Vertragsschluß Musterklauseln

Vertragsschluß a) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Vertragsschluß. (5) Erteilte Aufträge sind für den Käufer verbindlich. Den Erhalt eines Auftrages werden wir in der Regel schriftlich bestätigen (Auftragseingangsbestätigung). Damit ist noch keine Annahme des Angebotes verbunden. Wir sind berechtigt, das im Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Ausführung des Auftrages, z.B. Schaltung der Online-Werbeträger, erklärt werden.
Vertragsschluß. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung des Käufers zustande. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Datenblätter, Spezifikationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
Vertragsschluß. 3.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat.
Vertragsschluß. 3.1 Der Kunde gibt mit Bestellung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen durch Absenden des von WIFISAX zur Verfügung gestellten Antragsformulars sein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Bei Bestellung per Telefon gibt der Kunde die Bestellung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen auf Abschluß eines Vertrages in mündlicher Form ab. Bei Bestellung per Telefon wird kein Antragsformular benötigt.
Vertragsschluß. 1. Bestellungen und Aufträge sowie ihre Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt worden sind. Die Schriftform wird auch durch Daten- fernübertragung, E-Mail oder Telefax erfüllt.
Vertragsschluß. 3. Soweit wir von Dritten hergestellte Software (nachfolgend: „Drittprogramme“) verkaufen und die Überlassung dieser Programme mit der Anerkennung der Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers verbunden ist, erfolgt die Übereignung dieser Drittprogramme an den Kunden unter der Bedingung, daß er die Lizenzbedingungen des Herstellers schriftlich bestätigt. Insoweit vermitteln wir lediglich einen Lizenzvertrag mit dem Hersteller.
Vertragsschluß. Ausschreibungen aller Art beteiligen. Alle Verträge werden für uns erst mit der schriftlichen
Vertragsschluß. 1. Angebote von W&P sind freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Stellt W&P dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum von W&P.
Vertragsschluß. 2.1 Lieferverträge (Bestellung und Annahme) und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Lieferabrufe können auch durch Datenfernübertragung erfolgen.