Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Musterklauseln

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des UNÜbereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen, für eine Nacherfüllung sowie für Zahlungen des Käufers ist unser Betrieb. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen aus Verträgen, welche diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Sitz des Verkäufers. 11.2 Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Verträgen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch vor jedem anderen Gericht zu verklagen. 11.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen, Lieferungen und Zahlungen ist der Ort der Niederlassung des Auftragnehmers. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. IX. Place of Performance, Jurisdiction,Applicable Law 1. Erfüllungsort für die Lieferung ist, sofern nichts anderes vereinbart, unser Unternehmenssitz. 1. Unless otherwise agreed to, our place of business shall be the place of performance for the delivery. 2. Gerichtsstand ist unser Unternehmenssitz. Wir können den Verkäufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen. 2. Our place of business shall be the place of jurisdiction. We may, however, sue the seller at his place of jurisdiction. 3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Einschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. 04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 3. All legal relationships between ourselves and the seller shall be governed by the laws of the Federal Republic of Germany supplementing these Purchase Conditions, including the provisions of the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods of 11 April 1980 (CISG).
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung ist, sofern nichts anderes vereinbart, unser Betrieb. 2. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können den Auftrag- nehmer auch an seinem Gerichtsstand sowie an dem Gerichtsstand unserer handels- registerlich eingetragenen Zweigniederlassung verklagen, mit der der Vertrag ge- schlossen wurde. 3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftragnehmer gilt in Ergän- zung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Einschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. 04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. XII. Place of Performance, Jurisdiction, Applicable Law 1. Erfüllungsort für die Lieferung und unsere Zahlungen ist, sofern nichts anderes vereinbart, unser Betrieb. 1. Unless otherwise agreed to, the place of our warehouse shall be the place of performance for the delivery and our payments. 2. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können den Lieferanten auch an seinem Gerichtsstand sowie an dem Gerichtsstand unserer handelsregisterlich eingetragenen Zweigniederlassung verklagen, mit der der Vertrag geschlossen wurde. 2. Our principal office shall be the place of jurisdiction. We may, however, sue the supplier at his place of jurisdiction or at the court which is competent for our branch office with which the contract in question has been concluded. 3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Einschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG). 3. All legal relationships between ourselves and the supplier shall be governed by the laws of the Federal Republic of Germany supplementing these conditions, including the provisions of the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) of 11 April 1980. 4. Die Daten unserer Lieferanten werden von uns entsprechend den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. 4. The data of the supplier are stored and processed by us in accordance with the requirements of the DSGVO (General Data Protection Regulation).
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung unserer Ware ist – sofern nicht anderslautend in Schrift- oder Textform vereinbart – der Sitz unseres jeweils genannten zuständigen Standorts, andernfalls der Sitz unserer Gesellschaft. Gerichtsstand ist Hannover. Wir sind jedoch in allen Fällen ebenso berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AEB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 2. Für alle Verträge und sonstige Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie die Kollisionsregelungen des Internationalen Privatrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den Leistungen der Sitz des Auftraggebers. 2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist nach unserer Xxxx unser Sitz oder der Sitz des Auf- traggebers, für Klagen des Auftraggeber ausschließlich unser Sitz. Gesetzliche Regelungen über ausschließli- che Zuständigkeiten bleiben unberührt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Erfüllungsort ist der registrierte Sitz des ÖWD. Sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkun- gen, werden ausschließlich durch das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg nach Xxxx des ÖWD auch durch das sachlich zuständige Gericht entschieden, in dessen Sprengel der Kunde seinen registrierten Sitz, eine Niederlassung, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder sein Vermögen hat. Auf den Vertrag (beinhaltend die gemeinsamen und besonderen Bedingungen) einschließlich der Frage des gültigen Zustandekom- mens und der Vor- und Nachwirkungen desselben ist österreichi- sches Recht anzuwenden. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich abbedungen.