Lieferung und Verzug. 4.1 Sofern nicht abweichend vertraglich vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager von Armbruster in Steinach (EXW_Incoterms® 2020, beim Versand in die Schweiz gilt abweichend DDP_Incoterms® 2020), wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Ort versandt (Versendungskauf).
4.2 Die von Armbruster angegebenen Fristen für die Lieferung bzw. Erbringung sonstiger Leistungen sind unverbindlich. Sofern die Versendung von Waren vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt, in dem die Kaufsache das Lager von Armbruster verlässt oder zu dem Armbruster dem Besteller Versandbereitschaft angezeigt hat.
4.3 Die Einhaltung von Lieferfristen durch Armbruster setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind, vom Besteller beizustellende Mittel wie z.B. Rohlinge, Materialien und Prüfmittel eingegangen sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung von erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit Xxxxxxxxxx die Verzögerung zu vertreten hat.
4.4 Armbruster behält sich vor, die bestätigte Liefermenge um 1 Stück zu überliefern, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
4.5 Armbruster ist zu Teillieferung berechtigt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
4.6 Gerät Armbruster mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird Armbruster eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von Armbruster auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 7 dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen beschränkt.
4.7 Armbruster haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt (u.a. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Pandemien, Störungen der öffentlichen Infrastruktur) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten etc.) verursacht worden sind, die Armbruster nicht zu vertr...
Lieferung und Verzug. 5.1 Falls eine Lieferfrist vereinbart wurde, ist diese gemäß den bei Zustandekommen der Bestellung geltenden In- coterms® 2020 auszulegen. Sofern bei Bestellung nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung ab Werk (In- coterms® 2020) am Standort von Multi-Wing bzw. an ein Lager, wie in der Bestellung angegeben. Nach der Liefe- rung obliegen der ordnungsgemäße weitere Transport und die Lagerung der Produkte dem Käufer.
5.2 Multi-Wing kann die Produkte in einer oder mehreren Sendungen liefern und jede Sendung berechnen. Multi- Wing behält sich das Recht vor, Produkte vor dem vereinbarten Liefertermin zu versenden.
5.3 Falls nicht konkret vereinbart, kann Multi-Wing das Transportunternehmen frei auswählen und die Produkte frachtfrei versenden, unter Hinzurechnung der Kosten zu den entsprechenden Produkten. Multi-Wing haftet nicht für Sendungen, die durch die Auswahl eines Transportunternehmens verursacht werden oder dadurch, dass die- ser keine Versicherung unterhält.
5.4 Von Multi-Wing angegebene Lieferzeiten gelten nur näherungsweise und sind für Multi-Wing nicht bindend. Multi- Wing haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Käufer aufgrund von Lieferverzug oder Nichtlieferung der Produkte entstehen, unabhängig von ihrer Ursache.
5.5 Falls eine Lieferung aufgrund von Umständen, die der Käufer zu verantworten hat, nicht möglich ist, ist Multi-Wing berechtigt, die Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern. Multi-Wing ist berechtigt, Lagermiete zu berechnen, Kostenerstattung zu fordern usw.
5.6 Falls eine Lieferung sich aufgrund von Umständen verzögert, die Multi-Wing zu verantworten hat, ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an Multi-Wing die Lieferung zu fordern. Vorausgesetzt ist jedoch, dass der Käufer eine letzte Frist von mindestens neunzig (90) Werktagen festlegt, innerhalb derer die Lieferung zu erfolgen hat. Damit soll die Absicht des Käufers zum Ausdruck kommen, die Bestellung zu widerrufen, falls die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt. Nur falls die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt ist, ist der Käufer be- rechtigt, die Bestellung zu stornieren.
5.7 Abgesehen von dem unter Klausel 5.6 genannten Widerrufsrecht hat der Käufer kein weiteres Recht, sich auf die Nichterfüllung einer Bestellung wegen Verzugs zu berufen, da alle anderen Rechtsmittel vertragsgemäß ausge- schlossen sind. Folglich hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz jeglicher Art, inkl. Handelsverlusten usw., als Folge...
Lieferung und Verzug. Die Lieferung wird auf das vereinbarte Lieferdatum am Erfüllungsort fällig. Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz von Corden. Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich und vom Lieferanten einzuhalten. Sofern keine Lieferfrist vereinbart wurde, ist die Lieferung innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Bestelldatum fällig. Falls erkennbar wird, dass der Lieferant vereinbarte Termine nicht einhalten kann, hat er den Einkauf von Corden hierüber unverzüglich (aber in jedem Falle innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen) schriftlich zu informieren. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Liefertermine ist Corden berechtigt, vom Vertrag oder der Bestellung zurückzutreten. Xxxxxx’x Ansprüche auf Schadenersatz bleiben vorbehalten. Die in der Bestellung vorgeschriebenen Mengen sind einzuhalten. Teillieferungen sind nur nach vorgängiger Vereinbarung zulässig und auf den Versandpapieren deutlich als solche zu bezeichnen. Bezüglich Mass, Gewicht und Menge, und vorbehältlich weiterer Prüfungen, sind die bei der Eingangskontrolle von Corden festgestellten Werte. Corden behält sich vor, Überlieferungen dem Lieferanten gegen Endschädigung ihrer Umtriebe zur Verfügung zu stellen. Corden behält sich vor, beim Wareneingang eine Qualitätsprüfung durchzuführen. Die Lieferung gilt erst als vollständig, wenn sämtliche Dokumente und Zertifikate, welche zum Produkt gehören oder in der Bestellung erwähnt sind, geliefert wurden.
Lieferung und Verzug. Der Lieferer verpflichtet sich zu Einhaltung des vereinbarten Lieferdatums. Teillieferungen stellen keine Erfüllung dar. Xxxxxx sich beim Lieferer Verzögerungen abzeichnen, hat er dies dem Besteller unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Terminüberschreitung mitzuteilen. Die gesetzlichen Rechte des Bestellers, insbesondere auf Ersatz der Verzugsfolgen und Rücktritt vom Vertrag bzw. Schadenersatz werden hiervon nicht berührt. Kommt der Lieferer mit der Lieferung in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, 0,1 % des Lieferwertes je Werktag der Terminüberschreitung, höchstens jedoch 5 % als Vertragsstrafe zu fordern. Diese kann der Besteller auch dann bis zur Endabrechnung geltend machen, wenn er sich das Recht dazu bei der Annahme der verspäteten Lieferung nicht ausdrücklich vorbehalten hat. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Für alle Lieferungen geht im Falle des Versendungskaufes die Gefahr erst mit Übergabe der Ware auf den Besteller über.
Lieferung und Verzug. Die von 450connect in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist verbindlich („Liefertermin“). Wenn der Liefertermin nicht in der Bestellung angegeben ist und sich die Parteien auch nicht anderweitig schriftlich auf einen Liefertermin festgelegt haben, beträgt die Lieferzeit drei Wochen. Für den Aufragnehmer erkennbare Lieferverzögerungen sind 450connect unverzüglich schriftlich unter Angabe der vermutlichen Verzögerung anzuzeigen. Der Lieferung des Auftragnehmers ist stets ein Lieferschein unter Nennung von Datum, Inhalt und Bestellnummer beizulegen. Sofern anwendbar und nichts Abweichendes vereinbart, sind Vertragsleistungen samt Anwenderdokumentation oder Handbuch zu liefern. Verzögerungen, die sich aus dem Fehlen von Angaben aus einem Lieferschein ergeben, hat 450connect nicht zu vertreten. Soweit anwendbar, ist durch den Auftragnehmer ein Versandschein zu erstellen und der Lieferung beizulegen. 450connect ist nicht verpflichtet, verfrühte Lieferungen, Überlieferungen oder nicht vereinbarte Teillieferungen entgegenzunehmen. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfristen und -termine ist 450connect berechtigt, nach Ablauf einer dreiwöchigen Nachfrist durch schriftliche Erklärung von dem Liefervertrag oder der Bestellung zurückzutreten. Im Übrigen ist der Auftragnehmer zum Ersatz des Verzugsschadens nach den gesetzlichen Regelungen verpflichtet. Im Falle verspäteter Lieferungen oder Leistungen aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, und unbeschadet sonstiger Rechte von 450connect, hat 450connect das Recht, für jeden Kalendertag des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% des Nettolieferwertes der verspäteten Teile bzw. Leistungen zu verlangen. 450connect bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die angefallene Vertragsstrafe wird auf einen sonst geltend gemachten Verzugsschaden angerechnet.
Lieferung und Verzug. 1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Zeitpunkt des Eingangs der Lieferung bei uns oder bei dem von uns genannten Leistungsort bzw. die fristgerechte Abnahme der Leistung.
2. Der Lieferant hat seine Leistung zum vereinbarten Liefertermin vertragsgemäß zu erbringen. Die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins ist für uns grundsätzlich vertragswesentlich, so dass der Fortbestand unseres Interesses am Erhalt der Leistung an dessen Einhaltung gebunden ist. Im Falle der Nichteinhaltung der Leistungszeit sind wir berechtigt, sofort Schadensersatz statt der Leistung und Verzugsschadensersatz zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Erkennt der Lieferant, dass ein vereinbarter Termin aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann, so hat er uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der Dauer der voraussichtlichen Verzögerung schriftlich mitzuteilen.
Lieferung und Verzug. (a) Höhere Gewalt, Eingriffe von behördlicher Hand, Streik, Aussperrung, sonstige Betriebsstörungen jeder Art, nachträglich auftretende Schwierigkeiten in der Vor- und Betriebsstoffbeschaffung, beim Versand oder Transport der Ware sowie das Ausbleiben ordnungsgemäßer oder rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Vorlieferanten sowie nicht rechtzeitige Vorlage von uns verlangter Unterlagen durch den Käufer berechtigen uns zur Aufschiebung und/oder Aufhebung unserer jeweils betroffenen Lieferverpflichtung.
(b) Wenn wir aus von uns zu vertretenden Gründen in Verzug geraten, muss uns eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche. insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, auch auf Ersatz mittelbaren Schadens, kann der Käufer aus Verzug nicht geltend machen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor. In jedem Falle werden Schadensersatzansprüche auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schäden. die das Zweifache des Bestellwertes der nicht oder verspätet gelieferten Ware überschreiten, werden nicht ersetzt. Hält der Besteller den Eintritt eines höheren Schadens für möglich, so muss der Ersatz des weitergehenden Schadens besonders vereinbart werden.
Lieferung und Verzug. Die Lieferung wird auf das vereinbarte Lieferdatum am Erfüllungsort fällig. Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz von Corden. Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich und vom Lieferanten einzuhalten. Sofern keine Lieferfrist vereinbart wurde, ist die Lieferung innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Bestelldatum fällig. Falls erkennbar wird, dass der Lieferant vereinbarte Termine nicht einhalten kann, hat er den Einkauf von Corden hierüber unverzüglich (aber in jedem Falle innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen) schriftlich zu informieren. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Liefertermine ist Corden berechtigt, vom Vertrag oder der Bestellung zurückzutreten. Xxxxxx’x Ansprüche auf Schadenersatz bleiben vorbehalten. Die in der Bestellung vorgeschriebenen Mengen sind einzuhalten. Teillieferungen sind nur nach vorgängiger Vereinbarung zulässig und auf den Versandpapieren deutlich als solche zu bezeichnen. Bezüglich Mass, Gewicht und Menge, und vorbehältlich weiterer Prüfungen, sind die bei der Eingangskontrolle von Corden festgestellten Werte. Corden behält sich vor, Überlieferungen dem Lieferanten gegen Endschädigung ihrer Umtriebe zur Verfügung zu stellen. Corden behält sich vor, beim Wareneingang eine Qualitätsprüfung durchzuführen. Die Lieferung gilt erst als vollständig, wenn sämtliche Dokumente und Zertifikate, welche zum Produkt gehören oder in der Bestellung erwähnt sind, geliefert wurden. 4. Delivery and Delay The delivery is due on the agreed date of delivery at the place of delivery. Unless otherwise agreed by the parties, the place of delivery is the seat of Corden. Delivery dates and delivery periods are binding and must be adhered to by the supplier. In the absence of such instructions, delivery is due within fourteen (14) days of the order date. If it becomes apparent that the supplier is unable to meet agreed delivery times, the supplier shall inform the Corden purchasing department immediately (but in any case, within two (2) working days) in writing. Failure to comply with the agreed delivery dates entitles Corden to withdraw from the contract or order. Corden reserves the right to claim for damage compensation. Quantities stipulated in the order shall be observed. Partial deliveries are only allowed upon prior agreement in writing and shall be clearly stated as such on the shipping documents. For weights, dimensions and quantities, subject to further verification, the values measured by the incoming goods inspection...
Lieferung und Verzug. 4.1 Die Lieferung erfolgt, sofern nicht an- ders vermerkt, „EXW Freiburg x.Xx.“, wo auch der Erfüllungsort ist (Ziff. 9.1), ge- mäß Incoterms ® 2010. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungs- ort versandt (Versendungskauf). Sofern eine andere Lieferbedingung vereinbart wird, basiert auch diese stets auf den Incoterms ® 2010.
4.2 Soweit nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind Angaben von Lieferzeiten unverbindlich. Sofern auf Verlangen und Kosten des Bestel- lers Versendung vereinbart wurde (Ver- sendungskauf), beziehen sich forwarder or other third party commissioned with the transport. If, after conclusion of the contract, the Pur- chaser requests a later delivery date than the one which had been agreed upon, pay- ment shall be made as if the delivery was carried out on time on the original delivery date. Partial deliveries are permissible if the par- tial delivery can be used by the Purchaser within the scope of the contractual purpose, the delivery of the remaining ordered goods is ensured and the Purchaser incurs no sig- nificant additional expenses or additional costs. If the Purchaser is obliged to accept the goods or services, this must be done imme- diately on the agreed acceptance date, or alternatively within one week after notifica- tion of readiness for acceptance by us. The Purchaser may not refuse acceptance in case of a non-material defect. If the Purchaser is in default of acceptance or culpably violates other obligations to co- operate, we shall be entitled to withdraw from the contract and / or claim liquidated damages of 1% per completed week of de- lay, but no more than 5% of the order value due to non-performance. Both contracting parties reserve the right to prove higher or lower damages We are not liable for impossibility of delivery or delays in delivery, as far as they are due to force majeure (e.g. natural disasters, war, riots) or other unforeseeable events at the time of conclusion of the contract (e.g. Lieferfristen und Xxxxxxxxxxxxx auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spedi- teur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
4.3 Bei Lieferungen, die nach Vertragsab- schluss auf Wunsch des Bestellers spä- ter als zu den vereinbarten Liefertermi- nen vorgenommen werden sollen, hat die Zahlung so zu erfolgen, als ob die Lieferung fristgerecht durchgeführt wor- den wäre.
4.4 Teillieferungen sind zulässig, wenn die Teillieferung für den Besteller...
Lieferung und Verzug. Die Lieferung ist zum vereinbarten Liefertermin am Erfüllungsort fällig. Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich und vom Lieferanten einzuhalten. Änderungen der Liefertermine und Lieferfristen können nicht einseitig vom Lieferanten bestimmt werden, sie bedürfen der Zustimmung seitens Corden. Sofern Liefertermine nicht eingehalten werden können, ist dies Corden unverzüglich mitzuteilen und ein neuer verbindlicher Termin zu vereinbaren, es sei denn Xxxxxx lehnt dies ab. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Liefertermine ist Corden berechtigt vom Vertrag oder der Bestellung