Eingangsbestimmungen Musterklauseln

Eingangsbestimmungen. Grundlage für diese Zusatzversicherung sind die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (weiter nur „AUB“), die Besonderen Bedingungen Fair Play sowie die nachfolgenden Besonderen Versicherungsbedingungen für die Versicherung von kritischen Erkran- kungen von Kindern als Zusatzversicherung zur Unfallversicherung (weiter nur „BBUSK“).
Eingangsbestimmungen. 1.1 TravelPerk bündelt eine Vielzahl von Drittanbieter-Geschäftsreisedienstleistungen und bietet seinen Kunden die Möglichkeit, diese Dienstleistungen über seine Plattform zu buchen und zu verwalten. 1.2 Dieser Vertrag gilt für alle Buchungen von Geschäftsreiseleistungen, die der Kunde (durch seine Reisenden) auf der Plattform (oder über einen Supportkanal von TravelPerk) während der Laufzeit des Vertrages vornimmt. 1.3 In diesen Geschäftsbedingungen haben großgeschriebene Begriffe die ihnen in der Anlage zugewiesene Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert.
Eingangsbestimmungen. 1. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen werden zu den angegebenen Richt- bzw. Festpreisen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Auftragnehmer für maximal 6 Monate (je nach Leistung ) vermittelt und erstattet bei stationärer Behandlung ab der Entlassung aus der vollstationären Behandlung, ansonsten ab dem Unfallzeitpunkt. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen können nur im Rahmen des Hauptvertrages (der Unfallversicherung) geltend gemacht werden. 2. Wir bieten Versicherungsschutz bei einer Hilfebedürftigkeit der versicherten Person. Eine Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls körperlich oder geistig nicht in der Lage ist, die Tätigkeiten (gewöhnliche und regelmäßig wieder- kehrende Verrichtungen des täglichen Lebens), die wir im Rahmen der versicherten Leis- tungen erbringen, in einem erforderlichen Umfang selbstständig zu verrichten. 3. Die versicherte Person erhält aus den versicherten Leistungen diejenigen, die ihrem indi- viduellen Bedarf sowie Art und Umfang ihrer Hilfsbedürftigkeit entsprechen. Dabei wird berücksichtigt: Ob und in inwieweit aus vorangegangen Leistungsfällen bereits dauerhaf- te Hilfsbedürftigkeit besteht und ob und inwieweit der Bedarf an Hilfsleistungen durch das vorhandene häusliche und soziale Umfeld der versicherten Person oder durch be- reits vorher regelmäßig erbrachte Dienstleistungen Dritter abgedeckt ist. 4. Die versicherte Person ist verpflichtet, uns ihre Hilfsbedürftigkeit nach einem Unfall in- nerhalb von 6 Wochen mit ärztlichen Unterlagen nachzuweisen. Ergibt unsere vorläufige Prüfung auf Grundlage der Informationen, dass eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, erhält die versicherte Person Leistungen zunächst für den Zeitraum von maximal einer Woche. Wird die Hilfebedürftigkeit durch ärztliche Unterlagen nachgewiesen, setzen wir bei ent- sprechendem Bedarf unsere Leistungen über diesen Zeitraum hinaus fort. Die Leistun- gen beginnen frühestens, wenn der Versicherungsnehmer die Hilfsbedürftigkeit geltend gemacht hat. Eine rückwirkende Geltendmachung von Hilfeleistungen ist nicht möglich.
Eingangsbestimmungen. 1.1 TravelPerk bündelt eine Vielzahl von Drittanbieter-Geschäftsreisedienstleistungen und bietet seinen Kunden die Möglichkeit, diese Dienstleistungen über seine Plattform zu buchen und zu verwalten. Die Plattform ist für den Zugriff über die neuesten offiziell veröffentlichen Versionen der mobilen Betriebssysteme iOS und Android sowie der Browser Chrome, Firefox, Safari und Microsoft konzipiert. 1.2 Dieser Vertrag gilt für alle Buchungen von Geschäftsreiseleistungen, die der Kunde (durch seine Reisenden) auf der Plattform (oder über einen Supportkanal von TravelPerk) während der Laufzeit des Vertrages vornimmt. 1.3 In diesen Geschäftsbedingungen haben großgeschriebene Begriffe die ihnen in der Anlage zugewiesene Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert.
Eingangsbestimmungen. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FTMO („Bedingungen“) regeln Ihre („Sie“, „Ihre“ oder „Kunde“) Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der von der Gesellschaft FTMO Evaluation Global s.r.o., mit Sitz in Opletalova 1417/25, Xxxx Xxxxx,000 00 Xxxx 0, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx, Id.-Nr.: 092 13 651, eingetragen im Handelsregister, geführt durch das Stadtgericht in Prag, Az. C 332660 („wir“, „unsere“ oder „Dienstleister“) („Dienstleistungen“), erbrachten Dienstleistungen. 1.2. Im Augenblick der Anmeldung auf den Seiten oder, wenn keine Registrierung erforderlich ist, spätestens mit der ersten Nutzung der Dienstleistungen schließen Sie mit dem Dienstleister einen Vertrag über die Erbringung der von Ihnen gewählten Dienstleistungen ab. Die Bedingungen sind untrennbarer Bestandteil eines solchen Vertrages, und durch den Vertragsabschluss mit dem Dienstleister erklären Sie Ihr Einverständnis mit ihnen. 1.3. Die Dienstleistungen sind nur für Personen ab einem Alter von 18 Jahren mit Wohnsitz in dem Land bestimmt, für das diese Dienstleistungen zugänglich sind. Durch die Registrierung auf den Seiten bestätigen Sie, dass Sie älter als 18 Jahre sind. Falls Sie noch nicht 18 Jahre sind, können Sie die Dienstleistungen nicht nutzen. Sie verpflichten sich dazu, auf die Dienstleistungen ausschließlich aus einem der Länder zuzugreifen, für welches die Dienstleistungen zugänglich sind. Sie nehmen zur Kenntnis, dass der Zugang zu den Dienstleistungen und ihre Nutzung in einigen Ländern Beschränkungen unterliegen oder durch Rechtsvorschriften untersagt sein kann und verpflichten sich, auf die Dienstleistungen nur im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften zuzugreifen und sie zu nutzen. 1.4. Die Dienstleistungen bestehen in der Bereitstellung von Instrumenten für den simulierten Handel mit Fremdwährungen auf dem FOREX-Markt oder mit anderen Instrumenten auf sonstigen Finanzmärkten, analytischen Instrumenten, Bildung und Bildungsmaterialien sowie weiterer begleitender Dienstleistungen, und dies insbesondere über den Kundenbereich oder durch Zugriff auf die vom Dienstleister oder Dritten bereitgestellten Applikationen. Bei der Simulierung des Handels werden Informationen aus den Finanzmärkten genutzt, Sie nehmen jedoch zur Kenntnis, dass sämtlicher Handel, den Sie über die Dienstleistungen durchführen werden, nur fiktiv ist. Sie nehmen ebenfalls zur Kenntnis, dass die Finanzmittel, die Ihnen für den fiktiven Handel bereitgestellt werden, fiktiv s...
Eingangsbestimmungen. Zweck dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend nur „Bedingungen“) ist es, allgemein die Rechte und Pflichten zu regeln, die aus dem Kaufvertrag oder gegebenenfalls dem Rahmenkaufvertrag, der zwischen der Gesellschaft ASTOS Machinery a.s., mit Sitz in Aš, Xxxxxxx 00, XXX 000 00, XxXx 25058851, eigetragen in dem vom Kreisgericht in Pilsen geführten Handelsregister, Abteilung B, Einlageblatt 601, als dem Käufer (nachfolgend nur „der Käufer“) und dem Lieferanten dieser Gesellschaft als dem Verkäufer (nachfolgend nur „der Verkäufer“) geschlossen wurde. Durch den Abschluss des Kaufvertrages nimmt der Verkäufer diese Bedingungen zur Kenntnis und erklärt sich mit diesen einverstanden. Beliebige Abweichungen von diesen Bedingungen, deren Ergänzungen oder Änderungen sind nur dann zulässig, wenn die Vertragsparteien diese im Rahmenkaufvertrag schriftlich vereinbarten. Im Falle wie auch immer gearteter Widersprüche zwischen der Fassung des Rahmenkaufvertrages und diesen Bedingungen genießen die Bestimmungen des Rahmenkaufvertrages Vorrang. Die im Rahmenkaufvertrag oder in den Bedingungen nicht geregelten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich insbesondere nach dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung der späteren Novellierungen.
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  • Schlussbestimmungen 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.