Ansprüche bei Mängeln Musterklauseln

Ansprüche bei Mängeln. 11.1 Der Verlag behebt technische Mängel des Datenbanksystems innerhalb an- gemessener Frist. Die Verantwortung des Verlags erstreckt sich hierbei nur bis zum Übergabepunkt der von ihm betriebenen Systeme zum Internet, nicht aber auf die Systeme des Kunden und Datenübertragungsleitungen jenseits des Über- gabepunkts.
Ansprüche bei Mängeln. 9.1.1 Die Beschaffenheit der Produkte ist in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Eigenschaften der Produkte, die nach den öffentlichen Äußerungen von Dell oder seinen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwartet werden können, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind.
Ansprüche bei Mängeln a. ELV leistet Gewähr dafür, dass die Software der Spezifikation der Anlage 1 dieses Vertrags entspricht. ELV wird bei der Erstellung und Weiterentwicklung der Software den Stand der Technik beachten und die aktuellen, zugänglichen und in der Praxis erprobten Erkenntnisse der Informationstechnik berücksichtigen. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Für alle Mängelansprüche des Lizenznehmers wird eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten vereinbart.
Ansprüche bei Mängeln. Falls die TRAUT bereitgestellten IT-Systeme während der Vertragslauf- zeit einen nicht nur unerheblichen Mangel aufweisen, der nicht auf vom Kunden zugelieferten Inhalten beruht, wird TRAUT unverzüglich mit der Prüfung und Behebung dieses Mangels beginnen und ihn innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Zeit beseitigen (soweit keine konkrete Zeit vereinbart ist, innerhalb angemessener Zeit). Wenn die Beseitigung des Mangels fehlschlägt, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der für die Nutzung der betroffenen Leistung vereinbarten Vergütung ver- langen. Im Fall von wesentlichen Mängeln kann der Kunde außerdem schriftlich eine angemessene Frist von mindestens vier Wochen zur Ab- hilfe bestimmen, nach deren erfolglosen Ablauf er zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Der Kunde ist verpflichtet, even- tuell auftretende Mängel sowie deren Auswirkungen und exakte Um- stände (z.B. Fehlerbeispiele, Daten) unverzüglich schriftlich oder per E- Mail an TRAUT zu melden. Der Kunde gewährt TRAUT zur Mängelbe- seitigung Einsicht in alle hierfür erforderlichen Informationen. TRAUT ist berechtigt, einen Mangel durch sogenannte „Work-arounds“ zu umge- hen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Auf- wand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der geschuldeten Leistung dadurch nicht erheblich leidet. Bei Mietleistungen wird die verschuldens- unabhängige Haftung von TRAUT für anfänglich vorhandene Mängel ge- mäß § 536a BGB ausgeschlossen. Ist ein vom Kunden gemeldeter Man- gel nicht TRAUT zuzurechnen oder liegt gar kein Mangel vor, so stellt TRAUT dem Kunden die in Zusammenhang mit der Mangelmeldung an- gefallenen Analyse-, Behebungs- und Wartungsarbeiten zu den jeweils vereinbarten Sätzen in Rechnung.
Ansprüche bei Mängeln. Dem Kunden wird von PTC zugesichert, dass PTC zur Vergabe der Lizenz(en) berechtigt ist, und dass die Lizenzierten Produkte - gemäß Ziffer 4.3 - über einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab der ersten Auslieferung von PTC an den Kunden oder einen Beauftragten des Kunden frei von Fehlern sind (die „Garantiefrist“ genannt).
Ansprüche bei Mängeln. 10.1 Eine Mängelhaftung trifft uns nur, soweit wir unsere Services ausnahmsweise als Werkleistungen erbringen.
Ansprüche bei Mängeln. 21.1. Mängelansprüche sind nachvollziehbar zu beschreiben und bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit entsprechend dem Vertragszweck. Die Mängel müssen reproduzierbar sein, um als berechtigte Mängelrügen zu gelten. Die Inhalte der Auftragsbeschreibung gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit, wie im § 924 ABGB beschrieben, wird ausgeschlossen
Ansprüche bei Mängeln. (1) Es gelten die gesetzlichen Regelungen für mangelhafte Leistun- gen, soweit sich aus den folgenden Absätzen (2) bis (4) nichts ande- res ergibt.
Ansprüche bei Mängeln. 9.1 Verlangt der Auftraggeber aufgrund eines Mangels Nacherfüllung und wird dadurch keine ordnungsgemäße Vertragserfüllung erreicht, so hat die Hanau Netz GmbH inner- halb einer weiteren angemessenen Frist erneut das Recht zur Nacherfüllung. Hierzu hat der Auftrag geber die Hanau Netz GmbH schriftlich aufzufordern. Schlägt auch diese Nacher- füllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche zu, sofern er die Hanau Netz GmbH schriftlich über die mangelhafte Nacherfüllung unterrichtet hat.
Ansprüche bei Mängeln. 6.1. Wir haften nach Überlassung der Software für eventuelle Mängel unserer Arbeiten für die gesamte Laufzeit der Ihnen eingeräumten Nutzungsrechte. Sie sind verpflichtet, uns einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.