Verwahrstelle. Die Verwaltungsgesellschaft hat für das Fondsvermögen eine Bank oder Wertpapierfirma nach Bankengesetz mit Sitz oder Niederlassung im Fürstentum Liechtenstein als Verwahrstelle bestellt. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem UCITSG, dem Verwahrstellenvertrag und diesem Treuhandvertrag.
Appears in 13 contracts
Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwahrstelle. Die Verwaltungsgesellschaft hat für das Fondsvermögen eine Bank oder Wertpapierfirma nach Bankengesetz mit Sitz oder Niederlassung im Fürstentum Liechtenstein als Verwahrstelle bestellt. Die Vermögensgegenstände des Vermögens des OGAW können bei unterschiedlichen Verwahrstellen verwahrt werden. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem UCITSG, dem Verwahrstellenvertrag und Verwahrstellenvertrag, diesem TreuhandvertragTreuhandvertrag sowie dem Prospekt.
Appears in 6 contracts
Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwahrstelle. Die Verwaltungsgesellschaft hat für das Fondsvermögen jedes Teilfondsvermögen eine Bank oder Wertpapierfirma nach Bankengesetz mit Sitz oder Niederlassung im Fürstentum Liechtenstein als Verwahrstelle bestellt. Die Vermögensgegenstände der einzel- nen Teilfondsvermögen können bei unterschiedlichen Verwahrstellen verwahrt werden. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem UCITSG, dem Verwahrstellenvertrag und Verwahrstellenvertrag, diesem TreuhandvertragTreuhandvertrag sowie dem Prospekt.
Appears in 3 contracts
Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwahrstelle. Die Verwaltungsgesellschaft hat für das Fondsvermögen eine Bank oder Wertpapierfirma nach Bankengesetz mit Sitz oder Niederlassung im Fürstentum Liechtenstein als Verwahrstelle bestellt. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem UCITSG, dem Verwahrstellenvertrag und diesem TreuhandvertragTreuhandvertrags. Die vorstehenden Ausführungen (Prospekt Ziffer 5.6) sind entsprechend zu berücksichtigen.
Appears in 2 contracts
Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag & Prospekt
Verwahrstelle. Die Verwaltungsgesellschaft hat für das Fondsvermögen jedes Teilfondsvermögen eine Bank oder Wertpapierfirma nach Bankengesetz mit Sitz oder Niederlassung im Fürstentum Liechtenstein als Verwahrstelle bestellt. Die Vermögensgegenstände der einzelnen Teilfondsvermögen können bei unterschiedlichen Verwahrstellen verwahrt werden. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem UCITSG, dem Verwahrstellenvertrag und diesem Treuhandvertrag.
Appears in 2 contracts
Verwahrstelle. Die Verwaltungsgesellschaft hat für das Fondsvermögen eine Bank oder Wertpapierfirma nach Bankengesetz mit Sitz oder Niederlassung im Fürstentum Liechtenstein als Verwahrstelle bestelltbe- stellt. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem UCITSG, dem Verwahrstellenvertrag und diesem Treuhandvertrag.
Appears in 1 contract
Samples: Treuhandvertrag
Verwahrstelle. Die Verwaltungsgesellschaft hat für das Fondsvermögen eine Bank oder Wertpapierfirma nach Bankengesetz mit Sitz oder Niederlassung im Fürstentum Liechtenstein als Verwahrstelle bestellt. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem UCITSG, dem Verwahrstellenvertrag und diesem TreuhandvertragFondsvertrag.
Appears in 1 contract
Samples: Fondsvertrag