Elektronikversicherung Musterklauseln

Elektronikversicherung. 18.1 Der Mieter ist verpflichtet, für elektrisch betriebene Mietobjekte eine Elektronikversicherung abzuschließen, die insbesondere Schäden durch Bedienungsfehler, Diebstahl, Feuchtigkeit, Überspannung, Brand, Blitzschlag und Explosion umfasst.
Elektronikversicherung. Die Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten der Fachverbände und Vereine werden zunehmend durch den Einsatz von Personal- computern erledigt. Neben PC und anderen EDV-Anlagen kom- men vielfach auch Telefaxgeräte, Fotokopierer o.ä. technische Geräte zum Einsatz. Eine Elektronikversicherung bietet Kosten- schutz bei z.B. Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkom- men solcher Geräte. ➞ Auch hierzu ist das Versicherungsbüro gerne Ihr An- sprechpartner.
Elektronikversicherung. 14.1 Der LN ist verpflichtet, für elektrisch betriebene Leasingobjekte eine Elektronikversicherung abzuschließen, die insbesondere Schäden durch Bedienungsfehler, Diebstahl, Feuchtigkeit, Überspannung, Brand, Blitzschlag und Explosion umfasst.
Elektronikversicherung. Erstattet die Kosten für eine Ersatzbeschaffung des im Service-Center registrierten versicherten Gerätes bis zur in den Vertragsdaten genannten Höhe, wenn dieses durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhanden- kommt. Darüber hinaus werden die durch die unberechtigte Nutzung eines registrierten Mobiltelefons / Smartphones nach der Straftat entstandenen Verbindungsentgelte (Telefon- und Internetgebühren) bis zur in den Vertragsdaten genannten Höhe erstattet, wenn das versicherte Mobiltelefon aus versichertem Grund abhandenkommt.
Elektronikversicherung. Gegenstand der Versicherung (§1): Pro GiroPRIVILEG RED! Kontoinhaber kann maximal ein privat genutztes Mobiltelefon für die Versicherung registriert werden. Die Registrierung kann unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx im Bereich „Sicherheit“ über den Download des Registrierungsformulars, oder direkt online vor- genommen werden. Höhe der Versicherungsleistung (§ 4): Die Versicherungssumme für Mobiltelefone (bzw. Smartphones) ent- spricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch € 250,- je Schadenfall für GiroPRIVILEG RED! Kunden. Die Versicherungssumme für Verbindungsentgelte beträgt maximal € 100,- je Schadenfall. Obliegenheiten im Schadenfall (§ 6): Die versicherte Person ist verpflichtet, Schäden durch strafbare Handlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, der nächstzuständigen oder nächsterreichbaren Polizeidienststelle anzuzei- gen und im Service-Center zu melden. Selbstbehalt (§ 6): Der Selbstbehalt beträgt € 25,- je Schadenfall.
Elektronikversicherung. Gegenstand der Versicherung (§1): Pro GiroPRIVILEG GOLD, SILBER und BLUE! Kontoinhaber können jeweils zwei privat genutzte elektronische Geräte für die Versicherung registriert werden. Versicherbar sind: ∙ ein Mobiltelefon (bzw. Smartphone), ∙ ein Tablet, ∙ ein Laptop oder ∙ ein Netbook. Die Registrierung kann unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx im Bereich „Sicherheit“ über den Download des Registrierungsformulars, oder direkt online vor- genommen werden. Höhe der Versicherungsleistung (§ 4): Die Versicherungssumme für Mobiltelefone (bzw. Smartphones) ent- spricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch ∙ € 1.000,- je Schadenfall für GiroPRIVILEG GOLD und SILBER Kunden ∙ € 500,- je Schadenfall für GiroPRIVILEG BLUE! Kunden Die Versicherungssumme für Verbindungsentgelte beträgt für alle Pakete maximal € 100,- je Schadenfall. Die Versicherungssumme für Tablets, Laptops und Netbooks beträgt maximal € 1.000,- je Schadenfall für GiroPRIVILEG GOLD und SILBER Kunden und € 500,- je Schadenfall für GiroPRIVILEG BLUE! Kunden. Der Wiederbeschaffungswert für Tablets, Laptops und Netbooks unter- liegt der folgenden Wertminderungstabelle: Für alle versicherten Geräte, die pro Jahr unter diese Versicherung fallen (12 Monate nach Registrierung im Service-Center), werden höchstens € 2.000,- erstattet. Obliegenheiten im Schadenfall (§ 6): Die versicherte Person ist verpflichtet, Schäden durch strafbare Handlungen unverzüglich, spätestens inner-halb von 48 Stunden, der nächstzuständigen oder nächsterreichbaren Polizeidienststelle anzuzei- gen und im Service-Center zu melden. Selbstbehalt (§ 6): Der Selbstbehalt beträgt € 25,- je Schadenfall.
Elektronikversicherung. (kurz: VB GHV 14 KI AFF V1) Versichert ist das technische Gerät gemäß Vertragsdaten, das sich im Eigentum der versicherten Person befin- det und im Service-Center registriert wurde (= versichertes Gerät). Die Registrierung muss den Gerätetyp, das Modell sowie die Serien- oder IMEI-Nummer beinhalten. Es besteht zudem Versicherungsschutz für die im Nachgang der Straftat durch die unberechtigte Nutzung des Mobiltelefons bzw. Smartphones der versicherten Person nachweislich in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte (Telefon- und Internetgebühren) bis zur in den Vertragsdaten genannten Höhe. Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Gerät abhandenkommt durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Sofern in den Vertragsdaten nicht abweichend vereinbart, ist je Karteninhaber die Registrierung von maximal einem versicherten Gerät möglich. Ein Wechsel des versicherten Xxxxxx beeinträchtigt den Versicherungs- schutz nicht, vorausgesetzt das Service-Center hat das Registrierungsformular über den Wechsel erhalten und diesen bestätigt.
Elektronikversicherung. Abweichend von Abschnitt A § 1 Nr. 1 ABE 2008 sind pauschal alle gewerblich genutzten elektronischen, elektrotechnischen bzw. prüf- und meßtechnischen Anlagen und Geräte der ◻Ton- / Audiotechnik, wie z.B. Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte, Mischpulte, Geräusch- und Toneffektgeräte, Verstärker, Synthesizer, Mikrofone, elektronische und elektrische Musikinstrumente ◻Bild- / Video- / Film- / Fototechnik, wie z.B. Film- und Videokameras, Digitalkameras, Objektive, Schnittplätze, Stative, Bildaufzeichnungs- / Bildwiedergabegeräte, Bildwandler, Videoprinter, Telepromter, Video-Daten-Projektoren, Scanner ◻Beleuchtungs- / Lichttechnik, wie z.B. Scheinwerfer, Verfolgerspots, Lichtmischpulte, Moving Light Steuerungen, Dimmer, Filter, Colour-Changer, Lichtgestellsysteme, Deckenschienen ◻Lichtquellen in Scheinwerfer-Techniken: Mitversichert gelten innerhalb der stationären Versicherungsorte die Lichtquellen, sofern im zeitlichen Zusammenhang mit dem Schaden an der Lichtquelle auch ein Schaden an anderen Teilen derselben versicherten Sache entstanden ist. Die Entschädigungsleistung hierfür erfolgt zum Zeitwert (Abschnitt A § 7 ABE 2008). ◻Speicherkarten, wie z.B. Compactflash, Memory-Stick, Microdrive, Multi-Media- Card, Sandisk, SD-Card, Smart-Media-Card, xD-Picture-Card, etc. Beachte hierzu auch Ziffer 4. ◻Informations- / Bürotechnik, wie z.B. Laptops, PC´s bzw. Macintosh-Computer, Drucker, Scanner, Kopierer ◻Kommunikationstechnik, wie z.B. Telefonanlagen, Funktelefone, Funkgeräte ◻Sicherungstechnik, wie z.B. Überwachungskameras, Bewegungsmelder ◻Meß- / Prüf- / Regeltechnik, wie z.B. Voltmeter, Amperemeter einschließlich des dazugehörigen innenverlegten Leitungsnetzes und des fachspezifischen Gerätezubehörs (wie Kabel, Transportschalen, Blenden, Verteiler und Verbinder) mitversichert.
Elektronikversicherung. Computer, Telefone und fast alle anderen elektronischen Medien sind nicht immer robust wie häufig ange- nommen. Oft genügt ein unbemerkter Anlass wie z.B. eine Stromschwankung im Netz, die Netzwerke lahm legt oder Mobiltelefone den Garaus macht. Je hochwertiger diese Geräte sind, desto größer der Schaden. Dieses Risiko lässt sich über eine Elektronik- versicherung umfassend absichern. Die Elektronikversicherung schützt Sie vor Brand, Blitzschlag, Sabotage und sogar vorsätzlich durch Dritte herbeigeführte Schäden an Ihrer Bürokommunikation bzw. Ihren Elektronischen Anlagen. Sie ist somit Teil Ihrer Vorsorge, die im Zeitalter der immer sensibleren elektrischen Anlagen einen wichti- gen Versicherungsteil darstellt. Aufgrund der hohen Anzahl von Schäden im privaten Bereich, bieten wir hier die Elektronikversicherung für Firmen an. Klicken Sie auf den jeweiligen Anbieter.
Elektronikversicherung. Allianz Bedingungen für Elektronikversicherung ABE 2011 – Fassung Januar 2011 – Sowie die Klauseln: TK 1111 – Röhren TK 1809 – Sachen mit Geldinhalt oder geldwertem Inhalt