Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung Musterklauseln

Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 15.1 Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien zu dem im Datenblatt ge- nannten Zeitpunkt in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Mit dem Einstieg ins Abo kann zu jedem 1. eines Monats begonnen wer- den, wenn spätestens am 15. des Vormonats der entsprechende Bestell- schein mit SEPA-Lastschriftmandat beim Abo-Center vorliegt bzw. im Internet per Abo-Online eine entsprechende Bestellung eingegangen ist. Das VVS-JugendTicketBW wird auch als Abo-Sofort angeboten. Es gelten die Bestimmungen zum Abo-Sofort gemäß 4.3. Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres ohne Nachberechnung jederzeit zum nächsten Monatsende gekündigt wer- den. Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung endet automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechtigung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühestens jedoch nach zwölf Monaten.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 1.1. Der diesen Nutzungsbedingungen zugrunde liegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt sofort.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung zu den folgenden Zwecken und auf folgenden Rechtsgrundlagen:
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 8.1 Der Wartungsvertrag tritt sechs Monate nach durchgeführter Inbetriebnahme zum Ersten des darauffolgenden Monats in Kraft (Vertragsbeginn).
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Dieser Rahmenvertrag tritt am 01.09.2022 in Kraft. Maßgeblich für die Hilfsmittelversor- gung ist das Verordnungsdatum.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 7.1. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit 2 Jahre, beginnend mit dem ersten Abrechnungszeitraum, für den von BRUNATA-METRONA vereinbarte Leistungen zu erbringen sind.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 1. Der Vertrag beginnt, sobald die Website online erreichbar ist.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Berechtigte können zu jedem ersten eines Monats in ein Abonnement des bodo- Jugendtickets BW einsteigen. Hierfür muss die schriftliche Bestellung/Online- Bestellung mit allen notwendigen Angaben und Unterlagen bis zum 15 des jeweiligen Vormonats eingegangen sein. Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden, ohne dass eine Nachberechnung erfolgt. Die Kündigung hat spätestens bis zum letzten Kalendertag des Vormonats schriftlich an die Ausgabestelle zu erfolgen. Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung enden automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechtigung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühestens jedoch zwölf Monate nach Beginn des Abovertrages.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Mit dem Einstieg ins Abo kann zu jedem 1. eines Monats begonnen wer- den, wenn spätestens am 15. des Vormonats der entsprechende Bestell- schein mit SEPA-Lastschriftmandat beim Abo-Center vorliegt bzw. im Internet per Abo-Online eine entsprechende Bestellung eingegangen ist. Bei der Bestellung bei einem Abocenter im Gebiet des VVS ist zu beach- ten, dass auch der Standort der Schule bzw. Hochschule im Geltungs- bereich des VVS liegen muss. Liegt der Standort der Schule bzw. Hoch- schule außerhalb Baden-Württembergs, kann die Bestellung bei einem Abocenter im VVS auch dann erfolgen, wenn sich der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des VVS befindet. Das Deutschland-Ticket JugendBW wird im VVS auch als Abo-Sofort angeboten. Es gelten die Bestimmungen zum Abo-Sofort gemäß 4.3 der VVS-Tarifbestimmungen. Das Abonne- ment wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres je- weils zum 10. des Monats zu jedem Monatsende gekündigt werden, ohne dass eine Nachberechnung erfolgt. Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung enden automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechtigung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kün- digung bedarf, frühestens jedoch zwölf Monaten nach Beginn des Ab- overtrages. Der Abonnent ist verpflichtet, den Wegfall der Bezugsberech- tigung gegenüber dem jeweiligen Abocenter unverzüglich anzuzeigen.