Haftungsausschluss und -beschränkung Musterklauseln

Haftungsausschluss und -beschränkung. Haftungsausschluss 11.1 Proact haftet unbegrenzt für: 11.1.1 von Proact vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Todesfälle oder Körperverletzungen; 11.1.2 Betrug oder arglistige Täuschung; oder 11.1.3 alle Schadenfälle, bei welchen die Haftung nicht rechtmäßig ausgeschlossen oder beschränkt werden kann. 11.2 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziff. 11.1 oder einer ausdrücklichen Freistellung haftet Proact gegenüber dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht für jedwede(n): 11.2.1 Schaden, der durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen, Anleitungen oder Skripte entsteht, welche Proact vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden; 11.2.2 von Proact auf Weisung des Kunden ergriffene Maßnahmen; 11.2.3 Verzug oder Nichterfüllung von Vertragsbestimmungen durch Proact, soweit die Ursache hierfür in der Sphäre des Kunden liegt; 11.2.4 Verlust oder Verfälschung der Kundendaten, außer Proact schuldet im Rahmen des Vertragsverhältnisses Back-up-Leistungen; 11.2.5 entgangenen Gewinn; 11.2.6 entgangene künftige Geschäfte; 11.2.7 Verlust von Geschäftswert oder ähnliche Verluste; 11.2.8 entgangenen erwarteten Einsparungen oder 11.2.9 indirekten Schäden oder Folgeschäden, Kosten, Schäden und Aufwände gleich welcher Art. 11.3 Sofern nicht ausdrücklich in diesen AGB oder dem Vertrag geregelt, sind alle Garantien, Gewährleistungen und Zusicherungen, gleich ob sich diese aus Gesetz, nicht kodifiziertem (Gewohnheits-)Recht oder auf sonstige Weise ergeben (einschließlich der Eignung für einen bestimmten Zweck) im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Haftungsausschluss und -beschränkung. Die Dienstleisterin haftet gegenüber unternehmerischen Kun- den für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, ausgenommen bei Perso- nenschäden, ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist für unternehmerische Kunden gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben Verbrau- chern gegenüber unberührt. Die Dienstleisterin haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf: • höhere Gewalt (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag), • Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte, • Handlungen der der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Dritter, • der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Netzausfallverlust, • Diebstahl oder unbefugte Inanspruchnahme, oder • Betriebsunterbrechungen, die zur Vornahme betriebsnotwen- diger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig sind oder die Folge von nicht von der Dienstleis- terin zu vertretender Ereignisse sind. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung der Dienstleisterin mit dem Jahresentgelt der Datentransferleistun- gen betraglich beschränkt. 14.1.1 Haftungsausschluss hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker, etc. 14.1.2 Haftungsausschluss hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste Es wird gelegentlich im Rahmen der Leistungserbringung zu technisch unvermeidbaren Unterbrechungen der Datentrans- ferleistungen kommen. Aufgrund kurzer, nicht regelmäßiger Unterbrechungen oder Einschränkungen der Datentransfer- leistungen, entsteht kein Anspruch des Kunden aus den Titeln der Gewährleistung oder des Schadenersatzes. Datentransfer- dienstleistungen gelten im Zweifel – und sofern nicht ausdrück- lich zugesichert – nicht als „hochverfügbar“, dies gilt auch für die Erreichung bestimmter Übertragungsraten. 14.1.3 Pflichten des Kunden; Haftungsausschluss bei Pflichtverstoß des Kunden
Haftungsausschluss und -beschränkung. 11.1 Unbeschadet der gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen, haftet ZEISS, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz. 11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Vertragspflicht, deren Verletzung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet, haftet ZEISS hingegen nur der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. 11.3 Im Übrigen ist die Haftung von ZEISS ausgeschlossen. Die gesetzlich vorgesehene Beweislastverteilung bleibt unberührt. 11.4 Die in den Ziffern 11.1 bis 11.3 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden ZEISS zu vertreten hat. 11.5 Die in den Ziffern 11.1 bis 11.4 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn ZEISS den Mangel arglistig verschwiegen, oder ZEISS eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 444 BGB (Erklärung von ZEISS, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass ZEISS verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) übernommen hat, oder für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 11.6 Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ZEISS tritt für einen Unternehmer nach einem Jahr ein und für einen Verbraucher nach zwei Jahren beginnend mit Ablieferung der Sache an den Kunden. Im Fall der deliktischen Haftung tritt die Verjährung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen ein. In den Fällen der Ziffer 11.5 sowie im Falle der Haftung für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, richtet sich die Verjährung jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11.7 Ist der Kunde ein Zwischenhändler für die an ihn gelieferte Xxxx und der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruches des Kunden gegen ZEISS die gesetzlichen Bestimmungen. 11.8 Bei Lieferung von Software haftet ZEISS für den Verlust oder die Veränderung von Daten, die durch das Programm hervorgerufen worden sind, nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar wäre, wenn der Kunde seiner Datensicherungspflicht ...
Haftungsausschluss und -beschränkung. Nichts in diesen Nutzungsbedingungen beeinträchtigt die gesetzlichen Rechte, die Sie als Verbraucher der Dienste haben können. Einige Länder, Staaten, Provinzen oder andere Rechtsordnungen erlauben einen Ausschluss bestimmter Gewährleistungen oder eine Haftungsbeschränkung, wie in diesem Abschnitt angegeben, nicht, sodass die unten aufgeführten Bedingungen für Sie möglicherweise nicht im vollen Umfang gelten. Stattdessen gelten in solchen Rechtsordnungen die unten aufgeführten Ausschlüsse und Beschränkungen nur soweit gemäß dem Recht dieser Rechtsordnungen zulässig. Die Dienste und alle Informationen, Inhalte, Materialien, Produkte (einschließlich Software) und anderen Dienste, die darin enthalten sind oder Ihnen anderweitig über die Dienste zur Verfügung gestellt werden, werden von Epic „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Epic gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art, ob ausdrücklich noch stillschweigend, hinsichtlich des Betriebs der Dienste oder der Informationen, Inhalte, Materialien, Produkte (einschließlich Software) oder anderen Dienste, die darin enthalten sind oder Ihnen anderweitig über die Dienste zur Verfügung gestellt werden, ab. Sie stimmen ausdrücklich zu, dass Ihre Nutzung der Dienste auf Ihr alleiniges Risiko erfolgt. Soweit gesetzlich zulässig, schließt Epic alle Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, aus. Epic gewährleistet nicht, dass die Dienste, Informationen, Inhalte, Materialien, Produkte (einschließlich Software) oder anderen Leistungen, die in den Diensten enthalten sind oder Ihnen anderweitig darüber zur Verfügung gestellt werden, Epics Server oder elektronische Kommunikationen, die von Epic aus abgesandt werden, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Epic nicht für Gewinnverluste oder indirekte, Neben-, Straf-, besondere oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ergeben. Darüber hinaus darf Epics Gesamthaftung aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen, soweit gesetzlich zulässig, nicht die Gesamtsumme übersteigen, die Sie Epic (ggf.) gemäß dieser Vereinbarung während der zwölf (12) Monate unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Ereignisse gezahlt haben und die Anlass zu einer solchen Haftung gaben. Diese Beschränkungen und Ausschlüsse ...
Haftungsausschluss und -beschränkung. Es finden lediglich die Ziffern I.15.1 (i) bis (iii), I.15.6 und I.15.8 Anwendung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Haftungsausschluss und -beschränkung. 10.1. Vorbehaltlich der Ziffer 10.4 haftet weder die Bank noch einer ihrer Verwaltungsräte, Führungskräfte, Mitarbeiter, Auftragnehmer und sonstigen Vertreter für einen vom Kunden aus oder in Verbindung mit gegenüber dem Kunden erbrachten Dienstleistungen erlittenen Verlust, sofern dieser nicht durch grobe Fahrlässigkeit der Bank und/oder ihrer Führungskräfte verursacht wurde. Bei einer ausschliesslich der Bank zuzuschreibenden Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung ist die Haftung der Bank ausser bei grober Fahrlässigkeit ausschliesslich auf den Zinsverlust beschränkt. Die Bank haftet zudem nicht für etwaige Verluste des Kunden, wenn die Bank in Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die die Bank für den Kunden erbringt, und in Erfüllung der für die Bank geltenden Gesetze und Bestimmungen verpflichtet ist, den zuständigen Behörden vertrauliche Daten zu übermitteln, oder von diesen Behörden aufgefordert wird, Massnahmen zu ergreifen, die endgültig oder einstweilig einige oder alle Vermögenswerte des Kunden dem Zugriff des Kunden entziehen. Der Kunde erkennt an, dass es der Bank aufgrund der für sie geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen möglicherweise gesetzlich nicht gestattet ist, den Kunden zu unterrichten oder innerhalb eines bestimmten (gesetzlich geregelten oder von der zuständigen Behörde festgelegten) Zeitraums über die Offenlegung der Informationen oder die Massnahmen zu informieren, durch die die Vermögenswerte des Kunden dem Zugriff des Kunden entzogen werden. 10.2. Vorbehaltlich der Ziffer 10.4 entschädigt der Kunde die Bank und/oder ihre Verwaltungsräte und ihre jeweiligen Führungskräfte oder Mitarbeiter für alle Kosten, Verluste, Verbindlichkeiten oder Auslagen, die der Bank und/oder ihren Verwaltungsräten, Führungskräften oder Mitarbeitern unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang mit oder in der Folge einer erbrachten Dienstleistung oder einer nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässigen Massnahme entstehen, es sei denn, diese ist auf grobe Fahrlässigkeit der Bank oder ihrer Führungskräfte zurückzuführen. 10.3. Nach Massgabe von Ziffer 10.4 haften die Bank oder die verbundenen Unternehmen der Bank oder ihre Verwaltungsräte, Führungskräfte und Mitarbeiter nicht für wie auch immer verursachte Folgeschäden, mittelbare und besondere Schäden. 10.4. Durch nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine Verpflichtung oder Verbindlichkeit ausgeschlossen oder beschränkt, welche die Bank eventuell gegenüber...
Haftungsausschluss und -beschränkung. Das RS Kartcenter haftet im Rahmen dieser AGB abschließend wie folgt: 8.1 Das RS Kartcenter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. 8.2 In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet das RS Kartcenter bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. 8.3 Die Haftung gemäß Ziffer 8.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. 8.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des RS Kartcenter entsprechend. 8.5 Eine etwaige Haftung des RS Kartcenter für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
Haftungsausschluss und -beschränkung. 14.1 Der Kunde kann für Schäden, welche ICP oder Dritten durch die Be- nutzung der Leistungen der ICP durch ihn oder die ihm zugehörigen Benutzer entstehen, haftbar gemacht werden. 14.2 ICP bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Mög- lichkeiten um eine hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen. ICP übernimmt jedoch keine Gewährleistung für Störungen oder Aus- fälle der Dienstleistungen. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst ICP jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden für sich selbst als auch für die von ICP zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten aus. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, wie die Haftung für entgan- genen Gewinn, sowie die Haftung für den Verlust von Daten oder für Ansprüche Dritter. 14.3 Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Nutzer lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu sofern er ICP über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Ange- kündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten Dritter gelten nicht als Störungen.
Haftungsausschluss und -beschränkung. Wenn die Haftung auf die vorhersehbaren Schäden beschränkt ist, die für den Vertrag typisch sind, ist unsere Haftung für jeden Schaden oder Verlust auf 100.000,00 EUR für Sachschäden und 200.000,00 EUR für andere Arten von Schäden oder Verlusten begrenzt. Die Gesamthaftung für alle Schäden und Verluste innerhalb eines bestimmten Kalenderjahres ist auf das Doppelte dieser Beträge begrenzt. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Haftung gesetzlich unbegrenzt ist oder wenn die Schäden oder Verluste durch die allgemeine Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Der Kunde wird uns schriftlich benachrichtigen, wenn er durch die Verwendung unseres Produkts Schäden oder Verluste erleiden kann, die über diese Haftungsbeschränkung hinausgehen. In diesem Fall unterbreiten wir dem Kunden ein Angebot zum Abschluss einer zusätzlichen Versicherung zur Deckung des zusätzlichen Risikos. Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Lieferung der Ware. Soweit im Einzelfall eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Für Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz oder bei Vorsatz bzw. Arglist, grober Fahrlässigkeit, in Fällen eines Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB, einem Rechtsmangel gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 1 a) BGB oder wenn die Ware eine Sache gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) darstellt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Haftungsausschluss und -beschränkung. 13.1. Der Kunde verpflichtet sich, weder Dukascopy noch ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen für Trading-Verluste oder andere Verluste haftbar zu machen, die dem Kunden möglicherweise entstanden sind, ausgenommen im Falle einer vorsätzlichen Unterlassung oder groben Fahrlässigkeit. Dukascopy haftet insbesondere nicht für dem Kunden entstandene Verluste jeglicher Art (i) aufgrund der Fahrlässigkeit von Dukascopy oder (ii) die durch Hilfspersonal von Dukascopy hervorgerufen werden oder (iii) aufgrund der Benutzung von Login und Passwort des Kunden durch Dritte, die der Kunde entweder an diesen Dritten weitergeleitet hat oder durch den Dritten auf missbräuchliche/betrügerische Weise erworben wurde. 13.2. Dukascopy übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung für die Fähigkeit des SWFX Marketplace Trading Systems, die Anforderungen des Nutzers zu erfüllen, die Fehlerlosigkeit, den unterbrechungsfreien Betrieb beziehungsweise die Richtigkeit oder Pünktlichkeit der durch das SWFX Marketplace Trading Systems (oder per Telefon) übertragenen Informationen. Dukascopy übernimmt ebenfalls keine Verantwortung dafür, dass sich andere Nutzer des SWFX Marketplace Trading Systems oder Mitarbeiter von Dukascopy erwartungsgemäss verhalten.