Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 15.1 Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien zu dem im Datenblatt ge- nannten Zeitpunkt in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.
15.2 Der Vertag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem
a) eine der Voraussetzungen für die Netznutzung durch den Netznutzer nach Ziffer 2.1 oder Ziffer 2.3 bis 2.6 nicht gegeben ist, oder der Netzbetreiber nach Ziffer 2.7 berech- tigt ist, den Netzzugang zu verweigern,
b) der Netznutzer den die Entnahmestelle beliefernden Lieferanten wechselt und mit sei- nem neuen Lieferanten ein all-inclusive-Vertrag für die Entnahmestelle besteht,
c) eine Ersatzversorgung des Netznutzers nach § 38 EnWG bzw. eine Notversorgung er- folgt, oder
d) er von einer der Vertragsparteien ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats oder aus wichtigem Grund fristlos schriftlich gekündigt. Eine Kün- digung durch den Netzbetreiber setzt voraus, dass er dem Netznutzer gleichzeitig mit der Kündigung einen neuen Netznutzungsvertrag anbietet, der inhaltlich und preislich nicht unangemessen sein darf, oder eine Verpflichtung zum Netzanschluss nicht mehr besteht.
15.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages durch den Netzbetreiber besteht insbe- sondere bei Vorliegen der Voraussetzungen von Ziffer 12 lit. b) oder c) oder bei Zahlungsun- fähigkeit oder Überschuldung des Netznutzers.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Mit dem Einstieg ins Abo kann zu jedem 1. eines Monats begonnen wer- den, wenn spätestens am 15. des Vormonats der entsprechende Bestell- schein mit SEPA-Lastschriftmandat beim Abo-Center vorliegt bzw. im Internet per Abo-Online eine entsprechende Bestellung eingegangen ist. Bei der Bestellung bei einem Abocenter im Gebiet des VVS ist zu beach- ten, dass auch der Standort der Schule bzw. Hochschule im Geltungs- bereich des VVS liegen muss. Liegt der Standort der Schule bzw. Hoch- schule außerhalb Baden-Württembergs, kann die Bestellung bei einem Abocenter im VVS auch dann erfolgen, wenn sich der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des VVS befindet. Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres jeweils zum 10. des Monats zu jedem Monatsende gekündigt werden, ohne dass eine Nachberech- nung erfolgt. Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung enden automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechti- gung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühes- tens jedoch zwölf Monaten nach Beginn des Abovertrages. Der Abonnent ist verpflichtet, den Wegfall der Bezugsberechtigung gegenüber dem je- weiligen Abocenter unverzüglich anzuzeigen.
(2) Innerhalb des ersten Vertragsjahres ist ein Abonnement bis jeweils zum 10. des Monats zu jedem Monatsende kündbar. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate die jeweils gültige monatliche Aborate eines Deutschland-Tickets zu Grunde gelegt. Die sich ergebende Preisdifferenz wird nachberechnet. Hinzu kommt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 Euro, es sei denn der Abonnent weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Für Studie- rende entfällt innerhalb des ersten Vertragsjahres bei einer fristgerech- ten Kündigung die Nachberechnung, wenn nachweisbar eine Nutzung des Deutschland-Tickets nicht möglich ist (z. B. Auslandssemester). Ein solcher nachberechnungsfreier Ausstieg ist zum Semesterende möglich.
(3) Im Übrigen gelten die Abobedingungen des VVS zum Deutschland-Ticket JugendBW.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. Der Vertrag über das M-net Sicherheitspaket beginnt mit Bereitstellung der Software durch Zusendung des Download-Links an die bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse des Kunden. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden, ohne dass der Vertrag über den M-net Internet-Festnetzanschluss oder andere Vertragsbeziehungen hiervon berührt werden. Kündigt der Kunde den für die Inanspruchnahme des Sicherheitspaketes notwendigen Vertrag über den M-net Internet-Festnetzanschluss, endet der Vertrag über das M-net Sicherheitspaket zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Kündigung automatisch. Nach Beendigung des Vertrages oder der Kündigung einzelner Lizenzen (Wechsel auf Paket mit geringerer Lizenzzahl) hat der Kunde die überlassene Software einschließlich sämtlicher Kopien auf den betroffenen Geräten zu löschen. Ihre M-net Telekommunikations GmbH.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Mit dem Einstieg ins Abo kann zu jedem 1. eines Monats begonnen wer- den, wenn spätestens am 15. des Vormonats der entsprechende Bestell- schein mit SEPA-Lastschriftmandat beim Abo-Center vorliegt bzw. im Internet per Abo-Online eine entsprechende Bestellung eingegangen ist. Das VVS-JugendTicketBW wird auch als Abo-Sofort angeboten. Es gelten die Bestimmungen zum Abo-Sofort gemäß 4.3. Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres ohne Nachberechnung jederzeit zum nächsten Monatsende gekündigt wer- den. Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung endet automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechtigung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühestens jedoch nach zwölf Monaten.
(2) Innerhalb des ersten Vertragsjahres ist ein Abonnement mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsende kündbar. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate der Preis eines AusbildungsTicket U 27 (4.2.8) zu Grunde gelegt. Die sich ergebende Preisdifferenz wird nachberechnet. Hinzu kommt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 Euro, es sei denn der Abonnent weist nach, dass Kosten über- haupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind.
(3) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen gemäß Anhang 7.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 1.1. Der diesen Nutzungsbedingungen zugrunde liegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt sofort.
1.2. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Etwaige Honoraransprüche der AVAX GmbH aus vergangener Leistung oder angebahnten Verträgen zwischen Ent- und Verleiher durch AVAX bleiben bis zur Beendigung dieser Verträge bestehen.
1.3. Zwischen den Nutzern und dem Entleiher geschlossene Personaldienstleistungsverträge bleiben von einer Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Entleiher und der AVAX unberührt.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 3.1 Ein Vertrag kommt zustande durch die Registrierung des Kunden und Annahme durch nubedian nach einer Verifizierung. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht.
3.2 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer. Der Kunde kann den Vertrag ordentlich mit einer Frist von zehn (10) Tagen, nubedian mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen; soweit nubedian über einen gesicherten Kundenservicebereich die Möglichkeit hierzu eröffnet, kann der Kunde eine Kündigung auch über eine dort vorgehaltene Eingabemaske erklären.
3.3 Das Recht eines jeden Vertragspartners, den Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Nubedian kann unter anderem dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Kunde (a) für zwei (2) aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung für einen Abrechnungszeitraum oder eines nicht unerheblichen Teils dieser Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Fälligkeitstermine erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Abrechnungszeiträume erreicht, und/oder (b) wenn der Kunde mutmaßlich seine Zahlungspflichten nicht wird erfüllen können; letzteres wird vermutet, wenn der Kunde oder ein Dritter die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt hat. Zusätzlich, wenn (c) sich die bei der Registrierung gemachten Angaben ändern und ein Kunde nicht mehr dem Bestimmungszweck von caseform entspricht.
3.4 Mit Beendigung des Vertrags endet auch die Verpflichtung der nubedian, über caseform gepflegte und verwaltete Daten des Kunden weiterhin zu speichern. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende selbst zu sichern. Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten des Kunden gelöscht.
3.5 Die Beendigung des Vertrages mit nubedian lässt die mit Partnern eingegangenen Verpflichtungen und abgeschlossenen Verträge unberührt.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. Dieser Rahmenvertrag tritt am 01.12.2022 in Kraft. Maßgeblich für die Hilfsmittelversor- gung ist das Verordnungsdatum.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 1. Der Vertrag beginnt, sobald die Website online erreichbar ist.
2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
3. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen.
4. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt dem Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mah- nung und Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 14.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Ver- trag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Be- reitstellung der Leistung durch die Telekom zustande.
14.2 Die Leistungserbringung der Telekom beginnt mit dem Tag der erstmaligen Bereitstellung einer Teilleistung (betriebsfä- hige Bereitstellung).
14.3 Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten frühestens zum Ablauf der verein- barten Mindestvertragslaufzeit schriftlich kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens sechs Monate vor ihrem jeweiligen Verlängerungszeitraum schriftlich gekündigt wird.
14.4 Die Kündigung hat schriftlich mittels Briefes zu erfolgen. Die elektronische Übermittlung ist ausgeschlossen.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 2.1 Die Mindestvertragslaufzeit des Vertragsverhältnisses beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Leistungen von Operator in Anspruch nehmen kann („Bereitstellung“). Die Bereitstellung wird dem Kunden gesondert mitgeteilt. Sollte keine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt haben, verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Anschließend ist jede der Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von
2.2 Stellt Operator eine gravierende Änderung der prozentualen Gesprächs- verteilung oder des vereinbarten Mindestvolumens (jeweils gemessen über einen Zeitraum von 3 Monaten) fest, ist Operator berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende aus wichtigem Grund schriftlich zu kündigen, oder die Vertragskonditionen anzupassen.
2.3 Sofern auf Wunsch des Kunden wesentliche Vertragsbestandteile geändert werden, beginnt die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erneut. Dies gilt insbesondere bei Umzügen und