Höhere Gewalt. a) Neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten. b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen. c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein. e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem11.1 Die Parteien haften einander nicht für den Verstoß gegen Auftragsbedingungen, was wenn dieser Verstoß auf einen Fall von höherer Gewalt zurückzuführen ist. Unter höherer Gewalt sind alle Vorfälle zu verstehen, die von der betroffenen Partei nicht zu vertreten sind, die bei Aufset- zung des Vertrages nicht absehbar waren und deren Folgen zwingend und unvorhersehbar sind.
11.2 Ein Fall von höherer Gewalt bewirkt die zeitweise oder dauerhafte Unmöglichkeit der Erfül- lung sämtlicher oder einzelner Verpflichtungen einer Partei. Höhere Gewalt erstreckt sich nicht auf Fälle, die eine Erfüllung der Verpflichtungen schwieriger oder kostspieliger machen.
11.3 Insbesondere Streiks, Aussperrungen oder jede andere arbeitsrechtliche, wirtschaftliche, technische oder branchenbedingte Störung oder Beeinträchtigung zum Nachteil der Par- teien, ihrer Lieferanten und Unterauftragnehmer im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter Zusammenhang mit den Lieferungen gelten nicht als Fälle von höherer Gewalt.
11.4 Die von höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, betroffene Partei unterrichtet die Gegenseite innerhalb von acht (8) Tagen ab Kenntnisnahme des Vorfalls hiervon. Die Partei beschreibt den Vorfall oder jeden anderen von ihr präzise zu bestimmenden Aspekt ausführlich und informiert die ordnungsgemäße Gegenseite hierüber und schätzt dessen Folgen für die Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen warihrer vertraglichen Verpflichtungen ab. Bei solchen Umständen handelt es Die sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn berufende Partei setzt daraufhin die Gegenseite innerhalb der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem gleichen vorerwähnten Frist von der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssenBeendigung des Vorfalls in Kenntnis.
c) I11.5 Eine Partei, die ihrer Mitteilungspflicht unter Beachtung des im Falle von andauernder vorstehenden Absatz beschriebenen Verfahrens nicht nachkommt, kann sich nicht auf das Privileg höherer Gewalt berufen.
11.6 Die Pflichten der sich auf höhere Gewalt berufenden Partei werden solange ausgesetzt, wie deren Erfüllung aufgrund des Falls von höherer Gewalt nicht zustande kommt. Die Partei ist jedoch, soweit möglich, mit der VACO-Lieferant im Verkehr üblichen Sorgfalt zur Behebung der Situation verpflichtet.
11.7 Sollte für mehr als drei (3) Monate keine auftragsgemäße Erfüllung möglich sein, ist jede Partei zur Kündigung des Auftrages oder zum Rücktritt vom Auftrag auf schriftliche Mitteilung an die Gegenseite berechtigt, schriftlich es sei denn, die Auflösung Parteien einigen sich auf eine Änderung des Vertrags zu erklärenAuftrags unter Berücksichtigung der neuen Umstände, ohne schadenersatzpflichtig zu werdendie sich aus dem Fall von höherer Gewalt ergeben haben.
d) Für 11.8 Das Eintreten von höherer Gewalt entbindet die Dauer betroffene Partei jedoch nicht von ihrer Haftung für Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen Sorgfaltspflicht bei Behebung der Situation oder Beseitigung der Ursache in angemessener und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinsachgerechter Form.
e) Hat 11.9 Ein Fall von höherer Gewalt zieht keine Schadenersatzansprüche nach sich. ALLEGION haftet dem Lieferanten nur für denjenigen Teil des Auftrags, der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim vor Eintreten der höheren des Falls von höherer Gewalt erfüllt worden ist. Alle bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatvorab gezahlten Beträge werden ALLEGION erstattet.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Höhere Gewalt. a) Neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt werden die Vertragspflichten, soweit sie von andauernder dem betreffenden Ereignis berührt werden, so lange ausgesetzt, wie die Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund dieser Situation andauert, vorausgesetzt, dass einer Partei innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der Höheren Gewalt hierüber Mitteilung der anderen Partei zugeht. Die Haftung des Consultants für Schäden, die während der durch Höhere Gewalt bedingten Abwesenheit des Consultants entstehen, ist ausgeschlossen, vorausgesetzt, dass dies nicht für Schäden gilt, die der Consultant in Anbetracht der damaligen Umstände hätte abwenden können, aber vorsätzlich oder fahrlässig nicht abgewendet hat. Der Consultant hat im Falle von Höherer Gewalt ein Anrecht auf eine Verlängerung der Fertigstellungszeit, die der aufgrund der Höheren Gewalt entstandenen Verzögerung entspricht. Wird die Leistungserbringung durch Höhere Gewalt dauerhaft unmöglich oder dauert das Ereignis Höherer Gewalt länger als 180 Tage, sind alle Parteien dieses Consultingvertrags zur Kündigung des Consultingvertrages berechtigt. Im Falle der Unterbrechung oder Kündigung des Consultingvertrages aufgrund von höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant Consulting berechtigt, schriftlich vom AG die Auflösung des Vertrags Zahlung folgender Beträge zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für verlangen: einen proportionalen Anteil der vereinbarten Vergütung für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim bis zum Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllterbrachten Leistungen; und alle notwendigen und nachgewiesenen Auslagen des Consultants, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllendie aus dem Einstellen der Leistungen entstanden, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, in jedem Fall in Übereinstimmung mit den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern Paragraf 5 [Vergütung] und in Rechnung zu stellenden Besonderen Bedingungen vereinbarten sowie den in Paragraf 4.6.4 [Unterbrechung oder Kündigung] definierten Prinzipien. Die vorstehende Bestimmung findet Der Consultant muss jedoch seinen Verlust mindern und alle Erlöse aus dieser Minderung abziehen. Dies kann Folgendes beinhalten: alle Vergütungen, die an den Consultant als Gegenleistung für die Arbeit an anderen Projekten während der Zeit gezahlt wurden, in der der Consultant an dem Projekt arbeiten sollte (es aber aufgrund der Einstellung nicht tat); und alle Vergütungen, die der Consultant vernünftigerweise als Gegenleistung für die Arbeit an anderen Projekten während der Zeit hätte erhalten können, in der der Consultant an dem Projekt arbeiten sollte, die der Consultant aber aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht erhalten hat. Für den Consultant entstehen aus dem Ereignis höherer Gewalt keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatweiteren Zahlungsansprüche.
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Samples: Consulting Agreement, Consulting Agreement
Höhere Gewalt. (a) Neben dem, was im Gesetz und Sofern in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltZiffer 3.3(b) dieser Bestellung nichts anderes bestimmt ist, werden unter höherer Verspätungen und Versäumnisse einer Partei dieser Bestellung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Bestellung entschuldigt, wenn und soweit diese unmittelbar durch ein Ereignis oder Vorkommnis außerhalb der zumutbaren Kontrolle dieser Partei und ohne ihr Verschulden oder ihre Fahrlässigkeit verursacht wurden ("höhere Gewalt"). Höhere Gewalt alle äußeren Umstände verstandenumfasst insbesondere Naturereignisse, Maßnahmen staatlicher Behörden (gleich ob wirksam oder unwirksam), Feuer, Überschwemmung, Sturm, Explosion, Aufstand, Naturkatastrophen, Krieg, Sabotage, terroristische Handlung oder gerichtliche Anordnung bzw. Verfügung. Eine Partei, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufenberuft, wenn muss die andere Partei innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eintritt der höheren Gewalt schriftlich über eine solche Verzögerung (einschließlich der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung) informieren. Während einer solchen Verzögerung oder Nichterfüllung seitens des Lieferanten kann die Käuferin Ersatz- oder Austauschartikel von mindestens einer alternativen Quelle erwerben, wodurch sich die vom Lieferanten benötigte Produktmenge entsprechend reduzieren kann; die Käuferin haftet in keiner Weise für solche Reduzierungen. Ungeachtet des Vorstehenden (weiterei) Erfüllung verhindernde Umstand eintritthat der Lieferant alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, nachdem um daraus entstehende nachteilige Auswirkungen zu mildern und zu verringern, wobei der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
cLiefertermin gemäß dieser Ziffer in dem Maße nicht verlängert wird, wie diese Anstrengungen, wären sie unternommen worden, die nachteiligen Auswirkungen gemildert oder verringert hätten, (ii) Im Falle von andauernder die Liefertermine werden gemäß dieser Ziffer nicht verlängert, soweit die Lieferung vor Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt fällig war und nach angemessener Betrachtung zum ursprünglichen Zeitpunkt hätte ausgeführt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewaltkönnen. Dauert die Verzögerung länger als dreißig (30) Tage an oder leistet der Lieferant keine hinreichenden Zusicherungen, dass die Verzögerung innerhalb von dreißig (30) Tagen beendet wird, kann die Käuferin diese Bestellung durch schriftliche Mitteilung kündigen, und alle von der Käuferin im Voraus gezahlten Beträge werden vom Lieferanten innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach dieser Kündigung zurückerstattet.
(b) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Bestellung sind Verzögerungen oder Versäumnisse des Lieferanten bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Bestellung nicht entschuldigt, wenn und soweit sie durch folgende Umstände verursacht werden: (i) Personalprobleme des Lieferanten und/oder seiner Unterauftragnehmer, wie z. B. insbesondere Aussperrungen, Streiks und Bummelstreiks, oder (ii) die Unfähigkeit des Lieferanten und/oder seine Unterauftragnehmer, Energie, Material, Arbeitskräfte, Ausrüstung oder Transportmittel zu beschaffen. Die vorstehenden Punkte (i) und (ii) dieser Ziffer 3.3(b) der Bestellung gelten nicht als höhere Gewalt länger im Sinne dieser Bestellung. Ferner gelten Marktverhältnisse und/oder -schwankungen (insbesondere ein Rückgang des Geschäfts beim Lieferanten) nicht als drei MonateEreignisse höherer Gewalt. Keinesfalls hat der Lieferant im Rahmen dieser Bestellung Anspruch auf Preisanpassung, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinEntschädigung oder andere finanzielle Entlastung infolge höherer Gewalt.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Höhere Gewalt. a) Neben dem, was im Gesetz und 11.1 Ist der Verkäufer aufgrund einer in diesem Abschnitt beschriebenen Ursache nicht in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltLage, seinen Verpflichtungen aus einem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind, ganz oder teilweise zu erfüllen, so werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandendiese Verpflichtungen für deren Dauer ausgesetzt. Der Zeitraum, um diese Verpflichtungen zu erbringen, wird so verlängert, dass die ausgesetzten Lieferungen nachgeholt werden können.
11.2 Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch Verspätung oder den Ausfall von Lieferungen oder Leistungen entstehen, die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf Folgendes zurückzuführen sind:
11.2.1 außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegende – Probleme innerhalb des Werks, Unfälle, Ausfälle oder Störungen der Ausrüstung;
11.2.2 Streik, Konflikte mit der Belegschaft, Aussperrung oder Personalmangel oder -probleme; Feuer, Überschwemmung, Unfall, Quarantänebeschränkungen, Erdbeben, Tornado, Epidemie oder andere Unglücksfälle oder höhere Gewalt; terroristische Handlungen, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen oder andere Notsituationen oder Handlungen von zivilen oder militärischen Stellen; Befolgung von Anordnungen, Prioritäten oder Aufforderungen von staatlichen Behörden oder Gerichten oder Schiedsrichtern; Embargos; Nichteinhaltung von Lieferterminen durch den Verkäufer oder Rohstoffmangel, wie auch immer verursacht; Verhinderung oder Verzögerung bei der Beschaffung von Personal oder Materialien; Verhinderung oder Verzögerung bei der Beschaffung von Fahrzeugen, Lastwagen, Kraftstoff oder Maschinen, die für den Transport erforderlich sind;
11.2.3 oder jegliche Ursachen, Umstände oder Notfälle, die außerhalb der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannannehmbaren Kontrolle des Verkäufers liegen, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen warsie den aufgeführten ähnlich sind oder nicht. Bei solchen Umständen handelt es sich Im Fall eines der vorstehenden Ereignisse kann der Verkäufer die Waren nach eigenem Ermessen auf die Kunden aufteilen.
11.3 Die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus der Bestellung können als Folge der COVID-19-Pandemie oder künftiger Pandemien und der Unvorhersagbarkeit in Bezug auf ihre mögliche Entwicklung, ihr Ausmaß und ihre Auswirkungen beeinträchtigt sein. Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers im Rahmen einer Bestellung durch oder im Zusammenhang mit COVID-19 oder künftiger Pandemien verzögert, verhindert oder unverhältnismäßig erschwert wird, unabhängig davon, ob dies einen Fall höherer Gewalt darstellen würde oder als vorhersehbar angesehen werden kann, haftet der Verkäufer, innerhalb der Grenzen der Zumutbarkeit, solange nicht, bis eine Erfüllung wieder möglich ist. Das ist zum Beispiel um Arbeitsniederlegungeninsbesondere dann der Fall, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern wenn: (i) die Belegschaft des Verkäufers durch COVID-19 oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig künftiger Pandemien betroffen ist, staatliche Maßnahmenz. B. in Form von Quarantäne, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
bReise- oder Transportbeschränkungen oder ähnliche Umstände; (ii) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, die bestellten Waren in zumutbarer Weise zu beschaffen oder zu liefern; (weitereiii) Erfüllung verhindernde Umstand Preiserhöhungen aufgrund von oder im Zusammenhang mit COVID-19 oder künftiger Pandemien stattfinden und/oder (iv) wenn eine der anderen oben genannten Situationen oder Beschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 oder künftiger Pandemien eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem, was 8.1. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Gesetz Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, durch das die jeweilige Vertragspartei ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, insbesondere Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und in der Rechtsprechung unter rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auch auf Seiten von vorgeschalteten Vertragspartnern des Geschäftspartners, wie bspw. Vorlieferanten, gelten nur dann als höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufenGewalt, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem betreffende Vertragspartner seinerseits durch ein Ereignis gem. Ziffer 8.1 an der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssenErbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.
c8.2. Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
8.3. Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung die während dieser Zeit nicht erfolgten Leistungen nachgeholt werden sollen. Ungeachtet dessen ist der Geschäftspartner, sofern die höhere Gewalt ihm die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, berechtigt, von den betroffenen Leistungsvereinbarungen (bspw. Bestellungen) Izurückzutreten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem ADAC infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftspartner vom Vertrag zurücktreten. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle von länger andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösenaus wichtigem Grund zu kündigen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinbleibt unberührt.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Einkaufs Und Beschaffungsbedingungen, Einkaufs Und Beschaffungsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem12.1 Die Post hat für die Nicht- oder Schlechterfüllung ihrer Vertragspflichten, was im Gesetz auch wenn sie sich Erfüllungsgehilfen bedient, nicht einzustehen und in kommen allfällige Pönalen und Leistungsfristen nicht zur Anwendung, wenn die Nicht- oder Schlechterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereiches liegenden Hinderungsgrund beruht und von ihr nicht erwartet oder zugemutet werden konnte, den Hinderungsgrund bereits bei Vertragsabschluss vorauszusehen oder den Hinderungsgrund oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überwinden. Der Hinderungsgrund gilt als eingetreten, wenn der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltHinderungsgrund unmittelbar, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandeninsbesondere durch Betriebsschließung (bundesweit oder regional), Quarantänemaßnahmen, etc. oder mittelbar, insbesondere die Vertragserfüllung durch die Post vereitelt oder unmöglich macht.
12.2 Als Hinderungsgrund, der die Post von einer Haftung befreit, gelten insbesondere Arbeitskämpfe/Streiks, Unruhen/Aufstände, Kriege, Terroranschläge, Boykottmaßnahmen, Naturkatastrophen auch bedingt durch Erderwärmung (wie Stürme, Erdbeben, Hochwasser, etc.), Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Beschlagnahmen von Sachgütern, Ressourcen-, Material-, Lieferknappheit, Stromausfall, Ausfall von technischen Einrichtungen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Hinderungsgründe, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für Post für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren (Haupt- und/oder Neben-) Leistungspflichten befreit.
12.3 Die Post wird im Rahmen des Zumutbaren den Kunden unverzüglich über den Eintritt des Hinderungsgrundes schriftlich per E-Mail in Kenntnis setzen. Der Kunde wird von seiner Leistungspflicht im selben Ausmaß wie die Post befreit.
12.4 Der Vertrag kann von der Post außerordentlich gekündigt werden, wenn insbesondere - die Vertragsfortsetzung wegen eines Hinderungsgrundes (wie oben beschrieben) für die Post unzumutbar ist, d.h. der Hinderungsgrund den Wegfall wesentlicher Geschäftsgrundlagen bewirkt, oder - zwischen den Vertragsparteien über die Vertragsfortführung keine Einigkeit binnen angemessener Frist – längstens binnen 21 Tagen – erzielt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um kann, oder - die Dauer des Hinderungsgrundes für die Post nicht vorhersehbar ist. Der Vertrag wird mit Zugang der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinaußerordentlichen Kündigung beendet.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem14.1 Ungeachtet der anderen Bestimmung des Vertrages haftet der Verkäufer nicht gegenüber dem Käufer und verletzt keine vertraglichen Pflichten durch Verzögerungen bei der Leistungserbringung oder durch Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, was im Gesetz und in wenn die Verzögerung oder die Nichterfüllung auf ein Ereignis zurückzuführen sind, das auf Umständen außerhalb der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltKontrolle des Verkäufers beruht, werden unter das aufgrund seiner Art nicht für den Verkäufer vorhersehbar war oder, falls es vorhersehbar war, unvermeidbar war, einschließlich aber nicht ausschließlich höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenGewalt, widriger Witterungsbedingungen, Straßensperrungen, Unfälle, Blockierungen oder anderer Umstände, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern öffentlichen Verkehrsnetze nachteilig beeinflussen (einschließlich, aber nicht ausschließlich Straßennetze), Unterbrechung oder Ausfall beliebiger Versorgungsdienste oder des Internets, Feuer, Krieg, Terroranschläge, Aufstände, Unruhen, Ausschreitungen, Sabotage, Arbeitskonflikte, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Brennstoffknappheit, Rohstoffknappheit, Nichterfüllung durch Lieferanten oder Subunternehmer und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig staatliche Maßnahmen (ein „Ereignis höherer Gewalt")
14.2 Sobald dies nach dem Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt möglich ist, staatliche Maßnahmenhat der Verkäufer den Käufer über Art und Umfang dieses Ereignisses höherer Gewalt in Kenntnis zu setzen und alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, allgemeine Störungen um deren Ursachen zu beseitigen, und die Leistungserbringung gemäß des Vertrages so bald wie möglich wieder aufzunehmen. Sollten diese Umstände dem Verkäufer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder selbige unmöglich machen, und sollte das Hindernis nicht nur vorübergehend bestehen, ist der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle vorübergehender Hindernisse wird der Liefertermin um den Zeitraum des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Wiederaufnahmefrist verschoben. Wenn von andauernder höherer Gewalt ist dem Käufer nicht vernünftigerweise erwartet werden kann, das durch die Verzögerungen verursachte neue Lieferdatum zu akzeptieren, kann der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne Käufer durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinVerkäufer vom Vertrag zurücktreten.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Standard Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Höhere Gewalt. a) Neben demKeine der Parteien gerät in Verzug wegen einer verzögerten Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, was im Gesetz wenn dies durch einen außergewöhnlichen, unvorhergesehenen und übergeordneten Umstand verursacht wird, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in Betracht gezogen wurde und außerhalb der Rechtsprechung unter angemessenen Kontrolle liegt und ohne Schuld oder Fahrlässigkeit der betroffenen Partei eingetreten ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Ereignis, das in eine oder mehrere der folgenden Kategorien fällt: höhere Gewalt fälltGewalt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenFeuer, die die ordnungsgemäße Erfüllung Überschwemmung, Sturm, Erdbeben; Krieg (ob erklärt oder nicht), bewaffnete Konflikte, Aufruhr, Unruhen, Terrorismus, Piraterie, Epidemie; nukleare, chemische oder biologische Kontamination; Explosion oder böswillige Beschädigung; Einhaltung eines Gesetzes oder einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannbehördlichen Anordnung, Regel, Vorschrift oder Anweisung, in jedem Fall unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der das Vorstehende die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten Kriterien der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltnach geltendem Recht erfüllt („Ereignis höherer Gewalt“). Um eine Befreiung von ihren Verpflichtungen aus dieser Bestimmung zu verlangen, muss die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei die verzögerte Erfüllung oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllenNichterfüllungen (einschließlich ihrer voraussichtlichen Dauer) unverzüglich schriftlich ankündigen, so nachdem sie Kenntnis vom Eintritt oder wahrscheinlichen Eintritt erlangt hat. Wenn der Lieferant aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Leistung zu erbringen, ist der VACO- Lieferant die Gesellschaft berechtigt, die Waren und alle damit verbundenen Dienstleistungen aus anderen Quellen zu beziehen und ihren Bezug vom Lieferanten entsprechend zu reduzieren, ohne dadurch dem Lieferanten gegenüber eine Haftung einzugehen. Innerhalb von drei (3) Werktagen nach schriftlicher Anfrage der anderen Partei hat die nicht erfüllende Partei angemessene Zusicherungen zu geben, dass die Nichterfüllung dreißig (30) Tage nicht überschreiten wird. Wenn die nicht erfüllende Partei diese Zusicherungen nicht gibt oder wenn die Nichterfüllung dreißig (30) Tage überschreitet, kann die andere Partei den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellenVertrag durch schriftliche Mitteilung an die nicht erfüllende Partei kündigen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatbevor die Leistung wieder aufgenommen wird.
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Samples: General Terms and Conditions for the Purchase of Goods, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Einkauf Von Waren
Höhere Gewalt. a) Neben demEin Umstand, was der auch nur eine Partei an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen vollständig oder im Gesetz Wesentlichen hindert und in der Rechtsprechung unter den die Partei nicht abwenden konnte, gilt als höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenGewalt, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern betroffene Partei zur angemessenen Fristverlängerung und auf Haftungsentlastung berechtigt; zur höheren Gewalt gehören insbesondere Blitzschlag, Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, Krieg, Mobilisierung oder die der VACOallgemeine Wehrpflicht, Aufruhr oder Krawalle, Anordnungen, Beschlagnahmen, Währungsbeschränkungen, öffentlich-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannrechtliche Verordnungen, Kraftstoffbeschränkungen, allgemeine Knappheit an Transport oder Energie, Streiks, Blockaden, sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig die Partei an dem Streit beteiligt ist, staatliche Maßnahmensowie die durch die vorgenannten Umstände entstehenden mangelhaften Lieferungen oder Lieferverzug seitens der Unterlieferanten. Eine Partei gibt der jeweils anderen Partei unverzüglich schriftliche Mitteilung über den Zeitpunkt, allgemeine Störungen ab dem die Partei von der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Wenn die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung Vertragserfüllung wegen eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger in Ziffer 11.1 genannten Umstands für einen Zeitraum von mehr als drei Monatesechs (6) Monaten verzögert wird, so sind beide Parteien befugtist jede Partei berechtigt, den Vertrag unter Berücksichtigung zu kündigen, und haftet nicht wegen dieser Kündigung für Schadenersatz gegenüber der jeweils anderen Partei. Die Lieferpflicht der Lieferantin hängt von Artikel 4e aufzulösender Einholung und Aufrechterhaltung erforderlicher Ausfuhr-, Einfuhr- und Wiederausfuhrgenehmigungen ab. Sollten diese Genehmigungen ohne Fahrlässigkeit der Lieferantin nicht eingeholt werden können oder gültige Genehmigungen ohne Fahrlässigkeit der Lieferantin widerrufen werden, so erlischt die Lieferpflicht der Lieferantin und die Lieferantin haftet dem Besteller nicht für damit verbundene Schäden. Der Besteller verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften einzuhalten und bei der Einholung der Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen für das gekaufte Produkt sowie etwaiger Wiederausfuhrgenehmigungen für dieses Produkt oder eine andere Sache, in die das gekaufte Produkt integriert wird, in erforderlichem Umfang mitzuwirken. Die Kosten einer eventuellen Zertifizierung des Produkts trägt der Besteller. Gewerbliche Schutzrechte Als gewerbliche Schutzrechte werden sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Eigentumsrechte und Pfandrechte (ob rechtlich oder wirtschaftlich, ob eingetragen oder nicht eingetragen) an Urheberrechten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, Marken, Patenten, dem Urheberrecht ähnliche Schutzrechte (insbesondere sämtliche Urheberpersönlichkeitsrechte), Topographierechten, Software, Applikationen, Datenbanken, Know-how, Firmen, Betriebsgeheimnissen, Erfindungen und weiteren immateriellen Informationen bezeichnet. Soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, ist die jeweilige Partei bzw. ihre Lizenzgeber Alleineigentümer sämtlicher vor dem Vertrag geschaffener Technologien und gewerblichen Schutzrechte. Ferner darf kein gewerbliches Schutzrecht, dessen Nutzung eine Partei der jeweils anderen Partei nach diesem Vertrag gestattet, ohne gegenüber schriftliche Zustimmung der das Nutzungsrecht einräumenden Partei kopiert, vervielfältigt, übertragen oder anderweitig an einen Dritten weitergegeben werden. Dies gilt jedoch nicht für die Rechte, die für den Erwerb des Eigentums an dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinProdukt durch den Besteller und für die uneingeschränkte Verwendung und Umverteilung der Produkte erforderlich sind. Sämtliche gewerblichen Schutzrechte in Bezug auf die nach diesem Vertrag entwickelten Produkte bleiben bei der Lieferantin, unabhängig davon, ob diese durch die Lieferantin oder gemeinsam durch die Parteien entwickelt werden.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Höhere Gewalt. aKeine der PARTEIEN ist für jegliche(s) Neben demVersäumnis oder Verspätung bei der Erfüllung eines VERTRAGES verantwortlich zu machen, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter das/die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde (d.h. ein nicht vorhersehbares und unabdingbares Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle der PARTEIEN, das die betroffene PARTEI von der Erfüllung ihrer innerhalb des VERTRAGES festgelegten Pflichten abhält). Als Ereignisse höherer Gewalt werden zum Beispiel angesehen: unabdingbare und unvorhersehbare Naturerscheinungen (wie z. B. Fluten, Wirbelstürme, Blitzschlag...), Kriege, Invasionen, Revolutionen, Aufruhr, Staatserlasse, Generalstreiks oder ähnliche Ereignisse, Epidemien usw. Ein Streik der Angestellten des KÄUFERS oder der Angestellten eines Subunternehmers des KÄUFERS ist nicht als Ereignis höherer Gewalt anzusehen, außer wenn er den AUFTRAGNEHMER tatsächlich an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gemäß einem VERTRAG hindert. Sollte ein solches Ereignis höherer Gewalt eintreten und eine der PARTEIEN daran hindern, insgesamt oder teilweise ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen oder die künftige Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigen, dann (i) informiert diese PARTEI die andere PARTEI unverzüglich über das erwähnte Ereignis höherer Gewalt, (ii) unternimmt alle äußeren Umstände verstandennotwendigen Schritte und Maßnahmen, einschließlich, wenn möglich, des Eingreifens eines Dritten, um die aus dem erwähnten Ereignis höherer Gewalt resultierenden Auswirkungen zu mildern und (iii) informiert die andere PARTEI darüber. Zeigt es sich, dass die Erfüllung des betreffenden VERTRAGES trotz der Ausführung der oben erwähnten Schritte und Maßnahmen definitiv unmöglich geworden ist oder für mehr als drei (3) Monate ab der Benachrichtigung von dem Ereignis höherer Gewalt aufgeschoben werden muss, dann kann der erwähnte VERTRAG von jeder PARTEI schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von fünfzehn (15) Tagen gekündigt werden. Dabei gilt als vereinbart, dass die PARTEIEN sich bemühen, die praktischen Auswirkungen der Kündigung entsprechend den Umständen gerecht auszugleichen. In jedem Fall trägt jede PARTEI die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern Kosten und auf Ausgaben, die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder ihr entstanden sind vom Beginn des Ereignisses höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung bis zum Ende des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werdenbesagten Ereignisses höherer Gewalt oder bis zur Beendigung des VERTRAGES.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: General Terms and Conditions for the Purchase of Investment Goods
Höhere Gewalt. a12.1 Höhere Gewalt auf Seiten von Adexpo liegt vor, wenn Adexpo aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle oder des Risikos von Adexpo liegen, an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert wird, selbst wenn diese zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg / roosKriegsgefahr, (drohender) Neben demTerrorismus, was Bürgerkrieg, Aufruhr, Revolution, Pandemie, Epidemie, Kriegshandlungen, Feuer, Wasserschäden, Überschwemmung, behördliche Maßnahmen, Import- und Exportbeschränkungen, Maschinendefekte, Streiks, Sitzstreiks, Aussperrungen, witterungsbedingte Transportbehinderung und Verkehrsstörungen, (Lieferanten) und / oder Subunternehmer von Adexpo, die ihren Verpflichtungen nicht (rechtzeitig) nachkommen oder nachkommen können, Störungen in der Energie, - Wasser und Telekommunikationsversorgung im Gesetz Betrieb von Adexpo sowie jede Handlung des Veranstalters die Veranstaltung oder des Betreibers des Veranstaltungsortes, die Adexpo an der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert.
12.2 Sobald ein in Absatz 1 dieses Artikels genannter Umstand eintritt oder eizutreten droht, informiert Adexpo den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhab von 72 Stunden, unter Angabe der zu erwartenden Folgen dieses Umstandes für die Erfüllung ihrer Verpflichtung.
12.3 Das Versäumnis unverzüglich zu melden, dass ein Umstand, wie in Absatz 1 dieses Artikels erwähnt, eingetreten ist, bedeutet nicht, dass Adexpo nicht mehr berechtigt ist, sich auf die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen.
12.4 Adexpo hat das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Falle und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter für die Dauer einer Situation höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die auszusetzen. Wenn der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder Zeitraum höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate(3) Monate dauert und die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag durch Adexpo auch nach diesem Zeitraum nicht möglich ist, so sind beide die Parteien befugtberechtigt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösenzu kündigen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung das Adexpo zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu seinist.
e) 12.5 Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt derart, dass der Vertrag nicht vor Eröffnung der Veranstaltung erfüllt und abgschloßen werden kann, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle hat Adexpo Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Kosten.
12.6 Hat der VACO-Lieferant seine Adexpo bei Eintritt höherer Gewalt ihre Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt, erfüllt oder kann er seine sie ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant sie berechtigt, den bereits gelieferten oder lieferbaren Teil separat gesondert in Rechnung zu stellenstellen und der Kunde ist verpflichtet, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in diese Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatbezahlen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben demKeine der Parteien gerät in Verzug wegen einer verzögerten Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, was im Gesetz wenn dies durch einen außergewöhnlichen, unvorhergesehenen und übergeordneten Umstand verursacht wird, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in Betracht gezogen wurde und außerhalb der Rechtsprechung unter angemessenen Kontrolle liegt und ohne Schuld oder Fahrlässigkeit der betroffenen Partei eingetreten ist, einschließlich ohne Einschränkung ein Ereignis, das in eine oder mehrere der folgenden Kategorien fällt: höhere Gewalt fälltGewalt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenFeuer, die die ordnungsgemäße Erfüllung Überschwemmung, Sturm, Erdbeben; Krieg (ob erklärt oder nicht), bewaffnete Konflikte, Aufruhr, Unruhen, Terrorismus, Piraterie, Epidemie; nukleare, chemische oder biologische Kontamination; Explosion oder böswillige Beschädigung; Einhaltung eines Gesetzes oder einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannbehördlichen Anordnung, Regel, Vorschrift oder Anweisung, in jedem Fall unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der das Vorstehende die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten Kriterien der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltnach geltendem Recht erfüllt („Ereignis höherer Gewalt“). Um eine Befreiung von ihren Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung zu verlangen, muss die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei die verzögerte Erfüllung oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllenNichterfüllungen (einschließlich ihrer voraussichtlichen Dauer) unverzüglich schriftlich ankündigen, so nachdem sie Kenntnis vom Eintritt oder wahrscheinlichen Eintritt erlangt hat. Wenn der Lieferant aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die geschuldete Leistung zu erbringen, ist der VACO- Lieferant die Gesellschaft berechtigt, die Dienstleistungen aus anderen Quellen zu beziehen und ihre Verpflichtungen dem Lieferanten gegenüber entsprechend zu reduzieren, ohne dadurch dem Lieferanten gegenüber eine Haftung einzugehen. Innerhalb von drei (3) Werktagen nach schriftlicher Anfrage der anderen Partei hat die nicht erfüllende Partei angemessene Zusicherungen zu geben, dass die Nichterfüllung dreißig (30) Tage nicht überschreiten wird. Wenn die nicht erfüllende Partei diese Zusicherungen nicht gibt oder wenn die Nichterfüllung dreißig (30) Tage überschreitet, kann die andere Partei den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellenVertrag durch schriftliche Mitteilung an die nicht erfüllende Partei kündigen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatbevor die Leistung wieder aufgenommen wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Einkauf Von Dienstleistungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren 10.1 Als Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltgelten solche Umstände, die nach dem Vertragsabschluss als Folge von unvorhersehbaren und von den Vertragsparteien unabwendbaren Ereignissen außerordentlicher Art entstanden sind, wie z.B. Naturkatastrophen oder Kriege. Vertragspartei, für welche die Erfüllung der vertraglichen Pflichten unmöglich geworden ist, hat bei Entstehung und Ende der oben genannten Umstände die jeweils andere Vertragspartei schriftlich zu unterrichten und derselben Beweise dafür vorzulegen, dass diese Umstände sich auf die Erfüllung der vertraglichen Pflichten maßgeblich ausgewirkt haben. Vorkommen von Ausschussmaterial, verspätete Zulieferungen und Streik können nicht als höhere Gewalt erachtet werden und diese Tatsachen berechtigen den Lieferanten nicht, die bestätigte Lieferzeit zu verlängern.
10.2 Falls ŠKODA durch die Umstände der höheren Gewalt daran gehindert wird, die Lieferung am vereinbarten Ort zu übernehmen, ist der Verzug von ŠKODA mit der Übernahme für die Dauer dieses Hindernisses ausgeschlossen, genauso wie die Ansprüche des Lieferanten auf Gegenleistung bzw. Schadensersatz ausgeschlossen sind. Der Lieferant hat für die Dauer dieses Hindernisses die Lieferung auf eigene Kosten und Gefahr zu lagern.
10.3 Sofern die oben genannten unvorhersehbaren Umstände länger als 6 Monate bei einer Leistung dauern, für welche die Frist für die Leistungserbringung 1 Jahr nicht überschreitet, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllensofern länger als 9 Monate bei Leistungen dauern, so bei denen die Frist für die Leistungserbringung 1 Jahr überschreitet, ist der VACO- Lieferant ŠKODA berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat vom Vertrag zurückzutreten. Der Lieferant ist in Rechnung zu stellensolch einem Falle berechtigt, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und die von ŠKODA geleisteten Beträge zuzüglich der Zinsen in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hateiner durch die geltenden Rechtsvorschriften für Verzugszinsen bestimmten Höhe zurückzuzahlen.
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Höhere Gewalt. a) Neben demFür Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Auftragnehmer nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. Insbesondere im Kontext gelten für die Montage bzw. Demontage auch starke Winde als höhere Gewalt, da diese eine Montage bzw. Demontage erheblich verzögern oder gar verhindern können. Bei der Definition von starken Winden gilt die Vorort-Einschätzung des Auftragnehmers bzw. einer vom Auftragnehmer bestimmten Drittperson (z. X. Xxxxxxxxxxxx). Der Auftraggeber hat bei Fällen von höherer Gewalt (insbesondere beim Auftreten von starken Winden), die zu einer Verzögerung der Montage bzw. Demontage führen, die dadurch entstehenden Zusatzkosten vollumfänglich zu tragen. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit der Auftragnehmer auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften Stehende unternehmen, was im Gesetz erforderlich und in zumutbar ist um das Ausmaß der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenFolgen, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert durch die höhere Gewalt länger als drei Monatehervorgerufen worden sind, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung zu mindern. Die von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltbetroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich mündlich oder schriftlich anzeigen. § 7 Preise und allgemeine Zahlungsbedingungen
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der Fetscher Zelte, und zwar ab Lager, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
2. Der Kunde trägt die Kosten für die Lieferung und den Transport der Ware bzw. der Mietgegenstände ab Lager.
3. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben (insbesondere anfallende Grundsteuern) trägt der Kunde. Wird das Mietobjekt durch das zuständige Finanzamt des Auftraggebers zur Grundsteuerveranlagung für Gebäude auf fremden Grund herangezogen, so trägt der Auftraggeber die Steuern, und zwar für die gesamte Zeit der Nutzung.
4. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt § 12 (6) unberührt.
5. Sofern nicht anders vereinbart ist der Auftraggeber zur Leistung von 100 % Vorkasse verpflichtet. Etwaige abweichende Regelungen sind im Angebot ausdrücklich zu hinterlegen. Werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Bonität des Auftraggebers wecken (bspw. trotz Mahnung unbeglichene Forderung des Kunden an den Auftraggeber, Insolvenzantrag über das Vermögen des Auftraggebers, Negativauskünfte) so kann er seine Verpflichtungen der Auftragnehmer – trotz anderweitiger vertraglicher Regelung – auch nachträglich angemessene Absicherung verlangen, bspw. durch Vorschüsse, Sicherheiten und/oder sofortige Zahlung nach Baufortschritt, um nicht in Vorleistung gehen zu müssen. Alternativ und/oder bei Nichterfüllung berechtigter nachträglicher Absicherung des Auftragnehmers ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann Xxxxxxxx Zelte den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Für den Fall der mangelnden Leistungsfähigkeit des Kunden ist Fetscher Zelte berechtigt, unverzüglich die im Eigentum der Fetscher Zelte stehenden Waren bzw. Mietgegenstände wieder an sich zu nehmen. Der Kunde ermächtigt Fetscher Zelte ausdrücklich zur Rücknahme nach erfolgter schriftlicher Mitteilung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zugang zu in seinem Eigentum stehenden Waren bzw. Mietgegenständen und deren Abtransport auf erste Mitteilung zu ermöglichen. Daher gestattet der Kunde der Fetscher Zelte oder einem Bevollmächtigten das Grundstück oder das Gebäude zu betreten, um die Waren bzw. Mietgegenstände abzuholen. § 8 Haftung
1. Auf Schadenersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur
a. für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b. für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
2. Die sich aus Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Mietgegenstände übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur teilweise erfüllenzurücktreten oder kündigen, wenn die Fetscher Zelte die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. § 9 Nutzung der Halle
1. Bei Sturm ist die Halle (insbesondere Türen, Fenster und Tore) geschlossen zu halten, sich lösende Teile sind wieder zu befestigen.
2. Bei starkem Schneefall ist das Hallendach von Schnee zu räumen.
3. An der Giebelwand der Halle sind Schilder mit dem Logo der Fetscher Zelte angebracht. Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsschluss die dauerhafte Duldung. § 9a Rücktritt durch Xxxxxx Steht dem Kunden ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zu oder stimmt der Auftragnehmer gleichwohl einem solchen zu, so finden die Regelungen gem. § 649 S. 2 und 3 BGB entsprechende Anwendung. Dort heißt es: „§ 649 Kündigungsrecht des Bestellers Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der VACO- Lieferant Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den bereits gelieferten noch nicht erbrachten Teil separat der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.“ § 9b Mehraufwand Mehraufwand aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände (bspw. gem. § 6 Ziff. 2-4 dieser AGB) wird dem Kunden von Fetscher Zelte in voller Höhe in Rechnung zu stellengestellt. Soweit Fetscher Zelte solchen Mehraufwand mit internen Möglichkeiten abdeckt (bspw. Ein- und/oder Zwischenlagerung von Material, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und Arbeitsaufwand eigener Mitarbeiter) wird dieser Aufwand dem Kunden in der Höhe in Rechnung gestellt, wie ein Dritter solchen Aufwand ortsüblich berechnen würde, jedoch abzüglich eines Gewinnanteils i.H.v. 10 %. Jedoch ist für Mehraufwand von Monteuren ein Stundensatz von mindestens 45,00 € netto zugrunde zu stellenlegen. § 10 Zusätzliche Zahlungsbedingungen/nachträgliche Sicherheiten Der Auftraggeber ist zur Leistung von 100 % Vorkasse verpflichtet. Etwaige abweichende Regelungen sind im Angebot ausdrücklich zu hinterlegen. Werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Bonität des Auftraggebers wecken, so kann der Auftragnehmer auch nachträglich angemessene Vorschüsse oder Sicherheiten verlangen, um nicht in Vorleistung gehen zu müssen. § 11 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich Xxxxxxxx Zelte das Eigentum an den verkauften Waren vor. Insbesondere ist eine Nutzung der Ware vor vollständiger Bezahlung mit dem Auftragnehmer im Einzelfall abzustimmen. Bei nicht abgesprochener Nutzung der Ware vor vollständiger Bezahlung gilt die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung als abgenommen.
2. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendungunter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Fetscher Zelte unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Fetscher Zelte gehörenden Waren erfolgen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Forderungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Auftragnehmer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Xxxxx der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Auftragnehmer diese Rechte nur geltend machen, wenn der bereits Auftragnehmer dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. § 12 Haftung und Mängelansprüche
1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Grundlage der Mängelhaftung seitens Fetscher Zelte ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Kunden, vom Hersteller oder von Fetscher Zelte stammt. Kleine, branchenübliche oder technische Abweichungen der Qualität, Abmessung, Farbe (z. B. der ISO-Paneele unterschiedlicher Chargen), des Gewichts, Montagespuren (z. B. oberflächliche Kratzer), Spuren vom Probeaufbau der Halle (Bohrlöcher), oder Abweichungen durch Konstruktionsänderungen sind Fetscher Zelte vorbehalten, sofern die Nutzbarkeit der Waren nicht eingeschränkt ist.
3. Die Mängelansprüche des Kunden, sofern er Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist, setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Fetscher Zelte hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung seitens Herchenbach für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Auftragnehmer zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht des Auftragnehmers, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten, der voraussichtlich zur Mängelbeseitigung erforderlich ist.
6. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt Fetscher Zelte, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann Xxxxxxxx Zelte die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
7. Der Kunde trägt das Baugrundrisiko.
8. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatErsatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
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Höhere Gewalt. aKeine Partei kommt bei einer verzögerten Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug, soweit diese verzögerte Erfüllung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt (entsprechend der Bestimmung dieses Begriffs in dieser Klausel 13) Neben demzurückzuführen ist und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit ihrerseits eingetreten ist. Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei wird die jeweils andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen und dabei ausführliche Einzelheiten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt darlegen, was sowie auch die Verpflichtungen, die sie nicht einhalten kann, und die Maßnahmen, die sie zur Minderung der Auswirkungen des entsprechenden Ereignisses Höherer Gewalt ergreift. Sollte die Lieferung oder Leistung des Lieferanten verzögert werden, so kann DURA-LINE die während der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt geplanten Lieferungen stornieren oder, nach ihrer eigenen Xxxx, den Zeitraum für die Lieferung oder Leistung so verlängern, dass der durch das Ereignis höherer Gewalt verursachte Verzögerungszeitraum auch abgedeckt ist. Beträgt die Verzögerung im Gesetz und in der Rechtsprechung Hinblick auf die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen mehr als 30 Tage, so kann DURA- LINE die Bestellung ohne Haftung ganz oder teilweise stornieren. Der Begriff „Ereignis Höherer Gewalt“ bezeichnet im Sinne dieser Bedingungen unabwendbare Ereignisse wie (unter höhere anderem) Erdbeben, Überschwemmungen, Tornados, Kriege, bewaffnete Konflikte, terroristische Handlungen, Pandemien, Epidemien, Bürgerunruhen oder Aufruhr. Nicht zu den Ereignissen Höherer Gewalt fälltgehören Personalmangel, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenStreiks, Erkrankungen von Mitarbeitern, Lieferverzögerungen, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannmangelnde Eignung von Materialien, unabhängig davonAusgangsstoffen oder halbfertigen Produkten oder Leistungen, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern schuldhafte Versäumnisse oder sonstigen rechtswidrige Handlungen seitens des Lieferanten oder seitens durch den Lieferanten beauftragten Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig istEinschränkungen im Zusammenhang mit Covid-19, staatliche MaßnahmenLiquiditäts- oder Solvabilitätsprobleme oder ähnliche Ereignisse. Möglichkeiten für den Lieferanten, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags Waren zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig einem für ihn günstigeren Preis zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltverkaufen, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllenfinanzielle Probleme des Lieferanten beim Einkauf von Materialien oder bei Verarbeitungsschritten, so ist die für die Herstellung der VACO- Lieferant berechtigtWaren notwendig sind, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet stellen keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatEreignisse Höherer Gewalt dar.
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Samples: Allgemeine Bestellbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben demEin Umstand, was der auch nur eine Partei an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen vollständig oder im Gesetz Wesentlichen hindert und in der Rechtsprechung unter den die Partei nicht abwenden konnte, gilt als höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenGewalt, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern betroffene Partei zur angemessenen Fristverlängerung und auf Haftungsentlastung berechtigt; zur höheren Gewalt gehören insbesondere Blitzschlag, Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, Krieg, Mobilisierung oder die der VACOallgemeine Wehrpflicht, Aufruhr oder Krawalle, Anordnungen, Beschlagnahmen, Währungsbeschränkungen, öffentlich-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannrechtliche Verordnungen, Kraftstoffbeschränkungen, allgemeine Knappheit an Transport oder Energie, Streiks, Blockaden, sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig die Partei an dem Streit beteiligt ist, staatliche Maßnahmensowie die durch die vorgenannten Umstände entstehenden mangelhaften Lieferungen oder Lieferverzug seitens der Unterlieferanten. Eine Partei gibt der jeweils anderen Partei unverzüglich schriftliche Mitteilung über den Zeitpunkt, allgemeine Störungen ab dem die Partei von der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Wenn die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung Vertragserfüllung wegen eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger in Ziffer 11.1 genannten Umstands für einen Zeitraum von mehr als drei Monatesechs (6) Monaten verzögert wird, so sind beide Parteien befugtist jede Partei berechtigt, den Vertrag unter Berücksichtigung zu kündigen, und haftet nicht wegen dieser Kündigung für Schadenersatz gegenüber der jeweils anderen Partei. Die Lieferpflicht der Lieferantin hängt von Artikel 4e aufzulösender Einholung und Aufrechterhaltung erforderlicher Ausfuhr-, Einfuhr- und Wiederausfuhrgenehmigungen ab. Sollten diese Genehmigungen ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat Fahrlässigkeit der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten Lieferantin nicht eingeholt werden können oder gültige Genehmigungen ohne Fahrlässigkeit der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllenLieferantin widerrufen werden, so ist erlischt die Lieferpflicht der VACO- Lieferant berechtigtLieferantin und die Lieferantin haftet dem Besteller nicht für damit verbundene Schäden. Der Besteller verpflichtet sich, den bereits gelieferten Teil separat die geltenden Vorschriften einzuhalten und bei der Einholung der Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen für das gekaufte Produkt sowie etwaiger Wiederausfuhrgenehmigungen für dieses Produkt oder eine andere Sache, in Rechnung zu stellendie das gekaufte Produkt integriert wird, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellenerforderlichem Umfang mitzuwirken. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn Kosten einer eventuellen Zertifizierung des Produkts trägt der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatBesteller.
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Höhere Gewalt. a) Neben demUmstände wie höhere Gewalt, was im Gesetz behördliche Maßnahmen und andere Ereignisse, die nicht verhindert, beseitigt oder vermieden werden können, d.h. Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Vertragspartners liegen, gelten als Unmöglichkeit der Leistung, für die der Verkäufer nicht haftet. Höhere Gewalt wird definiert als Materialknappheit auf dem Weltmarkt oder Lieferverzögerungen seitens des Lieferanten. • Wenn die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen aufgrund solcher Umstände schwierig oder unmöglich wird, wird die Verpflichtung für den Zeitraum ausgesetzt, in dem ihre Erfüllung schwierig oder unmöglich ist, vorausgesetzt, die Umstände hätten nicht verhindert, beseitigt oder vermieden werden können. Diese Umstände entbinden die Vertragspartei von der Erfüllung und der Schadensersatzpflicht für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen während dieses Zeitraums. • Die Partei, die sich auf die Unmöglichkeit der Leistung beruft, muss das Vorliegen solcher Umstände, die ihre Haftung ausschließen, beweisen und die andere Partei benachrichtigen, sobald sie von dem Vorliegen solcher Umstände Kenntnis erlangt. Ebenso muss die Vertragspartei die andere Vertragspartei über das Ende der Umstände, die zur Unmöglichkeit der Leistung geführt haben, informieren. Wird die Gegenpartei nicht angemessen und unverzüglich benachrichtigt, ist die Partei, die sich auf die Unmöglichkeit der Leistung beruft, schadenersatzpflichtig. • Die Unmöglichkeit der Erfüllung dieser Bestimmung wird nach dem geltenden Recht und der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltbeurteilt. • Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bei der Leistungserbringung oder für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandensoweit die Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb seiner Kontrolle liegen und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit entstanden sind. Dazu zählen unter anderem die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern Unfähigkeit von Lieferanten, Unterauftragnehmern oder des Verkäufers selbst, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, vorausgesetzt, dass der Verkäufer dem Käufer unverzüglich eine schriftliche Mitteilung mit allen Einzelheiten des Vorfalls und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen warden Gründen dafür zukommen lässt. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt Die Liefertermine werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewaltdurch das Auftreten solcher Gründe verlorene Zeit verlängert, sofern die Vertragsparteien weiterhin ein Interesse daran haben. Dauert die höhere Gewalt länger als drei MonateCONDIȚII GENERALE DE VÂNZARE ȘI DE PLATĂ
1. VALIDITATEA CONDIȚIILOR: • Următoarele condiții se aplică fiecărei vânzări sau furnizări de produse sau servicii ale vânzătorului INO Brežice d.o.o. (denumit în continuare „vânzătorul”). • Modificările acestor condiții sunt valabile numai dacă sunt confirmate în scris de către vânzător. • Modificările convenite ale anumitor puncte prevăzute în Condițiile generale de vânzare și de plată nu afectează validitatea celorlalte dispoziții. • Se presupune că, so sind beide Parteien befugtprin plasarea comenzii, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösencumpărătorul a acceptat Condițiile generale de vânzare și de plată, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seincare sunt disponibile publicului pe site-ul web al vânzătorului. Orice alt acord se aplică numai dacă este confirmat în scris de către vânzător în ofertă sau contract.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Höhere Gewalt. a) Neben dem1.8.1 Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse, was im Gesetz insbe- sondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Blitzschlag, Verfügungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Störungen der Energie- und in Rohstoffversorgung, Ressourcenknapp- heit, außergewöhnliche Verkehrs- und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden, die nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruhen, nicht oder nicht rechtzeitige Liefe- rung durch Vorlieferanten sowie sonstige unverschuldete Betriebsstörungen, befreien Unterbichler für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.
1.8.2 Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei Unterlieferanten ein- treten.
1.8.3 Ist es während der Rechtsprechung unter Vertragsdauer ein oder mehrmals zu Vorkommnissen höherer Gewalt gekommen, ist Unterbichler berechtigt, die Dauer des Vertrags um ei- nen Zeitraum zu verlängern, der der kumulativen Anzahl der Tage entspricht, an denen während der ursprünglichen Laufzeit höhere Gewalt fällt, werden unter vorgekommen ist.
1.8.4 Wenn Unterbichler aufgrund höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die den Kunden nicht mit einem Produkt aus der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben normalen Zulieferquelle beliefern kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant Unterbichler berechtigt, den Kunden über eine andere Quelle zu beliefern. Dabei können alle zusätzlich anfallenden begründeten Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Kunde benachrichtigt Unterbichler schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklärenoder in Textform, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die dass das Produkt während der Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltnicht benötigt wird.
1.8.5 Wenn Unterbichler das Produkt nicht liefern kann, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant Kunde berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat die Lagertanks für Gas zu verwenden, das von einer anderen Quelle eingekauft wurde, bis Unterbichler die Lieferungen wiederaufnehmen kann, vorausgesetzt, der Kunde in- formiert Unterbichler über ein solches Vorgehen schriftlich oder in Rechnung zu stellenTextform im Voraus. Unterbichler übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit einer solchen Liefe- rung, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendungder Kunde stellt Unterbichler von allen Ansprüchen, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatKosten, Ausgaben und Verbindlichkeiten frei, die sich aus einer solchen Lieferung ergeben können.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben demHöhere Gewalt" ist ein unabwendbares Ereignis (z.B. Naturkatastrophe, was im Gesetz Ausbruch von Krankheiten und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltSeu- chen, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenschwerwiegende Unruhen, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern Krieg oder Terrorismus), das nach menschlicher Einsicht und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig Erfahrung un- vorhersehbar ist, staatliche Maßnahmenmit wirtschaftlich angemessenen Mitteln und durch äußerste Sorgfalt nicht vermieden oder unschädlich gemacht werden kann und durch welches eine Vertragspartei an der Erbringung der vertraglichen Leistungen gehindert wird. Soweit ein Ereignis aus der Sphäre einer Vertragspartei stammt, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere stellt dieses kein Ereignis Höherer Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) dar. Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Höherer Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen Vertragspflichten, soweit sie von dem betreffenden Ereignis berührt wer- den, so lange ausgesetzt, wie die Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund dieser Situation andauert, vorausge- setzt, eine der Vertragsparteien teilt dies der anderen Vertragspartei ohne schuldhaftes Zögern nach Eintreten der Höheren Gewalt mit. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, seine durch die Höhere Gewalt bedingten Aufwendungen so gering wie möglich zu halten und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich diese zu doku- mentieren. Wird die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Leistungserbringung durch Höhere Gewalt länger dauerhaft unmöglich oder dauert das Ereignis Höherer Gewalt mehr als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, Vertragsparteien ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant weitere Fristsetzung zur Kündigung des Ver- trages berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine AnwendungKündigungsrechte der Auftraggeberin aus Ziffer 5.3bleiben hiervon unberührt. Im Fall der Unterbrechung oder Kündigung aufgrund Höherer Gewalt sind die erbrachten Leistungen sowie alle nachgewiesenen, notwendigen und unvermeidbaren Aufwendungen des Auftragnehmers nach Vertrags- preisen abzurechnen. Die Auftraggeberin kann den Ersatz von Aufwendungen nach dieser Vorschrift verwei- gern, wenn der bereits gelieferte Teil bzwAuftragnehmer seine Aufwendungen und seine Maßnahmen zur Minderung dieser nicht aus- reichend oder ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes verspätet gegenüber der Auftraggeberin nachweist oder dokumentiert. Ein Ersatz von Aufwendungen, die nach Ablauf von drei Monaten nach Beginn der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatUnter- brechung anfallen, ist ausgeschlossen. Wird die Tätigkeit mit Zustimmung der Auftraggeberin aufgrund Höherer Gewalt an einem anderen Ort als dem Einsatzort fortgesetzt, wird der vertraglich vereinbarte Honorarsatz weitergezahlt. Die sonstigen Vergütungs- positionen werden für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten in der vertraglich vereinbarten Höhe weiterge- zahlt, soweit sie nicht erspart werden oder ersparbar sind oder die Ressourcen anderweitig eingesetzt werden.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem13.1. Als Unmöglichkeit der Erfüllung, was im Gesetz für welche der Verkäufer nicht verantwortlich ist, zählen Umstände wie höhere Gewalt, Maßnahmen von Staatsbehörden und sonstige Ereignisse, welche nicht verhindert, aufgehoben oder vermieden werden können, d.h. Umstände, auf welche die Vertragspartei keine Einflussmöglichkeit hat. Die Nichtverfügbarkeit von Blech und Mineralwolle am Weltmarkt oder die Verspätung des Lieferanten gelten als höhere Gewalt.
13.2. Wenn die Erfüllung von Vertragspflichten aufgrund solcher Umstände erschwert oder unmöglich gemacht wird, wird die Vertragspflicht für die Zeit aufgehoben, in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltdie Erfüllung erschwert oder unmöglich ist, falls die entstandenen Umstände nicht verhindert, aufgehoben oder vermieden werden unter können. Solche Umstände befreien die Vertragspartei von der Erfüllung von Vertragspflichten sowie Schadenersatzpflicht während der Dauer der Ereignisse höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenwegen Nichterfüllung von Vertragspflichten.
13.3. Diejenige Vertragspartei, die die ordnungsgemäße Unfähigkeit der Erfüllung einer Verpflichtung verhindern geltend macht, hat das Bestehen von solchen Umständen, die ihre Verantwortung ausschließen, zu beweisen und auf darüber umgehend und zuverlässig die Gegenpartei zu informieren, sobald sie von der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannEntstehung solcher Umstände Kenntnis erlangt. Auf dieselbe Art und Weise hat die Partei die Gegenpartei über die Beendigung von solchen Umständen, unabhängig davondie die Unfähigkeit der Erfüllung verursacht haben, ob zu informieren. Wenn die Gegenpartei nicht entsprechend und unverzüglich informiert wird, ist die Partei, die die Unfähigkeit der Erfüllung geltend macht, für den entstandenen Schaden schadenersatzpflichtig.
13.4. Die Unfähigkeit der Erfüllung nach dieser Umstand Bestimmung wird im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung und Gerichtspraxis beurteilt.
13.5. Wenn die Umstände länger als 6 Monate dauern, vereinbaren der Verkäufer und der Käufer die Änderung oder Aufhebung des Vertrags oder Auftrags.
13.6. Der Verkäufer ist für die Verzögerungen bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungender Erfüllung oder Nichterfüllung von Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nicht verantwortlich, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen wenn die Verzögerung bei Zulieferern der Erfüllung oder sonstigen Dritten, Nichterfüllung Folge von denen der VACO-Lieferant abhängig Ursachen außerhalb seiner Kontrolle ist, staatliche Maßnahmenund wenn es zu ihr ohne Schuld oder Fahrlässigkeit kommt, allgemeine Störungen einschließlich, aber ohne Einschränkungen, der Energieversorgung Unfähigkeit von Lieferanten, Vorlieferanten oder Spediteure oder des Verkäufers, ihre Pflichten nach dieser Vereinbarung zu erfüllen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer dem Käufer eine sofortige schriftliche Mitteilung mit allen Details und allgemeine TransportschwierigkeitenGründen übermittelt. Das Datum der Erfüllung der Vertragspflichten wird um den Zeitraum verlängert, der wegen der Entstehung solcher Gründe verloren wurde, sofern die Vertragsparteien ihr Interesse daran bekunden.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. Mit der AUSNAHME von Zahlungsverpflichtungen haften die Vertragsparteien gegenseitig nicht, wenn sie durch HÖHERE GEWALT an der Wahrnehmung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert werden. „HÖHERE GEWALT“ bezeichnet unvorhersehbare Ereignisse bzw. Ereignisse, die sich dem zumutbaren Einflussbereich einer vertragsbrüchigen Vertragspartei entziehen, wie beispielsweise: (a) Neben demdie verzögerte oder nicht erfolgte Ausstellung von Exportlizenzen, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltoder die Aussetzung oder Annullierung bestehender Lizenzen, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandensofern diese nicht durch den vertragsbrüchigen Partner zu vertreten ist; (b) Embargos, Blockaden, Beschlagnahmungen oder Einfrierung von Vermögenswerten bzw. sonstige Handlungen oder Maßnahmen staatlicher Stellen, die eine Vertragspartei an der Ausübung seiner vertraglichen Pflichten hindern, sofern diese nicht durch den vertragsbrüchigen Partner zu vertreten ist; (c) Feuer, Erdbeben, Hochwasser, Unwetter, Stürme, Wirbelstürme, extreme Wetterverhältnisse oder sonstige unabwendbare Ereignisse; (d) Quarantäne oder regionale medizinische Krisen; (e) Arbeitskampf und Aussperrungen; und (f) Unruhen, Aufruhr, ziviler Ungehorsam, Landfriedensbruch, bewaffnete Konflikte, terroristische Anschläge oder kriegerische Handlungen (unabhängig von einer möglichen Kriegserklärung), sowie die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die drohende Gefahr der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannvorstehend beschriebenen Faktoren, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen warwenn eine solche Bedrohung nachvollziehbar zu Personen- oder Sachschäden führen könnte. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen Die vorstehende Regelung gilt auch für das Eintreten von Fällen HÖHERER GEWALT bei Zulieferern oder sonstigen DrittenSublieferanten des VERKÄUFERS. Wo HÖHERE GEWALT zu Verzögerungen führt, von denen verschiebt sich die Frist zur Erfüllung der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen entsprechenden vertraglichen Pflichten um den Zeitraum der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen HÖHEREN GEWALT bzw. nach Maßgabe einer individuellen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Liegt zum Zeitpunkt des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei MonateEintritts HÖHERER GEWALT bereits eine Leistungsverzögerung vor, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinhat die Verantwortung der vertragsbrüchigen Vertragspartei für eine etwaige Verzögerung während des Eintritts HÖHERER GEWALT keine Wirkung mehr.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Höhere Gewalt. a) Neben dem14.1 Ungeachtet der anderen Bestimmung des Vertrages haftet der Verkäufer nicht gegenüber dem Käufer und verletzt keine vertraglichen Pflichten durch Verzögerungen bei der Leistungserbringung oder durch Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, was im Gesetz und in wenn die Verzögerung oder die Nichterfüllung auf ein Ereignis zurückzuführen sind, das auf Umständen außerhalb der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltKontrolle des Verkäufers beruht, werden unter das aufgrund seiner Art nicht für den Verkäufer vorhersehbar war oder, falls es vorhersehbar war, unvermeidbar war, einschließlich aber nicht ausschließlich höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenGewalt, widriger Witterungsbedin- gungen, Straßensperrungen, Unfälle, Blockierungen oder anderer Umstände, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern öffentlichen Verkehrsnetze nachteilig beeinflussen (einschließlich, aber nicht ausschließlich Straßennetze), Unterbrechung oder Ausfall beliebiger Versorgungs- dienste oder des Internets, Feuer, Krieg, Terroranschläge, Aufstände, Unruhen, Ausschreitungen, Sabotage, Arbeitskonflikte, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Brennstoffknappheit, Rohstoffknappheit, Nichterfüllung durch Lieferanten oder Subunternehmer und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig staatliche Maßnahmen (ein „Ereignis höherer Gewalt")
14.2 Sobald dies nach dem Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt möglich ist, staatliche Maßnahmenhat der Verkäufer den Käufer über Art und Umfang dieses Ereignisses höherer Gewalt in Kenntnis zu setzen und alle angemessenen Anstrengungen zu unter- nehmen, allgemeine Störungen um deren Ursachen zu beseitigen, und die Leistungserbringung gemäß des Vertrages so bald wie möglich wieder aufzunehmen. Sollten diese Umstände dem Verkäufer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder selbige unmög- lich machen, und sollte das Hindernis nicht nur vorübergehend bestehen, ist der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berech- tigt. Im Falle vorübergehender Hindernisse wird der Liefertermin um den Zeitraum des Hindernisses zuzüglich einer ange- messenen Wiederaufnahmefrist verschoben. Wenn von andauernder höherer Gewalt ist dem Käufer nicht vernünftigerweise erwartet werden kann, das durch die Verzögerungen verursachte neue Lieferdatum zu akzeptieren, kann der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne Käufer durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinVerkäufer vom Vertrag zurücktreten.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Standard Terms and Conditions
Höhere Gewalt. a) Neben dem22.1 Ist die Nichterfüllung der Verpflichtungen seitens einer Partei auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen, was gilt diese in diesem Maß nicht als Nichterfüllung im Gesetz Rahmen des VERTRAGS und erlaubt, sofern möglich, die Verlängerungen der vertraglichen Fristen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien. Als Ereignis höherer Gewalt gilt ein Vorfall oder eine Handlung, die vom Willen und/oder der Kontrolle der Parteien unabhängig ist und nicht auf deren Nichterfüllung, unerlaubten Handlungen, fahrlässigem Verhalten oder Unterlassungen basiert und die fristgerechte/genaue Erfüllung der den Parteien aus dem VERTRAG erwachsenden Verpflichtungen unmöglich macht. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit gelten zum Beispiel als höhere Gewalt: - Kriege, Krawalle, Invasionen und Bürgerkriege; - Ausschreitungen und nicht den Parteien zuzuschreibende Besetzungen von Bereichen, in denen die Leistungen des Auftragnehmers ausgeführt werden müssen; - Streiks auf gesamtstaatlicher Ebene oder Generalstreiks der Branche, in welcher der Auftragnehmer tätig ist, Aussperrungen, Sabotageakte oder Streikhandlungen; - Nichtverfügbarkeit der von den Leistungen betroffenen Bereiche aus nicht den Parteien zuzuschreibenden Gründen; - Beschlagnahmen oder Konfiskationen oder gerichtlich angeordnete Verbote, die nicht von den Parteien verschuldet wurden; - Alle anderen Anordnungen seitens gerichtlicher oder sonstiger Behörden, öffentlichen oder privaten Einrichtungen, welche die Abwicklung der Leistungen verhindern oder einschränken; - Naturkatastrophen, Brände, Erdbeben, Überschwemmungen, schwere Unfälle auf Verkehrswegen und in Bezug auf Transportmittel; - Außerordentliche schlechte Witterungsbedingungen, aufgrund derer die Sicherheit des beteiligten Personals und der Rechtsprechung unter höhere eingesetzten Maschinen nicht gewährleistet werden kann.
22.2 Bei Eintreten eines Ereignisses der höheren Gewalt fälltinformiert die betroffene Partei unverzüglich und in jedem Fall spätestens bei Beendigung der Ursache, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenwelche die Kommunikation verhindert, die andere Partei schriftlich über dieses Ereignis. Der Grund für die ordnungsgemäße Verzögerung oder Unterbrechung der Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannvertraglichen Verpflichtungen muss so schnell wie möglich von der betroffenen Partei behoben werden, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig wenn dies in einem vernünftigen Maß machbar ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen und alle vertragsgegenständlichen Tätigkeiten müssen so schnell wie möglich wiederaufgenommen werden. Die Art und Dauer des Ereignisses der Energieversorgung höheren Gewalt müssen möglichst von zuständigen Stellen und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn Behörden bescheinigt und in jedem Fall der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu anderen Partei mitgeteilt werden.
d) Für die Dauer 22.3 Während des Zeitraums, in dem das Ereignis der vorübergehenden höheren Gewalt werden vorliegt, ist die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich ausgesetzt. Die Partei, der es aufgrund von höherer Gewalt unmöglich ist, ihre Leistungen auszuführen, muss die Lieferfrist andere Partei in jeder möglichen Weise unterstützen, um die Dauer schädlichen Folgen des Ereignisses der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert Gewalt auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
22.4 Nach Beendigung der Ursache für die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide vereinbaren die Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seindie neuen Vertragsfristen für die Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen und ggf. eine neue Frist für die Fertigstellung der Leistungen.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten 22.5 Dauert das Ereignis der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltfür einen Zeitraum von mehr als hundert Tagen an, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise und ist es erwiesenermaßen unmöglich, den Vertragsgegenstand zu erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatkann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
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Höhere Gewalt. a) Neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant Kabelwerk Eupen AG kann sich auch dann bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auf höhere Gewalt berufen. Die Verpflichtungen von Kabelwerk Eupen AG werden ipso jure und ohne Entschädigung aufgehoben, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die falls höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten die normale Erfüllung behindert. Der Begriff der höheren Gewalt bereits erstreckt sich auf die folgenden Fälle, wobei diese Liste nicht erschöpfend ist und nur als Anhaltspunkt dient: - Naturkatastrophen, Explosionen, Überschwemmungen, Stürme, Brände oder Unfälle, Kriege oder Kriegsrisiken, Aufruhr, Terror- oder Sabotageakte, Aufstände, zivile Unruhen oder Beschlagnahmen, Streiks, Epidemien, Aussperrungen oder andere soziale Unruhen oder Arbeitskonflikte, Handlungen, Beschränkungen, Verordnungen, Dekrete, Verbote oder Mehrfachmaßnahmen, die von öffentlichen, parlamentarischen oder lokalen Behörden ergriffen werden, Einfuhr- und Ausfuhrregelungen oder Embargos, Betriebsstörungen oder - unterbrechungen. - Ein allgemeiner Rohstoff- oder Energiemangel, jede Unterbrechung der Strom- oder Kraftstoffversorgung, jedes andere Transportproblem sowie jede andere Störung, die sich der angemessenen Kontrolle der Kabelwerk Eupen AG entzieht und nicht auf Fahrlässigkeit oder offenkundiges Fehlverhalten dieser zurückzuführen ist, ein wesentliches Hindernis für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen darstellt und ihre Erfüllung unmöglich oder geschäftlich nicht praktikabel macht. - Jedes Ereignis höherer Gewalt befreit die Kabelwerk Eupen AG von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, solange und soweit das Ereignis höherer Gewalt die Erfüllung der Verpflichtungen ganz oder teilweise erfülltverhindert oder behindert. Kabelwerk Eupen AG haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Käufer als Folge der Verzögerung oder kann er seine Unfähigkeit der Kabelwerk Eupen AG, ihre Verpflichtungen nur teilweise aus diesem Vertrag zu erfüllen, entstehen, sofern diese Verzögerungen und/oder Unfähigkeiten auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen sind; dieser Haftungsausschluss gilt für die Dauer dieses Ereignisses. Ein Ereignis höherer Gewalt hat zur Folge, dass sich die Vertragsfristen um die gleiche Dauer verlängern wie das Ereignis höherer Gewalt, wobei die Frist um eine angemessene Wiederanlaufzeit verlängert wird. Kabelwerk Eupen AG informiert den Käufer so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits rasch wie möglich über ein Ereignis höherer Gewalt und teilt ihm die angemessen vorhersehbare Dauer des Ereignisses mit. Der Käufer darf sich in keiner Weise seiner Zahlungsverpflichtung für die gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatProdukte aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt entziehen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben demHöhere Gewalt, was im Gesetz Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und in sonstige unvorhersehbare, unab-
2. Werden die Waren von dem Auftraggeber mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, ist der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltAuftraggeber verpflichtet, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandendem Auftragnehmer anteilig Miteigentum zu übertragen, soweit die Hauptsache ihm gehört. Veräußert der Auftraggeber die gelieferte Xxxx bestimmungsge- mäß weiter, tritt er hiermit schon jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Auftragneh- mer bis zur völligen Tilgung aller dessen Forderungen ab.
3. Aus begründetem Anlass ist der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers verpflichtet, die Ab- tretung den Drittkäufern bekannt zu geben und dem Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
4. Der Auftragnehmer wird die von ihm gehaltenen Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 10% übersteigt.
XIII. Pflichten des Auftraggebers und des Auftrag- nehmers, Mietbedingungen
1. Soweit der zwischen Auftraggeber und Auftrag- nehmer geschlossene Vertrag als Mietvertrag zu beurteilen ist, und / oder mietvertragliche Elemente enthält und / oder jedenfalls auch die Überlassung von Geräten oder Leistungen für eine Veranstaltung geschuldet sind, gelten vorrangig die nachfolgenden besonderen Regelungen. VII Ziffer 2 dieser Bedingun- gen gilt ausdrücklich auch für diese Verträge.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Ge- räte des Auftragnehmers, die ihm überlassen werden oder auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kanner faktisch Zugriff hat, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen warschonend und fachgerecht zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln (insbes. Bedienungsanleitung) einzuhalten. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungeneiner Beschädigung der Geräte hat der Auftraggeber diese Beschädigung unabhängig von ihrer Schwere unver- züglich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Der Auftrag- nehmer hat die Geräte in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung in dem er sie erhalten hat. Soweit wendbare und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der schwerwiegende Ereignisse befreien die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für Vertragspartner für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen Störung und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeit- punkt eintreten, in dem sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat betroffene Vertrags- partner in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellenVerzug befindet. Die vorstehende Bestimmung findet keine AnwendungVertragspartner sind verpflichtet, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatim Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
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Samples: Liefer Und Auftragsbedingungen
Höhere Gewalt. a13.1 Eine Partei wird von ihren vertraglichen Pflichten unter dem Speichervertrag entbunden, soweit und solange die Erfüllung dieser aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist und vernünftigerweise nicht erwartet werden kann. Die andere Partei ist ebenfalls von ihren vertraglichen Pflichten befreit, soweit und solange die eine Partei aufgrund der höheren Gewalt an der Durchführung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert wird.
13.2 Höhere Gewalt bedeutet ein Ereignis, das außerhalb der vernünftigerweise zu erwartenden Kontrolle der betroffenen Partei liegt und das, sogar mit Anwendung aller angemessenen und vernünftigen Sorgfalt und technischen und wirtschaftlichen Mitteln, nicht rechtzeitig vorhergesehen und vermieden werden kann. Dies beinhaltet unter anderem Katastrophen, terroristische Attacken, Naturkatastrophen, Stromausfälle, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen oder des angrenzenden Gasnetzes, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, gesetzliche Bestimmungen oder öffentliche-rechtliche Rechtsakte oder Maßnahmen (gleich, ob rechtmäßig oder nicht). Kein Fall höherer Gewalt sind finanzielle Engpässe oder Zahlungsunfähigkeit.
13.3 Soweit eine Partei die Einrichtungen eines Dritten nutzt, um ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen, stellt ein Ereignis höherer Gewalt in Bezug auf diese Einrichtungen höhere Gewalt gemäß diesem Artikel 13 (Höhere Gewalt) Neben dem, was im Gesetz und dar.
13.4 Wenn Storengy aufgrund höherer Gewalt nicht in der Rechtsprechung Lage ist, ihre Verpflichtungen unter höhere Gewalt fälltdem Speichervertrag zu erfüllen, werden unter wird Storengy, soweit es in ihrer Möglichkeit steht und wo es notwendig ist, die Nutzung von Speicherprodukten in der folgenden Reihenfolge einschränken:
(i) unterbrechbare Speicherprodukte, (ii) feste Speicherprodukte. Der Verlust von Arbeitsgasvolumen und/oder Speicherleistung und/oder gelieferten Mengen an Gas infolge von höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenwird anteilig dem Arbeitsgaskonto eines jeden Speicherkunden zugerechnet, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die 14 / 32 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE SPEICHERUNG VON GAS vom 24.06.2016 nach dem Verhältnis des vertraglich vereinbarten Arbeitsgasvolumens und/oder der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern Speicherleistung und/oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitengelieferten Mengen an Gas des Speicherkunden zu dem gesamten in diesem Speicher kontrahierten Arbeitsgasvolumen und/oder Speicherleistung und/oder gelieferten Mengen an Gas.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere 13.5 Die von der höheren Gewalt berufenbetroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen und diese über die genauen Gründe und die zu erwartende Dauer des Vorfalls zu informieren. Die betroffene Partei hat dafür zu sorgen, wenn der dass unter Einsatz aller technisch möglichen und wirtschaftlich vernünftigen Mittel die (weitere) Bedingungen für die Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu Speichervertrags unverzüglich wiederhergestellt werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren 13.6 Wenn eine Partei aufgrund höherer Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen für einen Zeitraum von 24 aufeinanderfolgenden Monaten nach dem Anfangsdatum eines solchen Ereignisses von ihren wesentlichen Verpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monateihrer Haftung unter dem Speichervertrag befreit ist, so sind haben beide Parteien befugtdas Recht, den Vertrag Speichervertrag durch Mitteilung an die entsprechende andere Partei zu kündigen, soweit die Erbringung der wesentlichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern Speichervertrag nicht schon vollständig und in Rechnung zu stellendauerhaft wiederhergestellt wurde. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatKündigung tritt mit ihrem Zugang in Kraft.
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Samples: Gas Storage Agreement
Höhere Gewalt. a) Neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter 11.1 Wenn Kenter durch höhere Gewalt fälltdaran gehindert wird, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenden Vertrag vollständig oder teilweise zu erfül- len, ist Kenter berechtigt, die Erfüllung des Vertrags während eines Zeitraums von höchstens sechs (6) Monaten auszusetzen, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Ersatz von Schäden oder Kosten hat. Alle bis dahin von Kenter aufgewendeten Kosten, die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung aufgrund des Vertrags zu erklärenersetzen sind, ohne schadenersatzpflichtig zu werdenwerden umgehend fällig.
d11.2 Höhere Gewalt im Sinne von Artikel 11.1 ist ein au- ßergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlun- Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00 Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00 IBAN: DE30 0000 0000 0000 0000 xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx gen dritter (betriebsfremder) Für Personen herbeige- führtes und nach menschlicher Einsicht und Erfah- rungen unvorhersehbares Ereignis, das mit wirt- schaftlich erträglichen Mitteln auch nach den Um- ständen durch äußerste, vernünftigerweise zu er- wartende Sorgfalt nicht verhütet werden kann und das auch nicht im Hinblick auf reine Häufigkeit in Kauf genommen werden muss Höhere Gewalt liegt insbesondere in den folgenden Situationen vor:
a. Streiks und alle sonstigen Umstände, durch die Dauer Kenter ihre Mitarbeiter vollstän- dig oder zu einem wesentlichen Teil nicht einsetzen kann und
b. alle Umstände, u.a. (nicht erschöpfend) Verzögerung oder Nichterfüllung decken- der vorübergehenden höheren Gewalt werden Bestellungen seitens Lieferanten und/oder Spediteuren von Kenter, Import- oder Handelsbeschränkungen, Feuer, Verkehrsprobleme und Hackerangriffe, wodurch Kenter nicht (rechtzeitig) über für die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Vertragserfüllung benötigten Materia- lien oder Ersatzteile verfügen kann.
11.3 Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monatesechs (6) Mo- nate an, so sind beide Parteien befugtder Auftraggeber und Kenter zur Been- digung des Vertrags berechtigt. Der Auftraggeber ist aber weiterhin verpflichtet, eine Vergütung für den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösenTeil des Vertrags zu zahlen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatvon Kenter erfüllt wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle des Eintretens von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigttragen die PARTEIEN keine Verantwortung dafür, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) wenn sie ihren Verpflichtungen aus einem AUFTRAG nur verzögert oder gar nicht nachkommen können. Für die Dauer Zwecke dieser AGB Verkauf bedeutet höhere Gewalt die Verzögerung oder Unmöglichkeit der vorübergehenden höheren Leis- tungserbringung, soweit dies unmittelbar und ausschließlich auf Ereignisse zurückzuführen ist, die durch äußere Zwänge, unvorhersehbar, unvermeidbar, außerhalb der Kontrolle der betroffenen PARTEI und ohne deren Schuld oder Fahrlässigkeit eintreten. Höhere Gewalt werden kann insbesondere die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung folgenden Ereignisse oder Umstände umfassen: – Krieg, Feindseligkeiten, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde; – Rebellion, Terrorismus, Revolution, Aufstand, militärische oder widerrechtliche Machtübernahme, Bürgerkrieg; – Aufruhr, Unruhen, Ausschreitungen, Streik oder Aussperrung durch Personen, die nicht zu den Mitarbeitern der betroffenen PARTEI gehören; – Munition, Sprengstoffe, ionisierende Strahlung oder radioaktive Verseuchung, soweit sie nicht auf den Gebrauch von Munition, Sprengstoffen, Strahlung oder radioaktivem Material durch Yokogawa oder den KUNDEN zurückzuführen ist; – Naturkatastrophen wie Überflutungen, Erdbeben, Orkane, Wirbelstürme oder vulkanische Aktivität. Sollte eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich der vorstehenden Ereignisse oder einer der vorstehenden Umstände eintreten, unter- richten die Lieferfrist um PARTEIEN unverzüglich die Dauer jeweils andere PARTEI schriftlich von der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert Verzögerung oder der Unmöglichkeit; sollte die höhere Einwirkung höherer Gewalt länger als drei Monatesechzig (60) Tage andauern, so sind beide Parteien befugthat jede der PARTEIEN das Recht, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösenAUFTRAG ohne Haftung gegenüber der anderen PARTEI zu kündigen. Wird der AUFTRAG gekündigt, ohne gegenüber sendet Yokogawa in ihrem Besitz befindliche Güter des KUNDEN zurück oder bewahrt diese auf Kosten und Gefahr des KUNDEN ab dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Kündigungsdatum des AUFTRAGS auf. Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten Yokogawa zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, einen Teil ihrer Verpflichtungen erfüllt oder kann er seine Yokogawa nur einen Teil ihrer Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant Yokogawa berechtigt, den bereits gelieferten erfüllten und/oder zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise wodurch die entsprechende Zah- lung durch den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatKUNDEN fällig wird.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. a35.1 Jeder Verzug sowie jede Nichterfüllung/Schlechtleistung einer Partei bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hat diese nicht zu vertreten, soweit und bis zu dem Umfang, zu dem die Partei gerade aufgrund von Ereignissen oder Umständen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereiches liegen und ohne vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt zu haben, nicht in der Lage war zu leisten, wie z.B.: höhere Gewalt mit Ausnahme solcher, die in Artikel 35.2 genannt sind; staatliche Beschränkungen und Verbote; Embargos; Feuer; Explosionen; Naturkatastrophen; Ausschreitungen; Kriege; Sabotage; Stromausfälle, oder gerichtliche Entscheidungen und Urteile.
35.2 Die Veränderung von Kosten oder die Verfügbarkeit von Materialien oder Komponenten oder Dienstleistungen aufgrund der Marktbedingungen, Maßnahmen von Lieferanten, Arbeitsunterbrechungen (wie Aussperrungen, Streiks oder das bewusste Verlangsamen des Arbeitstempos) Neben demoder Vertragsstreitigkeiten befreien den Lieferanten nicht von der Haftung. Der Lieferant trägt insoweit dieses Risiko.
35.3 Unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses oder des Umstandes wird die von der höheren Gewalt betroffene Partei die andere Partei schriftlich und mit einer Beschreibung des Ereignisses/Umstandes davon in Kenntnis setzen, was und wird die voraussichtliche Dauer des Verzuges oder der Nichtleistung/Schlechtleistung, und den Zeitpunkt zu dem der Verzug oder die Nichtleistung/Schlechtleistung beendet ist, zusichern.
35.4 Während des Verzuges oder der Nichtleistung/Schlechtleistung des Lieferanten hat der Käufer die Xxxx, auf Kosten des Lieferanten:
(i) Lieferartikel von anderer Seite zu erwerben und seine Bestellungen beim Lieferanten in diesem Umfang, ohne Haftung jedweder Art oder Zahlung irgendeines Schadensersatzes gegenüber dem Lieferanten, zu reduzieren;
(ii) vom Lieferanten zu verlangen, an den Käufer auf Kosten des Käufers alle fertigen Produkte, Halbfertigware und Teile und Materialien, die produziert oder für die Arbeit nach dem Vertrag erworben wurden, zu liefern; oder
(iii) den Lieferanten zu verpflichten, Lieferartikel von anderer Seite in vom Käufer vorgegebener Menge und Zeit, zu dem im Gesetz und in Vertrag festgesetzten Preis bereitzustellen.
35.5 Sofern der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltKäufer dies verlangt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenwird der Lieferant innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Anfrage des Käufers, ausreichende Zusicherungen liefern, dass die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die Frist von dreißig (30) Kalendertagen nicht überschritten wird. Sollte der VACO-Verzug länger als dreißig (30) Kalendertage andauern oder sichert der Lieferant keinen Einfluss ausüben kannnicht ausreichend zu, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, dass der Verzug innerhalb von denen der VACO-Lieferant abhängig dreißig (30) Kalendertagen beendet ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen hat der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugtKäufer das Recht, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulöseninsgesamt oder teilweise, nach schriftlicher Anzeige, ohne Haftung jedweder Art gegenüber dem Vertragspartner Lieferanten und ohne Zahlung jedweden Schadensersatzes zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellenkündigen. Die vorstehende Bestimmung findet keine AnwendungKündigung wird zu dem Tage wirksam, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatim Kündigungsschreiben angegeben ist, jedoch frühestens mit Zugang.
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Samples: Allgemeine Einkaufs Bedingungen
Höhere Gewalt. Als Fälle höherer Gewalt gelten ausschließlich:
(a) Neben demKrieg, was Aufstand, Unruhen, Aufruhr, Terrorakt;
(b) Sanktionen, landesweite Streiks, Aussperrungen von Arbeitnehmern und andere Arbeitskampfmaßnahmen in ganz Österreich;
(c) Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Sturm und andere, vergleichbare Elementarereignisse sowie Wetterbedingungen, die nach den offiziellen meteorologischen Aufzeichnungen der der Baustelle nächst gelegenen Messstation seltener als das 100-jährige Ereignis zu dieser Jahreszeit sind;
(d) das Auftreten ionisierender Strahlung oder radioaktiver Kontamination auf der Baustelle, es sei denn, dies ist auf Tätigkeiten des AN zurückzuführen;
(e) Zwingendes Recht oder andere verbindliche Maßnahmen der Gesetzgebung oder Verwaltung zur Bekämpfung der Ausbreitung einer Epidemie ausgenommen COVID-19, („Epidemische Maßnahmen“), die nach dem Tag der Unterfertigung dieses Vertrages durch beide Parteien eingeführt oder abgeändert werden, wenn dies zu folgenden Maßnahmen führt:
i. vollständiges Arbeitsverbots auf der Baustelle für zumindest 14 Tage; oder
ii. wenn zwei oder mehr Lieferanten des AN für Komponenten oder Baustoffe eine Lieferverzögerung von mehr als 30 Tagen verursachen und der AN nicht mit angemessenen Anstrengungen (d.h. mehr als 30% höheren Kosten gegenüber dem ursprünglichen Liefervertrag) die jeweiligen Komponenten oder Baustoffe nicht von anderen Lieferanten rechtzeitig ersetzen kann (nachgewiesen durch zumindest 4 schriftliche Ablehnungen namhafter Lieferanten) und;
iii. wenn sich diese nach Vertragsunterzeichnung durch die Parteien erlassenen epidemischen Maßnahmen nachteiliger auf die Bau- und Lieferarbeiten auswirken, als dies durch die bis zur Vertragsunterzeichnung durch die Parteien bereits in Kraft gewesenen epidemischen Maßnahmen, insbesondere verschärfte Hygienemaßnahmen auf der Baustelle, der Fall war. Es wird vereinbart, dass jegliche künftige Änderung der Rechtslage, sei es durch generelle oder individuelle Rechtsakte, im Gesetz und in Zusammenhang mit der Rechtsprechung unter COVID-19-Pandemie den AN keinesfalls von seinen vertraglichen Pflichten befreit. Eines der oben genannten Ereignisse soll jedoch nur dann als höhere Gewalt fälltgelten, wenn es • bei Vertragsschluss für die betroffene Partei unvorhersehbar war • außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei ist; • nicht mit zumutbaren Anstrengungen der Partei verhindert und nach seinem Auftreten nicht mit zumutbaren Anstrengungen der Parteien abgewendet werden unter konnte; und • der betroffenen Partei die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verunmöglicht. Wird der AN durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im obigen Sinn gehindert, hat er unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen nach Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandender AG dessen Eintritt und Art, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und dessen erwartete Wirkungen auf die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt schriftlich mitzuteilen. Nach der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder ordnungsgemäßen Mitteilung eines Ereignisses höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigtAN solange und soweit von der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten befreit, schriftlich wie deren Erfüllung durch das Ereignis höherer Gewalt verunmöglicht wird – zuzüglich einer angemessenen Frist für die Auflösung unverzügliche Wiederaufnahme seiner Leistungen. Der AN hat sich stets zu bemühen, die Auswirkungen jedes Ereignisses höherer Gewalt zu reduzieren und hat die AG über die von ihm gesetzten Maßnahmen laufend zu informieren. Sobald ihm die Vertragserfüllung nicht mehr durch das Ereignis höherer Gewalt verunmöglicht wird, hat der AN dies der AG unverzüglich und nachweislich mitzuteilen. Der AN hat jene vertraglichen Verpflichtungen, die durch das Ereignis höherer Gewalt nicht beeinträchtigt werden, ordnungsgemäß zu erfüllen. Der AN ist zudem zur Tragung eines allfälligen, durch das Ereignis höherer Gewalt verursachten Verspätungsschadens verpflichtet. Sofern und solange der AG durch ein Ereignis höherer Gewalt die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag unmöglich ist, ist er von der Erfüllung dieser Pflichten befreit. Sofern die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung durch die AG Voraussetzung der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung durch den AN ist, ist auch der AN insofern befreit. Die Parteien tragen ihre im Zusammenhang mit dem Ereignis höherer Gewalt entstandenen Kosten zur Gänze selbst. Dem AN gebührt kein Anspruch auf Anpassung des Entgelts. In Fällen höherer Gewalt steht der AG der Rücktritt vom Vertrag gemäß Punkt 15.1(b) sowie dem AN die Kündigung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werdengemäß Punkt 15.2 zu.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Höhere Gewalt. a) Neben dem5.1 Frecoma ist nicht gehalten, irgendeine Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei einzuhalten, wenn sie aufgrund eines Umstandes daran gehindert wird, der weder von ihr verschuldet wurde noch nach dem Gesetz, einer Rechtshandlung oder den in der Gesellschaft geltenden Auffassungen auf ihre Rechnung geht.
5.2 Als höhere Gewalt verstehen sich in diesen AGB, neben dem was diesbezüglich nach dem Gesetz und der Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder nicht-vorhersehbar, die Frecoma nicht beeinflussen kann, die Frecoma jedoch daran hindern, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich Arbeitskampfmaßnahmen im Gesetz Betrieb von Frecoma oder Drittbetrieben, defekter Maschinen im Betrieb von Frecoma und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt(zurechenbarer) Unzulänglichkei- ten des Spediteurs von Frecoma. Frecoma hat auch das Recht, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufenzu beziehen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand der Vereinbarung verhindert, erst eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Frecoma ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist 5.3 Frecoma kann während der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltdie Verpflichtungen aus der Vereinbarung auf später verschieben. Falls dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, die Vereinbarung aufzuheben, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz an die andere Partei.
5.4 Sofern Frecoma zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung inzwischen zum Teil erfüllt hat oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllennoch wird erfüllen können, so und diesem erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil einen selbständigen Wert zukommt, ist der VACO- Lieferant Frecoma berechtigt, den bereits gelieferten erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflich- tet, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in diese Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendungbezahlen, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatals würde es sich dabei um eine separate Vereinbarung handeln.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben demFür Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Auftragnehmer nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. Insbesondere im Kontext gelten für die Montage bzw. Demontage auch starke Winde als höhere Gewalt, da diese eine Montage bzw. Demontage erheblich verzögern oder gar verhindern können. Bei der Definition von starken Winden gilt die Vorort- Einschätzung des Auftragnehmers bzw. einer vom Auftragnehmer bestimmten Drittperson (z. X. Xxxxxxxxxxxx). Der Auftraggeber hat bei Fällen von höherer Gewalt (insbesondere beim Auftreten von starken Winden), die zu einer Verzögerung der Montage bzw. Demontage führen, die dadurch entstehenden Zusatzkosten vollumfänglich zu tragen. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit der Auftragnehmer auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften Stehende unternehmen, was im Gesetz erforderlich und in zumutbar ist um das Ausmaß der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenFolgen, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert durch die höhere Gewalt länger als drei Monatehervor- gerufen worden sind, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung zu mindern. Die von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltbetroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich mündlich oder schriftlich anzeigen. § 7 Preise und allgemeine Zahlungsbedingungen
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllengelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der Tech Consult und zwar ab Lager, so ist zzgl. der VACO- Lieferant berechtigt, gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Der Kunde trägt die Kosten für die Lieferung und den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn Transport der bereits gelieferte Teil Ware bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatMietgegenstände ab Lager.
3. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben (insbesondere anfallende Grundsteuern) trägt der Kunde. Wird das Mietobjekt durch das zuständige Finanzamt des Auftraggebers zur Grundsteuerveranlagung für Gebäude auf fremden Grund herangezogen, so trägt der Auftraggeber die Steuern, und zwar für die gesamte Zeit der Nutzung.
4. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt § 12 (6) unberührt.
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Höhere Gewalt. a) Neben dem1. Treten Ereignisse ein, was die man im Gesetz Zeitpunkt der Unterschrift des Vertrags nicht voraussehen kann, und die ein Hindernis für den Verkäufer in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltErfüllung seiner Vertragspflichten sind, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenist der Verkäufer berechtigt, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist Erfüllungsfrist um die Dauer Zeit zu verschieben, während der vorübergehenden höheren Gewaltdieses Hindernis dauerte und die Zeit, die für die Erneuerung der normalen Tätigkeit notwendig ist. Dauert Unter diesen Hindernissen versteht man besonders Streik, Krieg, andere Unruhen ähnlichen Charakters, Handels-, Währungs-, Politik- oder andere Maßnahmen des Xxxxxx, Naturkatastrophen wie z.B. Brand, Hochwasser, Erdbeben, Blitzschlag, arktische Fröste, die höhere Gewalt länger als drei Monateden Materialtransport unmöglich machen oder beschränken usw., so sind beide Parteien befugtweiter den vom Verkäufer nicht verursachten Verzug von Material- und Komponentenlieferungen, den Transportausschluss oder Transportverspätung, Warendiebstahl beim Transport, Havarie der Fertigungsanlage oder ihres Teils, und ähnliche Ereignisse, einschließlich der Entscheidung oder des Hinweises der jeweiligen staatlichen Behörde, mit denen die Erfüllung der Vertragspflichten nach dem jeweiligen Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösenbeschränkt oder unmöglich gemacht wird. Der Verkäufer, ohne gegenüber bei dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten die Umstände der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllteintraten, ist weder für die Nichterfüllung des Verbindlichkeit nach dem Vertrag, noch für den entstandenen Verzug verantwortlich, und der Käufer hat insbesondere kein Recht auf den Schadenersatz oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise das Recht auf die Bezahlung der Vertragsstrafe, die sich aus einem solchen Verzug ergibt. Der Verkäufer wird den Käufer von dem Hindernis sowie von der voraussichtlichen Zeit seiner Dauer in angemessener Zeit informieren. Die Vertragsparteien werden eventuelle Maßnahmen im guten Willen besprechen.
2. Dauert das Hindernis infolge der höheren Gewalt während einer Dauer von weniger als dreißig (30) Kalendertagen fort, sind die Vertragsparteien verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, zu erfüllen, so sobald die Auswirkungen der höheren Gewalt vergehen, wobei sich die Lieferfristen und alle anderen Termine um die Zeit der Auswirkungen der höheren Gewalt verschieben. Dauert das Hindernis infolge der höheren Gewalt während einer Dauer von mehr als dreißig (30) Kalendertagen fort, ist der VACO- Lieferant jede Vertragspartei berechtigt, vom jeweiligen Vertrag, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellendie Umstände der höheren Gewalt betreffen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatvom Vertrag zurückzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem13.1. Eine Partei haftet nicht für Verzug oder Nichterfüllung von Verpflich- tungen aus dem Vertrag und ist berechtigt die Erfüllung ihrer Pflich- ten aus dem Vertrag auszusetzen, was im Gesetz wenn und in soweit diese Erfüllung durch Umstände höherer Gewalt, die außerhalb der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltKontrolle dieser Partei liegen und von dieser nicht zu vertreten sind (insgesamt „Hö- here Gewalt“), werden unter verhindert oder unzumutbar erschwert wird. Ein Um- stand höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenliegt insbesondere in folgenden Fällen vor (so- fern dieser Umstand außerhalb der Kontrolle dieser Partei liegt und von dieser nicht zu vertreten): Maßnahme einer staatlichen Behörde (rechtmäßig oder unrechtmäßig), gerichtliche Verfügung oder An- ordnung, Feuer, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, weitreichende militärische Mobilisierung, Aufstand, Beschlagnah- mung, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Einschränkungen der Strom- versorgung, vollständiger oder erheblicher Ausfall der IT bzw. des IT- Netz Netzwerks einer Partei und Verzögerungen der Lieferungen von Subunternehmern, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitendurch solche Umstände verursacht sind.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere 13.2. Sollte eine Partei aufgrund Höherer Gewalt berufenganz oder teilweise daran gehindert sein, wenn ihre Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen, macht diese Partei der anderen Partei so bald wie möglich schriftlich Mitteilung über das Eintreten und das voraussichtliche Ende dieser Umstände und informiert sie laufend über den jeweils aktuellen Stand der Bemühungen der betroffenen Partei, die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintrittWirkung der Hö- heren Gewalt zu verhindern und/oder zu mildern. Kann der Kunde seine Pflichten aufgrund Höherer Gewalt nicht erfüllen, nachdem entschädigt er BAUER MAT für die Aufwendungen, die diesem für Lagerung und Schutz der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssenVertragsgegenstände entstehen.
c) Im Falle 13.3. Kann eine Partei eine Pflicht aus dem Vertrag aufgrund Höherer Gewalt über einen Zeitraum von andauernder höherer mehr als 180 Tagen nicht oder nicht vollständig erfüllen oder gerät sie aufgrund Höherer Gewalt ist mehr als 180 Tagen in Verzug, kann jede Partei vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zurücktreten. Hat XXXXX MAT den Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der VACO-Lieferant berechtigtHöheren Gewalt bereits teil- weise erfüllt, schriftlich die Auflösung beschränkt sich das Rücktrittsrecht des Kunden auf den nicht erfüllten Teil des Vertrags; in diesem Fall hat BAUER MAT An- spruch auf eine Vergütung des erfüllten Teils des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer gemäß den vereinbarten Preisen der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern Vertragsgegenstän- de und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatsonstiger erbrachter Leistungen.
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Höhere Gewalt. a) Neben dem12.1 Die Parteien können die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag aussetzen, was soweit diese Erfüllung durch folgende Um- stände verhindert oder auf unzumutbare Weise erschwert wird: Naturkatastrophen, Streiks, Sabotage, Aussperrungen, Embar- gos, Einfuhrbeschränkungen, Überfüllung von Häfen, Mangel an üblichen Transportmitteln, Arbeitsstreitigkeiten, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Operationen, terroristische Be- drohungen oder Akte, bürgerliche Unruhen, widerrechtliche Er- greifung der zivilen oder militärischen Regierungsgewalt, Beschränkungen für den Energieverbrauch, Epidemien, Pan- demien, ein durch die in diesem Artikel genannten Umstände verursachter Lieferverzug seitens Unterauftragnehmern oder durch sonstige Umstände, die nicht im Gesetz Einflussbereich der betroffenen Partei liegen („höhere Gewalt“).
12.2 Die Partei, die geltend macht, von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen zu sein, setzt die andere Partei unverzüglich schriftlich vom Beginn und dem Ende des betreffenden Ereig- nisses in Kenntnis. Falls der Rechtsprechung unter Käufer durch höhere Gewalt fälltan der Erfüllung seiner Pflichten gehindert wird, werden unter entschädigt er den Lieferanten für die Kosten, die dem Lieferanten durch die Sicherung und den Schutz der Lieferungen entstehen.
12.3 Falls die Erfüllung des Vertrags über einen zusammen- hängenden Zeitraum von über 60 (in Worten: sechzig) Tagen oder einen zusammengesetzten Zeitraum von über 120 (in Worten: einhundertzwanzig) Tagen durch ein oder mehrere Er- eignisse höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenverhindert, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannerheblich beeinträchtigt oder verzögert wird, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert bemühen sich die Lieferfrist Parteien um eine für beide Seiten befriedigende Lösung. Falls eine befriedigende Lösung nicht binnen 30 (in Worten: dreißig) Tagen nach ent- sprechender Aufforderung durch eine Partei vereinbart wird, sind die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugtberechtigt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösenschriftlich zu kündigen. Nach entsprechender Kündigung zahlt der Käufer dem Liefe- ranten den Teil des Vertragspreises, ohne gegenüber der auf die bis zum Tag der Kündigung durchgeführten Lieferungen oder Arbeiten des Lieferanten entfällt, zuzüglich der dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinLieferanten in ange- messener Höhe entstehenden Kosten für die Entfernung der Ausrüstung des Lieferanten vom Gelände des Käufers.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: General Terms and Conditions
Höhere Gewalt. a) Neben 1. Ein Versäumnis kann JK Translate oder der Gegenpartei nicht angerechnet werden, wenn das Versäumnis weder ihrer Schuld zuzuschreiben ist noch kraft Gesetz, Rechtshandlung oder im Verkehr geltenden Auffassungen auf ihre Rechnung geht. In diesem Fall sind die Parteien auch nicht gebunden, die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.
2. Unter höherer Gewalt werden in den vorliegenden AGB außer dem, was auf diesem Gebiet im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltJurisprudenz darunter verstanden wird, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände von außen kommenden Ursachen, vorhergesehen oder nicht, verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant JK Translate keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, kann und durch die JK Translate nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
3. Als Umstände, die höhere Gewalt verursachen, werden u. a. betrachtet: Internetstörungen, Internetviren, verzögerte Postzustellung, Arbeitsstreik, Aussperrung, Feuer, Wasserschaden, Naturkatastrophen oder anderes von außen kommende Unheil, Mobilisierung, Krieg, Verkehrshindernisse, Blockaden, Ein- und Ausfuhrschranken oder andere staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen Stagnierung oder Verzögerung der Energieversorgung und allgemeine TransportschwierigkeitenVersorgung mit Grundstoffen oder Maschinenteilen, Arbeitskräftemangel sowie jeder Umstand, durch den der normale Geschäfts- bzw. Betriebsverlauf gehindert wird, wodurch die Erfüllung des Vertrags durch JK Translate billigerweise nicht von der Gegenpartei verlangt werden darf.
b) Der VACO-Lieferant kann 4. JK Translate hat ebenfalls das Recht, sich auch dann auf höhere Gewalt zu berufen, wenn falls der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem der VACO-Lieferant XX Translate seine Verpflichtung erfüllen hätte erfüllen müssen.
c) 5. Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist sind die Parteien weder verpflichtet, den Vertag fortzusetzen, noch zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet.
6. Sowohl JK Translate als auch die Gegenpartei können während der VACO-Lieferant Periode, die die höhere Gewalt andauert, die Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise aussetzen. Falls diese Periode länger als 2 Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklärenden Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung, ohne schadenersatzpflichtig zu werdengerichtliches Einschreiten, aufzulösen, ohne dass die Parteien Anspruch auf irgendeinen Schadenersatz erheben können.
d) Für 7. Falls die Situation der höheren Gewalt von vorübergehender Art ist, behält sich JK Translate das Recht vor, die vereinbarte Leistung für die Dauer der vorübergehenden Situation der höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewaltauszusetzen. Dauert die höhere Im Falle dauerhafter höherer Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugtberechtigt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e außergerichtlich aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten 8. Falls JK Translate zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur aus dem Vertrag inzwischen teilweise erfüllenerfüllt hat oder diese erfüllen wird und dem erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil ein selbstständiger Wert zugeschrieben werden kann, so ist der VACO- Lieferant JK Translate berechtigt, den bereits gelieferten erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in diese Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendungbegleichen, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatals ob es sich um einen gesonderten Vertrag handelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem1. Eine Pflichtverletzung seitens Wolves kann ihr nicht zugerechnet werden, was im Gesetz und wenn sich Wolves in einer Situation von höherer Gewalt befindet.
2. Unter höherer Gewalt wird verstanden: eine Pflichtverletzung, die Wolves nicht zugerechnet werden kann, weil sie weder auf ihr Verschulden zurückzuführen ist, noch ihr aufgrund Gesetzes, Rechtsaktes oder gesellschaftlich anerkannter Normen zugerechnet werden kann, einschließlich der Situation, in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltWolves aufgrund einer (zurechenbaren) Pflichtverletzung oder einer Nachlässigkeit seitens Dritter nicht in der Lage ist, werden unter ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände wird ferner verstanden:
a. eine Betriebsstörung oder Betriebsunterbrechung jeder Art bei Wolves und ungeachtet der Art und Weise ihrer Entstehung;
b. eine verzögerte oder nicht rechtzeitige Lieferung durch einen oder mehrere Lieferanten von Wolves;
c. Transportschwierigkeiten oder - behinderungen jedweder Art, aufgrund welcher der Transport vom Auftraggeber bzw. Adressaten an Wolves oder von Wolves an den Auftraggeber bzw. Adressaten erschwert oder behindert wird;
x. Xxxxx(sgefahr), Aufstände, Sabotage, Epidemien, Diebstahl, Überschwemmung, Brand, Hagel, Anschläge, Betriebsbesetzungen, Streiks und geänderte behördliche Maßnahmen.
3. Sofern aufgrund höherer Gewalt ein Schaden am Eigentum des Auftraggebers entsteht, gehen die Kosten zur Schadensbeseitigung am Eigentum zu Lasten des Auftraggebers. Zum Eigentum des Auftraggebers zählen zudem: die Fahrzeuge des Auftraggebers, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kanndem Gelände von Wolves oder auf dem Gelände von Hilfspersonen von Wolves/von Wolves beauftragten Dritten abgestellt sind, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen warggf. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitenauf einem Transportmittel.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) 4. Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung hat Wolves innerhalb eines (1) Monats nach Entstehung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monateverursachenden Umstandes das Wahlrecht, so sind beide Parteien befugt, den entweder die Frist zur Erfüllung zu verlängern oder ganz oder teilweise außergerichtlich vom Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösenzurückzutreten, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein.
e) Hat 5. Nach Rücktritt vom Vertrag hat Wolves einen Anspruch auf Erstattung der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt ihr bereits teilweise erfüllt, entstandenen Kosten und/oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den Bezahlung bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatausgeführter Arbeiten.
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Samples: Transport Agreement
Höhere Gewalt. a) Neben dem12.1 Ereignisse höherer Gewalt, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltdie die Wahrnehmung einer Tisch- reservierung erheblich erschweren, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenunterbrechen oder abrechen, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern Durchführung zeitweilig oder gänzlich be- hindern oder zum vereinbarten Termin gänzlich unmöglich ma- chen, sind kein Vertragsverstoß der UO.
12.2 Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Ver- tragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsgesichtspunkte, Blockaden, Krieg und an- dere militärische Konflikte, innere Unruhen, Terroranschläge, aber auch nicht vom Leistungserbringer zu verantwortender Streik so- wie Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Em- bargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwie- gend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss des Vertrages eintreten. Gleiches gilt, soweit Leistungs- erbringer auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist und sich diese verzögert oder entfällt.
12.3 Bei vereinbarten Tischreservierungen in der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannZeit des beste- henden Hindernisses entfällt die Leistungspflicht des Leistungser- bringers wie auch die Gegenleistungspflicht des Teilnehmers. Beide sind berechtigt, unabhängig davonvom Vertrag zurückzutreten und die diesen rück- abzuwickeln. Weitergehende Haftungsansprüche bestehen nicht. In einem solchen Fall werden die anlässlich der Reservierung ge- kauften Xxxxxxxxxx gegen Rückgabe an die Festwirte selbst erstat- tet. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber UO oder den Festwirten sind bei höherer Gewalt ausgeschlossen.
12.4 Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende un- ternehmen, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig was erforderlich und zumutbar ist, staatliche Maßnahmenum das Ausmaß der Folgen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert durch die höhere Gewalt länger als drei Monatehervorgerufen worden sind, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung zu mindern. Die von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltbetroffene Vertragspartei, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so typischerweise hier die Leistungserbringer (Wiesnwirte) - die Leis- tung von UO ist sodann üblicherweise vollständig erbracht - wird der VACO- Lieferant berechtigt, anderen Vertragspartei soweit möglich den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern Beginn und in Rechnung zu stellendas En- de des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn Parteien können bei Möglichkeit und entsprechender Absprache die im Vertrag festgelegten Termine für auch unter Beachtung der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatDauer des Hindernisses auf einen anderen Zeitpunkt verlegen.
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Samples: Tischreservierungsvereinbarung
Höhere Gewalt. a) Neben dem14.1 Ungeachtet der anderen Bestimmung des Vertrages haftet der Verkäufer nicht gegenüber dem Käufer und verletzt keine vertraglichen Pflichten durch Verzögerungen bei der Leistungserbringung oder durch Nichterfüllung der ver- traglichen Verpflichtungen, was im Gesetz und in wenn die Verzögerung oder die Nichterfüllung auf ein Ereignis zurückzuführen sind, das auf Umständen außerhalb der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltKontrolle des Verkäufers beruht, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandendas aufgrund seiner Art nicht für den Verkäufer vorhersehbar war oder, falls es vorhersehbar war, unvermeidbar war, einschließlich aber nicht ausschließlich höhe- rer Gewalt, widriger Witterungsbedingungen, Straßensperrungen, Unfälle, Blockierungen oder anderer Umstände, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern öffentlichen Verkehrsnetze nachteilig beeinflussen (einschließlich, aber nicht ausschließlich Straßennetze), Unterbrechung oder Ausfall beliebiger Versorgungsdienste oder des Internets, Feuer, Krieg, Terroranschläge, Auf- stände, Unruhen, Ausschreitungen, Sabotage, Arbeitskonflikte, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Brennstoffknappheit, Rohstoffknappheit, Nichterfüllung durch Lieferanten oder Subunternehmer und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig staatliche Maß- nahmen (ein „Ereignis höherer Gewalt“).
14.2 Sobald dies nach dem Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt möglich ist, staatliche Maßnahmenhat der Verkäufer den Käufer über Art und Umfang dieses Ereignisses höherer Gewalt in Kenntnis zu setzen und alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, allgemeine Störungen um deren Ursachen zu beseitigen, und die Leistungserbringung gemäß des Vertrages so bald wie möglich wieder aufzunehmen. Sollten diese Umstände dem Verkäufer die Leistungserbringung wesentlich erschwe- ren oder selbige unmöglich machen, und sollte das Hindernis nicht nur vorübergehend bestehen, ist der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle vorübergehender Hindernisse wird der Liefertermin um den Zeitraum des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Wiederaufnahmefrist verschoben. Wenn von andauernder höherer Gewalt ist dem Käufer nicht ver- nünftigerweise erwartet werden kann, das durch die Verzögerungen verursachte neue Lieferdatum zu akzeptieren, kann der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne Käufer durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinVerkäufer vom Vertrag zurücktreten.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Standard Verkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem6.1 Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung oder Erfüllung gehindert, was so verlängert sich der Liefer- oder Erfüllungstermin ohne weiteres um deren Dauer zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen bei Terminvereinbarung unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, welche die Lieferung oder Erfüllung unzumutbar erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. Beispiele dafür sind Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, unvermeidbarer Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen durch Zerstörung des Betriebes im Gesetz und in Ganzen oder wichtiger Abteilungen oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungsanlagen oder wesentlicher Teile der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltBelegschaft durch Pandemien, werden unter höherer Gewalt alle äußeren ferner gravierende Transportstörungen etc., z.B. Straßenblockaden, Arbeitskampf im Transportgewerbe, generelle Fahr- oder Flugverbote. Dies gilt auch, wenn diese Umstände verstandenbei wesentlichen Vorlieferanten eintreten. Die bezeichneten Umstände entlasten uns auch dann, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitenwenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges entstehen.
b) Der VACO-Lieferant 6.2 Wir zeigen diese Umstände baldmöglichst dem Auftraggeber an. Eine Mitteilung kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufenunterbleiben, wenn der dem Auftraggeber die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintrittUmstände bereits bekannt sind. Dauern diese Umstände mehr als 3 Monate an, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigthaben wir auch das Recht, schriftlich die Auflösung vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Vertrags Auftraggebers haben wir zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmenden angemessenen Frist liefern oder erfüllen werden. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Beide Vertragspartner dürfen ohne schadenersatzpflichtig zu werdenSchadensersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten, wenn feststeht, dass die Vertragserfüllung auf Grund dieser Umstände unmöglich geworden ist.
d) Für 6.3 Wird die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACOHerstellung, Auslieferung oder unsere Erfüllungs-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und Leistungen aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben vorübergehend verhindert oder verzögert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, Liefer- oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil Erfüllungszeit (bzw. Leistungszeit) entsprechend. Bei der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatBerechnung der Fristverlängerung ist eine angemessene Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Leistungshandlungen zu berücksichtigen. Leistungsansprüche des Auftraggebers oder Ansprüche anstatt der Leistung während des Behinderungszeitraumes sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen stellt die verzögerte Erfüllung oder die Nichterfüllung von Vertragspflichten durch einen Vertragspartner keine Vertragsverletzung dar, wenn eine derartige verzögerte Erfüllung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das außerhalb der Einflussnahmemöglichkeit des nicht erfüllenden Vertragspartners liegt; hierzu zählen u. a. folgende Ereignisse: (a) Neben demdie verzögerte oder verweigerte Gewährung einer Ausfuhrgenehmigung bzw. der Entzug oder Widerruf einer Ausfuhrgenehmigung, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden(b) sonstige Handlungen einer Regierung, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannPflichten eines Vertragspartners behindern, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen, Tropenstürme, Orkane, Tornados, widrige Witterungsbedingungen oder sonstige Naturereignisse, (d) Quarantänemaßnahmen oder regionale Gesundheitskrisen, (e) Arbeitskämpfe und Aussperrungen, (f) Aufstände, innere Unruhen, Aufruhr, ziviler Ungehorsam, Unruhen unter Landeigentümern, bewaffnete Konflikte, Terrorismus oder erklärter oder nicht erklärter Krieg (oder die akute Bedrohung durch ein solches Ereignis, sofern nach sinnvollem Ermessen Gefahr für Leben und Eigentum zu erwarten ist), (g) Knappheit an oder die Unmöglichkeit der Beschaffung von andauernder Materialien oder Komponenten, (h) Zwangsenteignung oder Beschlagnahme von Einrichtungen. Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen wird bei durch ein Ereignis höherer Gewalt ist verursachten Verzögerungen der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist Erfüllungstermin um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugtden Zeitraum verschoben, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösender in Verzug stehende Vertragspartner tatsächlich an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert wird, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigtbzw. um einen Zeitraum, den bereits gelieferten Teil separat die Vertragspartner in Rechnung zu stellenschriftlicher Form vereinbaren; es gilt jedoch, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und dass die Pflicht des in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatVerzug stehenden Vertragspartners zur Erfüllung nach mehr als fünfundvierzig (45) Tagen andauernden Ereignissen höherer Gewalt das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung begründet.
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Samples: Service Agreement
Höhere Gewalt. a) Neben dem24.1 Kann Easyfairs aufgrund höherer Gewalt die vertraglichen Verpflichtungen nicht oder vollständig erfüllen, was im Gesetz so gilt dies nicht als Vertragsverletzung.
24.2 Unter höherer Gewalt wird Folgendes verstanden: jegliches unvorhersehbare und in unvermeidliche Ereignis, unabhängig vom Einflussbereich der Rechtsprechung unter Parteien, welches ein unüberwindbares Hindernis bei der Erfüllung der Pflichten der Parteien darstellt. Dazu gehören insbesondere – nicht abschliessend aufgezählt - Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Bürgerkrieg, Revolutionen, Unruhen, Streiks, staatliche Regelungen, Entscheidungen oder sonstige Massnahmen, Betriebsunterbrechungen, Rohstoffmangel, Epidemien, Pandemien; weiter kompletter oder teilweiser Ausfall von Strom oder Erdgas, Ausfall des Netzwerks, Entscheidungen des Eigentümers oder Betreibers des Gebäudes, welche die Nutzung des Standplatzes und/oder die Organisation der Messe erheblich verteuern und/oder unmöglich machen würde, und alle anderen Fälle und Situationen, welche die Nutzung des Standplatzes und/oder die Organisation der Messe erheblich verteuern und/oder unmöglich machen würde usw.
24.3 Mit Ausnahme der Pflicht, die fälligen Beträge zu zahlen, werden die Pflichten der Parteien ausgesetzt oder eingeschränkt, wenn höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitenvorliegt.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle 24.4 Bei Vorliegen von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant Easyfairs berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags eine Veranstaltung zu erklärenverlegen, ohne schadenersatzpflichtig zu werdenverschieben, zu verkürzen, zu verlängern, abzusagen oder den Betrieb den Umständen bestmöglich anzupassen.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die 24.5 Wenn höhere Gewalt länger als drei Monatevorliegt, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung lehnt Easyfairs jede Haftung ab und der Aussteller hat weder Anspruch auf Rücktritt noch auf Rückzahlung der von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinihm gezahlten Beträge oder auf irgendeine Art von Schadensersatz durch Easyfairs.
e24.6 Ist dem Aussteller aufgrund höherer Gewalt eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich (z. B. Reisebeschränkungen der örtlichen Behörden) Hat steht ihm kein Anspruch auf Rückzahlung seiner Anzahlung, auf Rücktritt vom Vertrag noch auf Schadensersatz zu. Easyfairs ist jedoch bereit die geleistete Anzahlung auf die Teilnahme an der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatnächsten Veranstaltung anzurechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben demHöhere Gewalt ist ein von auften kommen- des, was nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünf- tigerweise zu erwartender Sorgfalt, technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares, oder nicht rechtzeitig ab- wendbares Ereignis. Als Ereignis höherer Gewalt gelten insbe- sondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, Mobilmachung, Ein- und Ausfuhrverbote, Blockaden, Epidemien/Pandemien, Naturge- walten, auftergewöhnliche Witterungsbedingungen sowie andere unvorhersehbare, auftergewöhnliche und unverschuldete Um- stände, wie insbesondere Transportbehinderungen, Betriebsstö- rungen, Verzögerung in der Anlieferung von Rohstoffen, Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitskämpfe, Rohstoffmangel, auch wenn sie beim Vorlieferanten des Lieferanten eintreten, ge- setzliche Bestimmungen oder Maftnahmen der Regierung oder von Gerichten und Behörden (unabhängig von ihrer Rechtmäftig- keit). Sobald die betroffene Partei von einem Umstand höherer Gewalt Kenntnis erhalten hat, setzt sie die andere Partei unver- züglich in Kenntnis und gibt ihr, soweit zu diesem Zeitpunkt mög- lich, eine rechtlich unverbindliche Einschätzung des Ausmaftes und der erwarteten Dauer ihrer Leistungsverhinderung. Ist der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Vertragserfüllung gehindert, liegt keine Vertragsverletzung vor und der Auftraggeber wird von seiner Vertragserfüllungs- pflicht für den Zeitraum und den Umfang, in dem die höhere Ge- walt die Leistungserbringung verhindert, befreit. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich automatisch um jenen Zeitraum, in wel- chem der Auftragnehmer zur Leistungserbringung durch höhere Gewalt gehindert war. Der betroffenen Partei entsteht im Gesetz und in Hinblick auf jene Vertragspflichten keine Verpflichtung, Schadenersatz zu leisten, es sei denn der Rechtsprechung unter Schaden ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen. Die betroffene Partei ist verpflichtet, die wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zur Begrenzung der Auswirkung der höheren Gewalt nachweisbar zu unternehmen; sie muss, solange die höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenandauert und sobald und soweit bekannt, die andere Partei angemessen über den aktuellen Stand sowie über das Ausmaft und die ordnungsgemäße Erfüllung erwar- tete Dauer ihrer Leistungsverhinderung informieren. Der Auf- tragnehmer ist insbesondere nicht verpflichtet, auf alternative Produkte, alternative Herstellungsverfahren oder alternative Transportmöglichkeiten umzusteigen, sofern dies mit einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern Kos- tensteigerung von über 5% verbunden wäre oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalteinen erhebli- xxxx Xxxxxxxxxxx bedeuten würde. Dauert die höhere Beeinträchtigung durch Höhere Gewalt länger mehr als drei Monate4 Wochen an, so sind beide die Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatvom Vertrag zurückzutreten.
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Samples: Sales Contracts
Höhere Gewalt. aFür EREIGNISSE HÖHERER GEWALT, die der GESELLSCHAFT die Liefe- rung der ATOSS PRODUKTE einschließlich der Gewährleistungspflichten wesentlich erschwe- ren, die ordnungsgemäße Durchführung des VERTRAGS zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die GESELLSCHAFT nicht. § 10 Verjährung Mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Ver- letzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt für Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegen die GESELLSCHAFT eine Verjährungsfrist von einem (1) Neben demJahr. Die Verjährungsfrist be- ginnt ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. § 11 Vertraulichkeit Die PARTEIEN sind verpflichtet, was alle im Gesetz und in Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten VER- TRAULICHEN INFORMATIONEN zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an DRITTE weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. So- weit eine Weitergabe an DRITTE zur Ausübung von Rechten oder zur Vertragserfüllung not- wendig ist, sind diese DRITTEN auf die Einhaltung von mit diesem § 11 im Wesentlichen ver- gleichbaren Vertraulichkeitspflichten zu verpflichten. Die empfangende PARTEI darf VER- TRAULICHE INFORMATIONEN ausnahmsweise offenlegen, soweit sie aufgrund einer binden- den gesetzlichen, richterlichen oder behördlichen Entscheidung die VERTRAULICHEN INFOR- MATIONEN offenbaren muss. Vor der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltOffenlegung verpflichtet sich die PARTEI, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenwelche die VERTRAULICHEN INFORMATIONEN erhalten hat, die jeweils andere PARTEI unverzüglich über die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die Anordnung der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben Offenlegung der VERTRAULICHEN INFORMATIONEN schriftlich zu informieren, damit diese Rechtsmittel rechtzeitig ergreifen kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren GewaltOffenlegung zu verhin- dern oder diese zu beschränken. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllenLegt sie ein Rechtsmittel ein, so ist die andere PARTEI wei- terhin an die Geheimhaltungspflicht gebunden, solange das Rechtsmittel aufschiebende Wir- kung hat. Die offenlegende PARTEI wird die empfangende PARTEI über die Einlegung eines Rechtsmittels informieren. § 12 Datenschutz Die GESELLSCHAFT und der VACO- Lieferant KUNDE haben mit Unterzeichnung des VERTRAGS eine AVV nach Maßgabe der DSGVO geschlossen. Sämtliche Verarbeitungen von nicht-anonymisierten, personenbezogenen KUNDENDATEN erfolgen durch die GESELLSCHAFT im Auftrag des KUNDEN auf Basis der AVV. Bei der Lieferung der ATOSS PRODUKTE durch die GESELLSCHAFT wird der KUNDE sicher- stellen, dass nur solche personenbezogenen Daten, die den konkreten Einzelfall betreffen, via remote für den BERATER einsehbar sind. Eine Übermittlung von nicht-anonymisierten, personenbezogenen KUNDENDATEN (z. B. Test- daten, Mitarbeiterstammdaten etc.) auf vorab nicht gemeinsam festgelegten Übermittlungs- und Kommunikationswegen an die GESELLSCHAFT ist nicht zulässig. § 13 Schlussbestimmungen
1. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen des VERTRAGS bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht des Schriftformerfordernisses oder das Abbedingen dieser Schriftformklausel selbst.
2. Änderungen des VERTRAGS: Die GESELLSCHAFT ist berechtigt, die Bestimmungen des VERTRAGS zu ändern oder zu ergänzen, soweit hierdurch das bei Vertragsschluss vereinbarte Äquivalenzverhältnis in Bezug auf wesentliche Vertragsbestandteile nicht negativ berührt wird und die Änderungen für den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellenKUNDEN zumutbar sind. Die vorstehende Bestimmung findet keine AnwendungAnpassungsbefugnis erstreckt sich hierbei insbesondere auf Änderungen in Bezug auf (i) technische Entwicklungen, (ii) Änderun- gen der rechtlichen Rahmenbedingungen, (iii) Anpassungen der Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, (iv) die Beseitigung einer nachträglich entstandenen Äquivalenz- störung oder (v) die Beseitigung von Regelungslücken (z. B. bei unvorhersehbaren, veränder- ten Umständen). Die GESELLSCHAFT wird den KUNDEN über die geplanten Änderungen vorab informieren. Die Änderungen gelten als vom KUNDEN angenommen, wenn er diesen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der bereits gelieferte Teil bzwÄnderungsmitteilung gegenüber der GESELL- SCHAFT in Schrift- oder Textform widerspricht. In der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatÄnderungsmitteilung weist die GESELL- SCHAFT den KUNDEN auch auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hin.
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Samples: Software Purchase Agreement
Höhere Gewalt. (a) Neben dem, was im Gesetz und in Jede Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern von SCHIEDEL oder des Lieferanten aus dem Vertrag ist entschuldigt, sofern dieser Ausfall oder Nichterfüllung durch „höhere Gewalt“ verursacht wurde. „Höhere Gewalt“ bezeichnet jeden Grund, der die Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag verhindert, der sich der angemessenen Kontrolle des Lieferanten oder SCHIEDELs entzieht und der bei Anwendung der gebührenden Sorgfalt nicht überwunden werden kann. Erfasst sind insbesondere ohne Einschränkung Feuer, Überschwemmung, Sabotage, Schiffbruch, nukleare, chemische oder biologische Kontamination oder Überschallknall, epidemische Situationen, Explosion, Streik oder andere Arbeitsunruhen, Unfall, Aufruhr, Handlungen einer Regierungsbehörde und Naturgewalten. Kein Fall höherer Gewalt liegt ohne Einschränkung vor bei Ausfall oder Beschädigung von oder an Einrichtungen, Transportmitteln oder Ausrüstungen, die auf Wartungsmängel oder Nichterfüllung durch den Lieferanten oder seine Subunternehmer und die nicht auf Umstände im Sinne dieser Definition zurückzuführen sind.
(b) Wenn SCHIEDEL oder der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig höherer Gewalt betroffen ist, staatliche Maßnahmenwird er (i) die andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen, allgemeine Störungen die vollständigen Einzelheiten und die voraussichtliche Dauer der Energieversorgung höheren Gewalt erläutern und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b(ii) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufenalle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, wenn der um die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Unterbrechung oder Verzögerung zu beseitigen. Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung hat SCHIEDEL unbeschadet anderer Bestimmungen des Vertrags zu erklärendas Recht, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die während der Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltProdukte und Dienstleistungen von anderen Quellen zu beziehen.
(c) Wenn sich ein Ereignis höherer Gewalt über mehr als sechzig (60) Tage erstreckt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, SCHIEDEL den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise Vertrag ohne jegliche eigene Haftung schriftlich kündigen. SCHIEDEL kann den zu liefernden Teil zu liefern Vertrag auch jederzeit und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendungohne jegliche eigene Haftung kündigen, wenn der bereits gelieferte Teil bzweine solche Kündigung erforderlich ist, um die dauerhafte Einhaltung des geltenden Rechts zu gewährleisten. der lieferbare Teil keinen (d) Wenn ein Ereignis höherer Gewalt eine Verzögerung oder Nichterfüllung eines Vertrags verursacht, kann SCHIEDEL nach eigenem Ermessen ohne Haftung gegenüber dem Lieferanten Lieferungen des gesamten oder eines Teils dieses Vertrags kündigen oder verschieben. Jedes zugesagte Volumen wird proportional in Bezug auf alle Zeiträume reduziert, in denen das Ereignis höherer Gewalt weiterhin zu Verzögerungen oder Nichterfüllung im Rahmen des Vertrags führt. (e) Der Lieferant wird sich nach besten Kräften auf eigene Kosten bemühen, SCHIEDEL Produkte von seinen eigenen Wert hatoder Tochtergesellschaften weltweit anzubieten oder vom Markt zu beziehen, um die erforderlichen Liefertermine von SCHIEDEL einzuhalten.
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Höhere Gewalt. a) Neben demDer Eintritt unvorhersehbarer oder vom Parteienwillen unabhängiger Umstände, was insbesondere alle Fälle hö- herer Gewalt, berechtigen den Lieferer zur Verlänge- rung der Liefertermine und -fristen nach Maßgabe des Umfangs und Andauerns dieser Umstände und ihrer Folgen, ohne dem Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder einen Schadenersatzanspruch zu ge- währen. Der Lieferer ist bei Vorliegen derartiger Um- stände jedoch auch zur gänzlichen oder teilweisen Stornierung des Auftrages berechtigt, ohne dass der Besteller daraus Ersatzansprüche ableiten kann. Als Force Majeure Ereignis im Gesetz und in der Rechtsprechung unter Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere höhere Gewalt fälltGewalt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenErdbeben, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannFeuer, unabhängig davonÜberschwemmungen, ob dieser Unruhen, staatliche Regelun- gen, Entscheidungen oder sonstige Maßnahmen oder jegliches sonstige Ereignis ähnlicher oder nicht ähnli- cher Art, das als unvorhersehbarer oder vom Partei- willen unabhängiger Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig zu qualifizieren ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitenan- zusehen.
b1) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erfolgt die Lieferung der Ware gemäß FCA Lieferwerk (In- coterms 2010) und dies auch dann, falls vereinbart wird, dass der Versand oder ein Teil desselben im Auftrag des Bestellers durch den Lieferer erfolgt. In jedem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegen- standes spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über und. zwar auch dann, wenn Teillieferun- gen erfolgen. Auf Wunsch des Bestellers wird auf sei- ne Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasser- schäden sowie sonstige versicherbaren Risiken versi- chert. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übri- gen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzli- chen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chend. Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufenÜbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem Käufer im Verzug der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssenAnnahme ist.
c2) Im Falle Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestel- lers oder aus von andauernder höherer Gewalt ihm zu vertretenden Umständen, so geht die Gefahr vom Tage der vom Lieferanten ange- zeigten Versandbereitschaft bzw. des vereinbarten Liefertermins ab auf den Besteller über, jedoch ist der VACO-Lieferant berechtigtLieferer verpflichtet, schriftlich auf Wunsch und Kosten des Be- stellers die Auflösung des Vertrags Versicherungen zu erklärenbewirken, ohne schadenersatzpflichtig zu werdendie dieser verlangt.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: General Terms and Conditions
Höhere Gewalt. a) Neben dem, was Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllungen im Gesetz und Rahmen dieser Vereinbarung, weder ganz oder teilweise, wenn eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung aus Folgendem entsteht: (i) der Einhaltung einer Vorschrift, Anordnung oder Aufforderung von ausländischen oder inländischen Regierungsbeamten oder -vertretern in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kanngutem Glauben, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es diese sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangelspäter als ungültig, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern autorisiert oder sonstigen Drittennicht anwendbar erweist oder nicht; (ii) dem Auftreten von Umständen, von denen der VACO-Lieferant abhängig istderen Nichtauftreten zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung eine grundlegende Annahme war, staatliche Maßnahmeneinschließlich, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt berufenGewalt, Feuer, Überschwemmung, Unfall, Aufruhr, Krieg, Terrorismus, Sabotage, Cyberangriff, Quarantäne, Pandemie, Notfälle im Gesundheitswesen, Streik, Aussperrung, Verlangsamung, Arbeitsprobleme oder -knappheit, Ausfall oder Störung von Geräten, Verzögerung des Spediteurs oder Embargo; (iii) der Unfähigkeit des Verkäufers, erforderliche Rohstoffe oder Zwischenprodukte, Energiequellen, Ausrüstung, Arbeiter, oder Transport zu Preisen und zu Bedingungen zu beschaffen, die der Verkäufer als akzeptabel erachtet; (iv) dem Entstehen von erhöhten Kosten des Käufers für die Einhaltung des Umweltschutzes, oder von Gesundheits- oder Sicherheitsvorschriften; oder (v) einem Ereignis oder Vorkommnis, das nicht unter der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegt, ob vorhersehbar oder nicht, das die Leistung undurchführbar macht. Wenn sich solche Umstände nur auf einen Teil der Leistungsfähigkeit des Verkäufers auswirken, kann der Verkäufer die Produktion und Lieferungen auf seine Kunden und gemäß seinen eigenen Anforderungen verteilen, die der Verkäufer nach eigenem Ermessen bestimmt. Nach Xxxx einer der Parteien können von diesem Absatz betroffene Mengen ohne Haftung aus der Vereinbarung ausgeschlossen werden, wobei der Rest der Vereinbarung jedoch unberührt bleibt. Der Verkäufer hat keine weiteren Verpflichtungen oder Haftungen im Rahmen dieser Vereinbarung, wenn der die (weitere) fortgesetzte Erfüllung verhindernde Umstand eintrittdieser Vereinbarung durch den Verkäufer nach seinem alleinigen Ermessen gegen Exportkontrollen, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssenSanktionen oder andere Handelsbeschränkungen verstoßen würde, die von in- oder ausländischen Regierungsbehörden auferlegt werden, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung auferlegt wurden.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Sales Contracts
Höhere Gewalt. a) Neben dem11.1 Wir sind von der Einhaltung vertraglicher Lieferfristen oder der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertra- ges gemäß den nachstehenden Vorschriften entbun- den, was solange und soweit Im Inland oder Ausland Um- stände eintreten, die unsere Leistungserbringung er- heblich erschweren. Das ist der Fall, wenn wir durch höhere Gewalt, das heißt zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses nicht vorhersehbare Umstände, die weder von uns, unseren gesetzlichen Vertretern noch von un- seren Angestellten schuldhaft herbeigeführt worden sind, an der Verarbeitung oder Lieferung gehindert sind oder uns diese unzumutbar erschwert werden.
11.2 Als unzumutbare Erschwerung im Gesetz Sinne der vorste- henden Ziff. 11.1 gelten insbesondere folgende Ereig- nisse: - Mobilmachung, kriegerische Ereignisse, Aufruhr, Bürgerkrieg, Blockaden, Arbeitskämpfe, Demonst- rationen, Fabrikbesetzungen, Sabotagen und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltgo- slows; - nachteilige Naturereignisse wie Eis, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenHoch- /Niedrigwasser, die die ordnungsgemäße Erfüllung Orkane, Wirbelstürme, Erdbeben, Flutwellen; - Verlade- oder Transportbehinderungen, - verzögerungen, -beschränkungen und - einstellungen; - Behinderungen durch Explosionen, Feuer, ganze oder teilweise Zerstörung von Fabrikationsanlagen oder von Lagern, Maschinen und Maschinenteilen; - Maschinenbruch oder erhebliche sonstige betriebli- che Störungen; - Folgen einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann„Energiekrise“, unabhängig davonBrennstoff-, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um ArbeitsniederlegungenHilfsstoff- oder Energiemangel; - Mangel an Arbeitskräften aufgrund von Krankhei- ten oder Epidemien/Pandemien; - nicht kontraktgemäß erfolgte Belieferung des Ver- käufers mit Rohstoffen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern Hilfsstoffen oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Verpa- ckungsmaterial; - hoheitliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung insbesondere behördliche Anordnungen und allgemeine Transportschwierigkeitendgl. im Inland oder Ausland.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen11.3 In den in Ziff. 11.1 und 11.2 genannten Fällen sind wir berechtigt, wenn zunächst die vereinbarte Lieferzeit für die voraussichtliche Dauer der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintrittBehinderung oder eines Teils derselben hinauszuschieben. Eine entsprechende Benachrichtigung des Käufers hat unverzüglich münd- lich, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) telefonisch oder schriftlich zu erfolgen. Sie ist zu- nächst an keine Form gebunden. Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist einer münd- lichen oder telefonischen Benachrichtigung sind wir zu einer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung verpflichtet, sobald uns dies nach den Umständen zu- mutbar ist. Nach Beendigung der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werdenBehinderung sind wir im Rahmen unserer produktionstechnischen und sons- tigen Möglichkeiten innerhalb einer angemessenen Zeitspanne zur Lieferung verpflichtet und haben dem Käufer den entsprechenden Liefertermin baldmöglichst mitzuteilen.
d) Für die Dauer 11.4 Beträgt der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer Gesamtzeitraum der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger Behinderung mehr als drei 3 Monate, so sind beide kann jede der Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil vom Ver- trag zurücktreten bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatdiesen kündigen. Das Rück- tritts- bzw. Kündigungsrecht besteht nicht, sofern dem Käufer ein weiteres Festhalten am Vertrag zu- mutbar ist. Bei Verträgen, die mehrere Lieferungen umfassen, besteht das o. g. Rücktrittsrecht nur für solche Lieferungen, die vertraglich im Hinderungs- zeitraum auszuführen waren.
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Höhere Gewalt. a) Neben dem1. Unter höherer Gewalt ist zu verstehen: Jeder Umstand, was im Gesetz der außerhalb der direkten Einflusssphäre des Verkäufers liegt und in dessen Folge die Erfüllung des Vertrages aus objektiver Sicht nicht mehr verlangt werden kann. Darunter fallen insbesondere: Krieg, Mobilisierung, Revolution, Aufruhr, Streiks, Brand, extreme Witterungsbedingungen oder behördliche Maßnahmen sowie Krankheiten und Seuchen auf der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und einen sowie Mängel an dem Verkäufer zugelieferten Materialien auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitenanderen Seite.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder 2. In einem Fall höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant Verkäufer berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklärenErfüllung seiner Verträge auszusetzen, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert solange die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten andauert. Wenn die Dauer oder die Schwere der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltdies erforderlich macht – was ausschließlich der Beurteilung durch den Verkäufer nach dem Maßstab von Angemessenheit und Billigkeit unterliegt –, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant dieser berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat Vertrag, soweit dieser noch nicht durchgeführt ist, ohne vorherige Anrufung eines Gerichts als aufgehoben zu behandeln. Der Verkäufer ist in Rechnung diesem Fall nicht verpflichtet, Schadensersatz zu stellenleisten.
3. Der Verkäufer kann von dem Vertrag zurücktreten, beziehungsweise den ohne sich schadensersatzpflichtig zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendungmachen, wenn der bereits gelieferte Teil die Situation höherer Gewalt länger als einen Monat andauert bzw. wenn zu erwarten ist, dass diese Situation noch länger als einen Monat andauert.
4. Kann der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatVertrag durch den Verkäufer wegen des Vorliegens höherer Gewalt nicht erfüllt werden, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer so schnell wie möglich schriftlich über die Umstände zu informieren.
5. Ein Fall höherer Gewalt bei Lieferanten des Verkäufers, zu denen auch die Züchter gehören, gilt als höhere Gewalt für den Verkäufer.
6. Treten unvorhergesehene Umstände bei einer der Parteien ein, die so gravierend sind, dass die andere Partei nach den Maßstäben von Treu und Glauben nicht erwarten kann, dass der geschlossene Vertrag unverändert bestehen bleibt, muss die erstgenannte Partei die andere Partei schriftlich über diese Umstände informieren, wonach die Parteien Gespräche über eine Änderung des Vertrages oder über die vollständige oder teilweise Aufhebung des Vertrages führen.
7. Können sich die Parteien nicht innerhalb von zehn Tagen nach der schriftlichen Mitteilung der genannten Umstände über eine Änderung oder Aufhebung des Vertrages verständigen, kann sich jede Partei an die nach Artikel 13 für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständige Instanz wenden.
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Samples: Sales Contracts
Höhere Gewalt. a) Neben demDer Verkäufer gewährleistet die Kontinuität der Ausführung oder Pflichter- füllung des Vertrags oder Auftrags, was außer in einem Fall höherer Gewalt. Zum Zweck dieses Abschnitts wird ein „Fall höherer Gewalt“ als jeder Fall höherer Gewalt definiert, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Na- turkatastrophen, Arbeitskämpfe oder Streiks, Krieg oder öffentliche Unru- hen, oder ein anderer Grund, auf den die betroffene Person oder Entität keinen Einfluss hat und die nicht auf das Verschulden oder eine Fahrläs- sigkeit dieser Person oder Entität zurückzuführen ist und die diese Person oder Entität nicht vernünftigerweise vorhersehen und vermeiden konnte. Der Verkäufer hält wirtschaftlich angemessene Disaster Recovery- Maßnahmen aufrecht, um einem Fall höherer Gewalt vorzubeugen oder die Auswirkungen umgehend zu beheben. Der Käufer hat das Recht, diese Maßnahmen zu prüfen und freizugeben. Der Verkäufer offenbart dem Käufer die Existenz von Tarifverträgen, bei denen die Mitarbeiter des Verkäufers eine Partei darstellen, und er infor- miert den Käufer über die Bedingungen dieser Verträge, wenn sie für die Vertragserfüllung des Verkäufers nach diesem Auftrag anwendbar sind. Zusätzlich informiert der Verkäufer den Käufer im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenVoraus über anstehende Tarifverhandlungen oder eine mögliche oder tatsächliche Kündigung eines solchen Vertrags, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf Fähigkeit des Lieferanten, an den Käufer gemäß diesem Auftrag zu liefern, beeinflussen könnte und/oder die ein Fall höhe- rer Gewalt werden könnte. Die vorherige Mitteilung des Verkäufers über eines der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannoben genannten Vorkommnisse muss dem Käufer einen ausrei- chenden Zeitrahmen gewähren, unabhängig davonum vom Verkäufer einen angemessenen Warenbestand für den Bedarf des Käufers zu erwerben und/oder Dienst- leistungen zu erwerben, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungendie ausreichend für den Bedarf des Käufers sind, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen bis der VACO-Lieferant abhängig Verkäufer wieder in der Lage ist, staatliche Maßnahmenseine normalen Lieferungen nach diesem Vertrag wiederaufzunehmen. Wenn der Verkäufer bei der Herstellung, allgemeine Störungen dem Versand oder der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
bLieferung der Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen durch einen Fall hö- herer Gewalt in Verzug gerät, wird der Liefertermin oder der Termin der Erbringung automatisch um eine Dauer verlängert, die gleich der Dauer des Falls höherer Gewalt ist, jedoch nicht zehn (10) Der VACO-Lieferant kann sich auch Tage überschreitet, ohne dass der Käufer dies genehmigt hat, dies jedoch unter der Voraus- setzung, dass eine solche Verlängerung nur dann auf höhere Gewalt berufengilt, wenn der die Verkäufer den Käufer innerhalb von drei (weitere3) Erfüllung verhindernde Umstand eintrittTagen über den Verzug schriftlich infor- miert, nachdem er erstmalig Kenntnis von dem Fall höherer Gewalt, der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder diesen Verzug verursacht, erlangt hat. Während eines Verzugs, der durch einen Fall höherer Gewalt ist verursacht wurde, stimmt der VACO-Lieferant berechtigtVerkäufer zu, schriftlich dem Käufer weiterhin die Auflösung betroffenen Waren und Dienstleistungen in Mengen zu liefern, die zumindest gleich der Menge ist, die mindestens den jeweiligen Mengen entsprechen, die der Verkäufer dem Käufer unmittelbar vor dem Fall höherer Gewalt geliefert hat, bezogen auf die entsprechende Menge des Vertrags Verkäufers, die unmittelbar vor und während des Verzugs an andere Kunden geliefert wird, die der Verkäufer vertraglich verpflichtet ist, unmit- telbar vor und während dem Verzug zu erklärenbeliefern. Der Käufer hat das Recht, ohne schadenersatzpflichtig diesen Auftrag oder einen ausstehenden Versand oder eine aus- stehende Leistung zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen stornieren und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Ersatzwaren und –dienstleistungen von einem anderen Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendungerwerben, wenn der bereits gelieferte Teil bzwVerkäufer aus den oben genannten Gründen in Verzug gerät. Wenn der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatKäufer nicht in der Lage ist, die Waren und Dienstleistungen wegen eines Falls höherer Gewalt zu verwenden oder in Empfang zu nehmen, der den Käufer oder einen Kunden des Käufers betrifft, der die Produkte oder Dienstleistungen erwirbt, die die Waren oder Dienstleistun- gen umfassen, die vom Käufer nach diesem Auftrag bestellt wurden, kann der Käufer nach seiner Xxxx (a) den Termin der Lieferung oder Erbringung für eine Dauer verlängern, die der Dauer des Falls höherer Gewalt ent- spricht, oder (b) diesen Auftrag oder ausstehende Lieferungen oder Er- bringungen zu stornieren. Der Käufer haftet dem Verkäufer gegenüber in keiner Höhe, mit Ausnahme von angenommenen Lieferungen fertiggestellter Waren und abgenomme- nen erbrachten und fertiggestellten Dienstleistungen, wenn der Käufer die- sen Auftrag vollständig oder teilweise gemäß dieses Abschnitts kündigt.
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Samples: Purchase Agreement
Höhere Gewalt. a) a. Neben dem, was im den vor dem Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, angewandten Definitionen werden unter höherer Gewalt dem Begriff „höhere Gewalt“ alle äußeren Umstände äußerlichen Ursachen verstanden, die welche die ordnungsgemäße Erfüllung Ausführung einer Verpflichtung Vereinbarung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben nicht beeinflussen kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss diese Situation beim Abschluss der Vereinbarung vorherzusehen war. Bei Zu solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um ArbeitsniederlegungenUrsachengehören z. B. Streiks, allgemeinen Rohstoffmangelallgemeine Knappheit an Rohstoffen, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen Engpässe bei Zulieferern oder sonstigen anderen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche behördliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine TransportschwierigkeitenTransportprobleme.
b) b. Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die Situation, die eine (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand der Vereinbarung verhindert, erst eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung Vertragsleistung hätte erfüllen erbringen müssen.
c) Im Falle von andauernder c. Bei anhaltender höherer Gewalt ist kann der VACO-Lieferant berechtigt, die Vereinbarung schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklärenauflösen, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) d. Für die Dauer Fortdauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen Lieferungs- und sonstigen andere Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung Mitwirkung eines Gerichts ausgesetzt außer Kraft gesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum, den die Dauer der vorübergehenden höheren Gewaltvorübergehende höhere Gewalt andauerte. Dauert die höhere Gewalt länger als drei MonateMonate an, so sind können beide Parteien befugtdie Vereinbarung, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen5 unter e, auflösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinwerden.
e) Hat e. Wenn der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, schon zum Teil erfüllt hat oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllenerfüllen kann, so ist der VACO- Lieferant er berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat gesondert in Rechnung zu stellen, beziehungsweise stellen bzw. den zu liefernden Teil anzuliefern und zu liefern und in Rechnung zu stellenberechnen. Die vorstehende Bestimmung findet keine AnwendungDies gilt nicht, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der oder lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatEigenwert besitzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem24.1 Ist die Nichterfüllung der Verpflichtungen seitens einer Partei auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen, was gilt diese in diesem Maß nicht als Nichterfüllung im Gesetz Rahmen des VERTRAGS und erlaubt, sofern möglich, die Verlängerungen der vertraglichen Fristen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien. Als Ereignis höherer Gewalt gilt ein Vorfall oder eine Handlung, die vom Willen und/oder der Kontrolle der Parteien unabhängig ist und nicht auf deren Nichterfüllung, unerlaubten Handlungen, fahrlässigem Verhalten oder Unterlassungen basiert und die fristgerechte/genaue Erfüllung der den Parteien aus dem VERTRAG erwachsenden Verpflichtungen unmöglich macht. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit gelten zum Beispiel als höhere Gewalt: - Kriege, Krawalle, Invasionen und Bürgerkriege; - Ausschreitungen und nicht den Parteien zuzuschreibende Besetzungen von Bereichen, in denen die Leistungen des Auftragnehmers ausgeführt werden müssen; - Streiks auf gesamtstaatlicher Ebene oder Generalstreiks der Branche, in welcher der Auftragnehmer tätig ist, Aussperrungen, Sabotageakte oder Streikhandlungen; - Nichtverfügbarkeit der von den Leistungen betroffenen Bereiche aus nicht den Parteien zuzuschreibenden Gründen; - Beschlagnahmen oder Konfiskationen oder gerichtlich angeordnete Verbote, die nicht von den Parteien verschuldet wurden; - Alle anderen Anordnungen seitens gerichtlicher oder sonstiger Behörden, öffentlichen oder privaten Einrichtungen, welche die Abwicklung der Leistungen verhindern oder einschränken; - Naturkatastrophen, Brände, Erdbeben, Überschwemmungen, schwere Unfälle auf Verkehrswegen und in Bezug auf Transportmittel; - Außerordentliche schlechte Witterungsbedingungen, aufgrund derer die Sicherheit des beteiligten Personals und der Rechtsprechung unter höhere eingesetzten Maschinen nicht gewährleistet werden kann.
24.2 Bei Eintreten eines Ereignisses der höheren Gewalt fälltinformiert die betroffene Partei unverzüglich und in jedem Fall spätestens bei Beendigung der Ursache, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenwelche die Kommunikation verhindert, die andere Partei schriftlich über dieses Ereignis. Der Grund für die ordnungsgemäße Verzögerung oder Unterbrechung der Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannvertraglichen Verpflichtungen muss so schnell wie möglich von der betroffenen Partei behoben werden, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig wenn dies in einem vernünftigen Maß machbar ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen und alle vertragsgegenständlichen Tätigkeiten müssen so schnell wie möglich wiederaufgenommen werden. Die Art und Dauer des Ereignisses der Energieversorgung höheren Gewalt müssen möglichst von zuständigen Stellen und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn Behörden bescheinigt und in jedem Fall der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu anderen Partei mitgeteilt werden.
d) Für die Dauer 24.3 Während des Zeitraums, in dem das Ereignis der vorübergehenden höheren Gewalt werden vorliegt, ist die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich ausgesetzt. Die Partei, der es aufgrund von höherer Gewalt unmöglich ist, ihre Leistungen auszuführen, muss die Lieferfrist andere Partei in jeder möglichen Weise unterstützen, um die Dauer schädlichen Folgen des Ereignisses der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert Gewalt auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
24.4 Nach Beendigung der Ursache für die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide vereinbaren die Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seindie neuen Vertragsfristen für die Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen und ggf. eine neue Frist für die Fertigstellung der Leistungen.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten 24.5 Dauert das Ereignis der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltfür einen Zeitraum von mehr als hundert Tagen an und ist es erwiesenermaßen unmöglich, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise den Vertragsgegenstand zu erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatkann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
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Höhere Gewalt. a) Neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter 10.1 Unter höhere Gewalt fälltfallen Handlungen, werden unter Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außer- halb der Kontrolle von Genera liegen oder solchen Umständen zuzurechnen sind, einschließlich Ereignissen wie Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Stürme oder andere Naturkatastrophen; Krieg, Gefahr von Krieg oder kriegerischen Handlungen, bewaffnete Konflikte; Auferlegung von Sanktionen, Embargo, Abbruch diplomatischer Beziehungen oder ähnliche Handlungen; terro- ristische Angriffe, Bürgerkrieg, zivile Unruhen oder Aufstände; nukleare, chemische oder biolo- gische Kontaminierung oder Überschallknalle; Explosion oder Unfallschäden; Zusammenbruch baulicher Strukturen, Ausfall von Anlagenmaschinen, Maschinen, Computern oder Fahrzeugen; Arbeitsstreitigkeiten einschließlich ua Streiks, Arbeitgeber-/Arbeitnehmerkonflikte oder Aussper- rungen.
10.2 Sollte ein Fall von höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandeneintreten und die teilweise oder vollständige Lieferung oder Leistung von Genera hindern, informiert Genera den Kunden unverzüglich schriftlich über den Eintritt des Falls höherer Gewalt und unternimmt alles in ihrer Macht Stehende, um die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und Auswir- kungen des Eintritts des Falls höherer Gewalt auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung Erfüllung ihrer Pflichten auf jede ange- messene Weise zu minimieren und allgemeine Transportschwierigkeitendie Erfüllung ihrer Pflichten so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
b10.3 Sollte die Erfüllung ihrer Pflichten unmöglich werden oder die Erfüllung für mehr als 5 (fünf) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn Monate nach dem Datum der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder Information über den Eintritt des Falls höherer Gewalt ist verschoben werden müssen, kann der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu Vertrag von jeder Partei unter Einhaltung mit sofortiger Wirkung mit- tels eingeschriebenen Briefs gekündigt werden.
d) Für 10.4 Jede Partei trägt die Dauer der vorübergehenden höheren eigenen Kosten und Auslagen, die vom Eintritt des Falls höherer Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen bis zum Ende des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewaltbesagten Falls höherer Gewalt oder bis zur Beendigung des Vertrages ange- fallen sind. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so Schadenersatzansprüche sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinausgeschlossen.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. aFLOWFACT ist von der Verpflichtung zur Leistung und jeglicher Haftung befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. FLOWFACT wird den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Kann FLOWFACT infolge höherer Gewalt für mehr als zwei aufeinanderfolgende Monate keine Leistungen erbringen, hat der Kunde ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, sonstige Naturkatastrophen, Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Lei- tungen sowie sonstige von FLOWFACT nicht zu vertretende Umstände. Die (Mindest-) Neben demVertragslaufzeit und die ordentlichen Kündigungsrechte und -fristen für das jeweilige Produkt ergeben sich aus den in Ziff. II.2 dieser FLOWFACT AGB geltenden Be- sonderen Nutzungsbedingungen. Soweit nicht anders vereinbart, was wird der Vertrag für eine Mindestlaufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten geschlossen. Er verlängert sich automa- tisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zu dem jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Maßgeblich ist das Da- tum des Poststempels. Sollte der Anwender mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zah- lungsverzug sein, behält sich der Anbieter das außerordentliche Recht vor, den Vertrag frist- los zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen FLOW- FACT und dem Kunden aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, ■ wenn eine Partei, ihre Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen schwerwiegend oder wie- derholt gegen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt; ■ der Anwender mit mehr als zwei Monatsbeiträgen oder einer Summe, die solchen zwei monatlich zu leistenden Zahlungen entspricht oder, bei einer nur einmaligen Vergü- tung, bei Zahlungsverzug mit der vollständigen Vergütung. In diesem Fall behält sich der Anbieter das außerordentliche Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. ■ wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet; oder ■ wenn Ansprüche der anderen Partei gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird. Vor der außerordentlichen Kündigung ist die vertragsbrüchige Partei abzumahnen und ihr ist Gelegenheit zu geben, innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt der Abmah- nung die den wichtigen Grund begründenden Missstände zu beheben. Einer Abmahnung be- darf es nicht, wenn ■ die vertragsbrüchige Vertragspartei die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, o- der ■ besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Weitere außerordentliche Kündigungsgründe können sich aus den jeweils einschlägigen Be- sonderen Nutzungsbedingungen ergeben (siehe Ziff. II.2) Sofern zur Erfüllung des Vertrages durch FLOWFACT die Mitwirkung des Kunden erfor- derlich ist, hat der Kunde die entsprechenden Handlungen rechtzeitig zu bewirken. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Anwenderdaten sowie für die Erledigung kundensei- tig durchzuführender Terminabstimmung und Vorarbeiten. Bei nicht rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden oder im Gesetz Falle der Verweigerung der ver- tragsgemäß vereinbarten Leistungen kann FLOWFACT nach fruchtlosem Ablauf einer an- gemessenen Nachfrist die weitere Vertragserfüllung ablehnen und in den anteiligen Preis für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen. Ist die Verzögerung durch den Kunden schuldhaft erfolgt, kann FLOWFACT darüber hinaus Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. FLOWFACT kann ohne Nachweis eines konkreten Schadens als pauschalisier- ten Schadensersatz den Preis für die bereits erbrachten Leistungen zuzüglich 20% des Prei- ses für die nicht abgenommenen Leistungen verlangen. Stornierungen von Xxxxxxxx zur Durchführung beauftragter Leistungen müssen schriftlich, bis spätestens zwanzig (20) Werktage vor dem geplanten Termin erfolgen, damit die Ter- minverschiebung kostenfrei erfolgen kann. Erfolgt die Stornierung des Termins nicht bin- nen der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltgenannten Frist, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, kann FLOWFACT zwischen dem zwanzigsten und dem zehnten Werktag 50% und nach dem zehnten Werktag vor dem geplanten Termin 100% des für die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen warLeistung vereinbarten Preises pauschal abrechnen. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist Dienstleistungen, deren Durchführung beim Kunden geplant und terminiert sind, hat der VACO-Lieferant berechtigtKunde im Falle einer selbst verantworteten Terminverschiebung (zusätzlich zu etwaig im Zusammenhang mit der Stornierung entstandenen Kosten) der FLOWFACT tat- sächlich entstandenen, schriftlich nicht erstattungsfähigen Aufwendungen (z.B. Aufwendungen für Reisetätigkeiten) zu ersetzen. Dem Kunden bleibt die Auflösung Erbringung des Vertrags zu erklärenNachweises vorbehalten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für dass die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert pauschalen Kos- ten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. FLOWFACT behält sich die Lieferfrist um Geltendmachung höherer Kosten ausdrücklich vor. Gerät der Kunde mit dem Abruf oder der Annahme der Leistung, mit der Lieferung von In- formationen, die Dauer zur Durchführung der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert Leistung erforderlich sind oder mit einer sonstigen Mitwirkungshandlung in Verzug, geht mit Eintritt des Verzuges die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinKunden über.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem, was im Gesetz und 13.1 Ist eine der Vertragsparteien aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltLage ihre vertraglichen Pflichten vollumfänglich oder teilweise zu erfüllen - wobei die Zahlungspflichten ausgenommen sind und unverändert weiter gelten -, werden unter haftet die Partei nicht für die Nichterfüllung dieser Pflichten für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt sowie für alle äußeren Umstände verstandenFolgen, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die durch das Ereignis höherer Gewalt verursacht wurden bzw. sich daraus ergeben. Die Aussetzung der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder Vertragserfüllung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt ist auf den Zeitraum beschränkt, in dem die Auswirkungen dieses Ereignisses andauern. Die Parteien bemühen sich nach Kräften, die Folgen eines solchen Ereignisses höherer Gewalt so gering wie möglich zu halten. Es versteht sich, dass die Pflichten im Zusammenhang mit der VACO-Lieferant berechtigtZahlung auch im Fall des Eintretens höherer Gewalt unverändert bleiben.
13.2 Ist eine Partei aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt vollumfänglich oder teilweise nicht in der Lage, schriftlich ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen, die Auflösung davon unberührt bleiben, so kann der Verkäufer im eigenen Ermessen durch schriftliche Mitteilung an den Käufer von der Möglichkeit der sofortigen Kündigung des Vertrages Gebrauch machen. Mit der Zustellung einer solchen Mitteilung werden beide Parteien unverzüglich und bedingungslos von allen weiteren Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbunden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Ungeachtet dessen wird der Verkäufer vom Käufer in Bezug auf alle nachgewiesenen Kosten und/oder Verluste und/oder Ausgaben, die dem Verkäufer infolge der Stornierung des Vertrags zu erklärenaufgrund des Ereignisses höherer Gewalt entstehen, ohne schadenersatzpflichtig zu werdenentschädigt und schadlos gehalten.
d) 13.3 Für diesen Vertrag gilt als „Ereignis höherer Gewalt“ ein unvorhersehbares Ereignis, das sich der Kontrolle einer der beiden Parteien entzieht und ihre Fähigkeit zur Erfüllung einer beliebigen vertraglichen Pflicht beeinträchtigt, mit Ausnahme
13.4 Die von dem Ereignis höherer Gewalt betroffene Vertragspartei hat die Dauer andere Vertragspartei innerhalb von vier Wochen nach Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt schriftlich zu benachrichtigen und die Einzelheiten in angemessener Weise darzulegen.
13.5 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der vorübergehenden Vertrag von den Parteien gemäß Klausel 13.2 gekündigt werden kann, unternimmt die Partei, die das Ereignis höherer Gewalt erklärt, alle zumutbaren Anstrengungen, um die Erfüllung wieder aufzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der höheren Gewalt werden zu mildern.
13.6 Vorbehaltlich der in Klausel 13.2 enthaltenen Bestimmungen haben die Lieferungsverpflichtungen Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn eine Situation höherer Gewalt sechs (6) Monate oder länger andauert, und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so bei einer solchen Kündigung sind beide Parteien befugtunverzüglich und bedingungslos von allen weiteren Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbunden, den sofern im Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinnichts anderes festgelegt ist.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem16.1. Kann Lilliputiens seine vertraglichen Verpflichtungen wegen höherer Gewalt oder wegen behördlicher Maßnahmen, was die sich auf den Vertrag auswirken („fait du prince“), nicht erfüllen (insbesondere die Pflicht zur Lieferung der Ware), wird Lilliputiens während der Zeit, die das wesentliche Hindernis anhält und für eine angemessene Anlaufphase von seinen vertraglichen Pflichten befreit, ohne dass gegenüber dem Händler Haftungs- und Schadenersatzpflichten greifen. Dieselbe Regel gilt, wenn die Erfüllung der Pflichten von Lilliputiens aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Lilliputiens liegen, in unzumutbarer Weise behindert oder anderweitig vorübergehend unmöglich gemacht wird. Als Fälle höherer Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse gelten Ereignisse, die sich der Kontrolle der Vertragsparteien entziehen, die sie nach vernünftigem Ermessen nicht hätten vorhersehen können und die sie nach vernünftigem Ermessen nicht hätten verhindern oder überwinden können, soweit ihr Auftreten die Erfüllung der Pflichten vollkommen unmöglich macht. Insbesondere die folgenden Umstände, aber nicht nur diese, sind Fällen höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen gleichgestellt: Streik aller oder eines Teils der Mitarbeiter von Lilliputiens oder seiner üblichen Transportanbieter, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Produktionsunterbrechungen wegen unvorhersehbaren Pannen, die Unmöglichkeit der Beschaffung von Rohstoffen, Epidemien, Einschränkungen wegen Tauwetters, Straßensperrungen, Streiks oder Versorgungsunterbrechungen im Gesetz Elektrizitätsbereich, Versorgungsunterbrechungen, die nicht Lilliputiens zuzuschreiben sind, sowie jede andere Versorgungsunterbrechung, die den Lieferanten von Lilliputiens zuzurechnen ist.
16.2. Unter diesen Umständen informiert Xxxxxxxxxxxx schriftlich und so schnell wie möglich nach Auftreten besagter Umstände den Händler. Der Vertrag zwischen Lilliputiens und dem Händler wird in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltFolge mit vollem Recht und ohne Entschädigung ab dem Datum, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenan dem das Ereignis eingetreten ist, ausgesetzt.
16.3. Dauert das Ereignis ab seinem Auftreten mehr als 30 Tage an, kann der Vertrag zwischen Lilliputiens und seinem Händler von der zuerst handelnden Vertragspartei aufgelöst werden, ohne dass einer der Vertragsparteien dadurch ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht. Diese Vertragsauflösung tritt an dem Datum in Kraft, an dem das Einschreiben mit Rückschein mit der Kündigung besagten Vertrags erstmalig vorgelegt wird.
16.4. Unter keinen Umständen haftet Lilliputiens gegenüber dem Händler für Reklamationen, Schäden, Kosten oder Aufwendungen, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die daraus resultieren oder damit in Zusammenhang stehen, dass Lilliputiens aufgrund eines beliebigen Ereignisses nicht in der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig Lage ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen die Produkte fristgerecht zu versenden oder den Bestellungen nachzukommen oder die aus einem der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitenin dieser Vertragsklausel aufgeführten Gründe resultieren oder damit in Zusammenhang stehen.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem12.1 Die Parteien können die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag aussetzen, was soweit diese Erfüllung durch folgende Um- stände verhindert oder auf unzumutbare Weise erschwert wird: Naturkatastrophen, Streiks, Sabotage, Aussperrungen, Embar- gos, Einfuhrbeschränkungen, Überfüllung von Häfen, Mangel an üblichen Transportmitteln, Arbeitsstreitigkeiten, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Operationen, terroristische Be- drohungen oder Akte, bürgerliche Unruhen, widerrechtliche Er- greifung der zivilen oder militärischen Regierungsgewalt, Be- schränkungen für den Energieverbrauch, Epidemien, Pan- demien, ein durch die in diesem Artikel genannten Umstände verursachter Lieferverzug seitens Unterauftragnehmern oder durch sonstige Umstände, die nicht im Gesetz Einflussbereich der betroffenen Partei liegen („höhere Gewalt“).
12.2 Die Partei, die geltend macht, von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen zu sein, setzt die andere Partei unverzüglich schriftlich vom Beginn und dem Ende des betreffenden Ereig- nisses in Kenntnis. Falls der Rechtsprechung unter Käufer durch höhere Gewalt fälltan der Erfüllung seiner Pflichten gehindert wird, werden unter entschädigt er den Lieferanten für die Kosten, die dem Lieferanten durch die Sicherung und den Schutz der Lieferungen entstehen.
12.3 Falls die Erfüllung des Vertrags über einen zusammen- hängenden Zeitraum von über 60 (in Worten: sechzig) Tagen oder einen zusammengesetzten Zeitraum von über 120 (in Worten: einhundertzwanzig) Tagen durch ein oder mehrere Er- eignisse höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenverhindert, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannerheblich beeinträchtigt oder verzögert wird, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert bemühen sich die Lieferfrist Parteien um eine für beide Seiten befriedigende Lösung. Falls eine befriedigende Lösung nicht binnen 30 (in Worten: dreißig) Tagen nach ent- sprechender Aufforderung durch eine Partei vereinbart wird, sind die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugtberechtigt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösenschriftlich zu kündigen. Nach entsprechender Kündigung zahlt der Käufer dem Liefe- ranten den Teil des Vertragspreises, ohne gegenüber der auf die bis zum Tag der Kündigung durchgeführten Lieferungen oder Arbeiten des Lieferanten entfällt, zuzüglich der dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinLieferanten in ange- messener Höhe entstehenden Kosten für die Entfernung der Ausrüstung des Lieferanten vom Gelände des Käufers.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: General Terms and Conditions
Höhere Gewalt. Wenn aufgrund eines Ereignisses oder Umstandes, auf das/den die betroffene Partei keinen Einfluss hat und das/der ohne Schuld oder Nachlässigkeit der entsprechenden Partei eintritt, der Verkäufer nicht in der Lage ist, die von dem vorliegenden Vertrag abgedeckten Waren herzustellen, zu verkaufen oder zu liefern, oder wenn der Käufer nicht in der Lage ist, die Lieferung anzunehmen oder die von dem vorliegenden Vertrag abgedeckten Waren zu kaufen oder zu verwenden, wird eine etwaige Verzögerung oder Nichterfüllung einer Leistung so lange entschuldigt, wie die betroffene Partei infolge dieses Ereignisses oder des Umstands nicht leisten kann, vorausgesetzt, dass die betroffene Partei die andere Partei so schnell wie möglich (keinesfalls jedoch mehr als drei (3) Tage nach Eintreten des Ereignisses oder des Umstandes) schriftlich von der Verzögerung (unter Angabe der vorgesehenen Dauer dieser Verzögerung) informiert. Zu solchen Ereignissen und Umständen zählen Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, schlechtes Wetter, Explosionen, Aufstände, Kriege, Sabotage, Terrorakte, Arbeitskonflikte (einschließlich Lockouts, Streiks und Produktionsrückgänge), Maschinenschäden und Stromausfälle, aber in jedem Fall nur soweit dies nicht im Einflussbereich der betroffenen Partei liegt sowie ohne Verschulden dieser Partei erfolgt. Eine Erhöhung der Kosten des Verkäufers bei der Leistungserbringung nach diesem Vertrag lässt die Haftung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung des Verkäufers keinesfalls entfallen. Bei Verzögerung oder Nichterfüllung einer Leistung durch den Verkäufer kann der Käufer folgendes tun: (a) Neben demErsatzwaren von anderweitigen Quellen beziehen, was und in diesem Falle werden die Vertragsmengen durch diese Ersatzwarenmenge reduziert, und der Verkäufer erstattet dem Käufer die eventuellen Aufkosten für die Beschaffung der Ersatzwaren im Gesetz Vergleich zu den im vorliegenden Vertrag festgelegten Preisen, (b) vom Verkäufer verlangen, dass er ihm Ersatzwaren aus einer anderen verfügbaren Quelle (einschließlich des Warenbestands des Verkäufers) in den im vorliegenden Vertrag festgesetzten Mengen, und zu den vom Käufer gewünschten Zeitpunkten und zu den im Vertrag festgesetzten Preisen liefert, (c) vom Verkäufer verlangen, dass er in seinem Bestand befindliche und für die Herstellung der Ware nützliche unfertige Produkte und Rohmaterialien zu den Selbstkosten des Verkäufers liefert und (d) vom Verkäufer verlangen, dass er zu seitens des Käufers erbetenen Zeitpunkten für die Herstellung der Ware nützliche Ersatzrohmaterialien und –komponenten aus anderen verfügbaren Quellen in seitens des Käufers erbetenen Mengen liefert, wobei der jeweils niedrigere Betrag der Selbstkosten des Verkäufers und des angemessenen Anteils des Warenpreises maßgeblich ist. Ist der Verkäufer nicht in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltLage, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenzu gewährleisten, dass die Verzögerung nicht länger als dreißig (30) Tage dauert, oder im Falle einer Verzögerung von mehr als dreißig (30) Tagen, kann der Käufer den vorliegenden Vertrag kündigen, ohne dass sich daraus eine Haftung gegenüber dem Verkäufer oder eine Abnahmeverpflichtung für die Rohmaterialien, die unfertigen oder fertigen Waren, einschließlich derer in Ziffer 11, für den Käufer ergeben. Bevor einer der Tarifverträge des Verkäufers ausläuft, und sobald der Verkäufer bevorstehende Streiks, Arbeitskonflikte, Arbeitsniederlegungen oder andere Unterbrechungen in seinen Geschäftsräumen, welche die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern Auslieferung der Waren an den Käufer beeinträchtigen könnten, voraussieht oder davon Kenntnis erhält, sorgt der Verkäufer für einen Fertigwarenbestand in ausreichender Menge (und auf die lagert ihn an einem Ort, der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannvon derartigen Arbeitsunterbrechungen nicht betroffen wird), unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, Warenauslieferungen an den Vertrag unter Berücksichtigung Käufer über eine Periode von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.mindestens dreißig
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Höhere Gewalt. a) Neben dem11.1. Die Parteien erkennen an, was dass sie mit dem vorliegenden Artikel vereinbaren, im Gesetz gesetzlich höchstzulässigen Maß von den Bestimmungen der Art. 1256, 1258 und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war1467 ital. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder ZGB abzuweichen. Unter einem Ereignis höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigtEintritt eines Ereignisses oder Umstandes zu verstehen („Ereignis höherer Gewalt“), schriftlich der eine Partei an der Erfüllung einer oder mehrerer vertraglicher Verpflichtungen hindert, wenn und sofern die Auflösung des Vertrags zu erklärenPartei, ohne schadenersatzpflichtig zu werdendie das Hindernis erleidet, den Nachweis erbringt, dass:
a) die Verhinderung außer ihrer zumutbaren Kontrolle liegt;
b) die Folgen der Verhinderung von der Partei nach vernünftigem Ermessen nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.
d11.2. Als Ereignissen höherer Gewalt gelten beispielhaft und sofern sie die vorab bezeichneten Merkmale aufweisen: Aufstände, Unruhen, Invasionen, Kriege, Kriegsdrohungen oder Kriegsvorbereitungen, terroristische Handlungen, Brände, Explosionen, Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, Bodensenkungen oder andere Naturkatastrophen. Hierzu wird folgendes genauer definiert: (a) Für Arbeitnehmerunruhen, Streiks und Aussperrungen gelten nur dann als Ereignisse Höherer Gewalt, sofern sie dem ersten Absatz dieses Artikels entsprechen und das gesamte Staatsgebiet betreffen sowie (b) die Dauer Ausbreitung auf dem gesamten Staatsgebiet von Krankheitserregern (wie z.B. das derzeit als Covid-19 bezeichnete Virus) ist dann als Ereignis höherer Gewalt zu verstehen, wenn innerhalb desselben Gebiets Verfügungen von Behörden erlassen werden, aus denen sich eine direkte gesetzliche (auch auf Provinzebene) Pflicht der vorübergehenden höheren Stundung oder Unterbrechung der vertragsgegenständlichen Tätigkeit ergibt.
11.3. Die betroffene Partei, die sich auf das Ereignis höherer Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen beruft:
a) teilt der jeweils anderen Partei sobald als möglich und sonstigen Verpflichtungen in jedem Fall innerhalb von höchstens 2 (zwei) Tagen schriftlich den Eintritt des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist Ereignisses höherer Gewalt mit;
b) unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Dauer Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf die Durchführung der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert vertraglichen Pflichten zu verringern und zu mildern, auch mit dem Vorbehalt, die höhere Gewalt länger als drei Monatefraglichen, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner vom Ereignis betroffenen Pflichten durch Dritte erfüllen zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinlassen.
e) Hat 11.4. Keine der VACO-Lieferant seine Parteien kann als vertragsbrüchig hinsichtlich ihrer vertraglichen Verpflichtungen beim Eintreten betrachtet werden, sofern die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, das der höheren anderen Partei gemäß den Bedingungen des vorliegenden Artikels mitgeteilt wurde.
11.5. Sollte sich das Ereignis höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllenüber einen 120 aufeinanderfolgende Tage übersteigenden Zeitraum hinziehen, so ist der VACO- Lieferant die hiervon nicht betroffene Partei berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
11.6. Unbeschadet des Vorstehenden werden sich die Parteien im Fall des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt umgehend treffen, um nach Treu und Glauben sämtliche Handlungen abzusprechen, die sie vornehmen können, um die Folgen des Ereignisses höherer Gewalt einzuschränken oder zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatbeheben.
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Samples: Property Management Agreement
Höhere Gewalt. a) Neben demDie Post Systemlogistik hat für die Nichterfüllung ihrer Vertragspflichten, was im Gesetz auch wenn sie sich Erfüllungsgehilfen bedient, nicht einzustehen und in auch allfällige Pönalen und Leistungsfristen kommen nicht zur Anwendung, wenn die Nichterfüllung auf einen außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht und von ihr nicht erwartet oder ihr zugemutet werden konnte, den Hinderungsgrund bereits bei Vertragsabschluss vorauszusehen oder den Hinderungsgrund oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überbinden; der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltHinderungsgrund gilt als eingetreten, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenwenn der Hinderungsgrund unmittelbar, insbesondere durch Betriebsschließung (bundesweit oder regional), Quarantänemaßnahmen, etc., oder mittelbar, insbesondere die Vertragserfüllung der Post Systemlogistik vereitelt oder unmöglich macht. Als Hinderungsgrund, der die Post Systemlogistik von der Haftung befreit, gelten insbesondere Arbeitskämpfe/Streiks, Unruhen/Aufstände, Krieg, Terroranschläge, Boykottmaßnahmen, Naturkatastrophen auch bedingt durch Erderwärmung (wie Stürme, Hochwasser, Erdbeben, etc.), Pandemie, Epidemie, behördliche Maßnahmen, Beschlagnahmen von Sachgütern, Ressourcen-, Material-, Lieferknappheit und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegenden Hinderungsgründe, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für Post Systemlogistik für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren (Haupt- und/oder Neben-) Leistungspflichten befreit. lm Xxxxx, dass die Post Systemlogistik nicht in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, ist sie verpflichtet, dies dem*der Kund*in im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich mitzuteilen (E-Mail ist ausreichend). Der Vertrag kann von der Post Systemlogistik außerordentlich gekündigt werden, wenn insbesondere
1. die Vertragsfortsetzung wegen eines Hinderungsgrundes (siehe oben) für die Post Systemlogistik unzumutbar ist, dh. der Hinderungsgrund den Wegfall wesentlicher Geschäftsgrundlagen bewirkt, oder
2. zwischen den Vertragsparteien über die Vertragsfortführung kein Einvernehmen binnen angemessener Frist, längstens 21 Tagen, erzielt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um kann, oder
3. die Dauer des Hinderungsgrundes für die Post Systemlogistik nicht vorhersehbar ist. Der Vertrag wird mit Zugang der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinaußerordentlichen Kündigung beendet.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a(1) Neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, Wir haften nicht für Schäden oder für die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern teilweise oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufenvollständige Nichterfül- lung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der jeweilige Schaden oder die Nichterfüllung auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und wir diese Folgen weder verhindern noch durch zu- mutbare Maßnahmen beheben können (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen„Höhere Gewalt“).
c(2) Insbesondere liegt Höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig da- von, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erd- beben, Taifun, Epidemien, Rohstoff-, Energie- und Lieferengpässe, Schwierig- keiten in der Rohstoff-, Material- oder Energiebeschaffung und bei arbeitsrecht- lichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt, sowie bei Handlungen, Unterlassungen o- der Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderun- gen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfül- lung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen.
(3) Im Falle Fall des Eintritts Höherer Gewalt haben wir den Auftraggeber hiervon un- verzüglich zu unterrichten und innerhalb von andauernder höherer 10 Tagen Informationen insbe- sondere über den Umfang und, soweit in zumutbarer Weise möglich, die vo- raussichtliche Dauer der Höheren Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigtvorzulegen. Zudem werden wir uns nach besten Kräften bemühen, schriftlich die Auflösung des Vertrags das Ereignis Höherer Gewalt zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig beheben bzw. in seinen Auswirkungen auf diesen Vertrag so weit wie möglich zu werdenbeschrän- ken.
d(4) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Sollte das Ereignis Höherer Gewalt länger als drei Monate3 Wochen andauern oder sollte dies zu erwarten sein, so sind beide Parteien befugtwerden sich die Vertragsparteien gemeinsam über das weitere Vorgehen abstimmen. Sollte das Ereignis Höherer Gewalt für uns nicht vorübergehend sein, das heißt für mehr als einen Monat andauern, und uns an der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen hindern und ist ein Zuwar- ten für den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösenAuftraggeber unzumutbar, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant Auftraggeber berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung vor- liegenden Vertrag schriftlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern kündi- gen und in Rechnung zu stellenzurückzutreten. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzwAuf Ziffer 3. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatAbs. 4 wir hingewiesen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a8.1 Unter „höherer Gewalt“ ist das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes zu verstehen, der eine Partei („betroffene Partei“) Neben demdaran hindert, was eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag, einschließlich dieser LZB, zu erfüllen, wenn und soweit die betroffene Partei nachweist, dass (im Gesetz ) dieses Leis- tungshindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt, und in (ii) dieses Leistungs- hindernis zum Zeitpunkt des Abschlusses des betreffenden Vertrages vernünftiger- weise nicht vorhersehbar war und (iii) die Auswirkungen dieses Leistungshindernisses von der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltbetroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können (z.B. Naturkatastrophen, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenKrieg, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannTerror, unabhängig davonSabotage, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um ArbeitsniederlegungenEpidemien, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche staatli- che Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung Embargos, Sanktionen, Streiks und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufenAussperrungen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder Betriebsunter- brechungen). Zur Klarstellung: Das Vorliegen eines Ereignisses höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigtnicht allein dadurch ausgeschlossen, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werdendass dieses unmittelbar einen Vorlieferanten von uns betrifft.
d8.2 Im Ausmaß und für die Dauer höherer Gewalt ist die betroffene Partei von ihren Verpflichtungen und von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit Lieferungen (z.B. wegen verspäteter Erfüllung) Für ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses der hö- heren Gewalt befreit, wobei die nicht betroffene Partei hiervon zu unterrichten ist. Wir behalten uns in diesem Fall insbesondere vor, bei Warenlieferungen Mengen zu kür- zen, wenn aufgrund höherer Gewalt ein Produktionsausfall vorliegt oder wir selbst nicht (rechtzeitig) beliefert werden. Bei Vorliegen eines Ereignisses höherer Gewalt im Zusammenhang mit unseren Lieferungen bleiben die Lieferbedingungen gemäß Zif- fer 5 unverändert bestehen, eine Pflicht zur Organisation zusätzlicher Transporte oder schnellerer Transportmittel auf unsere Kosten besteht nicht. Dies gilt auch für den Fall des Versendungskaufs oder sonstiger von Ziffer 5 abweichender Regelungen zum Er- füllungsort.
8.3 Wenn die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden dazu führt, dass einer Partei das entzogen wird, was sie nach dem betreffenden Vertrag berechtigterweise als Leistung erwarten durfte, oder wenn die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Auswirkungen höherer Gewalt länger als drei Monate120 Tage ununterbro- chen andauern, so sind beide Parteien befugthat jede Partei das Recht, den von dem betreffenden Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner durch schrift- liche Mitteilung an die andere Partei mit schuldbefreiender Wirkung zurückzutreten.
8.4 Zur Klarstellung: Die Regelungen in dieser Ziffer 8 führen nicht zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet Form einer Erweiterung der Haftungsgründe nach Ziffer 7, insbesondere nicht zu seineiner ver- schuldensunabhängigen Haftung, noch hindern sie die betroffene Partei daran, sich auf andere anwendbare Rechtsinstrumente oder Einreden im Zusammenhang mit Leistungsstörungen zu berufen (z.B. Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Störung der Ge- schäftsgrundlage).
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Höhere Gewalt. a) Neben dem9.1 Die Parteien verpflichten sich, was stets alle öffentlich- rechtlichen Beschränkungen und allgemeinen Verhaltensregeln einzuhalten, die im Gesetz Zusammenhang mit Pandemien, insbesondere der COVID-19- Pandemie, gelten. Jede Partei ist dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter sowie ihre jeweiligen Vertragspartner die jeweils geltenden Verhaltensregeln sowie Beschränkungen beachten.
9.2 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Anordnungen und in Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Parteien für die Dauer der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, Unmöglichkeit der Leistungserbringung und im Umfang ihrer Wirkung von den gegenseitigen Leistungspflichten - d.h. soweit der VP die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig Erbringung seiner Leistungen unmöglich ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen ist XXX.XXXXXX BUSINESS im selben Maße von ihrer Zahlungspflicht befreit. Die gegenseitigen Leistungspflichten leben erst nach dem Wegfall des Ereignisses wieder auf. Die Leistungsfristen und Termine verschieben sich angemessen; im Zweifel um den Zeitraum der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufenDauer der Unmöglichkeit. XXX.XXXXXX BUSINESS ist jedoch jederzeit zur Kündigung berechtigt, wenn die Leistung bei einer Verlängerung der Frist für XXX.XXXXXX BUSINESS nicht mehr von Interesse ist. Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig unverzüglich die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) erforderlichen Informationen zu geben. Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigtbeschließen beide Parteien gemeinsam, schriftlich die Auflösung des Vertrags welche Maßnahmen zu erklärenergreifen sind, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten Auswirkungen der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllenso gering wie möglich zu halten.
9.3 Sollte eine solche Behinderung unangemessen lange dauern, so ist der VACO- Lieferant XXX.XXXXXX BUSINESS berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellenvom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die vorstehende Bestimmung findet keine AnwendungUnangemessenheit der Dauer der Behinderung ist nach dem mit dem Auftrag verfolgten Zweck zu beurteilen.
9.4 Xxxxxx die behindernden Umstände wegfallen, wenn hat der bereits gelieferte Teil bzw. VP dies XXX.XXXXXX BUSINESS schriftlich mitzuteilen und unverzüglich seine Leistung wieder aufzunehmen.
9.5 Kein Fall höherer Gewalt sind fehlerhafte oder verzögerte Belieferung des VP und/oder der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatAusfall von Vorlieferanten.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Höhere Gewalt. Für den Fall, dass die Erfüllung von vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten der einen oder anderen Vertragspartei aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt, ein Embargo, durch Krieg, Terrorakte, zivile Unruhen oder durch Gesetze, Anordnungen, Proklamationen, Auflagen oder Anordnungen von staatlichen Stellen oder durch ein ähnliches Ereignis, das außerhalb der Einflusssphäre der betroffenen Vertragspartei liegt (jedes der besagten Ereignisse wird nachfolgend als ein „Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet), verhindert, eingeschränkt oder gestört ist, hat die betreffende Partei dies der jeweils anderen Partei unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Leistungsverzögerungen, die durch arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Zölle, die Nichterfüllung der Verpflichtungen durch die Zulieferer des Verkäufers, Verzögerungen oder Kostensteigerungen beim Transport, aufgrund von Marktbedingungen oder Pandemien verursachte Änderungen von Kosten/Preisen, durch eine Änderung der Verfügbarkeit von Rohmaterialien oder Komponenten oder durch wartungsbedingte, planmäßige Betriebsausfallzeiten verursacht werden, stellen kein Ereignis höherer Gewalt dar. Der Verkäufer hat das Ereignis spätestens achtundvierzig (48) Stunden nach dessen Eintritt schriftlich anzuzeigen, wobei die Anzeige Ausführungen über Art und Umfang der Verzögerung und eine Mitteilung darüber enthalten muss, wann die Leistungsverzögerung voraussichtlich beseitigt sein wird. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, räumt der Verkäufer ITW Priorität ein und teilt die verfügbaren Bestände auf eine Weise zu, die sicherstellt, dass die Nachfrage von ITW zuerst erfüllt wird. Während der Dauer der Leistungsverzögerung ist ITW nach eigener Xxxx zu folgenden Handlungen berechtigt, d. h. ITW kann (a) Neben demAufträge stornieren und Produkte oder Dienstleistungen von Dritten beschaffen und dem Verkäufer jedweden Preisunterschied zwischen dem Preis, was den ITW solchen Dritten bezahlt hat, und dem im Gesetz Auftrag angegeben Preis in Rechnung stellen, (b) den Verkäufer dazu verpflichten, sämtliche fertiggestellten Waren, in Arbeit befindlichen Werkstücke, Werkzeuge sowie Teile und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenMaterialien, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die zur Ausführung der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannauftragsgegenständlichen Arbeiten hergestellt oder erworben wurden, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen warim Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit zu liefern bzw. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern herauszugeben oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Iden Verkäufer dazu verpflichten und veranlassen, Produkte oder Dienstleistungen zu dem im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags Auftrag angegebenen Preis bei anderen Anbietern zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil beschaffen bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hataus anderen Quellen zu beziehen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem12.1. Unbeschadet von Xxxxxxx 11 haftet keine Partei haftet der anderen Partei für jegliche Vertragsstrafen, was im Gesetz Schadenspauschalen oder Schäden, noch ist jede Partei berechtigt irgendwelche Behelfe geltend zu machen, die ihr ansonsten zustehen würden, falls die Erfüllung des Vertrages oder von Verpflichtungen einer Partei durch Ereignisse verzögert oder gehindert ist, soweit es sich, allerdings nicht hierauf beschränkt, um die folgenden Ereignisse handelt: Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, Sabotage, Export- oder Importbeschränkungen, wie beispielsweise, jedoch nicht darauf beschränkt, Verbote und Embargos, Überlastung von Häfen, Fehlen von üblichen Transportmitteln, Arbeitskämpfe, Kriege, Bürgerkriege oder kriegsähnliche Zustände, die Gefahr von Terrorhandlungen oder das Vorliegen solcher Handlungen, Unruhen, Besetzungen von zivilen oder militärischen Einrichtungen, Beschränkungen in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltEnergieversorgung, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenVerzögerung seitens von Nachkontraktoren oder Unterlieferanten, die durch in dieser Klausel in Bezug genommenen Umstände eintreten oder jegliche anderen Umstände, die ordnungsgemäße Erfüllung sich einer Verpflichtung verhindern und auf Einflussnahme durch die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannbeeinträchtigte Partei entziehen (nachfolgend als „Höhere Gewalt“ bezeichnet), unabhängig davon, ob dieser der Eintritt eines solchen Umstandes vorhersehbar war oder nicht. Ein Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen warHöherer Gewalt kann allerdings nicht die fehlende Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen rechtfertigen.
12.2. Bei solchen Umständen handelt es Die Partei, die sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungendarauf beruft, allgemeinen Rohstoffmangeldurch einen Umstand Höherer Gewalt beeinträchtigt zu sein, hat die andere Partei schriftlich, ohne Zögern auf den Eintritt dieses Ereignisses hinzuweisen und auch darauf hinzuweisen, sobald dieses Ereignis entfällt.
12.3. Soweit Höhere Gewalt den Verkäufer daran hindert, seine Verpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen, gilt die Lieferfrist entsprechend verlängert und der Käufer ist verpflichtet, die Geltungsdauer von Zahlungssicherheiten in gleichem Umfang zu verlängern. Sollte ein Umstand Höherer Gewalt den Käufer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern, hat er den Verkäufer für sämtliche Aufwendungen zu entschädigen, die diesem hinsichtlich des Schutzes und der Sicherung der Produkte entstehen.
12.4. Soweit die Erfüllung des Vertrages oder eines Vertragsteiles für den Fall einer Einzeldauer von mehr als acht (8) Monaten oder von insgesamt mehr als zehn (10) Monaten aufgrund eines Umstandes Höherer Gewalt oder mehrerer solcher Umstände behindert oder verzögert sein sollte, werden die Parteien versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Soweit eine solche Lösung nicht innerhalb von zehn (10) Wochen beginnend mit der Aufforderung der einen Partei an die andere Partei, in Verhandlungen über die Lösung einzutreten, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig gefunden ist, staatliche Maßnahmenist jede Partei berechtigt, allgemeine Störungen den Vertrag oder den Teil des Vertrages, der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitendurch Höhere Gewalt beeinträchtigt ist, durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu kündigen.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) 12.5. Im Falle von andauernder höherer Gewalt einer solchen Kündigung ist für gelieferte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen oder für bis zum Ausspruch der VACO-Lieferant berechtigtKündigung bereits angefangene Dienstleistungen oder für Produkte, schriftlich die Auflösung deren Herstellung bis zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen wurde, der jeweils angemessene Kaufpreis vom Käufer an den Verkäufer zu zahlen. Des Weiteren sind alle dem Verkäufer vernünftigerweise im Zusammenhang mit der Entfernung seiner Ausrüstung vom Betriebsgelände des Vertrags Käufers entstehenden Kosten (soweit anwendbar) zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werdenersetzen.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) 21.1 Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigtverschieben sich Fristen und Termine für den Zeit- raum, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber in dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten infolge der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllteine Leistungserbringung durch HANSER nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Ein allfälliges Recht auf Rück- tritt vom Vertrag (Punkt 21.3) bleibt davon unberührt.
21.2 Als höhere Gewalt gelten Hindernisse, oder kann er seine die zumindest eine der Vertragspar- teien hindert, ihre vertraglichen Verpflichtungen nur teilweise zu erfüllen, so ist wenn und soweit das Hindernis außerhalb der VACO- Lieferant berechtigtzumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegt und es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in zumutbarer Weise nicht vor- hergesehen und abgewendet hätte werden können. Dazu zählen insbesondere Krieg und kriegerische Handlungen, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellenAufruhr, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern Terrorakte, Sabotage, Piraterie, Währungs- und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine AnwendungHandelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen, Amtshandlun- gen, Gesetzes- oder Regelungsänderungen, Epidemie, Pandemie, Naturkata- strophen, Explosion, Feuer, Zerstörung / Beschädigung von Ausrüstung und Materialien, längerer Ausfall von Transportmitteln, sowie von Telekommunika- tion und Informationssystemen oder Energie, allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, allgemeine Lieferkettenprobleme und im spe- ziellen Lieferprobleme und –engpässe bei Zulieferern (ohne dass solche durch ein zumindest grob fahrlässiges Verhalten HANSERs begründet sind).
21.3 Jedem Vertragspartner steht ein Recht zum Rücktritt von diesem Vertrag zu, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt für einen solchen Zeit- raum verhindert wird, dessen Dauer es unzumutbar macht, weiterhin am Ver- trag festzuhalten. Eine Dauer von 6 (sechs) Monaten begründet jedenfalls ein Rücktrittsrecht. Waren und Materialien, die von XXXXXX spezifisch für den Vertragspartner angeschafft wurden (sohin solche, die keine üblichen Lager- waren sind), sind vom Kunden gegen Übergabe der bereits gelieferte Teil bzwWaren und Materialien ab- zugelten. Unabhängig davon und ohne Begründung einer Rechtspflicht wird sich XXXXXX nach Möglichkeit um Übernahme der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatWaren und Materialien durch HANSER oder Dritte bemühen, sofern der Vertragspartner dies wünscht und Einigkeit, insbesondere über den Übernahmepreis, erzielt werden kann.
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Höhere Gewalt. a9.1 Wird die (rechtzeitige) Neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung durch höhere Gewalt fälltverhindert, so werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern PVO und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davonKunde miteinander beraten, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen warunter Berücksichtigung der jeweiligen Situation der höheren Gewalt für beide Seiten zumutbare Anpassungen vereinbart werden können. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um ArbeitsniederlegungenHöhere Gewalt umfasst Überschwemmungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig istFeuer, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen Streiks, Unruhen, Naturkatastrophen und extreme Wetterbedingungen, Epidemien oder Pandemien, terroristische Handlungen und/oder Kriegshandlungen sowie die Nichterfüllung von Verpflichtungen durch einen der Energieversorgung Lieferanten von PVO. Werden die Produkte während der Situation höherer Gewalt von oder im Namen von PVO gelagert, so zahlt der Kunde PVO die entsprechende Lagergebühr. Die oben genannten Lagergebühren werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und allgemeine Transportschwierigkeitenmüssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum an PVO gezahlt werden. Sollte sich angesichts des tatsächlichen Lieferdatums der Produkte im Nachhinein herausstellen, dass der Kunde zu viel Lagergeld gezahlt hat, wird PVO dem Kunden den zu viel gezahlten Betrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen zurückzahlen. Höhere Gewalt entbindet den Kunden in keinem Fall von seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung des Kaufpreises.
b9.2 Wenn die Situation höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage andauert, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch einen eingeschriebenen Brief zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, so wird PVO sich bemühen, die betreffenden Produkte zu von PVO zu bestimmenden Bedingungen an einen Dritten zu verkaufen. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Kunde mit sofortiger Wirkung, die Preisdifferenz an PVO zu zahlen, wenn die Produkte zu einem niedrigeren Preis an den Dritten verkauft werden. Der VACO-Lieferant kann sich Kunde zahlt PVO auch die dann anfallende Lagergebühr, bis die betreffenden Produkte an den Dritten geliefert worden sind. PVO ist bereit, auf höhere Gewalt berufensein in diesem Artikel genanntes Kündigungsrecht zu verzichten, wenn der die Kunde erklärt, dass er einer solchen Kündigung widerspricht und zugleich Zahlung des betreffenden (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem Rest-)Kaufpreises und der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssenLagerkosten an XXX xxxxxxx.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem12.1 Der Lieferant ist nicht zur Leistung verpflichtet, was wenn er den Vertrag nicht oder nicht mehr erfüllen kann und dies eine Folge vorhersehbarer oder nicht vorhersehbarer Umstände ist, die außerhalb der Einflusssphäre des Lieferanten liegen. Als Umstände, die außerhalb der Einflusssphäre des Lieferanten liegen, gelten in jedem Fall: Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Mobilisierung, Aufruhr, Streik, überdurchschnittliche Krankmeldungen der Mitarbeiter des Lieferanten, Betriebsbesetzung, Blockade, Boykott, Krankheit, nicht verschuldete Brandfälle oder der Ausfall der Strom-, Gas- oder Wasserlieferung, die nicht rechtzeitige Leistung von Zulieferanten oder Hilfspersonen, hoheitliche Maßnahmen u.ä..
12.2 Liegt eine Situation im Gesetz und in Sinne des vorstehenden Absatzes vor, teilt der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltLieferant dies dem Abnehmer mit. Die Parteien verhandeln dann über eine mögliche Anpassung des Vertrages. Erreichen sie keine Einigung (die Erfüllung des Vertrages ist auf Dauer unmöglich), werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenkann jede Partei den Vertrag kündigen, soweit er noch nicht erfüllt ist. Eine auf Dauer bestehende Unmöglichkeit liegt vor, wenn die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, für mehr als sechzig (60) mehr oder weniger zusammenhängende Tage tatsächlich oder rechtlich nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern möglich gewesen ist oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig wenn eindeutig vorhersehbar ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitendass die Erfüllung des Vertrages für den genannten Zeitraum tatsächlich oder rechtlich nicht möglich sein wird.
b) Der VACO-Lieferant kann 12.3 Ergibt sich auch dann auf höhere Gewalt berufenGewalt, wenn der Vertrag bereits teilweise erfüllt ist und die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintrittverbleibende Lieferung sich um mehr als zwei Monate verzögert, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant Abnehmer berechtigt, schriftlich entweder die Auflösung bereits gelieferte Xxxx zu behalten und den dafür geschuldeten Kaufpreis zu zahlen oder den Vertrag auch bezüglich des Vertrags bereits erfüllten Teils für beendet zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für wobei er dann verpflichtet ist, die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen ihm bereits gelieferte Xxxx auf eigene Rechnung und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Gefahr dem Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewaltzurückzusenden. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen Letzteres darf jedoch nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendungerfolgen, wenn der Abnehmer darlegen kann, dass die teilweise bereits gelieferte Teil bzw. Xxxx von ihm infolge der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatNichtlieferung des noch fehlenden Teils der Ware nicht zweckentsprechend verwendet werden kann.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben demEreignisse höherer Gewalt, was gleichgültig, ob sie im Gesetz Werk des Verkäufers oder in einem solchen eines seiner Unterlieferanten auftreten, befreien den Verkäufer von der Erfüllung seiner Lieferverpflichtung. Der Käufer verzichtet für diese Fälle auf die Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Als Fälle höherer Gewalt gelten u. a.: Mobilmachung, Krieg, Sabotageakte, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Demonstrationen, Revolution, behördliche Verfügung, Rohstoffmangel, Überschwemmung, Sturm, Feuer und in sonstige Elementar- ereignisse wie auch alle anderen unvorhergesehenen Unterbrechungen im Betrieb des Werkes des Ver- käufers oder derjenigen seiner Unterlieferanten. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten auch Schwierig- keiten und Verzug im Transport, verspätete Bereitstellung von Transportmitteln, Verkehrsunterbrechung usw. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30 Tage, ohne Skonto. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins verrechnet. Für alle durch verspätete Zahlung entstandenen Spesen haftet der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltKäu- fer. Die Zahlung verfallener Beträge darf aus keinem Grund verweigert werden. Hält der Käufer die fest- gelegten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandensämtliche Guthaben des Verkäufers ihm gegenüber, gleichgültig, welches die die ordnungsgemäße Erfüllung vereinbarten Zahlungstermine sind, zur Zah- lung fällig und können vom Verkäufer sofort eingefordert werden. Gelangt der Käufer mit einer Verpflichtung verhindern Zahlung in Verzug, steht dem Verkäufer ausserdem und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannohne den Käufer besonders zu mahnen, unabhängig davondas Recht zu, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen warvom Liefervertrag zurückzutreten. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt Käufer hat dem Verkäufer für den diesem entstandenen Schaden vollen Ersatz zu leisten. Der Verkäufer ist der VACO-Lieferant ferner berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags alle dem Käufer bereits bestätig- ten, aber noch nicht ausgeführten oder in Ausführung befindlichen Aufträge fristlos zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werdenannullieren.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Höhere Gewalt. a) Neben demDer Begriff „höhere Gewalt“ bezeichnet ein Ereignis, was im Gesetz und in das außerhalb der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltzumutbaren Kontrolle des Lieferanten oder seiner Subunternehmern liegt, werden unter einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, terroristische Handlungen, Rebellion, Revolution, Verseuchung, Aufruhr, Streik, Sabotage, Aussperrung, Hafenüberlastung, Sanktionen, Blockade, Embargo, Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen, behördliche Vorschriften oder sonstige Auflagen, eingeschränkte Energieversorgung, Epidemien, Pandemien, Quarantäne, Erdbeben, vulkanische Aktivitäten, Feuer, Überschwemmung, Sturm. Die Nichtbezahlung ausstehender Beträge gilt nicht als Ereignis höherer Gewalt. Der Lieferant gilt nicht als vertragsbrüchig, soweit die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen durch ein Ereignis höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenübermäßig erschwert oder verhindert wird. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, wird der Lieferant wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannAuswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt so schnell wie möglich zu beseitigen, unabhängig davonvorausgesetzt jedoch, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufendass, wenn diese wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen zu einer Erhöhung der Kosten des Lieferanten für die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintrittVertragserfüllung führen, nachdem so ist die Aufnahme oder Fortsetzung solcher Anstrengungen durch den Lieferanten von der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist schriftlichen Vereinbarung der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich Parteien über eine entsprechende Preisanpassung abhängig. Der Liefertermin oder jede andere für die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist Vertragserfüllung erforderliche Frist wird um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten Auswirkungen der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine zuzüglich einer angemessenen Frist für die Wiederaufnahme der Arbeiten verlängert. Jede Partei hat ihre vertraglichen Verpflichtungen nur teilweise zu erfüllen, soweit sie vor dem Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt fällig geworden sind. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, welches höchstwahrscheinlich die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten beeinträchtigt, wird der Lieferant den Kunden so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat bald wie möglich darüber in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern Kenntnis setzen. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.dauern seine Auswirkungen für einen zusammenhängenden Zeitraum von neunzig
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Waren
Höhere Gewalt. a) Neben demDer VERKÄUFER ist von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit, was im Gesetz soweit die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft durch Umstände unmöglich gemacht wird, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, nicht vorhersehbar waren und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter vom VERKÄUFER nicht zu vertreten sind („Umstände höherer Gewalt“). Zu den Umständen höherer Gewalt gehören insbesondere alle äußeren Umstände verstandenNaturkatastrophen, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern Feuer, Xxxxxx, Xxxxx, Erdbeben, Aufruhr, Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, vom VERKÄUFER nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen, oder sonstige Arbeitskämpfe, auf Umständen höherer Gewalt beruhende Verzögerungen und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannUnterbrechungen von Transporten, unabhängig davonMaßnahmen von staatlichen Stellen und Behörden, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen warBoykotts und Handelsembargos. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt ist dem KÄUFER vom VERKÄUFER mitzuteilen. In der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich Mitteilung sind die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer erwarteten Auswirkungen der vorübergehenden höheren Gewalt werden darzustellen. Die Frist, die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen dem VERKÄUFER für die Erfüllung seiner Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und zur Verfügung steht, verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Wenn der VERKÄUFER durch ein Ereignis höherer Gewalt länger mehr als drei MonateMonate daran gehindert wird, so sind beide seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, werden die Parteien befugtsich bei einem Gespräch konstruktiv um eine Lösung bemühen. Falls innerhalb von einem Monat keine Lösung gefunden werden kann, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne schriftlich gegenüber dem Vertragspartner der anderen Partei zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinkündigen.
e) Hat 10.1 Erfüllt der VACO-Lieferant KÄUFER seine vertraglichen Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltnicht, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllenu. a. im Fall des Zahlungsverzugs, so ist der VACO- Lieferant VERKÄUFER im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 369 ff UGB berechtigt, die Erfüllung dieses Vertrages solange vorübergehend einzustellen bzw. seine Leistung solange zurückzubehalten, solange der Verzug andauert. § 1052 ABGB bleibt unberührt. Der KÄUFER haftet insbesondere im Rahmen der §§ 918 ff, 1295 ff, 1311, 1323 ff. ABGB und § 376 UGB für alle dem VERKÄUFER aus der Vertragsverletzung entstehenden Schäden und Aufwendungen einschließlich entgangenen Gewinns, Kosten der Rechtsverfolgung sowie Zinsen. Im Fall eines Annahmeverzuges des Käufers gilt § 373 UGB. Sonstige Rechte des VERKÄUFERS bleiben unberührt. Wenn es sich bei dem Verzug um einen Zahlungsverzug handelt, verlängern sich die Fristen, die dem VERKÄUFER zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Verfügung stehen, automatisch um die Dauer des Zahlungsverzugs des KÄUFERS. Der dem VERKÄUFER geschuldete Betrag erhöht sich um die Kosten, die dem VERKÄUFER durch den Zahlungsverzug entstehen, einschließlich Fälligkeits- und Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit bzw. des Verzugseintritts. Wenn die Zahlung nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeit erfolgt, ist der VERKÄUFER berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung Vertrag mit dem KÄUFER zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendungkündigen.
10.2 Der VERKÄUFER ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. KÄUFER seine Geschäfte einstellt oder mit deren Einstellung droht (entweder vollständig oder teilweise oder in Geschäftsbereichen, die mit der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatErfüllung dieses Vertrages befasst sind), so dass er die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder die Rücktrittsvoraussetzungen der §§ 918 ff ABGB vorliegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem, was im Gesetz und 11.1 Soweit eine der VERTRAGSPARTEIEN in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter Folge höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenan der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag gehindert ist, ist sie von den betroffenen Pflichten sowie der Einhaltung für die Erfüllung bestehender Fristen be- freit. Der anderen VERTRAGSPARTEI stehen in diesem Fall auch keine Sekundäransprüche zu, sofern die gehin- derte VERTRAGSPARTEI nicht ausdrücklich hinsichtlich der Pflichterfüllung entweder eine diesbezügliche Garantie eingeräumt oder das Risiko übernommen hat; höhere Ge- walt liegt vor bei von außen kommenden, keinen betriebli- chen Zusammenhang aufweisenden, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig abwendbaren, unvorhersehbaren Ereignissen oder Umständen, für die keine der VERTRAGSPARTEIEN verantwortlich ist, wie beispielsweise Naturkatastrophen o- der extreme Naturereignisse, Seuchen, Epidemien oder Pandemien, Kriege, terroristische Angriffe, Sabotage, Ex- plosionen, Feuer, Ausfälle von Transport-, Strom- oder Te- lekommunikationsverbindungen, Streiks oder Aussperrun- gen sowie gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen von Behörden, Regierungen, Gerichten oder internationa- len Institutionen, einschließlich Embargos und Sanktionen.
11.2 Dauert der die Pflichterfüllung hindernde Zustand höherer Gewalt länger als 30 Tage ununterbrochen an, kann dieser Vertrag von jeder der VERTRAGSPARTEIEN durch ent- sprechende Erklärung gegenüber der anderen VERTRAGSPARTEI innerhalb einer angemessenen Frist beendet werden.
11.3 Soweit einer der VERTRAGSPARTEIEN in Folge höherer Gewalt die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag er- heblich erschwert ist und sie nicht ausdrücklich entweder eine diesbezügliche Garantie eingeräumt oder das Risiko der Pflichterfüllung übernommen hat, verpflichten sich die VERTRAGSPARTEIEN, sich nach besten Kräften zu be- mühen, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes ab In- formation über die Erschwernis ergänzende und/oder al- ternative vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf Folgen der Umstände höherer Gewalt angemessen be- rücksichtigen.
11.4 Stimmt in einem solchen Fall die andere VERTRAGSPARTEI ergänzenden und/oder alternativen Regelungen, die die Folgen der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen RohstoffmangelUmstände höherer Gewalt angemessen berücksichtigen, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Drittenzu, so kann der Ver- trag durch die von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu Erschwernis betroffene VERTRAGSPARTEI innerhalb einer angemessenen Frist beendet werden.
d) Für die Dauer 11.5 Die in der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil Erfüllung ihrer Pflichten gehinderte bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatvon ei- ner Erschwernis betroffene VERTRAGSPARTEI hat die andere VERTRAGSPARTEI unverzüglich über die Hinde- rung bzw. Erschwernis zu informieren. Ebenso wird sie die andere VERTRAGSPARTEI benachrichtigen, sobald die Hinderung bzw. Erschwernis entfällt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem13.1. Als vom Verkäufer nicht zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung gelten Umstände wie höhere Gewalt, was im Gesetz behördliche Maßnahmen und sonstige Ereignisse, die nicht verhindert, beseitigt oder abgewendet werden können, also Umstände, auf die die Vertragspartei keinen Einfluss hat. Als höhere Gewalt gilt Materialknappheit auf dem Weltmarkt für Bleche oder Mineralwolle oder eine Verzögerung des Lieferanten.
13.2. Wenn durch solche Umstände die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erschwert oder unmöglich wird, entfällt die Verpflichtung für die Zeit, in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltihre Erfüllung erschwert oder unmöglich ist, sofern die Umstände nicht verhindert, beseitigt oder vermieden werden unter höherer Gewalt alle äußeren konnten. Solche Umstände verstandenbefreien die Vertragspartei während dieser Zeit von der Erfüllung der Verpflichtung und der Schadensersatzpflicht wegen Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.
13.3. Die Vertragspartei, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und sich auf die Unmöglichkeit der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannLeistung beruft, unabhängig davonhat das Vorliegen solcher Umstände, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen wardie ihre Haftung ausschließen, zu beweisen und die andere Vertragspartei über derartige Umstände nach Kenntniserlangung umgehend zu informieren. Bei solchen Umständen handelt es Auf dieselbe Art und Weise hat die Vertragspartei die Gegenpartei über die Beendigung solcher Umstände, die zur Unmöglichkeit der Leistung geführt haben, zu informieren. Wenn die andere Vertragspartei nicht umgehend und angemessen informiert wird, haftet die Vertragspartei, die sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungenauf die Unmöglichkeit der Leistung beruft, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitenfür den entstandenen Schaden.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn 13.4. Die Unmöglichkeit der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem Leistung nach dieser Bestimmung wird gemäß der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssengeltenden Gesetzgebung und Gerichtspraxis beurteilt.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich 13.5. Wenn die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt Umstände länger als drei Monate6 Monate andauern, so sind beide Parteien befugtvereinbaren der Verkäufer und der Käufer, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner bzw. den Auftrag zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet ändern oder zu seinstornieren.
e) Hat 13.6. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bei der VACO-Lieferant seine Erfüllung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen beim Eintreten aus diesem Vertragsverhältnis, soweit die Verzögerung der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltErfüllung oder Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen und diese ohne Verschulden oder kann er seine Fahrlässigkeit eintreten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Unfähigkeit von Lieferanten, Subunternehmern und Spediteuren oder des Verkäufers, ihre Verpflichtungen nur teilweise nach diesem Vertrag zu erfüllen, so ist letzteres vorausgesetzt, dass der VACO- Lieferant berechtigtVerkäufer den Käufer umgehend schriftlich mit allen Einzelheiten des Vorfalls und der Gründe informiert. Das Datum der Erfüllung der Verpflichtung verlängert sich um den durch den Eintritt solcher Gründe verlorenen Zeitraum, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn sofern ein Interesse der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatVertragsparteien fortbesteht.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem, was Höhere Gewalt befreien den Parteien für die Dauer der Störung und im Gesetz Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten, sofern die betroffene Vertragspartei dies unverzüglich anzeigt und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter alle angemessenen Anstrengungen zur Vertragserfüllung unternimmt. Unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangelsind nach Auftragserteilung eintretende, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern voraussehbare und objektiv unabwendbare Umstände zu verstehen wie etwa aussergewöhnliche Naturereignisse (Überschwemmungen, Orkan, Erdrutsche etc.), Feuersbrunst, Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, innere Unruhen, Streiks/Arbeitskämpfe, Terrorismus, wesentliche Betriebsstörungen, Sabotage, Epidemie/Pandemie, behördliche Vorgaben, Nichtverfügbarkeit oder sonstigen Dritten, unzureichende Verfügbarkeit von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung Rohmaterialien oder Energie und allgemeine TransportschwierigkeitenHilfsstoffen.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf Die Vertragspartner sind verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. XXXXXX ist berechtigt, über die Umstände beim Lieferanten eine amtlich beglaubigte Bestätigung einzufordern. Dauert eine Situation höherer Gewalt länger als 30 Tage an, ist XXXXXX berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung (ganz oder teilweise) schriftlich zu kündigen oder zu widerrufen. Zudem ist XXXXXX jederzeit von der Verpflichtung zur Abnahme befreit und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung/Leistung wegen der durch die höhere Gewalt berufenverursachten Verzögerung für XXXXXX nicht mehr vertretbar ist oder XXXXXX sich nach erfolgter fruchtloser Nachfristsetzung zwischenzeitlich anderweitig eingedeckt hat.
14) Gerichtsstand und anwendbares Recht, Textvorrang
a) Auf diese AEB sowie auf die Bestellungen ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss von internationalen Abkommen und kollisionsrechtlichen Normen.
b) Die Parteien bemühen sich, allfällige Streitigkeiten über Entstehung, Auslegung und Erfüllung der Bestellung wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintrittmöglich auf dem Verhandlungsweg zu erledigen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssenSchweiz. Xxxxx XXXXXX als Kläger auf, kann er auch jedes andere zuständige Gericht anrufen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt Bei Auslegung des Vertrags und dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags in Deutsch abgefasste Text zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine AnwendungGrunde zulegen auch dann, wenn der bereits gelieferte Teil bzwVertrag und/oder diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen in eine andere Sprache übersetzt worden sind. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.conditions in good faith. WAGNER is entitled to request an officially certified confirmation of the circumstances prevailing with the supplier. If a force majeure situation lasts longer than 30 days, XXXXXX is entitled to terminate or revoke the agreement in writing with immediate effect (in whole or in part). In addition, WAGNER is released from the obligation to accept delivery and is entitled to withdraw from the contract it the delivery/service can no longer be utilized by XXXXXX due to delay caused by force majeure or it XXXXXX has meanwhile covered its needs elsewhere after having set a not grace period
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Samples: General Terms and Conditions
Höhere Gewalt. a) Neben dem16.1 Im Falle von höherer Gewalt auf der Seite des Verkäufers wird die Ausführung des Vertrages so lange ausgesetzt, was wie es der Zustand der höheren Gewalt dem Verkäufer unmöglich macht, den Vertrag auszuführen.
16.2 Wenn der Zustand der höheren Gewalt auf der Seite des Verkäufers länger als drei Monate andauert, haben der Käufer und der Verkäufer das Recht, den Vertrag kostenlos aufzulösen, allerdings ohne dass seinerseits ein Anspruch auf Erstattung des eventuell erlittenen Schadens erhoben werden kann.
16.3 Von einer höheren Gewalt auf der Seite des Verkäufers ist die Rede, wenn der Verkäufer nach dem Abschluss des Vertrages infolge von Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, inneren Unruhen, Brand, Wasserschäden, Sturmschäden, Überschwemmung, Arbeitsniederlegung, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Ein- und Ausfuhrbehinderungen, neuen und geänderten anwendbaren internationalen und nationalen Gesetzen und Vorschriften, darunter anwendbare USA-, EU- und nationale Sanktionen und Exportbeschränkungen, Beschlussfassung und/oder faktisches Handeln von und im Gesetz Namen von zuständigen Behörden wie beispielsweise Warnungen, Beschlüsse, Anordnungen, Befehle, Anweisungen, Vorschriften, das Mitführen und Lagern oder Vernichten von Maschinen oder Defekte daran, Störungen in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltEnergieversorgung, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand alles sowohl im Betrieb des Verkäufers als auch bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig istVerkäufer die benötigten Materialien oder Grundstoffe ganz oder teilweise beziehen muss, staatliche MaßnahmenNichtlieferung von benötigten Materialien oder Grundstoffen durch den Lieferanten des Verkäufers gleich aus welchem Grund sowie bei der Lagerung oder während des Transports, allgemeine Störungen gegebenenfalls in Eigenregie, und ferner durch alle sonstigen Ursachen, die nicht durch ein Verschulden oder außerhalb des Risikobereichs des Verkäufers entstanden sind, an den Verpflichtungen aufgrund dieses Vertrages oder bei der Energieversorgung und allgemeine TransportschwierigkeitenVorbereitung, diese zu erfüllen, gehindert wird.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf 16.4 Wenn die höhere Gewalt berufeneintritt, während der Vertrag bereits teilweise ausgeführt wurde, hat der Käufer, wenn die restliche Lieferung durch höhere Gewalt mehr als drei Monate verzögert wird, die Befugnis, um entweder den bereits angelieferten Teil der Waren zu behalten und den dafür geschuldeten Kaufpreis zu begleichen oder den Vertrag auch für den bereits ausgeführten Teil mit der Verpflichtung, das, was ihm bereits geliefert wurde, auf Kosten und Risiko des Käufers an den Verkäufer zurückzusenden, für beendet zu betrachten, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintrittKäufer nachweisen kann, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn dass der bereits gelieferte angelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatProdukte vom Käufer infolge der Nichtlieferung der restlichen Sachen nicht mehr effektiv verwendet werden kann.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem, was 9.1. Eine Partei kann nicht haftbar gemacht werden für Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen im Gesetz und in Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltVerkaufsvereinbarung, werden unter höherer Gewalt alle äußeren wenn dieser Verzug oder diese Nichterfüllung durch Umstände verstandenentstanden ist, die sich der Kontrolle dieser Partei entziehen. Dazu zählen u. a.: Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung oder anderer Arbeitskampfmaßnahmen, Sabotage, Brand, Explosion, Überschwemmung, Pandemien, Regierungshandlungen, Krieg oder unvorhersehbarer Mangel an oder Nichtverfügbarkeit von Brennstoffen, Strom, Rohstoffen, Lieferungen oder Transportmitteln oder die ordnungsgemäße Unfähigkeit oder die Verzögerung, die notwendigen staatlichen Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse zu erhalten (nachfolgend „Fall Höherer Gewalt“). Die mangelnde Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, Verkaufsvereinbarung seitens Käufers als Folge von Insolvenz oder fehlender Finanzmittel gilt nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitenals Fall Höherer Gewalt.
b) Der VACO-Lieferant kann 9.2. Die Partei, die sich auch dann auf höhere einen Fall der Höheren Gewalt berufenberuft, wenn setzt die andere Partei unverzüglich schriftlich von der die (weitere) Art und der erwarteten Auswirkung des Falls der Höheren Gewalt in Kenntnis. Die Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist Verpflichtungen der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für betroffenen Partei wird für die Dauer der vorübergehenden höheren durch den Fall Höherer Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts verursachten Verzögerung ausgesetzt und die Erfüllungsfrist verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, ohne dass eine Vertragsstrafe anfällt. Sobald der Fall der Höheren Gewalt behoben wurde, nimmt die Lieferfrist um die Dauer Partei, welche sich auf den Fall der vorübergehenden höheren GewaltHöheren Gewalt beruft, ihre Verpflichtungen wieder auf. Dauert die höhere Sollte ein Fall Höherer Gewalt länger als drei Monate(3) Monate andauern und die Parteien nicht in der Lage sein, so sind beide Parteien befugteine angemessene Lösung zu finden, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösenum die Folgen des Falls höherer Gewalt zu beheben, ohne gegenüber dem Vertragspartner hat jede Partei das Recht, die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinkündigen.
e) Hat 9.3. Soweit ein Verzug oder eine Nichterfüllung seitens AQUINOS bedingt ist durch den Fehler eines Dritten, dessen Eingreifen erforderlich ist, damit XXXXXXX die Verkaufsvereinbarung erfüllen kann, z. B. Unterauftragnehmer, die von AQUINOS beauftragt werden, kann XXXXXXX nicht für diesen Verzug oder diese Nichterfüllung haftbar gemacht werden, soweit der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Dritte sich rechtmäßig auf einen Fall Höherer Gewalt bereits teilweise erfülltberufen kann, oder kann wie er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllenin Artikel 9.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt ist. In diesem Fall ist XXXXXXX nicht verpflichtet, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung einen anderen Dritten zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatbeauftragen.
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Samples: Sales Contracts
Höhere Gewalt. a) Neben dem13.1. Eine Partei haftet nicht für Verzug oder Nichterfüllung von Ver- pflichtungen aus dem Vertrag und ist berechtigt die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag auszusetzen, was im Gesetz wenn und in soweit diese Erfüllung durch Umstände höherer Gewalt, die außerhalb der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltKontrolle dieser Partei liegen und von dieser nicht zu vertreten sind (insgesamt „Höhere Gewalt“), werden unter verhindert oder unzumutbar erschwert wird. Ein Umstand höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenliegt insbesondere in folgenden Fällen vor (sofern dieser Umstand außerhalb der Kon- trolle dieser Partei liegt und von dieser nicht zu vertreten): Maß- nahme einer staatlichen Behörde (rechtmäßig oder unrechtmä- ßig), gerichtliche Verfügung oder Anordnung, Feuer, Naturkata- strophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, weitreichende militäri- sche Mobilisierung, Aufstand, Beschlagnahmung, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Einschränkungen der Stromversorgung, voll- ständiger oder erheblicher Ausfall der IT bzw. des IT-Netzwerks einer Partei und Verzögerungen der Lieferungen von Subunter- nehmern, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitendurch solche Umstände verursacht sind.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere 13.2. Sollte eine Partei aufgrund Höherer Gewalt berufenganz oder teilweise daran gehindert sein, wenn ihre Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen, macht diese Partei der anderen Partei so bald wie möglich schrift- lich Mitteilung über das Eintreten und das voraussichtliche Ende dieser Umstände und informiert sie laufend über den jeweils aktu- ellen Stand der Bemühungen der betroffenen Partei, die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintrittWirkung der Höheren Gewalt zu verhindern und/oder zu mildern. Kann der Kunde seine Pflichten aufgrund Höherer Gewalt nicht erfüllen, nachdem entschädigt er RTG für die Aufwendungen, die diesem für Lage- rung und Schutz der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssenVertragsgegenstände entstehen.
c) Im Falle 13.3. Kann eine Partei eine Pflicht aus dem Vertrag aufgrund Höherer Gewalt über einen Zeitraum von andauernder höherer mehr als 180 Tagen nicht oder nicht vollständig erfüllen oder gerät sie aufgrund Höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigtmehr als 180 Tagen in Verzug, schriftlich kann jede Partei vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewaltandere Partei zurücktreten. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, Hat RTG den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat zum Zeitpunkt des Eintritts der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist beschränkt sich das Rücktrittsrecht des Kunden auf den nicht erfüllten Teil des Vertrags; in diesem Fall hat RTG Anspruch auf eine Vergütung des erfüllten Teils des Ver- trags gemäß den vereinbarten Preisen der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern Ver- tragsgegenstände und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatsonstiger erbrachter Leistungen.
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Höhere Gewalt. a) Neben dem6.4.1 Der Begriff „Höhere Gewalt“ bezeichnet sich außerhalb der zumutbaren Beherrschung der jeweiligen Parteien liegenden und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren Umstände, was im Gesetz Bedingungen und/oder Ereignisse, welche ohne Verschulden einer Partei eintreten und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, nicht durch das Ergreifen angemessener Maßnahmen vermieden oder verhindert werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, können und die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) aus dem Vertrag vorübergehend oder dauerhaft verhindern, insbesondere branchenweite oder regionale Streiks, erhebliche Unterbrechungen der Lieferkette und Arbeitsunruhen (ohne das Personal des Gruppe der betroffenen Partei), mit der Cybersicherheit zusammenhängende Ereignisse, Meutereien, Quarantänen, Epidemien, Pandemien, (erklärte oder nicht erklärte) Kriege, Terrorakte, Blockaden, Embargos, Unruhen, Bürgerunruhen, Bürgerkriege, Brände, Stürme und/oder andere Wetterbedingungen und/oder sonstige Naturereignisse. Für den Standort nicht als Schlechtwetter geltende Wetterumstände gelten jedoch nicht als Ereignis höherer Gewalt.
6.4.2 Wird die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen infolge eines Ereignisses höherer Gewalt vorübergehend verhindert, so besteht die Wirkung dieses Ereignisses lediglich darin, dass hierdurch die Erfüllung dieser Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) aufgeschoben wird, ohne dass dies für eine Partei zur Befreiung von der Erfüllung ihrer sonstigen vertraglichen Verpflichtungen führt.
6.4.3 Die betroffene Partei setzt die andere Partei unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt unter Angabe des Ereignisses, seiner Auswirkung auf die vertraglichen Verpflichtungen der VACObetroffenen Partei sowie des Umfangs der ergriffenen Abhilfemaßnahmen schriftlich hierüber in Kenntnis. Die betroffene Partei ergreift sodann sämtliche angemessenen Anstrengungen mit dem Ziel, die Auswirkungen des betreffenden Ergebnissen zu mildern sowie auf ein Mindestmaß zu senken.
6.4.4 Der Auftragnehmer erhält bei einem Ereignis höherer Gewalt eine Fristverlängerung, mit entsprechender Anpassung auf den Zeitplan und den Fertigstellungstermins oder, bei Vermietung-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannDiensten, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Drittender Vermietungdauer, von denen der VACO-Lieferant abhängig istGestalt, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung in welcher die entstandene Verzögerung in angemessener Art und allgemeine TransportschwierigkeitenWeise wiedergibt.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen6.4.5 Sofern nicht anders lautend schriftlich vereinbart, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant jede Partei berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag im Falle eines den Zeitraum von 15 (in Worten: fünfzehn) Tagen überschreitenden Ereignisses höherer Gewalt zu kündigen. Bei einer Kündigung aus diesem Grund ist das Unternehmen lediglich zur Leistung des Wertes der erbrachten Dienstleistungen sowie sämtlicher infolge dieser Kündigung entstehenden angemessenen unmittelbaren Kosten (einschließlich Abtransportkosten) verpflichtet Die Berechnung dieser Werte und Kosten erfolgt, soweit zutreffend und möglich, unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinAnwendung der im Vertrag genannten Preise/Sätze.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: General Terms and Conditions for Heavy Load/Transport Services
Höhere Gewalt. 15.1 Ein „Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet ein außergewöhnliches Ereignis, das nach Abschluss der Vereinbarung auftritt und das unvorhersehbar, unvermeidlich und außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei ist, einschließlich (vorausgesetzt, die vorherigen Bedingungen sind erfüllt):
(a) Neben demKrieg, was im Gesetz und in Explosion, Terrorakte oder drohende Terrorakte, Kämpfe, Bürgerunruhen, Rebellion, Revolution, Import- oder Exportembargo,
(b) Brand, Hochwasser, Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen,
(c) Handlungen der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenRegierung, die die betroffene Partei an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern. Alle mechanischen Ausfälle, Fertigungsverzögerungen oder Streiks auf der Seite des Anbieters oder ein anderes Ereignis, das die Unterauftragnehmer des Anbieters betrifft, werden nie als Ereignisse der höheren Gewalt in Bezug auf die Verpflichtungen des Anbieters erachtet.
15.2 Keine der Parteien haftet für die nicht-ordnungsgemäße Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn das Ereignis der höheren Gewalt diese nicht-ordnungsgemäße Erfüllung verursacht, aber in jedem Fall nur und sofern die nicht erfüllende Partei und ihre Unterauftragnehmer keine Schuld an der Verursachung des Verstoßes oder Verzugs trifft, der Verstoß oder Verzug nicht durch einen Verstoß gegen eine Bestimmung der Vereinbarung oder anwendbare Gesetze durch die nicht erfüllende Partei verursacht wird und der Verstoß oder Verzug nicht ohne unangemessene Kosten durch die nicht erfüllende Partei verhindert werden konnte und nicht von der nicht erfüllenden Partei auf eigene Kosten durch maximale Anstrengungen und branchenübliche Verfahrensweisen einschließlich der Nutzung alternativer Quellen, abweichender Pläne und/oder sonstiger Mittel umgangen werden konnte. Um den vorhergehenden Satz dieser Ziffer 15.2 anwenden zu können, muss die durch ein Ereignis der höheren Gewalt an der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen behinderte Partei die andere Partei entsprechend schriftlich spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Eintritt einer Verpflichtung verhindern und der folgenden Zeitpunkte informieren, wobei diese Frist ab dem Zeitpunkt berechnet wird, der später eintritt: (i) Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses der höheren Gewalt oder (ii) Zeitpunkt, wo das Ereignis der höheren Gewalt die Partei nicht mehr daran hindert, diese Benachrichtigung, die den Nachweis erbringt, dass das Ereignis der höheren Gewalt eine entscheidende Auswirkung auf die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hat, zu senden. Die von dem Ereignis der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannhöheren Gewalt betroffene Partei informiert die andere Partei spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Ende des Ereignisses der höheren Gewalt dahingehend. Die durch ein Ereignis der höheren Gewalt an der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehinderte Partei verpflichtet sich zu höchsten Bemühungen und besten Branchenverfahren, unabhängig davonum die durch das Ereignis der höheren Gewalt verursachten Folgen zu beheben. Ohne Einschränkung des Vorgenannten ist der Anbieter durch ein Ereignis der höheren Gewalt, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangelwelches den Kunden betrifft, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitenseinen Verpflichtungen befreit.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn 15.3 Wenn ein Ereignis der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate60 Tage anhält, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant Kunde berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung die Vereinbarung einseitig und mit sofortiger Wirkung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatkündigen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war1. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant Verkäufer kann sich auch nur dann auf höhere Gewalt berufen, wenn wenn:
(a) der Mangel des Verkäufers weder von ihm verschuldet wurde noch nach dem Gesetz, dem Vertrag, diesen Bedingungen oder allgemein anerkannten Normen zu seinen Lasten geht; und
(b) die Umstände zur Begründung der höheren Gewalt vor dem Zeitpunkt eingetreten sind, zu dem der Verkäufer zur Erfüllung seiner Pflichten verpflichtet war, und
(weiterec) Erfüllung verhindernde Umstand eintrittder Verkäufer SFG unverzüglich, nachdem in jedem Fall aber binnen 24 Stunden nach Eintritt der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssenhöheren Gewalt, schriftlich unter Angabe der Umstände informiert, die zu der höheren Gewalt geführt haben.
c) 2. Im Falle von andauernder vorübergehender höherer Gewalt seitens des Verkäufers ist SFG berechtigt:
(a) es dem Verkäufer entweder zu gestatten, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag um einen angemessenen Zeitraum von höchstens zwei Monaten, aufzuschieben. Sollte der VACO-Lieferant Verkäufer nach Ablauf dieser Frist nicht in der Lage sein, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen, ist SFG berechtigt, schriftlich den Vertrag zu kündigen; oder im Ermessen von SFG:
(b) den Vertrag zu kündigen, ohne dass dem Verkäufer der unter Buchstabe a) genannte Aufschub gewährt wurde. Im Falle von dauerhafter höherer Gewalt seitens des Kunden ist SFG berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
3. Höhere Gewalt seitens des Verkäufers umfasst ausdrücklich nicht die folgenden Ereignisse: Personalmangel, Krankenstand der Mitarbeiter, Streiks, höhere Gewalt und/oder Vertragsbruch („zurechenbare Nichterfüllung“) und/oder rechtswidrige Handlungen seitens der Lieferanten oder Spediteure des Verkäufers oder seitens sonstiger Dritter, die an der Erfüllung des Vertrags beteiligt sind.
4. SFG ist im Falle höherer Gewalt ihrerseits berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ganz oder teilweise auszusetzen. Dauert der Zeitraum der höheren Gewalt seitens SFG länger als einen Monat an oder steht fest, dass dieser Zeitraum länger als einen Monat andauern wird, ist SFG berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Höhere Gewalt seitens SFG wird wie folgt definiert: jeder Umstand, den SFG im subjektiven Sinne nicht zu vertreten hat und der es SFG unmöglich oder in der Praxis zu beschwerlich macht, ihre Verpflichtungen oder einen Teil davon zu erfüllen oder sie ordnungsgemäß oder rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere einschließlich einer höheren Gewalt seitens der Kunden von SFG, Epidemien, Pandemien, sowie staatliche Maßnahmen, die den Import, Export oder Transit von Produkten behindern oder finanziell erschweren.
5. Die Beendigung des Vertrags im Sinne dieses Artikels erfolgt in Form einer schriftlichen Mitteilung an den Verkäufer, ohne dass eine Inverzugsetzung oder eine gerichtliche Maßnahme erforderlich ist und ohne dass SFG zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist.
1. Unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte und/oder ihrer Rechte aus dem Vertrag und/oder diesen Bedingungen ist SFG berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Maßnahme ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu kündigen, wenn:
(a) der Verkäufer eine seiner Verpflichtungen nicht (oder nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig) erfüllt;
(b) SFG mit angemessener Begründung befürchten muss, dass der Verkäufer bei der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug geraten wird;
(c) der Verkäufer für insolvent erklärt worden oder seine Insolvenz beantragt worden ist;
(d) dem Verkäufer eine - ggf. vorläufige - Aussetzung der Zahlungen gewährt wurde oder ein entsprechender Antrag gestellt wurde;
(e) der Verkäufer einer gesetzlichen Umschuldungsregelung unterliegt oder ein entsprechender Antrag gestellt wurde;
(f) der Betrieb des Verkäufers liquidiert wird; oder
(g) das Vermögen des Verkäufers einer Vollstreckungspfändung oder einer vorläufigen Pfändung unterliegt, die nicht innerhalb eines Monats nach dem Datum der Pfändung aufgehoben wird.
2. Wenn die Nichterfüllung des Verkäufers nach dem Gesetz, dem Vertrag und diesen Bedingungen erst nach der Inverzugsetzung wirksam wird, wird SFG in dem in Absatz 1 Buchstabe a dieses Artikels genannten Fall erst dann zur vollständigen oder teilweisen Auflösung des Vertrags zu erklärenübergehen, ohne schadenersatzpflichtig zu werdenwenn sie den Verkäufer schriftlich unter Angabe einer angemessenen Frist zur Erfüllung aufgefordert hat und diese Frist nicht eingehalten wurde.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt3. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, Wenn SFG den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösenganz oder teilweise kündigt, ohne ist sie zu keinerlei Entschädigung verpflichtet und alle ihre Forderungen gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinVerkäufer werden sofort in voller Höhe fällig.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben demKeine der VERTRAGSPARTEIEN haftet für eine fehlerhafte bzw. verzögerte Vertragserfüllung, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter falls diese durch höhere Gewalt fälltverursacht wurde (d. h. durch ein nicht vorhersehbares und nicht vermeidbares Ereignis außerhalb des Einflussbereiches der VERTRAGSPARTEIEN, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandendas die betroffene VERTRAGSPARTEI abhält, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern ihre vertrag- lichen Pflichten zu erfüllen). Beispiele für höhere Gewalt: Unbeeinflussbare und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern Naturer- eignisse (z. B. Fluten, Wirbelstürme, Gewitter usw.), Kriege, Invasionen, Revolutionen, Krawalle, Staatsakte, Generalstreiks oder sonstigen Drittenähnliche Ereignisse, Epidemien usw. Ein Streik der Mitarbeiter des KÄUFERS oder eines Subunternehmers des KÄUFERS ist nicht als höhere Gewalt zu betrachten, es sei denn, er hält den AUFTRAGNEHMER von denen der VACO-Lieferant abhängig Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ab. Falls höhere Gewalt eine der VERTRAGSPARTEIEN ganz oder teilweise von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten abhalten sollte oder zu erwarten ist, staatliche Maßnahmendass die zukünftige Erfüllung der vertraglichen Pflichten beeinflusst werden könnte, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
bhat diese VERTRAGSPARTEI (i) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim ihren VERTRAGSPARTNER unverzüglich über das Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltzu informieren, (ii) alle notwendigen Schritte und Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der höheren Gewalt einzuschränken (einschließlich Eingreifen eines Dritten, soweit dies möglich ist) und (iii) ihren VERTRAGSPARTNER darüber zu informieren. Wenn klar wird, dass trotz der Durchführung der oben beschriebenen Schritte und Maßnahmen die Durchführung des VERTRAGES definitiv unmöglich geworden ist oder um mehr als drei (3) Monate ab dem Datum der Mitteilung über das Eintreten höherer Gewalt verschoben werden muss, kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllender VERTRAG von jeder VERTRAGSPARTEI schriftlich mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen gekündigt werden, so ist wobei festgelegt wird, dass die VERTRAGSPARTEIEN ihr Möglichstes tun werden, um die praktischen Folgen der VACO- Lieferant berechtigt, Kündigung je nach den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung Umständen gerecht auszugleichen. In allen Fällen haben die einzelnen VERTRAGSPARTEIEN ihre Kosten und Aufwendungen ab dem Eintreten der höheren Gewalt und bis zu stellen, beziehungsweise den deren Ende oder bis zur Kündigung des VERTRAGS zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hattragen.
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Samples: General Terms and Conditions for the Purchase of Industrial Services
Höhere Gewalt. 15.1 Ein „Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet ein außergewöhnliches Ereignis, das nach Abschluss der Vereinbarung auftritt und das unvorhersehbar, unvermeidlich und außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei ist, einschließlich (vorausgesetzt, die vorherigen Bedingungen sind erfüllt):
(a) Neben demKrieg, was im Gesetz und in Explosion, Terrorakte oder drohende Terrorakte, Kämpfe, Bürgerunruhen, Rebellion, Revolution, Import- oder Exportembargo,
(b) Brand, Hochwasser, Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen,
(c) Handlungen der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenRegierung, die die betroffene Partei an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern. Alle mechanischen Ausfälle, Fertigungsverzögerungen oder Streiks auf der Seite des Anbieters oder ein anderes Ereignis, das die Unterauftragnehmer des Anbieters betrifft, werden nie als Ereignisse der höheren Gewalt in Bezug auf die Verpflichtungen des Anbieters erachtet.
15.2 Keine der Parteien haftet für die nicht-ordnungsgemäße Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn das Ereignis der höheren Gewalt diese nicht-ordnungsgemäße Erfüllung verursacht, aber in jedem Fall nur und sofern die nicht erfüllende Partei und ihre Unterauftragnehmer keine Schuld an der Verursachung des Verstoßes oder Verzugs trifft, der Verstoß oder Verzug nicht durch einen Verstoß gegen eine Bestimmung der Vereinbarung oder anwendbare Gesetze durch die nicht erfüllende Partei verursacht wird und der Verstoß oder Verzug nicht ohne unangemessene Kosten durch die nicht erfüllende Partei verhindert werden konnte und nicht von der nicht erfüllenden Partei auf eigene Kosten durch maximale Anstrengungen und branchenübliche Verfahrensweisen einschließlich der Nutzung alternativer Quellen, abweichender Pläne und/oder sonstiger Mittel umgangen werden konnte. Um den vorhergehenden Satz dieser Ziffer 15.2 anwenden zu können, muss die durch ein Ereignis der höheren Gewalt an der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen behinderte Partei die andere Partei entsprechend schriftlich spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Eintritt einer Verpflichtung verhindern und der folgenden Zeitpunkte informieren, wobei diese Frist ab dem Zeitpunkt berechnet wird, der später eintritt: (i) Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses der höheren Gewalt oder (ii) Zeitpunkt, wo das Ereignis der höheren Gewalt die Partei nicht mehr daran hindert, diese Benachrichtigung, die den Nachweis erbringt, dass das Ereignis der höheren Gewalt eine entscheidende Auswirkung auf die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hat, zu senden. Die von dem Ereignis der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannhöheren Gewalt betroffene Partei informiert die andere Partei spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Ende des Ereignisses der höheren Gewalt dahingehend. Die durch ein Ereignis der höheren Gewalt an der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehinderte Partei verpflichtet sich zu höchsten Bemühungen und besten Branchenverfahren, unabhängig davonum die durch das Ereignis der höheren Gewalt verursachten Folgen zu beheben. Ohne Einschränkung des Vorgenannten ist der Anbieter durch ein Ereignis der höheren Gewalt, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangelwelches den Kunden betrifft, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeitenseinen Verpflichtungen befreit.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn 15.3 Wenn ein Ereignis der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate60 Tage anhält, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant Kunde berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung die Vereinbarung einseitig und mit sofortiger Wirkung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatkündigen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. aWenn infolge höherer Gewalt Lieferungen oder Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden können, wird die Verpflichtung zur Leistung für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt bzw. aufgeschoben. Für diese Fälle ist eine Haftung von Nessus ausgeschlossen, soweit kein grobes Verschulden von Xxxxxx vorliegt. Zu Ereignissen höherer Gewalt zählen ohne Einschränkung Ereignisse, wie zum Beispiel Feuer, Hochwasser, Erdbeben, Sturm, Blitzschlag, Epidemien, Krieg, Streiks oder Unruhen anderer Art, Sabotage, das nicht Erhalten von behördlichen wie auch privaten Genehmigungen oder Ermächtigungen, vorausgesetzt, dass dies nicht auf Pflichtversäumnis oder Unterlassung seitens des darum ansuchenden Vertragspartners zurückzuführen ist; Veränderungen in der Gesetzes- und Verordnungslage oder auf politischer Ebene, Schäden, die durch Tiere (Nagetiere, etc.) Neben demverursacht werden, was im Gesetz sowie alle jene Ereignisse, die außerhalb des direkten geschäftlichen Einflussbereichs des betroffenen Vertragspartners liegen. Nessus ist bemüht die Auswirkungen solcher Ereignisse sofern technisch und wirtschaftlich möglich so gering wie möglich zu halten. Angriffe Dritter auf die Netzwerkinfrastruktur – insbesondere DDOS Attacken Nessus behält sich das Recht vor Services von Xxxxxx, die Opfer von Angriffen Dritter werden, vorübergehend zu deaktivieren, wenn durch den Angriff die Services anderer Kunden negativ beeinträchtigt werden. Nessus wird den Kunden in angemessener Form über die vorübergehende Einstellung von Leistungen informieren. Etwaige durch den Angriff anfallende Kosten, z.B. angefallene Überstunden von Nessus-Technikern oder Kosten Dritter die nur aufgrund dessen entstehen, werden an den Kunden zum aktuellen Listenpreis weiterverrechnet. Nessus haftet nicht für durch die notwendige Sperre anfallenden Kosten und Verdienstentgänge des Leistungsempfängers. Sonstige Gründe, die eine Deaktivierung von Leistungen zur Folge haben können Nessus ist berechtigt Leistungen und Zugang zu Leistungen vorübergehend oder auf Dauer zu deaktivieren oder zu widerrufen: • Wenn dies wegen einer rechtswirksamen und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung Österreich vollstreckbaren Entscheidung eines Gerichts oder Schiedsgerichts sowie auf Anweisung einer Verpflichtung verhindern zuständigen Behörde notwendig ist • Bei mangelhaften Angaben zum Domaininhaber • Bei Nichtbezahlung von fälligen Entgelten (siehe Punkt 6 Nessus AGB) • Bei übermäßiger und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, verhältnismäßig unangemessener Nutzung von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufenSystemressourcen, wenn der dabei andere Kunden oder Systemkomponenten in Mitleidenschaft gezogen werden Nessus haftet nicht für durch die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssennotwendige Sperre anfallenden Kosten und Verdienstentgänge des Leistungsempfängers.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter 8.1 Unter höherer Gewalt werden in diesen AGB alle äußeren Tatsachen oder Umstände verstanden, die nicht Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten zuzuschreiben sind und die ordnungsgemäße zur Folge haben, dass die Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannvon Vertragspflichten für den Lieferanten unverhältnismäßig belastender wird, unabhängig davon, ob dieser Umstand als bei Vertragsschluss vom Lieferanten berechtigterweise vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um ArbeitsniederlegungenAls höhere Gewalt gelten daher (jedoch ohne dass diese AGB die höhere Gewalt darauf beschränken) der fehlende oder nicht rechtzeitige Erhalt der für die Erfüllung der für den Lieferanten geltenden Pflichten erforderlichen Sachen von Zulieferern des Lieferanten, allgemeinen RohstoffmangelBetriebsstörungen, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen DrittenStreiks, Krankheit von denen der VACO-Lieferant abhängig istunersetzlichen Arbeitnehmern, staatliche behindernde behördliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung Krieg oder Kriegsgefahr, Unruhen, Aufstände, Sabotage, Energiestörungen, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer und allgemeine TransportschwierigkeitenVerkehrsstörungen, wodurch die Geschäftstätigkeiten des Lieferanten oder seiner Zulieferer behindert oder unverhältnismäßig erschwert werden.
b) 8.2 Der VACO-Lieferant kann hat auch das Recht, sich auch dann auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand verhindert, eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen die Pflichten bereits erfüllt hätten werden müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer 8.3 Wird die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt verhindert, ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich ohne Einschaltung der Gerichte und ganz nach eigener Xxxx entweder zu verlangen, dass der Vertrag an die Auflösung des Vertrags Umstände angepasst wird, oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise zu erklärenkündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung irgendeinem Schadensersatz oder einer Garantie verpflichtet zu sein.
e) Hat 8.4 Während der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten Dauer der höheren Gewalt werden die für den Lieferanten geltenden Liefer- und anderen Fristen ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der für den Lieferanten geltenden Pflichten durch höhere Gewalt nicht möglich ist, länger als drei Monate umfasst, ist der Auftraggeber befugt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Diese Kündigung bedarf einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Lieferanten.
8.5 Wenn der Lieferant bei Eintritt der höheren Gewalt seine Pflichten bereits teilweise erfüllt, erfüllt hat oder kann er seine Verpflichtungen Pflichten nur teilweise erfüllenerfüllen kann, so ist der VACO- Lieferant er berechtigt, den bereits gelieferten bzw. lieferbaren Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, beziehungsweise den diese Rechnung so zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellenzahlen, als handle es sich um einen separaten Vertrag. Die vorstehende Bestimmung findet keine AnwendungDies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen eigenständigen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben demFür Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Auftragnehmer nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. Insbesondere im Kontext gelten für die Montage bzw. Demontage auch starke Winde als höhere Gewalt, da diese eine Montage bzw. Demontage erheblich verzögern oder gar verhindern können. Bei der Definition von starken Winden gilt die Vorort- Einschätzung des Auftragnehmers bzw. einer vom Auftragnehmer bestimmten Drittperson (z. X. Xxxxxxxxxxxx). Der Auftraggeber hat bei Fällen von höherer Gewalt (insbesondere beim Auftreten von starken Winden), die zu einer Verzögerung der Montage bzw. Demontage führen, die dadurch entstehenden Zusatzkosten vollumfänglich zu tragen. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit der Auftragnehmer auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften Stehende unternehmen, was im Gesetz erforderlich und in zumutbar ist um das Ausmaß der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenFolgen, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert durch die höhere Gewalt länger als drei Monatehervor- gerufen worden sind, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung zu mindern. Die von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltbetroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich mündlich oder schriftlich anzeigen. § 7 Preise und allgemeine Zahlungsbedingungen
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllengelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der Venue Management und zwar ab Lager, so ist zzgl. der VACO- Lieferant berechtigt, gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Der Kunde trägt die Kosten für die Lieferung und den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn Transport der bereits gelieferte Teil Ware bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatMietgegenstände ab Lager.
3. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben (insbesondere anfallende Grundsteuern) trägt der Kunde. Wird das Mietobjekt durch das zuständige Finanzamt des Auftraggebers zur Grundsteuerveranlagung für Gebäude auf fremden Grund herangezogen, so trägt der Auftraggeber die Steuern, und zwar für die gesamte Zeit der Nutzung.
4. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt § 12 (6) unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions
Höhere Gewalt. a) Neben demFür Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Auftragnehmer nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. Insbesondere im Kontext gelten für die Mon- tage bzw. Demontage auch starke Winde als höhere Gewalt, da diese eine Montage bzw. Demontage erheblich verzögern oder gar verhindern können. Bei der Definition von starken Winden gilt die Vorort- Einschätzung des Auftragnehmers bzw. einer vom Auftragnehmer bestimmten Drittperson (z. X. Xxxxxxxxxxxx). Der Auftraggeber hat bei Fällen von höherer Gewalt (insbesondere beim Auftreten von starken Winden), die zu einer Verzögerung der Montage bzw. Demontage führen, die dadurch entstehenden Zusatzkosten vollumfänglich zu tragen. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit der Auftragnehmer auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften Stehende unternehmen, was im Gesetz erforderlich und in zumutbar ist um das Ausmaß der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenFolgen, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert durch die höhere Gewalt länger als drei Monatehervor- gerufen worden sind, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung zu mindern. Die von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltbetroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich mündlich oder schriftlich anzeigen. § 7 Preise und allgemeine Zahlungsbedingungen
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllengelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der Tech Consult und zwar ab Lager, so ist zzgl. der VACO- Lieferant berechtigt, gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Der Kunde trägt die Kosten für die Lieferung und den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn Transport der bereits gelieferte Teil Ware bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatMietgegenstände ab Lager.
3. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben (insbesondere anfallende Grundsteuern) trägt der Kunde. Wird das Mietobjekt durch das zuständige Finanzamt des Auftraggebers zur Grundsteuerveranlagung für Gebäude auf fremden Grund herangezogen, so trägt der Auftraggeber die Steuern, und zwar für die gesamte Zeit der Nutzung.
4. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt § 12 (6) unberührt.
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Höhere Gewalt. a) Neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter 1. Um höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen seitens KAVO handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungendann, allgemeinen Rohstoffmangelwenn KAVO infolge von Krieg, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Drittender Gefahr des Ausbruchs eines Krieges, von denen der VACO-Lieferant abhängig isteiner Kriegsdrohung, staatliche eines Bürgerkriegs, Aufstands, Terrorismus, kriegerischer Übergriffe, eines Brands, einer Flut, einer Überschwemmung, Epidemien, eines Streiks, einer Betriebsbesetzung, Aussperrungen, einer Pfändung, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, behördlichen Maßnahmen, allgemeine Störungen an Maschinen, Unterbrechungen bei der Energieversorgung Energiezufuhr, eines Materialmangels, eines Mangels an Roh- und allgemeine TransportschwierigkeitenHilfsstoffen, Störungen beim Transport und Transportbehinderungen sowohl im eigenen Unternehmen als auch bei den Lieferanten von KAVO und den Unternehmen, die mit Lagerung oder Transport betraut sind, daran gehindert wird, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen oder Vorbereitungen dazu zu treffen, und darüber hinaus bei sämtlichen weiteren aufgetretenen Umständen, über welche KAVO keine Kontrolle ausüben kann.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere 2. Eine vereinbarte Lieferfrist wird um den Zeitraum verlängert, während dem KAVO als Ergebnis höherer Gewalt berufendavon abgehalten wird, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssenseinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.
c) Im Falle von andauernder 3. Wenn sich die Ablieferung infolge höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger mehr als drei MonateMonate verzögert, so sind beide Parteien befugtsowohl KAVO als auch der Käufer berechtigt, den Vertrag unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 4e Absatz 4 den nicht erfüllten Teil des Vertrages aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat 4. Wenn höhere Gewalt eintritt und der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt Vertrag bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllenerfüllt wurde, so ist behält der VACO- Lieferant berechtigt, Käufer den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellender Ware und zahlt den dafür anfallenden Preis, beziehungsweise es sei denn, der Käufer weist nach, dass er den zu liefernden bereits gelieferten Teil zu liefern und in Rechnung zu stellender Ware infolge der Nichtlieferung des verbleibenden Teils der Ware nicht (mehr) zweckentsprechend verwenden oder benutzen kann. Die vorstehende Bestimmung findet keine AnwendungIn diesem Fall hat der Käufer, wenn sich die Lieferung der verbleibenden Ware infolge höherer Gewalt mehr als drei Monate verzögert, das Recht, den Vertrag auch hinsichtlich des bereits gelieferte erfüllten Teils unter der Bedingung aufzulösen, dass er den bereits gelieferten Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatWare auf Rechnung und Gefahr des Käufers an KAVO zurücksendet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben demIn allen Fällen von höherer Gewalt ist der Lieferant berechtigt, was die eigenen vertraglichen Lieferpflichten sowie alle mit dem Kunden abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen einzustellen. Unter solchen Umständen ist der Lieferant verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, mit Angabe des spezifischen Falls der infragekommenden höheren Gewalt und, möglicherweise, der Dauer der Lieferungseinstellung. Dauert die Produktionseinstellung über 15 Arbeitstage, so darf der Kunde das benötigte Material von einem anderen Lieferanten kaufen, aber er ist immerhin verpflichtet, nach Aufhören der Ursache von höherer Gewalt das Material vom Lieferanten wieder zu kaufen. Der Lieferant soll den Kunden über das Aufhören der höheren Gewalt schriftlich benachrichtigen, und er soll gleichzeitig die ersten vorgesehenen Lieferungsmöglichkeiten mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Liefertermine anzunehmen. Dauert die höhere Gewalt mehr als 120 Tage, so wird ein Besprechungstermin zwischen Lieferanten und Kunden festgestellt, um die Möglichkeit zu besprechen, vom Vertrag zurückzutreten. Unter diesen Umständen ist der Kunde jedoch verpflichtet, das im Gesetz Werk lagernde Material abzuholen und in der Rechtsprechung unter zu bezahlen, sowie die Kosten für vorverarbeitetes Material und für die nichts anders verwendbaren Sonderrohstoffe zu ertragen. Der Lieferant darf sich auf höhere Gewalt fälltjeweils berufen, werden unter wenn seine Leistung sich unmöglich oder zu schwierig herausstellt. Als Fälle höherer Gewalt werden nachstehend folgende mögliche Ursachen, u.a. angegeben: - Eintreten von unvorhergesehenen Naturhindernissen (Erdbeben, Brände, Überschwemmungen, Stürmen, usw.) - Kriege, Anschläge, Aufruhre, terroristische Anschläge - Gewerkschaftsstreitigkeiten, Streik und Aussperrung, Werkbesetzung, General- oder Sektor- oder Werksstreike - Gewerkschaftsstreitigkeiten, Arbeiteraussperrung, Werkbesetzung, General- oder Sektor- oder Werksstreike der Unterlieferanten, oder der Spediteure, der Transportfirmen, der Postamte im allgemeinen oder aller im Herstellungsprozess tätigen Leuten - Rechtsordnungen der gerichtlichen oder staatlichen oder öffentlichen Behörden - Import- oder Ausfuhrverbot, Produktionsstopp, aus Gesundheitsbehörde oder öffentlichen Behörden im allgemeinen verordnet - Arbeitsunfälle, Beschlagnahmen, Maschinenschaden, Explosionen, Stromunterbrechung und alle äußeren Umstände verstandenUrsachen, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen wardas Produktionsprozess einstellen oder begrenzen könnten. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen DrittenDer Kunde ist verpflichtet, von denen den jeweiligen eintretenden Hindernissen den Lieferanten zu benachrichtigen, wenn diese als höhere Gewalt zu betrachten sind und die Produktauslieferung bzw. die Produktabholung behindern können. In solchen Fällen soll der VACO-Lieferant abhängig istKunde dem Lieferanten mitteilen, staatliche Maßnahmenauf welcher Weise die Auslieferung erfolgen kann und einen eventuell verschiedenen Anlieferungsbestimmungsort angeben. Der Kunde übernimmt hierbei die vom Lieferanten dadurch ertragenen Mehrkosten, allgemeine Störungen und er sorgt dafür, daß alle nötigen Maßnahmen für eine erleichterte Abholung oder Lagerung des Produktes getroffen werden. Keinesfalls darf sich der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann Kunde auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer Zahlungen der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinim Laufe stehenden Lieferungen einzustellen.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. a1) Neben demFCH und FCCH sind nicht zur Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet, was im wenn sie daran infolge eines Umstandes gehindert werden, den sie nicht verschuldet haben und den sie weder von Gesetzes wegen, noch aufgrund eines Rechtsgeschäfts, noch nach allgemeiner Auffassung zu vertreten haben.
2) Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben den Umständen, die nach dem Gesetz und in der nach geltender Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltdazu gehören, werden unter höherer Gewalt alle äußeren vorhersehbaren und nicht vorhersehbaren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant FCH und FCCH keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen warhaben und sie an der Erfüllung ihrer Pflichten hindern. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern Darunter fallen unter anderem:
a) Arbeitsniederlegungen im Unternehmen der FCH oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.FCCH;
b) Der VACO-Lieferant kann internationale Konflikte;
c) gewaltsame oder bewaffnete Aktionen;
d) Maßnahmen einer inländischen, ausländischen oder internationalen Behörde;
e) Betriebsstörungen infolge von Brand, Einbruch, Sabotage oder Naturereignissen;
f) Cyberkriminalität;
g) Internet- bzw. Stromstörungen;
h) Boykottmaßnahmen
3) FCH und FCCH haben ebenfalls das Recht, sich auch dann auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand verhindert, erst eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte FCH oder FCCH die Pflichten zu erfüllen müssenhatte.
c4) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist Die Parteien können während der VACO-Lieferant berechtigtZeit, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer in der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt andauert, die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aussetzen. Falls diese Zeit länger als drei MonateMonate dauert, so sind haben beide Parteien befugtdas Recht, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner der anderen Partei zu irgendeiner Schadenersatzleistung Schadensersatz verpflichtet zu sein.
e5) Hat FCH und FCCH haben das Recht, die Zahlung der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten Leistungen zu verlangen, die im Rahmen der Umsetzung des jeweiligen Vertrags vor dem Eintritt der höheren Gewalt bereits erbracht wurden.
6) Insoweit die FCH und FCCH zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre vertraglichen Pflichten schon teilweise erfüllterfüllt haben oder sie noch erfüllen können und dieser erfüllte oder noch zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, haben die FCH und FCCH das Recht, die Vergütung für den schon erfüllten oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist noch zu erfüllenden Teil gesondert bei der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil Verkaufsstelle bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatAkzeptanzstelle einzuziehen. Jede Verkaufsstelle und jede Akzeptanzstelle ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handle es sich um einen eigenständigen Vertrag.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Kooperationspartner
Höhere Gewalt. a) Neben dem14.1.Vorbehaltlich der nachstehenden Abschnitte 14.3. und 14.4. sind Verzögerungen bei der Erfüllung bzw. eine Nichterfüllung der Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen sowohl seitens des Käufers als auch des Verkäufers nicht zu vertreten, was im Gesetz wenn und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandensoweit diese auf ein Ereignis oder Geschehnis zurückzufüh- ren sind, die die ordnungsgemäße Erfüllung Partei nicht zu vertreten hat und die ohne deren Verschulden entstanden sind, wie insbesondere durch Naturereignisse verursachte Umstände, Maßnahmen einer Verpflichtung verhindern staatlichen Behörde, Brand, Hochwasser, Explosionen, Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskonflikte (einschließlich Aussperrun- gen und auf Streik), Epidemien oder Pandemien oder Krankheiten, die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kanninsbesondere Maßnahmen wie Qua- rantäne und andere Eindämmungsmaßnahmen zur Folge haben oder behördliche, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen wargerichtliche Anordnun- gen oder Verfügungen oder behördliche Warnungen (höhere Gewalt). Bei solchen Umständen handelt In jedem Fall muss es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungenein von außen kommendes, allgemeinen Rohstoffmangelbetriebsfremdes und somit außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien liegendes Ereignis handeln und dieses Ereignis darf auch bei Anwendung äußerst vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt, und somit aufgrund Unvorhersehbarkeit nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Drittenabwendbar sein. 14.2.Das Vorliegen einer höheren Gewalt führt zur zeitweisen Suspendierung der wechselseitigen Vertrags- pflichten, von denen sofern sich eine Partei hierauf beruft. 14.3.Wenn der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder Käufer aufgrund höherer Gewalt ist seinen Lieferzeitplan ändern muss und sich die Lieferung verschiebt, hält der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich Verkäufer diese verspätete Xxxx nach Weisungen des Käufers zurück und liefert sie nach Beseitigung der Ursache für die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für Verzögerung. Der Käufer wird den Verkäufer über das Leistungs- hindernis und über die voraussichtliche Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen zeitlichen Verzögerung informieren. 14.4.Während des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Zeitraums einer solchen Verzögerung bei der Erfüllung bzw. Nichterfüllung seitens des Verkäufers setzt der Verkäufer den Käufer von dieser Verzögerung unverzüglich schriftlich in Kenntnis (einschließlich einer Beschreibung des Grundes für das Ereignis oder den Umstand, einer Abschätzung der Dauer der vorübergehenden höheren GewaltVerzögerung sowie einer Darlegung hinsichtlich der Abhilfemaßnahmen, die zur Wieder- aufnahme der Leistung unternommen werden und etwaiger einstweiliger Zuteilungspläne des Verkäufers für die Lieferung von Ware während des Verzögerungszeitraumes). Während eines solchen Zeitraums kann der Käufer nach Xxxx Xxxx von anderen Quellen beziehen und seine Pläne für den Verkäufer um diese Mengen verringern, oder den Verkäufer die Ware in den Mengen und zu den vom Käufer geforderten Lieferterminen sowie zu dem in diesem Auftrag angegebenen Preis von anderen Quellen beschaffen las- sen. Auf Aufforderung des Käufers gibt der Verkäufer innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach der Aufforde- rung hinreichende Zusicherungen, dass die Verzögerungen eine Dauer von 30 (dreißig) Tagen nicht über- schreiten. Dauert die höhere Gewalt Verzögerung länger als drei Monate30 (dreißig) Tage oder gibt der Verkäufer keine hinreichende Zusicherung, dass die Verzögerung innerhalb von 30 (dreißig) Tagen beendet sein wird, so sind beide Parteien befugt, kann der Käufer den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösenAntrag mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne gegenüber dass dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu seinVerkäufer hieraus Ansprüche zu- stehen.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. (a) Neben demJede Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Er- füllung einer Verpflichtung von BMI oder des Lieferanten aus dem Vertrag ist entschuldigt, was im Gesetz und in sofern dieser Ausfall oder Nichterfüllung durch „höhere Gewalt“ verursacht wurde. „Höhere Gewalt“ bezeichnet jeden Grund, der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstanden, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern aus dem Vertrag verhindert, der sich der angemessenen Kontrolle des Lieferanten oder BMIs entzieht und der bei Anwendung der gebüh- renden Sorgfalt nicht überwunden werden kann. Erfasst sind insbesondere ohne Einschränkung Feuer, Über- schwemmung, Sabotage, Schiffbruch, nukleare, chemi- sche oder biologische Kontamination oder Über- schallknall, epidemische Situationen, Explosion, Streik oder andere Arbeitsunruhen, Unfall, Aufruhr, Handlungen einer Regierungsbehörde und Naturgewalten. Kein Fall höherer Gewalt liegt ohne Einschränkung vor bei Ausfall oder Beschädigung von oder an Einrichtungen, Trans- portmitteln oder Ausrüstungen, die auf Wartungsmängel oder Nichterfüllung durch den Lieferanten oder seine Subunternehmer und die nicht auf Umstände im Sinne dieser Definition zurückzuführen sind.
(b) Wenn BMI oder der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig höherer Gewalt betroffen ist, staatliche Maßnahmenwird er (i) die andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen, allgemeine Störungen die vollständigen Einzelheiten und die voraussichtliche Dauer der Energieversorgung höheren Gewalt erläutern und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b(ii) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufenalle wirt- schaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, wenn der um die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Unterbrechung oder Verzögerung zu beseitigen. Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung hat BMI unbeschadet anderer Bestimmungen des Vertrags zu erklärendas Recht, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die während der Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfülltProdukte und Dienstleistun- gen von anderen Quellen zu beziehen.
(c) Wenn sich ein Ereignis höherer Gewalt über mehr als sechzig (60) Tage erstreckt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, BMI den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise Vertrag ohne jegliche eigene Haftung schriftlich kündigen. BMI kann den zu liefernden Teil zu liefern Vertrag auch jederzeit und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendungohne jegliche eigene Haftung kündigen, wenn der bereits gelieferte Teil bzweine solche Kündigung erforderlich ist, um die dauerhafte Einhaltung des geltenden Rechts zu gewähr- leisten. der lieferbare Teil keinen (d) Wenn ein Ereignis höherer Gewalt eine Ver- zögerung oder Nichterfüllung eines Vertrags verursacht, kann BMI nach eigenem Ermessen ohne Haftung gegen- über dem Lieferanten Lieferungen des gesamten oder eines Teils dieses Vertrags kündigen oder verschieben. Jedes zugesagte Volumen wird proportional in Bezug auf alle Zeiträume reduziert, in denen das Ereignis höherer Gewalt weiterhin zu Verzögerungen oder Nichterfüllung im Rahmen des Vertrags führt. (e) Der Lieferant wird sich nach besten Kräften auf eigene Kosten bemühen, BMI Produkte von seinen eigenen Wert hatoder Tochtergesellschaften weltweit anzubieten oder vom Markt zu beziehen, um die erforderlichen Liefertermine von BMI einzuhalten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben dem18.1 Keine Partei haftet für die Verzögerung der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen, was wenn diese Verzögerung auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, und nachdem sie alles in ihrer Macht Stehende getan hat, um eine solche Verzögerung zu verhindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Streik, Aufruhr, Krieg, zivilen Aufstand, Feuer, Überschwemmung, höhere Gewalt oder andere ähnliche oder abweichende Ereignisse, die sich der Kontrolle einer solchen Partei entziehen. Die Verpflichtungen der Partei, deren Leistungsfähigkeit durch höhere Gewalt beeinträchtigt wurde (im Gesetz und Folgenden: die „Verhinderte Partei“), werden ausgesetzt, solange diese höhere Gewalt fortbesteht. Sofern dies nicht in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 18 oder auf andere Weise gekündigt und/oder abgelaufen ist, nimmt die Verhinderte Partei ihre Tätigkeit unmittelbar nach dem Ende dieser höheren Gewalt wieder auf.
18.2 Die Verhinderte Partei hat der anderen Partei (im Folgenden: die „Unschuldige Partei“) so bald wie möglich nach einem Ereignis, das gemäß diesem Abschnitt der höheren Gewalt gleichkommt, schriftlich mitzuteilen, dass sie aufgrund von höherer Gewalt (deren genaue Art in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fälltBekanntmachung angegeben wird) nicht in der Lage ist, bestimmte Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen.
18.3 Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt, das die Erfüllung der Verhinderten Partei verhindert oder verzögert, werden unter die Verpflichtungen der Unschuldigen Partei auch für den gesamten Zeitraum ausgesetzt, in dem die Verhinderte Partei infolge der oben genannten höheren Gewalt am Handeln gehindert bleibt.
18.4 Bei Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt wird die Verhinderte Partei ihr Möglichstes tun und alle äußeren Umstände verstandenerforderlichen Vorkehrungen treffen, um die Auswirkungen eines solchen Ereignisses höherer Gewalt zu mindern, zu verringern und/oder die Ergebnisse vollständig zu beenden, mit dem Ziel, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die Ausführung der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen Verpflichtungen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine TransportschwierigkeitenVerhinderten Partei wieder aufzunehmen.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder 18.5 Wenn ein Ereignis höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monateeinen (1) Monat andauert, so sind beide Parteien befugthat die Unschuldige Partei nach eigenem Ermessen das Recht, die Bestellung und/oder den Vertrag zwischen den Parteien durch vorherige schriftliche Mitteilung an die Unschuldige Partei zu kündigen. Um Zweifel auszuschließen, wird eine solche Kündigung durch eine Unschuldige Partei mit der Absendung des Kündigungsschreibens sofort wirksam. Bei einer solchen Kündigung wird von jeder Vertragspartei eine detaillierte Berechnung vorbereitet, welche die Grundlage für eine gerechte und einvernehmliche Kündigungsregelung bildet. Eine solche Berechnung umfasst unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösenanderem Folgendes:
(i) eine angemessene Aufteilung der erbrachten Leistungen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein(ii) die gelieferte Ausrüstung, (iii) die durchgeführten Arbeiten, (iv) die Kosten und Ausgaben, die getätigt oder zugesagt wurden, und (v) angemessene Schäden und entstandene Verbindlichkeiten.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzw. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hat.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. a) Neben demCasedo ist von der termingerechten Vertragserfüllung ganz oder teilweise befreit, was im Gesetz und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter wenn sie daran durch Ereignisse höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandengehindert wird. Diese Ereignisse berechtigten Casedo, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern und auf die der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen war. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig ist, staatliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Energieversorgung und allgemeine Transportschwierigkeiten.
b) Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
c) Im Falle von andauernder höherer Gewalt ist der VACO-Lieferant berechtigt, schriftlich die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt und verlängert sich die Lieferfrist Vertragserfüllung um die Dauer der vorübergehenden höheren GewaltHinderung hinauszuschieben oder bzgl. Dauert noch nicht erfüllter Lieferungen und/oder Leistungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Den Ereignissen höherer Gewalt wie Krieg, Aufruhr, Naturgewalten, Explosionen und Feuer, außerordentliche Witterungsverhältnisse stehen Streiks, Aussperrungen sowie sonstige unvorhersehbare und mit angemessenen Mitteln unabwendbare Umstände gleich, die höhere Casedo die Liefer- und Leistungserbringung wesentlich erschweren oder schlicht unmöglich machen (z.B. schwerwiegender Maschinenbruch, nicht ausreichende Eigenbelieferung, schwerwiegende Transportbehinderungen etc.), und zwar einerlei, ob sie bei Casedo oder einem ihrer Erfüllungs- und/oder Besorgungsgehilfen eintreten. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt (oder ein gleichzusetzendes Ereignis) auf Seiten von Casedo länger als drei Monate2 Wochen andauert bzw. die termingerechte Durchführung der vertraglich vereinbarten Lieferungen/Leistung endgültig zu verhindern droht, wird Casedo gemeinsam mit dem Kunden im Verhandlungswege eine Regelung der abwicklungstechnischen Auswirkungen suchen und mit dem Kunden etwaige Handlungsalternativen abstimmen. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt (oder ein gleichzusetzendes Ereignis) auf Seiten von Casedo länger als 4 Wochen dauert und/oder die termingerechte Durchführung der vertraglich vereinbarten Lieferungen/Leistungen endgültig verhindert oder für Casedo im obigen Sinne unzumutbar macht und keine anderweitige, einvernehmliche Lösung erzielt werden kann, so sind beide Parteien befugthat jeder Vertragspartner das Recht, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen, beziehungsweise den zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil bzwbzgl. der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatnoch nicht ausgeführten und auch noch nicht in Produktion befindlichen Teile des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Aus einem derartigen Rücktritt können keine Ansprüche gegen Casedo abgeleitet werden.
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Samples: Catering Agreement
Höhere Gewalt. a) Neben dem1. Krieg, was im Gesetz Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen und in der Rechtsprechung unter höhere Gewalt fällt, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Umstände verstandenähnliche Ereignisse, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung verhindern Vertragserfüllung durch den Auftraggeber unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und auf befreien den Auftraggeber für die Dauer ihres Vorliegens von der VACO-Lieferant keinen Einfluss ausüben kannPflicht zur rechtzeitigen Abnahme.
2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Vertragsschluss vorherzusehen warnach Information durch den Auftraggeber ihre Verpflichtungen den geänderten Vertragsverhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
3. Bei solchen Umständen handelt es sich zum Beispiel um Arbeitsniederlegungen, allgemeinen Rohstoffmangel, Soweit die höhere Gewalt von nicht vorhersehbare Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der VACO-Lieferant abhängig unerheblicher Dauer ist, staatliche Maßnahmend.h. schon mindestens 2 Wochen ununterbrochen anhält, allgemeine Störungen ist der Energieversorgung und allgemeine TransportschwierigkeitenAuftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie eine erhebliche Verringerung des Bedarfes für den Auftraggeber zur Folge hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Bedarf für den Auftraggeber um mehr als 30% verringert.
b) 1. Der VACO-Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufengarantiert dem Auftraggeber, wenn dass er für alle vom Lieferanten zur Erbringung von Leistungen Mindestlohnverpflichtungen zahlt. Es gilt die Verpflichtung zur Zahlung des jeweils höheren anwendbaren Mindestlohns, soweit nicht nach § 24 Abs. 1 MiLoG eine Abweichung vom gesetzlichen Mindestlohn zulässig ist. Hat der Lieferant Beiträge an eine gemeinsame Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxx § 0 XXxxX zu zahlen, garantiert der Lieferant dem Auftraggeber darüber hinaus die ordnungsgemäße und fristgerechte Zahlung dieser Beiträge (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem der VACO-Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssenMindestlohnverpflichtung).
c) 2. Im Falle des Einsatzes von andauernder höherer Gewalt Nachunternehmen oder Leiharbeitnehmern ist der VACO-Lieferant berechtigtverpflichtet, schriftlich in den Vereinbarungen mit dem Nachunternehmer oder dem Verleiher diesen zu verpflichten, seinerseits die Auflösung des Vertrags zu erklären, ohne schadenersatzpflichtig zu werdenMindestlohnverpflichtungen einzuhalten.
d) Für die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt werden die Lieferungsverpflichtungen 3. Der Lieferant hat den Auftraggeber auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und sonstigen Verpflichtungen des VACO-Lieferanten ohne Einschaltung eines Gerichts ausgesetzt notwendige Daten und verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der vorübergehenden höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so sind beide Parteien befugt, den Vertrag unter Berücksichtigung von Artikel 4e aufzulösen, ohne gegenüber dem Vertragspartner zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
e) Hat der VACO-Lieferant seine Verpflichtungen beim Eintreten der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt, oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der VACO- Lieferant berechtigt, den bereits gelieferten Teil separat in Rechnung Unterlagen zur Verfügung zu stellen, beziehungsweise damit der Auftraggeber auch
4. Für den Fall, dass der Lieferant oder von ihm in die Vertragserfüllung eingebundene Nachunternehmer oder Verleiher gegen die Mindestlohnverpflichtungen verstoßen, ist der Auftraggeber berechtigt, die bestehenden Vereinbarungen mit dem Lieferanten ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu liefernden Teil zu liefern und in Rechnung zu stellen. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der bereits gelieferte Teil kündigen bzw. von einzelnen Kaufverträgen zurückzutreten.
5. Der Lieferant haftet in vollem Umfang für Schäden, die dem Auftraggeber daraus entstehen, dass der lieferbare Teil keinen eigenen Wert hatLieferant oder die von ihm eingebundenen Nachunternehmer oder Verleiher die Mindestlohnverpflichtungen nicht einhalten. Der Lieferant stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung der Mindestlohnverpflichtung gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden und übernimmt sämtliche dem Auftraggeber aus dieser Inanspruchnahme entstehenden Kosten (einschließlich etwaiger Nebenkosten, z. X. Xxxxxx und angemessener Rechtsverfolgungskosten).
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