Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbin- dung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristi- schen Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichts- stand zu verklagen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbin- dung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristi- schen juris- tischen Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche An- sprüche und Streitverkündungen. Wir sind jedoch auch berechtigtbe- rechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichts- stand Kunden vor jedem anderen Gericht zu verklagen, das gesetzlich zuständig ist.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbin- dung herrührenden Geschäftsverbindung herrüh- renden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristi- schen juristischen Personen des öffentlichen öf- fentlichen Rechts ist Berlin. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche und Streitverkündungen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichts- stand Kunden vor jedem anderen Gericht zu verklagen, das gesetz- lich zuständig ist.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand 19.1 Gerichtstand für alle aus der Geschäftsverbin- dung herrührenden Geschäftsbeziehung herrührende Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristi- schen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin. Wir sind DIGIWHAT ist darüber hinaus jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichts- stand KUNDEN vor jedem anderen Gericht zu verklagen, das gesetzlich zuständig ist.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbin- dung herrührenden Geschäftsverbindung herrüh- renden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristi- schen juristischen Personen des öffentlichen öf- fentlichen Rechts ist Berlin. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichts- stand Gerichtsstand zu verklagen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbin- dung Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristi- schen juristischen Personen des öffentlichen öffent- lichen Rechts ist Berlin. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche und Streitverkündungen. Wir sind jedoch je- doch auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichts- stand Kunden vor jedem anderen Gericht zu verklagenver- klagen, das gesetzlich zuständig ist.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbin- dung Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristi- schen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichts- stand Gerichtsstand zu verklagen.
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