Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Musterklauseln

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung und unsere Zahlungen ist, sofern nichts anderes vereinbart, unser Betrieb.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. XII. Place of Performance, Jurisdiction, Applicable Law
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen, für eine Nacherfüllung sowie für Zahlungen des Käufers ist unser Betrieb. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen aus Verträgen, welche diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Sitz des Verkäufers.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen, Lieferungen und Zahlungen ist der Ort der Niederlassung des Auftragnehmers. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung unserer Ware ist – sofern nicht anderslautend in Schrift- oder Textform vereinbart – der Sitz unseres jeweils genannten zuständigen Standorts, andernfalls der Sitz unserer Gesellschaft. Gerichtsstand ist Hannover. Wir sind jedoch in allen Fällen ebenso berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AEB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist unser Geschäftssitz.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen Grevenbroich.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Erfüllungsort ist der registrierte Sitz des ÖWD. Sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen, werden ausschließlich durch das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg nach Xxxx des ÖWD auch durch das sachlich zuständige Gericht entschieden, in dessen Sprengel der Kunde seinen registrierten Sitz, eine Niederlassung, seinen gewöhn- lichen Aufenthalt oder sein Vermögen hat. Auf den Vertrag (beinhaltend die gemeinsamen und besonderen Bedingungen) einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und der Vor- und Nach- wirkungen desselben ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich abbedungen.