Ausschluss der Gewährleistung Musterklauseln

Ausschluss der Gewährleistung. 7.5.1 Bei Lieferungen oder Leistungen, die durch eigenes Personal des AG oder durch Dritte nachträglich verändert werden, entfällt für den AN jegliche Gewährleistung, ebenso kann keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden übernommen werden, die insbesondere auf unsachgemäße Verkabelung, mangelnde Stromversorgung oder Klimatisierung und Bedienung sowie Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen durch den AG oder einen seiner Dienstnehmer sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 7.5.2 Der AN steht darüber hinaus nicht für Störungen und Ausfälle auf Grund höherer Gewalt ein. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Durch Bedienungsfehler oder widmungswidrige Verwendung seitens des AG oder seiner Dienstnehmer verursachte Fehler, Störungen oder Schäden sind nicht Bestandteil der Gewährleistung.
Ausschluss der Gewährleistung. Die unten genannte Beschränkte Garantie ist die einzige ausdrückliche Garantie, die Ihnen gegeben wird. Sie ersetzt alle anderen ausdrücklichen Garantien (sofern vorhanden), die sich aus der Doku- mentation, der Verpackung oder anderen Mitteilungen ergeben. Mit Ausnahme der Beschränkten Garantie und im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht ge- statteten Umfang stellen RD und deren Lieferanten das Produkt und gegebenen- falls Supportleistungen wie besehen und ohne Garantie auf Fehlerfreiheit zur Ver- fügung. Sie schließen hiermit alle anderen Gewährleistungen und Garantien, seien sie ausdrücklich, konkludent oder gesetzlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (sofern vorhanden) jede konkludente Gewährleistung, Garantie oder Pflicht der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Zuverlässigkeit oder Ver- fügbarkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit von Antworten, Ergebnisse, fachmän- nische Bemühungen, Virenfreiheit und Sorgfalt – alles in Bezug auf das Produkt sowie in Verbindung mit dem Produkt zur Verfügung gestellte oder nicht erbrachte Support- oder andere Leistungen, Informationen, Software und dazugehörigen In- halt, oder die anderweitig aus der Verwendung des Produkts entstehen – aus. Es wird auch jede Gewährleistung oder Garantie für Eigentum, ungestörte Nutzung, ungestörten Besitz, Übereinstimmung mit der Beschreibung und Nichtverletzung von Rechten Dritter in Bezug auf das Produkt ausgeschlossen.
Ausschluss der Gewährleistung. Mit Ausnahme entgegenstehender ausdrücklicher Regelungen in dieser Ziffer 6 (und in den relevanten Regelungen in den Softwarelizenz- und Serviceleistungsbestimmungen) schließt insightsoftware die Gewährleistung für Software und Serviceleistungen aus.
Ausschluss der Gewährleistung. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG IST DIE EINZIGE GEWÄHRLEISTUNG, DIE ADOBE UND IHRE KONZERNGESELLSCHAFTEN GEWÄHREN UND STELLT DEN EINZIGEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH AN ADOBE, ADOBES KONZERNGESELLSCHAFTEN ODER IHRE XXXXXXXXXXX BEI EINER GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG DAR. ADOBE UND IHRE KONZERNGESELLSCHAFTEN UND LIEFERANTEN STELLEN DIE SOFTWARE UND DEN ZUGANG ZU SÄMTLICHEN WEBSITES, ONLINE-DIENSTEN UND ZERTIFIZIERUNGSDIENSTEN „WIE BESEHEN“ UND MIT ALLEN MÄNGELN ZUR VERFÜGUNG UND SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH SÄMTLICHE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN, BESTIMMUNGEN ODER BEDINGUNGEN, AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR AUS, DIE ENTWEDER AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER EINEM HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN, ODER AUS GESETZLICHEN, GEWOHNHEITSRECHTLICHTEN ODER ANDEREN VORSCHRIFTEN ABGELEITET WERDEN, INSBESONDERE HINSICHTLICH LEISTUNG, SICHERHEIT, RECHTSMÄNGELFREIHEIT, INTEGRIERUNG, MARKTGÄNGIGKEIT, UNGESTÖRTEN BESITZES ODER BRAUCHBARKEIT FÜR BESTIMMTE ZWECKE. AUSGENOMMEN HIERVON IST VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG SOWIE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, BEDINGUNG ODER ZUSICHERUNG, DIE AUFGRUND NATIONALER GESETZE NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN ODER DARF. Die Bedingungen der Ziffer 7 und Ziffer 8 gelten auch nach Ablauf dieses Vertrags, ungeachtet davon, aus welchem Grund der Vertrag abläuft. Dies bedeutet aber nicht, dass die Software nach Ablauf dieses Vertrags noch weiter verwendet werden dürfte bzw. dass die Nutzungsrechte nach Ablauf des Vertrags verlängert würden.
Ausschluss der Gewährleistung. In folgenden Fällen wird keine Gewährleistung übernommen: • im Falle der Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, • Mängel, die aus nicht vom Service Provider bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil der Service Provider trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist). • im Falle von unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunde gestelltes Material zurückzuführen sind. • bei Beanspruchung über den Leistungsrahmen welcher vom Service Provider angegebenen wurde, • Für Schäden, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereiches liegen, haftet der Service Provider nicht. • Mit Ausnahme von Mängeln die schon bei Übergabe vorlagen, ist eine Gewährleistung nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, anwendbar.
Ausschluss der Gewährleistung. Die Gewährleistung entfällt, so- weit der Kunde eine von Theobald Software nicht autorisierte Änderung oder Bearbeitung an der Vertragssoftware vornimmt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der in Rede stehende Mangel weder insgesamt noch teilweise durch eine solche Änderung verursacht wurde und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
Ausschluss der Gewährleistung. (1) Der Besteller verliert jeglichen Gewährleistungsanspruch, wenn er den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nicht nachkommt. Offene Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer (1) Woche nach Erhalt der Ware gerügt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. (2) Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung. (3) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Lagerung oder Aufstellung, Nichtbeachtung der Datenblätter und der Produktanwendungsinformationen, fehlerhafter Montage, Programmierfehler, unsachgemäßer Inbetriebsetzung/Instandhaltung des Liefergegenstandes durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschwerkzeuge, bei höherer Gewalt (z.B. Blitzschlag), besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder sonstigen – uns nicht zurechenbaren – Einflüssen/Ereignissen. (4) Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn und soweit der Besteller das Produkt nach Lieferung modifiziert oder durch Dritte modifizieren lässt und dadurch die Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall aber trägt der Besteller die durch die Modifizierung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung. (5) Wir übernehmen keine Gewähr für das Design oder die Geeignetheit des vom Besteller bestellten Produkts zu einem bestimmten Zweck. Die Designverantwortung wie auch das Verwendungsrisiko liegen allein beim Besteller. (6) Wir sind nicht verpflichtet, vom Besteller übermittelte Informationen, Daten und Angaben für das bestellte Produkt auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen. Gleiches gilt in Bezug auf die Geeignetheit der von dem Besteller ausgewählten Materialien für seine Anwendung. Wir sind auch nicht verpflichtet, vom Kunden etwaig beigestellte Materialien auf etwaige Mangelhaftigkeit zu untersuchen. Ebenso stehen wir nicht dafür ein, dass das vom Besteller in Auftrag gegebene Produkt bestimmte regulatorische Anforderungen erfüllt oder marktfähig ist; hierfür ist der Besteller allein verantwortlich.
Ausschluss der Gewährleistung xxxxxxxxxxxx.xxx leistet keine Gewähr für Mängel, welche auf Umstände zurückzuführen sind, welche sie nicht zu vertreten und / oder auf welche sie keinen Einfluss hat. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welche auf eine unzulässige oder unkorrekte Verwendung der Software (vgl. insbesondere die Ziffern 5 sowie 6.2. und 6.4.) durch den Kunden, auf Fehler im Betriebssystem des Kunden, auf Fehler in Drittprodukten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Ausschluss der Gewährleistung. Über die in dieser Klausel 8 (Gewährleistung) festgelegte Gewährleistung hinaus und soweit gesetzlich zulässig, gilt: Dell (a) gibt keine sonstige ausdrückliche Gewährleistung; (b) schließt jegliche implizite Gewährleistung einschließlich für Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Rechtsanspruch und Nichtverletzung aus und (c) schließt jegliche Gewährleistung aus, die sich aus Statuten, kraft Gesetzes, aus üblichen Verhaltensweisen oder Handelsbrauch ergibt. Dell übernimmt keine Haftung dafür, dass der APEX-Service ohne Unterbrechungen oder ohne Fehler genutzt werden kann. Dell haftet nicht für Verzögerungen, Unterbrechungen, Serviceausfälle oder andere Probleme, die mit der Nutzung des Internets und der elektronischen Kommunikation verbunden sind, oder für Probleme im Zusammenhang mit nicht von Dell bereitgestellten Colocation Sites. Sie stimmen zu, dass Sie sich bei der Bestellung des APEX-Services nicht auf die Bereitstellung zukünftiger Funktionalitäten, öffentliche Stellungnahmen oder Werbung von Dell oder Produkt- Roadmaps verlassen.
Ausschluss der Gewährleistung. (a) Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu, sind nicht abtretbar und nur dann aufrecht, wenn der Kunde nicht mit Zahlungen in Verzug ist, die zum Mangel in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen. Veräußert der Vertragspartner die von Kontron erworbene Ware an einen Endabnehmer weiter, kann Kontron vorsehen – etwa in einer dem Gerät beiliegenden Service- und Reparaturkarte – dass etwaige vom Endabnehmer geltend gemachte Gewährleistungsansprüche von Kontron oder einem Servicepartner von Kontron namens und im Auftrag des Vertragspartners als dessen Erfüllungsgehilfe direkt mit dem Endabnehmer abgewickelt werden. Ein direkter Anspruch gegen Kontron entsteht dem Endabnehmer hierdurch nicht. (b) Kontron ist nicht verpflichtet, Leistungen im Rahmen der Gewährleistung zu erbringen, wenn die Ansprüche zurückzuführen sind auf: (i) Standort- oder Umgebungsbedingungen, die nicht den Standort- Spezifikationen von Kontron entsprechen; (ii) wenn der Kunde sich nicht an die Spezifikationen oder Auftragsdokumente hält; (iii) unsachgemäße Bedienung; (iv) Medien, Software, Schnittstellenverbindungen, Zubehör oder sonstige Produkte des Kunden oder von Dritten; (v) nicht von Kontron durchgeführte oder genehmigte Änderungen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass diese Änderungen unerheblich für das Auftreten des Mangels waren; oder (vi) Missbrauch, Fahrlässigkeit, Unfall, Verlust oder Beschädigung beim Transport, Brand- oder Wasserschäden, elektrische Störungen, Transport durch den Kunden oder andere Ursachen außerhalb der Kontrolle von Kontron.