Lieferung, Gefahrübergang Musterklauseln

Lieferung, Gefahrübergang. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung EX Works (EXW), Incoterms 2010. Wir stellen die Ware dem Kunden, gemäß Art. 8, an unserem Firmensitz zur Verfügung, mit gleichzeitigem Gefahrenübergang an den Kunden. Lizenzen oder Dokumente werden dem Beförderer zusam- men mit der Ware oder nach endgültiger Zahlung des Kaufpreises dem Kunden übergeben. Alle Transportrisiken werden immer vom Kunden getragen. Der Kunde hat auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten und Einfuhrbewilligungen für die Aus- und Einfuhr der Ware und für ihren Transport durch jedes Land zu erledigen. Sofern mit dem Kunden hinsichtlich der Versandart und des Versandweges keine ausdrücklichen Abmachungen ge- troffen worden sind, kann die TechnoAlpin diese unter Ausschluss jeglicher Haftung selbst wählen. Dies gilt auch im Falle der Lieferung durch uns, frei Bestimmungsort, mit eigenem oder fremden Fahrzeug. Frachtfrei gestellte Preise bedingen offenen, ungehinderten Verkehr auf den jeweiligen Ver- kehrswegen. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Kunden. Lieferfahrzeuge müssen unbehindert und verkehrssicher an die Entladestelle herangefahren und ohne Verzögerung entladen werden können. Verletzt der Kunde diese Verkehrssicherungspflichten, so ist er für alle daraus entstehenden Schäden, einschließlich der Schäden am Lieferfahrzeug etwaiger Dritter, ersatzpflichtig. Die TechnoAlpin übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Beförderung sowie für Verzögerungen durch Straßenhindernisse, Witterungseinflüsse oder andere hinderliche Umstände gleich welcher Art. Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anfrage und auf Kosten des Kunden versichert. Vorbehaltlich einer anderslauten- den schriftlichen Vereinbarung, die zudem auf der Rechnung zu vermerken ist, wonach Paletten, Kisten, Bretter, Verladehölzer, Verschläge, Stäbe sowie Gitterpaletten dem Kunden nur gegen Leistung einer entsprechenden Kaution zur Verfügung gestellt werden und er sie bei erfolgter Lieferung gegen Rückgewähr der Kaution an die TechnoAlpin zurückgeben muss, wird Verpackungsmaterial von der TechnoAlpin nicht zurückgenommen. Diese Bestimmung gilt auch, wenn die TechnoAlpin gemäß Vertrag montagepflichtig ist oder andere Dienstleistungen schulden. Rücktransporte gehen immer zu Lasten des Kunden.
Lieferung, Gefahrübergang. 5.1 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung erfolgen Lieferungen einschließlich Verpackung „DDP Bestimmungsort, Incoterms® 2010“.
Lieferung, Gefahrübergang. 1.3.1 Die Lieferung der Ware erfolgt ab dem vereinbarten Air Liquide-Werk bzw. -Vertriebspartner. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, Transportweg und -mittel sind, vorbehaltlich besonderer Vereinbarung, unserer Xxxx überlassen. Die Transportkosten, einschließlich des jeweils gültigen Gefahrgutzuschlags (GGVSEB/Maut), trägt der Kunde.
Lieferung, Gefahrübergang. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers angeliefert, so geht mit der Übergabe an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Besteller, Lieferanten oder von uns beauftragt ist – die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Transporten mit unseren Fahrzeugen, bei Teil- sowie Frankolieferungen. Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art werden nur auf Verlangen des Bestellers und für dessen Rechnung geschlossen.
Lieferung, Gefahrübergang. 5.1. Der Ware ist ein Lieferschein in einfacher Ausfertigung beizulegen, welcher neben der genauen Bezeichnung des Umfangs der Lieferung nach Artikel, Art und Menge usw. unsere genauen Bestelldaten enthält. Unterlässt der Auftragnehmer dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung unvermeidlich, für die wir nicht einzustehen haben.
Lieferung, Gefahrübergang. 3.1 Die Lieferung erfolgt an die in der Bestellung angegebene Adresse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Lieferung, Gefahrübergang. 5.1 Der Mindestnettobestellwert beträgt EUR 50,00 (fünfzig Euro) netto (zuzüglich Mehrwertsteuer). Unterschreitet der Käufer den Mindestnettobestellwert, wird im Falle der Annahme des Angebots eine Transportkostenpauschale von mind. EUR 4.90 (vier Euro und neunzig Cent) netto zusätzlich zum Warenwert pro Bestellung erhoben. Diese kann in, von Eisai definierten Sonderfällen entfallen. Mehrere Bestellungen pro Tag werden immer als Einzelbestellung erfasst und abgerechnet.
Lieferung, Gefahrübergang. 5.1 Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur, Frachtführer, Spediteur oder mit dem Aufladen auf ein Fahrzeug von STRUKTURMETALL, jedoch spätestens mit dem Verlassen des Werkes bzw. Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Gefahrübergang tritt unabhängig davon ein, ob Teillieferungen vorliegen oder STRUKTURMETALL weitere Leistungen, wie die Versandkosten usw., übernommen hat. Eine Transportversicherung erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers auf dessen Kosten. Unabhängig davon hat der Käufer Transportschäden unverzüglich zu dokumentieren und gegenüber dem Transporteur, Frachtführer oder Spediteur sowie STRUKTURMETALL anzuzeigen.
Lieferung, Gefahrübergang. (1) Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt durch die Auftragnehmerin grundsätzlich ab Werk inklusive Verpackung.
Lieferung, Gefahrübergang. 3.1 PERI liefert EXW Incoterms 2020 ab Werk Weißenhorn oder ab dem benannten Lager von PERI.