Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Musterklauseln

Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Ver- mittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte In- formationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben wer- den. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie be- treuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Vo- raussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kom- men. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen ande- ren Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungs - vermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. A) Konzerngesellschaften mit einer gemeinsamen Verarbeitung von Daten innerhalb der Unternehmensgruppe B) Dienstleister, die Datenverarbeitung im Auftrag oder ohne Auftragsverarbeitung erbringen Auftragnehmer Hauptgegenstand des Auftrags C) Kategorien von Dienstleistern, die Datenverarbeitung im Auftrag oder ohne Auftragsverarbeitung erbringen Dienstleisterkategorie Hauptgegenstand des Auftrags Bestätigung des Arbeitnehmers über die Abgabe der Schweigepflichtentbindungserklärung 1. Wegfall oder Hinzutreten eines empfangsberechtigten Hinterbliebenen > Nr. 2 insbesondere nichteheliche Lebenspartner/"Patchworkkinder" 2. Änderung ihrer privaten Adresse ------> Nr. 3 3. Ausübung von Gestaltungsrechten ------> Nr. 3 (z.B. Beitragsfreistellung oder Änderung der Beiträge Kapitalwahlrecht, vorzeitige Inanspruchnahme der Leistung) 4. Entgeltlose Zeiten (z.B. Elternzeit) ------> Nr. 4 5. Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ------> Nr. 5 1. Weitergabe der Versicherungsunterlagen an den Arbeitnehmer ------> Nr. 3 2. Entgeltlose Zeiten (z.B. Elternzeit) ------> Nr. 4 3. Vorzeitiges Ausscheiden des Arbeitnehmers ------> Nr. 5 4. Aufzeichnungspflichten nach Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) ------> Nr. 8 1. Versicherungsleistungen und Versorgungsverhältnis Seite 4 2. Bezugsrecht und empfangsberechtigte Hinterbliebene Seite 6 3. Versicherungsnehmer/Auskunftsanspruch/Ausübung der Gestaltungsrechte Seite 8 4. Entgeltlose Zeiten Seite 9 5. Vorzeitiges Ausscheiden des Arbeitnehmers Seite 10 6. Vertragliche Folgen kurzer Betriebszugehörigkeiten/kurz laufender Entgeltumwandlungen Seite 11 7. Vereinbarter Rente...
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die XX 0000 meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der XX 0000 insoweit von ihrer Schweigepflicht. Ort / Datum Unterschrift Versicherungsnehmer Hauptverwaltung: Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Briefanschrift: 00000 Xxxxxxx Telefon 089 / 5 51 67 - 0 Telefax 089 / 5 51 67 - 12 12 xxxx@xx0000.xx xxx.xx0000.xx Xxxx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx (Sprecher des Vorstands), Dr. Xxxxx Xxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx SWIFT (BIC): XXXXXXXXXXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Sitz München AG München HRB 194 USt-IdNr.: DE 129274608 Anlage gemäß Geldwäschegesetz bei Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft Versicherungsnummer: Versicherungsnehmer: Versicherte Person: Erläuterungen Gemäß Geldwäschegesetz sind Lebensversicherungs-Unternehmen beim Wechsel der Versicherungs- nehmer-Eigenschaft verpflichtet, ihren neuen Vertragspartner zu identifizieren. Zur Identifizierung bedarf es - wenn der neue Versicherungsnehmer eine natürliche Person ist, der Übersendung einer beglaubigten Kopie des gültigen Personalausweises/Reisepasses des Versicherungsnehmers. - wenn der neue Versicherungsnehmer eine juristische Person oder eine Personengesellschaft ist, der Vorlage aussagekräftiger Informationen zum Unternehmen (z. B. aktueller Handelsregisterauszug). Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen sind daher nachfolgende Angaben zu machen. Angaben des neuen Versicherungsnehmers: 1. Die Identifizierungspflicht gilt als erfüllt, weil bei natürlichen Personen: ...
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Ver- mittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschütz- ten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versiche- rungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der Helvetia schwei- zerische Lebensversicherungs-AG insoweit von ihrer Schweigepflicht. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen Unterschrift der zu versichernden Person ab Alter 16 und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen HL.157-4 (10.17) Diese Auflage liegt nur als PDF vor.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Ver- mittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschütz- ten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versiche- rungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der Helvetia schwei- zerische Lebensversicherungs-AG insoweit von ihrer Schweigepflicht.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Wir geben grundsätzlich keine Informationen über Ihre Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es gibt aber Situationen, in denen Daten aus dem Versicherungsvertrag, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, (oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen), Ihrem Versicherungsvermittler bekannt werden. Das sind z.B. folgende: - im Rahmen der vertragsbezogenen Beratung - bei Abschluss bzw. Vermittlung des Versicherungsvertrages Derjenige, der Ihren Versicherungsvertrag vermittelt hat, erfährt so, dass und mit welchem Inhalt Ihr Versicherungsvertrag zustande kam. Findet ein Betreuungswechsel von Ihrem Vermittler zu einem anderen statt, könnten dabei Vertragsdaten mit Informationen über beste- hende Risikozuschläge und Ausschlüsse übermittelt werden: Bei einem solchen Wechsel werden Sie vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert und können dem widersprechen. Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheits- und sonstigen Daten (nach § 203 StGB ) in den oben genannten Fällen – wenn nötig – meinem Versicherungsvermittler zur Verfügung stellt. Diese dürfen dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abge- schlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten infor- miert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. ✓ Versichert sind schwere Unfälle. Ein Unfall liegt z. B. vor, wenn die versicher- te Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Wir bieten Ihnen dafür Geld- und Dienstleistungen an.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß §203 StGB geschützte Informationen über Ihr Versicherungsverhältnis Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraus- setzungen Sie zu dem Gruppenversicherungsvertrag angemeldet werden können. Der Vermittler, der Ihr Versicherungsverhältnis vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt Ihr Versicherungsverhältnis zustande kam. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Daten zu Ihrem Versicherungsverhältnis mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach §203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen.