Verwahrstelle. Ein wesentlicher Teil der Vermögenswerte der Gesellschaft und die der Gesellschaft als Sicherheit bereitgestellten Vermögenswerte werden von der Verwahrstelle oder gegebenenfalls von Drittverwahrern bzw. Unterverwahrern verwahrt. Hierdurch besteht für die Gesellschaft ein Verwahrrisiko. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft im Falle von Insolvenz, Fahrlässigkeit oder betrügerischen Handelspraktiken der Verwahrstelle sowie besagter Dritter in Bezug auf diese Vermögenswerte einem Verlustrisiko ausgesetzt ist. Die Gesellschaft ist zudem im Falle eines Feuers oder anderer Naturkatastrophen dem Risiko eines Verlusts dieser Vermögenswerte ausgesetzt. Werden sowohl die Vermögenswerte der Gesellschaft als auch die Vermögenswerte, die der Gesellschaft als Sicherheiten bereitgestellt werden, durch die Verwahrstelle oder Drittverwahrer bzw. Unterverwahrer in einem Schwellenland verwahrt, unterliegt die Gesellschaft einem erhöhten Verwahrrisiko. Dieses erhöhte Risiko ist bedingt durch die Tatsache, dass sich Schwellenländer per definitionem „im Umbruch“ befinden und daher den Risiken rascher politischer Veränderungen und wirtschaftlicher Rückgänge ausgesetzt sind. In den letzten Jahren gab es in vielen Emerging Markets-Ländern bedeutende politische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen. In vielen Fällen haben politische Erwägungen zu erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Spannungen geführt, und in einigen Fällen kam es in diesen Ländern sowohl zu einer politischen wie auch zu einer wirtschaftlichen Instabilität. Politische oder wirtschaftliche Instabilität kann sich negativ auf die sichere Verwahrung der Vermögenswerte der Gesellschaft auswirken.
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Verwahrstelle. Ein wesentlicher Teil der Vermögenswerte der Gesellschaft und die der Gesellschaft als Sicherheit bereitgestellten Vermögenswerte werden von der Verwahrstelle oder gegebenenfalls von Drittverwahrern bzw. Unterverwahrern verwahrt. Hierdurch besteht für die Gesellschaft ein Verwahrrisiko. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft im Falle von Insolvenz, Fahrlässigkeit oder betrügerischen Handelspraktiken der Verwahrstelle sowie besagter Dritter in Bezug auf diese Vermögenswerte einem Verlustrisiko ausgesetzt ist. Die Gesellschaft ist zudem im Falle eines Feuers oder anderer Naturkatastrophen dem Risiko eines Verlusts dieser Vermögenswerte ausgesetzt. Werden sowohl die Vermögenswerte der Gesellschaft als auch die Vermögenswerte, die der Gesellschaft als Sicherheiten bereitgestellt werden, durch die Verwahrstelle oder Drittverwahrer bzw. Unterverwahrer in einem Schwellenland verwahrt, unterliegt die Gesellschaft einem erhöhten Verwahrrisiko. Dieses erhöhte Risiko ist bedingt durch die Tatsache, dass sich Schwellenländer per definitionem „"im Umbruch“ " befinden und daher den Risiken rascher politischer Veränderungen und wirtschaftlicher Rückgänge ausgesetzt sind. In den letzten Jahren gab es in vielen Emerging Markets-Ländern bedeutende politische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen. In vielen Fällen haben politische Erwägungen zu erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Spannungen geführt, und in einigen Fällen kam es in diesen Ländern sowohl zu einer politischen wie auch zu einer wirtschaftlichen Instabilität. Politische oder wirtschaftliche Instabilität kann sich negativ auf die sichere Verwahrung der Vermögenswerte der Gesellschaft auswirken.
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