Mitwirkungspflichten des Bestellers Musterklauseln

Mitwirkungspflichten des Bestellers. 2.1 Der Besteller hat uns alle für die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Besteller zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrücklich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Erweisen sich Informationen oder Unterlagen des Bestellers als fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv als nicht ausführbar, wird der Besteller unverzüglich nach Mitteilung durch uns die erforderlichen Berichtigungen und/oder Ergänzungen vornehmen. Von uns angezeigte Mängel oder Funktionsstörungen beigestellter Komponenten wird der Besteller unverzüglich beheben bzw. beheben lassen.
Mitwirkungspflichten des Bestellers a. Der Besteller hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.
Mitwirkungspflichten des Bestellers. Für alle vom Lieferer durchzuführenden Montagen und Reparaturen gelten folgende Bedingungen:
Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 Der Besteller holt alle für die Schalungsvormontage notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse rechtzeitig vor dem vereinbarten Beginn der von PERI auszuführenden Schalungsvormontage ein.
Mitwirkungspflichten des Bestellers. 4.1 Der Besteller hat die ihm übergebenen Montage- und Vormontagepläne für Schalung und/oder Gerüst auf offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf das spezielle Projekt hin zu überprüfen. Der Besteller hat die ihm übergebenen Montage- und Vormontagepläne unverzüglich nach Prüfung mit Freigabe an PERI zurückzusenden.
Mitwirkungspflichten des Bestellers. 6.1. Der Besteller ist verpflichtet, die Voraussetzungen für einen termingerechten Arbeitsbeginn und die ungestörte Durchführung der Arbeiten zu schaffen. Anfahrtswege/Rampen müssen so beschaffen sein, dass die Zufahrt zur Baustelle, der Transport des erforderlichen Materials und sämtliche zur Herstellung der vertraglichen Leistung erforderlichen Arbeiten ohne weiteres möglich sind. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Ausführungszeit in jedem Fall um den Zeitraum, bis der Be- steller seinen Mitwirkungspflichten vollumfänglich nachgekommen ist. Darüber hinaus gehende Fristverlängerungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 Der Besteller garantiert uns, dass die Leistungsgegen- stände oder Produkte, welche die Leistungsgegen- stände enthalten, nicht in Pharmatechnik- und Medizin- technikprodukte, Motorsportgeräte, Kraftwerke und Flugkörper, wie insbesondere Flugzeuge, Satelliten und Raketen, eingebaut werden, oder Teile davon bil- den.
Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 Der Besteller sorgt für die rechtzeitige Bereitstellung der Daten für die Übernahme aus dem Altsystem, wenn wir auch die Datenübernahme kostenpflichtig durchführen sollen. Oder der Besteller beschafft rechtzeitig aussagekräftige Testdaten, mit denen er den Probebetrieb und die Abnahme vollständig und korrekt durchführen kann.
Mitwirkungspflichten des Bestellers. 1. Der Besteller versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Mitwirkungspflichten des Bestellers. 4.1 Der Besteller wird die in dem Auftrag in diesen AGB beschriebenen Mitwirkungspflichten auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten erbringen.