Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden ergebenen Streitigkeiten der Sitz des LieferersLieferanten. Der Lieferer Lieferant ist jedoch auch berechtigt, am Sitz allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis Vertragsverhält- nis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden ergebenen Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. (1. ) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferersvon RÖSLER. Der Lieferer RÖSLER ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar mittel- bar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Samples: burkhardt-energy.com
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers Bestel- lers zu klagen.
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Samples: www.stroebel-elektrik.de
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Samples: spangler-automation.de
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 14. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Samples: hamacher.gmbh
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar mit- telbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigtauchberechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Samples: www.stoegra.de
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. ) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann Lieferer ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des LieferersBestellers. Der Lieferer Besteller ist jedoch auch berechtigtbe- rechtigt, am Sitz des Bestellers Lieferers zu klagen.
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Samples: www.lacon.de
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des LieferersLieferanten. Der Lieferer Lieferant ist jedoch auch berechtigt, berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Samples: www.kwenergie.de
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar unmittel- bar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferersvon MEISTER. Der Lieferer MEISTER ist jedoch auch berechtigtberech- tigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Samples: meister-flow.de
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer Lieferant ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. º Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Samples: mikromess.de
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten – nach unserer Xxxx – der Sitz des LieferersOrt unseres Hauptsitzes oder unserer Niederlassung. Der Lieferer ist Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Samples: www.fmsys.de
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar mittel- bar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Samples: www.thele.de
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. ) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann Lieferer ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des LieferersBestellers. Der Lieferer Besteller ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers Lieferers zu klagen.
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