Haftungsbeschränkungen. 1. WeGrow haftet nur für Xxxxxxx, die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Leben, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührt.
2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind.
3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt.
4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR.
4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind.
4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn.
4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.
Haftungsbeschränkungen. 15.1. Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, haftet SWS – gleich aus welchem Rechts- grund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
15.2. SWS haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von SWS ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibt.
15.3. Für andere als die in Ziff. 15.2 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet SWS unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten
i. S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
15.4. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten Pflichten beruhen, ausgeschlossen.
15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat.
15.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührt.
15.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Ver- treter und Organe der SWS.
15.8. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS im Rah- men der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung durch den Kunden aufgetreten wären. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurde, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführt.
Haftungsbeschränkungen. In Ausnahme zu den Haftungsbeschränkungen gem. § 4 gelten für Pauschalreisen die gesetzlichen Haftungsregelungen mit folgender Beschränkung: Sofern unser Romantik Hotel für Dritte haftet, ist die Haftung auf Schäden der Höhe nach auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Körperschäden oder Schäden, die schuldhaft herbeigeführt wurden.
(1) Der Romantik Xxxx ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen unseres Romantik Hotels nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
(2) Der Romantik Xxxx ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
(3) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn unser Romantik Hotel im Angebot diese Möglichkeit vorsieht. Der Romantik Xxxx ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können uns zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.
Haftungsbeschränkungen a. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung sowie für sonstige Schäden, die auf grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
c. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
x. Xxxxxx unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Haftungsbeschränkungen. Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
Haftungsbeschränkungen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechen- baren körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vor- werfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Haftungsbeschränkungen. 15.1 Tetra Pak haftet nicht für indirekte und Folgeschäden, ins- besondere nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Umsatzausfall, Produktionsausfall, entgangene Geschäftschancen, Vertragsstrafen oder Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten, verlorenen Firmenwert, Reputationsverluste, oder verlorene Mar- ketingausgaben im Zusammenhang mit diesen Lieferbedingungen, selbst wenn diese Schäden für Tetra Pak vorhersehbar waren.
15.2 Tetra Pak übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Korrektheit und Funktionsfähigkeit der eingesetzten IT-Systeme und Kommunikationsmittel (insbesondere E-Mails), insbesondere nicht für dadurch verursachte Fehler, Unterbrechungen und Verspätungen.
15.3 Vorbehaltlich Ziff. 15.1 und 15.2 ist die Haftung von Tetra Pak je Schadensfall auf 20% des jeweiligen Xxxxx der Auftragsbestätigung beschränkt.
15.4 Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Vorbehaltlich Ziff. 15.1. ist die Haftung für Personenschäden unbegrenzt.
Haftungsbeschränkungen. 1. Im Hinblick auf unsere Haftung im Rahmen der Gewährleistung und Mängelhaftung verweisen wir auf Ziffer XII7. Und XII8.
2. Im Übrigen gilt folgendes: Wenn durch unser Verschulden das Werk infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderer vertraglicher Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die oben genannten Regelungen in XII7. und XII8. entsprechend.
3. Die nachstehenden Regelungen gelten für Pflichtverletzungen außerhalb der Sachmängelhaftung und sollen das gesetzliche Rücktrittsrecht weder ausschließen noch beschränken. Insoweit gilt weiterhin folgendes: Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird; dasselbe gilt bei Unvermögen.
4. Der Auftraggeber kann auch dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Leistung der Anzahl nach durch unser Vertretenmüssen unmöglich wird und er an der Teilleistung kein Interesse hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern; das Rücktrittsrecht gilt nicht bei unerheblicher Pflichtverletzung.
5. Liegt eine Leistungsverzögerung vor und gewährt der Auftraggeber uns nach Verzugsbegründung eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem Leistungsverzug gilt Satz 1 entsprechend. Wird vor der Ablieferung vom Auftraggeber in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung der Leistung gefordert, so wird der Lauf der Leistungsverpflichtung bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die anderweitige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.
6. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigt, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von uns zu vertretenen Umstand im Zeitpunkt des Annahmeverzug des Auftraggebers eintritt.
7. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung) sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Werkes sowie für Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit des Werkes resultieren.
8. Dies g...
Haftungsbeschränkungen. 12.1 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
12.2 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.