Gerichtsstand und anwendbares Recht. Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen Ansprüche gilt der Sitz des Lagerhalters als Gerichtsstand.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Lagerbedingungen, Lagerbedingungen, Allgemeine Lagerbedingungen
Gerichtsstand und anwendbares Recht. Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen und sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche gilt der Sitz des Lagerhalters Frachtführers als Gerichtsstand.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Lagerbedingungen, Allgemeine Umzugsbedingungen