Vermögensverwaltung Musterklauseln

Vermögensverwaltung. 12 Einnahmen § 13 Beiträge § 14 Nachschüsse § 15 Verlustrücklage § 16 Beitragsrückgewähr § 17 Anlage des Vereinsvermögens
Vermögensverwaltung. 21 Beiträge § 22 Nachschusspflicht § 23 Schwankungsrückstellung § 24 Verlustrücklage § 24 a Andere Gewinnrücklagen § 25 Beitragsrückerstattung § 26 Anlegung des Vermögens
Vermögensverwaltung. Die Bank kann aufgrund besonderer Vereinbarungen auch die Verwaltung ganzer Vermögen sowie Treuhandfunktionen verschiedenster Art über- nehmen.
Vermögensverwaltung. Als Vermögensverwalter für den OGAW fungiert die AIF Alternativ Invest Finance AG, Xxxxxxxxxxxxxx 0, XX-0000 Xxxxxxx. Die AIF Alternativ Invest Finance AG konzentriert sich auf die Anlage- und Vermögensverwaltung für institutionelle und private Kunden und wird durch die FMA Liechtenstein prudenziell beaufsichtigt. Aufgabe des Vermögensverwalters ist insbesondere die eigenständige tägliche Umsetzung der Anlagepolitik und die Führung der Tagesgeschäfte des OGAW sowie anderer damit verbundenen Dienstleistungen unter der Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Anlagepolitik und der Anlagebeschränkungen des OGAW, wie sie in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben sind, sowie der gesetzlichen Anlagebeschränkungen. Der Vermögensverwalter hat das Recht, sich auf eigene Kosten und Verantwortung von Dritten, insbesondere von verschiedenen Anlageberatern, beraten zu lassen. Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der AIF Alternativ Invest Finance AG abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.
Vermögensverwaltung. Die Anlageentscheide sind an die AIF Alternativ Invest Finance AG, Xxxxxxxxxxxxxx 0, XX-0000 Xxxxxxx delegiert.
Vermögensverwaltung. Als Vermögensverwaltung für den/die nachstehenden Teilfonds fungiert die Volksbank Vorarlberg e. Gen. Zentrale Rankweil, Rixxxxxxxxx 00, X-0000 Xxxxxxxx. • VOLKSBANK FUNDS – Balanced Selection Fund • VOLKSBANK FUNDS – Premium Selection Sustainable Equity Fund Die Volksbank Vorarlberg e. Gen. Zentrale Rankweil konzentriert sich auf die Anlage- und Vermögensverwaltung für institutionelle und private Kunden und wird durch die FMA Österreich prudentiell beaufsichtigt. Aufgabe der Vermögensverwaltung ist insbesondere die eigenständige tägliche Umsetzung der Anlagepolitik und die Führung der Tagesgeschäfte des jeweiligen Teilfonds sowie anderer damit verbundenen Dienstleistungen unter der Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Anlagepolitik und der Anlagebeschränkungen des jeweiligen Teilfonds, wie sie in Anhang A „Teilfonds im Überblick“ beschrieben sind, sowie der gesetzlichen Anlagebeschränkungen. Die Vermögensverwaltung hat das Recht, sich auf eigene Kosten und Verantwortung von Dritten, insbesondere von verschiedenen Anlageberatern, beraten zu lassen. Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der Volksbank Vorarlberg e. Gen. Zentrale Rankweil abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.
Vermögensverwaltung. Aufträge mit Blick auf die Vermögensverwaltung (einschließlich Kauf- oder Verkaufsaufträgen in Bezug auf ETFs) werden ebenfalls nach den oben beschriebenen Grundsätzen behandelt. Die Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen eines Investmentvermögens erfolgt im Übrigen über die Verwahrstelle und ist nicht Gegenstand dieser Grundsätze.
Vermögensverwaltung. 21 Beiträge Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
Vermögensverwaltung. In der Vermögensverwaltung haben unsere Kunden die Verwaltung und damit auch die Entscheidung über den Kauf und Verkauf von Finanz- instrumenten an ihren Vermögensverwalter delegiert. Damit treffen wir im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien die Entscheidungen über Käufe und Verkäufe, ohne zuvor die Zustimmung des Kunden einzuholen. Diese Konstellation kann einen bestehenden Interessenkonflikt verstärken oder zu einem neuen führen. Den hieraus resultierenden Risiken begegnen wir durch geeignete organisatorische Maßnahmen, insbesondere einen am Kundeninteresse ausgerichteten Investmentauswahlprozess. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass bei der Auswahl der Investmentfonds die Ergebnisse der Fonds, die Kontinuität des Managements und die Übereinstimmung mit den Anlagezielen im Vordergrund stehen. Es kann im Interesse der Bank sein, im Rahmen der Portfolioverwaltung Finanzinstrumente zu erwerben, wenn der Bank aus diesem Kauf besondere Vorteile erwachsen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken • agiert die Vermögensverwaltung in ihren Anlageentscheidungen unabhängig; • ist es der Bank nicht gestattet, im Rahmen der Vermögensverwaltung von Dritten Leistungen anzunehmen und diese einzubehalten; Zur Vermeidung von Konflikten mit persönlichen Interessen der Mitarbeiter wurden Leitsätze für persönliche Geschäfte (Mitarbeitergeschäfte) in Finanzinstrumenten etabliert. Die Mitarbeiter unterliegen des Weiteren dem strengen Verbot von Insidergeschäften und Marktmanipulation entsprechend der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie den Vorschriften zu Mitarbeitergeschäften, die sich aus den organisatorischen Anforderungen gemäß WpHG und § 25a Kreditwesensgesetz („KWG“) ergeben. Bei Interessenkonflikten haben Kundeninteressen immer Vorrang vor den Eigeninteressen der Mitarbeiter. Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit fallweise oder regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben, welche geeignet sind, die Marktverhältnisse im Wertpapierhandel sowie im Handel mit Derivaten erheblich zu beeinflussen, tragen eine besondere Verantwortung und unterliegen daher besonderen Verpflichtungen (z.B. Offenlegungspflichten gegenüber der Compliance-Stelle für eigene Geschäfte in Finanzin- strumenten). Zudem können je nach Notwendigkeit noch Handelsverbote, Haltefristen oder Zustimmungserfordernisse auferlegt werden. Des Weiteren sind Mitarbeiter verpflichtet, der Bank Nebentätigkeiten und Geschäftsinteressen, welche nicht in direktem Bezug zum Beschäft...
Vermögensverwaltung. Einnahmen Reinertrag Vermögensverwaltung DM DM