Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Musterklauseln

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Schuldverschreibungsgläubiger bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend den Internationalen Warenkauf (CISG) sowie etwaiger Kollisions- und Verweisungsvorschriften. 2. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ab Werk ist das jeweilige Auslieferungswerk oder Lager. Zahlungsort für den Kunden ist unser Firmensitz in Bremen. 3. Ausschließlicher beiderseitiger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bremen, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person öffent- lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir haben jedoch auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 4. Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bremen, Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das örtlich und international zuständig ist. 5. Hat der Kunde seinen (Wohn-)Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb der EU, ist er zur Einhaltung der umsatzsteuerlichen Bestimmungen der EU verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, uns seine Umsatzsteueridentifikationsnummer bekanntzugeben und die notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Unternehmereigenschaft, der Verwendung und des Transports unserer Lieferungen und der statisti- schen Meldepflicht zur Verfügung zu stellen. 6. Personenbezogene Daten werden von uns gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, genutzt und gespeichert. 7. Ist der abgeschlossene Vertrag lückenhaft oder enthält er Bestimmungen, die ganz oder teilweise unwirk- sam sind oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Zur Ausfüllung der Xxxxx bzw. anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragschließenden eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 23.1. Die Auslegung der Vertrags- und Teil- nahmebedingungen erfolgt im Streitfall anhand des deutschen Textes. 23.2. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Aussteller kommt ausschließlich das Recht der Republik Öster- reich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.‌ 23.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Wien, sofern der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentli- chen Rechts oder öffentlich rechtliches Son- dervermögen ist oder entweder keinen all- gemeinen Gerichtsstand in der Republik hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Aus- land oder an einen unbekannten Ort verlegt. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbehal- ten, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Ausstellers einzuleiten.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Anwendbares Recht. Der Schuldscheindarlehensvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Etwaige nichtvertragliche Rechte und Pflichten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Schuldscheindarlehensvertrag entstehen, unterliegen ebenfalls dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss jedweden Kollisionsrechts. Die Geltung des UN- Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Hamburg Erfüllungsort. Schulden wir auch die Installation einer verkauften Sache, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat. Gerichtsstand ist an unserem Sitz. Der Kunde und wir sind auch zur Erhebung der Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand der anderen Partei berechtigt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 13.1. Auf diesen Terminal- und Servicevertrag nebst Terminal- und Service-AGB findet deutsches Recht Anwendung. 13.2. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von RS POS sowie Zahlungen des VU ist Moers. 13.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Terminal-Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Moers oder nach Xxxx von RS POS der allgemeine Gerichtsstand des VU. Dies gilt nur, sofern das VU Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 1. Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 9.1. Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge/Rechtsge- schäfte unterliegen österreichischem Recht bzw. wird die Anwendung österreichi- schen Rechts (soweit gesetzlich zulässig) vereinbart. Das UN-Kaufrecht und die Kollisionsnormen kommen auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung. 9.2. Erfüllungsort ist der Firmensitz von HAGN in A-5412 Puch bei Hallein. 9.3. Als ausschließlicher Gerichtsstand (örtlich) für alle, aus dem Vertragsverhält- nis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten – ausgenommen der Auftraggeber ist Konsument iSd KSchG –, wird das jeweils sachlich zuständige Be- zirksgericht Traun oder Landesgericht Linz vereinbart. 9.4. Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekannt- gabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Auftraggeber in der Be- stellung angegebene Adresse. 9.5. Eine Übertragung der Rechte aus dem mit HAGN abgeschlossenem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von HAGN.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches materielles Recht mit Ausnahme der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts. Erfüllungsorte sind die teilnehmenden Resorts der VAMED Vitality World. Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt, sofern nicht aufgrund verbraucher- (konsumenten-)schutzrechtlicher Bestimmungen zwingend ein anderer Gerichtsstand vorliegt. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit und Verpflichtung der Einhaltung der übrigen Bestimmungen der AGB. Stand: 31. Xxxx 2022 General Terms and Conditions (GTC) VAMED VitalityClub 1. Scope of the GTC These GTC apply to participation in VAMED VitalityClub. Correspondence and all other information shall be in German or English. 2. Subject of the contract These GTC contain provisions according to which bonus points (“VitalityClub points”) are credited to the customer for bonusable transactions, provided that the customer is a consumer as defined in section 1 of the Austrian Consumer Protection Act (Konsumentenschutzgesetz, KSchG), and/or according to which the customer is able to take advantage of VAMED VitalityClub offers. For a current list of participating VAMED Vitality World resorts, please visit xxxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxx.xxx. Membership of VAMED VitalityClub is free of charge, bound to the person of the customer and non-transferable.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 2. Erfüllungsort ist Köln. 3. Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx ist und in dieser Eigenschaft den Auftrag erteilt hat, Köln.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. 2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, auch am Wohn- oder Geschäftssitz des Käufers Klage zu erheben.