Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsvereinbarung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS- GVO).
(2) Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
(3) Dem Auftragnehmer (»Auftragsverarbeiter« im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DS-GVO) erwachsen Pflichten gemäß Art. 28 DS-GVO.
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. 1. Der AN ("Auftragsverarbeiter" gemäß Art 4 DSGVO) verarbeitet Daten im Auftrag des AG. Dies umfasst jene Tätigkeiten, die in den Verträgen konkretisiert sind. Der AG ("Verantwortlicher" gemäß Art 4 DSGVO) ist im Rahmen dieser Verträge für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung an sich sowie der Datenweitergabe an den AN als Auftragsverarbeiter allein verantwortlich.
2. Die Weisungen des AG werden durch die Verträge festgelegt und können vom AG in schriftlicher Form (auch elektronische Textform) an den AN durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden. Etwaige mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich in Textform zu bestätigen.
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst T¨atigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages fu¨r die Einhaltung der gesetzlichen Bestim- mungen der Datenschutzgesetze, insbesondere fu¨r die Rechtm¨aßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie fu¨r die Rechtm¨aßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich ( Verantwortlicher“im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO). ”
(2) S¨amtliche Weisungen des Auftraggebers werden anf¨anglich durch den Vertrag festge- legt und k¨onnen vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen ge¨andert, erg¨anzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). S¨amtliche Weisungen, die im Ver- trag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungs¨anderung behandelt und mu¨ssen vom Auftraggeber schriftlicher oder elektronischer Form (E-Mail) gestellt werden. Mu¨ndliche Weisungen des Auftraggebers du¨rfen vom Auftragnehmer nicht ausgefu¨hrt werden.
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. 2.1. Xxxxxxx SE verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Anwenders. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Einzelvertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Anwender ist im Rahmen dieses Einzelvertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an Celonis SE sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO).
2.2. Die Weisungen werden anfänglich durch den Einzelvertrag festgelegt und können vom Anwender danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an die von Celonis SE bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Einzelvertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Hauptvertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 7. DSGVO). Aufgrund dieser Verantwortlichkeit kann der Auftraggeber auch nach der Laufzeit des Vertrages und nach Beendigung des Vertrages die Herausgabe oder Löschung der Daten verlangen. Die Inhalte diese Vertragsanlage gelten entsprechend, wenn die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen im Auftrag vorgenommen wird und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertra- ges für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßig- keit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein ver- antwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art.4 Nr. 7 DSGVO).
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. 8.3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zur vertraglich vereinbarten Leistung zu verwenden. Dem Auftrag- nehmer ist es gestattet, verfahrens- und sicherheitstechnisch erforderliche Zwischen-, Temporär- oder Duplikats Dateien zur leistungsgemäßen Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten zu erstellen, soweit dies nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung führt. Der Kunde ist im Rahmen dieser Vereinbarung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („verantwortliche Stelle“ im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG).
8.3.2 Aufgrund dieser Verantwortlichkeit kann der Kunde auch während der Laufzeit des Vertrages und nach Beendigung des Vertrages die Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von Daten verlangen.
8.3.3 Die Inhalte dieses Vertrages gelten entsprechend, wenn die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen im Auftrag vorgenommen wird, und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
8.3.4 Die Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Auftragnehmer findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der §§ 4 b, 4 c BDSG erfüllt sind.
8.3.5 Der Kunde erteilt alle Aufträge oder Teilaufträge schriftlich oder per E-Mail. Mündliche Weisungen wird der Kunde unverzüglich schriftlich oder per E-Mail bestätigen. Der Auf- tragnehmer wird den Kunden unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Kunde erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Vorschrift über den Datenschutz verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung der entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Kunde bestätigt oder geändert wird. Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Kunden beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt.
8.3.6 Weisungsbefugte Mitarbeiter des Kunden werden in einem gesonderten Dokument be- ...
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. 2.1 CANCOM verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarung und nach Weisung des Auftraggebers, sofern CANCOM nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem CANCOM unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z.B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden); in einem solchen Fall teilt CANCOM dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. a DS-GVO). Der Auftraggeber ist im Rahmen dieser Vereinbarung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an CANCOM sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO).
2.2 Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an die von CANCOM für den Weisungsempfang benannte Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Der Auftraggeber benennt CANCOM schriftlich oder in einem elektronischen Format (Textform) die weisungsberechtigten Personen des Auftraggebers.
2.3 Soweit zwischen den Parteien vereinbart ist, dass auch verbundene Unternehmen (§§ 15 f f . AktG und/oder §§ 271, 290 HGB) des Auftraggebers oder sonstige ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbarte Unternehmen zum Empfang der Leistungen berechtigt sind (nachfolgend „leistungsberechtigte Unternehmen“), erbringt CANCOM die jeweiligen Leistungen gegenüber den leistungsberechtigten Unternehmen als Unterauftragnehmer des Auftraggebers. In diesem Fall liegt es im Verantwortungsbereich des Auftraggebers mit den jeweiligen leistungsberechtigten Unternehmen eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Verarbeitung der Daten für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich. Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in Textform an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Einzelweisungen, die über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt und der Auftragnehmer darf hierfür eine angemessene Vergütung verlangen. Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich mindestens in Textform. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstößt gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. 2.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggeber. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Hauptvertrag konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Verarbeitung der Daten für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich.
2.2 Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber n danach in schriftlicher Form oder in Textform durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.
2.3 Im Falle einer Inanspruchnahme durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, verpflichten sich Auftraggeber und Auftragnehmer, sich bei der Abwehr des Anspruches gegenseitig zu unterstützen.