Common use of Verwahrstelle Clause in Contracts

Verwahrstelle. Der Fond hat Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. zur Verwahrstelle für alle Vermögenswerte des Fonds ernannt. Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. ist im RCS (Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister) unter der Nummer B29923 eingetragen und wurde am 9. Februar 1989 unter dem Namen Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. gegründet. Sie hält eine Banklizenz nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor und ist auf Verwahrstellen-, Fondsverwaltungs- und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert. Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle werden durch den Verwahrstellenvertrag mit Wirkung zum 18. Xxxx 2016 für unbestimmte Zeit ab seinem Datum des Inkrafttretens und in der jeweils gültigen Fassung geregelt (der „Verwahrstellenvertrag“). Bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Verwahrstellenvertrags muss die Verwahrstelle (i) die luxemburgischen Gesetze, (ii) den Verwahrstellenvertrag und (iii), soweit erforderlich, die Bestimmungen dieses Prospekts beachten und erfüllen. Darüber hinaus muss die Verwahrstelle bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Verwahrstelle ausschließlich im Interesse des Fonds und seiner Anteilinhaber handeln. Die Verwahrstelle wird mit der Verwahrung der gesamten Vermögenswerte des Fonds bestellt, einschließlich seiner Barmittel und Wertpapiere. Diese werden entweder direkt von der Verwahrstelle oder über andere Finanzinstitute, zum Beispiel Korrespondenzbanken, Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen der Verwahrstelle, Clearing-Systeme oder Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme verwahrt. Alle Finanzinstrumente, die in Verwahrung gehalten werden können, werden in den Büchern der Verwahrstelle jeweils auf separaten Konten für die einzelnen Teilfonds registriert, die im Namen des Fonds eröffnet werden. Bei anderen Vermögenswerten als Finanzinstrumenten und Barmitteln muss die Verwahrstelle die Eigentümerschaft dieser Vermögenswerte durch den Fonds für jeden Teilfonds überprüfen. Weiterhin muss die Verwahrstelle sicherstellen, dass die Cashflows des Fonds ordnungsgemäß überwacht werden. Die Verwahrstelle wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 2010 auch: (a) sicherstellen, dass der Verkauf, die Ausgabe, der Umtausch, der Rückkauf und die Stornierung von Anteilen gemäß den Luxemburger Gesetzen und der Satzung erfolgen; (b) sicherstellen, dass der Nettoinventarwert der Anteile in Übereinstimmung mit den luxemburgischen Gesetzen und der Satzung berechnet wird; (c) die Weisungen des Verwaltungsrats ausführen, sofern diese nicht den Luxemburger Gesetzen oder der Satzung widersprechen; (d) sicherstellen, dass bei Transaktionen, die Vermögenswerte des Fonds betreffen, die Gegenleistung binnen der üblichen Fristen an den Fonds geleistet wird; und (e) sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds gemäß den Luxemburger Gesetzes und der Satzung verwendet werden; Die Verwahrstelle kann die Verwahrung der Vermögenswerte des Fonds an Korrespondenzstellen (die „Korrespondenzstellen“) delegieren, wobei diese Delegation den Bedingungen der geltenden Gesetze und -verordnungen und den Bestimmungen des Verwahrstellenvertrags unterliegt. In Bezug auf die Korrespondenzstellen hat die Verwahrstelle ein Verfahren eingeführt, um Drittanbieter höchster Qualität in den einzelnen Märkten auszuwählen. Die Verwahrstelle lässt bei der Auswahl und Ernennung von Korrespondenzstellen Sorgfalt und Umsicht walten, um sicherzustellen, dass jede Korrespondenzstelle die erforderliche Sachkenntnis und Kompetenz vorweist. Ferner prüft die Verwahrstelle regelmäßig, ob die Korrespondenzstellen die geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen, und führt eine laufende Überwachung jeder Korrespondenzstelle durch, um zu gewährleisten, dass die Pflichten der Korrespondenzstellen ständig korrekt erfüllt werden. Die Liste der für den OGAW relevanten Korrespondenzstellen ist unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxx-xxx-xxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxxx- and-trustee/lux-subcustodian-list verfügbar. Diese Liste kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden und ist auf schriftliche Anfrage bei der Verwahrstelle erhältlich.

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Samples: Prospectus Supplement, Prospectus Supplement, Prospectus Supplement

Verwahrstelle. Der Fond hat Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. zur Als Verwahrstelle für alle Vermögenswerte den OGAW fungiert die Liechtensteinische Landesbank AG, Xxxxxxx 00, 0000 Xxxxx. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des Fonds ernanntOGAW. Brown Brothers Harriman Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Or- ganismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (LuxembourgUCITSG) S.C.A. ist und der entsprechenden Verordnung in der jeweils gel- tenden Fassung, dem Verwahrstellenvertrag, und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhän- gig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im RCS (Luxemburger Handels- Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und Gesellschaftsregister) unter der Nummer B29923 eingetragen Verwahrung von OGAW vor. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW oder der für den OGAW handelnden Verwaltungsgesellschaft eröffnet wurden und wurde am 9überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Februar 1989 unter dem Namen Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. gegründetFür diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschul- dungsgrenzen durch den OGAW. Sie hält eine Banklizenz nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor und ist auf Verwahrstellen-, Fondsverwaltungs- und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiertführt im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft auch das Anteilsregister des Fonds. Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle werden durch den Verwahrstellenvertrag mit Wirkung zum 18richten sich nach Art. Xxxx 2016 für unbestimmte Zeit ab seinem Datum des Inkrafttretens und in der jeweils gültigen Fassung geregelt (der „Verwahrstellenvertrag“). Bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Verwahrstellenvertrags muss die Verwahrstelle (i) die luxemburgischen Gesetze, (ii) den Verwahrstellenvertrag und (iii), soweit erforderlich, die Bestimmungen dieses Prospekts beachten und erfüllen. Darüber hinaus muss die Verwahrstelle bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Verwahrstelle ausschließlich im Interesse des Fonds und seiner Anteilinhaber handeln33 UCITSG. Die Verwahrstelle wird mit der Verwahrung der gesamten Vermögenswerte des Fonds bestellt, einschließlich seiner Barmittel und Wertpapiere. Diese werden entweder direkt von der Verwahrstelle oder über andere Finanzinstitute, zum Beispiel Korrespondenzbanken, Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen der Verwahrstelle, Clearing-Systeme oder Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme verwahrt. Alle Finanzinstrumente, die in Verwahrung gehalten werden können, werden in den Büchern der Verwahrstelle jeweils auf separaten Konten für die einzelnen Teilfonds registriert, die im Namen des Fonds eröffnet werden. Bei anderen Vermögenswerten als Finanzinstrumenten und Barmitteln muss die Verwahrstelle die Eigentümerschaft dieser Vermögenswerte durch den Fonds für jeden Teilfonds überprüfen. Weiterhin muss die Verwahrstelle sicherstellenstellt sicher, dass die Cashflows des Fonds ordnungsgemäß überwacht werden. Die Verwahrstelle wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 2010 auch: (a) sicherstellen, dass der - Verkauf, die Ausgabe, der UmtauschRücknahme, der Rückkauf Auszahlung und die Stornierung Annullierung von Anteilen gemäß des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den Luxemburger Gesetzen und der Satzung konstituierenden Dokumenten erfolgen; (b) sicherstellen, dass der Nettoinventarwert ; - die Bewertung der Anteile in Übereinstimmung des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstitu- ierenden Dokumenten erfolgt; - bei Transaktionen mit den luxemburgischen Gesetzen und Vermögenswerten des OGAW der Satzung berechnet wird; (c) die Weisungen des Verwaltungsrats ausführen, sofern diese nicht den Luxemburger Gesetzen oder der Satzung widersprechen; (d) sicherstellen, dass bei Transaktionen, die Vermögenswerte des Fonds betreffen, die Gegenleistung binnen Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den Fonds geleistet OGAW überwiesen wird; und (e) sicherzustellen, dass - die Erträge des Fonds gemäß OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den Luxemburger Gesetzes und der Satzung konstituierenden Doku- menten verwendet werden; Die Verwahrstelle kann - die Verwahrung der Vermögenswerte Cashflows des Fonds an Korrespondenzstellen (die „Korrespondenzstellen“) delegieren, wobei diese Delegation den Bedingungen der geltenden Gesetze OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und -verordnungen und den Bestimmungen des Verwahrstellenvertrags unterliegt. In Bezug auf die Korrespondenzstellen hat die Verwahrstelle ein Verfahren eingeführt, um Drittanbieter höchster Qualität in den einzelnen Märkten auszuwählen. Die Verwahrstelle lässt bei der Auswahl und Ernennung von Korrespondenzstellen Sorgfalt und Umsicht walten, um sicherzustellen, dass jede Korrespondenzstelle die erforderliche Sachkenntnis und Kompetenz vorweist. Ferner prüft die Verwahrstelle regelmäßig, ob die Korrespondenzstellen die geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen, und führt eine laufende Überwachung jeder Korrespondenzstelle durch, um insbesondere zu gewährleisten, dass die Pflichten der Korrespondenzstellen ständig korrekt erfüllt werden. Die Liste der für den OGAW relevanten Korrespondenzstellen ist unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxx-xxx-xxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxxx- and-trustee/lux-subcustodian-list verfügbar. Diese Liste kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden und ist auf schriftliche Anfrage sämtliche bei der Verwahrstelle erhältlichZeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleis- tete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmun- gen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Der Fond hat Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. zur Als Verwahrstelle für alle Vermögenswerte des Fonds ernanntden OGAW fungiert die Volksbank AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0, XX-0000 Xxxxxx. Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. Die Gesellschaft ist unter der Handelsregister-Nummer FL-0001.541.083-9 im RCS (Luxemburger Handels- Handelsregister eingetragen. Die Volksbank AG besteht seit 1997. Ihre Haupttätigkeit besteht im Private Banking sowie dem Kredit- und Gesellschaftsregister) unter der Nummer B29923 eingetragen und wurde am 9Hypothekargeschäft. Februar 1989 unter dem Namen Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. gegründetEnde 2015 betrugen die effektiven eigenen Mittel CHF 63.5 Mio. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie hält eine Banklizenz kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 528. April 1993 Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen Fassung, dem Verwahrstellenvertrag und den Finanzsektor konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ist auf Verwahrstellen-, Fondsverwaltungs- ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiertder Verwahrung von OGAWs vor. Die Rechte Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des Fonds. Die Pflichten der Verwahrstelle werden durch den Verwahrstellenvertrag mit Wirkung zum 18richten sich nach Art. Xxxx 2016 für unbestimmte Zeit ab seinem Datum des Inkrafttretens und in der jeweils gültigen Fassung geregelt (der „Verwahrstellenvertrag“). Bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Verwahrstellenvertrags muss die Verwahrstelle (i) die luxemburgischen Gesetze, (ii) den Verwahrstellenvertrag und (iii), soweit erforderlich, die Bestimmungen dieses Prospekts beachten und erfüllen. Darüber hinaus muss die Verwahrstelle bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Verwahrstelle ausschließlich im Interesse des Fonds und seiner Anteilinhaber handeln33 UCITSG. Die Verwahrstelle wird mit der Verwahrung der gesamten Vermögenswerte des Fonds bestellt, einschließlich seiner Barmittel und Wertpapiere. Diese werden entweder direkt von der Verwahrstelle oder über andere Finanzinstitute, zum Beispiel Korrespondenzbanken, Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen der Verwahrstelle, Clearing-Systeme oder Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme verwahrt. Alle Finanzinstrumente, die in Verwahrung gehalten werden können, werden in den Büchern der Verwahrstelle jeweils auf separaten Konten für die einzelnen Teilfonds registriert, die im Namen des Fonds eröffnet werden. Bei anderen Vermögenswerten als Finanzinstrumenten und Barmitteln muss die Verwahrstelle die Eigentümerschaft dieser Vermögenswerte durch den Fonds für jeden Teilfonds überprüfen. Weiterhin muss die Verwahrstelle sicherstellenstellt sicher, dass die Cashflows des Fonds ordnungsgemäß überwacht werden. Die Verwahrstelle wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 2010 auch: (a) sicherstellen, dass der Verkauf, die Ausgabe, der Umtausch, der Rückkauf Rücknahme und die Stornierung Auszahlung von Anteilen gemäß des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den Luxemburger Gesetzen und der Satzung konstituierenden Dokumenten erfolgen; (b) sicherstellen, dass der Nettoinventarwert . • die Bewertung der Anteile in Übereinstimmung des OGAWs nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, • bei Transaktionen mit den luxemburgischen Gesetzen und Vermögenswerten des OGAW der Satzung berechnet wird; (c) die Weisungen des Verwaltungsrats ausführen, sofern diese nicht den Luxemburger Gesetzen oder der Satzung widersprechen; (d) sicherstellen, dass bei Transaktionen, die Vermögenswerte des Fonds betreffen, die Gegenleistung binnen Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den Fonds geleistet OGAW überwiesen wird; und (e) sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds gemäß OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den Luxemburger Gesetzes und der Satzung konstituierenden Dokumenten verwendet werden; Die Verwahrstelle kann die Verwahrung der Vermögenswerte Cashflows des Fonds an Korrespondenzstellen (die „Korrespondenzstellen“) delegieren, wobei diese Delegation den Bedingungen der geltenden Gesetze OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und -verordnungen und den Bestimmungen des Verwahrstellenvertrags unterliegt. In Bezug auf die Korrespondenzstellen hat die Verwahrstelle ein Verfahren eingeführt, um Drittanbieter höchster Qualität in den einzelnen Märkten auszuwählen. Die Verwahrstelle lässt bei der Auswahl und Ernennung von Korrespondenzstellen Sorgfalt und Umsicht walten, um sicherzustellen, dass jede Korrespondenzstelle die erforderliche Sachkenntnis und Kompetenz vorweist. Ferner prüft die Verwahrstelle regelmäßig, ob die Korrespondenzstellen die geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen, und führt eine laufende Überwachung jeder Korrespondenzstelle durch, um insbesondere zu gewährleisten, dass die Pflichten der Korrespondenzstellen ständig korrekt erfüllt werden. Die Liste der für den OGAW relevanten Korrespondenzstellen ist unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxx-xxx-xxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxxx- and-trustee/lux-subcustodian-list verfügbar. Diese Liste kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden und ist auf schriftliche Anfrage sämtliche bei der Verwahrstelle erhältlichZeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Der Fond hat Brown Brothers Harriman Als Verwahrstelle fungiert die Liechtensteinische Landesbank AG, Städtle 44, FL-9490 Vaduz, wel- che das Anteilsregister führt. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen.Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (LuxembourgUCITSG) S.C.A. zur Verwahrstelle für alle Vermögenswerte und der entsprechenden Verord- nung in der jeweils geltenden Fassung, dem Verwahrstellenvertrag, und den konstituierenden Do- kumenten des Fonds ernanntOGAW. Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. ist Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im RCS (Luxemburger Handels- Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und Gesellschaftsregister) unter der Nummer B29923 eingetragen Verwahrung von OGAW vor. Die Ver- wahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW oder der für den OGAW handelnden Verwaltungsgesellschaft eröffnet wurden und wurde am 9überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Februar 1989 unter dem Namen Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. gegründetFür diese Zwe- cke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Sie hält eine Banklizenz nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor und ist auf Verwahrstellen-, Fondsverwaltungs- und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiertführt im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft auch das Anteilsregister des Fonds. Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle werden durch den Verwahrstellenvertrag mit Wirkung zum 18richten sich nach Art. Xxxx 2016 für unbestimmte Zeit ab seinem Datum des Inkrafttretens und in der jeweils gültigen Fassung geregelt (der „Verwahrstellenvertrag“). Bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Verwahrstellenvertrags muss die Verwahrstelle (i) die luxemburgischen Gesetze, (ii) den Verwahrstellenvertrag und (iii), soweit erforderlich, die Bestimmungen dieses Prospekts beachten und erfüllen. Darüber hinaus muss die Verwahrstelle bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Verwahrstelle ausschließlich im Interesse des Fonds und seiner Anteilinhaber handeln33 UCITSG. Die Verwahrstelle wird mit der Verwahrung der gesamten Vermögenswerte des Fonds bestellt, einschließlich seiner Barmittel und Wertpapiere. Diese werden entweder direkt von der Verwahrstelle oder über andere Finanzinstitute, zum Beispiel Korrespondenzbanken, Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen der Verwahrstelle, Clearing-Systeme oder Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme verwahrt. Alle Finanzinstrumente, die in Verwahrung gehalten werden können, werden in den Büchern der Verwahrstelle jeweils auf separaten Konten für die einzelnen Teilfonds registriert, die im Namen des Fonds eröffnet werden. Bei anderen Vermögenswerten als Finanzinstrumenten und Barmitteln muss die Verwahrstelle die Eigentümerschaft dieser Vermögenswerte durch den Fonds für jeden Teilfonds überprüfen. Weiterhin muss die Verwahrstelle sicherstellenstellt sicher, dass die Cashflows des Fonds ordnungsgemäß überwacht werden. Die Verwahrstelle wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 2010 auch: (a) sicherstellen, dass der - Verkauf, die Ausgabe, der UmtauschRücknahme, der Rückkauf Auszahlung und die Stornierung Annullierung von Anteilen gemäß des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den Luxemburger Gesetzen und der Satzung konstituierenden Dokumenten erfolgen; (b) sicherstellen, dass der Nettoinventarwert ; - die Bewertung der Anteile in Übereinstimmung des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt; - bei Transaktionen mit den luxemburgischen Gesetzen und Vermögenswerten des OGAW der Satzung berechnet wird; (c) die Weisungen des Verwaltungsrats ausführen, sofern diese nicht den Luxemburger Gesetzen oder der Satzung widersprechen; (d) sicherstellen, dass bei Transaktionen, die Vermögenswerte des Fonds betreffen, die Gegenleistung binnen Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den Fonds geleistet OGAW überwiesen wird; und (e) sicherzustellen, dass - die Erträge des Fonds gemäß OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den Luxemburger Gesetzes und der Satzung konstituieren- den Dokumenten verwendet werden; Die Verwahrstelle kann - die Verwahrung Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewähr- leisten, dass sämtliche bei der Vermögenswerte Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Na- men von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des Fonds an Korrespondenzstellen (die „Korrespondenzstellen“) delegieren, wobei diese Delegation den Bedingungen OGAW nach Massgabe der geltenden Gesetze und -verordnungen und den Bestimmungen des Verwahrstellenvertrags unterliegt. In Bezug auf die Korrespondenzstellen hat die Verwahrstelle ein Verfahren eingeführt, um Drittanbieter höchster Qualität in den einzelnen Märkten auszuwählen. Die Verwahrstelle lässt bei UCITSG und der Auswahl und Ernennung von Korrespondenzstellen Sorgfalt und Umsicht walten, um sicherzustellen, dass jede Korrespondenzstelle die erforderliche Sachkenntnis und Kompetenz vorweist. Ferner prüft die Verwahrstelle regelmäßig, ob die Korrespondenzstellen die geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen, und führt eine laufende Überwachung jeder Korrespondenzstelle durch, um zu gewährleisten, dass die Pflichten der Korrespondenzstellen ständig korrekt erfüllt werden. Die Liste der für den OGAW relevanten Korrespondenzstellen ist unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxx-xxx-xxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxxx- and-trustee/lux-subcustodian-list verfügbar. Diese Liste kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden und ist auf schriftliche Anfrage bei der Verwahrstelle erhältlichkonstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Der Fond hat Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. zur Als Verwahrstelle für alle Vermögenswerte die Teilfonds fungiert die Liechtensteinische Landesbank AG, Xxxxxxx 00, 0000 Xxxxx. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des Fonds ernannt. Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. ist im RCS (Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister) unter der Nummer B29923 eingetragen und wurde am 9. Februar 1989 unter dem Namen Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. gegründetOGAW. Sie hält eine Banklizenz kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 528. April 1993 Juni 2011 über den Finanzsektor bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und ist auf Verwahrstellen-, Fondsverwaltungs- und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert. Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle werden durch den Verwahrstellenvertrag mit Wirkung zum 18. Xxxx 2016 für unbestimmte Zeit ab seinem Datum des Inkrafttretens und entsprechenden Verordnung in der jeweils gültigen Fassung geregelt (geltenden Fassung, dem Verwahrstellenvertrag, und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der „Verwahrstellenvertrag“). Bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Verwahrstellenvertrags muss die Verwahrstelle (i) die luxemburgischen Gesetze, (ii) den Verwahrstellenvertrag Verwaltungsgesellschaft und (iii), soweit erforderlich, die Bestimmungen dieses Prospekts beachten und erfüllen. Darüber hinaus muss die Verwahrstelle bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Verwahrstelle ausschließlich ausschliesslich im Interesse des Fonds der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und seiner Anteilinhaber handelnder Verwahrung von OGAW vor. Die Verwahrstelle wird mit der Verwahrung der gesamten Vermögenswerte des Fonds bestellt, einschließlich seiner Barmittel und Wertpapiere. Diese werden entweder direkt von der Verwahrstelle oder über andere Finanzinstitute, zum Beispiel Korrespondenzbanken, Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen der Verwahrstelle, Clearing-Systeme oder Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme verwahrt. Alle Finanzinstrumenteverwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente auf gesonderten Konten, die in Verwahrung gehalten werden können, werden in auf den Büchern der Verwahrstelle jeweils auf separaten Konten für die einzelnen Teilfonds registriert, die im Namen des Fonds eröffnet werden. Bei anderen Vermögenswerten als Finanzinstrumenten und Barmitteln muss die Verwahrstelle die Eigentümerschaft dieser Vermögenswerte durch den Fonds für jeden Teilfonds überprüfen. Weiterhin muss die Verwahrstelle sicherstellen, dass die Cashflows des Fonds ordnungsgemäß überwacht werden. Die Verwahrstelle wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 2010 auch: (a) sicherstellen, dass der Verkauf, die Ausgabe, der Umtausch, der Rückkauf und die Stornierung von Anteilen gemäß den Luxemburger Gesetzen und der Satzung erfolgen; (b) sicherstellen, dass der Nettoinventarwert der Anteile in Übereinstimmung mit den luxemburgischen Gesetzen und der Satzung berechnet wird; (c) die Weisungen des Verwaltungsrats ausführen, sofern diese nicht den Luxemburger Gesetzen OGAW oder der Satzung widersprechen; (d) sicherstellen, dass bei Transaktionen, die Vermögenswerte des Fonds betreffen, die Gegenleistung binnen der üblichen Fristen an den Fonds geleistet wird; und (e) sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds gemäß den Luxemburger Gesetzes und der Satzung verwendet werden; Die Verwahrstelle kann die Verwahrung der Vermögenswerte des Fonds an Korrespondenzstellen (die „Korrespondenzstellen“) delegieren, wobei diese Delegation den Bedingungen der geltenden Gesetze und -verordnungen und den Bestimmungen des Verwahrstellenvertrags unterliegt. In Bezug auf die Korrespondenzstellen hat die Verwahrstelle ein Verfahren eingeführt, um Drittanbieter höchster Qualität in den einzelnen Märkten auszuwählen. Die Verwahrstelle lässt bei der Auswahl und Ernennung von Korrespondenzstellen Sorgfalt und Umsicht walten, um sicherzustellen, dass jede Korrespondenzstelle die erforderliche Sachkenntnis und Kompetenz vorweist. Ferner prüft die Verwahrstelle regelmäßig, ob die Korrespondenzstellen die geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen, und führt eine laufende Überwachung jeder Korrespondenzstelle durch, um zu gewährleisten, dass die Pflichten der Korrespondenzstellen ständig korrekt erfüllt werden. Die Liste der für den OGAW relevanten Korrespondenzstellen ist unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxx-xxx-xxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxxx- and-trustee/lux-subcustodian-list verfügbarhandelnden Verwaltungsgesellschaft eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Diese Liste kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden Für diese Zwecke überwacht die Ver- wahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und ist auf schriftliche Anfrage bei Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Sie führt im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft auch das Anteilsregister des Fonds bzw. der Teilfonds. Die Pflichten der Verwahrstelle erhältlich.richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass ◆ Verkauf, Ausgabe, Rücknahme, Auszahlung und Annullierung von Anteilen des OGAW nach Mass- gabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen;

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Samples: Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Der Fond hat Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. zur Als Verwahrstelle für alle Vermögenswerte des Fonds ernanntden OGAW fungiert die Volksbank AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0, XX-0000 Xxxxxx. Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. Die Gesellschaft ist unter der Handelsregister-Nummer FL-0001.541.083-9 im RCS Amt für Justiz AJU (Luxemburger Handels- Handelsregister) eingetragen. Die Volksbank AG besteht seit 1997. Ihre Haupttätigkeit besteht im Private Banking sowie dem Kredit- und Gesellschaftsregister) unter der Nummer B29923 eingetragen und wurde am 9Hypothekargeschäft. Februar 1989 unter dem Namen Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. gegründetEnde 2014 betrugen die effektiven eigenen Mittel CHF 42.6 Mio. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie hält eine Banklizenz kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 528. April 1993 Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen Fassung, dem Verwahrstellenvertrag und den Finanzsektor konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ist auf Verwahrstellen-, Fondsverwaltungs- ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiertder Verwahrung von OGAWs vor. Die Rechte Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des Fonds. Die Pflichten der Verwahrstelle werden durch den Verwahrstellenvertrag mit Wirkung zum 18richten sich nach Art. Xxxx 2016 für unbestimmte Zeit ab seinem Datum des Inkrafttretens und in der jeweils gültigen Fassung geregelt (der „Verwahrstellenvertrag“). Bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Verwahrstellenvertrags muss die Verwahrstelle (i) die luxemburgischen Gesetze, (ii) den Verwahrstellenvertrag und (iii), soweit erforderlich, die Bestimmungen dieses Prospekts beachten und erfüllen. Darüber hinaus muss die Verwahrstelle bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Verwahrstelle ausschließlich im Interesse des Fonds und seiner Anteilinhaber handeln33 UCITSG. Die Verwahrstelle wird mit der Verwahrung der gesamten Vermögenswerte des Fonds bestellt, einschließlich seiner Barmittel und Wertpapiere. Diese werden entweder direkt von der Verwahrstelle oder über andere Finanzinstitute, zum Beispiel Korrespondenzbanken, Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen der Verwahrstelle, Clearing-Systeme oder Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme verwahrt. Alle Finanzinstrumente, die in Verwahrung gehalten werden können, werden in den Büchern der Verwahrstelle jeweils auf separaten Konten für die einzelnen Teilfonds registriert, die im Namen des Fonds eröffnet werden. Bei anderen Vermögenswerten als Finanzinstrumenten und Barmitteln muss die Verwahrstelle die Eigentümerschaft dieser Vermögenswerte durch den Fonds für jeden Teilfonds überprüfen. Weiterhin muss die Verwahrstelle sicherstellenstellt sicher, dass die Cashflows des Fonds ordnungsgemäß überwacht werden. Die Verwahrstelle wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 2010 auch: (a) sicherstellen, dass der Verkauf, die Ausgabe, der Umtausch, der Rückkauf Rücknahme und die Stornierung Auszahlung von Anteilen gemäß des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den Luxemburger Gesetzen und der Satzung konstituierenden Dokumenten erfolgen; (b) sicherstellen, dass der Nettoinventarwert . • die Bewertung der Anteile in Übereinstimmung des OGAWs nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, • bei Transaktionen mit den luxemburgischen Gesetzen und Vermögenswerten des OGAW der Satzung berechnet wird; (c) die Weisungen des Verwaltungsrats ausführen, sofern diese nicht den Luxemburger Gesetzen oder der Satzung widersprechen; (d) sicherstellen, dass bei Transaktionen, die Vermögenswerte des Fonds betreffen, die Gegenleistung binnen Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den Fonds geleistet OGAW überwiesen wird; und (e) sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds gemäß OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den Luxemburger Gesetzes und der Satzung konstituierenden Dokumenten verwendet werden; Die Verwahrstelle kann die Verwahrung der Vermögenswerte Cashflows des Fonds an Korrespondenzstellen (die „Korrespondenzstellen“) delegieren, wobei diese Delegation den Bedingungen der geltenden Gesetze OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und -verordnungen und den Bestimmungen des Verwahrstellenvertrags unterliegt. In Bezug auf die Korrespondenzstellen hat die Verwahrstelle ein Verfahren eingeführt, um Drittanbieter höchster Qualität in den einzelnen Märkten auszuwählen. Die Verwahrstelle lässt bei der Auswahl und Ernennung von Korrespondenzstellen Sorgfalt und Umsicht walten, um sicherzustellen, dass jede Korrespondenzstelle die erforderliche Sachkenntnis und Kompetenz vorweist. Ferner prüft die Verwahrstelle regelmäßig, ob die Korrespondenzstellen die geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen, und führt eine laufende Überwachung jeder Korrespondenzstelle durch, um insbesondere zu gewährleisten, dass die Pflichten der Korrespondenzstellen ständig korrekt erfüllt werden. Die Liste der für den OGAW relevanten Korrespondenzstellen ist unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxx-xxx-xxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxxx- and-trustee/lux-subcustodian-list verfügbar. Diese Liste kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden und ist auf schriftliche Anfrage sämtliche bei der Verwahrstelle erhältlichZeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Der Fond hat Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. zur Als Verwahrstelle für alle Vermögenswerte Teilfonds des OGAW fungiert die Liechtensteinische Landesbank AG, Xxxxxxx 00, 0000 Xxxxx. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Or- ganismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweils gel- tenden Fassung, dem Verwahrstellenvertrag, und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhän- gig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAW vor. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW oder der für den OGAW handelnden Verwaltungsgesellschaft eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschul- dungsgrenzen durch den OGAW. Sie führt im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft auch das Anteilsregister des Fonds ernanntbzw. Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. ist im RCS (Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister) unter der Nummer B29923 eingetragen und wurde am 9. Februar 1989 unter dem Namen Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. gegründet. Sie hält eine Banklizenz nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor und ist auf Verwahrstellen-, Fondsverwaltungs- und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiertTeilfonds. Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle werden durch den Verwahrstellenvertrag mit Wirkung zum 18richten sich nach Art. Xxxx 2016 für unbestimmte Zeit ab seinem Datum des Inkrafttretens und in der jeweils gültigen Fassung geregelt (der „Verwahrstellenvertrag“). Bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Verwahrstellenvertrags muss die Verwahrstelle (i) die luxemburgischen Gesetze, (ii) den Verwahrstellenvertrag und (iii), soweit erforderlich, die Bestimmungen dieses Prospekts beachten und erfüllen. Darüber hinaus muss die Verwahrstelle bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Verwahrstelle ausschließlich im Interesse des Fonds und seiner Anteilinhaber handeln33 UCITSG. Die Verwahrstelle wird mit der Verwahrung der gesamten Vermögenswerte des Fonds bestellt, einschließlich seiner Barmittel und Wertpapiere. Diese werden entweder direkt von der Verwahrstelle oder über andere Finanzinstitute, zum Beispiel Korrespondenzbanken, Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen der Verwahrstelle, Clearing-Systeme oder Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme verwahrt. Alle Finanzinstrumente, die in Verwahrung gehalten werden können, werden in den Büchern der Verwahrstelle jeweils auf separaten Konten für die einzelnen Teilfonds registriert, die im Namen des Fonds eröffnet werden. Bei anderen Vermögenswerten als Finanzinstrumenten und Barmitteln muss die Verwahrstelle die Eigentümerschaft dieser Vermögenswerte durch den Fonds für jeden Teilfonds überprüfen. Weiterhin muss die Verwahrstelle sicherstellenstellt sicher, dass die Cashflows des Fonds ordnungsgemäß überwacht werden. Die Verwahrstelle wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 2010 auch: (a) sicherstellen, dass der - Verkauf, die Ausgabe, der UmtauschRücknahme, der Rückkauf Auszahlung und die Stornierung Annullierung von Anteilen gemäß des OGAW nach Massgabe der Best- immungen des UCITSG und den Luxemburger Gesetzen und der Satzung konstituierenden Dokumenten erfolgen; (b) sicherstellen, dass der Nettoinventarwert . - die Bewertung der Anteile in Übereinstimmung des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt; - bei Transaktionen mit den luxemburgischen Gesetzen und Vermögenswerten des OGAW der Satzung berechnet wird; (c) die Weisungen des Verwaltungsrats ausführen, sofern diese nicht den Luxemburger Gesetzen oder der Satzung widersprechen; (d) sicherstellen, dass bei Transaktionen, die Vermögenswerte des Fonds betreffen, die Gegenleistung binnen Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den Fonds geleistet OGAW überwiesen wird; und (e) sicherzustellen, dass - die Erträge des Fonds gemäß OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den Luxemburger Gesetzes und der Satzung konstituierenden Dokumenten verwendet werden; Die Verwahrstelle kann - die Verwahrung der Vermögenswerte Cashflows des Fonds an Korrespondenzstellen (die „Korrespondenzstellen“) delegieren, wobei diese Delegation den Bedingungen der geltenden Gesetze OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und -verordnungen und den Bestimmungen des Verwahrstellenvertrags unterliegt. In Bezug auf die Korrespondenzstellen hat die Verwahrstelle ein Verfahren eingeführt, um Drittanbieter höchster Qualität in den einzelnen Märkten auszuwählen. Die Verwahrstelle lässt bei der Auswahl und Ernennung von Korrespondenzstellen Sorgfalt und Umsicht walten, um sicherzustellen, dass jede Korrespondenzstelle die erforderliche Sachkenntnis und Kompetenz vorweist. Ferner prüft die Verwahrstelle regelmäßig, ob die Korrespondenzstellen die geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen, und führt eine laufende Überwachung jeder Korrespondenzstelle durch, um insbesondere zu gewährleisten, dass die Pflichten der Korrespondenzstellen ständig korrekt erfüllt werden. Die Liste der für den OGAW relevanten Korrespondenzstellen ist unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxx-xxx-xxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxxx- and-trustee/lux-subcustodian-list verfügbar. Diese Liste kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden und ist auf schriftliche Anfrage sämtliche bei der Verwahrstelle erhältlichZeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen ein- gegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Verwahrstelle. Der Fond hat Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. zur Als Verwahrstelle für alle Vermögenswerte den OGAW fungiert die Liechtensteinische Landesbank AG, Xxxxxxx 00, 0000 Xxxxx. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des Fonds ernanntOGAW. Brown Brothers Harriman Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Or- ganismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (LuxembourgUCITSG) S.C.A. ist und der entsprechenden Verordnung in der jeweils gel- tenden Fassung, dem Verwahrstellenvertrag, und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhän- gig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im RCS (Luxemburger Handels- Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und Gesellschaftsregister) unter der Nummer B29923 eingetragen Verwahrung von OGAW vor. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW oder der für den OGAW handelnden Verwaltungsgesellschaft eröffnet wurden und wurde am 9überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Februar 1989 unter dem Namen Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. gegründetFür diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschul- dungsgrenzen durch den OGAW. Sie hält eine Banklizenz nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor und ist auf Verwahrstellen-, Fondsverwaltungs- und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiertführt im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft auch das Anteilsregister des Fonds. Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle werden durch den Verwahrstellenvertrag mit Wirkung zum 18richten sich nach Art. Xxxx 2016 für unbestimmte Zeit ab seinem Datum des Inkrafttretens und in der jeweils gültigen Fassung geregelt (der „Verwahrstellenvertrag“). Bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Verwahrstellenvertrags muss die Verwahrstelle (i) die luxemburgischen Gesetze, (ii) den Verwahrstellenvertrag und (iii), soweit erforderlich, die Bestimmungen dieses Prospekts beachten und erfüllen. Darüber hinaus muss die Verwahrstelle bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Verwahrstelle ausschließlich im Interesse des Fonds und seiner Anteilinhaber handeln33 UCITSG. Die Verwahrstelle wird mit der Verwahrung der gesamten Vermögenswerte des Fonds bestellt, einschließlich seiner Barmittel und Wertpapiere. Diese werden entweder direkt von der Verwahrstelle oder über andere Finanzinstitute, zum Beispiel Korrespondenzbanken, Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen der Verwahrstelle, Clearing-Systeme oder Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme verwahrt. Alle Finanzinstrumente, die in Verwahrung gehalten werden können, werden in den Büchern der Verwahrstelle jeweils auf separaten Konten für die einzelnen Teilfonds registriert, die im Namen des Fonds eröffnet werden. Bei anderen Vermögenswerten als Finanzinstrumenten und Barmitteln muss die Verwahrstelle die Eigentümerschaft dieser Vermögenswerte durch den Fonds für jeden Teilfonds überprüfen. Weiterhin muss die Verwahrstelle sicherstellenstellt sicher, dass die Cashflows des Fonds ordnungsgemäß überwacht werden. Die Verwahrstelle wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 2010 auch: (a) sicherstellen, dass der - Verkauf, die Ausgabe, der UmtauschRücknahme, der Rückkauf Auszahlung und die Stornierung Annullierung von Anteilen gemäß des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den Luxemburger Gesetzen und der Satzung konstituierenden Dokumenten erfolgen; (b) sicherstellen, dass der Nettoinventarwert . - die Bewertung der Anteile in Übereinstimmung des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstitu- ierenden Dokumenten erfolgt, - bei Transaktionen mit den luxemburgischen Gesetzen und Vermögenswerten des OGAW der Satzung berechnet wird; (c) die Weisungen des Verwaltungsrats ausführen, sofern diese nicht den Luxemburger Gesetzen oder der Satzung widersprechen; (d) sicherstellen, dass bei Transaktionen, die Vermögenswerte des Fonds betreffen, die Gegenleistung binnen Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den Fonds geleistet OGAW überwiesen wird; und (e) sicherzustellen, dass - die Erträge des Fonds gemäß OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den Luxemburger Gesetzes und der Satzung konstituierenden Doku- menten verwendet werden; Die Verwahrstelle kann - die Verwahrung der Vermögenswerte Cashflows des Fonds an Korrespondenzstellen (die „Korrespondenzstellen“) delegieren, wobei diese Delegation den Bedingungen der geltenden Gesetze OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und -verordnungen und den Bestimmungen des Verwahrstellenvertrags unterliegt. In Bezug auf die Korrespondenzstellen hat die Verwahrstelle ein Verfahren eingeführt, um Drittanbieter höchster Qualität in den einzelnen Märkten auszuwählen. Die Verwahrstelle lässt bei der Auswahl und Ernennung von Korrespondenzstellen Sorgfalt und Umsicht walten, um sicherzustellen, dass jede Korrespondenzstelle die erforderliche Sachkenntnis und Kompetenz vorweist. Ferner prüft die Verwahrstelle regelmäßig, ob die Korrespondenzstellen die geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen, und führt eine laufende Überwachung jeder Korrespondenzstelle durch, um insbesondere zu gewährleisten, dass die Pflichten der Korrespondenzstellen ständig korrekt erfüllt werden. Die Liste der für den OGAW relevanten Korrespondenzstellen ist unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxx-xxx-xxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxxx- and-trustee/lux-subcustodian-list verfügbar. Diese Liste kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden und ist auf schriftliche Anfrage sämtliche bei der Verwahrstelle erhältlichZeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleis- tete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmun- gen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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