Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl Musterklauseln

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Lagerhalters. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl. (1) Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der Ort des Gefahrüberganges. Erfüllungsort für alle sonstigen Rechte, Leistungen und Pflichten ist der Sitz unserer Verwaltung. (2) Gerichtsstand ist, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten auch für Wechsel und Scheckklagen, der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Xxxx auch der Sitz unseres Lieferwerks. (3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ist die von dem Auftraggeber angegebene Versandan- schrift/ Verwendungsstelle bzw. der vereinbarte Ort der Leistungserbringung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl. Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist der vereinbarte Ort der Leistungserbringung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl. 10.1 Für alle sich aus den mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäften ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Vertragsparteien als Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens (Linz/Österreich) sofern kein näher definierter oder anderer Erfüllungsort vereinbart wurde. 10.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäften ergeben oder mit diesen in Zusammenhang stehen, wozu auch Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Gültigkeit und die Auslegung der Rechtsgeschäfte zählen, ist für beide Vertragsparteien ausschließlich das sachlich für Linz/Österreich zuständige Gericht. 10.3 Auf sämtliche diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das UN-Kaufrecht - vor, so sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl. 11.1 Mangels anderweitiger Vereinbarung ist Erfüllungsort für alle Leistungen aus den Lieferverträgen einschließlich Zahlungen unser Geschäftssitz. 11.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Geschäftssitz des Käufers zu klagen. 11.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter ausdrücklicher Einbeziehung des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980. 11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Die betroffenen Bestimmungen oder Vereinbarungen sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken. 10.5 As far as liability according to numbers 2 and 3 are excluded or limited, this also applies for the personal liability of our employees, workers, representatives, organs or vicarious agents. 10.6 The limitation for claims not being subject to the limitation period of the liability for defects, a preclusive period of 18 months applies. It starts at the time when the customer should reasonably become aware of the defect and the identity of the person responsible for it. The legal limitation period applies for damage claims due to intentional misconduct and gross negligence, as well as injuries of life, the body and health which are due to our intentional or negligent violation of our duties.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl. 16.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl. 10.1 Soweit in den vertraglichen Abreden mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist Erfüllungsort für Leistung und Zahlung unser Geschäftssitz. 10.2 Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. 10.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Abkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG). 10.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen uns und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt vielmehr diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht und dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle von Vertragslücken. 05/2021 General Terms and Conditions of Sale and Delivery of the ALLRECO GmbH 1. APPLICABILITY OF THE TERMS & CONDITIONS – CUSTOMER’S DECLARATIONS 1.1 Our business relations with our customers are exclusively subject to these General Terms and Conditions of Sale and Delivery (hereinafter referred to as: "Terms"). We do not accept customer’s terms and conditions unless we have expressly agreed to their validity. Our Terms shall apply even if we perform delivery to the customer without reservation having knowledge of conflicting or deviating terms of the customer. 1.2 Our Terms shall apply in particular to contracts concerning the sale and/or delivery of goods, regardless of whether we produce these goods ourselves or buy them from suppliers. These Terms shall apply as a framework agreement also for future contracts for the sale and/or delivery of goods with the same customer, even if we do not expressly refer to their applicability. The Terms shall apply in their respective version, we will immediately inform the customers about any changes. 1.3 With placing an order in knowledge of these Terms, however, the latest upon the receipt of the goods or services provided by us these Terms are deemed as accepted by the customer. 1.4 Our terms and conditions apply only to entrepreneurs in terms of §14 German Civil Code (BGB), legal entities under public law or special assets governed by public law. 1.5 Should we enter into individual agreements with our customers (including any supplementary, additional and amended agreements) th...
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl. 13.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der Ort des Lieferwerkes. Sind von uns auch Werkleistungen zu erbringen (z. B. Montage), so ist Erfüllungsort in- soweit der Ort, an dem die Leistungen zu erbringen sind. Für die Zahlungspflicht des Bestellers ist Erfül- lungsort die in unserer Rechnung angegebene Zahl- stelle. 13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechts- streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozes- se, ist Görwihl. Wir können den Besteller jedoch auch bei den Gerichten seines allgemeinen Ge- richtsstandes oder am Ort der Verletzungshandlung verklagen. 13.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Be- steller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Ver- träge über den internationalen Warenkauf (UN- Kaufrecht/CISG).
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl. 12.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist das Werk oder das Lager, von dem aus die Ware zur Abholung bereitgehalten oder versendet wird. Hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort unseres handelsrechtlichen Sitzes. 12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AVLB ist Bremgarten (Kanton Aar- gau, Schweiz). Wir sind jedoch berechtigt, anstelle des vorgenannten Gerichts jedes ande- re, nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständige Gericht anzurufen. 12.3 Für diese AVLB ist schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss der Bestim- mungen des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) anwendbar.