Fristlose Kündigung. Die USB kann die Vereinbarung über die Möglichkeit zur Abwicklung von Aufträgen per Telefax ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, welcher der USB, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Anlegers, die Fortsetzung dieses Teils der Geschäftsbeziehung unzumutbar werden lässt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Anlegers, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach er- folgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, diese ist wegen der Besonderheiten des Einzel- falles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.
Fristlose Kündigung. 3.3.1. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt erhalten.
Fristlose Kündigung. Ist eine Abbuchung gemäß Punkt i) nicht möglich, hat die VRB-Abo-Zentrale das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn • der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. • bereits mindestens 2 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten bzw. 3 Monaten für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle ei- ner erneuten Rücklast die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Der gesamte noch nicht bezahlte Fahrpreis bis zum Ende des jeweiligen Tertials ein- schließlich anfallender Rückbuchungskosten wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kann seine ausgestellten Abo-Karten bis zum Ende des berechneten Monats nutzen. Anfallende Rücklast- und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Beim Job-Abo erfolgt die fristlose Kündigung auch, wenn die VRB-Abo-Zentrale Kenntnis davon erlangt, dass das Beschäfti- gungsverhältnis nicht mehr besteht und keine Kündigung des Abonnenten vorliegt. Der monatliche Betrag wird am 1. Werktag eines Monats vom Bankkonto des Kontoinhabers per Lastschrift eingezogen. Der Einzugsbetrag muss zum angegebenen Termin auf dem Kunden- konto bereitgestellt werden. Nicht genutzte Karten sind alle Karten, die im Besitz des Kun- den sind und nach einer Kündigung oder Änderung ihre Gültig- keit verlieren. Unterbrechungen des Abonnements sind einmal jährlich mög- lich, sie können von einem bis zu drei Monate im Kalenderjahr andauern. Unterbrechungen sind nur für volle Monate möglich. Sie müssen bis zum 20. eines Monats vor Inkrafttreten der Un- terbrechung bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Die Dauer der Unterbrechung muss mindestens einen Monat be- tragen. Eine Unterbrechung ist nur vom ersten Kalendertag ei- nes Monats bis zum letzten Kalendertag eines Monats möglich. Die aktive Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich auto- matisch um die Dauer der Unterbrechung. Die für den Unter- brechungszeitraum bereits ausgestellten Abo-Karten sind bis zum Beginn der Unterbrechung in der Abo-Zentrale vorzulegen. Erstattungen sind unter bestimmten Voraussetzungen mög- lich (siehe § 10 BefBed). Der Verlust einer personengebundenen Abo-Karte ist der VRB- Abo-Zentrale unverzüglich in Textform, persönlich oder telefo- nisch bei der Hotline d...
Fristlose Kündigung. Eine fristlose Kündigung steht den Gesellschaften zu:
Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter - eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Aus- übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit anfallenden Mietraten, Straßenmautzahlungen oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist. – eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Aus- übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Ein- zugsermächtigung zu den Rateneinzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; – bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fort- setzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; – trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht un- verzüglich beseitigt.
Fristlose Kündigung enercity ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit nur einer fälligen Zahlung trotz Mahnung in Verzug ist und enercity dem Kunden zwei Wochen zuvor die fristlose Kündigung angedroht hat. Die Kündigung bedarf der Textform. § 21 der „enercity Versorgungsbedingungen für Strom“ findet insoweit keine Anwendung.
Fristlose Kündigung. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen oder die Mietsache zurückzubehalten, wenn der Mieter oder ein im Mietvertrag genannter Fahrer bei Übergabe der Mietsache nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und einem gültigen Ausweises ist. Dies gilt nicht, soweit der Mieter nachweisen kann, dass ein Mietfahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder eines gültigen Ausweispapiers ist. In diesem Fall bleiben Rechte und Pflichten des Mieters aus dem Vertrag unberührt.
Fristlose Kündigung. 1. Bei grobem oder wiederholtem Verstoß des Mieters gegen den Benutzungsvertrag und diese Vertragsbestimmungen kann die Vermieterin das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Mieter ist in diesem Fall auf Verlangen der Vermieterin zur sofortigen Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Vermieterin berechtigt, die Räumung und eventuelle Instandsetzungen auf Kosten und Gefahr des Mieters durchführen zu lassen.
Fristlose Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Ziffer 4.6, Ziffer 5.3 und Ziffer 6.1 bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in Höhe von zwei Abschlagszahlungen trotz Mahnung in Verzug ist.
Fristlose Kündigung. Verletzt der Kunde ihm obliegende Pflichten in besonderem Maße und wiederholt er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung bzw. stellt er diese trotz Abmahnung nicht ab, so kann der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. In besonders schweren Fällen, insbesondere bei Eingriffen in den Netzbetrieb und Netzsicherheit der Netz‐Plattform des Anbieters, kann der Anbieter vom Leistungseinstellungsrecht bzw. vom Recht zur fristlosen Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung Gebrauch machen.