Beschränkungen. Sofern in diesem Vertrag oder in der Produktdokumentation nicht ausdrücklich erlaubt, ist der Kunde nicht berechtigt (und ist nicht dafür lizenziert)
(1) ein Produkt rückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder zu versuchen, dies zu tun,
(2) nicht von Microsoft stammende Software oder Technologie auf eine Weise zu installieren oder zu nutzen, die das geistige Eigentum oder die Technologie von Microsoft anderen Lizenzbestimmungen unterwerfen würde,
(3) etwaige technische Begrenzungen in einem Produkt oder Beschränkungen in der Produktdokumentation zu umgehen,
(4) Teile eines Produkts abzuspalten und auf mehr als einem Gerät auszuführen,
Beschränkungen. Sofern in diesem Vertrag oder in der Produktdokumentation nicht ausdrücklich erlaubt, ist der Kunde nicht berechtigt (und ist nicht dafür lizenziert)
(i) ein Produkt oder einen Leistungsgegenstand zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder dies zu versuchen (es sei denn, das geltende Recht erlaubt dies trotz dieser Einschränkung),
(ii) nicht von Microsoft stammende Software oder Technologie auf eine Weise zu installieren oder zu nutzen, die das geistige Eigentum oder die Technologie von Microsoft anderen Lizenzbestimmungen unterwerfen würde,
(iii) technische Beschränkungen in einem Produkt oder einem Leistungsgegenstand oder Beschränkungen in der Produktdokumentation zu umgehen,
(iv) Teile eines Produkts oder eines Leistungsgegenstands auf mehr als einem Gerät zu trennen und auszuführen,
(v) Teile eines Produkts zu unterschiedlichen Zeiten zu aktualisieren oder herabzustufen,
(vi) Teile eines Produkts separat zu übertragen oder
(vii) Produkte oder Leistungsgegenstände ganz oder teilweise zu vertreiben, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen oder sie zu verwenden, um einem Dritten Hostingdienste anzubieten.
Beschränkungen. Bei der Lösung handelt es sich um ein Add-on für Microsoft Dynamics 365 und Microsoft Dynamics NAV. Der Endkunde ist verpflichtet, die Nutzungsberechtigung für Microsoft Dynamics 365 / Dynamics NAV von seinem Microsoft-Partner oder von SIEVERS-SNC zu erwerben. Der Endkunde darf die Lösung oder einen Teil davon und die ihm zur Nutzung eingeräumten Rechte ohne vorherige Zustimmung der SIEVERS-SNC nicht in irgendeiner Weise vermieten, verleasen, verleihen, weiterverkaufen oder verteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung der Lösung für andere über den gemeinsamen Zugriff auf einen einzelnen Computer, ein Computernetzwerk oder durch Freigeben von Zugriffsinformationen sowie die Lösung im Rahmen kommerzieller Software-Hosting-Services Dritten anbieten. Die Befugnis zum Einsatz der Lösung in einem Netzwerk umfasst ebenfalls nicht das Recht, die Software anderen Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. Die Nutzung der Lösung durch mit dem Endkunden verbundene Konzernunternehmen bedarf der schriftlichen Einwilligung der SIEVERS-SNC. Der Endkunde ist weiterhin nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Lösung gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um die störungsfreie Nutzung zu erreichen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation des Urhebers und/oder der Software dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale. Dem Endkunden ist überdies nicht gestattet, die Lösung zu ändern oder zu dekompilieren, es sei denn, dies ist zur Behebung eines Mangels erforderlich. Hierfür trägt der Endkunde die Beweislast. Ergänzt oder ersetzt SIEVERS-SNC die Lösung im Wege der Nacherfüllung, so stehen dem Endkunden die gleichen Rechte an dieser nachträglich überlassenen Lösung zu. Soweit die Ergänzung oder Ersetzung dazu führt, dass der Endkunde mehr als eine – nicht notwendig vollständige – Lösung erhält, hat er die überzählige Lösung zu löschen, etwaig hierzu vorhandene Datenträger zu vernichten und beides SIEVERS-SNC auf Anforderung zu bestätigen. Nutzungsrechte an der überzähligen Lösung erlöschen mit Einsatz der neuen Lösung nach Ablauf einer Frist von vier Wochen.
Beschränkungen a) Der „Kunde“ darf die „Standardsoftware“ nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen Geschäftsvorfälle und die von solchen Unternehmen abzuwickeln, die mit ihm i.S.v. §15 AktG verbunden sind („Konzernunternehmen“). Insbesondere (i) ein Re- chenzentrumsbetrieb für Dritte oder (ii) das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen der „Standardsoftware“ (z.B. als Appli- cation Service Providing) für andere als „Konzernunternehmen“ oder (iii) die Nutzung der „Standardsoftware“ zur Schulung von Personen, die nicht Mitarbeiter des „Kunden“ oder seiner „Konzernunternehmen“ sind, sind nur nach vorheriger schrift- licher Zustimmung der Almato erlaubt. Die gewerbliche Weitervermietung ist generell untersagt.
b) Vervielfältigungen der „Standardsoftware“ sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwen- dig ist. Der „Kunde“ darf von der „Standardsoftware“ Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Um- fang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheber- rechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen.
c) Der „Kunde“ ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der „Standardsoftware“ i.S. des § 69c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Bevor der „Kunde“ selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, gestattet er Xxxxxx zunächst einen Versuch, den Fehler zu beseitigen. Dem „Kunden“ stehen an solchen Bear- beitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte – über die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinaus – nicht zu. Almato kann jedoch – gegen angemessene Vergütung – die Einräumung eines ausschließlichen oder nicht ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechts mit dem Recht der Unterlizenzvergabe, verlangen.
d) Der „Kunde“ ist zur Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt und erst, wenn Xxxxxx nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen.
e) Überlässt Almato dem „Kunden“ im Rahmen von Nachbesserung oder „Pflege“ Ergänzungen (z.B. Patches, Ergänzungen der „Dokumentation“) oder eine Neuauflage der „Standardsoftware“ (z.B. „Update“, „Upgrade“ oder „Release“), die früher überlassene „Standardsoftware“ („Altsoftware“) ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Stellt Almato eine Neuau...
Beschränkungen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist es dem PARTNER nicht gestattet und er wird es nicht tun: (a) die ANYBILL-Produkte oder den Partner Account zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben oder anderweitig kommerziell zu verwerten oder Dritten zur Verfügung zu stellen (einschließlich verbundener Unternehmen des PARTNERs); (b) die ANYBILL- Produkte oder den Partner Account zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen oder anderweitig die Rechte an geistigem Eigentum von ANYBILL an den ANYBILL-Produkten oder dem Partner Account zu verletzen;
(c) Internet-„Links“ zu den ANYBILL-Produkten oder dem Partner Account zu erstellen (unbeschadet des Rechts des PARTNERs, einen Link zum Partner Account auf seiner Intranetseite zu platzieren oder einzelne Nutzer einzuladen); (d) Inhalte der ANYBILL-Produkte oder des Partner Accounts, mit Ausnahme des Partnerinhalts, herunterzuladen oder anderweitig zu kopieren, um sie außerhalb der ANYBILL-Produkte oder des Partner Accounts zu vervielfältigen; (e) die ANYBILL-Produkte oder den Partner Account zurückzuentwickeln oder darauf zuzugreifen, um: (i) ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu erstellen; (ii) ein Produkt zu erstellen, das ähnliche Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken wie die ANYBILL-Produkte oder der Partner Account verwendet; oder (iii) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der ANYBILL-Produkte oder des Partner Accounts zu kopieren; (f) verletzendes, obszönes, bedrohliches, verleumderisches oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material an die ANYBILL-Produkte oder den Partner Account zu senden oder zu speichern; (g) Material, das Viren, Würmer, Trojaner, Spam oder andere schädliche Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält, an oder von den ANYBILL-Produkten oder dem Partner Account zu senden oder zu speichern; (h) die Integrität oder Leistung der ANYBILL-Produkte oder des Partner Accounts zu stören oder zu unterbrechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung von Denial-of-Service- Angriffen; (i) zu versuchen, unbefugten Zugang zu den ANYBILL-Produkten oder dem Partner Account oder dessen Systemen oder Netzwerken zu erlangen; (j) die ANYBILL-Produkte oder den Partner Account oder irgendeine Komponente oder Schnittstelle davon für einen anderen Zweck als den Zweck zu verwenden und insbesondere irgendein...
Beschränkungen. Der Kunde wird das geistige Eigentum von DigiCert schützen und auch den Wert, den Goodwill und den damit verbundenen Ruf, wenn er auf die Services zugreift oder diese nutzt. Der Kunde wird nicht: (i) versuchen, die Services oder deren Betrieb zu stören, oder versuchen, Zugriff auf mit diesen verbundene Systeme oder Netzwerke zu erhalten, außer, wenn dies für den Zugriff auf und die Nutzung des Portals (einschließlich Portal-API) erforderlich und nach diesem Agreement erlaubt ist; (ii) Teile der oder die gesamten Services umarbeiten, rückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren (außer dass der Kunde die lokale Software zum Zwecke der Interoperabilität dekompilieren kann, jedoch nur soweit dies unter strikter Einhaltung der geltenden Gesetze zulässig ist); (iii) die Services zu einem anderen Zweck als den in diesem Agreement ausdrücklich erlaubten oder entgegen den in einer Dokumentation vorgesehenen Nutzungen nutzen, kopieren oder modifizieren oder abgeleitete Werke von diesen erstellen; (iv) die Services übertragen, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen, vertreiben oder anderweitig Dritten zur Verfügung stellen, wenn dies nicht ausdrücklich in diesem Agreement erlaubt ist; (v) die Services in Verbindung mit einem Servicebüro, einem Facility-Management-, einem Time-Sharing- oder Servicedienstleister oder einer ähnlichen Aktivität nutzen, bei der der Kunde die Services zugunsten eines Dritten nutzt; (vi) die Services nachbilden, zusammensetzen oder spiegeln; (vii) Urheberrechtshinweise oder sonstige Hinweise auf Schutzrechte entfernen, löschen oder manipulieren, die in den Services kodiert oder verzeichnet sind; (viii) einen Computervirus, Malware, Softwaresperren oder sonstige schädliche Programme oder Daten in die Services einbringen, die den normalen Betrieb der Services zerstören, löschen, schädigen oder anderweitig stören oder unberechtigten Zugriff auf die Services zulassen („Schadcode“); (ix) zu Benchmarking-Zwecken oder zur Entwicklung oder Verbesserung von Produkten oder Dienstleistungen, die im Wettbewerb mit DigiCert stehen, auf die Services zugreifen oder einem Dritten den Zugriff oder die Nutzung der Services gestatten; (x) die Verbindung des Kunden mit einer juristischen Person vorgeben oder falsch darstellen; (xi) eine IP-Adresse von DigiCert, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung eingeholt zu haben, scannen (einschließlich mithilfe von automatisierten Mitteln) oder (xii) einen Dritten dazu ermuntern oder autorisieren, ...
Beschränkungen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass er die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Assays nur im normalen Verlauf der normalen internen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten des Kunden verwenden wird und dass er sichert, dass diese Assays nicht von anderen Personen oder Einrichtungen für jegliche anderen Zwecke verwendet werden. Außer sofern nach dem geltenden Recht verboten und nur für den/die in diesem Recht vorgesehenen Zweck(e), erklärt sich der Kunde einverstanden, Folgendes nicht zu tun: (i) Übertragung (einschließlich u.a. Weiterverkauf, Spende oder Verleihung) der Assays an Dritte oder (ii) Verwendung der Assays oder von Daten aus diesen in einem klinischen Diagnose- oder Therapieumfeld, in dem die Daten aus einer Probe von einer Person an diese Person gegeben oder von einem behandelnden Arzt für Diagnose- oder Behandlungszwecke eines Krankheitszutands verwendet werden oder (iii) Zurückentwicklung, Anpassung oder Modifizierung der Assays. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass er die Assays nicht unter Verletzung jeglicher Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Gesetze jeglichen sonstigen Landes bzw. nicht in Verletzung dieser Gesetze an jegliche gesperrte Person oder verbotene Person, Einrichtung oder ein Land, das Embargos unterliegt, exportieren oder zur Wiederausfuhr übertragen wird. Bei Unklarheiten bezüglich der Anwendung von Absatz 5 hat der Kunde schlüssig nachzuweisen, dass er sich an die hier enthaltenen Bedingungen gehalten hat. Jedes Assay darf ausschließlich mit anderen Fluidigm-Produkten verwendet werden, außer wie dies in den zu diesem Zeitpunkt gültigen Fluidigm-Protokoll zur Verwendung eines Assays in Bezug auf die standardmäßigen Laborgeräte und -ausrüstung, die zusätzlich zum Assay verwendet werden, niedergelegt ist. Beispielsweise dürfen die Fluidigm-Assays u.a. nicht mit jeglichen Chips verwendet werden, die nicht von Fluidigm sind, außer dies wurde von Fluidigm spezifisch anderslautend genehmigt. Der Kunde erklärt sich einverstanden, die Assays ausschließlich für die internen oder kommerziellen Forschungszwecke zu verwenden. Jegliche andere Nutzung ist untersagt. Beispielsweise ist u.a. der Wiederverkauf an Dritte oder die Wiederverwendung der Assays oder die Reihenfolge der Primer und Sonden der Assays, die von Fluidigm entworfen wurde, für kommerzielle Zwecke untersagt, außer dies wurde von Fluidigm genehmigt. Folgendes gilt für Assays, die in Verbindung mit den Vorverstärker-Methoden verwendet ...
Beschränkungen. Der Club behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ti- cketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.
Beschränkungen. Der Anbieter kann jederzeit und in einigen Fällen ohne vorherige Ankündigung Unzulässige Inhalte, die auf dieser Website (oder über diese) oder über einen DSA- Dienst bereitgestellt werden, entfernen oder den Zugriff auf einen ganzen DSA-Dienst aussetzen oder beenden (z.B. eine vom Anbieter gehostete Website deaktivieren). Darüber hinaus kann der Anbieter bei „Wiederholungstätern“, d.h. Nutzern, die häufig offensichtlich Unzulässige Inhalte bereitstellen, deren Zugang zu dieser Website oder zu den DSA-Diensten sperren oder beenden. Der Anbieter wird in der Regel vor einer Sperrung eine Warnung aussprechen, es sei denn, es handelt sich um einen Ausnahmefall oder der Anbieter ist aus anderen Gründen rechtlich verpflichtet, sofortige Maßnahmen zu ergreifen. Bei der Entscheidung über derartige Beschränkungen und deren Anwendung handelt der Anbieter rechtzeitig, sorgfältig, nicht willkürlich, objektiv und verhältnismäßig.
Beschränkungen. Die Pflichten von Stripe aus Ziffer 11.1 gelten nicht, wenn ein solcher Anspruch nicht geltend macht, dass die Stripe Technologie, Services oder Marken von Stripe oder einem Verbundenen Unternehmen die Grundlage für den Anspruch aus der Verletzung eines Drittrechts ist, oder wenn der oder die Ansprüche aus der Verletzung eines Drittrechts als Grundlage hat:
(i) die Verwendung der Stripe Technologie oder Services in Kombination mit Software, Hardware, Daten oder Prozessen, die nicht von Stripe bereitgestellt werden;
(ii) die Versäumnis, die Stripe Technologie oder Services in Übereinstimmung mit der Dokumentation und dieser Vereinbarung zu implementieren, zu warten und zu nutzen;
(iii) Ihr Verstoß gegen diese Vereinbarung; oder
(iv) Ihre Fahrlässigkeit, Ihr Betrug oder Ihr vorsätzliches Fehlverhalten.