Gerichtsstand und anwendbares Recht. 13.1 Auf diesen Vertrag gelangt ausschliesslich liechtensteinisches Recht zur Anwendung. 13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aus diesem Vertrag ist Vaduz. Die LKW haben zudem das Recht, die ANB an ihrem allfälligen ausländischen Sitz sowie überall dort, wo sie über eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung oder über Ver- mögen verfügt, zu belangen (Wahlgerichtsstand zugunsten LKW).
Appears in 2 contracts
Samples: Teilnehmeranschlussleitung Catv (Kabelfernsehen), Teilnehmeranschlussleitung Kupfer (Tal Kupfer) Agreement
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 13.1 14.1 Auf diesen Vertrag gelangt ausschliesslich liechtensteinisches Recht zur Anwendung.
13.2 14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aus diesem Vertrag ist Vaduz. Die LKW haben zudem das Recht, die ANB an ihrem allfälligen ausländischen Sitz sowie überall dort, wo sie über eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung oder über Ver- mögen verfügt, zu belangen (Wahlgerichtsstand zugunsten LKW).
Appears in 1 contract
Samples: Kollokation Agreement
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 13.1 15.1 Auf diesen Vertrag gelangt ausschliesslich liechtensteinisches Recht zur Anwendung.
13.2 15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aus diesem Vertrag ist Vaduz. Die LKW haben zudem das Recht, die ANB den Anbieter an ihrem seinem allfälligen ausländischen Sitz sowie überall dort, wo sie über eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung oder über Ver- mögen Vermögen verfügt, zu belangen (Wahlgerichtsstand zugunsten LKW).
Appears in 1 contract
Samples: Teilnehmeranschlussleitung Kupfer (Tal Kupfer) Vertrag
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 13.1 16.1 Auf diesen Vertrag gelangt ausschliesslich liechtensteinisches Recht zur Anwendung.
13.2 16.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aus diesem Vertrag ist Vaduz. Die LKW haben zudem das Recht, die ANB den Anbieter an ihrem seinem allfälligen ausländischen ausländi- schen Sitz sowie überall dort, wo sie über eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung oder über Ver- mögen Vermögen verfügt, zu belangen (Wahlgerichtsstand zugunsten LKW).
Appears in 1 contract
Samples: Kollokation
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 13.1 14.1 Auf diesen Vertrag gelangt ausschliesslich liechtensteinisches Recht zur Anwendung.
13.2 14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aus diesem Vertrag ist Vaduz. Die LKW haben zudem das Recht, die ANB den Anbieter an ihrem seinem allfälligen ausländischen Sitz sowie überall dort, wo sie über eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung oder über Ver- mögen Vermögen verfügt, zu belangen (Wahlgerichtsstand zugunsten LKW).
Appears in 1 contract
Samples: Kernnetzvertrag