Garantieausschlüsse Musterklauseln

Garantieausschlüsse. Diese Garantie deckt keine Probleme ab, die durch Ihre Handlungen (oder unterlassenen Handlungen), die Handlungen anderer oder Ereignisse außerhalb zumutbarer Einflussnahme von Microsoft verursacht werden.
Garantieausschlüsse. DIE SOFTWARE WIRD IHNEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND WIE BESEHEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND NETIQ ODER SEINE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN KEINE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, ANSPRÜCHE ODER ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN VON RECHTSANSPRÜCHEN, QUALITÄT, LEISTUNG, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE KEINE GARANTIEN, DIE SICH AUS GESCHÄFTSVERLAUF, AUSÜBUNG ODER HANDELSGEBRAUCH ERGEBEN. NETIQ UND SEINE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIE, DASS DIE SOFTWARE IHRE BEDÜRFNISSE ERFÜLLT UND FREI VON FEHLERN IST BZW. DASS DIE OPERATIONEN DER SOFTWARE UNTERBRECHUNGSFREI ABLAUFEN. XXXXX UND SEINE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIE FÜR DIE GENAUIGKEIT DER ERZEUGTEN BERICHTE. DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SIND EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG UND STELLEN DIE GRUNDLAGE FÜR DIE BESTIMMUNG DER PRODUKTPREISE DAR. EINIGE STAATEN GESTATTEN DEN AUSSCHLUSS VON IMPLIZIERTEN GARANTIEN NICHT, SODASS DIESE EINSCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTRIFFT.
Garantieausschlüsse. Die Beschränkte Garantie ist nicht anwendbar, wenn (i) der Käufer gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SolarEdge oder anderen Vereinbarungen anlässlich des Kaufs der SolarEdge Home Batterie in Verzug geraten ist, oder (ii) Mängel bzw. unterdurchschnittliche Leistungen auf einen der folgenden Punkte zurückzuführen sind: - missbräuchliche Anwendung, Missbrauch, Fahrlässigkeit; - ausbleibende Wartung, Funktionsweise, Lagerung, Versendung, Installation oder Handhabung der SolarEdge Home Batterie unter strenger Einhaltung der Dokumentation, einschließlich u. a. Nichtberücksichtigung angemessener Umweltbedingungen bei Verwendung der SolarEdge Home Batterie oder Nichteinhaltung der Dokumentation; - Änderung, Umbau, Reparatur, Zusatzausrüstung, Öffnung oder Demontage der SolarEdge Home Batterie, die durch SolarEdge nicht im Voraus schriftlich genehmigt wurde; - Ausbau und erneuter Einbau der SolarEdge Home Batterie an einem anderen Standort als dem ursprünglichen Installationsstandort ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SolarEdge; - Verwendung der SolarEdge Home Batterie in Kombination mit Ausrüstungen, Artikeln oder Materialien, die in der Dokumentation untersagt sind oder gegen örtliche Gesetze und Normen verstoßen; - Verbindung der SolarEdge Home Batterie mit Software, Schnittstellen, Bauteilen, Materialien oder anderen Produkten, die nicht von SolarEdge geliefert werden; - unsachgemäße Standortvorbereitung oder Wartung oder unsachgemäße Installation; - Unfälle oder andere Ereignisse höherer Gewalt, wie u. a. Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Stromstöße, Blitzschlag, Befall durch Schädlinge, Korrosion, Handlungen Dritter, direkte Exposition gegenüber Wasser oder anderen Substanzen, oder andere Ereignisse, die von SolarEdge nicht sinnvoll zu kontrollieren sind oder nicht auf normale Betriebsbedingungen zurückzuführen sind; - Versand und Transport an oder durch den Käufer, wenn der Käufer diesen Versand oder Transport organisiert. Diese Beschränkte Garantie deckt keine kosmetischen oder oberflächlichen Mängel, Beulen, Kratzer oder Spuren ab, die sich nicht nachteilig auf die ordnungsgemäße Funktionsweise der SolarEdge Home Batterie auswirken.
Garantieausschlüsse. Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei: - Unsachgemäßen Anwendungen, wie z.B. Überlastung des Produkts, Fehlgebrauch für nicht zugelassene Zwecke, Nichtbeachtung der Gebrauchs-, Prüfungs- oder Wartungsanleitung sowie der Aufbau- oder Bedienungsanleitung (z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart) - Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder durch Fremdkörper, Eingriffen Dritter, Produktveränderungen, die nicht ausdrücklich von GESUTRA autorisiert wurden (beispielsweise Anbauten oder Kürzungen). - Instandsetzungs-, Wartungs- oder sonstige Maßnahmen durch nicht autorisierte HanseLifter-Vertragswerkstätten oder Einbau anderer als original HanseLifter Ersatzteile - Verwendung von nicht zugelassenen Einsatzwerkzeugen oder Betriebsmitteln, zum Beispiel von Ölen und Schmierstoffen, die nicht von Hanselifter empfohlen sind. Maßgeblich sind die Vorgaben der Bedienungsanleitung von HanseLifter. Alle Ersatzteile und Öle müssen grundsätzlich von HanseLifter bezogen werden. Kann HanseLifter die benötigten Ersatzteile oder Öle / Schmierstoffe nicht in angemessener Zeit liefern, ist der Kunde berechtigt, diese bei Drittanbietern zu beziehen. - unzureichender oder mangelhafter Wartung des Xxxxxx, z.B. Nichteinhaltung der Wartungsintervalle und Intervalle für den Wechsel der Schmierstoffe. - unwesentlichen Fehlern oder Abweichungen, die für den Wert und bestimmungsgemäßen Gebrauch unerheblich sind, - unnormalen Betriebsbedingungen wie Nässe, extreme Wärme oder Kälte, Schwankungen der elektrischen Stromversorgung oder höherer Gewalt, Feuer, Überschwemmungen - gewöhnlichem Verschleiß es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf einem der vorgenannten Umständen beruht. Stellt sich heraus, dass kein Garantiefall vorlag, behält sich GESUTRA vor, die Kosten der Überprüfung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Insbesondere gehen auch eventuelle Prüfkosten, z. B. Laborkosten für Öltestungen, zu Lasten des Kunden.
Garantieausschlüsse. Die Garantie erstreckt sich nicht auf
Garantieausschlüsse. 5.1. Die Garantieansprüche sind ausgeschlossen, sofern der geltend gemachte Defekt mitverursacht wurde, durch: - Nichteinhaltung der Installations- bzw. Bedienungsanleitung bei Installation, Inbetriebnahme und Betrieb, sowie nicht sach-, fach- und normgerechte Montage bzw. Inbetriebnahme oder Reparatur; - Unsachgemäße Beförderung, Lagerung oder Verpackung; - Verwendung des erfassten Produkts in einer nicht dem gewöhnlichen Gebrauch entsprechenden Weise; - Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen für die ordnungsgemäße Verwendung; - Mangelhafte Belüftung des erfassten Produktes; - Den Betrieb des erfassten Produktes über mehr als die nach der Betriebsanleitung vorgegebene Anzahl an Betriebsstunden im Notstrombetrieb; - Mangelnde oder nicht ordnungsgemäße Wartung, nach Maßgabe der Betriebsanleitung; - Nicht- oder verspätetes Einspielen erforderlicher Software Updates, es sei denn der Garantieberechtigte hat dem Online-Zugriff durch FRONIUS auf das erfasste Gerät gemäß 4.2. zugestimmt; - Eigenmächtige oder nicht durch von FRONIUS autorisierte Dritte vorgenommene Eingriffe in das erfasste Produkt, in Form von Öffnungen, Veränderungen, Reparaturen, Umbauten sowie Verwendung von nicht durch FRONIUS autorisiertes Zubehör; - Ereignisse, die auf von FRONIUS nicht zu vertretende Umstände, oder die nicht auf gewöhnliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind, wie Stromschwankungen, Überspannung, Blitzschlag, Feuer, Überschwemmung, Manipulationen bzw. herbeigeführte Beschädigungen durch den Garantieberechtigten oder Dritte, Fremdkörpereinwirkungen; - höhere Gewalt.
Garantieausschlüsse. 6.1 Kein Garantieschutz besteht für 6.1.1 Schäden durch übliche Abnutzung der Reifen; 6.1.2 Reifen von Lastkraftwagen oder Taxis; 6.1.3 Schäden, die durch falsche Fahrwerkseinstellung oder unsachgemäße Lagerung der Reifen verursacht werden; 6.1.4 Schäden, die durch defekte Felgen verursacht werden; 6.1.5 Felgen; 6.1.6 Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten sowie Fahrten abseits befestigter Straßen. 6.2 Der Garantiegeber leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden 6.2.1 durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Garantienehmers, seiner Hilfspersonen oder Repräsentanten, wobei der Fahrer als Repräsentant gilt; 6.2.2 durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, innere Unruhen oder höhere Gewalt; 6.2.3 durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen; 6.2.4 durch Mängel, die bei Abschluss der Garantie bereits vorhanden waren und dem Garantienehmer bekannt sein mussten; 6.2.5 Materialfehler.
Garantieausschlüsse. Tektronix haftet nicht und ist nicht verantwortlich im Rahmen der Garantie oder einer anderen Verpflichtung: a. für die Nacherfüllung im Hinblick auf Vertragsprodukten, die nach den Feststellungen von Tektronix beschädigt, unsachgemäß verwendet, überbeansprucht oder falsch verwendet wurden; b. für die Nacherfüllung im Hinblick auf Vertragsprodukten, die ohne Autorisierung verändert, repariert oder gewartet wurden, wodurch die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt oder der normale Betrieb verhindert wird; c. ein Vertragsprodukt für kosmetische Zwecke nachzustreichen oder nachzulackieren; d. Support für Anwendungssoftware oder Leistungen im Zusammenhang mit Bedienmodulen zu erbringen; oder e. für die Reparatur oder den Ersatz von Zubehörteilen. Solche Leistungen können auf Wunsch des Kunden von Tektronix erbracht und dem Kunden zu den jeweils gültigen Sätzen für Ersatzteile und Service pro Anruf in Rechnung gestellt werden.
Garantieausschlüsse. Nicht von der vorstehenden Garantieversicherung umfasst sind 1. Wartung, Verschleißreparaturen und Verschleißteile (z. B. Bremsenteile, Keilriemen, Wischerblätter, Lampen, Dieselpartikelfilter nach Erreichung des Füllgrades), Reifen, Abschleppkosten, Instandsetzung an Innenverkleidung und Tapezierung, Lackschäden und Durchrostung. 2. zusätzliche Pflegemittel und Flüssigkeiten (z. B. Scheibenfrostschutz) sowie Schäden durch Verwendung von Ölen, die nicht der vorgeschriebenen Norm des Herstellers entsprechen. 3. Mängel, die dadurch entstanden sind, dass a) das Fahrzeug zuvor durch den Versicherungsnehmer selbst oder durch einen Dritten unsachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt oder sonst unsachgemäß behandelt worden ist; b) Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt wurden; c) das Fahrzeug durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse beschädigt wurde. Hierzu zählen insbesondere Unfall und alle in einer Kaskoversicherung gedeckten Risken; d) das Fahrzeug Kernenergie oder Radioaktivität ausgesetzt war; e) das Fahrzeug Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen oder inneren Unruhen, Demonstrationen, Streik, Terrorakten und Verfügungen von hoher Hand ausgesetzt war; f) in das Fahrzeug Teile an- oder eingebaut worden sind, deren Verwendung vom Hersteller nicht genehmigt worden ist oder das Fahrzeug in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise ver- ändert worden ist (z. B. Tuning) g) an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter (z. B. motorsportliche Wettbewerbe und Training) oder an den dazugehörigen Übungsfahrten teilgenommen wurde; h) der Versicherungsnehmer einen Mangel nicht unverzüglich angezeigt hat oder der Versiche- rungsnehmer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat; die vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten überschritten wurden; i) ungeeignete Schmier- und Betriebsstoffe verwendet wurden; j) eine erkennbar reparaturbedürftige Sache eingebaut wurde, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht im Zusammenhang steht oder dass die Sache zur Zeit des Schadens wenigstens behelfsmäßig repariert war. k) Die Ansprüche aus der Garantieversicherung erlöschen bei nachweislicher Manipulation des Tachometers zur Gänze. 4. Ausgeschlossen sind auch Schäden, für die ein Dritter (z. B. Hersteller, Lieferant) einzustehen hat. 5. Das Recht auf Wandlung ist ausdrücklich ausgeschloss...
Garantieausschlüsse. Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags (Rücktritt), Herab- setzung des Kaufpreises (Minderung) und Ersatzlieferung (Umtausch). Im Rahmen der Garantie wird kein Ersatz geleistet für die nach- folgenden Teile und Schäden und alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten. 2.1. Nicht von der Garantie umfasste Gefahren 2.1.1. die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z. B.: a. Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; b. mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschlagung; c. unmittelbare Einwirkung von Sturm, Steinschlag, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand oder Explosion; d. Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe oder Kernenergie; e. unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs, wie z. B. bei motorsportlichen Wett- bewerben bzw. den dazugehörigen Übungsfahrten oder durch Überladung; x. Xxxxxxxx. Stand 08/2018 Material-Nr. 20473 *Die Laufzeit setzt sich aus der Neuwagengarantie der AUDI AG mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie der sich hieran anschließenden Garantie des Audi Gebrauchtwagen :plus Partners von bis zu 3 Jahren (Informationen zu den Garantiebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Audi Gebrauchtwagen :plus Partner oder unter xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx) zusammen. Garantiegeber der Gebrauchtwagen-Garantie ist der teilnehmende Audi Gebrauchtwagen :plus Partner. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Garantielaufzeit nach dem Fahr- zeugalter richtet. Weitere Voraussetzungen bzw. Beschränkungen der Garantie, insbesondere den Beginn der Garantielaufzeit, entnehmen Sie bitte der Garantieanmeldung/den Garantiebedingungen. Ein Angebot vermittelt durch den Audi VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Xxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx. Leistungen gemäß Bedingungen der Volkswagen Versicherung AG, Xxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx. 2.1.2. die durch Verschleiß entstanden sind (ein Verschleißteil ist ein Bauteil des Fahrzeugs, das in regel- mäßigen Abständen aufgrund seiner Funktion und/oder seiner Kilometerlaufleistung und/oder Herstellervorgaben bzgl. Service- und Wartungsintervallen ausgetauscht werden muss). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn solche Bauteile im Zuge der Reparatur anderer d...