Common use of Ziele Clause in Contracts

Ziele. Bei der im Inventar der überkommunalen Schutzobjekte aufgenom- menen ehemaligen Schlossanlage in Wädenswil handelt es sich um ein Kulturgut. Aufgrund der teilweise betrieblichen Nutzung der Anlage durch die Xxxxxxx Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) dient das Schloss derzeit der unmittelbaren öffentlichen Aufgabenerfül- lung und ist entsprechend als Betriebsliegenschaft des Kantons weiter zu betreiben. Es ist vorgesehen, sämtliche landwirtschaftlich genutzten Grundstücke in Stäfa (Betrieb «Sternenhalde») und einen Grossteil der landwirtschaft- lich genutzten Grundstücke in Wädenswil dem Weinbauzentrum Wädens- wil AG (WBZW AG) zu verpachten. Drei Obstbauflächen in Wädenswil werden weiterhin durch die Agroscope bewirtschaftet und sind dem Bun- desamt für Bauten und Logistik (BBL) in Pacht abzugeben. Die Bauland- parzelle Kat.-Nr. WE12966 soll der Stiftung Technische Obstverwertung (STOV) zur Realisierung eines Bauprojektes für zeitlich befristetes Woh- nen im Baurecht abgegeben werden. Das Bauprojekt soll Studierenden und Gastdozierenden der Agroscope und der ZHAW dienen. Die Bau- eingabe erfolgte im Dezember 2018 und die Baubewilligung wurde im Juni 2019 erteilt. Die STOV plant eine Erweiterung des Bauprojektes auf der Baulandparzelle Kat.-Nr. WE4138. Sofern die Finanzierung des Erwei- terungsbaus gesichert ist, wird die STOV auch dieses Grundstück im Bau- recht übernehmen. Die Pachtverträge (Agroscope und WBZW AG) bzw. der Baurechtsvertrag (STOV) sind nach der grundbuchlichen Eigentums- übertragung an den Kanton zu verhandeln und abzuschliessen. Die zu erwartenden Erträge aus Pacht und Baurecht sind noch nicht bekannt. Die entsprechenden Verträge liegen noch nicht vor und können daher noch nicht genehmigt werden. Die Baurechtszinsen und Baurechtskon- ditionen werden sich an der geplanten Nutzung im öffentlichen Interesse orientieren (§ 56 Abs. 3 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [CRG, LS 611]).

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Ziele. Bei Im Vergleich zu anderen Hochschulen für angewandte Wissenschaften erreicht die HAW Ansbach bereits heute bzgl. des Frauenanteils über alle wissenschaftlichen Be- reiche Spitzenpositionen. Auf dieser Basis ist es Ziel der Hochschule, eine weitere Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich auf bis zu 24% bis zum Berichtsjahr 2021 (vgl. Tab. 1 und 2) zu erreichen. Das Erreichen dieses Zieles ist abhängig von verschiedenen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der Zuweisung von weiteren Stellen, den bestehenden kw-Vermerken sowie der Verfügbarkeit von akademisch qualifizierten Frauen. Jahr Professuren (insgesamt) davon weiblich Berufungsquote 2021 11 4 36,36 % Tabelle 1: Geplante Ausschreibungen bis 2021 Jahr Professuren (insgesamt) davon weiblich Frauenanteil in Prozent 2017 66 13 19,70 % 2019 68 15 22,06 % 2021 79 19 24,05 % Tabelle 2: Gesamte Entwicklung der Frauenquote von 2017 bis 2021 Um die Zielsetzung zu erreichen, wird die Hochschule die folgenden Maßnahmen er- greifen: • Verstärkte und gezielte individuelle Ansprache von qualifizierten Frauen und Auf- forderung zur Bewerbung • Nutzung weiterer Portale wie xxxxxxxx.xxx, „rein-in-die-Hörsäle“, Datenbank der Lakof Baden-Württemberg und Bayern zur Akquise qualifizierter Bewerberinnen • Optimierung der geschlechtergerechten Zusammensetzung von Berufungsaus- schüssen • Einführung von Netzwerktreffen für wissenschaftliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen • Unterstützung beim Implacement in allen relevanten Bereichen (z.B. auch über Kooperationen) • Inanspruchnahme ext. Kompetenz zur Gewinnung von Frauen in männerdomi- nierten Fachkulturen • Weiterer Ausbau der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an der HAW Ansbach • Geplante Audits total-e-quality und familienpakt-bayern • Finanzielle Unterstützung der Fakultäten für Professorinnen in Mutterschutz oder Elternzeit Bis zum Berichtsjahr 2021 ist der Anteil der Professorinnen bei 24 %. • Personal und weitere Ressourcen 79.600 € 000.000 € Die Hochschule berichtet zum Ende des Jahres 2021 (Stichtag: 30.09.2021) über den Stand der im Inventar Innovationsbündnis Hochschule 4.0 verbindlich vereinbarten zehn Maßnahmen zur Umsetzung der überkommunalen Schutzobjekte aufgenom- menen ehemaligen Schlossanlage hochschulpolitischen Zielsetzungen und der in Wädenswil handelt es sich um ein Kulturgutdie- ser Zielvereinbarung festgelegten individuellen Maßnahmen und Schwerpunktsetzun- gen zur Profilschärfung. Aufgrund Anhand der teilweise betrieblichen Nutzung vereinbarten Bewertungskriterien und Kennzahlen erfolgt eine gemein- same Analyse und Bewertung der Anlage durch Zielerreichung. Für die Xxxxxxx aus dem Innovationsfonds dotierten Ziele gilt Folgendes: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) dient die Ressourcen nach dieser Zielvereinbarung erhalten; der Anteil in Be- zug auf das Schloss derzeit Ziel der unmittelbaren öffentlichen Aufgabenerfül- lung und Frauenförderung ist entsprechend als Betriebsliegenschaft des Kantons weiter zu betreiben. Es ist vorgesehen, sämtliche landwirtschaftlich genutzten Grundstücke in Stäfa (Betrieb «Sternenhalde») und einen Grossteil der landwirtschaft- lich genutzten Grundstücke in Wädenswil dem Weinbauzentrum Wädens- wil AG (WBZW AG) zu verpachten. Drei Obstbauflächen in Wädenswil werden weiterhin durch die Agroscope bewirtschaftet und sind dem Bun- desamt für Bauten und Logistik (BBL) in Pacht abzugeben. Die Bauland- parzelle Kat.-Nr. WE12966 soll der Stiftung Technische Obstverwertung (STOV) zur Realisierung eines Bauprojektes für zeitlich befristetes Woh- nen diesem Fall im Baurecht abgegeben werdenJahr 2022 – sofern ge- wünscht – ohne thematische Zweckbindung verwendbar. Das Bauprojekt soll Studierenden Werden die Ziele nicht er- reicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbar- ten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, obwohl sie die not- wendigen und Gastdozierenden geeigneten Handlungen zum Erreichen der Agroscope Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so werden die Ressourcen nach dieser Zielvereinbarung für das Jahr 2022 nicht zugewiesen. Über die Fortführung des Ausbauprogramms für die Jahre ab 2023 wird spätestens im Zuge der Verhandlungen zur Fortführung des Innovationsbündnisses und der ZHAW dienenZiel- vereinbarungen entschieden. Die Bau- eingabe erfolgte im Dezember 2018 und die Baubewilligung wurde im Juni 2019 erteilt. Die STOV plant eine Erweiterung des Bauprojektes auf Grundlage der Baulandparzelle Kat.-Nr. WE4138. Sofern die Finanzierung des Erwei- terungsbaus gesichert ist, Entscheidung wird die STOV Gesamtentwick- lung der Studierenden- und insbesondere der Studienanfängerzahlen der Jahre 2019 bis 2021 sein. In Abhängigkeit von den Regelungen des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ können ggf. auch dieses Grundstück im Bau- recht übernehmen. Die Pachtverträge (Agroscope und WBZW AG) bzw. der Baurechtsvertrag (STOV) sind nach der grundbuchlichen Eigentums- übertragung an den Kanton zu verhandeln und abzuschliessen. Die zu erwartenden Erträge aus Pacht und Baurecht sind noch nicht bekannt. Die entsprechenden Verträge liegen noch nicht vor und können daher noch nicht genehmigt weitere Parameter zur Ressourcenzuweisung herangezogen werden. Die Baurechtszinsen Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2019 in Kraft und Baurechtskon- ditionen werden sich an endet mit Ablauf des „Innovationsbündnisses Hochschule 4.0“ zum 31.12.2022. Beide Seiten können aus wichtigem Grund eine Anpassung der geplanten Nutzung im öffentlichen Interesse orientieren (§ 56 AbsVereinbarung verlangen. 3 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [CRGMünchen, LS 611]).den 8. Juli 2019 ………………………………….. …………………………….. Professorin Xx. Xxx Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx Präsidentin der Hochschule für Bayerischer Staatsminister

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Ziele. Bei der im Inventar der überkommunalen Schutzobjekte aufgenom- menen ehemaligen Schlossanlage in Wädenswil handelt es sich um ein Kulturgut. Aufgrund der teilweise betrieblichen Nutzung der Anlage durch die Xxxxxxx Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) dient das Schloss derzeit der unmittelbaren öffentlichen Aufgabenerfül- lung und ist entsprechend als Betriebsliegenschaft des Kantons weiter zu betreiben. Es ist vorgesehen, sämtliche landwirtschaftlich genutzten Grundstücke in Stäfa (Betrieb «Sternenhalde») und einen Grossteil der landwirtschaft- lich genutzten Grundstücke in Wädenswil dem Weinbauzentrum Wädens- wil AG (WBZW AG) zu verpachten. Drei Obstbauflächen in Wädenswil werden weiterhin durch die Agroscope bewirtschaftet und sind dem Bun- desamt für Bauten und Logistik (BBL) in Pacht abzugeben. Die Bauland- parzelle Kat.-Nr. WE12966 soll der Stiftung Technische Obstverwertung (STOV) zur Realisierung eines Bauprojektes für zeitlich befristetes Woh- nen im Baurecht abgegeben werden. Das Bauprojekt soll Studierenden und Gastdozierenden der Agroscope Geschäftsführung und der ZHAW dienenBetriebsrat formulierten die in der Über­ sicht genannten Unternehmens- und Mitarbeiterziele. Sie stellten sich die Frage, wie sie mit den z. T. konträren Zielen gemeinsam zukunftsweisende Regelungen erarbeiten können, die auf eine hohe Akzeptanz stoßen. Xxxxxxx Xxxxxxxx Unternehmens- und Mitarbeiterziele Unternehmensziele ❱ Rechtssicherheit schaffen, indem strittige Altansprüche abgegolten werden, z. B. Überstundenpauschalen. ❱ Schaffung von kongruenten Arbeitsverträgen, die sich mit den Rege- lungen der Betriebsvereinbarung decken. ❱ Gestaltung von einheitlichen Regelarbeitszeitmodellen. ❱ Arbeitsverträge, die eine größtmögliche Flexibilität gewährleisten. ❱ Stimmigkeit von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen. ❱ Einführung eines Leistungsentgelts. ❱ Praktikable Regelung der Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Dienstplangestaltung. ❱ Weg vom Thema „Arbeitszeit“, hin zu „Arbeitsproduktivität“. Mitarbeiterziele ❱ Motivation, Engagement und Flexibilität erhalten und fördern. ❱ Xxxxxxx der 14 Monatseinkommen des Versicherungsgewerbes. ❱ Keine längeren Regelarbeitszeiten ohne Entgeltausgleich. ❱ Kein Verzicht auf gesetzliche Mitbestimmungsrechte. Vorsitzender des Gesamtbetriebs- rats der carexpert KFZ-Sach- verständigen GmbH Nach einer längeren, kontroversen Diskussion einigten sich die Parteien darauf, den Arbeitnehmern erst am Ende des Verhandlungsprozesses ge- meinsam das Ergebnis vorzustellen und dafür zu werben. Dazu Xxxxxxx Xxxxxxxx, Gesamtbetriebsratsvorsitzender: „Die Bau- eingabe erfolgte im Dezember 2018 und Verhand- lung eines so komplexen Themas war für uns Neuland, ohne die Baubewilligung wurde im Juni 2019 erteiltBeglei- tung durch einen Rechtsanwalt hätten wir das nicht geschafft. Die STOV plant eine Erweiterung Ebenfalls wichtig war, dass wir während der Verhandlungen keine Informationen nach außen gaben. Bei aller Skepsis des Bauprojektes auf der Baulandparzelle Kat.-NrBetriebsrats am Anfang: Es hat sich bewährt. WE4138. Sofern die Finanzierung des Erwei- terungsbaus gesichert ist, wird die STOV auch dieses Grundstück im Bau- recht übernehmen. Die Pachtverträge (Agroscope und WBZW AG) bzw. der Baurechtsvertrag (STOV) sind nach der grundbuchlichen Eigentums- übertragung an den Kanton zu verhandeln und abzuschliessen. Die zu erwartenden Erträge aus Pacht und Baurecht sind noch nicht bekannt. Die entsprechenden Verträge liegen noch nicht vor und können daher noch nicht genehmigt werden. Die Baurechtszinsen und Baurechtskon- ditionen werden sich an der geplanten Nutzung im öffentlichen Interesse orientieren (§ 56 Abs. 3 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [CRG, LS 611])Manches letztlich Gute wäre sonst zerredet worden.

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Ziele. Bei a) Im Zuge des demografischen Wandels und der steigenden Diversität im Inventar Bil- dungssystem weichen auch wissenschaftliche Karrieren zunehmend von sog. „Normalverläufen“ ab. Der Übergang vom Bachelor- zum Master-Studium und der überkommunalen Schutzobjekte aufgenom- menen ehemaligen Schlossanlage Einstieg in Wädenswil handelt es den Arbeitsmarkt bzw. in die Promotionsphase erfolgen immer später oder sogar parallel (z. B. Master oder Promotion neben dem Beruf). Dies erweist sich um ein Kulturgutinsbesondere für Frauen als problematisch, als bei Ihnen die Familiengründung häufig ebenfalls in dieses Zeitfenster fällt und damit u. U. die Notwendigkeit einhergeht, Familie, Beruf und Promotion miteinander zu vereinbaren. Aufgrund Am Fachbereich 1 liegt, bedingt durch das bildungswissenschaft- liche Fächerspektrum, der teilweise betrieblichen Nutzung Prozentsatz an weiblichen Promovierenden bei ca. 70% und der Anlage durch Anteil an berufsbegleitend Promovierenden ist überdurchschnitt- lich hoch (am Institut für Pädagogik z.B. etwa 70%). Auf den ersten Blick ist dies sehr positiv, aber auch die Xxxxxxx Hochschule Promotionsdauer ist aufgrund der ungünstigen Bedingungen für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) dient berufs- bzw. familienbegleitende Promotionen länger als bei anderen Promovierenden, und das Schloss derzeit der unmittelbaren öffentlichen Aufgabenerfül- lung und ist entsprechend als Betriebsliegenschaft des Kantons weiter zu betreiben. Es ist vorgesehen, sämtliche landwirtschaftlich genutzten Grundstücke in Stäfa (Betrieb «Sternenhalde») und einen Grossteil der landwirtschaft- lich genutzten Grundstücke in Wädenswil dem Weinbauzentrum Wädens- wil AG (WBZW AG) zu verpachten. Drei Obstbauflächen in Wädenswil werden weiterhin durch die Agroscope bewirtschaftet und sind dem Bun- desamt für Bauten und Logistik (BBL) in Pacht abzugeben. Die Bauland- parzelle Kat.-Nr. WE12966 soll der Stiftung Technische Obstverwertung (STOV) zur Realisierung eines Bauprojektes für zeitlich befristetes Woh- nen Vorhaben mündet häufiger im Baurecht abgegeben Abbruch (vgl. BuWiN, 2013). Das „Promotionsprogramm Bildungsforschung“ (ProBi) am Fachbereich 1 zielt deshalb darauf ab, v. a. weibliche Promovierende, die bereits im Beruf stehen, beim Übergang und im Verlauf der Promotionsphase fokussiert zu betreuen und zu unterstützen und damit ihre Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss der Promotion zu erhöhen. Zu diesem Zweck soll ein speziell auf die Gruppe von berufs- und/oder fami- lienbegleitend promovierenden Doktorandinnen zugeschnittenes Betreuungs- und Veranstaltungsangebot entwickelt und durchgeführt werden. Das Bauprojekt soll Studierenden und Gastdozierenden der Agroscope und der ZHAW dienenPro- gramm zielt auf besondere Probleme dieser Personengruppe, wie z. X. xxxxx- xxxx zeitliche Flexibilität bzw. Die Bau- eingabe erfolgte im Dezember 2018 und die Baubewilligung wurde im Juni 2019 erteilträumliche Mobilität, eingeschränkte Möglichkei- ten zur Vernetzung mit anderen Promovierenden bzw. Die STOV plant eine Erweiterung des Bauprojektes auf der Baulandparzelle Kat.-Nr. WE4138. Sofern die Finanzierung des Erwei- terungsbaus gesichert ist, wird die STOV auch dieses Grundstück im Bau- recht übernehmen. Die Pachtverträge (Agroscope und WBZW AG) für intensive Kontakte mit dem Promotionsbetreuer bzw. der Baurechtsvertrag -betreuerin sowie z. T. aufgrund der Familienzeiten die Notwendigkeit der erneuten Einarbeitung in die jeweiligen Fach- bzw. Forschungsanforderungen. All dies erfolgt durch spezielle v. a. on- line-unterstützte Betreuungsformate (STOVz. B. gezielte Vernetzung durch Online- Foren, virtuelle Kolloquien etc.), zielgruppenorientierte thematische Angebote (z. B. Methoden wissenschaftlichen Arbeitens) sind nach der grundbuchlichen Eigentums- übertragung an den Kanton zu verhandeln und abzuschliessenadäquate zeitliche Termi- nierung von Präsenz-Veranstaltungen (v. a. am Wochenende) sowie unter- stützende Maßnahmen (z. B. Kinderbetreuungsangebote). Die zu erwartenden Erträge aus Pacht und Baurecht sind noch nicht bekannt. Die entsprechenden Verträge liegen noch nicht vor und können daher noch nicht genehmigt werden. Die Baurechtszinsen und Baurechtskon- ditionen werden ProBi richtet sich an der geplanten Nutzung weibliche Promotionsinteressierte und Promovierende mit bildungswissenschaftlichen Themenstellungen, die insbesondere zu folgenden Zielgruppen gehören: − Frauen mit einem erziehungswissenschaftlichen, psychologischen oder so- ziologischen Master- oder Diplom-Abschluss, − Lehramts-Absolventinnen während des Referendariats oder bereits im öffentlichen Interesse orientieren Be- ruf stehend, − im Hinblick auf die wissenschaftliche Weiterqualifikation benachteiligte Frauen mit Promotionsabsicht (§ 56 Absz. B. mit Migrationshintergrund; auch Flücht- linge; aus Nicht-Akademiker-Familien; mit Kindern). 3 Gesetz Sie werden über Controlling Werbe- und Rechnungslegung [CRGInformationsmaterialien und -veranstaltungen, LS 611]aber auch über universitäre Einrichtungen wie das Interdisziplinäre Promoti- onszentrum (IPZ), Alumni-Netzwerke, das Zentrum für Lehrerbildung bzw. durch die direkte Anfrage bei bereits am Fachbereich eingeschriebenen Dok- torandinnen identifiziert und angesprochen, um sie individuell auf Möglichkei- ten hinzuweisen.

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Ziele. Bei Die Ziele der Öffentlichkeitsarbeit im Inventar Rahmen der überkommunalen Schutzobjekte aufgenom- menen ehemaligen Schlossanlage Klimaschutzaktivitäten von Frankenberg/Sa. sind - Information, - ergänzende Erläuterungen, - Motivation, - Mitwirkung und - Optimierung. Grundsätzlich ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eine angemessen sachgerechte und objektive Verbreitung von klimaschutzrelevanten Informationen, Zahlen, Daten und Fakten sowie die Vorstel- lung bisheriger und künftiger lokaler Aktivitäten zum Klimaschutz notwendig, denn sachgerechte In- formationen bilden die Basis für einen ausgewogenen Meinungsbildungsprozess. Mit gezielter Infor- mation kann so z. B. das Interesse an der Beteiligung an Bürgersolaranlagen geweckt werden (vgl. S 5 sowie xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx). Die teils komplexen Zusammenhänge müssen in Wädenswil handelt es sich um ein Kulturgutallgemein verständlicher Form aufbereitet, darge- stellt und erläutert werden. Aufgrund Dabei sollte Bildmaterial (Grafiken, Fotos, Visualisierungen usw.) möglichst umfangreich zum Einsatz kommen, da über klare Visualisierungen i. d. R. in kurzer Zeit auch komple- xe Zusammenhänge verständlich erläutert werden können. Die Bürgerinnen und Bürger sollen zu einem umweltbewussten Verhalten durch Aufklärung, Vorbild- wirkung und flankierende Maßnahmen der teilweise betrieblichen Nutzung der Anlage durch die Xxxxxxx Hochschule für Angewandte Wissenschaften Stadt ermutigt werden (ZHAW) dient vgl. Hinweise im Anhang Kapitel 12.5, S. 150). Durch das Schloss derzeit der unmittelbaren öffentlichen Aufgabenerfül- lung und ist entsprechend als Betriebsliegenschaft des Kantons weiter zu betreiben. Es ist vorgesehenEinbinden Dritter (Bürger/innen, sämtliche landwirtschaftlich genutzten Grundstücke in Stäfa (Betrieb «Sternenhalde»Unternehmen, Vereine/Verbände) und einen Grossteil der landwirtschaft- lich genutzten Grundstücke in Wädenswil dem Weinbauzentrum Wädens- wil AG (WBZW AG) zu verpachten. Drei Obstbauflächen in Wädenswil werden weiterhin durch die Agroscope bewirtschaftet deren Anregungen und sind dem Bun- desamt für Bauten und Logistik (BBL) in Pacht abzugeben. Die Bauland- parzelle Kat.-Nr. WE12966 soll der Stiftung Technische Obstverwertung (STOV) zur Realisierung eines Bauprojektes für zeitlich befristetes Woh- nen im Baurecht abgegeben werden. Das Bauprojekt soll Studierenden und Gastdozierenden der Agroscope und der ZHAW dienen. Die Bau- eingabe erfolgte im Dezember 2018 und die Baubewilligung wurde im Juni 2019 erteilt. Die STOV plant eine Erweiterung des Bauprojektes auf der Baulandparzelle Kat.-Nr. WE4138. Sofern die Finanzierung des Erwei- terungsbaus gesichert ist, wird die STOV Hinweise können Vorhaben zum Klimaschutz auch dieses Grundstück im Bau- recht übernehmen. Die Pachtverträge (Agroscope und WBZW AG) bzw. der Baurechtsvertrag (STOV) sind nach der grundbuchlichen Eigentums- übertragung an den Kanton zu verhandeln und abzuschliessen. Die zu erwartenden Erträge aus Pacht und Baurecht sind noch nicht bekannt. Die entsprechenden Verträge liegen noch nicht vor und können daher noch nicht genehmigt optimiert werden. Die Baurechtszinsen unterschiedlichen An- forderungen für Bürger, Wirtschaft, Verwaltung und Baurechtskon- ditionen werden sich an Politik müssen dabei jedoch klar herausgearbeitet werden. Die Öffentlichkeitsarbeit beginnt in Frankenberg nicht am "Nullpunkt", sondern kann auf die laufende Öffentlichkeitsarbeit der geplanten Nutzung im öffentlichen Interesse orientieren (§ 56 Abs. 3 Gesetz über Controlling Wirtschaftsförderung und Rechnungslegung [CRGzum Klimaschutzkonzept in Amtsblatt, LS 611])Freier Presse und auf der Internetseite aufbauen.

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Ziele. Bei Mit dem Aufbau kleinräumiger Netzwerke in der Altenarbeit in den Dortmunder Stadtbezirken soll gemeinsam mit Akteuren des vorhandenen Dienstleistungs- und Versorgungsbereiches ein Verbundsystem entwickelt werden, um die Lebenssituation älterer Menschen und deren Angehöriger zu verbessern und ihnen bei Bedarf ein passgenaues Hilfeangebot anzubieten. Die kleinräumige Netzwerkarbeit soll dazu dienen, die klientenorientierte Zusammenarbeit aller an der Versorgung und Betreuung älterer Menschen beteiligten Institutionen zu fördern, Informationsdefizite abzubauen, das Qualifikationsniveau zu steigern und insgesamt auf die Bedürfnisse alter Menschen und ihrer Angehörigen abzustimmen. Zielebenen der Netzwerkarbeit sind die verbindlich geregelte Kooperation und Kommunikation. Dazu gehören beispielsweise die Bereiche Transparenz von Angeboten für Professionelle und Ratsuchende, Öffentlichkeitsarbeit sowie Information und Stärkung der Verbraucherrolle. Die Beteiligten in der Netzwerkarbeit können darüber hinaus themenspezifische Schwerpunkte im Inventar Stadtteil benennen und bearbeiten. Durch qualifizierte Beratung bis hin zur Einzelfallhilfe in Koordination mit den Akteuren im Stadtbezirk sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die selbständige und selbstbestimmte Lebensführung älterer Menschen zu stabilisieren bzw. zu unterstützen. 1 Vgl. § 5, Absatz 3 SGB XII E:\eserver\epdf\in\3C82CD432CCA2F83C125743D00597419100.doc Seite 2 von 4 Für die Umsetzung der überkommunalen Schutzobjekte aufgenom- menen ehemaligen Schlossanlage genannten Ziele werden in Wädenswil handelt es den Dortmunder Stadtbezirken Seniorenbüros eingerichtet. Dazu sind folgende strukturelle Voraussetzungen grundlegend: ⮚ zentrale, mit dem ÖPNV gut erreichbare Räumlichkeiten, separates Büro für die Beratungsgespräche, barrierefreier Zugang, Telefon mit Anrufbeantworter, Faxanschluss, PC mit Drucker und Internetanschluss, Kopiergerät ⮚ Die Stadt Dortmund und der Verband stellen je eine hauptamtliche Fachkraft aus dem Bereich Verwaltung oder Sozialarbeit oder gleichgestellte Ausbildungen möglichst mit Erfahrung aus dem Bereich der Altenhilfe und mit der Verpflichtung zur speziellen Fortbildung für die Senioren- und Pflegeberatung (Bewertung auf Basis Stufe 9 TVöD, mindestens 30 Stunden durchschnittliche wöchentliche Arbeitzeit). ⮚ regelmäßige verbindliche Ansprech- und Öffnungszeiten ⮚ Angebot von Sprechstunden nach Vereinbarung auch zu ungünstigen Zeiten ⮚ Angebot von Hausbesuchen. Um die in § 1 genannten Ziele zu erreichen, verpflichten sich um ein Kulturgutdie Kooperationspartner zur gemeinsamen Bearbeitung folgender Kernaufgaben in den Seniorenbüros: • Aufbau kleinräumiger Netzwerkarbeit im Stadtbezirk • Senioren- und Pflegefachberatung • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (Ehrenamt) • Fallmanagement/ Einzelfallhilfe. Aufgrund Nähere Ausführungen zu den genannten Kernaufgaben der teilweise betrieblichen Nutzung Seniorenbüros sind in der Anlage enthalten. Veränderungen und Anpassungen der in der Anlage benannten Aufgaben- beschreibungen sind in der Logik dieser Vereinbarung in Abstimmung mit den Vertrags- partnern prozessual möglich.. Die Grundsätze und Prinzipien der weiteren Zusammenarbeit der Partner bei der Umsetzung dieser Vereinbarung werden in der Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe und Pflege nach § 4 SGB XII festgelegt. Für die laufenden Geschäfte der Seniorenbüros in den Dortmunder Stadtbezirken wird ein Steuerungsmanagement eingerichtet, das für die Planung, Durchführung und Kontrolle der Vorhaben zum Aufbau und zur Gestaltung der kleinräumigen Netzwerke im Stadtteil zuständig ist. Es unterstützt aktiv den Vernetzungsprozess und die Entwicklung verbindlicher Kommunikations- und Kooperationsstrukturen. Das Steuerungsmanagement wird paritätisch von der Stadt Dortmund und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege wahrgenommen und durch zwei zu benennende VertreterInnen besetzt . Zu den Aufgaben gehören insbesondere: ⮚ die Sicherstellung des ordnungsmäßigen Dienstbetriebes der Seniorenbüros (Ablauforganisation) ⮚ Maßnahmen im Rahmen eines Qualitätsmanagements für die Aufgaben nach § 3 (z.B. der Aufbau eines Qualitätszirkels) ⮚ die Wahrnehmung von Entscheidungen zur Sicherstellung des operativen Geschäfts E:\eserver\epdf\in\3C82CD432CCA2F83C125743D00597419100.doc Seite 3 von 4 ⮚ die Berichtspflicht gegenüber der AG Altenhilfe und Altenpflege zum laufenden Geschäft der Netzwerkarbeit in den Seniorenbüros ⮚ die Vorbereitung von strategischen Entscheidungen für die AG Altenhilfe und Altenpflege. Sollte bei der Aufgabenerledigung in Sachfragen kein Einvernehmen möglich sein , ist eine Entscheidung durch die Xxxxxxx Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) dient das Schloss derzeit Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe und Pflege herbeizuführen. Die Vereinbarungspartner gehen aber davon aus, dass Abstimmungen und Klärungen auf Basis der unmittelbaren öffentlichen Aufgabenerfül- lung gegebenen Zusammenarbeit im Bedarfsfalle auch durch eine kurzfristige Kommunikation zwischen den Beteiligten möglich und ist entsprechend als Betriebsliegenschaft des Kantons weiter zu betreibenerstrebenswert sein wird. Es ist vorgesehenDie benannten Vertreter der Stadt Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Wohlfahrtspflege im Steuerungsmanagement sind befugt, sämtliche landwirtschaftlich genutzten Grundstücke bei Bedarf und zur Sicherstellung einer inhaltlich abgestimmten Arbeit in Stäfa (Betrieb «Sternenhalde») und einen Grossteil den Seniorenbüros themenbezogene Arbeitsgruppen einzurichten. Die Benennung der landwirtschaft- lich genutzten Grundstücke in Wädenswil dem Weinbauzentrum Wädens- wil AG (WBZW AG) zu verpachten. Drei Obstbauflächen in Wädenswil werden weiterhin TeilnehmerInnen erfolgt dabei jeweils durch die Agroscope bewirtschaftet Vereinbarungspartner. Die „Servicestelle des Dortmunder Wegweisers Pflege“ (vormals Informationsbüro Pflege der Stadt Dortmund) unterstützt das Steuerungsmanagement in fachlicher Hinsicht. Dazu gehört insbesondere: ⮚ die ständige Fachrecherche zu allen relevanten Fragestellungen im Handlungsfeld der Altenhilfe und Altenpflege ⮚ die laufende technische und inhaltliche Aktualisierung „des Dortmunder Wegweiser Pflege“ (vormals Pflegedatenbank) als Instrument für die tägliche Arbeit in den Seniorenbüros ⮚ die Vorbereitung, Erarbeitung und Herausgabe geeigneter Printprodukte für die Seniorenbüros ⮚ die Organisation und Durchführung von geeigneten Fachveranstaltungen für die MitarbeiterInnen der Seniorenbüros. Die Vereinbarungspartner bekräftigen die gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung von kleinräumigen und wirkungsorientierten Altenhilfsstrukturen mit Hilfe der Seniorenbüros. Dieser Grundsatz gilt auch für die Finanzierung der Kosten der Einrichtung und des laufenden Betriebs der Seniorenbüros. Näheres wird bilateral zwischen der Stadt Dortmund und den jeweiligen Tandempartnern auf Seiten der Wohlfahrtsverbände vereinbart. Anknüpfungspunkt insoweit sind die jeweils bestehenden Verträge zwischen der Stadt Dortmund und dem Bun- desamt beteiligten Verband über zuwendungsfinanzierte Handlungsfelder (vergleiche Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 30.06.2005 (DS Nr. 02293-05)). Die Kooperationsvereinbarung gilt unbefristet. Sie kann durch jeden Kooperationspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum 31. 12. eines Jahres gekündigt werden. Diese Kooperationsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung der Kooperationspartner in Kraft. E:\eserver\epdf\in\3C82CD432CCA2F83C125743D00597419100.doc Seite 4 von 4 ⮚ Einschlägige Grundkenntnisse in der Sozialgesetzgebung (vor allem SGB V, XI und SGB XII) ⮚ Kenntnisse über die aktuelle Pflegeinfrastruktur in Dortmund ⮚ Kenntnisse zum konkreten Leistungs -bzw. Entgeltrecht (Pflegesätze, Vergütungen, Entgelte) ⮚ Kenntnisse über die jeweiligen Verwaltungsverfahren und Kooperationslinien bei bzw. zwischen den sachberührten Sozialleistungsträgern, insbesondere Sozialhilfeträger und Pflegekassen. ⮚ Kooperations- und Koordinationsbereitschaft zu trägerinternen Angebotsbereichen und trägerübergreifenden bzw. -fernen Institutionen und Organisationen oder Anbietern im Stadtbezirk ⮚ Soziale Kompetenz im Umgang mit den Ratsuchenden ⮚ Anwendung des „Dortmunder Wegweisers Pflege“ (Pflegedatenbank), des Internets und anderer moderner Kommunikationsmedien. ⮚ Entwicklung eines verbindlichen Abstimmungs- und Steuerungssystems in der örtlichen Altenhilfe und Altenpflege durch Vernetzung der vorhandenen Angebote - Entwicklung und Aufbau einer koordinierten Zusammenarbeit (Hand in Hand) zwischen den Akteuren des vorhandenen Dienstleistungs- und Versorgungsbereiches und allen anderen Akteuren und Betroffenen im Stadtbezirk - Einleitung von Wohnraumanpassungsmaßnahmen und Betreuungsmaßnahmen in enger Kooperation mit der Wohnungswirtschaft /Kreuzviertelverein - Gemeinsame Informationsarbeit über vorhandene Seniorenangebote, Leistungen, etc. - Initiierung niedrigschwelliger Angebote für Bauten demenzerkrankte Senioren (Dementengruppen in Begegnungszentren und Logistik (BBLin Wohnquartieren) in Pacht abzugeben. Die Bauland- parzelle Kat.-Nr. WE12966 soll der Stiftung Technische Obstverwertung (STOV) Abstimmung mit dem Demenz-Servicezentrum für die Region Dortmund - Bei Bedarf gemeinsame Initiierung von Beratungsangeboten für MigrantenInnen in Abstimmung mit dem multikulturellen Arbeitskreis - Gemeinsame Optimierung oder Initiierung von Fahrdiensten zum Besuch von Begegnungsstätten und Mittagstischen - Vernetzung vorhandener Angebote zur Realisierung Fortbildung, Qualifizierung und Kompetenzentwicklung von Angehörigen, Ehrenamtlichen und Professionellen - Entwicklung und Umsetzung eines Bauprojektes Konzeptes für zeitlich befristetes Woh- nen eine gemeinsame Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Steuerungsmanagement - Identifizierung von Versorgungslücken im Baurecht abgegeben werden. Das Bauprojekt soll Studierenden Stadtbezirk und Gastdozierenden gemeinsame Erarbeitung von Vorschlägen zu Konzepten zur Behebung der Agroscope und der ZHAW dienen. Die Bau- eingabe erfolgte im Dezember 2018 und die Baubewilligung wurde im Juni 2019 erteilt. Die STOV plant eine Erweiterung des Bauprojektes auf der Baulandparzelle Kat.-Nr. WE4138. Sofern die Finanzierung des Erwei- terungsbaus gesichert ist, wird die STOV auch dieses Grundstück im Bau- recht übernehmen. Die Pachtverträge (Agroscope und WBZW AG) Lücken bzw. der Baurechtsvertrag (STOV) sind nach der grundbuchlichen Eigentums- übertragung Weiterleitung an den Kanton zu verhandeln die AG Altenhilfe und abzuschliessen. Die zu erwartenden Erträge aus Pacht und Baurecht sind noch nicht bekannt. Die entsprechenden Verträge liegen noch nicht vor und können daher noch nicht genehmigt werden. Die Baurechtszinsen und Baurechtskon- ditionen werden sich an der geplanten Nutzung im öffentlichen Interesse orientieren (§ 56 Abs. 3 Gesetz Pflege über Controlling und Rechnungslegung [CRG, LS 611])das Steuerungsmanagement.

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Samples: rathaus.dortmund.de

Ziele. Bei Jugendhilfe soll nach § 1 SGB VIII junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.3 Dafür stellt der Kinder- und 1Beiträge zur Statistik der Stadt Freiburg im Inventar Breisgau -Stadtbezirksatlas, Ausgabe 2018- Herausgeber: Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung der überkommunalen Schutzobjekte aufgenom- menen ehemaligen Schlossanlage in Wädenswil handelt es sich um ein Kulturgut. Aufgrund der teilweise betrieblichen Nutzung der Anlage durch die Xxxxxxx Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) dient das Schloss derzeit der unmittelbaren öffentlichen Aufgabenerfül- lung und ist entsprechend als Betriebsliegenschaft des Kantons weiter zu betreiben. Es ist vorgesehen, sämtliche landwirtschaftlich genutzten Grundstücke in Stäfa (Betrieb «Sternenhalde») und einen Grossteil der landwirtschaft- lich genutzten Grundstücke in Wädenswil dem Weinbauzentrum Wädens- wil AG (WBZW AG) zu verpachten. Drei Obstbauflächen in Wädenswil werden weiterhin durch die Agroscope bewirtschaftet und sind dem Bun- desamt für Bauten und Logistik (BBL) in Pacht abzugeben. Die Bauland- parzelle Kat.-Nr. WE12966 soll der Stiftung Technische Obstverwertung (STOV) zur Realisierung eines Bauprojektes für zeitlich befristetes Woh- nen Stadt Freiburg im Baurecht abgegeben werden. Das Bauprojekt soll Studierenden und Gastdozierenden der Agroscope und der ZHAW dienen. Die Bau- eingabe erfolgte im Dezember 2018 und die Baubewilligung wurde im Juni 2019 erteilt. Die STOV plant eine Erweiterung des Bauprojektes auf der Baulandparzelle Kat.-Nr. WE4138. Sofern die Finanzierung des Erwei- terungsbaus gesichert ist, wird die STOV auch dieses Grundstück im Bau- recht übernehmen. Die Pachtverträge (Agroscope und WBZW AG) bzw. der Baurechtsvertrag (STOV) sind nach der grundbuchlichen Eigentums- übertragung an den Kanton zu verhandeln und abzuschliessen. Die zu erwartenden Erträge aus Pacht und Baurecht sind noch nicht bekannt. Die entsprechenden Verträge liegen noch nicht vor und können daher noch nicht genehmigt werden. Die Baurechtszinsen und Baurechtskon- ditionen werden sich an der geplanten Nutzung im öffentlichen Interesse orientieren (§ 56 Breisgau 2ebenda 3§1 Abs. 3 Gesetz über Controlling SGB VIII Jugendtreff nach § 11 SGB VIII jungen Menschen Angebote zur Verfügung, die ihre Entwicklung fördern, an ihren Interessen anknüpfen und Rechnungslegung [CRGvon ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Ziel ist also die Befähigung der jungen Menschen zu Selbstbestimmung, LS 611])zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement.4 Als Teil der sozialen Infrastruktur für junge Menschen in Freiburg leistet die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Kinder- und Jugendtreff Haslach einen wichtigen Beitrag. Durch non- formale und informelle Bildungsangebote werden Kinder und Jugendliche in Haslach bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und gefördert. Die pädagogischen Angebote fördern die Ausbildung von Eigenverantwortung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und demokratischer Teilhabe, soziale und kulturelle Schlüsselqualifikationen werden vermittelt. Die Grundlage dafür ist das Erkennen und Berücksichtigender unterschiedlichen Interessen und Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und die geschlechterdifferenzierte Betrachtung. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit agiert somit als eigenständige Bildungsinstanz.5 Im Folgenden werden die Wirkungsziele aus dem Qualitätskonzept für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Freiburg6 dargestellt, sie beschreiben, welche Wirkung die Arbeit des Kinder- und Jugendtreffs auf die Adressat*innen haben soll und konkretisieren den gesetzlichen Auftrag.

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Samples: www.jugendtreff-haslach.de

Ziele. Bei a) Für das Jahr 2015 wird mit deutlich mehr als 1 Million Flüchtlingen gerechnet, die in Deutschland Asyl beantragen. Wöchentlich gelangen Familien mit schulpflichtigen Kindern auf der Flucht vor Krieg, Vertreibung und Zerstörung nach Rheinland-Pfalz. Das Koblenzer Projekt „GeKOS“ richtet sich deshalb an Xxxxxxx/innen mit Flüchtlingshintergrund zwischen 6 und 12 Jahren und an Studierende, besonders der lehrerbildenden und päd. Studiengänge. Es stellt eine von zwei Linien eines Projekts der Universität Koblenz-Landau dar, mit dem sich diese dem Thema „Flüchtlinge“ stellt. Studierende und Xxxxxxx/innen bilden Tandems und treffen sich über 8 Mona- te einmal wöchentlich am Nachmittag zu Aktivitäten. Wie die positiven Erfah- rungen bestehender Projekte, z. B. „Freiburg SALAM“1 oder „Mentor Migration - Nightingale“ belegen, profitieren Mentor/innen und Mentees gleichermaßen. Das Projekt verfolgt erstens das Ziel, zur sozialen und kulturellen Integration von Kindern mit Flüchtlingshintergrund in die Region beizutragen. Dabei nimmt die Orientierung im Inventar Stadtteil, der überkommunalen Schutzobjekte aufgenom- menen ehemaligen Schlossanlage in Wädenswil handelt es sich Aufbau von Sozialkontakten und das Erlernen der deutschen Sprache eine herausragende Rolle ein. In den Tan- dems wird gemeinsam mit einer erwachsenen Bezugsperson als Sprach- und Rollenvorbild die Freizeit gestaltet, werden gemeinsame Aktivitäten unter- nommen und die Erkundung des Wohnortes sowie kultureller Rituale und Ge- bräuche vorgenommen. Dabei machen die Kinder Erfahrungen, die im Sinne des informellen Lernens kulturelle, soziale und sprachliche Lernprozesse an- stoßen. Zweitens benötigen zukünftige Pädagog/innen und Lehrkräfte interkulturelle und reflexive Kompetenzen, um ein Kulturgutmit der zunehmenden Diversität kindlicher Lebenszusammenhänge professionell umgehen zu können. Aufgrund der teilweise betrieblichen Nutzung der Anlage durch die Xxxxxxx Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) dient das Schloss derzeit der unmittelbaren öffentlichen Aufgabenerfül- lung Das Projekt will zur reflexiven Auseinandersetzung mit „Eigenem“ und ist entsprechend als Betriebsliegenschaft des Kantons weiter zu betreiben. Es ist vorgesehen, sämtliche landwirtschaftlich genutzten Grundstücke in Stäfa (Betrieb «Sternenhalde») und einen Grossteil der landwirtschaft- lich genutzten Grundstücke in Wädenswil dem Weinbauzentrum Wädens- wil AG (WBZW AG) zu verpachten. Drei Obstbauflächen in Wädenswil werden weiterhin durch die Agroscope bewirtschaftet und sind dem Bun- desamt für Bauten und Logistik (BBL) in Pacht abzugeben„Fremdem“ beitragen. Die Bauland- parzelle Kat.-Nr. WE12966 soll der Stiftung Technische Obstverwertung (STOV) zur Realisierung eines Bauprojektes für zeitlich befristetes Woh- nen im Baurecht abgegeben werden. Das Bauprojekt soll Studierenden erhalten wertvolle Einblicke in andere Kulturen und Gastdozierenden der Agroscope und der ZHAW dienen. Die Bau- eingabe erfolgte im Dezember 2018 Lebens- zusammenhänge, indem sie die Lebenswelt, den Alltag und die Baubewilligung Familie der Kinder kennenlernen. Dabei werden sie positiv konnotierte Erfahrungen ma- 1 SALAM wurde im Juni 2019 erteilt. Die STOV plant eine Erweiterung des Bauprojektes auf der Baulandparzelle Kat.-Nr. WE4138. Sofern die Finanzierung des Erwei- terungsbaus gesichert ist, wird die STOV auch dieses Grundstück im Bau- recht übernehmen. Die Pachtverträge (Agroscope und WBZW AG) bzw. der Baurechtsvertrag (STOV) sind nach der grundbuchlichen Eigentums- übertragung an den Kanton zu verhandeln und abzuschliessen. Die zu erwartenden Erträge aus Pacht und Baurecht sind noch nicht bekannt. Die entsprechenden Verträge liegen noch nicht vor und können daher noch nicht genehmigt werden. Die Baurechtszinsen und Baurechtskon- ditionen werden sich 2009 an der geplanten Nutzung im öffentlichen Interesse orientieren PH Freiburg von Prof. Dr. X. xx Xxxx und Xx. X. Xxxxxxx-Xxxxxx gegründet xxxx, aber auch solche, die ihnen möglicherweise fremd und unverständlich vorkommen und Abwehr hervorrufen. Durch die Aufarbeitung solcher Eindrü- cke in begleitenden Lehrveranstaltungen lernen die Studierenden, eigene Er- lebnisse, (§ 56 Abs. 3 Gesetz über Controlling Vor-)Urteile, Ängste und Rechnungslegung [CRGStereotype zu hinterfragen, LS 611])können neue Herausforderungen für den eigenen Lernbedarf identifizieren und interkulturel- le Deutungs- und Verstehenskompetenzen aufbauen.

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Samples: mwg.rlp.de

Ziele. Bei a) Der Bologna-Prozess hat den Zugang zur Promotion mit FH-Abschluss erheblich vereinfacht. Doch trotz steigender Tendenz ist der Anteil von FH-Absolvent/innen bei den Promovierenden bundesweit noch immer gering (HRK 2013).6 Um gezielt Bildungspotentiale von FH-Absolventinnen in den Blick zu nehmen und flankierend das in den Entwicklungslinien der Universität Koblenz-Landau formulierte Ziel zu berücksichtigen, die Zahl der Promotionen zu erhöhen, wird das Projekt ZuGewinn. Zur Gewinnung von FH-Absolventinnen für eine Promotion beantragt. ZuGewinn knüpft an das im Inventar Hochschulpakt 2020 (Programmbudget 2. Phase) angesiedelte Vorgängerprojekt an und entwickelt es unter frauenfördernder Perspektive innovativ weiter. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Partizipation von Frauen in der überkommunalen Schutzobjekte aufgenom- menen ehemaligen Schlossanlage Wissenschaft zwar in Wädenswil handelt es sich um den vergangenen Jahrzehnten stetig zunimmt, ihre Teilhabe an den Wissenschaftskarrieren jedoch noch immer gering ist (CEWS 2015).7 Gera- de Frauen von Fachhochschulen bedürfen einer besonderen Unterstützung. Da zu- dem in den sog. MINT-Fächern der Frauenanteil nur langsam steigt, soll ein Kulturgutbeson- deres Augenmerk auf die Förderung von FH-Absolventinnen in diesem Bereich ge- legt werden (vgl. Aufgrund auch bundesweiter Trend: HRK 2013). Durch die Implementierung und den Ausbau von Beratungs-, Coaching- und Work- shop-Angeboten sollen FH-Absolventinnen über die Möglichkeit der teilweise betrieblichen Nutzung Promotion in- formiert, bei der Anlage Entscheidungsfindung unterstützt und durch die Xxxxxxx Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) dient das Schloss derzeit der unmittelbaren öffentlichen Aufgabenerfül- lung und ist entsprechend als Betriebsliegenschaft des Kantons weiter zu betreiben. Es ist vorgesehen, sämtliche landwirtschaftlich genutzten Grundstücke in Stäfa (Betrieb «Sternenhalde») und einen Grossteil der landwirtschaft- lich genutzten Grundstücke in Wädenswil dem Weinbauzentrum Wädens- wil AG (WBZW AG) zu verpachten. Drei Obstbauflächen in Wädenswil werden weiterhin durch die Agroscope bewirtschaftet und sind dem Bun- desamt für Bauten und Logistik (BBL) in Pacht abzugeben. Die Bauland- parzelle Kat.-Nr. WE12966 soll der Stiftung Technische Obstverwertung (STOV) zur Realisierung eines Bauprojektes für zeitlich befristetes Woh- nen im Baurecht abgegeben Qualifikationspha- se begleitet werden. Das Bauprojekt soll Studierenden Im Vorgängerprojekt wurden bereits entsprechende Maßnah- men (Beratung, Workshops, Vernetzungsangebote) berücksichtigt und Gastdozierenden von den Nutzer/innen positiv evaluiert. Insbesondere durch das Beratungsangebot sowie die explizite Ansprache der Agroscope und der ZHAW dienen. Die Bau- eingabe erfolgte im Dezember 2018 und Zielgruppe über die Baubewilligung wurde im Juni 2019 erteilt. Die STOV plant Internetseite konnten FH- Absolvent/innen für eine Erweiterung des Bauprojektes auf der Baulandparzelle Kat.-Nr. WE4138. Sofern die Finanzierung des Erwei- terungsbaus gesichert ist, wird die STOV auch dieses Grundstück im Bau- recht übernehmen. Die Pachtverträge (Agroscope und WBZW AG) bzw. der Baurechtsvertrag (STOV) sind nach der grundbuchlichen Eigentums- übertragung an den Kanton zu verhandeln und abzuschliessen. Die zu erwartenden Erträge aus Pacht und Baurecht sind noch nicht bekannt. Die entsprechenden Verträge liegen noch nicht vor und können daher noch nicht genehmigt werden. Die Baurechtszinsen und Baurechtskon- ditionen werden sich Promotion an der geplanten Nutzung im öffentlichen Interesse orientieren (§ 56 Abs. 3 Gesetz über Controlling Universität Koblenz-Landau gewonnen und Rechnungslegung [CRG, LS 611]).bei der erfolgreichen Kontaktaufnahme zu einem Betreuer/einer Betreuerin un-

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Samples: mwg.rlp.de

Ziele. Bei Ziel des Teams Jugendberufsagentur in Schule ist es, jede/x Xxxxxxx*in im Landkreis Osnabrück bei der beruflichen Orientierung und der Berufs- und Jobfindung zu unterstützen. Die bestehenden Angebote und Leistungen der Schule sowie der Rechtskreise SGB II, III, und VIII werden ge- bündelt und allen jungen Menschen durch den Kontakt zu nur einem multiprofessionellen Team bereitgestellt. So soll dem/der Xxxxxxx*in der bestmögliche Zugang zur Arbeitswelt und zum Berufsleben ermöglicht werden. Das Team Jugendberufsagentur in Schule bietet Lehrkräften und Xxxxxxx*innen nach Schuljahrgängen gestaffelte und konkrete Angebote zur Unterstützung bei der Berufsorientierung unter Berücksichtigung der gültigen Erlasse. Vertreter*in der Schule: Berufsberater*in: Ausbildungslots*in: Anhand ihres Berufs-und Studienorientierungskonzepts unterstützen weiterführende Schulen ihre Xxxxxxx*innen dabei, eine fundierte Berufs- und Studienentscheidung zu treffen. Sie ermittelt den Bedarf im Rahmen der beruflichen Orientierung und der individuellen Perspektiventwicklung in den einzelnen Jahrgangsstufen. Dazu gehören laut Musterkonzept zur Berufs- und Studienorientierung des Niedersächsischen Kultusministeriums folgende Inhalte: Verbindliche Praxistage, Kompetenzfeststellungen, Zukunftstag für Mädchen und Jungen, Schülerbetriebspraktika, Bewerbervor- bereitung, Praxistage mit zusätzlichen Angeboten im schuleigenen Konzept, Kontakte zwischen allgemein bildenden und berufsbildenden Schu- len, Besuch des Berufsinformationszentrums, Betriebsbesichtigungen, Betriebserkundungen. • Die Bereitstellung eines verbindlichen Ansprechpartners für das Team Jugendberufsagentur in Schule zur Organisation und Abstimmung. • Bereitstellung eines Dokumentationsordners für jede/x Xxxxxxx*in, z. B. Berufswahlpass. • Nutzung des Portals Xxxxxxx Online. • Die Organisation und Abstimmung der Zusammenarbeit im Einzelnen: ✓ Einholen der Einwilligungserklärung (s. Anhang), ✓ Bereitstellung eines Beratungsraums für das Team Jugendberufsagentur in Schule, ✓ Terminkoordination der im Inventar der überkommunalen Schutzobjekte aufgenom- menen ehemaligen Schlossanlage in Wädenswil handelt es sich um ein Kulturgut. Aufgrund der teilweise betrieblichen Nutzung der Anlage durch die Xxxxxxx Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) dient das Schloss derzeit der unmittelbaren öffentlichen Aufgabenerfül- lung und ist entsprechend als Betriebsliegenschaft des Kantons weiter zu betreiben. Es ist vorgesehen, sämtliche landwirtschaftlich genutzten Grundstücke in Stäfa (Betrieb «Sternenhalde») und einen Grossteil der landwirtschaft- lich genutzten Grundstücke in Wädenswil dem Weinbauzentrum Wädens- wil AG (WBZW AG) zu verpachten. Drei Obstbauflächen in Wädenswil werden weiterhin durch die Agroscope bewirtschaftet und sind dem Bun- desamt für Bauten und Logistik (BBL) in Pacht abzugeben. Die Bauland- parzelle Kat.-Nr. WE12966 soll der Stiftung Technische Obstverwertung (STOV) zur Realisierung eines Bauprojektes für zeitlich befristetes Woh- nen im Baurecht abgegeben werden. Das Bauprojekt soll Studierenden und Gastdozierenden der Agroscope und der ZHAW dienen. Die Bau- eingabe erfolgte im Dezember 2018 und die Baubewilligung wurde im Juni 2019 erteilt. Die STOV plant eine Erweiterung des Bauprojektes auf der Baulandparzelle Kat.-Nr. WE4138. Sofern die Finanzierung des Erwei- terungsbaus gesichert ist, wird die STOV auch dieses Grundstück im Bau- recht übernehmen. Die Pachtverträge (Agroscope und WBZW AG) bzw. der Baurechtsvertrag (STOV) sind nach der grundbuchlichen Eigentums- übertragung an den Kanton zu verhandeln und abzuschliessen. Die zu erwartenden Erträge aus Pacht und Baurecht sind noch nicht bekannt. Die entsprechenden Verträge liegen noch nicht vor und können daher noch nicht genehmigt werden. Die Baurechtszinsen und Baurechtskon- ditionen werden sich an der geplanten Nutzung im öffentlichen Interesse orientieren (§ 56 Abs. 3 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [CRG, LS 611])Folgenden vereinbarten Angebote.

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Samples: www.lse.uni-hannover.de