Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- ten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbank, dem Vermögensverwalter, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.
Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Informationen über die Depotbank 41
Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Anlagefonds verbundenen Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mit- gliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- ten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Vermögensverwalter, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Bei der Ausübung der Aktionärsrechte (Proxy Voting) werden bei kritischen Abstimmungs- punkten die Auswirkungen mit Bezug auf die Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien analy- siert und berücksichtigt, um eine möglichst effektive und effiziente Ausrichtung der Unter- nehme auf Nachhaltigkeit zu erzielen (Votingansatz). Detaillierte Informationen zu den Grundsätzen der Fondsleitung im Hinblick auf die Umsetzung von «Good Corporate Gover- nance»-Praktiken und Grundsätze für das Abstimmungsverhalten der Fondsleitung als Inves- tor bei den Zielgesellschaften finden sich auf xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx- lity/responsible-investing.
Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbundenen Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die An- leger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Die Fondsleitung wird dabei von der zCapital AG beraten. Die Grundlagen für diese Beratung resp. die Ausübung bilden die von der Fondsleitung vorgegebenen Grundsätze für die Ausübung der Mit- gliedschafts- und Gläubigerrechte. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte umfasst einerseits die Ausübung der Stimm- und Wahlrech- te (Voting) und andererseits Engagement mit dem Ziel, die Corporate Governance zu verbessern. Un- ter Engagement wird der aktive und konstruktive Dialog mit den Gesellschaften, in welche die Teil- vermögen des zCapital investiert sind oder zu investieren planen, verstanden. Voting und Engagement haben mittel- bis langfristig unter Anderem zum Ziel, Verbesserungen in der Corporate Governance zu erzielen.