Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig. 5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig 5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam. 5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. 5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen. 5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement, Leasing Agreement
Zahlungsbedingungen. 5.122.1 Etwaige Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen erfolgen nur bei vertraglicher Vereinbarung und gegen Vorlage einer Bankgarantie. Teilzahlungen müssen bereits zum Zeitpunkt der Bestellung festgelegt werden.
22.2 Die Prüffrist der Rechnung beginnt mit dem Datum des Eingangsstempels von SWAROVSKI und beträgt 14 Werktage. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten Zahlungsfrist beginnt nach Ablauf der Prüffrist zu laufen. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Bezahlung bei ordnungsgemäßer Rechnung nach Xxxx von SWAROVSKI entweder innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Prüffrist unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto. Die Zahlung gilt mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank –in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines Kalendermonats im Voraus fälligentsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet. Bei fehlerhafter Rechnungsstellung hat der VERTRAGSPARTNER die korrigierte Rechnung binnen 30 Tagen nachzureichen. Die Zahlungsfrist beginnt erst nach Ende der Prüffrist für die korrigierte und akzeptierte Rechnung in oben beschriebener Weise neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen ist SWAROVSKI berechtigt, unabhängig vom Datum die Zahlung zurückzuhalten. SWAROVSKI ist berechtigt, Zahlungen mit Gegenforderungen aufzurechnen. In beiden Fällen bleibt der RechnungsstellungSkontoanspruch von SWAROVSKI bestehen.
22.3 Ab einem Auftragswert von EUR 300.000,- (dreihunderttausend Euro) wird von SWAROVSKI für die Dauer der Gewährleistungs- bzw. Davon abweichend Garantiefrist von 24 Monaten ein Haftrücklass in der Höhe von 5% der gesamten Bruttoauftragssumme berechnet, welcher durch Beistellung einer Bankgarantie einer Europäischen Bank abzulösen ist. Die Bankgarantie ist mit der Schlussrechnung mitzuschicken, sodass der offene Restbetrag überwiesen werden kann. Berechnungsgrundlage ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 Schlussrechnungssumme netto, abzüglich Nachlass und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages allen sonstigen Abzügen und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligzuzüglich Mehrwertsteuer.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie 22.4 Falls nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werdenanders geregelt, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt VERTRAGSPARTNER für jeden Tag einer Verzögerung gegenüber dem Terminplan eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) 0,5%, bis insgesamt maximal 5% der Bruttoauftragssumme zu zahlen.
5.6bezahlen. Die Frist Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes wird vorbehalten. Vorstehendes gilt nicht für Verzögerungen, die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe einem Verschulden von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindSWAROVSKI beruhen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1. 5.1 Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. 5.2 Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. 5.3 Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. § 497 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. 5.4 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. 5.5 Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane Sixt im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx Sixt kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat XxxxxxSixt, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. 5.6 Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Pre-Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement
Zahlungsbedingungen. 5.1a) mit der Zusendung der Annahme des Vertrages (Teilnahme- bestätigung) stellt der Veranstalter entsprechend der angegebenen Zah- lungsmodalität die Standmiete einschließlich bestellter Zusatz- leistungen in Rechnung. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum Bei der RechnungsstellungGesamtrechnung incl. Davon abweichend bestell- ter Zusatzleistungen ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fälligBetrag abzgl. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 252 % bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung Skonto sofort zur Zahlung fällig. Bei der Abschlagsrechnung inkl. bestellter Zu- satzleistungen sind 50 % sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % sind 8 Wochen vor Messebeginn zur Zah- lung fällig. Bei Zulassungen von Anmeldungen, die innerhalb 8 Wochen vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung des ge- samten Betrages sofort ohne Abzug von Skonto fällig. Rech- nung über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die geson- dert in Auftrag gegeben werden, sind entsprechend Leistungs- oder Lieferzeitpunkt, spätestens ab Rechnungsdatum fällig. Bei nicht fristgemäßem Eingang des Teilnahmeentgeltes/Stand- miete ist der Veranstalter zur fristlosen Kündigung des Vertra- ges berechtigt. In diesem Falle wird der Veranstalter von seiner Leistungspflicht befreit, gleichwohl hat der Aussteller den vollen Betrag zu entrichten. Die genannten Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. Reklamationen sind unver- züglich nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu ma- chen. Spätere Einwendungen können nicht anerkannt werden.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen b) Sofern Rechnungen auf Wunsch des Ausstellers an Dritte ausgestellt/übersandt werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksambleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren c) Das Teilnahmeentgelt/Standmiete ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- Aussteller auch dann zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.wenn er an der Veranstaltung nicht teilnimmt
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Samples: Allgemeine Messe Und Ausstellungsbedingungen, Allgemeine Messe Und Ausstellungsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1. für Tabakwaren
5.1.1. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats Bezahlung der Tabakwaren einschließlich des laufenden Entgelts der Monopolverwaltungs GmbH erfolgt ausschließlich im Voraus fälligLastschriftverfahren durch Einzug vom Bankkonto des Kunden. Wir sind dabei berechtigt, unabhängig vom Datum alle mit der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige Lieferung von Tabakwaren im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligZusammenhang stehenden Forderungen abzudecken.
5.25.1.2. Vereinbarte Nebenleistungen sindZahlungsverzug tritt ein, soweit sie wenn ein einzuziehender Betrag uns nicht ausdrücklich spätestens anlässlich der nächstfolgenden Lieferung (Zustellung) gutgeschrieben wird. Sollten zwischen der zu zahlenden Lieferung und der nächstfolgenden Lieferung mehr als Bestandteil zehn Tage liegen, tritt Zahlungsverzug ein, wenn der Leasingrate ausgewiesen werdeneinzuziehende Betrag uns nicht spätestens zehn Tage nach der zu zahlenden Lieferung gutgeschrieben ist. Der Kunde erhält in diesem Fall an seine Geschäftsadresse eine Zahlungserinnerung (auch telefonisch möglich) und hat uns, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst neben den anfallenden Bankspesen, den entstandenen Mehraufwand, der bis auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamweiteres bis zu € 10,00 zuzüglich Umsatzsteuer betragen kann, zu ersetzen.
5.45.1.3. ZahlungsanweisungenDer Kunde hat dafür zu sorgen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommendass uns rechtzeitig vor Durchführung der ersten Bestellung ein unterfertigtes SEPA-Firmenlastschriftformular zukommt.
5.55.1.4. Zahlungen Bei jeder späteren Änderung der Bankverbindung ist unverzüglich erneut ein unterfertigtes SEPA- Firmenlastschriftformular zu übermitteln. Dabei ist für eine Frist von einer Woche ab Übermittlung des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgenFormulars vorzusorgen, dass Abbuchungen noch vom früheren Bankkonto erfolgen können. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag Kunde trägt die ihm von der Bank in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenRechnung gestellten Kosten des Lastschriftverfahrens.
5.65.1.5. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürztZahlung der Tabakwaren ist anlässlich der nächstfolgenden Bestellung zu entrichten, jedoch nicht später als vier Banktage nach dem Rechnungslegungsdatum der zu zahlenden Bestellung. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisenDer Kunde ist dafür verantwortlich, dass keine oder geringere Kosten angefallen sinddie Abbuchung ohne Verzögerung durchgeführt werden kann.
5.1.6. Das laufende Entgelt der Monopolverwaltungs GmbH wird zugleich mit den gelieferten Tabakwaren in Rechnung gestellt.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 5.11. Die Leasingraten Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.
5.22. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilenuns. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt Hereinnahmevon Wechseln wenden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) bar zu zahlen.
5.63. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vorn Fälligkeitstage an und vorn Käufer, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Xxxxxx In Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber mit fünf von Hundert über dem jeweiligen Diskontsatz (jetzt Basiszinssatz) der Deutschen Bundesbank berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
4. Die Frist für Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso wenig die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürztAufrechnung mit solchen.
5. Kommt es Der Käufer gerät in Verzug wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzugeseinem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Käufer dann in Verzug, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisenwenn vereinbart ist, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindder Kaufpreis zu einem kalendermäßig bestimmen Zeitpunkt gezahlt werden soll, und er spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leiste.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.11. Die Leasingraten Höhe und Fälligkeit von einmaligen oder laufenden Entgelten für Software und Softwarepflege bestimmen sich nach der jeweiligen Parteienvereinbarung.
2. Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate Entgelte für den Erwerb von Hardware vollumfänglich mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung Auslieferung fällig.
5.23. Vereinbarte Nebenleistungen sindVorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, soweit sind Zahlungen ohne jeden Abzug binnen längstens 14 Tagen nach Rechnungserhalt frei Zahlstelle Technische Informationssystem GmbH und in der in der Rechnung angegebenen Währung durch Banküberweisung zu leisten. Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt.
4. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem TIG über sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3verfügen kann. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammen- hang stehenden Zinsen und Spesen (zB Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen des Leasingnehmers Kunden werden – unabhängig von der jeweiligen Zahlungswidmung – zuerst auf Inkassokosten und Zinsen und dann auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate Verbindlichkeit des Kunden angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.45. ZahlungsanweisungenNach Fälligkeit werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechnet. Sollte der Kunde mehr als 14 Tage mit einer Zahlung in Verzug geraten, Schecks ist TIG berechtigt ohne weitere Nachfrist- setzung vom Vertrag zurücktreten und Wechsel Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, die man- gels besonderer Vereinbarung – nach freiem Ermessen von TIG – mit 50% des Rechnungsbe- trages pauschal eingefordert werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommenkönnen.
5.56. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das Zur Aufrechnung sowie zur Ausübung von Allane im Vertrag Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten ist der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat XxxxxxKunde nur befugt, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe wenn die von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine ihm geltend gemachten Forderungen schriftlich durch TIG anerkannt worden oder geringere Kosten angefallen rechtskräftig durch Gerichtsurteil festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.11. Die Leasingraten Rechnungen sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum gemäß den Zahlungsbedingungen in der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligAuftragsbestätigung des Auftragnehmers zahl- bar.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.42. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden wer- den nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber zah- lungshalber angenommen unter Berechnung Berücksichtigung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommenDiskontspesen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen3. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren Überschreitung von Zahlungsfristen ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt der Auf- tragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von EUR 3,-- zzgl8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zuzüglich Mehrwert- steuer zu berechnen. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenDie Geltendmachung eines weite- ren Verzugschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.64. Zahlungen werden stets - auch bei entgegen gesetz- ter Bestimmung des Auftraggebers - auf die älteste fäl- lige Rechnung verrechnet.
5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrech- nung wegen etwaiger vom Auftragnehmer bestrittener Gegenansprüche des Auftraggebers sind nicht zuläs- sig.
6. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld - ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel - sofort zur Zahlung fällig, wenn der Auftragge- ber mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer 14 Tage in Rückstand kommt.
7. Im Falle der wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers nach Be- stätigung des Auftrages ist der Auftragnehmer berech- tigt, nach seiner Xxxx Ware zurückzuhalten und Bar- zahlung oder Sicherheitsleistung vor Auslieferung der Lieferung zu verlangen oder falls der Auftraggeber der Anzahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer ge- setzten Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es von 10 Tagen nicht nachkommt vom Ver- trag zurückzutreten und vom Auftraggeber Ersatz der bisherigen Aufwendungen zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindverlangen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 5.13.1 Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils vereinbarten Entgelte zu bezahlen.
3.2 Alle Preise verstehen sich für Unternehmer zuzüglich der jeweiligen ge- setzlichen Mehrwertsteuer. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend Bei Verbrauchern ist die MwSt. bereits enthal- ten. Sollten für die Leistungen und/oder Lieferungen zusätzliche Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben anfallen, sind diese von dem Endnutzer ebenfalls zu übernehmen.
3.3 Soweit von der tatsächlichen Nutzung unabhängige auf bestimmte Zeit- räume berechnete Entgelte (Mieten, Grundgebühren etc.) vereinbart wur- den, sind diese am 1. des jeweiligen Folgemonats fällig; die erste Leasingrate Inrech- nungstellung erfolgt gegenüber Endnutzern mit Beginn erfolgter Inbetriebnahme. Der erste Monat wird anteilig berechnet. Nutzungsabhängige Entgelte werden ab dem Tag der Leasingzeit gemäß Inbetriebnahme abgerechnet.
3.4 Andere als die in Ziffer 3.1 3.2 und 3.3 genannten Entgelte werden 16 Tage nach Rechnungsstellung (Rechnungszugang) bei Unternehmern fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% Bei Verbrauchern und KKU ohne Verzicht sind die Entgelte 8 Tage nach Rech- nungsdatum fällig. Ist nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Tarife bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf durch das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgenSEPA-Lastschriftverfahren. Der Leasingnehmer hat XxxxxxVerbraucher und KKU ohne Verzichtserklärung verpflichtet sich, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, der NetCom BW ein SEPASEPA- Basislastschrift-Lastschriftmandat Mandat zum Einzug der jeweils fällig werdenden Rech- nungen zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt Der Kunde verpflichtet sich, eine für die Begleichung des Rechnungsbetrages ausreichende Deckung auf dem von ihm angege- xxxxx Xxxxx zum Zeitpunkt der vorgenannten Lastschrift bereitzuhalten. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch eine Rücklastschrift ent- stehen (zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) 5,00 € inklusive MwSt.), soweit er diesen Umstand zu zahlen.
5.6vertreten hat. Die Frist für NetCom BW bucht den Betrag frühestens 8 Tage nach Rechnungsdatum ab. Der Kunde hat auch die Vorabinformation Entgelte zu erstatten, die durch eine von ihm zugelassene Nut- zung des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen Telekommunikationsdienstes durch Dritte entstanden sind.
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Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Leasingraten Forderungen von Xxxxxxxxxx sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme 14 Kalendertage nach Zugang einer der Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2zu zahlen, wenn nicht anderweitige Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart wurden. Vereinbarte Nebenleistungen sindAlle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Xxxxxxxxxx berechtigt, soweit sie nicht ausdrücklich Verzugszinsen zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz, derzeit 9 % über Basiszins, zu berechnen. Bei Übernahmeverzug von mehr als Bestandteil 14 Kalendertagen nach Anzeige der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3Fertigstellung des Liefergegenstandes werden durch Hüffermann die angefallenen Kosten und Aufwendungen in Rechnung gestellt. Hüffermann kann angebotene Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht in Form von Scheck oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnetWechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Übertragung durch Indossament und Diskontspesen angenommen.
5.5Prolongation gelten nicht als Erfüllung. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung dieser Zahlungsmittel wird keine Haftung übernommen. Wird mit Xxxxxxxxxx Teilzahlung vereinbart und kommt der Vertragspartner (i) mit einer Rate in Verzug und zahlt trotz vierzehntägiger Nachfrist den fälligen Betrag nicht oder (ii) kommt er mit Raten in einem Gesamtbetrag von mindestens 5 % des Gesamtpreises länger als acht Tage in Verzug, ist Xxxxxxxxxx auch einseitig zum Rücktritt vom Vertrag und Rückabwicklung berechtigt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Aufrechnung mit Gegenforderungen stehen dem Vertragspartner nur zu, soweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das schuldbefreiender Wirkung haben nur an Hüffermann oder an von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei Xxxxxxxxxx ausdrücklich zum Inkasso bevollmächtigte Vertreter zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisenVertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindalle von ihm geleisteten Zahlungen zuerst auf Zinsen und sonstige Nebengebühren, dann auf Reparaturkosten und Ersatzteilforderungen, und erst zum Schluss auf den Kaufpreis angerechnet werden. Mehrere Vertragspartner haften gesamtschuldnerisch.
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Zahlungsbedingungen. 5.11. Die Leasingraten Höhe und Fälligkeit von einmaligen oder laufenden Entgelten für Software und Softwarepflege bestimmen sich nach der jeweiligen Parteienvereinbarung.
2. Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate Entgelte für den Erwerb von Hardware vollumfänglich mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung Auslieferung fällig.
5.23. Vereinbarte Nebenleistungen sindVorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, soweit sind Zahlungen ohne jeden Abzug binnen längstens 14 Tagen nach Rechnungserhalt frei Zahlstelle Technische Informationssystem GmbH und in der in der Rechnung angegebenen Währung durch Banküberweisung zu leisten. Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt.
4. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem TIG über sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3verfügen kann. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (zB Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen des Leasingnehmers Kunden werden – unabhängig von der jeweiligen Zahlungswidmung – zuerst auf Inkassokosten und Zinsen und dann auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate Verbindlichkeit des Kunden angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.45. ZahlungsanweisungenNach Fälligkeit werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechnet. Sollte der Kunde mehr als 14 Tage mit einer Zahlung in Verzug geraten, Schecks ist TIG berechtigt ohne weitere Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Wechsel Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, die mangels besonderer Vereinbarung – nach freiem Ermessen von TIG – mit 50% des Rechnungsbetrages pauschal eingefordert werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommenkönnen.
5.56. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das Zur Aufrechnung sowie zur Ausübung von Allane im Vertrag Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten ist der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat XxxxxxKunde nur befugt, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe wenn die von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine ihm geltend gemachten Forderungen schriftlich durch TIG anerkannt worden oder geringere Kosten angefallen rechtskräftig durch Gerichtsurteil festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.13.1. Die Leasingraten Rechnungstellung erfolgt 1 Tag nach Auftragsauslieferung oder an dem nächstfolgenden Werktag nach Auftragsauslieferung = Rechnungs- datum.
3.2. Dem Auftraggeber ausgestellte Rechnungen sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats wie folgt zahlbar:
3.2.1. innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto.
3.2.2. innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto rein netto.
3.3. Anderslautende Zahlungsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung und Bestätigung.
3.4. Rechnungen unter 51,129 EURO Rechnungsendwert sind rein netto zahlbar.
3.5. Bei Zielüberschreitungen, d. h. Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, ohne besondere Vereinbarung Zinsen i.H. vergleichbarer kurzfristiger Bankkredite in Rechnung zu stellen. Es treten aber unabhängig bereits Verzugsfolgen ein. Unsere sämtlichen Forderungen werden im Voraus fälligFalle des Zahlungsverzuges, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung einschließlich hereingenommener, noch nicht eingelö- ster Wechsel, sofort in bar fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist Der Auftraggeber kann die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware (siehe Pkt. 5. Eigentums- vorbehalt) nicht mehr veräußern und verpflichtet sich, uns Sicherheiten in abgedrückter Höhe zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligschaffen. Bestehen berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftragsgebers, steht uns gleiches Recht zu.
5.23.6. Vereinbarte Nebenleistungen Zahlungen sind grundsätzlich als Bar-, Bank- oder Postanweisungen zu erbringen. Wechselzahlungen und Scheck-Wechselzahlungen werden nur 10 Tage nach Rechnungsdatum unter Vorbehalt und unserer ausdrück- lichen Zusage angenommen. Diese gelten erst dann als Zahlung, wenn der- Wechsel vom Bezogenen eingelöst und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil so daß der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamWechsels zu unseren Gunsten bestehen bleibt.
5.43.7. ZahlungsanweisungenSpesen-, Schecks Zinsen und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommensonstige Finanzierungsbelastungen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen3.8. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenAuftraggeber kann nur bei anerkannten Gegenansprüchen auf- rechnen oder Zahlungen zurückhalten.
5.63.9. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass Unsere Gebietsvertreter haben keine oder geringere Kosten angefallen sindInkassovollmacht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Leasingraten 13.1 Rechnungen sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme – sofern nichts anderes vereinbart – innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligRechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich 13.2 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich auf das von Allane der Agentur benannte Konto und gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur uneingeschränkt über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
13.3 Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
13.4 Das vereinbarte Honorar ist zwischen den Parteien nach Projektfortschritt vereinbart: • 25 % des ausgewiesenen Endpreises als Akontozahlung für Konzeption, Planung, Arbeiten, Leistungen im Vertrag oder Vorfeld sowie Akontozahlungen an Locations und Dienst- leister direkt nach Vertragsunterzeichnung und gemäß Rechnungsstellung, • 25 % des ausgewiesenen Endpreises spätestens 4 Wochen (Zahlungseingang) vor Produktionsbeginn, • 40 % des ausgewiesenen Endpreises (Zahlungseingang) bei Produktionsbeginn, • 10 % des ausgewiesenen Endpreises sowie nach Vertragsunterzeichnung vom Kunden beauftragte Zusatzleistungen zehn Arbeitstage nach Stellung der Schluss- rechnung der Leistungen, welche über die Agentur in deren Namen abgewickelt wurden. Sollten die Zahlungen nicht zum vereinbarten Termin eingegangen sein, behält sich die Agentur vor, bereits erteilte Aufträge nach schriftlicher Androhung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung zu stornieren
13.5 Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die Agentur berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsoll- -zinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgenBasiszinssatz der Deutschen Bundesbank). Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.
13.6 Die Agentur ist im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart istFalle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungs- androhung weiter berechtigt, ein SEPA-Lastschriftmandat vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu erteilenverlangen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Für die Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlendes Schadensersatzes gilt die Regelung der Ziffer 7.2 dieser Bedingungen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.14.1 Die Teilnahmegebühren sind von IVAM in den Anmeldeunterlagen der jeweiligen Messeveranstaltung bzw. Fachkonferenz bzw. im E-Ticket-System gesondert ausgewiesen. Bei Messeveranstaltungen fallen Zuschläge u.a. für die Buchung von Xxxxxxxxxx und die Anmeldung von Mitausstellern (Mitaussteller definiert in Ziffer 14) an.
4.2 Die Teilnahmegebühr für einen Standardmessestand versteht sich zzgl. der gesetzlichen USt. sowie zzgl. eventueller Nebenkosten für Zusatzleistungen nach Ziffer 1.2 sowie ggf. sonstiger Verbrauchskosten (z.B. für Wasser-, Elektro-, Druckluft und Telekommunikationskosten der einzelnen Stände, die nicht von den Standardleistungen von IVAM abgedeckt sind). Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum Teilnahmegebühr für eine Fachkonferenz oder digitale Teilnahmen versteht sich zzgl. der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn gesetzlichen USt.
4.3 Nach Erhalt der Leasingzeit gemäß Teilnahmebestätigung und der Rechnung durch IVAM an den Kunden (nach Ziffer 3.1 dieser Bedingungen) wird die Teilnahmegebühr und Rechnungsstellung fälligggf. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung die Mitausstellergebühr sofort fällig.
5.24.4 Die Rechnungsstellung über sämtliche eventuell entstehende Zusatz- und Verbrauchskosten, wie z.B. zusätzliche Anschlüsse (Strom, Druckluft, etc.) und Zusatzmobiliar, erfolgt nach Ende der Veranstaltung. Vereinbarte Nebenleistungen sindDie Beträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil sofern dem Kunden die Berechnungsgrundlage transparent vorlag und sich auf dieser Grundlage der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamRechnungsbetrag nachvollziehen lässt.
5.44.5 Sofern eine Rechnung ein Zahlungsziel erhält, tritt der Verzug mit Ablauf des als Zahlungsziel genannten Tages ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch IVAM bedarf. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel Ab Eintritt des Verzugs werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt Unternehmer Zinsen in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenneun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und für Verbraucher in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz fällig.
5.64.6 Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen IVAM an Dritte ist ausgeschlossen. Die Frist für Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden gegen IVAM zulässig. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertrag mit IVAM stammt.
4.7 Beanstandungen der Rechnungen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung, schriftlich gegenüber IVAM erfolgen.
4.8 Sofern der Rechnungsversandt elektronisch erfolgt, stellt der Kunde sicher, dass er den gewählten Zugangskanal regelmäßig kontrolliert und die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird technischen Voraussetzungen zum Empfang auf 5 Kalendertage verkürztseiner Seite ordnungsgemäß funktionieren. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines LastschrifteinzugesSollten sich Änderungen bei dem gewählten Empfangskanal ergeben, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlenKunde dies IVAM unverzüglich mitzuteilen. Sofern IVAM aufgrund fehlender oder mangelhafter technischer Voraussetzungen und/oder aufgrund der Nichtmitteilung eines neuen Empfangskanals ein Schaden oder Mehraufwand entsteht, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindso ist der Kunde IVAM zum Ersatz verpflichtet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Messen Und Konferenzen
Zahlungsbedingungen. 5.16.1. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen Sämtliche Rechnungen von BOSCH REXROTH sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werdenanders schriftlich vereinbart, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst spätestens 30 Tage nach Zugang ohne Abzug bar- geldlos auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das eine von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung BOSCH REXROTH angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) Bankverbindung zu zahlen.
5.66.2. Die Frist für BOSCH REXROTH kann jedoch die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges Belieferung auch von Zahlung Zug um Zug (Pre- Notificationz.B. durch Nach- nahme oder Bank-Lastschriftverfahren) wird oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
6.3. BOSCH REXROTH ist berechtigt, Zahlungen auf 5 Kalendertage verkürztdie älteste fällige Forderung zu verrechnen.
6.4. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines LastschrifteinzugesBei Überschreitung der Zahlungsfrist ist XXXXX REXROTH berechtigt, hat der Leasingnehmer Schadensersatz Verzugszinsen in Höhe von EUR 5,-- neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz so- wie eine Kostenpauschale in Höhe von 40 Euro zu bezahlenverlangen. Die Geltendmachung eines weiterge- henden Schadens ist vorbehalten.
6.5. Kommt der KUNDE in Zahlungsverzug, wobei es ist XXXXX REXROTH berechtigt, auf alle fälligen und einre- defreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Bezahlung zu ver- langen. Ferner ist BOSCH REXROTH dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur ge- gen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Dieses Recht wird durch eine Stundung nicht ausgeschlossen.
6.6. Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen und Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisenKUN- DEN nur insoweit zu, dass keine als Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder geringere Kosten angefallen nach Rechtshängigkeit entscheidungsreif sind.
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Zahlungsbedingungen. 5.11. Sämtliche Zahlungen sind in € (EURO) ausschließlich an den Lieferer zu leisten.
2. Falls nicht anders angeboten / vereinbart, ist der Kaufpreis für Serien-Lieferungen zahlbar mit 2% Skonto innerhalb 10 Tagen sowie ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Für eventuelle Zahlungen mit Wechsel wird kein Skonto gewährt. Sonstige Leistungen, Werkzeuge und kostenpflichtige Musterungen sind, sofern nicht anders angeboten / vereinbart, zahlbar sofort netto Kasse bei Beauftragung.
3. Zahlungen aus dem Ausland müssen über das SEPA-Verfahren abgewickelt werden. Die Leasingraten gesamten Kosten des Zahlungsverkehrs sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fälligdurch den Besteller zu tragen, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligsofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5.24. Vereinbarte Nebenleistungen sindDie Zahlungsfrist / Skontofrist gilt als eingehalten, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil wenn der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen Zahlungseingang auf dem Konto des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamLieferanten zum Stichtag erfolgt.
5.45. ZahlungsanweisungenBei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet, sofern der Lieferer nicht einen höheren Schaden nachweist. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
6. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen, sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen7. Der Leasingnehmer hat XxxxxxBesteller kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenwenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.68. Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Darüber hinaus ist der Lieferer in diesem Fall berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zur verlangen sowie nach erfolglosem Ablauf einer angemessener Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindVertrag zurückzutreten.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats 9.1 Sofern nicht anders vereinbart verstehen sich die Verkaufspreise von Sempertrans sowie alle Angebote und Berechnungen als Nettobeträge in Euro.
9.2 Wertet nach dem Abschluss des Vertrags der Gegenwert des in einer anderen Währung als PLN ausgedrückten Preises um mehr als 5% im Voraus fälligVerhältnis zum Preis zum Tag des Abschlusses des Vertrags ab, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist Sempertrans berechtigt, Preise entsprechend anzupassen und Rechnungen mit dem höheren Preis auszustellen..
9.3 Im Falle unvorhersehbarer Preissteigerungen für Rohstoffe, Energie oder die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligProduktion hat Sempertrans das Recht, die Preise zum Liefertermin entsprechend anzupassen.
5.29.4 Die in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zu zahlen. Vereinbarte Nebenleistungen sindIn Übereinstimmung mit AGB 2 oben legt Sempertrans jede Rechnung gleich nach Lieferung ab Werk bzw. nach der als getätigt erachteten Lieferung ab Werk. Im Falle von Bestellungen, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil die den Gegenwert von 300.000,00 EURO übersteigen, gelten folgende Zahlungsbedingungen: zu bezahlen ist ein Vorschuss in Höhe von 10% der Leasingrate ausgewiesen werdenBestellung am Tag der Bestätigung der Bestellung, mit Rechnungsstellung fällig
5.340% der Bestellung am Tag des Beginns der Produktion. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamDer verbleibende Betrag ist binnen 30 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
5.49.5 Angestellte und Vertreter von Sempertrans sind nur dann zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt, wenn sie eine Inkassovollmacht besitzen. Zahlungsanweisungen, Schecks Vorauszahlungen und Wechsel Akontozahlungen werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommennicht verzinst.
5.5. 9.6 Jegliche Zurückbehaltung oder Aufrechnung durch den Kunden in Verbindung mit jeglichen Ansprüchen gegen Ansprüche von Sempertrans ist untersagt.
9.7 Der Kunde hat grundsätzlich Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane Sempertrans mitgeteilte Konto auf eigene Gefahr und Kosten zu überweisen.
9.8 Die Annahme von Wechseln anstelle von Zahlungen bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Sempertrans.
9.9 Falls sich der Kunde im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer Zahlungsverzug befindet, hat XxxxxxSempertrans das Recht, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt Verzugszinsen in Höhe von EUR 3,-- zzglmindestens 10% + 3-Monats EURIBOR pro Jahr zu verrechnen. Falls Sempertrans höhere Verzugszinsen aufgrund gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) Vorschriften zustehen oder falls Sempertrans höhere Zinsen aufgrund höherer Kreditkosten zahlen muss, hat Sempertrans das Recht, diese Zinsen zu zahlen.
5.6verrechnen. Die Frist für Außerdem hat der im Verzug befindliche Kunde alle Mahn- und Inkassospesen sowie alle Untersuchungs- und Informationskosten, die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer im Zusammenhang mit der Eintreibung der vom Kunden nicht bezahlten Beträge anfallen, zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindtragen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1. 3.1 Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist Zahlung hat entweder in bar oder mittels Bank- oder Postschecküberweisung binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligerfolgen.
5.23.2 Schecks werden grundsätzlich nur zahlungshalber angenommen und lediglich unter dem Vorbehalt der Deckung bzw. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen Einganges des Leasingnehmers sind unwirksamScheckgegenwertes gutgeschrieben.
5.4. Zahlungsanweisungen3.3 Abzüge für Postgebühren, Schecks Überweisungs- und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommenVersicherungsspesen sind unzulässig.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. 3.4 Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen1 % per Monat berechnet.
5.6. Die Frist 3.5 Zahlungen werden ungeachtet einer anderslautenden Widmung des Käufers stets zur Begleichung der ältesten Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
3.6 Für die Dauer des Verzuges des Käufers mit fälligen Rechnungsbeträgen, Verzugszinsen und/oder Diskontspesen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.
3.7 Befindet sich der Käufer mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 8 Tagen in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, für die Vorabinformation alle noch ausstehenden Lieferungen aus allen aufrechten Kontrakten Barzahlung vor Lieferung zu verlangen.
3.8 Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines LastschrifteinzugesKäufers gegen Forderungen des Verkäufers ist unzulässig.
3.9 Grundsätzlich fakturiert der Verkäufer ausschließlich in seiner Landeswährung.
3.10 Eine Fakturierung in anderen Währungen gilt nur dann als bedungen und vereinbart, hat wenn darüber eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer vorliegt.
3.11 Für den Fall der Leasingnehmer Schadensersatz Fakturierung in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindFremdwährung trägt der Käufer das Risiko der Währungsparität.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 5.14.1 Hypersoft wird die Leistungsvergütung entsprechend dem Vertrag in Rechnung stellen. Maßgeblich für die Auslegung von Willenserklärungen ist das Hypersoft Angebot. In Ermangelung eines Angebotes gilt die im Zeitpunkt der Bestellung allgemein gültige Preisliste von Hypersoft.
4.2 Hypersoft Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz der Hypersoft in Hamburg. Es sind Nettopreise zuzüglich den jeweils geltenden Zölle, Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben. Sie schließen Zusatzkosten, wie Versicherungen, Sonderverpackungen, Lieferkosten oder Reisekosten, nicht ein. Diese werden gesondert nach Vereinbarung oder nach den marktüblichen Preisen berechnet.
4.3 Vereinbarte Preise sind nur bindend, wenn die Leistung durch Hypersoft innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfüllt wird; bei späteren Leistungen gelten die im Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein gültigen Hypersoft-Listenpreise. Hypersoft behält sich das Recht vor, die allgemein gültige Preisliste jederzeit zu ändern.
4.4 Zahlungen sind am Tag des Rechnungserhaltes des Kunden fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats Bezahlung der Leistung hat im Voraus fälligVoraus, unabhängig vom Datum spätestens jedoch bei der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist Lieferung zu erfolgen, falls zu diesen Zeitpunkten die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung seit 14 Tagen vorliegt.
4.5 Alle Forderungen von Hypersoft werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten werden oder nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden eintritt. Ausstehende Lieferungen und Leistungen werden in diesen Fällen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung ausgeführt. Werden Vorauszahlungen vom Kunden nicht erbracht, ist Hypersoft berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind4.6 Bei länger als vier Wochen anhaltenden Zahlungsverzug des Kunden ist Hypersoft berechtigt, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht alle Leistungen gegenüber dem Kunden einzustellen und/oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamlaufende Verträge fristlos zu kündigen.
5.44.7 Soweit der Kunde in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag mit neun Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommenDies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behält sich Hypersoft vor.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane 4.8 Hypersoft hat im Vertrag Fall von Mehrarbeit, Mehrlieferungen oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werdenanderen Mehraufwendungen bzw. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgenMehrleistungen Anspruch auf eine entsprechende zusätzliche Vergütung. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit Rechnungslegung werden die Preise der betreffenden Vereinbaung und im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart istFall deren Ermangelung, ein SEPA-Lastschriftmandat die allgemein gültigen Preise der Hypersoft zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenGrunde gelegt.
5.64.9 Hypersoft ist berechtigt, eine Kaution für Mietgegenstände zu verlangen. Die Frist Höhe der Kaution beträgt den vertraglich vereinbarten Nettomietzins für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindsechs Monate.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Leasingraten 8.1 Alle Rechnungsbeträge sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate sofort ohne Abzug mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung Rech- nungseingang zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind8.2 Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer auf das Bankkonto der TEU, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil das auf der Leasingrate ausgewiesen werdenRechnung angegeben ist, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamzu leisten.
5.4. Zahlungsanweisungen8.3 Im Falle des Verzugs ist die TEU berechtigt, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt einen Zinssatz in Höhe von EUR 3,-- zzgl8 % über den Basiszinssatz der Deutschen Bun- desbank zu verlangen. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenGleichzeitig wird die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
5.68.4 Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann die TEU vom Vertrag zurücktreten, Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichter- füllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern.
8.5 Die Regelung in Ziffer 8.4 gilt ebenso bei Nichteinlösung von Schecks, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzver- fahrens gegen den Auftraggeber oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.
8.6 Beanstandungen zu Rechnungen der TEU sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
8.7 Die TEU ist dazu berechtigt, einen angemessenen Kosten- vorschuss zu verlangen.
8.8 Die TEU ist berechtigt, bei gestiegenen Gemein- und/oder Bezugskosten die Preise zu Beginn eines Monats zu erhöhen. Die Frist für Dies erfolgt durch schriftliche Anzeige, die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges 1 Monat (Pre- NotificationÄnde- rungsfrist) wird auf vor dem beabsichtigten Inkrafttreten abgesandt sein muss. Sollte die Preiserhöhung pro Vertragsjahr 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges% nicht übersteigen, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe Auftraggeber aus Anlass dieser Preiser- höhung kein besonderes Kündigungsrecht. Im Falle einer Preiserhöhung von EUR 5,-- mehr als 5 % pro Vertragsjahr ist der Auf- traggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ende der Änderungsfrist zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine kündigen. Anderenfalls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart.
8.9 Gegen Forderungen der TEU kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder geringere Kosten angefallen sindunbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 5.1. 5.1 Die Leasingraten monatlichen Raten werden für volle Monate berechnet und sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats Monats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die Die erste Leasingrate mit Monatsrate wird dabei gemäß Ziffer 4.1 nach Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag Vertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei zwei Wochen vor Fahrzeugübernahme dem zuletzt mitgeteilten Liefertermin nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. 5.2 Vereinbarte Nebenleistungen sindwerden, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate monatlichen Rate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung Zugang der entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig.
5.3. 5.3 Zahlungen des Leasingnehmers Kunden werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate monatliche Rate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers Kunden sind unwirksam.
5.4. 5.4 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. 5.5 Zahlungen des Leasingnehmers Kunden können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane Mobility Concept im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx Mobility Concept kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer Kunde hat XxxxxxMobility Concept, soweit im Leasingvertrag Vertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer Kunden ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- 3,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: EUR 3,573,57 Euro) zu zahlen.
5.6. 5.6 Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 einen Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Kunde Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- 15,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 17,85 Euro) zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer Kunden unbenommen bleibt bleibt, nachzuweisen, dass keine Mobility Concept kein oder geringere Kosten angefallen sindein geringerer Schaden entstanden ist.
5.7 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungsstellung hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsdatum gegenüber Mobility Concept schriftlich geltend zu machen. Mit Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als genehmigt.
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Samples: Leasing Agreement
Zahlungsbedingungen. 5.17.1. Die Leasingraten Zahlungen sind jeweils am Ersten auf das Konto von LUMEL zu leisten, frei von Bankspesen, Abzügen, Kosten und Auslagen, die durch die Annahme einer Bankgarantie, eines Kalendermonats Wechsels oder Schecks entstehen.
7.2. Wenn Zahlungen nicht rechtzeitig bezahlt werden, behält sich LUMEL das Recht vor: (im Voraus fällig) die Ausführung des Vertrages auszusetzen, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung(ii) dem KUNDEN Zinsen (1,5% pro Monat) in Rechnung zu stellen.
7.3. Davon abweichend Das Recht auf Verrechnung nach dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen.
7.4. Verzögert sich die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist Lieferung aus Gründen, die nicht von LUMEL zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung vertreten sind, werden die Zahlungen entsprechend dem zuvor vereinbarten Termin fällig.
5.27.5. Vereinbarte Nebenleistungen sindJeder Zahlungsverzug berechtigt LUMEL, soweit sie nicht ausdrücklich die Ausführung des Auftrages auszusetzen und bei einer Verspätung von mehr als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden60 Tagen den Vertrag durch schriftliche Erklärung zu kündigen. In einem solchen Fall werden alle Kosten für die ausgeführten Arbeiten und gelieferten Materialien sowie alle Schäden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksambei LUMEL entstehen können, dem KUNDEN in Rechnung gestellt.
5.47.6. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommenDas Datum der Zahlung ist das Datum des Eingangs der Forderungen auf dem Bankkonto von LUMEL.
5.57.7. Zahlungen Die Form der Entschädigung werden die unten angegebenen Vertragsstrafen sein:
7.7.1. Für die durch LUMEL verschuldete Kündigung des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder Vertrages durch eine der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt Parteien zahlt LUMEL dem KUNDEN eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenmaximal 10% des Vertragswertes.
5.67.7.2. Die Frist für Tritt der KUNDE aus Gründen, die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es LUMEL nicht zu einer vertreten hat, in irgendeiner Form vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines LastschrifteinzugesVertrag zurück, so hat der Leasingnehmer Schadensersatz KUNDE LUMEL eine Gebühr in Höhe von EUR 5,-- 10% des Vertragswertes und der Kosten der hergestellten Produkte, bestellten Materialien und nicht stornierbaren Dienstleistungen zu bezahlenzahlen. Die Parteien sollten eine Kostenaufstellung erstellen. Verweigert der KUNDE die Zusammenarbeit, wobei es erstellt XXXXX ein solches Protokoll und stellt dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisenKUNDEN auf dessen Grundlage eine Rechnung aus.
7.8. LUMEL hat das Recht, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindüber die hier festgelegten Vertragsstrafen hinaus Schadenersatz zu fordern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.14.1. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate Der Rechnungsbetrag wird mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung Rechnungslegung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung Zahlungen sind ohne jeden Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommenzulässig.
5.54.2. Die Zahlung der Leistungen der Leistungsträger erfolgt – sollte nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart worden sein – direkt an die Leistungsträger. Diese können eine angemessene Anzahlung fordern.
4.3. Gerät der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung an den Auftragnehmer oder den Leistungsträger oder mit sonstigen Leistungen in Verzug, so kann der Auftragnehmer entweder
4.3.1. auf Erfüllung des Vertrages bestehen und
4.3.1.1. die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen und sonstigen Leistungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf Auftraggebers aufschieben und
4.3.1.2. das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werdengesamte offene Entgelt fällig stellen und
4.3.1.3. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von EUR 3,-- zzgl9,2 % über dem Basiszinssatz (Unternehmerzinsen gemäß § 456 UGB) verrechnen oder
4.3.2. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären und
5.64.3.2.1. Die Frist das Entgelt für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürztsämtliche bislang erbrachten Leistungen fällig stellen und
4.3.2.2. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von EUR 5,-- 9,2 % über den Basiszinssatz (Unternehmerzinsen gemäß § 456 UGB) verrechnen. Unbenommen bleibt dem Auftragnehmer die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Der Auftragnehmer ist in solchen Fällen auch berechtigt, weitere Leistungen und die Weiterarbeit an allen laufenden Aufträgen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe der Gesamtauftragssumme abhängig zu bezahlenmachen. Sollte innerhalb von 14 Tagen die verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbracht sein, so ist er auch berechtigt, von diesem und von allen weiteren noch nicht erfüllten Vorgängen ganz oder teilweise zurück zu treten. Dies gilt auch, wenn nachträglich Umstände hervorkommen, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers zu mindern geeignet sind (vergleiche auch Punkt 2.4.).
4.4. Bereits erhaltene Vorauszahlungen werden bis zur Festsetzung einer allfälligen Entschädigungsleistung einbehalten. Außerdem ist der Auftragnehmer berechtigt, die Herausgabe sämtlicher auch noch nicht bezahlter Leistungen zu verlangen.
4.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus irgendeinem Titel Zahlungen zurück zu halten, insbesondere nicht wegen angeblich mangelhafter oder unvollständiger Leistung, angeblichen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen oder wegen sonstiger Bemängelungen welcher Art auch immer.
4.6. Die Aufrechnung des Auftraggebers mit etwaigen Gegenforderungen gegenüber dem Auftragnehmer ist jedenfalls unzulässig.
4.7. Im Falle der Säumnis des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, alle dem Auftragnehmer für die Verfolgung seiner Ansprüche entstandenen Kosten, insbesondere Mahn- und Interventionskosten, Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, wobei es einlangende Zahlungen zuerst auf die genannten Kosten, sodann auf die Zinsen und sonstigen Nebengebühren und erst zuletzt auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren angerechnet werden. Bei Säumnis werden weiters alle Zahlungsvereinbarungen und –konditionen außer Kraft gesetzt. Nach Zahlung der entstandenen Kosten werden die Zahlungen immer auf die älteste Forderung angerechnet.
4.8. Wurde eine Anzahlung vereinbart, so ist der Auftragnehmer vor deren vollständigem Einlangen nicht verpflichtet, mit Arbeiten zu beginnen.
4.9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit Teilzahlungen in ihm angemessen erscheinender Höhe zu begehren, sofern sich die Auftragsabwicklung über einen längeren Zeitraum erstreckt.
4.10. Bei der Rechnungslegung an Auftraggeber in anderen EU-Ländern wird die dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisenAuftragnehmer schriftlich übermittelte Umsatzsteueridentifikations-nummer (UID- Nummer) verwendet. Falls danach die steuerliche Zuordnung nicht möglich ist, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindhaftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die gegen ihn geltend gemachte Steuerpflicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1. 5.1 Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats Monats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. 5.2 Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate Leasing- rate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig.
5.3. 5.3 Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig voll- ständig gezahlte Leasingrate angerechnet. § 497 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. 5.4 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung Ver- einbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. 5.5 Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane Sixt im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx Sixt kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat XxxxxxSixt, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat Last- schriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- 3,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: EUR 3,573,57 Euro) zu zahlen.
5.6. 5.6 Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Pre-Notification) wird auf 5 Kalendertage fünf Ka- lendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen Rah- men eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- 5,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 5,95 Euro) zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine Sixt kein oder geringere Kosten angefallen sindein geringerer Schaden entstanden ist.
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Samples: Leasing Agreement
Zahlungsbedingungen. 5.11. Die Leasingraten LIZENZGEBÜHREN sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats jährlich im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellungfür das jeweilige VERTRAGSJAHR zu entrichten. Davon abweichend ist Die LIZENZGEBÜHREN für die erste Leasingrate ERSTPERIODE ergeben sich aus dem BESTELLFORMULAR und werden mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung GÜLTIGKEITSDATUM fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist Der Kunde gerät mit der Zahlung der LIZENZGEBÜHREN für die ERSTPERIODE in Verzug, wenn er diese nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem GÜLTIGKEITSDATUM bezahlt.
2. Bei einer Kündigung innerhalb der ERSTPERIODE oder nach deren Ablauf sind vom KUNDEN die vollen, bis zum Wirksamwerden der Kündigung anfallenden LIZENZGEBÜHREN zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach entrichten.
3. Für alle FOLGEPERIODEN erhält der Kunde innerhalb des der jeweiligen FOLGEPERIODE vorausgehenden Kalendermonats von FINMATICS eine den steuerlichen Anforderungen entsprechende Rechnung (die "JAHRESRECHNUNG"). Die LIZENZGEBÜHREN werden mit Zugang einer Rechnung der JAHRESRECHNUNG zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät mit der Zahlung der LIZENZGEBÜHREN in Verzug, wenn er diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der JAHRESRECHNUNG bezahlt.
5.24. Vereinbarte Nebenleistungen sindIm Falle der (i) Überlassung eines FINMATICS-MODULS mit höheren NUTZUNGSLIMITS gemäß Abschnitt 8.8.1 oder (ii) der Annahme eines vom Kunden gemäß Abschnitt 8.4 unterbreiteten Angebots ist FINMATICS berechtigt, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil LIZENZGEBÜHREN (für die LIZENZ und die ZUSATZFUNKTIONEN) in folgendem Ausmaß für das jeweilige VERTRAGSJAHR nachzuberechnen:
a) im Falle der Leasingrate ausgewiesen werdenÜberlassung eines FINMATICS- MODULS mit höheren NUTZUNGSLIMITS gemäß Abschnitt 8.1, ist FINMATICS berechtigt dem KUNDEN jene LIZENZGEBÜHREN in Rechnung zu stellen, die der KUNDE für die ÜBERSCHREITUNGSPERIODE und das nach der ÜBERSCHREITUNGSPERIODE verbleibende VERTRAGSJAHR für das ihm von FINMATICS gemäß Abschnitt 8.1 zur Nutzung überlassene FINMATICS-MODUL mit Rechnungsstellung fällighöheren NUTZUNGSLIMITS anteilig („pro rata“) zu zahlen hat;
5.3. Zahlungen b) im Falle einer Buchung weiterer Leistungen gemäß Abschnitt 8.8.4, ist FINMATICS berechtigt, dem KUNDEN die LIZENZGEBÜHR für das von ihm angeforderte FINMATICS-MODUL mit höheren NUTZUNGSLIMITS oder die von ihm zugebuchten ZUSATZFUNKTIONEN für den Zeitraum zwischen der Annahme der Bestellung durch FINMATICS und dem Ende des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamjeweiligen VERTRAGSJAHRS anteilig („pro rata“) in Rechnung zu stellen.
5.45. ZahlungsanweisungenFINMATICS verrechnet die Beträge gemäß Abschnitt 11.4.a) und 10.4.b) soweit möglich, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane in der JAHRESRECHNUNG für die nächste FOLGEPERIODE oder im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6Falle einer außerordentlichen Kündigung durch FINMATICS mit dem Kündigungszeitpunkt. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat Fälligkeit und Rechnungsfrist richtet sich nach den Bestimmungen der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindJAHRESRECHNUNG.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1Die Rechnungen lauten auf Euro. Uns steht es frei, die Rechnungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail) bereitzustellen. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend Rechnung ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlungsfrist beginnt ab dem Rechnungsdatum zu laufen. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärung der Verkäuferin in Verzug, wenn er bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht geleistet hat. Maßgeblich ist der Geldeingang auf dem Konto der Verkäuferin. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes, beispielsweise wegen Mängeln, ist zu 25ausgeschlossen. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme über dem Basiszinssatz der EZB berechnet. Die Zinsen sind nach Zugang einer Rechnung Berechnung sofort zur Zahlung fällig.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sindWeitergehende Ansprüche aus Ersatz eines Verzugsschadens bleiben unberührt. Der Verkauf erfolgt nur gegen bar, soweit sie Überweisung oder Lastschrifteinzug. Befindet sich der Käufer länger als 10 Tage im Verzug und/oder droht die Insolvenz des Käufers, ist die Verkäuferin berechtigt, noch nicht ausdrücklich fällige Forderungen mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen. Sind von der Grundregel (8 Tage) abweichende Valuten vereinbart oder fällige Forderungen gestundet, ist die Verkäuferin unter den vorgenannten Bedingungen zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der Käufer erkennt an, dass bei Verzug von mehr als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden10 Tagen, mit Rechnungsstellung fällig
5.3Zahlungsschwierigkeiten und/oder drohender Insolvenz ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt. Die Verkäuferin ist in diesen Fällen auch berechtigt, Barabdeckungen zu verlangen. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf an Handelsvertreter, die jeweils älteste mit der Verkäuferin in Vertragsbeziehungen stehen und an Vertreter der Verkäuferin wirken nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamschuldbefreiend.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum 3.1 Als Zahlung ist grundsätzlich nur der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist Eingang des vollen Betrages (inklusive allfälliger Umsatzsteuer) bei SANDOZ zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligverstehen.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind3.2 Bei Zahlungsverzug des KUNDEN oder einer seiner verbundenen Unternehmen oder sonstiger Konzernunternehmungen ist SANDOZ berechtigt, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamauch bereits bestätigte Lieferungen an den KUNDEN einzustellen.
5.43.3 SANDOZ ist berechtigt, sonstige Guthaben oder Gegenforderungen des KUNDEN gegen SANDOZ mit Forderungen, die SANDOZ oder eines seiner verbundenen Unternehmen oder sonstiger Konzernunternehmungen gegen den KUNDEN hat, ohne weitere Vereinbarung gegenzuverrechnen bzw. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommenmit ihnen einseitig aufzurechnen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. 3.4 Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren Kaufpreis ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- KUNDEN binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, wobei es dies auch im Falle von Gegenforderungen (z.B. für behauptete Mängel). Diesbezüglich verzichtet der KUNDE ausdrücklich auf ein Recht, seinen Kaufpreis auch nur teilweise einzubehalten, sowie auf ein allfälliges Wandlungsrecht.
3.5 Bei Zahlungsverzug ist SANDOZ berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe vom dann geltenden 3 Monats EURIBOR zuzüglich einem Aufschlag von 4 Prozentpunkten zu verlangen.
3.6 Die Annahme von Schecks, Wechsel, Zahlungsversprechen sowie der Übergang von Forderungen an Dritten erfolgen grundsätzlich nur zahlungshalber und nicht an Zahlungs statt. Der KUNDE haftet nach wie vor für den vollen Eingang des Kaufpreises gemäß Rechnung bei SANDOZ. Eventuelle Spesen, Kursverluste, Disagios gehen zu Lasten des KUNDEN.
3.7 Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist SANDOZ berechtigt, fällige Zahlungen im Wege eines SEPA-Lastschriftverfahrens einzuziehen. Für die Vorankündigung des Lastschriftverfahrens gilt eine Frist vor Fälligkeit der Rechnung, welche abhängig ist von der mit dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindKUNDEN individuell vereinbarten Zahlungsbedingung. Die Vorankündigung erfolgt jeweils mit Übermittlung der Saldenliste.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 5.11. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fälligDer Rechnungsbetrag ist, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.
5.22. Vereinbarte Nebenleistungen sindBei langfristigen Aufträgen oder bei einem höheren Auftragswert ist der Auftragnehmer, soweit sie nicht ausdrücklich sofern keine anderweitige Regelung getroffen ist, berechtigt, Zwischenrechnungen auszustellen oder Teilzahlungen zu verlangen. Bei Objekten über 25.564,59 werden von der Auftragssumme 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung Zwischenrechnung und 1/3 bei Standübergabe fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.43. Zahlungsanweisungen, Schecks und Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeiten angenommen. Erfolgt die Zahlung mit Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, so trägt der Besteller die Kosten der Diskontierung und Diskontspesen angenommenEinziehung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, hereingenommene Wechsel zu protestieren.
5.54. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist der Auftragnehmer berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens aber 3 % über den jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgenBundesbankdiskontsatz). Der Leasingnehmer hat XxxxxxAuftragnehmer ist nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart istvom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter Ziffer IX. 4.
5. Die Stornierung eines Auftrages bei Ausfall, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilenVerschiebung oder Absage der Messe erfolgt bis 8 Wochen vor Montagebeginn kostenneutral, ab 6 Wochen bis 21 Tage vor Montagebeginn berechnen wir 25% der Auftragssumme. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzglAbsage 10 Tage vor Montagebeginn 50% und ab dem 1. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenAufbautag 100% der Auftragssumme. Des weiteren behalten wir uns - aufgrund der aktuellen Situation - Preisänderungen bei etwaigen Transporten oder Materialbeschaffungen vor.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Zahlungsbedingungen. 5.14.1 Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fälligZahlung des Rechnungsbetrages ist vorbehaltlich nachfolgender Regelungen innerhalb von 21 Kalender- tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug wird nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gewährt. Die Zahlung von Versand- (Fracht, unabhängig vom Datum Zoll, Porto) und Verpackungskosten ist sofort nach Erhalt der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung Rechnung ohne Abzug fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages | 4.2 Wechsel und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- ohne Skontogewährung angenommen. Diskontspesen und Diskontspesen angenommen.
5.5sonstige Kosten trägt der Auftraggeber und sind sofort fällig. Zahlungen des Leasingnehmers | 4.3 Bei größeren Aufträgen können gemäß der geleisteten Arbeit entsprechende Zwischenrechnungen aufgestellt oder Teil- zahlungen gefordert werden. | 4.4 Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen sowie beson- derer Materialien sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen. | 4.5 Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. | 4.6 Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschrift bei uns erfolgt, als Zahlungseingang. | 4.7 Gerät der Auftraggeber mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. | 4.8 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.15.1 Es gilt § 16 VOB/X. Xxxxxx nach Annahme der Schlussrechnung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung (§ 14, Nr. Die Leasingraten 1 VOB/B) festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Auftraggeber und Auftragnehmer sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten.
5.2 Das Verlangen nach Berichtigung derartiger Fehler gilt nicht als Nachforderung im Voraus fälligSinne des § 16, unabhängig vom Datum Nr. 3 Abs. 2 VOB/B. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers aus §§ 812 ff BGB werden hierdurch nicht berührt. Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlung (§ 812 ff BGB) können wir uns nicht auf einen etwaigen Wegfall der RechnungsstellungBereicherung (§§ 818, Abs. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig3 BGB) berufen.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil 5.3 Bei Nutzungsbeginn der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf Gerüste sind die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder vereinbarten Zahlungen fällig. Diese betragen 75% der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform Auftragssumme nach Fertigstellung der Aufbauarbeiten (wenn nichts anderes vereinbart istwurde) und 25% der Rechnungssumme nach Abbau und Abtransport des Gerüstmaterials.
5.4 Zahlungen sind, ein SEPA-Lastschriftmandat wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt mit einer Frist von längstens 14 Tagen unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurück- behaltung, ohne Abzug zu erteilenleisten.
5.5 Bei Zahlungsverzug dürfen die Gerüste nicht mehr genutzt werden, welches jedoch keine Auswirkungen auf die Mietzeit hat. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt Zahlungsverzug sind wir auch zum Abbau des Gerüstes berechtigt, ohne dass die Zahlungsverpflichtung entfällt.
5.6 Bei Zahlungsverzug werden Kosten berechnet, die durch Kreditbeanspruchung bei den Geldinstituten entstehen und zwar in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
5.65.7 Wir sind grundsätzlich berechtigt, Sicherheiten zu verlangen und noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es Nach frucht- losem Verstreichen der von uns gesetzten Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat verlangen.
5.8 Bei Handelsgeschäften gilt der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindEigentumsvorbehalt bis zur letzten Zahlung auch bezüglich der Mahn u. Vollstreckungskosten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.15.1 Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Eingang der Rechnung, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar und an die von ASE vorgesehene Zahlstelle zu leisten.
5.2 Ist aus dem Land, aus dem die Zahlung zu erfolgen hat, ein Transfer der Zahlung zum Zeitpunkt der Fälligkeit unmöglich, so hat der Besteller dennoch den Gegenwert des geschuldeten Betrages termingemäß bei einer Bank in diesem Land einzuzahlen. Im Falle einer Kursverschlechterung der in nicht vereinbarter Währung ausgezahlten Beträge wird der Besteller diese durch Nachzahlung ausgleichen.
5.3 Bei verspäteter Zahlung kann ASE unbeschadet sonstiger Ansprüche von dem vereinbarten Fälligkeitstermin ab eine Verzinsung des ausstehenden Betrages in Höhe von 4% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder nach Xxxx von ASE der Europäischen Zentralbank, mindestens aber 8% jährlich, verlangen. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligGeltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
5.25.4 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder nur bezüglich solcher Forderungen Zurückbehaltungsrechte in angemessenem Umfang geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.5 Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierfähigkeit angenommen. Vereinbarte Nebenleistungen Steuern und Diskont- spesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.
5.6 Erhält ASE nach Vertragsabschluß Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die nach pflichtgemäßigem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst ihren Anspruch auf die jeweils älteste Gegenleistung zu gefährden, so kann ASE bis zum Zeitpunkt ihrer Leistung die Stellung geeigneter Sicherheiten binnen angemessener Frist oder Leistung bei Gegenleistung verlangen. Kommt der Besteller dem berechtigten Verlangen von ASE nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamrechtzeitig nach, so kann ASE vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen. 5.14.1. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt, ohne Abzug fällig, falls auf der Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Als Rechnungserhalt gilt der Tag der Zustellung der Zahlungsanforderung respektive Rechnung bzw. bei postalischer Nichtzustellbarkeit der Tag der Hinterlegung am Postamt. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn der Auftragnehmer über den gesamten Rechnungsbetrag verfügen kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Mahnkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.2. Diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel, sowie Schecks werden ausschließlich nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber und gegen vollen Spesenersatz angenommen. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung mit der Gutschrift als Zahlung.
4.3. Gegen den Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung ist keine Aufrechnung möglich, ganz gleich aus welchem Rechtsgrunde. Desgleichen kann kein Zurückbehaltungsrecht vom Auftraggeber ausgeübt werden.
4.4. Bei Aufträgen mit einem Netto-Warenwert von unter EUR 150,00 wird je Auftrag, Lieferung und Rechnungsnummer ein Mindermengenzuschlag von EUR 15,00 berechnet. Post-, Bahn- und Expresslieferungen erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Der Auftragnehmer ist berechtigt Mindestabnahmen festzulegen.
4.5. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fälligGeltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche wird dadurch nicht ausgeschlossen. Zahlungsverzug tritt mit dem Tag der Fälligkeit ein und bedarf keiner gesonderten schriftlichen Mahnung. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, unabhängig welche die Annahme rechtfertigen, dass die Kreditwürdigkeit des Auftragsgebers gemindert wird, haben die sofortige Fälligkeit sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers zufolge. Darüber hinaus steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die Weiterbelieferung einzustellen, andere Zahlungsbedingungen festzulegen, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder vom Datum der RechnungsstellungVertrag zurückzutreten bzw. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligverlangen.
5.24.6. Vereinbarte Nebenleistungen sindBei Teilzahlungen führt der Verzug auch nur einer Teilzahlung zum Terminverlust, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil sodass der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamgesamte noch offene Betrag sofort fällig wird.
5.44.7. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen Einsprüche gegen die Rechnungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet Auftragnehmers müssen schriftlich binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum beim Auftragnehmer eingebracht werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag Andernfalls gilt die in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenRechnung gestellte Forderung als anerkannt.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats 11.1 Soferne nicht schriftlich Anderslautendes vereinbart wurde, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge und/oder Gegenrechnung in der in der Rechnung angegebenen Währung zu leisten.
11.2 Wird im Voraus fälligangegebenen Zeitraum nicht vollständig Zahlung geleistet, unabhängig gilt der Käufer von Gesetzes wegen als in Zahlungsverzug und hat auf den ausstehenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. vom Datum Tag des Beginns des Zahlungsverzugs bis zur vollständigen Bezahlung der RechnungsstellungRechnung zu bezahlen. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn Übersteigt der Leasingzeit handelsrechtliche gesetzliche Zinssatz 10 %, hat der Käufer den handelsrechtlichen gesetzlichen Zinssatz (gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige der anzuwendenden Bestimmung im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist österreichischen UGB/Unternehmensgesetzbuch) zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligbezahlen.
5.211.3 Der Käufer hat IMCD die tatsächlich entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, einschließlich Anwaltskosten, zu ersetzen, welche auf Grund der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang oder der nicht zeitgerechten Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Käufer entstehen, wobei der Käufer in jedem Fall verpflichtet ist, für jeden solchen Fall der Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung IMCD zumindest die außergerichtlichen Kosten in Höhe von 15 % des ausstehenden Betrages bzw. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie das Mindestausmaß von EUR 125,- zu ersetzen.
11.4 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 6.3 und Artikel 6.4 sind Reklamationen betreffend die Rechnungslegung nur innerhalb der Zahlungsfrist zulässig. Reklamationen sind schriftlich zu erstatten. Reklamationen führen nicht ausdrücklich als Bestandteil zu einer Aussetzung der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fälligZahlungsverpflichtung des Käufers.
5.3. 11.5 Unabhängig von allfälligen anderslautenden Anweisungen des Käufers werden geleistete Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamgerichtlichen Kosten, die außergerichtlichen Inkassokosten und anfallende Zinsen angerechnet und danach auf ausstehende Kapitalbeträge, beginnend mit der ältesten Schuld.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen11.6 Der Käufer kann an IMCD zahlbare ausstehende Beträge nicht gegen eigene Forderungen gegenüber IMCD aufrechnen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform 5.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilenist der Kaufpreis Zug um Zug mit der Übergabe des Kaufgegenstandes fällig und innerhalb von 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Nichtteilnahme Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5.2 Für Sonderanfertigungen, x.x. Xxxxxxxxxxxxx, die von katalogmäßigen Anfertigungen abweichen, und für Aufträge über Standardartikel, deren Wert netto EUR 10.000,- übersteigt, gilt folgende Zahlungsbedingung als vereinbart: 30% des Auftragswertes bei Auftragserteilung 30% des Auftragswertes bei Fertigmeldung jedoch vor Auslieferung 30% des Auftragswertes bei Rechnungsausstellung 10% des Auftragswertes 30 Tage nach Rechnungsdatum, jeweils zzgl. anteiliger MwSt.
5.3 Bei Sondermaschinen wird eine abweichende Zahlungsweise schriftlich festgelegt.
5.4 Schecks werden nur zahlungshalber hereingenommen. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.
5.5 Der Besteller kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt 31. Tage nach Fälligkeit in Verzug. In diesem Fall werden - ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf - unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von EUR 3,-- zzgl5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines LastschrifteinzugesIst der Besteller Unternehmer, hat der Leasingnehmer Schadensersatz so werden Zinsen über in Höhe von EUR 5,-- 9%- Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 € berechnet.
5.6 Ist der Besteller Unternehmer, ist die Zurückhaltung von Zahlungen nur bei unbestrittenen, rechtlich festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie bei Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis wegen einer etwaigen Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes oder bei Fertigstellungskosten zulässig, ebenso die Aufrechnung mit solchen. Im Falle von Mängelbeseitigungskosten oder Fertigstellungsmehrkosten aus demselben Vertragsverhältnis steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der einbehaltene Betrag nicht im angemessenen Verhältnis zu bezahlenden Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
5.7 Bestehen nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisensoweit dieser Unternehmer ist, dass keine so können wir nach unserer Xxxx entweder Barzahlung aller offenen Forderungen einschließlich Wechselforderungen oder geringere Kosten angefallen sindSicherheiten vor Lieferung verlangen. Bevor dieses Verlangen nicht erfüllt ist, sind wir zur weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag nicht verpflichtet oder auch berechtigt, ohne Verpflichtung zu Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten.
5.8 Bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Bestellers, soweit dieser Unternehmer ist, ist die Kaufpreisforderung in voller Höhe sofort fällig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.13.1 Skontierungsfristen und Zahlungsziele beginnen mit Eingang der Rechnung. Werden oder sind keine Angaben gemacht, gilt für alle Zahlungen § 16 der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B), DIN 1961, in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
3.2 Soweit keine Vorauszahlungen vereinbart sind, ist die Zahlung bzw. die Schlusszahlung für die Leistungen von „cooltecc energy“ mit Abnahme fällig. Findet keine Abnahme statt tritt die Fälligkeit mit der Mitteilung über die Fertigstellung ein.
3.3 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind.
3.4 Das Recht der Zurückbehaltung aus jeglichem Rechtsgrund besteht nur, sofern Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Übrigen entsteht die Zahlungsverpflichtung unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge.
3.5 „cooltecc energy“ ist zur Entgegennahme von Xxxxxxxx nicht verpflichtet; etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Auf- traggebers.
3.6 Alle Forderungen von „cooltecc energy“ werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen schuldhaft nicht eingehalten oder nach Abschluss des Vertrages Um- stände bekannt werden, die nach Ansicht von „cooltecc energy“ geeignet sind, die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers zu mindern. „cooltecc energy“ ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder sonstige Sicherheiten auszuführen. Weiter kann „cooltecc energy“ dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Zahlung setzen und im Falle des erfolglosen Ablaufs vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum gesetzlichen Bestim- mungen über die Entbehrlichkeit der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligFriststellung bleiben unberührt.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind3.7 Bei Zielüberschreitung werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen einschließlich Provision für kurzfristige Kredite be- rechnet, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil mindestens aber Zinsen in der Leasingrate ausgewiesen werdenHöhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz und wenn kein Verbraucher beteiligt ist, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamZinsen von 8 % über dem Basiszinssatz.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen3.8 Die Annahme einer Schlusszahlung hat keine Ausschlusswirkung hinsichtlich weiterer berechtigter Forderungen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform 1) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilenliefert PROMECON ausschließlich gegen Vorkasse.
2) PROMECON stellt ihre Leistungen in Rechnung. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe Rechnungen müssen hinsichtlich ihres Mindestinhaltes den steuerlichen Vorschriften der Europäischen Union und, falls solche nicht existieren, denen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen und sind innerhalb von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
5.63) Der Käufer ist verpflichtet, von PROMECON gelegten Rechnungen nach Erhalt zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich oder per Telefax bei PROMECON anzuzeigen. Die Frist für Als unverzüglich gilt die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges Anzeige, wenn sie innerhalb von acht (Pre- Notification8) Werktagen ab dem Rechnungsdatum erfolgt, maßgeblich ist der Eingang der Anzeige bei PROMECON. Eine Beanstandung der Rechnung durch den Käufer setzt nur dann eine erneute Zahlungsfrist gemäß Satz 2 in Lauf, wenn sie den dort aufge- führten Mindestinhalt der Rechnung betreffen.
4) wird auf 5 Kalendertage verkürztBei Überschreiten der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines LastschrifteinzugesFalls der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät, hat der Leasingnehmer Schadensersatz kann PROMECON Zinsen in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlenneun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bun- desbank verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt PROMECON vorbehalten. Für die zweite und jede weitere Mahnung berechnet PROMECON jeweils eine Gebühr von 40,00 EUR. Die Kosten der Rechtsverfol- gung trägt der Käufer.
5) PROMECON ist berechtigt, wobei ihre Zahlungsansprüche gegen den Käufer zum Zwecke des Factorings an Dritte abzutreten, ohne dass es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisenhierfür einer Einwilligung des Käufers bedarf.
6) Erlangt PROMECON Kenntnis von Umständen, dass keine die auf eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, insbesondere wenn der Käufer fällige Forderungen nicht bezahlt, ist PROMECON nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Einzelanfertigungen kann PROMECON den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelun- gen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
7) Im Fall der Insolvenz oder geringere Kosten angefallen sindder Zahlungsunfähigkeit oder des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Ver- mögen des Käufers ist PROMECON berechtigt, sofort von allen noch nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten.
8) Bestehen aus der Geschäftsbeziehung offene Zahlungsansprüche, so kann PROMECON weitere Warenlieferungen verwei- gern, bis der Käufer die fälligen Zahlungen geleistet hat.
9) Der Käufer ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenan- spruch auf demselben Vertrag beruht, Zurückbehaltungsrechte wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen innerhalb der Geschäftsbeziehung werden ausgeschlossen.
10) Eine Abtretung von Ansprüchen seitens des Käufers gegen PROMECON an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung von PROMECON zulässig.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.14.1. Zahlungen haben innerhalb einer Woche nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug an AVL DiTEST zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes festgelegt ist. Dasselbe gilt für Rechnungsbeträge, die über die ursprüngliche Abschlusssumme durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen entstehen: sie sind unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen innerhalb einer Woche fällig, sofern für die Nachlieferung keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart worden sind.
4.2. Die Leasingraten auf der Rechnung angegebene Zahlungsbedingung bezieht sich auf das in der Rechnung angegebene Rechnungsdatum.
4.3. Wenn sich aus Gründen, die nicht von der AVL DiTEST zu vertreten sind, die Lieferung und/oder Montage bzw. Inbetriebnahme verzögert, so sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats die Zahlungen dennoch so zu leisten, als ob die vorstehenden Lieferungen/Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt stattgefunden hätten.
4.4. Bei Nichteinhaltung früherer Zahlungsverpflichtungen oder Verschlechterung in der Vermögenslage des Bestellers ist AVL DiTEST berechtigt, unabhängig von abweichenden ursprünglich getroffenen Vereinbarungen vom Kunden Vorleistung oder die Stellung von Sicherheiten zu verlangen.
4.5. Eine vereinbarte Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Bei Bezahlung mit Scheck ist der Tag des Posteingangs bei AVL DiTEST Stichtag für die Prüfung bei Skonto Abzug.
4.6. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt AVL DiTEST, Verzugszinsen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und den weiteren gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.
4.7. Ein Skontoabzug beim Rechnungsausgleich ist nur im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang Falle einer Rechnung zur Zahlung fälliggesonderten Vereinbarung zulässig.
5.24.8. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos Bankeinzug wird ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgenüber SEPA-Basislastschrift durchgeführt. Der Leasingnehmer hat XxxxxxKunde kann innerhalb von acht Wochen, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart istbeginnend mit dem Belastungsdatum, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilendie Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenunbegründeten Rücklasten behält sich AVL DITEST vor, die entstandenen Kosten einzufordern.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Leasingraten 8.1 Alle Rechnungsbeträge sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate sofort ohne Abzug mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung Rech- nungseingang zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind8.2 Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer auf das Bankkonto der TEU, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil das auf der Leasingrate ausgewiesen werdenRechnung angegeben ist, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamzu leisten.
5.4. Zahlungsanweisungen8.3 Im Falle des Verzugs ist die TEU berechtigt, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt einen Zinssatz in Höhe von EUR 3,-- zzgl9 % über den Basiszinssatz der Deutschen Bun- desbank zu verlangen. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenGleichzeitig wird die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
5.68.4 Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann die TEU vom Vertrag zurücktreten, Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichter- füllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern.
8.5 Die Regelung in Ziffer 8.4 gilt ebenso bei Nichteinlösung von Schecks, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzver- fahrens gegen den Auftraggeber oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.
8.6 Beanstandungen zu Rechnungen der TEU sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
8.7 Die TEU ist dazu berechtigt, einen angemessenen Kosten- vorschuss zu verlangen.
8.8 Die TEU ist berechtigt, bei gestiegenen Gemein- und/oder Bezugskosten die Preise zu Beginn eines Monats zu erhöhen. Die Frist für Dies erfolgt durch schriftliche Anzeige, die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges 1 Monat (Pre- NotificationÄnde- rungsfrist) wird auf vor dem beabsichtigten Inkrafttreten abgesandt sein muss. Sollte die Preiserhöhung pro Vertragsjahr 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges% nicht übersteigen, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe Auftraggeber aus Anlass dieser Preiser- höhung kein besonderes Kündigungsrecht. Im Falle einer Preiserhöhung von EUR 5,-- mehr als 5 % pro Vertragsjahr ist der Auf- traggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ende der Änderungsfrist zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine kündigen. Anderenfalls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart.
8.9 Gegen Forderungen der TEU kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder geringere Kosten angefallen sindunbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen. 5.14.1. Die Leasingraten Sämtliche Rechnungen sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 unverzüglich nach Erhalt und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es wird eine davon abweichende schriftliche Vereinbarung im Kaufvertrag getroffen. Zahlungen werden zuerst auf Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet.
5.24.2. Vereinbarte Nebenleistungen sindDer Vertrag gilt erst dann als erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen bezahlt ist. Dementsprechend erfolgt die Übermittlung der Fahrzeugpapiere Zug um Zug nach Zahlung des Kaufpreises samt allfälliger Nebenspesen.
4.3. Bei der Verzögerung der Zahlung durch den Händler werden Verzugszinsen in Höhe von 12 (zwölf) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank verrechnet. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend. Weiters wird die Bezahlung sämtlicher Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, vereinbart. Der Händler ist nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werdenberechtigt, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht zurückzuhalten oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamaufzurechnen.
5.44.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber ohne Gewähr für Protest sowie nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen angenommenwerden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.
5.54.5. Zahlungen Im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder Händlers ist der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag Lieferant berechtigt eine Sicherheitsleistung in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in der Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer eines durchschnittlichen Monatsumsatzes (derzeit brutto: EUR 3,57Bemessungsgrundlage sind die letzten 12 Monate vor Insolvenzeröffnung) zu zahlenfordern. Wird diese Sicherheitsleistung nicht binnen 14 Tagen nach Einlangen der Aufforderung beim insolventen Vertragspartner geleistet, ist der Lieferant berechtigt vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten. Im Fall der Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse (oder einer vergleichbaren gerichtlichen Entscheidung) ist der Lieferant zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Samples: Liefervertrag
Zahlungsbedingungen. 5.14.1 Wenn nicht anders vereinbart sind alle Rechnungen innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von acht Tagen, bei 100 %-iger Vorauszahlung oder bei Lieferung per Nachnahme werden, soweit der Besteller nicht mit der Begleichung von Warenforderungen in Verzug ist, 2 % Skonto gewährt.
4.2 Nach Ablauf der in Punkt 4.1 vereinbarten Frist befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug. Während des Verzuges hat der Besteller die Schuld mit acht Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten Geltendmachung eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellungnachweislich höheren Verzugschadens bleibt vorbehalten. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Für jede Mahnung werden fünf Euro in Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgengestellt. Der Leasingnehmer hat XxxxxxBesteller ist bei Auftragserteilung verpflichtet, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat genaue Auskunft über Rechtsform und gesetzliche Vertretung seines Unternehmens zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren Ist die Auskunft unvollständig oder unklar, ist der Besteller verpflichtet, die durch die Einholung von Auskünften aus dem Handelsregister und/oder Gewerberegister entstehenden Kosten zu tragen, und zwar unabhängig vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenEintritt des Verzuges.
5.64.3 Sofern über den Besteller mit dem noch keine Geschäftsverbindung bestand, keine zufriedenstellende Kreditauskunft erteilt wird, Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers bestehen oder der Lieferant schon einmal einen Mahnbescheid beantragen mußte, ist der Lieferant berechtigt, volle Vorauszahlung des Bruttobestellwertes zu verlangen.
4.4 Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers ein, so kann der Lieferant Vorauszahlung innerhalb angemessener Frist fordern und die Leistung bis zur Erfüllung verweigern. Die Frist für die Vorabinformation In beiden Fällen (4.4 und 4.5) ist der Lieferant berechtigt, bei Weigerung des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird Bestellers oder fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.5 Bei Nichtabnahme des Auftrags, insbesondere bei Unterlassung einer Mitwirkungshandlung, bei nicht rechtzeitiger Fertigungsfreigabe der Textkorrekturen nach Fristablauf, ist der Besteller unbeschadet etwaiger weitergehender Rechte aus § 642 BGB verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
4.6 Der Besteller kann nur mit vom Lieferanten anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sinddemselben Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Lieferbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Leasingraten 13.1 Rechnungen sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme – sofern nichts anderes vereinbart – innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligRechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich 13.2 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich auf das von Allane der Agentur benannte Konto und gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur uneingeschränkt über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
13.3 Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
13.4 Das vereinbarte Honorar ist zwischen den Parteien nach Projektfortschritt vereinbart: • 25 % des ausgewiesenen Endpreises als Akontozahlung für Konzeption, Planung, Arbeiten, Leistungen im Vertrag oder Vorfeld sowie Akontozahlungen an Locations und Dienstleister direkt nach Vertragsunterzeichnung und gemäß Rechnungsstellung, • Rechnungsstellung, • 25 % des ausgewiesenen Endpreises spätestens 4 Wochen (Zahlungseingang) vor Veranstaltungsbeginn, • 40 % des ausgewiesenen Endpreises (Zahlungseingang) bei Veranstaltungsbeginn, • 10 % des ausgewiesenen Endpreises sowie nach Vertragsunterzeichnung vom Kunden beauftragte Zusatzleistungen zehn Arbeitstage nach Stellung der Schlussrechnung der Leistungen, welche über die Agentur in deren Namen abgewickelt wurden. Sollten die Zahlungen nicht zum vereinbarten Termin eingegangen sein, behält sich die Agentur vor, bereits erteilte Aufträge nach schriftlicher Androhung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung zu stornieren
13.5 Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die Agentur berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgenBasiszinssatz der Deutschen Bundesbank). Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.
13.6 Die Agentur ist im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart istFalle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, ein SEPA-Lastschriftmandat vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu erteilenverlangen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Für die Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlendes Schadensersatzes gilt die Regelung der Ziffer 7.2 dieser Bedingungen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen 2.1 Verkaufsrechnungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werdennichts anderes vereinbart, zahlbar nach Rechnungserhalt innerhalb von 8 Tagen mit Rechnungsstellung fällig
5.32 % Skonto oder 21 Tagen netto Kasse. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnetDie Skontogewährung entfällt, wenn ältere, fällige Rechnungen offenstehen. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers Alle sonstigen Rechnungen, insbesondere für Mieten, Montage und Reparaturen, Seminare usw. sind unwirksamsofort ohne Abzug zu bezahlen.
5.42.2 Wenn die Zahlung nicht bei Fälligkeit erfolgt, sind bei Geschäften mit einem Unterneh- mer ab Fälligkeit Zinsen und Provisionen zu bezahlen, welche unsere Bank für unge- deckte Kredite fordert, mindestens aber Zinsen i.H.v. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen9 Prozentpunkten über dem Basis- zinssatz. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzglGeschäften mit Verbrauchern sind für fällige Zahlungen ab Verzugseintritt Zinsen i.H.v. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
5.62.3 Gegenüber Privatkunden werden die gesetzlich pauschalierten Mahnkosten geltend ge- macht. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz Von Geschäftskunden kann Xxxxxx zudem einen Verzögerungsschadensersatz in Höhe von mindestens EUR 5,-- zu bezahlen40,00 verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmach- ung eines höheren Verzugsschadens bleibt Schwab gegenüber Verbrauchern wie Unter- nehmern vorbehalten.
2.4 Wechsel unseres Vertragspartners werden nicht ohne besondere Vereinbarung, wobei bei be- sonderer Vereinbarung, nur zahlungshalber hereingenommen. Diskont, Stempelsteuer und sonstige Spesen trägt unser Vertragspartner. Bei Wechsel oder Schecks wird keine Verpflichtung für rechtzeitige Vorzeichnung oder Protesterhebung übernommen.
2.5 Die Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist ausgeschlossen, es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisensei denn, dass keine die Gegen- ansprüche unseres Vertragspartners sind unbestritten, entscheidungsreif oder geringere Kosten angefallen rechts- kräftig festgestellt. Ausgenommen von diesem Aufrechnungsverbot sind Ansprüche des Vertragspartners von Mängelbeseitigungs- und Fertigstellungskosten aus einem Werk- vertrag, selbst wenn diese nicht unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.6 Die Abtretung gegen uns bestehende Ansprüche ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche eines Vollkaufmanns, für die das Abtretungsverbot des § 354a HGB gilt.
2.7 Gerät unser Vertragspartner mit einer Zahlung in Rückstand, oder werden uns Umstän- de bekannt, die auf eine vorhandene oder bevorstehende Zahlungsunfähigkeit schließen lassen (Wechsel- und Scheckproteste, Pfändungen u.ä.), werden unsere sämtlichen For- derungen aus bewirkten Leistungen nach einer Mahnung mit angemessener Frist- setzung bei Fristablauf sofort fällig. Auch steht uns das Recht zu, nach Xxxxxxxxxxx von den noch schwebenden Verträgen zurückzutreten. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstände sind sofort auf Kosten unseres Vertragspartners herauszugeben. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
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Zahlungsbedingungen. 5.1(1) Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fälligBei Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewährt der Auftragnehmer 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag, unabhängig vom Datum jedoch, sofern in der RechnungsstellungRechnung ausgewiesen, ohne Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten sowie das ARA-Lizenzentgelt. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 Wechsel und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- zahlungshalber angenommen, sofern das Geldinstitut die Annahme bestätigt hat. Refinanzierungskosten und Diskontspesen angenommenSpesen trägt der Auftraggeber. Diese sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Bei Wechsel, Schecks oder Überweisungen ist jener Tag maßgeblich, mit dem das Geldinstitut die Gutschrift für den Auftragnehmer vornimmt.
5.5(2) Bei Bereitstellung großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann der Auftragnehmer hierfür Vorauszahlungen verlangen.
(3) Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Zahlungen Allenfalls daraus entstehende, weitere Folgen (z. B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten des Leasingnehmers können Auftraggebers.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart Sinne des HGB ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenstehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation (5) Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen gesamten, sondern lediglich eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindangemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
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Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats 6.1 Soweit im Voraus fälligAngebot von FREWITT nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist, unabhängig vom Datum gelten folgende Zahlungsbedingungen: - 30 % des Gesamtbetrags des Kaufauftrags des Käufers sind netto innerhalb von 10 Tagen ab Bestätigung des Auftrags durch FREWITT zahlbar - 30 % sind spätestens 1 Woche vor dem bestätigten Lieferdatum zahlbar; die Nettozahlung ist 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig - 40 % sind mit der Rechnungsstellung. Davon abweichend Endrechnung zahlbar, die Nettozahlung ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig Verspätete Zahlungen bringen das Projekt zum Stillstand und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligverlängern das Lieferdatum.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind6.2 Bei Exporten behält FREWITT sich das Recht vor, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werdenein unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv zu verlangen, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamdas von einer erstklassigen Schweizer Bank ausgestellt sein muss.
5.4. Zahlungsanweisungen6.3 Der Kunde hat die Zahlungen an FREWITT ohne Abzüge wegen Nachlässen, Schecks Kosten, Steuern und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommenGebühren jeglicher Art vorzunehmen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder 6.4 Nach Ablauf der jeweiligen in der Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt genannten Zahlungsfrist schuldet der Kunde ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von EUR 3,-- zzgl6 % p.a. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenzuzüglich Bearbeitungsgebühren. Davon unberührt bleibt der Ersatz weiterer Schäden. Bei Zahlungsverzug ist FREWITT berechtigt, alle weiteren Lieferungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und jegliche Mängelbeseitigung auszusetzen.
5.66.5 Zahlungen dürfen nicht zurückgehalten werden, insbesondere nicht bei verspäteter Lieferung oder bei Beanstandungen. Die Frist für Forderungen von FREWITT dürfen nicht mit eventuellen Gegenforderungen des Kunden aufgerechnet werden.
6.6 Bei Zahlungsverzug behält FREWITT sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorabinformation übergebenen Waren gemäss Art. 214, Absatz 3 des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindSchweizerischen Obligationenrechts zurückzufordern.
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Zahlungsbedingungen. 5.1. 4.1 Die Leasingraten nach dem Vertrag geschuldeten Zahlun- gen sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats für den ersten Nutzungszeitraum (Mindest- vertragsdauer) im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellungzu Beginn des Vertrags- monats (bzw. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit bei Halb-/jährlicher Zahlungsweise: zu Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung des Vertragshalbjahrs bzw. Vertragsjahrs) zur Zahlung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% Für alle künftigen Verlängerungs- zeiträume sind die geschuldeten Zahlungen bei Abschluss Beginn eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung Verlängerungszeitraums zur Zahlung fällig.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind4.1.1 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, soweit sie wenn die geschuldete Zahlung nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksaminner- halb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt bei ACA- TO eingegangen ist.
5.44.2 Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von ACATO nur mit unbestrittenen, oder rechtskräf- tig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden Ein Zu- rückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommenwegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder 4.3 Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungs- abhängige Entgelte, sind nach Erbringung der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) Leis- tung zu zahlen.
5.64.4 Die Umsatzsteuer wird gesondert mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb einer Berech- nungsperiode der Umsatzsteuersatz geändert, gel- ten die Zeiträume mit den jeweils geltenden Um- satzsteuersätzen als getrennt vereinbarte Berech- nungsperioden.
4.5 Der Auftraggeber stimmt gemäß §14 (1) UStG der elektronischen Abrechnung zu. ACATO ist berechtigt elektronische Rechnungen als PDF- Dokumente zu erstellen, die den jeweiligen steuer- rechtlichen Vorschriften (§14 UStG) genügen, wobei eine elektronische Signatur dafür nicht erforderlich ist. Jeder Rechnungsversand wird bei ACATO elekt- ronisch dokumentiert.
4.6 Der Versand von Rechnungen via E-Mail ist zulässig. Erfolgt der Versand einer Rechnung via E-Mail, gilt diese als zugegangen, wenn sie den Mail-Server des Kunden erreicht hat.
4.7 Für jede nicht eingelöste beziehungsweise zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde die ACA- TO entstehenden Kosten, mindestens aber 25 Euro, zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn er das Kosten auslösende Ereignis nicht zu vertreten hat.
4.8 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen schriftlich geltend zu machen. Die Frist Unterlassung rechtzeitiger Einwen- dungen gilt als Genehmigung. Für den Fall, dass nur Teile einer Rechnung streitig sein sollten, ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, den unstreitigen Teil der Rechnungssumme zu zahlen.
4.9 Behauptet ein Kunde, dass ihm berechnete Entgelte nicht von ihm oder Dritten verursacht wor- den sind, für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzter einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, ACATO hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt lediglich nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
4.10 ACATO ist berechtigt, die auf Grundlage des Vertrages über die Inanspruchnahme von Leis- tungen des Leistungsportfolios "Cloud Telefonanla- ge" zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkos- ten anzupassen, die für die Preisberechnung der jeweiligen Leistungen des Leistungsportfolios "Cloud Telefonanlage" maßgeblich sind.
4.10.1 Die Vergütungsanpassungen können auch gesondert für die jeweiligen Vertragsbestandteile (Teile I bis V dieser AGB) vorgenommen werden.
4.10.2 Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für die Bereitstellung und Nutzung der Virtuellen Telefonanlage (z. B. für Dienstleister, Carrier, Rechenzentrum, technischer Service, Ver- bindungsentgelte), Kosten für Hardwarelieferanten, Frachtkosten, Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT- Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen) sowie hoheitlich auferlegte Gebühren, Auslagen und Bei- träge.
4.11 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich die Gesamtkosten für die jeweiligen Leis- tungen des Preisportfolios "Cloud Telefonanlage" sich erhöhen. Änderungen der Preise werden dem Kunden mindestens 3 Monate vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertragsbe- standteil aus dem Leistungsportfolio "Cloud Tele- fonanlage", welcher von der Preiserhöhung betrof- fen ist, innerhalb von einem Monat nach Information über die Preiserhöhung zum Zeitpunkt des Wirk- samwerdens der Preiserhöhung in Textform zu kündigen. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
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Samples: Cloud Telefonanlage Agreement
Zahlungsbedingungen. 5.1. 5.1 Die Leasingraten monatlichen Raten werden für volle Monate berechnet und sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats Monats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die Die erste Leasingrate mit Monatsrate wird dabei gemäß Ziffer 4.1 nach Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag Vertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei zwei Wochen vor Fahrzeugübernahme dem zuletzt mitgeteilten Liefertermin nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. 5.2 Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate monatlichen Rate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung Zugang der entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig.
5.3. 5.3 Zahlungen des Leasingnehmers Kunden werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. § 497 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers Kunden sind unwirksam.
5.4. 5.4 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. 5.5 Zahlungen des Leasingnehmers Kunden können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane Mobility Concept im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx Mobility Concept kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer Kunde hat XxxxxxMobility Concept, soweit im Leasingvertrag Vertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-SEPA- Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer Kunden ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- 3,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: EUR 3,573,57 Euro) zu zahlen.
5.6. 5.6 Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage einen Kalendertag verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Kunde Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- 15,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 17,85 Euro) zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer Kunden unbenommen bleibt bleibt, nachzuweisen, dass keine Mobility Concept kein oder geringere Kosten angefallen sindein geringerer Schaden entstanden ist.
5.7 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungsstellung hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsdatum gegenüber Mobility Concept schriftlich geltend zu machen. Mit Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als genehmigt.
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Samples: Leasing Agreement
Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats 6.1 Zahlung und Lieferung soll in der Weise und zu der Zeit erfolgen, wie es von den Parteien im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der RechnungsstellungEinzelfall vereinbart wird. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige Soweit im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25Einzelfall keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, soll die Zahlung im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Erhalt der Rechnung mit 2% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligSkonto beziehungsweise innerhalb von 30 Tagen rein netto erfolgen.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam6.2 Es wird grundsätzlich Zahlung gegen Rechnung vereinbart.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen 6.3 Rechnungen sind für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat jede Bestellung gesondert zu erteilen. Zahlung erfolgt erst nach vollständigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollständiger mangelfreier Leistung und nach Eingang der Rechnung. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzglTeillieferungen gilt dies entsprechend. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenTeilrechnungen sind zusätzlich separate Teilrechnungen beizufügen. Zeitverzögerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen keine Skontofristen.
5.66.4 Die Rechnung, welche die Ware begleitet, muss den identischen Wert haben wie die Originalrechnung. Andere Rechnungen können nicht bezahlt werden. Die Frist für die Vorabinformation Rechnung ist an folgende Adresse zu senden: Zillertaler Heumilch-Sennerei eGen, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxx, Xxxxxxxxxx, um eine pünktliche Bezahlung zu gewährleisten.
6.5 Die Rechnungslegung erfolgt 14-tägig mit Sammelrechnungen. Sonstige Abgaben sowie Barauslagen werden gesondert verrechnet.
6.6 Forderungen des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürztLieferanten an uns dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Kommt es Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten.
6.7 Unser Schweigen zu einer vom Kunden Lieferantenrechnung gilt nicht als Anerkenntnis der jeweiligen Rechnung, auch wenn der Lieferant uns zu vertretenden Rücklastschrift einer solchen Erklärung ausdrücklich gefordert hat.
6.8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im Rahmen eines Lastschrifteinzugesvollen gesetzlichen Umfang zu. Wir sind berechtigt Ansprüche aus diesem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung abzutreten.
6.9 Die Zahlungsfrist gilt als eingehalten, hat sofern der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindÜberweisungsauftrag vor Fristablauf bei der Bank eingegangen ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1. 5.1 Die Leasingraten monatlichen Raten werden für volle Monate berechnet und sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats Monats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die Die erste Leasingrate mit Monatsrate wird dabei gemäß Ziffer 4.1 nach Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag Vertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei zwei Wochen vor Fahrzeugübernahme dem zuletzt mitgeteilten Liefertermin nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. 5.2 Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate monatlichen Rate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung Zugang der entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig.
5.3. 5.3 Zahlungen des Leasingnehmers Kunden werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. § 497 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers Kunden sind unwirksam.
5.4. 5.4 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. 5.5 Zahlungen des Leasingnehmers Kunden können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane Mobility Concept im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx Mobility Concept kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer Kunde hat XxxxxxMobility Concept, soweit im Leasingvertrag Vertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer Kunden ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- 3,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: EUR 3,573,57 Euro) zu zahlen.
5.6. 5.6 Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage einen Kalendertag verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Kunde Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- 15,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 17,85 Euro) zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer Kunden unbenommen bleibt bleibt, nachzuweisen, dass keine Mobility Concept kein oder geringere Kosten angefallen sindein geringerer Schaden entstanden ist.
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Samples: Leasing Agreement
Zahlungsbedingungen. 5.1. 5.1 Die Leasingraten Die monatlichen Raten werden für volle Monate berechnet und sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats Monats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die Die erste Leasingrate mit Monatsrate wird dabei gemäß Ziffer 4.1 nach Beginn der Leasingzeit Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag Vertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei zwei Wochen vor Fahrzeugübernahme dem zuletzt mitgeteilten Liefertermin nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. 5.2 Vereinbarte Nebenleistungen sindwerden, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate monatlichen Rate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung Zugang der entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig.
5.3. 5.3 Zahlungen des Leasingnehmers Kunden werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate monatliche Rate angerechnet. § 497 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers Kunden sind unwirksam.
5.4. 5.4 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. 5.5 Zahlungen des Leasingnehmers Kunden können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane Mobility Concept im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx Mobility Concept kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer Kunde hat XxxxxxMobility Concept, soweit im Leasingvertrag Vertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer Kunden ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- 3,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: EUR 3,573,57 Euro) zu zahlen.
5.6. 5.6 Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage einen Kalendertag verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Kunde Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- 15,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 17,85 Euro) zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer Kunden unbenommen bleibt bleibt, nachzuweisen, dass keine Mobility Concept kein oder geringere Kosten angefallen sindein geringerer Schaden entstanden ist.
5.7 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungsstellung hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsdatum gegenüber Mobility Concept schriftlich geltend zu machen. Mit Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als genehmigt.
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Samples: Vario Finanzierungs Vertrag
Zahlungsbedingungen. 5.18.1. Rechnungsstellung erfolgt durch GMA jeweils zu Beginn des Folgemonats für die im Vormonat erbrachten Leistungen.
8.2. Die Leasingraten Rechnungsbeträge sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. GMA ist berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
5.28.3. Vereinbarte Nebenleistungen Die Zahlung kann nur auf das in der Rechnung bezeichnete Konto befreiend vorgenommen werden; Bankspesen sind vom Vertragspartner zu tragen. Für die rechtzeitige Zahlung ist die Gutschrift auf dem in der Rechnung angegebenen Konto erforderlich. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt GMA 2% Skonto. Das Skonto wird unter der Bedingung gewährt, dass alle vorausgegangenen Rechnungen bezahlt sind. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Bei Zahlungsverzug ist GMA berechtigt, soweit sie eine weitere Leistungserbringung zu unterlassen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht auch in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners bzw. des Kunden. Der Zahlungsanspruch, auch für die etwa noch nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamerbrachten Leistungen bleibt dessen ungeachtet bestehen.
5.48.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie ihre Kunden beraten oder entsprechende Dienstleistungen nachweisen können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt – eine Agenturvergütung in Höhe von EUR 3,-- zzgl15% des Auftragswertes (nach Abzügen und exklusive Mehrwertsteuer). gesetzlicher Mehrwertsteuer Dies gilt nur, sofern die Zahlung im Fälligkeitszeitpunkt auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingegangen ist. Der Vertragspartner wird seine Kunden (derzeit brutto: EUR 3,57d.h. insbesondere Werbetreibende) zu zahlenüber sämtliche gewährten Rabatte und sonstige durch GMA gewährten geldwerten Vorteile informieren und – soweit der Vertragspartner gegenüber seinen Kunden hierzu verpflichtet ist – die gewährten Rabatte bzw. sonstigen Vorteile an die Kunde ohne Abzüge weitergeben.
5.68.5. Die Frist Werbung für Waren bzw. Leistungen von mehr als einem Werbetreibenden („Verbundwerbung“) innerhalb einer Werbung bedarf in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von GMA.
8.6. GMA ist berechtigt, einen Verbundzuschlag von bis zu 15% je beworbenem Produkt auf den anwendbaren Preis für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es Ausbringung von Verbundwerbung zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sinderheben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1. 5.1 Die Leasingraten Die monatlichen Raten werden für volle Monate berechnet und sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats Monats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die Die erste Leasingrate mit Monatsrate wird dabei gemäß Ziffer 4.1 nach Beginn der Leasingzeit Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag Vertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei zwei Wochen vor Fahrzeugübernahme dem zuletzt mitgeteilten Liefertermin nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. 5.2 Vereinbarte Nebenleistungen sindwerden, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate monatlichen Rate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung Zugang der entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig.
5.3. 5.3 Zahlungen des Leasingnehmers Kunden werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate monatliche Rate angerechnet. § 497 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers Kunden sind unwirksam.
5.4. 5.4 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. 5.5 Zahlungen des Leasingnehmers Kunden können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane Mobility Concept im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx Mobility Concept kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer Kunde hat XxxxxxMobility Concept, soweit im Leasingvertrag Vertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer Kunden ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- 3,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: EUR 3,573,57 Euro) zu zahlen.
5.6. 5.6 Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage einen Kalendertag verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Kunde Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- 15,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 17,85 Euro) zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer Kunden unbenommen bleibt bleibt, nachzuweisen, dass keine Mobility Concept kein oder geringere Kosten angefallen sindein geringerer Schaden entstanden ist.
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Samples: Vario Finanzierungs Vertrag
Zahlungsbedingungen. 5.14.1 Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fälligZahlung des Rechnungsbetrages ist vorbehaltlich nachfolgender Regelungen innerhalb von 21 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug wird nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gewährt. Die Zahlung von Versand- (Fracht, unabhängig vom Datum Zoll, Porto) und Verpackungskosten ist sofort nach Erhalt der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung Rechnung ohne Abzug fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages | 4.2 Wechsel und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- ohne Skontogewährung angenommen. Diskontspesen und Diskontspesen angenommen.
5.5sonstige Kosten trägt der Auftraggeber und sind sofort fällig. Zahlungen des Leasingnehmers | 4.3 Bei größeren Aufträgen können gemäß der geleisteten Arbeit entsprechende Zwischenrechnungen aufgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. | 4.4 Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen sowie besonderer Materialien sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen. | 4.5 Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. | 4.6 Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschrift bei uns erfolgt, als Zahlungseingang. | 4.7 Gerät der Auftraggeber mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. | 4.8 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.1Die Zahlungsverpflichtung entsteht grundsätzlich mit der Rechnungslegung. Bei Kauf und Werkvertrag entsteht die Zahlungsverpflichtung frühestens am Tag der Übernahme. Allen- falls vereinbarte Zahlungsziele beginnen frühestens ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Übernahme. Insbesondere bei Projekten mit einer geplanten Laufzeit von mehr als 6 Monaten kann ein Zahlungsplan vereinbart werden. Bei Miete/Leasing ist der Beginn der Zahlungsverpflichtung der erste Kalendertag des dem Tag der Übernahme gemäß Punkt 1.4 folgenden Monats. Das Miet-/Leasingentgelt ist in der Folge im Vorhinein jeweils zum Ersten eines Kalendermo- nats fällig und zahlbar, ohne dass jeweils eine Rechnung ausgestellt wird. Bei Rechenzentrums-Dienstleistungen ist der Beginn der Zahlungsverpflichtung der erste Kalendertag des dem Tag der Aufnahme der Dienstleistungserbringung folgenden Monats. Wiederkehrende Wartungsentgelte werden dem Auftraggeber am Ende der im Vertrag fest- gelegten Rechnungsperiode quartalsweise in Rechnung gestellt. Bei der quartalsweisen Rechnungslegung wird zu Beginn des 2. Quartalsmonats fakturiert. Für Teilmonate werden wiederkehrende Wartungsentgelte auf der Basis eines 30-Kalendertage-Monats anteilig nach Kalendertagen berechnet. Die Leasingraten Rechnungen sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum dreißig (30) Tage nach Eingang der RechnungsstellungRechnung bzw. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn nach Entstehen der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung Zahlungsverpflichtung zur Zahlung fällig. Ist der Auftragnehmer Deviseninländer und beträgt die Rechnungssumme inklusive Umsatz- steuer mehr als € 7.000,- ist anlässlich der Legung der ersten Rechnung die Erklärung des zuständigen Betriebsfinanzamtes über einen Eilnachrichtenverzicht oder einen Aufrech- nungsverzicht anzuschließen. Das Gleiche gilt für jede weitere Rechnung, sofern die zeitli- che Gültigkeit der bisherigen Erklärung abgelaufen ist.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Dienstleistungen
Zahlungsbedingungen. 5.1. 7.1 Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats technische Beratungsleistung wird zu dem im Voraus fälligAngebot genannten Festpreis oder aufgrund der vereinbarten Zeit- und Materialbasis nach Beendigung der Dienstleistung berechnet, unabhängig vom soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung und Zahlungsweise vereinbart ist.
7.2 Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3 Sofern in der Auftragsbestätigung nichts ausdrücklich anderes vereinbart worden ist, ist die gesamte Vergütung innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der RechnungsstellungZahlung ist der Zahlungseingang bei MaxSolar. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn Mit Ablauf der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug; dies gilt auch dann, wenn er den verspäteten Zahlungseingang nicht zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligvertreten hat.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind7.4 Befindet sich der Kunde in Verzug, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werdenist MaxSolar berechtigt, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen dem Kunden für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt jede Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe von EUR 3,-- zzglEuro 5,00 zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer sind. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine oder bei Stundung ist MaxSolar berechtigt, Fälligkeits- bzw. Stundungszinsen i.H.v. jährlich 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
5.6. Die Frist für verlangen, jedoch mindestens 8 Prozent, sowie die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf Pauschale nach § 288 Absatz 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz BGB in Höhe von EUR 5,-- Euro 40,00. MaxSolar behält sich ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu bezahlenmachen. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Ist Teilzahlung vereinbart und befindet sich der Kunde mit einer Teilzahlung im Verzug, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen so ist MaxSolar ferner berechtigt, die weitere Leistungserbringung auszusetzen bis zur vollständigen Zahlung des zur Zahlung offenstehenden Teilbetrages. Ziffer 8.1 bleibt nachzuweisenunberührt.
7.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, dass keine ist MaxSolar unbeschadet weiterer Ansprüche und Rechte berechtigt, eine ggf. bestehende Stundungsvereinbarung außerordentlich zu kündigen und sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
7.6 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen, von MaxSolar ausdrücklich anerkannten oder geringere Kosten angefallen sindrechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenforderung des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis stammt und unbestritten, von MaxSolar anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.7 Falls Umstände vorliegen, die eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder der Zahlungsunfähigkeit des Kunden belegen und deshalb den Zahlungsanspruch der MaxSolar gefährden, kann MaxSolar noch ausstehende Leistungen, bzw. Lieferungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Kunden abhängig machen. Falls der Kunde die Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, ist MaxSolar zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt. Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht ferner ein Rücktritts- und Schadenersatzrecht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.19.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fälligDiese gelten ab FCA Sennwald einschließlich Verpackung. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälligBerechnung der Mehrwertsteuer unterbleibt nur in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen gegeben sind.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform 9.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat sind Zahlungen binnen 30 Kalendertagen ohne jeden Abzug zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenbegleichen.
5.69.3 BRUSA behält sich vor, bei Neukunden oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsrisiko die Zahlungsbedingungen entsprechend auf Vorauszahlung umzustellen.
9.4 Zahlungsverzug oder sonstige Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden, welche die Begleichung von Forderungen gefährden, berechtigen BRUSA im Weiteren zum Rücktritt von der vertraglich vereinbarten Leistung oder ungeachtet ihrer Fälligkeit zur unverzüglichen Geltendmachung offener Forderungen.
9.5 Verbindlichkeiten gegenüber BRUSA erlöschen erst bei vollständigem Zahlungseingang des fakturierten Betrages auf unser Bankkonto.
9.6 Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde auch ohne Mahnung sofort in Zahlungsverzug.
9.7 BRUSA behält sich vor, bei Überschreiten der Zahlungsfrist Verzugszinsen zu berechnen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Kalenderjahr 5 %. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9.8 Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzugesverrechnen, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlensteht dem Käufer nur zu, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine sofern seine Gegenansprüche unbestritten oder geringere Kosten angefallen rechtskräftig festgestellt sind.
9.9 Teillieferungen können sofort fakturiert werden.
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Zahlungsbedingungen. 5.1. 13.1 Die Leasingraten sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum Zahlungsfrist für ordnungsgemäss gestellte Rechnungen beträgt netto 60 Tage seit Zustellung der Rechnungsstellung. Davon abweichend Rechnung.
13.2 Bei Zahlung innert maximal 30 Tagen nach Zustellung der ord- nungsgemäss gestellten Rechnung ist die erste Leasingrate mit Beginn SCHMID - wenn nichts Anderes abgemacht - berechtigt, einen Skonto-Abzug von 2% vorzu- nehmen.
13.3 Anzahlungen werden von der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 SCHMID nur gegen Abgabe einer Bankgarantie (Erfüllungs- und Rechnungsstellung fällig/ bzw. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages Rückzahlungsgarantie) in glei- cher Höhe geleistet, welche der SCHMID vor der Leistung der Anzah- lung übergeben worden sein muss. Wünscht der LIEFERANT eine Anzahlung, verständigen sich die XXXXXX und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang der LIEFERANT schriftlich darüber.
13.4 Die Bezahlung einer Rechnung zur Zahlung fälligstellt - auch wenn sie vorbehalt- los erfolgt - keine Anerkennung der erbrachten Leistung als mängel- oder fehlerfrei oder vollständig oder vertragsgemäss dar.
5.2. Vereinbarte Nebenleistungen sind13.5 Bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung ist die SCHMID berechtigt, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil die Zahlung anteilsmässig (einschliesslich eines angemes- senen Rückbehalts für einen der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamSCHMID allfällig entstehenden Schaden) bis zur vollständigen und mängelfreien Erfüllung zurückzu- behalten.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden 13.6 Die Abtretung oder Verpfändung von Forderungen gegenüber der XXXXXX durch den LIEFERANTEN ist nur nach besonderer ausdrücklicher und vorgängiger schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommenZustimmung der SCHMID zulässig.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
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Zahlungsbedingungen. 5.16.1. Der Kunde ermächtigt FAVORIT sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte per Lastschrift von dem durch den Kunden mitgeteilten Konto einzuziehen. Dies gilt auch für die Mitteilung einer neuen Bankverbindung.
6.2. Die Leasingraten Zahlung erfolgt grundsätzlich gemäß der vereinbarten Zahlungsweise Als Maßgabe gilt der Tag des Zahlungseinganges.
6.3. Die nutzungsunabhängigen Zahlungen sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum zahlbar. Nutzungsabhängige Zahlungen werden zum Ende der Rechnungsstellungjeweiligen Abrechnungsperiode gezahlt.
6.4. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige Von FAVORIT wird zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung gesicherten Kunden-Portal zur Zahlung fälligVerfügung gestellt. Der Rechnungsversand per Email erfolgt kostenfrei.
5.26.5. Vereinbarte Nebenleistungen sindSofern der Kunde einen Rechnungsversand per Post wünscht, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksam.
5.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für Xxxxxx kostenfrei zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, kann FAVORIT hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von 9,50 EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenin Rechnung stellen.
5.66.6. Sofern durch eine Domainvergabestelle, Lizenzprovider oder einen Registrar die Preise erhöht werden, kann FAVORIT die Preise entsprechend anpassen. Soweit es sich um eine unzumutbare Anpassung handelt, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
6.7. Die Frist für Preise können durch FAVORIT zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat geändert werden. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) Änderung als genehmigt.
6.8. Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, kann FAVORIT den entsprechenden Dienst sperren.
6.9. FAVORIT wird auf 5 Kalendertage verkürztin dem Fall einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges ein Inkasso- und ggf. Kommt es gerichtliches Mahnverfahren anstrengen, dessen Kosten der säumige Zahler in voller Höhe inkl. aller Mahn- und sonstigen Gebühren zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift tragen hat.
6.10. FAVORIT kann im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat Fall einer berechtigten Sperrung wegen Zahlungsverzugs die Entsperrung von der Leasingnehmer Schadensersatz Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 EUR 5,-- abhängig machen.
6.11. FAVORIT kann im Fall eines Zahlungsverzugs des Kunden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend machen.
6.12. FAVORIT kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von 16,90 EUR zzgl. Sperrgebühren von 10,00 EUR geltend machen.
6.13. Kostenübersicht verschiedene Leistungen:
(a) Rücklastschriftgebühren: 16,90 EUR / Sperrgebühren: 10 EUR
(b) Kosten für Tätigkeiten, die nicht im Supportumfang abgebildet sind: Innerhalb der Geschäftszeiten (Mo-Fr, 8-17 Uhr): Je angefangene 30 Minuten / 42 EUR zzgl. ges. MwSt. je angefangene Stunde / 259 EUR zzgl. ges. MwSt.
(c) Setup Gebühren sind den ausgewiesenen Angeboten zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.entnehmen
(d) PayPal Gebühr: 3,5% des Rechnungsbetrags (min. 1,79 EUR pro Transaktion)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen. 5.13.1 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Rohmaterialpreisänderungen, Energie- kostensteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.
3.2 Die Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag, Nachbestellungen gelten jeweils als neue Aufträge (welche neu kalkuliert werden).
3.3 Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich besonderer Vereinbarung „ab Werk“, ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Verpackung und Versicherung. Die Leasingraten sind Mehrwertsteuer wird in der jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Davon abweichend ist die erste Leasingrate mit Beginn der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 und Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige im Leasingvertrag ausgewiesene Mietsonderzahlung ist zu 25% bei Abschluss eines Einzelleasingvertrages und zu 75% spätestens drei Wochen vor Fahrzeugübernahme nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fälliggesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rech- nung gestellt.
5.23.4 Die Zahlungen sind innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum rein netto frei unserer Zahlstelle zu leisten. Vereinbarte Nebenleistungen sindRech- nungsstellung erfolgt sobald die Lieferung zur Abholung bereitgestellt wird (Versandbereitschaftsanzeige). Die Zahlung ist nur bewirkt, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leasingrate ausgewiesen werden, mit Rechnungsstellung fällig
5.3. Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Leasingnehmers sind unwirksamsobald und insoweit wir über den Betrag endgültig verfügen können.
5.43.5 Ist eine Zahlung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum geleistet, kommt der Vertragspartner ohne weitere Erklärung unsererseits in Verzug. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommenIm Übrigen gelten für den Zahlungsverzug die gesetzlichen Regelungen.
5.5. Zahlungen des Leasingnehmers können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von Allane im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen 3.6 Bei Stundung sind wir berechtigt, Zinsen entsprechend den gesetzlichen Verzugszinsen (8 %-Punkte über dem Basiszins- satz pro Jahr) für Xxxxxx kostenfrei den Stundungszeitraum geltend zu erfolgen. Der Leasingnehmer hat Xxxxxx, soweit im Leasingvertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist vom Leasingnehmer ein gesondertes monatliches Entgelt in Höhe von EUR 3,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 3,57) zu zahlenmachen.
5.6. Die Frist für die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (Pre- Notification) wird 3.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
3.8 Entsprechend der mit uns getroffenen Vereinbarung über durch den Vertragspartner beizustellende Fertigungsmaterialien und –mittel sind durch den Vertragspartner auf 5 Kalendertage verkürzt. Kommt es eigene Rechnung und Gefahr an uns zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Leasingnehmer Schadensersatz in Höhe von EUR 5,-- zu bezahlen, wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sindliefern.
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Samples: Sales Contracts