Fristlose Kündigung Musterklauseln

Fristlose Kündigung. Die USB kann die Vereinbarung über die Möglichkeit zur Abwicklung von Aufträgen per Telefax ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, welcher der USB, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Anlegers, die Fortsetzung dieses Teils der Geschäftsbeziehung unzumutbar werden lässt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Anlegers, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach er- folgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, diese ist wegen der Besonderheiten des Einzel- falles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.
Fristlose Kündigung. 3.3.1. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt erhalten. 3.3.2. SWD ist berechtigt, in den Fällen der Ziffer 12.1 dieser AGB das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Unterbrechung der Energielieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen gemäß Ziffer 12.2 dieser AGB ist SWD zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht wurde; Ziffer 12.2 Satz 2 und 3 dieser AGB gelten entsprechend.
Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gemäß § 543 BGB kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter – der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Entrichtung der Miete oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist; – der bei Abschluss des Mietvertrages mit einer Dauer von mehr als einem Monat in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Leistungszeitraum vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug ist; – der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Einzugsermächtigung (Mandat) zu den Einzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; – bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; – trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt. 2. Wurde der Mietvertrag gemäß Abschnitt XIV. Ziffer 1 gekündigt, so hat der Vermieter folgende Rechte: – Anspruch auf sofortige Herausgabe des Mietgegenstands sofort nach Vertragsende. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht unverzüglich zurück, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen, auch durch Beauftragung eines Dienstleisters zur Fahrzeugsicherstellung; – Anspruch auf Mietentgelt bis zur Rückgabe des Mietgegenstands; – Anspruch auf Schadenersatz: als Schadenersatz wird der Vermieter dem Mieter den konkreten Schaden wegen Nichterfüllung in Rechnung stellen. Dabei werden die ersparten Kosten vom Vermieter berücksichtigt.
Fristlose Kündigung. Eine fristlose Kündigung steht den Gesellschaften zu: a) in den Fällen des § 12 Abs. 2 und des § 15; b) wenn der Spediteur mit einem von ihm gemäß § 14 zu zahlenden Betrag oder mit einer von ihm ziffernmäßig anerkannten oder vom ordentlichen Gericht rechtskräftig festgestellten Urteilssumme länger als zwei Wochen nach empfangener Mahnung im Verzuge bleibt. Die Mahnung muß mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen und die Rechtsfolgen angeben, die mit dem Ablauf der Frist verbunden sind; c) unter sonstigen im Gesetz geregelten Voraussetzungen, insbesondere wegen eines wichtigen Grundes. Soweit ein Kündigungsgrund in diesen Bedingungen geregelt ist, geht die vertragliche Regelung dem Gesetz vor. d) Die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung tritt ein mit Ablauf des fünften Tages nach dem Tag, an dem das Kündigungsschreiben der Post zur Beförderung übergeben wurde.
Fristlose Kündigung. Ist eine Abbuchung gemäß Punkt i) nicht möglich, hat die VRB-Abo-Zentrale das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn • der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. • bereits mindestens 2 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten bzw. 3 Monaten für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle ei- ner erneuten Rücklast die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Der gesamte noch nicht bezahlte Fahrpreis bis zum Ende des jeweiligen Tertials ein- schließlich anfallender Rückbuchungskosten wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kann seine ausgestellten Abo-Karten bis zum Ende des berechneten Monats nutzen. Anfallende Rücklast- und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Beim Job-Abo erfolgt die fristlose Kündigung auch, wenn die VRB-Abo-Zentrale Kenntnis davon erlangt, dass das Beschäfti- gungsverhältnis nicht mehr besteht und keine Kündigung des Abonnenten vorliegt.
Fristlose Kündigung enercity ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit nur einer fälligen Zahlung trotz Mahnung in Verzug ist und enercity dem Kunden zwei Wochen zuvor die fristlose Kündigung angedroht hat. Die Kündigung bedarf der Textform. § 21 der „enercity Versorgungsbedingungen für Strom“ findet insoweit keine Anwendung.
Fristlose Kündigung. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen oder die Mietsache zurückzubehalten, wenn der Mieter oder ein im Mietvertrag genannter Fahrer bei Übergabe der Mietsache nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und einem gültigen Ausweises ist. Dies gilt nicht, soweit der Mieter nachweisen kann, dass ein Mietfahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder eines gültigen Ausweispapiers ist. In diesem Fall bleiben Rechte und Pflichten des Mieters aus dem Vertrag unberührt.
Fristlose Kündigung. 15.1 Unbeschadet der Regelungen in Ziff. 2 des „G- Klassifizierungsvertrags“ zur Laufzeit, zur ordentlichen Kündigung und zur Verlängerung sowie der weiteren Bestim- mungen über das Recht der KG zur außerordentlichen Kündi- gung sind die KG und der KN nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur außerordentlichen befristeten oder fristlosen Kündigung berechtigt. 15.2 Beide Vertragsparteien sind zur außerordentlichen Kün- digung berechtigt, wenn die jeweils andere Vertragspartei ge- gen gesetzliche Verpflichtungen oder vertragliche Bestimmun- gen verstößt und der Verstoß objektiv so schwerwiegend ist, dass eine außerordentliche befristete oder fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. 15.3 Eine außerordentliche befristete oder unbefristete Kündi- gung nach Ziff. 15.2 setzt eine – ausschließlich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail vorzunehmende – Abmahnung mit angemessener Fristsetzung zur Einstellung und/oder Behebung des Verstoßes und/oder seiner Folgen voraus, soweit die Ver- letzung nicht objektiv so schwerwiegend ist, dass er eine sofor- tige Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigt. 15.4 Unbeschadet des Rechts zur außerordentlichen Kündi- gung nach Ziff. 15.2 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung der KG oder des KN bedarf im Falle einer Bet- riebsaufgabe durch den KN zum Zeitpunkt der Ge- werbeabmeldung, soweit diese vom KN versäumt wird zum Zeitpunkt der faktischen Betriebseinstellung. 15.5 Unbeschadet des Rechts zur außerordentlichen Kündi- gung nach Ziff. 15.2 ist die KG gleichfalls zur außerordentli- chen befristeten oder unbefristeten Kündigung be-rechtigt, wenn der KN mit Zahlungen des Klassifizierungsentgelts oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des KN begründet ist oder der Verzug aus anderen Gründen nicht vom KN zu vertreten ist. Eine Kündigung wegen Zahlungsver- zugs setzt unbeschadet gesetzlicher Regelungen zum Eintritt von Verzug ohne Mahnung eine schriftliche Mahnung mit an- gemessener Fristsetzung und der Ankündigung der Kündigung wegen Zahlungsverzug voraus. 15.6 Eine von der KG nach Maßgabe der vorstehenden Best- immungen ausgesprochene außerordentliche befristete oder fristlose Kündigung hat den sofortigen Wegfall des vertragli- chen Nutzungsrechts an der zuerkannten Klassifizierung hin- sichtlich sämtlicher in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungs- rechte ohne Aufbrauchs- oder Übergangsfrist zur Folge. Dies gilt nicht, soweit über die Berec...
Fristlose Kündigung. Verletzt der Kunde ihm obliegende Pflichten in besonderem Maße und wiederholt er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung bzw. stellt er diese trotz Abmahnung nicht ab, so kann der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Fristlose Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Ziffer 4.6, Ziffer 5.3 und Ziffer 6.1 bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in Höhe von zwei Abschlagszahlungen trotz Mahnung in Verzug ist.