Begriffserklärungen Musterklauseln

Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Beitragszahlungsdauer: Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen sind. • Bezugsberechtigter: Der Bezugsberechtigte ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. • Deckungsrückstellung: Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. • Einlösungsbeitrag: Der erste zu zahlende Beitrag nach Abschluss des Vertrages. Seine Zahlung ist eine Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes. • Folgebeitrag: Ein Folgebeitrag ist jeder Beitrag, der nach dem Einlösungsbeitrag fällig wird. • Rechnungsgrundlagen: Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die An- nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. • Risikoadäquat: Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit an das Todesfallrisiko angepasst. Damit zahlt der Versicherungsnehmer zu Be- ginn deutlich weniger als bei einer Durchschnittskalkulation. Die Beiträge steigen in der Regel mit zunehmendem Alter Jahr für Jahr an. • Textform: Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht notwendi- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. der Tod der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • ...
Begriffserklärungen. Für die Zwecke der vorliegenden Vereinbarung werden die nachfolgenden Begriffe folgendermaßen bestimmt:
Begriffserklärungen. Administrativverfahren Verfahren vor dem Strassenverkehrsamt bei Führerausweisentzug oder Verwarnung
Begriffserklärungen. Im Folgenden werden wichtige Begriffe und Definitionen erklärt, welche im Dokument verwendet werden.
Begriffserklärungen. Vertragsstreitigkeiten entstehen oft deshalb, weil beide Vertragspartner zwar übereinstimmend einen Begriff verwendet haben, mit diesem Begriff aber unterschiedliche Vorstellungen verbinden. Deshalb erklären wir, in alphabetischer Reihenfolge, die wichtigsten Ausdrücke.
Begriffserklärungen. Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe dieser Versiche- rungsbedingungen. Wenn wir im folgenden Text einen der definierten Be- griffe verwenden, kennzeichnen wir dies durch Kursivdruck. Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn Sie in- folge von Gesundheitsstörungen, die von einem in Deutschland zugelas- senen und praktizierenden Arzt nachzuweisen sind, vorübergehend au- ßerstande sind, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, sie auch tatsächlich nicht ausüben und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, es sei denn, es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung. Wenn Sie keine berufliche Tätigkeit ausüben, aus der Sie ein Einkommen erzielen, liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Sie infolge von Gesundheitsstörungen einer Erwerbstätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise nachgehen können und auch tatsächlich keiner Erwerbstä- tigkeit nachgehen. Bitte beachten Sie: Es ist möglich, dass die gesetzliche Sozialversicherung den Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ eventuell anders de- finiert hat. Für Ihren Versicherungsschutz nach diesem Vertrag ist nur un- sere Definition verbindlich. Baustein: Über den Gruppenversicherungsvertrag können Sie gleichzei- tig gegen verschiedene Risiken versichert werden, zum Beispiel Tod, Ar- beitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Die einzelnen versicherten Risiken werden als Bausteine bezeichnet. Beitrag: Sie zahlen den Beitrag an die Bank. Die Bank zahlt dann Ihren Beitrag als Prämie an uns. Als Gegenleistung erhalten Sie Versicherungs- schutz im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages. Beitrittsantrag: Mit Ihrem Beitrittsantrag erklären Sie Ihren Wunsch nach Versicherungsschutz. Darin vereinbaren Sie mit der Bank Einzelhei- ten zum Versicherungsschutz, zum Beispiel den Beginn des Versiche- rungsschutzes, die abgesicherten Risiken und die Höhe Ihres Beitrags. Ihr Beitrittsantrag kann in den Darlehensantrag integriert sein. Er muss ent- weder in Schriftform abgegeben werden, also auf Papier mit Ihrer Unter- schrift, oder in der elektronischen Form gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Aufgrund des Zugangs Ihres unterschriebenen Beitrittsan- trags und positiver Prüfung, meldet Sie die Bank als versicherte Person zum Gruppenversicherungsvertrag an. Sie erhalten dadurch den angebo- tenen Versicherungsschutz. Der Beitrittsantrag ist gleichzeitig die „Ver- tragserklärung“, auf die in der Widerrufsbelehrung Bezug genommen wird“. Erhöhte Schlussrate: Eine Darlehensrate, di...
Begriffserklärungen. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Dies müssen nicht no twe n d i- gerweise Sie als Versicherungsnehmer sein. • Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit e in A n sp ru ch auf Leistungen entstehen kann. • Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers entstehen lässt, we n n e s wä h re n d d e r Versicherungsdauer eintritt. Dies ist z.B. die Berufsunfähigkeit der versicherten Person. • Versicherungsjahr: Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versicherungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste V e r- sicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre beginn en jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. • Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. • Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Die Versiche rungsperi- ode umfasst bei jährlicher Beitragszahlung ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung entsprechend der vereinbarten Zah- lungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. • Versicherungsschein (Police): Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Versicherungsvert ra g u n d d ie zu V e r- tragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistungen. • Vorläufiger Versicherungsschutz: Ein vorläufiger Versicherungsschutz bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt, zu de m Ihr Antrag bei uns eingeht, Versicherungsschutz gewährt wird. Bitte beachten: Zum Verbleib beim Kunden‌ Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informatio...
Begriffserklärungen. 1) Aufräumungskosten Als solche Kosten gelten Aufwendungen, welche für die Räumung der Schadenstätte von Überresten versicherter Sachen, deren Abfuhr bis zum nächsten geeigneten Ablagerungsort sowie für die Deponie und Vernichtung erbracht werden.
Begriffserklärungen. Angst Die Angst ist ein ungerichteter Gefühlszustand, der eine unbestimmt Bedrohung signalisiert. 🡪 siehe Furcht
Begriffserklärungen. Betriebsdauer: Die Zeit von der ersten Inverkehrset- zung bis zum Schadentag.