Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbin- dung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juris- tischen Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche An- sprüche und Streitverkündungen. Wir sind jedoch auch be- rechtigt, den Kunden vor jedem anderen Gericht zu verklagen, das gesetzlich zuständig ist. 2. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Art. 25 VO (EU) 1215/2012). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzuru- fen, das nach VO (EU) 1215/2012 zuständig ist. 3. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Überein- kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Inter- nationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbin- dung Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juris- tischen einem Kaufmann im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonderver- mögen ist Berlin. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche An- sprüche und StreitverkündungenEntsprechendes gilt, wenn der Lieferant ein Unterneh- mer im Sinne des § 14 BGB ist. Wir sind jedoch auch be- rechtigtberechtigt, den Kunden vor jedem anderen Gericht an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen, das gesetzlich zuständig ist.
2. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Art. 25 VO (EU) 1215/2012EuGVVO). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzuru- fenanzurufen, das nach VO (EU) 1215/2012 aufgrund der EuGVVO zuständig ist.
3. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Überein- kommens Übereinkommens der Vereinten Nationen Nation über Verträge über den Inter- nationalen Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossenausge- schlossen.
4. Sollten einzelne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Regelungen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbin- dung Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juris- tischen juristischen Personen des öffentlichen öffent- lichen Rechts ist Berlin. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche An- sprüche Ansprüche und Streitverkündungen. Wir sind jedoch je- doch auch be- rechtigtberechtigt, den Kunden vor jedem anderen Gericht zu verklagenver- klagen, das gesetzlich zuständig ist.
2. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Art. 25 VO (EU) 1215/2012Artikel 23 EuGVVO oder Artikel 17 EuGVÜ). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzuru- fenanzurufen, das nach VO (EU) 1215/2012 aufgrund des EuGVVO oder des EuGVÜ zuständig ist.
3. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Überein- kommens Übereinkommens der Vereinten Nationen Nati- onen über Verträge über den Inter- nationalen Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbin- dung Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juris- tischen einem Kaufmann im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonderver- mögen ist Berlin. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche An- sprüche und StreitverkündungenEntsprechendes gilt, wenn der Lieferant ein Unterneh- mer im Sinne des § 14 BGB ist. Wir sind jedoch auch be- rechtigtberechtigt, den Kunden vor jedem anderen Gericht Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen, das gesetzlich zuständig ist.
2. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Art. 25 VO (EU) 1215/2012EuGVVO). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzuru- fenanzurufen, das nach VO (EU) 1215/2012 aufgrund der EuGVVO zuständig ist.
3. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden Lieferanten und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Überein- kommens Übereinkommens der Vereinten Nationen Nation über Verträge über den Inter- nationalen Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossenausge- schlossen.
4. Sollten einzelne dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbin- dung Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juris- tischen Personen des öffentlichen Rechts ist BerlinVerden, Bundesrepublik Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann i. S. d. § 38 Abs. 1 ZPO ist. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche An- sprüche Ansprüche und Streitverkündungen. Wir sind jedoch auch be- rechtigtberechtigt, den Kunden vor jedem anderen Gericht zu verklagen, das gesetzlich zuständig ist.
2. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen ist Berlin Verden ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Art. 25 VO (EU) 1215/2012Artikel 23 EuGVVO oder 17 EuGVÜ). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzuru- fenanzurufen, das nach VO (EU) 1215/2012 aufgrund der EuGVVO oder des EuGVÜ zuständig ist.
3. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung der Bestimmungen des Überein- kommens Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Inter- nationalen internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbin- dung herrührenden Geschäftsverbindung herrüh- renden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juris- tischen juristischen Personen des öffentlichen öf- fentlichen Rechts ist Berlin. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche An- sprüche Ansprüche und Streitverkündungen. Wir sind jedoch auch be- rechtigtberechtigt, den Kunden vor jedem anderen Gericht zu verklagen, das gesetzlich gesetz- lich zuständig ist.
2. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen ist Berlin ausschließlicher ausschließ- licher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Art. 25 VO (EU) 1215/2012)). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzuru- fenGe- richt anzurufen, das nach VO (EU/EU) 1215/2012 zuständig 1215/2012zuständig ist.
3. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutsch- land; die Anwendung des Überein- kommens Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge Ver- träge über den Inter- nationalen Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
1. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder wer- den, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
2. Alle unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen sind hierdurch aufgehoben.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbin- dung herrührenden Geschäftsverbindung herrüh- renden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juris- tischen juristischen Personen des öffentlichen öf- fentlichen Rechts ist Berlin. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche An- sprüche Ansprüche und Streitverkündungen. Wir sind jedoch auch be- rechtigtberechtigt, den Kunden vor jedem anderen Gericht zu verklagen, das gesetzlich gesetz- lich zuständig ist.
2. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen ist Berlin ausschließlicher ausschließ- licher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Art. 25 VO (EU) 1215/2012)). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzuru- fenGe- richt anzurufen, das nach VO (EU/EU) 1215/2012 zuständig 1215/2012zuständig ist.
3. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutsch- land; die Anwendung des Überein- kommens Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge Ver- träge über den Inter- nationalen Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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