Schlussbedingungen Musterklauseln

Schlussbedingungen. 22.1 Die EVS darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
Schlussbedingungen. 8.1. Vertragsveränderungen bedürfen zwingend der Schriftform. Einseitig vorgenommene Änderungen sind nicht bindend.
Schlussbedingungen. 10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG) finden keine Anwendung.
Schlussbedingungen. 12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
Schlussbedingungen. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. Ist der Käufer Unternehmer, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenen Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
Schlussbedingungen. 18.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbestimmungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen.
Schlussbedingungen. 8.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen verursachen. Siehe auch Ziffer 3.11. Der Mieter ist für das vermietete Mietobjekt Gesamtschuldner.
Schlussbedingungen. Erfüllungsort für die Leistungen von RW Solar ist – sofern einzelvertraglich nicht abweichend geregelt der eweilige Sitz der Niederlassung von RW Solar. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist der Sitz von RW Solar (Xxxxxxxxx Xxxx, 00000 Xxxxxxxx). Gerichtsstand ist der Sitz von RW Solar. RW Solar ist berechtigt, den Kunden an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme
Schlussbedingungen. 15.1 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veran- staltungen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis an sich. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft.
Schlussbedingungen. 7.1. Für Reisende aus anderen Staaten ist ggf. rechtzeitig ein Visa bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung zu beantragen. Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Aus fehlenden Reisedokumenten kann keine Erstattung abgeleitet werden.