Überstunden Musterklauseln

Überstunden. Überstunden werden vergütet und/oder in Freizeit ausgeglichen. Tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit10 Name/Anschrift der Ausbildungsstätte und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammen- hängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt Stunden.11 Die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit beträgt Der Ausbildungsnachweis wird wie folgt geführt: Es besteht ein Urlaubsanspruch Werktage Arbeitstage § 12 – Sonstige Vereinbarungen12 ; Hinweis auf anzuwendende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen schriftlich elektronisch Anlage gemäß § 4 Nr. 1 des Berufsausbildungsvertrages13 Die beigefügten weiteren Bestimmungen (Blatt 2 / Ausfertigung für Ausbildende / S. 3 und S. 4) sind Gegenstand dieses Vertrages. Ort, Datum Unterschrift der/des Auszubildenden Stempel und Unterschrift des Ausbildenden Unterschrift(en) der/des gesetzlichen Vertreter/s
Überstunden. Während des Zeitraumes, für den Kurzarbeit vereinbart wurde, ist die Leistung von Überstunden ausschließlich in folgenden Bereichen zulässig: …………………………………………………………………………………………………….
Überstunden. Als Überstunde gilt jede Arbeitszeit, die über eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden (ausgenommen im Schichtbetrieb und Fälle der Einarbeitung gemäß § 4 Abs. 3 AZG) und eine tägliche Arbeitszeit von 9 Stunden, soweit aufgrund des AZG keine längere Normalarbeitszeit zulässig ist, hinausgeht. Für Überstunden im Sinne dieses Punktes gelten die Bestimmungen des § 5, Kollektivvertrag für Angestellte des Gewerbes vom 1. Jänner 1991 in der geltenden Fassung.
Überstunden. Auszubildende, die in besonderen Fällen an Überstunden teilnehmen, erhalten hierfür einen Zuschlag zum Lohn pro Stunde wie folgt: Ab 24. Febr. 2020 Ab 1. Xxxx 2021 Ab 28. Febr. 2022 Über 18 Jahre DKK 64,80 DKK 65,84 DKK 66,89 Über 20 Jahre DKK 77,03 DKK 78,27 DKK 79,52 Erwachsene Azubis DKK 84,93 DKK 86,29 DKK 87,67 Voraussetzung für die Beteiligung von Auszubildenden an Überstunden ist, dass dies nur gemeinsam mit erwachsenen Mitarbeitern erfolgt. Für Auszubildende, die nach Beendigung der Ausbildung im Unternehmen weitermachen, wird die Ausbildungszeit in das Dienstalter eingerechnet, und es kann ihnen nicht vor Ablauf von 13 Wochen Beschäftigung wegen Arbeitsmangels gekündigt werden. Auszubildende, die nach Ende des Ausbildungsverhältnisses im Betrieb nicht weiterbeschäf- tigt werden sollen, haben eine Kündigungsfrist gemäß § 21 von gegenwärtig 28 Tagen. Der Arbeitgeber bezahlt die Hin- und Rückfahrten zwischen Schule und Heimatort. Auszubildenden, die aufgrund betrieblicher Änderungen mehrere Arbeitsorte haben oder bei denen der Arbeitsort ständig wechselt, werden die Fahrtkosten erstattet. Die Transportzeit ist nicht Teil der Arbeitszeit. Auszubildende erwerben sich das Recht auf freie Tage. Die Bezahlung für freie Tage ist der normale Lohn, jedoch max.: Azubis unter 18 Jahre DKK80,88 pro Stunde Azubis über 18 Jahre DKK113,21 pro Stunde Azubis über 20 Jahre DKK129,40 pro Stunde. Erwachsene Azubis DKK154,60 pro Stunde Wenn der Haupturlaub genommen wird, wird 1 Woche extra Ausbildungslohn gezahlt. Wenn der Auszubildende mit seiner Ausbildung fertig ist, bevor er den Urlaub nehmen konnte, und im Übrigen im Betrieb/Firmenverbund bleibt, wird, wenn der Urlaub genommen wird, eine Woche extra Ausbildungslohn gezahlt.
Überstunden. 1Als Überstunden gelten die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleisteten Stunden bis zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Sie müssen von der Arbeitgeberin angeordnet oder im Nachhinein als solche genehmigt werden. 2Überstunden sind durch Freizeit von gleicher Dauer auszugleichen. Kann über den Zeitpunkt der Kompensation keine Einigung erzielt werden, bestimmt die Arbeitgeberin diesen. In Ausnahmefällen werden die Über- stunden ausbezahlt. 3Für vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende erfolgt die Auszahlung von Über- stunden ohne Lohnzuschlag. 4Für teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende erfolgt die Auszahlung bis 84 Überstunden in einem Kalenderjahr ohne Lohnzuschlag. Für weitere Überstunden im gleichen Kalenderjahr erhalten diese Mitarbeitenden einen Lohnzuschlag von 25 Prozent. 5Teilzeitmitarbeitende dürfen nicht regelmässig oder ohne vorgängige Absprache über einen längeren Zeitraum zur Leistung von Überstunden herangezogen werden. Arbeitgeberin und Teilzeitmitarbeitende treffen geeignete Massnahmen zur Begrenzung der Anzahl Überstunden und können gegebenenfalls eine Anpassung des Beschäftigungsgrads verein- baren.
Überstunden. 1. Bei ausserordentlichem Arbeitsanfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus Überstunden zu leisten, sofern er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann. 2. Der Umfang der Überstundenarbeit ist vom Arbeitnehmer spätestens bis Ende der Woche dem Arbeitgeber schriftlich zu melden und vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unterschriftlich zu bestätigen. 3. Nach Ziff. 2 bestätigte Überstunden sind nach vorgängiger Absprache in erster Linie durch Gewährung von Freizeit gleicher Dauer zu kompensieren. Werden am Ende eines Kalenderjahres die Jahresbruttosollstunden überschritten, so sind die Überstunden bis Ende Juni des Folgejahres zu kompensieren. 4. Für die geleistete, nicht kompensierte Überstundenarbeit ist der Bruttolohn zu bezahlen. Ein Überstundenzuschlag ist nicht geschuldet. 5. Wird am Ende des Arbeitsverhältnisses die bis zu diesem Zeitpunkt massgebli- che Brutto-Sollarbeitszeit überschritten, so müssen die bis dahin nicht kompen- sierten Überstunden mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent ausbezahlt wer- den.
Überstunden a) Als Überstunde gilt jede Arbeitsstunde, durch die das Ausmaß der aufgrund der Bestimmungen des Abschnittes V jeweils festgelegten täglichen Arbeitszeit einschließlich allfälliger Mehrarbeit gem. Abschnitt VI überschritten wird. b) Als Überstunden gelten Arbeiten an Feiertagen, soweit die für den betreffenden Wochentag festgelegte Normalarbeitszeit überschritten wird. Als Überstunden gelten weiters Arbeiten an Sonntagen. c) Bei anderer Verteilung der Normalarbeitszeit gem. Abschnitt V liegen Überstunden erst dann vor, wenn die aufgrund der anderen Verteilung der Normalarbeitszeit auf die einzelnen Wochen jeweils vereinbarte tägliche Arbeitszeit einschließlich der Mehrarbeit gem. Abschnitt VI überschritten wird. d) Bei Teilzeitbeschäftigten liegen Überstunden erst vor, wenn das Ausmaß der für die Vollzeitbeschäftigten festgesetzten täglichen Arbeitszeit oder eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden überschritten wird. e) Die Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber erfolgt tunlichst nach Anhörung des Betriebsrates im Rahmen der gesetzlich zulässigen Arbeitszeitüberschreitungen. f) Lehrlinge sind zur Leistung von Überstunden grundsätzlich nicht heranzuziehen. Sollte in Ausnahmefällen eine Überstundenleistung notwendig sein, so sind die Überstunden nach den für Angestellte in der Beschäftigungsgruppe 2, 1. Berufsjahr, geltenden Sätzen zu entlohnen.
Überstunden. Überstunden sind
Überstunden. 17.1 Angeordnete bzw. betriebsnotwendige Überstunden werden, besondere schriftliche Vereinbarungen im Einzelarbeitsvertrag vorbehalten, monatlich besonders entschädigt, und zwar auf der Basis von – 182 Arbeitsstunden bei 42-Stunden-Woche, – 178 Arbeitsstunden bei 41-Stunden-Woche, – 174 Arbeitsstunden bei 40-Stunden-Woche. 17.2 Der Arbeitnehmer ist zur Leistung von Überstundenarbeit soweit verpflichtet, als er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann. Über- stundenarbeit liegt vor, wenn die im Betrieb geltende Arbeitszeit überschritten wird. Ansprüche auf Kompensation oder Bezahlung von Überstunden sind dem Arbeitgeber am Ende jedes Monats zu melden. 17.3 Der Arbeitgeber hat bis 23.00 Uhr geleistete Überstunden mit einem Zuschlag von 25%, zwischen 23.00 und 06.00 Uhr sowie an Sonntagen und öffentlichen Ruhetagen gemäss Art. 16.3 Abs. 1 geleistete Überstunden mit einem Zuschlag von 50% pro Stunde zu entschädigen. 17.4 Überstunden werden grundsätzlich durch entsprechende Ersatzfreizeit, unter Berück- sichtigung eines Zeitzuschlags von 25% bzw. 50%, kompensiert. Ist eine Kompensation aus betrieblichen Gründen nicht möglich, so werden diese ausbezahlt.
Überstunden. 4. 4. Urlaub