Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand Musterklauseln

Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1. Alle Fragen aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Vertragspartnern zugrunde liegenden Mietverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 9.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1. Der Mietvertrag unterliegt nach den Grundsätzen des Internationalen Privatrechtes ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Dieser Kreditvertrag und alle sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort sind die Ge- schäftsräume der LBS. Soweit der Gerichtsstand nicht durch das belastete Grundstück bestimmt wird und sich die Zustän- digkeit des allgemeinen Gerichtsstandes der LBS nicht bereits aus § 29 ZPO ergibt, kann die LBS ihre Ansprüche an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verfolgen, wenn der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartner Kaufmann, eine ju- ristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 1. Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Für den Vertrag und sämtliche hieraus resultierenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx Schnaittach oder der Wohnort, bzw. Sitz des Bestellers.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt folgendes: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf. Sofern ein Kunde/eine Kundin Verbraucher ist, ist für allfällige Rechtsstreitigkeiten jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden/der Kundin liegt. In allen anderen Fällen wird das sachlich zuständige Gericht in 0000 Xxxx als Gerichtsstand vereinbart.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1 Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. (a) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen, z.B. die Zahlung des Partners, ist Stuttgart.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Die gesamten Geschäftsbeziehungen der HKS mit ihren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel Paderborn. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle. Gerichtsstand für beide Teile ist Paderborn, HKS ist jedoch