum der Rechnung. b) Mit der Vergütung werden sowohl die kreativen Leistungen als auch die technischen Arbeitsleistungen und die Einräumung der Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang abgegolten. Nicht von Minol sindder vereinbarten Vergütung umfasst ist die Herausgabe von Rohmaterial und -daten, sofern nichts Anderes vereinbart Negativen, Abzügen, Filmen, Bilder, Reinzeichnungsda- ten, finaler Produktionsdaten und offener Dateien. c) GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltun- gen, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. d) Die oncue GmbH ist berechtigt vom Auftrageber eine angemes- sene Vorschusszahlung zu fordern. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird die oncue GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann die oncue GmbH den Wert der bis zur Vertragsbeendigung er- brachten Leistungen sowie 30 % des Wertes der noch nicht erbrach- ten Leistungen verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, sofort unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der Agentur vorbehalten. e) Bei Stromausfall und vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung, der nicht auf schuldhaftes Verhalten der oncue GmbH zurückzuführen ist, hat die oncue GmbH Anspruch auf ddie gesamte Vergütung. f) Ist kein Fixpreis vereinbart und hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser bei 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. 2. Schecks g) Kosten und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich Spesen, die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossenRahmen eines Auftrages entstehen, sind der oncue GmbH vom Auftraggeber zu ersetzen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machenHierzu gehören insbesondere Organisationskosten, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhttechnische Kosten, Fotokosten, Materialkosten, Versandkosten, Autorenkorrekturen sowie Art Buying, Bildrecherche, Bildbearbeitung, insbesondere Lektorat, Korrektorat, Übersetzungen und Rechtsprüfungen. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort der kundenzentriert GmbH 14 Tage nach Erhalt Rechnungsstellung ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4zahlbar. Die Außendienstmitarbeiterkundenzentriert GmbH ist berechtigt, Ablesertrotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Vertragspartner über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen so ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol kundenzentriert GmbH berechtigt, die Durchführung Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die kundenzentriert GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet Scheck eingelöst wird. Bei Trainings- oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekanntBeratungsprojekten, die Zweifel an sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, rechnet die kundenzentriert GmbH in einem 14-tägigen oder monatlichen Rhythmus ab. Dieser Abrechnungsrhythmus wird im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die kundenzentriert GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die kundenzentriert GmbH ist zulässig. Wenn der kundenzentriert GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigenVertragspartners in Frage stellen, insbe- sondere eine Verschlechterung insbesondere einen Scheck nicht einlöst, er mit fälligen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der kundenzentriert GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist die kundenzentriert GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Die kundenzentriert GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag Vertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 1Die Leistungen werden nach den jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Anboten, Preislisten und dgl. Rechnungen ver- rechnet. Erstreckt sich die Leistungserbringung auf einen Zeitraum von Minol sindmehr als einem Jahr oder werden Leistungen wiederholt erbracht, so werden diese zu den jeweils im Zeitpunkt der einzelnen Leistungserbrin- gung gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Erstreckt sich der Leistungszeitraum der ISKA GmbH auf mehr als 4 Wochen, hat die ISKA GmbH das Recht, monatliche Teilrechnungen zu legen. Die Zahlung der Teil- und Gesamtrechnungen hat nach 30 Ta- gen ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu erfolgen. Zwischenabrechnungen von erbrachten Leistungen sind bei Bedarf vor allem bei hohen Nebenkosten – so- fern diese nicht direkt vom Auftraggeber abgegolten werden (z.B. Flugtickets o.ä.) – zu vereinbaren. Wird eine Pauschalhonorierung vereinbart, können 50% des Pauschalbetrages zu Beginn und der Rest mit Ab- schluss des Auftrags in Rechnung gestellt werden. Diese Entscheidung obliegt der ISKA GmbH in Abstim- mung und Zustimmung des Auftraggebers. Rechnungsbeanstandungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung der ISKA GmbH schriftlich und substantiiert mitzuteilen, widrigenfalls die Rechnung als anerkannt gilt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Forderungen – welcher Art auch immer – aufzurechnen, sofern nichts Anderes vereinbart istdiese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder der ISKA GmbH schriftlich anerkannt worden sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprü- chen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. Bei Zahlungsverzug, auch mit nur einer fälligen Forderung, werden alle offenen Forderungen – auch solche aus anderen Aufträgen und unabhängig von einer abweichenden Zahlungsvereinbarung – sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können fällig und die ISKA GmbH kann wahlweise sofort Zahlung der noch offenen Forderungen verlangen und bis zur Zah- lung mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks Auftragserfüllung zuwarten oder aber fristlos vom Vertrag zurücktreten und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3Schadenersatz we- gen Nichterfüllung verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die ISKA GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen und eigene Mahnkosten in Höhe von 10€ pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen der ISKA GmbH zu ersetzen. Dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht insbesondere, die außer- gerichtlichen Kosten, die Mahnkosten, die Kosten eines Inkassounternehmens (nach Maßgabe der in der Verordnung des AG richten BM f. wirtschaftliche Angelegenheiten vom BGBl 141/96, dargestellten, nach § 4 Abs. 2 dieser Verordnung valorisierten Vergütungen für Inkassodienstleistungen), sowie die Kosten von einschrei- tenden Rechtsanwälten soweit sie zweckdienlich und notwendig waren. Preisangaben verstehen sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Zweifel exklusive der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnisgesetzlichen Umsatzsteuer, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange vom Auftraggeber in ihrer jeweiligen Höhe ebenfalls zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindbezahlen ist. Mehrere Vertragspartner haften zur ungeteilten Hand. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen 17.1 Der Kunde hat Leistungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort Sage nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf Zugang der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten innerhalb von Minol geleistet werden14 Tagen zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto von Sage an. Nach Xxxx von Xxxx kann die Rechnungsstellung auch in elektronischer Form an die vom Kunden gemäß Ziffer 9. angegebene E-Mail-Adresse oder durch Hochladen in einen für den Kunden vorgesehenen Kundenbereich auf einem Computersystem von Sage erfolgen, wobei Sage an die vom Kunden gemäß Ziffer 9. angegebene E-Mail-Adresse einen Hinweis über die Verfügbarkeit der Rechnung per E-Mail sendet. Der Kunde ist berechtigt, eine Übermittlung einer Rechnung in Papierform zu verlangen. Xxxx kann vom Kunden verlangen, dass der Kunde die hierfür in der allgemeinen Preisliste vorgesehenen Entgelte entrichtet. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Ermittlung der jeweiligen gemäß Vertrag geschuldeten Vergütung automatisiert durch entsprechende elektronische/technologische Protokollierung und Authentifizierung erfolgen kann. 217.2 Der Kunde gestattet Sage, sämtliche Entgelte gemäß diesem Vertrag per Lastschrift einzuziehen. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenHierzu erteilt der Anwender Sage eine entsprechende Lastschriftgenehmigung mittels eines SEPA-Mandates. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- Widerruft der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn Anwender diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründenLastschriftgenehmigung, ist Minol Xxxx zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt. Im Falle von Rücklastschriften ist Sage berechtigt, vom Kunden die Durchführung Entgelte gemäß der von ihr ge- schuldeten Leistung solange allgemeinen Preisliste für Rücklastschriften zu verweigernverlangen. Sage kann dem Kunden neue Zahlungsmethode während der Laufzeit dieses Vertrages anbieten, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtetderen Bedingungen in dem jeweiligen Angebot mitgeteilt werden. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der in Punkt. 17.1 bestimmten Frist nach ('Zahlungsverspätung'), kann Sage Verzugszinsen und/oder die Zahlung einer Nachfristsetzung Pauschale gemäß den gesetzlichen Regelungen des § 288 BGB verlangen 17.3 Verlangt Xxxx zunächst bei Zahlungserinnerungen nur den ursprünglich geschuldeten Hauptbetrag, bedeutet dies nicht, dass Sage auf die Geltendmachung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtVerzugszinsen oder eines Verzugsschadens verzichtet. 17.4 Weiterhin können im Verzugsfalle Leistungen gemäß des nachfolgenden Punktes 18 eingeschränkt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1Die in den Anmeldeformularen und sonstigen Unterlagen von Pro Medico enthaltenen Preise sind grundsätzlich in EUR angegeben, verstehen sich grundsätzlich als Netto- Preise und werden zzgl. Rechnungen von Minol sindder zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen MwSt. und ggf. gemäß den MwSt.-Vorgaben des Veranstaltungslandes in Rechnung gestellt. Mit Abschluss des Vertrages, sofern nichts Anderes vereinbart istgemäß Xxxxxx 2 wird der Gesamtbetrag für die gebuchten Leistungen sofort fällig und ist durch den Vertragspartner verbindlich ab diesem Zeitpunkt geschuldet. Der Vertragspartner gilt daher als vorleistungspflichtig im Sinne des § 320 BGB. Pro Medico ist berechtigt und hat den Anspruch, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barab dem Zeitpunkt der Vertragsbestätigung die vereinbarten Gebühren mit Rechnung zu fordern und die Gebühren sind durch den Vertragspartner geschuldet. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf In der Regel erfolgt die auf Rechnungsstellung 90 Tage (12 Wochen) vor dem Veranstaltungstermin. Pro Medico bleibt die Xxxx des Zeitpunktes der Rechnungsstellung jedoch vorbehalten. Mit der Anmeldung akzeptiert der Vertragspartner den in der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten angegebenen Zahlungstermin für die Zahlung der Gebühren. Bei Verstreichen des angegebenen Zahlungsziels entsteht Verzug, auch ohne Mahnung. Sollte das Zahlungsziel überschritten werden, fallen zusätzliche Verzugskosten von Minol geleistet werden. 2€ 25,00 an. Schecks Sollte die Zahlung bei Verzug angemahnt werden müssen, fallen zusätzliche Mahnkosten von € 50,00 an. Pro Medico ist im Fall des fortwährenden Zahlungsverzugs berechtigt, die Leistungen eines Rechtsanwaltes und/oder einer Inkassoinstitution in Anspruch zu nehmen, wodurch zusätzliche Kosten für den Vertragspartner anfallen. Offene Gebühren und Wechsel werden Kosten bleiben bis zum vollständigen Ausgleich an Pro Medico durch den Vertragspartner geschuldet. Teilzahlungen sind keine möglich. Für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Für die Bearbeitung von Minol nur erfül- lungshalber angenommenVerzug und Mahnung wird, zusätzlich zu den anfallenden Gebühren, eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 mit Rechnung erhoben und fällig. Diskont- Für die Bearbeitung einer Stornierung/Umbuchung/Änderung wird, zusätzlich zu den anfallenden Gebühren, eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 mit Rechnung erhoben und Wechsel- spesen fällig, die vor der Bearbeitung zu begleichen ist. Dem Vertragspartner bleibt nachgelassen, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Teilzahlungen sind verbindlich ausgeschlossen und führen zum Verzug, auch ohne Mahnung. Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland und ggf. Wechselkursdifferenzen gehen vollumfänglich zu Lasten des AG. 3Vertragspartners. Schecks werden nicht akzeptiert und zurückgewiesen, die Zahlungspflicht wird mit der Übermittlung eines Scheck nicht erfüllt. Im Rahmen der Buchung kann eine abweichende Rechnungsadresse angegeben werden. Sofern nachträglich, nach Bestätigung der Buchung eine Änderung der Rechnungsadresse gewünscht und beantragt wird, fällt hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 an. Diese wird vor der Änderung mit Rechnung erhoben. Die vollständige und fristgerechte Bezahlung der Rechnungssumme zum Zahlungsziel ist Voraussetzung und Bedingung für die Vertragserfüllungsverpflichtung von Pro Medico und für die Teilnahme des Vertragspartners am Kongress bzw. an der Veranstaltung. Sollte der Vertragspartner gegen die Haupt- oder Nebenpflichten des Vertrags verstoßen, insbesondere durch Nichtbeachtung der Allgemeinen Hausregeln des Kongressveranstalters oder durch Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist Pro Medico nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte Ausbleiben der Zahlung der fälligen und vereinbarten Vergütung durch den Vertragspartner, wird vor dem Ausspruch einer Kündigung, eine Frist von Minol 14 Tagen zur Zahlung gesetzt, es sei denn, eine solche Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5Vorschriften entbehrlich. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ausdrückliche Kündigungsandrohung ist nur möglichnicht erforderlich. Im Falle einer solchen Kündigung verliert der Vertragspartner sämtliche Ansprüche aus der Anmeldung, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, Pro Medico ist im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol Gegenzug berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigernvereinbarte Vergütung vollumfänglich durchzusetzen, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder da die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7Kündigung im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegt. Werden Minol Tatsachen bekanntSollte es Pro Medico gelingen, die Zweifel an durch diese Kündigung freigewordene Fläche oder Leistung anderweitig zu vermieten bzw. zu verwerten, dann ist als Folge der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere Kündigung eine Verschlechterung Vertragsstrafe von 50% der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vereinbarten Vergütung vom Vertrag berechtigtVertragspartner geschuldet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barUnsere Verkaufspreise sowie alle Angebote und sonstigen Berechnungen verstehen sich in Euro zuzüglich MwSt. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf in der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenjeweils gesetzlichen Höhe. 2. Schecks Unsere Rechnungen sind porto- und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen spesenfrei je nach Vereinbarung zu Lasten des AGzahlen. 3. Ein eventueller Kasse-Skonto wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach bargeldloser Zahlung – z. B. bei Scheckhergabe – kommt es in jedem Falle auf den gesetzlichen BestimmungenZeitpunkt der Gutschrift an. Bei Zahlung oder Gutschrift unter Vorbehalt, unter einer Bedingung oder unter sonstigen Einschränkungen kann Skonto nicht gewährt werden. 4. Die AußendienstmitarbeiterNach dem obigen Fälligkeitsdatum setzt die Berechnung von Verzugszinsen ein, Ableserund zwar in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes. Das Datum der Eingabe der Zahlung gilt der Tag, Monteure o- an welchem der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtBetrag bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben wird. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Bestellers. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist Schecks gelten als Barzahlung in obigem Sinne, sofern sie rechtzeitig zugesandt werden. Schecks werden nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossenunter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgebracht. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtFür richtiges Vorzeigen und Beibringung von Protesten übernehmen wir keine Gewähr. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss Die Hereinnahme von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der fremden oder eigenen Akzepten behalten wir uns in jedem Falle vor. Die Hergabe von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet fremden oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindeigenen Akzeptanzen wird nicht als Barzahlung angesehen. Die entstandenen Kosten und Diskontspesen belasten wir. Für das richtige Vorzeigen und Beibringung von Protesten übernehmen wir ebenfalls keine Gewähr. 7. Werden Minol Tatsachen bekanntEine Verzinsung von Voraus- bzw. Abschlagszahlungen findet nicht statt. 8. Die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nicht statthaft. Desgleichen ist die Aufrechnung mit gegnerischen Ansprüchen nicht statthaft, es sei denn, dass die Zweifel Aufrechnung mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen erfolgt. Die Abtretung von Forderungen ohne unsere vorherige Zustimmung ist ausgeschlossen. Zahlungen sind nur rechtsgültig, wenn sie an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigenuns gerichtet werden. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter unserer Firma sind nur rechtsgültig, insbe- sondere wenn diese eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtInkassovollmacht vorweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. 9.1 Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, AllgäuKlima sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barfällig. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf Der Kunde befindet sich 14 Tage nach Erhalt der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenim Zahlungsverzug. 29.2 Bis zur Zahlung behält sich AllgäuKlima das Eigentum an gelieferten Waren vor. Schecks Zeichnungen und Wechsel werden andere Unterlagen bleiben Eigentum von Minol nur erfül- lungshalber angenommenAllgäuKlima. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGDas Eigentum geht nach der Tilgung sämtlicher gegenüber AllgäuKlima bestehender Verbindlichkeiten auf den Kunden über. Wird die von AllgäuKlima gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde an AllgäuKlima das (Mit- )Eigentum an der dadurch entstandenen Sache ab. 39.3 Jede Beeinträchtigung des Eigentumsrechtes von AllgäuKlima durch Dritte, z.B. Pfändung, ist AllgäuKlima unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Eigentumsrecht von AllgäuKlima ist sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber AllgäuKlima zu bestätigen. 9.4 Zur Sicherung aller auch künftig entstehender Ansprüche tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen an AllgäuKlima ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der von AllgäuKlima gelieferten Ware entstehen. Bei Zahlungsverzug des AG richten Verbindung oder Vermischung mit anderen Gegenständen beschränkt sich die Rechte Vorabtretung der Forderungen auf den Fakturawert der Rechnungen von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenAllgäuKlima. 4. Die Außendienstmitarbeiter9.5 Auf Verlangen hat der Kunde an AllgäuKlima die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch alle zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend Einzug erforderlichen Angaben zu machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtdie dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen und sie zur Zahlung an AllgäuKlima aufzufordern. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 17.1. Rechnungen Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gelten für die von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf dem Anbieter angebotenen Leistungen die auf der Internetseite angegebenen Preise bzw. der diesbezüglichen aktuellen Preisliste. Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit je nach Leistungsbeschreibung monatlich, viertel-, halb- oder jährlich im Voraus zahlbar und sofort fällig. Nutzungsabhängige Dienste werden je nach Leistungsbeschreibung monatlich, viertel-, halb- oder jährlich nach Nutzung in Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdengestellt. 27.2. Schecks Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann der Anbieter dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGkönnen auch als reine Arbeitsgrundlage verfügbar sein. 37.3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenDer Kunde trägt - soweit vereinbart - gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. 47.4. Die AußendienstmitarbeiterZahlungen können je nach Vereinbarung per Überweisung, AbleserLastschrift oder, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtBonität vorausgesetzt, per Rechnung erfolgen. 57.5. Erfolgt eine vom Kunden zu vertretene Rücklastschrift, so ist der Kunde verpflichtet die dadurch dem Anbieter entstehenden Kosten (Bankgebühren u. Bearbeitungsgebühr) zu ersetzen. Dem Kunden bleibt hierbei vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen. 7.6. Der Anbieter stellt monatlich bzw. zu jedem Zahlungsvorgang eine Online-Rechnung aus, welche der Kunde im Kundenportal als herunterladbare und ausdruckbare Datei abrufen kann. Zusätzlich wird der Kunde über die Rechnungslegung per E-Mail informiert. Im Falle der Online-Rechnung gilt diese dem Kunden als zugegangen, wenn sie für ihn im Kundenmenü abrufbar und damit in seinen Verfügungsbereich gelangt ist. Sofern der Kunde einen Rechnungsversand per Post wünscht, kann der Anbieter hierfür ein Entgelt in Höhe von 2,50 € in Rechnung stellen. 7.7. Der Anbieter kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der Anbieter weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht. Widerspricht der Kunde, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. 7.8. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierenden zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. 7.9. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur möglich, wenn diese unbestritten mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtfestgestellten Forderungen gegen den Anbieter möglich und anzuzeigen. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sinda. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt sind alle Zahlungen spesenfrei und ohne Abzug zahl- barbinnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zu leisten. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber nicht angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen, aus welchen Gründen auch immer, von Seiten des Kunden sind mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig. Zahlungen an die Sisando GmbH haben mit Schuld befreiender Wirkung ausschließlich auf das unten angeführten Konten oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfolgen. Oberbank Wels, KtNr.:281-4850/78, BLZ 15130 b. Die Umsatzsteuer ist nur möglichvom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, auch wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, für die Bezahlung des Kaufpreises andere Zahlungs- konditionen vereinbart wurden. Grundsätzlich sind die Umsatzsteuergesetze von Seiten des Kunden zu berücksichtigen. Die Legung von Umsatzsteuerabschlags- rechnungen im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtFalle längerer Prüf- und Zahlungsziele gilt als vereinbart. 6c. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Annahmeverzug und bei Terminsverlust ist die Sisando GmbH berechtigt, Verzugszinsen nach Maßgabe des § 1333 Abs. Erlangt Minol bei einem AG1 ABGB zu berechnen. Im Fall der Säumnis ist der Kunde weiters verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch andere von ihm verschuldete, der Unternehmer istSisando GmbH erwachsende Schäden wie insbesondere die notwendigen Kosten der zweckentsprechenden außergerichtlichen und gerichtlichen Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen nach Maßgabe des §1333 Abs. 2 ABGB zu ersetzen. Vom Kunden geltend gemachte Gewährleistungs- oder Garantieansprüche berechtigen diesen nicht, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindvereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. 7d. Die Mitarbeiter der Sisando GmbH sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt. Werden Minol Tatsachen bekanntEingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen, Kosten und dann auf die Zweifel an jeweils älteste Forderung der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder Sisando GmbH gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtden Kunden angerechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 17.1. Rechnungen von Minol sindDie übliche Zahlungsfrist beträgt 50 % Vorauszahlung als Auftragsbestätigung und 50 % Zahlung vor Versand ab Lager des Verkäufers, sofern nichts Anderes Abweichendes vereinbart worden ist. Bei Zahlung nach der Lieferung hat der Käufer eine geeignete Zahlungssicherung (Vorauszahlung, Bankgarantie oder Kreditbrief) zu leisten. Dieser Kreditrahmen unterliegt der Kreditversicherung durch eine dritte Versicherungsgesellschaft des Verkäufers und kann im Ermessen der Versicherungsgesellschaft geändert oder zurückgezogen werden. Die offenen Forderungen (fällige und überfällige Rechnungen) auf dem Konto des Käufers beim Verkäufer dürfen diesen Betrag nicht überschreiten. Wenn die Reihenfolge und Häufigkeit der Lieferungen darauf hindeuten, dass die vereinbarte Höhe des Kreditlimits überschritten wird, muss der Käufer die Zahlungen schneller abwickeln, wenn ihm daran gelegen ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdendass das Konto den vereinbarten Bedingungen entspricht. 27.2. Schecks Bei sonstigen in der Auftragsbestätigung oder in den zwischen dem Verkäufer und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGdem Käufer zustande gekommenen Verträgen vereinbarten Zahlungsbedingungen gelten die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag genannten Bedingungen. 37.3. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn das Geld auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist. Als Erfüllungsort der Zahlungsverpflichtung versteht sich der Ort, an dem sich der Sitz des Verkäufers Trimo MSS d.o.o. (Trebnje, Slowenien) befindet. 7.4. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle im Zusammenhang mit der Beitreibung anfallenden Kosten zu berechnen. 7.5. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich Käufers oder Nichterfüllung sonstiger Zahlungsbedingungen und Finanzsicherheiten hat der Verkäufer das Recht, alle weiteren Lieferungen und alle Lieferungen im Rahmen der laufenden oder sonstigen Geschäftsbeziehung mit dem Käufer sofort einzustellen und eine zusätzliche Versicherung für den restlichen Teil der Lieferung sowie Schadenersatz für Schäden zu verlangen, die Rechte von Minol nach dem Verkäufer durch die Liefereinstellung und Arbeitsunterbrechung entstanden sind. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, weitere Aufträge des Käufers oder der Unternehmensgruppe des Käufers abzulehnen bzw. weitere Lieferungen an den gesetzlichen Bestimmungen. 4Käufer bis zur angeforderten Zahlung auszusetzen. Die AußendienstmitarbeiterAussetzung von Lieferungen bedarf der Schriftform. Der Verkäufer hat das Recht, Ablesereinseitig neue Lieferbedingungen, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtPreise und andere Bedingungen festzulegen. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlungsbedingungen. (1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur ) Während der Bearbeitung des Materials ist der Auftraggeber auf die auf Anforderung von PK-Media hin zu Teilzahlungen verpflichtet, die dem jewei- ligen Stand der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten erbrachten Leistungen entsprechen. Hierbei ist der Zahlungseingang bei PK-Media maßgeblich. Erfolgt die Teilzahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, kann PK-Media ohne Ankündigung von Minol geleistet werdendem Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in diesem Fall 30 % des Brut- toauftragswertes zu bezahlen. (2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort mit Stellung der Teil- oder Schlussrechnung fällig. (3) Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn PK-Media endgültig über sie verfügen kann. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenDiskont-, Wechselgebühren o.ä. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGAuftraggebers. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich (4) Gegen die Rechte Ansprüche von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- PK-Media kann der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist Auftraggeber nur möglichdann aufrechnen, wenn diese seine Gegenforderung unbestritten ist, oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossenein rechts- kräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch soweit es auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis rechtlichen Verhältnis beruht. Für den Fall, dass der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist, werden sämtliche Zurückbehaltungsrech- te, insbesondere die der §§ 273, 320 BGB ausdrücklich ausgeschlossen. (5) Gebühren, insbesondere GEMA Gebühren und Lizenzgebühren, sowie Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden vom Auf- traggeber getragen, soweit nichts anderes Vereinbart ist. (6) Anreise mit Pkw und Übernachtungskosten mit Frühstück in einer drei Sterne Unterkunft trägt der Auftraggeber. Erlangt Minol bei einem AGNimmt PK-Media diese Leistung nicht in Anspruch, stellt PK-Media ersatzweise eine Pauschale, gemäß der Unternehmer istaktuellen Reisekostenliste in Rechnung. PK-Media Consulting GmbH Geschäftsführer: Tel.: 02962 - 00 000 00 Sparkasse Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 0x Xxxxxxxxx Xxxxxx Fax: 02962 - 00 000 00 BLZ: 000 000 00 Kto: 58354 (7) Mit der Übergabe der Daten gilt die Leistung als abgeschlossen und ist nach Rechnungseingang beim Auftraggeber fällig. Dies ist unabhängig davon, nach Vertragsschluss ob der Auftraggeber die durch PK-Media erbrachte Leistung nutzt oder nutzen kann. (8) Kommt der Auftraggeber mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, ist PK-Media ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von Umständen Kenntnis5 % über dem jeweiligen EZB-Leitzins zu berechnen. (9) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so steht PK-Media 30 % der vereinbarten Bruttovertragssumme zu. (10) Der Auftraggeber ist auch dann zur Zahlung des Preises verpflichtet, wenn die Veranstaltung und/oder Produktion aus Gründen, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründenPK-Media nicht zu vertreten hat, ist Minol berechtigtabgesagt oder abgebrochen oder zeitlich verkürzt wird. Dies gilt auch, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigernwenn dies aufgrund des Fehlens einer Genehmi- gung, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet schlechten Wetters, Absage des Künstlers, mangelnden Besucherinteresse oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindähnlichem erfolgt. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 110.1. Rechnungen Der Energierechnungsbetrag ist innerhalb von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf 7 Tagen ab Zugang der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2fällig. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen Die Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten des AGKunden. Bankspesen, mit denen der Lieferant belastet wird, werden nicht weitergegeben. Davon ausgenommen sind Spesen für Rückbuchungen und sonstige vom Kunden verschuldete Spesen und Bankgebühren. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet. Der Kunde hat monatlich, jeweils bis spätestens 7. des Monats, Teilzahlungsbeträge zu leisten. 310.2. Bei Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist go green energy berechtigt, für alle sich auf Grund dieses Vertrages seitens des Kunden gegenüber go green energy ergebenden Zahlungsverpflichtungen bei einer allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a., wie er von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Wird der Basiszinssatz von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr veröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Unternehmern kommen die gesetzlichen Bestimmungen des § 456 UGB zur Anwendung. 10.3. go green energy ist berechtigt, bei verschuldetem Zahlungsverzug des AG richten Kunden diesem für jede Mahnung einen Kostenersatz gemäß dem für den Kunden geltenden und mit ihm vereinbarten Preisblatt zu verrechnen, soweit dieser Betrag in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Weiters hat der Kunde, bei vom Kunden verschuldetem Zahlungsverzug, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwalts- kosten, in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe, zu bezahlen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für Xxxxxx, die Rechte Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt zudem § 458 UGB, wonach go green energy bei der Verzögerung von Minol nach Geldforderungen berechtigt ist, vom Schuldner den gesetzlichen Bestimmungenin § 458 UGB jeweils geregelten Pauschalbetrag (mit Ausgabedatum der AGB in Höhe von Euro 40,–) zu fordern. 410.4. Die Außendienstmitarbeitergo green energy ist berechtigt, AbleserKosten der Verbuchung von durch den Kunden unvollständig übermittelten Telebankingformularen sowie nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen in Form eines Pauschalbetrages von maximal Euro 5,– für Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Zudem ist go green energy berechtigt, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der Kosten für Rechnungsduplikate und zusätzliche zur Ausstellung von Jahresabrechnung angeforderte Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtgemäß dem für den Kunden geltenden und mit ihm vereinbarten Preisblatt zu verrechnen. 510.5. Eine Aufrechnung Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen ist nur möglichGegenansprüchen an go green energy aufzurechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, außer im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Fall der AG nur geltend machenZahlungsunfähigkeit der go green energy und außer in jenen Fällen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, in denen die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden stehen und die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet gerichtlich festgestellt oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen anerkannt worden sind. 710.6. Werden Minol Tatsachen bekannt, Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmern wird gem. § 82 Abs. 2a ElWOG für den Fall einer aus einer Jahresabrechnung resultierenden Nachzahlung die Zweifel an Möglichkeit einer Ratenzahlung für die Dauer von bis zu 18 Monaten eingeräumt. Die Regulierungsbehörde kann nähere Modalitäten der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtetRatenzahlung durch Verordnung festlegen. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.Stand: 01.11.2024

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Energie

Zahlungsbedingungen. 19.1 Die Anschlussdienste werden über die Tele2 Rechnung abgerechnet. 9.2 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungs- beträge verpflichtet, die sich aus den von Tele2 unter xxx.xxxx0.xx veröffentlichten bzw. dem Kunden mitgeteilten Preislisten in der jeweils gültigen Fassung ergeben. Die Mehrwertsteuer wird durch Tele2 in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Höhe in Ansatz gebracht. Mehrwertsteuerbefreiungen aufgrund von Sondertatbeständen (z. B. auf Helgoland) können durch Tele2 nicht berück- sichtigt werden. 9.3 Die von Tele2 in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Tele2 ist berechtigt, die Erbringung seiner Dienstleistungen von der Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) durch den Kunden abhängig zu machen. Wenn der Kunde kein SEPA­Mandat erteilt oder die Ermächtigung im Laufe des Vertragsverhältnis- ses entzieht, ohne dass dies auf ein Verschul- den von Tele2 zurückgeht, und Tele2 das Ver- tragsverhältnis gleichwohl erfüllt, ist Tele2 berechtigt, für den durch die Kundenüberwei- sung entstehenden Bearbeitungsaufwand ein Entgelt zu berechnen. Der Kunde kann den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder niedriger als das Entgelt ist. Sofern der Kunde Tele2 einen Rechnungsbetrag überweist, trägt der Kunde durch Angabe seiner Rechnungsnummer auf dem Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forderungen von Tele2 eindeutig zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde für hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen. Sofern die von Tele2 in Rechnung gestellten Beträge nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungs- datum dem Konto von Tele2 gutgeschrieben sind, gerät der Kunde mit dem 11. Tag in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Tele2 wird in der Rechnung auf den Eintritt des Verzuges noch einmal gesondert hinweisen. 9.4 Im Falle des Verzuges ist Tele2 berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehen- den Schadens bleibt Tele2 vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. 9.5 Etwaige Einwendungen des Kunden gegen die Rechnungen von Minol sindTele2 sind innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung in Text- form gegenüber Tele2 zu erheben. Sofern der 9.6 Tele2 wird die Verkehrsdaten für Abrech- nungszwecke innerhalb der Speicherfrist von 3 Monaten ab Rechnungsversand speichern und mit Ablauf der Speicherfrist löschen, sofern nichts Anderes vereinbart istes sei denn, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bardurch den Kunden werden Einwendungen erhoben oder der Kunde verlangt ausdrücklich die Löschung vor Erreichen der vorgenannten Frist. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf Der Kunde wird sämtliche Nutzer seines 9.7 Etwaige Rückerstattungsansprüche des 9.8 Der Kunde ermächtigt Tele2, fällige Rech- nungsbeträge von seinem gegenüber Tele2 angegebenen Bankkonto einzuziehen. Eben- falls wird der Kunde seine Bank, die das bei Tele2 angegebene Konto führt, anweisen, diese Lastschriften von Tele2 einzulösen. Tele2 wird dem Kunden den Abbuchungszeitpunkt auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4mitteilen. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- 14-tägige Frist zwi- schen Mitteilung des Abbuchungszeitpunktes und Einzug der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- Forderung wird abbedungen. Sofern der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt.Kunde seine Ermächtigung zu einem 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol 9.9 Bei Vertragsschluss vereinbarte Gebühren- befreiungen verfallen bei einem AGTarifwechsel und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Nach einem Tarifwechsel haben die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die diesem Zeitpunkt für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindden Tarif aktuellen Preislisten Geltung. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 17.1 Das vereinbarte Entgelt wird nach Erhalt der Bestätigungsemail gemäß Ziffer 3.3 fällig. Rechnungen von Minol Bei der 10er Karte wird der Gesamtpreis einmalig eingezogen. Bei den unter Ziffer 4 be- schriebenen Laufzeitabos erfolgt die Zahlung wöchentlich oder monatlich. Mit Erhalt der Bestätigungsemail wird der erste Monatsbeitrag fällig. Sofern das Abo nicht am 01. ei- nes Kalendermonats abgeschlossen wird, wird der Monatsbeitrag für den laufenden Monat anteilig erhoben und einmalig gemeinsam mit dem Beitrag für den nächsten Mo- nat eingezogen. 7.2 Der vereinbarte Abo-Beitrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sofern monatli- che Beiträge vereinbart sind, sofern nichts Anderes vereinbart istist die FT BOX GmbH berechtigt, sofort den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht. Die Erhöhung des Bei- trags ist dabei auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die FT BOX GmbH wird die Preiserhöhung durch Erklärung in Textform nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar§ 126b BGB ausüben. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur Die Preiser- höhung wird ab dem auf die auf den Zugang der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenErklärung folgenden Monat wirksam. Der mo- natliche Beitrag ermäßigt sich entsprechend, soweit sich der gesetzliche Umsatzsteuer- satz ermäßigt. 27.3 Die Zahlung des Gesamtpreises oder des Monatsbeitrags erfolgt per SEPA-Lastschrift- verfahren. Schecks und Wechsel werden Das Mitglied erteilt der FT BOX GmbH hiermit bis auf Widerruf ein SEPA- Lastschriftmandat zur Einziehung der fällig gewordenen Abo-Beiträge von Minol nur erfül- lungshalber angenommendem durch das Mitglied angegebene Bankkonto. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGDie Mandatsreferenz wird gesondert mitgeteilt. 37.4 Mit Angabe des Bankkontos bestätigt das Mitglied, dass es zum Bankeinzug über das entsprechende Bankkonto berechtigt ist und für die erforderliche Deckung sorgen wird. Bei Zahlungsverzug Weist das Bankkonto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des AG richten sich kontofüh- renden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforder- licher Deckung des Bankkontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ist das Mitglied verpflichtet, die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungendadurch entstande- nen Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen bleiben vorbehalten. 47.5 In Einzelfällen kann dem Mitglied nach Vereinbarung mit der FT BOX GmbH ein Rabatt für den Abo-Beitrag gewährt werden. Die AußendienstmitarbeiterDies ist an die Bedingung der Ausübung einer der folgenden Berufe geknüpft: Polizei, AbleserFeuerwehr, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5Militär, Rettungskräfte. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen Das Mitglied ist nur möglichverpflichtet, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindGewährung des Rabatts erforderliche Bedingung zu Beginn je- des Quartals unaufgefordert nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis nicht oder erfüllt das Mitglied die Bedingungen zur Rabattierung nicht mehr, wandelt sich das Abo mit allen Modalitäten in ein reguläres Abo mit gleichwertigem Leistungsumfang um. Die Laufzeit des Abos bleibt hiervon unberührt. 77.6 Xxxxxx das Mitglied mit den zu erbringenden Leistungen in Verzug, ist die FT BOX GmbH berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe von 10,00 € zu erheben. Werden Minol Tatsachen bekanntDabei ist dem Mit- glied der Nachweis darüber, dass ein Schaden nicht entstanden sei oder dieser wesent- lich geringer ist, ausdrücklich gestattet. Umfasst der Zahlungsverzug des Mitglieds zwei oder mehr Monatsbeiträge, wird der gesamte Beitrag bis zum nächst möglichen Beendigungstermin des Abos sofort fällig. Weitergehende Forderungen, wie die Zweifel an Erhe- bung von Verzugskosten und Mahnkosten, bleiben hiervon unberührt. 7.7 Änderungen der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit Bankverbindung oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtetAdresse sind der FT BOX GmbH unverzüg- lich mitzuteilen. Kommt der AG das Mitglied dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen Verpflichtung nicht nach, ist Minol sind gegebenen- falls anfallende Kosten aufgrund von Nachforschungsanträgen vom Mitglied zu tragen. 7.8 Die FT BOX GmbH hat das Recht einmal jährlich die Abo-Beiträge mit einer Ankündi- gungsfrist von zwei Monaten einseitig anzupassen. Die Änderung gilt erst nach Ablauf der Erstlaufzeit des Vertrags für das jeweilige Mitglied. Im Falle einer Beitragserhöhung steht dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Kün- digungsfrist von einem Monat zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtMonatsende zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 16.1 Die Miete ist zu zahlen vom Zeitpunkt der Abfahrt der Mietsache von unse- rem Betriebshof bis zur Rückkehr dorthin. Rechnungen von Minol sind, Der An- und Abtransport der Mietsa- che vom Betriebshof zum Einsatzort und zurück wird – sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort er vom Vermieter durchgeführt wird - nach Erhalt ohne Abzug zahl- bardem tats‰chlichen Zeitaufwand zum vereinbarten Miettarif bzw. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf zu vereinbarten Pauschals‰tzen abgerechnet. Abrechnungsgrund- lage ist die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenAuftragsbest‰tigung und die darin angegebenen Miettarife bzw. Stundens‰tze. Jeder angefangene Xxxxxxx wird in voller Hˆhe berechnet. 26.2 Die vereinbarte Ger‰temiete ist zahlbar nach Rechnungserhalt rein netto ohne jeden Abzug. Schecks und Wechsel Bei ‹berschreitung des Zahlungstermins werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGdie gesetzli- chen Verzugszinsen berechnet. 36.3 Der Vermieter ist berechtigt vor der Zurverfügungstellung des Mietger‰ts eine angemessene Vorschusszahlung bzw. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungenw‰hrend der Mietzeit angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. 4. Die Außendienstmitarbeiter6.4 Sollte der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommen oder eine Besch‰digung der Mietsache zu befürchten sein, Ableserhat der Vermieter das Recht, Monteure o- sich Zugang zu dem Einsatzort, an dem sich das angemie- tete Ger‰t befindet, zu verschaffen und das Mietger‰t im Wege der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtSelbsthilfe in Besitz zu nehmen. 56.5 Der Vermieter ist auflerdem berechtigt, eventuell noch ausstehende Leistun- gen bis zur Bewirkung rückst‰ndiger Zahlungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist Er kann nach seiner Xxxx entweder die weitere Zurverfügungstellung von Mietger‰ten von der vollst‰ndigen Bezahlung des entsprechenden Auftragswerts abh‰ngig machen oder nach seiner Xxxx - ohne jedweden Ersatzanspruch des Mietern - von der Erfüllung ganz oder teilweise zurücktreten und als Ersatz eine Pauschale von 25% des Auftragswerts berechnen, soweit der Vermieter hˆheren Schaden nachweist oder der Mieter nachweist, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 6.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur möglichzu, wenn diese seine Gegenansprüche rechtskr‰ftig festgestellt oder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen . Der Mieter ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur geltend machenbefugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis dem- selben Vertragsverh‰ltnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Mietbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Erhalt Lieferung netto Kasse ohne Abzug zahl- barfällig. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die Sofern Zahlungsfristen eingeräumt werden, wird der Fällig- keitstermin auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenBasis des Liefertages errechnet; bei Sammelrechnung gilt die Errechnung ab mittlerem Verfalltag. 2. Schecks Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Grünwald bei München. Rechtzeitige Bezahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem von uns angegebenen Konto verfügen können. Bei Verzug oder Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns vor – unbeschadet unserer sonstigen Rechte –, noch nicht fällige oder gestundete Forderungen fällig zu stellen und Wechsel werden weitere Liefe- rungen auf Kredit sofort einzustellen. 3. Zur Entgegennahme von Minol Bargeld und anderen Zahlungsmitteln sind unsere Beauftragten nur erfül- lungshalber angenommenunter Vorlage einer Inkassovollmacht berechtigt. 4. Diskont- und Wechsel- spesen Der Käufer kann mit etwaigen Gegenforderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn wir die Gegenansprüche des Käufers anerkannt haben oder sie rechtskräftig festgestellt wurden. 5. Der Einzug von Lastschriften erfolgt unmittelbar nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des AG. 3Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich wiederkehrender Lastschrift wird die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die Frist für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindVorankündigung auf zwei Tage verkürzt. Insoweit gelten die Regelungen wie für die erstmalige Lastschrift. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sindEs gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung allgemein gültigen Listenpreise, sofern nichts Anderes zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist(Auftragsbestätigung). Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, sofort Taxen pp. übernehmen wir nicht. Zollerhöhungen pp. nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenVertragsschluss gehen zu Lasten des Käufers. 2. Schecks Unsere Lieferungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig ohne jeden Abzug, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind ausdrücklich und Wechsel schriftlich vereinbart worden. Schecks, Wechsel, sonstige Zahlungspapiere werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- erfüllungshalber entgegengenommen und Wechsel- spesen gehen andern nichts an deren Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des AGKäufers gehen. 3. Bei Zahlungsverzug Wird die Zahlungsfrist gem. Ziff. 2. überschritten, stehen rtg folgende Rechte zu: a. Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nebst Kosten für ungedeckte Kredite, gegenüber dem Verbraucher, der Unternehmer hat während des AG richten Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, rtg behalt sich die ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, b. Verweigerung weiterer Lieferung oder Lieferung gegen Barzahlung, unabhängig aller bisher erfolgten Zahlungen, c. Ausübung aller Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungenaus dem erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt, d. sonstige Geltendmachung aller Forderungen, unabhängig früherer Vereinbarungen und Fälligkeiten. 4. Die AußendienstmitarbeiterDem Zahlungsverzug steht ein Antrag auf Insolvenzverfahren, Ableser, Monteure o- Zahlungseinstellung sowie wesentlicher Veränderungen der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtvorher angenommenen Vermögens- und Ertragslage gleich. 5. Eine Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichnur, wenn diese unbestritten oder seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossenoder durch rtg anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht Der Kunde kann der AG ein Zurückweisungsrecht nur geltend machenausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, rtg ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindKonzernverrechnungen durchzuführen. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sinda) Der Käufer verpflichtet sich, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barder Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. b) Die eSDe Vertriebs-GmbH ist berechtigt, trotz anders laufender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und wird dem Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die eSDe Vertriebs-GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. c) Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn der Gegenanspruch wurde rechtskräftig festgestellt oder von der eSDe Vertriebs-GmbH anerkannt. d) Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet gestellt werden. 2e) Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der eSDe Vertriebs-GmbH unwiderruflich gutgeschrieben worden ist. Schecks und Wechsel werden Gleiches gilt für die Einlösung von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGSchecks. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich f) Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Rechte von Minol eSDe Vertriebs-GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch Fristsetzung zum In- kasso Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen g) Hält die eSDe Vertriebs-GmbH weiter am Vertrag fest, ist nur möglichsie berechtigt Vorauszahlung, wenn diese unbestritten Bankbürgschaft oder rechtskräftig festgestellt sindSicherheitsleistung zu verlan- gen. h) Der eSDe Vertriebs-GmbH steht das Recht zu, den im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Verzug befindlichen Käufer von der AG nur geltend machenweiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannti) Vom Verzugszeitpunkt an ist die eSDe Vertriebs-GmbH berechtigt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigenZinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. j) Die eSDe Vertriebs-GmbH ist berechtigt, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtihre Forderung abzutreten.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 110.1. Rechnungen Der Energierechnungsbetrag ist innerhalb von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf 7 Tagen ab Zugang der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2fällig. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen Die Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten des AGKunden. Bankspesen, mit denen der Lieferant belastet wird, werden nicht weitergegeben. Davon ausgenommen sind Spesen für Rückbuchungen und sonstige vom Kunden verschuldete Spesen und Bankgebühren. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet. Der Kunde hat monatlich, jeweils bis spätestens 7. des Monats, Teilzahlungsbeträge zu leisten. 310.2. Bei Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist Lidl Energie berechtigt, für alle sich auf Grund dieses Vertrages seitens des Kunden gegenüber Lidl Energie ergebenden Zahlungsverpflichtungen bei einer allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a., wie er von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Wird der Basiszinssatz von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr veröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Unternehmern kommen die gesetzlichen Bestimmungen des § 456 UGB zur Anwendung. 10.3. Lidl Energie ist berechtigt, bei verschuldetem Zahlungsverzug des AG richten Kunden diesem für jede Mahnung einen Kostenersatz gemäß dem für den Kunden geltenden Preisblatt zu verrechnen, soweit dieser Betrag in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Weiters hat der Kunde, bei vom Kunden verschuldetem Zahlungsverzug, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten, in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe, zu bezahlen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für Xxxxxx, die Rechte Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt zudem § 458 UGB, wonach Lidl Energie bei der Verzögerung von Minol nach Geldforderungen berechtigt ist, vom Schuldner den gesetzlichen Bestimmungenin § 458 UGB jeweils geregelten Pauschalbetrag (mit Ausgabedatum der AGB in Höhe von € 40,-) zu fordern. 410.4. Die AußendienstmitarbeiterLidl Energie ist berechtigt, AbleserKosten der Verbuchung von durch den Kunden unvollständig übermittelten Telebankingformularen sowie nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen in Form eines Pauschalbetrages von maximal € 5,- für Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Zudem ist Lidl Energie berechtigt, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der Kosten für Rechnungsduplikate und zusätzliche zur Ausstellung von Jahresabrechnung angeforderte Rechnungen noch zum In- kasso gemäß dem für den Kunden geltenden Preisblatt zu verrechnen. Stand: 01.01.2023 10.5. Der Kunde ist nicht berechtigt. 5. Eine Aufrechnung , mit Gegenforderungen ist nur möglichGegenansprüchen an Lidl Energie aufzurechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, außer im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Fall der AG nur geltend machenZahlungsunfähigkeit der Lidl Energie und außer in jenen Fällen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, in denen die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden stehen und die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet gerichtlich festgestellt oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen anerkannt worden sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas

Zahlungsbedingungen. 1. Von der Schlossverwaltung Hellbrunn ausgestellte Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart Abweichendes schriftlich verein- bart wurde oder diese AGB nicht abwei- chende Regelung vorsehen, binnen 20 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen an die Schlossverwaltung Hellbrunn wer- den zuerst auf noch offene Zinsen und Spesen und erst dann auf sonst offene Forderungen verrechnet. Die Berufung auf allfällige Mängel, Schlecht- oder Nichterfüllung entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbe- dingungen. Vertragspartnern ist es untersagt, mit etwaigen Gegenforderungen aufzurech- nen oder von einem Zurückbehaltungs- recht Gebrauch zu machen, es sei denn, eine Gegenforderung ist von der Schlossverwaltung Hellbrunn anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Bei den ausgewiesenen Preisen betref- fend Eintritt, Parkgebühren und Shop handelt es sich um Brutto-Preise. So- fern nicht abweichendes ausgewiesen ist, sofort nach Erhalt handelt es sich bei den übrigen Preisen um Netto-Preise. Preisangaben ohne Abzug zahl- barWährungsbezeichnung stellen Euro-Preise dar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf Im Falle der Säumnis ist die auf der Schloss- verwaltung Hellbrunn berechtigt die notwendigen Kosten zweckentspre- chender Betreibungs- und Einbrin- gungsmaßnahmen in Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2zu stellen. Schecks Hinsichtlich dieser Kosten gelten die Ansätze und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- Tarife des Rechtsan- waltstarifgesetzes als angemessen und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4vereinbart. Die AußendienstmitarbeiterBezahlung der Eintrittskarten erfolgt grundsätzlich in bar, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtmit Bankomat- oder Kreditkarte. Für den Ausfall elekt- ronischer Zahlungsmittel übernimmt die Schlossverwaltung Hellbrunn keine Haftung. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen von Minol MSTUDiO sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben. Ein vom Auftraggeber verschuldeter Mehraufwand, muss von selbigem getragen werden. Nach Fertigstellung einer Webseite stellt MSTUDiO die Rechnung für die bereits erbrachte Leistung. Nach Eingang von Zahlung und Freigabebestätigung wird die Webseite online geschaltet. Mit der Freigabebestätigung bestätigt der Auftraggeber die Korrektheit der gesamten Inhalte der Webseite und bevollmächtigt MSTUDiO dazu, die Webseite online zu veröffentlichen. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung der Inhalte und trägt im Falle einer Abmahnung die rechtlichen Konsequenzen in vollem Umfang. Zu diesem Zeitpunkt ist es möglich, eine Einführung in die CMS-Administration zu wählen (abgerechnet wird je Stunde, zum aktuellen, durch MSTUDiO festgesetzten Preis): ● per Fernzugriff (Screen-Sharing). ● als Präsenzschulung (zzgl. anfallender Fahrtkosten) Xxxxx der Auftraggeber aus eigenen Gründen vom seinem erteilten und unterzeichneten Auftrag zurück, so besteht für ihn in Höhe der bis zum schriftlichen Kündigungseingang erteilten, geleisteten Dienstleistungen Zahlungspflicht. Dies Umfasst auch eventuell bereits geleistete Grafik- und Textarbeiten. Eine Kündigung des unterzeichneten Angebotes ist nur in Schriftform zulässig. Der Auftraggeber ist im Falle einer Kündigung verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, min. 30% des Nettoauftragswertes. Sollten die Kosten, die MSTUDiO bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, sofern nichts Anderes vereinbart isthöher ausfallen, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen sind auch diese vom Kunden zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossentragen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die entsprechender Nachweis wird dem Kunden für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindhöheren Kosten schriftlich erbracht. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Insbesondere hat MSTUDiO ein außerordentliches Kündigungsrecht, soweit der Kunde mit fälligen Zahlungen nach Mahnung länger als 14 Tage in Verzug ist. Der Kunde ist bei einer außerordentlichen Kündigung durch MSTUDiO zum Schadenersatz verpflichtet. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 16.1 Die durch Firstcom Europe angebotenen und vereinbarten Preise sind entspre- chend der Preisliste oder dem Preisangebot fristgerecht zu bezahlen. Rechnungen Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von Minol z. Z. 19 %. 6.2 Die Verbindungen, die der Kunde von Firstcom Europe bezieht, werden ihm von der Firstcom Europe in Rechnung gestellt, sofern dies nicht explizit vertraglich an- derweitig geregelt ist. 6.3 Monatliche Entgelte sind, sofern nichts Anderes beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereit- stellung der vertraglichen Leistung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Da- nach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dies für jeden Tag mit 1/30 des monat- lichen Entgeltes berechnet. Sonstige Entgelte, insbesondere das Entgelt für die erst- malige Bereitstellung der Leistung, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 6.4 Der Kunde erhält über die zu zahlenden Entgelte monatlich eine Rechnung. First- com Europe behält sich vor, Abschlagszahlungen vom Kunden zu verlangen. First- com Europe behält sich ebenfalls vor, in unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen zu fakturieren. 6.5 Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Kalendermo- nat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berechnung des durchschnittli- chen Entgelts in den Fällen, in denen das tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist. 6.6 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen und mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Als Zugang gilt auch der Versand per E- Mail. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA Basismandat bucht Firstcom Europe den Rechnungsbetrag vom vereinbarten Konto ab. Die gesetzliche Frist für die Vor- abankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. 6.7 Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der Telekommunikationsdienste durch Dritte oder Nichtbeach- tung der Mitwirkungspflichten entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nut- zung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er den Nutzen nicht zu vertreten hat. 6.8 Der Kunde hat die Rechnung nach Erhalt ohne Abzug zahl- barZugang zu überprüfen. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur Beanstandet der Kunde eine Abrechnung, so hat dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Firstcom Europe zu erfolgen. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Firstcom Europe weist den Kunden in der Rechnung auf die auf Folgen einer unterlas- senen rechtzeitigen Beanstandung gesondert hin. Gesetzliche Ansprüche nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit Firstcom Europe die Überprüfung der Bean- standung datenschutzrechtlich möglich ist. 6.9 Der Kunde kann im Falle einer Beanstandung innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung angegebe- verlangen, dass ihm ein Entgeltnachweis und das Er- gebnis einer technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt diese Vorlage nicht bin- nen Geschäftskonten acht (8) Wochen nach der Beanstandung, so wird die mit der Abrechnung gel- tend gemachte Forderung erst mit der verlangten Vorlage des Entgeltnachweises und des Ergebnisses der technischen Prüfung fällig. Wird die technische Prüfung später als zwei Monate nach der Beanstandung des Kunden abgeschlossen, so wird widerleglich vermutet, dass das von Minol geleistet werdenFirstcom Europe in Rechnung gestellte Verbin- dungsaufkommen unrichtig ermittelt wurde. In diesem Fall hat Firstcom Europe ge- gen den Kunden Anspruch auf den Betrag, den der Kunde in den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen durchschnittlich als Entgelt für einen entsprechenden Zeitraum zu entrichten hatte. Eine technische Prüfung ist entbehrlich, sofern die Be- anstandung nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist. 2. Schecks 6.10 Firstcom Europe behält sich das Recht vor, die Frist und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten den Umfang der ge- speicherten Daten ohne gesondertes Einverständnis des AGKunden bei entsprechen- den Gesetzesänderungen an die gültige Gesetzeslage anzupassen. 6.11 Rückerstattungsansprüche des Kunden (z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc.) werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und nach Ermessen der Firstcom Europe innerhalb der folgenden drei (3) Monate verrechnet oder zurückerstattet. 6.12 Nimmt der Kunde am Einzugsermächtigungsverfahren als SEPA-Lastschrift- mandat teil, ist er verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Bankkontos zu den Einzugsterminen zu sorgen. Bei Zahlungsverzug mangels Deckung verursachter Rückbelastung aufgrund des AG richten sich Verschuldens des Kunden oder seiner Bank, trägt der Kunde eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 €. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass Firstcom Europe kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für Bankgebühren, die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt durch Verschulden des Kunden angefallen sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtwird die- sem zusätzlich zu den entstandenen Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € berechnet. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikations Und Mehrwertdienste

Zahlungsbedingungen. 3.1 Die von der ZGO mit dem Vertragsformular in Rechnung gestellten monatlichen Beträge werden vom Konto des Kunden per Lastschrift eingezogen bzw. per gewünschter Zahlart belastet. Akzeptierte Zahlarten sind Zahlung per Rech- nung, per Lastschrift, Paypal oder Kreditkarte. Der monatliche Betrag wird jeweils am Monatsanfang fällig und von der ZGO abgebucht. Sofern die Zahlart „Rechnung“ gewählt wird, erfolgt die Zustellung der Rechung per E-Mail. Tritt der Vertrag nicht zum 1. eines Monats in Kraft, kann es zu einer anteiligen Inrechnungstellung kommen. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so gilt der neue Preis. Der vorausbezahlte Betrag ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nur dann nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit im Produkt angekündigt. Einzelbenachrichtigungen erfolgen nicht. Um Missbrauch mit elektronischen Daten zu vermeiden und eine ordnungsge- mäße elektronische Rechnung (bzw. Gutschrift) gemäß den aktuellen gesetzli- chen Anforderungen bereitzustellen, erfolgt der Versand qualifizierter signierter Daten. Die qualifizierte Signatur ermöglicht dem Geschäftspartner den Vorsteu- erabzug bei elektronischen Rechnungen (bzw. Gutschriften) gemäß den aktuellen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes. Auf die besonderen Anforderungen der Archivierung wird hiermit verwiesen. 3.2 Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen, die der ZGO durch Verfolgung seiner Ansprüche entstehen. Hierzu gehören, unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostener- satzpflicht, auch alle außergerichtlichen Kosten eines beauftragten Inkassoinsti- tutes oder Rechtsanwaltes. 3.3 Ist der Kunde bereits Abonnent eines Print-Vollabonnements (Montag bis Sonn- abend) erhält er eine Vergünstigung für den Erwerb des E-Paper-Abonnements des gleichen Titels. Die Vergünstigung gilt nur für die Laufzeit des Print-Abon- nements. Pro Print-Vollabonnement ist der Abschluss eines vergünstigten E-Paper-Abonnements des gleichen Titels möglich. Die Bankverbindung für das Lastschrift-Verfahren des Print-Vollabonnements muss mit der hier genutzten Bankverbindung übereinstimmen. Soweit der Kunde bei der Bestellung unrich- tige Angaben zu einem bestehenden Abonnement zu einer gedruckten Ausgabe gemacht hat, ist die ZGO berechtigt, den Preis zu berechnen, der zum Zeitpunkt der Bestellung für das E-Paper-Abonnement ohne das jeweilige Abonnement, das zur Vergünstigung führt, gilt. Der Preis für das E-Paper-Abon- nement ist neben dem Preis für die gedruckte Ausgabe zu zahlen. Lieferunter- brechungen der digitalen Produkte sind ausgeschlossen. Bei gleichzeitigem Bezug von Minol sindPrintausgabe und E-Paper-Abonnement erfolgt grundsätzlich mit Unterbrechung des Abonnementsvertrages über das Druckexemplar keine Unterbrechung des digitalen Bezuges. In diesem Fall der Unterbrechung des Bezugs der Druckausgabe wird das E-Paper-Abonnement für den Zeitraum der Bezugsunterbrechung zum vollen Preis abgerechnet. 3.4 Ein Neukunde, sofern nichts Anderes vereinbart istder in den letzten sechs Monaten weder selbst noch eine in der gleichen Wohnung, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barHaus/Firma lebende Person nicht Abonnent eines unserer Titel war, hat die Möglichkeit einer kostenlosen Probelieferung für 14 Tage. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur Ein rechtlicher Anspruch auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2kostenlose Probelieferung besteht nicht. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die Dies gilt unabhängig voneinander für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindProdukte Print und E-Paper. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Abonnementvertrag

Zahlungsbedingungen. (1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur ) Während der Bearbeitung des Materials ist der Auftraggeber auf die auf Anforderung von PK-Media hin zu Teilzahlungen verpflichtet, die dem jewei- ligen Stand der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten erbrachten Leistungen entsprechen. Hierbei ist der Zahlungseingang bei PK-Media maßgeblich. Erfolgt die Teilzahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, kann PK-Media ohne Ankündigung von Minol geleistet werdendem Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in diesem Fall 30 % des Brut- toauftragswertes zu bezahlen. (2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort mit Stellung der Teil- oder Schlussrechnung fällig. (3) Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn PK-Media endgültig über sie verfügen kann. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenDiskont-, Wechselgebühren o.ä. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGAuftraggebers. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich (4) Gegen die Rechte Ansprüche von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- PK-Media kann der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist Auftraggeber nur möglichdann aufrechnen, wenn diese seine Gegenforderung unbestritten ist, oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossenein rechts- kräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch soweit es auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis rechtlichen Verhältnis beruht. Für den Fall, dass der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist, werden sämtliche Zurückbehaltungsrech- te, insbesondere die der §§ 273, 320 BGB ausdrücklich ausgeschlossen. (5) Gebühren, insbesondere GEMA Gebühren und Lizenzgebühren, sowie Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden vom Auf- traggeber getragen, soweit nichts anderes Vereinbart ist. (6) Anreise mit Pkw und Übernachtungskosten mit Frühstück in einer drei Sterne Unterkunft trägt der Auftraggeber. Erlangt Minol bei einem AGNimmt PK-Media diese Leistung nicht in Anspruch, stellt PK-Media ersatzweise eine Pauschale, gemäß der Unternehmer istaktuellen Reisekostenliste in Rechnung. PK-Media Consulting GmbH Wiesengrund 1a Geschäftsführerin: Xxxxxxx Xxxxxx Tel.: 02962 - 00 000 00 Sparkasse Hochsauerland Fax: 02962 - 00 000 00 BLZ: 000 000 00 Kto: 58354 (7) Mit der Übergabe der Daten gilt die Leistung als abgeschlossen und ist nach Rechnungseingang beim Auftraggeber fällig. Dies ist unabhängig davon, nach Vertragsschluss ob der Auftraggeber die durch PK-Media erbrachte Leistung nutzt oder nutzen kann. (8) Kommt der Auftraggeber mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, ist PK-Media ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von Umständen Kenntnis5 % über dem jeweiligen EZB-Leitzins zu berechnen. (9) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so steht PK-Media 30 % der vereinbarten Bruttovertragssumme zu. (10) Der Auftraggeber ist auch dann zur Zahlung des Preises verpflichtet, wenn die Veranstaltung und/oder Produktion aus Gründen, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründenPK-Media nicht zu vertreten hat, ist Minol berechtigtabgesagt oder abgebrochen oder zeitlich verkürzt wird. Dies gilt auch, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigernwenn dies aufgrund des Fehlens einer Genehmi- gung, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet schlechten Wetters, Absage des Künstlers, mangelnden Besucherinteresse oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindähnlichem erfolgt. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 18.1 Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 8.2 Bei Zielüberschreitung ist der Lieferer berechtigt, nach Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. 8.3 Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen.Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Rechnungen Eine Gewähr für richtige Vorlage des Wechsels und für Erhebung von Minol Wechselprotest wird ausgeschlossen. Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, die nach pflichtmäßigen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur seinen Anspruch auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen Gegenleistung zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeitergefährden, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch so kann er bis zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten Zeitpunkt seiner Leistung das Stellen einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol Leistung bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtetverlangen. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen Besteller dem berechtigten Verlangen des Lieferes nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist Minol zum so kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Kommt der Besteller mit einer Teilleistung in Rückstand, so kann der Lieferer die gesamte Restforderung sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, der durch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage bedingt ist, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw. Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung verlangen. Bei nichtvermögensbedingtem Leistungsverzug kann der Lieferer den Rücktritt vom Vertrag berechtigtnach fruchtlosem Ablauf einer angemessener Frist verlangen. 8.5 Der Besteller kann nur mit vom Lieferer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 8.6 Mängel der Ware berechtigen den Käufer nicht zur Einbehaltung von Zahlungen, es sei denn, daß diese vom Lieferer anerkannt wurden, jedoch nicht behoben werden können.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 110.1. Rechnungen Der Energierechnungsbetrag ist innerhalb von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf 7 Tagen ab Zugang der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2fällig. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen Die Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten des AGKunden. Bankspesen, mit denen der Lieferant belastet wird, werden nicht weitergegeben. Davon ausgenommen sind Spesen für Rückbuchungen und sonstige vom Kunden verschuldete Spesen und Bankgebühren. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet. Der Kunde hat monatlich, jeweils bis spätestens 7. des Monats, Teilzahlungsbeträge zu leisten. 310.2. Bei Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist Drei Energie berechtigt, für alle sich auf Grund dieses Vertrages seitens des Kunden gegenüber Drei Energie ergebenden Zahlungsverpflichtungen bei einer allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a., wie er von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Wird der Basiszinssatz von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr veröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Unternehmern kommen die gesetzlichen Bestimmungen des § 456 UGB zur Anwendung. Stand: 15.03.2022 10.3. Drei Energie ist berechtigt, bei verschuldetem Zahlungsverzug des AG richten Kunden diesem für jede Mahnung einen Kostenersatz gemäß dem für den Kunden geltenden und mit ihm vereinbarten Preisblatt zu verrechnen, soweit dieser Betrag in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Weiters hat der Kunde, bei vom Kunden verschuldetem Zahlungsverzug, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten, in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe, zu bezahlen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für Xxxxxx, die Rechte Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt zudem § 458 UGB, wonach Drei Energie bei der Verzögerung von Minol nach Geldforderungen berechtigt ist, vom Schuldner den gesetzlichen Bestimmungenin § 458 UGB jeweils geregelten Pauschalbetrag (mit Ausgabedatum der AGB in Höhe von Euro 40,–) zu fordern. 410.4. Die AußendienstmitarbeiterDrei Energie ist berechtigt, AbleserKosten der Verbuchung von durch den Kunden unvollständig übermittelten Telebankingformularen sowie nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen in Form eines Pauschalbetrages von maximal Euro 5,– für Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Zudem ist Drei Energie berechtigt, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der Kosten für Rechnungsduplikate und zusätzliche zur Ausstellung von Jahresabrechnung angeforderte Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtgemäß dem für den Kunden geltenden und mit ihm vereinbarten Preisblatt zu verrechnen. 510.5. Eine Aufrechnung Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen ist nur möglichGegenansprüchen an Drei Energie aufzurechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, außer im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Fall der AG nur geltend machenZahlungsunfähigkeit der Drei Energie und außer in jenen Fällen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, in denen die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden stehen und die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet gerichtlich festgestellt oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen anerkannt worden sind. 710.6. Werden Minol Tatsachen bekannt, Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmern wird gem. § 82 Abs. 2a ElWOG für den Fall einer aus einer Jahresabrechnung resultierenden Nachzahlung die Zweifel an Möglichkeit einer Ratenzahlung für die Dauer von bis zu 18 Monaten eingeräumt. Die Regulierungsbehörde kann nähere Modalitäten der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtRatenzahlung durch Verordnung festlegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas

Zahlungsbedingungen. 1. 10.1 Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt sind bei Lieferung ohne Abzug zahl- barzahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung Gleiches gilt für Barverkäufe bei Empfang der Ware. 10.2 Die Gewährung von Zahlungszielen bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Bei Zielgewährung sind unsere Rechnungen spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. 10.3 Hat der Kunde uns ein SEPA-Basis-Mandat/SEPA-Firmen-Mandat erteilt, gewähren wir 2% Skonto. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht, Verpackung, Ablade- und Montagekosten, Brennstoffe und Dienstleistungen. Ein Anspruch auf Gewährung von Skonto gem. vorstehendem Satz besteht jedoch nur, soweit keine weiteren fälligen Forderungen von uns gegenüber dem Kunden bestehen. 10.4 Im Rahmen eines uns erteilten SEPA-Basis-Mandats oder SEPA-Firmen-Mandats wird die Frist für die Vorab-Ankündigung (Pre-Notification) auf 3 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die auf Grund der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des AGKunden, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. 310.5 Bestehen mehrere Forderungen gegenüber einem Kunden, so werden Zahlungen gem. Bei Zahlungsverzug § 366 Abs. 2 BGB verrechnet. Eine abweichende Tilgungsbestimmung des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenSchuldners ist ausgeschlossen. 410.6 Ist ausnahmsweise die Annahme von Schecks vereinbart worden, erfolgt diese nur erfüllungshalber. Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- Kosten einer Diskontierung und der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- Einziehung trägt der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtKunde. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlegung. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol 10.7 Wir sind berechtigt, die Durchführung Forderungen gegen den Kunden aus der von ihr ge- schuldeten Leistung solange Geschäftsbeziehung insgesamt oder zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindeinem bestimmten Teil an Dritte abzutreten. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. a. YEP-Solutions übermittelt dem Kunden Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenim PDF Format per E-Mail. 2. Schecks b. Die zu entrichtenden Entgelte sind im voraus zu zahlen und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGüberwiesen. 3. c. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte kann YEP-Solutions - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens - Zinsen in Höhe von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen natinalbank bis zum Kündigungstermin berechnen. Die AußendienstmitarbeiterDem Kunden bleibt es unbenommen, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichteteinen geringeren Schaden nachzuweisen. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung in Verzug, kann YEP-Solutions das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Nachfristsetzung Frist kündigen und den Zugang sofort sperren. YEP-Solutions und Prohost kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mails ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren. d. Soweit von 14 Tagen YEP-Solutions und Prohost entgeltfreie Dienste und Leistungen erbracht werden, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. e. Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht nachzu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtdaß er dies nicht zu vertreten hat. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Paßwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Mißbrauch und Verlust zu schützen. f. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

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Samples: Webhosting Agreement

Zahlungsbedingungen. 1. Die Rechnungen von Minol sindWotan sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung ohne Abzug. Skontogewährung erfolgt nur dann und nur insoweit, sofern nichts Anderes vereinbart wie sie Inhalt des Angebotes von Wotan ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Wotan ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden Schecks oder Wechsel dennoch angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenDiskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Käufer. Diskont- Diese Kosten sind Wotan zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtung und Wechsel- spesen gehen zu Lasten Rückleitung des AGWechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt Wotan keine Gewähr. 3. Bei Zahlungsverzug Überschreitet der Käufer eine gesetzte Zahlungsfrist, so ist Wotan berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrages auf Eröffnung des AG richten sich die Rechte von Minol nach Insolvenzverfahrens durch den gesetzlichen BestimmungenKäufer, sowie bei jedwedem Bekanntwerden einer Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers ist Wotan berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 4. Die AußendienstmitarbeiterGeltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen Geschäften, Ableserauch der laufenden Geschäftsverbindung durch den Käufer ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung seitens des Käufers ist ausgeschlossen, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen es sei denn, die Geltendmachung ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtfestgestellt. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale and Delivery

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt a. Sämtliche Preise verstehen sich innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenjegliche Abzüge. 2b. Zahlungen gelten als geleistet, wenn die Gutschriftanzeige des Geldinstitutes beim Verkäufer vorliegt. c. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf der Verkäufer Verzugszinsen in der Höhe von 6 % über den jeweils geltenden Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, jedenfalls aber zumindest 12 % p.a. in Rechnung stellen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Käufer, alle dem Verkäufer daraus entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren, zu ersetzen. d. Wechsel und Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber erfüllungshalber angenommen. Diskont- Eine Bezahlung durch Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Xxxxxx und Wechsel- spesen Kosten für die Diskontierung oder die Einziehung von Wechseln und Schecks gehen zu Lasten des AGKäufers. 3e. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch Umstände, welche auf verminderte Kreditfähigkeit des Käufers hindeuten und dem Verkäufer erst nach Abschluss des Vertrages bekannt werden, hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen auch im Falle einer Stundung zur Folge. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenSollten in diesem Falle Wechsel noch nicht eingelöst sein, so hat der Verkäufer dennoch sofortigen Anspruch auf Bezahlung. 4f. Änderungen in der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Käufers, z. B. Überschreitung eines bestimmten Zahlungszieles, schleppende Zahlungsweise, Eingang ungünstiger Auskünfte usw. Die Außendienstmitarbeiterberechtigen den Verkäufer, AbleserSicherstellung oder Vorausleistung der Zahlung vor Leistungserstellung zu verlangen, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtauch wenn dies zunächst nicht vereinbart war. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agbs)

Zahlungsbedingungen. 18.1 Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Rechnungen Mit Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber in Verzug. Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn sie dem Auftragnehmer gutgeschrieben wird. Bei Vorauszahlung bzw. Barzahlung innerhalb von Minol 7 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. 8.2 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, soweit der Auftraggeber kein Verbraucher ist. Ist der Auftraggeber Verbraucher, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. 8.3 Die Zahlung mittels Schecks oder Wechsel wird grundsätzlich ausgeschlossen. 8.4 Erhält der Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, die nach pflichtmäßigem kaufmännischem Ermessen geeignet sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur seinen Anspruch auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen Gegenleistung zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich gefährden, so kann er bis zum Zeitpunkt seiner Leistung die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten Leistung einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtetdie Gegenleistung verlangen. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen Auftraggeber dem berechtigten Verlangen des Auftragnehmers nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist Minol zum Rücktritt so kann der Auftragnehmer vom Vertrag berechtigtzurücktreten und Schadensersatz verlangen. 8.5 Kommt der Auftraggeber mit einer Teilleistung in Rückstand, so kann der Auftragnehmer die gesamte Restforderung sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, der durch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage bedingt ist, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Bei nichtvermögensbedingtem Leistungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. 8.6 Der Auftraggeber kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Mit Mängelansprüchen des Auftraggebers ist eine Aufrechnung bzw. ein Zurückbehaltungsrecht dagegen stets möglich.

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Samples: Nationale Allgemeine Verkaufs Und Leistungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barUnsere Preise verstehen sich zuzüglich Mwst. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf in der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenjeweils gültigen Höhe. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGDie Zahlungskonditionen lauten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 30 Tage netto ab Rechnungsstellung. 3. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Nehmen wir dennoch Wechsel an, so gehen die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen bei Fälligkeit der Forderung zu Lasten des Käufers und sind sofort in bar zu zahlen. Akzepte, Wechsel und Schecks werden immer nur zahlungshalber entgegengenommen. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenVerschlechterung der Zahlungsfähigkeit eines Wechselverpflichteten behalten wir uns vor, gegen Rückgabe der Akzepte oder Wechsel Barzahlung zu verlangen. 4. Die AußendienstmitarbeiterGerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder gehen bei ihm Wechsel zu Protest oder erfolgen bei ihm Pfändungen oder tritt in seinem Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, Ableserso sind wir berechtigt, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen dem Vertrag zurückzutreten, soweit er noch zum In- kasso berechtigtnicht erfüllt ist, und für weitere Lieferungen Barzahlungen zu verlangen. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichGeht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 5 Tagen seit der Anmahnung bei uns ein, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindso sind wir berechtigt, im Übrigen ist sie ausgeschlossenVerzugszinsen in Höhe von 1% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtDie Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss Die Zurückhaltung von Umständen Kenntnis, Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Ansprüche des Käufers ist ebenso wie die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der Aufrechnung mit irgendwelchen von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sinduns nicht anerkannten Forderungen ausgeschlossen. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen Der Kunde ist zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, welches sich aus dem Auftrag sowie dem jeweils gültigen Preisblatt der Gesellschaft ergibt. Sämtliche von Minol sindder Gesellschaft genannten Preise verstehen sich, sofern nichts Anderes vereinbart soweit dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, sofort inklusive der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Preisänderungen werden einen Monat nach Erhalt ohne Abzug zahl- barihrer Mitteilung wirksam. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur Bei Preiserhöhungen kann der Kunde bis zum Wirksamwerden der Änderung sofern diese Ihn betreffen außerordentlich kündigen. Die Gesellschaft weist den Kunden auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten diese Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich hin. Preisänderungen von Minol geleistet werdenbereits erfolgten Leistungen sind ausgeschlossen. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenDer Kunde wählt bei der Auftragserteilung zwischen den angebotenen Zahlungsintervalle. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten Die Gesellschaft wird den Bankeinzug entsprechend der gewählten Intervalle jeweils am Ende der Abrechnungsperiode vornehmen. Der Kunde kann die Zahlungsintervalle jederzeit im persönlichen Bereich im SHC- Care Portal mit Wirkung für die Zukunft verändern- Die Gesellschaft kann im Falle eines begründeten Verdachts, Beendigung des AGVertragsverhältnisses egal aus welchem Grund oder Kündigung durch den Kunden die gesamte Forderung fällig stellen. 3. Bei Zahlungsverzug Sämtliche Rechnungen der Gesellschaft sind mit Bereitstellung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Bereitstellung der Rechnung erfolgt elektronisch via E-Mail an der vom Kunden angegebenen Adresse. Darüber hinaus wird die Rechnung zur Einsicht und Download elektronisch im persönlichen Bereich innerhalb des AG richten sich die Rechte SHC-Care Portals unter xxx.xxx-xxxx.xx zur Verfügung gestellt. Sofern auf Wunsch des Kunden eine postalische Zusendung der Rechnung erfolgen soll, ist SHC berechtigt, hierfür je Zusendung ein angemessenes gesondertes Entgelt in Rechnung zu stellen. Einwendungen gegen Rechnungen der Gesellschaft sind innerhalb von Minol sechs (6) Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungenderen Zugang schriftlich geltend zu machen. 4. Die AußendienstmitarbeiterZahlungen erfolgen ausschließlich durch Einzug per Lastschriftverfahren. Der Kunde erteilt hierzu SHC ein Mandat zum SEPA- Basislastschriftverfahren, Ableseralle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. SHC kündigt dem Kunden den Ersten Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre- Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtdass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichDer Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn diese unbestritten er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder rechtskräftig festgestellt sindder Mitteilung, dass die Rechnung im Übrigen Kundenportal eingestellt worden ist, bezahlt. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist sie ausgeschlossenSHC berechtigt, Verzugszinsen nach §§ 288, 247 BGB zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Dem Kunden ist demgegenüber der AG nur geltend machenNachweis gestattet, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtdass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist. 6. Erlangt Minol bei einem AG, Gegen Forderungen der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung Gesellschaft kann der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet Kunde nur mit unbestrittenen oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindrechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 14.1 Alle Preise sind in EUR und gelten zzgl. Rechnungen von Minol sindgesetzlicher Umsatzsteuer und etwaiger Zölle. 4.2 Die Vergütung ist jeweils zum Abschluss der jeweiligen Leistung fällig, sofern die Parteien nicht etwas anderes (z.B. im Angebot von MMK3 vereinbart haben). 4.3 Ist zwischen den Parteien eine monatliche Abrechnung vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zum Beginn des Folgemonats. 4.4 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von MMK3 erbrachten Leistungen innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. MMK3 wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 4.5 Soweit nichts Anderes anderes vereinbart ist, sofort sind alle Vergütungen sofort, spätestens aber nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenMMK3 ist berechtigt Teilleistungen abzurechnen. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. 4.6 Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol MMK3 berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange Leistungen auf Kosten des Kunden zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7sperren. Werden Minol Tatsachen bekanntDer Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtetVergütungen zu zahlen. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz Kunde mit der Bezahlung für mehr als 60 Tage in Verzug, kann MMK3 das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Nachfristsetzung Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt. 4.7 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen. 4.8 Der Reseller ist berechtigt, die Preise mit einer Vorabankündigungsfrist von 14 25 Tagen zum Monatsanfang anzupassen, für den Fall, dass sich seine Einkaufspreise ändern. Bewirkt die Anpassung eine Preissteigerung von mehr als 10% pro Jahr hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zu kündigen. Sind die Preiserhöhungen nachweislich nicht nachvon dem Reseller zu vertreten, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtbesteht für den Kunden kein Kündigungsrecht. Dies gilt insbesondere bei Kostenanpassungen, die direkt oder mittelbar durch die Gesetzgebung erfolgen. 4.9 Es besteht Einigkeit, dass Rechnungen in Papierform oder per E-Mail übersandt werden können. 4.10 Angegebene Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweiligen USt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen Wenn die Gesellschaft Škoda Auto über prüffähige und formal korrekte Steuerbelege verfügt, erfolgt die Zahlung innerhalb von Minol sind30 Tagen nach Erfüllung der Lieferbedingung oder der Erbringung der Leistung, sofern nichts Anderes vereinbart istoder, sofort wenn der Gesellschaft Škoda Auto die Rechnung erst nach der Lieferung zugestellt wird, spätestens 30 Tage nach dem nachweisbaren Erhalt ohne Abzug zahl- barder Rechnung. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf Sofern nicht anders vereinbart, ist die auf Zahlung der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdender Übernahme des Materials in den Werken der Gesellschaft Škoda Auto abhängig, falls nicht etwas anderen vereinbart wurde. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenDie Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Diskont- und Wechsel- spesen gehen Die elektronische Rechnungsstellung mittels EDI-Datenübertragung ist obligatorisch, entweder in Standardform oder mit Nutzung der Selfbilling-Methode, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (weitere Informationen unter xxxx://xxx.xxxxx-xxxx.xx/). Die Gesellschaft Škoda Auto ist berechtigt, Differenzen, die sich aus Preis- oder Mengenabweichungen ergeben, mit dem Lieferanten sofort zu Lasten verrechnen. Rückwirkende Preisänderungen erfolgen nach demselben Verfahren. Die Gültigkeit der Preiskondition richtet sich nach dem Datum des AGLieferscheins. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich Im Schriftverkehr, auf Lieferscheinen, Rechnungen usw. sind stets die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungenvollständige Bestellnummer und die Lieferantennummer anzugeben, da sonst eine zügige Bearbeitung der einzelnen Dokumente nicht möglich ist, worauf die Gesellschaft Škoda Auto im Interesse beider Parteien besonders hinweist. 4. Die AußendienstmitarbeiterBei mangelhafter Erfüllung ist die Gesellschaft Škoda Auto berechtigt, Ableserdie Zahlung, Monteure o- auch wenn der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtZahlungsanspruch auf einem anderen Rechtsgrund beruht, bis zu dessen ordnungsgemäßer Erfüllung zurückzuhalten. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen Der Lieferant ist nur möglichnicht berechtigt, wenn diese unbestritten seine Forderungen gegen Škoda Auto abzutreten oder rechtskräftig festgestellt sindzu verpfänden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Ist auf die Beziehungen zwischen dem Lieferanten und der Gesellschaft Škoda Auto das Entscheidungsrecht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Tritt der Lieferant seine Forderungen gegen die Gesellschaft Škoda Auto im Übrigen Widerspruch zum Satz 1 ohne Zustimmung von Škoda Auto ab, ist sie ausgeschlossendie Abtretung gleichwohl wirksam. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machenIn diesem Fall ist die Gesellschaft Škoda Auto berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtihre Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten mit denselben Wirkungen sowohl gegenüber dem Lieferanten als auch gegenüber dem Dritten, an den die Abtretung erfolgt ist, zu erfüllen. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, Die Gesellschaft Škoda Auto ist Minol berechtigt, die Durchführung ihre fälligen sowie nicht fälligen Forderungen einseitig mit fälligen und nicht fälligen Forderungen des Lieferanten gegenüber der von ihr ge- schuldeten Leistung solange Gesellschaft Škoda Auto zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindverrechnen. 7. Werden Minol Tatsachen bekanntDie Gesellschaft Škoda Auto ist berechtigt, einen Teil der Verbindlichkeit, der dem Betrag der tschechischen Umsatzsteuer entspricht, den der Lieferant geltend macht, auf das Konto seines Steuerverwalters zu vergüten. Die Gesellschaft Škoda Auto ist verpflichtet, den Lieferanten über diesen Vorgang zu informieren. 8. Auf Antrag der Gesellschaft Škoda Auto ist der Lieferant verpflichtet, nachzuweisen, dass er Inhaber des Xxxxxx ist, auf das die Zahlungen aus dem mit Škoda Auto geschlossenen Vertrag zu leisten sind, oder eines anderen Xxxxxx, das er im Geschäftsverkehr mit Škoda Auto verwendet. Die Gesellschaft Škoda Auto ist berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, bis dieser Sachverhalt ordnungsgemäß nachgewiesen ist. 9. Der Lieferant ist verpflichtet, auf Antrag der Gesellschaft Škoda Auto den aktuellen Stand der offenen Posten aus dem gegenseitigen Geschäftsverkehr, die Zweifel an zum Stichtag in der Kreditwürdigkeit Buchhaltung des AG rechtfertigenLieferanten enthalten sind, insbe- sondere offenzulegen und erforderlichenfalls Unstimmigkeiten mit dem in der Buchhaltung der Gesellschaft ŠKODA AUTO enthaltenen Stand zu klären und abzustimmen. In der Regel schickt die Gesellschaft Škoda Auto dem Lieferanten eine Verschlechterung Bestätigung über den Stand der Kreditwürdigkeit oder in der Antrag Buchhaltung der Gesellschaft Škoda Auto enthaltenen offenen Posten, die sich ausschließlich auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrensdie Buchhaltung stützt und keine Bedeutung für die Geltendmachung etwaiger Ansprüche hat, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt aus der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtkeine Rechtsfolgen abgeleitet werden können und die insbesondere in keinem Fall als Schuldanerkennung verwendet werden kann.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für Produktionsmaterial

Zahlungsbedingungen. 1. Die Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort sind je nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die Vereinbarung zur auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten ausgewiesenen Fälligkeit per Vorauskasse oder per Überweisung zahlbar. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zahlungen werden unabhängig von Minol geleistet werdeneiner Tilgungsbestimmung des Kunden, sofern nicht schwerwiegende Interessen des Kunden entgegenstehen, auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol Der Kunde ist zur Aufrechnung nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind, im Übrigen . Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machenKunde ausschließlich dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 63. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, Die SYSTEMTECHNIK GmbH ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindAnsprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten. 74. Werden Minol Tatsachen bekanntWenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht nachkommt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere seine Zahlungen unberechtigterweise einstellt oder eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit Bank einen Scheck oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrenseinen Einzug mangels Deckung nicht einlöst, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol die SYSTEMTECHNIK GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne vorherige Ankündigung berechtigt. Gleichzeitig ist die SYSTEMTECHNIK GmbH in solchen Fällen berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn der SYSTEMTECHNIK GmbH sonstige Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Die SYSTEMTECHNIK GmbH ist in diesen Fällen ferner berechtigt, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der SYSTEMTECHNIK GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von der weiteren Belieferung auszuschließen. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die SYSTEMTECHNIK GmbH vom betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite berechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 18.1. Soweit Rechnungsbeträge nicht per Lastschrift eingezogen werden, sind Rechnungen ab Zugang sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. 8.2. Der Kunde erhält in jedem Fall vor einer Lastschrift eine Online-Rechnung, wahlweise wird diese kostenlos per Post zugestellt. 8.3. Hat der KUNDE eine Einzugsermächtigung erteilt, ist er verpflichtet, zu den Fälligkeitszeitpunkten für eine ausreichende Kontendeckung zu sorgen. Kann eine aufgrund der Einzugsermächtigung eingereichte Lastschrift nicht eingelöst werden (Rücklastschrift), ist der KUNDE verpflichtet, PROVIDER eine Kostenpauschale in Höhe von Minol sind€ 5,00 zu ersetzen. Dem KUNDEN bleibt vorbehalten, sofern nichts Anderes vereinbart einen geringeren und PROVIDER bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. Wird eine Lastschrift zurückgegeben, ist PROVIDER nicht mehr verpflichtet, von der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen und der KUNDE kommt entsprechend den gesetzlichen Regelungen mit der Zahlung in Verzug. PROVIDER ist berechtigt, die DIENSTE ab Eingang der Rücklastschrift oder anderweitig ausbleibender Zahlungen des KUNDEN bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen, inklusive der Aufwandsentschädigung, ohne Weiteres einzustellen. PROVIDER steht in soweit ein Zurückbehaltungsrecht zu. PROVIDER bleibt alternativ vorbehalten, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. 8.4. PROVIDER ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der KUNDE mit einem Betrag in Verzug geraten ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barder dem vereinbarten Nutzungsentgelt für einen Monat entspricht. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur PROVIDER ist ebenfalls zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der KUNDE die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen des KUNDEN eröffnet wird. 8.5. Sämtliche Bankgebühren, bis auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen Gebühren, die PROVIDER bei ordnungsgemäßer eingelöster Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des AGKUNDEN. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 14.1 Die Preise der HT Tooling gelten in Euro ab dem Werk Bergisch Gladbach ausschließlich Ver- packung und Versicherung sowie zzgl. Rechnungen von Minol sindder Umsatzsteuer in ihrer am Tage der Rechnungsstel- lung geltenden Höhe. 4.2 Preisänderungen sind zulässig, sofern wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Lieferter- min mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung der zu liefernden Gegenstände bzw. zu erbringenden Leis- tungen die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist HT Tooling berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Der Ver- tragspartner ist in einem solchen Fall nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhö- hung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Liefe- rung/Leistung nicht nur unerheblich übersteigt. 4.3 Soweit nichts Anderes anderes vereinbart ist, sofort ist der Kaufpreis/die Vergütung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Rechnungsdatum ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenzur Zahlung fällig. 2. Schecks und Wechsel werden 4.4 HT Tooling behält sich vor, abweichend von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen der vorstehenden Regelungen Akontozahlungen zu Lasten des AGverlangen. 34.5 Scheckzahlungen werden nur zahlungshalber hereingenommen; Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert. 4.6 Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärung von HT Tooling, insbesondere ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, am 31. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte ver- späteter Zahlung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren/höheren Scha- dens, Zinsen in Höhe von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. 4. Die Außendienstmitarbeiter4.7 Dem Vertragspartner ist die Zurückbehaltung von Zahlungen und die Aufrechnung gegen Zah- lungsansprüche nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen er- laubt, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtgleiches gilt für die Aufrechnung. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, 4.8 Bestehen nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit Zahlungsfähigkeit oder Kredit- würdigkeit des AG rechtfertigenVertragspartners, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit so kann HT Tooling nach eigener Xxxx entweder Barzahlun- gen aller offenen Forderungen oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrensdie Stellung von Sicherheiten vor weiteren Lieferun- gen/Leistungen verlangen. Bevor dieses Verlangen nicht erfüllt ist, ist Minol nur HT Tooling zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen weiteren Lieferung nicht nachverpflichtet; HT Tooling ist in einem solchen Fall auch ohne dass dies Scha- denersatzpflichten, ist Minol zum Rücktritt gleich auf welcher Grundlage auslösen würde, berechtigt, vom Vertrag berechtigtzu- rückzutreten. 4.9 Bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Vertragspartners sind alle offenstehenden Kauf- preisforderungen/Vergütungsansprüche von HT Tooling in voller Höhe sofort fällig.

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Samples: Liefer , Leistungs Und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 16.1. Rechnungen Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, wie Skonti und Rabat- ti, werden nur unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zah- lung und Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Vertragspartners, auch aus früheren Rechtsgeschäften, gewährt. 6.2. Zahlungen sind ausschließlich an Telia zu leisten und haben nur im Falle des Zahlungseinganges bei Telia schuldbefreiende Wirkung. Zahlungen ohne Zu- stimmung von Minol sindTelia an Vertreter oder Dritte haben für den Vertragspartner kei- ne schuldbefreiende Wirkung. 6.3. Bei Zahlungsverszug werden Verzugszinsen in der Höhe von ………. % p.a. vereinbart. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwen- dige Kosten, sofern nichts Anderes beispielsweise für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, sind vom Vertragspartner vollständig zu ersetzen. Sollte Telia darüber hinausgehende Zinsen infolge einer erforderlichen Kreditaufnahme in Anspruch nehmen, so ist sie berechtigt, auch diese vom Vertragspartner zu verlangen. 6.4. Sollte Telia mit dem Vertragspartner Ratenzahlungen vereinbart isthaben, so wird Terminverlust aller noch ausstehenden Raten im Falle der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung auch nur einer fälligen Rate vereinbart. 6.5. Das Entgelt/Kaufpreis ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenLieferung oder Bereithaltung zur Abholung und nach Rechnungserhalt sowie spesen- und abzugsfrei zur Zahlung an Telia fällig. 26.6. Schecks Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Wechsel werden die Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Vertragspartner bei behaupteten Mängeln ist aus- geschlossen. Die Aufrechnung des Vertragspartners von Minol dessen Forderungen und behaupteten Preisminderungsansprüchen mit den Forderungen von Telia ist nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten zulässig, wenn die Forderung des AGVertragspartners rechtskräftig festge- stellt oder von Telia schriftlich anerkannt wurde. 36.7. Bei Zahlungsverzug des AG richten Ist der Vertragspartner mit einer sich die aus dem Vertragsverhältnis angeforderten oder mit einer sonstigen Zahlungspflicht, auch aus früheren Rechtsgeschäften, gegenüber Telia in Verzug, ist Telia unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Vertragspartner einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu neh- men, sämtliche offenen Forderungen aus diesen oder anderen Rechtsgeschäf- ten fällig zu stellen oder allenfalls gelieferte Gegenstände/Waren wieder abzu- holen, ohne dass dies den Vertragspartner von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungenseiner Leistungsflicht entbindet. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen6.8. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag durch Xxxxx liegt durch diese angeführten Handlungen nur dann vor, wenn der Rücktritt von Xxxxx ausdrücklich dem Vertragspartner gegenüber erklärt wird. 6.9. Sollten sich die Vermögensverhältnisse bzw. die Bonität des Vertragspartners verschlechtern, ist Telia Kitchen Rentals GmbH berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Vorauszahlungen zu verlangen oder das Entgelt/Kaufvertrag sofort fällig zu stellen.

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Samples: Agb Geräteverkauf

Zahlungsbedingungen. 13.1 Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Rechnungen Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist vorbehaltlich nachfolgender Regelungen innerhalb von Minol sind30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug wird nur nach vorheriger Vereinbarung gewährt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen über die Folgen des Zahlungsverzuges. Die Zahlung von Versand- (Fracht, sofern nichts Anderes vereinbart istZoll, Porto) und Verpackungskosten ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahl- barfällig. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf Erfolgt der Ausgleich unserer Forderungen durch den Kunden aufgrund einer Einzugsermächtigung, verwenden wir diese im Lastschriftverfahren – zukünftig, spätestens ab dem 01.02.2014, im SEPA-Lastschriftverfahren. AVO wird den Kunden über die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet bevorstehende Belastung vorher informieren (Pre-Notification). Diese Mitteilung muss mindestens 5 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag versandt werden. 2. Schecks und 3.2 Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont- Diskontspesen und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGsonstige Kosten trägt der Auftraggeber. 3. 3.3 Bei größeren Aufträgen können gemäß der geleisteten Arbeit entsprechende Zwischenrechnungen aufgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. 3.4 Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte oder Stundung sind Verzugs- bzw. Stundungszinsen in der uns von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenBanken für Kreditzinsen in Rechnung gestellten Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. 4. Die Außendienstmitarbeiter3.5 Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, Ableseran dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtals Zahlungseingang. 5. Eine Aufrechnung 3.6 Gerät der Auftraggeber mit Gegenforderungen ist nur möglicheiner bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol so sind wir berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange bei normalem Verlauf erst später zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sinderfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern 6.1 Soweit nichts Anderes anderes in Textform vereinbart ist, sofort nach Erhalt hat die Zahlung des Brut- topreises zuzüglich möglicher Nebenkosten innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahl- barzu erfolgen. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf Der Ab- zug von Skonto bedarf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenVereinbarung in Textform. 26.2 Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn HANSA über den Betrag am Ort des Geschäftssitzes verfügen kann. Schecks und Wechsel Im Falle der Annahme unbarer Zahlungs- mittel durch HANSA gilt gleichfalls erst die unbedingte Kontogutschrift bzw. die Verfügungsmöglichkeit über den geschuldeten Betrag als Erfül- lung. Zahlungen werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGstets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich darauf angefallener Schuldzinsen verwandt. 36.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist nach Ziffer 6.1 kommt der Besteller ohne Weiteres, insbesondere ohne Mahnung, in Verzug und HANSA ist be- rechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenDie Gel- tendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringe- ren Schadens bleibt sowohl HANSA als auch dem Besteller vorbehalten. 4. Die Außendienstmitarbeiter6.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, Ableserist HANSA berechtigt, Monteure o- auf alle fälli- gen und einredefreien Forderungen aus der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtGeschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. 5. Eine 6.5 Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichund zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn diese unbestritten sie rechts- kräftig festgestellt oder rechtskräftig festgestellt unstreitig sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben demsel- ben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, 6.6 HANSA ist Minol berechtigt, noch ausstehende Serviceleistungen nur gegen Vo- rauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Durchführung Kre- ditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von HANSA durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet. Dies gilt ent- sprechend, wenn der Besteller die Bezahlung offener Forderungen von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit XXXXX verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechts- kräftig festgestellten Einwände gegen die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7Forderungen von HANSA beste- hen. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, Im Weigerungsfalle ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt XXXXX berechtigt vom Vertrag berechtigtganz oder teil- weise zurückzutreten, wobei im Falle des Teilrücktritts Forderungen für be- reits erfolgte Teilleistungen von HANSA sofort fällig werden.

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Samples: Allgemeine Servicebedingungen

Zahlungsbedingungen. 111.1. Rechnungen von Minol sindDie Zahlungen sind vom Besteller am Domi- zil des Lieferanten netto, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenSkonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. 211.2. Schecks und Wechsel Länger dauernde Montageleistungen wer- den werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenmonatlich in Rechnung gestellt. Diskont- und Wechsel- spesen gehen Sofern besonders vereinbart, ist der Lieferant berechtigt, eine Anzahlung oder sonstige Sicherheiten (z.B. Bankgarantie) in vereinbarter Höhe zu Lasten des AGverlangen. 311.3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit dem Lieferanten an seinem Domizil Schweizer Franken oder die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungenvereinbarte Fremdwährung zur freien Ver- fügung gestellt worden sind. 411.4. Der Besteller darf Zahlungen wegen Bean- standungen, Ansprüchen oder vom Lieferanten nicht schriftlich anerkannten Gegenforderungen weder zurückbehalten noch kürzen noch verrech- nen. Die AußendienstmitarbeiterZahlungen sind auch dann termingerecht zu leisten, Ableserwenn die Erbringung der Leistungen aus Gründen, Monteure o- welche der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtLieferant nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht wird. 511.5. Eine Aufrechnung Werden die Anzahlung oder die zu leisten- den Sicherheiten nicht vertragsgemäss geleistet, ist der Lieferant berechtigt, am Vertrag festzuhal- ten oder vom Vertrag zurückzutreten und in jedem dieser Fälle Schadenersatz, einschliesslich Ersatz für entgangenen Gewinn, zu verlangen. 11.6. Ist der Besteller mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, einer Zahlung aus ir- gendeinem Grund im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Rückstand oder muss der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, Lieferant aufgrund eines nach Vertragsschluss von Umständen KenntnisVertragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründenZahlungen des Bestellers nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zu erhalten, ist Minol derLieferant unbe- schadet seiner übrigen Ansprüche berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigernweitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis neue Zahlungs- und Leistungsbedingungen verein- bart sind und der AG entweder Lieferant genügende Sicherhei- ten erhalten hat. Kann eine angemessene Sicherheit leistet solche Vereinbarung nicht innert einer angemessenen Frist getroffen werden oder die erhält der Lieferant keine genügenden Sicherheiten, ist der Lieferant berechtigt, vom Ver- trag zurückzutreten und Schadenersatz, ein- schliesslich Ersatz für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindentgangenen Gewinn, zu verlangen. 711.7. Werden Minol Tatsachen bekanntBei Überschreitung der vereinbarten Zah- lungsfristen sind unter dem Vorbehalt der Geltend- machung weiterer Ansprüche ohne besondere Mahnung Verzugszinsen geschuldet, die Zweifel an wobei sich der Kreditwürdigkeit Zinssatz nach den am Domizil des AG rechtfertigenLieferanten üblichen Zinsverhältnissen richtet, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur mindestens je- doch 5% pro Jahr beträgt. Die Verpflichtung zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtvertragsgemässen Zahlung bleibt bestehen.

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Samples: Allgemeine Montagebedingungen

Zahlungsbedingungen. 18.1 Zahlungen sind sofort netto nach Rechnungslegung fällig. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort Neukunden und Kunden mit Firmensitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind zur Leistung der Vorkasse netto verpflichtet. Verzug tritt auch ohne Mahnung bei Rechnungsstellung spätestens 10 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahl- barFälligkeit ein. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenden kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 28.2 Sieht der Vertrag Barzahlung bei Lieferung vor, so gilt auch eine Lieferung und Zahlung per Nachnahme ausdrücklich als vereinbart. Schecks und Wechsel werden von Minol Alle Zahlungen sind nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen an uns auf unsere Bank- oder Postgirokonten zu Lasten des AGleisten. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen8.3 Ein Abzug vereinbarter Skonti ist nicht zulässig, wenn der Käufer mit der Zahlung einer anderen Rechnung im Rückstand ist. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- 8.4 Befindet sich der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- Käufer mit der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, Bezahlung einer Rechnung im Übrigen Verzug oder wird nach Vertragsabschluss bekannt, dass aufgrund der schlechten Vermögensverhältnisse des Käufers mit einer Befriedigung unserer Forderung nicht zu rechnen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen– wie Zahlungseinstellung, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AGEinleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers, der Unternehmer istGeschäftsauflösung, nach Vertragsschluss Einleitung von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer – sind wir berechtigt, die Durchführung sofortige Bezahlung aller noch offenen, auch der von ihr ge- schuldeten Leistung solange noch nicht fälligen Rechnungen, einschließlich der laufenden Wechsel und der gestundeten Beträge, zu verweigern, bis verlangen und die Erfüllung abgeschlossener Lieferverträge nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindFristsetzung bleiben unberührt. Etwaige weitergehende Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Vorschriften bei Verzug bleiben hiervon unberührt. 78.5 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Werden Minol Tatsachen bekannt, Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Zweifel an der Kreditwürdigkeit Gegenrechte des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtKäufers unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Die Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort sind 10 Tage nach Erhalt der Ware ohne Abzug zahl- barzur Zahlung fällig. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung Bei einer Weiterveräußerung (aus Sicherheitsgründen nur auf die auf nach Maßgabe von Ziffer 19 zulässig) in das Ausland ist der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3Gesamtrechnungswert vor der Grenzüberschreitung der Ware, also gegebenenfalls schon früher als nach 10 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich ist die Rechte GPG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von Minol 12 % p.a. zu berechnen, es sei denn, der Kunde erbringt dem ihm gestatteten Nachweis, dass GPG ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4dem o.g. Zinssatz entstanden ist. Die AußendienstmitarbeiterGPG ist berechtigt, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5einen höheren Schaden geltend zu machen. Eine Aufrechnung des Kunden gegen Ansprüche der GPG mit irgendwelchen Gegenforderungen ist nur möglichzulässig, wenn diese die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen . Das Gleiche gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden gegen Ansprüche der GPG. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist sie ausgeschlossender Eingang bei der GPG maßgeblich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Gerät der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründenKunde in Zahlungsrückstand, ist Minol die GPG berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigernweitere Lieferungen/Leistungen einzustellen, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7Kunde sämtliche Rückstände einschließlich Zinsen und Kosten beglichen hat. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel Besteht berechtigter Anlass an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigenKunden zu zweifeln, insbe- sondere und geht damit eine Verschlechterung ernsthafte Gefährdung des Gegenleistungsanspruchs der Kreditwürdigkeit GPG einher (z.B. Vermögensverschlechterung, Vermögensgefährdung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zahlungsverzug des Kunden) kann die GPG u.a. sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig stellen, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrensvon Sicherheiten (in Ziffer 8. nicht abschließend geregelt) abhängig machen, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt nach angemessener Nachfrist vom Vertrag berechtigtzurücktreten und/oder Schadenersatz geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind4.1 Es werden nur Zahlungen anerkannt, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf an die jeweils in der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol angeführte Zahlstelle geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden 4.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der geschuldete Rechnungsbetrag sofort nach Fakturenerhalt mit 2 % Skonto oder innerhalb von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG30 Tagen nach Fakturenerhalt netto zur Zahlung fällig. 34.3 Ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer ist der Käufer nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seiner Zahlungsverpflichtungen – aus welchem Grund auch immer – berechtigt. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach Der Käufer kann jedoch mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder vom Verkäufer ausdrücklich anerkannter Forderungen gegen den gesetzlichen BestimmungenVerkäufer aufrechnen, wenn er den Verkäufer hiervon schriftlich vorab informiert. 4. Die Außendienstmitarbeiter4.4 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, Ableserso kann der Verkäufer unter Setzung einer Nachfrist auf Erfüllung des Vertrages bestehen und a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen, d) weitere Bestellungen des Käufers nur gegen Vorauszahlung annehmen, Monteure o- und e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der sonstigen Erfüllungsgehilfen Höhe von Minol sind we- 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtEuropäischen Zentralbank verrechnen. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich4.5 DER KÄUFER VERPFLICHTET SICH FÜR DEN FALL DES ZAHLUNGSVERZUGES, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindALLE MIT DER EINTREIBUNG DER FORDERUNG VERBUNDENEN KOSTEN UND AUFWÄNDE, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtWIE INSBESONDERE MAHN- UND INKASSOSPESEN ODER SONSTIGE FÜR EINE ZWECKENTSPRECHENDE RECHTSVERFOLGUNG NOTWENDIGEN KOSTEN EINSCHLIEßLICH ANWALTSKOSTEN ZU ERSETZTEN. 64.6 HAT BEI ABLAUF DER NACHFRIST GEMÄß ART. Erlangt Minol bei einem AG4.4 DER KÄUFER DIE GESCHULDETE ZAHLUNG ODER SONSTIGE LEISTUNG NICHT ERBRACHT, der Unternehmer istSO KANN DER VERKÄUFER DURCH SCHRIFTLICHE MITTEILUNG VOM VERTRAG ZURÜCKTRETEN. DER KÄUFER HAT ÜBER AUFFORDERUNG DES VERKÄUFERS BEREITS GELIEFERTE WAREN DEM VERKÄUFER ZURÜCKZUSTELLEN UND IHM ERSATZ FÜR DIE EINGETRETENE WERTMINDERUNG DER WARE ZU LEISTEN SOWIE ALLE VOM VERKÄUFER GETÄTIGTEN AUFWENDUNGEN ZU ERSTATTEN, nach Vertragsschluss von Umständen KenntnisDIE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGES NOTWENDIG WAREN. HINSICHTLICH NOCH NICHT GELIEFERTER WAREN IST DER VERKÄUFER BERECHTIGT, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindDIE FERTIGEN ODER ANGEARBEITETEN TEILE DEM KÄUFER ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN UND HIERFÜR DEN ENTSPRECHENDEN ANTEIL DES VERKAUFSPREISES ZU VERLANGEN. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Zahlungsbedingungen. 1Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Rechnung bei Lieferung, Lastschrifteinzug, Barzahlung bei Abholung. Rechnungen Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit der Lieferung verschickt wird, auf das dort angegebene Konto vorab zu überweisen. Der Rechnungsbetrag wird vom Anbieter mittels Lastschriftverfahren auf Grundlage der Einzugsermächtigung durch den Kunden von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort dessen angegebenem Konto eingezogen. Der Rechnungsbetrag kann auch in den Geschäftsräumen des Anbieters zu den üblichen Bürozeiten in bar gezahlt werden. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf die das, auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet angegebene Konto, einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wirda usgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritteno der rechtskräftig festgestellt. Das Mitglied erteilt der Argo Athletics GmbH bis auf Widerruf die Erlaubnis den Beitrag sowie weitere fällige Beträge zwischen dem 5ten und 10ten des betreffenden Monats per Lastschrift einzuziehen. Xxxx ein Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht eingezogen werden. 2, durch Gründe die die Argo Athletics GmbH nicht zu verantworten hat, kann der Teilnehmer ohne Nachricht Hausverbot erhalten. Schecks Änderungen des Namens, der Adresse und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommender Bankverbindung des Mitglieds sind der Argo Athletics GmbH unverzüglich mitzuteilen. Diskont- und Wechsel- spesen Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten (z.B. Rücklastgebühren der Bank) gehen zu Lasten des AG. 3Mitglieds. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich Rücklastschriften eines Kunden ist das Mitglied verpflichtet die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenRücklastschriftgebühren an die Argo Athletics GmbH zu zahlen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr erhoben. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 111.1. Rechnungen von Minol sind, sofern Sofern nichts Anderes anders vereinbart ist, sofort zahlen wir vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 11.3 bis 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahl- barLieferung und Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung mit drei Prozent Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf Maßgeblich für den Beginn der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenZahlungsfrist ist der jeweils spätere Zeitpunkt. 211.2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGBei Annahme vorzeitiger Lieferung richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Lie- fertermin. 311.3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol fehlerhafter Lieferung oder bei Lieferverzug sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol wir berechtigt, die Durchführung Zahlung wertan- teilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 11.4. Der Partner ist ohne unsere schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert wer- den darf, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. 11.5. Tritt der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigernPartner seine Forderung an uns entgegen Satz 1 ohne unsere Zustimmung an einen Dritten ab, bis der AG entweder so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Wir können jedoch nach un- serer Xxxx mit befreiender Wirkung an den Partner oder den Dritten leisten. 11.6. Der Partner darf nur mit rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Auch ein Zurück- behaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht des Partners besteht nur in diesen Gren- zen. 11.7. Sind wir im Rahmen eines Einzelvertrags vorleistungspflichtig, so können wir unsere Zahlung verweigern und dem Partner eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekanntFrist bestimmen, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung in welcher er Zug-um-Zug gegen Zahlung zu liefern oder gegen Sicherheit zu leisten hat, wenn nach Ver- tragsschluss erkennbar wird, dass unser Lieferanspruch durch mangelnde Leistungsfä- higkeit des Partners gefährdet wird. Die mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners wird vermutet, wenn die Kreditwürdigkeit des Partners von Euler Xxxxxx mit „Hohes Risiko“ (Bewertungsstufe 7) oder schlechter bewertet wird oder wenn ein Kreditversicherer eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtetnicht bloß geringfügige Limitanpassung für den Partner vornimmt. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nachBei Verweigerung des Partners oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtEinzelertrag zurückzutre- ten und Schadensersatz zu verlangen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1Keine Verein- barung Wenn der Kaufvertrag keine Vereinbarung enthält, erfolgt der Leis- tungsaustausch Zug um Zug (Ware gegen Geld). Rechnungen Einfache Bedingung Vorkasse Zahlungsziel Dokumentäre Bedingung Dokumenteninkasso Dokumentenakkreditiv Abhängigkeit der Zahlungs- bedingung Eventuell vorhandene Vorschriften des Absen- de-/Empfangslandes Verhandlungsposition der Vertragsparteien Wird von Minol sindden Vertragsparteien eine doku- mentäre Zahlungsbedingung vereinbart, sofern nichts Anderes dann muss in jedem Fall ein Kreditinstitut eingeschaltet werden, das mit der Ab- wicklung der Kaufpreiszahlung, die nur bei Vorlage und nach Prüfung von Wa- rendokumenten erfolgen darf, befasst ist. Wird nur ein Kreditinstitut eingeschaltet, ist dies in der Regel die Bank des Impor- teurs, die gegen Vorlage der im Kaufver- trag vereinbarten Exportdokumente zu- lasten des Xxxxxx des Importeurs die Zahlung ausführt (Inkasso) oder – falls ein Dokumentenakkreditiv vereinbart istwurde – dem Exporteur gegenüber ein abstraktes Zahlungsversprechen abgibt und dieses einlöst, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barwenn die vereinbarten Januar 2022 xxx.xx-xxxx.xx 41 Aus- und Weiterbildung Exportdokumente inhaltlich fehlerfrei („akkreditivgerecht“) präsentiert werden. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf In der Außenhandelspraxis werden über- wiegend zwei Banken tätig, da zur Ver- einfachung der Abwicklung auch die auf Bank des Exporteurs in die Dienstleis- tung der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten Weiterleitung von Minol geleistet werden. 2. Schecks Dokumenten und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4Zahlungen eingeschaltet wird. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, Praxis unterscheidet zwei Möglich- keiten im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann sogenannten „Dokumenten- geschäft“: zum einen die Vereinbarung, dass der AG nur geltend machenImporteur durch seine Bank ein Dokumentenakkreditiv eröffnen lässt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtzum anderen die Abwicklung in Form eines Dokumenteninkassos. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1a) Der Käufer hat den Kaufpreis spätestens bis zum 15. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt des der Lieferung folgenden Monats ohne Abzug zahl- barzu zahlen, danach kommt er gemäß § 286 Abs. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden2 Nr. 2 BGB in Verzug. 2b) Sollte der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen, ist MVO berechtigt, noch offene Leistungen ganz oder teilweise bis zur Zahlung der fälligen Beträge oder Sicherheitsleistung zurückzuhalten. Schecks und Wechsel werden Bei erstmaligem Angebot eines Kunden oder falls Zahlungsverzug des Käufers mit anderen Forderungen von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen MVO vorliegt oder MVO von einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit des Käufers Kenntnis erlangt, hat MVO das Recht, ausschließlich gegen Vorkasse zu Lasten des AGliefern. 3c) Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung im Vermögen des Käufers ein, die die Kaufpreiszahlungen gefährdet, insbesondere wenn der Käufer die Zahlungen einstellt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wird, darf MVO bis zur Bewirkung der Kaufpreiszahlung oder einer Sicherheitsleistung die Lieferung verweigern. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach MVO ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer nicht binnen angemessener Frist den gesetzlichen BestimmungenKaufpreis gezahlt oder Sicherheit geleistet hat. 4d) Soweit der Vertrag die Absicherung der Zahlung durch Akkreditiv, Bürgschaft, Garantie oder andere Sicherungsmittel vorsieht, ist der Käufer verpflichtet, diese Sicherheiten innerhalb der vereinbarten Frist in der vereinbarten Form zu beschaffen und an MVO auszuhändigen. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- MVO ist vor Erhalt der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der vereinbarten Zahlungssicherung unter keinen Umständen zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtVertragserfüllung verpflichtet. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist e) Der Käufer hat nur möglichdann ein Recht zur Aufrechnung, wenn diese unbestritten seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, durch MVO nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossenanerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG Käufer nur geltend machenausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6f) Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und sonstiger Nebenkosten (Verpackung, Versicherung, etc.). Erlangt Minol bei einem AGDer Abzug setzt voraus, dass alle fälligen Forderungen von MVO zum Zeitpunkt der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, Skontierung ausgeglichen sind. Skontofristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. g) Der Käufer ist Minol nicht berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet Rechte oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindAnsprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung durch MVO an Dritte abzutreten. 7. Werden Minol Tatsachen bekannth) MVO ist berechtigt, die Zweifel alle Zahlungsansprüche gegen den Käufer an Dritte abzutreten, sowohl als Sicherheit für Verbindlichkeiten von MVO als auch zu Zwecken der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit Refinanzierung oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtzu jedweden anderen Zwecken.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sindDrillisch Online GmbH stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, sofern nichts Anderes vereinbart istdie ihm mit der Bestellbestätigung, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf spätestens bei Lieferung der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenWare, ausgehändigt wird. 2. Schecks Grundsätzlich werden sämtliche Beträge mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Wird davon abweichend eine Zahlung des Kaufpreises in Raten verein- bart und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommengerät der Kunde mit zwei (2) aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, wird die gesamte Rest- forderung sofort fällig. Diskont- und Wechsel- spesen gehen Alle Zahlungen dienen zur Tilgung der jeweils ältesten fälligen Rate. Drillisch Online GmbH behält es sich vor, mit der Eintreibung der Gesamtforderung ein In- kassounternehmen zu Lasten des AGbeauftragen. Die hierfür entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol Der Rechnungsbetrag kann – nach den gesetzlichen BestimmungenXxxx der Drillisch Online – mit Kreditkarte, per PayPal oder SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. 4. Bei Zahlung mit Kreditkarte müssen die erforderlichen Anga- ben bei Abgabe der Bestellung an Drillisch Online übermittelt werden. Die AußendienstmitarbeiterZahlung wird mit Annahme der Bestellung von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Sofern eine Abbuchung nicht möglich ist, Ableserwird der Kunde auf einen anderen Zahlungs- dienst verwiesen. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdiensteanbieters. Es werden die Anbieter VISA, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtMas- terCard und Diners Club akzeptiert. 5. Eine Aufrechnung Bei Zahlung mit Gegenforderungen ist nur möglichPayPal wird der Kunde nach Absenden der Bestellung automatisch auf das Zahlungsformular von Pay- Pal weitergeleitet. Das paypal Konto wird mit Annahme der Bestellung belastet. Sofern eine Belastung nicht möglich ist, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossenwird der Kunde auf einen anderen Zahlungsdienst verwiesen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtEs gelten die Bedingungen des Zahlungsdiensteanbieters. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, Vertragsbestandteil des Kaufvertrages ist im Regelfall die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die Vereinbarung einer Einzugsermächtigung für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindForderun- gen von Drillisch Online GmbH. Der Rechnungsbetrag wird gemäß dieser Vereinbarung per Lastschrift – gegebenenfalls gemeinsam mit Entgelten aus dem Drillisch Online GmbH- Dienstleistungsvertrag – vom Konto des Kunden eingezogen. 7. Werden Minol Tatsachen bekanntDer Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des an- gegebenen Xxxxxx zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs, der frühestens fünf (5) Werktage nach Zugang der Rechnung erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet die sonstigen Aufwendun- gen zu erstatten, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigenvom Kunden zu vertreten sind, insbe- sondere eine Verschlechterung Kosten für Bankbearbeitungsentgelte z.B. für Rück- lastschriften, sonstige durch mangelnde Deckung des Xxxxxx entstandenen Kosten. 8. Der Kunde gerät automatisch und auch ohne vorherige Mah- nung mit der Kreditwürdigkeit oder Zahlung der Antrag auf Eröffnung Rechnung in Verzug, wenn diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang beglichen ist. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines Insolvenzver- fahrensweitergehenden Verzugsschadens – Zinsen in Höhe von 5% über dem jewei- ligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sofern der Kunde ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, gilt ein Zinssatz von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. 9. Sofern der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang er- mächtigt, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder Drillisch Online GmbH während und auch nach Ablauf der Laufzeit der Ratenzahlungsvereinbarung berech- tigt, mit unmittelbarer Wirkung für und gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtetden Kunden Willenserklärungen bezüglich der Rechnung gegenüber dem Dritten abzugeben und vom Dritten entgegenzunehmen. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung Der Dritte ist zum Empfang von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtKontoauszügen des jeweiligen Rechnungskontos ermächtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 1. 13.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenzu zahlen. 213.2 Werkzeugkosten bzw. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten Werkzeugänderungskosten sind sofort ohne jeden Abzug bei Vorlage des AGAusfallmusters zur Zahlung fällig. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten 13.3 Verschlechtert sich die Kreditwürdigkeit des Bestellers, z. B. wenn unser Warenkreditver- sicherer kein ausreichendes Limit gewährt, zahlt er auf unsere Zahlungserinne- rung/Mahnung nicht, stellt er seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, sind wir ohne Rücksicht auf frühere Vereinbarungen berechtigt, Vorauszahlung, Sicherheit oder Barzah- lung zu verlangen und Erfüllung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. V.g. Rechte von Minol gelten für unsere sämtlichen Forderungen. Forderungen sind nach den gesetzlichen BestimmungenFälligkeit vom Besteller mit 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. 4. Die Außendienstmitarbeiter13.4 Der Besteller ist nicht berechtigt, AbleserZahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen es sei denn, die Gegenansprüche sind von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind, worden. 13.5 Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur vorbehaltlich der Diskon- tierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber angenommen. Wechsel zur Refinanzierung im Übrigen ist sie ausgeschlossensog. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Scheck-/Wechselverfahren werden nicht angenommen. Diskontspesen und alle mit der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtEinlösung von Wechseln und Schecks entstehenden Kosten trägt der Besteller. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Rechnungen der Mehrwertsteuer) ist innerhalb von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort 14 Kalendertagen nach Erhalt Rechnungsdatum ohne Abzug zahl- barzu leisten. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf Die Rechnung wird unter dem Tag der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschulden, Annahmeverzug) ausgestellt. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber nicht angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Einziehung trägt der Auftraggeber. Soweit keine entgegenstehenden Zahlungsziele vereinbart wurden, tritt Verzug 14 Tage nach Rechnungsstellung ein. Verzugszinsen werden mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur möglichzu, wenn diese seine Gegenansprüche rechtkräftig festgestellt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts darüber hinaus nur insoweit befugt, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7§ 320 Abs. 2 BGB steht dem Auftraggeber nicht zu. Werden Minol dem Auftragnehmer nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit Zahlungsfähigkeit des AG rechtfertigenAuftraggebers aufkommen lassen, insbe- sondere eine Verschlechterung so ist er berechtigt, vor der Kreditwürdigkeit Lieferung volle Zahlung oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene entsprechende Sicherheitsleistung ver- pflichtetzu verlangen bzw. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag berechtigtzurückzutreten. Neben bereits eingetretenem Zahlungsverzug gilt als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung insbesondere eine der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder eines mit dem Auftraggeber in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort zur Zahlung fällig. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

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Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind5.1 Sämtliche Vergütungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar. 5.2 Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung ist beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Freischaltung der vertraglich geschuldeten Leistung für den Rest des Monats anteilig gerechnet und danach monatlich nach Ablauf des Abrech- nungszeitraumes zu zahlen. 5.3 Die sonstigen Vergütungen sind nach Erbringung der Leistung zu entrichten und werden monatlich in Rechnung gestellt. 5.4 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu bezahlen, wenn Leistungen entstehen, die durch einen Dritten über die dem Kunden bereitgestellte Kennung in Anspruch genommen werden, sofern nichts Anderes vereinbart er nicht nachweist, dass eine solche Nutzung durch Dritte ihm nicht zuzurechnen ist. 5.5 Rhönnet ist berechtigt, sofort nach für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat. 5.6 Die Rechnung und der Einzelverbindungsnachweis werden kostenlos online zur Verfügung gestellt. Mit Erhalt ohne Abzug zahl- bareiner E-Mail über die Benachrichtigung der Einsehbar- keit der sog. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die Online-Rechnung gilt diese als zugestellt. Die Versendung einer Rech- nung in Papierform ist kostenpflichtig gemäß der im relevanten Leistungszeitraum gültigen Preisliste. 5.7 Die bei den Produkten im Rahmen enthaltener Flatrates aufgebauten Verbindungen werden auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenund dem Einzelverbindungsnachweis grundsätzlich nicht ausgewiesen. 25.8 Das Entgelt wird nach Ablauf einer Frist von fünf Werktagen per Lastschrift- verfahren, gemäß der Ermächtigung durch den Kunden, von seinem Konto einge- zogen. Schecks und Wechsel werden Der Kunde verpflichtet sich, eine für die Begleichung des Rechnungsbetrages ausreichende Deckung auf dem von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten ihm angegebenen Konto zum Zeitpunkt des AGLastschrifteinzugs bereitzuhalten. 35.9 Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgehende Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde und/oder seine Erfüllungsgehilfe bzw. Bei Zahlungsverzug Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Rhönnet ist berechtigt, dem Kunden hierfür ein Entgelt in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen, soweit er das kostenauslösende Ereignis verschuldet hat. Das Recht des AG richten sich die Rechte von Minol nach Kunden, den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die AußendienstmitarbeiterNachweis zu erbringen, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten dass überhaupt kein oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol ein geringerer Schaden bei einem AG, der Unternehmer Rhönnet eingetre- ten ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindbleibt unberührt. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 19.1 Sämtliche Rechnungen sind soweit nicht an- ders vereinbart, zahlbar nach Erhalt der Rech- nung ohne Abzug. Rechnungen Bei Überschreitung des verein- barten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe von Minol sindz.Zt. 9,5 % Verzugszinssatz über dem jeweili- gen Basiszinssatz berechnet, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barIB nicht hö- here Sollzinsen nachweist. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten Die Ablehnung von Minol geleistet werden. 2Schecks oder Wechsel bleibt vorbehalten. Schecks und Rediskont fähige Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen , sämtliche da- mit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des AGBe- stellers. Lohn/Montagearbeiten und Dienstleis- tungen sind nicht skontier fähig. 39.2 Wird IB vor oder nach Auslieferung der Ware eine ungünstige Finanzlage des Bestellers be- kannt, so ist die IB berechtigt, eine ausreichende Sicherheit zu verlangen. Bei Zahlungsverzug Darüber hinaus ist IB be- rechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vo- rauszahlungen zu verlangen sowie nach ange- messener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche wegen Nichterfül- lung zu verlangen, ferner dem Besteller die Wei- terveräußerung der Ware zu untersagen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Xxxx auf Kosten des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenBestellers zurückzuholen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. 9.3 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtund die Aufrech- nung des Bestellers mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 12.1. Rechnungen von Minol sindAngeboten des Lieferanten liegen die folgenden Zahlungsbedingungen zugrunde, sofern nichts Anderes vereinbart istim Angebot nicht anders angegeben: 1/3 des Preises zum Zeitpunkt der Bestellung 1/3 des Preises bei Anzeige der Lieferbereitschaft 1/3 des Preises 30 Tage nach Inbetriebnahme, sofort spätestens jedoch 60 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf Anzeige der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenLieferbereitschaft. 22.2. Schecks Alle Preise verstehen sich ohne Verpackungsmaterial, soweit nicht anders angegeben. Einfuhrzölle und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- sonstige Zollabgaben, alle sonstigen Steuern und Wechsel- spesen Abgaben sowie die Kosten im Zusammenhang mit den Zollformalitäten gehen zu Lasten des AGKäufers. 32.3. Für Waren, die nach den Wünschen des Käufers be- oder verarbeitet oder außerhalb der normalen Arbeitszeit geliefert werden sollen, werden die dann gültigen oder vereinbarten Zuschläge berechnet. 2.4. Alle Zahlungen sind in voller Höhe und ohne Abzug oder Aufrechnung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. 2.5. Die Kosten für die Überweisung der fälligen Beträge trägt der Käufer. Alle Kosten, die mit der Stellung von Zahlungssicherheiten verbunden sind, trägt der Käufer. 2.6. Wenn vereinbart wurde, dass Zahlungen gegen Vorlage von Transportpapieren zu leisten sind, so können solche Zahlungen auch gegen Vorlage eines Lagerungsnachweises geleistet werden, wenn der Transport aus Gründen, die sich der Kontrolle des Lieferanten entziehen, nicht stattfinden kann. Der Käufer hat hierzu mit seiner Bank eine entsprechende Regelung zu treffen. Die Kosten der Lagerung trägt in diesem Fall der Käufer. 2.7. Bei Zahlungsverzug des AG richten Überschreitung der Zahlungsfristen erhöhen sich die Rechte von Minol nach fälligen Beträge um den gesetzlichen Bestimmungenzum Zeitraum der Überschreitung geltenden Wechseldiskont der Zentralbank der Niederlande („De Nederlandsche Bank“) zuzüglich drei Prozent, wobei sich die Erhöhung aus dem Zeitraum errechnet, für den der Käufer in Zahlungsverzug ist. 42.8. Die AußendienstmitarbeiterBefindet sich der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, Ableserso kann der Lieferant die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur vollständigen Bezahlung aussetzen. Befindet sich der Käufer mehr als dreißig (30) Tage in Zahlungsverzug, Monteure o- so ist der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso Lieferant berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Käufer ohne Mitwirkung eines Gerichts zu kündigen und Schadenersatz vom Käufer zu verlangen. 52.9. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichDas Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtLieferant den gesamten fälligen Betrag erhalten hat. 62.10. Erlangt Minol bei einem AG, Auf Verlangen hat der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen KenntnisKäufer als Voraussetzung für die Lieferung für alle Beträge, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründener dem Lieferanten schuldet oder schulden wird, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindentsprechende Sicherheiten bereitzustellen. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 18.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto. Rechnungen von Minol sindDienstleistungen (Montage, sofern nichts Anderes vereinbart istInbetriebnahme, Kundendienst) sind netto ohne Abzug sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenRechnungstellung zahlbar. 2. Schecks und Wechsel werden 8.2 Bei Leistungen mit einer Lieferzeit von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGmehr als sechs Monaten ab Vertragsschluss behalten wir uns die Vereinbarung eines besonderen Zahlungsplanes vor. 38.3 Wechsel nehmen wir nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber und auf Kosten des Kunden an. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenEine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung besteht nicht. 48.4 Zur Regelung des Verzuges finden die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 286 BGB) Anwendung. Die AußendienstmitarbeiterWährend des Verzuges sind Geldschulden mit 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, Ableser, Monteure o- ab der sonstigen Erfüllungsgehilfen zweiten Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von Minol sind we- EUR 5,00 und ab der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtdritten Mahnung EUR 15,00 zu berechnen. 5. Eine 8.5 Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen Gegenansprüchen ist nur möglichausgeschlossen, wenn diese es sei denn, dass die Forderung unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein feststeht. 8.6 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Unternehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht zu, es sei denn, dass die Forderung unbestritten ist oder rechtskräftig feststeht. 68.7 Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Erlangt Minol bei einem AGElektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der Unternehmer die elektronische Rechnung beigefügt ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnisals zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen. 8.8 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, Verkäufer nicht zu vertreten hat und die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange vom Kunden zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindGeldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 16.1. Rechnungen Die Leistungen werden nach den jeweils bei Vertragsab- schluss gültigen Angeboten, Preislisten und dgl. verrech- net. Erstreckt sich die Leistungserbringung auf einen Zeit- raum von Minol sindmehr als einem Jahr oder werden Leistungen wiederholt erbracht, so werden diese zu den jeweils im Zeitpunkt der einzelnen Leistungserbringung gültigen Prei- sen in Rechnung gestellt. 6.2. Erstreckt sich der Leistungszeitraum der TPA KKS Deutschland GmbH auf mehr als 4 Wo- chen, hat TPA KKS Deutschland GmbH das Recht, monatlich Teilrechnungen zu stellen. Die Zahlung der Teil- und Gesamtrechnungen hat unver- züglich und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu erfolgen. 6.3. Rechnungsbeanstandungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung der TPA KKS Deutschland GmbH schriftlich und substantiiert mit- zuteilen, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. 6.4. Der AG ist nicht berechtigt, mit Forderungen - welcher Art auch immer - aufzurechnen, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten nicht un- bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 6.5. Bei Zahlungsverzug, auch mit nur einer fälligen Forde- rung, werden alle offenen Forderungen – auch solche aus anderen Aufträgen und unabhängig von einer ab- weichenden Zahlungsvereinbarung – sofort fällig und TPA KKS Deutschland GmbH kann wahlweise sofort Zahlung der noch offenen Forderungen verlangen und bis zur Zahlung die Auftragserfüllung zurückhalten oder aber fristlos vom Vertrag zurücktreten und Schadenser- satz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Zahlungsverzug ist TPA KKS Deutschland GmbH be- rechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz entsprechend § 288 Abs. 2 BGB zu ver- rechnen, wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Wenn der AG ein Verbraucher ist, betragen die Verzugszinsen der Entgeltforderungen 5 Prozentpunkte über dem Basiszins- satz, § 288 Abs. 1 BGB. Der Gläubiger einer Entgeltforde- rung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Ver- braucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB. 6.6. Der AG verpflichtet sich zudem, die durch seinen Zahlungs- verzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentspre- chenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Auf- wendungen der TPA KKS Deutschland GmbH zu ersetzen. Dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kos- tenersatzpflicht insbesondere die außergerichtlichen Kos- ten, die Mahnkosten, die Kosten eines Inkassounterneh- mens sowie die Kosten von einschreitenden Rechtsanwäl- ten soweit sie zweckdienlich und notwendig waren. 6.7. Preisangaben verstehen sich im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Zweifel exklusive der ge- setzlichen Umsatzsteuer, die vom AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtin ihrer jeweiligen Höhe ebenfalls zu bezahlen ist. 66.8. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, Mehrere Vertragspartner haften gesamtschuldnerisch. 6.9. TPA KKS Deutschland GmbH ist Minol berechtigt, die Durchführung dem AG Rech- nungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der AG erklärt sich mit der Zusendung von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindRechnungen in elektro- nischer Form durch TPA KKS Deutschland GmbH aus- drücklich einverstanden. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart Sofern die Honorierung des Auftragnehmers nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die geschieht diese auf der Basis der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage des Auftragnehmers. Dem Kunden wird nach Wunsch vor jeder kostenverursachenden Arbeit ein Kostenvoranschlag in schriftlicher Form unterbreitet. Separat berechnet werden: Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen (Marktforschung etc.), je nach entsprechendem Aufwand. Zahlung ist abzugsfrei bei Abholung zu leisten und wird fällig am vereinbarten Lieferdatum in der Währung der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Ein Abzug von Minol Xxxxxx, gleich in welcher Höhe, wird in keinem Falle anerkannt. Sind Monatskonten vereinbart, muss die Zahlung bis zum 15. des folgenden Monats geleistet werden. 2. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen, Wechsel nur aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung und Wechsel werden von Minol auch nur erfül- lungshalber angenommenzahlungshalber. Diskont- und Wechsel- spesen sonstige Spesen gehen zu Lasten des AG. 3Bestellers und sind sofort fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem normalen Bankkreditzinssatz ab Fälligkeit der Forderung zu erheben. Bei Bereitstellung besonderer Materialien oder Vorleistungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierfür Vorauszahlung zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen fällige Ansprüche des AG richten sich Auftragnehmers mit bestrittenen Forderungen die Aufrechnung zu erklären. Einem Auftraggeber, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Kosten für Reisen zum Firmensitz des Kunden im Rahmen der normalen Betreuung werden nicht berechnet. Alle sonstigen Reisen im besonderen Auftrag des Kunden werden dem Kunden berechnet. Tritt nach Vertragsschluss eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein oder wird dem Auftragnehmer eine solche bekannt, so kann dieser Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sein sollten; er ist zudem berechtigt, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichstehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindder Auftraggeber trotzverzugsbegründender Mahnung keine Zahlung leistet. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber gelieferten Klischees, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Filmen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtbis zur vollständigen Bezahlung zu. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern 6.1 Soweit nichts Anderes anderes in Textform vereinbart ist, sofort nach Erhalt hat die Zahlung des Bruttopreises zuzüglich möglicher Nebenkosten innerhalb einer Zahlungs- frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahl- barzu erfolgen. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf Der Abzug von Skonto bedarf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenVereinbarung in Textform. 26.2 Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn Freytag & Xxxxxxxx über den Betrag am Ort des Geschäftssitzes verfügen kann. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenIm Falle der Annahme unbarer Zahlungsmittel durch Xxxxxxx & Xxxxxxxx gilt gleichfalls erst die unbedingte Kontogutschrift bzw. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGdie Verfügungsmöglichkeit über den ge- schuldeten Betrag als Erfüllung. 36.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist nach Ziffer 6.1 kommt der Besteller ohne Weiteres, insbesondere ohne Mahnung, in Verzug und Freytag & Xxxxxxxx ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jewei- ligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenDie Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines gerin- geren Schadens bleibt sowohl Xxxxxxx & Xxxxxxxx als auch dem Besteller vorbehalten. 4. Die Außendienstmitarbeiter6.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, Ableserist Xxxxxxx & Xxxxxxxx berech- tigt, Monteure o- auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtGeschäftsver- bindung sofortige Barzahlung zu verlangen. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist 6.5 Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur möglichdann zur Aufrech- nung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn diese unbestritten oder sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, 6.6 Xxxxxxx & Xxxxxxxx ist Minol berechtigt, noch ausstehende Serviceleistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigenBestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von Xxxxxxx & Xxxxxxxx durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhält- nis gefährdet. Dies gilt entsprechend, insbe- sondere eine Verschlechterung wenn der Kreditwürdigkeit Besteller die Bezahlung offener Forderungen von Xxxxxxx & Xxxxxxxx verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen von Xxxxxxx & Xxxxxxxx bestehen. Im Weigerungsfalle ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt Xxxxxxx & Xxxxxxxx berechtigt vom Vertrag berechtigtganz oder teilweise zurück- zutreten, wobei im Falle des Teilrücktritts Forderungen für bereits erfolgte Teilleistungen von Xxxxxxx & Xxxxxxxx sofort fällig werden.

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Samples: Service Agreement

Zahlungsbedingungen. 17.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen von Minol sindsind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nichts Anderes nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei DENSO- Holding. Schecks, sofort Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Erhalt ohne Abzug zahl- barEinlösung bzw. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur Gutschrift auf dem DENSO- Holding-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die auf anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenBank nicht diskontiert, kann DENSO-Holding sofortige Barbezahlung beanspruchen. 27.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGDie Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen Gegenansprüchen des Kunden ist nur möglichzulässig, wenn diese die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 67.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. Erlangt Minol bei einem AGaus den von ihnen erfassten Verträgen können, der Unternehmer istmit Ausnahme von Geldforderungen, nach Vertragsschluss vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet DENSO-Holding abgetreten oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindübertragen werden. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere 7.5 Erhält DENSO-Holding Mitteilungen über eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt DENSO-Holding, dass sich der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrensKunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist Minol DENSO-Holding berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur zur Leistung Zug-um-Zug gegen Vorauszahlung oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtauszuführen.

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Samples: General Terms of Sale

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sindBei Gästen ohne schriftliche Reservierungsbestätigung des Hotels ist das Hotel berechtigt, sofern nichts Anderes vereinbart istbei Anreise oder vorher durch Nennung der Kreditkartennummer, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdeneine Vorauszahlung bis zur Höhe des zu erwarteten Gesamtumsatzes zu verlangen. 2. Schecks Alle Rechnungen des Hotels sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Falle kann das Hotel vom Xxxx eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Xxxx in Verzug, ohne, dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von: 5% bei Privatpersonen und Wechsel werden Einzelreisenden 8% bei juristischen Personen (Firmen) über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- € 5,00 (Inlandskunden) und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGvon € 10,00 (Auslandskunden) verlangt werden. 3. Bei Zahlungsverzug Das Hotel ist berechtigt, jederzeit Zwischenrechnungen zu erstellen, die nach Vorlage fällig werden. Kommt der Xxxx nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug, hat das Hotel das Recht der fristlosen Kündigung des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenBeherbergungsvertrages. 4. Für vereinbarte Rechnungslegung aufgrund des Reservierungsvertrages gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die AußendienstmitarbeiterEinzahlung hat ohne Abzug spesenfrei zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten die gleichen Bedingungen, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtwie in Punkt V. Nr. 2 aufgeführt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichBei Veranstaltungen jeglicher Form behält sich das Hotel das Recht vor, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht50% des zu erwartenden Umsatzes als Deposit - Zahlung zu verlangen. 6. Erlangt Minol bei einem AGFür Gruppenbuchungen ab 10 Personen gilt die Reservierung erst dann als bestätigt, wenn mit der Unternehmer ist, endgültigen Bestellung durch den Auftraggeber oder nach Vertragsschluss der Bestätigung durch den Betrieb innerhalb von Umständen Kenntnis, die 10 Tagen eine Gefährdung Anzahlung in Höhe von 20% und spätestens bis 30 Tage vor Anreise insgesamt 50% der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten gebuchten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet erbracht oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindvereinbarte Vorauszahlung zum festgesetzten Termin geleistet wurde. 7. Werden Minol Tatsachen bekanntAlle Zahlungen bereits erfolgter Leistungen oder Vorauszahlungen sind in der Landeswährung des Erfüllungsortes oder in Euro fällig.Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 5% erhoben. Das Hotel ist berechtigt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. 8. Der Kunde / Xxxx kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit Hotels aufrechnen oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtmindern.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen 17.1 Der Kunde hat Leistungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort Sage nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf Zugang der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten innerhalb von Minol geleistet werden14 Tagen zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto von Sage an. Nach Xxxx von Xxxx kann die Rechnungsstellung auch in elektronischer Form an die vom Kunden gemäß Ziffer 9. angegebene E-Mail-Adresse oder durch Hochladen in einen für den Kunden vorgesehenen Kundenbereich auf einem Computersystem von Sage erfolgen, wobei Sage an die vom Kunden gemäß Ziffer 9. angegebene E-Mail-Adresse einen Hinweis über die Verfügbarkeit der Rechnung per E-Mail sendet. Der Kunde ist berechtigt, eine Übermittlung einer Rechnung in Papierform zu verlangen. Xxxx kann vom Kunden verlangen, dass der Kunde die hierfür in der allgemeinen Preisliste vorgesehenen Entgelte entrichtet. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Ermittlung der jeweiligen gemäß Vertrag geschuldeten Vergütung automatisiert durch entsprechende elektronische/technologische Protokollierung und Authentifizierung erfolgen kann. 217.2 Der Kunde gestattet Sage, sämtliche Entgelte gemäß diesem Vertrag per Lastschrift einzuziehen. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenHierzu erteilt der Anwender Sage eine entsprechende Lastschriftgenehmigung mittels eines SEPA-Mandates. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- Widerruft der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn Anwender diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründenLastschriftgenehmigung, ist Minol Xxxx zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt. Im Falle von Rücklastschriften ist Sage berechtigt, vom Kunden die Durchführung Entgelte gemäß der von ihr ge- schuldeten Leistung solange allgemeinen Preisliste für Rücklastschriften zu verweigernverlangen. Sage kann dem Kunden neue Zahlungsmethode während der Laufzeit dieses Vertrages anbieten, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtetderen Bedingungen in dem jeweiligen Angebot mitgeteilt werden. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der in Punkt. 17.1 bestimmten Frist nach ('Zahlungsverspätung'), kann Sage Verzugszinsen und/oder die Zahlung einer Nachfristsetzung Pauschale gemäß den gesetzlichen Regelungen des § 288 BGB verlangen. 17.3 Verlangt Xxxx zunächst bei Zahlungserinnerungen nur den ursprünglich geschuldeten Hauptbetrag, bedeutet dies nicht, dass Sage auf die Geltendmachung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtVerzugszinsen oder eines Verzugsschadens verzichtet. 17.4 Weiterhin können im Verzugsfalle Leistungen gemäß des nachfolgenden Punktes 18 eingeschränkt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sindDie Verrechnung des monatlichen Abonnementpreises erfolgt im Vorhinein, sofern nichts Anderes vereinbart wobei simpli services berechtigt ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barjeweils zwei Monatsbeträge im Vorhinein zu verrechnen (Monatszahlung). Überweisungen Alternativ dazu kann der Kunde auch eine Jahreszahlung im Vorhinein wählen. Die Verrechnung des Freischaltentgelts erfolgt jeweils gemeinsam mit der nächsten Verrechnung des Abonnementpreises. Allfällige durch die Zahlungsart – Monatszahlung oder Jahreszahlung – bedingte Unter- schiede im simpli Internet-Abonnementpreis können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet dem jeweils geltendem Tarifblatt für Internetleistungen, abrufbar unter xxxxxxXX.xx, entnommen werden. 2. Schecks und Die Verrechnung für die Entgelte laut III. F. 3. erfolgt jeweils nach Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten der SIM-Karte/des AGInternet-Empfangsgeräts, nach neuerlicher Freischaltung, Vertragsände- rung oder Wechsel der Zahlungsart. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenDem Kunden steht es frei, zwischen der Rechnungslegung in elektronischer oder in Papierform zu wählen. Die Rechnungen werden per E-Mail versendet, so der Kunde kei- ne Papierrechnung wünscht und eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen Rechnungsbeträge werden jeweils mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann durch Überweisung oder mittels Bankeinzug erfolgen und – soweit im Einzelfall von Minol sind we- der zur Ausstellung simpli services angeboten – auch mittels Kreditkarte oder eps On- line-Überweisung. Die Zahlung per Bankeinzug oder – soweit im Einzelfall von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen simpli services angeboten – per eps Online-Überweisung ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, der Kunde über eine Bankverbin- dung im Übrigen ist sie ausgeschlossenSEPA-Raum verfügt. 5. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Rechnungseinwendungen hat der AG nur geltend machenKunde spätestens binnen drei Monaten ab Erhalt schriftlich oder per E-Mail zu erheben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtwidrigenfalls die jeweilige Forderung der simpli services als durch den Kunden anerkannt gilt; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Der Kunde wird hierauf auch gesondert in der Rechnung hingewiesen. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, Bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist Minol simpli services berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange daraus entstehenden notwendigen und zweckentsprechenden Spesen und Kosten, ins- besondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie Verzugs- zinsen in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindverrechnen. 7. Werden Minol Tatsachen bekanntIm Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist simpli services weiters berechtigt, die Zweifel an vom simpli Internet-Abonnement erfasste SIM-Karte des Kunden nach vorangegange- ner Zahlungserinnerung und Mahnung unter Androhung der Kreditwürdigkeit Sperre und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen hinsichtlich des AG rechtfertigenEmpfangs von simpli In- ternet zu deaktivieren (= Widerruf der Freischaltung). Dadurch wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, insbe- sondere eine Verschlechterung weder für die ursprünglichen Rückstän- de, noch für die im Zeitraum der Kreditwürdigkeit Sperre auflaufenden Beträge. Bei neuerlicher Freischal- tung nach Beseitigung des Zahlungsverzugs ist der Kunde zur Zahlung eines Entgelts laut jeweils geltendem Tarifblatt verpflichtet. 8. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. 9. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten aus und im Zusammenhang mit dem simpli Internet-Abonnementvertrag durch Aufrechnung gegen simpli services aufzuheben. Wenn der Kunde Verbraucher iSd KSchG ist, gilt dies nicht (i) für den Fall einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit der simpli services oder hinsichtlich solcher Ge- genforderungen des Kunden, welche (ii) im rechtlichen Zusammenhang mit der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrensVer- bindlichkeit des Kunden stehen, (iii) gerichtlich festgestellt, oder (iv) von simpli services anerkannt worden sind. 10. simpli services ist Minol nur zur Leistung Zugberechtigt, gegebenenfalls bestehende Forderungen für nicht vom simpli Internet-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung Abonnementvertrag umfasste Dienstleistungen von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtsimpli services gemeinsam mit den Abonnementpreisen zu verrechnen.

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Samples: Registrierungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 12.1 Der Verkäufer stellt eine Rechnung aus, die die Funktion eines Buchhaltungsbelegs gemäß dem Gesetz Nr. Rechnungen von Minol sind563/1991 Slg., sofern nichts Anderes vereinbart über die Buchhaltung, in der Fassung späterer Vorschriften, und zugleich die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer, in der Fassung späterer Vorschriften, ggf. gemäß anderen Rechtsvorschriften erfüllt. 2.2 Die Fälligkeit der gemäß den Bedingungen des Kaufvertrags in CZK ausgestellten Rechnung beträgt 21 Tage ab dem Datum der Ausstellung. Wenn die Rechnung gemäß den Bedingungen des Kaufvertrags in einer anderen Währung als in CZK ausgestellt wird, beträgt die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage ab dem Tage der Ausstellung der Rechnung. 2.3 Wenn die Rechnung in einer anderen Währung als in CZK ausgestellt wird und wenn es sich beim Käufer um eine natürliche Person mit Wohnsitz im Gebiet der Tschechischen Republik oder eine juristische Person mit Sitz im Gebiet der Tschechischen Republik handelt, ist die Rechnung in der vereinbarten Währung inklusive Bezifferung der MwSt. auszustellen. Die MwSt. ist gleichzeitig in CZK zu beziffern, wobei für die Umrechnung der Kurs des Devisenmarkts heranzuziehen ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barder von der Tschechischen Nationalbank an dem Tage verkündet wird, an dem die Pflicht entsteht, die Steuer auszuweisen. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur Der Käufer hat die MwSt. in tschechischer Währung auf die auf das in CZK geführte und in der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenangegebene Konto zu überweisen. Dies bezieht sich nicht auf Vorauszahlungsrechnungen, bei denen auch die MwSt. in der Fremdwährung zu entrichten ist. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen 2.4 Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des AGKäufers. Die Rechnung ist zu dem Zeitpunkt als beglichen anzusehen, in dem der gesamte in Rechnung gestellte Betrag dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Im Falle, dass durch Verschulden des Käufers der gegenständliche Betrag nicht auf das in der Rechnung angegebene Konto, sondern auf ein anderes Konto überwiesen wird und dass dem Verkäufer aus diesem Grunde zusätzliche Kosten entstehen, werden diese Kosten vorzugsweise aus dem gutgeschriebenen Betrag beglichen. Der Restbetrag wird als der nicht gezahlte Teil der ursprünglichen Forderung angesehen. 32.5 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, und der Käufer ist verpflichtet, Verzugszinsen zu zahlen; die Höhe der Verzugszinsen ist gemäß der Regierungsverordnung Nr. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich 351/2013 Slg., mit der die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenHöhe der Verzugszinsen sowie der Verzugsgebühren gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Fassung späterer Vorschriften, festgelegt wurde, oder gemäß der einschlägigen rechtlichen Regelung zu beziffern, die in Zukunft die vorgenannte Verordnung im betreffenden Umfang ersetzen wird. 42.6 Wenn der Käufer mit der Begleichung fälliger Rechnungen in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche weiteren Warenlieferungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- Nichtrealisierung von Lieferungen gemäß dem vorangehenden Satz ist nicht als Verletzung des Kaufvertrags anzusehen und der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtVerkäufer haftet für keine dadurch eventuell verursachten Schäden. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich2.7 Wenn die Höhe sämtlicher beim Verkäufer erfassten Schulden des Käufers nach erfolgter Lieferung der bestellten Waren das aktuelle vom Verkäufer festgelegte Kreditlimit, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann das heißt die genehmigte vom Verkäufer auf der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, Grundlage der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an Auswertung der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung Käufers festgelegte maximale Höhe der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrensoffenen Forderungen übersteigen würde, ist Minol nur zur Leistung Zugder Käufer nicht berechtigt zu fordern, dass die Waren geliefert werden, und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Waren zu liefern. Beim Vertragsabschluss wird der Käufer über das aktuelle Kreditlimit informiert, jede Änderung des Kreditlimits ist dem Käufer unverzüglich in Form einer E-umMail an die E-Zug Mail-Anschrift des Käufers mitzuteilen. 2.8 Der Verkäufer kann Steuerbelege in Urkunden-/Papierform oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtetin elektronischer Form ausstellen, zustellen und verwenden, wobei die elektronische Form eines Steuerbelegs als Priorität gilt. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, Als Zustellung eines elektronischen Steuerbelegs ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtdie Ausstellung des elektronischen Belegs im pdf-Formal auf dem Kundenportal anzusehen.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 116.1) Zahlungsweise ist grundsätzlich das Einzugsverfahren bzw. Rechnungen SEPA-Lastschriftverfahren, wofür der Kunde eine widerrufliche Einzugsermächtigung bzw. einen Lastschriftauftrag erteilt. Eine andere Zahlungsweise kann vereinbart werden und ein zusätzliches Entgelt gem. Preisliste auslösen. 16.2) Der Kunde kommt automatisch auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von Minol sindspätestens 5 Werktagen ab Rechnungszugang so leistet, dass dieser bis dahin bei der MTEL Deutschland auf dem in der Rechnung jeweils angegebenen Konto eingeht. 16.3) Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz zu zahlen (Mahngebühr). Die Mahngebühr ist der Preisliste zu entnehmen. Der MTEL Deutschland steht der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Die Geltendmachung eines Zinsschadens (Verzugsschadens) bleibt vorbehalten. Dieser beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und abweichend hiervon neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn der Kunde nicht ein Verbraucher ist. 16.4) Spätestens fünf Tage nach Zugang einer Rechnung muss der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird MTEL Deutschland das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Tage nach Zugang der Rechnung. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung rechtzeitig für eine ausreichende Deckung zu sorgen. MTEL Deutschland ist berechtigt, den Bankeinzug für die jeweilige Rechnung einzustellen, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenLastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte. 216.5) MTEL Deutschland ist berechtigt, nach Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Kunden pauschalierten Schadensersatz gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste zu verlangen. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenSoweit es im Rahmen eines berechtigten Einzugs aufgrund erteilter Einzugsermächtigung bzw. Diskont- und Wechsel- spesen gehen erteiltem SEPA-Lastschriftauftrag zu Lasten einer Rückbelastung kommt, kann MTEL Deutschland einen pauschalierten Schaden gemäß der zum Zeitpunkt des AGVertragsschlusses geltenden Preisliste pro Rückbelastung verlangen, sofern der Kunde den Nicht-Einzug zu vertreten hat. Hinsichtlich vorstehender Schadenspauschalen gilt, dass beiden Seiten das Recht zusteht, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden niedriger oder höher ist. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. 316.6) Erteilt MTEL Deutschland im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzungen dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden und, soweit die Kulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht, mit zukünftigen Forderungen verrechnet. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenEine Auszahlung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat einen Anspruch auf Erteilung der Gutschrift. 416.7) Wird MTEL Deutschland nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa, weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist MTEL Deutschland berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann MTEL Deutschland ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtGeltendmachung weiterer Rechte bleibt MTEL Deutschland ausdrücklich vorbehalten. 516.8) Der Kunde kann Einwendungen gem. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht§ 67 TKG erheben. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Telecommunications

Zahlungsbedingungen. 18.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto. Rechnungen von Minol sindDienstleistungen (Montage, sofern nichts Anderes vereinbart istInbetriebnahme, Kundendienst) sind netto ohne Abzug sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenRechnungstellung zahlbar. 2. Schecks und Wechsel werden 8.2 Bei Leistungen mit einer Lieferzeit von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGmehr als sechs Monaten ab Vertragsschluss behalten wir uns die Vereinbarung eines besonderen Zahlungsplanes vor. 38.3 Wechsel nehmen wir nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber und auf Kosten des Kunden an. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenEine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung besteht nicht. 48.4 Zur Regelung des Verzuges finden die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 286 BGB) Anwendung. Die AußendienstmitarbeiterWährend des Verzuges sind Geldschulden mit 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, Ableser, Monteure o- ab der sonstigen Erfüllungsgehilfen zweiten Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von Minol sind we- EUR 5,00 und ab der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtdritten Mahnung EUR 15,00 zu berechnen. 5. Eine 8.5 Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen Gegenansprüchen ist nur möglichausgeschlossen, wenn diese es sei denn, dass die Forderung unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein feststeht. 8.6 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Unternehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht zu, es sei denn, dass die Forderung unbestritten ist oder rechtskräftig feststeht. 68.7 Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Erlangt Minol bei einem AGElektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der Unternehmer die elektronische Rechnung beigefügt ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, als zugegangen. Der Kunde kann die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange Zustimmung zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sinddem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können Mangels abweichender ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenVertragsabschluss netto zu begleichen. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenDie Zahlung hat so zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag frei verfügen können. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten Etwaige Kosten des AGZahlungsverkehrs trägt der Käufer. 3. Bei Zahlungsverzug Im Verzugsfall berechnen wir ab Fälligkeit zumindest Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. Hiervon unberührt bleibt das Recht, einen darüber hinausgehenden Schaden, den wir infolge des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenVerzuges erleiden, geltend zu machen. 4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und daneben Xxxxxxxxxxxxx zu verlangen. Ferner kann er dem Käufer im Falle des Zahlungsverzugs – auch ohne gesonderten Rücktritt – untersagen, den Liefergegenstand weiterzuveräußern oder einzubauen. Der Verkäufer ist im Falle des Zahlungsverzuges weiters berechtigt, die Rückgabe des Liefergegenstandes auf Kosten des Käufers zu verlangen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer zu diesem Zweck bereits jetzt, den Betrieb des Käufers betreten und den Liefergegenstand wegnehmen zu dürfen. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- Wegnahme bzw Geltendmachung der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtRückgabe des Liefergegenstandes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossenIn den Fällen der Abs. Ein Zurückbehaltungsrecht 3 und 4 kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtVerkäufer für noch ausständige Lieferungen Vorauszahlungen in einer vom Verkäufer nach dessen Xxxx festzusetzender Höhe verlangen. Für den Fall der Erteilung einer unwiderruflichen Einziehungsermächtigung darf diese auch widerrufen werden. 6. Erlangt Minol bei einem AG, Die in den Abs. 3 bis 5 genannten Rechtsfolgen kann der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindKäufer durch Sicherheitsleistungen in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 110.1. Rechnungen Der Energierechnungsbetrag ist innerhalb von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf 7 Tagen ab Zugang der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2fällig. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen Die Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten des AGKunden. Bankspesen, mit denen der Lieferant belastet wird, werden nicht weitergegeben. Davon ausgenommen sind Spesen für Rückbuchungen und sonstige vom Kunden verschuldete Spesen und Bankgebühren. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet. Der Kunde hat monatlich, jeweils bis spätestens 7. des Monats, Teilzahlungsbeträge zu leisten. 310.2. Bei Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist Unsere Wasserkraft berechtigt, für alle sich auf Grund dieses Vertrages seitens des Kunden gegenüber Unsere Wasserkraft ergebenden Zahlungsverpflichtungen bei einer allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a., wie er von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Wird der Basiszinssatz von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr veröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Unternehmern kommen die gesetzlichen Bestimmungen des § 456 UGB zur Anwendung. 10.3. Unsere Wasserkraft ist berechtigt, bei verschuldetem Zahlungsverzug des AG richten Kunden diesem für jede Mahnung einen Kostenersatz gemäß dem für den Kunden geltenden und mit ihm vereinbarten Preisblatt zu verrechnen, soweit dieser Betrag in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Weiters hat der Kunde, bei vom Kunden verschuldetem Zahlungsverzug, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten, in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe, zu bezahlen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für Xxxxxx, die Rechte Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt zudem § 458 UGB, wonach Unsere Wasserkraft bei der Verzögerung von Minol nach Geldforderungen berechtigt ist, vom Schuldner den gesetzlichen Bestimmungenin § 458 UGB jeweils geregelten Pauschalbetrag (mit Ausgabedatum der AGB in Höhe von Euro 40,–) zu fordern. 410.4. Die AußendienstmitarbeiterUnsere Wasserkraft ist berechtigt, AbleserKosten der Verbuchung von durch den Kunden unvollständig übermittelten Telebankingformularen sowie nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen in Form eines Pauschalbetrages von maximal Euro 5,– für Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Zudem ist Unsere Wasserkraft berechtigt, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der Kosten für Rechnungsduplikate und zusätzliche zur Ausstellung von Jahresabrechnung angeforderte Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtgemäß dem für den Kunden geltenden und mit ihm vereinbarten Preisblatt zu verrechnen. 510.5. Eine Aufrechnung Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen ist nur möglichGegenansprüchen an Unsere Wasserkraft aufzurechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, außer im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Fall der AG nur geltend machenZahlungsunfähigkeit der Unsere Wasserkraft und außer in jenen Fällen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, in denen die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden stehen und die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet gerichtlich festgestellt oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen anerkannt worden sind. 710.6. Werden Minol Tatsachen bekannt, Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmern wird gem. § 82 Abs. 2a ElWOG für den Fall einer aus einer Jahresabrechnung resultierenden Nachzahlung die Zweifel an Möglichkeit einer Ratenzahlung für die Dauer von bis zu 18 Monaten eingeräumt. Die Regulierungsbehörde kann nähere Modalitäten der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtRatenzahlung durch Verordnung festlegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sindBK sind im Zeitpunkt der Lieferung, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barspätestens aber im Zeitpunkt der Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur Bei datumsmäßig festgestellter Fälligkeit muss der Betrag bereits auf die auf dem seitens BK bekanntgegebenen Konto eingelangt sein. Bei Verbrauchergeschäften reicht der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenÜberweisungsauftrag am Fälligkeitstag. 2. Schecks und Wechsel werden Bei Auftragserteilung sind 50% der Auftragssumme als Anzahlung fällig. Für den Fall, dass der Kunde vor Fertigung der bestellten Xxxx vom Vertrag zurücktreten möchte oder es aus sonstigen Gründen, die nicht BK zuzurechnen sind, zur Nichterfüllung kommt, gilt der angezahlte Betrag als zu Gunsten von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGBK verfallen. 3. Bei Zahlungsverzug Im Falle des AG richten sich die Rechte verschuldeten Zahlungsverzuges ist BK berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum gesetzliche Verzugszinsen in der Höhe von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österr. Nationalbank, mindestens jedoch 12% p.a., zu verrechnen. 4. Die AußendienstmitarbeiterEingehende Zahlungen werden zunächst auf die ältesten Forderungen, Ableserdabei zuerst auf bereits entstandene Kosten (Mahnungen, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtEvidenzhaltung, Inkasso etc.), sodann auf bereits aufgelaufene Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital angerechnet. 5. BK ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. Falls BK jedoch derartige Papiere annimmt, so geschieht dies nur zahlungshalber und nur gegen Vergütung der anfallenden Diskont- und Inkassospesen durch den Kunden. Dies wird von BK auch nicht als Barzahlung angesehen, weshalb Kassaskonto nicht gewährt werden kann. Eine Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten erfolgt mit der Übernahme der Papiere durch BK nicht. BK ist jederzeit berechtigt, gegen Rückgabe dieser Papiere den noch ausstehenden Betrag zu verlangen. 6. Vor vollständiger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, sonstiger Spesen und Kosten ist BK zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann BK für noch ausständige Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. 7. Werden BK Umstände bekannt, wonach sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtert haben bzw. gefährdet sind, ist BK berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nach eigener Xxxx zu verlangen. 8. Bei Verzug mit einer fälligen Zahlung werden sämtliche anderen noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig, z.B. auch eventuell laufende Wechsel. 9. Kommt der Kunde einer Zahlungsaufforderung nicht nach, ist BK berechtigt, die im Eigentum von BK stehenden Waren zurückzubehalten, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung der Rechte bzw. Ansprüche von BK, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten. 10. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von BK nicht anerkannten Gegenforderungen, zurückzubehalten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur möglichnicht zulässig und wird hiermit jeglichen Aufrechnungen widersprochen. 11. Alle Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum schriftlich anzubringen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindandernfalls gelten Rechnungen als anerkannt. Wünscht der Kunde von der Auftragsbestätigung abweichende Änderungen des Rechnungstextes, bleibt die ursprüngliche Fälligkeit bestehen. 12. In „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ der Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen werden von BK nicht anerkannt und sind für BK nicht verbindlich. 13. BK behält sich das Recht vor, die im Übrigen ist sie ausgeschlossenZusammenhang mit dem Auftrag und/oder Lieferung entstandenen Forderungen unabhängig von der Fälligkeit an Dritte abzutreten (z.B. Factoring). Ein Zurückbehaltungsrecht kann Gegenstand der AG nur geltend machenAbtretung können alle im Vertrag genannten Forderungen aus Warenlieferung und Leistungen aus dem Geschäftsbetrieb von BK samt allen Nebenrechten und dem vorbehaltenen Eigentum sein. Ebenso behält sich BK das Recht vor, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtfällige Kaufpreisforderungen an Dritte zu verpfänden. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahl- barAbzug. Überweisungen können In der Regel besteht eine Anzahlungspflicht von mind. 50% bei Auftragsvergabe. Ist ein Skontoabzug vereinbart, so kann ein Skonto in Höhe von 2 % gewährt werden. Der Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn ein Skontoabzug ausdrücklich mit schuldbefreiender Wirkung nur auf LIKE-ICE Science GmbH vereinbart ist und der Rechnungsbetrag fristgerecht in voller Höhe eingeht, sowie der Kunde nicht mit der Begleichung von anderen Forderungen in Verzug ist. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden sollen oder wenn die Ware bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden können. Eine Verrechnung ist nicht zulässig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LIKE-ICE Science GmbH. Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den unsere Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz Verbraucherverträgen bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basissatz bei sonstigen Verträgen. LIKE-ICE Science GmbH ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2zu vermerken. Schecks Zahlungsbedingungen für Käufer aus der Schweiz, Deutschland und Wechsel werden von Minol Österreich bei Waren mit Montage, die durch die LIKE-ICE Science GmbH oder deren Subunternehmer ausgeführt wird: 50 % bei Auftragsvergabe durch den Käufer und Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH 40% mindestens 2 Tage vor Auslieferung der Ware. 10 % nach Montage und Abnahme durch den Käufer. (Trifft nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichzu, wenn diese unbestritten die Montage durch ein Montageteam der LIKE-ICE Science GmbH durchgeführt worden ist. Ansonsten sind 4 Tage vor Auslieferung 50 % zu bezahlen. Zahlungsbedingungen für Käufer, die nicht aus der Schweiz, Deutschland oder rechtskräftig festgestellt Österreich sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossenbei Waren mit Montage, die durch die LIKE-ICE Science GmbH oder deren Subunternehmer ausgeführt wird: 50 % bei Auftragsvergabe durch den Käufer und Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH 40% mindestens 4 Tage vor Auslieferung der Ware. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 610 % nach Lieferung und Abnahme durch den Käufer. Erlangt Minol Wird bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen KenntnisWaren, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigtMontage erfordern, die Durchführung Montage durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Unternehmen durchgeführt, so wird die Zahlung fällig wie bei Produkten ohne Montage durch die LIKE-ICE Science GmbH Zahlungsbedingungen für Käufer bei Produkten ohne Montage: 50% bei Auftragsvergabe durch den Käufer und Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH 50 % mindestens 4 Tage vor Auslieferung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindWare. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. (1) Zur Sicherstellung der Übergabe der vollständigen Enddokumentation sowie zur Absicherung etwai- ger Gewährleistungsansprüche der Käuferin vereinbaren die Parteien eine gestaffelte Fälligkeit der Kaufpreiszahlung wie folgt: • 90 % des auf die entsprechenden Kaufgegenstände entfallenden Teils der Nettogesamtauftrags- summe, der der Lieferung der Kaufgegenstände an den jeweiligen Bestimmungsort entspricht, werden fällig 30 Kalendertage nach ordnungsgemäßer Anlieferung und Entladung der Kaufge- genstände am Bestimmungsort sowie Übergabe der zugehörigen Dokumentation. Rechnungen von Minol sind• 5 % der Nettogesamtauftragssumme werden fällig 30 Kalendertage nach Übergabe der vollstän- digen Enddokumentation durch die Verkäuferin. • 5 % der Nettogesamtauftragssumme nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, sofern nichts Anderes vereinbart istdies nicht ge- mäß Ziffer 14 Abs.(2) abgelöst wird. Soweit keine Steuerfreiheit vorliegt, sofort erfolgen die Zahlungen zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Voraussetzung für die jeweilige Fälligkeit ist der Zugang der Rechnung in vertragsgemäßer und prüf- fähiger Form nebst den entsprechenden vollständigen Angaben und Nachweisen bei der Käuferin. Haben die Parteien Vorauszahlungen vereinbart, ist zusätzliche Voraussetzung für die Fälligkeit der Vorauszahlung, dass die Verkäuferin eine Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Ziffer 14 Abs. (8) über- gibt. (2) Die Verkäuferin kann Abschlagszahlungen nach Erhalt ohne Abzug zahl- barerfolgter vertragsgemäßer Leistung und nach Ein- tritt der Zahlungsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer in Rechnung stellen. (3) Die Rechnungen sind in Euro auszustellen. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur Sie müssen den Anforderungen des Art. 226 MwStSystRL bzw. §§ 14, 14a UStG entsprechen. Soweit erforderlich, ist die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert auszuweisen beziehungsweise ein Hinweis auf die auf Steuerfreiheit der Lieferung bzw. den Übergang der Steuerschuldnerschaft in die Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenmit aufzunehmen. Bei Bezug der Kaufgegenstände aus anderen EU Mitgliedstaaten ist die deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 252005685 der Käuferin zu verwenden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. (4. ) Die AußendienstmitarbeiterRechnungen sind inklusive aller Nachweise, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindausschließlich, im Übrigen PDF-Format an die E-Mail-Ad- resse xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx zu senden. Das PDF-Format muss sich mit allen Anhän- gen als ein PDF-Dokument darstellen lassen. Es ist sie ausgeschlosseneine Rechnung inklusive aller Anhänge pro E-Mail zu senden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Rechnungen sind als Abschlagsrechnungen oder Schlussrechnung zu bezeichnen, mit der AG nur geltend machenBestellnummer, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtdem Bestelldatum und der Projektnummer zu versehen sowie durchlaufend zu nummerieren. (5) Die Rechnungen sind entsprechend den Positionen der Bestellung auszustellen. Die Rechnungen müssen je nach Art der Bestellung genaue Angaben über Stückzahl, Abmessungen, Ausführung und Gewicht enthalten. (6) Ab der 2. Erlangt Minol bei einem AGAbschlagsrechnung sind in den Rechnungen je Bestellposition alle bis zu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellten Beträge kumuliert aufzuführen. Zudem ist die bis zu diesem Zeitpunkt abge- rechnete Menge je Bestellposition, unterteilt in bereits abgerechnete Menge aus allen früheren Ab- schlagsrechnungen und der Unternehmer istin der jetzigen Abschlagsrechnung in Rechnung gestellten Menge, anzu- geben. (7) Die Verkäuferin erstellt über die von ihr vertragsgemäß und vollständig erbrachten Leistungen eine Schlussrechnung. Voraussetzung hierfür ist die Beifügung der geprüften und von der Projektleitung sowie dem Ingenieur vorab anerkannten Lieferscheine für bereits erbrachte Leistungen. (8) Leistungsort für Zahlungen ist München. (9) Die Verkäuferin teilt der Käuferin spätestens mit der ersten Rechnung die Bankverbindung mit, über die sämtliche Kaufpreiszahlungen zu entrichten sind. Dabei sind Bankinstitut, IBAN und BIC/Swift-Code anzugeben. (10) Die Käuferin kommt erst nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnisschriftlicher Mahnung durch die Verkäuferin, die eine Gefährdung nach dem Eintritt der Gegenleistung begründenFälligkeit erfolgt, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindin Verzug. 7(11) Die Schlussrechnung ist abschließend. Werden Minol Tatsachen bekannt, Entsprechend wird die Zweifel Verkäuferin nach Stellung der Schluss- rechnung keine weiteren Nachforderungen an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtdie Käuferin stellen.

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Samples: Kauf Und Liefervertrag

Zahlungsbedingungen. 14.1. Rechnungen von Minol sindSofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sofern nichts Anderes vereinbart istsind die Rech- nungen im Zeitpunkt der Lieferung, sofort nach Erhalt spätestens aber im Zeitpunkt der Rech- nungslegung ab Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug zahl- barfällig. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf Der Verkäu- fer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder eine Sicherstellung der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen Zahlung zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichverlangen, wenn diese unbestritten Zweifel an der Zahlungswilligkeit oder rechtskräftig festgestellt sindZahlungsfähigkeit des Käufers bestehen. Zahlungen in Wechsel oder Scheck werden vom Verkäufer nicht akzeptiert. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtEinzelfall vom Käufer eine Anzahlung für die Lieferung zu verlangen. 64.2. Erlangt Minol bei Die Berechtigung zu einem AGSkontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schrift- lichen Vereinbarung. 4.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 4.4. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol so sind wir berechtigt, die Durchführung Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. 4.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von ihr ge- schuldeten mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. 4.6. Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Käufers jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Wurden fällige Forderungen zu Betreibung extern (Inkassobüro, Rechtsanwalt) übergeben, verpflichtet sich der Käufer, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. Die daraufhin einlangenden Zahlungen des Käufers werden in erster Linie zur Abdeckung allfälliger – mit der Betreibung der Forderung verbun- dene - Nebenkosten (Verzugszinsen, Mahn-, Inkasso- und sonstiger Spesen) herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den ältesten Forderungen für Lieferungen und Leistungen angerechnet. 4.7. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzu- halten. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung solange zu verweigernin Verzug, so kann der Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages bestehen und – die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der AG entweder rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aussetzen, – eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekanntVerlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, – den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen, – ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basis- zinssatz der österreichischen Banken verrechnen und den Ersatz sämtlicher Kosten, die Zweifel an zur Einbringung der Kreditwürdigkeit Leistung (Zahlung) des AG rechtfertigenKäufers anfallen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit wie insbesondere Kosten eines Inkassobüros oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrensRechtsanwaltskosten, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug verlangen, – oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz unter Einräumung einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nachangemessenen Nachfrist, ist Minol zum den Rücktritt vom Vertrag berechtigterklären. 4.8. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegen- über Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelfall ausgehandelt wird. 4.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 10,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 16.1. Rechnungen Die Leistungen werden nach den jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Anboten, Preislisten und dgl. verrechnet. Erstreckt sich die Leistungserbringung auf einen Zeitraum von Minol sindmehr als einem Jahr oder werden Leistungen wiederholt erbracht, so werden diese zu den jeweils im Zeitpunkt der einzelnen Leistungserbringung gültigen Preisen in Rechnung gestellt. 6.2. Erstreckt sich der Leistungszeitraum der TPA KKS GmbH auf mehr als 4 Wochen, hat die TPA KKS GmbH das Recht, monatlich Teilrechnungen zu legen. Die Zahlung der Teil- und Gesamtrechnungen hat prompt und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu erfolgen. 6.3. Rechnungsbeanstandungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung der TPA KKS GmbH schriftlich und substantiiert mitzuteilen, widrigenfalls die Rechnung als anerkannt gilt. 6.4. Der AG ist nicht berechtigt, mit Forderungen – welcher Art auch immer – aufzurechnen, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenTPA KKS GmbH schriftlich anerkannt worden sind. 26.5. Schecks Bei Zahlungsverzug, auch mit nur einer fälligen Forderung, werden alle offenen Forderungen – auch solche aus anderen Aufträgen und Wechsel werden unabhängig von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- einer abweichenden Zahlungsvereinbarung – sofort fällig und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3die TPA KKS GmbH kann wahlweise sofort Zahlung der noch offenen Forderungen verlangen und bis zur Zahlung mit der Auftragserfüllung zuwarten, oder aber fristlos vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte ist TPA KKS GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen9,2 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen und eigene Mahnkosten in Höhe von EUR 4,00/Mahnung in Rechnung zu stellen. 46.6. Die AußendienstmitarbeiterDer AG verpflichtet sich weiters, Ableserdie durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen der TPA KKS GmbH zu ersetzen. Dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht insbesondere die außergerichtlichen Kosten, Monteure o- die Mahnkosten, die Kosten eines Inkassounternehmens (nach Maßgabe der sonstigen Erfüllungsgehilfen in der Verordnung des BM f. wirtschaftliche Angelegenheiten vom BGBl 141/96 dargestellten, nach § 4 Abs. 2 dieser Verordnung valorisierten Vergütungen für Inkassodienstleistungen), sowie die Kosten von Minol sind we- einschreitenden Rechtsanwälten soweit sie zweckdienlich und notwendig waren. 6.7. Preisangaben verstehen sich im Zweifel exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, die vom AG in ihrer jeweiligen Höhe ebenfalls zu bezahlen ist. 6.8. Mehrere Vertragspartner haften zur Ausstellung ungeteilten Hand. 6.9. TPA KKS GmbH ist berechtigt, dem AG Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der AG erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtin elektronischer Form durch die TPA KKS GmbH ausdrücklich einverstanden. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsbedingungen. 13.1 Der Kunde zahlt für die vertraglichen Leistungen gem. Anlage 1 die im Bestellformular aufgeführten Preise. Die Preise verstehen sich Xxxxx, zzgl. der gesetzlichen Umsatz- steuer. 13.2 Monatliche Entgelte werden für den jeweiligen Monat im Voraus am ersten Kalender- tag des 1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenMonats fällig. 2. Schecks 13.3 Nutzungsabhängige Entgelte und Wechsel sonstige Entgelte, deren Höhe vor der Leistungs- erbringung nicht feststeht, werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- bei einer einmaligen Leistungserbringung nach der Leistungserbringung und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGbei einer fortlaufenden Leistungserbringung monatlich im Nachhinein berechnet. 313.4 Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich Der Kunde erteilt Optica zu diesem Zweck ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Kunde hat für ausreichende Deckung seines Xxxxxx zu sorgen. Gebühren, die Rechte Optica durch eine nicht gerechtfertigte Rückbuchung entste- hen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Optica ist in einem solchen Fall außerdem berechtigt, dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Minol 10,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Optica vorbehalten. Optica verpflichtet sich, die an- vertrauten Kontodaten vertraulich zu behandeln und nach vollständiger Beendigung der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden in den gesetzlichen BestimmungenStammdaten zu löschen. 413.5 Ist ein Lastschrifteinzug nicht möglich, ist Optica gem. Die Außendienstmitarbeiter§ 320 BGB berechtigt, Ableserden 13.6 Optica kann die Vergütung nach Ziff. 13.1 nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) der Entwicklung der Kosten anpassen, Monteure o- die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Optica wird dem Kunden etwaige Erhöhungen der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5Vergütung rechtzeitig, spätestens drei Monate vor deren Inkrafttreten, in Textform mitteilen. Eine Aufrechnung Preiserhöhung kommt 13.7 Der Kunde darf nur mit Gegenforderungen ist unbestrittenen, bestrittenen aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Der Kunde darf Zurückbehal- tungsrechte nur möglichwegen Gegenansprüchen, wenn diese unbestritten die unbestritten, bestritten aber entschei- dungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen. Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Rechnung haben innerhalb von 30 Werktagen nach Zugang der jeweiligen Rechnung zu erfolgen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtandernfalls sind diese ausgeschlossen. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Eine Anbindung an Die Ti

Zahlungsbedingungen. 1Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung ohne Abzug. Fracht- und Montagerechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Rechnungen werden auf den vereinbarten Fertigstellungstag im Werk datiert. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die REV Ritter GmbH vorbehaltlich weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von Minol sind8% über dem Basiszins gemäß § 288 BGB geltend zu machen. Ferner ist die REV Ritter GmbH bei Überschreitung des Zahlungsziels durch den Käufer zur Zurückhaltung aller Lieferungen berechtigt, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort ohne dadurch in Lieferverzug zu geraten. Die Entgegennahme von Wechseln erfolgt nur nach Erhalt ohne Abzug zahl- barvorheriger Vereinbarung im Ausnahmefall und stets nur erfüllungshalber sowie unter Ablehnung der Haftung für rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorlage der Protestierung. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden außerdem nur unter Ablehnung von Minol nur erfül- lungshalber Xxxxxx angenommen. Diskont- Die Diskontfähigkeit der angenommenen Wechsel wird vorausgesetzt. Einziehungs- und Wechsel- spesen Diskontspesen, einschließlich Wechselsteuer, gehen zu Lasten des AG. 3Käufers. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich Auch Schecks, die Rechte von Minol nach im Übrigen nicht als Barzahlung gelten, werden nur unter Vorbehalt angenommen. Insoweit gilt das für den gesetzlichen Bestimmungen. 4Wechsel Ausgeführte entsprechend. Die AußendienstmitarbeiterDer Käufer ist zu einer Aufrechnung den Ansprüchen der REV Ritter GmbH gegenüber nicht berechtigt, Ableseres sei denn, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung von irgendwelchen Ansprüchen gegen die REV Ritter GmbH ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung zulässig. Der Käufer verpflichtet sich darüber hinaus, die REV Ritter GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Voraussetzung für die Lieferpflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Käufers, die dieser mit seiner Bestellung versichert. Gerät der Käufer länger als eine Woche mit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten Umstände ein, welche begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit rechtfertigen, so werden alle Forderungen der REV Ritter GmbH ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel sofort fällig und sind in bar zahlbar. In diesen Fällen ist die REV Ritter GmbH vorbehaltlich ihrer sonstigen Rechte außerdem berechtigt, nur noch gegen Barzahlung – im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet Voraus – oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit sonstige Sicherstellung weiterzuliefern oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtzurückzutreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 14.1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf sind spätestens an dem in der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten angegebenen Zahlungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zu begleichen. Skontoabzug ist nicht zulässig, es sei denn, er wurde ausdrücklich vereinbart. Ist ein Skontoabzug mit dem jeweiligen Angebot/Vertrag oder in der jeweiligen Rechnung niedergelegt, so wird dieser nur insoweit gewährt, als im Zeitpunkt des Zahlungseingangs kein fälliger Saldo zu Gunsten von Minol geleistet werdenOlympus bestehen bleibt. Bei Reparaturen und Ersatzteillieferungen ist ein Skontoabzug ausgeschlossen. 24.2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGZahlungen gelten an dem Tage als geleistet, an dem Olympus über den Betrag verfügenkann. 34.3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist Dem Besteller stehen Verrechnungsansprüche nur möglichdann zu, wenn diese seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen Olympus anerkannt sind. 74.4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Besteller verpflichtet, ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über der jeweiligen SARON 3- Monate Compound Rate (publiziert von SIX), mindestens jedoch in Höhe von 5% zu zahlen. Olympus behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Anzahlungen oder Vorauszahlungen des Bestellers werden nicht verzinst. Olympus ist ausserdem berechtigt, Lieferungen auch aus anderen Aufträgen – in angemessenem Mass und Umfang - zurückzuhalten und ohne Vorankündigung nur noch gegen Vorkasse oder per Nachnahme auszuführen. 4.5. Ungeachtet der in diesen AVB aufgeführten Rechte bleiben Olympus die gesetzlichen Rechte aufgrund des Zahlungsverzuges und der Zahlungsfälligkeit erhalten. Gegen Olympuslaufende Lieferfristen werden um die Dauer des Zahlungsverzuges verlängert. 4.6. Werden Minol Tatsachen nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit Vermögenssituation des Bestellers offenkundig zu Tage, wodurch die Bezahlung der offenen Forderungen von Olympus durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, so ist Olympus berechtigt, nach Xxxx - ggf. unter Bestimmung einer angemessenen Frist - Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und, wenn der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrensBesteller die Vertragserfüllung bzw. die Sicherheitsleistung endgültig verweigert oder nach Fristsetzung nicht die Gegenleistung bewirkt bzw. Sicherheit geleistet hat, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtzurückzutreten. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann Olympus den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern Soweit nichts Anderes anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenZugang und Lieferung rein netto fällig. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol Etwaig gewährte Skonti oder Rabatte gel- ten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGfür die jeweilige Be- stellung, für die sie schriftlich vereinbart worden sind. 3. Bei Zahlungsverzug Zahlungen sind grundsätzlich durch Über- weisung zu leisten. Etwaige Überwei- sungskosten sind durch den Käufer zu tra- gen. Eine Zahlung per Wechsel kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Pfinder erfolgen; die Entgegennahme des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenWechsels erfolgt in jedem Fall nur erfül- lungshalber. 4. Die AußendienstmitarbeiterDer Käufer kommt automatisch 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, Ableseres sei denn, Monteure o- dass er die Nichtleistung nicht zu vertreten hat. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Pfinder be- rechtigt Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu ver- langen. Darüber hinausgehende Ansprü- che bleiben vorbehalten. Ist eine Raten- zahlung vereinbart und kommt der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- Käufer mit der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtZahlung einer Rate in Verzug, so werden die Restschulden aus dem Ver- tragsverhältnis sofort fällig. 5. Eine Der Käufer ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen ist oder Zu- rückbehaltung, auch bei erfolgter Mängel- rüge, nur möglichberechtigt, wenn diese unbestritten oder die Gegenan- sprüche rechtskräftig festgestellt oder un- bestritten sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, Verschlechtern sich die Vermögensver- hältnisse des Käufers nach Vertrags- schluss oder wird eine Vermögensver- schlechterung erst nach Vertragsschluss für Pfinder erkennbar, so dass der Zah- lungsanspruch von Umständen KenntnisPfinder hierdurch ge- fährdet wird, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründenso kann Pfinder, ist Minol berechtigtvorbehaltlich weitergehender Ansprüche, die Durchführung der eingeräumte Zahlungsziele widerrufen sowie weitere Lieferungen von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit Vorauszahlungen oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtetEinräumung sonstiger Sicherheiten abhängig machen. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtDies gilt im Falle des Zahlungsverzugs entsprechend.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlungsbedingungen. (1) Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind die Forderungen von T-Mobile Zug um Zug gegen Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Rechnungen von Minol sindSkontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, sofern nichts Anderes vereinbart istauch mit Teilzahlungen, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bartreten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Überweisungen können Zahlungen des Käufers gelten erst mit schuldbefreiender Wirkung nur dem Zeitpunkt des Einganges auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdendas T-Mobile Geschäftskonto als geleistet. (2) T-Mobile ist berechtigt, dem Käufer für jede Mahnung Mahnspesen in Höhe von Euro 20,00 in Rechnung zu stellen. Schecks Kommt der Käufer trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so hat dieser Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. sowie die tatsächlich angefallenen und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenzur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassoaufwendungen zu bezahlen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich T-Mobile vorbehält, die Forderungsverfolgung nach der ersten erfolglosen Mahnung an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt zu Lasten des AGübergeben. 3(4) Gegen Ansprüche von T-Mobile kann der Käufer nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Bei Zahlungsverzug des AG richten Dieses Aufrechnungsverbot erstreckt sich die Rechte nicht auf Gegenforderungen von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichVerbrauchern, wenn diese unbestritten in rechtlichem Zusammenhang mit Forderungen von T- Mobile stehen oder rechtskräftig festgestellt sindvon T-Mobile anerkannt wurden, sowie im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Falle der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtZahlungsunfähigkeit von T-Mobile. 6(5) Die Zahlung des Käufers gilt an dem Tag als geleistet, an dem T-Mobile über sie verfügen kann. Erlangt Minol In Ermangelung einer ausdrücklichen Widmung durch den Käufer werden Zahlungen gegen die älteste Schuld angerechnet bzw. erfolgt die Widmung bei einem AG, Vorliegen mehrerer Vertragsverhältnisse nach Xxxx von T-Mobile. Eine richtige Zuordnung der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, Zahlung kann nur bei der Verwendung der Originalzahlungsanweisung gewährleistet werden. Bei Telebanking muss der Käufer die eine Gefährdung jeweils an der Gegenleistung begründen, Zahlungsanweisung angegebene Referenznummer im Feld „Kundendaten“ eintragen. Die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung tritt erst mit der tatsächlichen Zuordnung zum Käufer ein. Im Fall einer notwendigen manuellen Zuordnung durch T-Mobile ist Minol T-Mobile berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange vom Käufer ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindverlangen. (6) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes steht dem Käufer nicht zu. (7. Werden Minol Tatsachen bekannt) Soweit der Käufer seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigengilt als vereinbart, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtsofort fällig werden.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. 3.1 Unsere Rechnungen sind spesenfrei innerhalb von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar oder – wenn keine Zahlungsrückstände bestehen – mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten 4 % Skonto bei Vorauskasse oder 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von Minol geleistet werden14 Tagen. 23.2 Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt unserer Annahme im Einzelfall entgegengenommen. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenBei Wechselzahlung be- steht keine Skontoberechtigung. Diskont- und Wechsel- spesen gehen sonstige Spesen sind vom Kunden zu Lasten des AGtragen und sofort zur Zahlung fällig. 33.3 Gegen unsere Forderungen kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu, die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Einrede des nicht erfüll- ten Vertrages (§ 320 BGB) steht dem Besteller bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen uneingeschränkt zu. Er kann unter diesen Voraussetzungen die Zahlung der Vergütung bei Mängeln der Lieferung nur in der Höhe zurückhalten, die dem Wert der mangelhaften Lieferung entspricht. 3.4 Befindet sich der Besteller mit Zahlungen gleich welcher Art im Übrigen Verzug oder tritt in seinen Vermögens- verhältnissen eine nicht nur unbedeutende Verschlechterung ein, so werden sämtliche Forderungen gegen ihn zur sofortigen Zahlung fällig. Das gilt auch für ursprünglich gestundete Rechnungen sowie später fällige Wechsel oder Schecks. Eine solche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist sie ausgeschlossenu.a. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machenanzunehmen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtWechsel oder Schecks protestiert werden oder eine Kreditversicherung die Deckung ablehnt bzw. die Deckung erheblich reduziert, das von dem Kreditversicherer gesetzte Limit überschritten ist bzw. durch die be- absichtigte Lieferung überschritten würde. In diesem Fall sind wir berechtigt, für alle weiteren Liefe- rungen Vorkasse zu verlangen. 6. Erlangt Minol bei einem AG3.5 Wir sind berechtigt, gegenüber Forderungen des Bestellers aufzurechnen mit den Forderungen, die andere Gruppenunternehmen der MeierGuss Gruppe (MeierGuss Sales & Logistics GmbH & Co. KG, Xxxxxxxx Xxxxx Eisengießerei GmbH & Co. KG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindMeierGuss Limburg GmbH & Co. KG) gegen den jeweiligen Besteller haben. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1Falls nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis bei Bekanntgabe der Lieferbereitschaft am Erfüllungsort, spätestens bei Lieferung zu be- zahlen. Rechnungen Xxxx ist berechtigt die Übergabe bis zum Erhalt des Kaufpreises (bar oder Gutschrift auf Bankkonto) zu verweigern. Wechsel und Schecks werden nur auf- grund ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung und diesfalls nur zahlungshalber nicht an Erfüllung statt angenommen. Sollte der Kunde mit der Bezahlung des Kauf- preises oder mit der Annahme des Kaufgegenstandes - aus welchen Gründen immer - in Verzug geraten, verpflichtet er sich, Verzugszinsen in Höhe von Minol sind1,25% pro Monat zu bezahlen. Xxxx ist im Verzugsfall berechtigt, sofern nichts Anderes vereinbart istbis zur gänzlichen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt aller Zinsen und Spesen jede Leistung (als auch z.B. Verbesserungsarbeiten zur Erfüllung der Gewährleistung u.ä.) zu verweigern und in seiner Gewahrsame befindliche Waren zurückzubehalten. Zahlungen werden zuerst auf Kosten, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barsonstige Nebenforderungen und Zinsen und erst dann auf das Kapital angerechnet. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur Falls ein Teil der Forderungen von Xxxx be- reits gerichtlich geltend gemacht ist und ein anderer Teil noch nicht, so werden Teil- zahlung - in der angegebenen Reihenfolge - jedenfalls zuerst auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2noch nicht ge- richtsanhängigen Forderungen angerechnet. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindDer Kunde verpflichtet sich, im Übrigen Fall des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung des Kaufpreises samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen(u.a. in tarif- mäßiger Höhe), Barauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu ersetzen und Xxxx in jedem Fall für die aus der Eintreibung der Forderungen entstandenen Kosten schad- und klaglos zu halten. Sollte aufgrund des Annahme- und/oder Leistungsverzuges des Kunden dieser Ver- trag aufgelöst werden, ist sie ausgeschlossenXxxx berechtigt, unabhängig vom Verschulden des Kunden eine Stornogebühr in der Höhe des entgangenen Gewinnes, mindestens jedoch in der Höhe von 20% des Kaufpreises zu fordern. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Darüber hinausgehende Ansprüche (ins- besondere der AG volle Ersatz für nicht marktgängige Waren oder Sonderanfertigungen in voller Höhe) bleiben hievon unberührt. Insbesondere ist Xxxx berechtigt, für jeden Zeitraum in dem der Kaufgegenstand dem Kunden zur Verfügung stand (also vom Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an Xxxx), ein Benützungsentgelt von 5 % des Kaufpreises pro Monat in Rechnung zu stellen. Für diesen Fall gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Mietverträge (AVB-M) als zusätzlich vereinbart. Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen wegen Gegenforderungen (z.B. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche) zurückzuhalten. Gegen Ansprüche von Xxxx können nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnisfällige Gegenforderungen des Kunden aufgerechnet werden, die eine Gefährdung unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind. Wird dem Kunden das Recht eingeräumt, seine Schuld in Teilzahlungen zu leisten, so tritt Terminsverlust bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Bezahlung von nur einer Rate ein. Diesfalls ist der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindKunde verpflichtet den Kaufgegenstand sofort an Xxxx zur einstweiligen Sicherstellung und späteren Befriedigung auf seine Kosten zurückzustellen. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Kaufvertrag

Zahlungsbedingungen. 17.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart wird MIKRON den Kaufpreis vor Versand der Ersatzteile in Rechnung stellen. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, sind MIKRON’s Rechnungen innerhalb von Minol sindzehn (10) Kalendertagen nach Erhalt durch den Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern nicht anderweitig vereinbart, ist MIKRON berechtigt, eine Vorschusszahlung über den gesamten Betrag oder einen Teilbetrag des Kaufpreises zu verlangen. 7.2 Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kaufpreis in Raten zu zahlen ist und sofern der Kunde seiner Zahlungspflicht hinsichtlich der Raten am jeweiligen Fälligkeitstag nicht nachkommt, werden die übrigen Raten sofort fällig. 7.3 Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. 7.4 Alle Zahlungen des Kunden sollen ausschließlich in EURO-Währung erfolgen. Wechselkursrisiken trägt der Kunde. 7.5 Sofern Anzeichen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden auftreten, kann MIKRON verlangen, dass der Kunde über seine Bank (oder eine für MIKRON akzeptable andere Bank) ein Akkreditiv zu eröffnen hat, oder vom Vertrag zurücktreten. 7.6 Sofern der Kunde seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, ist MIKRON – unbeschadet etwaiger weiterer MIKRON zustehender Rechte und Ansprüche – nach seinem Ermessen berechtigt, i. den Vertrag gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen zu kündigen; oder ii. weitere Arbeiten oder Lieferungen an den Kunden bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen oder zu verzögern; und/oder iii. den Kunden mit Xxxxxx auf den nicht bezahlten Xxxxxx zu belasten, die sich auf 8% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz belaufen, bis vollständig gezahlt worden ist. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. 7.7 Der Kunde darf Zahlungen nur zurückhalten oder MIKRON zustehende Forderungen mit Gegenansprüchen aufrechnen, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder bindend und rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss oder von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen MIKRON schriftlich anerkannt sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Lieferbedingungen Für Ersatzteile

Zahlungsbedingungen. 16.1 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Rechnungen Bei Zahlung innerhalb von Minol sind14 Tagen ab Rechnungsdatum w e r d e n 2 % S ko n t o a u s d e m Bruttorechnungsbetrag gewährt, sofern nichts Anderes nicht anderslautende Bedingungen vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdensind. 26.2 Die Regulierung mittels Wechsel kann nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGBei B a n k ü b e r w e i s u n g e n u n d Scheckzahlungen gilt der Tag, mit dem die Wertstellung der Bank auf unserem Konto erfolgt, als Zahlungseingang; bei Wechseln gilt als Zahlungseingang die Einlösung am Verfalltag. 36.3 Die Entgegennahme von Wechseln oder Schecks erfolgt stets nur er f ü l lungshalber. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenScheck- /Wechselzahlungen (Umkehrwechsel) tritt der Forderungsausgleich nur dann ein, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind. 46.4 Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte bleiben unbeschadet weitergehender Vereinbarungen und der Regelungen in Ziff. Die Außendienstmitarbeiter10 bis zur Einlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen. Sollten erhaltene Wechsel von unserer Bankverbindung nicht zum Diskont angenommen werden, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtkönnen wir sofortige Barzahlung beanspruchen. 6.5 S o w e i t v o r s t e h e n d e Zahlungsbedingungen einvernehmlich zugunsten des Kunden abgeändert werden, hat dieser die gesamten damit verbundenen Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen. 6.6 B e i Ve r z u g s e i n t r i t t s i n d Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz des § 247 BGB ab zu bezahlen. §§ 352, 353 HGB und § 288 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bleiben unberührt. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, daß der Schaden nicht höher ist als 5% über dem Basiszinssatz des § 247 BGB ist. Eine Uns ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet. 6.7 Mit Verzugseintritt werden alle weiteren, bis dahin noch nicht fälligen Rechnungen, auch aus anderen Aufträgen, ohne Skonto sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, der Kunde ist unverschuldet in Verzug geraten. 6.8 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichdurch den Kunden m i t G e g e n f o r d e r u n g e n i s t a u s g e s c h l o s s e n , wenn diese s o f e r n d i e Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtist. 66.9 Bei größeren Aufträgen können, dem Leistungsaufwand entsprechend, Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. Erlangt Minol Das gilt auch bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindBereitstellungen größerer Materialmengen. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die 6.10 Entstehen nach Vertragsabschluß begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit vollen Zahlungsfähigkeit des AG rechtfertigenKunden, insbe- sondere eine dann sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder Vorkasse zu verlangen oder die Lieferung nur gegen Nachnahme vorzunehmen. Solange der Kunde keine Vorkasse geleistet hat, kommen wir nicht in Lieferverzug. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder Ware geht ab Mitteilung der Antrag Zweifel an den Kunden auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtdiesen über.

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Samples: Sales Contracts

Zahlungsbedingungen. 115.1. Rechnungen von Minol Die Zahlungen sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenentsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. 215.2. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten Der Auftraggeber ist in keinem Fall berechtigt mit eigenen Forderungen welcher Art auch immer gegen Forderungen des AGAuftragnehmers aufzurechnen. 315.3. Bei Zahlungsverzug Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom AN nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten oder gegenzurechnen. 15.4. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn auch an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind. 15.5. Ist der AG mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann der AN entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen, d) sofern aufseiten des AG richten sich die Rechte kein Entlastungsgrund im Sinne des Art. 21 vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von Minol nach 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnen, oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den gesetzlichen BestimmungenRücktritt vom Vertrag erklären. 415.6. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtDer AG hat jedenfalls dem AN als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen. 515.7. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichHat bei Ablauf der Nachfrist gemäß 15.5 der AG die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht so kann der Auftragnehmer durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Der AG nur geltend machenhat über Aufforderung des AN bereits gelieferte Xxxx dem AN zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen (Demontage, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtRückholkosten, Transport, Manipulationskosten etc. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis) zu erstatten, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, AN für die Durchführung des Vertrages machen musste. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Waren ist Minol der AN berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem AG zur Verfügung zu verweigern, bis der AG entweder stellen und hierfür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen. 15.8. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen. 15.9. Wenn eine angemessene Sicherheit leistet oder die Gewährleistungsbürgschaft / Gewährleistungsbankgarantie als Haftrücklass für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindBehebung von Mängeln aus dem Titel der Gewährleistung vom Auftragnehmer ausgestellt wird ist diese maximal begrenzt in Summe der Höhe nach mit 5% der Nettoauftragssumme. Diese Bürgschaft/Garantie beginnt frühestens mit dem Tage der vollständigen Gutschrift des verbürgten Betrages und der vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung auf ein Konto einer Hausbank des Auftragnehmers und erlischt automatisch spätestens mit Ende der Verjährungsfrist aus der Gewährleistung. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern 6.1 Soweit nichts Anderes anderes in Textform vereinbart ist, sofort nach Erhalt hat die Zahlung des Brut- topreises zuzüglich möglicher Kosten für Verpackung, Fracht und Versiche- rung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Ab- zug zu erfolgen (nachfolgend: „Zahlungsfrist“). Der Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf von Skonto be- darf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenVereinbarung in Textform. 26.2 Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn HANSA über den Betrag am Ort des Geschäftssitzes verfügen kann. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommenIm Falle der Annahme unbarer Zahlungs- mittel durch HANSA gilt gleichfalls erst die unbedingte Kontogutschrift bzw. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGdie Verfügungsmöglichkeit über den geschuldeten Betrag als Erfül- lung. 36.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist HANSA – ohne dass es einer weite- ren Mahnung bedarf - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent- punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenDie Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben sowohl HANSA als auch dem Besteller vorbehalten. 4. Die Außendienstmitarbeiter6.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, Ableserist HANSA berechtigt, Monteure o- auf alle fälli- gen und einredefreien Forderungen aus der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtGeschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. 5. Eine 6.5 Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglichund zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn diese unbestritten sie rechts- kräftig festgestellt oder rechtskräftig festgestellt unstreitig sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben demsel- ben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, 6.6 HANSA ist Minol berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbrin- gen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Durchführung Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von HANSA durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Besteller die Bezahlung offener Forderungen von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigernHANSA verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen von HANSA bestehen. Im Weigerungsfalle ist XXXXX berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die wobei im Falle des Teilrücktritts Forderungen für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindbereits erfolgte Teillieferungen von XXXXX sofort fällig werden. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt6.7 Von dem nicht im Inland ansässigen Besteller kann XXXXX Xxxxxxx durch ein bestätigtes, die Zweifel an unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv verlangen, wel- ches nach der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigenXxxx von HANSA von einer deutschen Bank/Sparkasse zu Gunsten und ohne dass HANSA hierdurch Kosten entstehen eröffnet wird, insbe- sondere welches HANSA eine Verschlechterung Teilversendung der Kreditwürdigkeit oder Liefergegenstände erlaubt und welches zu einem Drittel (1/3) sofort nach Akkreditiveröffnung auf erstes Anfordern gegen Empfangsbestätigung und zu den verbleibenden zwei Dritteln (2/3) gegen Vorlage der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtDokumente fällig wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 17.1. Rechnungen von Minol sindWir ersuchen, sofern nichts Anderes vereinbart istuns sogleich bei Veranstaltungsbuchung die genaue Rechnungsadresse bekannt zu geben. Sollten Vertragspartner und Rechnungsempfänger nicht identisch sein, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- barso ist die Bestätigung der Veranstaltungsbuchung sowohl vom Vertragspartner als auch vom Rechnungsempfänger zu zeichnen. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenIn jedem Falle aber haften Vertragspartner und Rechnungsempfänger für alle ausstehenden Forderungen oder Teilforderungen aus dem gegenständlichen Auftrag zur ungeteilten Hand. 27.2. Schecks Alle Preise in unseren Angeboten verstehen sich, falls nicht anderes angeführt, als EURO- Nettopreise, d.h. exklusive der jeweils zur Anwendung kommenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Lieferungen und Wechsel werden Leistungen sind ohne Abzüge zahlbar innerhalb eines Zeitraumes von Minol nur erfül- lungshalber angenommen8 Tagen nach Rechnungserhalt. Diskont- und Wechsel- spesen XXXXXXX PRISON behält sich das Recht vor, eine entsprechende Anzahlung zu verlangen. 7.3. CHATEAU PRISON ist berechtigt, dem Vertragspartner etwaige Überschreitungen der Mietdauer in Rechnung zu stellen. Es gelten dabei die jeweils gültigen Preislisten des CHATEAU PRISON. 7.4. Über das vereinbarte Ausmaß hinausgehende Zusatzleistungen gehen zu Lasten des AGVertragspartners, es gelten die jeweils gültigen Preislisten des CHATEAU PRISON. 37.5. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenDer Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. 47.6. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtFür Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. 57.7. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen Werden vereinbarte Zahlungstermine überschritten, sind CHATEAU PRISON vom Vertragspartner sämtliche Mahn- und Inkassospesen sowie sonstige durch die Betreibung der Forderung entstehende Kosten wie Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltkosten u.ä. zu ersetzen. Für die Zeit des Zahlungsverzuges ist nur möglichXXXXXXX PRISON berechtigt, wenn diese unbestritten 8 % Zinsen p.a. oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhtden tatsächlichen Finanzierungsaufwand zu verrechnen. 67.8. Erlangt Minol bei einem AG, Geleistete Zahlungen werden stets zum Ausgleich der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindjeweils ältesten Forderung herangezogen. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 110.1. Rechnungen Der Energierechnungsbetrag ist innerhalb von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf 7 Tagen ab Zugang der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2fällig. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen Die Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten des AGKunden. Bankspesen, mit denen der Lieferant belas- tet wird, werden nicht weitergegeben. Davon ausgenommen sind Spesen für Rückbuchungen und sonstige vom Kunden verschul- dete Spesen und Bankgebühren. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbind- lichkeiten angerechnet. Der Kunde hat monatlich, jeweils bis spä- testens 7. des Monats, Teilzahlungsbeträge zu leisten. 310.2. Bei Zahlungsverzug Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist Energie Steiermark be- rechtigt, für alle sich aufgrund dieses Vertrags seitens des AG richten sich Kunden gegenüber Energie Steiermark ergebenden Zahlungsverpflichtungen bei einer allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszins- satz p. a., wie er von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Wird der Basiszinssatz von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr veröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Unternehmern kommen die Rechte von Minol nach den gesetzlichen BestimmungenBestimmungen des § 456 UGB zur Anwendung. 410.3. Die AußendienstmitarbeiterEnergie Steiermark ist berechtigt, Ableserbei verschuldetem Zahlungs- verzug des Kunden diesem für jede Mahnung einen Kostener- satz gemäß dem Preisblatt, Monteure o- welches dem Energieliefervertrag mit dem Kunden angeschlossen ist, zu verrechnen, soweit dieser Betrag in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Weiters hat der sonstigen Erfüllungsgehilfen Kunde bei dem vom Kunden verschulde- ten Zahlungsverzug die zur zweckentsprechenden Rechtsverfol- gung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifge- setz ergebenden Höhe zu bezahlen, soweit diese in einem an- gemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für Xxxxxx, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutz- gesetzes sind, gilt zudem § 458 UGB, wonach Energie Steiermark bei der Verzögerung von Minol sind we- Geldforderungen berechtigt ist, vom Schuldner den in § 458 UGB jeweils geregelten Pauschalbetrag (mit Ausgabedatum der zur Ausstellung AGB in Höhe von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtEuro 40,–) zu fordern. 10.4. Energie Steiermark ist berechtigt, Kosten der Verbuchung von durch den Kunden unvollständig übermittelten Telebankingformularen sowie nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen in Form eines Pauschal- betrags gemäß dem Preisblatt, welches dem Energieliefervertrag mit dem Kunden angeschlossen ist, für Mehrkosten (von maximal Euro 5,–) in Rechnung zu stellen. Eine Aufrechnung Zudem ist Energie Steiermark be- rechtigt, Kosten für Rechnungsduplikate und zusätzliche zur Jah- resabrechnung angeforderte Rechnungen gemäß dem Preisblatt, welches dem Energieliefervertrag mit Gegenforderungen dem Kunden angeschlossen ist, zu verrechnen. 10.5. Der Kunde ist nur möglichnicht berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindmit Gegenansprüchen gegenüber Energie Steiermark aufzurechnen, außer im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Fall der AG nur geltend machenZahlungsun- fähigkeit der Energie Steiermark und in jenen Fällen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, in denen die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbind- lichkeiten des Kunden stehen und die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG Gegenansprüche entweder eine angemessene Sicherheit leistet gerichtlich festgestellt oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen anerkannt worden sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas

Zahlungsbedingungen. 111.1. Rechnungen Die von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die Proximus in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb der auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten angegebenen Frist zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Gesamtbetrags erfolgt per Überweisung auf die von Minol geleistet Proximus angegebene Kontonummer unter Angabe der auf der Rechnung vermerkten Referenzdaten. Im Falle einer teilweisen oder referenzlosen Zahlung behält sich Proximus das Recht vor, die Zahlung einer anderen offenen Rechnung zuzuordnen. 11.2. Die Benennung eines Dritten zur Zahlung befreit den Kunden im Falle der Nichtzahlung dieses Dritten nicht von seiner Zahlungspflicht. Der zahlende Dritte erwirbt kein Recht auf die Dienstleistung. 11.3. Bei Nichtzahlung einer Rechnung sendet Proximus in geeigneter Weise (per Post, E-Mail, SMS, usw.) eine Mahnung an den säumigen Kunden oder den von ihm angegebenen zahlenden Dritten. Mahnungen führen zur Berechnung der in der Preisliste angegeben Verwaltungskostenpauschalen. Falls der Verbraucherkunde einen Zahlungsanspruch gegenüber Xxxxxxxx hat, hat der Kunde das Recht auf den gleichen Betrag, falls Proximus 15 Tage in Verzug gerät, um den Auftrag für die Rückzahlung aufgrund des Rückerstattungsantrags des Kunden zu erteilen. 11.4. Verzugszinsen in der Höhe des gesetzlichen Zinssatzes werden bei Nichtbezahlung automatisch zum Zeitpunkt der Fälligkeit fällig, ohne dass hierzu eine vorausgehende Mahnung notwendig wäre. Wenn Proximus das Eintreiben der Forderung einem Dritten anvertraut, wird eine Pauschalentschädigung, deren Höhe in der Preisliste angegeben ist, für die angefallenen Kosten von Rechts wegen und ohne Mahnung fällig. 11.5. Proximus informiert den Kunden über den zu zahlenden Betrag, falls der Kunde erklärt, seine Rechnung nicht empfangen zu haben. Auf Antrag des Kunden erhält dieser eine Rechnungskopie. Pauschale Verwaltungskosten per beantragte Kopie können bei wiederholten Anfragen nach Kopien bzw. nach Kopien von Rechnungen, die älter als die drei letzten Rechnungen sind, in Rechnung gestellt werden. 211.6. Schecks Wenn Proximus einen „Inkasso“-Dienst anbietet (d.h. wenn es dem Kunden ermöglicht wird, durch seine Proximus-Rechnung für von Dritten vertriebene Dienstleistungen, insbesondere für Mehrwertdienstnummern wie 0900 etc. zu bezahlen), wird der Kauf- oder Dienstleistungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AG. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4dem Dritten abgeschlossen. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- Rolle von Proximus beschränkt sich dabei auf das Inkasso der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, Zahlung im Übrigen ist sie ausgeschlossenNamen und im Auftrag dieses Dritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6Proximus haftet nicht für die ordnungsgemäße Ausführung des Kauf- oder Dienstleistungsvertrags an sich. Erlangt Minol bei einem AGDer Betrag, der Unternehmer istsich auf diesen Kauf oder diese Dienstleistung, nach Vertragsschluss inkl. MwSt., bezieht, wird auf der Rechnung von Umständen KenntnisProximus in Form einer Erklärung, dass die Rechnung nicht als Rechnung im steuerlichen Sinn gilt, separat ausgewiesen. Der Kunde, der eine Gefährdung der Gegenleistung begründenRechnung für diesen Kauf bzw. diese Dienstleistung wünscht, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindmuss sich im Voraus an den Dritten wenden. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen. 1. Rechnungen von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort 4.1 Die Höhe der Provision richtet sich nach Erhalt den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden und im Angebot bekannt gegebenen Preisen. 4.2 Alle vom Kunden vertraglich zu erbringenden Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahl- barfällig. 4.3 Der Kunde hat dem Makler Änderungen seines Namens, seiner Zahlstelle, einen Wechsel von vertretungsbefugten Organen sowie Änderungen von Rechtsform, Gesellschaftsbezeichnung, Firma oder der Firmenbuchnummer unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur Ist keine diesbezügliche Änderungsmeldung erfolgt, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Adresse oder – sofern er nicht Verbraucher ist – Zahlstelle abgesandt wurden. 4.4 Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Umsatzsteuer und allfällige zusätzliche Gebühren und Abgaben werden getrennt ausgewiesen. 4.5 Im Zweifel werden Zahlungen des Kunden selbst ungeachtet anders lautender Widmungserklärungen des Kunden (sofern dieser nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist) auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Die Anrechnung erfolgt zuerst auf der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenKosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital. 24.6 Zahlungen gelten erst als getätigt, wenn sie auf dem Konto des Maklers eingelangt sind. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGDas Risiko fehlerhafter oder verzögerter Überweisungen trägt der Kunde. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich 4.7 Die Zurückbehaltung von Zahlungen, die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhtberuhen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die nicht rechtskräftig festgestellt sind oder vom Makler nicht anerkannt wurden, ist unzulässig. Dieses Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG. 4.8 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Makler berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 12 % per anno, die tatsächlich angefallenen notwendigen und zweckentsprechenden Mahn- und Inkassoaufwendungen, wobei sich der Makler auch Dritter bedienen kann, sowie die angefallenen zweckdienlichen Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz in der gültigen Fassung zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt dem Makler ausdrücklich vorbehalten. 6. Erlangt Minol bei einem AG4.9 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Unternehmer Makler berechtigt ist, die Verfolgung seiner Forderung nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange ersten Mahnstufe an ein Inkassoinstitut oder an einen Rechtsanwalt zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindübergeben. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. 4.10 Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages der Rechnung in Verzug und wurde er unter Setzung einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nachzweiwöchigen Nachfrist erfolglos gemahnt, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtso sind allenfalls nach bereits erfolgter Rechnungslegung gewährte Nachlässe obsolet und die ursprünglich (vor Rechnungslegung) vereinbarte Provisionshöhe fällig.

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Samples: Provision Agreement

Zahlungsbedingungen. 110.1. Rechnungen Der Energierechnungsbetrag ist innerhalb von Minol sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahl- bar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf 7 Tagen ab Zugang der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werden. 2fällig. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen Die Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten des AGKunden. Bankspesen, mit denen der Lieferant belastet wird, werden nicht weitergegeben. Davon ausgenommen sind Spesen für Rückbuchungen und sonstige vom Kunden verschuldete Spesen und Bankgebühren. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet. Der Kunde hat monatlich, jeweils bis spätestens 7. des Monats, Teilzahlungsbeträge zu leisten. 310.2. Bei Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist Lidl Energie berechtigt, für alle sich auf Grund dieses Vertrages seitens des Kunden gegenüber Lidl Energie ergebenden Zahlungsverpflichtungen bei einer allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a., wie er von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Wird der Basiszinssatz von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr veröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Unternehmern kommen die gesetzlichen Bestimmungen des § 456 UGB zur Anwendung. 10.3. Lidl Energie ist berechtigt, bei verschuldetem Zahlungsverzug des AG richten Kunden diesem für jede Mahnung einen Kostenersatz gemäß dem für den Kunden geltenden Preisblatt zu verrechnen, soweit dieser Betrag in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Weiters hat der Kunde, bei vom Kunden verschuldetem Zahlungsverzug, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten, in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe, zu bezahlen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für Xxxxxx, die Rechte Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt zudem § 458 UGB, wonach Lidl Energie bei der Verzögerung von Minol nach Geldforderungen berechtigt ist, vom Schuldner den gesetzlichen Bestimmungenin § 458 UGB jeweils geregelten Pauschalbetrag (mit Ausgabedatum der AGB in Höhe von € 40,-) zu fordern. 410.4. Die AußendienstmitarbeiterLidl Energie ist berechtigt, AbleserKosten der Verbuchung von durch den Kunden unvollständig übermittelten Telebankingformularen sowie nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen in Form eines Pauschalbetrages von maximal € 5,- für Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Zudem ist Lidl Energie berechtigt, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der Kosten für Rechnungsduplikate und zusätzliche zur Ausstellung von Jahresabrechnung angeforderte Rechnungen noch zum In- kasso berechtigtgemäß dem für den Kunden geltenden Preisblatt zu verrechnen. 510.5. Eine Aufrechnung Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen ist nur möglichGegenansprüchen an Lidl Energie aufzurechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, außer im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Fall der AG nur geltend machenZahlungsunfähigkeit der Lidl Energie und außer in jenen Fällen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Erlangt Minol bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis, in denen die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden stehen und die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet gerichtlich festgestellt oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen anerkannt worden sind. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens, ist Minol nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas

Zahlungsbedingungen. 17.1 Alle Rechnungsbeträge sind Nettobeträge ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde kommt in jedem Fall in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt d i e v o l l s t ä n d i g e Z a h l u n g nicht geleistet hat. Einer gesonderten Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht. Alle Rechnungen von Minol sindsind ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nichts Anderes nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ROTAERNUM. Schecks, sofort Wechsel, Überweisungen gelten erst nach Erhalt ohne Abzug zahl- barEinlösung bzw. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur Gutschrift auf dem ROTAERNUM-Konto als Zahlung. Bei Zahlungen per Wechsel werden dem Kunden die auf anfallenden Diskont- und Wechselspesen sowie die sonstigen etwaigen Mehrkosten belastet. Werden angenommene Wechsel von der Rechnung angegebe- nen Geschäftskonten von Minol geleistet werdenBank nicht diskontiert, kann ROTAERNUM sofortige Barbezahlung beanspruchen. 27.2 Werden die unter Ziffer 7.1 genannten Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, hat er die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Schecks und Wechsel werden von Minol nur erfül- lungshalber angenommen. Diskont- und Wechsel- spesen gehen zu Lasten des AGDie Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt. 3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich 7.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Rechte von Minol nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Außendienstmitarbeiter, Ableser, Monteure o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen von Minol sind we- der zur Ausstellung von Rechnungen noch zum In- kasso berechtigt. 5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen Gegenansprüchen des Kunden ist nur möglichzulässig, wenn diese die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 67.4 Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen bzw. Erlangt Minol bei einem AGaus den von ihnen erfassten Verträgen können, der Unternehmer istmit Ausnahme von Geldforderungen, nach Vertragsschluss vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist Minol berechtigt, die Durchführung der von ihr ge- schuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet ROTAERNUM abgetreten oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sindübertragen werden. 7. Werden Minol Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbe- sondere 7.5 Erhält ROTAERNUM Mitteilungen über eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt ROTAERNUM, dass sich der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrensKunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist Minol ROTAERNUM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur zur Leistung Zug-um-Zug gegen Vorauszahlung oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung ver- pflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Si- cherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Minol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtauszuführen.

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Samples: General Terms of Sale