Abnahme, Gewährleistung Musterklauseln

Abnahme, Gewährleistung. 1.5.1 Alle Leistungen werden erst nach Fertigstellung der vertraglichen Gesamtleistung einschließlich der Beseitigung bereits angemahnter wesentlicher Mängel und nach Übergabe der für den Betrieb zwingend erforderlichen Dokumentation abgenommen, sofern nicht eine Teilabnahme stattfindet. Falls die Überprüfung der Leistungen des AN eine Inbetriebnahme und/oder einen Probebetrieb der auftragsgegenständlichen Anlagen o. ä. zu Testzwecken (Einzeltest, Integrationstest) erfordert, so erfolgt die Abnahme erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Probebetriebs.
Abnahme, Gewährleistung. Unsere Leistungen sind nach Fertigstellung auf unsere Aufforderung bzw. Aufforderung unseres Nachunternehmers abzunehmen. Unsere Gewährleistung richtet sich nach § 13 VOB/B und beginnt mit der Abnahme der Bewehrung, bei Verlegung in Teilabschnitten mit der Abnahme des jeweiligen Abschnitts. Nach der Abnahme – insbesondere nach Freigabe der Bewehrung zum Betonieren z. B. durch einen Prüfingenieur – ist die Rüge solcher Mängel, die bei der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.
Abnahme, Gewährleistung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der KS-Medien GmbH gelieferten Arbeitsergebnisse auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Mängelrügen wegen solcher Mängel sind innerhalb von einer Woche ab Übergabe der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber schriftlich gegenüber der KS-Medien GmbH zu erklären. Versteckte Mängel, die auch nach der unverzüglichen sorgfältigen Untersuchung nicht festzustellen sind, sind innerhalb einer Woche nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Nach Ablauf der Fristen ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen betreffend der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt. Im Falle eines Mangels ist die Gewährleistung zunächst auf Nacherfüllung durch die KS-Medien GmbH beschränkt. Die KS-Medien GmbH ist berechtigt, wahlweise eine Nachbesserung und / oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Kommt die KS-Medien GmbH dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, wahlweise zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Mängel eines Teils der gelieferten Arbeitsergebnisse berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, die Teilleistung ist für den Auftraggeber ohne Interesse. Ansprüche auf Gewährleistung verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme der Arbeitsergebnisse, es sei denn, die KS-Medien GmbH hat arglistig gehandelt. Für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch Dritte, die von der KS-Medien GmbH zum Zwecke der Vertragserfüllung im Namen des Auftraggebers beauftragt wurden, übernimmt die KS-Medien GmbH keine Haftung. Die KS-Medien GmbH tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler auf. Mit der Freigabe von Werken (sowohl Druck- als auch Online- oder Programmierwerke) durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Für solche vom Auftraggeber freigegebenen Werke entfällt eine Gewährleistung für Mängel, die im Rahmen des Freigabevorgangs erkennbar waren. Die KS-Medien GmbH haftet ausschließlich für die Übereinstimmung des Endprodukts mit der Vorlage bzw. der finalen Freigabe. Die KS-Medien GmbH gewährleistet weder gegenüber Ihnen noch gegenüber sonstigen Dritten, dass das Angebot seinen/deren Anforderungen genügt und zu jeder Zeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sich...
Abnahme, Gewährleistung. 1. Unsere Leistungen sind nach Fertigstellung auf unsere Anforderung bzw. Aufforderung unseres Nachunternehmers abzunehmen.
Abnahme, Gewährleistung. 10.1 Die Abnahme der Leistungen des AN erfolgt ausschließlich förmlich, § 12 Abs. 4 VOB/B. Dies gilt ebenso für die Abnahme von Mangelbeseitigung/Restleistungen des AN.
Abnahme, Gewährleistung. 7.1 Nach angezeigter Fertigstellung sind unsere Arbeiten seitens des Kunden innerhalb von zehn Tagen abzunehmen. Der Kunde kann die Abnahme auch formfrei oder stillschweigend erklären. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das Grundstück ganz oder teilweise anderweitig in Gebrauch genommen oder mit Nachfolgearbeiten begonnen wird.
Abnahme, Gewährleistung. 11.1 Sofern nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abnahme nach der Lieferung am Lieferort oder nach der kommerziellen Inbetriebnahme am Standort des Käufers oder des Kunden. Maßgeblich ist das spätere der beiden genannten Ereignisse. Die vollständige oder teilweise Bezahlung des Lieferumfangs oder von Teilen davon stellt keine Abnahme dar.
Abnahme, Gewährleistung. 8.1 Gutwerker verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, etc. sorgfältig zubehandeln.
Abnahme, Gewährleistung. 1. Mit erstmaligem Einsatz der gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Leistung, bei teilbaren Leistungen für diese Teile, als abgenommen.
Abnahme, Gewährleistung. 10.1 untermStrich leistet Gewähr, dass sich der jeweilige Vertragsgegenstand am Liefertag in betriebsbereitem Zustand befindet und die im Vertrag ausdrücklich bedungenen bzw. sonst gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat.