Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Gewalt werden alle Umstände verstanden, die die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen. 14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden. 14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst. 14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden. 14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Höhere Gewalt ist ein von außen auf das Vertragsverhältnis massiv einwirkendes Ereignis, das nach menschlicher Ein- sicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage ver- nünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden alle Umstände verstandenkann.
14.2 Kann eine Veranstaltung infolge von höherer Gewalt zum vereinbarten Termin nicht wie geplant durchgeführt werden, sind beide Seiten berechtigt, eine Anpassung und soweit erforderlich eine Verlegung des Veranstaltungstermins zu verlangen, wenn ein Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist. Der Wertungsmaßstab leitet sich aus § 313 BGB ab.
14.3 Ist die die (rechtzeitige) Erfüllung Anpassung der Veranstaltung oder eine Verlegung des Vertrags verhindernVeranstaltungstermins innerhalb eines Zeitraums von 365 Tagen – ausgehend vom ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin – unzumutbar, und die der Parteisind beide Seiten berechtigt, vom Ver- trag zurückzutreten. Diejenige Seite, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/eine Unmöglichkeit der Anpassung oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt Terminverlegung beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigtver- pflichtet, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugebenvor Erklärung des Rücktritts die hierfür maßgeblichen Gründe der anderen Seite in Textform mitzuteilen. Die andere Seite hat unverzüglich spätestens nach 5 Tagen in Textform zu erklären, einschließlich ob sie die Gründe der Unzumutbarkeit akzeptiert. An- dernfalls gelten die Gründe in Ansehung des Rücktritts als anerkannt. Fristen und ohne darauf beschränkt zu seinTextform gelten als eingehalten, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise wenn die Erklärung in Textform elektronisch übermittelt und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies der Eingang der Erklärung von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstSeite elektronisch bestätigt wurde.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung Im Fall des Rücktritts gemäß Ziffer 14.3 bleibt der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die Veranstalter zum Ausgleich aller bis zum Eintritt des Falls Zeitpunkt der Absage der Veranstaltung bereits entstandenen Aufwendungen auf Seiten der MEF einschließlich der Kosten für bereits beauftragte Dienst- leister verpflichtet. Im Übrigen werden die Vertragsparteien von Höherer Gewalt erbracht wurdenihren Leistungsplichten frei.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls Der Ausfall von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kannKünstlern und Teilnehmern der Veranstaltung, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgenWetterereignisse wie Eis, dass Schnee, Unwetter sowie von außen auf die Produkte auf Kosten und auf Gefahr Veranstaltung einwirkende Ereignisse, wie z. B. Demonstrationen, Drohanrufe, das Auffinden sogenannter „ver- dächtiger Gegenstände“, liegen in der Risikosphäre des Kunden eingelagert werdenVeranstalters. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührtDem Veranstalter wird der Abschluss einer Ausfallversi- cherung für seine Veranstaltung empfohlen, soweit er die mit einer möglichen Absage oder dem Abbruch seiner Veranstaltung verbundenen finanziellen Risiken entsprechend absichern möchte.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Tagungen/Kongresse, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Tagungen Und Kongresse
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer 17.1 Die Vertragsparteien haften nicht für die Nicht-
17.2 Die Vertragsparteien haften nicht für die Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrags, die durch Maßnahmen staatlicher und lokaler Behörden sowie anderer öffentlicher Einrichtungen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Coronavirus-Pandemie und deren Folgen verursacht wurde, wie z.B.: (i) die Ausrufung eines epidemischen Notstands, einer Naturkatastrophe, eines Ausnahmezustands oder eines Kriegszustands, (ii) das Verbot oder die Einschränkung des Personen- oder Warenverkehrs aufgrund der Schließung von Grenzen, der Blockierung von Kommunikationswegen, der Verhängung einer Quarantäne über Personen oder der
17.3 Die in Pkt. 17.1 genannte Höhere Gewalt und die in Pkt. 17.2 genannten Ursachen werden alle Umstände verstandenim Folgenden einzeln als „Ereignis“ oder gemeinsam als „Ereignisse“ bezeichnet.
17.4 Eine Partei haftet nicht gemäß den vorstehenden Punkten 17.1 und 17.2, wenn sie nachweist, dass die Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages durch ein Ereignis verursacht wurde. Der Haftungsausschluss umfasst die Haftung für die Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrags, die Haftung für Schadenersatz und für Vertragsstrafen.
17.5 Während die Partei, die die (rechtzeitigeLeistung unterbricht, auf die Fortsetzung der Leistung wartet, kann die andere Partei die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzen.
17.6 Für den Fall, dass der Vertrag aufgrund des Eintritts
a) die fehlende Möglichkeit der ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrages oder den Eintritt eines solchen Risikos, zusammen mit der Angabe der Gründe,
b) die Auswirkung dieser Gründe auf die Erfüllung des Vertrags verhindernVertrages, und,
c) wird diese Partei eine neue Frist für die Erfüllung des Vertrages angeben,
d) und, falls diese eintritt, das Wegfallen der Gründe.
17.7 Während der Dauer des Ereignisses wird der Termin der Leistung mindestens um die Dauer des Ereignisses und seiner Folgen verschoben.
17.8 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die Dauer der höheren Gewalt 120 Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt der in Pkt. 17.6 genannten Mitteilung an die andere Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenüberschreitet.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Sturm, Hurrikan, Feuer), bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne- Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 1 sind sich auf die Höhere Gewalt beruftParteien einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei Millionärin von nebenan GmbH. Müssten durch dich noch Zahlungen geleistet werden, sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dir zu erbringen, für noch nicht zugeschrieben werden könnengeleistete Dienstleistungen, kannst du die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Zu diesen Umständen gehören Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für sich.
(4) Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, sind beide Parteien berechtigt den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Textform zu kündigen. Die bereits erbrachten Leistungen durch Millionärin von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftennebenan GmbH sind von dir zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von Millionärin von nebenan GmbH zu erstatten. Hast du eine Zahlung geleistet, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istdir einen garantierten Platz in einem unserer Events/Kurse sichern sollte, wird entsprechend als diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung dir einen Platz zu sichern, durch uns erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob das Event/Kurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende Ticketgebühr, Online Kurs Gebühr etc. wird dir selbstverständlich erstattet. Auch im Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehendieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
14.2 Der Fall (5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 18 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch Millionärin von Höherer Gewalt muss nebenan GmbH erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei Millionärin von nebenan GmbH und deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für Sie die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sie entstandenen Schäden selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 1. Unzulänglichkeiten der Verkäuferin bei der vertraglichen Ausführung werden als höhere Gewalt angesehen und können ihr nicht zugerechnet werden, wenn sie weder auf ihre Schuld zurückzuführen sind, noch kraft Gesetzes, Vertrages oder im Geschäftsverkehr geltenden Auffassungen zu ihren Lasten gehen.
2. Unter Höherer höherer Gewalt werden alle in jedem Fall Umstände verstanden, die die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindern, Vertragserfüllung verhindern und die nicht der ParteiVerkäuferin zuzurechnen sind.
3. Unter Ursachen, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, der Verkäuferin nicht zugeschrieben zugerechnet werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungenwerden unter anderem verstanden:
a. jede nicht vorhersehbare Stockung des geregelten Geschäftsablaufs im Betrieb der Verkäuferin oder im Betrieb eines Dritten, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und dem die Ver- käuferin Sachen oder Dienstleistungen bezieht;
b. ein allgemeiner Mangel an Rohmaterialien und/benötigten Rohstoffen und anderen für das Zustandebringen der vereinbarten Leistung benötigten Sachen oder Arbeitskräften, die Dienstleistungen;
c. für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme Verkäuferin nicht vorhersehbare Stockungen bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten Zulieferern oder bei anderen sonstigen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. die Verkäuferin abhängig ist, wird entsprechend sowie allge- meine Transportprobleme;
x. xxx Xxxxxxx, dass man der Verkäuferin eine Leistung, die im Zusam- menhang mit der von ihr selbst zu erbringenden Leistung von Belang ist, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordentlich erbringt;
x. Xxxxx, Wasserschaden, besondere Wetterumstände, Katastrophen, Krieg und Kriegsgefahr, Terrorismus und Terrorismusgefahr, ansteckende Krankheiten, behördliche Maßnahmen, Aufruhr, Schäden durch Kriegs- ereignisse oder innere Unruhen;
f. Maßnahmen von ausländischen Behörden, die die vertragliche Ausfüh- rung erschweren und/oder teurer machen, als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehendies bei Vertragsabschluss vorherzusehen war.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von 4. Falls einer der sich auf oben genannten Umstände eintritt, meldet die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach Verkäuferin dies dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werdenVertragspartner. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Dauer der höheren Gewalt sind wer- den die Lieferungen Liefer- und die anderen Verpflichtungen beider Parteien sonstigen Pflichten der Verkäuferin ausgesetzt. Wenn Falls der Zeitraum, in dem aufgrund von höherer Gewalt die Höhere Gewalt Erfüllung der Ver- pflichtungen durch die Verkäuferin nicht möglich ist, länger als 3 Monate 14 Tage andauert, ist jede Partei berechtigtsind beide Vertragsparteien befugt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösenohne Gerichts- beschluss zu lösen, ohne dass ihr daraus in diesem Fall eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstSchadenersatzpflicht besteht.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. 5. Die Verkäuferin hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die Leistungen (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nach- dem die Verkäuferin ihrer Pflicht hätte nachkommen müssen.
6. Falls die Verkäuferin bei Eintritt höherer Gewalt ihre Pflichten bereits teil- weise erfüllt hat oder ihre Pflichten nur teilweise erbracht haterfüllen kann, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zuhat sie das Recht, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurdenbereits gelieferten Sachen bzw. den lieferbaren Teil separat in Rechnung zu stellen, wobei der Vertragspartner gehalten ist, diese Rech- nung so zu begleichen, als handele es sich um einen eigenen Vertrag.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrikan, Feuer), bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege) sowie anderen Ereignissen wie Xxxxxxx. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Events, Kurse sowie für sonstige vertraglich vereinbarte Dienstleistungen verbleiben für diese Zeit bei mir. Müssten durch dich noch Zahlungen geleistet werden, so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dir zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kannst du die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses bzw. der unvorhersehbaren Ereignisse, wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden trägt jede Partei für sich auf selbst.
(4) Dauert das Ereignis bzw. die Höhere Gewalt beruftEreignisse länger als 18 Monate, nicht zugeschrieben werden könnensind wir beide berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Die bereits durch mich erbrachten Leistungen sind von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftendir zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von mir zu erstatten. Hast du eine Zahlung geleistet, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istdir einen garantierten Platz in einem meiner Events/Kurse sichern sollte, wird entsprechend als diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung dir einen Platz zu sichern, durch mich erbracht wurde und unabhängig davon anfällt, ob das Event/der Kurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende Ticketgebühr, Online-Kurs Gebühr etc. wird dir selbstverständlich erstattet. Auch im Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehendieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende mögliche Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
14.2 Der Fall (5) Für den Fall, dass das Ereignis bzw. die Ereignisse länger als 24 Monate andauert/andauern, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch mich erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei mir und deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sie entstandenen Schäden selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Gewalt werden alle 18.1. Folgende Umstände verstandenberechtigen die Parteien* die Lieferung* zu verschieben oder vom Handelsvertrag* zurückzutreten, ohne haftbar zu werden, wenn die Umstände verhindernd oder verzögernd wirken oder die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Handelsvertrags* unverhältnismäßig kostspielig machen:
a) Brand, NaturereignisseGebäudeschaden, Epidemien Versagen der Belüftung, Gülleüberschwemmung u. ä. im Bestand von Verkäufer* oder Käufer* und Mangel an Rohmaterialien in Schlachtereien, b) Handels- und Transportbeschränkungen durch dänische Veterinärbehörden und/oder ArbeitskräftenSEGES*, vgl. jedoch Pkt. 5.1.1 c) Einführung von Handels- oder Transportbegrenzungen durch ausländische Behörden, vgl. jedoch Pkt. 5.1.1 d) Streiks, Aussperrungen oder Blockaden, unabhängig davon, ob die Parteien* selbst Partei* in der Sache oder Ursache solcher Konflikte sind, e) Mangel an Transportmitteln oder Transportunfälle, f) Krieg, Aufstände, zivile Unruhen, Naturkatastrophe, Valutabeschränkungen, Import- oder Exportverbote, operationelle Fehler oder Beendigung von Aktivitäten oder ähnliche Situationen, die für außerhalb der Kontrolle der Parteien* liegen. Eine Partei*, die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die muss dies schriftlich den anderen Parteien* spätestens am Wochentag nach Auftreten der durch Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werdenbedingten Situation mitteilen.
14.3 Während 18.2. Preisverfall-Klausel Im Falle eines extraordinären Preisverfalls in der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger vereinbarten Notierung eines Zweiparteien- Schweineringvertrages, kann jede Seite den Vertrag nach 4 Wochen fristlos kündigen, ohne jeglichen Anspruch auf Ersatz Ein extraordinärer Preisverfall ist wie folgt deklariert:
a) Ein Verfall von 8% oder mehr in einer Woche, mit gleichbleibenden oder niedrigerem Niveau für mehr als 3 Monate andauertaufeinander folgenden Wochen oder
a) Ein Verfall von Gesamt 13 % oder mehr in zwei, ist jede Partei berechtigtaufeinander folgenden Wochen, den mit gleichbleibenden oder niedrigerem Niveau für mehr als 2 aufeinander folgenden Wochen Die Kündigung muss spätestens Donnerstag in der 4. Woche nach der Woche mit dem o.g. Preisverfall erfolgen. Der Vertrag ganz oder teilweise aufzulösenverliert seine Gültigkeit, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächsteventuell nach einer vereinbarten Lieferung, in der 4. Woche.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrican, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die sich auf zuerst von dem Ereignis erfährt, informiert die Höhere andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt beruftim Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, nicht zugeschrieben dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. unsere jeweiligen Leistungen werden könnenvorerst eingestellt. Zu diesen Umständen gehören Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Mentorings, Retreats, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei uns. Müssten durch dich noch Zahlungen geleistet werden, so sind die Zahlungen für unsere bereits erbrachten Leistungen in jedem Fall Streiksnoch von dir zu erbringen. Für noch nicht durch uns erbrachte Leistungen, Aussperrungenkannst du die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, Maßnahmen wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden trägt jede Partei für sich.
(4) Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die bereits durch uns erbrachten Leistungen sind von dir zu vergüten. Durch dich im Voraus bezahlte Honorare für zukünftige von uns zu erbringende Leistungen werden von uns erstattet. Hast du eine Zahlung geleistet, die für dir einen garantierten Platz in einem unserer Mentoring-Programme, Retreats oder Kurse sichern sollte, wird diese Gebühr allerdings nicht erstattet, da die Lieferung Gegenleistung dir einen Platz zu sichern, bereits durch uns erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob das Mentoring-Programm, das Retreat oder der Produkte erforderlich sindKurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende von dir getätigte Zahlung (z.B. Kursgebühr, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlungetc.) wird dir selbstverständlich erstattet. Ein Auch im Fall von einer Kündigung aufgrund Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung trägt jeder die bei den Lieferanten oder bei anderen Drittenihm entstehenden weitergehenden Schäden (z.B. Hotelbuchungen, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenFlugbuchungen etc.) selbst.
14.2 Der Fall (5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 12 Monate andauert, sind beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Es wird dann eine Endabrechnung durch uns erstellt. In dieser Abrechnung werden unsere Leistungen und deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass du noch Zahlungen für durch uns bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt für sich die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sie entstandenen Schäden selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrican, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die sich auf zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die Höhere andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt beruftim Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die dass zunächst für die Lieferung Dauer der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Coachings oder Programme verbleiben für diese Zeit bei uns. Müssten durch dich noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dir zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kannst du die Zahlung für den Zeitraum der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und DatenübermittlungVertragsaussetzung pausieren. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istNach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für Fenner Dunlop B.V. angesehensich.
14.2 Der (4) Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind wir beide berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die bereits durch uns erbrachten Leistungen sind von dir zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von uns zu erstatten. Auch im Fall dieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden selbst.
(5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 24 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch uns erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei uns und deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für sich die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sie entstandenen Schäden selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer 8.1 Die von einem Fall höherer Gewalt werden betroffene Partei hat die hierdurch bedingte Verzögerung oder Unmöglichkeit nicht zu ve rtreten.
8.2 Als höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrages gelten alle Umstände verstandenunvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die die (rechtzeitige) Erfüllung – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Vertrags verhindern, Einflussvermögens der Vertragspartner liegen und die der Partei, die sich deren Auswirkungen auf die Höhere Gewalt beruft, Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der Vertragspartner nicht zugeschrieben verhindert werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall StreiksHierzu zählen u.a. Energiekrise, AussperrungenEingriffe von hoher Hand , Maßnahmen von BehördenSperrung öffentlicher Straßen , Krieg (erklärt oder nicht), kriegsähnlicher Zusta nd, Aufruhr, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Tumult, Ausschreitungen, Blockade, Embargo, Seeräuberei, Regierungsanordnung, Sabotage, durch bei Dritten verursachte Ausfälle oder Einschränkungen des elektronischen Datenaustauschs, Cyber-Kriminalität durch Dritte , Terrorakte , Streik, Bummelstreik, Aussperrung, Piraterie, Epidemien, Pandemien, Quarantäne, Feuer, Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan, Taifun, oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe , Erdbeben, Erdrutsch, Blitzschlag, Schiffbruch, Flugzeugabstürze, Havarie schwere Transportunfälle.
8.3 Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, benachrichtigt die hiervon betroffene Partei die andere Partei unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis von den wesentlichen Umständen schriftlich von dem Vorfall. Dabei hat sie das eingetretene Ereignis näher zu kennzeichnen und Unruhenanzugeben, Brandwelche vertraglichen Verpflichtunge n sie voraussichtlich infolgedessen nicht oder nur mit Verzögerung erfüllen kann.
8.4 Im Falle des Eintretens eines Falles höherer Gewalt, Naturereignissesind beide Parteien verpflichtet, Epidemien nach besten Kräften zur Schadensbe grenzung und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Schadensminderung beizutragen.
8.5 Im Fall von Höherer höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei vereinbaren die Parteien ein Sonderkündigungsrecht für den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgenFall, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührtdas Ereignis der höheren Gewalt mehr als 30 Tage andauert.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer 12.1 Wird Tradin durch höhere Gewalt werden alle an der Erfüllung einer Verpflichtung gehindert und sind die Umstände verstandender höheren Gewalt nach Auffassung von Tradin vorübergehender Art, hat Tradin das Recht, die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen auszusetzen, bis die (rechtzeitige) Situation, der Grund oder das Ereignis, das die höhere Gewalt verursacht hat, nicht mehr besteht.
12.2 Wenn der Zustand der höheren Gewalt länger als 30 Kalendertage andauert, haben Tradin und der Kontrahent das Recht, den Vertrag zu beenden.
12.3 Haben sich die Bedingungen nach einer der in diesem Artikel beschriebenen Situationen höherer Gewalt so verändert, dass die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Tradin billigerweise nicht mehr verlangt werden kann, hat Tradin das Recht, den Vertrag aufzulösen.
12.4 Eine Situation höherer Gewalt liegt unter anderem im Falle von Streiks, Arbeitsniederlegungen, staatlichen Maßnahmen und/oder Regelungen, welche die Erfüllung von Verpflichtungen verhindern, verzögern oder auf andere Weise beeinträchtigen, Mangel an Transportmitteln, Unzugänglichkeit oder Unbrauchbarkeit von Transportwegen oder -verfahren, Unterbrechung der Versorgung mit Energie, Rohstoffen, Vorleistungen oder Endprodukten, technischenAusfällen und/oder Defekten vor.
12.5 Die Aufzählung in Artikel 12.4 ist nicht erschöpfend.
12.6 Wird Tradin infolge einer Situation höherer Gewalt an der Erfüllung der eigenen Verpflichtungen gegenüber einem oder mehrerer Kunden oder Kontrahenten von Tradin, aber nicht an der Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber allen Kunden oder Kontrahenten gehindert, hat Tradin das Recht zu entscheiden, welche Verpflichtungen für welche Kunden und Kontrahenten erfüllt werden und in welcher Reihenfolge dies geschieht.
12.7 Tradin hat das Recht, die Zahlung aller Leistungen, die im Zuge der Erfüllung des Vertrags verhindern, und die mit dem Kontrahenten von oder im Namen von Tradin vor Eintritt desZustands der Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer höheren Gewalt erbracht wurden, zu verlangen.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann12.8 Sollte die Vertragserfüllung zu erhöhten Kosten möglich sein und der Kontrahent dies wünschen, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass gehen die Produkte zusätzlichen Kosten auf Kosten und auf Gefahr Rechnung des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührtKontrahenten.
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Samples: General Terms and Conditions
Höhere Gewalt. 14.1 Unter (1) Der Anbieter haftet nicht in Fällen „Höherer Gewalt werden Gewalt“. Fälle „Höherer Gewalt“ sind alle Umstände verstandenunvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die, soweit sie vorhersehbar gewesen wären, außerhalb der Einflusssphären der Vertragsparteien liegen. Darunter fallen insbesondere und nicht abschließend die die folgenden Ereignisse:
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindernNaturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und die der ParteiTaifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, die sich auf die Höhere Gewalt beruftErdbeben, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall StreiksBlitzschlag, AussperrungenLawinen- und Erdrutsche, Maßnahmen von BehördenFeuer, Krieg und UnruhenSeuchen, Brand, NaturereignissePandemien, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Xxxxxx- Xxxx-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungs-anordnungen, Streiks, Aussperrung.
(3) Tritt ein solches Ereignis „Höherer Gewalt“ ein, so ist der Anbieter verpflichtet, den gewerblichen Endkunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntnis in zumindest Textform über den Eintritt des Ereignisses und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren.
(4) Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, seine Leistungen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und seiner Folgen anzupassen, ohne dass dem gewerblichen Endkunden ein Kündigungsrecht der Smart Lens SaaS Endnutzerbedingungen oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Für den Zeitraum der berechtigten Einschränkungen und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung Verzögerungen gerät der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenAnbieter nicht in Verzug.
14.2 (5) Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruftAnbieter ist verpflichtet, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich alles in seiner Macht Stehende und ohne darauf beschränkt Zumutbare zur Schadensminderung zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werdenunternehmen.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen (6) Soweit Einschränkungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Ausfälle durch ein Ereignis Höherer Gewalt länger als 3 Monate einen Monat andauert, ist jede Partei sind die Vertragsparteien zur gänzlichen oder teilweisen Kündigung der Smart Lens SaaS Endnutzerbedingungen berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern gewerbliche Endkunde hieraus Ersatzansprüche ableiten kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Dienstleistungsvereinbarung
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt (z.B. Schäden durch Hochwasser, Xxxxx, Xxxxx u.ä.), unverschuldete Betriebsstörungen (z.B. Produktionsausfall durch Streik, techn. Gebreche, Maschinenbruch, Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfstoffmangel usw.) und alle sonstigen von Münzer Bioindustrie GmbH nicht zu vertretenden Umstände (Ausfall von Vorlieferanten oder Vorprodukten, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen usw.) oder andere Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verhindern, verzögern, verringern oder unzumutbar werden alle Umstände verstandenlassen, berechtigen MBI für die Dauer und den Umfang der auf höhere Gewalt beruhenden Störungen, die Lieferung oder Abnahme ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschrit- ten, so sind beide Teile zur Auflösung des Vertrages berechtigt. Im Falle der Auflösung ist der Kunde nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche gegen MBI geltend zu machen; ein Ersatz der vom Kunden getätigten Aufwendungen (insbesondere Pönalezahlungen an Dritte) ist ausge- schlossen.
(2) Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der MBI Bezugsquellen ist MBI nicht ver- pflichtet, den Ausfall über fremde Vorlieferanten auszugleichen. MBI ist in diesem Fall berechtigt, gleichmäßige Kürzungen vorzunehmen und die verfügbaren Warenmengen anteilig zu verteilen. Damit wird MBI von den unerfüllt gebliebenen Lieferverpflichtungen befreit. Eine Nachlieferpflicht der verkürzen Liefermengen besteht nicht. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüg- lich informiert.
(3) Käufer und Verkäufer werden sich über solche Ereignisse, die die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindernDurchführung der vertragsgegenständlichen Lieferungen beein- trächtigen oder behindern, unverzüglich Mitteilung machen und sich bemühen, die Auswirkungen für beide Seiten zu mildern und die ursprünglichen Voraussetzungen möglichst schnell wieder herzustel- len. Nach Wegfall der Parteihöheren Gewalt werden sich die Vertrags- partner jeweils darüber verständigen, ob die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/ausgefallenen Liefe- rungen nachträglich erfolgen oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehennicht.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer 1.8.1. Alle Ereignisse höherer Gewalt werden alle Umstände verstandenund andere unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Verfügungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Störungen der Energie- und Rohstoffversorgung, außergewöhnliche Verkehrs- und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden, die nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruhen, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Vorlieferanten sowie sonstige unverschuldete Betriebsstörungen befreien die (rechtzeitige) Erfüllung Handels und- Vertriebsgesellschaft Haselbachtal für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.
1.8.2. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
1.8.3. Ist es während der Vertragsdauer ein oder mehrmals zu Vorkommnissen höherer Gewalt gekommen, ist die Handels und Vertriebsgesellschaft Haselbachtal berechtigt, die Dauer des Vertrags verhindernum einen Zeitraum zu verlängern, der der kumulativen Anzahl der Tage entspricht, an denen während der ursprünglichen Laufzeit höhere Gewalt vorgekommen ist.
1.8.4. Wenn die Handels und- Vertriebsgesellschaft Haselbachtal aufgrund höherer Gewalt den Kunden nicht mit einem Produkt aus der normalen Zulieferquelle beliefern kann, ist sie berechtigt, den Kunden über eine andere Quelle zu beliefern. Dabei können alle zusätzlich anfallenden begründeten Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Kunde benachrichtigt die Handels und-Vertriebsgesellschaft Haselbachtal schriftlich, dass das Produkt während der Dauer der höheren Gewalt nicht benötigt wird.
1.8.5. Wenn die Handles und- Vertriebsgesellschaft Haselbachtal das Produkt nicht liefern kann, ist der Kunde berechtigt, die Lagertanks für Gas zu verwenden, das von einer anderen Quelle eingekauft wurde, bis die Lieferungen wieder aufgenommen werden kann, vorausgesetzt, der Kunde informiert die Handels und- Vertriebsgesellschaft Haselbachtal über ein solches Vorgehen schriftlich im Voraus. Hierbei übernimmt die Handels und- Vertriebsgesellschaft Haselbachtal keinerlei Haftung im Zusammenhang mit einer solchen Lieferung, und die der ParteiKunde stellt sie von allen Ansprüchen, Kosten, Ausgaben und Verbindlichkeiten frei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden aus einer solchen Lieferung ergeben können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrikan, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten). Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 1 sind sich auf die Höhere Gewalt beruftParteien einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Coachings, Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei der IMBK Xx. Xxxxx Xxxxxx. Müssten durch Sie noch Zahlungen geleistet werden, so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von Ihnen zu erbringen. Für noch nicht zugeschrieben werden könnengeleistete Dienstleistungen können Sie die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Zu diesen Umständen gehören Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für sich.
(4) Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Textform zu kündigen. Die von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftenmir bereits erbrachten Leistungen sind von Ihnen zu vergüten. Vorab bezahlte Honorare sind von mir zu erstatten. Haben Sie eine Zahlung geleistet, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istIhnen einen garantierten Platz in einem unserer Kurse sichern sollte, wird entsprechend als diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung, Ihnen einen Platz zu sichern, durch mich erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob der Kurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende Ticketgebühr, Online Kurs Gebühr etc. wird Ihnen selbstverständlich erstattet. Auch im Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehendieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von (5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 12 Monate andauert, wird der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch IMBK Xx. Xxxxx Xxxxxx erstellt. In dieser Abrechnung werden meine Leistungen und Ihre geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass Sie noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen müssen, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu Ihren Gunsten eine Gutschrift geben, wird Ihnen diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden Weitergehende Ansprüche aufgrund der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für sich die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sie entstandenen Schäden selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrican, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die sich auf zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die Höhere andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt beruftim Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei mir. Müssten durch dich noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dir zu erbringen. Für noch nicht zugeschrieben werden könnengeleistete Dienstleistungen kannst du die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Zu diesen Umständen gehören Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für sich.
(4) Dauert das Ereignis länger als 18 Monate, sind wir beide berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Textform zu kündigen. Die bereits durch mich erbrachten Leistungen sind von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftendir zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von mir zu erstatten. Hast du eine Zahlung geleistet, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istdir einen garantierten Platz in einem meiner Events/Kurse sichern sollte, wird entsprechend als diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung dir einen Platz zu sichern, durch mich erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob das Event/Kurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende Ticketgebühr, Online Kurs Gebühr etc. wird dir selbstverständlich erstattet. Auch im Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehendieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
14.2 Der Fall (5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 18 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch mich erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei mir und deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden Weitergehende Ansprüche aufgrund der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für sich die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sie entstandenen Schäden selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrican, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die sich auf zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die Höhere andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt beruftim Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei mir. Müssten durch dich noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dir zu erbringen. Für noch nicht zugeschrieben werden könnengeleistete Dienstleistungen kannst du die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Zu diesen Umständen gehören Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für sich.
(4) Dauert das Ereignis länger als 6/12/18 Monate, sind wir beide berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Textform zu kündigen. Die bereits durch mich erbrachten Leistungen sind von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftendir zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von mir zu erstatten. Hast du eine Zahlung geleistet, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istdir einen garantierten Platz in einem meiner Events/Kurse sichern sollte, wird entsprechend als diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung dir einen Platz zu sichern, durch mich erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob das Event/Kurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende Ticketgebühr, Online Kurs Gebühr etc. wird dir selbstverständlich erstattet. Auch im Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehendieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
14.2 Der Fall (5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 12/18/24 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch mich erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei mir und deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden Weitergehende Ansprüche aufgrund der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für sich die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sie entstandenen Schäden selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 14.1. Nitrochemie ist nicht haftbar für Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer vertragli- chen Verpflichtungen, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.
14.2. Unter Höherer Gewalt werden alle "höherer Gewalt" sind Ereignisse oder Umstände verstandenzu verstehen, die aus- serhalb der angemessenen Kontrolle von Nitrochemie liegen, wie z.B. Epidemien, Mobilisierung, Krieg, Bürgerkrieg, Terrorakte, Aufstände, politische Unruhen, Re- volutionen, Sabotage, schwere Betriebsstörungen, Unfälle, Streiks oder Arbeits- konflikte, Handlungen oder Unterlassungen inländischer oder ausländischer Be- hörden oder staatlicher oder supranationaler Stellen (wie z.B. Nichterteilung oder Widerruf von Export-, Import- oder Transitgenehmigungen, Handelsbeschränkun- gen einschliesslich Embargos), Naturkatastrophen, Handlungen des Bestellers oder des Endnutzers, Rohstoff- oder Energiemangel, Transportverzögerungen, verspä- tete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertig- fabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken oder die Unmöglichkeit, Arbeitskräfte oder Materialien aus üblichen Quellen zu beschaffen.
14.3. Als "höhere Gewalt" gelten auch fehlerhafte oder verzögerte Lieferungen von Sub- unternehmern, Unterauftragnehmern oder Zulieferern der Nitrochemie aufgrund der in Ziffer 14.2 genannten Umstände.
14.4. Im Falle einer Leistungsverzögerung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt wird der vereinbarte Liefertermin bzw. die vereinbarte Zeit der Leistungserbrin- gung um die Dauer der Verzögerung (rechtzeitigeeinschliesslich der für die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes benötigten Zeit) Erfüllung verlängert. Zahlungsverpflichtungen des Vertrags verhindernBestellers werden durch Ereignisse höherer Gewalt nicht berührt.
14.5. Wenn das Ereignis der höheren Gewalt länger als sechs (6) Monate andauert, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von sieben (7) Tagen schriftlich kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung hat Nitrochemie Anspruch auf Vergütung für die bis zur Beendigung geleistete Arbeit und die der ParteiKosten für Zulieferungen, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben rück- gängig gemacht werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Der Besteller hat Anspruch auf den Erhalt der von Behörden, Krieg ihm bezahlten Arbeiten und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenZulieferungen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer 19.1. Höhere Gewalt ist ein von außen auf das Vertragsverhältnis massiv einwirkendes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünf- tigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden alle Umstände verstandenkann. Eine vonseiten der Behörde oder des Energieversorgers auferlegte Unterbrechung der Energie- und Wärmeversorgung ist dem Fall der Höheren Gewalt gleich- gestellt.
19.2. Kann die Veranstaltung infolge von höherer Gewalt zum vereinbarten Termin nicht wie geplant durchgeführt werden, sind beide Seiten berechtigt, eine Anpassung und soweit erforderlich eine Verlegung des Veranstaltungstermins zu verlangen, wenn ein Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist. Der Wertungsmaßstab leitet sich aus § 313 BGB ab.
19.3. Ist die die (rechtzeitige) Erfüllung Anpassung der Veranstaltung oder eine Verlegung des Vertrags verhindernVeranstaltungstermins innerhalb eines Zeitraums von 365 Ta- gen – ausgehend vom ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin – unzumutbar, und die der Parteisind beide Seiten berechtigt, vom Ver- trag zurückzutreten. Diejenige Seite, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/eine Unmöglichkeit der Anpassung oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt Terminverlegung beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigtverpflichtet, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugebenvor Erklärung des Rücktritts die hierfür maßgeblichen Gründe der anderen Seite in Textform mitzuteilen. Die andere Seite hat unverzüglich spätestens nach 10 Tagen in Textform zu erklären, ob sie die Gründe der Unzumutbarkeit ak- zeptiert. Andernfalls gelten die Gründe in Ansehung des Rücktritts als anerkannt. Fristen und Textform gelten als eingehalten, wenn die Erklärung in Textform elektronisch übermittelt und der Eingang der Erklärung von der anderen Seite elektronisch bestätigt wurde.
19.4. Im Fall des Rücktritts gemäß Xxxxxx 18.3 bleibt der Veranstalter zum Ausgleich aller bis zum Zeitpunkt der Absage der Veran- staltung bereits entstandenen Aufwendungen auf Seiten des Betreibers einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, der Kosten für Wartezeiten bereits beauftragte Dienstleister verpflichtet. Im Übrigen werden die Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten frei.
19.5. Der Ausfall von Künstlern oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer der Veranstaltung, Wetter- ereignisse wie Eis, Schnee, Unwetter sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich außen auf die Höhere Gewalt berufenden Partei Veranstaltung einwirkende Ereignisse, wie z.B. Demonstratio- nen, Drohanrufe, das Auffinden sogenannter „verdächtiger Gegenstände“, liegen in der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werdenRisikosphäre des Veranstalters. Dem Veranstalter wird der Abschluss einer Ausfallversicherung für seine Veranstaltung empfohlen, soweit er die mit einer mögli- chen Absage oder dem Abbruch seiner Veranstaltung verbundenen finanziellen Risiken.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Event Venue Rental
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Höhere Gewalt werden alle bezeichnet Ereignisse oder Umstände verstanden, die die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Parteialler Art, die sich auf die Höhere Gewalt beruftder angemessenen Kontrolle der HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH oder des Ausstellers entziehen, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V.zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder vorlagen noch vorhersehbar waren, und Probleme trotz ge- botener Sorgfalt beider Parteien weder behoben, abgewendet, verrechnet, verhandelt oder anderweitig überwunden werden können und bezeichnet, unter Berücksichtigung des Vor- stehenden, Ereignisse oder Umstände oder das Zusammentreffen derselben vergleichbarer Art. Sie kann insbesondere, aber nicht abschließend, vorliegen bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Blitzschlag, Hagel und ähnlichen Unglücksfällen; Kriegen und innere Unruhen; Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, Arbeitskämpfen (Streik/Aus- sperrung); Brand und Pandemien. Ist die HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH durch höhere Gewalt an der elektronischen Nachrichten- Erfüllung einer vertraglichen Pflicht gehindert, so zeigt die HINTE Messe- und DatenübermittlungAusstellungs-GmbH dem Aussteller diesen Umstand unverzüglich unter Benennung der Pflichten an, an deren Erfül- lung sie gehindert ist oder sein wird. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss Nach Abgabe dieser Anzeige ist die HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH von der Erfüllung der Pflichten befreit, solange die höhere Gewalt sie daran hindert. Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt bemühen sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen Parteien, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag so weit wie möglich zu erfüllen und bemühen sich jederzeit nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigtbesten Kräften, den Vertrag ganz anzupassen. Ist die HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH aufgrund von höherer Gewalt bzw. einer Pandemielage an der Durchführung der Präsenzmesse (Fixgeschäft) gehindert, werden die Parteien die Messe ausschließlich auf der virtuellen Plattform der Liveline Connect GmbH abhalten. Der Aussteller ist in diesem Fall lediglich zur Zahlung des individuell ver- einbarten Milesstone Modell verpflichtet. Hat der Aussteller die Gesamtsumme bereits beglichen, wird die HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH den überschüssigen Restbe- trag, nach Abschluss an den Aussteller auskehren. Der Aussteller hat in diesem Fall weder Anspruch auf entgangenen Gewinn wegen Nichtteilnahme an der Präsenzveranstaltung noch auf Schadensersatzzahlungen für den Nichteinsatz oder teilweise aufzulösendie Unterauslastung seiner Mitarbeiter sowie sonstige Aufwendungen wie beispielsweise Beherbergungskosten, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstKommunikations und Marketingkosten.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Messe Und Ausstellerbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 16.1. Unter Höherer Gewalt werden alle versteht man Ereignisse oder Um- stände, deren Auswirkungen es für den betroffenen Ver- tragspartner unmöglich oder rechtswidrig machen, seinen Verpflichtungen vollständig oder teilweise nachzukommen, vorausgesetzt, dass die Ereignisse oder Umstände verstanden(i) au- ßerhalb der Kontrolle des Vertragspartners liegen, die die (rechtzeitigeii) Erfüllung des Vertrags verhinderndem Vertragspartner nicht zurechenbar sind, und die der Partei, die (iii) vom sich auf die Höhere Gewalt beruftberufenden Vertragspartner ganz oder teilweise unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhergesehen, nicht zugeschrieben vermieden, bewältigt oder beseitigt werden könnenkonnten. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Darunter fallen z.B. Terroranschläge, Blackouts, Streiks, Aussperrungen, bürgerkriegsähnlich Zustände, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und dergleichen.
16.2. Beabsichtigt einer der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen aufgrund von Höherer Gewalt nicht nach- zukommen, hat er dieses dem anderen Vertragspartner un- verzüglich unter Bekanntgabe der erwarteten Dauer anzu- zeigen. Dem anderen Vertragspartner stehen wegen einer solchen Nichteinhaltung des Vertrages für den Zeitraum des aufrechten Umstandes Höherer Gewalt keinerlei An- sprüche zu. Es werden vielmehr die beiderseitigen Rechte und Pflichten während der Dauer des Vorliegens dieser auf Höherer Gewalt beruhenden Nichteinhaltung des Vertrages in dem von der Höheren Gewalt betroffenen Umfang auf- gehoben. Bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen bleiben weiterhin aufrecht und sind ohne Verzug zu erfül- len.
16.3. Im Falle Höherer Gewalt werden sich die Vertragspartner bemühen, die daraus entstehenden Nachteile so gering wie möglich zu halten. Der betroffene Vertragspartner hat insbesondere alle technisch und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen von Behördenzu setzen, Krieg um die Ursache bzw. die Folgen der Höheren Gewalt zu beseitigen.
16.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, trägt jeder Vertrags- partner seine eigenen im Zuge Höherer Gewalt angefalle- nen und Unruhenerlittenen Kosten, BrandAusgaben, NaturereignisseVerluste und Schä- den und haftet auch dafür.
16.5. Ist vorhersehbar, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien dass die Umstände der Höheren Gewalt und/oder Arbeitskräftenihre Nachwirkungen länger als 4 Wochen andau- ern werden, treten die Vertragspartner in Verhandlungen ein, um eine für beide Teile annehmbare Lösung zu errei- chen. Ist die Lieferung voraussichtliche Dauer der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten Umstände der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn und/oder ihre Nachwirkungen hingegen länger als 8 Wochen, steht dem Vertragspartner, der Kunde sich auf Höhere nicht von der Hö- heren Gewalt beruftbetroffen ist, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigtein außerordentliches Kündi- gungsrecht zu, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt an Kündigungsfristen oder -termine gebunden zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Gewalt werden alle Umstände verstanden9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Schäden aus dem Besitz, die die (rechtzeitige) Erfüllung Halten und Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Anhängern innerhalb und außerhalb des Vertrags verhindern, und die Veranstal- tungsgeländes – soweit dem kein behördliches Verbot entgegensteht – im Rahmen der Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien Veranstal- tung gemäß den nachfolgenden Bedingungen:
9.1.1 Nicht zulassungs- und/oder Arbeitskräftennicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsma- schinen und Anhänger. Mitversichert sind Ansprüche wegen Schäden aus Besitz, Halten und Gebrauch von Kraftfahrzeugen aller Art und Anhängern, die für die Lieferung nach den Bestimmungen der Produkte erforderlich sindStraßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) nicht der Zulassungs- und/oder Versiche- rungspflicht unterliegen, Transportprobleme beim Transport der Produkte soweit es sich handelt um: – Kraftfahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt; – selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt; – Anhänger, soweit diese nicht in Verbindung mit einem zulassungs- oder versicherungspflichtigen Zugfahrzeug gebraucht werden; Das Fahrzeug darf nur von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlungeinem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig Berechtigter Fahrer ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruftVersiche- rungsnehmer ist verpflichtet, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt dafür zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer gebraucht wird, der nicht die Produkte erforderliche Fahrerlaubnis hat.
9.1.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den eingetretenen Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag oder von einem Dritten beansprucht werden kann. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche
10.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch bewusst gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrigen Umgang mit brennbaren oder explosiblen Stoffen verursachen;
10.2 aus Schäden an Kommissionsware;
10.3 nach den Art. 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Art. 1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder;
10.4 aus Tätigkeiten, die weder der versicherten Veranstaltung noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind;
10.5 aus Herstellung, Verarbeitung oder Beförderung von Sprengstoffen oder ihrer Lagerung zu Groß- handelszwecken sowie aus Veranstaltungen oder Abbrennen von Feuerwerken;
10.6 aus Besitz oder Betrieb von Bahnen zur Beförderung von Personen oder Sachen sowie aus der selbstständigen und nicht selbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb.
11.1 Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, Verlusten, Kosten oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt verursacht werden von, sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit:
a) Krieg, Invasion, Feindhandlungen, Feindseligkeiten, kriegerischen Handlungen (gleichgültig, ob eine Kriegserklärung erfolgte oder nicht), Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstand, General- streik, illegalem Streik, inneren Unruhen, welche das Ausmaß einer Volkserhebung annehmen, militärischer oder rechtswidrig ergriffener Befehlsgewalt, oder
b) jeglicher Art von Terrorakten. Unter dem Begriff Terrorakt i. S. dieser Bestimmung ist eine zu politischen, religiösen, ideologi- schen oder ethnischen Zwecken oder aus solchen Gründen verübte oder angedrohte Gewaltan- wendung durch eine Person oder eine Gruppe von Personen zu verstehen, die im eigenen Namen, im Auftrag oder im Zusammenhang mit einer Organisation/en oder Regierung/en han- delt in der Absicht, Einfluss auf Kosten die Regierung zu nehmen und/oder die Öffentlichkeit bzw. einen Teil der Öffentlichkeit in Angst und auf Gefahr des Kunden eingelagert werdenSchrecken zu versetzen. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührtDas Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: Versicherungsvertrag
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrican, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die sich auf zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die Höhere andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt beruftim Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Coaching- Programm/1:1-Coaching/Team-Workshop. verbleiben für diese Zeit bei mir. Müssten durch dich noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dir zu erbringen. Für noch nicht zugeschrieben werden könnengeleistete Dienstleistungen kannst du die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Zu diesen Umständen gehören Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für sich.
(4) Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind wir beide berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Textform zu kündigen. Die bereits durch mich erbrachten Leistungen sind von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftendir zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von mir zu erstatten. Hast du eine Zahlung geleistet, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istdir einen garantierten Platz in einem meiner Coaching-Programme/1:1-Coachings/Team-Workshops sichern sollte, wird entsprechend als diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung dir einen Platz zu sichern, durch mich erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob das Event/Kurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende Ticketgebühr, Online Kurs Gebühr etc. wird dir selbstverständlich erstattet. Auch im Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehendieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
14.2 Der Fall (5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 12 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch mich erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei mir und deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden Weitergehende Ansprüche aufgrund der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für sich die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sie entstandenen Schäden selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer 7.1 Wird Vissers Aardbeiplanten durch höhere Gewalt werden alle Umstände verstanden, die die (rechtzeitige) an der Erfüllung des Vertrags verhinderngehindert, und die der Parteiist sie berechtigt, die sich Erfüllung des Vertrags auszusetzen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall keinen Anspruch auf die Höhere den Ersatz von Xxxxxxx, Kosten oder Zinsen.
7.2 Unter höherer Gewalt beruftwird u.a. verstanden: Krieg, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Kriegsgefahr, Streiks, AussperrungenFeuer, Maßnahmen Unfall oder Krankheit von BehördenMitarbeitern, Krieg und UnruhenBetriebsstörung, BrandStagnation beim Transport, Naturereignissegesetzliche Einschränkungen, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder ArbeitskräftenEinfuhr-/Ausfuhrbeschränkungen, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Vissers Aardbeiplanten nicht vorhergesehene Probleme bei der elektronischen Nachrichten- Herstellung oder beim Transport, ungünstige Witterungsumstände - wie Trockenheit, Hochwasser, Frost und Datenübermittlung. Ein Fall Sturm-, misslungene Ernten, Wachstumsstörungen, Störungen in der Energieversorgung, Beleuchtungsschäden sowie jeder andere Umstand, der nicht ausschließlich vom Willen von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. Vissers Aardbeiplanten abhängig ist, wird entsprechend als Fall wie die ausbleibende oder nicht rechtzeitige Lieferung von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenWaren oder Dienstleistungen durch Dritte, die von Vissers Aardbeiplanten beauftragt wurden.
14.2 Der Fall 7.3 Im Falle höherer Gewalt ist Vissers Aardbeiplanten berechtigt von Höherer dem nicht erfüllbaren Teil des Vertrages durch eine schriftliche Erklärung zurückzutreten. Dauert die Situation höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruftlänger als zehn Wochen an, ist Fenner Dunlop B.V. auch der Vertragspartner berechtigt, von dem Vertrag in Bezug auf den nicht erfüllbaren Teil durch eine schriftliche Erklärung zurückzutreten. .
7.4 Wenn Vissers Aardbeiplanten beim Eintritt des Falls der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits zum Teil erfüllt hat oder ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits ausgeführten bzw. den ausführbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und ist der Vertragspartner verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
7.5 Bei vollständig oder teilweise misslungener Züchtung, bei vollständigem oder teilweisem Verderb der Pflanzen während der Lagerung, bei vollständiger oder teilweiser Ablehnung der Züchtung oder der Pflanzen durch den Nederlandse Algemene Keuringsdienst sowie bei vollständiger oder teilweiser Herabstufung der Qualitätsklasse der Züchtung oder der Pflanzen gilt der Vertrag zwischen Vissers Aardbeiplanten und dem Vertragspartner als aufgelöst, ohne dass Vissers Aardbeiplanten dadurch gegenüber dem Vertragspartner zu Schadensersatz verpflichtet ist. Vissers Aardbeiplanten ist berechtigt, dem Kunden zusätzliche Vertragspartner beim Misslingen der Züchtung die von ihr für die Züchtung aufgewendeten Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt in Rechnung zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werdenstellen.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Höhere Gewalt. 14.1 Unter 17.1 Als „Höhere Gewalt“ gelten alle Ereignisse, die nicht dem Einfluss der Parteien unterliegen, unvorhergesehen, unvermeidlich oder unbehebbar sind, bei Annahme einer Bestellung nicht bekannt waren und die Erfüllung durch eine der Parteien ganz oder teilweise verhindern. Solche Ereignisse sind Erdbeben, Taifune, Überschwemmungen, Kriege, Seuchen, Unruhen sowie alle sonstigen Ereignisse, die nicht vorhersehbar, vermeidbar oder kontrollierbar sind. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass ausschließlich in Verbindung mit dem Zulieferer oder dessen Subunternehmern oder Vertretern auftretende Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen oder tarifpolitische Auseinandersetzungen nicht als Höhere Gewalt gelten.
17.2 Tritt ein Ereignis Höherer Gewalt ein, so werden alle Umstände verstanden, die hiervon betroffenen Vertragspflichten der betreffenden Partei für den Zeitraum der durch die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindernHöhere Gewalt bewirkten Verzögerung ausgesetzt, und die Erfüllungsfrist im Hinblick auf diese Vertragspflichten verlängert sich ohne Vertragsstrafe um den Zeitraum der Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenAussetzung.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde 17.3 Die sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich berufende Partei hat die andere Partei hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen sowie innerhalb der darauf folgenden zehn (10) Tage Belege für das Auftreten des Ereignisses vorzulegen und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werdenvoraussichtliche Dauer des Ereignisses anzugeben.
14.3 Während der Höheren 17.4 Bei Eintreten eines Ereignisses Höherer Gewalt sind haben die Lieferungen Parteien sich sofort miteinander zu beraten, um eine ausgewogene Lösung zu finden, und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetztFolgen des Ereignisses zu minimieren. Wenn die Höhere Dauert das Ereignis Höherer Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösenfür einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen an, ohne dass ihr daraus die Parteien eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächsteinvernehmliche Lösung finden, kann die nicht von dem Ereignis betroffene Partei den jeweiligen Einkaufsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Einkaufsvertrag
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer 16.1 Höhere Gewalt ist ein von außen auf das Vertragsverhältnis massiv einwirkendes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden alle Umstände verstandenkann.
16.2 Kann eine Veranstaltung infolge von höherer Gewalt zum vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit kein Einvernehmen über die Verlegung der Veranstaltung erzielt wird.
16.3 Im Fall des Rücktritts oder der Verlegung bleibt Veranstalter*in zum Ausgleich bereits entstandener Aufwendungen auf Seiten des Eurogress verpflichtet. Zu den Aufwendungen zählen die Kosten für bereits beauftragte externe Leistungen sowie die Kosten des Eurogress für die Vorbereitung der Durchführung der Veranstaltung. Diese können unabhängig von ihrer tatsächlichen Höhe mit bis zu 25 % des Nutzungsentgelts pauschal abgegolten werden, soweit Veranstalter*in nicht widerspricht. Erfolgt deren Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, besteht keine Begrenzung der Höhe nach. Im Übrigen werden beide Vertragsparteien von ihren Leistungsplichten frei.
16.4 Die Anzahl der anwesenden Gäste sowie der Ausfall von Referent*innen, Vortragenden, Künstler*innen und sonstiger Teilnehmer*innen der Veranstaltung liegen in der Risikosphäre von Veranstalter*in. Letzteres gilt auch für von außen auf die Veranstaltung einwirkende Ereignisse wie Demonstrationen und Bedrohungslagen, die in der Regel durch die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindern, Art der Veranstaltung deren Inhalte und die mediale Wahrnehmung der ParteiVeranstaltung beeinflusst werden. Veranstalter*in wird der Abschluss einer Unterbrechungs- und Ausfallversicherung für seine Veranstaltung empfohlen, soweit sie die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird damit verbundenen finanziellen Risiken entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenabsichern möchte.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf 16.5 Die Regelungen nach Ziffer 16.1 bis 16.4 finden entsprechend Anwendung, wenn die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen Veranstaltung in Folge einer akuten Pandemielage nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werdenberuhender verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnungen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert16.6 Ziffer 16.5 findet keine Anwendung, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz wenn Veranstalter*in eine staatliche oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus kommunale Wirtschaftlichkeitshilfe oder eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstAusfallabsicherung beanspruchen kann.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrican, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die sich auf zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die Höhere andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt beruftim Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Coachings/Beratungen/Coachingprogramme verbleiben für diese Zeit bei mir. Müssten durch dich noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dir zu erbringen. Für noch nicht zugeschrieben werden könnengeleistete Dienstleistungen kannst du die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Zu diesen Umständen gehören Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für sich.
(4) Dauert das Ereignis länger als sechs Monate, sind wir beide berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Textform zu kündigen. Die bereits durch mich erbrachten Leistungen sind von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftendir zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von mir zu erstatten. Hast du eine Zahlung geleistet, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istdir einen garantierten Platz in einem meiner Events/Kurse sichern sollte, wird entsprechend als diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung dir einen Platz zu sichern, durch mich erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob der Event/Kurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende Ticketgebühr, Online Kurs Gebühr etc. wird dir selbstverständlich erstattet. Auch im Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehendieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
14.2 Der Fall (5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 12 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch mich erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei mir und deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden Weitergehende Ansprüche aufgrund der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für sich die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sie entstandenen Schäden selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Im Falle eines Rücktritts, einer außerordentlichen Kündi- gung oder einer Nichterfüllung von vertraglich geregelten Leistungen aufgrund höherer Gewalt werden alle Umstände verstandenhaftet der Ausstel- ler weiterhin für den Teil der Standkosten (z.B. Miete, Gebühren, Einträge in Verzeichnisse, Verträge mit Drit- ten) der erforderlich ist, um die die (rechtzeitige) Erfüllung entstandenen Kosten bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein solcher Fall eingetreten ist, zu decken; darüber hinaus besteht für den EFB und den Aussteller keine weitere Haftung. Der EFB haftet nicht für Kosten, Schäden, Gebühren oder sonstige Aufwendungen des Vertrags verhindern, und die der ParteiAusstellers, die sich aus einer sol- chen Stornierung ergeben. Wird aufgrund von Höherer Gewalt vom Veranstalter der Messetermin verschoben oder an einen anderen Veran- staltungsort verlegt, berechtigt dies den Aussteller nicht vom Rücktritt vom Ausstellungsvertrag. Der Veranstalter ist berechtigt, den bis dahin gezahlten Teil der Standkos- ten und Gebühren einzubehalten; der besagte Betrag wird für die Messe so angewendet, als ob keine Termin- verschiebung und/oder Verlegung des Veranstaltungsor- tes stattgefunden hätte. Als höhere Gewalt bezeichnet die Rechtsprechung ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusam- menhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünf- tigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis. Voraussetzung ist regelmäßig, dass es sich um Ereignisse handelt, die von außen auf die Vertragspar- teien einwirken und die von den Vertragsparteien bei der Vertragsgestaltung nicht bedacht worden sind. Wenn in einem solchen Fall auch die höchstmögliche Sorgfalt den Eintritt der Ereignisse nicht zu verhindern vermag, liegt höhere Gewalt vor. Höhere Gewalt beruftsind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiksinsbesondere Erdbeben, AussperrungenÜberschwemmungen, Maßnahmen von BehördenUnwetter, Krieg Vulkanausbrüche, sowie Seuchen und UnruhenEpidemien, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Brand, NaturereignisseBürgerkrieg, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/Em- bargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Sabotage, Streiks, Terrorismus. Eine Haftung des EFB für jegliche Folgen der Nichter- bringung zugesagter Leistungen oder Arbeitskräften, jegliche andere negative Folgen für den Aussteller wird ausgeschlossen. Es gelten im Weiteren die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenBedingungen des §16.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Bedingungen Zur Teilnahme an Efb Gemeinschaftsständen Auf Messen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Als höhere Gewalt werden alle Umstände verstandengelten solche Umstände, die nach Abschluss des Vertrages als Folge von unvorhergesehenen und vom Partner unabwendbaren Ereignissen ausserordentlichen Charakters eingetreten sind, wie z. B. Elementarkatastrophen, Krieg, Streiks und dergleichen. Der Partner, dem die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindernder Vertragspflichten unmöglich wurde, muss bei Entstehen und Beendigung der erwähnten Umstände den anderen Partner unverzüglich informieren und ihm den Beweis darüber vorlegen, dass diese Umstände wesentlichen Einfluss auf die Durchführung der ParteiLieferung hatten. Sobald das Hindernis wegfällt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, uns von dessen Beseitigung zu informieren und mit der Vertragsführung fortzufahren. Verspätungen von Sublieferungen werden nicht als höhere Gewalt angesehen und berechtigen nicht dazu, dass die bestätigte Xxxxxxxxxxx überschritten wird. Wenn die vorstehend angeführten Umstände, die nicht vorausgesetzt werden konnten, bei Waren, für die die Lieferfrist 1 Jahr nicht überschreitet, mehr als 6 Monate und bei Waren, für die die Lieferfrist mehr als 12 Monate beträgt, länger als 12 Monate andauern, sind wir berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, uns die bezahlten Beträge mit Zuschlag von 6% Xxxxxx p.A. zurückzuerstatten. § 17. Aussetzungsrecht Wir sind jederzeit berechtigt, eine zeitweise Aussetzung der Abwicklung des Vertrages zu verlangen. Über die durch die Unterbrechung entstehenden Mehraufwendungen, die dem Auftragnehmer zu erstatten sind, ist zwischen den Vertragspartnern Einvernehmen zu erzielen. Den Zeitpunkt der Fortsetzung des Vertrages bestimmen wir im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Die vereinbarten Zahlungs- und Liefertermine werden in diesem Falle um die Dauer der Aussetzungszeit verlängert. Sollte eine derartige Aussetzung bei Waren, für die die Lieferfrist 1 Jahr nicht überschreitet, mehr als 6 Monate und bei Waren, für die die Lieferfrist mehr als 12 Monate beträgt, länger als 12 Monate andauern, so ist der Auftrag- nehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle gilt die Regelung gemäss § 16. § 18. Zeichnungen, Berechnungen, Pläne und dergleichen Die vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellenden Zeichnungen, Berechnungen, Pläne und dergleichen ergeben sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden könnenaus dem Auftragsschreiben und den einschlägigen Ergänzungsbedingungen. Zu diesen Umständen Dazu gehören in jedem Fall Streiksdie zur Einholung behördlicher Genehmigungen notwendigen Unterlagen. Die Einsichtnahme der obigen Unterlagen durch uns und unser Sichtvermerk befreit den Auftragnehmer nicht von seiner Gewährleistungspflicht. Das gleiche gilt für unsere Vorschläge und Änderungswünsche. Sämtliche Zeichnungen, AussperrungenStücklisten, Maßnahmen Stromlaufpläne, Reserveteillisten und dergleichen sind mit unseren Zeichnungsköpfen zu versehen bzw. auf unseren Vordrucken zu erstellen. Die Vordrucke sind vom Auftragnehmer beim Käufer anzufordern. § 19. Technische Dokumentation Sämtliche von Behördenuns dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Krieg Modelle, Berechnungen und Unruhentechnische Beschreibungen oder Aufzeichnungen sind unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden. Sollte aus irgendeinem Grund die Realisierung des Geschäftes nicht erfolgen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, müssen uns diese technischen Unterlagen zurück- gegeben werden. Im Falle der Realisierung des Geschäftes sind die technischen Unterlagen unverzüglich nach Benutzung für die betreffende Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenan uns zurückzugeben.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Für den Fall der höheren Gewalt werden alle Umstände verstandenhat das Übersetzungsbüro City Tours den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl das Übersetzungsbüro City Tours als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Übersetzungsbüro City Tours Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen beziehungsweise Leistungen zu geben. Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Übersetzungsbüros City Tours, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. * § 5a: Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. * § 5b: Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro City Tours eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist das Übersetzungsbüro City Tours von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Übersetzungsbüro City Tours behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung. * § 5c: Wenn das Übersetzungsbüro City Tours die angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (rechtzeitigeMinderung) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Parteiverlangen. Bei unwesentlichen Mängeln bestehen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. * § 5d: Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung. * § 5e: Für Übersetzungen, die sich für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, daß er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Übersetzungsbüro City Tours Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Übersetzungsbüro City Tours ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein vom Übersetzungsbüro City Tours in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen. * § 5f: Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen nach § 2f und § 5e. * § 5g: Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt. * § 5h: Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung. * § 5i: Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten. Gleiches gilt analog für die Höhere Gewalt beruftÜbersetzung aus Sprachen mit lateinischer Schrift in Sprachen mit nicht-lateinischer Schrift. * § 5j: Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen. * § 5k: Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet das Übersetzungsbüro City Tours, sofern diese nicht zugeschrieben werden könnenmit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Zu diesen Umständen gehören Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt § 3d sinngemäß. * § 5l: Für die Bereitstellung von Übersetzern und Dolmetschern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. * § 5m: Für Korrekturleistungen nach § 2f wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext (Übersetzungs-Vorlage) nicht zur Verfügung gestellt wird. * § 5n: Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung des Übersetzungsbüros City Tours für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Übersetzungsbüros City Tours vorliegt. Alle Schadenersatzansprüche gegen das Übersetzungsbüro City Tours sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in jedem Fall Streiksdenen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. * § 7a: Das Übersetzungsbüro City Tours ist nicht verpflichtet, Aussperrungenzu prüfen, Maßnahmen von Behördenob dem Auftraggeber das Recht zusteht, Krieg und Unruhendie Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen, Brandsondern ist berechtigt anzunehmen, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftendaß dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Lieferung der Produkte Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, Transportprobleme beim Transport dass er über diese Rechte verfügt. * § 7b: Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Produkte Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen. * § 7c: Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Übersetzungsbüro City Tours gegenüber allen Ansprüchen, die von Fenner Dunlop B.V.dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu andern als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Auftragnehmer muß solche Ansprüche dem Übersetzungsbüro City Tours unverzüglich anzeigen und Probleme ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Xxxxx der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich Auftraggeber auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Übersetzungsbüros City Tours dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruftVerfahren bei, so ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei das Übersetzungsbüro City Tours berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstRücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer 8.1 Höhere Gewalt werden bezeichnet alle Umstände verstandenEreignisse, die die (rechtzeitige) Erfüllung außerhalb des Vertrags verhindernEinflussbereichs der Parteien liegen, unvorhersehbar oder unvermeidbar sind und die die vollständige oder teilweise Erfüllung durch eine Partei dieses Vertrages verhindern. Solche Er- eignisse sind unter anderem Naturkatastrophen, Epidemien, Erdbeben, Über- schwemmungen, Blitzschlag, Xxxxx, Xxxxx, nukleare Ereignisse, Pandemien, Ar- beitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Blockaden, Krieg oder kriegsähnliche Zu- stände, Mobilisierung, Revolutionen oder Aufstände, Sabotage oder Einschrän- kungen durch Handlungen, Unterlassungen oder Eingriffe von kommunal-, landes- oder Bundesbehörden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetzesände- rungen, Import-/Exportbestimmungen, Embargos, Sicherheitsbeschränkungen, Allgemeinverfügungen) oder sonstige unerwartete, außerhalb des Einflussbe- reichs der Parteien liegende Ereignisse, selbst wenn diese Ereignisse aus einem Umstand resultieren, der bereits zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vor- hersehbar war.
8.2 Die Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, ist, vorbehaltlich 8.4, von Ihrer Pflicht zur Vertragserfüllung ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Höheren Gewalt, befreit, soweit sie diese unverzüglich der anderen Partei mitgeteilt und glaubhaft dargelegt hat oder, bei nicht zugeschrieben werden könnenunverzüglicher Mitteilung, ab dem Zeitpunkt befreit, in dem der anderen Partei die Mitteilung über das Vorliegen der Höheren Gewalt zu- geht. Zu Ab dem Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt, kann jede Partei diesen Umständen gehören Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, mit der Folge, dass die Parteien von den gegenseitigen Leistungspflichten rückwirkend ab den in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftendiesem Absatz genannten Zeitpunkten befreit sind.
8.3 Die Partei, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigtist, ab den in 8.2 genannten Zeitpunkten, von jeglichen Schadensersatzansprüchen vorbehaltlich des nachfol- genden 8.4, befreit.
8.4 In dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugebenFall, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn dass die Höhere Gewalt endetzeitlich begrenzt ist, muss dies von gelten die 8.2 und 8.3 nur insoweit, solange die Höhere Gewalt, die sich hierauf berufende Partei an der vertragsgemäßen Erfüllung Ihrer Pflichten hindert. In diesem Fall ist die Partei, die sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei berufen hat, verpflichtet, der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während den Weg- fall der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstunverzüglich mitzuteilen.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Gewalt werden alle Umstände verstandenFür EREIGNISSE HÖHERER GEWALT, die der GESELLSCHAFT die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindern, Liefe- rung der ATOSS PRODUKTE und die / oder Erbringung der ParteiSOFTWAREPFLEGE wesentlich er- schweren, die ordnungsgemäße Durchführung des VERTRAGS zeitweilig behindern oder un- möglich machen, haftet die GESELLSCHAFT nicht. § 10 Verjährung Mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Ver- letzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt für Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegen die GESELLSCHAFT eine Verjährungsfrist von einem (1) Jahr. Die Verjährungsfrist be- ginnt ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. § 11 Laufzeit und Kündigung Laufzeit: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 48 Monate und beginnt mit dem im ANGEBOT vereinbarten Startzeitpunkt oder in Ermangelung dessen mit dem in der ersten Rechnung über die vereinbarten Gebühren bezeichneten Datum des Beginns des ersten Zahlungszeitraums. Im Falle von Nachbestellungen gilt die noch verbleibende Vertragslaufzeit für solche Nachbe- stellungen entsprechend. Vertragsverlängerung: Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich auf die Höhere Gewalt beruftVertragslauf- zeit jeweils automatisch um zwölf (12) Monate, nicht zugeschrieben werden könnenes sei denn eine PARTEI kündigt den VER- TRAG mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder zum Ablauf der jeweils dann laufenden Verlängerungslaufzeit. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Außerordentliche Kündigung: Unbeschadet von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, § 11 Ziffer 1 können die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme PARTEIEN den VER- TRAG bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag Vorliegen eines wichtigen Grundes ganz oder teilweise aufzulösen(z.B. in Bezug auf einzelne MODULE) außerordentlich kündigen. Das MODUL ATOSS Mobile Workforce Management kann eine PARTEI außerordentlich kündigen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder wenn alle zur Nutzung des MODULS verfügbaren APPs dauerhaft nicht mehr zur Lizenzierung oder zur weiteren Nutzung zur Verfügung stehen (z. B. bei Einstellung des gesamten Applikations-Dienstes durch die Herstellung oder durch Drittanbieter). Ein wichtiger Grund für die teilweise Lieferung GESELLSCHAFT liegt z. B. vor, wenn der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zuKUNDE mit der Zahlung von Gebühren, die zwei (2) Monatsraten entsprechen, in Verzug ist oder der KUNDE schwer- wiegend oder wiederholt gegen Nutzungsbeschränkungen oder andere Pflichten aus dem VER- TRAG verstößt und den Verstoß auf eine Abmahnung der GESELLSCHAFT hin nicht innerhalb von 30 Tagen behebt. Form der Kündigungserklärung: Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen; Textform, z. B. per E-Mail oder Telefax, ist nicht ausreichend. Eine Kündigung kann nur einheitlich in Bezug auf die Softwaremiete und die damit verbundene SOFTWAREPFLEGE erklärt werden; eine Kün- digung nur eines der vorgenannten Vertragsbestandteile ist ausgeschlossen. Pflichten bei Vertragsbeendigung: Mit Vertragsbeendigung endet sowohl das zeitlich befristete Nutzungsrecht des KUNDEN als auch die SOFTWAREPFLEGE und die PARTEIEN werden die gegenseitig offengelegten VERTRAULICHEN INFORMATIONEN der jeweils anderen PAR- TEI wie folgt zurückgeben oder löschen: Die KUNDENDATEN sind von dem KUNDEN eigenständig in einem CSV-Format und in einem proprietären Applikationsformat auszulesen. Der KUNDE ist verpflichtet, innerhalb von drei (3) WERKTAGEN nach Vertragsbeendigung sämtliche ATOSS PRODUKTE in der Gestalt der KONTINUIERLICHEN MODIFIKATIONEN von dem IT-System des KUNDEN unwiederbringlich zu löschen oder unwiderruflich zu vernichten und die DOKUMENTATION vollständig und in sämtlichen überlassenen Versionen sowie alle sonstigen überlassenen Unterlagen und Infor- mationen an die GESELLSCHAFT herauszugeben oder unwiederbringlich zu löschen oder un- widerruflich zu vernichten. Im Falle elektronischer Überlassung und / oder Speicherung hat die Vernichtung durch Löschung zu erfolgen. Inkrementelle Sicherungskopien wird der KUNDE spätestens im nächsten planmäßigen Löschturnus löschen. Auf Anforderung der GESELL- SCHAFT hat der KUNDE die ordnungsgemäße Vernichtung oder Löschung an Eides Statt zu versichern. Wind Down / Exit: Kündigt die GESELLSCHAFT den VERTRAG wegen Nichtzahlung von fälli- gen Gebühren, kann der KUNDE eine Verlängerung der Leistungserbringung für eine Dauer von bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgenzu zwei (2) Monaten ab Zugang der Kündigung erwirken (sog. einvernehmliche Aus- lauffrist). Das setzt kumulativ voraus, dass der KUNDE (i) sein Verlängerungsgesuch gegen- über der GESELLSCHAFT schriftlich anzeigt, (ii) die Produkte auf Kosten rückständigen Gebühren unverzüglich zahlt und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung (iii) zugleich die Gebühren für den verlängerten Zeitraum von fälligen Beträgen bleibt davon unberührtzwei (2) Monaten im Voraus zahlt.
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Samples: Software Rental Agreement
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer A.13.1 Keine der Vertragsparteien ist gegenüber der anderen Partei haftbar für die Nichterfüllung von oder den Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsver- pflichtungen) soweit diese Nichterfüllung oder der Verstoß durch höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenverursacht wurde. Höhere Gewalt liegt insbeson- dere vor bei Krieg, Bürgerkrieg, Terrorakten, Epidemien, Pande- mien, Quarantäne, Regierungshandeln, Arbeitskämpfen, Feuer, Stromausfall, Störung von Telekommunikationsnetzen und exter- nen Angriffen auf IT-Systeme, die mit technisch und wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen und unter Verwendung von Tech- nik auf dem neuesten Stand nicht verhindert werden können. Die betroffene Partei ist verpflichtet, die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindernandere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt zu infor- mieren und dessen Art, die Zeit seines Eintritts und die erwarte- ten Auswirkungen auf die Fähigkeit der Partei, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, anzugeben. A.13.2 Solange ein Fall höherer Gewalt anhält, ist die sich auf zur Liefe- rung oder Leistung verpflichtete Partei von ihren Verpflichtungen entbunden, wenn und sofern die Höhere Lieferung oder die Leistung durch die höhere Gewalt beruftbeeinträchtigt oder beeinflusst ist. Die Partei ist verpflichtet, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiksalle zumutbaren Schritte zu ergreifen, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg um die Erbringung der Lieferung/Leistung fortzusetzen und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräfteninfor- miert die andere Partei fortlaufend über die Umstände, die dem Fortdauern des Hinderungsgrunds für die Lieferung Erbringung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport Liefe- rungen bzw. Leistung zugrunde liegen. Falls die Fortführung der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig Leistungserbringung mit zusätzlichen Kosten für die Partei ver- bunden ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehendie zur Lieferung oder Leistung verpflichtet ist, treffen die Parteien eine Vereinbarung über die Übernahme dieser Kos- ten bevor mit der Erbringung der Lieferungen/Leistung fortgefah- ren wird.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions for Deliveries and Services
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Gewalt 16.1 Die Post hat für die Nicht- oder Schlechterfüllung ihrer Vertragspflichten, auch wenn sie sich Erfüllungs- gehilfen bedient, nicht einzustehen und kommen all- fällige Pönalen und Leistungsfristen nicht zur Anwen- dungen, wenn die Nicht- oder Schlechterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereiches liegenden Hinderungsgrund beruht und von ihr nicht erwartet oder zugemutet werden alle Umstände verstandenkonnte, den Hinderungsgrund bereits bei Vertragsabschluss vorauszusehen oder den Hinderungsgrund oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überwinden. Der Hinderungsgrund gilt als eingetreten, wenn der Hinderungsgrund unmittelbar, insbesondere durch Betriebsschließung (bundesweit oder regional), Quarantänemaßnahmen, etc. oder mittelbar, insbesondere die Vertragserfüllung durch die Post vereitelt oder unmöglich macht.
16.2 Als Hinderungsgrund, der die Post von einer Haftung befreit, gelten insbesondere Arbeitskämpfe/Streiks, Unruhen/Aufstände, Kriege, Terroranschläge, Boy- kottmaßnahmen, Naturkatastrophen auch bedingt durch Erderwärmung (wie Stürme, Erdbeben, Hoch- wasser, etc.), Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Beschlagnahmen von Sachgütern, Ressourcen-, Material-, Lieferknappheit und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Hinderungsgründe, die die Post für die Dauer der Stö- rung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien Haupt- und/oder ArbeitskräftenNeben-) Leistungspflichten befreit.
16.3 Die Post wird im Rahmen des Zumutbaren den Kun- den unverzüglich über den Eintritt des Hinderungs- grundes schriftlich per E-Mail in Kenntnis setzen. Der*die Kund*in wird von seiner Leistungspflicht im selben Ausmaß wie die Post befreit.
16.4 Der Vertrag kann von der Post außerordentlich ge- kündigt werden, wenn insbesondere – die Vertragsfortsetzung wegen eines Hinderungs- grundes (wie oben beschrieben) für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig Post un- zumutbar ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von d.h. der sich auf Hinderungsgrund den Wegfall wesentlicher Geschäftsgrundlagen bewirkt, oder – zwischen den Vertragsparteien über die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Vertrags- fortführung keine Einigkeit binnen angemessener Frist – längstens binnen 21 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern – erzielt werden kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass oder – die Produkte auf Kosten und auf Gefahr Dauer des Kunden eingelagert werdenHinderungsgrundes für die Post nicht vorhersehbar ist. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührtDer Vertrag wird mit Zugang der außerordentlichen Kündigung beendet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Gewalt werden alle 9.1. Der Versorger haftet für die Nichterfüllung seiner Lieferverpflichtungen für den Fall und in dem Umfang nicht, als dass Ereignisse oder Umstände verstandenirgendwelcher Art, die die (rechtzeitige) Erfüllung außerhalb des Vertrags verhindernangemessenen Einflusses des Versorgers liegen, und die der ParteiVersorger auch mit angemessener Sorgfalt und Vorausplanung nicht hätte verhindern oder bewältigen können (im folgenden als "höhere Gewalt" bezeichnet), die sich auf Erfüllung der Lieferverpflichtungen gänzlich oder teilweise verzögern, erschweren oder verhindern. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit der obigen Ausführungen umfasst höhere Gewalt allfällige Ereignisse oder Vorkommnisse (einschließlich geplanter und ungeplanter Wartungsarbeiten sowie gesetzlicher oder behördlicher Maßnahmen), die Höhere Gewalt beruftden Betrieb eines Gaspipelinesystems beeinträchtigen, nicht zugeschrieben werden könnenin welchem der Versorger Transportrechte erworben hatte, Versagen der Kommunikation oder der Computersysteme des zuständigen Netzbetreibers und, für den Versorger, eine Unterbrechung oder Reduktion der Verfügbarkeit von Erdgas aus der/den Bezugsquelle(n) des Versorger bzw. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftendes Betriebs einer Lagerstätte, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme Gaslieferungen im Rahmen dieses Vertrages genutzt wird. Die Abnahmepflichten des Kunden bleiben aber auch bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Ereignissen höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenaufrecht.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden9.2. Wenn der Kunde sich auf Höhere Versorger von höherer Gewalt beruftbetroffen wird, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigthat dieser den Kundenunverzüglich vom Eintritt eines solchen Ereignisses höherer Gewalt zu informieren und über die Nicht- bzw. Späterfüllung seiner Lieferverpflichtungen , dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich die Gründe hierfür und ohne darauf beschränkt die erwartete Dauer hiervon zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunftunterrichten.
9.3. Wenn die Höhere Sollte ein Ereignis höherer Gewalt endet, muss dies den Versorgerlänger als 45 Kalendertage von der sich Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen abhalten, hat jede der Vertragsparteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.
9.4. Kann der Versorger aus den in § 9.1 genannten Gründen die Erdgaslieferung nur unter Verteuerung seiner Gestehungskosten aufrechterhalten und besteht der Kunde gleichwohl auf die Höhere Gewalt berufenden Partei Lieferung von Erdgas, so ist der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet Versorger hierzu nur verpflichtet, wenn ihm die nachgewiesenen Mehrselbstkosten erstattet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen 9.5. Soweit und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauertsolange Xxxxxxxxxxxxxx vorliegt, ist jede Partei der Kunde von Zahlungen, die unabhängig von der tatsächlichen Abnahme zu leisten sind, entbunden. Im Falle einer Liefereinschränkung, die auf einer Störung beim Gasbezug des Versorgers beruht, ist der Versorger nicht verpflichtet, über seine jeweils bestehenden vertraglichen Bezugsmöglichkeiten hinaus anderweitig zusätzliche Gasmengen zu beschaffen. Der
9.6. Soweit und solange eine Liefereinschränkung vorliegt, ist der Kunde zur Beschaffung von anderweitigen Gasmengen berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. 9.7. Maschinenbruch bei Kundenanlagen gilt nicht als höhere Gewalt.
9.8. Der Kunde kann mit Rücksicht auf versorgungstechnische Gegebenheiten nach einer Unterbrechung seiner Gaslieferung nur stufenweise entsprechend seiner Lage zu den Transportleitungen die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung Wiederherstellung der vertraglich vorgesehenen Versorgung beanspruchen. Der Versorger sichert für diesen Fall soweit versor-gungstechnisch möglich allen Kunden gleiche Behandlung bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen zu.
9.9. In Zeiten einer Gasmangellage oder durch die teilweise Lieferung bei Störungen der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zuGasversorgung verpflichtet sich der Kunde, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurdenvom Versorger im Interesse der Gesamtversorgung aller Kunden empfohlenen Maßnahmen zu ergreifen.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Erdgasliefervertrag
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Gewalt werden alle 18.1. Folgende Umstände verstandenberechtigen die Parteien* die Lieferung* zu verschieben oder vom Handelsvertrag* zurückzutreten, ohne haftbar zu werden, wenn die die (rechtzeitigeUmstände verhindernd oder verzögernd wirken oder die
a) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, NaturereignisseGebäudeschaden, Epidemien Versagen der Belüftung, Gülleüberschwemmung u. ä. im Bestand von Verkäufer* oder Käufer* und Mangel an Rohmaterialien in Schlachtereien, b) Handels- und Transportbeschränkungen durch dänische Veterinärbehörden und/oder ArbeitskräftenVSP*, vgl. jedoch Pkt. 5.1.1 c) Einführung von Handels- oder Transportbegrenzungen durch ausländische Behörden, vgl. jedoch Pkt. 5.1.1 d) Streiks, Aussperrungen oder Blockaden, unabhängig davon, ob die Parteien* selbst Partei* in der Sache oder Ursache solcher Konflikte sind, e) Mangel an Transportmitteln oder Transportunfälle, f) Krieg, Aufstände, zivile Unruhen, Naturkatastrophe, Valutabeschränkungen, Import- oder Exportverbote, operationelle Fehler oder Beendigung von Aktivitäten oder ähnliche Situationen, die für außerhalb der Kontrolle der Parteien* liegen. Eine Partei*, die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die muss dies schriftlich den anderen Parteien* spätestens am Wochentag nach Auftreten der durch Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werdenbedingten Situation mitteilen.
14.3 Während 18.2. Preisverfall-Klausel Im Falle eines extraordinären Preisverfalls in der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger vereinbarten Notierung eines Zweiparteien- Schweineringvertrages, kann jede Seite den Vertrag nach 4 Wochen fristlos kündigen, ohne jeglichen Anspruch auf Ersatz Ein extraordinärer Preisverfall ist wie folgt deklariert:
a) Ein Verfall von 8% oder mehr in einer Woche, mit gleichbleibenden oder niedrigerem Niveau für mehr als 3 Monate andauertaufeinander folgenden Wochen oder
a) Ein Verfall von Gesamt 13 % oder mehr in zwei, ist jede Partei berechtigtaufeinander folgenden Wochen, den mit gleichbleibenden oder niedrigerem Niveau für mehr als 2 aufeinander folgenden Wochen Die Kündigung muss spätestens Donnerstag in der 4. Woche nach der Woche mit dem o.g. Preisverfall erfolgen. Der Vertrag ganz oder teilweise aufzulösenverliert seine Gültigkeit, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächsteventuell nach einer vereinbarten Lieferung, in der 4. Woche.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrican, Feuer), bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Satz 2 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 1 sind sich auf die Höhere Gewalt beruftParteien einig, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die dass zunächst für die Lieferung Dauer der Produkte erforderlich sindBehinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Transportprobleme beim Transport Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei mir. Müssten durch Sie noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von Ihnen zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen können Sie die Zahlung für den Zeitraum der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und DatenübermittlungVertragsaussetzung pausieren. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istNach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für Fenner Dunlop B.V. angesehensich.
14.2 Der (4) Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Meine bereits erbrachten Leistungen sind von Ihnen zu vergüten. Vorab bezahlte Honorare sind von mir zu erstatten. Auch im Fall von Höherer Gewalt muss von dieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
(5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 24 Monate andauert, wird der sich auf Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch mich erstellt. In dieser Abrechnung werden meine Leistungen und die Höhere Gewalt berufenden Partei geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass Sie noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen müssen, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu Ihren Gunsten eine Gutschrift geben, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetztausgeschlossen. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauertWeitergehende mögliche Schäden, ist trägt jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sich.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Gewalt werden alle Umstände verstanden10.1 Thegra Tracomex haftet nicht gegenüber dem Käufer für Schäden, die dieser erleidet, wenn eine Leistung seitens Thegra Tracomex verhindert, beeinträchtigt oder verzögert wird oder angemessenerweise nicht mehr erbracht werden kann, und zwar aufgrund von Umständen, die (rechtzeitige) Erfüllung oder deren Folgen außerhalb des Einflussbereichs der Geschäftsleitung von Thegra Tracomex liegen, gleichgültig ob diese Umstände beim Zustandekommen des Vertrags verhindernvorhersehbar waren.
10.2 Zu den in Artikel 10.1 genannten Umständen werden u.a. auch gezählt: Feuer, und die Streik, Krieg, Blockaden, Seegefahren, Sturm, Aussperrung, Stagnation der Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Produktion bei Thegra Tracomex oder der Produktion bei den Zulieferern von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien Thegra Tracomex und/oder Arbeitskräftenbei der von Thegra Tracomex oder von Dritten im Auftrag von Thegra Tracomex durchgeführten Beförderung und/oder Maßnahme einer staatlichen Instanz, dies alles hierzulande sowie andernorts.
10.3 Die Entlade- bzw. Liefer- bzw. Ankunftsfrist kann um die Zeit verlängert werden, um die die Fahrt auf Flüssen und Kanälen wegen Frost gesperrt ist.
10.4 Als höhere Gewalt kann Thegra Tracomex auch die in ihrem Kaufvertrag enthaltenen Streik-, höhere Gewalt- oder Verbotsklauseln einschließlich der darin eventuell ausbedungenen Verlängerungen der Fristen geltend machen.
10.5 Wurde ein Verkauf bei Ankunft/Lieferung vereinbart, ist Thegra Tracomex jederzeit berechtigt, sich für die Lieferung der Produkte erforderlich sindzugehörigen Entladefristen zu entscheiden und die Streik-, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten höhere Gewalt- oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenVerbotsklauseln aus ihrem Kaufvertrag geltend zu machen.
14.2 Der Fall von Höherer 10.6 Hat der Zustand der höheren Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft30 Tage gedauert, ist Fenner Dunlop B.V. Thegra Tracomex zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zur Zahlung von Xxxxxxxxxxxxx verpflichtet zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions
Höhere Gewalt. 14.1 Unter 28.1 Soweit der Auftragnehmer in Folge Höherer Gewalt werden alle Umstände verstandengemäß Nr. 28.2 an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist, die die wird er von diesen Pflichten befreit (rechtzeitige) Leistungsaussetzung). Leistungsstörungs- rechte von ONTRAS bestehen in diesem Fall nicht. ONTRAS wird soweit und solange von ihren Gegenleistungspflichten befreit, wie der Auftragnehmer aufgrund von Höherer Gewalt an der Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Partei, die sich auf die seiner Pflichten gehindert ist.
28.2 Höhere Gewalt beruftist ein von außen kommendes, nicht zugeschrieben werden könnenvoraus- sehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwar- tender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall StreiksHierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Aussperrungen, eine Pandemie oder Epidemie sowie gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung oder von Behörden, Krieg welche dem Auftragnehmer die Leistungserfüllung temporär oder dauerhaft unmöglich machen.
28.3 Der Auftragnehmer hat ONTRAS unverzüglich zu benachrich- tigen und Unruhenüber die Umstände der Höheren Gewalt und die voraus- sichtliche Dauer der Leistungsaussetzung zu informieren. Er wird sich bemühen, Brandmit allen ihm technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln dafür zu sorgen, Naturereignissedass er seine Pflichten schnellstmöglich wieder erfüllen kann.
28.4 Nutzt der Auftragnehmer Leistungen Dritter zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien so gilt ein Ereignis, das für den Dritten Höhere Gewalt gemäß Nr. 28.2 darstellen würde, auch zugunsten des Auftragnehmers als Höhere Gewalt.
28.5 Für den Fall, dass ONTRAS und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von dem Auftragnehmer ein Festhalten am Vertrag infolge Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten nicht länger zumut- bar ist (z.B. Aufgabe des Projektes, für das Lieferungen/Leistungen des Auftragnehmers notwendig sind; drohende Preissteigerungen durch Inflation u. ä.), werden sich die Parteien über die Modalitäten einer Vertragsanpassung oder bei anderen Drittenggf. Vertragsaufhebung verständi- gen. Jede Partei ist zur (Teil-)Kündigung berechtigt, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenwenn
a) eine Einigung nicht in angemessener Zeit (i.d.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei R. innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei sechs Wochen) gelingt,
b) bei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werdenein Insolvenzgrund vorliegt,
c) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei gestellt wurde,
d) eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhält- nisse der anderen Partei eintritt, insbesondere wenn Zahlungs- unfähigkeit bzw. Überschuldung droht, der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zurückgewiesen bzw. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt worden ist.
14.3 Während 28.6 Bei evtl. Vorauszahlungen von ONTRAS auf bestellte Materi- allieferungen (z. B. für Rohmaterial, Vorfertigung) ist der Höheren Gewalt sind Auftrag- nehmer verpflichtet, die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstHälfte geleisteter Vorauszahlungen an ONTRAS zurückzuerstatten.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die 28.7 Erbrachte Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung werden von ONTRAS gemäß ihrem Wertumfang (Teil der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zuvereinbarten Vergütung, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurdenauf die erbrachte Leistung entfällt) vergütet.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt28.8 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Gewalt werden alle Umstände verstandenKriege, die die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindernStreiks, und die der ParteiVerkehrsstörungen, die sich auf die Höhere Gewalt beruftBehinderungen durch Unwetter, Glatteis oder Schnee, nicht zugeschrieben werden könnenordnungsgemäße Lieferungen von Vorlieferanten, Unfälle, Krankheiten, Maschinenbrüche kön- nen Lieferungen verzögern oder unmöglich machen. Zu In diesen Umständen gehören Fällen wird Entschädigungsfreiheit vereinbart. Verbrauchern ist nach den Vorschriften des Fernabsatzrechtes Information zu den Festlegungen dieses Gesetzes zu geben: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in jedem Fall Streiksschrift- licher Form als Brief, AussperrungenFax oder E-Mail oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Wa- renlieferung beim Verbraucher. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absen- dung des Widerrufs oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und DatenübermittlungSache. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werdenPools-shop Ing. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt Xxxxx Xxxxxxxx e.U. Xxxxxxxxxxxxxxxx 00 0000 Xxxx Xxxxxxx Fax: 0000 000 00 00 00 E-Mail: xxxxxx@xxxxx-xxxx.xx Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die Lieferungen und beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuge- ben. Können Sie uns die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag empfangenen Leistungen ganz oder teilweise aufzulösennicht oder nur in ver- schlechtertem Zustand zurückgeben, ohne dass ihr daraus müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten (Wertersatzpflicht). Bei der Überlassung von Xxxxxx gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Preis von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sa- che zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstvertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleis- tung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die von Ihnen georderte Ware für Ihre eigene gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet werden soll. Soweit nichts anderes bestimmt ist, besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die Leistungen bereits teilweise erbracht hatgelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise zur Lieferung der Produktevon Zeitungen, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurdenZeit- schriften und Illustrierten.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls 3. zur Lieferung von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kannVerbrauchsstoffen wie Leuchtmittel, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührtBatterien usw.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Leistungsstörungen bedingt durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen die Auftragnehmerin nicht zur Geltendmachung von Forderungen gleich welcher Art. Die jeweils betroffene Vertragspartei gibt der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt eines solchen Ereignisses bekannt. Als Ereignisse höherer Gewalt werden alle Umstände verstandengelten Ereignisse, die die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindernfür uns unvorhersehbar und unabwendbar sind und nicht aus unserer Sphäre kommen. Unwetter, Schneechaos, Strassensperren, Streik und die der Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von BehördenArbeitskampf, Krieg und UnruhenUnruhen sind aber als Ereignisse höherer Gewalt anzusehen. Bereits geleistete Aufwendungen (z.B. Planungsarbeiten, BrandBesprechungen, NaturereignisseEinkäufe von Zutaten und Lebensmitteln, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien undbereits erfolgte Vorbereitungsarbeiten, nicht stornierbare Bestellungen bei Geschäftspartnern, usw.) sind vom Auftraggeber jedenfalls zu bezahlen - es gelten als Mindestbetrag die unter Punkt 9. STORNO angeführten Stornogebühren. Werden von der Regierung nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber Beschränkungen/oder ArbeitskräftenEinschränkungen/Verordnungen erlassen (z.B. aufgrund einer Seuche, einer Epidemie, COVID-19, etc.), die den Auftragnehmer in der Durchführung/Ausführung seines Angebotes und seiner Dienstleitungen verhindern (z.B. Betretungsverbote, Quarantäne, „Lock Downs“, Reiseverbote bzw. Reiseeinschränkungen, Verbote von Veranstaltungen und Zusammenkünften, sowie vergleichbare Einschränkungen) oder in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen, berechtigen diese den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Forderungen gleich welcher Art. Bereits geleistete Aufwendungen (z.B. Planungsarbeiten, Besprechungen, Einkäufe von Zutaten und Lebensmitteln, bereits erfolgte Vorbereitungsarbeiten, nicht stornierbare Bestellungen bei Geschäftspartnern, usw.) sind vom Auftraggeber jedenfalls zu bezahlen - es gelten als Mindestbetrag die unter Punkt 9. STORNO angeführten Stornogebühren. Hierbei steht es dem Auftraggeber frei, die anfallenden Kosten durch den „Schutzschirm für die Lieferung Veranstaltungsbranche“ der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.Regierung zurückzufordern -> weitere Info xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx
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Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer 1.8.1 Alle Ereignisse höherer Gewalt werden alle Umstände verstandenund andere unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Blitzschlag, Verfügungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Störungen der Energie- und Rohstoffversorgung, Ressourcenknappheit, außergewöhnliche Verkehrs- und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden, die nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruhen, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Vorlieferanten sowie sonstige unver- schuldete Betriebsstörungen befreien Linde für die (rechtzeitige) Erfüllung Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.
1.8.2 Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
1.8.3 Ist es während der Vertragsdauer ein oder mehrmals zu Vorkommnissen höherer Gewalt gekommen, ist Linde berechtigt, die Dauer des Vertrags verhindernum einen Zeitraum zu verlängern, der der kumulativen Anzahl der Tage entspricht, an denen während der ursprünglichen Laufzeit höhere Gewalt vorgekommen ist.
1.8.4 Wenn Linde aufgrund höherer Gewalt den Kunden nicht mit einem Pro- dukt aus der normalen Zulieferquelle beliefern kann, ist Linde berechtigt, den Kun- den über eine andere Quelle zu beliefern. Dabei können alle zusätzlich anfallenden begründeten Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Kunde benachrichtigt Linde schriftlich oder in Textform, dass das Produkt während der Dauer der höheren Gewalt nicht benötigt wird.
1.8.5 Wenn Linde das Produkt nicht liefern kann, ist der Kunde berechtigt, die Lagertanks für Gas zu verwenden, das von einer anderen Quelle eingekauft wurde, bis Linde die Lieferungen wieder aufnehmen kann, vorausgesetzt, der Kunde infor- miert Linde über ein solches Vorgehen schriftlich oder in Textform im Voraus. Xxxxx übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit einer solchen Lieferung, und die der ParteiKunde stellt Xxxxx von allen Ansprüchen, Kosten, Ausgaben und Verbindlich- keiten frei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden aus einer solchen Lieferung ergeben können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer 18.1. Höhere Gewalt ist ein von außen auf das Vertragsverhältnis massiv einwirkendes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitten auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartender Sorg- falt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden alle Umstände verstandenkann.
18.2. Kann die Veranstaltung infolge von höherer Gewalt zum vereinbarten Termin nicht wie geplant durchgeführt werden, sind beide Seiten be- rechtigt, eine Anpassung und soweit erforderlich eine Verlegung des Veranstaltungstermins zu verlangen, wenn ein Festhalten am unverän- derten Vertrag unzumutbar ist. Der Wertungsmaßstab leitet sich aus § 313 BGB ab.
18.3. Ist die die (rechtzeitige) Erfüllung Anpassung der Veranstaltung oder eine Verlegung des Vertrags verhindernVeranstaltungstermins innerhalb eines Zeitraums von 365 Tagen – ausgehend vom ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin – unzumutbar, und die der Parteisind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Diejenige Seite, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/eine Unmöglichkeit der Anpassung oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt Terminverlegung beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigtverpflichtet, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugebenvor Erklärung des Rücktritts die hierfür maßgeblichen Gründe der anderen Seite in Textform mitzuteilen. Die andere Seite hat unverzüglich spätestens nach 5 Tagen in Textform zu erklären, ob sie die Gründe der Unzumutbarkeit akzeptiert. Andernfalls gelten die Gründe in Ansehung des Rücktritts als anerkannt. Fristen und Textform gelten als eingehalten, wenn die Erklärung in Textform elektronisch übermittelt und der Eingang der Erklärung von der anderen Seite elektronisch bestätigt wurde.
18.4. Im Fall des Rücktritts gemäß Xxxxxx 3 bleibt der Veranstalter zum Ausgleich aller bis zum Zeitpunkt der Absage der Veranstaltung bereits ent- standenen Aufwendungen auf Seiten des Betreibers einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, der Kosten für Wartezeiten bereits beauftragte Dienstleister verpflichtet. Im Übrigen werden die Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten frei.
18.5. Der Ausfall von Künstlern oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer der Veranstaltung, Wetterereignisse wie Eis, Schnee, Unwetter sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich außen auf die Höhere Gewalt berufenden Partei Veranstaltung einwirkende Ereignisse, wie z.B. Demonstrationen, Drohanrufe, das Auffinden soge- nannter „verdächtiger Gegenstände“, liegen in der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werdenRisikosphäre des Veranstalters. Dem Veranstalter wird der Abschluss einer Ausfallversiche- rung für seine Veranstaltung empfohlen, soweit er die mit einer möglichen Absage oder dem Abbruch seiner Veranstaltung verbundenen finanziellen Risiken.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Event Venue Rental
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrikan, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne- Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die sich auf zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die Höhere andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt beruftim Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Coaching, Beratungen, Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei mir. Müssten durch dich noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dir zu erbringen. Für noch nicht zugeschrieben werden könnengeleistete Dienstleistungen kannst du die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Zu diesen Umständen gehören Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für sich.
(4) Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, sind wir beide berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Textform zu kündigen. Die bereits durch mich erbrachten Leistungen sind von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftendir zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von mir zu erstatten. Hast du eine Zahlung geleistet, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istdir einen garantierten Platz in einem meiner Events/Kurse sichern sollte, wird entsprechend als diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung dir einen Platz zu sichern, durch mich erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob das Event/Kurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende Ticketgebühr, Online Kurs Gebühr etc. wird dir selbstverständlich erstattet. Auch im Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehendieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
14.2 Der Fall (5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 24 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch mich erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei mir und deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden Weitergehende Ansprüche aufgrund der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für sich die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sie entstandenen Schäden selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Gewalt 15.1 Durch jedes Ereignis, das die Befähigung einer Vertragspartei zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verhindert und das von der betroffenen Partei oder einem ihrer verbundenen Unternehmen nicht zu vertreten und für diese nicht vorhersehbar ist („höhere Gewalt“), darunter insbesondere Krieg, Aufstand, Erdbeben, Streik und innere Unruhen, werden alle Umstände verstandendie Parteien von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag entbunden. Die Erfüllung wird nur für die Dauer des unabwendbaren Ereignisses ausgesetzt. Die betroffene Partei hat die Gegenseite unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn sie nicht zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung imstande sein sollte.
15.2 Der Besteller ist berechtigt, die Vertragsprodukte für die (rechtzeitige) Erfüllung Dauer der Befreiung nach Ziffer 15.1 von der Leistungspflicht des Vertrags verhindern, Lieferanten aus anderen Quellen zu beziehen oder herstellen zu lassen und die so bestellten Liefermengen ohne weitere Verpflichtung gegenüber dem Lieferanten zu reduzieren. In diesen Fällen gewährt der Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die Lieferant für die Lieferung Dauer der Produkte erforderlich sindBefreiung der Leistungspflicht des Lieferanten und des (Wieder-) Aufbaus einer gleichwertigen Ersatzproduktion beim Lieferanten erforderlichen Zeit ein nicht exklusives, Transportprobleme beim Transport kostenloses, räumlich unbegrenztes, übertragbares sowie unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den zur Herstellung der Produkte von Fenner Dunlop B.V., Vertragsprodukte erforderlichen Altschutzrechten und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenAlt-Know-how.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von 15.3 Sollte ein Ereignis der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere höheren Gewalt länger als 3 Monate andauert30 Tage andauern, ist jede haben Besteller und Lieferant die Möglichkeit durch schriftlicher Mitteilung gegenüber der jeweils anderen Partei berechtigt, mit sofortiger Wirkung den jeweiligen Vertrag ganz oder teilweise aufzulösenzu kündigen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Ansprüche auf Ersatz etwaiger Schäden oder Verluste bestünde. Ansprüche auf Erstattung von Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung und Ersatz von vergeblichen Aufwendungen sowie für diese erbrachte Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt bleiben davon unberührt. Der Besteller ist im Falle der Kündigung nach dieser Ziffer berechtigt, sämtliche in seinem Eigentum stehende Werkzeuge vom Lieferanten heraus zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrikan, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die sich auf zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die Höhere andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt beruftim Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Events, Kurse, Workshops, Mentorings, etc. verbleiben für diese Zeit bei mir. Müssten durch dich noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dir zu erbringen. Für noch nicht zugeschrieben werden könnengeleistete Dienstleistungen kannst du die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Zu diesen Umständen gehören Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für sich.
(4) Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, sind wir beide berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Textform zu kündigen. Die bereits durch mich erbrachten Leistungen sind von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftendir zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von mir zu erstatten. Hast du eine Zahlung geleistet, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istdir einen garantierten Platz in einem meiner Events/Kurse sichern sollte, wird entsprechend als diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung dir einen Platz zu sichern, durch mich erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob das Event/Kurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende Ticketgebühr, Online Kurs Gebühr, Beratungskosten, Mentoringgebühren, etc. wird dir selbstverständlich erstattet. Auch im Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehendieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
14.2 Der Fall (5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 18 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch mich erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei mir und deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden Weitergehende Ansprüche aufgrund der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für sich die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sie entstandenen Schäden selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Gewalt werden alle Umstände verstanden10.1. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Verluste, Beschädigungen oder Ausfallzeiten, verursacht durch jegliche Verzögerungen bzw. die Schlechterfüllung oder Nichterfüllung der Pflichten aus dem Vertrag oder den AGB, welche aus Gründen entstehen, die außerhalb der ordnungsgemäßen Kontrolle des Lieferanten liegen (d.h. Ereignisse, die oder deren Folgen nicht verhindert werden können und die nicht vorhesehbar waren) (rechtzeitige„Höhere Gewalt ”).
10.2. Die Höhere Gewalt umfasst insbesondere: (i) Erfüllung des Vertrags verhinderndie Notwendigkeit, gemäß sämtlichen Maßnahmen, Geboten, Anleitungen, Anträgen oder der Kontrolle seitens irgendwelcher Regierungsbehörden oder Personen, die in deren Namen auftreten, zu handeln und (ii) Störungen, fehlender Zugang zum Angebot oder ein ungenügendes Angebot an Erzeugnissen oder Dienstleistungen oder der Mangel an irgendwelchen Produktionsstätten, Erzeugungsanlagen, Lagerobjekten, Transport-, Vertriebs- oder Liefermöglichkeiten aus welchem Grund auch immer, davon wegen Krieg, Unruhen, Aufständen, Terrorakten, feindlicher Aktionen, Sabotagen, Embar- gos, Streiks, Arbeitsunterbrechungen, Schwierigkeiten bei der Bewerbung oder Beschäftigung von Arbeitskräften, Bränden, Über- schwemmungen, Katastrophen, Epidemien, Pandemien, Unfällen oder Havarien, Betriebsschließungen zu Zwecken der Vornahme von Reparaturen, Wartungen oder Inspektionen, Witterungsverhältnissen oder aller sonstigen Gründe, die derselben Klasse oder den oben genannten Arten von Gründen angehören oder auch nicht, und die außerhalb der ParteiKontrolle des Lieferanten liegen und denen der Lieferant trotz Waltung gebührender Sorgfalt weder entgegenwirken noch sie vermeiden kann.
10.3. Die Erfüllungsfristen der vertraglichen Verpflichtungen verlängern sich um die Dauer des Einwirkens Höherer Gewalt.
10.4. Im Falle des Eintritts der Höheren Gewalt verpflichtet sich der Lieferant, den Kunden in Urkundenform unverzüglich, jedoch spä- testens binnen 7 Arbeitstagen ab dem Tag entsprechend des Eintritts Höherer Gewalt oder ab dem Tag, an dem sich ihr Einfluss auf die Erfüllung des Auftrags, des Vertrages oder dieser AGB verwirklicht hat oder ab dem Tag ihres Wegfalls, über den Eintritt Höherer Gewalt, die eine fristgerechte Erfüllung des Vertrages verhindert, sowie über deren voraussehbare Dauer und deren Weg- fall, zu benachrichtigen.
10.5. Der Lieferant erklärt und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag unter Berücksichtigung der zum Tag dessen Abschlusses aktuellen epidemiologischen und wirtschaftlichen Situation im Zusammenhang mit dem Eintritt der SARS-CoV-2-Pandemie und der durch diese hervorgerufenen COVID-19-Erkrankung wie auch der zu Zwecken der Bekämpfung ihrer Folgen angenommenen rechtlichen Lösungen geschlossen wurde. Der Kunde und der Lieferant sind der zum Tag des Vertragsschlusses aktuellen Ein- schränkungen und der Marktsituation wie auch der Fähigkeit, die Verpflichtungen unter den zum Tag des Vertragsschlusses herr- schenden Bedingungen zu erfüllen, bewusst.
10.6. Soweit andere, zum Tag des Vertragsschlusses unbekannte Ereignisse eintreten, die mit der SARS-CoV-2-Pandemie und der von ihr hervorgerufenen COVID-19-Erkrankung oder deren Mutationen verbunden sind, insbesondere für den Fall weiterer Epidemie- wellen, einer Verlängerung der Gültigkeit / Einführung neuer / Wiedereinführung außer Kraft gesetzter rechtlicher Lösungen zur Bekämpfung deren Folgen, Erkrankung eines Arbeitnehmers oder Mitarbeiters des Lieferanten, der an der Vertragserfüllung beteiligt ist, Unterwerfung der Mitarbeiter des Lieferanten unter die obligatorische Quarantäne sowie aller sonstigen Ereignisse ähn- lichen Charakters, die außerhalb einer begründeten Kontrolle des Lieferanten liegen, denen der Lieferant trotz Einhaltung gebüh- render Sorgfalt weder entgegenwirken noch sie vermeiden kann, und im Zusammenhang mit welchen die Erfüllung der Pflichten aus diesen AGB oder dem Vertrag durch den Lieferanten allzu erschwerlich geworden ist („Behinderndes Ereignis”), übernimmt der Lieferant keine Haftung für damit verbundene Verluste, Beschädigungen oder Ausfallzeiten oder sonstige negative Folgen für den Kunden, und der Lieferant und der Kunde verpflichten sich innerhalb einer zumutbaren Zeit nach dem Tag der Berufung durch den Lieferanten auf den Eintritt des Behindernden Ereignisses, nicht später jedoch als innerhalb von 60 Arbeitstagen ab dem Tag, an dem der durch das Behindernde Ereignis betroffene Lieferant den Kunden davon in Kenntnis gesetzt hat, alternative Vertrags- bedingungen verhandeln, die vernünftigerweise erlauben werden, die Folgen des Behindernden Ereignisses zu überwinden.
10.7. Im Falle des Eintritts eines Behindernden Ereignisses wird der Lieferant den Kunden in Textform unverzüglich, nicht später jedoch als innerhalb von 7 Arbeitstagen ab dem Tag entsprechend dessen Eintritts oder dem Tag, an dem sich dessen Einfluss auf die Höhere Er- füllung des Auftrags, des Vertrages oder dieser AGB verwirklicht hat, oder ab dem Tag des Wegfalls des Behindernden Ereignisses, entsprechend über dessen Eintritt oder Wegfall benachrichtigen.
10.8. Ungeachtet des Eintritts oder Nichteintritts Höherer Gewalt beruftoder eines Behindernden Ereignisses, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören soweit aus irgendeinem Grund die Lieferungen oder die Vertriebslogistik der aufgrund des Vertrages zu liefernden Waren oder der Rohstoffe, aus denen die Ware unmittelbar oder mittelbar entsteht, aus einer beliebigen zu diesem Zeitpunkt bestehenden Lieferquelle des Lieferanten beschränkt oder verhindert werden, kann der Lieferant in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien dieser Zeit der auftretenden Beschränkungen oder der Einstellung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen eine gerechte Aufteilung der vom Lieferanten hergestellten und/oder Arbeitskräftender vom Lieferanten im Zuge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bezogenen Waren unter seinen Kunden vornehmen, unabhängig davon ob diese Kunden mit dem Lieferanten vertraglich verbunden sind oder auch nicht.
10.9. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Ersatzlieferungen von Waren, die im Vertragsrahmen geliefert werden, oder Rohstoffe, aus dem die Ware unmittelbar oder mittelbar entsteht, zu kaufen oder in einer sonstigen Weise zu beziehen. Der Lieferant ist darüber hinaus nicht verpflichtet, außer dem eigenen Ermessen diesbezüglich, Arbeitnehmerstreitigkeiten beizulegen, den Vorratsbestand unter das übliche Niveau zu senken, den Produktionsplan anzupassen oder zu ändern oder auch irgendwelche anderen Maßnahmen zu ergreifen als dies für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig gute Handelspraxis üblich ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 um ungenügende Lieferungen auszugleichen oder auch beschränkte oder in der obigen Situation verhinderte Lieferungen zu ersetzen. Der Fall von Höherer Gewalt muss von Lieferant ist nicht verpflichtet, Ergänzungslieferungen zu den aus- gefallenen oder beschränkten Lieferungen im Rahmen der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten Bestimmungen der Höheren Gewalt gemeldet werdenAGB zu tätigen. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, Sämtliche Mangellieferungen dieser Art werden ohne Haftung gegenüber dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werdenannulliert.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer 18.1. Sollte durch höhere Gewalt werden alle Umstände verstandendie Durchführung der Bayreuther Festspiele im Allgemeinen und oder die Durchführung der vertragsgegenständlichen Veranstaltung bzw. Aufführung/-en im Speziellen unmöglich sein, so entfallen die die (rechtzeitige) Erfüllung beiderseits eingegangenen Verpflichtungen.
18.2. Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, dass bzw. der außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegt, zum Zeitpunkt des Vertrags verhindern, Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war und die der Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, dessen Auswirkungen von den Parteien nicht zugeschrieben in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall 18.3. Bei den folgenden Ereignissen vermutet, dass höhere Gewalt vorliegt: Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militä- rische Mobilisierung; Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; Währungs- und Handelsbe- schränkungen, Embargo, Sanktionen; rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Be- folgung von Höherer Gewalt muss Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb Werken, Requisition, Verstaatlichung; Pest, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Na- turereignis; Explosion, Feuer, Zerstörung von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruftAusrüstung, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigtlängerer Ausfall von Transportmitteln, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugebenTelekommunikation, einschließlich Informationssystemen oder Energie; allgemeine Arbeitsunruhen wie Boy- kott, Streik und ohne darauf beschränkt zu seinAussperrung, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werdenGebäuden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt18.4. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, Für den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgenFall, dass die Produkte auf Kosten Durchführung der Bayreuther Festspiele im Allgemeinen und auf Gefahr oder die Durchführung der vertragsgegenständlichen Veranstaltung bzw. Aufführung/-en im Speziellen aufgrund von Ereignissen und Umständen, die eine Auswirkung bzw. Auswirkungen der gegen- wärtigen Covid-19-Pandemie darstellen, unmöglich werden, steht es höherer Gewalt im Sinne der vorstehenden Absätze nicht entgegen, dass diese Ereignisse oder Umstände im Zeitpunkt des Kunden eingelagert werdenVertragsschlusses vorhersehbar waren oder als möglich in Betracht gezogen werden konn- ten oder mussten. Die Pflicht Keine Vertragspartei kann sich in diesem Fall darauf berufen, diese Ereignisse oder Umstände lägen nicht außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien, seien im Zeit- punkt des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung Vertragsschlusses in zumutbarer Weise vorhersehbar gewesen oder dessen bzw. de- ren Auswirkungen hätten von fälligen Beträgen bleibt davon unberührtden Parteien in zumutbarer Weise vermieden oder überwunden werden können.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Beide Parteien können von diesem Vertrag ohne Haftung zurücktreten, sollten Ereignisse die der höheren Gewalt zuzuordnen sind, wie Regierungsbeschlüsse, Terrorismus, Katastrophen, nicht auf Palais Events beschränkte Streiks, zivile Unruhen oder andere Faktoren der höheren Gewalt auftreten, über die keine der Parteien Kontrolle hat und die es unmöglich oder illegal machen, die Verpflichtungen innerhalb des Vertrages einzuhalten. Dem Vertragspartner entstehen keine finanziellen Aufwendungen im Falle Höherer Gewalt, sofern: o Palais Events keine Kosten durch die abgesagte Veranstaltung entstehen (Palais Events intern oder bei Subunternehmen, wie Partner für Technik, Sondermobiliar, Dekoration, MitarbeiterInnen etc.). o Palais Events behält sich das Recht vor, bereits für die betreffende Veranstaltung bestellte und gelieferte Lebensmittel an den Vertragspartner zu verrechnen. o Im Falle Höherer Gewalt werden alle Umstände verstandenverrechnet Palais Events keine Stornogebühren für andere Leistungen, die die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden könnenaußer den hier genannten. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall Diese Regelung tritt nur im Falle von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Drittenin Kraft, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werdenallgemeinen Stornoregelungen (Punkt 9) bleiben davon unberührt. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. Störung des reibungslosen Ablaufs und Rufschädigung: Beide Parteien sind berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und das Vertragsverhältnis ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Einhaltung einer Kündigungsfrist – auch noch während der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen Veranstaltung – aufzulösen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetztVeranstaltung abzubrechen, sofern die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder den Ruf der Palais Events gefährdet. Wenn Für den Veranstalter gilt dieses Rücktrittsrecht, sofern der reibungslose Ablauf ohne eigenes Verschulden gefährdet wurde. In all diesen Fällen sind Schadenersatzansprüche durch den Veranstalter gegenüber Palais Events, welcher Art auch immer, ausgeschlossen, sofern die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauertNichtdurchführung oder der Abbruch der Veranstaltung nicht aus alleinigem Verschulden von Palais Events erfolgt. Von der Nichtdurchführung der Veranstaltung hat Palais Events den Vertragspartner unverzüglich zu informieren. Palais Events steht in all diesen Fällen das Entgelt unter Beachtung der Bestimmungen des § 1168 ABGB zu, ist jede Partei berechtigtdies bedeutet, den Vertrag ganz dass sich Palais Events das anrechnen lassen muss, was Palais Events infolge des Unterbleibens oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung des Abbruchs der Veranstaltung erspart oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurdenanderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrikan, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die sich auf zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die Höhere andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt beruftim Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Teilnahmegebühren verbleiben für diese Zeit bei mir. Müssten durch dich noch Zahlungen geleistet werden, so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dir zu erbringen. Für noch nicht zugeschrieben werden könnengeleistete Dienstleistungen kannst du die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istNach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehender Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für sich.
14.2 Der Fall (4) Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind wir beide berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von Höherer Gewalt muss 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Es wird dann eine Endabrechnung durch mich erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei mir und deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde Endabrechnung ausgezahlt. Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werdenfür sie entstandenen Schäden selbst.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger (5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 3 12 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den wird der Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus aufgelöst. Es wird dann eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. Endabrechnung durch mich erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgenmir und deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Sollte es zu deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung ausgezahlt. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührtEndabrechnung kann als PDF-Anhang per E- Mail versandt werden Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für sich die für sie entstandenen Schäden selbst.
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Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Höhere Gewalt ist ein von außen auf das Vertragsverhältnis massiv einwirkendes Ereignis, das nach menschlicher Ein- sicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich er- träglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden alle Umstände verstandenkann. Kann eine Veranstaltung infolge von höherer Gewalt zum ver- einbarten Termin nicht wie geplant durchgeführt werden, sind beide Seiten berechtigt, eine Anpassung und soweit erforder- lich eine Verlegung des Veranstaltungstermins zu verlangen, wenn ein Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist. Der Wertungsmaßstab leitet sich aus § 313 BGB ab. Ist die die Anpassung der Veranstaltung oder eine Verlegung des Veranstaltungstermins innerhalb eines Zeitraums von (rechtzeitigez. B.) Erfüllung des Vertrags verhindern365 Tagen – ausgehend vom ursprünglich vereinbarten Ver- anstaltungstermin – unzumutbar, und die der Parteisind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Diejenige Seite, die sich auf eine Unmöglichkeit der Anpassung oder der Terminverlegung be- ruft, ist verpflichtet, vor Erklärung des Rücktritts die Höhere Gewalt berufthierfür maßgeblichen Gründe der anderen Seite in Textform mitzutei- len. Die andere Seite hat unverzüglich spätestens nach 5 Ta- gen in Textform zu erklären, nicht zugeschrieben werden könnenob sie die Gründe der Unzumut- barkeit akzeptiert. Zu diesen Umständen gehören Andernfalls gelten die Gründe in jedem Fall StreiksAnsehung des Rücktritts als anerkannt. Fristen und Textform gelten als eingehalten, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg wenn die Erklärung in Textform elektronisch übermittelt und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport Eingang der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss Erklärung von der sich anderen Seite elektronisch bestätigt wurde. Im Fall des Rücktritts gemäß Xxxxxx 3 bleibt der Veranstalter zum Ausgleich aller bis zum Zeitpunkt der Absage der Veran- staltung bereits entstandenen Aufwendungen auf Seiten des Betreibers einschließlich der Kosten für bereits beauftragte Dienstleister verpflichtet. Im Übrigen werden die Vertragspar- teien von ihren Leistungsplichten frei. Der Ausfall von Künstlern und Teilnehmern der Veranstaltung, Wetterereignisse wie Eis, Schnee, Unwetter sowie von außen auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltung einwirkende Ereignisse, wie z. B. De- monstrationen, Drohanrufe, das Auffinden sogenannter „ver- dächtiger Gegenstände“, liegen in der Risikosphäre des Ver- anstalters. Dem Veranstalter wird der Abschluss einer Ausfall- versicherung für seine Veranstaltung empfohlen, soweit er die mit einer möglichen Absage oder dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werdenAbbruch seiner Veran- staltung verbundenen finanziellen Risiken entsprechend absi- chern möchte.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Mietvertrag
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrican, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Absatz (rechtzeitige1) Erfüllung des Vertrags verhinderngenannten, und die fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(2) Die Partei, die sich auf zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die Höhere andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt beruftim Sinne von Absatz (1) sind wir uns einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für das Coaching verbleiben für diese Zeit bei mir. Müssten durch dich noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dir zu erbringen. Für noch nicht zugeschrieben werden könnengeleistete Dienstleistungen kannst du die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Zu diesen Umständen gehören Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für sich.
(4) Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, sind wir beide berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Textform zu kündigen. Die bereits durch mich erbrachten Leistungen sind von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftendir zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von mir zu erstatten. Hast du eine Zahlung geleistet, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istdir einen garantierten Platz in einem meiner Events/Kurse sichern sollte, wird entsprechend als diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung dir einen Platz zu sichern, durch mich erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob das Event/Kurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende Gebühr. wird dir selbstverständlich erstattet. Auch im Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehendieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
14.2 Der Fall (5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 18 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch mich erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei mir und deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden Weitergehende Ansprüche aufgrund der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für sich die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sie entstandenen Schäden selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer VERZUG. LSG haftet nicht für Verzögerungen bei der Herstellung oder Lieferung von Waren, sofern diese auf einem Ereignisses höherer Gewalt werden alle Umstände verstandenberuhen; als Ereignis höherer Gewalt gilt insbesondere Rohstoffknappheit oder das Unvermögen Rohmaterialien oder Bauelemente zu beschaffen, Verzögerungen bei der Erteilung oder Ablehnung der Erteilung von Exportlizenzen oder deren Aussetzung oder Aufhebung oder andere Handlungen einer Regierung, die die Fähigkeit von LSG zur Vertragserfüllung beschränken, Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, Unwetter, oder andere Ereignisse höhere Gewalt, Quarantänen, Epidemien, Pandemien oder regionale medizinische Krisen, Streiks oder Aussperrungen, Ausschreitungen, Konflikte, Aufruhr, ziviler Ungehorsam, bewaffnete Konflikte, Terrorismus oder Krieg (rechtzeitigeoder unmittelbar bevorstehende Bedrohung dadurch) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Parteioder andere Gründe, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werdenLSG liegen. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere das Ereignis höherer Gewalt länger als 3 Monate 90 Tage andauert, ist so kann jede Partei berechtigtden Auftrag des Käufers stornieren. und Sofern der Käufer den Auftrag storniert, wird er LSG für vor der Stornierung erbrachte Leistungen vergüten und alle aus einer solchen Stornierung herrührende LSG entstandene Kosten bezahlen. Im Falle von durch höhere Gewalt oder durch den Käufer verursachte Verzögerungen bei der Lieferung oder Leistung wird das Liefer- oder Leistungsdatum um den Zeitraum, den LSG tatsächlich verspätet ist oder der gemeinsam vereinbart wird, verlängert. Wenn LSG aus anderen als den vorgenannten Gründen nicht leistet, Waren verspätet oder gar nicht liefert, so ist der Käufer berechtigt durch schriftliche Erklärung gegenüber LSG vom Vertrag ganz oder teilweise aufzulösenzurückzutreten. Soweit dem Kunden aus der Verzug ein Schaden entsteht, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstist die Ersatzpflicht von LSG beschränkt auf 0,5% des Wertes der betreffenden Lieferung pro Woche maximal jedoch 5% des Wertes der betreffenden Lieferung. Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht nur nach Maßgabe der Nr. 11. 6. FORCE MAJEURE. DELIVERY DELAY. LSG is not liable for any delay in production or delivery of goods if due to a force majeure event, which includes, among other things, shortages or inability to obtain materials or components, or refusals to grant an export license or the suspension or revocation thereof, or any other acts of any government that would limit LSG's ability to perform, fire, earthquake, flood, severe weather conditions, or any other acts of God, quarantines, epidemics, pandemics, or other regional medical crisis labour strikes or lockouts, riots, strife, insurrection, civil disobedience, armed conflict, terrorism or war (or imminent threat of same), or any other cause whatsoever beyond LSG's reasonable control. If the force majeure event continues for longer than 90 days, either party may terminate Buyer’s purchase order. If Buyer terminates the order Buyer will pay LSG for work performed prior to termination and all reasonable expenses incurred by LSG prior to termination. In the event of delays in delivery or performance caused by force majeure or Buyer, the date of delivery or performance shall be extended by the period of time LSG is actually delayed or as mutually agreed. If, for reasons other than the foregoing, LSG should default or delay or not deliver goods, Buyer may cancel Buyer’s purchase order, through prior written notice to LSG. In as far as Buyer incurred damages due to the delivery delay culpably caused by LSG LSG's liability is limited to 0.5% of the order value of the delayed delivery per week in any event to 5% of the order value of the delayed delivery. Buyer is only entitled to claim damages in lieu of performance in accordance with section 11.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Absage einer Projektaktivität aufgrund von „höherer Gewalt“, wie kurzfristige Erkrankung eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin, Naturkatastrophen, Reisewarnungen, Krisensituation im Zielland Achtung: Streiks gehören nicht dazu. Zuschussempfänger weist den Fall „höhere Gewalt“ gegenüber der NA unverzüglich und formell nach. Die TN müssen, sofern möglich, Belege für das Auftreten höherer Gewalt einreichen (z. B. ärztliches Attest) und nachweisen, dass die Kosten nicht von anderer Seite erstatten wurden (Fluglinien, Reiserücktrittsversicherung etc.). NA prüft; bei Feststellung von „höherer Gewalt“ werden die Einheiten der nachweislich entstandenen Kosten erstattet. Anhang III, II.2 A Zuschuss für Teilnehmer/-innen mit Behinderung (nicht: soziale Benachteiligung etc.) 100% der tatsächlichen Kosten Belege: Rechnungen ("spitze" Abrechnung, 100% der tatsächlichen Kosten) ◣ Anmerkung: aufwändiger bei der Abrechnung und nur empfehlenswert, wenn die regulären Kosteneinheiten für die betreffende Person nicht ausreichen Möglich für alle Umstände verstandenKategorien, nicht nur bei Mobilitäten Xxxxxx XXX, XX.0 X Immer "spitze" Abrechnung mit Belegen 75 % der tatsächlichen Kosten bzw. maximal 00.000 € 80% bei "teure Reisen" Förderfähige Kosten (nur, wenn genehmigt!): Vergabe von Unteraufträgen Bankbürgschaft Abschreibungskosten von Ausrüstungsgütern (keine gewöhnliche Ausstattung, Abschreibungsregeln beachten) ◣ Abschreibungsregeln gemäß internationalen Buchführungsnormen und entsprechend der üblichen Abrechnungspraxis des Zuschussempfängers ◣ Excel-Sheet zur Berechnung des förderfähigen Betrags unter Berücksichtigung der Abschreibungs- und Nutzungsrate: auf der PAD-Website Fahrtkosten "teure Reisen" ◣ nur, wenn die reguläre Einheit für Fahrkosten nicht mindestens 70% der tatsächlichen Kosten deckt. Rücksprache mit NA dringend empfohlen) Xxxxxx X, XX.00-00 Xxxxxx XXX, XX.0. X Untervergabe nur für einen begrenzten Teil des Projekts zulässig ◣ "Die Vergabe von Unterverträgen betrifft keine Kernaufgaben der Maßnahme" Xxxx beantragt und bewilligt sein Wirtschaftlichkeit, Vermeidung von Interessenskonflikten etc. Anhang III, 1.2. C Programmleitfaden 2019 und von erheblichem Umfang können im Rahmen dieser Position gefördert werden. Für die geistigen Leistungen müssen sowohl ihr Potenzial für eine weitergehende Verwendung und Nutzung als auch für eine entsprechende Wirkung nachgewiesen werden." Anhang III (rechtzeitigecf. Programmleitfaden): "Es wird davon ausgegangen, dass Personalkosten für "Führungskräfte" und "Verwaltungspersonal" bereits unter dem Budgetposten Projektmanagement und –durchführung" erfasst sind. Diese Kosten können nur dann unter "Geistige Leistungen" verbucht werden, wenn dies so beantragt und von der NA gemäß Anhang II genehmigt wurde." => Falls IOs ganz gestrichen wurden und deshalb im Budget nicht auftauchen, sollte die entsprechende Aktivität durch die Managementpauschale abgedeckt werden FHV, 1.10 Anhang III, 1.2. C Nachweis in Form des Zeitaufwands: Arbeitszeitabrechnung ◣ Name ◣ Personalkategorie (s. Anhang IV) Erfüllung ◣ Daten / Gesamtzahl der aufgewandten Arbeitstage ◣ (empfehlenswert: Stichworte zur jeweiligen Aktivität / IO) ◣ Formular auf PAD-Website Nachweis der Art des Vertrags verhindernVerhältnisses zwischen der Person und dem Zuschussempfänger (Art des Arbeitsvertrags, und die der Partei, die ehrenamtliche Arbeit etc.) Die anwendbare Kategorie bezieht sich auf die Höhere Gewalt beruftFunktion für die Erstellung des IO, nicht zugeschrieben auf das berufliche Profil der Person Intellectual Outputs • nur durch • nicht durch Assoziierte Partner Untervergabe (Kategorie Außergewöhnliche Kosten) • nur an • nicht an Assoziierte Partner Anhang III, 1.2. D Für die externe Dissemination => Teilnehmer von Einrichtungen des Konsortiums zählen nicht mit zur Berechnung der Teilnehmerzahl! Teilnehmerliste: ◣ Name / Unterschrift der teilnehmenden Person ◣ Name / Anschrift der entsendenden Einrichtung der teilnehmenden Person (Staat! => wichtig zur Berechnung der Zuschusshöhe ) ◣ Muster-Formular auf Deutsch und Englisch auf der Website des PAD Multiplikatorenveranstaltungen nur in Staaten, in denen sich die Konsortialpartner oder Assoziierte Partner befinden, bzw. an folgenden Sitzen von EU-Institutionen: Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg, Den Haag Falls bewilligte "Intellectual Outputs" nicht entwickelt werden, gelten die diesbezüglichen Multiplikatorenveranstaltungen als nicht förderfähig Webinare und Vorstellungen der Ergebnisse im Rahmen anderer Veranstaltungen (z.B. auf Fachtagungen, Messen…) sind sinnvolle Disseminationsmöglichkeiten, können i.d.R. aber nicht als Multiplikatorenveranstaltung abgerechnet werden können Eventuelle Kosten aus der Management-Pauschale decken Anhang I /Allgem. Zu diesen Umständen gehören Best., II.25.3 Es darf kein Gewinn erzielt werden Relevantes Datum für die Berücksichtigung von Einnahmen: Datum des Abschlussberichts (= Antrag auf Zahlung der letzten Rate) FHV, Art I.3.3 Sofern die bewilligten Projektaktivitäten wie aufgelistet durchgeführt werden: Übertragung bis maximal 20% in beide Richtungen ohne Vertragsänderung möglich, z.B. 1.200 € 0.000 €* Kategorie 1 (Bsp. Projekttreffen) 0.000 € Max.20% Kategorie 2 (Bsp. AUL) 0.000 € * Max. weitere 200 € können noch in eine andere Kategorie verschoben werden FHV, Art I.3.3 Wenn in einer Kategorie nichts bewilligt war, kann in diese Kategorie auch nichts verschoben werden ◣ Ausnahme: Unterstützung bei besonderem Bedarf (= Teilnehmer/-innen mit Behinderung): In jedem Fall Streiksmöglich, Aussperrungen, Maßnahmen auch mehr als 20% ◣ Aus dieser Kategorie darf aber nie etwas in eine andere Kategorie verschoben werden! In folgende Kategorien darf nie etwas verschoben werden: ◣ Projektmanagement und -durchführung ◣ Außerordentliche Kosten ◣ Ausnahme: Falls Bankbürgschaft von Behörden, Krieg NA gefordert wird oder falls hohe Reisekosten laut EU-Definition anfallen (unbedingt vorherige Anfrage bei NA!) Projektmanagement und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel -durchführung 10.000 2.000 Ist aber nicht sinnvoll! Nicht möglich Transnationale Projekttreffen (TPMs) 5.000 1.000 6.000 Special Needs 1.000 Entnahme nicht möglich So viel wie nötig Außergewöhnliche Kosten 500 100 Nicht möglich (Ausnahme: Bank- bürgschaft + teure Reisen) Dank an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die NA UK für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.Idee! 34 Anhang I Allgemeine Bestimmungen
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Samples: Administrative and Financial Provisions for Consortium Projects
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer 13.1 Höhere Gewalt ist ein von außen auf das Vertragsverhältnis massiv einwirkendes Ereignis, das nach mensch- licher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden alle Umstände verstandenkann.
13.2 Kann eine Veranstaltung infolge von höherer Gewalt zum vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit kein Einvernehmen über die Verlegung der Veran- staltung erzielt wird.
13.3 Im Fall des Rücktritts oder der Verlegung bleibt der Kunde zum Ausgleich bereits entstandener Aufwendungen auf Seiten der dbb forum berlin GmbH verpflichtet. Zu den Aufwendungen zählen die Kosten für bereits beauftragte externe Leistungen sowie die Kosten der dbb forum berlin GmbH, für die Vorbereitung der Durchführung der Veran- staltung. Diese können unabhängig von ihrer tatsächlichen Höhe mit bis zu 25 % des vertraglich vereinbarten Entgelts pauschal abgegolten werden, soweit der Kunde nicht widerspricht. Erfolgt deren Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand besteht keine Begrenzung der Höhe nach. Im Übrigen werden beide Vertragsparteien von ihren Leistungs- plichten frei.
13.4 Die Anzahl der anwesenden Besucher sowie der Ausfall von Referenten, Vortragenden, Künstlern und sonsti- ger Teilnehmer der Veranstaltung liegen in der Risikosphäre des Kunden. Letzteres gilt auch für von außen auf die Veranstaltung einwirkende Ereignisse wie Demonstrationen und Bedrohungslagen, die in der Regel durch die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindern, Art der Veranstaltung deren Inhalte und die mediale Wahrnehmung der ParteiVeranstaltung beeinflusst werden. Dem Kunden wird der Abschluss einer Unterbrechungs- und Ausfallversicherung für seine Veranstaltung empfohlen, soweit er die damit verbundenen finanziellen Risiken entsprechend absichern möchte.
13.5 Einem Fall von höherer Gewalt gleichgestellt ist die Unterbrechung oder erhebliche Einschränkung der Ener- gieversorgung für die Versammlungsstätte insbesondere durch Eingriffe in das Versorgungsnetz und durch hoheitli- che Anordnungen, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden könnenaußerhalb der Einflusssphäre der dbb forum berlin GmbH liegen. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Die Geltendmachung von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen Schadensersatz und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstErstattung von Aufwendungen sind in einem solchen Fall für beide Vertragsparteien ausge- schlossen.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrican, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse, wie die die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die sich auf zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die Höhere andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt beruftim Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. unsere jeweiligen Leistungen werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei uns. Müssten durch Dich noch Zahlungen geleistet werden, so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von Dir zu erbringen. Für noch nicht zugeschrieben werden könnengeleistete Dienstleistungen kannst Du die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Zu diesen Umständen gehören Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden trägt jeder für sich.
(4) Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind wir jeweils berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Textform zu kündigen. Die bereits durch uns erbrachten Leistungen sind von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder ArbeitskräftenDir zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von uns zu erstatten. Hast Du eine Zahlung geleistet, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istDir einen garantierten Platz in einem unserer Events/Kurse sichern sollte, wird entsprechend als diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung, Dir einen Platz zu sichern, durch uns erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob das Event/Kurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende Ticketgebühr, Online Kurs Gebühr etc. wird Dir selbstverständlich erstattet. Auch im Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehendieser Kündigung trägt jeder weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von (5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 12 Monate andauert, wird der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch uns erstellt. In dieser Abrechnung werden unsere Leistungen und Deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass Du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu Deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird Dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sich entstandenen Schäden selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Gewalt werden alle Umstände verstanden1) Die Pfister Racing GmbH ist berechtigt, die die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindernvom Nutzer gebuchten Leistungen ganz oder teilweise kurzfristig vor oder während der Nutzung wegen der hinreichenden Gefahr oder dem Bestehen von höherer Gewalt, und die der Partei, die sich auf die sonst unvorhersehbaren Beeinträchtigungen oder Unzumutbarkeit zu stornieren bzw. abzusagen. Darüber hinausgehende Absagemöglichkeiten aufgrund gesetzlicher Regelungen bleiben unberührt. Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftensind Ereignisse, die für die Lieferung Parteien bei Vertragsschluss unvorhersehbar waren und die sie auch nicht nachträglich ab Vorhersehbarkeit mit einer vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt verhüten oder unschädlich machen hätte können. Eine hinreichende Gefahr liegt in jedem Fall dann vor, wenn noch 2 Wochen vor der Produkte erforderlich sindNutzung der Eintritt nach allgemeiner Erfahrung wahrscheinlich ist. Eine vorherige Absage ist möglich, Transportprobleme beim Transport wenn zu diesem Zeitpunkt bereits diese Wahrscheinlichkeit gegeben ist. Eine Indizwirkung besteht, wenn es öffentliche Erklärungen von Behörden hinsichtlich der Produkte von Fenner Dunlop B.V., Einschätzung der Gefahr oder der Art des Ereignisses gibt. Von der Absage und Probleme bei dessen Grund wird der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenVeranstalter unverzüglich unterrichten.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag 2) Zur ganz oder teilweise aufzulösenteilweisen Absage berechtigen insbesondere: Naturkatastrophen wie Erdbeben, ohne dass ihr daraus Blitzschlag, Überschwemmungen, Brände, Schnee, Eis, Stürme, außergewöhnliche Schlechtwettertage, Unwetter technische Defekte z.B. an der Heizungsanlage terroristische Angriffe, verdächtige Gegenstände Epidemien und Seuchen Untersagung durch öffentliche Stellen Handlungen Dritter wie Brandstiftungen, vorsätzliche Zerstörungen, politische Unruhen oder Krieg, Vandalismus Betriebsstörungen (Streik, Aussperrung, Krankheit der Mitarbeiter usw.) Eine Indizwirkung besteht, wenn es öffentliche Erklärungen von Behörden hinsichtlich der Einschätzung der Gefahr oder der Art des Ereignisses gibt. Darüber hinaus ist eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hatAbsage auch möglich, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zubei Ausfall von zuverlässigen Lieferanten bzgl. deckungsgleicher Bestellungen, die bis zum bei Vertragsschluss bereits vorlagen. Von dem Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurdensolcher Ereignisse wird Pfister unverzüglich unterrichten. Hinsichtlich der Vergütung gilt § 326 BGB. Danach entfällt diese ggf. anteilig.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Nutzung Der Kartbahn
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer 1.8.1 Alle Ereignisse höherer Gewalt werden alle Umstände verstandenund andere unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Blitz- schlag, Verfügungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Störungen der Energie- und Rohstoffversorgung, Ressourcenknappheit, außer- gewöhnliche Verkehrs- und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden, die nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruhen, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Vorlieferanten sowie sonstige un- verschuldete Betriebsstörungen befreien SWF für die (rechtzeitige) Erfüllung Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.
1.8.2 Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei Unter- lieferanten eintreten.
1.8.3 Ist es während der Vertragsdauer ein oder mehrmals zu Vor- kommnissen höherer Gewalt gekommen, ist SWF berechtigt, die Dau- er des Vertrags verhindernum einen Zeitraum zu verlängern, der der kumulativen Anzahl der Tage entspricht, an denen während der ursprünglichen Laufzeit höhere Gewalt vorgekommen ist.
1.8.4 Wenn SWF aufgrund höherer Gewalt den Kunden nicht mit ei- nem Produkt aus der normalen Zulieferquelle beliefern kann, ist SWF berechtigt, den Kunden über eine andere Quelle zu beliefern. Dabei können alle zusätzlich anfallenden begründeten Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Kunde benachrichtigt SWF schriftlich oder in Textform, dass das Produkt während der Dau- er der höheren Gewalt nicht benötigt wird.
1.8.5 Wenn SWF das Produkt nicht liefern kann, ist der Kunde be- rechtigt, die Lagertanks für Gas zu verwenden, das von einer anderen Quelle eingekauft wurde, bis SWF die Lieferungen wieder aufnehmen kann, vorausgesetzt, der Kunde informiert SWF über ein solches Vor- gehen schriftlich oder in Textform im Voraus. SWF übernimmt keiner- lei Haftung im Zusammenhang mit einer solchen Lieferung, und die der ParteiKunde stellt SWF von allen Ansprüchen, Kosten, Ausgaben und Ver- bindlichkeiten frei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die aus einer solchen Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenergeben kön- nen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, die die wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (rechtzeitigeÜberschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrikan, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne- Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend; auch den in Absatz 1 genannten vergleichbare Ereignisse, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die sich auf zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die Höhere andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt beruftim Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die dass zunächst für die Lieferung Dauer der Produkte erforderlich sindBehinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. Das heißt die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Transportprobleme beim Transport Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei mir. Müssten durch dich noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dir zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kannst du die Zahlung für den Zeitraum der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und DatenübermittlungVertragsaussetzung aussetzen. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt die Vertragserfüllung wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden trägt jede Partei für Fenner Dunlop B.V. angesehensich.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt (4) Dauert das Ereignis länger als 3 6 Monate andauert, ist jede Partei sind wir beide berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösenmit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die bereits durch mich erbrachten Leistungen sind von dir zu vergüten. Vorab bezahlte Honorare sind von mir zu erstatten. Auch im Fall dieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstFlugbuchungen etc.) selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen(5) Für den Fall, dass die Produkte auf Kosten das Ereignis länger als 12 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Ich erstelle eine Endabrechnung. In dieser Endabrechnung werden meine Leistungen und auf Gefahr des Kunden eingelagert deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 7 Tagen nach Endabrechnungserhalt geleistet werden. Sollte sich in der Abrechnung ein Guthaben zu deinen Gunsten ergeben, wird dir dieses innerhalb von 7 Tagen nach Versand der Endabrechnung ausgezahlt. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührtEndabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt die für sie entstandenen Schäden insoweit selbst.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter 6.1. Keine der Seiten haftet für den Verzug oder für eine vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten in einem Umfang, in dem ihre Erfüllung gehindert wurde, es zum Verzug der Erfüllung gekommen ist oder die Erfüllung in Folge einer Begebenheit außergewöhnlicher Art außerhalb der rationalen Kontrolle der betroffenen Seite gehindert wurde, welche rational nicht vorhergesehen oder nicht verhindert werden konnte, einschließlich solcher Begebenheiten wie: Naturereignisse, Kriege, Kriegsoperationen jeglicher Art, Aufstände, bürgerliche Unruhen, Sabotage, Revolutionen, Piratentaten, Explosionen, Brände, Überflutungen, Generalstreiks, Sperren, offizielle Interventionen legaler oder illegaler Art, oder sonstige unabhängig vom Willen der Seiten, außerhalb der Kontrolle der Seiten liegenden Umstände, welche nicht verhindert oder vermieden werden konnten (jede solche Begebenheit weiter nur als „Begebenheit Höherer Gewalt“).
6.2. Seite, die infolge einer Begebenheit Höherer Gewalt werden alle Umstände verstandenganz oder teilweise unfähig ist, ihre Pflichten zu erfüllen, ist verpflichtet, die andere Seite schriftlich über das Entstehen/Beenden einer solchen Begebenheit per Fax-/E-Mail innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Tag des Entstehens/Beendens zu informieren, wobei eine solche Verständigung mit dem Original der Verständigung, das innerhalb der nächsten zehn (10) Tage geschickt werden muss, bestätigt werden muss. Die betroffene Seite legt auf Ersuchen eine von der örtlichen Handelskammer erstellte Bestätigung einer solchen Höheren Gewalt vor.
6.3. Falls die Begebenheit der Höheren Gewalt weniger als sechzig (rechtzeitige60) Erfüllung des Vertrags verhindernnacheinander folgende Kalendertage dauert, behalten sich die Seiten ihre Rechte und Pflichten gemäß dem Vertrag vor, und die Dauer der Partei, Erfüllung solcher Pflichten sowie die sich auf Laufzeit des Vertrages werden um die Höhere Gewalt beruft, nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung Zeit der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Dauer einer solchen Begebenheit Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehenverlängert.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf 6.4. Falls die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten Begebenheit der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauertsechzig (60) oder mehr nacheinander folgende Kalendertage dauert, ist jede Partei der Vertragsseiten berechtigt, den vom Vertrag ganz mit der Gültigkeit ab dem Augenblick der Zustellung einer solchen Verständigung an die andere Seite abzutreten, und zwar ohne jegliches Recht oder teilweise aufzulösenjegliche Pflicht auf Schadensersatz, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstmit Ausnahme von Schäden, die vor dem Anfang einer solchen Begebenheit Höherer Gewalt entstanden sind, oder von Schäden, welche mit einer solchen Begebenheit Höherer Gewalt nicht zusammenhängen.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. 6.5. Die Seite, welche eine Verständigung an die Leistungen bereits teilweise erbracht hatandere Seite nicht gemäß Absatz 6.2. macht, entweder wird verpflichtet sein, der anderen Seite alle durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurdenVerletzung dieser Pflicht verursachten Schäden zu ersetzen.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer Schlossrestaurant ist von der termingerechten Vertragserfüllung ganz oder teilweise befreit, wenn sie daran durch Ereignisse höherer Gewalt werden alle Umstände verstandengehindert wird. Diese Ereignisse berechtigten Schlossrestaurant, die Vertragserfüllung um die (rechtzeitige) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die Dauer der Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, Hinderung hinauszuschieben oder bzgl. noch nicht zugeschrieben werden können. Zu diesen Umständen gehören in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien erfüllter Lieferungen und/oder Arbeitskräften, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig ist, wird entsprechend als Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehen.
14.2 Der Fall von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet werden. Wenn der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren Gewalt sind die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag Leistungen ganz oder teilweise aufzulösenvom Vertrag zurückzutreten. Den Ereignissen höherer Gewalt wie Krieg, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hatAufruhr, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der ProdukteNaturgewalten, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zuExplosionen und Feuer, außerordentliche Witterungsverhältnisse stehen Streiks, Aussperrungen sowie sonstige unvorhersehbare und mit angemessenen Mitteln unabwendbare Umstände gleich, die bis zum Eintritt des Falls Schlossrestaurant die Liefer- und Leistungserbringung wesentlich erschweren oder schlicht unmöglich machen (z.B. schwerwiegender Maschinenbruch, nicht ausreichende Eigenbelieferung, schwerwiegende Transportbehinderungen etc.), und zwar einerlei, ob sie bei Schlossrestaurant oder einem ihrer Erfüllungs- und/oder Besorgungsgehilfen eintreten. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt (oder ein gleichzusetzendes Ereignis) auf Seiten von Höherer Schlossrestaurant länger als 2 Wochen andauert bzw. die termingerechte Durchführung der vertraglich vereinbarten Lieferungen/Leistung endgültig zu verhindern droht, wird Schlossrestaurant gemeinsam mit dem Kunden im Verhandlungswege eine Regelung der abwicklungstechnischen Auswirkungen suchen und mit dem Kunden etwaige Handlungsalternativen abstimmen. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls (oder ein gleichzusetzendes Ereignis) auf Seiten von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern Schlossrestaurant länger als 4 Wochen dauert und/oder die termingerechte Durchführung der vertraglich vereinbarten Lieferungen/Leistungen endgültig verhindert oder für Schlossrestaurant im obigen Sinne unzumutbar macht und keine anderweitige, einvernehmliche Lösung erzielt werden kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgenso hat jeder Vertragspartner das Recht, dass die Produkte auf Kosten bzgl. der noch nicht ausgeführten und auf Gefahr auch noch nicht in Produktion befindlichen Teile des Kunden eingelagert vereinbarten Liefer- und Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Aus einem derartigen Rücktritt können keine Ansprüche gegen Schlossrestaurant abgeleitet werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Verpflegungen Und Cateringleistungen
Höhere Gewalt. 14.1 Unter Höherer (1) Höhere Gewalt werden alle Umstände verstandenliegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Sturm, Hurrican, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne- Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(rechtzeitige2) Erfüllung des Vertrags verhindern, und die der Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 1 sind sich auf die Höhere Gewalt beruftParteien einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei Unternehmensname. Müssten durch dich noch Zahlungen geleistet werden, sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dir zu erbringen, für noch nicht zugeschrieben werden könnengeleistete Dienstleistungen, kannst du die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Zu diesen Umständen gehören Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für sich.
(4) Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, sind beide Parteien berechtigt den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in jedem Fall Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen Textform zu kündigen. Die bereits erbrachten Leistungen durch Unternehmensname sind von Behörden, Krieg und Unruhen, Brand, Naturereignisse, Epidemien und Mangel an Rohmaterialien und/oder Arbeitskräftendir zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von Unternehmensname zu erstatten. Hast du eine Zahlung geleistet, die für die Lieferung der Produkte erforderlich sind, Transportprobleme beim Transport der Produkte von Fenner Dunlop B.V., und Probleme bei der elektronischen Nachrichten- und Datenübermittlung. Ein Fall von Höherer Gewalt gemäß der vorstehenden Bestimmung bei den Lieferanten oder bei anderen Dritten, von denen Fenner Dunlop B.V. abhängig istdir einen garantierten Platz in einem unserer Events/Kurse sichern sollte, wird entsprechend als diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung dir einen Platz zu sichern, durch uns erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob das Event/Kurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende Ticketgebühr, Online Kurs Gebühr etc. wird dir selbstverständlich erstattet. Auch im Fall von Höherer Gewalt für Fenner Dunlop B.V. angesehendieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
14.2 Der Fall (5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 18 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch Unternehmensname erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von Höherer Gewalt muss von der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei Unternehmensname und deine geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass du noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen musst, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Höheren Gewalt gemeldet Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Wenn Sollte es zu deinen Gunsten eine Gutschrift geben, wird dir diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Kunde sich auf Höhere Gewalt beruft, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufzugeben, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Kosten für Reise und UnterkunftEndabrechnung ausgezahlt. Wenn die Höhere Gewalt endet, muss dies von Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei der anderen Partei sofort schriftlich gemeldet werden.
14.3 Während der Höheren höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für Sie die Lieferungen und die anderen Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt. Wenn die Höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihr daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächstfür sie entstandenen Schäden selbst.
14.4 Wenn Fenner Dunlop B.V. die Leistungen bereits teilweise erbracht hat, entweder durch die Herstellung oder durch die teilweise Lieferung der Produkte, steht Fenner Dunlop B.V. eine angemessene Vergütung für diese Leistungen zu, die bis zum Eintritt des Falls von Höherer Gewalt erbracht wurden.
14.5 Wenn Fenner Dunlop B.V. aufgrund eines Falls von Höherer Gewalt bei Fenner Dunlop B.V. nicht rechtzeitig liefern kann, muss Fenner Dunlop B.V. dafür sorgen, dass die Produkte auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert werden. Die Pflicht des Kunden zur rechtzeitigen Bezahlung von fälligen Beträgen bleibt davon unberührt.
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