Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit Musterklauseln

Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst T¨atigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages fu¨r die Einhaltung der gesetzlichen Bestim- mungen der Datenschutzgesetze, insbesondere fu¨r die Rechtm¨aßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie fu¨r die Rechtm¨aßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich ( Verantwortlicher“im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO). ”
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. 3.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Hauptvertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieser Vertragsbeziehung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art.4 Nr. 7 DSGVO).
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. 2.1. Xxxxxxx SE verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Anwenders. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Einzelvertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Anwender ist im Rahmen dieses Einzelvertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an Celonis SE sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO).
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Hauptvertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 7. DSGVO). Aufgrund dieser Verantwortlichkeit kann der Auftraggeber auch nach der Laufzeit des Vertrages und nach Beendigung des Vertrages die Herausgabe oder Löschung der Daten verlangen. Die Inhalte diese Vertragsanlage gelten entsprechend, wenn die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen im Auftrag vorgenommen wird und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Verarbeitung der Daten für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich. Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in Textform an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Einzelweisungen, die über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt und der Auftragnehmer darf hierfür eine angemessene Vergütung verlangen. Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich mindestens in Textform. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstößt gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. 2.1. Der AN („Auftragsverarbeiter“ gemäß Art 4 DSGVO) verarbeitet Daten im Auftrag des AG. Dies umfasst jene Tätigkeiten, die in den Verträgen konkretisiert sind. Der AG („Verantwortlicher“ gemäß Art 4 DSGVO) ist im Rahmen dieser Verträge für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung an sich sowie der Datenweitergabe an den AN als Auftragsverarbeiter allein verantwortlich.
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. 2.1 CANCOM verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarung und nach Weisung des Auftraggebers, sofern CANCOM nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem CANCOM unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z.B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden); in einem solchen Fall teilt CANCOM dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. a DS-GVO). Der Auftraggeber ist im Rahmen dieser Vereinbarung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an CANCOM sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO).
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Hauptvertrag konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO).
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. 9.3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zur vertraglich vereinbarten Leistung zu verwenden. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, verfahrens- und sicherheitstechnisch erforderliche Zwischen-, Temporär- oder Duplikatsdateien zur leistungsgemäßen Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten zu erstellen, soweit dies nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung führt. Der Kunde ist im Rahmen dieser Vereinbarung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an der Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („verantwortliche Stelle“ im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG).
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Hauptvertrag (und/oder in der Leistungsbeschreibung) konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO).