Vertragsänderungen. 14.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. SWD kann die Regelungen des Stromliefervertrags und dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung des Vertrages für SWD unzumutbar werden.
14.2. SWD wird dem Kunden die Anpassung nach Ziffer 13.1 mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Mitteilung erfolgt in einfacher und verständlicher Weise unter Hinweis auf Anlass, Umfang und Voraussetzung der Vertragsänderung.
14.3. Der Kunde kann im Falle einer Vertragsänderung nach Ziffer 13.1 den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, wenn SWD die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Hierauf wird SWD den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 3.2 ff. bleibt unberührt.
Vertragsänderungen. Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Vertragsänderungen. 20.1 SWE hat das Recht, die AGB oder die Leistungsbeschreibungen zu den jeweils ange- botenen Leistungen zu ändern, wenn dies aus erheblichem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung nicht wesentlich schlechter gestellt wird oder besser gestellt werden würde und von der Leis- tungsbeschreibung nicht deutlich abgewichen wird. Ein erheblicher Grund liegt insbeson- dere vor, wenn Dritte, von denen SWE zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleis- tungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern. Ein erheblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die für die Erbringung der Dienstleistungen maßgeblichen Vorschriften sich derart ändern, dass eine Anpassung der AGB notwendig wird.
20.2 Im Falle einer Änderung der AGB oder der Leistungsbeschreibungen wird SWE ihre Kunden hierüber mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden durch eine Änderungsmitteilung informieren.
20.3 Kunden haben das Recht, einer Änderung der AGB oder der Leistungsbeschreibung, soweit diese nicht lediglich eine Anpassung der Umsatzsteuer betrifft, zu widersprechen. Erfolgt der Widerspruch nicht schriftlich innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden die neuen Regelungen entsprechend der Änderung wirk- sam. Kunden werden in Textform bei Beginn der Frist darauf hingewiesen, dass die Ände- rungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn nicht binnen vier (4) Wochen widersprochen wird.
20.4 Übt der Kunde das Widerspruchsrecht aus, so hat SWE das Recht, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen oder den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
20.5 SWE ist berechtigt, ihre Leistungen jederzeit dem neuesten Stand der Technik anzu- passen, soweit dies die vom Kunden gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigt.
20.6 Das Recht von SWE, Preisänderungen gemäß Ziffer 7.4 vorzunehmen, bleibt unberührt.
20.7 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reise- leistungen im Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Gastes sind jedoch aus sach- lichen Gründen Änderungen hieran möglich, die AIDA Cruises sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird XXXX Xxxxxxx den Xxxx selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
4.2 AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff ver- antwortliche Kapitän entscheidet. XXXX Xxxxxxx hat den Xxxx in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise sowie vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten.
4.3 Kann AIDA Cruises die gebuchte Reise aus einem nach Vertrags- schluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Ab- weichung von einer zwischen AIDA Cruises und dem Xxxx gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist AIDA Cruises berech- tigt, dem Xxxx vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzrei- se) anzubieten. Der Xxxx hat in einem solchen Fall das Recht, inner- halb einer von AIDA Cruises gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. XXXX Xxxxxxx ist verpflichtet, den Xxxx über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistun- gen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.
Vertragsänderungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses Punktes bedürfen der Schriftform.
Vertragsänderungen. Microsoft kann diesen Vertrag von Zeit zu Zeit aktualisieren. Auf zuvor erworbene unbefristete Softwarelizenzen finden Änderungen keine Anwendung. Änderungen treten für neue Bestellungen und für vorhandene Abonnements und Leistungsbeschreibungen wie folgt in Kraft:
Vertragsänderungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie nicht auf einer ausdrücklichen oder einer individuell ausgehandelten Abrede beruhen. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses. Dies bedeutet, dass keine Ansprüche auf Grund betrieblicher Übung entstehen können. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übri- gen Vertrages nicht berührt.
Vertragsänderungen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Vertragsänderungen. Welche Vertragsteile können einseitig geändert werden? Einseitige Vertragsänderungen (§ 135 TKG)
28.1 Das Telekommunikationsgesetz gibt uns die Möglichkeit, diese AGB und nicht individuell vereinbarte Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen einseitig zu ändern (§ 135 TKG). Dabei wird unterschieden zwischen ausschließlich begünstigenden und nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen.
28.2 Einseitige Änderungen veröffentlichen wir in geeigneter Form. Wann werden einseitige Änderungen wirksam?
28.3 Ausschließlich begünstigende Änderungen treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft, außer wir geben in der Veröffentlichung einen späteren Zeitpunkt an. 28.4 Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen treten frühestens 3 Monate nach Veröffentlichung in Kraft. Wir informieren Sie mindestens 1 Monat (für Änderungen ab dem 1.Mai 2022 mindestens 3 Monate) vor In-Kraft-Treten auf einem dauerhaften Datenträger (etwa durch Aufdruck auf einer Rechnung) bzw. in einer von der Regulierungsbehörde gemäß §135 Abs 9 TKG erlassenen Verordnung entsprechenden Form über » den wesentlichen Inhalt dieser Änderungen, » den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens, » Ihr außerordentliches Kündigungsrecht nach Pkt. 28.5.
Vertragsänderungen. (1) Änderungen dieser Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach Mitteilung an den Kunden in Textform wirksam, die mindestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die 24/7 wird zeitgleich die ge- änderten Bedingungen auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
(2) Änderungen dieser Bedingungen werden gegenüber dem Kunden dann nicht wirksam, wenn er den Vertrag auf das Wirksamwerden der Änderung mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigt und die Einleitung eines Wechsels des Lieferanten durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.