Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.
Beendigung des Vertragsverhältnisses. 1. Ein Nutzungsvertrag wird maximal über die Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Er verlängert sich nicht automatisch, es bedarf eines erneuten Vertrages. Erfolgt kein erneuter Vertragsabschluss, gilt das Vertragsverhältnis als beendet.
2. Eine vorfristige Beendigung des Vertragsverhältnisses kann durch beide Seiten nur aus wichtigem Grund erfolgen.
3. Der Nutzungsvertrag kann bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen oder aus einem anderen wichtigen Grund jederzeit, ohne vorherige Abmahnung und fristlos durch die Vermieterin gekündigt werden. Wichtige Gründe, die zur sofortigen Kündigung des Nutzungsvertrages führen können, sind a) die Überschreitung von Zahlungsfristen um mehr als 6 Wochen für Verbindlichkeiten, die aus den Ver- tragsbedingungen herrühren; b) die Angabe falscher Informationen im Nutzungsvertrag, insbesondere hinsichtlich der für die Berechnung der Höhe der Gebühren relevanten Angaben; c) das vorsätzliche und mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Eigentum des Vermieters oder anderer sich auf dem Campingplatz befindlichen Sachgegenstände; d) die Androhung oder Ausübung von Gewalt gegen An- gestellte der Vermieterin, ihre Handlungsbevollmächtigten oder andere auf dem Campingplatz befind- lichen Personen; e) die wiederholte Verursachung von ruhestörendem Lärm, insbesondere während der in der Platzordnung festgelegten Ruhezeiten; f) die Einrichtung von ungenehmigten Aufbauten durch die Mieterin, insbesondere, wenn durch die Vermieterin angenommen werden kann, dass durch sie ob ihrer Größe oder Konstruktion eine Gefahr für andere Personen und Sachwerte ausgehen könnte;
g) andere grobe Verstöße gegen die Platzordnung.
4. Bei Vertragskündigung durch die Vermieterin wegen Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch die Mieterin haftet diese für alle aus der Vertragskündigung herrührenden Kosten einschließlich des Einnahmeausfalls der Vermieterin. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.
5. Wichtige Gründe, die zur Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die Mieterin führen können, sind a) soziale Notlagen der Mieterin, dieses ist zu belegen; b) dauerhafte Nichtgewährung von vertrag- lich zugesicherten Leistungen aus dem Nutzungsvertrag durch die Vermieterin. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der gezahlten Gebühren.
6. Bei Tod der Mieterin gilt das Vertragsverhältnis als beendet. Es bestehen keine Rückerstattungsan- sprüche.
Beendigung des Vertragsverhältnisses. 1. Jedwede der Vertragsparteien ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen.
2. Im Falle der Vertragskündigung seitens des Kunden gilt, dass falls in der Kündigung keine spätere Wirksamkeit festgesetzt ist, die seitens des Kunden getätigte Kündigung an dem Geschäftstag wirksam wird, der auf den Tag folgt, an dem die Kündigung der AKCENTA zugestellt wurde. Die AKCENTA ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Vertragskündigung seitens des Kunden den Kunden über alle Verbindlichkeiten, insbesondere über die bisher nicht auseinandergesetzten Termingeschäfte und Zahlungsaufträge und offene dem Kunden gewährte Kredite, und die Fristen und die Weise, auf die diese Verbindlichkeiten mit Fachpflege auseinandergesetzt werden, zu informieren. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass im Falle der Vertragskündigung seitens des Kunden sämtliche Schulden, insbesondere aus Termingeschäften, offenen Transaktionen und Zahlungsdiensten und den gewährten Krediten, zum Tag der Beendigung der Vertragswirksamkeit auseinandergesetzt werden. Die Geldmittel überweist die AKCENTA auf das vom Kunden mitzuteilende Bankkonto. Im Falle, dass mit Durchführung des Zahlungsdienstes oder Beendigung der Termingeschäfte und Abschluss von offenen Transaktionen, dem Kunden ein Schaden entstehen könnte, wird ihn die AKCENTA über die Maßnahmen informieren, die zu dessen Abwehr zu treffen sind.
(i) Die AKCENTA kann den Vertrag schriftlich mit Wirksamkeit zum Ende des zweiten Kalendermonats kündigen, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragskündigung dem Kunden zugestellt wurde, falls es sich von der Kündigung kein späterer Zeitpunkt ergibt. Zu demselben Tag begleicht die AKCENTA sämtliche Verbindlichkeiten, sie führt insbesondere sämtliche sich von den Aufträgen ergebenden Zahlungsdienste und Termingeschäfte und offene Transaktion des Kunden durch, die sich von d e n A n w e i s u n g e n e r g e b e n , d i e s i e v o r d e m Ta g d e r Kündigungszustellung dem Kunden erhalten hat. Bei deren Auseinandersetzunggeht sie ähnlich gemäß dem Absatz 2 vor.
(ii) Die AKCENTA ist berechtigt, die Anweisung oder den Auftrag des Kunden nicht durchzuführen, oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sofern die Anweisung oder der Auftrag den entsprechenden
Beendigung des Vertragsverhältnisses. Diese Vereinbarung zur Betreuung beim Kinderschutzbund kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Die Kündigungsfrist beginnt frühestens mit dem Monat in dem die Kündigung am 3. Werktag des Monats eingegangen ist. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn ein Arbeitsverhältnis der Eltern kurzfristig gekündigt worden ist. In diesem Falle beträgt die Kündigungsfrist einen Monat und beginnt am 3. Werktag des Monats, für den sie eingegangen ist. Ein außerordentliches und sofortiges Kündigungsrecht besteht, - wenn Eltern und Mitarbeiter*Xxxxx keine gemeinsame Interpretation der Erziehungsgrundsätze definieren können - oder wenn sich Kinder innerhalb der Struktur nicht sozial verträglich verhalten können oder wollen - oder 2 Monatsbeiträge nicht gezahlt worden sind. Im Falle einer unter Ziffer 2 vereinbarten Befristung endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der Frist automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Beendigung des Vertragsverhältnisses a. Diese Betreuungsvereinbarung kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von
b. Dieser Betreuungsvertrag kann in beiderseitigem Einverständnis jederzeit durch einen Aufhebungsvertrag schriftlich aufgelöst werden.
c. Diese Betreuungsvereinbarung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich fristlos gekündigt werden. Die fristlose Kündigung ist schriftlich zu begründen.
Beendigung des Vertragsverhältnisses. Nach Beendigung dieser Vereinbarung oder der Bereitstellung eines jeglichen RIM Dienstes an Sie, aus welcher Ursache auch immer, oder falls Ihr Abo oder die kostenlose Teststellung einer Software, oder irgend eines RIM Dienstes Abläuft, oder falls der Zeitraum der Teststellung eines Beta Produktes endet oder beendet wird: (a) Sie beenden sofort die Benutzung der Software oder des RIM Dienstes, oder falls diese Vereinbarung nicht beendet wurde, und der(die) Software-Artikel die unter die Lizenz fallen, oder im Falle von RIM Diensten und die Bereitstellung eines solchen RIM Dienstes beendet wurde oder abgelaufen ist, geben Sie bitte alle Kopien dieser Software und im Falle von Beta Produkten alle Beta Produkte die im Besitz oder unter der Kontrolle von Ihnen oder den von Ihnen autorisierten Benutzer stehen zurück und (b) RIM hat das Recht jegliche Übertragung von Daten zu blockieren die zu oder von einer solchen Software und / oder Dienst kommen, ohne Sie darüber informieren zu müssen. Nach Schließung irgend eines Xxxxxx, welches Sie bei RIM haben, autorisieren Sie RIM alle Dateien, Programme, Daten und E-Mail-Mitteilungen zu löschen, welche mit diesem Konto in Verbindung stehen, ohne Sie darüber informieren zu müssen. Sie bleiben verantwortlich für alle Beträge die bis zum Zeitpunkt der Beendigung und an diesem Datum in Bezug auf die betroffene Software, RIM Dienste und Artikel von Drittanbietern, inklusive der Beträge die dem von Ihnen genehmigten Zahlungssystem belastet wurden, fällig werden. Im Falle der Beendigung dieser Vereinbarung durch RIM müssen Sie an RIM alle Gebühren (inklusive angemessener Rechtsanwalt gebühren und Kosten) bezahlen, sowie der damit verbundenen Auslagen die erfolgten oder die RIM eingegangen ist bei der Durchsetzung seiner Rechte aus dieser Vereinbarung. Unabhängig des zuvor geschriebenen, wegen der Natur der Software, kann es unmöglich sein die Software zurückzugeben, da diese Software in eine Hardware integriert sein kann, welche sich in Ihrem Besitz befindet (wie z. B. ein tragbares Produkt) und / oder die Software kann auf einem Desktop oder Server installiert sein, wo die Rückgabe nicht weiter wäre als eine weitere Kopie der Software zu erzeugen. In solchen Fällen setzen Sie sich bitte mit RIM unter xxxxxxxx@xxx.xxx in Verbindung um weitere Anweisungen zu erhalten.
Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ist der Abonnements- und Service-Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann er vorbehältlich bestehender Wartungsverpflichtungen aus Verträgen für die Beschaffung von Hard- und Software jeder- zeit gekündigt werden. Die Kündigung kann sich, vorbehältlich einer Einigung über die Anpassung der Vergütung auch nur auf einzelne Teile des Vertrages erstrecken. Die Kündigungsfrist beträgt für die welante GmbH 6 Monate, für den Kunden 3 Monate. Vorausbezahlte Vergütungen werden pro rata temporis zurückerstattet.
Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Dauer und das Ende des Vertragsverhältnisses werden jeweils im Einsatzvertrag / Verleihvertrag für den Auftraggeber und im Arbeitsvertrag für den Mitarbeitenden festgelegt. Bei einem Verleihvertrag / Einsatzvertrag mit unbegrenzter Laufzeit kann ein Einsatz durch den Auftraggeber oder durch die Bechtle Schweiz AG jederzeit entsprechend den im Vertrag vereinbarten Kündigunsfristen beendet werden. Eine Kündigung des Verleihvertrages / Einsatzvertrages ist nur wirksam, wenn sie gegenüber der Bechtle Schweiz AG ausgesprochen wird, sie ist unwirksam, wenn sie nur dem Mitarbeitenden mitgeteilt wird. Bei befristeten Einsätzen ist der Auftrag ohne Kündigung beendet, wenn die vereinbarte Vertragsdauer abgelaufen ist. Ein befristeter Verleihvertrag kann jederzeit verlängert werden. Für eine Verlängerung muss das Vertragswerk entsprechend angepasst und erneut unterzeichnet werden. Bei schwerwiegender Vertragsverletzung kann der jeweils andere Vertragspartner das Vertragsverhältnis jederzeit fristlos kündigen. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ohne Beeinträchtigung irgendwelcher anderen Rechte oder Rechtsmittel kann der LIEFERANT das Vertragsverhältnis unter Benachrichtigung des KÄUFERS beenden, wenn der KÄUFER durch Nichteinhaltung seiner Verpflichtung unter diesem Vertrag vertragsbrüchig wird oder falls eines der unter Klausel 9.2 beschriebenen Ereignisse eintritt. Der Preis für gelieferte zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht bezahlte Waren wird unverzüglich zur Zahlung fällig und an den LIEFERANTEN zahlbar.
Beendigung des Vertragsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von jedem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von zum schrift- lich gekündigt werden.