Schlussbedingungen. 22.1 Die EVS darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
22.2 Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen hierdurch nicht berührt. Soweit die Bedingung nicht wirksam oder durchführbar ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach dem vorherigen Satz vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
22.3 Im Rahmen des zwischen dem Kunden und der EVS bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
22.4 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist die EVS berechtigt, Auskünfte über ihre Kunden z.B. bei der Creditreform Hannover-Celle Bissel KG, Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx sowie Euler Hermes Deutschland AG, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx einzuholen bzw. diese Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, unter den weiteren Voraussetzungen des § 28a Bundesdatenschutzgesetz zu übermitteln.
22.5 Bei Vorliegen einer negativen Auskunft kann die EVS die Energielieferung ablehnen. Hat die EVS Forderungen gegen den Kunden aus einem anderen, bestehenden oder bereits beendeten Energielieferverhältnis, kann die EVS die Energielieferung ablehnen.
22.6 Wartungsdienste werden nicht angeboten.
22.7 Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggf. technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: xxx.xxxx-xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx.
Schlussbedingungen. 12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
12.2. Sollte der Vertrag rechtliche oder tatsächliche Lücken aufweisen, verpflichten sich die Vertragspartner, anstelle der fehlenden Bestimmung unverzüglich eine gültige Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit diesem vertrag verfolgten Zweck möglichst nahekommt. Bis zu dieser Vereinbarung soll eine angemessene Regelung gelten, die den Vorstellungen der Vertragspartner und dem Sinn und Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind.
12.3. Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Auswirkungen des Vertrages wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenem Verhältnis zueinander stehen, so kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen.
12.4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Plauen.
12.5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Schlussbedingungen. Erfüllungsort für die Leistungen von RW Solar ist – sofern einzelvertraglich nicht abweichend geregelt der eweilige Sitz der Niederlassung von RW Solar. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist der Sitz von RW Solar (Xxxxxxxxx Xxxx, 00000 Xxxxxxxx). Gerichtsstand ist der Sitz von RW Solar. RW Solar ist berechtigt, den Kunden an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme
Schlussbedingungen. (1) Zwischen Textschöpfung und dem Auftraggeber gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: 00000 Xxxxxxxxx.
(3) Die übrigen Bedingungen dieser AGB bleiben bestehen, auch wenn einer der aufgeführten Punkte ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollte.
Schlussbedingungen a) Die Übertragung von Rechten aus dem Mietvertrag an Dritte ist dem Mieter verboten.
b) Rechten des Vermieters kann der Mieter nur solche entgegenhalten, deren Einwendung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Abreden dieses Vertrages und seiner allgemeinen Vertragsbedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Schlussbedingungen. 8.1. Vertragsveränderungen bedürfen zwingend der Schriftform. Einseitig vorgenommene Änderungen sind nicht bindend.
8.2. Der Mieter verpflichtet sich eine Eigentumsänderung der Yacht sowie eine Adress-, Telefon- und Emailänderung sofort schriftlich bekannt zu geben.
8.3. Bei der Inanspruchnahme eines Liegeplatzes außerhalb des vereinbarten Vertragszeitraumes werden die gültigen Tagesliegegebühren berechnet. Kiel, Ort, Datum Liegeplatzmieter Geschäftsführer der Zentrum für maritime Technologie
Schlussbedingungen. 13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG) finden keine Anwendung.
13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus unserer Geschäftsbeziehung zum Kunden, einschließlich dieser AGB, ist der Geschäftssitz von MaxSolar in Traunstein (Amtsgericht Traunstein, Landgericht Traunstein), soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. MaxSolar ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
13.4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Schlussbedingungen. 8.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen verursachen. Siehe auch Ziffer 3.11. Der Mieter ist für das vermietete Mietobjekt Gesamtschuldner.
8.2. Der Mietvertrag wird rechtswirksam, wenn dieser vom Vermieter und Xxxxxx unterschrieben ist.
8.3. Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform.
8.4. Die Beschreibung im Internet wird nach besten Wissen und Gewissen betrieben, ist jedoch ohne Gewähr.
8.5. Für berechtigte Mängel und Reklamationen zur Mietsache haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter. Gerichtsstand in diesem Falle ist am Wohnort des Vermieters.
8.6. Im gesamten Wohnbereich ist das Rauchen nicht gestattet.
Schlussbedingungen. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
Schlussbedingungen. 18.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbestimmungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen.
18.2 Erfüllung- und Zahlungsort ist Düsseldorf.
18.3 Es gilt das deutsche Recht.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder richtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.